HmtL-WVlntt zur Laibacher Zeitung. Ni-. 36. Mittwoch den 24. März 18Ü7. Oubcrnial - Verlnutdarungen. Z. 421. (I) Nr. 50,7. Surrende des k. k. il lyrischen Guberniums. — Nach einer Eröffnung der k. k. geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei vom 11. Febi'uar l. I. ist die k. k. österreichische und die herzoglich Anhalt-Bern burg'schc Negierung mittelst ausdrücklicher, bei der genannten Haus-, Hof- und Staatskanzlei am 28. Jänner d. I. ausgewechselten Ministerial-Erklärungen dahin übereingekommen, daß die Bestimmungen des Vundesschlusses vom 20. Juni 1817 über die den Unterthanen der deutschen Bundesstaaten bei Vermögens'Erporta-tioncn aus einem in den andern Bundesstaat zustehende Freiheit von allen Nachsteuern (ju5 <^l.il>cln5 ^ubella <3mi^r»l,ioni^) auch auf die Provinzen des österreichischen Kaiserstaates, welche nicht zum deutschen Bunde gehören, wechselseitig ihre Anwendung finden sollen, und zwar nicksicht-lich der ungarischen Lander, in so fern jene Abgaben in die landebfürstlichen Cassen fließen, rück-sichtl'ch der übrigen Provinzen aber ohne alle Beschränkung. — Dieses wird in Folge des eingelangten Decrctes der hohen k. k. vereinigten Hoskanzlci vom 2tt< Februar l. I., Zahl 4960, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 3. März 1847. Joseph Freiherr v> Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwavt, k. k. Hofrath. Friedrich Ritter v. Kreizbcrg, k. k. Gubernialrath. Z. 422. (1) Nr. 4017. Currcnde des k. k. illyrischen Guberniums. — Ueder verliehene Privilegien. — Zu Folge eingelangten hohen Hofkanzlei - Decre« lcs vom 8. l. M., Z. 4l29, hat die k. k. all gemeine Hoskammeram 26. Jänner l. I, im Tinne d.s alle:höchsten Patentes vom 3l. März l832, die nachfolgenden Privilegien zn verleihen bcfund.n : — z) Dem Johann Walfsohn, Ncchnungsvfficial dcr k. k. galizischcn Piovinzial - Staatsduch-haltung, wohnhaft in LemderZ Nr. l9^j, für die Dauer von einem I.lhre, auf die Eifin« dung einer Vorrichtung, wodurch die Abtritte durchaus nicht verunreinigt werden können. — 2) Dem Cduard Jäger, Doctor dcr Medicin uno Lhyrurgil', und Assistent der Al-g,n-Cli-nik an dcr k. k. Iostphö . Academie, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. I3N, für d>s D^uer von einem Iayre, ans die Eifindln-g und lück-sichtllch Virdtss.luug der unterm l7. Iunius ltt'i^ privileglrl'-n Elsindung, »rornack !^,l Schießgewehren allcr Art mit Vereinfachung und Bcschleuniguna, dcs üadens, mil gsrinccn Kosten, bestimmt, sicher und ohne Gefahr die bei der Mündung orer rückwäns in das Geschoß eingebrachte Ladung im Innern d.ssel« bcn entzündet weide, ohne dabei dlc Kapseln an» oder aufzustecken, Zündkraut aufzuschü't« lcn, Blecl'zündcr, Feuersteine oder Lunlen anzuwenden — 3) Dcm Ol,V2^o IVilü-cjlli., Maschinist, wohnhaft ln Bassano im Vtmtianischen, für die Dauer von zwei Iahr.n, auf die Erfindung einer Maschine (ni:c> I^ongli, Zündhölzchen- Erzeuger, wohnhaft in Mailand, (^ur5o cli tioiti» "I'omübino, Nr. 2M6, für die Dauer von einem Jahre, aus die Olsindung und Verbesserung in der Verfertigung der Zündhölzchen. — 5) Dem 268 ^ncirea Oaivani, Handelsmann, wohnhaft in Pordtnone im Venezianischen, für die Dauer ven zehn Jahren, auf die Erfindung in der Pa-pierfabrication, und zwar: 1) als Surrogate für die Hadern und übrigen bisher zur Papier-fabrication verwendeten Ingredienzen, s,hr viele Arten von cultivlrten Pflanzen, so lange sie noch zart, saftig, und im Zustande der Jugend befindlich sind, das ist, ver ihrer Blüthe und vor ihrer Reife zu verwenden; 2) das Zeug wahrend der Arbeit im Hollander abzusondern, wodurch die Gleichförmigkeit des Papierzeuges selbst bezielt werde, indem sich hierbei weder Klümpchen, noch so fein zerriebenes oder kurzes Zeug bilden könne, was bisher bei einem Theile der M^sse nicht zu vermeiden gewesen sey, und 3) die bezüglichen Fitter und Tücher chemisch zuzubereiten, wodurch denselben eine mehr als doppelteDauer verliehen werde. — 6) Dem Earl Numler, Custos - Adjunct am k. k. Hof - Mineralien-Cabinette, wohnhaft in Wien, Wilden Nr. 487, für die Dauer von einem Jahre, auf die Entd/ckung, aus jedem Harze und jedem harz« ähnlichen Körper eine öl.irtige Flüssigkeit darzustellen, welche sich zur Auflösung des Federharzes ((Ü.',0ule1ial2c'5 oder Oumnnelasticum's) und zur Bereitung von Firnissen und Anstrei« cherfarken vollkommen eigne. — 7) Dem Ludwig Dödler, kömgl. pr^ß. Hof- und acade» miscker Künstler, derzeit in Wien, Windmühle Nr. 46, für die Dauer uon zwei Jahren, auf die Erfindung in der Construction eines optischen Apparates, durch welchen ohne Mecha» nismus, durch den Eindruck drs Lichtes auf das Auge, bewegliche Figuren an der Wand dargestellt werden können. — 8) Dem Andreas Christian Roth, Privatier, wohnhaft ln Hii-tzendorf, V. U. M. B. in Niederösterreich,, für die Dauer von fünf Jahren, aus die Verbesserung der Weiß'väsch - Knöpfe, welche mit dop« pelter gespannter Leinwand ohne Naht in messingenen feinversilberten Ringeln gerollt seyen, in der Wasche, so wie auch unter der Rolle kei, nen Schaden leiden, endlich eleganter und dau« erhafter als die bisher erzeugten und gleich billig seyen.— Laidach am 26. Februar 1647. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, r. e. Hofrath. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. Z. 415. (2) Nr. 2573. LicitationS - Kundmachung, zur Beiste llung der gesammten Re-g iebedürfn i sse des Zwangsar beits ha lists und zur Verpachtung der Arbeitskräfte der Zwanglinge. — Zur Beistellung der gesammten Regiebedürfnifse des hier-ortigen Zwangsarbeitshauses für die Zeit vom 1. Juni d. I., oder nach Ermessen der Landesstelle, auch von einem, um I — 3 Monatespatern Zeitpuncte angefangen bis letzten October I849, so wie auch zur Verpachtung der Arbeitskräfte der Zwangsarbeiter für eben jene Zeit, wird am I 2. k. M. April 1847 Vormittags um I <» Uhr eine Licitations- und zugleich Offertenver-Handlung bei dem hierortigen Stadtma-gist rate Statt finden, wobei Jeder, der für sich oder im Namen eines Andern, in welchem Falle jedoch die legale Vollmacht beizubringen ist, einen Anbot machen will, den Betrag von 4lw st., entweder im Baren, oder in annehmbaren öffentlichen Obligationen als Vadium zu erlegen hat. — Die auf die ausgcbotenen Objecte Beziehung nehmenden Bedingnisse können bis zum Tage der Licitation täglich von IU bis 12 Uhr bei dem Sta d tm a g i strate, oder bei dem k. k. Zwa n gZar beits Haus-Verwalter eingesehen werden, daher sich hier nur darauf bezogen und zur Darnachachtung der Licicationslustigen crö'rterungsweise bloß Folgendes beigefügt wird, und zwar: I. Zum ÄuS-ruföpreise pr. Kopf und Tag für die gesammte Besorgung eines gesunden oder kranken Zwäng-lings: — Für Kost, Brot, Bekleidung, Wäsche, Bettzeug, Hauseinrichtung, Holz, Licht und R.inigung der Nasche und Localitäten, Be-gräbnißkosten und alle übrigen kleinen Bedürfnisse (mit einziger Ausnahme der Medicamente) wird auf siebenzehn Kreuzer C. M. festgesetzt. — ll. Zum Ausrufspreise des Arbeitsverdienstes der Zwangsarbeiter pr. Kopf und Tag wird der Betrag von '/, Kreuzer C. M. gegen dem angenommen, daß die Entrichtung des Ueberverdienstes nach dem dießfalls festgesetzten Tariffe dem Beschästigungsunterneh-mer, zugleich Negiebedürfniß« Pächter, obliegen solle. — III. Die Beistellung der gesammten Regicbedürsnisse für das Zwangsarbcitshaus wird nur in Verbindung mit der Beschäftigung der Zwanglinge und nicht die Eine ohne der andern hintangegeden. — IV. Die Wirksamkeit der Anstalt wird in der oben angegebenen Zeit mit ungefähr 3U ZwangSarbeitern beginnen, 2«9 und im Verlaufe der dießfälligen Contractszeit kaum höher als auf 8U Köpfe steigen, in welcher Beziehung indessen, in Rücksicht der jeweiligen Anzahl der Zwanglinge nämlich dem Unternehmer keine Gewahr geleistet wird. — V. Der Unternehmer haftet für die Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten mit seinem ganzen Vermöge» und hat nach erfolgter Annahme seines Anbotes insbesondere eine Caution von 120U fl. zu leisten. - VI. Mehrere, welche die ausgedotenen Objecte in Gesellschaft übernehmen wollen, haften dem k. k. Ärar Einer für Alle und Alle für Einen für die genaue Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten in allen ihren Theilen. — VII Für die Annahme eines Anbotes wird die Gubernial-Rat if ication vorbehalten; es bleibt jedoch jcder Licitant oder Offerent für seinen Anbot sogleich mit der Fertigung des Licitations-Protocolls oder mit der Ueberreichung eines schriftlichen Offertes unwiderruflich verbindlich, wogegen eine Verbindlichkeit für das k. k. Ärar erst mit der Ratification des Anbotes von Seite der Landesstelle eintritt — Jeder Licitant oder Offercnt leistet auf jeden Rücktritt aus dem Grunde des §. 8«2 des allg. b. G. wegen allfälliger verspäteter Einlangung oder Bekanntgebung der Gubernialrarification ausdrücklich Verzicht. - VHt. Auf Grundlage des genehm migtcn Licitations-Anbotes oder Offertes wird mit dem Unternehmer ein besonderer Vertrag ausgefertiget werden, zu dessen einem Pare der Ersteher den gesetzlich erforderlichen Stampel beizustellen hat. — lX. Schriftliche Offerte, welche bis zum Tage der Licitation bei dem hierortigen Stadtmagistrate überreicht, und am Tage der Licitation selbst bis eilf Uhr Vormittags der Licitationscommission versiegelt übergeben werden können, müssen mit folgenden Erfordernissen versehen seyn : Dieselben müssen 2) den Anbot für die ausgebotenen Objecte deutlich und mit Buchstaben «usgedrückt enthalten; K) die ausdrückliche Bestätigung aussprechen, daß der Offerent diese in dem Ieitungsblatte erschienene Licitations- Kundmachung, so wie die bei dem Stadtmagistrale oder bei dem Zwangsar.-beushaus'Verwalter zur Einsicht vorgelegenen dleßfalllgen, von ihm zu beobachtenden Licitations-bcdmgmsse genau kenne, und sich denselben in allen Puncten unterziehen wolle; c) mir dem vorgeschriebenen Vadium pr. 4«>l> fl. belegt, und endlich cl) mit der rechtsförmlichen Unterschrift des Offerenten versehen seyn. — X. Die Of-, fette werden erst nach vollendeter mündlicher Licitation eröffnet. Sollte ein mündlicher Anbot und ein schriftliches Offert gleich günstig für d«ö k. k. Ärar lauten, so steht dem k. k. Gu-bernium die Wahl des Unternehmers frei, ws-dei beide Anbieter bis zu dem Ausspruche der k. k. Landesstellc nach K'. 7 dieser Kundmachung an ihren Anbot gebunden bleiben. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laidach am 15. März 1847. 57 40». (3) "^ Ankündigung der Offertverhandlung in Betreff der Verpachtung des Cavallerie - Easernbaues zu Enns im Traunkreise. — Von äeite der k. k. Landesregierung wird hiemit bekannt gegeben: daß die Erbauung einer Cavallerie-Caserne in Enns für eine Division, im Wege der Offertverhaudlung den Mindcstfordernden überlassen werden wird. — Den Anbotstellern haben folgende Bestimmungen zur Richtschnur zu dienen: I) Die sämmtlichen, bis Ende Juni 1848 im vollendeten Zustande herzustellenden Gebäude bestehen in der Adaptirung und völligen Ausbau des Lerchcntha-ler Caserngebäudes; in Herstellung eines ganz neuen Stallgebäudes; in Herstellung einet- gemauerten und gedeckten Wintcrreitschule; endlich in Herstellung eines Requisiten - Devositoriums. — Die Abplanirungsarbeiten, dann dieCanälo, Stütz- und Einfriedungömauern und die erforderlichen Wasserbrunnen-. Heistellungen sind bei den betreffenden Bauobjecten einbezogen.__Die Kosten für diese Bauherstellungen sind mit folgenden Betragen berechnet: — Die Adaptirung der Lerchenthaler - Caserne für die Mannschaft einer Cavallerie- Division sammt Ausbau der rückwärtigen einspringenden Winkel und einem Ziegeldache mit 17.9«4 si. 28 kr. — Die ganz neue Herstellung des Stallgebäudes auf 342 Pferde von Ziegelmauerwerk mit steinernen Pfeilern und Futterbarn, eisernen Heukörben, dann einem Ziegeldache und sonstigen Appertinentien, dann den Sommerreitschulen mit 80.681 fl. 19 kr. — Die gemauerte und mit Ziegeln eingedeckte Winterreitschule mit. 17.5«!) si. '1 kr. -- Das gemauerte und mit Ziegeln eingedeckte Fcuerlösch-und fl. 29 kr., sonach im Ganzen mit 1l8.92l st. 17 kr. — 2) Die dießfälligen Pläne, Vorausmaße und Baudevise, dann die allgemeinen Bau - Contracts-bedingnisse, welche bei der Bauausführung zur Richtschnur zu dienen haben, können bei der k. k. ob der ennsischen Landes-Baudirection zu Linz, und die beiden letzteren auch bei der Baudirection zu Laibach, während den gewöhnlichen Amtsstunden 270 eingesehen werden. Diese Docum.'ntl müssen von denjenigen, welche Anbote zu machen Willens sind, vor Ueberreichung der Letzteren zum Be« weise der genommenen Einsicht unterschrieben werden. Uebriqens ist zur Erleichterung der Unternehmungslustigen zugleich die Einleitung getroffen worden, daß dieselben die erwähnten Baude-vifen und Baucontracts-Bedmgnisse, eben so auch bci den hicrländigen k. k. Krcisämtern und bei den Baudirectionen zu Innsbruck, Gratz, Laibach, Wien, Brunn und Prag einsehen können. — 3) Zur Erleichterung ler Concurrenz wird es ferner den Offercnten freigestellt, das Anbot auf sämmtliche vorgenannte Gebäude auszudehnen, oder dasselbe nur auf einzelne Gebäude zu beschränken, wornach aber demjenigen Offcrenten der Vorzug gegeben wird, welcher alle oder doch die meisten Gcbäude zur Herstellung in dem festgesetzten Termine, um den billigsten Preis übernimmt und die meiste Vertrauungswürdigkeit besitzt. — 4) Die Anbote sind bei dem k k. Landes-Präsidium zu Linz, längstens bis 15. April o. I., Mittags 12 Uhr schriftlich, versiegelt, mit der Uedcrschrift: vAnbot zur Uebernahme des Baues der Cavallerie-Caserne zu Enns" zu übergeben. — 5) Jedes Anbot muß mit dem Vor-und Zunamen deS Offerenten unterschrieben seyn, und auch die Angabe seines Wohnortes enthalten. Ueberdieß muß darin mit Bestimmtheit angegeben seyn, welche der ausgebotencn Gebäude zur Her^ stellung übernommen, dann mit welchem Nachlasse von den oben unler 1 angeführten Vergütungspreisen diese Herstellung bewerkstelligt werden wolle. Der Nachlaß ist in Percenten auszu-sprecken. -- Auch hat der Offerent seine persönliche Fähigkeit und die zur Ausführung seines Bauänbotes ihm. zu Gebote stehenden Mittel nachzuweisen. — Endlich muß darin erklärt wer-ocn, daß der Offerent die auf diesen Gegenstand Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaßen und Baubeschreibung, dann die allgemeinen Bau-bedingnifse eingesehen und verstanden habe und geuau darnach sich benehmen wolle, zu welchem Behufe er auch die vorgenannten Documente, no.i) vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. — tt) Dem Offerte ist entweder die ämtliche Bestätigung des k, k. Cameral - Zahl-amtts in Linz beizuschließen, daß der Offerent das 5 A Vadium von jener Bauüberschlags-Summe, welche für die zur Uebernahme erklärten Gebäudetheile nach den unter 1) oben angeführten Geldbeträgen entfällt, im Baren oder in annehmbaren haftungsfreien öffentlichen, auf Conv. Münze und den Ueberbringer lautenden Obligationen nach ihrem cursmäßigen Werthe erlegt habe, oder es i«I eine diesem Vadium angemessene, von der k. k. Kammerprocuratur in Linz frü-her geprüfte, und nach KV 23tt und l37l des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärte Sicherstellung beizubringen. — 7) Auf Anbote, aus denen nicht klar hervorgeht, um welchen Preis der Bau übernommen wird, welche in den übrigen bezeichneten Erfordernissen mangelhaft sind, oder welche von den gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, wird keine Rücksicht genommen werden. — 8) Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von der k. k. Landesregierung nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertraulingswürdigkeit des Offercnten erfolgen. — !>) Bis zu dieser Entscheidung, welche den Offcrtstellern unverzüglich bekannt gegeben werden wird, bleibt jeder Offerent für sein Anbot verbindlich, und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, das angenommene Versprechen in allen Puncten zu erfüllen und den förmlichen Vertrag hieri'iber zu un-terserttgcn. — 10) Die Vadien der angenommenen Anbote werden als Caution zurückbehalten, den übrig.n gleichzeitig zurückgestellt. — Den Erstehern bleibt es aber auch unbenommen, die Caution auf eine andere annehmbare Art sicher zu stellen —> bonder k. k. obdorennsischen Landesregierung. Linz am 5. Februar I8i7. Philipp Freih. v. Skrl> ensky, k. k. Neqierungs-Präsident. L e o p. Graf v. Wclserehci in l), k. k. Hofrath. AdolphLud w. Graf r. B a r t h- B a r t h e n h e i m, kais. köll. Regierungsrath. Vcrmischto Verlautbarungen. Z, 4l4. l2) Nr. 7lI. (5 d i c f. Von dem k. k. BcgN'kZgcncktc Nci'sinz, als Ab-baiidiungsmstanz, wurde ül'er Ansuchen der Stephan Louschin'schen Inicstalerbcn, Ocmg und U»M, Lou-sckin von Ilil'joviz, dann Anton Louschm ron Fü'csach, m die freiwillige versicigeruogswelse Veräußcmng des zum Nachäffe dcs sel. Slephan Louschiil vun Iuljo-t)iz gchöligcn, der Herrschaft 3icif»iz 8»!> U'.d- Fol. 600 dienstbaren Hofstatt s^nmnt An- und Zligchöv gc-williges, und ist zu deren Vornahme dic Tagsatzung ii, loco Iutlouiz auf dcn !0. April l. I. Vormiilags 9 Uhr mit dcm Neiwtze angeordntt wolde:i, d^st l)bige Realität nur um oder über den Ilivlntarial--SchätzunMvcrlh pr. 550 fi. hiiNanaegcbcn wclde. Das Invc'.Uaiium, die Licilalionodldiiignisse und der Grundduchscxiract können bci diesrin Gerichte in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. K. K. Bezuksgencht Rcisniz den 10. März 1847- 271 Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 435. (1) Nr. 2727. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Criminalgerichte in Kram, wird hiemit bekannt gemacht: Es sey hierorts eine Kanzellisten' Stelle mit dem jährlichen Gehalte von 400 fl. und dcm Vorrückungsrechte in die höhern Gehaltsstufen mit 5M) si. und «00 st. in Erledigung gekommen. Es werden daher alle diejenigen, welche um diese erledigte Stelle sich zu bewerben be-absichten, aufgefordert, ihre eigenhändig geschriebenen und mit den Nachtveisungen ihrer Moralität, Studien, Sprachkcnntnisse und bisher geleisteten Dienste gchö'rig belegten Gesuche längstens binnen 4 Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in die Laidachcr Intelligenz-Blätter an gerechnet, hierorts zu überreichen, und in denselben auch sich zu erklären, ob und in welchem Grade sie allenfalls mit einem der Beamten dieses k. k. Stadt- und Landrcchteö verwandt oder verschwägert seyen. Laibach am 2». März 1847.___________ Aemtliche Verlautbarungen. Z. 4l7. (2) Nr. 22IHIII. Nr. 256HXVI. Concurs zur Besetzung einer Waldgeh eröstelle bei dem Verwaltungsamte der k. k. Studienfondsherrschaft Mill statt. — Bei dem k. k. Verwaltungsamte der Studien-fondsherrschast Millstatt ist eine provisorische Waldhegersstelle, mit der Löhnung jährl. Einhundert Gulden C M. und dem Genusse der Naturalwohnung in Erledigung gekommen. -Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre documentirten Gesuche längstens bis 10. April 1847 , u. z. die bereits angestellten im vorgeschriebenen Dienstwege bei dem Verwaltungsamte der genannten Studienfondsherrschafr zu überreichen, und sich über ihr Alter, Stand, Moralität, gesunde und kräftige körperliche Beschaffenheit, Kenntniß des Lesens und Schreibens, der Anfangsgründe der Rechenkunst, der deutschen und allenfalls windischen Sprache insbesondere über die nothwendigsten practischen Forstkenntnisse und über die etwa schon geleisteten Dienste legal auszuweisen und anzugeben ob und in welchem Grade sie mit einem der dortigen verwaltungsämtlichen Beamten verwandt oder verschwägert sind. — K. K. Cameras-Bezirks- Verwaltung. Klagenfurt am 9. März 1847. (Z, Amtsbl. Nr. 36 v. 24. März 184?.) Z. 434. (l) Concurs - Ausschreibung zur Besetzung einer erledigten Straßen-Affistenten-Stelle in diesem Gubernial-Gebiete. — Gemäß hohem Gubernial-Decrete vom ß März d. I., Zahl 47!>8 , ist in diesem Gudernial-Gebiete eine Straßenbau-Assistentenstclle, mit dem Gehalte jährlicher 300 fl., einem Kanzlei-Pauschale jährlicher « fl., und dem gesetzlichen Zchrungsgelde für die Dienstreisen von täglich 1 st., in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre, mit denen Zeugnissen über die an einer öffentlichen Lehranstalt zurückgelegte« technischen Studien, dann der mit gutem Erfolg abgelegten theorctisch-- practischen Baudirections - Prüfung aus dem Civil-, Straßen- und Wasserbau, so wie endlich über ihre Moralität, bisherige Dienstleistung und Sprachkenntnisse belegten Gesuche bis 20. April d. I. bei dieser Baudirection einzureichen. — Von der k. k. Landesbaudirection. Laibach am 1». März 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z- «6. (l) Nr. »226. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird über Ansu. chen dcs Jacob Kompaie von Mottling, Haus.-Nr. 35, dessen scit 3l Jahren unbekannten Aufenchattcs abwesender Bruder, Franz Kompare, hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre von beute an, sogewiß persönlich zu erscheinen, oder dieses Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens zu scher,, als widrigens nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist derselbe für todt eiklart, und sein hicrvrtiges Vermögen seinen sich lcgilimiienden Erben cingcant-worlet werden würde. Bezirksgericht Krupp am 6. Mai 1846. Z 408. (I) Nr. 405. Edict. Das k. k. Bezirksgericht Prrm zu Feistriz mach bekannt: Es jey über Ansuchen des Barthelma Sed-mak von Korittenze, wlder Joseph Udoviifch von Waatsch, 84l "in? tabul. crecutlv. 30. November 1842 schuldiger! 68 fl. l9 kr. e. ». e., in die Fcilbietung der qeg«-n^'schen, der Herrschaft Guttenegg «ub Utb. Nr. 47, Rect. Nr. 29 dienstbaren, zu Waatsch qfleqenen, gerichtlich auf 834 si. 40 kr. geschätzten Vienlhube sammt An- und Zngehö'r gewilliget, und es seyen zu deren Vornahmc die Ta.qsatzungcn auf den 22 April, >en ^0. Mai und den 2l. Jum l. I, , jedesmal früh 9 Uhr iil loe« ,-ei «itli« mit dem Beisatze anberaumt worden, daß oiese Realität nur bei der drillen Feil.-biettli.g auch unier dcm Sch^l^ungswerihc hintange- 2 272 geben und ein Vadium pr. 90 fl, zu erlegen seyn wird. — Der GrundbuchsMract, das Schätzungs-protocoll und die Licitationsbedingnisse können in den gewöhnlichen Amtsstunden hiergerichcs eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Prem zu Feistriz am II. Februar 1847. Z. 4l0. (3) Nr. 414. Edict. Vom Bezirksgerichte Schneeberg wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Ursula Tomshllz, Vormü'nderinn der mj. Georg Tomshizh'-schcn Kinder vo,- Altenmarkt, gegen Andreas Mi. cheuzdizh von Bösenberg, in die executive Feilbietung der, dem Letztem gehörigen, »ub Urb. Nr. 201, Nett. Nr. 182 der lübl. Herrschaft Schneeberg dienstbaren, auf 66 4 fi. gerichtlich geschätzten Halbhube, wegen schuldiger 11 fl. 35 kr. c. s. e. gewilliget, und es seyen zu deren Vornahme drei Fcilbietungstermi-ne, auf den 15. April, 15. Mai und 15. Juni 1847, jedesmal früh 9 Uhr, in loco Wösenberg mit dem Beisatze angeordnet worden, daß diese Realität nur bei der dritten Feilbietungssatzung auch unter ihrem Echätzungswerthe hintangegeben werden wird. Das Schätzungsprotocoll, die Licitationsbeding.-ni>je und der Grundbuchsextract können täglich zu den gewöhnlichen Amisstunden hleramts eingesehen werden. Bezirksgericht Echnecberg am 12. Febr. 1847. Z- 6'l7. (3) V e r z e i ch n i ß. Nr. 30l5. Von dem gefertigten Bezirkscommiffariatc- werden nachstehende militärpflichtige Individuen der Erscheinung wegen vorgeladen: _____ Gcburts. ^ ^ AZ Namen oder Z^ Pfarr ZI Anmerkung. 5- Wohnort ^ ' V^? " 1 Jacob Verhouz Duor l3 Blllichgratz ^826 ^ 2 Veit Mcrslekar Preßcr 3 Preß.r 3 Paul Leben Podrebcr 3 BiUichgratz lg2'l ^ Joseph Stanonig Smolnlk 8 Schwarzcnbcrg „ 5 Martin Schnider Oberlaibach !52 Odrrlaibach l82,^ schizh 6 Jacob Schuster' do. >8^ do. s^itsck 7 Georq Vidmar P^'protsche l l Vill'chgratz l622 U Bartlmä Els^cn Bchwarzcnbcrg 52 Schwarzenvcrg ^ ^ Joseph Draschl^r O^^rbr^soviz 7 Preßer „ 10 Lucas Dollenz Saplana 27 Saplana ,^ Unbefuat 11 Franz Pclkouschcg Dv.rlaidach l2U Obcrlaibach ,- > 1^ I^hn'n Vod.-iig Priilava ,9 Blllichgratz i8»8 / abwlsend. 1^ Tyomas Tclzh.k Laplana 19 S'plana „ l^l Mathias Ogrin Großligoina 10 O^erlaidach „ 15 Gcoig Gcrdina Franzdors 9 Franzdorf ,817 lss Matthäus Icrina. Blatnabrcsouza 25 Obcrlawach 17 Franz Eanet Ludgoina ,5 Horjul igl6 18 tZ^spar Malaoa- Lt, Iobst 20 St. Iobst „ sch'tsch 19 Al.x Pezhar S^llo l7 Billickgratz 20 Matthäus Hoikcr Blllichgratz 8 do. „ 21 Joseph Makouz Porp^lsch 11 Prcßer „ 22 Anton Masi Prävole 7 do. 23 Martin Sußmann Raklttna 83 Nakittna „ Alle hier vorgeladenen militärpflichtigen Indioiou»'« haben sich von heutc an binnen 4 Monaten so gnviß vor oi