Gesetz-uni» Verm diilingMM für das önciTi’irljtirl)=issyrische .Küftenfimö, bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang 1910, XVIII. Stil6. 2lits gegeben und versendet am 24. Juni 1910. 25. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthaltern vom 20. Juni 1910, Zl. G. III—1258. Zu sachverständigen Mitgliedern der Hnfbeschlagsprüfnngs-Kommission in Triest für das Jahr 1910 wurden nach Maßgabe der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.-G.-Bl. Nr. 140, der k. f. Bezirks-Obertierarzt Hadrian Nardini und der Hnfschmiedmeister Barthel Delak in Triest ernannt. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der k. k. Landesveterinär-Referent Siegmund Ussai bestimmt. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich und längstens bis Ende Juni oder November l. I. bei der k. k. Statthalterei in Triest zu erfolgen. Die auf die Prüfung beznghabenden Bestimmungen sind der zitierten Ministerialverord-nung zu entnehmen. Der k. k. Statthalter: Hohenlohe m. p.