1 - / 790 Q AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration : Klagenturf, Arnulfplatz 1, Telephon 36-01, Klappe 451, Posfsparkassen-konfo 189.606. Kärntner Landeshypofhekenanstalf, Konto Nr. 11 349 Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurt und in allen Annoncenexpeditionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: Jährl.S60.—, halbjähr!.S30.—, monatl. S5.— 7. Jahrgang / Hummer 1 Freitag, den 4. Jänner 1957 Einzelpreis S 1.20 Sitzung der Landesregierung Unter dem Vorsitz des Landeshauptmanns fand am 27. Dezember eine Sitzung der Kärntner Landesregierung statt. Landeshauptmann W e d e n i g berichtete über die Auflösung des Zweckverbandes „Sonniges Krappfeld“. die von der Landesregierung genehmigt wurde. Als Vertreter der FPÖ wurde an Stelle des ausgeschiedenen Dr. Scrinzi Landesrat Räder in den Theaterausschuß des Landes Kärnten und der Stadt Klagenfurt entsandt. Lhstv. Kraß n i g berichtete über den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, der als Regierungsvorlage an den Kärntner Landtag weitergeleitet wurde. über Antrag des Lhstv. Ferlitsch wurde die Festsetzung einer Schonzeit sowie eines Drittelmaßes für den Forellenbarsch und die Abänderung der Schonzeit für Äschen beschlossen. Ferner beschloß die Landesregierung die Erlassung einer Verordnung über die gänzliche Schonung des Bärenwildes und nahm die Berufung der Kuratoriumsmitglieder des Landestierseuchenfonds und die Neubestellung des Fischereirevierausschusses Spittal an der Drau vor. Landesrat Ing. Truppe berichtete über da« Projekt einer Straße auf den Dobratsch. Es wurde beschlossen, dieses Projekt von seiten des Landes weiterzuverfolgen. Federführend für die weiteren Arbeiten ist dabei der Finanzreferent in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaureferenten. Es ist beabsichtigt, ein Proponentenkomitee zu bilden, um die nötigen Vorarbeiten in Angriff zu nehmen und die finanziellen Voraussetzungen des Projektes zu klären. Über Antrag des Landesfinanzreferenten, Landesrat Sima, wurde beschlossen, die im Voranschlag des Jahres 1956 vorgesehenen Mittel für den Landes-Wohn- und -Siedlungsfonds um zwei Millionen Schilling zu verstärken. Damit wird die Ausschöpfung der Bundesmittel, die bekanntlich nur dann zur Gänze ausgenützt werden können, wenn Landesmittel in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, im Interesse der Intensivierung des Wohnungsbaues ermöglicht. Die Landesregierung beschloß schließlich neue Richtlinien für die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Mehrdiensleistun-gen im Landesdienst und nahm eine Reihe vom Beförderungen vor. Zum Landesamtsdirektor-Stellvertreter wurde Wirk]. Hofrat Dr. Othmar Rudan bestellt. Oberlandesgerichtspräsident Dr. Zigeuner in den Ruhestand getreten Mit Ablauf des Jahres 1956 traten wieder mehrere führende und verdiente Repräsentanten der Justiz wegen Erreichung der Altersgrenze in den dauernden Ruhestand. Es ist dies u. a. der Präsident des Oberlandesgerichtes Graz, Dr. Gustav Zigeuner, der in einer mehr als 45jährigen Dienstzeit hervorragend im österreichischen Justizdienst gewirkt hat. Präsident Dr. Zigeuner, der von 1934 bis 1938 Präsident des Landesgerichtes in Klagenfurt war, wirkte auch nach 1945 mit einzigartiger Begabung und Initiative am raschen Wiederaufbau der Gerichtsorganisation und der Rechtspflege im österreichischen Justizwesen mit. Ihm ist u. a. der Wiederaufbau des kriegszerstörten Justizpalastes in Graz und anderer Gerichtsgebäude im Oberlandesgerichtssprengel Graz, zu dem auch Kärnten gehört, zu danken. Oberlandesgerichtspräsident Dr. G. Zigeuner, der auch die Präsidentenstelle des Verfassungsgerichtshofes bekleidet, verbleibt auf diesem verantwortungsvollen Posten als hervorragender Rechtspfleger und Vorbild treuer Pflichterfüllung. Amtliche Personalnachricht 1 Mit Wirkung vom 1. Jänner 1957 wurden ernannt Kriminal-Reviennspektor Ferdinand Falschlehner zum Kriminal-Bezirks-inSpektor, Polizei-Revierinspektor Adolf P o-dobnig zum Polizei-Bezirksinspektor, und Polizei-Rayonsinspektor Rudolf Schuster zum Polizei-Revierinspektor. Liebesbriefe an Kärnten Auslandskärntner schreiben an die Landesregierung - Neujahrswünsche eines Abwehrkämpfers Auch in diesem Jahr haben sich wieder zahlreiche Landsleute mit kürzeren oder längeren Nachrichten, vor allem mit Glückwünschen für die Heimat, zu Wort gemeldet. Ihre Schreiben geben einen Begriff davon, wo überall in der Welt Kärntner leben; viele sind zugleich richtige Liebesbriefe an Kärnten, die beweisen, daß sieh ihre Absender innig mit der Heimat verbunden fühlen. Im nachfolgenden bringen wir eine kleine Blütenlese. „Heimat, liebe Heimat ist etwas Wunderbares, besonders dann, wenn man das Bewußtsein hal>en kann, von ihr nicht vergessen zu sein.“ So heißt es in einem an das Amt der Kärntner Landesregierung gerichteten ausführlichen Schreiben der „alten Kärntnerin“ Adele Longitsch in Dorsten, Westfalen, das dieser Tage eingetroffen ist. Es ist ein Antwortschreiben auf den „Kärntner Brief“, der vom Pressereferat der Landesregierung an rund 800 Landsleute im Ausland in regelmäßigen Abständen verschickt wird, um die Auslandskärntner über das Leben in der Heimat auf dem laufenden zu halten. „Ja, wieder geht ein Jahr vorbei, und die Weihnachtstage kommen näher; das ist die Zeit, in der alle im Ausland an die Heimat denken“, schreibt aus Eccles Lancashire in England die gebürtige Kärntnerin Mrs. A. Eckersley. Und sie schließt ihr Schreiben mit dem Ausruf: „Gott beschütze Euch alle im Heimatland!“ „Colorado grüßt Euch, liebe Kärntner!“ erklärt Ludwig Albi in seinem Schreiben aus Denver, das für viele andere aus den Vereinigten Staaten liier stehen möge. „Vielen Dank für den schönen Prospekt unseres geliebten Heimatlandes. Voll Stolz habe ich ihn in meinem Bekanntenkreis herumgezeigt und somit bildlich belegt, was ich von der Schönheit Kärntens erzählt habe. Als kleine Gegenleistung sende ich Werbeschriften Go- Marie, Kanada, bedankt sich in einem ausführlichen Schreiben für den Kärntner Lan-j desprospekt, der den Auslandskärntnem i übersandt worden ist, weil sie bekanntlich die besten Propagandisten Kärntens im Ausland sind. Und er schildert die Jagdmöglichkeiten in Ontario: „Bären gibt es hier auch, während es keine richtigen Wölfe gibt, sondern nur eine Abart — sie sehen eher einem Fuchs ähnlich. Weiter im Norden trifft man aber auch richtige Wölfe. Stinktiere findet man hier genug, und man behandelt sie mit Respekt. Diese herzigen Tierchen sind ganz harmlos, nur wenn man sie erschreckt, dann lassen sie einen Gestank aus, der wochenlang nicht wegzubringen ist.“' Grüße aus Australien Elisabeth Skaka meldet sich aus Medindie (Adelaide, Australien): „Schön ist es, über die Ereignisse in der Heimat unterrichtet zu werden. Obwohl es mir in der Wahlheimat sehr gut geht und ich schon einen großen Bekanntenkreis habe, denke ich trotzdem oft an das Kärntner Landl. Liebe Erinnerungen krtfrofen sich an die Lindwurmstadt mancher Kindheitsstreich ersteht vor dem Auge. Nun sind es schon die dritten Weihnachten in Australien, und wir werden sie mit alten Klagenfurter Bekannten feiern. Mit klingenden Gläsern wollen wir am Heiligen Abend anstoßen auf da$ Wohl Kärntens und seiner Bewohner!“ Auch Wilma Scheringer in Woodwilton North bestätigt, daß es ihr und ihrer ganzen Wenn ich einmal das große Gliiek haben werde, auf Urlaub zu kommen, so wird das meine schönste Stunde sein. Ich bin ja erst 29 Jahre alt, und ich hoffe, daß es einmal dazu kommen wird.“ Daß man nicht in Ubersee sein muß, um an Heimweh zu leiden, beweist ein Brief von Stephanie Nielsen aus Kopenhagen, in dem es heißt: „Ich bin Klageufurterin und mit einem Dänen verheiratet, trotzdem habe ich furchtbare Sehnsucht nach meinem Kärntner Landl. Zurzeit bin ich hier in der Österreichisch-Dänischen Gesellschaft die einzige Kärntnerin — ein wirklich schwerer Stand bei nahezu 90 Prozent Wienern! Bitte helfen Sie mir in Ihren lieben Briefen, den Dänen (und Wienern) meine schöne Kärntner Heimat näherzubringen! In den Vorträgen, die in der Gesellschaft gehalten werden, hört man nur immerfort von Wien und Salzburg, und als Kärntnerin kann ich mir das auf keinen Fall gefallen lassen. Hat doch der Herrgott unser Iiamatle an einem Sonntag erschaffen!“ Kärntner i i lorados. Meines Erachtens könnten viele Auf- | Familie in Australien gut geht: „Wir haben nahmen ebensogut auch aus Österreich stam- ! uns ein kleines Eigenheim geschaffen, doch men.“ ‘ ist auch hier nicht alles Gold, was glänzt, Auch Willi Schoeffmann in Sault Sainte 1 und mein Heimweh bleibt still bestehen. Beförderungen im Kärntner Landesdienst Die Kärntner Landesregierung hat mit Wirksamkeit vom I. Jänner 1957 ernannt: Politischer Dienst Zu Wirklichen Hofräten der Kärntner Landesregierung auf einen Dienstposten der Dienstklasse VIII die Landesoberregierungs-räte Dr. Erich Korners, Dr. Johann W aschnig und Dr. Erich Z e n k 1; zu Landesoberregierungsräten auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII die Landesregierungsräte der Kärntner Landesregierung Dr. Hermann D o u j a k, Dr. Leopold Rudorf, Dr. Helmut Lora, Dr. Gottlieb Oberlerchner und Dr. Sepp U re; zu Landesregierungsoberkommissären auf einen Dienstposten der Dienstklasse V die Landesregierungsober-kommissäre Dr. Rudolf S c h a b u s und Doktor Erich Lientschnig. Mit Wirksamkeit vom I. März 1957 zu Landesregierungsräten der Kärntner Landesregierung auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI die Landesregierungsoberkommissäre Doktor Herbert W i e s e r und Dr. Hermann S c h a b u s. Höherer Baudienst Zu Wirkliehen Hofräten der Kärntner Landesregierung auf einen Dienstposten der Dienstklasse VIII die Landesoberbauräte Dipl.-Ing. Otto Jilg, Dipl.-Ing. Josef Neu-d e c k e r und Dipl.-Ing. Michael W ö h r e r ; zu Landesbauräten auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI die Landesbauoberkommissäre Dipl.-Ing. Anton Holzmann, Dipl.-Ing. Johann P e r 11, Dipl.-Ing. Rudolf Riedel und Dipl.-Ing. Ferdinand Thomasser. Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1957 zu Landesoberbauräten auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII die Landesbauräte Dipl.-Ing. Fritz W a 1 cfa e r, Dipl.-Ing. Hugo Platzer, Dipl.-Ing. Karl Schliche r, Dipl.-Ing. Emst Schwarz und Dipl.-Ing. Wolfhart Lud-w i g. Höherer technischer Dienst Zum Landesbaurat auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI den Landesbauoberkommissär Dr. Hugo H a n s e 1 y ; zum provisorischen Landesbaurat auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI den prov. Landesbauoberkommissär Dr, Hans Steinhäußer. Höherer technischer Agrardienst Zum Landesagraroberbaurat auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII den Landesagrarbaurat Dipl.-Ing. Friedrich Eder. Höherer forsttechnischer Dienst Zum Landesforstoberkommissär auf einen Dienstposten der Dienstklasse V den Landesforstoberkommissär Hubert Long in; zum provisorischen Landesforstkommissär auf einen Dienstposten der Difenstklasse IV den prov. Landesforstkommissär Dipl.-Ing. Kurt Scholz. Amtsärztlicher Dienst Zum Landesobersanitätsrat auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII den Lan-dessanitätsfat Dr. Hans Kellner. Höherer landw. Dienst (Planungsdienst) Zum prov. Landwirtschaftsrat der Kärntner Landesregierung auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI den provisorischen Landwirt-schaffcsoberkommissär Dr. Johann Ö 11 i n -ger. Fortsetzung Seite 2 Südafrika In einem interessanten Schreiben äußert sich O. Pachlinger, Kapstadt, über die Lebensbedingungen in der Südafrikanischen, Union und erklärt unter anderem: „Ich arbeite hier im Rahmen eines Drei iah resvertrages in der technischen Betreuung des hiesigen automati-nnd ! schen Fernsprechamtes. Neben schweizerischen, holländischen, deutschen, englischen, finnischen und afrikanischen Fachleuten bin ich der einzige Österreicher in dieser Branche: Das Monatsbudget ist folgendes: Verdienst 70 Pfund, Wohnung Iß*/« Pfund, Lebenshaltung 20 Pfund im Durchschnitt, Steuer etwa vier Prozent vom Jahreseinkommen (verheiratet, ohne Kinder), mit einem Kind nur noch etwa zwei Prozent. Urlaub 31 Tage pro Jahr, freie Spitalsbehandlung für alle. Obgleich auch in der Union die Lebenshaltungskosten gegenüber der Vorkriegszeit gestiegen sind, so ist doch der Lebensstandard der meisten Weißen und auch vieler Farbiger höher als in den meisten europäischen Ländern. Es gäbe noch so vieles zu berichten. Manche Dinge, die zu Beginn mit Verwunderung betrachtet wurden, werden allmählich zu einer Selbstverständliclikeit. Beste Grüße, liebe Landsleute! Hoch Kärnten!“ Unter den Schreiben aus Deutschland darf das des alten Bergknappen Sebastian Geißelbacher in Essen-Dellwig nicht vergessen werden, der sich in seiner bieder-charakteristischen Art vernehmen läßt: „Meine herzlichsten Grüße für unsere Heimat, Regierung, Volk und Vaterland! Ja, meine Herren, es ist sehr traurig, wenn man sieht, wie es wieder zugeht in der Welt.. . Auch hier war das Volk ganz verrückt, weit vom Lande her sind sie gekommen mit Autos und haben die Kaufläden gestürmt, alles ist gekauft worden, kost’s, was will, und wir arme Invaliden können zuschauen . . . Möge Gott uns behüten vor einem dritten Weltkrieg!“ ...und in Brasilien Dieselbe ernste Sorge klingt aus einem am 21. Dezember in Sao Paulo, Brasilien, aufgegebenen Luftpostbrief, mit dem die Reihe der Botschaften vxm Auslandskärntnem an die Heimat abgeschlossen sei. Er stammt von einem der treuesten Söhne Kärntens, dem bekannten Abwehrkämpfer Viktor Ameitz, der im Vorjahr der Heimat einen Besuch abgestattet hat. Viktor Arneitz schreibt: „Obwohl oder vielleicht gerade deshalb, weil ich schon die einunddreißigsten Weihnachten in der Fremde erlebe, bin ich mit meiner Heimat so verbunden, als ob ich nie weggewesen wäre; dies hat mir mein vorjähriger Ferienaufenthalt gezeigt und durch die vielen Kameradschaftsbezeigungen bewiesen. Ich wünsche allen Kärntnern frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 1957. Möge das Schicksal zum Wohle der Menschheit verhindern, daß es zufolge der tragischen politischen . Lage zu einem dritten Weltkrieg kommt.“ Beförderungen im Kärntner Landesdienst Fortsetzung von Seite 1: Verwaltungs-Rechnungshilfsdienst Das neue Wohnraumversorgungsgesetz Durch das Außerkrafttreten des Wohnungsanforderungsgesetzes mit 31. Dezember 1955 hat die Wohnraumbewirtschaftung, mit Ausnahme der Wohnhauswiederaufbauwohnungen, aufgehört, d. h. der Hauseigentümer hatte über sämtlichen Wohnraum das freie Verfügungsrecht erhalten. Die nach wie vor anhaltende Wohnungsnot hat es erforderlich gemacht, daß in den größeren Orten beziehungsweise Gemeinden der Wohnraum neuerlich einer Bewirtschaftung unterzogen wird. Zu diesem Zweck ist das Bundesgesetz Nr. 225 vom 3. Dezember 1956 mit den Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen erlassen worden. Der Artikel 3 bestimmt, daß dieses Gesetz auf Gemeinden, deren Einwohnerzahl nach der Volkszählung von 1951 weniger als 3000 Einwohner betrug, mit Ausnahme * der Umwandlungsbestimmungen, dem Verbot von Wohnungs-ablösen und den Neuvermietungszuschlägen, keine Anwendung findet, es sei denn, die Landesregierung erkennt solchen Gemeinden im Verordnungswege die Anwendung des Gesetzes zu. In Kärnten findet dieses Gesetz auf die Gemeinden Amoldstein, Bleiberg, Ebemdorf, Feldkirchen, Fellach bei Villach, Ferlach, Finkenstein, Friesach, Griffen, Klagenfurt, Landskron, Patemion, Radenthein, Seeboden, Spittal an der Drau, St. Georgen am Längsee, St. Jakob im Rosental, St. Stefan im Lavanttal, St. Veit an der Glan, Straßburg, Treffen, Völkermarkt, Villach, Waiern, Weitensfeld und Wolfsberg Anwendung. Da den alten Dringlichkeitseinstufungen keine Geltung mehr zukommt, sind die Gemeinden verpflichtet, jene Personen auf ihren Antrag als Wohnungsuchende vorzumerken, die durch zehn Jahre in ihrem Gemeindebereich freiwillig gewohnt haben oder genötigt sind, dortselbst zu wohnen, wenn a) sie obdachlos oder unmittelbar von der Obdachlosigkeit bedroht sind, b) ihre Wohnung seit mehr als einem Jahr überbelegt ist und c) ihre Wohnung nach Eingehen des Mietverhältnisses von der Bezirksverwaltungsbehörde als gesundheitsschädlich erklärt wurde. Höherer techn. Dienst bei der Land- und F orstwirtschaftsinspektion Zum Landesregierungsoberkommissär der Land- und Forstwirtschaftsinspektion auf einen Dienstposten der Dienstklasse V den Landesregiemngskommissär der Land- und Forstwirtschaftsinspektion Norbert K a n z, Rechnungsdienst Zum Landesrechnungsdirektor auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII den Landesoberrechnungsrat Peter Korren; zum Landesoberrechnungsrat auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI den Landesrechnungsrat Josef Karl; zu Landesrechnungsoberrevidenten auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV Ernst Kelz, Anton Wa-k o n i g, Franz Reinprecht und Bartholomäus Jäger. Gehobener Verwaltungsdienst Zu Wirklichen Landesoberamtsräten auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII die Wirklichen Landesamtsräte Karl Russek und Friedrich Wakonig; zu Wirklichen Landesamtsräten auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI die Landesamtssekretäre Ernst K o f 1 e r, Ferdinand Keber und Herbert Russek; zu Landesamtsoberrevidenten auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV Engelbert Horn, Gottfried Schofnegger, Johann Fl aschberge r, Alfons Jeitler und Leopold M a i r. Gehobener technischer Fachdienst Zu Landesbauhauptinspeiktoren auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII die Landes-bauinspefctoren Ing. Karl Lasser, Ing. Rudolf Woldrich und Ing. Adolf T a t s c h 1; zu provisorischen Landesbauoberrevidenten auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV Ing. Hubert J ö r g e r, Ing. Martin Rom und Ing. Karl Pucher. Zum Landeskanzleidirektor auf einen Dienstposten der Dienstklasse V den Landes-verwaltungsinspeiktor Thomas Kucher; zum Landesrechnungsinspektor auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Landesrech-n-ungsoberkontrollor Josef Mischkulnigg; zum Landesverwaltungsinspektor auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Landesverwaltungsoberkontrollor Maria Pfeifer. Technischer Fachdienst Auf einen Dienstposten der Dienstklasse V den Landesoberstraßenmeister Valentin P r i -m i g; zum Landesoberstraßenmeister auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Landesoberstraßenmeister Josef Nageier; zmn Landesoberbmokenmeister auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Landes-oberbrückenmeister Rudolf Schwarz. Verwaltungshilfsdienst Auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Landeskanzleioberoffizial Maria Bern-tatz. , Mittlerer technischer Dienst Auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV den Landesbauoberoffizial Jakob M ö ß 1 e r. Die Landesregierung ernannte weiter im Personalstand des Landes-Kran'kenhauses Klagenfurt : Ärztlicher Dienst Zum Primararzt auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII die Primarärzte Dr. Bruno J e 11 m a r, Dr. Hans K o p p und Dr. Shaqir K o 1 o n j a. Im Personalstand des Landes-Krankenhauses Villach: Zum Primararzt auf einen Dienstposten der Dienstklasse VII den Primararzt Dr. Viktor K o s z 1 e r. Im Personalstand der Landes-Heilstätte in Laas (Gehobener Verwaltungsdienst) zum Wirklichen Landesamtsrat auf einen Dienstposten der Dienstklasse VI den Landesamtssekretär Emst Kolar. 47- Millionen-Budget der Stadt Villach Die Gemeinde plant den Bau von 500 Wohnungen, einer neuen Hauptschule in Völkcn- dorf und eines neuen Schlachthofs Desgleichen sind vorzumerken Ehepaare nach mindestens einjähriger Dauer der Ehe, sofern sie in Ermangelung einer eigenen Wohnung keinen gemeinsamen Haushalt führen können, und Untermieter, wenn auf sie beziehungsweise auf die von ihnen bewohnten Wohnräume eine der vorangeführten Voraussetzungen zutrifft. Die Gemeinde muß jedem Vorgemerkten eine Bescheinigung ausstellen, worin auch der Vormerkungsgrund ersichtlich ist. Der § 3 schreibt dem Hauseigentümer vor, jede durch Beendigung der Innehabung oder Miete freigewordene Wohnung, sofern sie nicht nach § 4 dieses Gesetzes von der Bewirtschaftung ausgeschlossen ist, binnen einer Woche schriftlich der Gemeinde anzuzeigen. Eine solche Wohnung kann der Hauseigentümer innerhalb von drei Wochen nach Kundmachung der Gemeinde über das Aufliegen einer Liste der Wohnungsbedürftigen an einen vorgemerkten Wohnungsuchenden vermieten. Erfolgt eine solche Vermietung nicht oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, so kann die Gemeinde diese Wohnung einem vorgemerkten Wohnungsuchenden zuweisen, wobei dem Hauseigentümer ein Vorschlagsrecht in »der Form zukommt, daß ihm die Gemeinde innerhalb einer bestimmten Frist fünf von den bei ihr vOrge-merkten Wohnungsuchenden zur Auswahl namhaft zu machen hat, von denen der Hauseigentümer wiederum innerhalb einer nach dem Gesetze bestimmten Frist den Zuzuweisenden auswählen kann. Es wird empfohlen, daß sich die Hauseigentümer im konkreten Falle über die näheren Bestimmungen der Anzeigepflicht, des Zuweisungsvorschlages und der Wohnungszuweisung sowie der Umwandlungsgenehmigung und des Neuvermietungszuschlages durch Einsichtnahme in das betreffende Gesetz oder bei der Gemeinde erkundigen, um so Übertretungen des Gesetzes und den damit verbundenen Strafen zu entgehen. ______________________ Steigende österreichische Salzproduktion Die Erzeugung der österreichischen Salinen ist im Jahre 1955 bei Salzsole um 11,4 und bei Sudsalz um 10 Prozent, im ersten Halbjahr 1956 neuerlich um 18 bzw. 7,4 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum ersten Semester 1955 erhöhte sich im ersten Halbjahr 1956 die Erzeugung von Salzsole auf 478.777 Kubikmeter (gegen 406.623), die von Sudsalz auf 54.788 Tonnen (gegen 50.016). Der Wert der Erzeugung beider Produkte betrug 1955 insgesamt 158 Millionen Schilling. Die umfangreichen Modernisierungsarbeiten konnten zum Teil im Vorjahr abgeschlossen werden, zum Teil werden sie heuer fortgesetzt. Der Voranschlag für die Stadt Villach für dieses Jahr enthält in der ordentlichen Gebarung Ausgaben von über 31 Millionen Schilling und gleichviel Einnahmen. Die außerordentliche Gebarung sieht einen bedeckten Aufwand von rund 14 Millionen Schilling vor. Ein eigenes „Eventual-Budget“ in der Höhe von über zwei Millionen Schilling wird für verschiedene Neuanschaffungen und Investitionen geschaffen; die Bedeckung kann nur durch Einsparungen im ordentlichen Haushalt oder durch mehr Einnahmen erfolgen. Das Budget 1957 erreicht somit die respektable Höhe von über 47 Millionen Schilling. Gegenüber dem Vorjahr erfuhr das ordentliche Budget eine Ausweitung von über drei Miltionen Schilling. Die Mehreinnahmen an gemeindeeigenen Steuern und Ertragsanteilen machen über zwei Millionen aus, weitere Mehreinnahmen ergeben sich aus verschie-denen Gebühren sowie aus Bedeckungen für Investitionen durch Entnahme der Rücklagen aus den vergangenen Jahren. Eine zusätzliche Belastung des Gemeindehaushalts gegenüber dem Vorjahr stellt vor allem der höhere Personalaufwand dar. Er beträgt im neuen Wirtschaftsjahr 13 Millionen Schilling! Mehrbelastungen ergeben sich auch im Fürsorgewesen sowie durch eine höhere Dotierung der Leistungen der Gemeinde für die Wohnbauförderung. Die Allgemeine Verwaltung benötigt bei 738.200 Schilling veranschlagten Einnahmen und 4,959.800 Schilling veranschlagten Ausgaben einen Zuschußbedarf von 4,221.600 Schilling. Die Erhöhung gegenüber dem Voranschlag 1956 (1.007.500 Schilling) ergibt sich fast ausschließlich durch den erhöhten Personalaufwand. Zum Gesamthaushalt beträgt der Aufwand dieser Groppe 16 Prozent und die Einnahmen 2,4 Prozent. In dieser Gruppe werden unter anderem auch die gesamten Erfordernisse für das Rathausgebäude mit 350.000 Schilling ausgewiesen. 50.000 Schilling sind für die im Jahre 1957 durchzuführende Bundespräsidentenwahl mit einem SOprozentigen Rückersatz und 40.000 Schilling für die Gemeinderatswahl vorgesehen. Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse werden der Hoheitsverwaltung mit einem voraussichtlichen Aufwand von rund 1,8 Millionen Schilling verrechnet. Die Verwaltungsgruppe 1 mit I einem Erfordernis von 877.200 Schilling und i Einnahmen von 115.000 Schilling hat einen Zuschußbedarf von 762.200 Schilling und bewegt sich in der gleichen Höhe wie im Vorjahre. Die Hauptpost dieser Gruppe ist der Beitrag der Gemeinde zum Aufwand der Bundespolizei, der auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes mit 20 Schilling pro Kopf der Bevölkerung festgesetzt ist. Weiter sind für baupolizeiliche Vorkehrungen 80.000 Schilling vorgesehen, die auch auf der Einnahme-Seite als Ersatz aufscheinen. Die Verwaltungsgruppe 2 (Schulwesen) hat einen Aufwand von 1,896.400 Schilling und Einnahmen von 573.900 Schilling, somit einen Zuschußbedarf von 1,322.500 Schilling, der gegenüber dem Vorjahre um 6700 Schilling geringer ist. Die Ausgaben dieser Gruppe betragen 6,3 Prozent der Gesamtausgaben. Trotz dem erhöhten Personalaufwand ist der Zuschußbedarf dieser Gruppe kleiner als im Vorjahre, weil die Neuanschaffungen für Inventar und Lehrmittel nur im Eventualvoranschlag untergebracht werden konnten. Im Stadtgebiet befinden sich sechzig Volksschulklassen mit 2023 Schülern und Schülerinnen, 49 Hauptschulklassen mit 1593 Schülern, sechs Sondersohulklassen mit 98 Schülern und drei einjährige Lehrkurse an den Hauptschulen mit 73 Schülern. Außer den vorgenannten Pflichtschulen verwaltet die Gemeinde eine Handelsschule mit zehn Klassen und 426 Schülern sowie die gewerbliche Landesberufsschule und die kaufmännische Berufsschule. Die Verwaltungsgruppe 3 (Kulturwesen) wird im Budgetjahr' 1957 einen Zuschußl>edarf von 334.700 Schilling benötigen, der höher ist als 1956. In diesem Abschnitt scheinen die Kulturveranstaltungen, der Theateraufwand, die Musik- und Kunstförderungen sowie die Gemeinschaftspflege mit Villacher Kirchtag und Villacher Volksfest auf. Die Verwaltungsgruppe 4 (Fürsorgewesen und Jugendhilfe) mit Gesamtausgaben von 4,801.800 Schilling (d. s. 15,5 Prozent des ordentlichen Aufwandes) und Einnahmen von 1,306.800 Schilling erfordert aus allgemeinen Deckungsmitteln einen Zuschuß von 3,495.000 Schilling, der gegenüber dem Vorjahre um 472.600 Schilling höher ist (unter Berücksichtigung der im laufenden Budget erfolgten Uberstellung der Beitragsleistung aus dem Allgemeinen Sozialversicherungs-gesetz). Der Mehraufwand ist durch die Er- höhung der Krankenanstaltskosten wie auch durch die erhöhten Personalkosten bedingt. Die Verwaltungsgruppe 5 (Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung) mit einem Zuschußbetrag von 313.700 Schilling beinhaltet die Pflichtaufgaben der Gemeinde auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und sieht auch sportfördemde Ausgaben vor. Die Verwaltungsgruppe 6 (Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen) mit veranschlagten Ausgaben von 5,806.100 Schilling und Einnahmen von 2,380.300 Schilling erfordert aus allgemeinen Deckungsmitteln einen Betrag von 3,425.800 Schilling nebst 1,5 Millionen aus Rücklagen-Entnahmen und Erlösen aus Grundverkäufen. In dieser Groppe kommen die Leistungen des Bau- und Fuhr-hofes für die Erhaltung der Straßen und Gehwege mit den hiezu erforderlichen Materialien und die Beitragsleistung der Gemeinde zum sozialen Wohnungsbau zur Verrechnung. Diese Gruppe hat mit 18,7 Prozent den größten Anteil an den Gesamtausgaben der ordentlichen Gebarung. Die Bauprogramme der gemeinnützigen Wohnungsvereinigungen und der Stadtverwaltung selbst beinhalten für die nächsten Jahre die Schaffung von rund 500 Wohnungen. Gemäß dem seinerzeitigen Gemeinderatsbeschluß zur Förderung von Wohnbauten durch Übernahme der Aufschließungskosten würden die von der Gemeinde für die 500 Wohnungen zu übernehmenden Kosten einen Betrag von rund 3,1 Millionen Schilling ausmachen. Nachdem die Genehmigungen durch den Bundes-Wohn- und -Siedlungsfonds und Wiederaufbaufonds nur sukzessive erfolgen, wird mit dem veranschlagten Wohnbauförderungsbeitrag seitens der Stadtgemeinde von einer Million Schilling für das Wirtschaftsjahr 1957 das Auslangen gefunden werden. Weitere dringende Instandsetzungen von Wohnbaracken erfordern einen Aufwand von 359.000 Schilling. Die für die Bevölkerung eminent wichtige Neuvermessung des Stadtgebietes durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wird heuer mit einem Aufwand von 252.000 Schilling fortgesetzt. Die V er wal t u n gs g r up p e 7 (Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförde-rüng) beinhaltet veranschlagte Einnahmen von 2,820.800 Schilling und veranschlagte Ausgaben von 4,700.800 Schilling (15,2 Prozent der Gesamtausgaben). Der Zuschußbedarf stellt sich daher auf 1,880.000 Schilling und ist um rund 200.000 Schilling höher als im Vorjahr. In dieser Budgetgruppe scheinen folgende Ausgaben auf: Straßenbeleuchtung und -reinigung, Instandhaltung und Erweiterung des Kanalnetzes, Müllbeseitigung, Feuerwehrwesen, Friedhöfe, Schlachthof, Park- und Gartenanlagen und Fremdenverkehrsförderung. Die Einnahmen stellen die Gebühren aus den vorerwähnten Gebührenhaushalten dar. Die Verwaltungsgruppe 8 (Wirtschaftliche Unternehmungen) ergibt einen Uberschuß von 114.000 Schilling als Geldüberschüsse der Unternehmungen der Stadt. Über die Budgetsummen der einzelnen Unternehmungen wurde bereits eingangs berichtet. Die Verwaltungsgruppe 9 (Finanz- und Vermögensverwaltung) ergibt bei 22,198.700 Schilling veranschlagten Einnahmen und 6,558.400 Schilling veranschlagten Ausgaben einen Ertrag von 15,640.300 Schilling, der um 1,733.000 Schilling günstiger ist als im Vorjahr. Durch die Einnahmen dieser Gruppe werden 71,6 Prozent des gesamten Aufwandes der Hoheitsverwaltung gedeckt. Der Schuldenstand der Gemeinde einschließlich der Unternehmungen beträgt 15.682.000 Schilling bei einem Zinsen- und Tilgungsdienst von 1,390.000 Schilling. Auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet ergibt sich eine Schuldenlast von 521 Schilling. Aus dem Gemeindeausgleichsfonds wird eine Bedarfszuweisung von 1,1 Millionen Schilling wie im Vorjahr erwartet. Die der Gemeinde zur Last fallenden Umlagen aus dem Familienlastenausgleich aus dem ASVG sowie die Landesumlage belaufen sich zusammen auf 2.618.000 Schilling. Der außerordentliche Voranschlag in der Höhe von 14,053.300 Schilling, der für die Stadt wichtige Verwaltungsprobleme beinhaltet, wie den Bau einer neuen Hauptschule in Völkendorf, Schaffung einer Siedlung in Möltschach, die Drauregulie-rung und Straßenneubauten sowie den Bau eines neuen Schlachthofes und die Trassierung der Dobratschstraße, erscheint teilweise aus eigenen Mitteln, teilweise durch Beiträge und Darlehen bedeckt. Von diesen Beiträgen und der Möglichkeit von Darlehensaufnahmen wird es abhängen, wieweit diese Projekte im Jalire 1957 realisiert werden können. A Dr. Walter Kandutsdh im Ruhestand Infolge Erreichung der Altersgrenze ist mit Ablauf des Jahres 1956 Landesamtsdirektor-Stellvertreter Dr. Walter Kandutsch in den Ruhestand getreten. Damit ist ein hervorragender Verwaltungsfachmann, ein ausgezeichneter Vertreter österreichischen Berufsbeamtentums und zugleich eine Persönlichkeit von hohem menschlichen Rang aus dem aktiven Dienst des Landes geschieden. Dr. Walter Kandutsch, der 1891 in Graz geboren wurde, begann seine Laufbahn im politischen Verwaltungsdienst im Jahre 1914 bei der k. k. Statthalterei in Triest. Von 1918 bis 1920 war er dem Innenministerium in Wien zugeteilt. Wegen seiner besonderen Fremdsprachenkenntnisse kam er 1920 zur Landeshauptmannschaft nach Kärnten, um an der Vorbereitung der Volksabstimmung mitzuwirken — eine Tätigkeit, die in der Verleihung des Kärntner Kreuzes für Verdienste ihre Anerkennung fand. Auf Grund des Beamtenabbaugesetzes quittierte er 1924 auf eigenen Wunsch den Dienst und war anschließend durch sechs Jahre in leitender Stellung in der damals größten Industrieuntemehmung Südamerikas in Chile tätig. Aus gesundheitlichen Gründen nach Österreich zurückgekehrt, wurde er 1935 im Verwaltungsdienst des Landes Kärnten reaktiviert und stand bei den Bezirkshauptmannschaften Völkermarkt, Villach und St. Veit in Verwendung. 1938 wurde er aus politischen Gründen in den Ruhestand versetzt. Nach dem zweiten Weltkrieg stellte er seine großen Erfahrungen neuerlich dem Lande Kärnten zur Verfügung und wurde mit der Schaffung und Organisation der Vermögensverwaltungsabteilung betraut. Die damit verbundenen heiklen Aufgaben erledigte er mit großer Umsicht, wobei es ihm gelang, die harten Anordnungen der Besatzungsmacht nach Möglichkeit zu mildern und zugleich zum Nutzen des Landes Kärnten und der Republik Österreich das beste Einvernehmen mit dem britischen Element herzustellen. 1947 wurde er zum Vorstand der Präsidialabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung und zugleich zum Landesamtsdirektor-Stellvertre-ter bestellt. Während seiner zehnjährigen Funktion als Präsidialvorstand hat Doktor Kandutsch die überaus schwierigen Probleme der dienstrechtlichen Behandlung des Personals vorbildlich gemeistert. Als Vorsitzender von Disziplinär-, Pmfungs- und Qualifikationskonimissionen wirkte er durch seine große Erfahrung und menschliche Haltung beispielgebend. Auch als Stellvertreter des Landesamtsdirektors ist er allen damit verbundenen Pflichten in besonderer Weise gerecht geworden. Dr. Walter Kandutsch, der bereits vor einigen Jahren den Rang eines Sektionschefs erreichte, ist eine Persönlichkeit von vielseitigen wissenschaftlichen und kulturellen Interessen, er beherrscht u. a. mehrere Sprachen. So bedeutet auch sein Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst für ihn nicht Stillstand, sondern den Eintritt in eine neue Lebensphase, in die ihn die herzlichen Glückwünsche der Beamtenschaft des Landes und aller, die ihn kennen, begleiten. „Rendezvous in Wien” Lustspiel in drei Akten von Fritz Eckhardt Mit diesem Stück in den Kammerspielen hat die rührige Theaterdirektion den Theaterbesuchern zur Erhöhung der Weihnachtsstimmung ein Lustspiel-Praline gespendet, dessen politisch überdrehter Geschmack dem Konfekt gleicht, das auf der Wiener Kleinkunstbühne Simpl allabendlich von Farkasz verkauft wird. Fritz Eckhardt, der Wiener Autor, hat sein „Rendezvous in Wien“ nach dem alten Prinzip des „theatralischen Abenteuers der Dialektik“, aus dem stets so etwas wie ein homerisches Gelächter des Aristophanes aus dem Hades zu hören sein soll, geschrieben. Und in der Tat, seine leichtflüssigen Satiren sind mit Explosivkraft geladen und lösen Lachsalven auf Lachsalven aus; seine Karikaturen schlagen nicht ins Leere, weil man dahinter die Wirklichkeit entdeckt. Diese Wirklichkeit, zur unfreiwilligen Komik gesteigert, sind Situationen, die der Kalte Krieg an seinem Rande entstehen läßt. Es wird ein zeitgenössisches Familienpanorama gezeigt, das die Regie Heribert Just ungemein spannungsvoll zum Leben erweckt und in dem amerikanische und sowjetische Mentalität effektvolle Verwirrung stiften. Der Schriftsteller Dr. Alexander Marholt hat einen spärlichen Familiensinn und zwei Söhne aus seinen verflossenen Ehen, von denen der eine in der UdSSR und der andere in Amerika lebt, die zum 50. Geburtstagsfest des Vaters nach Wien kommen, das vom österreichischen Außenministerium staatspolitisch inszeniert wird. Durch das Zusammentreffen der Söhne aus zwei Welten und der schönen Sekretärin des Vaters, die die Männerherzen in Unruhe versetzt, entstehen Verwirrung und turbulente Szenen, die erfolgreiches Theater sind. Den schriftstellernden Vater verkörpert Heribert Just jovial in den knappen Grenzen seiner Rolle, während Edith T h e i n e r als seine Frau Beate viel Scharm nicht nur in die Ehe, sondern in die Darstellung mitbringt. Grete B i 11 n e r als der dienstbare Geist der Familie, die Wirtschafterin Milli, verliert sich keineswegs in der Situationskomik, deren Grenzen weitläufig gezogen sind, sondern sie versteht es vorzüglich, auch die Register der politischen Satire zu ziehen, wenn es erforderlich ist. Hertha Fau-1 a n d als die amourös geladene Sekretärin Heidi brachte für ihre Rolle alle Voraussetzungen mit, die nötig waren, um glaubhaft zu wirken. Die beiden Söhne, Harald Föhr-Waldeck als der gummikauende Amerikaner Robert Builit und Kurt Weinzierl als der forsche Russe Alexander Koktow waren scharf profilierte Gestalten, die im Gefälle des Handlungsablaufs hervorragende Leistungen boten und deren Iandsmännische Gegensätze mit bester Nuancierungskunst das Stück überzeichneten. Der unverwüstliche Anton Wengersky stellte einen österreichischen Ministerialrat, Dr. Windberger auf die Bühne, der sich sowohl in Maske als auch im Spiel sehen lassen konnte. Alles in allem, eine flotte Aufführung, eine weihnachtliche Premierenstimmung und viel Beifall für alle Genannten und Ungenannten des Ensembles, der verdient war. bi. Weihnachtsfeier der Krankenhausbediensteten Ehrung von Arbeitsjubilaren durch Lhstv. Kraßnig Im Zusamenwirken mit dem Betriebsrat lud die Direktion des Landeskrankenhauses Klagemfurt ihre Angestellten und die Ärzte am 22. Dezember zu einer Weihnachtsfeier in den Speisesaal des Schvvestemheimes ein. Schülerinnen der Schwesternschule des Landeskrankenhauses und Pfleglinge des Kinderheimes bestritten in abwechslungsreicher Folge mit Weihnachtsliedem, Rezitationen und einem Weihnachtsspiel ein reichhaltiges Programm, das Franz Stimpfl aus Villach mit seinen tiefsinnigen Heimatdichtungen bereicherte. Ein Streichquartett des Landeskonservatoriums umrahmte so die Feier mit Kompositionen von Mozart, Haydn und Beethoven. Direktor Dr. Herbert O 1 e x i n s k i begrüßte die Bediensteten des Landeskrankenhauses und die Festgäste, unter denen sich Landeshauptmann Wedenig, Lhstv. Kraßnig, Landesrat Sima, Bürgermeister Graf sowie die Stadträte Außerwinkler und Seidling befanden. Wie er in seiner Festansprache ausführte, habe das Jahr 1956 an die Krankenanstalten und somit an die Bediensteten sehr große Anforderungen gestellt, wofür die hohe Zahl der Patientenauf nahmen und errechneten Verpflegstage ein einwandfreies Zeugnis ablegt. Dem Idealismus und dem restlosen Einsatz aller Mitarbeiter ist es zu danken, daß allen Anforderungen trotz der erschwerten Arbeitsbedingungen nachgekommen werden konnte. Der Direktor dankte der Kärntner Landesregierung für das stets bewiesene Ver- ständnis, wodurch eine Reihe von sozialen Besserstellungen für die Landeskrankenhausbediensteten erreicht werden konnten. Diese sozialen Voraussetzungen ermöglichen es dem Personal, den eigenen Sorgen die ideellen Werte vorzuordnen und damit den Linderung und Heilung suchenden Menschen bestmögliche medizinische Behandlung und psychische Betreuung zuteil werden zu lassen. Dr. Olexinski dankte allen Primarärzten, dem Verwalter, der Landesoberin, allen Abteilungsleitern, allen Ärzten, Beamten und Angestellten, den Diplomschwestern und dem übrigen Pflegepersonal, dem medizinisch-technischen Personal und dem Betriebs- und Bedienungspersonal, insbesondere den Betriebsräten Lackner undTeuber, für ihre aufopfernde Dienstleistung innerhalb des Gemeinschaftswerkes, wie es die Krankenanstalt darstellt. An die Vertreter der Kärntner Landesregierung aber richtete er die Bitte, auch im kommenden Jahr wie bisher die Probleme des Krankenhauses zu ihren eigenen zu machen und im Interesse der leidenden und kranken Menschen des Landes den weiteren Ausbau und die Ausgestaltung der Anstalt zu ermöglichen. Für die Krankenhausbediensteten sprach der Angesteltenbetriebsrat T e u b e r und dankte der Direktion und dem Sozialreferenten Lhstv. Kraßnig für die verständnisvolle Zusammenarbeit. Nachdem Lhstv. Kraßnig noch in einer kurzen Ansprache zwei Jubilare, die bereits 40 Jahre im Dienste des Landeskrankenhauses stehen, und zwar den Gärtner Peter Kohlweg und den Heizer Alois Hudelist, gewürdigt und geehrt hatte, wurde die große Weihnachtsfeier mit dem Kärntner Heimatlied abgeschlossen. Weihnachtsfeiern in den Klagenfurter Altersheimen Am Samstag, den 22. Dezember 1956, fanden auch in den städtischen Altersheimen und am Heiligen Abend auch im Obdachlosenasyl stimmungsvolle Weihnachtsfeiern statt. Als Christkindl fungierte dabei die Stadtverwaltung. In deren Vertretung waren bei den Feiern in den Altersheimen erschienen Bürgermeister Graf, Vizebürgermeister Scheucher, die Gemeinderäte KoHinger und Hafner und Oberamtsrat Tscheutsehonig. Die Volkskeller-Schrammeln wirkten unentgeltlich mit. Vizebürgermeister Scheucher richtete bei allem Feiern Worte des Gedenkens an die weihnachtliche Friedensbotschaft und betonte dabei, daß die Stadtverwaltung es als ihre Pflicht ansehe, zum Weihnachtsfest auch der alten Bürger zu gedenken. Weihnachtsfeier in der Landesheilstätte Laas Sonntag, den 23. Dezember 1956, fand in der Kärntner Landesheilstätte Laas für die dort befindlichen Tuberkulosekranken, wie alljährlich, eine Weihnachtsfeier statt. Wie in den vergangenen Jahren konnten dank der Initiative des Sozialreferenten der Kärntner Landesregierung, Lhstv. Kraßnig, durch Primarius Dr. DrumJ im Namen der Landesregierung an die derzeit in Laas befindlichen 25 tuberkulosekranken Kinder willkommene Weihnachtsgaben verteilt werden. Jedes Kind erhielt einen neuen Trainingsanzug, ein Paar neue Apres-Ski-Schuhe, ein Paar Strümpfe und ein Bubenoberhemd bzw. eine Garnitur Mädchenunterwäsche. Die Kinder bedankten sich mit großer Freude für diese großzügige Weihnachtsbetreuung, mit der sich die Kärntner Landesregierung auch heuer bemühte, Freude in das Leben dieser vom Schicksal so schwer getroffenen kleinen Mitbürger unseres Landes zu bringen. Achtung aui den Holzwurm! Wie der Landeskonservator mitteilt, mußte er gelegentlich einer dienstlichen Besichtigung in Maria-Rojach feststellen, daß das wertvolle barocke Inventar stark vom Holzwurm befallen ist, so daß rascheste Hilfsmaßnahmen einsetzen müssen, um den Bestand zu retten. Auch der gotische Flügelaltar mit den nach Dürerschem Vorbild gestalteten Flügelreliefs droht von den Anobien zerstört zu werden. Die Kirche wurde dabei kurz nach Kriegsende restauriert. Der Befall ist also verhältnismäßig jung und gibt Anlaß, darauf hinzu-| weisen, daß eine ständige Kontrolle in allen Kirchen unerläßlich ist. Die sprunghafte Zu-: nähme des Anobienbefalles in den Kärntner ! Kirchen könnte sonst zu einer völligen Ver-| nichtung der sakralen Schnitzarbeiten und i damit zu einer wesentlichen Verminderung ! des Kirchenkunstbesitzes führen. Jahrmarkt in Villach — einst und heute Am kommenden Montag wird auf der Drau-lände in Villach der traditionelle Dreikönigsmarkt abgehalten, der gern aus nah und fern besucht wird. Rund 200 fahrende Händler werden ihre Standin aufstellen und ihre Waren feilbieten. Gewiß bringt so ein Markt heute nicht viel Neues; wenn er trotzdem solchen Anklang findet, so ist das nicht zuletzt auf eine jahrhundertealte Überlieferung zurückzuführen. Es sind 900 Jahre her, seit Villach das Marktrecht verliehen bekam. Es war an einem kalten Tag im Februar 1060, an dem ein Hofbeamter dem (unglücklichen) Kaiser Heinrich IV. eine Urkunde vorlegte, auf der in kunstvoller Schrift geschrieben stand, daß dem Weiler Villach das Marktrecht zuerkannt wird. Der Herrscher zögerte einen Augenblick: Bischof Günther von Bamberg suchte darum an? Der hohe Herr besann sich, da sich seine Mutter, Agnes von Poiton, höchstselbst dafür eingesetzt hatte, daß diese Bitte des Kirchenfürsten erfüllt wird. Also drückte er sein Siegel auf das Pergament. Von diesem Tag an war Villach vor allen Eingriffen des Herzogs von Kärnten sowie der Grafen und Richter sicher. Allein der Bischof hatte das Recht, Bestimmungen zu erlassen. Der Freibrief enthielt viele Sonderrechte, so hieß es, daß alle, die den bambergischen Markt des Handels wegen aufsuchen, auf ihrer Hin-und Rückreise unter dem höchsten Schutz stehen und das bedeutete soviel wie volle Sicherheit, denn selbst der verwegenste Räuber verspürte keine Lust darnach, den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zum Feind zu haben. Die Bischöfe von Bamberg nützten die Privilegien auch entsprechend aus. Da sie geschäftstüchtige Herren waren, schenkten sie ihr besonderes Augenmerk dem Marktwesen, und in erstaunlich kurzer Zeit brachten sie einen Handel in Schwung, der den Ort auf-blühen ließ. Von weither kamen Kaufleute und errichteten Niederlassungen. Die Wagen ihrer Handelszüge ächzten unter schwerer Last. Mit Venedig, Augsburg, Nürnberg, Aachen und Wien stand Villach in direkter Verbindung, und niemand durfte sich unterstehen, diese Handelsfreiheit auch nur zu stören. Für die einheimische Bevölkerung waren die Jahrmärkte das große Ereignis. Da kamen — dank dem Freibrief — Händler von überall und boten mit kreischender Stimme ihre Waren an, die sonst nicht erhältlich waren. Mehrere Tage lang dauerte so ein Markt. Wie in keinem anderen Ort in Kärnten gab es in Villach immer viel Neues zu sehen und zu hören! Staunend vernahmen die Bewohner, was sich in ach so fernen Städten zugetragen hat. Das Marktvolk war schon lange fort, da hatten die Frauen noch immer einen interessanten Gesprächsstoff, wenn sie beim Wasserholen vor dem öffentlichen Brunnen zusammenkamen. Die Männer indessen unterhielten sich angeregt an ihren Stammtischen. Jahrhunderte vergingen, und die Verhältnisse sind völlig anders geworden, aber die Jahrmärkte blieben — und die Spekulation mit der Neugierde auch. Zu Großmutters Zeiten machten manche Marktfahrer mit der Vermittlung von „Neuigkeiten“ noch ein gutes Geschäft. Mit einem Sprachrohr riefen sie das Volk zusammen und führten die Neugierigsten in ein Zelt, dessen Wände mit gar schrecklichen Bildern beklebt waren. In mehreren Szenen war ein furchtbares Geschehen, das sich irgendwo ereignet haben sollte, zeichnerisch dargestellt, Artig folgte das Publikum dem Ausrufer von Bild zu Bild und hörte aufmerksam zu, was er zu jedem Bild sang. Zum Schluß waren alle ergriffen, einige schluchzten gar, ja auch dem Inhaber dieser „Bude“ muß die Sache nahe- gegangen sein, denn er wischte sich mit dem Rockärmel die Tränen weg, die ihm über die Wangen kollerten. Dann aber gab er seinem Herzen einen Stoß, er griff nach dem Sprachrohr und rief wieder: „Kommt und seht die Mordgeschichte...“ Der Wintermarkt, der seit eh und je am ersten Montag nach Dreikönig abgehalten wird, wurde früher auch der „Speckmarkt“ ge-! nannt, weil die Bauern aus Krain an diesem Tag mit ganzen Bergen von Speck nach Villach kamen. Auf dem Hauptplatz und in der Gerbergasse stellten sie ihre Standin auf. Mit dem Geschäftsgang waren sie stets zufrieden. Manche Villacher pflegten ein ganzes oder zumindest ein halbes Schwein zu kaufen; sie deckten sich somit gleich für ein ganzes Jahr mit Fett ein. Herrschte am Markttag Tauwetter, so verkauften die Krainer den Speck billiger, weil er nicht so fest war. Am letzten Tag (die Händler blieben oft eine Woche lang) war dann der große Abverkauf; da kam die ärmere Schicht der Bevölkerung und feilschte um die übriggebliebenen Speckstücke. Auf dem Kanonenplatz wurden hauptsächlich Patschen und Geschirr verkauft. Der stärkste, größte oder kleinste Mann der Welt hatte sich hier aufgestellt und konnte bewundert werden. Auch ein Chinese (mit dem ständigen Wohnsitz in Wien) wurde viele Jahre hindurch von alt und jung bestaunt. In den vom Hauptplatz abzweigenden Seitengassen waren Bilderhändler anzutreffen. Hunderte von bunten Bildern hingen an den Mauern der alten Häuser. Das Ringelspiel drehten die Kinder selbst: Wenn sie zehn Runden gedreht hatten, durften sie einmal gratis mitfahren. Manche Buben liefen gleich den ganzen Tag im Kreis herum. Am Abend erhellten Gaslaternen und Kerzenschein das Marktgelände. Erst nach dem ersten Weltkrieg wurde der j Jahrmarkt auf die Draulände verlegt. Durch das Ausbleiben der Krainer hat der Speckhandel aufgehört, dafür kamen in vermehrtem Maße fahrende Händler aus Wien und Graz und anderen größeren Städten. Die Erzeugnisse i der Industrie — hauptsächlich billige Ramschware — wurden zur Attraktion. Ein paar Jahre noch kamen die „Mandln“ mit dem Leierkasten und spielten beliebte Lieder. In manchen Hinterhöfen, in die sie kamen, ging es lustig zu. Die Hausbewohner tanzten im Vorhaus, und wochenlang wurden die Weisen gesungen. Die Kartenaufschlagerinnen, die am Markttag die Stadt buchstäblich überschwemmten, erhielten in den Zwanzigerjahren von der Polizei das Verbot zur Ausübung ihres „Gewerbes“. Zuviel Unfug ist mit den Karten getrieben worden! Einige der Frauen — unter denen sich auch Zigeunerinnen befanden — umgingen aber dieses strikte Verbot und tarnten sich als „arme Seifenhändlerinnen“. Mit ein paar Stück Kernseife im Beutel suchten sie altbekannte „Kunden“ auf und teilten mit gewichtiger Miene mit, was die Zukunft bringen wird. Heute wird der Dreikönigsmarkt eigentlich nur noch aus Tradition besucht, denn er kann — wie eingangs erwähnt — nicht viel Neues bieten. Die modernen Warenhäuser und die vielfältige Reklame verdrängen ihn immer mehr. Es sind nur noch so an die 200 Marktfahrer, die sich mit ihrem Kram auf der Draulände postieren und, einer beißenden Kälte ausgesetzt, mit bewundernswerter Energie und kräftiger Stimme ihre „einmaligen Angebote“ ausrufen: neue Fleckentferner, wirksame Hühneraugensalben, patentierte Krawattenbinder und Wundermittel gegen die Glatze. Diese billigen Waren werden auch gern gekauft — die Kinder bekommen noch einen Türkischen Honig oder einen gesponnenen Zucker. Die ländliche Bevölkerung läßt sich noch gern dazu überreden, einen vielfarbigen Polsterüberzug mit einem eingestickten Spruch mitzunehmen, der dann in der guten Stube daheim an der Wand befestigt wird. So ist der Markt, der einstmals ein so großes Ereignis war, heute ohne jede Bedeutung für die Wirtschaft, seine Atmosphäre aber, die eine Abwechslung in den Alltag bringt, lieben auch die Menschen von heute. W. W. Landesoberbaurat Dipl.-Ing. SIMON STOSSIER: Wo kann ich parken? Die Parkraumnot in der Landeshauptstadt und Vorschläge zu ihrer Behebung Dies fragen sich alle Kraftfahrer, wenn sie in eine Stadt kommen, dort einkaufen, essen, übernachten oder sie nur besichtigen wollen. Da ist noch eine Aufgabe zu lösen, die allerdings nur in Zusammenarbeit öffentlicher und privater Interessen gelöst werden kann. So toie es in der Mathematik oft zur Lösung von Aufgaben mehrere Wege gibt, so auch hier in diesem Spezialfall. Eine mir vorschwebende Erfüllung hat folgenden Gedankengang. Schon seit Jahren wird auf das leidige Parkproblem hingewiesen und verschiedene Vorschläge gegeben. Erfreulicherweise hat das Sfcadtbauamt in Klagenfurt unter der Führung seines Baureferenten Stadtrat Hans Außer-winkler schon viele Möglichkeiten für die Schaffung von Parkplätzen ausgeschöpft, ohne hierbei besondere Härten schaffen zu müssen. Daß es aber noch Möglichkeiten, allerdings mit gewissen Beschränkungen verbunden, gibt, wurde bereits einmal ausgeführt. Fremdenorte und Städte sollen bestrebt sein, im edlen Wettstreit ihren Besuchern immer mehr Annehmlichkeiten zu bieten, vor allem aber den Kraftfahrern und Motortouristen Annehmlichkeiten zu schaffen. Große Umfahrungsstraßen bringen zwar die Kraftfahrer rasch weiter, doch verursachen sie den zu umfahrenden Ortschaften und Städten durch den Entfall von Einkaufs- und Verpfle-gungsmöglichkeiten wirtschaftliche Nachteile. Wenn es auch in den nächsten Jahren zu gewissen Umfahrungen kommen wird, so muß trotzdem getrachtet werden, die Kraftfahrer in die Gebiete zu lenken, wo es Geschäfte und Hotels gibt. Die Vorbedingung ist hiefür aber die Möglichkeit, die Kraftfahrzeuge in der Nähe abstellen zu können. Die Landeshauptstadt Wenn vorerst bei unserer Landeshauptstadt Klagenfurt Betrachtungen anigestellt werden, so kann mit größter Befriedigung festgestellt werden, daß rund 1500 neue Parkplätze in den letzten zwei Jahren geschaffen worden sind und daß die Vertreter des Stadtbauamtes wirklich mit offenen Augen die Situation auf den Straßen und Plätzen erkannt und mit möglichst geringem Aufwand wirklich alle Möglichkeiten, Parkplätze zu schaffen, vorerst ausgeschöpft haben. Die Umgestaltung des Heiligengeistplatzes als Mittelpunkt des städtischen Autobusverkehrs hat es in erster Linie ermöglicht, auf dem Neuen Platz eine große Anzahl von Parkmöglichkeiten zu schaffen. Es ist selbstverständlich, daß mit der fortschreitenden Motorisierung noch neue Parkmöglichkeiten geschaffen werden müssen, wobei ich überzeugt bin, daß auch in Klagenfurt die bereits einmal aufgezeigten Maßnahmen ergriffen werden müssen, weil es im anderen Fall zu einem folgenschweren Parkchaos kommt. Leitbuchstaben Auf jeder Zubringerstraße (Bundesstraße) wären an der Peripherie des Stadtkernes zwei bis drei große Wandtafeln aufzustellen, auf denen mit einem Leitbuchs taiben A, B usw. versehen die Zufahrtmöglichkeiten für den Parkplatz A, B usw. angezeigt werden. Bei Straßenkreuzungen sind dann diese Leitbuchstaben besonders wichtig. Mit dieser Methode ist es auch möglich, schon von vornherein Kraftfahrzeugen im mittleren Stadt bereich Parkhinweise zu geben, um eine Verstopfung der Innenstadt zu vermeiden. Schon der heurige Sommerverkehr hat die Notwendigkeit der Durchführung dieses Vorschlages bestätigt. Dauerparker Der Schrecken für die öffentliche Hand und für die Handels- und Gewerbetreibenden sind die Dauerparker, die Berufstätigen, die morgens zur Stadt fahren, ihre Kraftfahrzeuge in der Nähe ihrer Arbeitsstätte stellen lassen und dadurch die Parkmöglichkeiten für Fremde und auch Einheimische, die Einkäufe in der Stadt besorgen wollen, vereiteln. Im Westen hat man sich mit der Aufstellung von sogenannten Parkometern geholfen, d. h. man muß für dag Parken jetzt nach Zeit eine Gebühr bezahlen. In vielen Städten Westdeutschlands erstatten z. B. die Geschäftsleute nach einem bei ihnen getätigten Kauf die Parkgebühr dem Käufer zurück. Bekannt ist Italien, wo man für die Aufstellung auf öffentlichen Plätzen meist eine Gebühr von zwei bis vier Schilling bezahlen muß, die von einem eigenen Wächter eingehoben wird. Zur leichteren Orientierung könnten in den neu aufgelegten Autokarten die Parkplätze mit den Leitbuchstaben ein gezeichnet werden. In den Prospekten der Hotels, der Ausstellungen und Tagungen sollen ebenfalls diese Parkmöglichkeiten mit Leitbuchstaben ersichtlich sein, wobei der Tagungsort noch besonders zu kennzeichnen wäre. Alle diese Bestrebungen bringen natürlich anfangs große Mehrarbeit und auch Kosten, aber diese einmalige Arbeit macht sich sicherlich bald bezahlt und hilft Ärger, Zeitverlust und auch Unfälle vermeiden. Viele fremde Kraftfahrer sind ja nicht mehr so verwöhnt, wie es unsere heimischen noch eine Weile sein werden, die in nächster Nähe der beabsichtigten Erledigungen und Besorgungen ihre Kraftfahrzeuge abstellen wollen. Im Westen und Süden unseres Staates müssen Kraftfahrer oft bis zwei Kilometer und noch mehr zu Fuß gehen, um ihre Vorhaben erledigen zu können. Vorschlag für Klagenfurt Vorerst soll für Klagenfurt die Durchführung dieses Vorschlages näher untersucht und mit dem östlichen Teil begonnen werden. Kraftfahrzeuge, welche auf der Packer Straße kommen, wären auf den Kardinalplatz und auf die Geyerschütt zu leiten. Neuzust haffende Park-mögliohkeiten sind auch am Völkermarkter Ring vorhanden, die noch den Vorteil haben, schattenspendend zu sein. Die von der Görtschifetalstraße kommenden Fahrzeuge könnten zwischen Priesterhausgasse und Rauscherpark abgestellt werden (auch schattige Bäume). Die auf der Triester Straße kommenden Fahrzeuge von Norden würden eine Abstell-mögMchkeit in der Nähe der Garage Wurm finden (dort müßte wohl vorerst der Parkplatz ausgebaut werden). Weitere Abstell-möglichkeiten gibt es dafür am Heuplatz. Die von der Turraoher Straße (Feldkirchner Straße) kommenden Fahrzeuge wären auf den Thea-teiplatz und Umgebung zu verweisen. Auf der Triester Straße, vom Westen kommende Fahrzeuge wären durch Ablenkung auf die August-Jaksch-Straße zu den zu schaffenden ParkmögKchikeiten am Vüktringer- und Villacher Ring zu verweisen. Die Grünfläche zwischen Villacher Ring und Kolpinghaus dürfte sich schwer erhalten lassen. Für die auf der LoibLpaßstraße (Rosentaler Straße) kommenden Fahrzeuge gibt es Abstei- Wie bereits gemeldet, wurde am 20. Dezember das Landesbudget 1957 und damit das Landesfinanzgesetz 1957 vom Kärntner Landtag einstimmig verabschiedet. Am letzten Tag der Landtagssitzung erfolgte ohne Debatte die Annahme der Groppe 8, „Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen“, mit Ausgaben in Höhe von 1.500.900 Schilling. Zur Groppe 9, „Finanz-und Vermögensverwaltung“ (Einnahmen 268.424.900 Schilling, Ausgaben 48,730.500 Schilling), sprach zunächst Zweiter Präsident Ritscher' über die grundsätzlichen Probleme des Finanzausgleichs sowie über die von den Gebietsköipersdiaften anzustrebenden Verbesserungen. Landesrat Sima stellte zusammenfassend fest, daß die Grundzüge des Budgetentwurfes vom Landtag voll anerkannt worden seien, wobei er auch die sachliche Arbeit des Berichterstatters LAbg. Ing. M e d 1 i n hervorhob. Mit Befriedigung wies er darauf hin, daß sein Grundsatz, jedes Schuldenmachen ohne Sicherung der Annuitätenleistung als unverantwortlich abzulehnen, vom Landtag gebilligt worden sei. Nachdrücklich betonte er die Wichtigkeit des Kärntner Nachhol-programms, dessen Durchsetzung beim Bund ein gemeinsames Anliegen aller Mandatare sein müsse. Als oberste Richtschnur müsse dabei gelten, die Interessen des Landes über die Fraktionsinteressen zu stellen. Die Gruppe wurde sodann vom Landtag mit einer Gegenstimme angenommen. Im Zusammenhang damit faßte der Landtag einstimmig eine vom Finanzausschuß beantragte Resolution, in der folgende Forderungen an den Bund erhoben werden: Der Abbau des Bundespräzipuums, eine Beteiligung der Länder und Gemeinden am Bundeszuschlag zur Umsatzsteuer, die Änderung der Beteiligung an der Mineralölsteuer oder am Zuschlag zur Mineralölsteuer, eine befriedigende Regelung der Lehrerbesoldung unter Berücksichtigung der geographischen Besonderheiten des Landes sowie die grundsätzliche Beiziehung der Vertreter der Gebietskörperschaften zu Verhandlungen, die finan- mögliohkeiten beim Messegelände, auf der Flo-rian-Gröger-Straße, dem Viktainger und Villacher Ring. Besonders am Viktringer Ring gibt es genügend neu zu schaffenden Parkraum. Durch die Umgestaltungen von Plätzen (z. B. Feldmarschall-Conrad-Platz), zeitweilige Sperre von Nebengassen für Fahrzeuge wird es sicherlich auch gelingen, noch neue Park-mögliohkeiten bzw. Entlastungen zu schaffen. Und warum soll am Neuen Platz nicht noch eine Parkring-Fläche geschaffen werden — heute vielleicht von manchem als unmöglich hingestellt —, wird in einigen Jahren diese Lösung einfach kommen müssen. Interessentenkomi tee Aufgabe der Interessentenkreise (öffentliche Hand, KATC., ARBÖ. und Wirtsohaftskörper-schaften) wird es nun sein, ein Komitee zu bilden, das über diese Vorschläge sich berät, um sie dann in die Tat umzusetzen; je früher desto besser. Mit der Schaffung von neuen Parkplätzen allein wird diesem Problem auf die Dauer nicht beizukommen sein, es müssen sich finanzkräftige Wirtschaftskreise zusammenschließen, um Großgaragen zu bauen, wo «ich dann wieder Geschäfte etablieren werden und so zum Teil eine Auflockerung der Einkaufsmöglichkeiten bringen. Parkzeitbeschränkung Den dauerparkenden Fahrzeugen könnte man entweder mit immer gebührenfressendea Parkometern naohhelfen und sie nötigen, nur auf jenen Plätzen zu parken, wo der Andrang nicht so stark ist wie im Stadtkern. Es ist eine alte Erfahrungstatsache, daß vor Durchführung von großen Projekten oft aus alter Gewohnheit Opposition betrieben wird und nach ihrer Verwirklichung sich rasch die Gemüter wieder beruhigen und die neue Bequemlichkeit und die raschen Abläufe auch wieder gewürdigt werden. Bedenken wir doch, welche Schwierigkeiten hinsichtlich der kostspieligen Platzumgestaltungen den Stadt-baureferenten bisher gemacht worden sind, und wir können mit Genugtuung auch wieder fest-stellen, daß im Hinblick auf die raschlebige Zeit das Alte bald vergessen und das Neue willkommen hingenommen worden ist. zielle Interessen dieser Körperschaften berühren und in denen die Grundzüge des neuen Finanzausgleiches ausgearbeitet werden. Ohne Wortmeldung billigte der Landtag schließlich einstimmig das Eventualprogramm mit Ausgaben in Höhe von 11,288.600 Schilling und den außerordentlichen Haushalt mit Ausgaben in Höhe von 19,835.000 Schilling. Nach dem Schlußwort des Berichterstatters wurde das Landesfinanzgesetz einstimmig in zweiter und dritter Lesung angenommen. Über die Ansprachen des Landtagspräsidenten und des Landeshauptmannes, mit denen die Sitzung abgeschlossen wurde, ist bereits berichtet worden. Wie bereits gemeldet, hat sieh der Fachverband der holzverarbeitenden Industrie Österreichs, dem 520 Betriebe angeboren; entschlossen, auf der Österreichischen Holzmesse 1957 in Klagenfurt eine Sonderausstellung zu bringen, die einen repräsentativen Querschnitt durch die Produktion seiner Mitglieder dar-stellen wird und gleichzeitig den Einkäufern aus dem In- und Ausland die Möglichkeit bieten soll, auf zeitsparende Weise ihre Bestellungen aufgeben zu können. Für diese Sonderschau stehen drei zusätzliche Hallen zur Verfügung. Schon Anfang Dezember 1956 ist eine dieser Hallen praktisch belegt! Die ersten Anmeldungen zu dieser Sonderschau, die soeben in der Messedirektion eingelaufen sind, beanspruchen etwa ein Drittel der gesamten vorgesehenen Fläche. Die stattliche Liste der Aussteller weist Finnen aus dem ganzen Bundesgebiet auf und enthält schon jetzt einen sehr beachtlichen Querschnitt der österreichischen Holzverarbeitungsproduktion. Von Interesse für das Baugewerbe werden Um das österreichische Erdöl Förderungsrückgang anf den Ölteldem Die in Westeuropa schon vor einiger Zeit ergriffenen drastischen Einsparungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ölversorgung beginnen sich allmählich auch auf die angespannte österreichische Ölversorgungslage auszuwirken. Daß es überhaupt zu Auswirkungen kommt, wird durch den Förderungsrückgang auf den heimischen Ölfeldern verursacht. In den ersten neun Monaten 1956 war ein Förderungsrückgang von etwa sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die Ursache für diesen Rückgang ist darin zu finden, daß anscheinend das Hauptfeld Matzen seinen Ergiebigkeitshöhepunkt überschritten hat. In den letzten Jahren wurde aber in Österreich kein größeres Ölfeld erschlossen, dessen steigende Produktion den Rückgang der alten Felder wettmachen könnte. Das soll allerdings nicht bedeuten, daß Österreichs öllager schon ausgebeutet wären. Die einzelnen Unternehmen, vor allem aber die verstaatlichte Österreichische Mineralölverwaltung, wissen nicht, welche Konzessionen ihnen nach der noch immer ausstehenden allgemeinen Klärung der diversen Besitzverhältnisse verbleiben werden. Die Aufschlußtätigkeit wird daher nicht vorangetrieben, Versuchs-bohrongen allein lassen aber keinen Schluß auf die Größe der bisher aufgefundenen Lager zu. Der Export von Dieselöl, von dem jährlich etwa 260.000 Tonnen gewonnen werden, wurde eingestellt, da die Produktion nur mehr den Inlandbedarf deckt. Der Rückgang der Rohölproduktion verursacht eben auch einen Rückgang in der Erzeugung der Ölprodukte. Bei Benzin ist die Lage ernster, da die Eigenproduktion zurzeit etwa 160.000 Tonnen jährlich beträgt, der Bedarf aber mit 220.000 Tonnen jährlich weit höher ist, Einfuhren jedoch bei der allgemeinen Benzinverknappung durch die Ereignisse im Vorderen Orient sehr schwer zu bekommen sind. Die Lage auf dem Heizölsektor ist, wie bereits bekannt, sehr kritisch. Die Ankunft einer Schiffsladung aus Venezuela wird wohl eine leichte Linderung, aber kaum eine richtige Entspannung bringen. Es zeigt sich überdies, daß bei den Verbrauchern ein zu kleiner Tankraum zur Verfügung steht, so daß diese von der bescheidenen Chance, im Sommer Heizöl einzulagem, nur sehr selten Gebrauch machen konnten. Verschärft wird die Lage noch dadurch, daß Ungarn als Heizöllieferant ausgefallen ist. Der vermehrten Heranziehung von Erdgas als Ersatz steht entgegen, daß die organisatorischen Probleme der österreichischen Erdöl- und Erdgaswirtschaft im wesentlichen noch immer bereinigt sind. Photos zur Verhinderung von Kirchendiebstählen Um weiteren Diebstählen von wertvollem ! K i r eben inv enta r in Kärnten wirksam entgegen-i treten zu können, wird, wie der Landeskonservator mitteilt, die in Gang befindliche photographische Bestandsaufnahme durch das Denkmalamt nunmehr beschleunigt zum Abschluß gebracht. Durch diese Maßnahmen wird es künftighin möglich sein, nach einem Einbruch in einer Kirche der Interpol sofort Photos zur Verfügung zu stellen, die einen Weiterverkauf des gestohlenen Kunstgutes so gut wie aussichtslos machen. Im Photoarchiv des Denkmalamtes werden derzeit bereits 20.000 Aufnahmen verwahrt. Der Stand der Aufnahmen wird durch die eingeleitete Aktion laufend vermehrt sein: Bauhütten, Baubütten-Einriehtungen, Betonschalungsplatten für mehrfache Verwendung, Holzhaus-Modelle, Türen, Fenster, Parketten, Holzfußböden und Holzspanplatten. — Neben Möbeln verschiedenster Art werden auch Möbelteile gezeigt, ferner Gehäuse für Kühlschränke, Nähmaschinen und Klaviere. Auch die Rahmenindustrie wird viel Interessantes an Bilder- und Spiegelrahmen sowie Kamiesen bringen. Für die Messe selbst liegen heute bereits viele Anmeldungen vor. Ein großer Teil dieser Finnen betont, daß die frühe Anmeldung in dem Bestreben erfolge, nicht zu spät zu kommen — ein Beweis für die guten Erfahrungen, die die Aussteller auf der Kärntner Messe 1956 und vorher gemacht haben. Die Arbeitsgemeinschaft österreichischer Messen hat soeben einen Dünndruckprospekt herausgebracht, der nunmehr in das Ausland versandt wird. Auf dem Prospekt sind die sechs Messen: Dornbirn, Graz, Innsbruck, Kla-genfurt, Ried und Wels, deren Fachgebiet und Termine für 1957 angekündigt. Forderungen des Landes an den Bund Einstimmige Annahme einer Resolution im Landtag — Letzter Tag der Budgetberatungen Die österreichische Holzmesse rüstet Ein Drittel der Sonderausstellung der österreichischen Holzindustrie 1957 in Klagenfurt schon vergeben 93unbe5gefei$blätter für ine 9tepublif Öfterreid) Das 59. Stück ist am 22. November 1956 erschienen. Es enthält: Nr. 210. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesreehnungsabschlusses für 1955. Nr. 211. Verordnung: Aufhebung der Verordnungen vom 10. Dezember 1897, RGBl. Nr. 289, und vom 30. Mai 1932, BGBl. Nr. 146. Nr. 212. Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Vollstreckung von Unterhaltstiteln samt Zusatzprotokoll. Nr. 213. Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum ' Liechtenstein über Rechtshilfe, Beglaubigung, Urkunden und Vormundschaft samt Zusatzprotokoll. Nr. 214. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Erbschaftssteuern samt Schlußprotokoll. Nr. 215. Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichen Kapitalvermögen. Das 60. Stück ist am 23. November 1956 erschienen. Es enthält: Nr. 216. Verordnung: Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung gegenüber dem Königreich der Niederlande. Das 61. Stück ist am 26. November 1956 erschienen. Es enthält: Nr. 217. Bundesgesetz: Aufhebung des § 4 des ! Verstaatlichungsgesetzes. Nr. 218. Bundesgesetz: Änderung des § 9 des i Amtshaftungsgesetzes. Nr. 219. Bundesgesetz: Änderung des Gerichtlichen Einbrinigungsgesetzes 1948. Nr. 220. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses zur Förderung der Behebung von Hochwasserschäden im Zillertal. Nr. 221. Bundesgesetz: Abänderung des Wasserrechtsgesetzes hinsichtlich der Wasserbuchgebühren. Nr. 222. Bundesgesetz: Stiokereiförderungs- gesetz. Nr. 223. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt. Das 62. Stück ist am 7. Dezember 1956 erschienen. Es enthält: Nr. 224. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Zölle. Nr. 225. Bundesgesetz: Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen. Nr. 226. Bundesgesetz: Außenhandelsgesetz. Nr. 227. Verordnung: Verbot von Heimarbeit in gewissen Erzeugungszweigen aus Gründen des Verbraucherschutzes. Nr. 228. Verordnung: Abänderung der Was-serbuchverordnimg hinsichtlich der Wasserbuchgebühren. Das 63. und 64. Stück sind am 13. Dezember 1956 erschienen. Sie enthalten: Nr. 229. Verordnung: Ergänzung der Durchführungsverordnung IV zur EVO. Nr. 230. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissen- j Schaft und Kultur (UNESCO). Nr. 231. Protokoll, betreffend die Europäische ! Konferenz der Verkehrsminister samt Ge- j schäftsordnorag der Europäischen Konferenz ! der Verkehrsminister. Nr. 232. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten Königreichs über Luftverkehrslinien zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus. Das 65. Stück ist am 14. Dezember 1956 erschienen. Es enthält: Nr. 233. Verordnung- Abänderung der Kraftfahrverordnung 1955. Nr. 234. Verordnung: Änderung des Geschäftsplanes in der Kraftfahrzeug-Haftpflidit-versichenmg. Das 66. Stück ist am 19. Dezember 1956 erschienen. Es enthält: Nr. 235. Verordnung: Schulleiter-Zulagenverordnung 1956. Nr. 236. Verordnung: Durchführung des § 91 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956. Nr. 237. Verordnung: 2. Vertragsbediensteten-Bezugszuschl agsverordnung 1956. Nr. 238. Verordnung: Volles Entgelt der Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste. Nr, 239. Kundmachung: Durchführung des Art. II, Z. 8 der 5. Teilnovelle der Besoldungsordnung für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen. Nr. 240. Kundmachung: Durchführung des Art. II, Z. 4 der 1. Novelle der Bundesbahn-Dienst- und -Lohnordnung. Nr. 241. Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, und der spanischen Botschaft in Wien über die Abänderung der Sich tvermerksbestirnimi rigen für Diplomaten- und Dienstpaß-inhaber. Das 67. Stück ist am 22. Dezember 1956 erschienen. Es enthält: Nr. 242. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesange-stellten-Krankenversieherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Steiermark. Nr. 243. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesange-steHten-Krankenversichenmgsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Niederösterreich. Nr. 244. Verordung: Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig „Gehobener technischer Fachdienst“. Nr. 245. Verordnung: Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig „Technischer Fachdienst". Nr. 246. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Komeuburg, Wölkersdorf, Gänserndorf und Großenzersdorf. Nr. 247. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Wildon und Graz. Das 68. Stück ist am 22. Dezember 1956 erschienen. Es enthält: Nr, 248. Bundesgesetz: Abänderung des Dritten Teiles der Abgabenordnung und Regelung des gerichtlichen Steuerstrafverfahrens. Das 19. Stück Landesgesetzblatt für Kärnten ist am 12. Dezember 1956 erschienen. Es enthält: Nr. 46: Gesetz vom 30. Oktober 1956 über die Vereinigung der Gemeinden Maria-Feicht und Tauchendorf mit der Gemeinde Glanegg. Nr. 47: Gesetz vom 30. Oktober 1956, betreffend das Verhältnis der öffentlichen Fürsorge zur Altersunterstützung der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft. Spenden für das Kärntner Nothilfswerk Beim „Kärntner Nothilfswerk“ sind weitere Spenden für die Ungarnhilfe ein gegangen: Dr. Viktor Hantsdi, Klagenfurt, 100 Schilling; Notariatskammer für Kärnten, Klagenfurt, 7460; Gemeinde Wcizelsdorf, Straßensammlung, 134.50; Franz Perdacher, Hafnermeister, Klagenfurt. 100; Stadtgemeinde Völkermarkt 21.534.10; Karl Kager, Wolfsberg, 1000; Hans Primig, Bauunternehmung, Griffen, 187; Josef Willroider, Baumeister, Villach, 800; Gemeinde Sankt Thomas a. Z., Straßensammlung, 571; Gemeinde Mieger, Straßensammlung, 122; Gemeinde St. Peter am Bichl, Straßensammlung, 872.70; Österreichische Länderbank, Filiale Villach, 5000; Gemeinde Glanegg, Straßensammlung* 619.91; Gemeinde Dicx, Straßensammlung, 10S; Krall-Garage, Klagenfurt, 100; Paula Ohm-Januschowsky, Klagenfurt, 100 MGV St. Margareten ob Töllersberg 500; Gemeinde Feistritz ob Bleiburg, Straßensammlung, 1829; Seb. Stuller, Klagenfurt, 500; Dr. Otto Nemitz, Klagenfurt, 100; Magistrat Villach, Straßensammlung, 2099.56; Gemeinde Grafenstein, Straßensammlung, 2186.60; Gemeinde Grafcnstein 1000; Gemeinde Glanhofen, Straßensammlung, 2456; Gemeinde Sittich, Straßensammlung, 619.19; Arbeitsgemeinschaft der Versicherungen Klagen-furts 2382.50 Gemeinde Krumpendorf, Straßensammlung, 1473.20; Gemeinde St. Peter am Wallersberg, Sammlung, 687.53; Gemeinde Hörtendorf, Straßensammlung, 3160.50; Gemeinde Maria-Feicht, Straßensammlung, 565; Marktgemeinde Maria-Saal, Sammlung, 112.44; Marktgemeinde Griffen, Straßensammlung, 121; Gemeinde Gnesau, Straßensammlung, 620.57; Gemeinde Tainach, Straßensammlung, 1545.86; Wechselseitige Versicherungsanstalt Graz, Filiale Klagenfurt, 1000; Stadtgemeinde Ferlach, Straßensammlung, 8308.47; Gemeinde Tauchendorf, Straßensammlung, 460; Gemeinde Tauchendorf 240; Dr. Erich Smolnig, Klagenfurt, 20; Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt 615; Gustav Schramek, Klagenfurt, 50; Bezirkshauptmann Dr. Marko, „Rettet das Kind“, 1580; Gemeinde Himmclbcrg, Straßensammlung, 425.92; Gemeinde Maria-Wörth, Straßensammlung, 97.84; Gemeinde Tcchelsberg a. W., Straßensammlung, 2756.55; Frau Grafenauer für Schulkolleginnen 100; Dr. Hans Laggner, Millstatt, 100: Gemeinde Zell, Straßensammlung, 853.50; Stadtgcmeinde Fcldkirchen, Straßensammlung, 8807.35; Zentralvereinigung der Architekten, Landesverband Kärnten, Künstlcrhaus. 1580; Gemeinde Köttmannsdorf, Straßensammlung, Rest Schilling 1164.44. Kundmachung des Obereinigungsamtes Das Obereinigungsamt beim Bundesministerium für soziale Verwaltung hat mit Beschluß vom 28. November 1956, ZI. 16/OEA/1956-13, dem Interessenverband der zahntechnischen Angestellten Österreichs, Graz, Volksgartenstraße 3/1, die Kollektivvertragsfähigkeit im Sinne des § 3, Abs. 2, erster Satz des Kollektivvertragsgesetzes, BGBl. Nr. 76/1947, zuerkannt. — Wien, am 28. November 1956. Obereinigungsamt beim Bundesministerium für soziale Verwaltung Der Vorsitzende: Dr. S c h w a b e. h. Ami der Kärniner Landesregierung Kundmachung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 12. Dezember 1956, ZI. Ge-4159/15/56, betreffend Regelung der Handelsspannen für feste mineralische Brennstoffe im Bereiche des Bundeslandes Kärnten. Auf Grund der Ermächtigung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 9. November 1956, ZI. 205.208-V/31-1956, wird gemäß §§ 2 und 3, Abs. 1 des Preisregelungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 194/50, in der Fassung der 2. Preisregelungsnovelle 1955, BGBl. Nr. 271/55, nach Anhörung der im § 3 Abs. 1 des Preisregelungsgesetzes angeführten Körperschaften folgendes Kalkulationsschema zur Erstellung der Verbraucherpreise für feste mineralische Brennstoffe mit Wirkung ab 1. Dezember 1956 festgesetzt: I. 1. Feste Spanne (Fixkostensatz) je 100 kg Kohle (Koks)............S 6.10 2. bewegliche Sätze: a) für inländische Kohlen (Koks) voun Franko-Stationspreis . . 10 % womit Manko, Vergrießung, Mehrfinanzierung, Gewinn und Wagnis abgedeckt erscheinen; b) für ausländische Kohlen (Koks) vom Franko-Stationspreis . . 7 % Vereinsauflösung Der Verein „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, Arbeitskreis für das Geistesstreben der Jugend“, mit dem Sitze auf Gut Farrach, Post Rojach im Lavanttal, hat auf seiner diesjährigen Generalversammlung am 22. September in Wien den einstimmigen Beschluß gefaßt, sich freiwillig aufzulösen und hie-für den Termin mit Jahresende 1956 festgesetzt. womit Manko, Vergrießung und Mehrfinanzierungskosten u nd ........................ 3 % vom Waggoneinstandspreis vom 15. Mai 1949, womit Wagnis und Gewinn abgedeckt erscheinen; 3. Kosten für das Versacken und Abfrachten je 100 kg............S 3.70 4. Warenumsatzsteuer .............. 5,25 V« n. Zu. und Abschläge bei Brennstofflieferungen 1. Zuschläge: Die auf Grund obiger Spannenregelung er-rechneten Verbraucherpreise für Kohlen (Koks) je 100 ltg gesackt ab Lager des Kohlenhändlers, erhöhen sich bei Lieferung an den Letztverbraucher a) in Säcken frei Keller abgetragen bis 1000 kg um.........................S 5.10, b) in Säcken frei Keiler abgetragen ab 1000 kg um.........................S 4.80, c) in offenen Fuhren frei vor das Haus je 100 kg um.......................S 3.20, d) bei Kohlenzufuhren mit einer Entfernung von über 3 km Luftlinie vom Lager des Kohlenhändlers bzw. über die Grenze des Gemeindegebietes hinaus um einen weiteren Zuschlag auf die Sätze a) bis c) für die einfache Entfernung je 100 kg und km um S 0.32. e) für die von der Bahnstation mehr als 3 km entfernt Hegenden Kohlenhändler in den Bezirken Spittal/Drau und Völkermarkt können örtlich festzulegende Sonderzuschläge festgesetzt werden. 2. Abschläge: Die Verbraucherpreise je 100 kg gesackt ab Lager des Kohlenhändlers ermäßigen sich a) ab Lager in offenen Fuhren abgeholt je 100 kg um ...... S 0.90, b) bei Mengen einer Sorte von 10 t aufwärts frei vor das Haus je 100 kg tim .............................S 2.—, c) bei Seltostabholung vom Waggon und Übernahme der gesamten Waggonentladung je 100 kg um . . . . S 4.—. III. Die vor dieser Kundmachung durch den Landeshauptmann von Kärnten erfolgten Festsetzungen der Handelsspannen für feste mineralische Brennstoffe und der Zu- und Abschläge bei Lieferung an die Verbraucher werden hiermit außer Kraft gesetzt. Klagenfurt, am 12. Dezember 1956. Für den Landeshauptmann: Der Landesrat: Räder e. h. Kärntner L a n d e s k o n s e r v a t o r i um Stellenausschreibung Für die Besetzung einer Planstelle für Sologesang wird eine erfahrene Lehrkraft auf dem Gebiete der Stimmbildung, des Lied-, Oratorien- und Operngesanges gesucht. Die Entlohnung erfolgt nach Entlohnungsschema IL, Entlohnungsgruppe 12. Bewerber richten ihr Ansuchen unter Beischluß eines handgeschriebenen Lebenslaufes mit Angabe sämtlicher Personaldaten (Geburtstag, -ort, Staatsbürgerschaft, Stand, Allgemeinbildung, musikalische Fachausbildung, bisherige pädagogische und künstlerische Tätigkeit usf.) an die Direktion des Kärntner Landeskonservatoriums, Klagenfurt, Mieß-taler Straße Nr. 8, welche dieselben vom Termin eines Vorsingens und einer Unterrichts-probe zeitgerecht verständigen wird. — Klagenfurt, 21. Dezember 1956. Marktgemeinde Winklern i. M. Kundmachung Seit dem Oktobermarkt am 7. Oktober 1956 befindet sich ein etwa 18 Monate altes Pinz-; gauer Rind, dessen Besitzer nicht bekannt ist, i im Gemeindegebiet Winklern. Der Eigentümer dieses Rindes möge sieb umgehend beim Gemeindeamt Winklern melden. Der Eigentums- nachweis ist zu erbringen. 4. Dezember 1956. — Winklern, am Der Bürgermeister. Schober e.h. S t a d t g em e i n d e am t Friesach Stellenausschreibung Im Stadtgemeindeamt Friesach gelangt die Stelle eines Buchhalters (Kameralistik und Wirtschaftsdienst) zur Besetzung. Die Einstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBI. Nr. 4/1955, in Verbindung mit der Verordnung LGBI. Nr. 5/1955 hiezu, und zwar als Vertragsbediensteter, probeweise, vorläufig nach der Entlohnungsgruppe c, Schema I des Vertragsbedienstetengesetzes. Bewerber haben nach Erfüllung aller Voraussetzungen die Möglichkeit, in die Dienstpostengruppe b überstellt zu werden. In Betracht kommen Bewerber mit einem Höchstalter von 25 Jahren, die die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen gemäß der vorzitierten gesetzlichen Bestimmungen für die Verwendungsgruppe B nachweisen können. Eine Definitivstellung ist erst nach Ablegung der Prüfung für den gehobenen Gemeindever-j waltungsdienst möglich. Bewerber um diese Stelle haben ihre eigenhändig geschriebenen Ansuchen samt Beilagen (gestempelt), wie Lebenslauf, Schul- und Pra- Das Gleichgewicht der Wirtschaft selbst eines ordentlich geführten Haushaltes, kann durch eine notwendig gewordene Operation oder Erkrankung einer Person schwer erschüttert werden. Den besten Schutz bietet die rechtzeitige Vorsorge durch eine Krankenversicherung, wie wir sie bieten. Entschließen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse ohne Verzögerung zum Beitritt. Wir stehen Ihnen mit individueller Beratung, für Sie unverbindlich und kostenlos, gerne zur Verfügung. Wiener Städtische Versicherung, Filieldirekfion für Kärnfen, Klagenfurt, Paradeisergasse 9, Tel. 61-01 bis 61-03 Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klageniurt, Viktringer Ring 28 xiszeugnisse, polizeiliches und amtsärztliches Zeugnis, Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, im Stadtamte Friesach spätestens am 10. Jänner 1957 einzubringen. Später einlangende sowie mangelhaft belegte Gesuche können nicht berücksichtigt werden. — Friesach, am 18. Dezember 1956. Der Bürgermeister: Zedrosser e. h. Rechtsanwaltskammer für Kärnten Kundmachung Herr Dr. Kuno T h e r wurde auf Grund des Ausschußbeschlusses vom 18. Dezember 1956 und nach Ablegung des im § 7 RAO vorgeschriebenen Gelöbnisses am 18. Dezember 1956 in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtswalts-kammer für Kärnten mit dem Sitz in Villach, Italiener Straße 6, eingetragen. — Klagenfurt, am 18. Dezember 1956. Der Präsident: Dr. Leo Oberlaner e. h. Landwirtschaftskrankenkasse für Kärnten Einladung an die Versicherungsvertreter zu der am Samstag, den 12. Jänner 1957, um 10 Uhr vormittags im Vortragssaal 1 der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Klagenfurt, Bahnhofstraße Nr. 44, erster Stock, stattfindenden 3. Hauptversammlung (2. Funktionsperiode) Tagesordnung: 1. Bericht der Protokollprüfer. 2. Wahl der Protokollprüfer. 3. Bericht des Obmanns. 4. Bericht und Beschlußfassung über den Jahresbericht 1955. 5. Bericht und Beschlußfassung über den Voranschlag 1957. 6. Allfälliges. Der Direktor: Gottfried G ö r z e r e. h. Der Obmann: Lw.-Rat K. W i n d i s c h e. h. Gerichtliche Verlautbarungen Landes- als Handelsgericht Klagenturf GENOSSENSCHAFTS REGISTER Änderungen: Gewerbe- und Handelsbank in Klagenfurt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. In den Vorstand neugewählt: Martin ! Mack, Fleischhauermeister in Klagenfurt, als Vorstandsmitglied. — 17.12.1956. — Gen. 1/25-127. Viehzuchtgenossenschaft Feldkirchen, Käm- ! ten, registrierte Genossenschaft mit beschränk- ; ter Haftung. Mit Beschluß der Generalversamm- ; lung vom 24. November 1956 wurde der § 30 (Geschäftsanteil) der Statuten geändert. Ein 1 Geschäftsanteil beträgt nunmehr S 10.— je zwei belegfähige Rinder. — 18. 12. 1956. — Gen. 7/310-12. Raiffeisenkasse Arriach, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 9. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses, b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkas$i iip In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An-und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft beziehungsweise durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern. — 19. 12. 1956. — Gen. 3/20-62. Volksbank Wolfsberg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Albin Trettenbrein. Neugewählt: Hermann Eberhard, Sägewerksund Großgasthofbesitzer in Wolfsberg, als Vorstandsmitglied. — 11.12.1956. — Gen. 6/109-51. Edikte und Konkurse Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Schuldners Emil Frey, Baumeister in Villach, Magdalener Straße 2, registriert unter der Firma Baumeister Emil Frey, Unternehmen für Hoch-, Tief- und Eisenbetonbau, Inhaber Emil Frey, Baumeister in Villach. Ausgleichskommissär LGV-Präs. Dr. Adolf Martinek des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Dr. Leopold Ragger, Rechtsanwalt in Villach. Tagsatzung zum Abschluß eines Ausgleiches bei dem genannten Gericht, Zimmer Nr. 112/11, am 22. Jänner 1957, 9 Uhr vormittags. Anmeldungsfrist bis 17. Jänner 1957. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 17. Dezember 1956. — Sa 32/56. Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der Firma Dr. A. Doboczky & C o., KG, Kalkwerk, technisches Büro, Handelsagentur, Klagenfurt-Grafenstein, protokolliert unter der Firma Dr. A. Doboczky & Co., Kommanditgesellschaft, Kalkwerk — technisches Büro, Handelsagentur Klagenfurt. Ausgleichskommissär OLGR Dr. Karl Maitz des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Dr. Leo Oberlaner, Rechtsanwalt in Klagenfurt. Tagsatzung zum Abschluß eines Ausgleiches bei dem genannten Gericht, Zimmer Nummer 131/11, am 18. Jänner 1957, 15 Uhr. Anmeldungsfrist bis 15. Jänner 1957. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 21. Dezember 1956. — Sa 34/56. Ausgleichsaufhebung Das Ausgleichsverfahren des Schuldners prot. Firma Georg Umschaden, Kaufhaus in Klagenfurt, Bahnhofstraße 7, ist aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 29. Dezember 1956. — Sa 19/56-31. Kcnkursedikt Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Friedrich K o p e i n i g , Spediteur in Klagenfurt, Siebenhügelstraße 20. Konkurskommissär LGV-Präs. Dr. Adolf Martinek des Landesgerichtes Klagenfurt. Masseverwalter Dr. Emil Walter, Rechtsanwalt in Klagenfurt. Erste Gläubigerversammlung bei dem unten bezeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 113/11, am 11. Jänner 1957, 9 Uhr vormittags. Anmeldungsfrist bis 25. Jänner 1957. Prüfungstagsatzung bei diesem Gericht am 29. Jänner 1957, 8.30 Uhr vormittags, Zimmer Nr. 112/11. — Landes- gericht Klagenfurt, Abt. 5, am 21. Dezember 1956. — S 53/56. Bestätigung des Zwangsausgleichs Der zwischen dem Schuldner Lorenz Hafner, Schotterwerk und Frächterei in Klagenfurt, Ernst-Wlattnig-Gasse 12, und dessen i Gläubigem bei der Tagsatzung am 17. Dezem-i ber 1956 abgeschlossene Zwangsausgleich wird bestätigt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 20. Dezember 1956. — S 36/56-32. Versteigerungsedikt Am 11. Jänner 1957, um 8 Uhr werden in Klagenfurt, Brunnplatz 5, nachstehende Gegenstände öffentlich versteigert: Komplette Kanzlei-und Werkstättenemrichtung eines gut eingerichteten Spenglereibetriebes mit sämtlichen Werkzeugen, Maschinen und verschiedenem Spenglereimaterial. — Bezirksgericht Klagenfurt, Abt. 4, am 15. Dezember 1956 — 4 E 13374/56. Versteigerungsedikt Am 12. Jänner 1957, um 8 Uhr wird in Klagenfurt, Friedhofstraße 4, 1 Lastkraftwagen, Marke Saurer, öffentlich versteigert — Bezirksgericht Klagenfurt, Abt. 4, am 25. Dezember 1956 — 4 E 4037/56. Einigungsamt Klagenfurt Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde ein Kollektivvertrag hinterlegt, der wie im Punkt 2 näher bezeichnet in Krät tritt. Abgeschlossen am 30. Oktober 1956 zwischen dem Verband der Elektrizitätswerke Österreichs in Wien, IV., Brahmsplatz 3, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Metall- und Bergarbeiter in Wien, I., Grillparzerstraße 14. Betrifft: Löhne. Dieser Kollektivvertrag wurde am 18. Dezember 1956 in Nr. 293/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 20. Dezember 1956. — Ke 176/56-2. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 177/56 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit 1. Oktober 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 7. November 1956 zwischen dem Fachverband der Papier-, Zellulose-, Holzstoff- und Pappenindustrie Österreichs in Wien, VI., Gum-pendorfer Straße 6, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Arbeiter der chemischen Industrie in Wien, VI., Stumpergasse Nr. 60. Betrifft: Löhne in obigen Berufsgruppen. Dieser Kollektivvertrag wurde am 7. Dezember in Nr. 285/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 13. Dezember 1956. — Ke 177/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 178/56 ein Zusatzübereinkommen hinterlegt, das mit 1. Oktober 1956 bzw. 1. Jänner 1957 in Kraft tritt Abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie Österreichs in Wien, I., Bauernmarkt Nr. 13, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Arbeiter der chemischen Industrie in Wien, VI., Stumpergasse 6. Betrifft: Löhne und Urlaubszuschuß in den gewerblichen und industriellen Flachglasschleifereien Österreichs. Dieses Zusatzübereinkommen wurde am 5. Dezember 1956 in Nr. 283/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 6. Dezember 1956. — Ke 178/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 183/56 ein Kollektivvertrag hinterlegt. Abgeschlossen am 8. November 1956 zwischen dem Fachverband der Textilindustrie in Wien, 1. Bezirk, Wildbretmarkt 10, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter in Wien, IV., Treitlstraße 3. Betrifft: Weihnachtsremuneration. Dieser Kollektivvertrag wurde am 18. Dezember 1956 in Nr. 293/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 20. Dezember 1956. — Ke 183/56-2. Bekanntmachung Allen unseren geschätzten Stromabnehmern ist noch bestens in Erinnerung, daß wir im November 1952 auf die letztmalig im Juli 1951 geregelten Strompreise freiwillig einen Nachlaß eingeräumt und seither auf dieser Basis verrechnet haben. Der Nachlaß sollte unter anderem ein wertvoller Beitrag zu den Bemühungen der Bundesregierung um die für unsere Wirtschaft und uns alle notwendige Stabilisierung der Kaufkraft unserer Währung und zugleich Ausdruck des Vertrauens in eine gefestigte Zukunftsentwicklung sein. Der energiewirtschaftlichen Ausweitung, der Technisierung und Elektrifizierung des Gewerbes, des Haushaltes und der Landwirtschaft sollte im Interesse der Produktivitätssteigerung weiter Raum geschaffen werden. Der Bedarfsanstieg in den nachfolgenden Jahren war gewaltig. Unsere Energie-Bereitstellung betrug 1952 . . . 231,000.000 Kilowattstunden 1953 .. . 238,700.000 Kilowattstunden 1954 . . . 286,900.000 Kilowattstunden 1955 . . . 358,800.000 Kilowattstunden und dürfte 1956 . . . 425,000.000 Kilowattstunden erreichen. Um den Anforderungen unserer Stromabnehmer in den Städten, auf dem Lande und weit draußen in den entlegensten Gebirgstälern nachzukommen, mußten die Verteilungsanlagen und Leitungen außerordentlich verstärkt bzw. erweitert werden. Das gesamte Leitungsnetz umfaßte im Jahre 1952 . . . 4325 Kilometer 1953 . . . 4603 Kilometer 1954 . . . 5167 Kilometer 1955 . . . 5827 Kilometer 1956 . . . 6211 Kilometer. Die Bereitstellung dieser großen Energiemengen, die heute schon wieder zu mehr als 75 Prozent aus dem österreichischen Verbundnetz beschafft werden müssen, der Betrieb, die Instandhaltung sowie laufende Verstärkung der ausgedehnten Netzanlagen erfordern ungleich größere Kosten, Diese können nur zum geringeren Teil aus höheren Stromeinnahmen in Verbindung mit der Bedarfsausweitung gedeckt werden. Leider haben sich die Erwartungen hinsichtlich beständigerer Materialpreise, Löhne und Geldkosten nicht erfüllt. Seit den Jahren 1951/52 sind in den Kostenrelationen außerordentliche Veränderungen eingetreten. Die Baustoffe, insbesondere Holz, sind erheblich teurer geworden. An die Arbeiter und Angestellten müssen beträchtlich höhere Löhne und Gehälter bezahlt werden und schließlich haben die Geldkosten stark angezogen. Die Kostenentwicklung ist somit über die seit dem Jahre 1951 unveränderten Strompreise und vor allem über den von uns im November 1952 noch zusätzlich eingeräumten Nachlaß weit hinweggegangen. V/ir befinden uns nun in der schwierigen Lage, daß wir trotz äußerster Sparsamkeit in der Verwaltung, Zweckmäßigkeit im Planen sowie rationellerem Arbeitseinsatz im Betrieb und unbeschadet einer allfälligen bundeseinheitlichen Regelung in eigener Sache auch an die Einsicht unserer geschätzen Stromabnehmer appellieren müssen. Wir bitten unsere P. T. Stromabnehmer um gefällige Kenntnisnahme, daß wir den seit November 1952 freiwillig gewährten Nachlaß nach dem 31. Dezember 1956 nicht mehr aufrechthalten können. Demnach werden wir uns erlauben, mit Beginn der Verrechnungsperioden Jänner 1957 bzw. Jänner-Februar 1957 die letztmalig im Juli 1951 behördlich geregelten Strompreise wieder ungekürzt in Ansatz zu bringen. Die Tarife 1951 für allgemeine Abnehmer betragen in den wesentlichen Gruppen: 1. HAU SH ALTS TARIF (H) Tarif I (H 50) Grundpreis je Monat für einen tarifpflichtigen Raum .... für zwei tarifpflichtige Räume .... für jeden weiteren tarifpflichtigen Raum Arbeitspreis je kWh..................... S 6.50 S 9.— S 6,— S —.50 Tarif II (H 35) (Wahltarif) Grundpreis je Monat für einen tarif pflichtigen Raum..................S 9.— für zwei tarifpflichtige Räume....................S 13.50 für jeden weiteren tarifpflichtigen Raum..........S 7.50 Arbeitspreis je kWh...............................S —.35 2. GEWERBETARIF (G) a) für Lichtstrom Grundpreis je Monat für die ersten 100 Watt des Tarifanschlußwertes . . S 13.50 Grundpreis je Monat für je angefangene 50 Watt des weiteren Tarifanschlußwertes ................................S 4.80 Arbeitspreis je kWh...............................s —.50 b) für Kraftstrom Grundpreis je Monat für die ersten 500 Watt des Tarifanschlußwertes . . S 19.— Grundpreis je Monat für je 500 Watt des weiteren Tarifanschlußwertes . S 13.— Arbeitspreis je kWh...............................s —,50 3. LANDWIRTSCHAFT (L) Tarif I (L 50) Grundpreis je Monat für die ersten drei Hektar der tarifpflichtigen Nutzungsfläche.....................................s 16.50 Grundpreis je Monat für jedes weitere Hektar...........................s 2.20 Arbeitspreis je kWh................................s .50 Tarif II (L 35) (Wahltarif) Grundpreis je Monat für die ersten drei Hektar der tarifpflichtigen Nutzungsfläche.....................................S 21._ Grundpreis je Monat für jedes weitere Hektar der tarifpflichtigen Nutzungsfläche ....................................s 2.50 Arbeitspreis je kWh............................1 S ____^35 4. KLEINSTABNEHMERTARIF (K) Arbeitspreis für Lichtstrom je kWh.................................... S250 Arbeitspreis für Kraftstrom je kWh.................................. ' § 140 Arbeitspreis für Licht- und Kraftstrom (Mischpreis)...............j ' " " ‘ g 2!_____ Wir wissen, daß die Zurücknahme des von uns bisher eingeräumten Nachlasses an sich keine Freude auslösen kann, doch sind wir überzeugt, bei unseren Stromabnehmern im Hinblick auf die auch für unsere Gesellschaft nun einmal zwingend gegebenen Kostenverhältnisse. denen wir uns nicht entziehen können, bei sachlich-nüchterner Betrachtungsweise Verständnis zu finden. Dies wird um so leichter fallen, als die Wertschätzung für elektrische Energie in richtiger Erkenntnis mehr und mehr zunimmt und ihre Preise überall dort, wo sie sich im Wettbewerb mit anderen Energieträgern behaupten muß zum Beispiel beim Elektroherd gegen den Holz- und Kohlenherd, beim Elektromotor gegen den Dieselmotor usw., weitaus kostenbilliger sind. Das Verständnis unserer geschätzten Stromabnehmer wird uns um so mehr erhöhte Leistungsverpflichtung sein, als eine gesicherte Stromversorgung im Zuge des Bedarfsanstieges für unsere Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit lebenswichtig, für jeden Haushalt, für jeden Bauernhof und für jede gewerbliche Werkstätte, wo immer Menschen wohnen und arbeiten, unentbehrlich ist und deshalb ein gemeinsames Interesse von uns allen aarstellt. Klagenfurt, 31. Dezember 1956. Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft