Beilage zur Laibacher Zeitung. Ri'o. 96. iZoo. Kurrende. Taalich vorkommende Klagen wegen Mangel qn tauglichen Dicnstbothen einerselts, Ausgelassenheit, und Müßiggang derselben andererseits, haben es nöthig gemacht, auf Mittel zu denken, dem Uibel Schranken zu setzsn. Zu diesem Ende ist dann die Einleitung getroffen wor-5on, eimb der ohnehin leerstehenden geräumigen Zimmers auf dem hiesigen Rathhause zuzurichten, und mit dcft nö-thiacn Gerätbschaften zu versehen, in welches alle dienstwse Weibspersonen lus zu Uibereinkommung eines ihren Fähigkeiten angemessenen Dienstes mit aller Bereitwilligkeit aufgenommen, und mit der ihnen angemessenen Arbeit versehen werden sollen. Und obschon in Ansehung dieser Anstalt jeder Zwang nach Thunlichkeit beseitiget werden wird, lind man der sichersten Hoffnung ist, die Dicnstbothen selbst werden die Ihnen hierdurch zugehende Wohlthat einsehen, und sich lieber um diesen Aufenthalts-Ort bewerben, als sich ein bisher in eigenen mit Auslagen vereinbahrten.Wohnungen .aufhalten; so findet man dennoch alsuö-thig, zur Nachachtung der Dienstbothen zu erinnern, daß von nun an keinem derselben ohne erhebliche Ursache gestattet sein soUe, sick dienstloß über 3 Tage irgendwo, und zwar nur gegen dem aufzuhalten, daß sie immer 24 Stunden nach Austritt aus dem Dienste sich bey sonst erfolgender Aufsuchung durch die Polizey', bei der PoliZeydlnktioN'Stelle, und daß sie in keinen Dienst cmzutret-ten haben, anmelden, wo ihnen sodann, wenn sich Parlhenen ulft rin Deenstmeusch anmelden, ihr dieser Dtmsttmtntt von der Po-lizeydi-ektion zugewiesen werden wird; Dagegen aber eine solche -.Weibsperson, wenn sie binnen 3 Tagen keinen Dienst ei hält, oh-zn: mindesten weitern Vomand in das Veschaftigungs-Zimnler in solange cintrelten muß, bts sie wieder einen Dienst überkommt. Hierdurch Höft man den bis nun vorkommenden größtentheils' kegrülldettll Klagen abzuhelfen / die Dtmstgcber auch in die lLuge zu versetzen, sich in Ermanglung eines Dienstbothens an diePoli-zeydirektion in Hinsicht dieser Anstalt zu wenden, und sich aus erwähnten Ardeitzimmer nutDienstbothen zu hersehen, welches dem allgemeinen hegenden Wnnsche um so mehr entsprechen wird, als hierbei auch die Einrichtung bestehet, daß die Fähigkeiten der in dem Arbeitzimmer sich von Zeit zu Zeit aufhaltenden Dienstbothett besonders erhoben, und aufgezeichnet werden. So wie nun 'biebei von emer Seite auf Ordnuna bey dem Diettstgesinde gesehen, und jede Unordnung ohne Nachsicht gcalm-det werden wird: So werden auch von der anderen Seite die Dienstgeber mit allem Nachdrucke auf die zwar bestehende aber ganz in Vergessenbett gerathene Dienstlichen-Ordnung mit dem Vey-satze angewiesen, daß die Uibertrettcr der^lben auch ohne Nachsicht bey dem betreffenden Behörden zur Verantwort'mg gezogen, auch nach Umständen werden gestralet werden, weil nur durch genaue Befolgung der Ausfertigung ächter Entlaßscheine, und Beobachtung des Gefatzes, das keinDiensthoth ohne Enttasischein aufgenommen werde,, die allseitige Befolgung der bestehenden Vor-schriftM-Ordnung, und Richtigkeit erhalten werden kann. Damit aber Jedermann, sich nnt erfagter Dienstbothen-Ord-ttung versehen könne, werden die nöthiqen Abdrücke neu auflplkM und in der Egeriscken Buchdruckerey am Platz Nr. 270. das Stück pm den geringen Preis hon 4 kr. auf jedesmaliges Verlangen er-Halten werden. ^ > < ^'^ ' ^llm aber endlich immerhin wo, und welche Dienstbothcn sich dienstloß aufhalten) werden sämmtliche Hausinhaber, und auch andere Parthehen, welche jemanden den Aufenthalt gestatten, auf die bereits dießfalls bestehende Vorschrift überhaupt mit dem Beisätze angewiesen, daß, wenn sie in Hinsicht einer unterlassenen Anzeige betretten werden, sie ohne Nachsicht/ und ohne Rücksicht zu der dießfalls bestimmten Strafe verhalten werden sollen. Laibach den 26. Dez. '799. Von den k. k. Landrechten in Herzogthum Kram wird allctt jenen, welche auf den derzeit noch liegenden Verlaß der am Er-lkchhof in Unterkrian Herstorbenen Maria Tschermelin aus was jmmcr für cinem Rechtsgrunde einen Ansprüche zu stellen vermein / hmmt aufgetrag^fl, daß selbe den l8. k.M. Dez. in der Früh um 9 Ubr bor diesem ranvrechte erscheinen, und ihre Forderungen h gewiß anmelden sollen, als in widrigen nach Verlauf des bestimmten Tages der Verlaß ohne Rücksicht der nicht Angemeldeten als eine liegende Erbschaft abgehandelt, und gesetzlich sichergestellet werden wurde. Lmbach den 17. Nov. 1803. Von dem Magistrate der k. k. Hauptstadt Laibach wird allen jenen, die auf den Verlaß des zu Freudenberg verstorbenen W lt-Priesters Herrn Simon Kordisch gegründete Forderungen zn stellen vermeinen, hiemit bedeutet, daß sie solche den 5. k. M. Dez. Nachmittags um 3 Uhr am hiesigen Nathhause sogewiß anmelden, Und darthun sollen, widrigens der Verlaß abgehandelt, und den betreffenden Erben einqeantwortet werden wird.z Magistrat Laibach den 14. Nov. i8c>. Marktpreis des Getraids allhier in Lalbach den 27. Nov. 1820. ^. kx. «l. ks.Nss. 5r. Waiyen ein halber Wiener Meyen - - - 3 7 3 "" 2 54 K-zkuruz - . - - Dctto - - « - ---------— - — « Korn - - - - Ie^tto ---- 22gl2l62 9 Gcrstcn - - - - Detto - - - , 2 -^!»- — — ^ H^sH - ° - - Detto - - - - 2 33-------— -< Maiden - - - - Detto -c-- 21—— — -^ Haber - - - - Detto - - - - ^s^27l— — - ,^ Magistrat Lachach den 26. Nov. 1800. , Anton Pauesch, Naitoffizier.