^ M R n dentenstiftungsvlätze, jeder derselben dermalen im jährlichen Ertrage von 12 fl. 5 7. kr. C. M., so wie auch der vom Valentin Rohrmeister, gewesenen Pfarrer am Rechberge im Iaunthal errichtete Stud welche aus den Pfarrbezirken Eberndor'f, St. Cantian, Glabaßnitz, Sitterdorf, St. Michael, Laibacher Diöces, St. Stephan, Millstatt, St. Veit, Stein, Ga-tizien, Schwabenegg oder Guttenstcin gebürtig und von ehelicher Geburt sind; bei deren Er« manglung endlich <1) Studierende aus den nähern Drtcn, doch müssen diese der windischen Sprach« vollkommen kündig und Kärntner seyn. — Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienab-cheilung beschränkt. Das Präsontatwnsrecht gebührt jederzeit dem nächsten im weltpricsterlichcn Stande befindlichen Verwandten dcs Stifters, dermalen dem Joseph Nohrmeister, Pfarrer zu Globasmtz ln der fürstbischöflich Lavanter Diö« cese. -^ 16. Das von der Maria Anna Schwarz errichtete Studentenstipendium, dermalen im jährlichen Ertrage von 11 fl. 8 V. kr. C. M. — Dieses ist bestimmt für einen studierenden Sohn eines armen Bürgers der Stadt Klagenfurt.— Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studicnab? theilung beschrankt. Das Präsentationsrecht gebührt dem Stadtmagistrate Klagenfurt. — 17. Das vom Florian Staudegger, gewesenen Pfarreram Diex, errichtete Stipendium, im der-maligen jährlichen Ertrage von 8 fl. 12'/4 kr. C. M. — Dieses ist bestimmt für studierende Verwandte des Stifters und bei deren Abgang sodann für Bürgerssöhne der Stadt Bleiburg iu Kärntcn. Nach Vollendung der philosophi« schen Studien kann es nur in den theologischen Studien fortgcnosscn werden. — Das Präscn« tationsrecht gebührt dem Magistrate der ge» dachten Stadt Bleiburg. — 18. Das vom Ge< org Johann Freihcrrn v. Wenkheim errichtete Studenten-Stipendium, im dermaligen jahrlichen Ertrage von 16 fl. C. M. — Diescg ist bestimmt a) für wahrhaft dürftige studierende Bauern- und Bürgerkinder des Pfarrbe-zirkes oder Marktes Spital in Oberkärntenz ^i,) bei deren Abgang arme Studierende aus Dberkärnten, und in Ermanglung dieser «) sodann erst studierende Kärntner überhaupt. — Der Genuß desselben ist auf die Gymnasialstudien beschränkt. Das Präsentationsrecht gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu St. Peter und Paul m Klagenfurt. — 19. Die von dem Pnester Franz Zeißler, gewesenen Ciraru« semor del der Kirche zu St. Stephan in Wen errichtete Studenten-Stiftung, dermalen im jährlichen Ertrage von 12 fl. 54 kr. C. M. Diese ist bestimmt vorzugsweise für Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters, bei deren Abgang auch für andere Studierende, und kann nur bis zum zweiten philosophy schcnIahrgang oxcluzivo genossen werden. — Das Präsentationsrccht gebührt dem jeweiligen Pfarrer und Zechprobste zu St. Gandolph gemeinschaftlich. - Diejenigen, welche eines dieser benannten Stipendien zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche mit Berufung auf diese Gu-bernial-Verlautbarung bis längstens 15. März l. I. bei diesem Gubernium, und zwar jene, welche sich um mehrere derselben zugleich bewerben wollen, für jedes Stipendium, welches einer besondern Präsentation unterliegt, abgesondert einzureichen, und diese mit dem Taufscheine, ArMuths-, Pocken- oder Impfungszeugnisse, so wie mit den Studienzeugnisscn vom ersten und zweiten Semester des Schuljahres 18"/,, und insbesondere jene, welche aus dem Sltel der Verwandtschaft einschreiten, noch mit einem ordentlich belegten, bezirksobrigkeitlich legalisirten Stammbaume, so wie bezüglich jener Stipendien, zu deren Genuß-Verleihung noch besondere Erfordernisse erforderlich sind, mit den entsprechenden Bcweis-Documenten zu belegen. — Laibach am 19. Jänner 1842. " Carl Xaver Raab, k. k. Gubernial-Secretar. Z. 218. (2) ' Nr. 3477. Kundmachung. Bei dem k. k. Camera!- und Kriegszahlamte zu Grätz ist die erste Caffeoffiziersstelle mit dem Gehalte jährl. 600 si. C. M., und im Falle der Gradual-Vorrückung, die letzte Casseoffiziersstelle mit dem Gehalte jahrl. 400 fl. C.M. erlediget. — Jene, welche diese Stellen zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche, welchen die vorgeschriebenen Beweise über ihr Alter, dann über die mit guten Erfolge zurückgelegten philosophischen oder Gymnasial-Studien, über die erlernte Staatßrechnungswissenschaft, über die Camera! - und Kriegscasse-Prüfung, Moralität, über die Kenntnisse im Conceptfache und über die Fähigkeit zur Cautionsle-gung anliegen, und worin ihre bisherige Dien-stesleistung, so wie auch angegeben werden muß, ob, und in welchem Grade eine Verwandtschaft mit einem Beamten des hiesigen Zahlamtes bestehe, bis längstens 16. März d. I. del dem k. k. steyerm. Landesgubernium emzureichcn. — Grätz am 3. Februar 1842. 122 Aemtltchc Verlautbarungen. H. 2l5, (2) Nr. "«'/2,» ', Concurs- Ausschreibung. Im Bereiche der steyermärkisch- illyrisch-vereintcn Cameralgefällcn-Verwaltung ist cine Bczirkö-Kanzlistcnstelle dritter Classe mit d2. Vernltschte v7erlHutbavuugrn. Z. 22o. (2) Nr. 1,9 Edict. Vom Bezirksgericitc Poland wirk hiemit be» kärmt gemacht: lZK se>)Mll Bescdcid v^in U, Februar ^842, Nr. i lg, in tlc cxeculiv^' Fillblciui'g einiger eem Johann Derschci und Georg Lackncr zu Icrncisdorf gehöriger Fährnisse iic^io. der Kir^e St. Johann in Döblitsch schuldigen 3<)fl. <-. «. ^. gewilligt/ und zur Vornahme tle erste Tagsahrt auf den 3. März l. I, die 2. auf den l?. März ilnv tie 3. auf den 3l., März l. I, jedesmal um die »a. Frühstunde im O'te Icrneisdorf mit dem 'Anhange bestimmt worden, daß diese Fährnisse we-ter bci der ». noch 2., wohl aber bci 0cr2. Tags^hrl auch unter dem Schahllil^ötverlhe pr. 66ft. wcr. dc„ hintangegeden roerden, D^ö GchätzungSproiocoN und die Fcildicluligsdetingmsse tonnen hiergcrjcht^ eingesehen werden. Bezirksgericht PöN.ind am 6. Februar 'L42. Z. 22l. (2) ^3Ir. ^54- Edict. Vom Bezirksgerichte Naff^fuß w rd hiemil bekannt gemacht: Eö t^bc Michael, Butscher ven Terschina, wider die uxl^kanlneli (Zrdcn des Georg GomiNar und llndlcaäKuschal, dieKi^ge aufZuerk.n. nung des Sigentbumürcchles, uni? zivar gegen er< siere auf die, der Herrschaft Neiccuburg sub Urb. 3tr. 9Z <^t ,7^. und g.-gcn lchlese Eiben auf die eben'dahin sub Ul d. Nr. ,67'/^ untertbätligc'n Berft. reaUtälen bei diesem Gerichte überreicht, wcrüder die, TagsadU'iq auf den 3a. März 1642 VorMltt^gK i.,m 9 Uhr festgesetzt worden ist. Da5 (^)ll>ckl, dem der Ori des Aufenthallesber (' e^rg GomiNar's^eil und. Andreas Kuschar'schen Erben unbekatmt ist, und da dieselben vlellelcht auö den k. k. Grblanden abwesend seyn könnten, hat auf ihre Gefahr und Kosten den Joseph Sapor von Terschina zu ihrem lZuralor aufgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache gerichtZordnungH.« mäßiq ausgeführt und entschieden werden wird. Die obbenannicn Grben werden demnach hie» mit zu dem Ende erinnert, dah sie allenfalls M rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder dem bestimm« ten Vertreter ihr,r Rechtödehelfe einzusenden, oder sich einen andern Sachwalter selbst zu besteslenund anher namhaft zu machen, und überhaupt in alle rechtlichen Wege einzuschreiten wissen werden, rvi. drigens sie sich ^ll» auS ihrer Versäummh entste» henten Folgen selbstbeizumessen haben werden. Bezirksgericht Nasseufußam 7. Jänner »942. Z. 223, (2) Tklldmllchung. Mit hoher Bewilligung wird bei der Ttadt Gottschee eine steinerne Brücke über den Bach Rinsche gebaut, e««n Kosten mit Ausschluß del' unentgeltlich zu leistenden Materialien. Zufuhr-auf 1996 si. 5»4/8 kr. veranschlagt sind. Dieser Bau wird im Wege der Mmuendo«Licitation hintangcHebcn werden. Die Vornahme dieser Licitation in der hiel» ämtlichen Kanzlei wiro auf den »7. März ,L42 uM ,0 UhrVormiltags bestimmt, zu welcher tie Neder«' nehmer mit dem Beisätze vorgeladen werden, daß tie Licitanonüdedingnisse. der Plan» und Bau» Überschlag bei dem Stadlvolssande zu Goltschee, und in der bezirksobligkeillichen Umtökanzlei zu Jedermanns Einsicht bereit liegen. BczirkSobrigkeit Gottschee am 20. December »64l. Z. 222. («) Nr. 292, G d i c t. Vom Bezirksgerichte des Herzogthums Gott. sHee wird allgemein bekannt gemacht: Es sey. übel Ansuchen des Herrn Johann Koslcr von Or« ten^gg. in die executive Feildiclung der, zu Moos sl'l) Haus-Nr. 22 gelegenen, dem Herzoglhume Gottschee dienstbaren Vs Urb. Hübe sa:nmt Wohn« und Wirthschaftsgcbäudcn, wegen schuldigen 61 ft. 'L kr. M. ?)I. c. H. c. gewilligt, und zur Vor» nahm« derselben der ,5. März als erster, der »2. April als zweiter und der ,0. Mai l. I. als drit» ter Termil», jedeumal um die BormittagKstunde mit dem Bcisohc angeordnet wordcli. dah tiese Realität, falls, sie weder bei der ersten noch der zweiten Tagfabrt um oder über den Schähungs. werth pr. «oo ft. an Mann gebracht werten konnte, bei der dritten Tagfahrt auch unter dem Schal. zungSwerthe hintangcgebcn werden wird. D.r Grundbuckscxtract, das Schatzungspro. tocoN und die Feilbiclungsbedingnisfe können zu den gewöhnlichen Annsstunden in der Gerichts, tanzlei eingesehen werden. ^czirlsgcrichl Gcltschee 2M«t. Februar ,ß42..