^N 68. 1864. Äml8blalt zur LMacher Zeitung. 24. März. Erkenntnisse. Das k. f. LandeSgeiicht in Strafsache» als Preßgencht zu Venedig hat Kraft der ihm von Sr. ?. k. Apostolischen Majestät verliehenen Amtsgewalt über Antrag der dortigen k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt mehrerer in den am 8. und 22. März, ferner am 23 .August 1863 ausgegebenen Nummern 89. 91 lind 113 der in Mailand jeden Sonntag erscheinenden politischen Zeitschrift «l^l, I^u-lernn ml'Ficn« enthaltenen Artikel die in den §§ 63 nnd 65 des St. G. näher bezeichneten Verbrechen der Majestätsbeltidigung und der Störung der öffentlichen Nude begründe und hat hiemit zugleich nach § 38 des Preßgesehrs vom 17. December 1862 das Verbot der weiteren Verbreitung der abgedachten ausländischen Zeitschrist ausgesprochen. Venedig den 15. Februar 1864, Z. Z. 1756, 1757. 1758. _____ Das k. k. LandeSgcricht in Strafsachen alS Preßgericht zu Venedig hat ssraft der idm von Sr. k. k. Apostolischen Majestät verliehenen Amtsgewalt erkannt, daß der Indalt der am 11. Februar 1864 ausgegebenen Nummern 2 der in Verona erscheinenden humoristischen Zeilschrift: »l^a I.nnt0i-na« daS im § 65 St. G. näher bezeichnete Verbrechen der Störung der öffentlichen Nuhe begründe und hat hiermit gleich» zeitig das Verbot der wtitccen Verbreitung der ob-gedachten Nr. 2 ausgesprochen. Venedig am 24. Februar 1864. Z. 2007. Das k. k. La»desgericht in Wien in Strafsachen erkennt Kraft der ihm von Sr. k. k. Apostelischen Majestät verliehenen Amtsgewalt über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft, daß der Inhalt der Druckschrift: „Demokraten-Stimme aus der freien Schweiz zur Sache Schleswig-, Holsteins. Die neueste Phase der schleöwig'liolsteinischen Frage. Ein Flugblatt vom Vanm der Erkenntniß gefallen und aufgelesen von einem großdcutschen Anti.Codurger. Hamburg. In Commission bei Jean Paul Friedrich Eugen Richter-, das Verbrechen deS HochverratheS nach §§ 58 lit. c. St. G. V. begründe nnd verbindet hiemit nach § 36 P. G. das Verbot ihrer weiteren Verbreitung. Dilses Erkenntniß ist nach § 16 des Gesetzes nber daS Srafuerfahren in Prcßsachcn kundzumachen. Wien den 26. Februar 1864. Der r. r. Landesgelichts.Vlce.Präsident: Schwarz m. z>. Der k. k. Nathssecretär: Th ailing er m. p. Kundmachung. Nachdem die auf Allerhöchsten Befehl Gr. k. k. apost. Majestät ausgeführte Vll. große Gold.Lotterie zu gemeinnützigen Zwecken, deren Ziehung am 20. Dezember ,862 stattgefunden, nunmehr gänzlich abgeschlossen ist, unterlaßt bie k. k. Lotto-Direktion nicht, den Erfolg dle» ser Lotterie zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Der reine Ertrag derselben entfiel nur 23U.93» ss. 79 kr. und wurde von Sr. k. k. ^post. Majestät für die, durch die große Ueber-lchwemmung der Donau, Elbe, Weichsel und lhrer Nebenflüsse Verunglückten bestimmt. Dleser so günstige Erfolg des Unternehmens ^llnte nur durch die lebhafte Unterstützung von ^eite der menschenfreundlichen Bevölkerung des ^alserstaaleS und durch die Bereitwilligkeit avo^ ^ -"'" Erreichung der von Sr. k. k. A'.'^^Nät huldvollst angestrebten wohl. erreicht werden; " ^alb d„ k.f. Lotto-Direktion sich verpsiich' 5. . ^ m/^"" D""k ftr diese erfolgreiche Theilnahme h,crmtt öffentlich auözusprechcn. Von der k. k. Lotto-Dircktin., Abtheilung der Staat« - Lotterien fur gemeinuUtz'"^,^ Wien, dcn 8. März 1864. Friedrich Hchrank, l. k. Regierungsrath, Direltions-Vorstand. (lN—2) Nr 3223. Kundmachung- Zur BeisteNung der Amtskleidung für die Diener der k. k. Bezirksämter in Kran, werden u) l^V« Ellen mittelfemen, mohrcngrauen, ^,.,. "/< Ellen breiten TucheS; .,- b) 462 Stück größerer gelber Adlcrknopfe, und <^) 2,<» Ellen grünen Zwillichs benöthiget. Die Ablieferung des Tuches hat in drei Abschnitten zu je !U^ Ellen, und in 27 Ab. schnitten zu je 5'/« Ellen, jene des Zwillichs hingegen in Abschnitten zu je 7 Ellen zu geschehen. Zur Sichcrstellung dieser Materialien wird bei der gefertigten Landesregierung am 3l. d. M., Vormittags um l, Uhr, die Offertverhandlung vorgenommen werden, bis zu welcher Stunde die mit einer 5l> kr. Stempelmarke versehenen, mit den betreffenden Mustern belegten, schriftlichen, gesiegelten, und als »Offert" äußerlich «verschriebenen Anbote überreicht sein müssen, da spatere Offcrte nicht berücksichtiget werden. Von der k. k. Landesregierung für Krain. Laibach am 20. März 1864. (, l3- l) ' Nr. 2«,8. Konkur s. Im Sprengel des k. k. Oberlandesgerichtes in Graz ist eine Advokatenstclle mlt dem Wohn« sitze m Graz zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Kompetcnzgcsuche in dem durch den Iustiz.Ministerial-Erlaß vom 14. Mai ,856, Z. ,U567, (Landesregierungsblatt für Steier-mark, Stück Vlll, vom 23. Juni !856) vor> geschriebenen Wege binnen vier Wochen vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edik« tea in den Zeitungsblättern bei diesem k. k. Oberlandesgerichte einzubringen. Graz am l5. März 1864^^ ___ (lU8—1) " Nr. l29 Lizitations - Verlautbarung. Mit dem Erlaffe der hohen k. k. Landesregierung vom 'V.7- März l. I., Nr. 12793, wurden auf den dießbczirkigen Rcichöstrassen für das Jahr ,864 nachstehende Bauobjekte zur Ausführung bewilliget, und zwar: Auf der Loibler Strasse. 1. Die Reparatur dcS Baumaterial-Magazins nächst der Krainburger Save-Brücke, im adjustirten Betrage von 485 fl. 75 kr. 2. Die zur Konservation der Brücken und Kanäle im k. k. Wcgmeister.Distrikte Neu-marktl in verschiedenen Distanz.Zcichen erfor« derlichen Holzbestandthcile mit ,80 fl. 79 kr. 8. Die Herstellung der dem Einstürze drohew den Strassenstützmauer, im Distanz.Zeichcn V/5—6 mit . . . 3IU fl. 48 kr. 4. Die Herstellung eines Kanals nebst einer Strassenstützmaucr, im D. Z. V/6—7 mit . . . 45» st. 49 kr. 5. Die Rekonstruktion eines Kanals, im D. Z, VIl/U—! mit Inbegriff eines Theils der bestehenden schadhaften Stützmauer mit . . 3«8 si. 88 kr. tt. Die Herstellung einer Wandmauer am Loibl-Berge, im D. Z. VlI/l - 2 m,t . - »6N4 si. 35» kr 7. Die Ausbesserung dec Strassenstütz-, Wand' und Parapctmauern, im D Z. V/8 —9, Vll / 0— l und VN/l —2 mit 333 fl. 90 kr. 8. Die Herstellung von Geländern und Randsteinen, im D. Z. lll/2—4 mit 348 fl. « kr. tt. Die Herstellung von Geländern im D. Z Vl/,5 auf Vll/2, dann Bei- und Auf' stcllung von Strcifsteinen, im D. Z> V/,2—,5 mit . 52, si. 5N kr. IN Die Konservations - Arbeiten der Krainburger Save-Brücke, im D, Z. IlI/4—5 mit . . - 29«4 st. 99 kr. Auf der Wurzner Strasse. 1. Die Herstellung einer StrassV'nstühmauer, im Distanz-Zeichen Vll/5 -6 mit !92 si. 93 kr. 2. Die Konservation der Brücken und Kanäle, im D. Z. «ll/N —l5, Vl/3—4 und Vl/l, —l2 mit . 23, si. 84 kr. 3. Die Herstellllna, von Gelandern, dann Bei' und Aufstellung der Randsteine, im D. Z. M/l blb Vll/9mit 344fl.3Ukr. Auf der Kanker Strasse. 1. Die Wiederherstellung der zerstörten Stras» senstützmauer, im D. Z. II/l3—14 mit ... ,958 fl. 92 kr. ' 2. Die Herstellung neuer Strassengeländer, dann Bei« und Aufstellung der Randsteine, im D. Z, I/l—2 mit . 386 fl. 56 kr. Wegen Ausführung dieser vorangeführten Bauobjekte wird die Lizitations - Verhandlung den 5. April l. I. bei dem k. k. Bezirksamts Krainburg, Vormittag von 9 biö 12 Uhr, und nöthigenfallS auch Nachmittag von 3 bis « Uhr abgehalten, wozu alle Unternehmungslustigen mit dem Bei« sahe eingeladen werden, daß die dießfalls be« stehenden allgemeinen und speziellen Lizitations« Bedingnisse, Pläne, summarischen Kostenüber« schlage und Baubeschreibungen bei dem gefer« tigtcn Bezirks-Bauamte taglich in den gewöhnlichen Amtsstunden, und am Tage der Ver« Handlung auch bei dem k. k. Bezirksamtc Krain« bürg eingesehen werden können. Jeder Unternehmungslustige ist jedoch ger halten, vor Beginn der mündlichen Versteigerung das vorgeschriebene 5^ Reugeld der Lizitations - Kommission entweder im Baaren oder Staatsobligationen zu erlegen, welches nach erfolgter Genehmigung des Lizitations« Resultates auf die vorgeschriebene ,l)°/y Kaution ergänzt, und diese bis zum Ausgange der bedungenen einjährigen HaftungSzeit, vom Tage der erfolgten Kollaudnung und Uebernahme des vollendeten BauobjcktbS an gerechnet, bei der betreffenden Dcpositenkasse in Verwahrung zu verbleiben haben wird. Dem betreffenden Unternehmer werden jedoch dagegen die Erstehungsbeträge in den dicßfalls festgesetzten Raten im Verhältnisse mit dem Fortschritte der Arbeit derart geleistet wer« den, daß die letzte Rate nach erfolgtcr gänzlicher Vollendung, Kollaudirung und Endab» rechnung bei der dem Domizil des Unternehmers zunächst befindlichen öffentlichen Kasse sogleich ausbezahlt werden wird, sobald die dleß-fälligc Zahlungsanweisung von der hohen k. k. Landesregierung herabgelangt sein wird. Schlüßlich wird nur noch bemerkt, daß schriftliche Offerte, mit dem vorgeschriebenen l'Vo Reugeld und der vorgeschriebenen Stem- . pelmarke versehen, gehörig abgefaßt und der gemachte Anbot für jedeS einzelne Bauobjekt mit Buchstaben ausgeschrieben, nur vor Beginn der mündlichen Versteigerung angenommen, später einlangende hingegen unbeachtet zurückgewiesen werden. Vom k. k. Bezirks-Bauamte Krainburg am l8. März 1864. (N2) Nr. ,713. Oeffentlichcr Dank. Die Nl'uniane »^t-iütic2