LMacherWMtlmg.
Rr. 1tt8.
P rä numiralio,lepr»«>. fi. il, halt,, si. 5.5". ',M dic Zustellung in« H>.,i« halbj. 5» lr. Mit der Poft gnüzl. fl. l5, halvj. ss. 7.SN.
Montag, 11. Mai
Xm.UOll., 3^1.1 fl.;jo:lft pr. .>;c,le Im. n?r.,^m.Ul?.,
18«8.
Alntlichcr Theil.
Sc. k. l. Apostolische Majestät haben mit Allcr^ höchster Enlschlicßnng von, 2«. April d. I. die Frciin Marie Tcuchcrt zur EhrcnstiftSdauic dcs frciwcltlich adeligen Damcnstiftcs Maria "Schul in Brunn aller-gnädigst zu ernennen geruht.
Se. k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 2. Mai d. I. dem Bestallungsdiplome des zuin Ocncralconsnl des norddeutschen Auudcs in Triest ernannten Hermann ^ utterot h das Allerhöchste Exequatur zu ertheilen geruht.
Am 8. Mai 18NK wurde in der l. I. Hof- und Slaals-
dniclcrci das XV. Slllcl dcs Nnchi!grschl'lc»!ce anögegebeil imd
knsmdrl. Dasselbe enthält unter
^ir. 35, da« Gesetz vom 3. Mai 1«68, wudnrch die Frisi znr AmortisiriiNss von Gr!mdenllastnna,i
lia.alinm'!i, welche» auf Urderliringer lauleiioi- Eonftun« liri^ecieden sind, bestimmt wird;' wirksam für dic im Nnchörathe urrlrcleueii Kömqreich? n,>d Bänder;
'lr. 3L das Gesetz uom ,1, Mai 1«s>5, wodlirch die Zusläüdlsslnt n»d das ^ersahre» bci Ämortisinliig der vnn Privaten aü«-!^gebeuc:i Wnthpapinc cicrisselt wird; wnlsam si!r die im Nlichsrathc vertrstcueii kö»ic>reichc und Vändcr.
(Wr. Ztg. 9lr, l<,7 v»m ü. Mai.)
Nichtamtlicher Theil.
Vaibach, 10. Mai.
Die ErgäuzuugSwahlen für den Gcmcinderath nn> scrcr ^andcshanptstadt, welche sich in den nächsten Tagen vollziehen, nehmen derzeit das Interesse der Bewohner beinahe uugcthcilt in Anspruch, und wir hegen den auf-^chtigcn, dringenden Wunsch, daß diese Wahlen so anö-fallcn mögen, damit das Gemcindcwcsen der Stadt da-Uon Nntzen zieht nnd diese sich des Ergebnisses anch bis jllNl Schluß der Wahlperiode frentn kann.
Dazn bedarf es zunächst dcr möglichst zahlreichen Betheiligung an dem Wahlaitc, welche wir auch um so zuversichtlicher erwarten, als dieselbe schon bei den vorjährigen Wahlen bewiesen hat, daß die wählenden Mitglieder dcr Gemeinde sich dessen bcwnßt sind, daß eS sich um einen Act von Wichtigkeit handelt, und daß durch diesen Act die Stadtgcmeindc ihr Recht der Selbstbestimmung und Sclbslwnltuug mittelbar ausübt, indem sic die Männer bezeichnet, in deren Hände sic die AnS-übung dieses Ncchtcs dnrch drei Jahre vertrauensvoll niederlegt.
Es mag manchem das Schauspiel nicht erfreulich ^'scheinen, welches sich unmittelbar vor einer solchen Wahlhandlung vor unseren Augen entrollt, indem die M'cunde und Anwälte der einzelnen Candidatcn bei Ac-"ützlnig der Ocffcntlichkcit leicht das Maß einer ruhigen, objectiven Anschauung überschreiten und so die sich bc-Anenden Theile auf das Gebiet persönlicher Polemik Mathen.
Allein solche Erschciuuugc» bestehen eben, seitdem ts Wahlen und OstraziSmcu giebt, nnd so lange sie Nch in den Grenzen dcr Gesetzlichkeit bewegen, gehört auch diese Art dcr Meinungsäußerung mit zn den unveräußerlichen Rechten des freien Bürgers uud kann nur a" der Form und Art der Ansübnug allmälig gcwin-"ex, und zwar nach dem Beispiel in anderer Herren "cinder theils dnrch die Macht dcr Gewohnheit, theils durch die glättende Schule des öffeutlichcu Bebens.
Es läßt sich nicht verkennen, daß eine solche Lebhaftigkeit dcr Debatte, geführt von geübten Streitern auf dcm Felde dcr Polemik. für die Entschließungen manchcr Wähler etwas Bcunruhigcudcs uud Verwirrendes haben muß; und so Mancher hegt eine» natürlichen Widerwillen gegen das juiln-o in v<>rl>!, »ü,^!,-^ ^cm zu Liebe er sich der folgerichtigen Taktik anschlic-l!cn soll, die Eandidatcnlistc des Wahlcomitl'», das seine ^csinnungsrichtnng ucrtrit, sammt uud suudevtz und "h«e Gmeudation zu dcr srinigen zu machen.
Indessen in dcr Nähe besehen ist das Uebel nicht
l° groß. So lebhaft auch die Bcwcguug dcr Gemüther
°or der Wahlaction ist, so wird, wenn die vollendete
^atsachc anö ihr hervorgegangen ist, diese Bcwcgnng
"Nt umbcfangcucn uud ruhigen Urtheil über Personen
'"d Dinge Platz machen. Dicscs Urtheil aber wird —
° hoffen wir — ein im allgemeinen güustigcs und
^riedlgcndcs sein, uud kaun cs auch sein, wcuu
sov's V^llb" Stadt, mit dcr die Existenz
"leier Familien und ihr Erwerb zusammenhängt, uicht
gefährdet, nicht den Bestrebungen einer Clique oder Partei geopfert erscheint.
Diese einzig vorwaltende Rücksicht kennzeichnet die Gcmcindewahl, iu dcr cs ein fremdartiges Element ist, wenn Fragen dcr Gesetzgebung, Angelegenheiten dcr Rc-gicruug, die außer dcm Gesichtskreis der Gemeinde lic-gcn, cinbczogcn werden.
Die Regierung selbst, auf dem Boden dcr Bcr-fassung, auf dcm sie steht, gestattet dcr Gemeinde daö frcicstc Recht der Selbstbestimmung in allen Zweigen ihrer communalen Wirksamkeit und in ihrem Haushalt; sic wird aber nie dulden, daß über deu Interessen dcr Stadt eine Vcrsaunnlung zu Rathe sitze, von dcr mit Grund zu bcsorgcu ist, daß sic dicsc Iutcrcsscu durch die Willkür cincr Partei zu Schaden kommcn lasse, sie wird dic Grundgesetze, welche sie zum Schutze dcr freien Bewegung dcö Einzelnen, dcr Versammlungen und Körperschaften gegeben hat, mit Festigkeit und Treue walten lassen; aber sie crkcuut dicjcuigcu als ihre Geg-ucr, dencu dcr Äod cn d cr Ve rf assung fremd ist und die ihr auf dem Wege, dcu sie ^'r Förderung dcr höchsten Güter dcr Menschheit, dcr F^' cihcit und cchtcn christlichen Humanität, mit ocm Bcisall von ganz Europa eingeschlagen Hai, hemmend uud stö'^ reud entgegentreten — sic hat die volle Gleichberechtigung dcr Nationalitäten anerkannt und läßt sie anch zur That werden, nicht blos, indem sie ihre Entwicklung gewähren läßt, sie nicht bevormundet und hindert, sondern indcm sie die Nationalität, die heimische Sprache, Sitte uud Cultur der einzelnen Vollsstämiuc allerorten fördert und belebt, wo cs nur immer iu ihrcr Macht steht. Aber daS Bestrebe» ciuer solchen Partei kann uicht auf ihre Untcrslützuug rechnen, dic von dcm glei-cheu Recht für Alle dcu ^öwcuauthcil nur für sich in Aufpruch nehmen, dic dcr Sorge um das Voll als Picdeslal zur cigcncn Erhöhung sich bedienen uud cö um diesen Preis versuchen wollte, das Jahrhunderte alte Bnnd dcr Eintracht und Brü-dcrlichlcit, daS die Nnchdarstämmc ebenso dieö- lmd jenseits dcr Bcrae, wie i» dcn Mauern Einer Stadt verbindet, gewaltsam aufzulösen uud cinc mit dcn größten geistigen lind materiellen Nachtheilen verbundene natio-tionalc Abschlicßuug zn vcrsuchcu.
So habcu dic Wahlen, anf welche jetzt Aller Au» gcnmcrl iu unserer Hanptstadt gerichtet ist, ein offenes Feld vor sich, uud es bleibt nus uur zu wüuschcn übrig, daß die mancherlei scharfcu Töne, die in dcm Vorspiel angeschlagen wurden, verhallen und vergessen werden, daß die neuen Mitglieder dcS Rathes dcn Geist dcr Eintracht und dcs FricdcnS in dic chrcnwerthe Versammlung bringen.
40. Mung >cs gcrrcnhauscs
vom 7. Mai.
Vorsitzender Fürst Collorcdo - Mann s fcld eröffnet die Sitzung um halb 12 Uhr.
Auf der Minislerbnnt: Fürst Carlos Aucrs-pcrg, Dr. Gistra, v. Plcncr, GrafPotocki, Ritter v. HaSncr.
Es werden dic vom Abgcorduclcuhausc in den letzten Tagen beschlossenen Gcsctzc nnd Resolutionen mitgetheilt.
Dcr Finanzministcr Dr. Brestel übersendet 100 Exemplare der Budgetvorlage, soweit dieselbe ausgearbeitet ist Iu dcr Zuschrift dcs FinanzmiuistcrS au das hohe f>a»s wird "die Anordnung dcr Capitel erläutert uud jene Abschnitte angeführt, welche noch nicht anS-
gcarbcitct sind.
Auf Vorschlag dcs Grafen Hartlg wird bcschlos-scu, zur Bcrathuug dcs Budgets cinc Commission von 21 Mitglicdcru zu wählen, welche ihre Vorbcrathuug mit dem Studium dcs vorlicgcudcn Theiles dcr Budget, vorläge zu bcgiuncn habe.
Es folgen nun die crsteu Lesuugcn folgender Gcsctzc:
Gesetz betreffend das Geltungsgebiet der unter Mitwirkung des Rcichsralhcs beschlossenen Gesetze. (Wird dcm juridischen Ausschüsse zugewiesen.)
Gesetz, betreffend die böhmische Nordwcstbahn und
Gesetz,' betreffend die österreichische Nordwcstbahn.
Dcr Prüsidcnt empfiehlt, dicsc beiden Gcsctzc cincm ncn zn wählcndcn Comit«' zu i'bcrwciscn, welches Comilö anch über fcrucrc, Eiscnbahn-Angclegcuhcitcn betreffende Gesetze zu berathen hätte. (Wird angenommen.)
Es folgt noch die erste Lesung dcs Gesetzes über Erhöhung der Diätcuclassc GcrichtSadjuuctcn der an Gerichtshöfen erster Instanz. Dasselbe wird dcr juridischen Eommissiou zugewiesen.
Nächster Punkt der Tagesordnung ist die zweite ^csnng dcs Gesetzes, betreffend die Errichtung dcr politischen Verwaltungsbehörden.
Fürst Iab lauowSki vcrlicst den Bericht dcr politischen Commission uud dcu von derselben beantrag' ten Gesetzentwurf. Derselbe schließt sich ganz der Vor^ lagc ocS Abgeordnetenhauses an, und schlügt nur in den Ziffern im Personal- und Besolduugsschema einige Aen derungcu vor.
Minister des Innern Dr. Giskra erklärt, daß von Seite des Ministcrinms lein Einwand gegen die bcantragtcu Acndernngcn, welche dahin zielen, daß die Statthaltcrciräthe ll. Classe mit dcn Ober-Landesgerichts-und Obcrfinauzräthen in ihren Bezügen gleichgestellt werden, erhoben wird.
Graf W ickcnbnrg beantragt, es möge dcn Con-ccpts-Pratlicantcn nach cincm Jahr Dienstzeit und er-wicscucr Brauchbarkeit ein Adjutum von 300 fl. gewährt werden.
Minister Dr. Oislra. Es sei nach dcm neuen Gesetze für cinc bedeutende Vermehrung dcr mit 400, i")00 nnd l>00 fl. dotirkn ConceptsAdjunctcn vorgesehen nnd ist daher den Praetilanttn Aussicht gegeben, in vcrhältuißmäßig kurzer Zeit in eine Gehaltsstelle cin-zutrctcu. Er halte ein Adjutum für Prakticanten überflüssig.
DaS Gesetz wird schließlich einstimmig in zweiter und zugleich dritter Lesung angenommen.
Es folgt nun die zweite Lesung der Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten in Betreff cincr Reform des Institutes dcr GenSdarmerie, wobei ebenfalls Fürst Ia-blanowSky als Berichterstatter fungirt.
Die juridische Commission glaubt nicht aurathen zu solleu, daß das Haus in Erwägungen eingehen uud Wünschen Ansdruck gcbcu sollte, wclchc dcu Beschlüssen bei der verfassungsmäßigen Behandlung eines bezüglichen Gesetzentwurfes präjudn'ircu tonnten. Ibrc Ansicht geht dahin, daß seitens dcS Herrenhauses sich darauf zu bc-schränkcn sci, die Regicruug auszufordcru, so bald als »wallch cinc Gesetzvorlage bcNcffö der erwähnten Rcfor-mirlltig cinzubriugeu und bei dieser Gelegenheit nur eine wesentliche Bestimmung auszusprcchcu, nämlich, daß der militärische Charakter dcs Institutes beibehalten bleibe.
Gegen dicsc letztere Bcstimmuag wendet sich Baron Hock; er glaubt, daß ein solcher AuSspruch zu Miß. dcntungcn Anlaß geben könnte, und beantragt Weglas-suug des darauf bezüglichen zwcitcn Punktes.
Minister Dr. Gistra betont, daß die Regierung anf eine einheitliche militärische Organisirung dcr Gendarmerie Gewicht lege, nnd daß ein Körper, dcr wic die Finanzwachc, halb militärisch, halb Civil, nicht geeignet wäre, dcn Zweck und die Aufgaben dcr Gensdar' mcric zu erfüllen. Die Majorität entscheidet sich schließlich für dcn Autrag dcr Commission.
Als letzter Punlt dcr Tagesordnung war die zweite ^csung dcs Gesetzes betreffs Aufhebung des Wucher-gcsctzcs angesetzt. Es wird jedoch Schluß der Sitzuug bcautragt lind angenommen, nnd die Debatte über die-scS Gesetz auf jenen, noch nicht bestimmten Tag verschoben, an welchem die Berathung dcs interconfcssionellen Gcsctzcs statthaben wird. Schluß der Sihuna um hall, 3 Uhr.
103. Sitzung dcs Abgeordnetenhauses
vom 7. Mai.
Die Sitzung wird um 11 Uhr von dem Präsidenten v. Kaiserfeld eröffnet.
Abg. Zaillner und Genossen haben folgenden Antrag überreicht: Das hohe Haus wolle den von ihnen beigcgcbcncn Entwurf cineö Gcfctzcö über die Dis-ciplinarbehandlung dcr Advocalcn uud AdvocaturS-CoN' cipicutcn der verfassungsmäßigen Behandlung unterziehen.
Dcr Antrag wird in Druck gelegt werden.
ES wird hierauf zur Tagesordnung übergegangen.
Erster Gegenstand derselben ist die erste ^esuna dcr Regierungsvorlage, betreffend dcn Gesetzentwurf bezüglich dcr Regelung dcs TarifwcscnS und dcr Uclienvachnng dcS Betriebes dcr Eiscnbahn-Uulcrnchiminacn.
Auf Antrag dcs Abg. Pcrgcr wird diese Regierungsvorlage dcm vollswirthschaftlichen Ausschusse zur Vorberathung zugewiesen.
Nächster und lctztcr Gegenstand der Tagesordnung ist der Ausschußbcricht über die Frei gebung der A d u o c a t u r.
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Der Berichterstatter Abg. Dr. Perger verliest den Ausschußbericht. Es wird hierauf die General-Debatte eröffnet. Als Redner haben sich eintragen lassen: gegen: Abg. Dinstl; für: Abg. Zaillner und Dietrich.
Abg. Dr. Dinstl. Ich bin wohl für die Freigebung der Adoocatur sowohl aus dem Grunde der Gerechtigkeit, als im Interesse der Würde des Standes. Allein ich halte das vorliegende Gesetz für mangelhaft. Der Ausschuß tonnte nach dem ihm ertheilten Auftrage entweder rin nur aus einigen Paragraphen bestehendes Gesetz, in welchem einfach die Freigebung ausgesprochen wird, oder ein größeres Gesetz ausarbeiten, wie das unser Ausschuß auch wirtlich gethan hat. Die Advo-catur ist kein Amt, aber auch tcin Gewerbe. Der Ad-vocat ist ein wesentlicher Factor der Rechtspflege. Aus diesem Grunde ist auch der Staat verpflichtet, ihm eine würdige Stellung anzuweisen. Dazu gehört vollständige Unabhängigkeit von den Gerichten sowie von den Verwaltungsbehörden. Die glänzenden Beispiele der cng< lischen und französischen Adoocatur zeigen uns den Weg, den wir hier zu gehen haben. Die Bildung v,on Kammern zur Wahrnng der Rechte der Adoocaten gegenüber den Gerichten, und zur Wahrung der Würde ihrer Mitglieder. Ich muß hervorheben, daß insbesondere die Dis> cipliuargcwalt in die Hände der Advocaten gelegt werden müsse. Unscr Ausschuß hat sich allerdings nicht bc gnügt, die Frcigebung einfach in cinem kurzen Gesetze auszusprcchen, allein er hat auch nichts Vollständiges gebracht. Was er uns vorlegt, ist nur Stückwerk, Ein Gesetz über die Disziplinargewalt soll erst gebracht werden, und bis dahin foll die Disciplinargewalt in Händen der Gerichte liegen.
Wir haben demnach eigentlich einen Rückschritt zu verzeichnen. ES wäre etwas Leichtes gewesen, und hätte nicht viel Zeit beansprucht, gleich eiu Disciplinar-Gcsetz vorzulegen. Ich bin daher aus diesem Grunde mit dem Gesetze nicht einverstanden.
Ich bin zwar nicht dafür, daß die Freigebung erst mit Einführnng der neuen Civilpruceß-Ordnung ausgesprochen werde, weil dadurch die Freigebung wieder auf zulange hinaus verfchobcn würde. Allein deshalb halte ich es auch für nothwendig, daß die Disciplinargewalt schon mit der Wirksamkeit dieses Gesetzes in die Hände der Advocate» gelegt werde. Ich werde in diesem Sinne einen Antrag stellen.
Nachdem die Abgeordneten Dr. Zaillner und Dietrich für das Gesetz gesprochen und sich verbessernde Amendements vorbehalten, wird die Generaldebatte geschlossen.
Berichterstatter Abgeordneter Perger ergreift das Wort: Die Vorgänge im Schooße des Ausschusses zeigten es hinlänglich. daß derselbe für die vollständige Unabhängigkeit des Advocatenstandcs sei. Nur die Wünsche der Ncgiernng, und die Erwägung, daß die Bestimmungen über die Disciplin die Ausarbeitung eines besondere:!, größern Discipiinarstatntcs erfordere, welches vorzulegen sich anch die Regierung bereit erklärt hatte, bewogen den Ausschuß, von dem DiSciplinar-Gesetze diesmal abzusehen. Bis zur Vorlage eines solchen sci die im § 33 aufgenommene Bestimmung hinreichend.
Iusüzministcr Herb st: Es handelt sich bei dieser Frage einfach darum, foll auch künftighin der Justiz-minister die Advocatcn ernennen, oder soll Jeder Advocat werden können, der die gesetzlichen Erfordernisse dazu nachzuweisen im Stande ist. Das ist einfach die Frage und alles andere, was man von cinem Zusammenhange mit der neuen Civilproceßordnung und cinem DiScipli-navgesetze gesagt hat, gehört eigentlich gar nicht zur Sache. Ich fürchte, doß man nur die Frage, die bereits vor 6 Jahren principiell entschieden worden ist, wieder auf unbestimmte Zeit verschieben will. Ich bin dieser Meinung um so mehr, da mir scheint, daß man mit dem Worte Unabhängigkeit des Advocatcnstandcs Ansichten verbindet, die nicht nothwendig damit verbunden werden müssen. Es wird in dieser Beziehung auf andere Staaten hingewiesen, namentlich auf Frankreich als Musterstaat. Aber wem wird denn in Frankreich einfallen zu behaupten, daß jeder Einfluß des Staates und der Gerichte auf die Disciplin der Aduocatcn ausgeschlossen sei? Jede Entscheidung des Disciplinarrathcs kann daselbst an den Apellhoff appellirt werden, und jede Entscheidung muß dem Gcneralprocuratur mitge« theilt werden, damit dieser appelliren könne, und doch wird Niemand in Frankreich behaupten, daß dieser Stand sich seiner Unabhängigkeit erfreut.
Ich bin daher der Meinung, daß da« Haus ganz wohl daran thun würde, dem vom Ausschusse ausge-sprocheueu Prmcipe, daß die Advocatnr vom 1. Jänner an in dem bereits erwähnten Sinne freigegeben werde, beizutreten. ' ^" '
Es wird hierauf zur Specialdebatte geschritten § 1, über die Erfordernisse zur Ausübung der Ad-uocatnr, wird ohne Debatte angenommen.
Zu § 2 (7jährigc Advocatenftraps) ergreift das Wort Abg. Roser. Er hält die 7jährige Praxis für zu hoch gegriffen, und beantragt, daß eine 5jährige Praxis für hinreichend erachtet werde. Ungerechtfertigt sei ferner die im Alinea 2 enthaltene Bestimmung, nach welcher von der geforderten siebenjährigen Praxis wenig, stens drei Jahre nach erlangtem Doctorate
bei einem Advocatcn zugebracht werden müssen. Im Interesse der Unbemittelten beantragt er die Worte: „nach erlangtem Doctorate" wegzulassen. Beide AnAnträge finden keine hinlängliche Unterstützung. Es erheben sich dafür 10 Abgeordnete von der hinken und von der Rechten Abg. Pctrino.
Abg. Zaillncr beantragt eine sechsjährige Go sammtpraxis, wovon wenigstens drei Jahre ausschlicß-lich bei cinem Advocntcn zugebracht werden müssen. Beide Anträge werden hinlänglich unterstützt.
Der Berichterstatter Pcrger erklärt sich gegcu beide Anträge. Schon das Uebergangsstudium mache das Erforderuiß einer siebenjährigen Praxis nothwendig. DaS Wort „ausschließlich" könne im l>>. 2 deshalb nicht aufgenommen werden, weil man sonst glauben könnte der Advocaturs-Concipient dürfe während diefer Zeit sonst gar keiner wie immer geartcncn Beschäftigung nachgehen.
Bei der Abstimmung wurden die Anträge des Abg. Zaillncr mit 60 gegen 45) Stimmen abgelehnt und der 5 2 demnach in der Fassung deS Ausschusses unverändert angenommen.
Die Sitzung wird hierauf nach ,^3 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung Morgen.
Tagesordnung: Bericht des VerfassungS.Ausschusses über dle Beschlüsse des Herrenhauses betreffend die Dis-eipliuarbchuudlung der richterlicheu Beamten und das Gesetz über die Geschäftsordnung des Reichsrathes; Fortsetzung der heutigen Debatte; eventuell zweite Lesung der Regierungsvorlage, betreffend die Einführung von Schwurgerichten für Preßdclicte.
Parlamentarisches.
Die am Schluß der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 5). d. M. eingebrachte Regierungsvorlage lautet:
Gesetz
über die Durchführuug uon unmittelbaren Wahlen in das Abgeordnetenhaus deS Reichsrathcs.
Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathcs finde Ich zu verordnen wie folgt:
ß 1. Wenn der Vorbehalt des tz 7 des Gesetzes vom 21. December 1807, Nr. 141 R. G. B., den Vollzug der Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Rcichsrathcs unmittelbar durch die Gebiete, Städte und Körperschaften anzuordnen, zur Anwendung gelaugt, so ist die nach Maßgabe des Anhanges zu den LandeS-ordnunqcn auf bestimmte Gruppen entfallende Zahl von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses durch die Land. tagswahlbcrcchtigten derselben Gruppen umnttelbar zu wählen.
ß 2. Als Rcichsrathsabgcorduetcr ist jeder wählbar, welcher als Landtagsabgeordncter wählbar ist.
§ 3. Bei der Durchführung der unmittelbaren Wahl in das Haus der Aggeordneten des ReichSrathes haben die für die Landtcgswahlen bestehenden gesetzlichen Anordnungen Anwendung zu finden, insoweit nicht im Nachfolgenden anders bestimmt wird.
tz 4. In Böhmen, Mähren, Schlesien, in der Bukowina, und in Görz-Gradisca hat die Abtheilung der Wählerclasse des großen Grundbesitzes in zwei Wahl-körper zu entfallen und es haben sämmtliche Wähler dieser Classe ihr Stimmrecht in cinem Wahlkörper vor einer Wahlcommission auszuüben, welche in der durch die Landtagswahlordnung hinsichtlich des zweiten Wahl' törfters dieser Wühlcrclassc vorgeschriebenen Weise zusammenzusetzen ist.
Die in der Landtagswahlordnung für Schlesien und für die Bukowina den Wählern des ersten Wcchl-kürpers des großen Grundbesitzes vorgezeichnetc Einsendung von Stimmzetteln an den Landeschef findet nicht statt, es bleibt ihnen aber freigestellt, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten unter den in der Landtagswahlordnung bestimmten Bedingungen auszuüben.
§ 5. Die im § 3 l der Landcsordnung für Tirol aufgeführten Wähler haben, auch wc»u sie der Wähler« classc des adeligen großen Grundbesitzes nicht angehören, in gleicher Weise wie die Wahlberechtigten des adeligen großen Grundbesitzes in dem Wahlkörftcr derselben und gemeinschaftlich mit ihnen das Stimmrecht zu üben.
tz tt. Insoweit in Salzburg, Gürz, Gradisca und Istrien Wähler aus dem großen Grundbesitze oder aus den Landgemeinden mit Wählern aus den Städten, Märkten und Industrialortcn in einer und derselben Gruppe zusammentreffen, haben die letzteren das Wahlrecht durch gewählte Wahlmänner in derselben Weise auszuüben, wie dies hinsichtlich der Landgemeinden vorgeschrieben ist.
§ 7. Die Stimmgebuug bei der unmittelbaren Wahl in das Haus der Abgeordneten geschieht wie bei der Wahl durch die Landtage mittelst Stimmzettel, wo< ranf jeder Stimmberechtigte so viele Namen zu verzeichnen hat, als Abgeordnete zu wählen sind.
Bei Ucberschreitung dieser Zahl sind die auf dem Stimmzettel zuletzt angesetzten Namen unberücksichtigt zu lassen.
tz 5. Im Falle der Ausschreibung allgemeiner un» Mlttelbarcr Wahlen im Lande entscheidet, wenn in einer Gruppe verschiedene Wählerclassen vereinigt sind, für die
Reihenfolge, in welcher die Gruppen zu wählen haben, diejenigen der vereinigten Wählerclasse», welche nach der Landtagswllhlordnung zuerst an die Reihe zu gelangen hat.
8 9. Haben die Wähler des großen Grundbesitze« in einem Wahlkörper, eine Stadt in einem Wahlbezirke, eine Handels- und Gewcrbelammcr oder sonst ein Wahltörpcr für sich allein einen oder mehrere Reichs-rathSabgcordnetc zu wählen, so ist die Wahl in der nämlichen Weise zu vollziehen uud mit den über die Wahlhandlungen geführten Protokolle sammt BczugSacten ebenso zu verfahren, wie dies für die Landtagswahlen vorgeschrieben ist.
§ 10. Wenn mehrere Städte, Märkte oder andere Orte die directe Wahl gemeinschaftlich zu vollziehen haben, so ist jede dieser Ortschaften für sich allein ein Wahlort.
Die Leitung der in jeder dieser Ortschaften in Gegenwart eines landesfürstlichen Commiffärs zu vollziehenden Wahlhandlung obliegt einer Wahlcommifsion, welche aus den: Bürgermeister (Gemeindevorsteher) oder dem von ihm bestellten Stellvertreter und 2 Mitgliedern der Gemeindevertretung des WahlorteS, dann aus 4 vom Wahlcommissär beigczogenen Wahlberechtigten des Wahl-törpers zu bestehen hat.
§ 11. Insoserne die Wahl gemeinschaftlich in mehreren Landtagswahlbczirken der städtischen (8 6) oder der Landgemeinden mittelst Wahlmänner stattfindet, ist der für die Landtagswahl bestimmte Wahlort auch der Wahlort für die unmittelbare Wahl.
tz 12. In allen Füllen, in welchen die gemein« schaftliche Wahl in verschiedenen LandtagSwahlbezir-ken oder überhaupt an mehreren Wahlorten vorgenommen wird, ist der Haufttwahlort zur Ermittlung des GesammtergebnisscS der in den einzelnen Wahlorten vollzogenen Wahlhandlungen vom Landeschcf zu be--stimmen.
§ 13. Umfaßt die Gruppe der Landtagswahlberech< tigtcn, welche einen oder mehrere Reichsrathsabgeordnete gemeinschaftlich zu wählen haben, verschiedene Wähler-classcn, Landtagswahlbezirtc oder sonstige Wahlkörpcr, oder findet die gemeinschaftliche Wahl in Gemüßhcit des tz 10 an mehreren Wahlorten statt, so wird die Abstimmung in jedem der an der gemeinschaftlichen Wahl betheiligten Wahltörpcr und Wahlortc nach den Bestimmungen der LandtagSwahlordnung vorgenommen und es hat jeder Wühler, wenn auf die Gruppe zwei oder mehrere Abgeordnete entfallen, so viele Namen zu bezeichnen, als Abgeordnete zu wählen sind.
Nachdem sohin die Stimmgebung für geschlossen erklärt und das Abstimmungsverzcichniß unterfertigt, die Scrulinirung vorgenommen und das Resultat der uol< lendeten Stimmzählung von dem Vorsitzenden der Wahl-commission bekannt gegeben worden ist, wird das über die Wahlhandlung geführte Protokoll geschloffen, von den Gliedern der Wahlcommission nnd dem landcsfürstlichen Commissär unterschrieben, gemeinschaftlich unter Anschluß der Abstimmungsverzeichnisse und sonstigen BezugSacten versiegelt, mit einer den Inhalt bezeichnenden Aufschrift versehen und dem landesfürstlichen Commissär übergeben, welch' letzterer die Acten, wenn die Hanptwahlcommis-sion am Sitze der Landcsslclle zusammentritt, an den Landeschcf und außerdem an den landesfürstlichcn politischen Amesvorstcher des Versammlungsortes der Haupt-wahlcommissiou einzusenden hat,
§ l4. In dem im vorigen Paragraphs, vorausgesetzten Falle obliegt, nachdem die Abstimmung in allen, an demselben Wahlactc Theil nehmenden Wahllürpern und Wahlorten beendiget ist, die Ermittclnng und Kundgebung des Gesammtcrgebnisses aller Abstimmung«acte einer Hauptwahlcommission, welche zu diesem Ende nach ihrer Constituirung die uon den einzelnen Wahlcom-Missionen eingesendeten Acten zu übernehmen hat.
Die HauPtwahlcommission versammelt sich in Gegenwart eines landesfürstlichcn Commifsärs in dem 5)aupt-wahlortc und hat ans 7 Mitgliedern, nämlich aus dcM Bürgermeister (Gemeindevorsteher) oder dessen Stellvertreter und 2 Mitgliedern der Gemeindevertretung des Hauptwahlortes, dann aus 4 vom Wahlcommissär ernannten, an der Wahl betheiligten Wahlberechtigten zu bestehen.
Ist aber die Wählerschaft deö Haufttwahlortcs an der Wahl nicht betheiligt, so bestimmt der Wahlcon»' missär aus den Wahlberechtigten auch die anderen dw Mitglieder.
Der Vorsitzende der Hauptwahlcommission wild von den Commissionsmitgliederu ans ihrer Mitte ernannt.
Jeder an der Wahl betheiligtc Wahlberechtigte h" Zutritt in das Locale der Hauptwahlcommission.
§ 15. Für Wien ist die Hauptwahlcommission «n der im § 35 (2.) der LandtagSwahlordnnng für Oestt^ reich unter der Enns vorgeschriebenen Weise zusammen' zusetzen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder der von ihm bestellte Stellvertreter. ^
In den übrigen Städten (außer Trieft, § ld/, welche für den Landtag nach Bezirken wählen, ist ° Hauptwahlcommission ebenso zusammenzusetzen, wle l" die Bezirtswahlcommission in den Landtagswahlordnu» gen bestimmt ist. . „«
§ 16. In der reichsunmittclbarcn Stadt Trieft i" ihrem Gebiete ist die unmittelbare Wahl der von °"
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m den NcichSrath zu entsendenden zwei Abgeordneten ohne Theilung derselben zwischen Stadt und Gebiet, mit Geachtung der in dem Slatntc über die Wahl der städtischen Vertretung und der in diesem Gesetze enthaltenen Äcstimmnngcn, nnd zwar in der Stadt in eincni Wahltörftcr nnd abgesondert im Gebiete durchzuführen. Jeder Wähler hat ans seinem Stiinmzcttcl zwei Namen zu verzeichnen.
Die Hanptcommission für die Stadt mit ihrem Gebiete hat nnter dein Borsitze dcö Podcsta oder scincü Stellvertreters aus 2 von ihm bcigczogcncn Stadt-rathen und anö vier anderen vomStatthnltcr bestimmten Wahlberechtigten der Stadt und dcS Gebietes zn be» stehen.
8 17. Znr Giltigkcit der Wahl jcdcS NcichsrathS-abgeordneten ist die absolute Vtchrhcit der Stimmen-den nothwendig.
Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet in allen ssällen das ^os, welches von dem Vorsitzenden, dem Wahl-, bcziehnngswcisc Hanptwahlcommissär zn ziehen ist. t; 18. Ergibt sich vci der Stimmcnzählnng für einen oder den andern zn wählenden Abgeordneten keine solche Stimmenzahl, so wird sogleich zn der engeren Wahl geschritten.
Bei der engeren Wahl haben die Wähler sich ans jene Personen zn beschränken, die beim ersten Scruti-tininm nach denjenigen, welche die absolute Mehrheit erlangten, die relativ meisten Stimmen für sich hatten. Die Zahl der in die engere Wahl zn bringenden Personen ist immer die doppelte von der Zahl der noch ;n wählenden Abgeordneten.
Jede Stimme, welche beim zweiten Scrntinium ans cinc nicht in die engere Wahl gebrachte Person füllt, ist als ungiltig zu betrachten.
§ 19. Zeigt sich der Mangel der crfordcrlicheu Stinnnenzahl "im Falle dcö tz 13 bei der durch die Hauptwahlcommission vorgenommenen (5rmittlnng des yesammten Abstimmungsergebnisses, so veranlaßt der "andcschcf in allen betreffenden Wahlkörftcrn und Wahl-ortcn die cngcrc Wahl, deren Gcsammtcrgcbniß gleichfalls aus den Abstimmungsacten der einzelnen Wahl-coinmissioncn durch die Hauptwahlcommission zn ermitteln ist.
tz 20. Den abgeschlossenen Wahlact sammt allen von der Wahlcommission eingesendeten Bezngöaltcn hat ^e Hauptwahlcommission in der den Wahlcommissioncn sur die LandtagSwahlcn in der ^andtagswahlordnnng vorgeschriebenen Weise dem l. f. Kommissär znr Einsendung an den ttandcschcf zn übergeben.
§ 21. Der ^andcschcf hat nach Einsichtnahme der "ach tz ^ i„ih t; 20 an ihn gelangten Wahlactcn jedem gewählten Abgeordneten, gegen den lein Anöschlicßnngs-l!N>nd von der Wählbarkeit in den Landtag vorliegt, ^n Wahllcrtificat ausfertigen und znslcllcn zu Insscn, welches den Gewählten zum (^intrittc in t'ic Versninm-lung der Abgeordneten des NcichSralhcs berechtigt.
i? 22. Sämnitlichc Wahlactcn hat der ^andcs-chcf an das Ministerinm des Innern zn leiten, von wo ans dieselben an das Hans der Abgeordneten znr Prüfung und Schlnßfafsung nach 8 A des Gesetzes vom :N. Juli 1801. Nr. 78 N. G. V. zn gelangen haben. Wien, am . . .
Dr. Giökra ,». ,>.
Krieg odcr Enlwaffuung?
. Diese anf dem Kontinent fortwnhrciid gestellte Frage 'vlrb von der „Times" in einer Betrachtung erörtert, welche am Schlnsfc Frankreich ernstlich zum Frieden 'Nahnt. ^Zwülftanscnd Preußen", fagt sie, „sind anf unbestimmten Urlanb nach Haus entlassen; größere Ne^ outtionen stehen im Angnst bevor. Mit solchen That Wchcn antwortet Preußen der Anffordcrnng französischer ^onrnalc zur Entwaffnnng. Preußen zeigt feinen guten ^"lUen. Diese erste Demonstration mag von keinem be-
c.litendcn Belang sein, sie mag nncrwicdcrt bleibe», zn '""cm unmittelbaren Ergebniß führen. aber der erste Mitt ist gethan, nnd bekanntlich ist nur der erste ^Mitt schwer. Was wird Frankreich thun > Frankreich °ao wie es heißt, mit fieberhafter Eile seine Rüstungen '"u>etzt, so daß Reisende cö wie ein großes im Aufbrc-acn begriffenes Feldlager beschreiben. Wie die Sache M steht, kann es nicht weiter gehen. Ein Anstand, der weder Krieg noch Frieden, ist ein Spiel, bei dem alle verlieren. Die Beendigung desselben ist eine Nothwen-° gkett für das Volk, cinc Angelegenheit für die Neaic.
ungcn. in der ihnen keine Wahl bleibt. Mag anch Mar.
cyall 9iiel im Rathe des Kaisers alles niederdonnern u"d erklären: Frankreich sei zn weit gegangen in seiner
r.legcnschcn Politik, um zurück zu können ; Entwaffnnna '"nnßcr Frage; Krieg die einzige Anösicht .^ >,ns
"Ud ^. ^^^ ^^.^ j^^-^llgcn. Zum Krieg dürfte es
"hl nicht kommen. Warnm dann aber nicht entwaffnen?
^ eine Entwaffnung, allmälig nnd partiell, oder allge-
er^-"^ ^"chzcitig, eine Möglichkeit in Europa? Sie
'Mnt. möglich oder nicht, als cinc Nothwendigkeit
zu l> - k"^l)s "lust'ftcn kann cS in Europa nicht
sich" .^c kommen. An dem Kaiser ist daher dic Reihe
Nveit7N^^,und.zwar in einer Weise, die keine
Die Arbeiterfrage in Paris. i
Die „France" stellt ihre Betrachtungen über den < zwischen der Stadt Paris nnd dem Credit foncicr abgeschlossenen Vertrag an, welcher nächstens im gesetzgebenden Körper znr Verhandlung kommen wird. Sie tritt der «Ansicht bei, daß cinc gewisse Mäßigung in den großen Arbeiten eintreten muß. Wir sagen nicht, daß die großen Arbeiten von Pario anf einmal aufhören sollten; aber wir glaubeu, oaß es ersprießlich fcin dürfte, nach nnd nach die Triebkraft zn mäßigen, welche man bei ihnen in letzterer Zeit zur Anwendung gebracht hat. Die Erfahrnng beweist, daß dieses sich Hinrcißcnlassci! zn Auswegen, zn Unregelmäßigkeiten, zn Gefahren Anlaß gibt, die vermieden werden muffen, weil der ganze finanzielle und der moralische Ercdit davon abhängen.
Vortreffliche Köpfe meinen übrigens, es seit Zeit, diese ausgedehnte Arbciterbcvöllernnss, welche die Ueber trcibnng der Pariser Unternehmungen in den Mauern der Capitale anhäuft, der allgemeinen Arbeit Frankreichs wieder zurückzugeben. Der Ackerban und sogar die In-dnstric leiden, weil es ihnen an Armen fehlt. Die Arbeiten der Städte haben alles angezogen dnrcli die Sicherheit der Erhöhung des Taglohncs. Wir wollen nicht nach so vielen anderen wiederholen, daß diese ungchcnrcn Agglomerationen cinc Gefahr für den öffentlichen Frieden sind, aber cS ist augenscheinlich, daß sie das Gleich, gewicht der industriellen Macht des Bandes stören nnd die Extremitäten verarmen machen, indent sic den Reich--thnnl ins Ecntrum bringen.
Endlich sind anch die Hilfsquellen nicht nncrschüpflich. Dic Pariscr Bcvöltcrnng bezahlt an Steuern mchr, als man von ihr verlangen kann, nnd die Stunde der Erleichterungen ist gekommen. Sie ist gekommen im Interesse der Bewohner der Eapitalc nnd im Interesse der Nationalprodnctc, von dcueu cinc große Anzahl nicht nach Paris lommcu kann wegen der Ucbcrtricbenhcit der Octroi-Abgabcn.
Rußlands äußere Politik.
In einem Artikel über Rußlands äußere Polikit versichert der „Golos", daß Rußland Angesichts der ncucu Gruppirung der cnropäischen Staaten die Nothwendigkeit ertannt habe, sich jcdcS Einflusses auf die Augclcgcnheitcn des Continents, namentlich auf jene Deutschlands zn enthalten; unr jenen Fragen werde cS seine Anfmcrksamtcit zuwenden, welche von vitalem Interesse für Rußland find. Die ^ösnng solcher Fragen werde cs aber mit Ausbictuug alles seines Einflusses anstreben, ohne nöthigcnfalls sclbst vor einem Kriege znrückznbcbcn. Gegenwärtig gebe es jedoch nur cinc Frage solcher Art, meint der „Goloe" — die orientalische, nnd dicsc Mcinuna des russischen Blattes ist auch je»c Kcr russischen Regierung, welche eben im Orient auf allen Pnnltcn ihre Helicl ansetzt, um das wankende Gebäude der Türtcnherrschaft zum Falle zn bringen. Wir können nicht oft genug versichern, daß Rußland bei den heutigen Vorgängen in Rumänien die Hand im Spiele hat, indem cs ganz richtig erkennt, daß in erster Reihe Oesterreich Verlegenheiten bereitet werden, wenn den Indcnoerfolgungcn nicht bald ein Ziel gesetzt wird.
Die Ermordung der Mlyosen in Japan.
Paris, 3. Mai. Der Marincmlnistcr hat aus Japan Nachrichten über die Ermordung eines Theiles dcr Mannschaft einer Dampfschaluppc 'dcS „Dnplcix" erhalten: Am 8. März wnrdc ein Fahrzeug "ans Land geschickt, nm den französischen Gesandten nnd dc» Commandanten der „Venus" aufzunehmen. Die Mannschaft hatte schon zwei Slnndcn am Qnai zugebracht, ohuc daß die Bevölkerung die mindeste Feindseligkeit aczciat hätte, als sie plötzlich ohne irgend cine Provocation ihrerseits von einer Grnppc von 80 bis 100 bewaffneten Männern überfallen nnd angegriffen wird. „Einige nnscrc ^entc springen ins Wasscr nnd dcckcn sich durch das Schiff, dic übrigen werden ermordet. Sobald alles beendet erscheint, ziehen die Japanesen sich zurück. Die ^cnlc, wclchc im Wasscr warcn, steigen, obgleich sclbst verwundet, von dem Eigenthümer dcr Schalnppc, cincm Mann von seltener Energie, crmulhigt, wicdcr an Bord; sic findcn dic Maschine beschädigt uud außer Stande zu arbeiten; sie gchcn nnlcr Scgel nnd gewinnen glück' lich das Weite. Die Opfer dicfcs schcnßlichcn Attentats sind: Dic Herren Gnillon, Aspirant crilcr Elassc, ^c Mcur, Bootsmann, Grnncnbcrgcr, Heizer, ^angcnais, Bobcs, Modest, Humet, Nonails, ^avic-Boulard, Eon-dcttc, Matrosen. Man meldet, daß die japancsischc Nc-gicrnng alle von ihr verlangten Gcnuglhuungeu bewilligt hat."
Die „Patrie" meint, die japanesischc Regierung hätte sich nur znr Bestrafung dcr Schuldigen, von dcncn bis jetzt drci ermittelt sind, nnd zur Schadlos Haltung für die Familien dcr Ermordeten bereit crllärt.
Zum Proceß Johnson.
N cw - ?) ork, 25. April. Mr. Boutwell eröffnet heute die Ar'gnmcntation für die Anklage: Der Prüsi» dent habe kein Recht, die Gesetzlichkeit einer Emigres act5 in Frage zn stellen, er habe dieselbe nnr ausznfüh-rcn und keineswegs daS Recht, das Gesetz zu verletzen,
um eine richterliche Entscheidung über seine Giltigkeit zn erzielen. Die Behauptung, der Präsident habe gesetzlichen Beistand gcsncht, sci cin rcincr Vorwand, er habe nnr die RcgicrnngsdcpartcmentS despotisch beherrschen wollen, um sie zu gesetzwidrigen Zwecken zu bc. nützen und die Union im Sinne der Rebellen umzugestalten. Dcr Rath dcs CabinctS sci leine Rechtfertigung für den Präsidenten, wenn er die Constitution verletze. Die Rcocn Johnson's seien klarc Beweise, daß dcr Prä« sidcnt keine passende Persönlichkeit für seinen Posten sei, die Anklage sci als vollständig begründet erwiesen und ^die Scrurlheilnng werde den Frieden im Lande wieder herstellen. General Logon verlas daranf eine gedruckte Rede, die im Ganzen denselben Gcdanlengang verfolgt. Dcr Präsident schütze allerdings gntc Zwecke für seine Handlungen vor, damit könne aber jeder Verbrecher kommen. Dcr Attorney Gcncral Stanbnry ist fortwährend unwohl uud wird wahrscheinlich feine Theilnahme an der ferneren Vertheidigung aufzugeben gcuö» thigt sein.
Oesterreich.
> Wien, 7. Mai. (Ungarisch-croatische ^ A u ö glcich s - V crh an dlun gen.) Die in der croa» tischen Frage in Pest berathenden Deputationen hielten, wie dcr „P. ?l." mcldct, bis jetzt nnr Eine gemeinsame , Sitzung, in welcher jedoch die Frage mcritorisch nicht , verhandelt wnrdc. Es wnrdc blos von croalischcr Seite !gcmcldct, daß sich die croatischc Deputation constitnirt ^ und Anton Vatanovich zum Präses gewählt habe. Unga-! rischcrscits wurde bekanntgegeben, daß sich die ungarische ! Deputation nicht zn consliluircu brauche, da blos einige ^ncnc Mitglieder eingetreten scir». Wirkliche Sitznngm ! fanden außerdem -bis jetzt nicht statt, cs werden jedoch fast ^ täglich Privat-Confercnzcn abgehalten, welche ein gutes ! Resultat erwarten lassen. Die croatischc Deputation wird von cincm ganz anderen Geiste beseelt, als im Jahre 18l>(>. Gegenwärtig ficht dic ungarische Deputation den Pnnctationcn dcr croatischcn cntgegcn. Dcr Inhalt die» scr Punctntioncn cntzicht sich vorderhand dcr journalistischen Mittheilung, man glaubt jedoch, daß dieselben derart scin werden, daß sie ungarischerseits angenommen werden können. Zn einer gemeinschaftlichen Sitzung dürfte cs tanm mchr kommen, und man hofft im Wcge von Nnnticn cin ersprießliches Resultat erzielen zu können.
Locales.
— (Mil it ü r V e l ü n de r u ll g c ii.) Dei Official 1. Classe ii, der Mllitalmrdicamcnteichlanchr, Flildnch A b l, von der GaiiusottSapothcle zu Laibach, wuibe zum Velwal-lkl 2. Classe mit d«'r Eintheilung zum Mcnicamentendepot in Hrlmaniisladt etnaüül. Pcosionill wlllde der Major: Adolar F u» t von Scnstenau o»s Iilf.-Rrg. Nr. I? und drr Plafthauplmann 1. Classe Jacob Zill er in Laibach gsgen nachlrägliche Silpllarbillirung in dcn zcillichen Rudcslaiiv vcrsrtzt. Dcr Platz'Obellielllenant Flanz Thcr-Ici vom Platzcommanoo in Laidach wurde zum Feslungs-commando jsu Xomorn veischt.
— (Tob fall.) Gestern fand u»ler cluhcigcwühnli-cht'M Mcnschenandiangc das Ne^täbnih brr Haus- und 3ica< litälrübcsilzerin Svclina (vulgo Medial), lincr wegen ihlcr Glichzslstilchtiglcit und Wohlthätigkeit allgemein be-lannlcn und geachteten Perjöimchklil, stall. Dilselbe hat dem Vernehmen »ach, abgeschsN vun einigen unbedeulenden ile-gatc», zum (5lhe» ih,sK angeblich bis zur Hälfte verschuldeten Velmögenö per 300.000 fi. das Vist hum Laibach ci>ige
Eil«nrsendet.
Aus der politischen Abbandlunc,, welche der Herr Dom« pfaner Josef Supan am 25. März 1806 in Form einer Predigt qchallt,,, spüler ,.a„f allgemeines V^langen" im Drucke ve^ffentlicht hat und zur Unterstlitzung seixer Ge. Mcindclalhocandidaten und zu andere» frommen Zwecken lolporlirci! lieh, läßt sich unschwer entnehmen, dcih dieser Wahlcandioat der nationale» Pailci über die bochwichligslen Fragen unserer Verfassung einer sehr engherzigen, nichts weuigei als sleisnmigen Ansicht huldigt.
Wenn wir auch diesen einseitigen Standpunkt de« Herrn Dompsa.ters begreifen nnb weie entfernt sind, ihm zuzumulhei,, das; er sich für die Freiheit des Volles in gleich rührender Weisc liegcislele, wie für die Interessen des so hart bedrängten h. Stuhles, so lölinen wir doch unser Er« ! staunen darülur »icht verhehlen, daß daS bülgelliche Wahl-comit« es uMernimml, den Wählern dcs ll. WalMlvers „deren überwiegende Mehlhcit dcn Eid aus unvei-blüchliches treues Festhalten an der Versal« snng abgelegt, die B e ob a ch tn n g d c r St a als . grundgesetze beschworen hat. einen Candidate,, aufzudnnge», d.ssen hisherigcn dfsentlichen Kundqebunaen uns lein cntschicdeüls Eintreten sür unsere ver'fnssunqS» maßigen Ncchtc eiwallen, vielmehr eii'lretenden Falles eine opposilionllle Haltung gegen die Foitenlwicklung unserer Verfassung bljürchtcn Icssln.
Doppelt luhn cischeinl u„?i diese Zumuthung in einem Augenblicke, wo „dcr wirtliche Forlsch'ilt zum Besseren," nämlich die Enlscheirung der schwebenden politischen F.agen im Siliue dcr bishell'^es!, von l>er Majorität der lalholischen >Vevöltelung Oesterreichs mit Begeisterung aufgenommenen
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Beschlüsse des Herren« und Abgeordnetenhauses durch die neuesten hochherzigen Worte unseres erhabenen Kaisers: „Lassen Eie uns aus der betretenen Bahn „rasch und entschieden fortschreiten, um so „ehestens zu gedeihlichen und ersprießlichen „Resultate zu gelangen" — verbürgt ist.
Wir zweifeln sehr, daß das bürgerliche Wahlcomitli und der von demselben uns vorgeschlagene Wahlcandidat Herr Dompsarrer Supan das vorgestreckte Motto: „Fortschritt zum Bessern" in dem Geiste dieser Festigung und Fortbildung einer freiheitliche» Verfassung auffasse, und wir wissen nicht, ob man mehr die in der Anempfehlung eines solchen Candidate« liegende Anmaßung dieses Wahlcomit^'s oder die Aufrichtigleit anstaunen soll, mit welcher dasselbe seinem heuchlerischen Programme: „geistige Hebung der Nation innerhalb des Nahmens der Verfassung" und „Forl' schlitt zum Bessern" durch die Aufstellung eines so pronon-cuten Wahlcandidatcn, wie es der Herr Dompfarrcr ist, die richtige Eillärung beifügt.
Als treue Katholiken beugen wir uns vor den Worten des Apostels, welche der Herr Dompfarrer zu seiner Devise gewadlt hat: „Man muß Gott mehr gehorchen, als den Menschen." Wir wissen aber auch, daß dieses Gcbot scine Begrenzung findet in dem Auöspruche unferes Heilanden: „Gebet Gott, was Gottes, und dem Kaiser, was des Kaisers ist," und an diesen Worten werden wir stets treu festhalten.
Mehrere ucrfaffuugstreue Wähler des II. Wahl-
ltöl'M'5.
Eiu hübsches Taschcnspiclcrfiückchcn.
Verflossenen Samstag producirte sich wieder in derCitalnica der beliebte Escamotcur Monsieur „Triglan" Er zeigte diesmal ein gan; neues, hier nvch nie gesehenes Stückchen: „Wie man cin Deficit verschwinden macht." Keinc Hexerei, bloße Geschwindigkeit. Alan nimmt einen baren Cassarcst und deckt das Deficit damit zn: wenn man ihn nach einiger Zeit wieder wegnimmt, ist das Deficit verschwnndcn. Nur gelang dissmal das Changircn nicht ganz, denn wenn wir anch den Rath des „Triglau" befolgen und die 9613 fl., welche «"!» Rubrik XXVII. Post 3 Iü. 164') wohl bekannt, daß derselbe aber, wie sich mäuuiglich ans den Mithcilungcn S. 13 überzeugen wolle, cin reiner S olda tc u cxc cß, und die Betheiligung der B ü rgcrschaft durch dic vom Militär verübten Mordthaten veranlaßt gcwefcn. Die hingerichteten Tumultuautcu waren Soldaten. Daher diese historische Parallele zum Sokol-Exceß jedcufalls eine mißglückte.
Aufrage an den Veschicl/toforscher des „Triglav."
Sie crzählcn von cixciu großartigcn TuumKr, dcr dru 13. Mai l645 uutcr dm Augcii dcH damaligen Stadtrichtcrs Ludwig 2 ch ö u l e b c u hierorti« sich ablvickcltc und iu der Hin-richtnug zwcic.' Tnmnltuaiitcu scincu Abschluß fand.
Glaubcn 2ic wohl, daß dic damaligen Richter dic Intcr-vcuticin Schönlclxns deiiu Tumulte als ciucu Mildcriiügsgruud dei der Vcsir^fuiiss dcr Tumultuanlcu augcsrhcu haben?
Dai! scheint nicht dcr Fall gcwcscu zu sei», dcu» soust hätten zwci uo» dcn Tumnltnantcu nicht gelüpft werden tüuncn, und
eS müßte dcr Stadtrichtcr Schönlebeu von seinem Amte suspeu-dirt N'orden sein.
Mehre Leser des „Triglav," die zugleich Wähler sind.
Vesscntlichcr Dank.
Der „Triglav" hat schon zu wiederholten Malen für meine einstigen Versuche in der slovcuischen Literatur in einer Weise Reclame gemacht, daß ich ihm hiefür zum besten Danke verpflichtet bin. In mir regt sich schließlich ein selbstgefälliger Stolz, womit ich die längst vergessenen Kinder dcr sloveuischen Muse zu betrachten beginne. Sie haben wahrlich eine Feuerprobe bestanden, sogar meine Gegner zollen ihnen Anerkennung. Die Schriftgelchrtcn des „Triglav", die bei Nennung des Namens ihres „Vaters" wie vor dem leibhaften Gottseibeiuns drei Kreuze zu schlagen pflegen, ziehen sie aus dem slovcuischcn Duukcl hervor, kleiden sie in das verhaßte deutsche Gewand, ja sogar der bekannte Reimschmied des „Triglav", behängt sie mit seinem deutschen poetischen Flickwerk in ziemlich anständiger Form.
Nur die Commentare zu meinen Geistcsftroducten sind nicht ganz glücklich, daher ich mich bemüssiget fühle, hierin dem „Triglav" nachzuhelfen.
Seine letzte Nummer producirt Bruchstücke aus meinem, im Jahre 1855 erschienenen Gedichte: „!'ic>k! 3>«bl>v,^ „verfluchter Rechen," aus.
Ich empfehle dcn Patronen des „Triglau" nnd ihrem gläubigen Anhange das genaue Studium des besagten Gedichtes, es kommt darin auch ciu Vers vor:
.1,- I<> V >i /i^ll, >>luj!l> I»!i!V !'l!X8^!>I
Nur in fremden Sprachen that er gern rumoren; vielleicht läge die Anwendung der vaterländischen Lection mittelst des Recheusticles auch für jene sehr nahe, die mit der russischen Voltshymnc: ll"/." l,'l!,^> 1,,'imi xl!!,^' (I<'!-/.<>vil^ in Wirthshäusern in der Stadt und auf dem ^andc gewaltig rumoren (i-nx^Xj").
Wenn ich in jenem Gedichte sagte:
l>l lüllü! j<> l« « silll^n«» ><> bülü»!! (er hörte auf, nur in der fremden Sprache sich zu prahlen),
oder nach der schönen Ucbersctznna. des Trigluv-Reimschmieds:
„Cr that mit der Fremden nicht mehr dick," so liegt wohl in diesen Worten kein Sprachgesetzcntwurf, dcr dem Sohne traiuischcr Bauern verbieten würde, das Deutsche als fremde Sprache zu lernen, was sich übri' gcnS auch auf das Russische bezöge, das ihm nicht min dcr srcmd ist. Mit jenem Ausspruchc behauptete ich auch nicht, das Deutsche sei in Krain eine fremde Sprache; es ist wohl fremd für den krainischen Bauer, und „Triglav" wird zugeben, daß es in Kram nicht lantcr Bauern gebe, obwohl cr nach seiner Sprache zu urtheilen in dcr gegentheiligeu Anschauung besangen zu sein scheint.
Die aus dcm „Triglav"-Artikel durchschimmernde Verdächtigung, als Hütte ich mcine Muttersprache gehöhnt, muß ich als ciuc dcr gewohnten Liebenswürdigkeiten des ..Triglav" für die zu meinen Gunsten gemachte Reclame mit in dcn Kauf nehmen.
Vielleicht nimmt cr ein von mir im vorigen Jahre verfaßtes Flugblatt über die erfolgte Laudtagsanflösunc, zur Belehrung des krainischcn BanerS, als Vcrhöhnnng des Slovcnischcn auf. Wahrlich, cS that mir leid, cin politisches Experiment der Patrone des „Triglnv" nicht beweihranchcn zn können, womit sic sich selbst olamirt und dcm Vandessoudc, respective dcn Steuerträgern leine Crlcichterung dcr Lasten verschafft haben.
Oder verwechselt „Triglav" Kritik mit Hohn? Erstere habe ich öfters an Dichterlingen, die Wortschwall
für Poesie halten und ihre literarische Eitelkeit als Patriotismus ausposaunen, an Fabrikanten heimischer Geschichte, die ihre Hirngcspinnstc als historische Facta unter das Volk schmuggeln, an Sftrachreformatoren, die die slovenische Schriftsprache, die doch ein Bildungs-mittcl des Volkes sein soll, für selbes völlig unverdaulich gemacht haben, geübt.
Allen diesen Herren wäre cine Lection mittelst des Rechenstiels anzuempfehlen und es heißt in dem von mir verfaßten Gedichte:
„IVi'j I»u- ili/ili xnnsl)" und ,,^u>5
Nl!> 5(! ll,K<» <>!>!!I!.^', !)(>(!<' sw lü'Sl'lllll, !N «ljlMilll
>kl,/!>l!>: 5j!i>vü ttlüvjlmüm. „Jeder von uns halte eS so, daß durch Wort uud That erwiesen werde Ruhm dcn Slaven!" Hierin liegt wohl keineswegs eine An cmftfehlung dcr Pilgerfahrt nach Moskau, oder der Betrachtung der deutschen Sprache als „Marterzangc," oder der wüsten panslavistischcn Träumereien, die nur mit den Millionen von Slaven der Welt imponircn wollen, ohne die Hebung dcs Volkes, dcn geistigen Fortschritt dcr Slovencn im Augc zu haben.
Hütten die Patrone dcs „Triglav" und ihre An-häuger jene in dcr edelsten Absicht von mir gesprochenen Worte beherziget, wäre ihnen manches politische Fiasco erspart, und cs wären die slovcnischcn Bestrebungen von manchem dunkeln Fleck, der sie nicht im hellsten Lichte glänzen läßt, verschont geblieben, so z. B. Marburger Programm, Allianz mit dcn Tirolern uud Clericalcn, Schwärmerei für das Coucordat, Reclame für dcs Stadtpfarrcrs Suftau widerstrebende und nnr den wiederholten Wüuschcn seiner Verehrer Ncclmuna tragende Candidatur nm dcn curnlischen Stuhl im Lai« bacher Ocmcindcrathc. Sotolcrccß, Fortbczug der Functiousgcbühr dcs Bürgermeisters ohne Verrichtung irgend cine Function, Chaugcmcnt im Cigenlhum der „Novice" u. s. w. u. s. w.
Mciuc slovcr.ischcn Aufsätze enthalten demnach, wie ich bewiesen zu habcu glaube, für slovcnischc Führer uud Geführte viel Belehrendes. Ich empfehle daher dcn: „Triglav" ana) diejcnigcn derselben, die cr bisher noch nicht zu beachten die Gefälligkeit hatte, zum ciugchcnden Studium. Sollten mciue slovcuischcn Poesien dcm deutschen Vcrsifcx dcs „Triglav" abermals Veranlassung zu holprigen Versen bicteu, so ertheile ich dem poetischen Vulcane für dic Sünden gegen Metrik und gnten Geschmack schon in Voraus die Absolution.
Laibach, 11. Mai 1868.
Karl Deschmauu.
«'UlMg^"^'^"^"':».'? O^schwä'ch'^rösit'h'I'bnl''."!
N, 2 ,. N, 325,?/. ^'15, O schwach nrüljth. bcw. «/."
>1<»., Ab. ! 32« c>l 4.1.'!..) windsiiN ganz bew. ! " "
Dcn 0. dunsk'ifüll!^ Atmosphäre, dnictcude Schwülr. Abends lcbhafteö Wctlcrlcllchttil in SW.
Veraillwonlicher Zildactcur: Ignaz u. K l ^ i il m a y r.
IIl>l^l»v^!ü)i. Wien, >>. Mai. Dic Bürse war gcschäftöloö und dic Elnsü sowohl dcr Papiere als derDcuisen uud Metalle habcu leine »uescutlichc Vcraildcrililg anfzilweiseii, Geld aliondant»
Vessentliche Ichuld.
^. des Staates (fur 100 si.)
Gcld Waare
In ö. W. zn üpHl. für 100 fl. btt.- i>3 10
Iu üsterr. Währung stcucrfrc, 57 - 57 30 ^. Stcucranl. iu ü. W. v. I.
18«4;u 5>pHt. rils^ahlbar '. 93 -. 93 25
-/, Steucranlehen iu öst. W. . «)1.25 91.5»)
Vilbcr-Anlchcu vou 1V>i4 . .
Uugarn.....„ 5 « 73.- 73.50
Tcmcscr-Blluat . . „ 5 „ 71.75 72.25
Eraaticu ulid Slauouien „ 5 „ 7s.— 72,5«
Galizieu .... „ 5 „ 64.25 04.75
Sicbeulnlrgm ... „ b ,. 68.— sl. 127.— l 27,25
Ücmberg Ezeruowi verlosbar zu 5"/« 97 2<> 97.« 59 27.—
Esterhnzy zu 40 sl. CM. 141.- 143.—
Salm „ 40 „ „ . 33.75 3425
Gcld Waa"
Wlffv zu 40 fl. CM. 25.75 26."
Elary .. 40.. „ . 27.50 2»,
Paris für 100 Franlö . .^ . 46.40 4". '
(3ourO der Gcldsorten
Gcld Waare
K. Muuz-Ducateu 5 fl. 57 lr. 5 si. -^ ^' Napolcousd'or . . 9 „ 34 „ " « ^' „ Rufs. Imperial«, - ^ „ 6«. „ ^ " ^^, Vereiu«thaler . .^1^.. ^«^^^5 .
Nrmnischc Oruudcntlälnug«-Obligationen, P" vlltnotlruug: 86z Geld. 87j Waa«.