^! V4. Donnerstag »«m 2H. April ?OH». Dir „Laibachcr Zcitmiq" crschcmt, „lit An^iahm^ dcr Smin- und ss.ierta^-, täglich, und fost.t sammt dm Acila.M im Ol'mploir ganzjähriq N1 fi ha ! b jä liria ', ss »ut Krcuzl'nxd i»> ^'luvtoir «an^hri« l« st., halbjährig .', ,l. :'.0 fr. ^i,r dic Zilttcslmig iui, Ha»^ siiio halbjährig :ll) fr. mchr zu'ciitrisl'^!. Mit d.'r '1!>,''st vörto^ frei ga»jjährig. unkr Krm;l'a>,d >mo ^dn.ckt^r ^n,ft lit ff ha!b,a^ig ,,cratc bis !2 Zcllcn 1 st. sur !l Mal c!!iz!i,chaltc>!. ^, , , ,'" Vlemtlichcr Theil <^^m 2-l. Aplil ,850 wird in der k. k Hof.' Und Staatsdruckrrei in Wicn das XI.VI. Stück des allgemeinen Neichsgesetz- und ^Regierungsblattes, und zwar vorläufig bloß in der deutschen Allcinausgabc ausgrgeben und versendet werden. Dasselbe enthalt unter ' Nr. 143, Den Erlas; des k. k. Finanzministers vom 22. April 1850, wodurch der Zeitpunct, von welchem an das a. h. Patent vom 9. Februar 1850 über die Gebühren von Rech täusch ästen, Urkunden, Schriften und Amtshandlungen in Anwendung zu treten hat, vom 1. auf den 15. Mai 1850 erstreckt wird. Außerdem wird am 24, April 1850 das am 25. Februar 1850 vorläufig bloß in der deutsche,: Alleinausgabe erschienene XXll. Stück des allgemeinen ^eichsa/setz- und Regierungsblattes nunmehr auch in "" i t a l i c n i j ch . d c u t s ch e n Doppel - Ausgabe Ausgegeben uud versendet werden. Nr. 50. Das kaiserliche Patent vom 9. Februar 1850 , wodurch an die Stelle des erstcn Theiles des a. h. Stämpel- und Tara/sctzcs vom 27. Jänner 181U, des im Grosjhrrzo,a,tl,ume Krakau giltigcn Stänlpelgrsctzeö vom !6. Septcml.'rr i«^:l und der Vorschriften über die Gerichts- und Grundbuchstaxen ein ncucs provisorisches Gesetz über die Gebühren von Rechtsgeschäften,Urkunden, Schriften U»d Amtshandlungen erlassen, kundgemacht und vom I.Mai 1850 angefangen in Wirksamkeit ge° seht wird. Wien, den 23. April 1850. ^ . Vom k. k. Redactions-Bureau des allgemeinen ^tlchsgcsetz- und Regierungsblattes. Se. Majestät der Kaiser haben mit allerhöch^ ^kl Entschließung vom 12. v. M., Nr. 1355, den ^berlicutcnanten Entncr und Prieger von Ho. henlohe Infanterie, welche sich bei dem Kriegszuge "'s Römische, namentlich vor Bologna und Ancona, ^Ulch Muth und Entschlossenheit besonders hervor-^than haben, das Militärverdienstkreuz allergnä. W zu verleihen geruhet Seine k. k. Majestät haben mit allerhöch- ^r Entschließung vom 9. April d. I. , über den ^leruntccthänigsten Vortrag des Ministers des Cul- ^ und Unterrichtes, den Franz Moth zum ordcnt- lcl)c:-. Professor der Mathematik an der Universität ^Wim, und den Dr. Wilhelm Matzka zum ^enllichcn Professor der Mathematik an der Uni. lsltat zu Prag zu ernennen geruhet. . Das Ministerium für Handel, Gewerbe und ^Mtliche Bauten hat den Assistenten des Tricstcr ^ksaniräts.Magistrates, Aristodcm Sereue, und Dr. Alber, zu ^^pisten; den Sccrctär des Triester Landgerichts, . ham, Zenari, zum Sccretär, und dm Official ^ Triester Gubcrnial-Rechnungs,Departements, ^"i Nittcr, zum Vice Sccrelär bei der ventral-Behörde in Triest ernannt. Hin ^as Finanz-Ministerium hat die erledigte Ober-^ "ehmersstclle bei dem Wiener Hauptzollamte, H . ^^rEinnehmer bei dcr Eameralbezircs - und dm^ ^'^" ' Dircctionscasse, Wenzel Nejebse, A llerunterthänig ster Vortrag des Ministers des Cultus und Unterrichts, Grafen T h u n, über die mit den katholischen Bischöfen wegen Rcgclung dcr tirchlichcn Aügclegcnhcitcn gcpslo. gcnen Verhandlungen. (Fortsetzung.) Die versammelten Bischöfe habcn angezeigt, daß sie die Provinzialconcilien wieder ins Leben zu ru sen gedenken, Ulld ihre Al'sicht angedeutet, die Diö-cesan » Synodcn unter gewissen Bedingungen zu er. neuern. Die österreichische Regierung hat die Abhaltung von Provinzialconcilien und Diöccsan.-Synoden niemals verboten; um so weniger könnte sie gegen-wärtig hindern, das; diese Versammlungen untcr den durch das Kirchcngcsetz vorgeschriebenen Bedingungen wieder Statt finden. Es ist sonach in dieser Bezie-hung kein Anlaß zu einer gesetzlichen Anordnung vor Handen; die Regierung Eucrer Maj.stät hat jedoch Grund zu wünschen, und ein Recht, zu erwarten, d.iß die Bestimmungen, nach welchen die Einberufung geschehen soll, ihr bekannt gegeben, und daß die Anordnungen, welche von dem Provinzialconcilium oder auf dec Diocesan Synode getroffen werden, den Regierungsbehörden in so weit, und in derselben Weise, wie die bischöflichen Erlässe mitgetheilt werden. Geruhen Euere Majestät zu genehmigen, daß die Erwartung in dcr Erledigung der bischöflichen Eingaben ausgesprochen werde. Die geistliche Gerichtsbarkeit erfuhr in Oesterreich Hemmungen, in Folge deren sie thatsächlich beinahe aufgehoben wurde. Die Gränzlinie ihrer Zu-lässigkeit wurde in der Unterscheidung rein geistlicher Angelegenheiten im Gegensatze zu rem bürgerlichen oder gemischten gls»cht. Da aber alle Gegenstände kirchlicher Gesetzgebung i,l dem Maße ihrer Wichtigkeit auch eine Rückwirkung aus das Staatslcbcn äußern, so mußte durch jene Unterscheidung die Eompetcnz der geistlichen Ge--richte säst gänzlich verschwinden. So wurde die Disc ciplinargcwalt über die Diencr der Kirche säst ganz dcr gemeinschaftlichen Amtshandlung weltlicher und geistlicher Behörden zugewiesen. Mit den Kirchcnstr^scn verband die ältere Gesetzgebung bürgerliche Nachtheile. Hievon nahm man Veranlassung, die Vcrhängung von Kiichenstrafcn von de.n Ermessen dcr Staatsbehörden abhängig zu machen, und an dieser Beschränkung wurde auch dann festgehalten, als die Gcsctzr, welche mit den Kirchen.-strafen bürgerliche Folgen verknüpften, außer Kraft gesetzt waren. Die versammelten Bischöfe haben in ihrer Zu-schrist vom iti. Juni erklärt, daß, wenn die Lebens-thatigkeit dcr Kirche sich kraftvoll erneuern solle, sie auch hinsichtlich dcr geistlichen Gerichtsbarkeit wieder in die Uebung ihres Rechtes einteten müsse, und sich über die Stellung, welche sie in dieser Beziehung i>r Anspruch nehmen, in folgender Weise ausgesprochen-„Ueber die Rechte und Verbindlichkeiten, welche den Mitgliedern der katholischcn Kirche entweder als solchen, oder Kraft eines von denselben übernommene-nen Kirchcnamtes zustehen und obliegen, hat die Kirchengcwalt nach Richtschnur der Kirchcngcfttze zu entscheiden. Wenn das Mitglied einer Gesellschaft die Pflichten, die ihm als solchem obliegen, nicht erfüllet, so kann es auch nicht verlangen, an den Vortheilen, welche die Gesellschaft gewährt, Theil zu nehmen. Wenn der Beamte einer Gesellschaft dem er- haltenm Auftrage zuwider handelt, so kann er unter Bedingungen, welche durch die Gescllschafts-Verfas, sling näher zu bestimmen sind, seines Amtes und der damit verbundenen Vortheile beraubt werden. Die katholische Kirche, welche eine so erhabene und segcn» niche Sendung zu erfüllen hat, kann um so weniger auf Befugniß verzichten, welche ihr mit jeder gesetzlichen Gesellschaft gemein sind. Die geistliche Gewalt hat als» das Recht, Kirchcnglieder, welche die ihnen als solchen obliegenden Verbindlichteilcn verletzen, ganz oder thcilweise von dein Genusse der kirchlichen Wohlthaten auszuschließen, lind dieß geschieht durch den größcrm und kleineren Bann. Da die Kirchen-strafen eine Rückwirkung auf bürgerliche Rechte nicht mehr üben, so fällt dcr Grund hinweg, aufweichen die Staatsgewalt sich berief, als sie die Verhängung kirchlicher Strafen mehr od»'r minder von ihrer Zustimmung abhängig machte. W>ö namentlich die kirch-lichl!, Feierlichkeiten des Begräbnisses betrifft, so steht cs dcr Kirche allein zu, darüber zu verfügen, und zw.ir nicht blos; in Folge ihrer Strafgcwalt, sondern auch, weil ihr allein zusteht, kirchliche Gebete und Segnungen anzuordnen. Doch verkennen die versam» mclttn Bischöfe nicht, "daß die Kirchcnstrafcn, wenn sie ihrem Zwecke gemäß den Ernst dcs christlichen Lebens und den Eifcr dcr christlichen Gemeinde fördern sollen, mit weiser Berücksichtigung dcr gegebenen Verhältnisse angewandt werden müssen, und machm es sich zum Gesetze, ihre Strafgewalt stets mit um-sichtiger Klugheit zu üben." „Die geistliche Gcwalt allein hat das Recht, jene, welche die Kirchen amter nicht der übernommenen Verpflichtung gemäß verwalten, in der durch das Kirchengcfttz bchimmtm Forin zu suspendircn, oder abzusetzen, und ihncn die mit dem Amte ver-bundenen Einkünfte zu entziehen. Die versammelten Bisdöfe setzen voraus, daß die Staatsgewalt zur Durchsetzung von Urtheilen, welche die kirchlichen Gerichte inner dem angedeuteten Bereiche und mit Be» obachtung aller gesetzlichen Erfordernisse fällen, ihre Hilfe nöthigen Falles nicht versagen werde." Der treugehorsamste Ministcrrath ist des ehrfurchtsvollen Erachtens, daß auch in diesen Beziehungen die bisherige Gesetzgebung nicht länger haltbar sey. Wohl ist es sehr wünschenswert!), daß die Kirche und die Staatsgewalt in ihrer Amtshand' lung nie die Untn'nnbarkcit ihrer beiderseitigen Interessen unbcachtt lassen. Auch im Familienleben begibt sich aber Vieles, was aus den Staat mittelbar einm mächtigen Einfluß übt, und was er doch seiner Entscheidung nicht vorbehalten kann, ohne sowohl alle Freiheit zu vernichten, als auch etwas schlecht, hin Unmögliches anzustreben. Dasselbe gilt von der Kirche. Ohne mit dem §. 2 des allerhöchsten Paten, tes in Widerspruch zu gerathen, kann der Kirche nicht länger verwehrt werden, sich sclbstständig der Strafgcwalt zu bedienen, die sie aus der ihr inwohnendcn Macht zu schöpfen, und ohne Anwendung äußeren Zwanges zu üben vermag. Wenn sie aber ihre Erkenntnisse durch äußere Zwangsmittel vollzogen wissen will, so dars die Staatsgewalt ihr den weltlichen Arm nicht leihen, ohne Bürgschaft zu habcn für den gcrcchten Vorgang der geistliche» Gerichte, Die versammelten Bischöfe bemerken hierüber: »Da bei dem gerichtlichen Verfahren auf die Gewohnheiten und Bedürfnisse der christlichen Länder Rücksicht zu nehmen in ihren Diöcescn aber die Entwicklung des dießfälligen Gewohnheitsrechtes durch die vicljährige H!t« Unterbrechung dcr geistlichen Gerichte a/hcmmt worden sey, so würden aUe Einleitungen getroffen werden, um auf gesetzlichem Wege dic nöthigen Nä-herbestimnnmgcn zn erzielen." Dic Regierung Eucrcr Majestät muß wünschen, daß diese Ei,ileitungcn so sehr, als es die Verhältnisse g>statten, beschleunigt und die Ergebnisse ihr mitgetheilt werden. Vorläufig muß sie sich aber vorbehalten, wofern die geistliche Bchördc eine Unterstützung von Seite d^r Staatsgewalt anspricht, in die Untcrsuchungsactcn Einsicht zu nehmen, und sich die Ueberzeugung zu verschaffen, daß der Vorgang den Kirchcngcsetzcn, auf welche es dabei allein ankömmt, vollkommen entsprechend sey. Je mehr Freiheit aber der Kirche gewährt ist, indem Gebrauche ihrer eigenen Macht, desto wichtiger ist es fl'ir den Staat, daß diese Macht nicht Handen an vertraut werde, die sie in einer der bürgerlichen Gesellschaft gefährlichen Weise mißbrauchen. In so sern ein solcher Mißbrauch die Natur eines Verbrechens oder Vergehens annimmt, verfällt der Schuldige dem weltlichen Strafgerichte. Allein dem Diener dcr Kirche sind Befugnisse eingeräumt, durch deren Mißbrauch er, auch ohne eben den Strafgesetze!, zu verfallen, dem Staate gefährlich weiden kann, und keine Regierung darf solchen Mißbrauch dulden, ohne der Pflicht untreu zu werden, dic ihr als Hüterin der Ordnung obliegt. Die versammclten Vschöfe haben im Geiste dcr Kirche, welche sie vertreten, es ausgespro den, daß geistlicher Aemter und Pfründen nur Solche würdig seyen, welche geeignet sind, wie in jeder christlichen Tugend, so auch in Erfüllung der Pflichte» gcgcn die bürgerliche Obrigkeit der christlichen Gemeinde mit Wort und Beispiel vorzuleuchte». Die Regierung Eucrer Majestät glaubt darauf vertrauen zu dürscn, daß die Vorsteher der katholischen Kirche di.se» Grundsatz sowohl bci Kandidaten von geistlichen Aemtern, als auch bei schon angestellten Geistliche» durch führen, und jederzeit die Hand bieten werden, um Geistliche, welche ihre» heiligen Wnklma/'krcis auf eine dem Staate gefährliche Weise mißbrauche», unschädlich zu machen. Unter dieser Vorauvschnnc, qlaudt sie es durch die der katholischen Kirche schuldig Ach-tung geboten, daß, wenn solche traurige Fälle sich ereignen, stets zunächst im Einverständnisse mit dem betreffenden Bischt, odcr beziehungsweise mit dcm päpstlichen Stuhle gegen die Pflichtvergessenen vorgegangen werde. Geruhen Euere Majestät demgemäß allergnädigst anzuordnen, daß, wenn ein Geistlicher seine Stellung und die ihm in derselben jür kirchliche Zwecke zustehenden Befugnisse zu anderen Zwecken in dcr Art mißbraucht, daß seine Entfernung vom Amte sich dcr Regierung als nothwendig darstellt, die weltlichen Behörden sich deßhalb vorerst mit seinem kirchlichen Vorgesetzten ins Einvernehmen zu setzen haben. Die bischöfliche Versammlung hat es mit Necht für angemessen erkannt, daß, wenn ei» Geistlicher von den weltlichen Gerichten wegen Verbrechen oder Vergehen verurtheilt wird, der Bischof in die Möglichkeit versetzt werde, bevor er eine geistliche Strafe verhängt, den Grad der Schuld, welche der Vcr-uithnlte dcr Kirche gegenüber auf sich geladen, sclbst-ständig zu beurtheilen. Daß er zu dein Ende vor Vollzug der Strafe von der Verurtheilnng in Kennt, niß gesetzt werde, ist bereits durch die bestehenden Gesetze angeordnet. Dic versammelten Bijchösc haben den Wunsch ausgedrückt, daß auch die Mittheilung der Verhandlungs.-Actcn, wenn sie verlangt wird, nicht verwehrt werde. Eucre Majestät dürften sich bewogen finden, allcrgnadigst zu genehmigen, daß dlc,e Mittheilung dcr Acte», obgleich sie auch bisher mcht verweigert wurde. den Gerichten ausdrücklich zur Pflicht gemacht werde. Die Gegenstände, welche ihre gemeinsame Erledigung in dcr anliegenden Verordnung sindcn sind insgesammt solche, hinsichtlich welcher cs sich „ur um Beseitigung der durch die bishenge Gcsctz-geblMg aufgerichteten Schranken handelt. Die anderen gegenwärtig zu erledigenden Puncte der blscho's.ichen Eingaben verlangen abg.sondcrt be-handclt zu werden. Der ehrfurchtsvoll Unterzeich., nete erlaubt sich die Untemchtssrage einem eigenen allcrunterthäüigsten Vo> trage vorzubehalten, über die übrigen Gegenstände aber Nachstehendes zu bemerken -. Die versammelten Bischöfe haben in ihrer Zuschrift vom 30. M.,i v. I. erklärt: »daß sie alle »Rechte ehren, welche die Staatsgewalt der Kirche »gegenüber ansprechen kann, sowohl jene, welche »aus dcr Natur der Staatsgewalt hervorgehen, als »auch jcnc, welche der Monarch kraft besonderer »Rechtsgründe erworben hat. Dieser Erklärung ge-»treu zollen sie auch dem landessürstlichcn Rechte, „die Person des zum Bisthumc zu Erhebenden zu »bezeichnen, ihre Anerkennung; doch halten sie da-„für, ddß dieß Recht als ein rein persönliches müsse »betrachlct werde», und glauben durch die politischen »Verhältnisse, sich aufgefordert, die ehrfurchtsvolle, »doch dringende Bitte zu stellen-. Eucre Majestät »wolle Sich bercit erklären, daß erwähnte Recht „nicht ohne Beirath katholischer Bischöfe zu üben, »und die Bischöfe dcr Kirchenprovinz, welcher der «erledigte Sitz angehört, dabei niemals zu über-»gehen.« Unstieitig ist dieß wichtige Necht von dcm persönlichen Verhältnisse abhängig , in welchem dcr katholische Landcsfürst ^ katholischen Kirche steht; denn einem nichtkatholischen liandessürsten ist cs niemals und nirgends zuerkannt worden. Auch liegt es am Tage , das es zu zweckmäßiger Uebung desselben von großem Nutzen sey, sich des Rathes von Bischöfen zu bedienen, lind daß die Bischöse der Kirchenprooinz, wo das Bistlmm erlediget ist, mit den zu beachtenden Verhältnissen in der Regel am besten bekannt seyen. Euerc Majestät dürsten sich daher bewogen sindcn, dem Ausschüsse dcr bischöflichen Versammlung in dieser Beziehung eine beruhigende Erklärung ertheilen zu lassen. Ueber die Form, in welcher diese Ernennungen künftig zu geschehen haben, stellen sich nähere Bestimmungen als wünschenswert!) dar. Dieß gilt auch von den Rechten, welche dem Landesfu'rstcn in Betreff der Besetzung anderer kirchlichen Aemter und Pfründen zustehen. Encre Majestät dürsten daher anzuordnen geruhen, d.,ß über die Form, in welcher die Iandc5n>sstUc1)cn Nechtc in Betreff dcr Besitzung kirchlicher Aemter und Pfründen tünstig grübt wc^ den sollen, ci»c Verhandlnng cingelcUet lind, in so weit es erforderlich ist, im Einvernehmen mit dem päpstlichen Stuhle herbeigeführt werde. Dieses Einvernehmen dürste sich auch auf dic Regelung des Einflusses zu erstrecken haben, wel-chcr dcr Regierung Eurer Majestät gewahrt werden mnsi,um von geistlichen Aemtern und Pfründen, zu welchen nicht Enerc Majestät ernennen, Män-,ur ferne zu halten, deren Wirksamkeit der bürgerlichen Ordnung Gefahr drohen würde. Ueber die Befähigung zu Domherrnstellm haben die versammelten Bischöse erklärt: »Damit die ^Dom-Eapitcl ihrem Zwecke genügen, und ihre be-»bcvorzugte Stcllui-g in würdiger Weise behaupten „können, siy cs nothwendig, die Bürgschasten für „dic vorzugsweise Besähigung ihrer Mitglieder nicht »zu vermindern, sondern zu vermehrn. Sie erkennen „daher die Heilsamk>it der bestehenden Anordnung, »i» Folge derer zu Ellangung von Domherrnstellr» »eine zehnjährige kirchliche Dienstleistung erforderlich „ist, und versprechen dic nöthigen Einleitungen zu »treffen, um diese von der Staatsgewalt erlassene „Bestimmung auf das kirchliche Gebiet zu übcrtra^ »gen." Dcr Regierung Euercr Majestät kann cs nur wünschenswert!) seyn, daß eine Verfügung, durch welche man dem Verdienste und dcr Erfahrung den Vorzug zu sichern strebte, die kirchliche Anerkennung erhalte. Ii, demselben Geiste haben die versammelten Bischöfe sich dahin geäußert: „Die katholische Kir-»chc sey stets von dcm Grundsatze ausgegangen, daß „bei Verleihung von kirchlichen Aemtern und Pfründen nur auf Frömmigkeit, Kenntnisse und Vcr-»dicnstc Rücksicht zu nehmen sey; sie wünschen da-»hcr und werden dahin wirken, daß auch jene Dom-»herrnstellcn, zu deren Erlangung noch adelige Ab-,)stammung gefordert wird, an den Würdigsten, ohne »Rücksicht auf seine Geburt, verliehen werdcn; doch »lollc dieß auf gesetzlichem Wege, und ohne Verhetzung von bereits erworbenen Rechten geschehen.« Sie fügen hinzu i „Nicht nur um die Lückm »auszufüllen, welche durch das allmälige Erlöschen »der Doimcillar.c^nonicate i» den Wahlcapiteln zu »Salzburg und Olmütz entstehen werden, sondern „auch, um dcr Wahl größere Würde zu geben und „den Zusammenhang dcr Bischöfe mit dem Metro-»politan-Sitze fester zu knüpfen, stelle es sich als »wünschenswert!) dar, daß die Bischöse der Kirchen. »Provinzen Salzburg und Olmntz das Stimmrecht „bei Erwählung des Metropoliten erhalten. Um die »Wähler auf eine größere Zahl, -. allenfalls auf »fünfundzwanzig — z» bringen, würde es zweck-»mäßig seyn, einer entsprechenden Zahl von Ehren-»domherrcn d.,ö Wahlrecht zu verleihen.« Der Regierung Eucrcr Majestät kann es nul willkommen seyn, wenn ein Grundsatz, an welchen sie bci Verleihung von Staatsämtcrn stets festhält ten wird, auch, in Bezug auf kirchliche Würden volle Geltung erlangt. Auch die Bestimmungen, wel-cbc die vnsannnelt.n Bischöfe bei dcr Wahl dcr Erz-bischöfe von Salzburg und Olmütz eingeführt zu sehen wünschen, erscheinen als vollkommen zweckmäßig. Geruhen (5uerc Majestät allcrgnä'digst zu ge-nehmigen, daß den Bischösen zur Durchführung dieser Bestimmungen dic kräftigste Unterstützung der Regierung, in so weit sie dazu mitzuwirken berufe" >st, zugesichert werde. ( Schluß folgt.) Politische Nachritten O e st e r r c i ch Krain burg, 23. April. ,, Gestern in der Nacht starb an der iwngen-sucht dcr allgeschätzte Herr Dechant Joseph Daga r i n, ehemaliger k. k. Professor der Neligionslehrc und Er» ziehungskunde am Lyceum '" ttaibach. Dcr Verblichene gehörte unstreitig zu den ausgezeichnetesten Männcr,' unseres Vaterlandes, lind seine tiefe wissenschaftlich Bildung, sowie seine Herzensgute, verschafften l'h<" alle» Kreisen verdiente Hochachtung. ^) Ma rburg, 2.".. AP"!' !>>-. l». In flüchtigen Zügen bemerkten vor zw" Monaten einige Blätter, daß zu Hallstadt im Salz< kämme,gute eine plötzliche Überschwemmung den M.nkt in Gefahr gebracht habe, als Opfer der zl'i-gelloscn Gewässer vielleicht thcilwcisc in den S" hmabgcrissen zu werdcn. Wir geben das Ercign'ß aus dcr Mittheilung cines Augenzeugen. Dcr Schnee hatte sich im December 184!) lM im Jänner 1850 in schweren Massen an den Bcl« gen aufgelagert, deren Abhänge die schmale, steil "^ lallende Schlucht bilden, in der vom Wildbache u'N-brausct der Rudolphsthurm, die Berghäuscr, Sool»''' stuben, kurz dcr zu Tag liegende Theil des Ha^ städter Salzwerkcs sich befinden. Ende 2"""" " plötzlich Thauwetter, von unaufhörlichen Negcng" ^ begleitet, cin, schmolz die Schnecsckichtcn ober ^> Mühlbachc und rücktc selbe den hohen H"^'"« ^ taubem Gesteine, welches alö Häuerauswe Jahren ans den Stollen gefördert u"d gtge" .^ Bach abgestürzt wird, näher. So bereitete sich l< li^'ige Erd, und Echncelavinc vor, "^che "N ^' Februar früh 7 Uhr mit Donnergetöse i" ""^^''^ Bett dcs Mühlbaches stürzte, das ^asscr desselb hoch aufstaute, erst einen breiten, sch'""" Damm Ungestüm durchbrach, und scmc Trummer u Tobe» und Brauft» einer ,chaungen trüben FlM „ die Tiefe der Mühlbach Kaskade niedcrgoß. "U dieß war das Werk weniger Mlnuten. Kelne See e dachte am fricdlichcn FeiertagsMorgen in der HaU' stadt an einc Zerstörung, die von Oben kommen solne, da krachte und tobte cs hoch über dem Ortc, u"d von dcr Felsenmühlc herab entlud sich ei» ohrbctä'u- -> Is wir? u»s sehr cnvüoschl. w>>>»n wir n«e diograpyu Schildriung ül>?r das Osscnsrciche Wirkc" dieses Mannes v,r> öffvnUich''» kömilcn, und NeUcn das dieisä!l!<,e< frcundscha^ liche Ansilchf» an alle Fr,u»de des Dahi»<,r,'4'"0e,ie,', ""' ^ lige Betrage. " Die Ncvacuo»- H37 bendes, sinileverwirrendes Ehaos von dunklen Erd und Wassermassen, gohr in der gewöhnlichen Bachmündung augenblicklich vom See bis zur gewölbten Brücke, die zur Psarikirchc hinaufführt, strömte kochend und brodelnd unter und über dieselbe, füllte Keller-Gewölbe und Erdgeschoß aller benachbarten Häuser, und riß Schweine, Ziegen, Geflügel und Hausge lathe mit sich fort in den dunkle», wild aufgeregten ^ee. Das sonst jugendlich zarte Bächlein nahm als Wüster Strom die ganze Wegbrcitc vom Pfarrhof» Schwibbogen bis zum See neben Täublec's Gast' Hof ein. Zwei Kinder wurden aus der ebenerdigen Stube eines gewissen Elmer nur mit Lebensgefahr gerettet. Das ganze Warenlager des Krämers Kogler war '>' wenig Minuten zerstört, und Seidenzeuge und Südfrüchte,- Regenschirme und Oehlstaschen rollte .bas zügellose Element ohne Mitleid aus dem friedlichen Hause des emsigen Gcwcrbsmaimcs, der ohne ^talh und Hilfe in den Strom der Verwüstung stallte. Herr Kogler, der mit Hintansetzung seines rigcnen Lebens Elmers Kinder dem Tode entriß, konnte nach seinen, menschenfreundlichen Wagnisse die längste Zeit durch Schutt und Gerölle nicht in sein kigenes Haus zurück. Löcker's chirurgische Offizin war ganz u»l. /<. Gestern erschien endlich an den Straßen-^en das vielbesprochene freiwillige Anlchcn, welches ^'^ Tilgung der Trcsorschcinc bestiinmt ist, und mit-^st Erlaß des General-Gouverneurs, Feldmarschall ^laf Radetzky, zur allgemeinen Kenntniß gebracht '^rdc. Die Summe beträgt 120 Millionen, da diese ^Mehrung durch die so große Degrenation der Tre-.^scheine, und den großartigen Eiscnbahndautcn, die ^ i!a„de vorgenommen werden solle», nöthig gemacht ^'l'de. Die Regierung schmeichelt sich mit der Hoss-^'"g, daß die Einwohner des Landes, auf deren gemeinen Wunsch, das den Verkehr so hemmende ^picrgcld getilgt zu sehen, das Anlchen beschlossen ^e, sich bereitwillig unterzeichnen werden, damit s^lbe sich nicht in die unangenehme Lage versetzt ^ es in ein Zwangsanlehcn zu verwandeln und .andern energischen Maßregeln schroten zu müssen. s> werden bei den betreffenden Aemtern gedruckte h^l'lare ausgegeben, in welchen die Unterzeichner /klimme, für welche sie sich verpflichten, einschrei-zi ' '""en, jedoch darf diese nicht unter 100 Zwan-!^/^ s")", und zugleich muß als Caution der zehnte fai/" ^chllml erlegt, die dem Staate anheimfällt, ^ ^ie Zahlung, die in zehn Raten vertheilt ist, nicht völlig geleistet würde. Die Unterzeichne erhalten nach erfolgte,- Einzahlung eine fünspercenlige Ear-tellc des loinbardisch venetianiscl)en Monte; die In-tereffcn sollen in klingender Münze ausgezahlt werden, Die Hälfte des Betrages darf i„ Tresorschcinen gegeben werden, jedoch wer ihn ganz in Silber liefert, erhält eine Begünstigung von 5"^. Wer für 5)00,000 Zwanziger zcichiil't, erhält eine Provision von 'l,/^, Den Eindruck den die neue Kundmachung aus das Publicum »nachte, vermag lch noch »licht zu schildern, er scheint jedoch nicht ungünstig zu seyn. Eine Kundmachung der Statthalterei bestimmt die Stunden, zu welchen die Studtthorc geöffnet und geschloffen werden sollen, imd verfügt, daß Niemand zur Nachtzeit vhue eine ^'cgitimationskartc, die von den, Statthalter selbst, oder seinem Dclegitten unterschrieben sey, ein- und ausgelassen wcrde. Der Kriegsminister Graf Giulay, reiste am 1«. d. M. wieder ab und begab sich nach Eomo, um vor seiner Rückreise nach der Hauptstadt noch die anderen Plätze des Königreiches zu bcsuchen. In meinen, letzten Berichte schrieb ich Ihnen von der bedrängten L>>ge, in welcher sich die Professoren des Orchesters und die Albeiter, die bei den, k. k. Theater angestellt waren, nach ihrer dcrmaligen Entlass»ng besinden, und von den Eoncerten, die sie, un, sich eine theilwcise E»tscliädig»»g z» verschaffen, in einem anderen Theater aus eigene Rechnung gaben. Die Sache gab viel zu reden, und die meiste» Tagesblätter beschäftigten sich in der letzten Zcit mit der Frage, ob mit dein Eigenthumsiechte der beiden k. k. Theater auch die Verpflichtung verbunden sey, in dieselben stets zur Unterhaltung des Publicums und zur Beförderung der schönen Künste, melo - dra^ malische und Ballet-Vorst»ll»»gcn zu geben, weiche Verpslichlung in der offiziellen Zeitung entschieden in Abrede gestellt wird. Nun entschuldigt sich auch d^r Impressario, der in manchen Blättern wegen besagter Entlassung des Orchesters viele Angrisse zu erleide» hatte, in einer öffentlichen Erklärung damit, daß die Neschuldissung unwal,r sey, da diejenigen, die ihn ihres Unglückes wegen anklagen, cö selber herbeige-führt habe», da sie ihre Forderungcu zu hoch spannten, und es ihm uicht möglich war, anders zu hau dein, w.il die Regierung diesesmal den gewöhnlichen Beitrag von 84,000 Zw. für die Frü'HIings-Saison verweigert hat und auf die theatralische Einnahme bei der gänzlichen Theilnahmslosigkeit des Publi cums wenig oder gar nicht zu rechnen ist. In einer gcster» erschienene!! Veröffentlichung wurde jedoch bekannt gegeben, daß die musikalischen Vorstellungen in dc ten, Das Motiv zu diesem sonderbaren Ukas ist al-leadings ein altes russisches Gesetz, welchrs j dem U»ifo>mtrage,ldcn oder hierzu Berechtigten das Tra-gen des Bartes streng untersagt. Da nun dcr polnische Adel das Recht, Uniform zu tragen, besitzt, so darf er folglich keinen Bart haben. — Das Ge. setz, welches auf die briefliche Mittheilung politischer, Rußland tangirender Nachrichten 50 Rubel Strafe bestimmt, dürfte wohl erklärlich machen, warum wir so we»ig von der Gränze erfahren? Ncncs und Nettestes. ..... W ! rn , 2». April. Die mit Nußlano angeknüpften Unterhandlungen wegcn Anschlusses der Tcl'giaphenlinic an mehreren Gränzpunctcn sollen dem Abschlüsse nahe seyn, lind die gewünschte Verbindung erzweckt haben. — Die Arretinlng lines Betrunkenen in der Iosephstadt veranlaßte gestern einen ungewöhnlich starken Zusammcnlauf von Menschen, wobei mehrere Strasicojungen den Versuch machten, eine Katzenmusik anzustimmen. — Sonntag Nachts rotteten sich vor dem Ar-rcsta/bälidc der Gumpendorserlinie eine Menge Men-schen zusammen. Einige aus dem tobenden Haufen verla»gte>, die Freigebung eines wegen Beleidigung der Wache dort verhafteten Sammtmachergesellcn. N^'ch neuerlich vorgenmmnencr Arrrtirung einiger Ercedcnten verlief sich die Menge wieder ruhig. - Die neue Organisalion des Polizciwesens soll mil d.m l. Juni erfolgen. Die Zahl dcr polizeil. Districte wird bedeutend vermehrt und die Wacht-mannschast gänzlich organisirt. Die Offiziere dcr Wachlmannschast übernehmen zugleich Functionen al5 Eommissäre, und einem Jeden wird eine entsprechende Zahl Schutzmänner mitgetheilt, welcbe zugleich zum Bureaudienst verwendet werden, Besonderer Bedacht wi,d aus Vermehrung dcr cxpon. Eommissäre in den Umgebungen Wiens genommen werden. — Das Ministerium des Innern hat eröffnet, daß die Stenographie als freier Lehrgegenstand auch an den Gymnasien gelehrt und die Fortgcuigsclasse alls diesem Gegenstände in das Stndienzeugniß aufgenommen werden kann. — In dem vorgestern (Sonnabend) unter dem Vorsitze Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrathe sollen vorzugsweise A n t r ä gc wegen A ushcbung d c s A u snahmzustandes inWien und Prag i» Erwägung gezogen worden seyn, ohne daß die denselben zu Grunde gelegene Idee der baldigen Aufhebung wesentlichen Anklang gefunden hätte. Die Regierung soll vor allem abwarten wollm, welche Wendung die auswärtigen Staats-Angelegcnhciten nehmen, ehe sie zu einem Beschlusse schreitet. Die Veröffentlichung eines Gesetzes über den Belagerungszustand steht jedoch in naher Aussicht. Telegraphi sche Depeschen. — Paris, 2l. April, p.-»««»^« !'s»i»«,-u. Füns-percentige Rente 89 Fr. 25 Ecnt. Man unterhalt sich lebhaft von einer bevorstehenden Modification des Ministeriums. Eine Vereinigung von Repräsentanten der National - Versammlung fand Statt, weil die Brochure Laroche Iacquelins, worin er feinen bekann-ten Antraa ausführlich entwickelte, polizeilich verboten ward. 438 Veldes. Von Dr. V. F. Kill», ^Das Thal ucn l.'ail»ach nach Wurzln halle ich für das schönste, was ich i» >l>>." lll>»>^l!l^ I)l,VV, «^Ven heben nicht diese Wolle dcs berühmten englische» Naturforschers und Schriftstellers, sobald er das herrliche Veldcs betritt, wo sich die frische Kraft der großartigsten Natur verschmelze» in die poetische Schönheit einer idyllischen Landschaft, wie sie nur eines Geß n er's zarte Phantasie sich zu schassen verstand, vor ihm ausbreitet! Und diese majesty tische Gruppe des großen Schöpsungsgemäldcs liegt anspruchslos und fast ungekannt nur ein Paar Meilen von Laibach; diese lcblndige Gallcrie sür Maler und Naturfreunde liegt fast ganz verwaiset, während die vielfach ausgebeutete majestätische Schweiz und Italiens paradiesische Fluren alljährlich ganze Schaa-len Bewunderer an sich locken. Ferne davon, daß heimathliche Schönheiten micl) bestechen sollten, ungerecht gegen sremdc zu seyn, kann ich denn doch nicht umhin, diesem Theile des schönen Oberkrain einen würdigen Platz neben den obgenannten europäischen Naturjchönhciten anzuweisen. Daß dieser Theil des naturhistorisch berühmten Krain in der Fremde wenig oder gar nicht gekannt wird, davon liegt die Schuld — man muß es zur Schande der vaterländischen Schriftsteller brennen — wohl lediglich darin, daß es sich die Söhne der Hcimath viel zu wenig angelegen seyn ließen, diese großen Vorzüge auch außerhalb der Gränzen des Kronländchens Krain bekannt zu macbcn. Abgesehen von den materiellen Vortheilen, dic bci ausgcbreitslcrcm Bekanntwerden durch den Besuch von Fremden für un' ser Land erwüchse!,, wäre hierdurch der Kunst und den Naturwissenschaften eine neue, reiche Schatzkammer eröffnet, welche wenigstens durch ihre Rückwir. kung für das Vaterland selbst uon höchst wohlthätigem Einflüsse wäre! Es licgt außer dcm Bereiche des mir bei Schreibung gegenwärtigen Xltirels vorgesteckten Zieles, in eine nähere Schilderung dieses schönen Punktes mich einzulassen, da ich eigentlich nur von der Veldcscr Heilquelle vor der H.'.nd sprechen wollte. Diese zu Zeiten Valvasors (-l. V., S. 60^) wegen ihrer heilenden Kraft in ziemlicher Verbreitung bekannte Quelle wurde im 17. Jahrhunderte »zerstört nnd verwüstet," von dem Herrn I ermann von Katzcnstein, und Hrn, Ho man in LecS jedoch vor bciläusig 30 Jahren wieder in gcnußbaren Stand gesetzt, indem si> durch Zuziehung ces Herrn l)>>, Petrowi^ in Nadmannsdors die Heilquelle von der nahe befindlichen kalten Quelle vorsichtig absonderten, und ein hölzernes Gebäude darüber aufführten.") Ueber den Gehalt und die Heilkraft des Bades entnehme ich einem darüber vom ehemaligen Laivachcr Prof. Richter veröffentlichten Aufsätze Nachstehendes: »Obwohl das Vcldeser Hcilwasser l.ult vorgenommener Analyse desselben durch Hrn. l)>. Leschan (conlrollilt durch Hrn. Prof. Iaquin in Wien), weder an gasartigem Gehalt, noch an Rcicklhum an siren Theilen reich ist, auch wegen seiner 18 Grad Wärme nur einen untergeordneten Platz gegen die eigentlichen Warmbäder behauptet, so haben doch die vielfältigen Beweise von günstigem und ersprießlichem Gebrauche des Veldcser Hcilwasscrs die gegründete Vermuthung sür sich, dag die Bestandtheile dcs,clbcn, wenn auch nicht vermöge ihrer Qualität, so durch e.n glückliches quantitatives Verhältniß gegen emander eme solche Mischung darbieten, welche auf gewlsse Uebel ncht wohlthätig einwirken kann. Es glvt na.nllch m andcrn Ländern ebenfalls Bäder, wclche, wle das Schlangenbad im Rassischen, daS Dobcldad bel Gratz, keine eigentlich warme Quellen sondern nur Laubäder genannt werden können, aber «) Illyr. Vl. Nr. 7 v. I. 182l nnd Nr. 20 v. I. 182H. wähnen, die ein hiesiger Privatmann durch den akademischen Maler Hrn. Golden st ein aufnehmen und in Wien lithographnen ließ. Diese Blätter über--trrssen Alles, was bis jetzt über Veldcs gesehen wurde, und wir können sowohl über den Punkt, von dem aus sie aufqenommcil wurden, und der Vcldes nebst der Umgebung in der schönsten Lage sehen läßt, als auch über die Ausführung uns nur höchst lobend äußern. Diese Lithographien sind ganz im französischen Geschmacke, und könncn den besten Pariser Lithographien würdigst zur Seite stehen. Dieser wahrhafte Patriot verdient gewiß von allen Freunden der Heimat die lobendste Anerkennung, und es ist nichts mehr, als eine angenehme Pflicht, wenn man scmcr mehrseitigen Verdienste um Emporhcbung von Geldes aus das Nühmendstc erwähnt. Wie man vernimmt,' werden diese Abbildungen in Vcldes verkauft werden! doch theilen wir in diesem Punkte ganz die Ansicht der für die Heimat so vielfältiger Verdienste sich en freuenden „IXovic^," daß dieselben auch in Prag, Wien, Gratz ?c. zum Verkaufe ausgeboten würden; fügen aber nocb bei, daß ein Paar dieser Ansichten, nebst einer kurzen topographischen Schilderung, im Vorsaalc und in den Gasthaus-Localitätcn desLaibachcr Eiscnbahnhoscs aufgehängt werden möchten, wodurch dic Aufmerksamkeit so manches Reisenden auf diese interessanten Punkte gelenkt werden würde. Auch die Bemerkung der »iXovicc;," daß min in auswärtigen Blättern — alle,.falls in deutschen und italienischen — dicsin gerechten Stolz Krams besprcchen sollte, verdient volle Beachtung und Würdigung So lange der Edelstein in dcr Erde verborgen li'gt — ist er wcrthlos! (Concert des Herrn Leiternmyer, am l!». April 1850. Durch Zusammcutrcffen besonder«? gnustigcr Umstand.', u"> das Zufammcuwirteu mchrerer für ^ail'ach außergewöhnlich^ ^iünttlcr gcstaltetc sich dicfcs Conccrt zu eiuen, wahrhaftcn ^'"^' gcnufsc. Dic lH.'fälli^'it dcv hi.r axN'rs.ndcn crst.» ParthicN ^ itali.nischcu ^P.v »nlsi jvdcüsall!,' lobcnd crwahllt WcrdcN. ^ Plan. dao (?i»st»dicrcn uud die Allsfiihrn»,^ AllcS in ei» P""^ Tagcu — l^untc nur durch die aiisopfemdcVereiiwilll.zfsit die« !cr Künstler zu Staude fomme». Dcr Herr Coueertg.bcr trug zwci Picecn vor. S^in schön« ^orriag, fti»e gcwandte leichtc Vog.nfnhrling, nud sciüe Nein-heit dcr Intonation sind bekannt und gewürdigt, fanden al'cr de» verdientcn Beifall nicht so ganz, was hauptsächlich wohl bcr dlin N!!i^!i nnd lUl'nrasch.ndc>i in.s'r zmicwandttn Aufinlrksa'"' slit zuzuschrcil'cu ist. Hr. Dei sang zwn Pic;tm Frl^. Pctrcttini. Scinc .'craft, Routine lind b^ soudcrc« i„ nicht zu hohcn Lagcn ausgczcichnete Stmmic, ernste U'icdcr, wic iinnier, gcrcchtcn Vcifall. Hr. Hustolc!<, Zöqlin.i dc« Pr^,er ssonservatoriums, zzcacuwarti^ Orchestn'luit^lird dcs stadtisch.il Thcatcrs i» Pl'st'1' war mic ebcu so uiuicwohulichc alo crsrculichc (zrschciuu»^-wußte ans scincm unbankbarcn Iilstruincute, Coiltrabas», dur ) cincn für di>scs Instruincut nu^lanl'Iichm Vortrag scltcne ^ ^ lodicu zu ciitlockc», nnd cut>vickctt>,- bcsondcrs in scincin Flagt"/^ Anßcrordcntlichc^. Scinc Tichcrhcit nud außcrordcütlich'' "^ ^ tcit rcisuu ^ur Vcunludcruug hi« , währcnd ftiil V^^rag gcssm laßt, daß dcr C>ontlal'asi sciu Instrnnicut ist. H>-. Zmittcr, ciu qcl'orucr Tricstiu.r, '"lt st'»^ «"^ niciit slaüz^'ollcu, licl'lichcn nnd rcinc» Stiiuinc dic Zn-rde U ^ scrcr Opcr, dcr dcutschc» wic dcr italimischc» Musik .siclch dt frcuudct. crutctc nach zwci Picccn. bcsondcrs ab.r uach „Schu-bcrt's Wandcrcr." dcr wicdcrholt wcrdm musitc, c»mi wahr" Bcifallssturm. Hr. S.uittcr bcwics im Waudcrcr, daß st"^ Nlctal>rcichc Sti.n.nc in höhcrn wic i>. ticftrn i!agcn glci« "" gczcichnct scy. . hr Voulct als fn'l'cr.^ Mitqlicd nnscr.r Vühnc ftyr vorthcühaft bckamtt' dcc.amirtc zwci Picccn, dic ciuc crustc ''" (^f»hl l.„v ^cucr, dic zwcltc schcrzhaste >nit viclcm 5".n". U,i>,cm.iu wü"schc»swcrth wäre tS, Wclu» nl'crhanpt in dc» -»l^ dcmic» ans^zcichnctc, lttcrarischc Picccu, bcsoudcrS dic wcu'g l'.lanutcru dcr Ncu^cit zum Vortragc lämcn, dcuu dic Wirsuug ciucs gntcnGcdichtcs l'lcil'l unstrcitig. wic dic cincs gutcn Musil< stücke für Aildung uuo (>jcf»hl wichtig; freilich ist "cht '"""" »in ft/ausg^cichnctcrDcclamator, wie Hr. Voulct, zu si»d<"' — Tchlußlich tönm» wir dcn Wuusch nicht unterdrücke»!, cs »loae uns cin dcrartigcr Kuustgcnuß recht bald wicder zu Thet wcrdcu. ^ ^ Feuilleton. als solche doch anerkanntermaßen sehr heilsam sind. Vorzüglich wirksam beweisen sich derlei Quellen in Krankheiten von erhöhter Sensibilität, gesteigerter Irritabilität lind krampfhafter Neizbarkeit, die eben darum nur cincn geringen Grad dcs Reizes von außen zulafscn oder bcnölhigcn, endlich bei allen Uebeln, die aus fehlerhaften Lymphsystcmcn cntsprin. gen. Dieses letztere ist nun vorzüglich dcr Fall bci dcr Veldefer Heilquelle, welche, wie die Erfahrung zeigr, eine sehr urintrcibende Kraft besitzt. In jenen Krankheiten also, welche nur einen geringeren Wärme-grad zulassen oder erfordern, bci Nervenschwäche, Hypochondrie, Hysterie, unordentlicher Menstruation, ^leichsuchr, weißem Fluß, Lähmungen, Gliederreißen aus Atonie, örtlichen Scrophcln, dürste besagte Quclle sicher nicht ohne einigen günstigen Erfolg angewen^ dec werden. Ferner lehrt die Eriahnmg, das; dieses Bad eine auffallende, fast specifische Heilkraft besitzt: gegen Frostbeulen (es hebt sogar die fernere Anlage dazu), gegen alte Gcfchwüre, chronische Haut^ ausschläge ohne Fieber, grgen aufgelockerte Gelenk-gcschwülstc, (^licdschwamln, trockene, rauhe Haut, welche dadurch sehr geschmeidig wird, gegen Steifheit und Vcrtrocknung der Glieder, die gewöhnlichen Fol-gen dcs Alters. Da ferner, laut angestellter Analyse, die Vel-dcscr Quelle nur wenig gebunden und gar keine un-gebundenen Gasartcn und flüchtigen Bestandtheile besitzt, so dürste, das Wasser durch die Erhitzung auch nichts von feiner Wirksamkeit verlieren, sondern müßte vielmehr daran gewinnen in allen jenen Fallen, wo ein höhcrcr Wärmegrad erforderlich ist, z. B. bci Verhärtung» der Baucheingeweide, in der Gicht, bci Lähmungen und Steifheit nach zugeheilten Wunden. Wenn sich übrigens aus dcn bisher gemachten Erfahrungen ergibt, daß die Veldcser Quelle meistens nur für die Bewohner der Umgegend, und gegen dort endemisch herrschende Krankheiten, Scrophelsucht chronische Hautausschlägc, veraltete Geschwüre, Steifheit dcr Glicdrr (wic dieses in allen Orten der Fall ist, wo Bcvgdau, Hammerwerke. Schmieden u. dgl betrieben werden), heilkräftig, gcwesc,,, so unteili.gt es doch kcincm Zweifel, daß dieses auch der Fall sey» würde in vielen andern, nicht localcn Krankheiten, wic denn wiederum Beweise vorhanden, daß.Nranke in Vcldes gcnch'li sind, die früher in Montesalcone, Töplitz bei Ncustadtl, Tüssern und Rohitsch ohne Erfolg gebadet hatten. Rechnet ma» nun noch hinzu cie ausgezeichnet schöne Gegend, darin die Velour Heilquelle licgt, ein glücklicher Umstand, den gar viele Bäder vermissen, die gesunde Lust, die hmü' chen Umgebungen und ^paziergänge, die angenehme Wafscrsahrt auf dem V'ldrser See, die Nähe der an Naturschönhciten so rcichcn Wochcin, so dürften Per-soncn, welche durch a,'gestrcngte Kopfarbeit, sitzende Lebensart, sich Nervcnül'el, Anschopfungcn des Unterleibes, Verdauungsb.'schwerdcn zugezogen, dort gar schr ihre Rechnung sindcn,« dieses Bad hat nun der Laibacbcr k. k. Obcr-postverwaltcr Hr. Hofsmann käuflich an sich ge. bracht, und wir haben gegründete Hoffnung anzunehmen, er wird das Ganze in einen Stand setzen, der nicht nur für Vcldes, smidcrn überhaupt sür Krain ein ehrenvoller wird genannt werden können und wosür ihm d.-.s Land zweifelsohne zu großem Danke verpflichtet seyn wird. Leider besinden sich die Straßen in einem bedauerlichen, mituitter sogar gefah,-drohenden Zustande. Ist es nicht zu bedauern, daß cin von der Natur so verschwenderisch ausgestatteter Ort an dem Nothwendigsten, wozu doch zwclsclsohnc die Straßen gehören, so vernachlässiget dasteht? doch wollen wir hoffen, daß endlich auch dieses längst und zu wiederholten Malen ausgespro cli cnc Bedürfniß bcrücksichtigkt wird, was in dcn gegenwärtigen Verhältnissen der Eisenbahnverbindung Laibachs um so dringender sich herausstellt, Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, zweier eben erschienener Ansichten von Veldes zu er