Gesetz- und Verordnungsblatt für daö österteichisch-lltirische 3iü|Unfimö, bestehend auS den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradiöca, der Markgrafschaft Istrien und der reichSnnmittelbarcn Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang L863. V. Stück. AuSgcgcbcn und versendet am 3. Juli 1863. N. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthaltern in Triest vom 1?. Juni 1863, betreffend die Bestimmungen eines neuen Laufes der Jstriancr Zoll-Linie in der Gegend von Ccrnical. Nachdem sich bezüglich der Zollgrenze gegen Istrien in der Gegend von Ccrnical einige Acndcrnngcn als nothwcndig hcrausgcstcllt haben, so ist auf Grund der gepflogenen commis-sionellen Erhebungen im Einvernehmen mit der k. k. Finanz-Landes-Direetion in Graz und mit Genehmigung dcS Finanz-Ministeriums der nachstehend bezcichnetc neue Lauf der Jstria-ner Zoll-Linie festgestellt worden: Von der Höhe des VcrgcS Koinik zieht sich die Zoll-Linie abwärts in der Nähe zweier bedeutender Lachen, wo sic sich an den von Jcnipcrstek nach Podgorie führenden Weg entschliefst, sodann den Weg, welcher von Proprite nach Podgorie führt, verfolgt und sich längs sanfter Karsihiigel bis zu dem von Ccrnotich nach Podgorie führenden Wege hinzicht, welchen sie ans seiner südlichen Seite in einer Länge von 490 Klaftern begleitet, und dann gegen Slandia Dolina abfällt, wo sie hundert Klafter unter Ct. Maria unter einem rechten Winkel auf die Höhe Nadvcllizza oder Saliza vor Czcrnatich hinauölünst. Bon hier verfolgt die Zoll-Linie abwärts den Graben und Wildbach Samiöciak, welcher von St. Johann herabkommt, bis zn dem von Lonche nach Gabro-vizza führenden Wege, begleitet denselben ans der nördlichen Seite in der Länge von 70 Klaftern und dreht sich längs dem Bache Podlubental gegen Westen bis zur Behausung Brandolin, von wo sic längs der neuen Reichsstraße bis zur Grenze der Gemeinde Gabrovizza in der Gegend von Hradisice derart sich hinzieht, daß besagte ReichSstraße bis zu diesem Pnncte immer im Zollansschluss c, von bei aber weiterhin immer im Z ollgcbiete verbleib t. Von diesem Pnncte läuft sie in beinahe gerader Richtung gegen Osten, bis sie bei dem Hügel Dimnik wieder die ReichSstraße erreicht, längs welcher sic sich bis zur Grenze zwischen den Gemeinden Ospo und Castelz, sodann aber längs einer Reihe aufgeschichteter Steinhaufen beinahe in gerader Richtung ans d ic Höhe Co most izza h in zieht. Sodann läuft sie unter Prebenegg in der Richtung gegen Süd oft längs einem Graben bis sie den Weg von Ospo nach Triest erreicht, welchen sie unberührt belassend in der Länge von 180 Klaftern begleitet. Hier schließt sie sich an den Graben Linsavcc an. Was hiemit in Folge Erlasses des Finanz-Ministeriums vom 4. Mai l. I. Z. 21067 unter Bezug auf die Kundmachung vom 16. Mai 1861 mit dem Beifügen zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird, daß der neue Lauf der Zoll-Linie mit Tafeln bezeichnet werden wird. Der kaiserl. königl. Hofrath v. Conrad.