1049 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr 442 Freitag den 23. Juni 1871. (249—1) Nr. 5552. Kundmachung. Der h. kram. Landtag hat in der letzten Session in der Findelhaus-Angelcgenhcit folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die Findclanstalt in Laidach wird mit l. Inli aufgelassen, d. h. von diesem Tage an wird kein Kind mehr aufgenommen. 2. Die bis Ende Juni 1871 in die Lai bacher Findelanstalt gelangenden nnd in der Landesverpflegung stehenden Findelkinder bleiben nach den jetzt geltenden Normen in der Landcspflege. 3. Bei dem Umstände, daß die Gcbäranstalt nnd Hebammeuschulc fortbestehend bleibt, treten mit I.Iuli 1871 folgende Verfügungen in Wirksamkeit: tl) Die Schwangeren finden schon nach Ablauf des 8. Schwaugerschafts-Monates Aufnahme in der Laibachcr Gebäranstalt und dürfen, falls sie darum bitten, wenn auch nicht krank, vier Wochen nach der Geburt darin verbleiben; nach dieser Zeit aber haben si.' sammt den Kindern die Gebäranstalt zu i.^, l^'sen. 1)) In die Geba'raustatt werdeu uuvcrehelichte, aber auch verehelichte Schwaugere aufgenommen, falls dicfe darum bitteu und ihnen die Direction der Landes Wohlthätigkeitsanstalten den Ein tritt bewilligt. <') Jede Fraueuspcrsou, welche die unentgeltliche Aufuahmc auf Laudeskosteu wünscht, muß ihre Armuth mit einem giltigcu Armuthszeuguissc ausweisen, nnd sich verpflichten, für Untcr-richtszwccke nnd, wenn nöthig, als Amme zu dienen. (I) Die Bestimmung der täglichen Zahluugsgedühr der die entgeltliche Aufnahme in die Gebäranstalt anfuchenden Frauenspersonen bleibt der jetzigen gleich, und so bleiben auch künftighin jene Borschriften anfrecht, welche die Geheim haltnng der Schwangerschaft und der Geburt betreffen. Diese neuen Bestimmungeu werdeu nach vorläufigem Einvernehmen mit der hohen k. k. Re- gierung mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dieselben bis zur erwirkten Allerhöchsten Sanktion vom 1. Juli 1871 augefaugen einstweilen proviforisch in Wirksamkeit treten. Laibach, am 18. Juni 1871. Vom krainischen Aaudesauoschusse. (250—1) "" Nr7^602^ Kundmachung. Im Sprengel dieses k. k. Oberlandcsgcrichtes sind drei nicht adjutirte stciermä'rkische, eiuc adju tirte und drei, eventncll vier nicht adjntirte kä'rnt-ncr'sche, und drei nicht adjntirte krainischc Auscul-tantcnstellen erlediget. Bewerber nm diese Stellen haben ihre gehörig instruirten Gesuche im vorgeschriebenen Wege l bis 14. Juli 1871 bei dem gefertigten Oberlandesgcrichts-Prä'sidimn einzubringen. Graz, am 20. Juni 1871. K. k. Wberlmidcsgcrichts-Prasidium.