A m t « -^M V l « t .. "^?2tt. ^^" ^sn^Hg^en^ 7. März _______ 1837. C5ubermal - Verlautbarungen. Z.,,2^9. (D ^l Zlr. "'7,,^ Gt.G.V. « Kundmachung d e r uersteigeru ng s w eise n Verauße« rung der, in d er P ro v in z Ma hre n, K^relse Hradisch^ liegenden Neligi« onsfonds , Herrschaft We l l e h r a d. — Von der k. k. mähr. schles. Staatsgüter > Ver-außerungs.Commission svird bekannt gemacht, daß die zunächst dcr Kreisstadt ungarisch Hra« dlsch liegende Religionsfonds-Herrschaft Wel-lehrad, so wie sie der Religionsfond gegenwärtig besitzt und gemeßt, am g. Mai i837 Vormittags um neun Uhr in dem k. k. Gouoerne-ments'Gebäude zu Brünn, mlt Vorbehalt der höchsten Genehmigung i'm Wege der öffentlichen Versteigerung werde veräußert werden.— ^u dieser Herrschaft gehören außer dem Amts, vr'te Wellehrad noch i3 Ortschäften, nämlich: der Markt Polleschowiy, die Dörfer: Babltz, B^rschitz, Domanin, Hutschienowiy, Iallub, Kastellan, Nedakonitz, Orzechau, Temnitz, Tuczap, Traplitz, Tupes, Wazan, ^dschau, und die Dominical-Ansitdlungen Eera"nin und Neudorf; mit einer Bevölkerung von i^3i6 Geilen. Diese Ortschaften sind ganz und so grrondirt, daß kein fremdes Dommium betreten werden darf. — I. Die Vestandlheile und E'rtraaslubriken dlescr Herrschaft sind: H.. An Gebäuden.— i) Das Kloster oder Schloß, gebäude in Wellchrad, dessen mittlerer Theil öus zwei, — die Seitenssügel aber aus einem Stockwerke bestehen, nnßt in der Lange 84 — m der Breite 6 Klafter, und ist mit Ziegeln gedeckt. Dabei befindet sich eine saUe ä ter-^iiiw, und im Hofe 6 Wagenschoppen und ein Brunnen. — 2) Das mit Ziegeln gedeckte, e»n Stock hohe Conventgebäude, i5o Klafter ^ng, 6 ^ Klaft«r bre»t, worin sich auch 6 Wallungen und I kleine Keller, dann eine Wafferll.tung befindtt. — I) Ein klemes Wohngtbaude im Schloßhofe mit Ziegeldach; Larneben, ein gro^r 9) sm Heuvorrarhs-Gchoppen bei dem Walde Hap.— iQ) Das Brauhaus, ein Stockwerk hoch, mit Ziegeln gedeckt, nebst der Wohnung für dcn Kellermeister und Braumeister, zwel Bierkel^ lnn und einer l,alschule überlassen. — 24) 3m Weinkeller,m Markte Polleschowly, 16 Fklaf, ter lang. — ,5) Der Meierhof »n Pollescho« witz mit den erforderlichen Wohnungen, Stallungen , Scheuern und Schüttböden, ist mit «lner i5ä Klafter langen Mauer eingeschlossen. — 26)Das Dranntwe«nhaus in Polleschowiy, Nn Stockwerk hoch, mit einer Wohnung und einem Massssalle. "> ,7) 3in M,lch« undKa, sekeller daselbst. -^ 26) Die Drabenswohnung «den dort, mlt einem klonen Keller. — 29) Die vormalige Preßbaud«, oberhalb ein Körnerschüttboden. — 3o) Der große mit Ziegeln gedeckte Schüttboden außer Polleschonntz aus 4 Etagen und io3 Fenstern bestehend. — 3i) Das Jägerhaus m Neoakomy. — 3«) Das Mühlgebaude in Nedakonih mit Ilegeln ge« deckt. 3s besteht aus 2 Abtheilungen und 2 Vlahlhäus,rn mtt y Mehl- und 1 Breingang, nebst Wohnungen für den Müller. — 33) Dl« Stallungen und Schoppen gegen über dem Müh!« gebaude mitZlegeldach. ^< 34) D«e sogenann» te Gußseite mit 2 Mahlgängen und 1 Stube fürMahlgäste, m»t Ziegeln gedeckt. — 35) D,e Brettersäge, mtt Vchmdeloach. — 26) 3in Schoppen zur Aufbewahrung der Schnlttmate, rialien. — Z7) sin gewölbter Keller in Bar« schitz. — 38) Em Heuvorraths, Schoppen »n Hutschienowiy. — 39) Die alle, mit SchlN» d«ln gedeckte Kirche außer derSchloßmaner. — Ho) Das ehemaliqe Dmdersgebaude aus 2 Ab» lhtllungen. — L. An g r u ndu nt «rt hanigen Schuldigkeiten. 2) An Urbanal» gaben in W. W. 294« st. 39 kr. 3 dr.; k) An Körnerschüttung: 189 Meyen Wtltzen, ,09 Metzen Gerste; c) an Grundzins der Gemeinden Tupes und Zdeckau, für das von der Obrig« kell erhallende Pftichtholz, 25 Metzen Hafer; ^) An Unschlltt in tiÄwra ,5o Pfund; 0) an Grundzmewein bei der Gememde Orzechau und Hemnly, 5o slmer z6^ Maß; s) an Natu, ralahgaben von den, dem Robolhabolltionsl Systeme nicht beigetretenen Anfassen bei den Gemeinden Tupes und Varschitz, 35Vio Hüh' ner und loi V4 ^yer; 3) an Elbgrundzlnsen von den bti Einführung des Robothabolltions-Svstems in das emphileutlsche Eigenthum über» lassen«n Meierhofgründen 34qy st. 54 kr. 3dr., uno an bedungenen Steuerbettragen 56i st» 35 kr., zusammen in W. W. 4o6l st. 2y kr. 3 dr.; dann an Naturalkörnerschüttung: 27 Metzen 3i V« w. Weitzen; 98 Meyen 2lz'/g m. Korn; ,96 Metzen »3 '/3 m. Gerste^ 76 Me-yen 6 m. Hafer. — Anmerkung, Gegen den Bezug dieser Steutrbeitr kr., »66 Tage; t) be»m Getreide-Schnitt pr. Tag ^ i5 kr., 687 Tage. — 2tens. Außer, dem haben d«e Unterthanen zu Folge des §. 7 des Robolhabolicions,3ontractls auch jtne Ar« betten, welche die Obrigkeit m Zukunft noch bedürfen sollte, derselben auf ihr allmahliges Begehren, jedoch ohne Hemmung ihres Wirthschaftsbetriebes nach folgenden festgesetzten Lohn» arbe»!spreisen j« leisten, und zwar: vom z. Oc, tober d,s letzten Ftbruar gegen 7 kr. pr. Tag; vom t. März bis letzten Juni gegen 10 kr. pr. Tag; vom l.Iuli bis letzten Sept. gegen i5kr. Pr. Tag. — Iiens. Ferners hat jeder Inmann jährlich 1 fi. Robothgelo ,u zahlen. — Htens. Die Natualroboth von den der Abolition mcht bligetretenen Unterthanen in den Gemeinden Orzechau und Tupes betragt Z638 Handtage. — 5tens. Die Handrobothlchuldigkelt von d,n robothpftlchtigen Häusern betragt 11869 Tage. -— Hiervon haben aber mehrere Unterthanen ihre Roboth bls zur eintretenden Vesitzueran-dirung, und zwar zusammen 20a Tage, im Gelde relulrt um jährl'che 19 ft. 20 kr. W. W. und 52 kr. 3. M.; i) an emphlteutischen Zinsunqen für verkaufte folgende obrigkeitliche Realitäten, als: für Mahlmühlen, W'rths« hauser, Schmieden, Schlossereien, Vrelter» sägen, Othlpressen, Fleischbänke, Abdeckereien, obrigkeitliche Häusel, Wemkeller, Preßbauden, Scheuern, Schoppen und Kellern, zusammen in Wlener-Wahrung ,226 ss. 14 kr., und 3i Maß Hanföhl; k) an Zinsen von fremden Ort. schaften 5ä st. 17 kr. W. W.; I) an Novolh, reluition von unbehauscen Prof.sslonlsten n st. C. M. — C. An Mlethzinsen. 1) Für «ermiethete herrschaftliche Glbäudi 10 st. ) der Meierhof m Pollescho-»vitz. « Die in eigener Bewlrthschaftung ste, henden Grundstücke betragen: a) bei Welle« hrad an Aeckern 586 Mlhen 25 Maßl, an Karlen 69 Meym ,2 Moßl. an Wiesen 200 Meyen lL Maßl; I.) bei Polltschow'h an Aek« fern 359 Mcyen '/, Maßl, an Wiesen 3o Meyen 6 V, Maßl. - D.e in Verpachtung flehenden Grundstücke: 2) bei Wellehrad an Veckern 392 Metzen 12 V« Maßl, an Gärten 8 Metzen 23 '/«, Maßl, an Wiesen 29 Mehen ,7 Maßl; d) bei po«eschon?itz an A»ckern395 Metzens Maßl, an Gärten ,, Meyen ,2^8 Maßl, an Weingärten 6, Mehen 7 Mahl, an Wiesen 22 Mehen 2 '/, Maßl. — Für die verpachteten Grundstücke betragt der dermalige Pachtzins: für Aecker 3o6o ft. 22 kr. C. M., für Gärten 83 ft. lo kr. e. M., für Wiesen z^3 ss. 3l kc. E. M., für Weingärten 217 ss. ^5 kr. k, M.; c) der obrigkeitliche Withstand besteht dermal auf beiden Meierhöfcn aus: 47 Vlelk-Kühtn, 3 Stieren, 1, Kalbmnen, l3 abgesetzten Kalbern, 6 Zugpferden, 6 Och» sen, 633 Schafen, Stöhren, Hammeln und Lämmern; ä) die Mllchnuyung ist dermal ver, pachtet, »n der Art, daß der Pächter für jed« Melkkuh del dem Wellehrader Meierhofe 77 Pfund Schmalz, bei dem Polleschowitzer Meier« Hofe 69 V4 Pfund Schmalz als Zins jährlich zu entrichten hat: Diebes Schmalz iss aber vom Pächter nicht inn2l.ura zu geben, sondern nach den monatlichen Durchschnittspreisen der Stadt Brünnlm Gelde zu bezahlen; «) Steuer« Vergütung für verpachtete Grundstücke ,y fi. 9 V4 kr. t. M. -^ L. Waldungen. D»«se betragen nach den geometrischen Vermsssungs-Taktllen vom Jahre 160,, 3556 Joch 1164 Quadrat.Klafter, und sind ln vier Reviere und ein Geheg eingethlllt, wovon drei Rcviere nach ordentlichen Gtallungen und Schlägen forssmäßlg reguliN sind. — Nach der Wälder» Abschatzungstabelle beträgt der einjähnge Holzertrag 3638 "/32 Klafter hartes Holz, und »267 "/31 Klafter weiches Holz. — Zufolge des Abholjungs-Ausweises sind in den zehn Anschlagsjahr,n von 1826 b»s i835 geschlagen und erzeugt wotden 41294 Klafter hartes Holz, Ü0i3 Klafter weiches Holz, im Geldbeträge vr. »77639 fl. 56 V, kr. W. W. - Nebst dem besteht e«ne Hutr^eide bei dem Walde Bu-kaczowa von 21 Joch l83Quadcat'Klafler, deren Eigenthum aber von der Gemeinde Trap« l>y in Anspruch genommen wird, worüber die Verhandlung im Zuge iss. — An Weidezins von den Wellehrader Insassen hat jährlich ein» zuqchtn 9 ss. 43 kr. V. M.; ferners hat die Obrigkeit das Recht in den, den Gemeinden Nedakonitz und Kastellan gehörigen Waldun-den, die Holzung für die Nedakunitzer Mahl-mühse und den Polleschowitzcr Ziegtloftn gegen verhältnißmäßigen Gteuerbcitrag vornehmen zu lassen, und den Knftcllaner Gemeindwald, wenn darin zuwider der ursprünglichen Begab« niß ein Mißbrauch geschieht, zu retrahiren.— ^H kMklich faNen der Obrigkeit aus dem Pockscho, ^witzer Gemeindewalde zährlich durch Lusung ' »z^el Holzstrickeln anheim. — I?. Vräu-und Br a nntwe in ha user. In dem, mit allen Erfordernissen eingerichteten Brauhaus zu Wellehrad können auf einen Guß 24 Faß und i Eimer Bler erzeugt werden; dermal werden nur 12 Faß 20 Maß gebraut. — Die obrigkeitlichen Schanker sind zur Bierabnayme ver, pflichtet; jeder Schanker erhält 40 kr. pr. Faß als Schanklohn, und hat dagegen 12 kr. Schrutka, und 3 kr. Emschreibgeld pr. Faß .zu bezahlen, — Die Gemeinden sind nach dem Roboth,Abolitions'Contracte verbunden, das Bler in die Schankhäuser gegen einen bemesse, N?n Lohn theils zu 2ä kr., theils zu 3o kr., lheils zu 36 kr. pr. Faß zu verführen. — Das Branntwein ha us in Wellehrad ifi mit zwei Maschinenkesseln und den sonstigen Erfordernissen eingerichtet, und es kann noch ein dritter Kessel angebracht werden. — Das Brau« und Branntweinhaus »st dermal zusam« men um lyoQ fl. 5. M. verpachtet/ der Pacht geht mit 3c>. April i337 zu Ende. — Das Branntwein haus in Polleschowiy mit einem Kessel und gewölbtem Maststalle ist dermal bis Ende October i636 um 684 fl. E. M. verpachtet. — 6. Schankhauser. Für das Wirthshaus in Temmy, für den Wem-und Bierausschank in Huschtienowltz, und für den Schank in der Gemeinde Iallub geht ein Pachtzins ein pr. 71 fi. C. M. und 2 fi. W. W. — Die Obrigkeit hat übrigens das Nechr, ihre Weine an die Wirthshäuser in Wellehrad, Vübitz, Zeronin, Nedakonitz und Temnitz, dann an die Schankspachter zu Iallub und Huschtienowitz gegen bestimmten Gchanklohn ü 3 kr. , und Fuhrlohn a 4 kr. 1 '/3 dr., 6kr. undZg kr.pr. Eimer vorzulegen. — II. Mahl» wühle und Vrettersäge in Nedakonitz, ist bis Ende October 1857 verpachtet um i262fi. C. M. und 4 ft. 3o kr. W. W., und eine Kör-ncrschüttung von /^00 Metzen Ksrn und 200 Metzcn Gerste. — I. Die Pot ta sche n siederei in Wcllchrad ist bts Ende October i336 verpachtet um 67 ss. 3. M. und 2 st. W. W. — K. Flußflscherei. In den Gewäst sirn bei Nedakomtz, Kastellan, Babitz und Huschtienowitz, wofür dermal bis Cnde Octo, ber 1837 ein PHchtjlns emgeht pr. 66 fl. i5kr. E. M. — l.. Jagdbarkeiten. Die Obrigkeit ist im Besitze der hohen, niedern, und der Feldjagdbarkeit auf der ganzen Herrschaft, wo, von das Neuhauser, Wellehrader, Sallascher und Nedakonitzer Ncvier m eigener N^gil steht. -^« Für die bis Ende October i83/ verpachte« ^ten, größienlhells »n Feldjagdbarkeiten beste< henden Abtheilungen geht ein Pachtzins ein pr. i5g fi. E. M. — Die Unterthanen sind nach dem Roboth-Abolttions-Eontracte verbunden/ nach der Eigenschaft ihrer Ansässigkeit kintn oder zwei Iagdtrelber unentqeldllch zu stellen. — N Laudemien und Taxen. Die ge« schlichen Taxen für die Ausübung des Iufilz» und des adellchen Richteramtes und für die Grundbuchführung. Die Justizverwaltung wird dermal vom Magistrate Hradisch gegen Vezug der Taxen und einer maßigenBestallung besorgt. — Das laudemium von den, dem« selben unterliegenden unterthanigen Realitäten bei Besiyoeranderungen theils m»t 5, theils mlt 6 V, und theils mit 10 Perz. — 1^. Ge-tr eidzchende. Die Unterthanen haben den Getrelozehent von den fünf Hauptfruchl» Gat« tungen, Weitzen, Korn, Gerste, Hafer und Hirse, auf dem Felde zu entrichten, und zwar: mit der zehnten Garbe von den zehent-pfilchtigen Grundstücken bei 10 Gemeinden; mit der fünften Garbe bei 3 Gemeinden; mit der dritten Garbe von einem Acker in Nedakonitz. — Dttse Getreldzchendt haben nach einem zehnjährigen Durchschnitte einen IahrSertrag abgeworfen, von: 92 Gcho, ber H7 Garben Wcihen ; 176 Schober 17 Gar,» ben Korn; 71 Schober 25 Garben Gerste; 36 Schober ig Garben Hafer; 9 Scbober 6 Garben H>rse. —. Nebstbem hat an firmem Getre"'^ betragt dermal 1963 st. äi,'/4 -k'- s'M.; d) die Urbarialsteuer sammt Zuschuß 4?4o ff. 5a sr. E.M.; 0) dieHausfteuer. d.V I' ^ ' «- ^^ 6) die Crwerbsteuer von °e Z.egele, 4 fl. ^. M.; 0) die Verzehrungs. Neuer pro 2nn« 1335 ^5 fl. 20 kr.; l) die ^wubatzungskosten-Vergutung 10 st. 55 7, kr., ^. ^ ; ^) Grundsteuer sammt Zuschuß an die. Herrschaft Bisenz uon der obrigkeitlichen Wiese daselbst ,3 st. 40^ kr.E. M.; k) Zms für d'tte Wiese 6 fi. W. W.; i) Grundsteuer-Ver. gutung an d«e Hausbesitzerinn Nr. Z, ^z^ fr. C. M,; li) für die von den Obrigkeiten Well lehrad und Buchlowitz eingezogenen vormaligen Gcmelndewaldungen der Gemeinden Tupes uno Zdechall mit ngl V4 Metzen Area muß d^scn Gemeinden jährlich verabfolgt werden: ') Jedem Halbjähner ,0, und jedem Podsed« kev 5 Klafter weiches Brennholz. — 2) Das sür o>e Bedachung ihrer Gebäude nöthige Vau< hol;.— 3)DasHolzerfordermß für ihr Wirth, schaftsgerälhe. — ^) Auch wurde »hnen eine wtrecke von ioo Mltzen zur Weibe angewie-^.' ^ Z" "'^em Holz, und Weide-Ausmaß ,.«5 ." He^att Buchlowiy mit 5 Theilen, und d.e Herrschaft Wellehrad m.t 1 Theil zu '^cm.ren. - Das Holz haben die Gemeinden selbst zu fallen und zu führen. — Die Obrigkeit Wellehrad bezieht für diese Holzab-gäbe die vorne sul) L 0) üufgtführten 25 Me« hen Hafer jahrlich. — y Die Obrigkeit hat das zur Beheitzung der Schulen erforderliche Parte Brennholz abzugeben, und zwar: 8 '/, Zaster gegen Vergütung des halben Werthes «us dem Relig.onsfonde, I5 ^ Klafter um entgeldllch; n,)auf Stiftungen und fromme Wette jahrl.ch ^ ss. ^ M.; n) auf Unter-^^""g der Gchu-Iehrer /.4,1 fi. 40 kr. W.W.; «^^'^terlohnunZen ZoS fl.W. W.; p) den 5^dlmern 32 fl. /,2 ^ kr. W. W.; q) ^demÄ^" ^fürrer ./, ft. ,,3 kr. W. W^ unl>5 Faß B.er; . dem Ialluber Pfarrer, in nawi-. ^ Metzcn We.tzen, 6 Metten Korn, 1 Mehen KucheKpeis/2 Faß B.er! ^D ' Ausruftprcis dieser Herrschaft betragt 3^ 762ft ä5'/, kr. Conoennons.-Mlwze, dqsist: Drei mal hundert <3in und Vierzig tau« send Siebenhundert Sechzig zwei Gulden 45 '/; kr. E 0 nventi 0 ns - Müns ze. — Dle wesent-llchsten Verkaufsbedingnisse sind folgende: itens. Zur Licitation wird, mit Ausnahme dcr Israellten, Jedermann zu« gelassen, der hle^landes Realltättn zu besitzen geeignet ist. -^ Denjenigen, die in der Regel picht landtafelfählg sind, kömmt/ im Falle der Erstehung der Herrschaft d>e allerhöchst bewilligte Nachsicht dcr Landtafelfahigkelt in Hm« sicht dieser Herrschaft für sich und ihre Leib«^ erben in gerader absteigender Lmie, zu statten. ,«— 2tens. Wer an, der Versteigerung Theil nehmen, will, hat als Caution dcn zehnten Theil des>Ausrufspr,eises, somit 2^176 st. 16 '/. kr. Eonuentions - Münze, entweder bli der V«r« ste'gerungs»Cymm,ss>on bat, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf Ueberbringer laurenden Staatspaplercn nach ihrem cours-mäßigen Werthe, zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Kam-merptocuralur geprüfte, und cls bewahrt bestätigte SlcherfteUungs'Urkunde beijubringen. »» Zur Erleichterung jener Kauflustigen, wel» che wegen großer Entfernung, oder wegen anderer Ursachen bei der iicitanon nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich licitiren wole len, wird gestattet, uor oder auch wahrend der Licitatjons-Verhandlung schriftliche versie« gtlte Offerte einzusenden, oder schriftliche versiegelte Offerte der licitations-Commission zu übergeben. — Diese Offerte müssen aber: a> das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches der Anboth gemacht wird, so wie cS in gegenwartiger Kundmachung angegeben ist, mit Hinw^lsung auf die zur Versteigerung dieses Objectes festgesetzte Zeit, nämlich Tag, Monat und Jahr gehörlg bezeichnen, und auf eine bestlmrnte,. zugleich durch Buchstaben und Zahlen ausgedrückte Summe in Conventions-Münze lauttn, indem Offerte, welche die obi, gen Angaben nicht enthalten, oder welche bloß auf Perzente, oder auf eine bestimmte Summe über den bei der mündlichen Llcitation erzielten Bestboth lauten, nicht werden berücksichtiget werden. — d) 3s muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent allen jenen Llcztations-Dedingnlssen unterwer» fen wolle, wejche in dem Llcitations.Prutocoll? aufgenommen sind, und vor dem Beginnender Versteigerung vorgelesen werden. — c) Das Offert muß mit dem 10 ^ Vadium deS Aus-vufsprelses belegt seyn, welches im baren Gelde, oder in annehmbaren und haftuliasfrcicn 126 öffentlichtn Obligationen nach ihrem kourse berechnet, ober m einem von der Kammerpro» curatur geprüften , und nach §. 2)0 und »374 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches an« nehmdar erklärten E»cherftellung5acte zu be« flehen hat; und <^) mit dem 3auf« und Fa« n,illen-3^amen deß Offerenten, dann bem sha-»akler und Wohnorte desselben unterfertigt seyn. — D»e versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher kicitation eröffnet werden. >— Nebersteigt der in emem derlel Of» ferte gemachte Anbvth dcn be» der mündlichen V'rsselgcrurig erzielten Bestdoth, so wird der 5)ssercnt soglnch als Bestblelher in das llclta, Nosis-Protocoll eiligetragen / und hiernach be» handelt werden. — Eollt« ein schnftllchee Offert denselben Vetrag ausdrücken, welcher l>-. »5, cläo. 24 November i6l2, pr. 5l)o Francs, oder ,9) st. 21^/4 kr., im Lllltationswege, wird hiemit die Tagsatzung auf den iI. k. M. Vormittags um 12 Uhr vor diesem k.k. Stadt- und Landrcchte angeordnet. — Dessen d,e Kaufiustigen, des Erscheinens wegen, mildem Erinnern versläli-diget werden, daß die licitationsdedingmsse in der dießlandrechtlichen Registratur emgesehen werden können. Laibach am 25. Februar »837. Nemtliche Verlautbarungen. 3. 267. (3) Verlautbarung. Durch Geförderung des schulgehülfen an der Hauptschule zu Idria, Joseph slschen, lft diese Schulgehülfenstells, mit dem Gehalte von ,27 taglichen 24 kr. k. M., und einer jährlichen Remunerauonszugade von 60 fi. E. M., in Erledigung gekommen. Diejenigen ^welche sich für diele Gtelle geeignet glauben, und sie zu erhalten wün-schen/ haben ihre auf emen Stampelbogen von 6 kr., durchaus eigenhändig geschriebenen, und an das wohllöbllche t. t. Vergoberamt und Nerggericht m Klagenfurt stylisitten Gesuche längstens bis zum 10. April d. I. bei diesem Konsistorium einzureichen/ und sich mit beige« legten glaubwürdigen und gestampelten Docu-menten über ihr Älter und Vaterland, ihren Stand und ihre Gesundheit, über ihre bishe, rigen Privat« und öffentl'chen Anstellungen, chre Sprach- und andere Kenntnisse, endlich über ihre Moralität und Mlt dem Lehrfahigkeits» Zeugnisse auszuro^'sen. Vom fürsshlschöfl'chrn Consiftorium lai-bach den 27. Februar 18)7. Aennliche VerlHutbarungeu. 2- 27!. (3) Nr. ,54. Straßen - licitatio^s - Kundma» ^ chung. vjM f.k. Btraßenbauskommissariat« Adels« berg werden m Folge löblicher k. k. Landesbau, Dirtctions - Verordnung lläo. 21. Februar 18)7, Z. ^66, die im Laufe dee Baujahre» l337 in Ausführung zu bringenden Kunstbau-ten in den angewiesenen Orten und Tagen in den gewöhnlichen Aml5stunden von 9 b»S z, Uhr, im luttationswege hlntangegeben. ß! l ^»citation g" """ " ^'' ^ ^ ^^ ^ ^ ^ ^ -^^ ^ «------------------------------------------- Nr. der --------------------.—-------- » l Etraße 0rt und Bezirks- Tag und ,^^ ^mer^^^ Zus-wmen, » Obrigkeit Monat "H^ Arbeit und Material.__________» « ___________________ft. ! tr. I fi. > kr. ft. ^ kr. ' » Tritster Oberlaibach, Vezirks, V Obrigk. Freudenthal zg.März Nr./^his 3 — — 58l^ 26'/. 58,^ 23V^ « . ^ Unter»Planina, Bez. ! » Obrigk. Haasherg 17. „ ^ gbisi, — — 5o24 2 5c»3/» 2 « », Adelsberg, Bezirks- « Obrigk AbelSberg zß. ^ »14^17 zI3 3o^ 285i ll ?^ ^»'/, N « Venosetsch, Bezirks' » w' ^brigk. Senosetsch 21. „ Nr. :3 — — 886 24 886 24 » Gorzer /^pach, ^zirks- Nr.o b,s5 — - 2637)8 26^7 5N » " ( Obriak. Wlppach ^2. „ Hubelbach __ ^_ ^> — ,ßoo 56 > « )^ ^ Et. Ve»th — -. — — ,/.04 26^ UFiumaner Bagurie, Bezirks^ > > Obrigk. Prtm 20. „ Nr. 1 bis 8 äo 6 2897 ,o 2937 16 Anmerkung. Die Versseigerungen für die Straßenerhaltungsarbeiten werden objec-ttnwelse vorgenommen, und nur allein beider Veznksobrigkelt Adeleberg und Prem werden die Zimmermanns > und Maurerarbeiten sammt Mareriale zusammen genommen neuerdings; d,e Regulirung des Hubelbaches aber, jo wie auch d,e Herstellung emer neuen brücke zu St. «etth soale.ch ,m Ganzen ausgeborben, und dtt betreffenden Htrssellungen denjemgen überlassen weroen, die s.lch« um e.nen genägenden Anboth übernehmen. ^ I«ver k.c.tant hat vor Ansang der kultation der «komnnss.on das 5 perzentige Vabium de« Fiscalpreises, entwl» der im Varen, oder in Gtaatsobl'gationen d»e zu dem börsemäßigen Course angenommen werden, zu erlegen. — Da« Vadium des (frsse« Hers wlrd von demselben dem ,^. §. der Ver» steigerunge,Vedlngnlsse gemäß von 5 auf ,o L zu ergänzen seyn, und tneser Vetrag sodann als kautlon zu dienen haben. Allen jenen, die nicht Beftb,«lher geblieben sind, werden die erlegten Vadien gleich nach trfolqter Llcitation zurückgestellt werden. — Zur Erleichterung jener Crstchungsbewerber, welche wegen großer Entfernung, oder wegen andern Ursachen bei 126 der Licitation nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich nntlicitlren wollen, wird gestat, tet, vor dem Beginn der L>cicatlons-Vl.rhqnd-lung schriftlich versiegelte Offerte dcr L>clta« tions-Eommiffion zu übergeben <. diese Offerte-müssen aber: 3) das der Versteigerung ausge» setzte Object, für welches der Anboth gemacht wird, so wie es in der Kundmachung angegeben lft, gehörig bezeichnen, und einen bestimm-ten, zugleich durch Buchstaben und Zahlen ausgedrückten Anboth enthalten, indem Offerte/ welche die obige Angabe nicht enthalten, oder welche bloß auf Perzcnte, oder auf eine < bestimmte Summe, bezüglich auf den, beider^ mündlichen Llcitatiun ober durch andere Offerte ' erzielten Bestboth lauten, nicht werden berücksichtiget werden. — d) In demselben muß der Offerent sich übec den Erlag des 5 perzertigen Vadiums von dem offern'ten Geldbetrage an eine öffentliche Cassa mittelst Vorlage der Amts« quittung ausweisen, oder d'iMs Vadlum m. das Offert einschließen, dieses in emem hbstimm« ten Geldbetrage angeben und zugleich ausdrücklich anführen, daß der Offerent sich allen jenen Licitationsbedingungen unterwerfen wolle, wel» che in dem Licitationsprotocolle aufgenommen Hnd, und vor dem Beginn der Versteigerung vorgelesen werden, und endl'ch >- ,«) muß das Offert mit dem Sauf-, und Familien-Namen, dann dem Charakter und. dein Wohnorte des Offerenten unterfertigt seyn. — 3)«e ulr-slegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlichen Llcitation eröffnet werden. — Uc-bersseigt der in einem solchen Offerte gemachte Anboth den bei der mündlichen Versteigerung erzielten Bestboth, so wird der Offerent sogleich, «ls Nestblether in das L»cilalionSpr.otocoA eingetragen / und hiernach behandelt werden. — Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Bestboth erzielt wurde, so wirb dem mündlichen Befibiether; wofern aber mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten / demjenigen der Vorzug eingeräumt, welcher der Licitationk,Eomw»ss,!0n früher eingehändigt worden ist, zu welchem Behufe die Offerte in der Reihenfolge, als sie der L>cita« tions Commission übergeben wurden, auch mit der laufenden Nummer bezeichnet werden. — Die dießfalligen Licitationsbedingnisse und Naudevisen sind bei den obbenannten Bezirks« obrigkeiten, bei den betreffenden Straßen-Assistenten und dem gefertigten Gtraßen,Com< missariate einzusehen.— K. K. Straßen-Eom-miffariat Adelsberg am 25» Februar iLZ/. Z. 270. (3) Straßen - Licitation s « Verlaut, ..^ ^. barung. Die,löbliche k. k. Landesbau-Direction, hat, mit Verordnung yom i^./i/. Jännerl.I.,'..^ Zahl 34, in Folge hohen Gubernlal-Decrcte'S ^ vom in. December v. I., Zahl 26465, die Umlegung cines Theils der Wiener Haupt» Eommerzial-Gtraße im Orte Tschernutsch, im llcitatlonswege auszuführen angeordnet. — Dem zu Folge wird d,c Minuendo»Versteige' runh ver neu her^ustellendtn Strastenssrecke, bestehend»» CrdauShebungcn und Aufdammun-gen, dÄNN Erbauung- einer gewölbten Brücke und Straßenbahn-Eonstruclion, in einem Ge» fammlbetrage von 63o2 st. 27 kr., am l3. März l. I. in dem Amtslocale der löblichen Nezirksobrlgkeit Umgebung kalbachs, Morgens von g bis t2 Uhr Statt, haben, wovon alle Bau, und Unternehmungslustigen niit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt werden/ daß so»^ wohl'die^LicttatioiisbedlMnlss?,^ als auch di< dcta,l!>rte Baudeuise bei der genannten löbll« chen Oezlrksobrlgkeit, und be» diesem Straßen»^ Commlssariate täglich zu din gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können, dann, daß der Erlag des Vadiums mit 5^ für jeden Lieitanten, d»e Leistung dcr Caution hingegen mit !0 M für den Ersscher'unerläßlich ist, und endlich, daß schriftliche Offerte nur vor Anße-glnn der Licitatlons-Vcrhandlungen angenom^ men, spater einlangende aber nicht beächtet/ und somit rückgewiesen werden. — Kaiserliches Königliches StraßenbaulCommissariat. laibach am 27. Februar 1837. ! - , vermischte Verlautbarungen. Z.2äi. (!) . ,'l Nr. 222^ Vom Bez'lll'sgericdte der Herrschaft Schnceß bevg rrird dem abwesenden und unbekannt wo be^ findlickcn Barthelmä Laulitsch von Nadlesk, die. ses Bezirks bekannt gegeben, daß man ihm zur Vertretung über eie vom Hrn. Nai-celln cl^ 'I'äinl?»-, Gnundbuchsfichrcl zu Schnecberg, gegen ihn auf Erfüllung cincs Vertrages angestrengte Klage, l^pi-NZ'. 2i>. Fcbrua^ 1657. Z. I22, einen (^ui-aws 5d8el»U5 in der Ptrsan des Albert Pianezki von Kosarsche, aufgestellt habe. 6r bat sohin sogewiß längstens biK zu der in tiefer Rechtssache auf den 20. Mai lL57 Vormittags 9 Uhr bestimmten Vcr« handluugst,agsaH,ung seine allfalNgen.Behelfe zur Vertretuna seinem Curator an die Hand zu geben, oder einen andern Vcrtteter diesem Gerichte na-n< hast zu machen odvr selbst'zu gedachter TagsaHU^g zu erscheinen, alö rridrigenö alle HandlungetvdlK. ses lZurators gegen ihn rechdHwkkend seyn sMG^ Bezirksgericht Schncebcrg dcn 23. Febr. 1857.