1866. ÄmtMatt mr Laißacher Zeitung. 4. Oktober. (344a) Nr. «783. Veyehrnngsstcuer > Pllchtvcrstcigcrung. Von der k. k. Finanz.Dkektion in Klagenfurt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Berzehrungssteuer vom steuerpflichtigen Wein- und Mostausschanke, dann von den Viehschlachtungen und vom Fleischver-schlcisie im Umfange der Stadtgememde Klagen, fürt, dann der OrtSgemeinden: l. St. Peter bei Klagenfurt, 2. Ebenthal und Ratsberg, H Vik, tring, 4, St. Ruprecht bei Klagenfurt, 5. Keu« tschach, 0. St. Manm bei Klagenfurt, 7. Maria Saal, 8. Krumpendorf, ll Ponfeld, ll) St. Peter am Brü'ckl und !l. Annabichl bei Klagenfurt, im polit. Bezirke Umgebung Klagenfurl, auf Grund des Gesetzes vom »7. August »U«2 (R. G. B. Nr. 55), auf die Dauer von »4 Monaten, d, i. vom I. November l8tt5 bis letzten Dezember l8tttt, und mit Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung für die Bolarjahre !867 und l868 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtuntelnehmern wird zu ihrer Richtschnur vorläufig Folgendes bekanntgegeben: 1. Die Versteigerung wird am »4/Oktober »8 «5 bei der k k. Finanz »Direktion zu Klagenfurt um II Uhr Vormittags vorgenommen werden und wenn die Verhandlung an diesem 2age nicht be« endet werden sollte, in der weiters zu bestimmenden und bei der Versteigerung bekannt zu machenden Zeit fortgesetzt werden. 2. Der Ausrufspreis lst bezüglich der Verzehrungssteuer und des dermaligen 20°/, außer, ordentlichen Zuschlages zu derselben für die »4moc natliche Periode mit dem Gesammtbetrage von 36.U2!) si., und für jedes der Solarjahre «867 und »868 mit dcm Gesammtbetrage von 3 l.388 st. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr der all fällig bewilligten Gemeindezuschläge, sobald sie bekannt gegeben werden, verpflichtet. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zuge» lassen, der nach den Gesehen und der Landes, Verfassung zu derl.'i Geschäften geeignet ist. Für jeden Fall sind hieuon Diejenigen ausgenommen, welche wegen cincö Verbreckens zu einer Strafe vcrurtl)cilt wurden, oder welche in eine krimi, nalgcrichtlichc Untersuchung verfallen sind, die blos aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Minderjährige Personen, dann kontrakt« brüchige GeMspächtcr werden zu der Lizitation nicht zugelassen, ebenso auch Diejenigen, welche wegen Schleichhandel oder einer schweren Gcfa'Uö-Uebtltretllng in Untersuchung gezogen und ent» weder gestraft oder aus Mangel der Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, und zwar die Letzteren durch sechs auf den Zeitpunkt der Uebertretung, oder wenn dieser nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre. 4. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat 0cn dem zehnten Theile des Ausrufs-preises gleichkommenden Betrag von 3«6li si. ö. W in Barem oder in k. k. Staatspaplercn, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, oder mittelst Rcalhypothck als Vadium der Lizitatioiis Kommission vor dem Bea.mne der Feilbieluiig zu übergeben. Nach beendigter Lizitation wird blo,; der vom Bcsibieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizi- tanten aber werdcn ihre Vaoien zurückgestellt, 5. Es werden auch schriftliche Anbote von den Pachtlustigen angenommen; dellci Anbots (welche dermal dem Stempel von 5.« kr. ö. W. ^'> . ,^" unterliegen) müssen jedoch mit dem dcn bestimmten Preisbetrag ^ . t'" ^?"" a" auch mit Buchstaben aus. 2 kt "Uha cen und eö darf darin keine Klausel . nw7 ' i ^'"." d'" Bestimmungen der ge. ^kund,gung und mit den übrigen Pachtbe nignlssen nlcht im Einklänge wäre. «Ich Unterzeichneter biete für dcn Bezua der Verzehrungsstcucr und deö dermaligcn außcr? Ordentlichen Zuschlagel^dcrselben von (hier ist das Pachtobjekt genau nach dieser?lzttatlons-An-kündigung zu bezeichnen) auf die Zeit von » ' ' bis.....l«. . den Pachtschilling von .. .si. . . kr. 6, W. sage . . . . si.....« '// ^' mit der Erklärung an, daß mir die imitations, und Pachtbedingnisse, denen ich mich unbedingt unterziehe, genau bekannt sind und daß lch fur den vorstehenden Anbot mit dem belllegenden N>/o Vadium von . . . . si. . . kr. ö. 22. Yaslc. ^"'""...... U.,ttrschrift, 6h°«lttr und Wohnort Diese schriftlichen Off"te sind vor der Lizi« tation bei dcm Vorsteher der k. k. Finanz-Direktlon in Klagenfurt bls zum l4. Oktober lttU5 ver> siegelt zu überreichen und werden, wenn Niemand mehr mündlich lizitircn will, eröffnet und bekannt gemacht, worauf dann die Abschließung mtt dem Bestbletcr erfolgt Sobald die Eröffnung der schriftlichen Offerte, wobei die Offcrenten zugegen sein können, beginnt, werden keine nachträglichen schriftlichen oder münd: lichen Anbote mehr angenommen. Schriftliche Offerle werden sch^, ^it Beginn der Stunde der mündlichen Versteigerung nicht mehr zugelassen. ^ Lauten der mündliche und der schriftliche An. bot auf den gleichen Betrag, so wild dem cr-stern der Vorzug gegeben, bei gleichen schriftlichen Anboten entscheidet die Verlosung, welche sogleich an Ort und Stelle „ach der Wahl der Lizitations Kommission vorgenommen werden wird. 6. Wer nicht für sich, sondern im Namen eines Andern lizitirt, muß sich "it einer gerichtlich legalisirten speziellen Vollmacht bei der Lizi« tationö «Kommission ausweisen und ihr dieselbe übergeben. 7. Nenn Mehrere in Gesellschaft lizitiren, so haften sie zur ungethcilten Hand, 0. h. Alle für Einen und Eincr für Alle, für die Erfüllung der übernommenen Kontraktsverbindlichkelten. U. Die Versteigerung geschieht unter Vor-behalt der höheren Genehmigung und cü ist der Lizi, tacionüakt für den Besidicter durch seinen Anbot, für die k. k. Flnanz-iUelwalllin^ aber von der Zustellung der Genehmigung verbindlich. !>. Der Elstcher wlid mit Beginn der Pachl> periods durch oie k. k. Finanz'Bel)örde in das Pachtgcschäft eingesetzt. Derselbe hat zur Sichcrstellung seines Pacht' schilling längstens binnen acht Tagen nach der geschehenen Zustellung der Genehmigung der Pacht« Versteigerung dcn 4. Theil deö für em Jahr ve. dungcnen Pachtschillings als Kaution in Barem oder in öffentlichen Obligationen, welche in der Regel nach dcm zur Zeit deö Ellages bekannten börsemapigcn Kuröwerthe, oder in Staatsanlchens-losen von dcn Jahren lNI» und l85-!, die cbcn-fallö nachdem Kurswerthe, jedoch nicht über ihren Nennwerth, angenommen werden, oder m einer von der k. k. Fi'ianzrDlrektion annehmbar befundenen Pragmatikal-Hypothek zu erlegen, be. ziihungswcise das Vadium bis auf diesen Betrag zu erga'tizen. l0. Dcn Pachtsch'lling hat der Pachter in gleichen monatlichen Raten nachhinein am letzten Tage elnes jeden Monates, und wenn dieser ein Sonnc oder Feiertag ist, am vorausgehenden Werkc tage an die ihm bezeichnete Kasse abzuführen. Die übrigen Pachtbedingmssc können bci der k. k. Finanz-Direktion in Klagenfurt in den gewöhnlichen Amlöstunden vor der Vllstcigerung cinge-! sehen werden, und solche werden auch bel der rizi« ! tation den Pachtlustigen vorgelesen werden. Von der k- k. Finanz-Dlrcktion in Klagen, fürt, am 22. September l«»^',. (335l)-2) Nr. ««25. Veyehrungöstcucr - Pachtverstcigcrung. Von der k. k. Finanz. Direktion in Klagen» fürt wird hicm't zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dic Einhebulig der Verzehrungsstcucr vom steuerpstichtigcn Wein. und Mostausschanke, dann von den steuerpflichtigen Viehschlachtungen und vom Fieischverschleiße im Umfange l. des polit. BezlrkeS Kappcl, ll. de^ polit. Bezirkes Ebcrndorf u. III. des polit. Bezirkes Bleiburg auf Grund des Gesetzes vom »7. August l»«2 (R. G. B. Nr. 55) auf die l4monatliche Periode, d. i. vom 1. November IS65 bis letzten Dezember lktitt, und mit dem Vorbehalte der stillschweigenden Er» neuerung für die Solarjahre lK67 und l8li»j, im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richt« schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 9. Oktober »865 bei der k. k. Finanz-Direktion zu Klagenfurt um ltt Uhr Vormittag« vorgenommen. 2. Der Ausiufspreiö ist nachstehend an der Verzehrungösteuer mit Inbegriff des 20"/<, Zuschlages bestimmt, '. c.. ^.. ^^°'N^3!. ^iir die Solarjaw ^ Pachtbe- 1867 m.d 18«8 ^ bezirk ^" ^, Z^ ^« ^ Z. poM. Bezirk 2"° st .....- """.^ ^"st,"^mn^ ^ __________ft- ft- . ft ft. st. ! fi. 1 Kappel 3305 795 4100 2754 603 3417 2 Eberndorf 2046 954 3000 l"705 705 2500 3 Bleiburg 125774923 17500 W780 4220 150M Auch ist der Pächter zur Einhcbung und Abfuhr der bewilligten Gemcindezujchlage verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen vill, hat den dem zehnten Theile des Aus-rufSpreises für daS bezügliche Pachtobjekt gleich« kommenden Betrag und zwar: »ll l. mit . . 4l«> si. nä ll. „ . . 3W si. nll lll. >> . . !75<» si. für alle nnt . . 2 st. ö. W. zu erlegen. 4. Es werden auch schriftliche Anbote, die aber längstens bis tt. Oktober l. I., »U Uhr, eingelangt sein müssen, angenommen. Uebrigens wird sich auf die im Amtbblatle der Laibacher Zeitung Nr. 22l vom 27. Sept. !8li5 veröffentlichte erste Kundmachung bezogen. Klagenfurt, am l8. September lk«5,. (,42—5) ylr, U?8». Kundmachung. Von der k. k. Finanz,Direktion für Krain w.rd über Ersuchen der k, f. Finanz^'andeSdirektion ln Graz vom 2,. d, M, Z !>?74, bekam.t ge. macht, daß der Bezug der Verzehrungösteuer nebst dem außerordentlichen 20«/, und dem der Sladt-gcmemde Graz bewilligten Gcmeinde-Zuschlaae u) an den üinie» der Stadt Graz, li) im ganzen Umfange dcS policischen Bezirkeö Umgebung Graz, c) der Weg. und Psiastermauth a„ den l/inien der Stadt Graz bei der k. k. Finanz.Bezirksdirektion in Graz am 5». Oktober l8«5 um 9 Uhr Vormittags im Wege der öffentlichen Vcr, steigerung wiederholt vereint verpachtet werden wird. Der Ausrufsprelö als einjähriger Pachlschil. ling beträgt für die Stadt Graz für die ver« einte Verpachtung der Verzehrungbsteuer und der Weg. uno Pfiastcrmauth . . . 5U7!wl) st. und für den Bezirk Umgebung Graz an Verzehrungsteuer .... 557U vom 3 August d. I. enthaltenen Kundmachung vom 30, Juli d. I, Z. ?«<;5, zu ent« nehmen, und können die näheren Lizilationsbe. dingnisse auch hicramts eingesehen werde,,. Es wird noch schließlich bemerks, daß zufolge hohen Finanzministerial-VllasscS vom »«. August l 2, Z. 4MWU, zu den bisher aufgestellten Pachtbedinglusssli noch die Bestimmung hinzuzutreten hat, daß wann die von der Verpachtung ausgeschlossene Branntwein und Bienrzeugungs. sieuer in Graz im Wege dtr Abfindung mit den steuerpflichtigen Parteien einzuheben wäre, dieser Cllchebungsmoduö von der Finanz.Perwaltuna auch auf die verpachteten Brantwein. und Blerstcuerzuschlägc ausgedehnt wer. 576 den kann und daß in diesem Falle die dem Pachter gebührende Abfindungssumme auf Grund des für die nicht verpachtete Branntwein- und Vierer» zeugungssteucr sammt 2l)"/^ Zuschlag angenommenen Abfindungspauschales nach dcm Verhältnisse zu ermitteln sein werde, in welchem die Tarifsatze der fraglichen Steuern sammt 20'^ Zuschlag zu jenem der verpachteten Zuschläge die» scr Steuer stehen. Laidach, am 2«. September >8ll5. K. k. Finanz-Dircktion. (343—2) Nr. U775. Kundmachung. Die Direktion der Nationalbank hat den Termin zur unbedingten Annahme der einberufenen Banknoten -> !<» si. ö. W (mit rothem Drucke) sowohl bei den Bankkassen in Wien, als bei den Bankfilialkafscn verlängert, und zwar für Parteien bis Ende November d. I. und für La nd es fürstlich c Kassen bis Ende Dezember d. I. Dies wird in Folge h. Finanzministerial-Erlasses vom 22. September l. I,, Z. 46U3, und mit Bezug auf die hieramtliche Kundmachung vom 20. Mai l. I., Z, 5,46«, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibach, am 27. September Ittll.",. K. k. F i n a n z-D i r ekt i o n. (340—2) Nr. 24!>. Edikt. Vom k. k. Bezlrksamle 3?admannsdorf alö Grundlasten- Ablosungs- und .Negulirungs-ilokal. kommission werden alle Diejenigen welche betreffs der in den Stcuergemeinden Ober- und Unter« Görjach, Vlschelniz, Mitterdorf, Kerschdorf, Neu. ming, Saviz, Voheinervellach, Gorjusch, Deutsch-geräut, Feistriz, Studorf und Zellach gelegenen Waldungen Pokluka, Ribschiza, Mc/.akla, Kerma und Ielovca cin der Ablösung oder Regulirung von ^mtswegcn unterliegendes Necht ansprechen zu können vermeinen, ohne daß sie bisher zu einer Verhandlung hierüber vorge« laden worden waren, aufgefordelt, sich unter Beibringung ihrer Beweismittel um so gewisser binnen . Za Naèelnika gr. Sud»c IfltttrtNl«* v. r.