Zeitschrift hir krainische Nummer 3. Laibach, im März 1895. IV. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainisehen Eisenhandels. Von A. Müllner. IV. Das Bergvolk. Mit diesem Namen finden wir in den Urkunden alle jene Arbeiter bezeichnet, welche dem Berg- und Hüttenwesen dienten. Es gehören hierher alle Leute, welche am Hammer, in den Erzgruben und im Walde für die Gewerke arbeiteten. In einer „Conscription deren bey dem Bergli n d H a m m e r w e r c k h P1 e y o f f e n in würkh-licher arbeith stehenden arbeithern“ von 17691) finden wir beim Hammer aufgezählt: Hammer-Meister, Heitzer, W as s ergeh er, S c h m e 1 z- oder Ofen- Meister, Schmelz-Knechte, (in Sava auch P 1 e y - K n e c h t e genannt). Beim Bergwerk: Hut-Le ut he und Knappen. Beim Waldwesen : Holzmeister, Holzer, K o h 1-M e i s t e r und Kohl e r. Endlich : die Bergwerks-Fact ore, den Bergwerks-Z immer mann, den Bergwerks- Hand-Schmied und den Bergwerks-Fuhr-Knecht. In der Wochein finden wir 1. c. ausserdem noch aufgezählt : Nagel s.chmiedmeister und Nagels'ch miede auch „Knechte“ genannt, Zainer und Drahtzieher. Das Bewusstsein der Interessengemeinschaft und Zusammengehörigkeit, die höhere Geschicklichkeit, welche ihr Gewerbe erforderte, die Wichtigkeit ihres Erzeugnisses für den Staat und die Bevölkerung, bewirkten, dass sich unter dem „Bergvolke“ schon sehr früh ein Oörp oratio ns-geist herausbildete, welcher der übrigen Bevölkerung gegenüber zur Schau getragen wurde. Dazu kam der Umstand, dass sich der Stand der Bergleute früher von dem Hörigkeitsverhältnisse los zu machen wusste, als irgend ein anderer Arbeiterstand oder der Bauer. Er wurde ein von den Fürsten bevorzugter, mit Sonderrechten ausgestatteter Stand, auf welchen Bürger und Bauer mit Neid blickten. Den schon das Wort „Bergknappe“ bezeicimete das Beeilt des. freien Mannes und seine Wehrhaftigkeit. In der Bergordnung Kaiser Maximilians I. v. 1517 heisst es: „Wan ein Pergmann zu der Arbeit get an Perg, dess-gleichen Koler, Schmelzer, Holzknecht zu der Arbeit gen, Und hat der Knapp sein Pergsakh am Kiigken und sein Pergstab in der Hant, Auch Schmeltzer, Kohler, Pergschmid und Holzknecht, und sein auf dem Weg an die Arbeit oder gehen von dem Perg, Und von ihr Arbeit, die haben Fürsten Frey u ng“. Bei dieser sozialen Stellung artete das Treiben des „Bergvolkes“ oft in Zügellosigkeit aus, die sich bis zum Aufruhr und zur Bebellion steigerte. Ist nun schon aus den angedeuteten Verhältnissen die eigenthümliche Stellung des „Bergvolkes“ gegenüber dem Bürger und Bauer bedingt, so treten in Kram noch die BacenVerschiedenheit und die durch die Bacenmi schung bedingten Charaktereigenschaften hinzu. Wir haben schon oben p. 26 gesehen wie die Gewerksherren aus drei Nationalitäten sich zusammensetzten: den heimischen Slaven, eingewanderten Deutschen und Italienern. Diese zunächst nachweisbaren drei Bacenbestandtheile finden wir aber auch im Landvolke und natürlich auch in dem, aus ihm hervorgehenden B e r g v o 1 k e vorhanden. Es kann hier nicht der Ort sein über die anthropologischen Oharakterverhältnisse des Ivrai-ners zu handeln und behalten wir uns vor, darüber noch eingehender zurückzukommen, so viel sei hier nur angedeutet, dass im ganzen und grossen das Unterland je weiter gegen Südost, desto reiner den slavischen Charakter aufweist, am reinsten jenseits der Gorianei an der Kulpa. Oberkrain ist sehr stark mit deutsche m Blute durchsetzt, welches dem Oberkrainer einen vom Unter- und Innerkrainer total verschiedenen Oha- rakter verlieh. Es sei hier z. B. nur auf die acht bajuwarische Rauflust des Oberkrainers, welche gerade um Bischoflack floriert, hingewiesen, wahrend an der Kulpa, im Möttlinger und Tscher-nembler Boden, Raufen eine unbekannte Belustigung ist, so dass kein Gendarm unten gerne dient. Der dritte für den Gesichtsausdruck und die Charaktereigenschaften hochwichtige Bestandthe.il der krainischen Bevölkerung, besonders die der Landeshauptstadt, Innerkrains, der Gegend von Eisnern und der Wochein bildet das italienische Element, welches wahrscheinlich jenes kaufmännische Raffinement dem Krainer einimpfte dem gegenüber selbst die Kinder der heutigen semitischen Diaspora nicht aufkommen, so zwar, dass sich nach dem Cat. Cleri dioecesis -Labac. von 1894 die Zahl der Semiten im ganzen Lande nur auf c. 74 Individuen belief.1) Die Mischung der deutschen und italienischen Race mit der slavischen, nicht zu sprechen von den Residuen der vor und während der Völkerwanderung hier länger oder kürzer sesshaften Völker, hat nun je nach dem Percentsatze eine in den verschiedenen Landestheilen verschieden geartete und verschieden veranlagte Race hervorgebracht, welche zwar einen slavischen Dialect spricht, aber sich anthropologisch von den übrigen Slaven verwandten Sprachstammes, wie z. B. den Slovenen in Steiermark und Kärnten total unterscheidet.* 2) In den oben erwähnten Consignationen des Arbeiterstandes der Gewerkschaften von Sava, Jauerburg, Pleiofen, Wochein und Neumarktl v. J. 1769 ist uns eine Reihe von Eigennamen des damals bei diesen Gewerkern beschäftigten „Bergvolkes“ erhalten. Es möge hier eine Reihe derselben in der Originalschreibweise aufgeführt werden, vielleicht interessieren sie Philologen und Ethnographen, da gar manche dunkel zu sein scheinen. *) Nach Angaben der genannten amtliehen Quelle erscheinen zuerst im J. 1864 zwei Semiten in Krain sesshaft. 1871: 15, 1872 bis 1874: 6—9, 1875—1877: 11—15, 1878—1881. 17-35, 1883 steigt ihre Zahl plötzlich auf 96 und erreicht in den Jahren 1886 und 1887 : 100, Schon 1888 finden wir sie auf 74 gesunken, was bei einer Gesammtbevölkerung von 575.323 Seelen einen minimalen Bruchtheil repräsentirt. 2) Die Slovenen in Steiermark fühlen dies Verhältnis sehr genau heraus, denn sie halten nur sich für Slovenci und ihre Sprache für slovensko. Mir passirte es oft während meines neunjährigen Aufenthaltes in Untersteiermark, dass mir das Landvolk bemerkte: Sie sprechen nicht sloveniseh sondern krainisch, „ne slovenski, kranjski vi govorite“. Dem überaus gutmüthigen benachbarten Kärntner Slovenen oder Wenden und dem in SO benachbarten apa-tischen Kroaten gilt der intelligente, erwerbsame und ihnen geschäftlich und physisch überlegene Krainer (Krainac beim Kroaten], als ein s. g. „verfluchter Kerl“. 1. In der W o c h e i n werden genannt als Werksarbeiter : Zeckin, Schoberte, Schön, Schaarl, Schiller, Sturm, Pressi, Slamurg, Woltär, Eossmann, Odar, Tamzar, Marauth. Unter den Knappen und Köhlern: Kauz, Areh, Sodia, Skantar, Eokez, Werneg, Schmittig, Mittel, Wrizl, Modia, Mikhell, Perkha, Diakh, Korosch it sch (zahlreich in Koprivnik), Längs, Widiz, Dobrauz, Isskra, Sai lo eher, Smuk an z, Schöst, So-klitsch, Voivoda, Loger, Vodar, Podlipnek, Huad-nik, Vakouz, Slamnek, Urb anz, Zeller. Oblackh, Werneg, Schuan, Tschuden, Jammer, Suschneg, Scheppan, Spracha. 2. Im Oberen S avet hal, und zwar beim Gewerke Jauerburg und Pleiofen : Aschmann, Anderle, Deschmann (Dienstmann), Eosmann, Bregant, Schurz, Peternel, Sehrey, Naz, Wernodt, Erlach, Schranz, Soulzina, Mokerle, Mol-1 e3r, Feilt, Fertili, Tschunderz, Klauzurg, Glossent, Skemauz, Savkan, Wostnor. In Pleiofen: Deschman, Beckhel, Auer, Wettel, Steffelin, Eossmann, Nagler, Ornami, (Homann) Thormann, Pemb, Schurz, WT erschotten, Lux, Zuss-ner, Molz, Knüller, Wer gel, Tau sch er, Ledrer, Grlo iss, Mosiakh, Caynar, S leider, Sch ob at n eg, Poleko, Sdou, Boggor, Tseharey, Mosik, Lebinger, P ettermann, Kackomneg, Grusel, Katt on, Sackam-neg, Delluca, Suagen, Fada, Loeatelly, Fortin, Prekassin, Lach, Poldo, Pet sch ar, Kuanznig. Beim Gewerke Sava: Tarmon, Peterman, Aschmann, O m a n, W e r g e 1, M e r 11, P u t z, V i d m a r, Pretner, Woderman und U d e r-man, Wersoten, Lux, Puzlissman, Pogmann, Noz, S t o r ni, P i b e 1, Gouz, Koller, K a n z, H1 e b a u n a, Franz, J o k e 1, H i r s c h, S u o g r u, F i n s c h e g a r, Gr e r m e z, Fada, Polda, 0 au al ar, Russel, Lo e at el, Toss, P o gl i a n, Lach, Oobentar, Zaton, Fertin, Sima, Bogar, Pe-tzar, Petras, Smoley, Eobitz, Basinger, Scherj eov, Posseschen, Klinar, Pauliz, Lautesar, Janscha, P1 e s s, Kossmaz, Pesderneg, H u d a v e r n e g, K e r n i z a r, Legat, Pristov, Orechovneg, Wohinz, Klinz, Wulio uiz, Meizinger, Merviča, Strukhel, Simnauz, T schopp, Germez, Steflin, Jeran, Požar, Turg, M e lini g, Clemen, Supanziz, Poklukar, Kozinziz, Skozi er, As chm an, Ankerst, Gro galla, P i er z, Am bröseln tz, Hribar, K un zi z, S em v a (Semla), Ko shier, Kot ni g, M ur n eg, Os s en eg, Dernauz, Sue tin a, Bo-gatsch, Täuscher, Gernitsch, Lipouz, Ir klitsch, S a k a m e n k, M e s n a r i t s c h, Pollosek, Zednig, F i g o u z, Mesar, Urbass, Dimnig, Nouak, Kness, Smuk, Kuan z n i g. 3. In Neumarktl: Poltz, Pehartz, Stershiner, Klofutar, Papau, K o shier, Achatshit sli, Tshech, Z emme, Kontshar, Pollakh, Schlegel, Sadrassnekh, Poprian, Tayer-shuech, W .er g el, N apreth, Slaper, Bamish, Kriuetz, Srimbshekh, Plenitsher, WTukh, Meglitsh, Badon, Vodnou, Sauershnig, Possauetz, Grassitsh, Zer-g o 11, Kallsliitsh, Kaltshnekh, Hans it s h, Tshin-tshällä, Jabornikh, Jok h an, Crobath, Sidanekh, Lakata, V oll et z, Wester. Über das Leben und Treiben dieses Völkchens geben uns einige Urkunden' Auskünfte, welche theils die Nagel sch mie de in Eisnern, Krop und Steinbüchel, theils die Werks- und Waldarbeiter in Jauerburg, Pleiofen und Sava betreffen. Im Vicedomarchive (Fase. XXXV, 10.) erliegt ein Act dd. Klagenfurt 25. März 1621, betreffend die Bewilligung eines Priesters für Eisnern. Hier heisst es : „Den Daselbst sieh in die 30000 oder mehr Personen Jung vnd Alt befinden, A¥eiliehe meistens sonders die Jungen Khnab.en, vnd Maidlein bei 10, 12 oder 13 Jarn, die in denen Nagelschmidten Ir brodt gewinen vnd Andere arbeiter eines sollichen Wilden Wandels vnd lebens Wie Wier es mit Augen gesellen, vnd gar Wol glaublich der Drite thail darunter sein, die das Haillig Vatter Unser nicht recht oder Palt gar nit betten khinen, vnd da Wier dessen Bericht Eingezogen Warumben der Pfarrer zu Seldschach, dahin die Capellen bey Sant Anthoni zu Eissnern Welliche zimblichen geziert im Jar nit etlich Gottesdienst oder doch bey ainer sollichen menge Volcchs Etwan den driten oder vierten Son-oder Feyertag. das Gottshaus daselbsten mit Haltung der heiligen Mess vnd Predig uisetiren, haben Wir vernemben müessen, Wie Widerwertig vnd abgunstig die Seldtschacher dennen Perkhwerchs Interessierten vnd dermassen sollichen Zuwider vnd drüber so vngeduldig seindt das Zwahr der Jezige Pfarrer vor etlichen Jarn solliches auf der Eissnerischen Starkhes Anhalten, zu zwey- oder dreimallen Fürgenomben von denen Seldtschacherischen aber hernacher so starkh Inpugniert, vnd Wiederfochten worden, dass der Pfarrer im zurugh Eaisen nach Hauss seines Lebens nit sicher, vnd von Inen gar in dem Pfarhof angelassen gewesen“ etc. etc. Unterschrift: kGeörg Phillipp Herr von Gera. — Augustin Schidtwaeher. Das Treiben des Bergvolkes in Sava, Jauerburg und Pleiofen charakterisieren die Berichte des Unterbergrichters Anton Deil!er an das Bergobergericht3) von 1775. Dieser schreibt unter 28. Juni d. J. : „Die Leute Kohlmeister sind so wie alles übrige Bergvolk in Haltung und Eegardirung . der Oberbergrichterlichen, als auch meiner Befehle (er verbot junge Fichten und Lärchen zu fällen) sehr unachtend und es gibt auch viele, Holzer, Knappen und Schmiede bei allen drei Bergwerken, die Ganze Nächte saufen, raufen und andere Sachen treiben, dass man in Feierabend-Tagen und auch Sonntags und Feiertags durch das „Jauchatzen, Pfeiffen und Singen“ an der Strassen keinen Fried zu seiner Ruhe habe, obwohl dies bei Strafe verboten. Ermahnungen fruchten nichts und „wann ich solche der Arbeit ablegen will, so jamert der Verweser, er hätte keine andern Arbeitsleute, so dass ich allen Übertretern immerhin zu allseitigem Nachtheil durch die Finger sehen muss, weil es hierorts gar keine Polizei und Mannszucht von der Herrschaft observirt wird ich aber habe keine Gerichtsper-sonen, dass ich des Bergvolk bestrafen könnte. Eselreiten ist denen Arbeitern keine Straf und lachen dazu. Aresta oder 1 2 1) Heute zählt laut Cat. Cleri 1894 die Pfarre nur 1067 Seelen, Letztere ist 1622 errichtet, 2) Im Archiv d, k. k. Revir-Bergamtes Laihaeh sub 1775. Leibs Strafen kann ich nicht austheilen, weil bei diesen Gewerken kein Gerichtsdiener ist, um aber doch die so häufigen Bergwerks Schwärmer unter welchen ein gewisser Lucas Stroi Jauerburgscher Holzknecht, die Primer Person ist, denn ich schon unter 25. dies beschrieben’', bestrafen kunte“, so bittet er auf Begehren zur Bestrafung des Bergvolkes gegen Zulage das Militär-Commando zu Mojstrana requirieren zu dürfen. Es scheint dem Deiller sub 18./7. willfahrt worden zu sein; er berichtet unter 22. Juli 1775 ans Oberberggericht : „Ich habe die Auflage d. d. Laibach 18. huius zu rechtens erhalten, und an die 4 Hammerschmieden zu Sava richtig Exequiren lassen, diese sind zwar willig an bestimmten Tag dahin zu erscheinen, hingegen aber die a tergo angemerkten Nachtschwärmer setzen sich des Befehls ganz renitent, und da ich ihnen den Inhalt der Citation kundgemacht, kann ich nicht beschreiben mit was für einen Schimpf und Schmachworten diesen lob. k. k. Citations-Dekret begegnet worden, ich schäme mich die Ausdrücke so diese Nachtschwärmer wieder das Citationsdekret gethan anhero anzufügen, in specie aber hat der Lucas Stroi sein allerschlechtestes Maul aufgemacht. Da nun die Citation erfolget, sind die Burschen denen Bergwerkhen hinweggeloffen, und arbeiten nun bei den Bauern hier in Tagwerken herum, glauben also dass das k. k. Oberberggericht mit ihnen nichts zu befehlen hätte, da aber die laut Notta beiliegende Bursch denen Bergwerken verschuld, auch keine Rechnung gepflogen weder Rätt-Schein erhalten, noch weniger sich aus den Bergwergs Matrikel Buch auslöschen lassen, so sind in Figore dessen diese Bursch noch wirkliche Bergwerksarbeiter, „und sollten den Oberberggerichte gechorchen was sie nicht thun“, es liegt also Einen lob. k. k. Oberberggericht an „Tuirung“ der eigenen Ehre die Bursche zum Gehorsam zu zwingen. Dies kann aber nicht anders geschehen, ausser es wird dem Juritianten Herrn Josef von Segalla unter einer gemessenen Strafe aufgetragen, dass er diese Nachtschwärmer von Grundobrigkeitswegen nach Laibach liefern solle. Ein lobi. k. k. Oberberggericht wird bei Gott den Verdienst haben, wenn diesen Burschen gemessene Strafen die sie empfinden sollen, dictirte, sonderheitlich aber dem Lukas Stroj der in seinen Tathen und Worten keinen weit seines Gleichen hat, etc. Antoni Deiller, Unterbergrichter.“ Folgt auf der 3. Seite: Nomina deren Citirten so nicht renitent „sind 4 Savi-sche Schmitten“ die nach tiefen Einsehen unmassgeblich jeder mit 25 „Brigl“ kunnten bestraftet werden. Lucas Stroy ist renitent, und hat ein sehr schlechtes Maul und hat aus dem Dekret Spott gemacht und verächtliche worte gesprochen, dieser verdiente ein 14täglichen Arrest und 50 „Brigl“ wegen seinen einberichten Thaten und dermalen bezeigender Unehre des Decretes. \ Diese verdienten wegen der Nacht-J o h. Auer Sc hadern eg/ Schwärmerei, Rauf händel auch V er-Valentin Ledneg > spottung das Oberbergrichterlichen Josef Suetina Wergl ) Decretes einen 8täglichen Arrest ) und jeder 20 „Brigel“. Andr. Scant) Diese sind eben Nachtvögel und sind Rena-Jakob Scant) Klauber, welchen verrnög Oberbergrichterlichen Patentes sich diesen LTnfug nicht ohne Wissen des Hr. Ge- werken von Sava unterwiuden sollen. Diese haben dem Patent misshandelt, nnd sind auch renitent der Citation mit Sehimpfung des Oberbergrichtl. Citations Decrets und diese zwei verdienen einen 4täglichen scharfen Arrest und jeder 20 „Brigi“.. Joseph Jegliz Mockerl ist erst in diese schlechte Gesellschaft getreten, und bekennt dass er verführt worden sei, ungeacht dessen zur dermaligen Straf „kirnte ihme 10 Br igel abgemössen werden“. Ein lob. k. k. Oberberggericht geruhe gnädigst meine unmassgeblich diktirte Straf an die Übertreter nicht übel anzunehmen, ich will durch diese nur so viel zu verstehen geben, dass diese Strafe ohne Beleidigung des Gewissen diese Bursch zu ihrem Seelenheil sicher empfangen können. Hätte ich ein „Braeium“ hier, so wollte ich ein löb. k. k. Oberberggericht nicht incomodiren. Antoni Deiller, k. k. Unterbergrichter. Ausserdem waren das Bergvolk und die Nagel-schmiede grösstentheils an die Gewerke verschuldet und daher im immerwährenden Abhängigkeitsverhältnisse zu ihren Dienstgebern. Wollte sich einer entziehen, so wurde kurzer Process gemacht, wie dies aus einem Acte dd. 31. Juli 17811) ersichtlich. Ein Nagelschmied Karl Gašperin ging dem Gewerke Pogatschnik in Krop mit einer Schuld von <81 fl. nach Neumarktl durch. Da er dem Befehle zurückzukehren nicht nachkam, so wird dem Unterbergrichter Babitsch in Krop aufgetragen die Gerichtsdiener von Krop und Eisnern um den Gašperin zum Gajetan Jabornig zu schicken und denRenitenten i n E i s e n n a c h K r o p zurAbdienung seiner Schuld zu liefern. Eigenthümlich war die Stellung der Nagelschmiede, umiche das in den Stucköfen von Eisnern, Krop und Steinbüchel erzeugte Wolfseisen ausschliesslich zu Nägel verarbeiteten. Die Leute arbeiteten entweder für die „Gewerke“ d. h. die Theilhaber an den Stucköfen oder für die s. g. „Posterschmiede“. Diese hatten nur eine Esse mit 5—6 Ambossen zu Eigen aber keinen Antheil an den Stucköfen. Das Zeineisen für die Nägel mussten sie daher kaufen. Über die Stellung, das Leben und Treiben der Nagelschmiede gibt ein Schriftstück des k. k. Revier-Bergamtes von 1805, dd. 27. Mai, Auskunft. Dasselbe ist ein Protokoll in Angelegenheiten der Nagelschmiedordnung in Oberkrain, aufgenommen zu Folge Verordnungen der hohen Landesstelle dd. 27. Oct. 1803 und 1. Mai 1805, durch den k. k. Kreiscommissär Alois Freiherr v. T auf f er er und Bergoberamts-Assessor Max T s c h e r i n. Es wird hier constatiert, dass keine Nagelschmiedordnung existiere, obwohl drei Entwürfe einer solchen in der Registratur vorliegen und obwohl doch jedes Gewerbe eine Ordnung habe, entbehren die Nagelschmiede einer solchen. Da heisst es nun: „Man glaubt, dass diese Leute in mehrfacher Bücksicht ein vorzügliches Augenmerk der Regierung verdienten. Wird nun erwogen, dass die Nagelschmiede in diesem Lande unter allen übrigen Arbeitern bei weiten die grösste Zahl ausmachen, so ist schon in dieser Hinsicht eine gesetzliche Ordnung für sie unentbehrlich“. In Eisnern, Krop und Steinbüchel übersteigt ihre Zahl weit über 1000 Seelen: „und sie behaupten unstreitig die Mehrheit über alle andere Bewohner; wegen dieser Mehrheit und ihrem Einverständnisse darf ihnen kein Gewerk, nicht einmal die substituirte Orts-Obrigkeit etwas sagen, weil sie sogleich gemeine Sache machen. Sie arbeiten nur wann sie wollen, sie machen sich nach Belieben Feiertage zum grössten Nachtheil und empfindlichen Schaden der Gewerke, des Landes und des Ärares, und bis zur Stunde verspotten sie die allerhöchsten diesfalls wiederholt ergangenen Verordnungen und Strafgesetze vom 1. Feb. 1787. Diese Leute klagen über unzulänglichen Verdienst, aber sie spielen, saufen und lärmen ganze Nächte, und ver feiern ausser den Kirchenfeiertagen über 100 Tage im Jahre. Sie bestehlen ilire Gewerke von allen Seiten und verkaufen das Eisen und die Nägel. Gehorsam, oder doch wenigstens schuldige Achtung gegen ihre Gewerke ist gar nicht zu erwarten, ja selbst die Geistlichkeit vermag mit diesem zügellosen Volke nichts auszurichten. Wir kommen übrigens auf die Stellung der Nagelschmiede zu den Gewerken in Eisnern, Krop und Steinbüchel bei Besprechung dieser Gewerkschaften noch einmal zurück. So fürsorglich die Gewerke und das Bergvolk in gewissen Beziehungen von der Regierung bedacht und bevorzugt erscheinen, so lange sie im Lande blieben, so dass z. B. selbst alle Bergarbeiter Militärfreiheit genossen, so eifersüchtig w7achte man darüber, dass sie nicht aus dem Lande gingen und anderwärts ihr Können zum Schaden des Landes verwerteten. In puncto Militärfreiheit ist z. B. ein Befehl der Kaiserin Maria Theresia vom 14. Febr. 17591) charakteristisch. Die Kaiserin rügt ernstlich das Vorgehen der Herrschaften Lack, Veldes und Radmannsdorf, dass sie bei der Rekrutierung sich angemasst haben, die von den Gewerken besoldeten Kohler und Holzknechte u. d. gl. Bergwerksarbeiter „aufzufangen und für Recrouten zu stellen“. Nur solche dürfen genommen werden, welche sich der Rekrutierung entziehen wollten und zu den Bergarbeitern in fraudem legis sich geflüchtet. Natürlich war es schwer hier stets wirkliche Knappen von vorsichtigen Flüchtlingen zu scheiden. Kluge Leute unter den Bauern in der Nähe von Eisenablagerungen und Eisengewerken, wie z. B. in Draschgosche an der Jelovca, sorgten hei Zeiten, dass die jungen Burschen unter das Bergvolk gingen, um zur Zeit der Rekrutierungsnoth hübsch gedeckt zu sein. Man ging zum Berggericht und brachte ein Stück Eisenerz als Wahrzeichen mit, gab eine Localität im Gebirge nebst Pfarre in der sie liegt an, wo man schürfen will, grub einige Löcher auf, brachte einige Centner Erz zu wege, welche an das nächste Gewerke verkauft wurden und der Knappe war fertig und auch vor des Kaisers weissem Rocke sicher. Dieser Umstand lebt heute noch in der Tradition des Landvolkes. Dass diese Verhältnisse den sozialen Gegensatz zwischen „Land- und Bergvolk“ eben nicht gemüthlicher gestalteten ist natürlich. Wie musste es den Bauern zu Muthe sein, wenn sie vor Einführung der Conscription ihre Söhne gleich wilden Thieren gehetzt sahen, da man damals auf den Rekrutenfang ausging, wie auf den Fang der Thiere für Menagerien, vor dem sich alles in die Wälder flüchtete was da nur konnte, während andererseits den übermüthigen Berg- und Hammerarbeitern niemand nahe treten durfte. So liegt z. B. im Rev.-Berg-Amts Archive ein Befehl des Oberbergrichters Nemitzhoffen dd. 31. Juli 1760 vor, den Nagelschmied des Georg Thoman in Steinbüchel, Namens Mathias Andracher, welcher assentiert wurde, wieder freizugeben. Das Bestreben des Auslandes sich von der krainischen Eisenindustrie zu emancipieren und Eisenwerke zu errichten, veranlasste die Unternehmer sich Berg- und Hammerarbeiter aus Krain zu verschaffen, welchem Beginnen von Seite der Regierung energisch entgegengetreten wurde. So erliegt im Vicedomarchive (Fase. XXXVI, 13) ein Erlass der Hofkammer an den Vicedom Strassoldo dd. Graz 20. April 1638. Die Kammer habe Nachricht erhalten : „Dass sich ein Wälischer Burgersman daselbst (Lai-bàch) Bin aldo Nicolini genandt hochstraffmässiger weiss vnterstanden habe, bey denen Khayserlieh Perkhwerkhen nicht allein die gemeinen Khnappen vnd Holzkhnecht, sondern auch vornemblich die Plameister vnd desgleichen Perkhwerchs erfahrene Officire mit Gleit zu bestechen, aufzureden, vnd nach dem hochschedlich neuerfundenen Eisenperkhwerkh zu Litsch Serinischen gebitts zuuersenden“. Auch habe er sich diese Vermessenheit unterwunden, nachdem den bestellten Schiffleuten die Fahrt verboten worden: „Er einen frembde Sohüffman dahin bereth, dass Er Zween Plameister vnd zween Holzkhnecht haimblicherweiss nach Oberlaybach verführet haben soll“. Da es aber: „so wenig Zuuerstatten oder Rathsamb ist, derlay Perkh-werkhsgesündl, zu desto mehrerer Erförderung dises deme khayserlichen Gamergefälle vnnd dem ganzen Lande hoch-schedlichen Eisen Perkhwerkhs ausser Landes zu lassen“. Nikolini soll einvernommen und wegen seiner : „Verp rechen, wenigist per ainhundert Taller vnd nach Gestalt seines Vermögens“ abgestraft werden. Er soll sich nicht mehr blicken lassen, da er sonst: „ohn alle Genad auss all Ihr. May. Landen bandisiertvnndvmb Topelt sou il v n n a c h lässlich abgestrafft werden solle“. hinter 4. Sept. 1862 verbietet die Kaiserin Maria Theresia strenge Eisen- und Stahlarbeitern in benachbarte Länder, wo Eisen- und Stallina anufac turen errichtet werden, zu entweichen und befiehlt sowohl die Emigranten als ihre Verführer zu bestrafen. (Revier Berg-Amt-Acten v. 1762). Wir schliessen unsere einleitende Skizze über die „Gewerke“ und ihr „Bergvolk“ mit einem kaiserlichen Befehl an den Vicedom in Krain, welcher beweist wie selbst in Rechtsangelegenheiten die Gewerke eine evenite Stellung genossen. Das Schriftstück1) dd. Graz 10. Jänner 1671 an den Vicedom und Cammerer in Krain Leopold Ursini Grafen von Blagai adressiert, lautet : „Leopold von Gottes genaden Erwöhlter Römischer Khay-sser, zu allen Zeitten Mehrer des Reichs etc. Wollgeborner lieber gethreuer. Demnach Wür Glaubwürdig Vernemben müssen: Wie dass man nicht allein bey der Landts Haubtmanschafft darinigen Herrschafften sich in Ynterschidlichen Zwischen dennen Perckhwerchs Verwohnten Ereignenden strittsachen, der Iudicatur, vnd Ersten Instanz anmassen, vnnd dardurch in Vnser Khayl: vnnd Landtsfürstl : Regalia Einzugreiffen sich Vnterstehen sollen. Als wollen Wür Dir Hiemit Anbefolchen Haben, dass Du mit aller ferrern Verfahrung, biss auf weitere Verordnung Inenhalten, oder auch anderwertig nit gestatten sollest, dan an deme beschicht Vnser gdster willen vnd Mainung“. Man sieht somit, dass die Regierung seit dem XVI. Jhrh. bemüht war das Eisengewerkswesen nach Möglichkeit zu schützen und zu fördern, so zwar, dass darunter die rationelle Forstwirthschaft und die Landescultur litten, ja wie die letztange-zogenen Daten beweisen, sogar der persönlichen Freiheit nicht nur der Unterthanen, sondern auch D Vie. Archiv, Pase. XXXIV, 3. Fremder Gefahr drohete, wenn eine der heimischen Eisenindustrie mit Ooncurrenz oder Gefahr drohende geschäftliche Transaction im Zuge war. Nichtsdestoweniger verfiel das Gewerke immer mehr und mehr aus verschiedenen Gründen, welche wir später noch eingehender behandeln werden, als deren einen wir aber schon hier eben den gar zu sorgsamen Schutz der „Ordnungen“ an- führen müssen. Die Herren „Gewerke“ verliessen sich gar zu sehr auf die Protection des Staates, erschlaften dabei, versäumten es von den Fortschritten auf socialem und technischem Gebiete Gebrauch zu machen, bis ihnen den schon ohnehin herabgekommenen, die Handelspolitik der Franzosen den Todesstoss versetzte. (Fortsetzung folgt.) Kleinere littheilungen. Fund römischer Münzen in einer Hölile am Gobove hei Birkendorf in Oberkrain. Ausserhalb Birkendorf, gegen Laufen hin, zieht die Hauptstrasse in zwei sehr steilen Zügen zur Save hinab. Das alte Nagelfluheufer der Save heisst hier Gobove oder Schwammberg. An der Stelle, wo die herabsteigende Strasse sich wendet, zweigt die Bezirksstrasse nach Krop ab. Etwa 200 m von der Brücke am Fusse des Gobovec, liegt in der Nagelfluhe eine kleine Höhle, ciganska jama, die Zigeunerhöhle genannt. Bei Anlage einer neuen Stras-sentrace, welche den steilen Gobovec umgeht, fand man bei Abgrabung an der Zigeunerhöhle, dass der Boden derselben c. 40 cm unter der Oberfläche eine alte Brandschichte enthält, in welcher römische Kupfermünzen von mitunter vorzüglicher Erhaltung zerstreut lagen. Herr Oberingenieur "VV. Kraupa hatte die Güte mich von dem am 27. Mai gemachten Funde zu verständigen, worauf ich am 30. den Fundort besuchte und von den Arbeitern eine Anzahl von Münzen erwarb. Dreizehn Stück erhielt Herr A. Muck, k. k. Bezirksingenieur in Krainburg, welcher dieselben dem Landesmuseo übersandte. Zwei Stück übergab Herr Oberingenieur Kraupa dem Museum. Diese, dem Museo zugekommenen Stücke umfassen die Zeit von 134 bis 395 n. Ohr. und gehören folgenden Imperatoren an: 1. Faustina sen., Gemahn des Antoninus Pius 138—161. Ooh. 38....................................1 Stück. 2. Claudius Gothicus 268—270. Ooh. 47 . . 1 „ 3. Aurelianus 270—275. Coh. 147 .... 1 4. Maximianus Here. 286—305. Coh. 54 und 342 2 „ 5. Constantius Chlorus 292—306. Coh. 264 . 1 „ 6. Constans 335—350. Coh. 10 und 176 . . 2 „ 7. Constantius II. 335—361. Coh. — Ooh. 44 und 178 (zwei).............................3 „ 8. Valentinianus I. 364—375. Coh. 12 und 37 (3 Stücke).................................4 „ 9. Valens 364—378. Coh. 4 und 47 (2 Stück) 4 „ 10. Gratianus 375—383. Coh. 23 (2 Exemp.) 30 3 11. Valentinianus II. 383—392. Ooh. 26. . . 1 12. Theodorius Mag.1.379—395.Coh.30(2St.)65 3 „ Unbestimmt.................................3 „ Aus diesen Bestimmungen ist ersichtlich, dass durchaus gemeine. Kupfermünzen hier verstreut wurden ; es-scheint, dass die Höhle ein. Schlupfwinkel für Räuber gewesen, als welcher sie übrigens im Volksmunde immer galt, von dem aus die vorüberziehende Strasse überwacht und Reisende beraubt werden konnten. Bei der Häufigkeit der spätrömischen Kleinbronzen ist es nicht unmöglich, dass die, in der Höhle ihren Schlupfwinkel innehabenden Gesellen, diese schlechte Münzen wegwarfen und bei der Theilung der Beute nur Gold und Silber berücksichtigten. Milliner. Die „Windisclie Wohlfahrt“ nach dem Niederrheine. über diesen Gegenstand hat Herr Prof. Dr. A r n o 1 d Luschin von Ebengreuth im II. Bande von Schumi’s Archiv für Heimatkunde 1887, p. 72 ff., eine sehr interessante Arbeit veröffentlicht, und urkundlich belegt.1) Im Archive des k. k. Revier-Bergamtes zu Laibach befindet sich ein Bericht dés Unterbergrichters von Assling Anton Deiller dd. 3. Nov. 1775 an das Oberberggericht. Der Bericht lautet: „Vermög einer ergangenen Auflage dd. Laibach den 25. Augusti et presto, lö-tin 8ber sollte ich genaue Auskunft und nachforschung halten wie der Sachen Beschaffenheit mit der alle 7-te Jahre nach Kölen am Reine zum Heiligen drei Königen beschehender Wohlfahrt die von denen drei Landsinsassen aus Kärnten, Kräin, und Steuermarkht dahin gepflogen würde, wessendwegen der Kärntnerische Tolmätsch Veith Fischer* 2) bei höchster Gehörde den Recurs wegen seiner Reis Spesen der 150 fl. gemacht hat, bis weitheren höchsten Verordnung aber, solte ich denen Untergebenen sothane Wohlfahrt schärfest einstellen. In schuldigster Rückantwort kann ich einem löb. k. k. Oberberggerieht so viel anzeigen, dass in hiesigen Gegenden *) Prof. Luscliin gibt 1. c. p. 99 Urkunden von 1495, 1520, 1622, 1775 und 1776. 2) Das pag. 89 abgedruckte, vom Juli 1775 datirte Majestäts-gesucli des Dolmetsch Veit Fischer liegt ebenfalls im selben Fascikel des genannten Amtes, sowie das p. 107 abgedruekte Hofkanzleidekret vom 13. October 1775, mit welchem die Wallfahrt verboten wird. Summa . . 29 Stück. ein einziger Mann namens Matheus Suagen, welcher bei lezt vorgewester Wohlfahrt in Kölen an Beinn Selbsten beigewohnt hat, diese Wohlfahrt sagt er mir, beschieht alle 7-te Jahr gewiss von diesen Landtinsassen aus Kärnten, Ivrain und Steuermarkht in c-co allmahlen 4 in 500 Personen und wann diese Wohlfahrter dahin kommen, so setzet der Magistrat in Köllen einen aus diesen Wohlfahrtern vor einen Tolmetsch, und diesem würde von dem Magistrat ein neues ' Kleid geschenkt, die Wohlfahrter verbleiben in Kölen am Bein bei denen heiligen drei Königen 6 Wochen und zu Maria Achen allwo die Ungarische Kapelle ist, verbleiben sie 14 Tage, und es würden alle Wohlfahrter währender ihrer Aufenthaltung und Verrichtenden Andacht in Speis und Trank frei gehalten. Dahingegen müssen die Wohlfahrter in dieser Stadt Köllen denen heiligen Drei Königen an weissen Wachskerzen bei 800 Pfund opfern. Dieses Geld aber zu Opferung der Kerzen, welche bei denen heiligen Drei Königen und zu Maria Achen gebrennt werden, collectiren die Wohlfahrter in der ermelten Stadt Köllen selbst, dieser Tolmetsch Veitli Fischer seie aus Steier, und der erwähnte Suagen kennt ihn, er Tolmetsch habe auch keine Andere Verrichtung als jene, wenn einige Wohlfahrter aus Krain dahin kommen, dass er nur jenen t bim et sehe, die Steirer und Karner wären aber ohnehin der teutschen Sprache kundig. Er wiisse auch nicht dass dem Veith Fischer eine Beisspesen gebührten, oder eine verlangen könnte, den weilen es bei einem jeden in seinem Belieben stehet diese Wohlfahrt zu verrichten, oder zu lassen. Dies ist was ich erhoben“. Im Matheus Suagen aus der Asslinger Gegend im Savethale ist uns somit der Name des letzten Aachenfahrers aus Krain urkundlich erhalten. Milliner. Zur Waldwirtschaft vom vorigen Jahrhunderte. Bekanntlich hat jüngst der krainische Beligionsfond die einstigen Herrschaft Veldesischen, beziehungsweise Bischöflich Brixen’schen Wälder in Oberkrain im Ausmasse von über 40000 Jochen erworben. Welche Waldwirtschaft einst hier herrschte zu schildern, wäre eine wenig erquickliche Aufgabe. Hier sei ein Schriftstück erwähnt, welches ein Streiflicht auf diese Frage wirft. Im Jahre 1776 beschwert sich Zois:1) „Dass die Lägl- und Fässl-Pinter ihm in der der Herschaft Veldes gehörigen Waldung .Pokluka gegen Abreichung eines gewissen jährlichen Waldzinses an die Herrschaft, einen erstaunlichen Schaden verursachen, weilen viele Tausend Klafter Holzes, welche diesen Waldschädigern übrig bleiben in loco zur Verfaullung gelassen werden, anstatt dass der Hr. Inhaber bedeuten Bergwerks Jauerburg sothanes Holz verkohlen, somit zu Nutzen bringen könnte“. Es möge der Herrschaft Veldes dies Verfahren eingestellt werden, und Zois erlaubt werden das Holz zu verkohlen. Dass ferner der Landeshauptmann: „Auch anbei höchsten Orths den Antrag dahin zu machen geruhen möchte, damit die durch so geraume Zeit anhofende Wald Commission zu Untersuch — Terminier — und folglicher Auseinandersetzung zwischen der Herrschaft Veldes, Laakh, Weissenfels, Badmannsdorf und den Gewerken abgeordnet werden möchte, damit man der vielfältigen Unruhen, Zwistigkeiten und Prozesse zwischen benannten Herrschaften und denen Gewerken doch einmal entübriget, und befreiet sein werde, und auch andurch die vielfältigen bis anhero nicht abzusteiren könnenden Waldbeschädigungen der-mahl einstens gänzlich getülget werden möchten“. Es ist eigentlich fasst unbegreiflich, dass in den Bergen und Schluchten zwischen den beiden Saven und dem Triglavstocke noch Wälder vorhanden sind, wenn man bedenkt, dass dieselbe durch mehr als zwei Jahrtausende von den Eisengewerken der Wochein und des oberen Savethaies, behufs Kohl-, Stempel- und Bauholzgewinnung ausgebeutet wurden. Die Bauern rückten mit Bodung für Äcker und Hausanlagen, mit Lasbrennen, Ziegen und sonstigem Vieh ihnen zu Leibe. Ausserdem waren sie noch holzberechtiget für den Hausbedarf. Dieser steigerte sich mit dem Export des Holzes natürlich sehr und so mancher Stamm, welcher unter dem Titel Hausbedarf geschlagen wurde, wanderte als Handelsware nach Triest. Die „schon oben von Zois anno 1776 als im Flore stehenden Prozesse gingen lustig noch ein Jahrhundert fort. Die Kosten mussten wieder die Wälder decken. Weiter wirkten die von Zois oben gerügten Holzwarenfabrikanten verwüstend. Es wurde nur das Schönste astfreie Holz zu Binderwaren verwendet, der grösste Theil der Fichte blieb zum verfaulen liegen. Alle diese Waldvertilger arbeiteten von den Thälern aufwärts. Ihnen entgegen von den Hängen der Berge rückten die Schutthalden und Sandriesen der Höhen herab, welche einst griinn und bewaldete Terraine in kahle Steinwüsten verwandelten. Nicht unerwähnt können wir hier eine Verwendung unserer Fichten lassen, nämlich die des Haselfichtenholzes zu Resonanzböden für die Geigen, welche in Italien verfertiget wurden. Unter 1000 Stämmen der gewöhnlichen Fichte, trifft man einen oder den anderen von besonderer Feinheit der Fasern an; ein trockenes Brettchen dieser Varietät klingt fasst metallisch, wenn man es auf eine Steinplatte wirft. Schon der Stamm giebt beim Anschlägen mit einem Hammer, einen von dem, der gewöhnlichen Stämme verschiedenen Klang. Die Kätzchen sind im Gegensätze zu den grünlich-purpurrothen der gemeinen Fichte grün. Der Baum heisst die „Haselfichte“ und ihr Holz „Resonanzholz“ und wird zur Herstellung von Resonanzböden für Instrumente sehr gesucht. Als ich im Jahre 1857 von den „Jezeren“ an der „bela skala“ vorüber zum Ursprung der Savica abstieg, traf ich ober den Felswänden, aus welchen die Savica entspringt, zwei Italiener in einer Hütte, welche aus diesem Holze Geigenbrettchen schnitten, welche dann bündelweise zum Seeufer gebracht wurden. War eine Kahnladung fertig, so gieng’s damit über den See und weiter fort nach Italien. Milliner. Litteratur. Die Annalen des k. k. naturhistorischen Hofmuseums X. Bd, 1. Heft, 1895, enthalten von Prof. Dr. E. Hörnes in Graz, einen interessanten Aufsatz über Pereiraia Gervaisii Vez, von Ivan dol bei St. Barthelmä in Unterkrain. Diese merkwürdige und schöne Schnecke beschrieben zuerst Vézian 1856 und Pereira da Costa 1866 als Pleurotoma Gervaisii. Schlönbach machte zuerst 1867 in seinem Keferate über die Arbeiten von Pereira und Crosse darauf aufmerksam, dass diese Schnecke auch in den Miocängebilden von Unterkrain vorkommt. 1888 studierte ihr Vorkommen F. Kinkelin in Unterkrain und berichtete darüber 1890 in: Eine geologische Studienreise durch Österreich-Ungarn. Bericht über die Schneckenbergische naturforschende Gesellschaft in Frankfurt am Main und 1891. im Jahrbuch der k. k. geolog. Eeichsanstalt in Wien, p. 401, endlich 1892 V. Hi Iber im Sitzungsberichte der kais. Akademie d. Wiss. math. nat. CI. B. CI, p. 1005. Dr. Hörnes sammelte die von ihm beschriebenen Formen im Weingarten der Frau Eudež in Ivan dol in den oberen zersetzteren Partien des zähen grünlichgrauen Tegels bis zu 80 cm Tiefe. Leider sind vollständige Exemplare mit erhaltenem Mundrande sehr selten. In Krain sind die Fundorte dieser merkwürdigen Schnecke nächst St. Barthelmä bei Altendorf, Ivandol, zwischen Prevole und dem Brezovicer Walde, Unterfeld, zwischen Ober- und Unterfeld, zwischen Marain und Selo und Dova, Iva und Luka — bei Möttnig? nach A. Stein und Th. Fuchs — bei Mo r autsch? nach Schlönbach am G ori anche rge? nach E. Hörnes und Auinger Na Seli bei Pieterjach. Die Fjundorte Möttnig und Moräutsch werden jedoch von Hilber bezweifelt, ebenso der am Goriancberge, weil der Fundort ausserhalb des Tertiärs liegt. Zuerst wurde sie bei Barcelona in Spanien und Portugal gefunden. Über die Stellung dieser interessanten Schnecke im Systeme spricht sich Hörnes folgendermassen aus: „Ich'glaube, dass schon die gegenwärtigen Anhaltspunkte hinreichen, um der eigenthftmlichen Pereiraia ihren Platz neben Struthiolaria anzuweisen, von der wir eben bis nun nur eine sehr spärliche Vertretung in fossilem Zustande kennen. Jedenfalls nimmt heute noch Pereiraia durch die Entwickelung ihrer prächtigen Stachelkrone eine ganz separirte Stellung ein“. „Im europäischen Tertiär dürfen wir solche Funde freilich kaum erwarten, denn hier erscheint Pereiraia, so weit unsere heutige Kenntnis reicht, plötzlich ganz unvermittelt und in weiter Verbreitung auch charakteristische Form des Gründer Horizontes ohne Verläufer und Nachkommen in älteren und jüngeren Schichten. Die Verbreitung der lebenden Formen der Gattung Struthiolaria. so wie das örtliche Vorkommen der wenigen von Zittel aus dem neuseeländischen Tertiär beschriebenen fossilen Arten dieser Gattung geben uns vielleicht einen Fingerzeig dafür, dass wir diese Bindeglieder in recht entlegenen Gegenden zu suchen haben werden“. Milliner. Mittlieilungen aus dem Museum. Erwerbungen des krainischen Landesmuseums im Jahre 1895. I. Geschenke. Herr Graf Alfons Auersperg: Eine Baclimöve. Herr Bittmeister L. Benesch: Ein Bäuchergefäss und ein Thonkrüglein aus Laufen von e. 1850. Herr Benno Finz: 50 römische Kupfermünzen der späten Kaiserzeit schlechter Erhaltung. Se. Hochw. Herr Pfarrer A. Golobič in Zirklach: Eine römische Thonlampe gefunden bei Zirklach. Herr Major Gressl in Klagenfurt: Eine abnorme Amsel. Herr Adolf Kappus Edler von Pichelstein in Krop: Eine Pergamenturkunde dd. 17. März 1634. Frau Anna Kraschowitz: Eine Blaumeise. Herr Wilhelm Kraupa, k. k. Oberingenieur: Zwei römische Münzen, gefunden in einer Höhle am Gobovec, von Valens und Gratianus. Herr Jakob Koželj, Lehrer in Hof: Eine römische Lampe mit Aufschrift LITOGENE, gefunden bei Schöpfendorf. Herr Graf Margheri: Eine Alpendohle und einen Haubentaucher. Frau Maria Mehle: Eine Vollkugel, gefunden im Gemäuer des Hauses Nr. 10 in Hühnerdorf. Fräulein Anna Tomažič in Lack: Eine gemalte Glasflasche mit dem Spruch: „Mutter brannte Wein. — Leben mein“. Se. Hochw. Herr V. Vonđraček, Coop, in St. Barthelmä : Zwei Exemplare von Pereiraia Gervaisii Vez. aus dem Miocänablagerungen von Ivandol bei St. Barthelmä. Das Blatt erscheint monatlich 1—l1/,, Bogen stark mit Beüagen und kostet ganzjährig 8 K = 8 Mark, halbjährig 4 K = 4 Mark. Bedakteur, Herausgeber und Verleger : Alfons Müllner, Musealeustos in Laibach. — Druck von A. Klein & Comp, in Laibach.