^l'. H^. i8Ä8. Donnerstag den 4. Mai. Vubernial - Verlautbarungen. ä «94. (3) Nr. 1U11U C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. — ^lt allerhöchster Genehmigung Sr Majestät wird "le Ausfuhr oder der Transport von Pferden und der Dferdcdurchtrieb nach dem Auslande, über die nicht an dle deutschen Bundesstaaten stoßende Zoll-Linie deö vereinigten Zollgebietes, bis auf Weiteres verboten. — Dieß wird hiermit in Folge eines Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 2l. ^pril I848 mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch der Transport von Pferden nach den abgetrennten, in offenem Auf- ruhr gegen die k. k Regierung befindlichen Theilen des lombardisch-venetianischen Königreiches, oder durch dieselben nach anderen italienischen Staaten untersagt wird. - Laibach am 26. April 1848. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landesgouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k, Hosrath. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubcrnialrath. 2' ?30. (,) Nr. 9891. Kundmachung. Ueber die Errichtung einer Hufbeschlag. Lehr- anstalt in Kram, in Verbindung mit einem Thier- spitale, ist nachstehender Erlaß des hohen Mini- steriums des öffentlichen Unterrichtes ersioffen, welcher gleichzeitig der k k. Landwirthjchaft- Gesellschaft in Krain zur weitern Einleitung und Verfügung mitgetheilt wird. — Vom k. k. illyr. Vubernium. Laibach am 25, April 1848. Abschrift eines Erlasses des k. k. Ministeriums ^6 öffentlichen Unterrichtes vom 13. April l. I., Z. l311, an das k k. illyr. Zubern ium. — Das Ministerium des offend l'chen Unterrichtes bewilliget, daß von der k. k. Landwirchschaft - Gesellschaft in Krain eine Huf- Beschlag. Lehranstalt, in Verbindung mit einem 2hiersvitale, auf dem ihr gehörigen Versuchöhofe ln Laibach (dem Polanahofe), nach dem von ihr bei dem k. k. Gudcrnium eingereichten und von diesem der Studien-Hofcommission mit dem Ve- llchte vom 14. Febr. 1845, Z. 2932, unter- legten Plane errichtet werden dürfe. — Der Unter- ^lht an dieser Lehranstalt wird demnach auf einen einjährigen Curs zu beschranken, und in diesem wird a) die Naturgeschichte und Diätetik in den Monaten October und November taglich durch eine Stunde; d) die Zootomie und Zoophysiologie in den Monaten October, November und December, täglich durch 2 Stunden; c) die Theorie des Huf- und Klauenbeschlageö in den Monaten De- cember, Jänner und Februar, taglich durch eine Stunde; d) die Arzneimittellehre im Monate März, täglich eine Stunde; <») die specielle Pa thologie und Therapie der Krankheiten des Pferdes vom Monate Jänner bis zum Juli, täglich durch zwei Stunden; l) die Theorie über Vieh- und Fleischbeschau »m Monate April, taglich durch «lne Stunde vorzutragen; ^) der klinische Unter- richt und die Ordination im Krankenst^lle, durch das ganze Jahr täglich durch zwei Stunden zu halten, und 1.) der practische Unterricht im Huf- "Nd Hlauenbeschlage, durch das ganze Jahr ta> lich in zwei Stunden zu ertheilen seyn. — Das» Lchrpersonale hat: l) aus cinem Director, der zugleich erster Lehrer ist; 2) aus einem Lehrer l^diesebeidenIndividuen muffen diplomitteThierarzte seyn); 3) aus einem am Wiener Institute geprüf- ten Curschmid, der den Dienst eines Lehrschmiedes und zugleich klinischen Assistenten zu versehen hat, zu bestehen. — Die Lehrgegenstande u, c, «^ und l' sind vom Director, die Gegenstande k, ^ und ^ vom Lehrer vorzutragen. — Den practischen Unter- richt im Huf- und Klauenbeschlage hat der Lehr- schmid zu ertheilen. — Die Unterrichtssprache soll die krainische seyn. — Als ordentliche Schüler dürfen nur Hufschmiede, als außerordentliche aber auch Oeconomen, Vieh- und Fleischbcschauer und geprüfte Wundärzte aufgenommen werden. — Alle Candidaten müssen des Lesens und Schreibens in der krain. Sprache vollkommen mächtig seyn. Die Schmiede muffen sich durch den Lehrbrief als gelernte Schmiede ausweisen. — Nach vollendetem 1. und 2. Semester werden mit den Schülern von dem betreffenden Lehrer und im Beiscvn des Di- rectors Prüfungen vorgenommen und hierüber Studienzeugniffe ausgefolgt. — Den Hufschmieden dürfen nach mit gutem Erfolge zurückgelegten theo« retischen und practischen Lehrfächern, und nach einer in Gegenwart des Directors abgelegten Probe über die hinlängliche Kenntniß des practischen Huf- beschlages, Absolutorien ertheilt werden. — Die Absolutorien sind ganz nach dem H. 3tt des Wiener Organisationsplanes zu stylisiren, und nnt der Unterschrift des Directors und des LehrerS zu ve» sehen. — Die übrigen Hörer erhalten Studien- zeugniffe, in welchen deutlich ausgedrückt wird, daß sie den Gegenstand bloß als außerordentliche Schüler gehört haben. — Behufs des Unter- richtes sind folgende Localitätcn und Lehrmittel ^herzustellen: l) Ein für die Vorträge aus den verschiedenen Lehrgegeliständen zweckmäßig ringe- richteter Hörsaal; 2) ein Cabinet sammt Einrich- tung zur Aufbewahrung der für den Unterricht nöthigen anatomischen und andern Präparate und chirurgischen Instrumente; 3) eine gehörig ein- gerichtete Apotheke; 4) eine Schmiede sammt Be- schlagbrücke Ulld den dahin gehörigen Erfordernissen; 5) eine Krankenstallung mit zwölf Ständen, den Zugchören und einem unweit befindlichen Okole; 6) in entsprechender Entfernung ein Separatstall mit drei abgesonderten Ständen, in Verbindung mit dem Hundestalle; 7) die Wohnung des Lehr« schmiedes. — Für die mattriellcn lmd geistigen Mittel zur Errichtung und Erhaltung dieser Anstalt hat die k. k. Landwitthschaft- Gesellschaft in Kram auf die in ihrer, dem k. k. Gubernium unterm 20. Jänner 1845 gemachten Eingabe angedeutete Art zu sorgen. — Der Studienfond darf hiebei nicht in's Mitleid gezogen werden. — Die Anstalt darf den Namen „Hufbeschlags-Lehranstalt der k. k. Landwirthschaft in Krain" führen. — Die Beob- achtung der in dem Lehrplane vorgeschriebenen Modalitäten ist von dem medicinisch-chlrurgischen Studien-Directorate zu Laibach zu überwachen. Die Erlangung des Meisterrechteö zur Ausübung des Schmidgcwerbes kann von der Anhörung des einjährigen Lehrcurscs für Hufschmiede nicht abhan- gig gemacht werden. Z"e85^(3) Nr.9?Uij. Verlautbarung. Um die k. k. Beamten in die Kenntniß zu setzen, unter welchen Bedingungen sie um Offiziers- stellen bei dem sich bildenden Corps der Wiener Freiwilligen werben können, wird gegenwartig ein Auszug aus der dicsjfalls vom hohen k. k. Kriegs- ministerio unterm 9 d M., Nr. 1U2M.K., G., ersiossenen Instruction zur allgemeinen Kunde gec bracht. — Vom k. k. illyr. Gubernio. Laibach am 23. April 1848. Carl Xav. Raab, k. k. Gllbernial - Secretär. Auszug aus einer Verordnung des k. k. Hofkriegsrathcs clclc 9. April 1848, Nr. 102M.K., G. — I) Die Assentirung der Freiwilligen erfolgt auf die Kriegsoauer, d. i. auf die von Sr. Majestät dem Kaiser nachträglich bestimmt werdende Zeit des Bedarfes, nach Ablauf welcher die allgemeine Entlassung derselben einzutreten hat. — 2) Nach Maßgabe der bereits vorhandenen Zahl Gewor- bener sind aus demselben 2, 3 oder 4 selbststandiqe Bataillons, unter der Benennung: „l., 2., 3. Bataillon der Wiener Freiwilligen," >u errichten. Die Stärke und Formation derselben ist gleich der eines Bataillons Landwehr mit tt Compagnien, , auf dem vollen Kriegsstande, an Offizieren, Chargen und Gemeinen. — 3) Die Besetzung der Com „an- dantcn und Osfiziersstellen wird verfügt: <>) durch i die Uebernahme aus der activen Armee mit etwaiger gleichzeitiger Beförderung; li) durch die Wieder anstcllung aus dem Pensionsstande in der beklei- denden Charge, ohne Rücksicht auf die Classifica- tion des Individuums bei vorhandener wirklicher Dicnstcauglichkeit; c) durch Eintritt von mit Bei- behalt des Charakters quittirten Offizieren in ihrer Charge; endlich können au 5 ä) Unterlieutenants- stellen m G. an k k. Beamte, ehemalige unter Ablegung ihres Charakters quictirte Offiziere, je- doch mit Berücksichtigung ihrer früheren Co duire und der Art ihrer Entlassung, endlich an geeignete Cadeten und Feldwebels der Linie vergeben werden. Die Ernennungen der Offiziere behält sich aber auch über, vom ^V. unverweilt einzusendende Vor- schläge, das Kriegsministerium vor. — Den nach Punct a) aus der activen Armee in dieFreiwllliaen- Bataillons übertretenden Stabs- undOberoMere bleibt der Rücktritt in die Linie mit Bclaffung ihrer eventuellen neu erlangten Charge reservirt. — Für die 3 letzteren Kathegorien gilt die active Anstellung der Offiziere nur für die obbenamtte D«uer des Bedarfes, nach deren Ablauf j,e ohne weitere Prärogative in ihre früheren Verhältnisse rückkehcen. — Jedoch haben die Offiziere aller Kathegorien, im Falle sich während der Militär- Dienstzeit zugezogener Invalidität, den Anjpruch auf die normalmaßige Pensionlrung nach dem erlangten Grade und nach Umständen jene 3^ wird zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß rück- sichtlich der Wahlen für Abgeordnete zur Beschickung der deutschen Nationale Versammlung in Frank- furt a. M., im Laibacher Kreise nachbcnannte Hauptdczirke bestimmt worden sind, als: I)Der Bezirk der Prov.-Hau ptstadt Lalbach, bestehend aus dem Laidacher Magistrats - Bezirke Mt........IU,U63 Seelen. demBezirke Umgebung Laibachs 23,233 „ „ Decanate Dverlaibach 2l,781 /< «3,077 Seelen. Wahlort: die Provinzial-Hauptstadt Laibach. — 2) Wahlbezirk Kral no u rg, wird gebildet durch den Bezirk Krainburg mit 27,328 Seelen. durch den Bez. Lack mit 26M0 Seelen. „ „ „ Raomannödorf 2UMl> „ „ „ „ Kronau «j^-z „ ?9,9UU Seelen. Wahlstatwn: Stadt Hramdurg. — 3) Wahl- dezirk Stein; dahin gehört der Bezirk Po- novitsch mit 15,089 Seelen, der Bezirk Münkendorf 19,3 !3 ^ /^ ,< (3gg u. Kreutberg 12,962 „ „ ^ Neumarktl 59UU „ „ /< Flödnig 5U5l ., 58,981 Seelen. Wahlstation: Stein. — K. K. Kreisamt Laibach am 23. April 1848. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. ä. 69^. (3) Nr. l3l^il. Vom r.k. Stadt- und Laudrechte, zugleich Mercantil« und Wechselgerichle ln Krain, wird bekannt gemacht: Cs sey üdcr )lnsuchen des Ioh. Bc.umgartner, gege» Joseph Wurschd^ucr, wegen Zahlung von 202 ft. 4U kr. c. «. e, in oie öffentliche Fcildietung der, dem Oxecute«, gehörten, auf 232 ft. !^ kr. geschätzte,. Fahl nisse gewilllget, und hlezu dle LlcllatlonSlage aus den »8. Mai, ö. Juni und 5. Iul, itt'ttt ln den gewöhnlichen Amtöstunden in Nr. 5t! auf der Tnisterstraße mic i»em Anhange ange- ordnet, d^ß jene Pf«ndstücke, welche bei d»r l. und 2. Fellbletungblagsatzung ulcht um oder über den HchähungSwirth ^n Mann gebracht werden sollttn, bc» der lj. auch unter demselben hintangegeben würden. Lalbach am lö. Apr>l l8^S. H. 688. (3) Nr. I07«. Edict. Vom k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Lalbacher Spaarcass., durch Dr. Wurzdach, die executive Feilvietu„g der zur Jacob Blut'- schen Vl'rll,ßlnasse gehörigel!3te.Uica'tel,,nämlich: ^) des in der Carlstädtervorstadt ^ud Consc. Nr. 6 liegenden Hauses, saMlltt An« und Zug.hör, geschätzt auf 2873 st. 55 kr.; i>) dcs ln Illuv/ii gtltgenen Gtmeln. Antheil»6 Urb. Fol. 2lO1, Nect.Nr. lttO2, mit der dar- auf befindlichen Harfe, geschätzt 536 ft.; «) des in Illcivk» zul) ^t^^pl»6»Nr. 2i7 lie- genden Gcmein-Aulhelleb, geschäht 2!) fl. 25 kr., wegen aus dem Urtheile ciclo. 3t). December,657, zugestellt 11. Ianmr l6'z6. schuldigen 7W st. c. «. o., bewilliget, uno hi?zu die Feilbietungbtermine auf den 22. M a i, 3. Iull uno 7. ?l u ^u st lk48, Vormittags um lO Uhr vor diesem (Hrrichtc mit dcm Beisatz, bestimmt wordeu, daß, w»nn diese Rtalllälen weder bei der l, noch 2. Feilbi.tul,gscags,chung um den Gchätzungsiverlh oder dalüb«r an Mann gebracht wercen sollten, dieselben bei der 3. auch unter dem Schätzungswtrlh« hintang'geden wer den würden. H>evon werden die Kauflustigen mit dem Bem.'lken verständiget, daß die Schätzung und die Licitationsbedingnifs'' bei d^r unterstehenden Registratur ln drn gewöhnlichen An'tbstunden, wie auch beim Dr. Max. Wurzdach, Vertreter der Er.cutionöführerin, eingesehen werden kön- nen. Lüivach am 4. April !8'l8. Hemtliche Verlautbarungen. Z. 7l6. (2) Nr. 25U8 Kundmachung. Im Laufe des nächsten MonateS Mai l. I. wird der Magistrat nach dem Stiftbricfe der seligen Frau Helena Valentin cläu. 1. December l«35, 5U st. C. M. zu Gunsten altern^ und verwandt- schaftsloser Kinder, die in der Vorstadtpfarre Maria-Verkündigung (städtischen Pomeriumö) geboren worden sind, oder dermal in selber wohnen, vertheilen. - Diejenigen, denen solche Kinder anvertraut sind und noch nicht das 15. Ledenöjahr zurückgelegt haben, werden aufgefordert, sich bis li. k. M. Mai l. I. bei dem unterzeichneten Ma- gistrate der betreffenden Abtheilung persönlich zu melden. — Stadtmagistrat Laibach am 27. April 1818. Z. «98. (2) Nr. 259«. Kundmachung. Der Magistrat und provisorische Bürger- Ausschuß hat in Berücksichtigung der gegenwar- tigen Zeitumstande zu verordnen befunden, daß für den nächstkommendcn Iubilate-Markt im In« nern der Stadt keine Markthütten und keine Vcrkaufsstä'nde aufgestellt werden dürfen, im Nebrigcn abcr die gesetzliche Marktfreiheit unbe- schränkt ausgeübt werden könne. — Wien am l3. April 184». Z. 6^4. (3, Nr. '«'^5 Concurs - Kundmachung. Im Bereiche der k. k. stey,'rmarkisch-illy- rischen Oamcral - Gefällen ' Verwaltung ist eine Kanzleiassistentenstelle, mit dem Gehalte von Vierhundert Gulden C, M., in Erledigung qekommen, zu dcrel, Besetzung, und im Vor« ruckunqsfalle auch einer derlei Assistentenstelle, mit dem Ä,halce von Dreihundert oder Zwei« hundert fü'lfzig Gulden, der Concurs hiemit dig 20. Mai l. I. ausgrschriel'cn wird. — Ie>,e, welche sich um eine oder die andere die» ser Dienststellen bcwerdtn wollen, haben ihre deleqten G suä?e mit der N^chwcisung ü^er die blbheriqe Dlelisllrisiung und die erworbenen Kenntnisse im GesäUo» und Kanzleiwesen in- nerhalb der Concursfrlst im Dienstwege bei dieser üacl,elalü'en denselben bei der auf .^" ,7. Mai I. I-, früt) 9 Uln a,igeordne:en i^iqulra' tion^agsatzung, bei Vermeidung der Folgen des 3» U l4 b. O. B., anzumelden und rechisgeltend »a» K. K. Bezirksgelicht Reifniz den 2ä. März ltt4o.