(fkfrtsr tinii Wnubmiiigrn der Aurdesßehörden das Jahrgang 1864. Triest, 1804. Buchdruckerei des Oesterreichischen Lloyd. unium Chronologisches Veyeichniß bcr im Jahre 1864 durch die Laudesbehörden des österreichisch - illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. Datum der Verordnung Inhalt Zeitpunct de« Beginnes der Wirksamkeit de« Gesetze» oder der Verordnung 1 g> 3± S § jo .o n . o s w er, St w iS 1863 3 Novcmd. Gesetz, betreffend die Rcfundirung der vom LandeSfonde in Görz und GradiSca an die öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vorschußweise berichtigten VerpflegSko-sten, wirksam fitr die gefürsteten Grafschaften Görz a. .. und GradiSca , Gesetz, betreffend die Resundirung der vom LandeSfonde in Istrien an die öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vergüteten VerpflegSkosten, giltig für da» Mark- 1. November 1863 1864 9 57 29. grafthnm Istrien Gesetz, wirksam für die gefürsteten Grafschaften Görz und GradiSca, betreffend die Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Psrilndengebäude, dann der Beischaffung der Kirchen-Paramente, Einrichtung und anderer Erfordernisse . . Kundmachung der k. k. kiistenländischen Statthalterei, betreffend die Ausdehnung der Fortdauer der Erhöhung der siimmllichen directen Steuern auf die Monate Jänner, 22. Juni 10 58 31. Dcccm. 18. Februar 2 3 1864 21. Jänner Februar, März und April 1864 Kundmachung der k. t. ktistenl. Statthalterei in Triest, womit der Vorsteher des Bezirksamtes Umgebung Görz als Vorsteher der Staatssicherheitsbehörde für die Stadt Görz und die dazu gehörigen Fractionen Grafenberg, 1. Jänner 1 1 21.Februar Prestau, Rosenthal und Staragora erklärt wird . . Kundmachung der 1. k. kiistenl. Statthalterei, betreffend die Zusicherung einer Geldbelohnung an denjenigen, der den Entwender oder einen boshaften oder mutwilligen Beschädiger einer Telegrafenleitung entdeckt, 10. Februar 3 7 6. April 1 anzeigt oder ergreift Kundmachung der l. k. küstenl. Statthalterei, womit die durch die Estratti dal Bollettino della leggi dell’ irn-pero per il Litorale austro-illirico mit den Stücken XXIII, XXVI, XXVII, unter den Nummern 60, 61, 68 und 75 de» Jahrganges 1862 und mit dem Stücke II unter den Nummern 2, 3 und 4 de« Jahr- 31. Mär, 4 9 « Datum der Verordnung Inhalt Zeitpunct des Beginnes der Wirksamkeit des Gesetzes oder der Verordnung RR Su ? ©"5 R* R» XR 2 £ @ 1804 ganges 1863 veröffentlichten italienischen Uebersetzungen von Gesetzen außer Wirksamkeit gesetzt werden . . . 1864 27. Mai 5 11 7, April Gesetz, wirksam für die gefürsteten Grafschaften Görz und GradiSca, womit eine Gemeindeordnnng und eine Gemeindewahlordnung erlassen werden. 17. Juni 8 25 11. „ Edict der k. k. Lehen-Allodialisirungs-Landes-Eommission für das Küstenland, betreffend die Anmeldung jener Lehen im Küstenlande, bezüglich welcher das Lehenver-hültniß nach dem Gesetze 'vom 17. December 1862 (R. G. B. Nr. 103) aufzuheben ist. . . . . . . 15. Juni 7 14 29. „ Gesetz, wirksam für die gefürsteten Grafschaften Görz und Gradišča, betreffend die Herstellung und Erhaltung der nicht ärarialöffentlichen Straßen und Wege . . . 22. Juni 11 59 3. Mai Kundmachung der k. k. Lehen-Allodialisirungs-Landes-Lommission für das Küstenland, betreffend die Consti-tuirung der Lehen-Allodialisirungs-LandeS.Kommission für das Küstenland 11. April 6 13 3. „ Verordnung des Marineministeriums, betreffend die Einführung von Dienstbüchern für die ans österreichischen Kauffahrteischiffen dienende Schiffsmannschaft . . . l. August 14 71 18. „ Gesetz, wirksam für die Stadt Görz, betreffend die Kompetenz des Landtages und des Laiidesausschusses in Gemeind cangeleg enh eiten 28. Juni 12 65 27. Gesetz, wirksam für die gefürsteten Grafschaften Görz und GradiSca, betreffend das Schnlpatronat und die Kostenbestreitung für die Localitäten der Volksschulen. 13. Juli 13 67 7. Oktober Kundmachung der k. k. küstl. Statthalterei, womit die Bestimmungen über die Wiederholung«- und die Fachschulen für Gewcrbslehrlinge verlantbart werden . . 15. November 16 77 13. Kundmachung der k. k. ill. küstl. Statthalterei, die Heeres-Ergilnzung für das Jahr 1865 betreffend 28. October 15 75 19. Gesetz, wirksam für die Markgrasschaft Istrien, betreffend die Eoncurrenz zu den Auslage» bei Epidemien . . 3 December 17 87 14 Novem. Gesetz, wirksam für die Markgrafschaft Istrien, über die Versorgung mit dem für die Bedürfnisse des Lebens und der Landwirthschast erforderlichen Wasser . . . 29. December 18 91 20. Decem. Kudrnachung der k. k. küstenländische» Statthalterei Triest, betreffend die im Küstenlande für die Verpflegung der Militär-Mannschaft aus dem Durchzuge während des Jahres 1865 den Quarlierträgern zu leistende Vergütung 1. Jänner 1865 19 95 Mphaöetisches Jerzeichnih der tut Jahre 1864 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischcn Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. A. Afterlehcn im Küstenlande; Aufhebung und Anmeldung derselbe» zur Ermittlung der Freimachnngsgebühr. 7, 14. Allodialifirnngs - Landes - Commission; siche Sehen-Allodialisirnngs-SaiideS-Commission. Alterclaffen, zur Heeresergänzung im Jahre 1865 anfgcrufene; Bezeichnung derselben/15, 75. Arzneikosten für epidemisch Kranke im Kronlande Istrien; Gesetz über die Concurrenz zu denselben. 17, 87. Ausgleichsverfahre» bei Zahlungseinstellungen pro-tokollirter Handels- und GewerbSleute; die in de» Estratti dal Bollettino delle Leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirico im I. 1862 sub Nr. 68 erschienene italienische Uebersetzung dieser Borschristen wird außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine neue ersetzt. 5, I I. B. Bauten, siehe Kunstbauten. Bemauthnna der Lande«- und Eoncurrenzstraßen im Kronlande Görz-Gradisca; Bestimmungen hierüber. 11, 63. Beschädigung einer Telegraphenleitung; Zusicherung einer Geldbelohnnng für die Entdeckung, Anzeige ober Ergreifung des ThäterS. 4, !>. Beutellehen im Küstenlande; Aushebung und Anmeldung derselbe» zur Ermittlung der Freimachungsgebühr. 7, 14 Bezirksamt Umgebung Görz; der Vorsteher desselben wird als Vorsteher der Staats - Sicherheitsbehärde für die Stadt Görz und die dazu gehörigen Fractionen Grascnberg, Presta», Rosenthal und Slaragora erklärt. 6, 7. Vrürken und andere Kunstbauten im Kronlande Görz-Gradisca ; Bestimmungen Uber deren Behandlung als Theile der betreffenden Straße oder als selbstständiges Bauobject. 11, 59. — im Kronlande Görz-Gradisca; Bestimmungen bezüglich deren Bemauthung. 11, 63. Bücher, siehe Dienstbücher. er. bomits für die Kirchen-Concurreuz-Angelegenheiten; Be stimmungen. 2, 3. — zur Bandurchführnng, technischen und ökonomischen Verwaltung, so wie Aussicht über den Zustand von Eoncurrenzstraßen im Kronlande Görz-Gradisca; Aufstellung. 11, 62. — zur Besorgung der Schulconcnrrenz-Angelegenheiten und zur Ausübung de« Präsentationsrechtes; Bestimmungen. 13, 69. Concurrenzstraßen in, Kronlande Görz und Gradišča; Bestimmungen über die Eonstruction derselben. 11, 6(1. — im Kronlande Görz-Gradisca; Bestimmungen über die Kostenbcstreitnng zur Herstellung und Erhaltung derselben. 11, 69. — im Kronlande Görz-Gradisca; Bestimmungen über Anlage, Verwaltung und Auflassung derselben. 11, 61. Coneurrenzstraßen im Kronlande Görz-Gradisca; Bestimmungen bezüglich dere» Bemauthung. 11, 63. D. Diäten de« Sanitätspersonales bei Epidemien im Kronlande Istrien; dieselben fallen dem Staatsschatz- zur Last. 17, 89. Dienstbücher für die ans österreichischen Kauffahrteischiffen dienende Schiffsmannschaft; Einführung derselbe». 14, 71. Direete Stenern; Ausdehnung der Fortdauer der Erhöhung derselben auf die Monate Jänner, Februar, März und April 1864. 1, 1, <&. Einhebung der sämmtlicheu directen Steuern; Ausdehnung der Fortdauer der Erhöhung derselben ans die Monate Jänner, Februar, März und April 18(54. l, |. Einririitung und Erfordernisse der katholischen Kirchen im Kronlande Görz-Gradisca; Gesetz wegen Beischaffnng derselben. 2, 3. Entwendung einer Telegraphenleitung; Zusicherung einer Geldbelohnung für die Entdeckung, Anzeige oder Ergreifung des Thäters. 4, 9 Epidemien in der Markgrasschnft Istrien; Gesetz über die Loncurrenz zu den Auslagen bei denselben. >7,87. Estratti dal Bollettino delle leggi deli’ (mpcro per il Litorale austro-illirico des Jahres 1862 und 1863; Anßcrwirksamkeitsetzung einiger, durch dieselben veröffentlichten italienischen Uebersetzungen und Ersetzung derselben durch neue. 5, II. Expropriationen von Liegenschaften, zum Baue von Landes- und Soncurrenzstraßen im Kronlande Görz-Gradisca, liegen im Wirkungskreise der politischen Behörden. 11, 63. fr Fachschulen für Gewerbslehrlinge; Verlautbarung der diesfälligen Bestimmungen. 16, 77. Filialkirchen im Kronlande Görz-Gradisca; Bcstim mungan über die Bestreitung der Kosten zur Herstellung und Erhaltung derselben. 2, 6. Freiheit, persönliche; die in den Estratti dal Bollettino delle leggi deli’ Impero pel Litorale austro-illirico des I. 1862 sub N. 60 erscheinende italienische lieber setzung des Gesetzes zum Schutze derselben wird außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine neue ersetzt. 5, il. FreimachnngSgebühr für die nach dem Gesetze vom 17. December 186.1 auszuhebenden Lehen; Unterricht über die Art und Weise der Ermittlung derselben. 7, 13. Gebäude, Kirchen und Pfründen-, in dem Kronlande Gör; Gradišča; Gesetz wegen Bestreitung der Kosten zur Herstellung und Erhaltung derselben. 2, 3. Geldbelvhnung; Zusicherung derselben an denjenigen, der den Entwendcr oder einen boshaften odermuthwil-ligen Beschädigcr einer Telegraphenleitung entdeckt, an zeigt ober ergreift. 4, 9. Gemeindeangelegeuheiten der Stadt Görz; Com-petenz des Landtage« und des Landesausschnsscs des Kronlandes Görz-Gradisca in denselben. 12, 6 3. Gemeindefahrwcge im Kronlande Görz-Gradisca; Bestimmungen über die Constrnction derselben. 11,60 Gemeinden des Kronlandes Görz-Gradisca; Gesetz über die von denselben au den Landesfond zu resundi-rcnden Krankenverpflegskosten. 9, 37. — des Kronlandes Istrien; Gesetz über die von denselben an den Landesfond zu refundirenden Krankenver. pstcgskosten. 10, 38. — des Kronlandes Istrien; Versorgung derselben mit dem für die Bedürfnisse des Lebens und der Landwirthschaft erforderlichen Wasser. 18, 91. Gemeindcordnung und Gemeindewahlordnung; Gesetz, womit eine solche für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca erlassen wird. 8, 23. Gemeind, straßen und Wege im Kronlande Görz-Gradisca; Bestimmungen über die Bestreitung der Kosten zur Herstellung und Erhaltung derselben. 11, 61. Gesetze in italienischer Sprache im Jahre 1862 und 1863 durch die Estratti dal Bollettino delle leggi dell’ impero per il Litorale austro-illirico veröffentlichte ; Außerwirksamkeitsetzung einiger und Ersetzung durch neue. 5, 11. GewerbSlehrlinge; Verlautbarung der Bestimmungen über den Besuch der Wiederholung«- und Fachschulen durch dieselben. 16,77. Gew rbsleute, protokollirte; die in den Estratti dal Bollettino delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirico im I. >862 sub 91. 68 erschienene italienische UebErsetzung der Vorschriften über das Ausgleichsverfahren bi Zahlungseinstellungen derselben wird außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine neue ersetzt. 5, 11. Görz, Stadt, mit den dazu gehörigen Fractionen Grasenberg, Presto», Roscnthal und Staragora; der Vorsteher des Bezirksamtes Umgebung Görz wird als Vorsteher der Staatssicherheitsbehörde für dieselbe erklärt. 3, 7. — Normalschule daselbst; Bestreitung der Auslagen für dieselbe aus dem Normalschulfonde. 13, 67. (Ovrz Grat iSca; Gesetz brlvcffcnb bir Bestreitung bn .ftoslcit der Herstellung imb Erhaltung ber katholisch?» Kirchen- imb Psriinbengebiinbe, bann ber Beischaffnng ber Kirchenparamente, Einrichtung imb anberer Erfor bernisse in biesem Kronlanbe. 2, 3. Görz-Gradisca; Gesetz, womit für bieses Kronlanb eine neue Gemeinbeorbnnng imb Gemeinbewahlorbnnng erlassen wirb. 8, 25. — — Gesetz über bir Refuiibirung ber von bem Lau besfonbc dieses Kroulanbes an bir öffentlichen allgemei iieit Krankenanstalten vorschußweise berichtigten Verpflegt koste». 0, 57 — — Gesetz, betrefsenb bie Herstellung uitb Erhaltung ber nicht ärarial öffentlichen Straßen uiib Wege in biesem Kronlanbe. 11, 5!>. — — Eompctenz beb Landtages uttb beb Landcsaus schusses dieses Kroulanbes iit' Gemeindeangelegenheiten ber Stabt Görz. 12, 05. — — Gesetz betreffend das Schulpatronat und die Kostenbestreitung für die Localitäten der in diesem Kronlanbe befindlichen Volksschulen. 13, 07. Gradišča, siehe Görz-Gradisca. Grafenberst, zur Stadt Görz gehörige Fraction, siehe Görz. H. Handelsleute, protokollirte; die in den Estratti dal Bollettino delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirieo im I. 1862 sub R. 68 erschienene italienische Uebersetzung der Vorschriften über das Sind-gleichsversahren bei Zahlungseinstellungen derselben wird außer Wirksamkeit gesetzt uiib durch eine neue ersetzt. 5, II. Hausreellt; die in den Estratti dal Bolletlino delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirico im I. 1862 sub N. 61, erschienene italienische Uebersetzung des Gesetzes zum Schutze des Hausrechtes wird außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine neue ersetzt. 5, 11. HeereSrrgänzuiig für da« Jahr 1865; Bestimmungen Über deren Durchführung. 15, 75 I Istrien ; Gesetz über die Resiinbirnng der vom Landes-fonbe bieses Kroulanbes an bie öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vergüteten Verpflogskostcn. 10, 58. — Gesetz über die Eoncurrenz zu beit Auslagen bei, in diesem Kronlanbe herrschenden Epidemien. 17, 87. — Gesetz iiber die Versorgung dieses Kroulanbes mit dem für die Bedürfnisse des Lebens und der Landwirth-schaft erforderlichen Wasser. 18, 91. in Italienische llebersehungen der durch die Estratti dal Bollettino delle leggi dell' Impero per il Litorale austro-illirieo im J. 1862 imb 1863 veröffentlichten Gesetze; Anßerwirksamkeitsetznng einiger und Ersetzung durch neue italienische Ilebersehimgen. 5, 11 K Katholische Kirchen- uttb Pfründen-Gebäude; Gesetz für das Kronlanb Görz-Gradisca wegen Herstellung und Erhaltung derselben. 2, li. Kauffahrteischiffe, österreichische; Einführung von Dienstbüchern für die ans denselben dienende Schifss-niannschafft. 14, 71. Kicchengebaude, katholische, in dem Kronlanbe Görz-Gradisca; Gesetz wegen Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung derselben. 2, li. St rcheuparauieute; Gesetz wegen Beischaffnng derselben, giltig für das Kronlanb Görz-Gradisca. 2, 3. Krankcnöerpflegskostu; Gesetz über die Rcsundi-rung der von dem Landessonde des Kroulanbes Görz. Graöisca an die öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vorschußweise berichtigten. 9, 57 — vom Landesfonde in Istrien an die öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vergütete; Gesetz über die Refititbirititg derselben. 10, 58. Krankheitskosten bei Epidemien im Kronlanbe Istrien; Gesetz über die Eoncurrenz in bcnselben. 17 87. Kunstb titen im Kronlanbe Görz - GrabiSca; Bestim-mungen über deren Behandlung als Theile der betreffenden Straße oder als selbstständiges Banobject. li, 59. L LaudeSausscliuß des KronlanbeS Görz-Gradisca; in dessen Wirkungskreis gehört die gesammte technische und ökonomische Verwaltung der Landesstraßen. 11, 02. Landesfoud des Kroulanbes Görz-Gradisca; Gesetz über die Refunbirung ber von denselben an die öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vorschußweise berichtigten Verpflegskosten. 9, 57. — in Istrien; Gesetz über die Refunbirung der von demselben an die öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vergüteten Verpflegskosten. 10, 58. Lnndesstr aßen im Kronlanbe Görz-Gradisca; Bestimmungen über die Construction derselben. 11, 60. — im Kronlanbe Görz - GrabiSca; Bestimmungen über die Bestreitung der Kosten zur Herstellung und Erhaltung derselben. 11, 00. rr Laiideöstraßen im Kronlande Görz-Gradisca; Bestim mungen über Anlage, Verwaltung und Auflassung der selben. 11, (il. — im Kroiilande Görz Gradišča; Bestimmungen bezllg lich deren Bemauthung. 11, liti. Landtag und Landesausschuß des Kronlandes Görz-Gradišča; Competenz derselben in den Gemeindcauge legenheiten der Stadt Görz. 12, 65. Lehen im Kllstcnlande; Anmeldung jener, bezüglich welcher das kehenverhältniß nach dem Gesetze vom 17. December 1862 anszuheben ist. 7, 14. — im Küstenlande; Unterricht über die Art und Weise, wie die »ach dem Gesetze vom 17. December 1862 aufzuhe beudcn Lehen zur Ermittlung der Freimachungsgcblthr anzumelden sind. 7, 15. — AllodialistrungS-LandeS-Commission für das Küstenland; Constituirnng derselben. 6, 13, Lehenbaild; die in den Estratti dal Bolcttino dolle loggi dell’ Impevo per il Litorale austro-illirieo im I. 1862 unter Nro. 75 erschienene italienische lieber-setzung über die theitwcise Aufhebung des Lehenbandes wird außer Wirksamkeit gesetzt, und durch eine neue ersetzt. 5, 11. Lehrlinge, Gewcrbs-; Verlautbarung der Bestimmun gen über den Besuch der WiederholnngS- und Fachschulen dnrd) dieselben. 16, 77. M Mauthschrankeu bei Landes- und Concurrenzstraßen int Kronlande Gärz-Gradišča; Bestimmungen hierüber. 11, «3. Meßnerwohnunge» im Kronlande Görz.Gradišča; Bestimmungen über die Bestreitung der Kosten zur Herstellung und Erhaltung derselben. 2, 6. Militär-Mannschaft aus dem Durchzuge während de« Lerwaltungsjahres 1865; Festsetzung der den Ouar-tierträgern für die Verpflegung zu leistenden Vergütung. 19, 95. Militär-Strafgesetz; die in den Estratti dal Bol-lettino delle leggi deli' Impero per il Litorale austro-illirieo im I. 1863 unter Nro. 4 erschienene italienische Uebersetzung, betreffend einige Ergänzungen des allgemeinen und des Militär-Strafgesetzes wird außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine neue ersetzt. 5, 11. Not nialschale in Görz; Bestreitung der Auslagen für dieselbe au« dem Normalschulfonde. 13, 68. P. Paramente, Kirchen-; Gesetz wegen Beistcllung derselben, gütig für das Kronland Görz-GradiSca. 2, 3. Patronat über die Volksschulen; Gesetz bezüglich des selben, wirksam für die Grafschaft Görz GradiSca. 13, 67. Persönliche Freiheit; die in den Estratti dal Bol-lettino delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirieo dcö I. 1862 sul> Nr. 60 erscheinende italienische Uebersetzung des Gesetzes zum Schutze derselben, wirb außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine neue ersetzt. 5, 11. Pfrnndengebäude in dem Kronlande Görz GradiSca; Gesetz wegen Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung derselben. 2, 3. Politische Behörden; Bestimmungen wegen lieber nähme der Oberleitung bei Herstellung von Pfründen-nnd Kirchengemeiuden. 2, 6. — — die Feststellung der Concurrenzpflicht mehrerer Gemeinden des Kronlandes Görz-GradiSca zur Schnee-schaustung auf Landes und Eoucurrenzstraßen gehört in den Wirkungskreis derselben. 11, 61. — — die Expropriationen von Liegensdiastcn zum Bane von Landes-, Concurrenz- und 'Gemeindestraßen im Kronlande Görz-Gradišča fallen in den Wirkungskreis derselben. 11, 63. — — Aufsicht«recht derselben über die im Kronlande Görz Gradišča vorhandenen öffentlichen Straßen. 11, 63. Polizeibehörde für die Stadt Görz und die dazu gehörigen Fractionen Grafenberg, Prestau, Roseuthal und Staragora; der Vorsteher des Bezirksamtes Umgebung Görz wird als deren Vorsteher erklärt. 3, 7. Pecßgesetz; die in den Estratti dal Bollettioo delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirieo im Jahre 1863 unter Nr. 2 erschienene italienische lieber-setzung desselben wird außer Wirksamkeit gesetzt, und dnrd) eine neue ersetzt. 5, II. Poefisachc» ; die in den Estratti dal Bollettino delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirieo im I. 1863 unter Nr. 3 erschienene italienische Uebersetzung über das Strafverfahren in denselben wird außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine ucue ersetzt, 5, 11. Presta«, zur Stadt Gärz gehörige Fraction, siche Görz. Privatlehen im Kllstcnlande; Aushebung und Anmeldung derselben zur Ermittlung der Freintachllugögebühr. 7, 14. Q. Qnarticrti äger; Festsetzung der denselben für die Verpflegung der Militär Mannschaft auf dem Durchzuge während des Verwaltungsjahres 1865 zu leistenden Vergütung. 19, 95. 91. Rccrutcn - Anshebunft im Jahre 1865; Bestimmungen über deren Durchführung. 15, 75. Reisegebühren des Sanitatspersonales bei Epidemien | im Kronlande Istrien, dieselben fallen dem Staatsschatze znr Last. 17, 89. Rosenthal, zur Stadt Görz gehörige Fraction, siehe Görz Rustikal-Lehen im Küstenlande; Aushebung und Anmeldung derselben zur Ermittlung der Freimachungsgebühr. 7, 14. S. Schiffsmannschaft ans österreichischen Kanfsahrtei schissen dienende; Einführung von Dienstbüchern für dieselbe. 14, 71. Schueeschaiiflung ans Landes- und Eoncnrrenzstraßen im Kronlande Görz-Gradisca; Bestimmung, wem diese obliegt. 11, 61. — aus Landes- und Eoncnrrenzstraßen; die Feststellung der Conenrrenz mehrerer Gemeinden gehört in den Wirkungskreis der politischen Behörde. 11, 61. Schule», Volks-, im Kronlande Görz-Gradisca; Gesetz über das Schulpatronat und die Kostenbestreitnng für die Legalitäten derselben. 13. 67. — Wiederholungs- und Fach-, für GewerbSlehrlinge; Ver-lautbarnng der dießfälligen Bestimmungen. 16, 77. Schutz des Hausrechtes; die in den Estratti dal Bol-lettino delle leggi doll’ Impero per il Litovule austro-illivico im I. 1862 sub N. til erschienene italienische Uebersetzung dieses Gesetzes wird außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine neue ersetzt. 5, II. — der persönlichen Freiheit; die in den Estratti dal Bollettino delle leggi deli' Impero per il Litorale austro-illirico des Jahrganges 1862 sub Nr. 60 erscheinende italienische Uebersetzung dieses Gesetzes wird außer Wirksamkeit gesetzt und durch eine neue ersetzt. 5, I I. SicherheitSbehörde für die Stadt Görz; siehe Staats-stcherheitsbehörde. SpitalSvorpslegSfoste», von dem Landessonde des Kronlande« Görz-Gradisca an die öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vorsthnßweife berichtigte; Gesetz über die Resundirung derselben. 9, 57. — vom Landessonde in Istrien an die öffentlichen allge meinen Krankenanstalten vergütete; Gesetz über die Resuudirung derselben. 10, 88. Staatssrcherheitsbehvfde für die Stadt Görz und die dazu gehörigen Fraktionen Graseuberg, Prestau, Rosenthal und Staragora; der Vorsteher des Bezirksamtes Umgebung Görz wird als Vorsteher derselben erklärt. 3, 7. Staatsverwaltung; derselben wird da« Recht der Oberaufsicht der Schulbauten Vorbehalten. 13, 7(1. Staragora» zur Stadt Görz gehörige Fraction; siche Görz. Steuer», direcle; Ausdehnung der Fortdauer der Erhöhung derselben aus die Monate Jänner, Februar, März und April 1864. 1, 1, Strasbettimmungen bezüglich der Verfälschung von Dienstbüchern der aus österr. Kauffahrteischiffen dienenden Schiffsmannschaft. 14, 73. Strafgesetz; die in de» Estratti dal Bollettino delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirico im I. 1863 unter N. 4 erschienene italienische Uebersetzung, betreffend einige Ergänzungen des allgemeinen und des Militär-Strafgesetzes, wird außer Wirksamkeit gesetzt, und durch eine neue ersetzt. 5, 11. Strafrecht der Gemeindevorsteher des Kronlande« Istrien gegen Beschädiger der Wasserleitungen, Brunnen, Eisternen und Wasserbehälter; Bestimmungen. >8, 94, Strafverfahren in Preßsachen; die in den Estratti dal Bollettino delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirico im Jahre 1868 unter N. 3 erschienene italienische Uebersetzung über dasselbe wird außer Wirk samkeil gesetzt, und durch eine neue ersetzt. 5, 11. Straße», nicht iirarial-öffentliche, im Kronlande Görz-Gradišča; Gesetz über tue Heistellung und Erhaltung derselben, il, 59. T. Taggelder des Sanitätspersonales bei Epidemie» im Kronlande Istrien, dieselben fallen dem Staasschntzc znr Last. 17, 89. Taxe zur Erlangung der Militärbesreiuna; Festsetzung des Betrages und des Termine« zum Erläge derselben. 15, 75. Telegrapheuleitung; Zusicherung einer Geldbelohuung au denjenigen, der den Entwender oder einen boshaften obtr inuthwilligcn Beschädiger derselben entdeckt, anzeigt oder ergreift. 4, 9. 11. Nebcrsetzunge», italienische, durch die Estratti dal Bollettino delle leggi dell’ Impero per il Litorale austro-illirico im Jahre 1862 und 1863 veröffentlichte; Außerwirksamkeitsetzung einiger und Ersetzung durch neue italienische Uebersetzungen. 5, II. VeepflegSkosten, von dem LandeSsonde des Kronlandes Görz-Gradisca an die öffentlichen allgemeinen Krankenanstalten vorschußweise berichtigte; Gesetz über die Refundirung derselben. 9, 57. U VerpslegSkosteu, von dem Landesfonde in Zstrien alt die össentlichen allgemeinen Krankenanstalten vergütete: Gesetz über deren Refnndirung. 10, 58. Verpflegung der Miütiirmannschaft ans dem Durchzuge; Festsetzung der hiefür während des BerwaltnngSjahreS ; 1865 deii Ouartierträgern zu leistenden Vergütung. 19, 95. Volksschulen im Äronlande Görz-Gradisca; Gesetz über das Schulpatrouat und die Kostcnbestreitnng für die Lokalitäten derselben. 18, 67. Vorstkher der Staatssicherheitsbehörde für die Stadt Görz und die dazu gehörigen Fraktionen Grasenberg, Preslan, Rosenthal und Staragora; der Vorsteher de« Bezirksamtes Umgebung Görz wird als solcher dazu erklärt. 3, 7. W. Wahlordnung, Gemeinde ; Gesetz, womit eine solche für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca erlassen wird. 8, 25. Wasser; Versorgung der Gemeinden des Kronlande« Istrien mit dem für die Bedürfnisse des Leben« und der Landwirthschaft erforderlichen Wasser. 18, 91. Wege, nicht iirarial-öfsentliche, im Äronlande Görz-Gradisca; Gesetz über die Herstellung und Erhaltung derselben. 11, 59. WiederholnngSschulcn für Gewerdslehrlinge; Per lantbarnng der diestfälligen Bestimmungen. 16, 77.