Mllllcher 'IeituW. Nr. 14U. Pränumcration«pici« : Im Comptoir gaiizj. fi. ti, halbj. ss. 5.50. stur die Zustellung in« Haus halbj.50ll. Mit der Post ganzj.fi. 15, halbj. fi. 7.20. Freitag, 2l. Iuui Inseitiousgebuhr bi« 10 Zeilen: imal eo lr., »m. »0lr., 3m. 1 fi.; lonfl Pr. Zelli im. ß kl., 3m. 8ll., 3m. I0lr. u. s. w. Inscrtioullstempel jedcsm. 30ll. 1867. Nichtamtlicher Theil. «aibach, 19. Juni. Dic Vorlagen dcr Rcgicruug im Abgcordnctenhause sind von unserer Bevölkerung als dic sicherste Garantie für dcn vom Ministerium Bcnst inaugnrirtcn Con-stitutioualismus mit Iubcl begrüßt worden. Man erkennt in denselben dcn ernsten Willen, den Anfordcrun» gen der öffentlichen Meinung gerecht zu werden und so ist der nothwendigste Factor zu dem Wiederaufbau Oesterreichs wieder gewouncu. Es ist dies das Vertrauen. Mit dem Vertrauen verknüpft sich das Selbstvertrauen und die feste Hoffnung, die vielen noch übrigen Schwierigkeiten, über welche man sich nicht täuscht, zn besiegen. Daß dicse günstige Stimmung cinc allgemeine ist, dafür sprechen dic Stimmen der Rcsidcnzjournalc. Die „Con» stitntioncllc Vorst adt - Zcitnn g" sagt, der gestrige Tag sei ein Sieg des Volkes, die „Morgruft o st," er sei cin Sieg des konstitutionellen Rechtes gewesen. Die Befriedigung brauche nicht viele Wortc, um ausgedrückt zu werden; mit kurzen Worten bemerkt das letztgenannte Blatt: Seit Wiedereinführung der consti» tutionellcn Einrichtungen in Oesterreich, seit sechs Jahren sei der gestrige Tag der erste, an welchem vou einer vollen Uebereinstimmung der Handlnngen der Regierung mit dcn Wünschen der Bevölkerung und dcn Forderungen des EonstitutioualiSmuS geredet werden könne. Dem „Frcmdcnblatt" erscheint die „Ncihc ministerieller Kundgebungen und Gcsctzcsuorlagcn, vou welcher am 17. d. das Abgeordnetenhaus erfreut wurde," als ein glaubwürdiges Zeugniß vou dem Streben der Regie» rung, den verfassungsmäßigen Forderungen nach jeder Richtung vollständig Rechnung zu tragen und die westliche Ncichshälftc in ihren constitutioncllcn Ncchtcu baldmöglichst mit dcu Landern der ungarischen Stephans Krone gleichzustellen. „Was feit Jahren bc-nehvt „nd erlictcn windc" , sagt die „Neue Freie Presse", „cin einziacr Tag hat cs gebracht." Dic öffentliche Meinung feiere ciucu ihrer schönsten Triumphe. ^Noch selten, vielleicht noch gar nicht, habe die constitn» tioncllc Partei in Oesterreich Ursache gehabt, Rcgicrnngs' vorlagen mit so großer Befriedigung hinzunehmen, wie gestern. Auch die „Presse" constatirt, daß dcr Eonsti-tutionaliSmus im Hause der Abgeordneten einen Sieg errnngcn, der Liberalismus „einen guten Tag gehabt" habe. Das „Neue Frcmdcnblatt" bemerkt, die gestrige Sitzung habe nicht allzu lauge gedauert, aber in dieser vcrhälluißmäßig kurzen Zeit habe die gegenwärtige Regierung einen in dicken Wolken heranziehenden Vcr« fassungsconflict auf dem geraden ehrlichen Wege beseitigt, den cin constitutioncllcs Ministerium uic verlassen dürfe; in dieser kurzen Zeit habc cs vier Gesetze vorgelegt, die in ihrer Totalität geeignet sind, die Rcorgauisation Oesterreichs zu vollzichcu und ihr eine dauernde Gruudlagc zn geben. Ein anerkennendes Votum ähnlicher Richtung fällt das „Neue Wiener Tagblatl", und dic „Dc< batte" schreibt: „Wir erwarten nirgends cinc Kuudge« bnng frohen Ungestüms, nirgends jene Inbclseligkcit, dic sich lwl.'i» v!>l<>„» im Aufjauchze» Luft zu machcu sucht. Wir sind aber überzeugt, daß dic Berichte über die heutige Sitzung im Abgcorductcnhausc überall mit Genugthuung aufgc» nomiucn, allüberall cin Gefühl der Befriedigung, des frcnndlichcn Hoffcns erwecken und jenes Vertrauen kräftigen werden, dessen Keime Baron Bcust durch die Einberufung des RcichSrathcS gelegt, durch deu glücklichen Abschluß der Verständigung zwischen der Krouc uud dem Volke Ungarns gezeitigt hat." 9. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 17. Juni. (Schluß.) Nachdem die Mittheilungen von Seite der Regierung gemacht waren, wurde zur Berathung des Gesetzes über die Behandlung umfangreicher Gesetzvorlagen geschritten. Der Gesetzentwurf, wie er vom Ausschüsse vorgelegt wurde, bcstcht in sciucu Haufttbcstimmungcn dariu, daß auch nach Schluß der Sessionen des RcichSrathcs Commlssioucu ihre Arbeiten fortsetzen können, und daß eine Specialdcbattc im vollen Hause nur dann stattfindet, wem, entweder über einen bestimmten Punkt ein besonderer Antrag einer Minorität des Ausschusses im Ausschußbcricht vorliegt, oder wenn cin Dritttheil der Mitglieder des Ausschusses die specielle Berathung bestimmter Punkte, oder wenn ein Mitglied des Hauses, von mindestens fünfundzwanzig Mitgliedern unterstützt, die specielle Berathung eines bestimmten Punktes beantragt. Gegen diese lctztcrc Bestimmung, ciucn Hauptpunkt der Regierungsvorlage, traten nun mehrere Redner, in erster Reihe die Abgeordneten Wafer und Herbst auf, indem sie sich gegen cinc derartige Beschränkung der Spccialdebattc verwahrten. Beide Redner wicscu darauf hin, daß cs sich um die wichtigsten Gesetzentwürfe handeln werde, so daß Keinem versagt werden sollte, mit seinen besonderen Ansichten und Anträgen vorzutreten. Herbst meinte, cS würden „privilcgirtc Autragstcllcr" gcschaffcu werden, wcuu man sich vorerst 2i'> untcrstüz-zcnde Genossen verschaffen müßte, um einen Antrag über« Haupt vorbringen zu köuncn. Im allgemeinen wurde darauf hiugcwicscu, daß man der Schnelligkeit nicht dic Genauigkeit opfern solle, uud die Bcsurgniß ausgesprochen, daß, wenn man das Schwergewicht der Vcrathnng in die Ausschüsse verlcgc, lcicht dic Lcituug uud Vcciu-siussung einzelnen Mitgliedern uud insbesondere deu Vertretern der Negicruug zufallcu würde. Das Haus stimmte dieser Anschauuug bei, die Beschränkung" der Sftccialdcbattc wurde fallen gclasscu und dafür die Bestimmung aufgenommen, daß die Berichte der Ausschüsse nach der Geschäftsordnung behandelt werden sollen. Das Gesetz wurde schließlich in dritter Lesung einstimmig angenommen. An der Debatte bethciligte sich auch Se. Excellenz der Iustizministcr Ritter v. Komers, welcher uutcr andcru nachstehende wichtige Erklärung abgab: Die Regierung darf wohl das Vertrauen in Anspruch nehmen, daß sie keine anderen Zwecke verfolgt, als redlich und gewissenhaft im Einklänge mit dem Hause dafür zu sorgen, daß dcr Bevölkerung möglichst bald eine Gesetzgebung zu Theil werde, welche dein vorgeschrittenen Geiste der Zeit uud den entwickelten Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung tlligt. Ich crlaulic mir zu bcmcrlcn, daß Sc. Majestät bereits befohlen haben, in dic neue, dcm hohen Hause demnächst vorzulcgcudc Strafproccßordnung das Institut der Gcschworucugc richte anfzuuch-men (Beifall) uud demselben dic möglichst umfasscuoc Eompctcnz ciuzuräumcu, soweit cs dcr Gcist dieses In-stituttö erheischt, und als es sich mit jencn Opfern in Einklang bringen läßt, welche den zu Gcschworncndicn' stcn herbeigezogenen Staatsbürgern nur immer auferlegt werden müsscu. Deswegen ist auch schon bci Fcslsctzung dcr Begriffe dcr einzelnen strafbaren Handlungen hierauf Rücksicht genommen worden. Nächste Sitzung Mittwoch dcn 19. d. M. Tagcs-ordnuug: Erstc Lesung dcr Regierungsvorlagen, bc> zichungöwcise Wahl dcr dicsfalls zu bestellenden Aus-Wssc. _^_____ Die „RcichsrathS-Eorresponoenz" theilt folgenden Wortlaut der in dcr Plenarsitzung des Abgeordneten-Hanfes vom 17. o. M. überreichten GcfctzcSvorlagen mit: G c s c h, wodurch das Grundgesetz über die Ncichsvertrctuug vom 26. Februar 1801 abgeändert wird; wirtsam für Böhmen, Dalmatien, Galizicn und Looomcricn mit Kratan, Oesterreich nntcr und ob der Enns, Salzburg, Stcicrmart, Kärntcn, Kram, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol, Vorarlberg, Islricn, Görz und Gradista, dann der Stadt Trieft mit ihrem Gebiete. Mit Zustimmung der beiden Hänser mcincS Reichs-rathcS finde ich jcnc Abändcrnngcn des Grundgesetzes über dic Reichsvcrtrctung vom 26. Februar 1K61,'welche in Iolgc dcr Vcrciubaruug mit dcn Ländern dcr ungarischen Krone in Betreff dcr Bchandluug dcr gcmc'iu' samen Angelegenheiten nothwendig sind, festzusetzen nud zu verordnen. Die folgenden Paragraphc des Grundgesctzcs werden abgeändert und haben folgendermaßen zu lautcu: H 1. Zur Vertretung dcr Königreiche Böhmen, Dalmaticn, Galizicn und Lodomcricu, mit dcm Groß-hcrzogthumc Kralan, dcS Erzhcrzogthnms Oesterreich untcr und ob dcr Enns, dcr Hcrzogthümcr Salzburg, Stcicrmart, Kärntcn, Krain uud Bukowina, dcr Markgrafschaft Mähren, dcs Hcrzogthums Obcr- uud Nicdcr-Schlesieu, dcr gefürstctcn Grafschaft Tirol uud dcs Landes Vorarlberg, dcr Markgrafschaft Islricu, dcr gcfürstcten Grafschaft Görz und Gradisca nnd dcr Stadt Trieft mit ihrem Gebiete ist dcr Rcichs-rath berufen. Dcr Reichsrath bcstcht aus dem Hcrrenhause und dem Hause dcr Abgeordneten. ' ^ ? - > - i; 3. Erbliche Mitglieder des Herrenhauses sind die großjährigen Häupter jcucr inländischen, durch ausgc dehnten Grundbesitz in dcn durch dcn Reichsrath vertretenen Königreichen nnd Ländern hervorragenden Ade» gcschlcchter, denen dcr Kaiser die erbliche Reichsraths» würde verleiht. § 4. Mitglieder des Herrenhauses vermöge hoher Kirchcnwürdcn sind in den durch den Reichsrath vertretenen Königreichen und Ländern alle Erzbischöfc und jene Bischöfe, welchen fürstlicher Rang zukommt. tz 5. Dcr Kaiser behält sich vor, aus dcn im Ncichsrathc vertretenen Königreichen und Ländern auS-gczcichnctc Männer, welche sich um Staat odcr Kirche, Wissenschaft odcr Kunst verdient gemacht haben, als Mitglieder auf Lebensdauer in das Herrenhaus zu berufen. § 6. In das Haus der Abgeordneten kommen durch Wahl 203 Mitglieder, nnd zwar in dcr für die einzelnen Königreiche nnd Länder auf folgende Art festgesetzten Zahl: für das Königreich Vöhmcn......54 ' „ „ Dalmaticn.....5> „ „ „ Galizien und Looomcricn mit den Herzogthümcrn Auschwitz und Zator und dein Großh. Krakau . . 38 ., „ Erzherzogthum Oesterreich untcr d. Enns 18 „ „ „ Ocstcrreich ob der Euns 10 Herzogthum Salzburg .... 3 „ „ „ Steicrmark . . . . 13 „ „ „ Kürntcn.....5 .. ,. „ Krain.....6 „ „ „ Bukowina .... 5 .. die Markgrafschaft Mährcn.....22 „ das Herzogthum Ober- u. Niedcr-Schlcsicn 6 „ dic gefürstetc Grafschaft Tirol und Vorarlberg .........12 „ Martgrafschaft Istrien sammt der gc-fürstctcn Grafschaft Görz und Gra-disca nnd der Stadt Trieft mit ihrem Gebiete.......6 § 10. Dcr Wirkungskreis dcs Rcichsrathes umfaßt alle im Diplom vom 20. October I860 bezeichneten Gegenstände dcr Gesetzgebung, welche sich auf Rechte, Pflichten und Interessen beziehen, dic allcn im Reichs, rathe vertretenen Königreichen und Ländern gemein« schaftlich sind, insoweit sic nicht ansschlicßlich in dcn Wirkungskreis jcncr VcrtrctungStörpcr gehören, welche in Folge der Vereinbarung mit dcn Königreichen und Ländern dcr ungarischen Krone die diesen und dcn übrigcn Ländern dcr Monarchic gemeinsamen Angelegenheiten zu behandeln haben. Zum Wirkungskreis des Reichsrathes gehören daher mit dieser Einschränkung: li. Alle Angelegenheiten, welche'sich auf die Art und Weise so wie auf dic Ordnung der Militärpflicht beziehen. li. Alle Angelegenheiten, welche dic Regelung deS Geld-, Credits, Münz- und Zcttclbankwcscus, die Zoll-und Handelssachen, dic Grundsätze des Post«, Eisenbahnuno Tclcgraphcnwcsens betreffen. c^. Alle Finanzangclcgenhcitcn, und insbesondere die Voranschläge deö Staatshaushaltes, die Prüfung dcr Staatsrcchuuugsabschlüssc und dcr Resultate dcr Finanz" gcbahrnng, dic Aufnahme neuer Anlchcn, die Eonvcrti-rung bestehender Staatsschulden, dic Veräußerung, Umwandlung, Vclastuug des unbeweglichen Staatsvcrmögcns, die Erhöhnng bestehender uud dic Einführung ncucr Stcucru, Abgaben nnd Gcfällc. Dic Stcnern, Abgabe und Gefalle werden nach den bestehenden Gesetzen cingchobcn, insolangc diese nicht verfassungsmäßig gcändcrt wcrdcn. Dic AnSübnng dcr Eontrolc dcr Staatsschuld durch die Vcrtrctungskörpcr wird durch cin besonderes Gesetz bestimmt. 8 11. Zum RcichSrathc gehören ferner auch alle übrigcn gemeinsamen Gegenstände dcr Gesetzgebung, wclchc nicht ausdrücklich durch die Landcsordnuugcn dcn cinzclncn im RcichSrath vertretenen Landtagen vorbehalten sind. Dasselbe gilt auch rücksichtlich solcher dcu Landtagen vorbchaltcncn Gegenstände in dem Falle, wenn die gemeinsame Behandlung von: betreffenden Landtag beantragt wird. 928 Bei vorkommenden Zweifeln rücksichtlich der Com-petenz eines einzelnen in: RcichSrathc vertretenen ^and« tagcs cutschcidci auf Antrag des Ncichsrathcs der Kaiser. § 14. Zu einem gültigen Beschlüsse des NcichSrathes ist in jcdcm Haufe die absolute Stiunnenmchrhcit der Anwesenden erforderlich, Anträge ans Aenderungen in diesem Grundgesetze ei> fordern in bcidcn Häusern eine Mehrheit von wenigstens zwei Drittthcilen der Stimmen. ^ 15. Die Minister nnd EhcfsdcrCcntralstellen sind berechtigt an allen Bcrathuua.cn Theil zu nehmen und ihre Vorlagen persönlich oder durch einen Abgeordneten zu vertreten. Sie müssen auf Verlangen jedesmal gehört werden. Das Nccht, au der Abstimmung Theil zu nchmcn, haben sie, infofernc sie Mitglieder eines Hauses sind. Gesetz, wodurch der tz 13 des Grundgesetzes über die Rcichsvcr- tretung vom 26. Februar 1861 abgeändert wird; wirksam für Böhmen, Dalmaticn, Galizicn und Looomcricu mit Krakau, Oesterreich unter uud ob der Enns, Salzburg, Stcicrmark, Kärntcn, Kraiu, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol, Vorarlberg, Istrien Görz und Gradiska, dann die Stadt Trieft mit ihrem Gebiete. Des § 13 des Grundgesetzes über die Rcichsvcr. trctung vom 26. Februar 1861 wird abgeändert uud hat folgendermaßen zu lauten: Zur Zcit, als der Rcichsrath nicht versammelt ist, können in dringenden Fällen uutcr Verantwortlichkeit dcö Gesammtmiuistcriums auch solche Maßregel« gc» troffen werden, bei welchen soust der Rcichsrath verfassungsmäßig mitznbcrathcn hätte; jedoch sind die« selben dem nächsten Ncichsrathc zur Zustimmuug vor-znlegcn und, sobald diese versagt wird, außer Kraft zu setzen. Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister für die im Neichsrnthc vertretenen Königreiche nnd Länder; wirtsam für Böhmen, Dalmaticn, Oalizicn und ^odo-mcricu mit Krakau, Oesterreich uuter und ob der EnnS, Salzbnrg, Stcicrmark, 5tärutcu, Krain, Bukowina, Htüh-rcn, Schlesien, Tirol, Vorarlberg, Istricn, Görz und Gradiöka, dann die Stadt Trieft mit ihrem Gebiete. § l. Die Minister für die im Rcichsrathc vertretenen Königreiche uud Länder siud dem Kaiser und dem Ncichsrathc verantwortlich. § 2. Die Minister unterliege» für Handluugcu, die nach dem allgemeinen Strafgesetze strafbar sind, diesem Strafgesetze. Sie sind aber auch für jede in Ausübuug ihres Amtes begangene Verletzung der Verfassuug verantwortlich nnd können deswegen nach dicfcm Gesetze in den I Anklagestand versetzt und behandelt werden. i? 3. Die Anklage kanu nur im Hause der Abgeordneten beschlossen werden. , Ein hierauf gerichteter Aulrag muß schriftlich ein-! gebracht werden und mindestens von 40 Abgeordneten unterzeichnet sein. tz 4. Die Anklage kann nicht später als in der auf die Verletzung der Verfafsnng uumittclbar folgenden, und ^ im Falle, wenn die Verletzung erst mittelst des Staats« ^ rcchnuugsabschlusscs dem Hause der Abgeordneten bekannt wird, nicht später, als in jener Rcichsrathsscssion erho« bcn werden, in welcher der bezügliche Staatsrcchnungs» abschluß zur Prüfuug gelaugt. § 5>. Der Anklagcbcschluß ist gültig, wcun er mit einer Mehrheit von wenigstens zwei Drittheilcu der Stimmen gefaßt wnrdc. § 6. Der Minister, gegen welchen ein Auklngcbe-schluß vorliegt, hat seine amtliche Wirksamkeit einzu-^ stellen. ! § 7. Der gültig gefaßte Anklngcbeschlnß wird au das Herrenhaus geleitet, welches von Fall zu Fall aus seiner Mitte den Gerichtshof zur Untcrfuchuug und Ur- < thcilsfüllnng bestellt. ! Der Gerichtshof hat aus 12 Mitglieder» zu bc-, stehen. Das Herrenhaus wählt zu diesem Ende mit absoluter Stimmenmehrheit ans seiner Mitte 24 Mitglieder,! von dcucu 6 uou dem Ankläger nnd 6 von dem Ange» ^ klagten abgelehnt werden können. > Siud der Angeklagten mehrere, so haben sie das Nccht, die Ablehnung gemeinschaftlich ansznübcu. Wird das Nccht der Ablehnung nicht beiderseits vollständig ausgeübt, so ist durch das Los zu bcstimmcu, wer außer den Abgelehnten noch auszuscheiden hat, damit 12 uou den Gewühlten erübrigen. j Diese bilden den Gerichtshof uud wählcu aus ihrer! Mitte den Präsidenten, welcher die Untersuchung und ^ die Verhandlung zu leiten hat. ^ § 8. Dic Anklage wird mittelst einer vom Abge< ^ ordnctcnhausc bestellten Commission von fünf Mitglied dcru geführt, welche eines ihrer Mitglieder mit der Vcr- ^ trctung der Auklage vor dem Gerichtshöfe betraut. Jeder Angeklagte hat das Recht, sich eines Vertheidigers zu bcdicucu. Die Verhandlung ist mündlich und öffentlich. Die Abstimmung ist geheim. § 9. Das Urtheil hatc unter Angabc der Gründe cmSzusprcchen, ob der Augcklagtc schuldig oder nicht schuldig befunden werde. Zur Schuldigcrklärung ist ciuc Mehrheit uou miu-dcstcus 8 Stimmcu erforderlich. § 10. Wird der Angeklagte schuldig bcfuudcn, so ist iu dem Urtheile die als erwiesen angenommcue Vcr-lctzuug der Verfassung gcnnn zu bezeichnen. Die gesetzliche Folge dieser Vcrurthciluug ist immer die Entfernung des Vcvurthcillcn aus dem Rathe der Krone; cö kann jedoch auf gänzliche Entlassung des schul-dig Befuudcucn aus dem Staatsdienste crlauut werden. Das Urtheil kam überdies nach Umstünden anch auf die Verpflichtung zur Ersatzleistung für den dem Staatsschatze zugefügten Schaden lauten, dessen Höhe jedoch im ordentlichen Rechtswege zn bestimmen ist." § 11. Gegen das Urtheil des Gerichtshofes fiudct keine Berufung statt. § 12. Der Kaiser wird zu Gunsteu ciueS schuldig bcfuudencn Miuistcrs daö Recht der Begnadigung nicht ohne einen hicranf gestellten Autrag des Hauses der Ab« gcorducten ausüben. § 13. Ist der Anklagebeschlnß gefaßt (§ 5), fo kann das Verfahren durch Vertaguug oder Schließung des Reichsrathes uud fclbst durch die Auflösung des Abgeordnetenhauses uicht gehemmt werden. tz 14. Die Dicnstcscntsagnng des Angeklagten vor Beendigung des Processes ist uustatlhuft. Der Umstand, daß der Minister bereits früher zurückgetreten, oder uicht mehr im Staatsdienste augc-stellt ist, steht der Anklage nicht entgegen. § 15). Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage der Kunomachnng in Wirksamkeit. Gesetz über die Delegationen im Allgcmciucu uud iusbesoudcrs über die Dclcgatiou des Ncichsrathcs, wirtsam für Böhmcu, Dalmaticn, Galizicu und Lodo« mcricn mit Kratau, Oesterreich uuter uud ob der Euus, Salzburg, Stcicrmark, Kärutcn, Kraiu, Bukowina, Mähreu, Schlesien, Tirol, Vorarlberg, Istricu, Görz und Gradista, daun die Stadt Trieft mit ihrem Gebiete. § 1. Für jene Angelegenheiten, welche deu im Reichörathe vertretenen Königreichen uud Ländern einerseits und den Bändern der ungarischen Krone andererseits gemeinsam sind, werden die Delegationen berufen, von welchen die eine aus dem Rcichsrathc uud die audcrc auS dem ungarischen Reichstage hervorgeht. Dic Delegation dcs Reichsrathcs zählt 60 Mitglieder, wovon ein Drittthcil dem Hcrrcnhausc uud zwci Dritthcilc dem Hause der Abgeordneten dcö Rcichsrathcs entnommen werden. § 2. Das Hcrrcnhans hat die auf oicselbcu eut-falleuden 20 Mitglieder der Delegation mittelst absoluter Stimmenmehrheit aus seiner Mitte zn wählen. Die auf das Haus der Abgcorouctcu cutfallcudcu 40 Mitglieder wcrdcu iu der Weife gewählt, daß die Abgcorductcu der einzelnen Landtage nach dem nachstehenden Vcrthciluugsmodus dic Dclcgirtcu cutseudcu, wovci ihucn frcisttht, dieselben aus ihrer Mitte oder auS dem Plcuum des Hauses zu wählen: Es haben mittelst absoluter Stimmenmehrheit zu ! wählen, die Abgeordneten aus: dem Köuigrcichc Böhmcu.......10 „ „ Dülmaticn......1 „ „ Oalzicu und Lodomcricu mit dem Großhcrzogthumc krakau 7, „ Erzherzogthuln Oesterreich uutcr der Enus 3 „ ^ „ ob der Enns . 2 .. Herzogthuul Salzburg......1 „ „ Stciermark .....2 „ „ Käruten......1 > „ „ Krain.......1 „ „ Bukowiua......1 der Martgrafschaft Aiührcu......4 dem Hcrzogthum Ober- und Nieder - Schlesien 1 der gefürslctcu Grafschaft Tirol.....2 dem Lauoc Vorarlberg........1 der Martgrafschaft Istrien......1 „ gefürstetcu Grafschaft Görz und Gradiska 1 „ Stadt Trieft mit ihrem Gebiete ... 1 § 3. In gleicher Weise hat jedes der beiden Häuser des Reichsrathes Ersatzmäuuer der Delegatiouen zu wühlen, deren Auzahl für das Herrenhaus l0 uud für das AbgcorduetcuhauS 20 beträgt. Die Zahl der vom Abgcordnetcnhause zu wähleu-! den Ersatzmänner wird auf die aus demselben zu ent-fcudeudcu Delcgirtcu der Art vertheilt, daß auf einen bis drei Delcgirtc je ein Ersatzmann, auf vier uud mehr Delcgirte je zwci Erfatzmäuner entfallen. § 4. Die Wahl der Dclegirtcn und ihrer Ersatzmänner wird von bcideu Häuseru des RcichSrathcs alljährlich crncncrt. ! Bis dahin verbleiben die Delegirtcn und Ersatzmänner iu ihrer Function. Dic abgetretenen Mitglieder der Delegation können, ^in dieselbe wieder gewühlt werden. ! § 5. Die Delegationen werden alljährlich vom > Kaiser einberufen. Der Vcrfammluugöort wird vom ! Kaiser bestimmt. § 6. Die Delegation dcs Rcichsrathes wählt aus ihreu Mitgliedern den Präsidenten, Viccpräsidcntcn, so wie auch die Schriftführer und die übrigen Fuuctionärc. 8 7. Der Wirkungskreis der Delegationen nuifnßt alle Gcgcustäude, welche ihnen in dem die gemeinsamen Angelcgeuhcitcu feststellenden Gesetze zugewiesen werden. Andere Gegenstände sind von der Wirksamkeit der Delegationen ansgcschlosscn. 8 8. Regierungsvorlagen gelangen durch das gemeinsame Ministerinn: in jede der beiden Delegationen abgesondert. Auch steht jeder Dclcgatiou das Recht zu, iu Gegenständen ihres Wirkungskreises Vorschläge zu machen. § 9. Zu allen Gesetzen in Angelegenheiten dcö Wirknngskrcises der Delegationen ist die Uebereinstimmung beider Delegationen nothwendig, odcr bei mangelnder Uebereinstimmung der iu cincr gcmcinschastlichen Plenarsitzung beider Delegationen gefaßte zustimmende Bcschlnß, nnd in jedem Falle die Sanction dcs Kaisers erforderlich. § 10. Das Recht, das gemeinsame Ministerium zur Verantwortung zu ziehen, wird von den Dclcgatio» ncn geübt. Bci Vcrlctzuug ciucs für dic gemeinsamen Angelegenheiten bestehenden verfassungsmäßigen Gesetzes kann jede Delegation einen der anderen Delegation mitzutheilenden Antrag anf Auklage des gcmcinsamcu Ministe' riums odcr ciucs ciuzclncu Mitgliedes desselben stcllcn. Die Anklage ist rechtskräftig, wcnn fic von jeder Delegation abgesondert odcr in einer gemeinschaftlichen Plenarsitzung beider Delegationen beschlossen wird. ^ II. Jede Delegation schlägt ans den unabhängigen uud gcsctzkuudigcu Staatsbürgern jener Länder, welche sic vertreten, 24 Richter vor, wovon dic audcrc , Delegation 12 verwerfen kann. Auch der Angeklagte odcr, wenn der Angeklagten mehrere sind, alle gemeinschaftlich habcn das Recht, 12 der vorgeschlagenen abzulchucu, jedoch uur der Art, daß ans dcu vou der einen odcr anderen Delegation vorgeschlagenen glcichviele abgelehnt werden. Die hierauf übrig blcibcudcu Richter bilden den Gerichtshof für den vorliegenden Proceß. § 12. Ein eigenes Gesetz über die Verantwortlichkeit dcs gemeinsamen Ministeriums wird die näheren Bestimmungen über die Anklage, das Verfahren uud das Erkenntniß feststellen. tz 13. Jede der beiden Delegationen verhandelt, berathet und beschließt für sich in abgesonderten Siz-zuugeu. Dcu Anönahmöfall enthält der § 25. § 14. Zur Beschlußfähigkeit der Delegation dcs Ncichsrathcs ist außcr dem Vorsitzenden die AmvesenlM von wenigstens 30 Mitgliedern nnd zur Oiltigkeit cincs Vcschlnsscs die absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich. tz 15. Die rcichsräthlichcn Dclcgirtcn und Ersatz-münncr habcn vou ihren Wählern keine Instruction anznnchmcn. 8 16. Dic Dclcgirtcn dcs Rcichsrathcs habcn ihr Stimmrccht persönlich ansznübcu; wann ein Ersatzmann einzutreten hat, bestimmt der tz 1!). § 17. Dic Dclcgirtcn dcs Rcichsrathcs genießen in dieser Eigenschaft dic nämliche Unvcrlctzlichkcit nnd Uuvevantwortlichkcit, welche ihucn als Mitglieder dcs Rcichsrathcs kraft des Gcsetzcs vom 3. October 1861, Rcichsgcsctzbwtt Nr. 98, zusteht. Dic iu dicscm Gesetze dem Hause eingeräumten Befugnisse kommen riicksichtlich der Dclegirtcu dcr Delegation zn. l? 18. Dcr Austritt aus dem Ncichsrath hat auch dcu Austritt aus dcr Delcgatiou zur Folge. Will außcr diesem Falle ein Dclcgirtcr odcr Ersatzmann nicht mehr Mitglied der Delegation blcibcn, so hat, wcnn der Rcichsrath versammelt ist, dasjenige Haus desselben, anö welchem dcr Betreffende entsendet worden, und wcnn dcr Rcichsrath uicht versammelt ist, die Delegation über die Zulässigtcit dcs Austritts zu entscheiden. tz 19. Kommt ein Mitglied dcr Delegation in Ab" gang, so hat, wenn der Rcichsrath versammelt ist, das betreffende Hans desselben für den abgegangenen Dele-girtcn odcr Ersatzmann eine neue Wahl vorzuuehmcn, nnd wcnn dic Wahl dcs Dclcgirtcn auf ciucn Ersatzmann fällt, an dcffcn Stcllc cincn andcrcn Ersatzmann zu wählen. Ist der Ncichsrath nicht versammelt, so hat au die Stelle des abgäugigcu Dclcgirtcu dessen Ersntzmauu uud ! aus mchrcrcu Ersatzmännern derjenige cinzutrctcu, wcl-chcr bci dcr Wahl die mcistcn Stimmen erhalten hat odcr welcher bci Stimmengleichheit dnrch daS Los zum Eintritt bestimmt wird. ß 20. Wird das Abgeordnetenhaus aufgelöst, fo erlischt auch die Wirksamkeit dcr Delegation dcS Rcichsrathcs. ! Dcr ncu zusammentretende Reichsrath wählt cmc neue Delegation. § 21. Dic Session der Delegation wird dnrcl) oen Präsidenten derselben nach Bccndiguug dcr Geschäfte mtt kaiscrlicher Genehmigung oder über Anftrag des Kaders ^?22. Die Mitglieder dcs gcmcinsanm, Ministeriums sind berechtigt, an allen Berathungen dcr Dele- 929 gallon Thcil zn nehmen und ihre Vorlagen persönlich odcr durch einen Abgcordnctclt ,;u vertreten. Sic müssen auf Bcrlaugcu jedesmal gehört werden. ' Die Delegation hat daS Necht, an das gcmcinfamc Ministerium oder cin einzelne Mitglied desselben Fragen zu richten nnd uon demselben Antwort nnd Anfklä-rnng ,;n verlangen. § 2Z. Dic Sitzungen der Delegation sind in der Regel öffentlich. Ansnahmöweisc kann die Oeffentlichkcit ausgeschlossen werden, wenn es vom Präsidenten oder wenigstens uon fünf Mitgliedern verlangt nnd uon der Versammlung nach Entfernung der Zuhörer beschlossen wird. Anßcrdcm können Beschlüsse auch nach uorauögc-gangcucr geheimer Vcrhandluug nur in öffentlicher Siz-zung gefaßt werden. § 24. Beide Delegationen theilen sich ihre Beschlüsse gegenseitig mit nnd bestreben sich, bei vorkommenden Meinungsverschiedenheiten sich wechselseitig aufzuklären uud zu ciuigeu. Dicfcr Verkehr fiudct schriftlich statt, auf Seite der Delegation des Neichörathcs in deutscher, auf Seite der Delegation des Reichstages in ungarischer Sprache und beiderseits unter Anschluß eiucr beglaubigten Ucbersctzung in der Sprache der anderen Delegation. § 2:x Wenn cin dreimaliger Schriftwechsel erfolglos geblieben ist, so hat jede Delegation das Recht, zu verlangen, daß die Frage durch gemeinschaftliche Abstimmung entschieden werde. Die beiderseitigen Präsidenten vereinbaren Ort und Zeit einer Plenarsitzung beider Delegationen zum Zweck der gemeinschaftlichen Abstimmung, vor welcher jedes Mitglied des gemeinsamen Ministeriums das Wort ergreifen kann. tz 26. In den Plenarsitzungen prusidircn die Prä' sidentcn der Delegationen abwechselnd, bald der eine, bald der andere. Dnrch das Los wird entschieden, welcher der beiden Präsidenten das erste Mal zu fträsidircu hat. In allen folgenden Sessionen präsidirt der ersten Plcnarvcrsamm-lung der Präsident jener Delegation, deren Präsident der unmittelbar vorhergegangenen nicht vorgcscssen hat. 8 27. Zur Beschlußfähigkeit der Plenarvcrsamm-k:ng ist die Anwesenheit von mindestens zwei Drittthci-lcn der Mitglieder jeder Delegation erforderlich. Der Beschluß wird mit absolntcr Mehrheit der Stimmen gefaßt. Sind auf Seite der einen Delegation mehr Mitglieder anwesend, als auf Seite der anderen, so haben sich auf Seitc der iu der Mehrzahl anwesenden Delegation so viclc Mitglieder der Abstimmung zu enthalten, als zur Herstellung der Gleichheit der Zahl der l>cidcr> seits Still!!,icildcn entfalle!! müssen. Wer sich dcr Abstimmung zu enthalten hat, wird dnrch das ^os bestimmt. tz 28. Die Plenarsitzungen der beiden Delegationen sind öffentlich. Das Protokoll wird in beiden Sprachen dnrch die beiderseitigen Schriftführer geführt uud gcmciusam vc-glanbigt. § 29. Die näheren Vcstimmuugcn über dcu Gc-schäftsgaug der Delegation des Rcichörathcs werden dnrch dic Geschäftsordnung geregelt, deren Feststellung durch die Delegation zn erfolgen hat. Gesterreich. Wien, 17. Inni. Ueber das Befinden der hohen Wöchnerin Frau (Erzherzogin Clotilde ist folgendes Bulletin erschienen: Das Wochenbett Ihrer kaiserlichen Hoheit der durchlauchtigsten Fran Erzherzogin Clotilde nimmt einen regelmäßigen Vcrlanf. Die Milchsccrction reichlich, Eßlnst rege. Die dnrchlanchtigstc ncugcborne Prinzessin gedeiht bei dem erfolgreichen ^clbststillcn vortrefflich. Alcsnth, 17. Inni 1867. Prof. Gustav Hraun. — 18. Inni. Die „Wiener Abendpost" schreibt: Der Präger „Patriot" brachte die seither in hiesige Blätter übergegangene Mcldnng, daß Freiherr v. Bcnsl dem russischcu Cabinet seine Dienste in Betreff der Revision der Fricdcnsvcrträgc von 1856 angeboten, Fürst Gortschakoff dieselben aber abgelehnt habe mit dem Bemerken, Rnßland wolle für die Abändcrnng allein Sorge tragen, denn mannigfache Eventualitäten zwängen es, Oesterreich gegenüber' freie Hand zu bchalteu. Hinzn-gcfügt wird'noch, daß Fürst Gortschatoff dabei auf das Verhalten Oesterreichs gegenüber der polnischen Fragc hingedeutet habe nnd daß die Bczichnngcn zwischen den Cabinctcn von St. Petersburg nnd Wien einen hohen Grad vc>n Gespanntheit anzuuchmcu im Begriffe seien. Rußland wünsche von Oesterreich offene Farbe, und daS sei nm so begreiflicher, je mehr cs sichergestellt sei, daß ju der Luxemburger Streitfrage für gewisse Eventual!« täten Galizicn in Combinationen gezogen wurde, die Oesterreich sehr uugüustig waren. Wir sind in der Lage, ble gan;c Nachricht von Anfang bis zu Eudc als eiuc reine Ersinduug zu erklären. Es ist bekannt, daß das kaiserliche Eabinct in einer für dic kaiserliche Votschaft 'n Paris bestimmten Depesche vom 1. Jänner d. I. in seine Vorschläge über die Rcgcluug der orientalischen 3ragc auch dic Revision der Fricdcusvcrträgc vou 1856 "«bezogen nnd in einem später seiner Wesenheit nach ebenfalls in die Oeffentlichkeit gedrungenen Circulare auf diesen Vorgang hingewiesen hat. Da aber jeucr Vorschlag vou Seite der anderen Mächte kein Entgegenkommen fand, so ist östcrrcichischcrscits ans denselben bei keiner Gelegenheit mehr zurückgegriffen worden. Ueber galizischc Angelegenheiten hat cin Vernehmen mit auswärtigen Mächten niemals stattgcfuudcn, und was cud-lich den letztcitirtcn Satz betrifft, daß nämlich rnssischcr-scits Galizicn für gewisse Eventualitäten iu eine Oesterreich sehr ungünstige Combination gezogen worden sei, so haben wir keinen Grund, an die Richtigkeit der Angabc zu glauben, müssen aber cin förmliches Dementi derselben der kaiserlich russischen Regierung anheimstellen. Assram, 18. Inni. (N. Fr. Pr.) Mehrere hnn-dcrt Bauern überfielen gestern die gräflich Erdöoy' sche Herrschaft SetuS nnd wollten mit hcrbcigcbrachtcn Pflügen die Hcrrschaftsgründc für sich ackcru. Die Gendarmerie schritt cin nnd stellte die Rnhc wieder her. Eine landcsgcrichtlichc Commission ist soeben von hier dahin abgegangen. Ausland. PariS, 18. Juni. In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers verlangte Baron Dupin, daß dic hohe Vcrsammlnng dcu Wunsch kuudgcbe, das Lcbeu des Kaisers Maximilian möge iu Mexico gerettet werden. Der Präsident erwiderte: die gcsammtc Versammlung theile diesen Wunsch. — Das Gclbbnch bezüglich der Luxemburger Augclcgcuhcit ist heute iu den Kammern vertheilt worden. Die betreffenden Depeschen beziehen sich auf die am 21. März eingeleiteten Schritte, dercn Ergebniß die Abtretung Luxemburgs vou Seite Hollands an Frankreich bildete. Andere Depeschen beziehen sich anf die Verhandlungen, welche dic Eonferen; herbeigeführt haben. London, 18. Juni. Dic gcsteru ausgebrochcuen Conflicte zwischen den Katholiken nnd Protestanten in Birmingham dauern fort; in zwei Straßen wurde geplüudcrt uud ciu Augriff auf dic katholische Eapcllc gemacht. Es wnrdc das Aufruhrgcsctz proclamirt und die Truppcu schritten ein. Warschau, 18. Inni. Dic Kaiserin ist gestern Abends 8 Uhr, der Kaiser heute Vormittags 11 Uhr hier ciugctroffcu. Das Kaiserpaar wurde vom Volke enthusiastisch empfangen; die Stadt ist mit Nationalflaggen geschmückt; Abends findet große Illumination statt. Eonstantinopel, 18. Inni. (Direct.) Der neue italienische Gesandte Berti natti hat dem Sultan seine Creditivc überreicht. Mgesneuigkeiten. — Se. t. l. apostolische Majestät wie auch Ihre Hoheiten die durchlauchtigsten Herren Erzherzoge haben de» Frohnleichnamsscierlichlcitcn auf die herkömmliche Weise öffentlich beigewohnt. — Sc. t. Hoheit der Kronprinz Rudolf hat den Zöglingen des Wiener Waisenhauses dcn Betrag von 200 fl. gespendet. — Ueber eine am 7. d. M. durch dcn Waag-Ncnsiadtlei protestantischen Bürger Samuel Pettcn an Se. Majestät nach Ofen gerichtete telegraphische Bitte, dcn am Vorabende der Krönung gchornen Sohn des genannten Burgers auf den allerhöchsten Namen Sr. Majestät taufen lassen zu dürfen, geruhten Se. Majestät nicht nur dieser Altte aUelgna'digft stattzugeben, sondern beglückwünschten auch das Elternpaar und fügten diesem allerhöchsten Gnadenacte noch ein Taufgeschenk von 50 Ducaten bei. — (Aus Wien.) Als der Theilnahme an dem gräßlichen Raubmorde der E. Kolb verdächtig wurde auch noch die Mutter der Mörderin eingezogen. — Die enormen Anstrengungen der Sicherheitsbehörde, um die Mörder zu erforschen, führten in Folge der unzähligen Verhaftungen noch zur Entdeckung von nicht weniger als fünfzig der verschiedenartigsten Verunlieuungo-, Betrugs- und Dicbstahls-falle. Zum größten Theile gestanden die meisten der In-haftirten ihre Vergehen oder Verbrechen allsogleich ein, um dem Verdachte, an dem Raubmorde brthciligt zu sein, zu entgehen. — Die in der letzten Ausschuhsitzuug des aiade« mischen Lesevereins beantragte allgemeine Studentenversamm-lung behufs Einbringung einer Petition an dcn hohen Reichd-rath um endliche Inangriffnahme des Baues einer Universität wurde von Seitc des Universitäts-Reclorates nicht gestattet. — Während der Firmungswoche wurden in Wien nicht wcniger als 16.715 Firmlingc mit dem h. Sakrament versehen. — ^Allgemeiner östcrr. Lehrcrtag.) Das t. t. Ministerium des Innern für die Section Cultus und Unterricht hat die Abhaltung eines allgemeinen österreichischen Lehrertages in Wien für den Monat September d. I. bewilligt. — (Zum Raubmord inWie n.) Sonntag wurde im Wege des Justizministeriums über alle Vorgänge dieses Raubmordes und Aufgreifung der Thäter ein ausführlicher Bericht Sr. Majestät dem Kaiser vorgelegt, ebenso jene Polizewrgane, welche sich bei der Aufgieifung der Thäter hervorgethan, namhaft gemacht. 6s werden jetzt nachträglich Mittheilungen über daS Benehmen, welches Katharina Petcr-silla und Adalbctt Troll nach der That zur Schau trugen, bctannt, welche cin entsetzliches Bild tiefer Verworfenheit bieten. Beide blichen in der Küche der Dienstfrau der Peter» silka, etwa 20 Schritte von ihrem Opfer entfernt, im traulichen Gespräche und Gclose hei einander. Katharina Peler< silka zeigte zwar eine große Unruhe, als Frau Slauit nach Hause lam, allein Troll glühte Höftich und gelassen i die Unruhe der Petersilka steigerte sich, als Frau Wimmer hinzukam und in der Wohnung der Frau Slavik abwartete, bis ihr Sohn. den sie ausgeschickt hatte, die Lisi zu suchen, Antwort brächte. Die Petcrsilla hatte ihren „Ausgang" und das Pärchen verließ daher kurz vor der Entdeckung des Mordes das Haus, miethete einen Comfortable und fuhr nach Fünfhaus, wo sie in Zobel's Bierhalle einkehrten. Hier setzten sie sich zu Tifche und Troll verließ alsbald feinen Platz, begab sich auf den Abort und zählte das geraubte Geld, welches er, ohne die Höhe des Betrages zu wissen, in die Tasche gestopft hatte. Sichtlich erfreut über den „guten Fang" zahlten sie mit einer reinen Banknote die Zeche, gingen die Hauptstraße entlang und tauften bei einem Tandler Pretiosen. Von dort verfügte sich das Paar in Schwender's Etablissement, wo sie lustig zechten und dic Petersilka sogar tanzte. Auch hier hatten sie mit reinen Banknoten gezahlt, die Troll hclausgesucht hatte und sie abgesondert in feinem Portemonnaie aufbewahrte. Am Tage des Begräbnisses war die Petersilka sehr gefaßt und während die Ermordete angekleidet wurde, war sie fortwährend dabei und rief cin über das andere Mal: „O die Arme! O die Arme!" Auch sprach sie mehr als alle Anderen über die entsetzliche Ruchlosigkeit der Thäter und war am eifrigsten dabei, die Eltern zu trösten. Sie hat nicht nur Mittwoch Vor< und Nachmittag an der aufgebahlten Leiche der Ge« mordeten sichtlich gerührt geweint und gebetet, fondern auch dem Leichenbegängnisse mit beigewohnt, ihr Geliebter Troll dagegen während des Leichenbegängnisses in einem Gasthause n Mariahilf gegen hohe Einsätze Kegel geschoben. Troll hat ungeachtet wiederholter Verhöre zur Stunde die Scduld noch nicht eingestanden, wogegen seine Geliebte ein umfassendes Geständnih abgelegt haben soll. — (Hon ved s > Ionds.) Zur Vermehrung des durch die Schenkung Ihrer Majestäten eröffneten Honveds-Fonds waren, wie aus Pest berichtet wird, bis Sonntag bereits 109.000 fl. gespendet. — (Gegen den Vih wüthender Thiere.) Der galizische Homöopath Dr. Kaczkowsli in Lewberg, hat, wie die „Deb." meldet, der dortigen Statthaltcrei ein Heil» mittcl zur Verfügung gestellt, welches den Biß wüthender Thiere vollständig paralusiren und unschädlich machen soll. — (Aus Paris) schreibt man vom 14. d: Der Kaiser begl,itlte bei der Abreise den König Wilhelm auf den Bahnhof und die Souveräne drückten sich zu wieder« holten malen herzlich die Hände. Auch Herrn v. Bismarck reichte der Kaiser zum Abschiede freundlich die Hand. Auf dem Balle der preußischen Botschaft hat, wie man erzählt, König Wilhelm beim Souper einen sozusagen osfmösen, nämlich nur an seine nächste Umgebung gerichteten Toast auf den „König von Ungarn" ausgehracht, und dasselbe that er, als er in der Ausstellung ungarischen Wein kostete. Die Pester Krönung mutz doch also den hohen H^rrn sehr be« schäftigen. Der preuhische Kronprinz hat vor seiner Abreise den kaiserlichen Archiven einen mehrstündigen Besuch abgestaltet. Dcr Czar hat den Wohlthätigleitsanstalten der Seine» depattements eine Million Francs und der Dienerschaft des Elysee 100.000 Fr. übergeben lassen. Die Zahl der Dosen, Ringe, Nadeln, ic., die er spendete, betlägt 136. Der König von Prenhen hat in den Tuilcrien 40.000 Fr. und der Prinz von Preußen 30.000 Fr. zurückgelassen. Die Delegirten der internationalen Konferenzen zur Reitung dcr Verwundeten im Kriege halten sa>l täglich in ihrem Vcrsammlungslocale auf dem Marsfelde Sitzung. In einer der letzten Sitzungen nahmen sie dcn Vortrag des Berichterstatters über die Frage, ob und welche Abänderungen der Genfer Convention zu empfehlen wären, entgegen. Es fchcint, daß die Erfahrungen des letzten Krieges an diesem menschenfreundlichen, aber etwas improvisirten Werke mancherlei erhebliche Schwächen erkennen ließen, denn der hiesige Congrcß sah sich veranlaßt, stall einzelner Amendments ein förmliches Gegenproject auS« zuarbeiten, welches er noch v°n Paris aus den europäischen Regierungen zur Annahme vorzulegen gedenkt. Neben den geklönten und auf den Stufen res Thrones geborenen Gästen vcr Ausstellung, neben den Abgesandten aus fernen Ländern verdient auch die Mormonen - Gefandlschaft erwähnt zu werden, an deren Spitze niemand Geringerer steht, als der zweitgevvrene Sohn des Oderpropheten Vrigham« Z)oung. Die Mifsion scheint unter anderm den osficiösen Zweck zu verfolgen, Duldung ihrer Propaganda in Frankreich zu erwirken. Ueber Liverpool allein, wo dcr Moimonen-Staat einen eigenen Chef der Emigration untelhält, wan« dern jährlich im Durchschnitt gegen 3000 Belehrte nach Utah aus. Die Finanzen dieses Staates sind in jo blühendem Zustande, daß dcr Prophet im Namen desfelben 20 Millionen Dollars für die der Vollendung nahe Pacifique» Bahn, welche den Osten dcr Union mit ihren westlichen Küsten verbindet, zeichnen und einzahlen konnte. Die Mit» gliedcr der Gcfandtschaft besitzen alle mehrere Frauen und behaupten zum größten Erstaunen der Franzosen, dah sie das ungetrübteste Familicnglück genichen. — Am Pfingsi« moutag war der Besuch der Ausstellung auf die bis dahin unerreichte Höhe von 138.000 Personen gestiegen. Locales. — (Die Laibach-Villacher Eisenbahn) be. treffend erfahren wir, daß in der am 14. d. stallgcfundcnen Sitzung des bezüglichen Comites dcr Antrag des Doctor Toman, die zur Tracirung noch fehlenden 7000 fl. durch Sammlungen im Lande auszubringen und sohln ohne weite« rcn Verzug die Arbeit aufzunehmen, einstimmig angenom» men wurde. 930 — (Die gestrige Fronleichnamspro cession) war von dem schönsten Welter begünstigt. Der Procession der Tirnauer Pfarre wohnten der Herr Bürgermeister Nr. E. H. Costa und mehrere Gemeinderathe bei. Die Procession der Dompfarre war, wie gewöhnlich, durch die Anwesenheit aller Civilauturitäten ausgezeichnet, und es folgten derselben viele Frauen und Jungfrauen der höheren Stände mit vreuncnocn Kerzen. Der Procession der Vorstadt-Pfarre Tt. Pelcr wohnten die Mitglieder des EchMnuercins in ihrer kleidsamen Tracht bei. — (Einen Sieg) der Concurienz und wohl auch — der „schwarzen Kunst Gutcnbeigs," wie wir unä schmeicheln — der dem Publicum fehr willkommen sein wird, wollen wir mit Genugthuung conslatiren. Die Concurrenz, die das neue Kosler'fche Vier dem altprwilegirten Schreiner-schen macht, hat jetzt schon die erfreuliche Folge, daß einzelne Restaurationen, u. a. die Bierhalle, auch das letztgenannte Vier um denselben Preis wie ersteres ausschauten. Dagegen müssen wir allerdings auch bemerken, daß manche Wirthe noch mit bcwundernswerlher Zähigkeit an dem alten Preisefür ihr lheilweise nichlswcuigcr als gutes Geträntfesthallcn. — (Die Kunstau ^ stcllun g) war in den letzten Tacten besser besucht, doch wird sich leider noch immer ein Deficit hclausstcllen. Am stü'lstcn war der Besuch am verflossenen Sonntag mit 140 Personen. — (Selbstmord.) Am verflossenen Montag wurde im Walde nächst d<-m vulgo Hibert'fchen Hause in Ober« schischla ein 70jährigei Vauer erhcnlt gesunden. — (Diö c esa nv era n de rung e„.) Herr Johann Sajovic, Caplan in Hl.-Kreuz bei Thurn, nach Möschnach: Heir Job. Zagoda, Caplan in Dobcrnit, nach Lutschna: Herr Anton Gvlobic al>? Cavlan nach Zirllach; Herr Michael Kozelj nach Milling. Gestorben sind die Herren: Mocnik, Pfarrer in Untrr-Idria, am 1. Juni und ist die Pfarre cnn 5. d. au?gefchiiebcn worden: Simon Ainl, Vicar in Pension in Gurkfeld, am 12. Juni: Math. Dem-t!ar aus der Triester Tiiiccse, Caplan in Pension, am 7tcn Mai in Zirtlach, und am 30. Mai Kodcle, Iubilarpriester aus der Görzer Diöcese, in Wippach. Oorresponden;. l.i. Mötlillg, 19. Juni. Gestern zwischen 7 und 8 Ubr Abends hat sich in dcr in unserem Bezirke gelegenen Ortschaft Voj.rnsdorf folgender traurige Fall ereignet! Ein Militärgrcnzcr auö Leschlscho, Oslerzer Grenzcompagnie, er« schien in dem Keller des Mathias Slobodnit von Bojans-bolf, welcher sich unweit seines Hauses befindet und worin Slobodnik zeitweise den Weinsckanl betreibt, trank eine Halbe Wein und wollte sich entfernen, ohne den Wein bezahlt zu haben: Slobodnit machte das Kcllcrthor zu, um das Ent» wische» deb Grenzers zu verhindern, und rief die Grundbesitzer Mathias Wiwoda und Mathias Molkt zu Hilfe, darauf zog der Grenzer ein Messer, fcklitzte dem Maldias Slobodnit und dem Mathias Mollel den Bauch auf und stach nach Mathias Wiwoda, der, in das Herz getroffen, sogleich todt zusammenstürzte; Mathias Mollel soll an seiner Wunde bereits gestorben, für Mathias Slobodnit jedoch Hoffnung zur Rettung vorhanden fein, weil die Gedärme, obwohl sie ihm aus dem Leibe hingen, nicht verletzt sind. Der umsichtigen Leitung des hiesigen Vezirtswundarztes und Bürgermeisters Herrn Ferdinand Sallochc,, welcher sich „och in dcr gestrigen Nacht mit zwei Mann der städtischen Polizeiwache und einem Gendarmen nach Bojansdorf bc^ab und von dort aus die Verfolgung des Thäters verfügte, ifl die Hadhaftwerdung des letzteren zu verdanken, welcher in seiner Wohnung im Velte liegend ergriffen und heute um 5 Uhr Morgens dem hiesigen Bezirtsgerichte eingeliefert wurde. Die ftrafgerichtlicte Untersuchung ifl eingeleitet.___________ Vinssesendet. Der zweite Gescllschaftözug des Josef Neumeycr geht am 29. Juni unter den im Programme ausgesprochenen Bedingungen von Wien ab, und isl nur noch die Combination hinzugekommen, dah auch Reisende blos für die Hin-und Rctourfahrt, ohne jede andere Verpflichtung der Unternehmung, angenommen werden, und zwar für 70 st. 0. A. N. die Fahrt mit der >>., und für 48 fl. mit der l!I. Classe Vormerkungen überhaupt werden angenommen: Wien, Stadt, Herrengasso Nr. 6, bei I. Neumeyer, Gründer der Gesellschaftsreisen. Nenestr Pgjt. Wien, III. Illm. Mittwüchssitzung dcö Unterhauses. Der Präsident theilt mit, er halic die ausgebliebenen Czechcn zum Erscheinen oder zur Motiuinnig des Anslilcibcns aufgefordert, weil sie sonst geschäftö-ordnnngsmäßig als ausgeschieden betrachtet werden. Schindler nnd Genossen interftcllircn den Haiidclsininistcr, ob er gesonnen, die während der Sistirnng adgcschlossc» ncn nnd eben abzuschließenden Handelsverträge znr verfassungsmäßigen Vchandlniig uorznlcgcn oder die Gründe dcr Nichtliorlagc anzngcbcn. Dcr Handclsministcr verspricht die Beantwortung in einer nächsten Sitzung. Skene beantragt die Einsetzung eines zwölfglicdrigen Comites zur Prüfung dcr Rcichssinanzlagc. Angenommen. Sodann erfolgte die Vornahme der Wahl hiefnr und fnr den Ausschuß bezüglich der Hccrcscrgänznngs-vorlagc. (Ansführlicher Bericht morgen.) Telegramm. Pest, 151. Inni. Die Mag natcn tafel hielt um 12 Uhr eine Sitzung, in welcher Graf Eziraty, Wcihbischof ^ipounitztl), Graf Anton ^zapary, Graf Emanncl Zichy nnd Obcrgcspan Paul Nayner vom Präsidenten zu Mitgliedern jener Commission dcsignirt wnrdcn, die im Vereine mit dcr diesfälligcn Eomnlisfion dcr Dcpntirtentafel den Vcricht über die Krönnng ausarbeiten soll. Die Berichte dcr mil Ucbertragnng dcr Krone betranteu nnd dcr an Ihrc Majestäten entsendeten Dunkdcpntalion wurden verlesen. Die Vcrificationscom-mission des Hauses erstattete Bericht über mehrere Verifications nnd beantragte, daß dem Grafen Gcdcon Na-day, als Oucrcapitün dcr Iazygicr nnd Knmanicr, Sitz nnd Stimme in der Maguatentafel ertheilt werde, wor< auf dcr Bericht mit dcr Aemcrtung schließt, daß die Organisation dcr Magnalentafcl zu den nächsten Aufgaben gehöre. Nachdem ülicr Naday im Sinne des Com-missionsc.ntrages abgestimmt war, richtete dcr Minister Wcnckhcini einige 2öortc an das Hans mit dem Ersuchen, cS mögc hinsichtlich der Organisation kcinc mcritorischc Vcrfüguug getrofscu werden, da dic Regierung einen diesbezüglichen Geselworschlag einznbringcn beabsichtigt. Hierauf' wurde eine geschlossene Sitzung gehalten. — Heute Morgens ist Fürst Michael r>on Serbien mittelst Dampfschiffs hier angekommen und hat sofort seine Weiterreise nach Wien mittelst Eisenbahn angetreten. Assram, 19. Inni. (Dcb.) Heute aus Pest cin-getroffcue verläßliche Mittheilungen signalisiren die dcm-nächftigc förmliche Einucrlcibnng Finu'c's nnd des ^ito-ralcs, sowie die Beseitigung dcr gegenwärtigen anarchischen Znständc. HelestraphisH? Wechselcuuvfe vom 19. Juni. 5perc. Metalliques 60.75. — 5perc. Metalliqucs mit Mai- uud November-Zinsen62.40. — 5perc.Nat,uiialAnlelM 70.70. --Banl-actirn 727. — Crckitaciien 191. — 1860er VtncitsiliNekri, 89,5 >. — Silber 122.25. - London 125.15.— K. t Ducutei, 5.92. cheMsts-Zeitung. ^erlosnnss. Vei der am !5. begonnenen nnd am 17tm Inni forlgesetzteu und beendigten Verlosung der Fürst Esterhazy-Lose wurden nachfolgende größere Treffer gezogen: der Haupttreffer mit i»0,0»0 fl. CM, siel anfNr. 22 nüd Nr. 167489 ^winncn je 210 fl. Export vo» steierischenl und kärntnerischem Ttahl und (s'isrn. Unter drn Änfpicini di^c« Baron Mar von Mbcck, Kanzlcidircclori« dc« österreichischen ^onsnlaleö in i.'ondon, Hal sich dascldst ein Emnü«; znr Beförderung dcv Crpor, te« steierischen Eist'iiö und Slahlcö nach (5nci>and und den Kolonien gebildet, welchem H«r Z>!ic,ll'r unter Thriluaymc dci< Hrrrn Sommcrstt-Bcaniuont, Directors dcr anglo-ostcrrcichischcn Gaul, vorstellt. Das curn'spondircudc östnreichischl! Comil,^ isi aui, dni Hcrrrn Joseph v. Nosthorn, Nittor v. Fridan und Fcrncui ssrbil' bet. Zumeist ist das Augcumcrl auf Acfsrimr-Etnhl destcr Qua» tität gerichtet. Hittöfusi - Herabsetzuua. Wic der „Voltsivirth" Hort, licabsichtigl'ii dic Ninur Credit-Institutr, den Zinvfus; fi'r die bei bcnsclbln eingelegten Gelder m den nächsten Tagen nenerdings herabzufctzcu. Peranlassuiiss dazu ist die Masse flüssiger Capitalien, fiir U'l'Iche leine lohnend? Plaeirnna, ;n fiiiden ist. Eine ähnliche Mastregel wird scileuö der Wiener Sparcasst bcadsichtigt, wonach die füuspercentige Vernnsun^ nur silr Beträge bi^ 500 fl. auf-recltt erhalten, höhere Beträge jedoch unr mit 4 Percent verzinst werden sollen. llngarll «nd die Staatsstlänbistcr. Nie eine Wiener Correspoude»; des „Fraulfurter Aelionär" mitlheilt, wären viel-fache Besprechungen liber dir Opportuinlät einer Ziusenrednctiou zwischen den diesseitigen und den nnganschen ^iotabilitäten qe-pflogen worden. Nach der Meinnng dco Korrespondenten läge rs jedoch keineswegs im Interesse llngarus, ;n einer solchen Operation ;n drängen, einnml w.'il Ungarn 10ü Mill, ansu'ärtiges Capital snchl, n», sein Bahnnetz ansznbaneii, nnd sei sogar eine hervorragende Wimer Finaiiznotabililäterst lilrzüch nachPariö gegangen, um die oorligen prosten Geldmänner in dieser Nichlung ^u sondireli, nnd dann weil die mit einer Zinsenreduetic,!! im innigsten Zusammenhange stehende Herstellung der Valuta den Getre'ideexport erschweren und dem ^andc dadurch größere C'iulmßc bringeu wiirde, als es durch Ersparnis au deil Zinsen gewinnt. Mit einer cnt-wcrtheteu Valuta, die aber in beiden Neichshälfteu ZU'angscours hat, kann Ungarn feine Steuern zahlen, seinen Gnuidbesitz ver« bessern, Coinmnuieationslntttel hersselleu u^d sich ilberhanpt rau« giren, während es filr eine hergestellte Valuta noch uicht geniigend vorbereitet ist uud sie darum auch gar nicht wünschen taun, Gegeu eine abgesonderte Geldwirthschaft spricht sich der Aniüel entschieden aus, (Hctrcidc»Export. Aus Trieft wird der „Pr." geschrie« deu: „Ter Export vo„ ungarischem Getreide nach England verspricht in diesem Jahre großartige Dimensionen anzunehmen, nnd das von hier aus ;ur Lieferung iu deu Monateu September bis December angekaufte Quantum dürfte bereits eine Million Star übersteigen. Allem Anscheine, nach würde jedoch vielleicht da« Doppelte znr Ausfuhr gelangen, wcun der Verkehr nicht mit Hindernissen zn lämpfen hätte, deren Beseitigung schon oft angestrebt, bisher aber nich! erreicht wnrde. Dazu gehört vor allem die nil-, genügende Znh! von Schleppern, sowie der Maugel cm Nemor. cmenrcu für Priuatfahrzenge auf der Save in der Richtung nach Hisset, ferner der Zustand der Eisenbahn - Station an letzterem Punltc, wo eö au gedeckten Localeu mangelt, um die Getreide Ladnngeu unterzubringen, endlich mehrere' locale Uuzuto'inmlichc teile,: in der Triestcr Station selber. Eine namhafte Zahl von Triester Haiidluugshänsern hat sich deshalb au die Handelsvertretung gewendet, um uou Seite dcr Donaudampsschifffahrt-Ver-walluug, der SüdbahuDireclion nnd des Hanulzollauüeö Abhilfe zu erwirleu. nnd es ist wohl mit Zuversicht zu erwarten, daß diese Angelegenheit im Interesse der inländischen Producenten sowohl al>5 des Triester Handels die ihrer Wichtigkeit gebührende Würdigung fiudeu werde." ^l,r Eillfnlirung der Malzsteuer. DiePilscuerHau delslammer hat in ihrer Schnug vom ^. d. M. einem Autragc auf Emfühnnig der Malzfteuer mit Einhelligkeit zugestimmt. Gxport von österr. Vier nach i>!?m vrient. Im Jahre 18>!6 wurden üder Trieft an österreichischem Bier erftortirt: Nach Griechenland 163 Ccutner, nach der Türkei 2695 Centner, nach Aleraudrien aber 23.69l! Ceutuer, und ist der Lonsum an österreichischem Bier in Egypleu in steter Zunahme begriffen. Vaiba«-!,, 19. Iuui. Auf dem heutigen Marlte sind erschienen: 3 Wagen mit Getreide, 1 Wagen mit Stroh (12 Elr.), 40 Wagen und 7 Schiffe (42 Klafter) mit Holz. Durchschnitts-Preise. ckllt.» M«,.. Vtlt.. Mg,.. ^. lr. st. ti. ss. l«. n., l«. Weizen pr. Mchen 6-7 l0 Butter pr. Pfund - 40 — — - Korn „ .190 3 80 Eier Pr Stück — ij^.!— Gerste „ 2 80 3 46 Milch Pr. Maß —10 !— Hafer „ 1 >0 2— Riudfleifchpr.Pfd. -21------- Halbfrucht „ -- 4 50 Kalbfleisch „ — 2<»------- Heiden „ 3—3 36 Sch>veiuefleisch „ -22------ Hirse „ 2 80 314 Schüpseufleisch „ —12------- Knturutz „ -- 376 Hähndel pr. Stück —30—^— Erdäpfel „ 2 50------- Tauben „ —^2 — — Linsen „ 5 80------- Heu pr. Zentner — 80 . — 5rl>seu „ 4 80— Stroh „ —50-.— Fisolen „ 6------— Holz.hart.,pr.Klft. ——. 750 Niüdsschmalz Pfd. — 42 —i— > weiches, „ —-- 5 50 öchn'eiueschnial; „ — 44 — — Weiu, rother, pr. ! Speck, frisch, „ — 3i> — — Eimer -—14'— — geräuchert „ —4>»------ —weißer „ ^ ^_ 15„ ^iok'aruk'l;isch?Ieöl)!,chlUllq«ll in Qnl)„ch.'" ', 6"Ü?Mg7"326''7^''"^'"ft?I windstill ganz bew. , I 19.!2 „ N.' 325,86 -!-16.^ W.sck'mach halbheiler ! "" ll0 „ Ab. ! 325,7o ^ -j-H,« W. s, schwach halbheiter "^m 6 U. Mq. 325.76 -s> 9.Z iW. s. schwach halbheitcr 20. 2 „ N. 325.5a --18.g !SW.s. schiu. halbheiter O.uo l0„ Ab.! 325..l4 4-12.l ! windstill heiter , N,'nmt!')3r!licher Redacteur: Iqna,, u. Kleinmavr, Börsenbericht. Wien, 18. Juni. Gegeu gestern resullirt auf dem Effectcnmarkt nach teiner Richtung hin eine weseulliche Veränderung, wiewohl die Ichwanluilgen iu Inonstriepapicren, namcnlüch in Cre'ditacticn nicht unerheblich waren. Devisen und Valuten zogen etwas an. Geld flüssig. Veffentliche Schnlv. ä. des Staates (für 100 fl) Geld Waare Iu ö. W. zu 5pCl. für 100 fl. 55.90 56 10 In öslcrr. Wähniüg steuerfrei 61. l0 6l.20 ^, Slcucraul. iu ii. W. u. I. 1864 ;u 5pEt. rückzahlbar . 89.20 89.40 Silber-Anleheu von 1864 . . 77.-- 77.50 Silberani. 1865 (Frcs.) rückzahlb. iu 37 Jahr. zu 5 pCt. 100 ft. 51.25 81.75 Nat.-Aul.mitIäu.'.Coup.zu5"^ 71.10 7125 „ „ Apr.-Conp. ., 5 ,. 7!. 10 7I.25 Mctalliqncs...... 5 „ 60.70 «0.80 dctto mit Mai-Coup. „ 5 „ 62.50 62.80 detto....."4!.. 53.25. ^.50 Mii Verlos.v. 1.1«39 > - - 145.50 146.50 „ „ „ 1«51 . . - 80— 50.s>(. , 1860zll5',!0fl. 89.^. 89.20 1860„10U„ 92.75 93.- ," : : ",1864 „100 „ 77.50 77..0 Lomo-Rrntensch. zu 42 I.. «u«t. 17 2^ 1 ?75 8 der Kronländer (M !00 fl.) Or.-Entl.-Oblig. Niederüsterreich . . Nl 5"/.. 87.25 «7.75 Oberösterrcich > ,, ^' „ 90.— 91.— Geld Waare Salzburg .... zu 5°/« 86.- 87.- Böhmen .... „5 „ 89.50 90.- Mähreu .... „5 „ "8.50 89.50 Schlesien .... „5 „ 88.50 89.- Stnermarl ... „ 5 „ 39. - 9".- Ungarn.....„ 5 „ 71.50 ?!'.- Tcmcfer-Vanat . . „ 5 „ 70.25 70.75 Croatlen nnd Slavonien „ 5 „ 76.50 77.— Galizien.....,5 „ 6!».50 70.- Siebenbürgen . . . „ 5 „ 66.75 67.25 Bukoviull .... „ 5 „ «6.75 6?.25 Uug. m. d. V.-C, 1867 „ 5 .. <,7.50 67.75 Tein.B.m.d.V.-C. 1867,, 5 „ 6?.- 67.25 Actien (Pr. Stück). Nationalbaul (ohne Dividende) 727.— 729.— K.Frrd.-N°rdb.zu1000fl. C.M. 1725.- 1728.- Krcdit-Austalt Ul 200 ft. o. W 190.20 19»'.30 N.ü,E^um.-Ges.zn500fl.ü.W. 62«.— 626.— S.-E..G.zu2»0sl.CM, o.50»Fr. 235.— 235,20 Kais. Elis. Bahu zu 200 fl. EM. 142.- - 112.50 Siid,-nordd,Vcr,.B.2O0 „ „ 127.25 127.50 Siid.St.-,l.-vm.n.^,-i.E.200ft. 199.-- 199.50 Glll.Karl-Llld.-B. z.20l,ft.EM. 236.75 237. - Geld Waare! BÜhm. Westbahn zu 200 ft. . 150,-- 150,50! Oest.Don.-Dampfsch.-Gef. ^^ 481.- 4^3.— Oesterreich. Lloyd iu Trieft Z V 188. - 19".— Wieu.Dampsm.-Actg.500ft.ö.W. 430.— 435.— Pester Kettenbrücke .... 30.— 370.— Anglo-Austria- Baut zu 200 st. 102,25 102.75 Lemberger Cernowitzer Actien . 180. - 180.50 «Pfandbriefe (für 100 fl.) National- j 10jährige v. I. bauk auf ^ 1857 zu . 5"/« 105.— —.— (5. M. 1 vcrlllübare 5.. 9625 96.50 Nationalb.aufü.W vcrlot'b.5„ 91.60 9I.8l> Uug. Bod.-Ered.-Anst. zu 57, „ 87.25 87.75 Allg. öst. Vodeu-Credit-?lustall verlosbar zu 5"/, in Silber 104.— 105. - Domainen-, 5perc. in Silber . lll.75 11,2 25 Lose (pr. Stück.) Ercd.-A.f>H.u.G.z.100fl.ü.W. 128.75 129.25 Dou.-Dmpfsch,-G.z.100fl.CM 8<«.. , 89.50 Stadtgem. Ofen „ 40 „ ü. W. 2".— 24.— Esterh'azy „ 40 „ CM. 80.— 90.— Salm „ 40 ,. „ . 30,50 3l 50 Pall,0 23 50 Wiuoischgrätz „ 20 „ „ . 17.— 1«.— Waldsteiu „ 20 „ „ .21.— 22.— Kegl»vich „ 10 „ „ . 12. - 12.5,0 Rudolf-Stiftung 10 „ „ . 12.— 12.50 Wechsel. (3 Monate.) Augsburg für 100 ft südd. W. 104.25 10^ 50 ssranlfurta.M 100 fl. detto 104.40 104.80 Hamburg, für 10») Mark Vauko 92 25 92.75 Loudou für 10 Pf. Sterling . 125,10 125,40 Paris für 100 Franks . . . 49.70 49.80 Eours der Geldsorten Geld Waare K. Münz-Dncaten 5 si. 92 lr. 5 fl. 93 tr. Napoleouöd'or . . 9 „99 „ !',. 99>„ Nnss. Imperials . Is' „ 2l „ W » 22 „ Vereittölhaler . . 1 „ 85 ,. ' « «5i» Silber . . 122 „ 50 «122 „ 75 „ Krainische Gruudeutlc,s