zur Laibacher Zeitung. .1.^ 20. Dinstag den 15. Februar 18^l3. «Kubermal - Verlautbarungen. Z. 198. (3) Nr. 1'124. surrende desk. k. illyrischen Landes - Gub er-"l"?^ ^, Stämpelfteiheit der Zeugnisse für Theologen über die Prüfung aus der Katechetik und Pädagogik.^— Seine Majestät haben laut hohen Hofkammer-Decretes vom 6. December 1641, Z. ""7i89», "it allerhöchster Entschließung vom IF. November 1841 zu entscheiden geruht, daß die von den Hauptschul-Directoren und Schulen - Oberaufschern ausgestellten Zeugnisse der Theologen über die Prüfung aus der Katechttik und Pädagogik unter d,r Ausnahme des §. 8l, Z.27, des Stam-p.el - und Zaxgesehcs zu subsummiren, somit unbedingt stämpelsrei zu behandeln seyen. — Lai-baä) am 26. Jänner 1842. Joseph Freiherr v Weingarten, Landes-Gouverneur. ^ Carl Graf zu Wclsverg, Na.t«,,« lllid Primor, Vice-Prasidtli' Johann Freiherr v. Schloißniaa ^_____________k. k. Gubermalrath. ^' dls kaiserl kön,al. »llyrischen ?<,„. deS ' Gubkrii, „ ms. — Siämpclf.-c.h.-lt der von der Wandtafel allb^fn-liglel^erlifisat,' über Besitzanscb'cibuligeli, s-ilN'ce Certificate über Be< slyan'chl-cibuliaeli, Ex Verleihungen, Prf^chcndcn Wandtafel: Instruc l>l.'rcli, il^ di>r Nc^fl allf die b?lgrbrachte Ur-klil,dc auk^escillget w^dcn, zu Folge des §. 3» , 3- 6 , 5cs neuen F^lämpel und Taxgese-ycs ssamrelfrei zu behcll-.deln sind. — Lalbach am 2ä Jänner ,6/»2. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Wclsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Johann Freiherr v. Gchlolßn'gg, s. f. Guberr.ialralh. Z. 203. (2) Nr. 2423. Kundmachung. Mit hohem Hofkanzlei-Decrete vom 3. v. M., Nr. 36745, wurdc der Umbau der Straße von Pontafel bis vor Leopoldskirchen, auf der Villach-Italiener Straße bewilliget, welche Straßenherstellung dem dafür bestbietenden Ue-bernehmer, welcher auch gehörige Solidität d«e sitzen und mit den nöthigen practischen Kenntnissen und Erfahrungen für diescn Bau ausgerüstet seyn soll, in Ackord überlassen wird, wofür die Versteigerung im Nathssaale dieses Guberniums am 16. März i8'l2, um 9 Uhr Vormittags abgehalten werden wird. — Diese^ mittelst ?lufdamml»ngen umzubauende Straße hält eine Fahrbreite von 24 Schuh und im Ganzen eine Länge von 1^60 Klafter, wofür von Pontafel bis zum sogenannten VogKWild-bach, auf eine Länge von 570 Klafter die gegenwärtige Straße zwar beibehalten, selbe aber, - um ihr eine gleiche Steigung von 1 '/^ Zoll pr. Klafter zu geben, gleichseitig auch um sie über-das Hochwasser des Kella-WildbacheS zu erheben, im Mittel auf 6 V, Schuh Höhe, ohne je« doch die Communi! dlirch diese Arbeit zu unterbrechen, aufzudämmen ist,, wozu das Materials aus der anliegenden Fella genommen 110 wndc» kann. — Um diesen Straßen-Körper gegen besagten Fella-Wilddach vor Zerstörung zusichern, erhält derselbe an seiner äußern Damm-Böschung von Pontafel, und zwar von der dort schon bestehenden talauförmigen Versicherung angefangen bis unsern deä Voglbaches, auf eine Länge von 460", eine aus bchauenen Quadersteinen herzustellende, jener ganz gleiche, unter einem Wmkel von ^5 Graden taludirte Adpstasterung, welche an einen verpfähltcn Rost sich anstammt, wozu auf jede laufende Klafter fünf lerchene Pfähle, von 12 Schuh Länge, in Grund zu schlagen sind, nachdem vorher derselbe auf eine senkrechte Tiefe von lO bis 12 Schuh ausgehoben seyn wird, wornach alsl> diese taludirte Abpstasterung auf eine senkrechte Tiefe von 12 Schuh in Grund hinab, «n. den Straßendamm-Körper aber auf eine gleichfalls senkrechte Höhe von 3 Schul) hinauf zu reichen hat, während die übrige Höhe eine Abpflasterung von Bruchsteinen erhalt. — Ueber den Vogl-Wildbach kömmt eine neue Brücke von Lerchenholz zu 51 Schuh leichter Weite mit einem einfachen Pfahljoche und aus Quadersteinen aufzuführenden Widerlagen herzustellen, deren Construction aus oeidseicig uerkämmten Ortendien mit einem Durchzug für jedes Brücken» seid besteht. — Nm die Straße auch gegen diesen Wildbach zu sichern, ist die Brücke mit dem weiter oben erhö'htcrn Terrain, mittclst beid« seitigen Flügelarchen in Verbindung zu bringen, welche zusammen in der Länge 235 Klafter ent° halten, und aus einem 8 Schuh hohen, an der K^one 6' breiten Schotter- und Steindamme bestehen, welcher an der vordcrn Seitc eine dichte, unter einem Winkel von 45 Graden ta« laumäßige Abpsiastcrung aus Bruchsteinen er» hält, welche noch aus 8 Schuh mittlerer Tiefe in den hiefür auszuhcdenden Grund hinabzureichen hat. — Von der Voglbach-Brücke wendet sich die neue U90 Klafter lange Straße von der bestehenden gegen den dortigen Bergssuß ab, woran sie sich auch regelmäßig anlehnet, eine gleichmäßige Steigung von V« Zoll auf die Klafter erhält, und gleichfalls durch Aufdämmung mit theilweiser Einschneidmig in die Gebirgslehne und das dortige Atchigeröll gebildet wird, welches auch Aufdämmungö-Ma-teriale, besonders aber genügenden Deckstoff für diese neue Straße liefert. — Auf dieser zweiten umzubauenden Straßenstrecke kommen an besondern Kunstbauten vor: 2 gewölbte Durchlasse mit 9 ^ Lichtöffnung; 4 derselben mit 6' Oeffnung; dann 2 Brücken mit gemauerten Widerlagen und hölzernem Ueberbau von 24, Oeffnung. — Vor Leopoldskirchen wird fernerö der Fuß der Straße mic einer, hinter einer Reihe von 6 zu 6^ einzuschlagenden Pfähle einzulegenden Senk-Faschinage und darauf zu ger benden Steinwurf auf 100 Klafter Länge versichert. Endlich kommen auf 505 Klafter Länge im Körpermaß 12ü Klafter haltende Wand.-mauern aufzuführen. — <^ur Sicherung der Straße werden 1187 Stück behaucne Rand-oder Abweiä'Steine aufgesetzet. — Das nahe« und bestimmtere „Detail der dießfälllgen Voi-steigerungs- und Contractöbedingnisse, dann der Baubeschreibung uu5 Baubedingniffe mit den erforderlichen Behelfen kaim täglich Vor- uuo Nachmittags in den gewöhnlichen Amts stunden bei oer hiesigen k. k. Baudirection eingesehen werden. — Für diese ganze solide und entsprechende, dabei aber nicht minder dem Auge gefällige Ausführung, wofür eine dreijährige Haftung bedungen wird, wnd eine Summe von 9OM6 fl. 32 kr. C. M. mit der Bemerkung angeboten, daß daran im Jahre 18'12, in welchem dcr zweite Theil der bvtraße, vom Vogl^ dach gegen Leopoldökirchen auch schon fahrbar hergestellt, die SicherungS-Bauten aber, m so weit in Ausführung gekommen seyn müssen, daß keine Gefahr weder für selbe, noch für die Straße zu besorgen ist, ein Betrag von 38oo st. in so fem bezahlt werde, daß jede state durch dcn normalmäßigen Werty der bewirkten Arbeit gedeckt sey; an dem von dem Bestbote noch erübrigten Reste aber wird die Hälfte im Jahre 1353, die andere Hälfte aber im Jahre 18^ flüssig gemacht werden. — Die Unternehmungsliebhaber haben zu dieser Versteigerung, welche in dem Falle als genehmigt und ratificirt angesehen wird, wenn dieser Bau nach den ihm zum Grunde gelegten Vorschriften und Bedingungen unter obigem Anbote übernommen wird, ein Reugeld von 4550 st. der Versteigerungs^Commissio» entweder im baren Gelde oder in Staatspapieren nach dem Börscn-Curse, oder mittelst von dcr hierortigeu k. k. Kammerprocuratur apvro-Vlrter hypothekarischer Verschreibung zu erlegen, außerdem kein Anbot angenommen würde. — Jedem UcbernchmungSliebhabcr stcht es übrigens frei, bis zum Anfang der mündlichen Versteigerung s«n auf 10 kr. Stäm-pel geschriebenes und versiegeltes Offert an das k. k. Landcs-Präsioimn mit der Aufschrift: An-bot für den neuen Straßenbau zwischen Pontafel und Leopoloökirchen, Ill einzusenden, oder solches der Versteigerungs« Commission zu übergeben oder übergeben zu lassen, worin der Offerent sich über den Erlag oben bezifferten Reugeldes bei eincr öffentlichen Casse mittelst Vorlage des Depositen-Scheines auszuweisen oder dieses Reugeld in das Offert einzuschließen hat; falls der Offerent aber dieses Reugeld schon für die mündliche Versteigerung der Licitations-Commission übergeben hätte, kann sich in dem Offerte auch nur darauf berufen werden. — In diesem schriftlichen Offerte musi ferners der Geldbetrag, um welchen diese Bauführung übernommen werden will, deutlich und bestimmt in Ziffern und auch mit Buchstaben, so wie die Bestätigung ange-gcden seyn, daß Offerent den Gegenstand des Baues, so wie die Versteigerungs- und Con-tracts-Bcdingnisse als auch dicVaubeschrcibung und Baubedingnisse ic. genau kenne. - Ferners würde auf ein schriftliches Offert gegenüber anderer Anbote gar keine Rücksicht genommen werden, wenn es auf irgend eine Art bedingt oder mit Beziehung auf irgend einen Anbot eines Andern gestellt wäre. — Diese schriftlichen Offerte werden nach beendeter münolicher Versteigerung von der Licitations-Commission in Anwesenheit der Licitanten eröffnet, in das Wersteigcrungs-Protocoll eingetragen und der sich hiernach herausstellende Bestbietcr bekannt gegeben werden. Bei gleichen mündlichen und schriftlichen Anboten hat der mündliche d.n Vorzug, wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Anbot lauten, wird sogleich durch das Loos von der Licitations-Commission entschieden, welcher Offerent als Vestbicter zu betrachten sey. — Nach dießfalls geschlossener Versteigerung wird auf diese Licitations-Ausschreibung kein weiterer nachträglicher Anbot angenommen. — Vom k. k. illyrischen Landes-Onbermum. Laibach am 4. Februar 1842. Carl Xaver Raab Gudernial-Secrctär/ Z. 188. (3) " Nr7 -»^^ Kundmachung. Durch die Pensionirung des Controllorö bei dem hiesigen k, k. Camcral- und Kricgs-Zochlamte, Ailton Gcrbl, ist die Controllors-stelle dahicr in Erledigung gekommen. — Die« jenigen, welche diesen Dicnstplatz, mit welchem ein jahrlicher Gehalt von Eintausend Gulden Conv. Münze, und die Verpflichtung zu einem Cautions-Erlage von 2000 si. Conv. Münze verbunden ist, zu erhalten wünschen und sich zur Versehung desselben geeignet glauben, haben ihre dießfälligen Gesuche, welche mit den Beweisen ü>'er ihre bisherige Dienstleistung, Moralität, theoretische und practische Rechnungs- und Cassengeschäftskenntnisse, dann über die Fähigkeit zur Leistung einer Caution von zweitausend Gulden in Conv. Münze over in fideijussonschen Instrumenten belegt ftyn müssen, bis 15. März d I. bei der k. f. ob der ennsischen Landesregierung auf dem Wege durch ihre vorgesetzten Dienstbehörden zu überreichen, und dabei zu bemerken, ob sie mit einem Individuum des Linzcr- Camcral-und Kriegszahlamtes verwandt oder verschwägert seyen. — Von der k. k. ob der ennsischen Landesregierung. Linz am 19. Jänner 1842. Anton Hintermayer Edler v. Wellenberg, k. k. Negierungs - Secrctär. Ktavt- mW lauvvechtliche ^erlalltbarlmuen. Z. 201. (2) Nr. 855. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Frau Caroline Gräfinn v. Lichten-berg-Mordart, Vormünderinn, und dcö Dr. Blasius Crobath, Mitvormundcs der minderjährigen Mar. Graf v. Lichtenberg'schen Kinder, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 14. December 184l, mit Hinterlassung einer lehtwilligcn Anordnung zu Fiume in dem ungarischen Küstenlande verstorbenen Herrn Max. Grafen u. Lichtenberg-Mordart, gewesenen krainischen Landstand und Mitcigenthümer der Herrschaft Laas und Schnee-derg, die Tagsatzung auf den 18. April 1842 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k, k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgrunde Alispruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach den 1. Februar 1842, Ätmtliche ^erlautllarungen. Z. 205. (2) Nr. 415. B e k a n n t ni a ch u n g. Es ist eine Anton Naabischc-Mädchen-Aussteuer- und eine Witwe,,-Unterstützungs-Stiftung, jede mit W f!., für das Jahr 1841 in Erledigung gekommen. — Die Auästattungs-Stistung wird jener armen gesitteten Bür- 112 - Herstochter verliehen werden, welche die im Jahre 18W vollzogene Trauung nachweisen wird. — Die Witwen - Unterstützungs-Stiftung erhält di^enigc mittellose Bürgerswitwc, die sich noch keiner andcrn Stiftung crfrcuet. — Dic dicßsälligcn vollkommen oocurmntirten Gc-suche sind diö lHnde März l. I. deim gefertigten Magistrate eiuzurcichen. - Vom Magistrate der k. k. Provinzial-Hauptstadt Laibach am 7. Februar 1842. ^ermtsclzre V'crlautliarungru. Z. 2Q7-- (') Nr. 202. Edict. Bon dem vereinten Bezirksgerichte zu Mün« kcndorf wird der unbekannt wo besiildlichel» Ursula Knee, und deren unbekannten Rechtsnachfolgern hiermit erinnert: 5. l. Fehruar l9°»2, Ne. 2«2, die Klage auf Verjährt- und Orloschcnct wclch^n die angebrachte RechtKsa« che nach der bestehend,n Gclichtsordüung rri»o aus< geführt und entschieden rrerdtt^. Die Gcklagten ryerden deUcn zn tcm Dnre er. innert, daß sie allenfalls zu lcchler Zeit selbst er» scheinen, ocer inzwischen dein destcNlcn Vertrectr itre Rechtöbehelfc an tie Hand zu gebe»,, oder auch selbst einen auvcrn sachwaltcr zu bcsieNen, und diesem Gerichte namhaft zu machen, und über« Haupt im rechtlichen und ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mö^en, iiipbesondtrs, ea sie sich die au3 ihrer Verabsäumung entstehenden Fol« gen selbst deijumesfen haben rrerten. Münkendorf den 2. Februar »842._______ Z. 2u6. ^l) Nr. 200 et 2 hicmit erin. ncrl: E5 h-iben bei diesem Gerichte der Andieaö u,.d Johann Knee auK Salloch, wider dieselben. Und zwar sub prl95. ,. Februar l^^2. Nr. 2«^, wider Alex und Sebastian Knee- die Klaqe auf Berjährt- und Gllüschcnetklärung jedcS Anspru. Hcö auö den, auf cer zur Herrschaft Miidelstel, ten zu!) Urb. Nr. 525 und 627 tienstbarrn, zu SaNoch liegenden zwei Ganzbuben zu ihren Gunsten seil 2. Februar '795 inlabulilten 2 Stück Obligationen clliu. 22. Jänner l7<)5, pr. 255u st. sammt Naturalien; — ferner H^l» pr^ez. l. F?. dinar tü^2, Nr. 20,, wider die Maria Elnsp.ir, die ^l^ge auf Bcrjahrt > und Erloschene,l'läs,m.; jedes ?inspruchcS aus dem. au den bezeichnetes; zwo Ganzhuben seit l2. Mai l8oü mladuli,len «Zhcverlrage ll<^,. l6. Februar >Üntt rr. ^3oc» st. L. W. sammt Naturalien angebracht, worüber die Vclbandlungsla^sayungen auf den 20. Mai d. I. Bormillagü um 9 Uhr bestimmt werden sind. Da der Aufenthalt d Unlostcn den Gccrg Burger aus Sas/och c>ls (^,, ratvl bestellt, mit welchem die anqcbracbts'i Neä'ts» fachen nacd d«r bestehenden Gerichtsordnung wer» dcn ausgeführt und enischicden wcrden. Die Gctlaglen werden ecsftil zu d«m Ende erinnert, daß sie allenf^Nö zu recdlrr Zel« seldst erscheinen, oder inzwischen dcm b.stcliien Bertrc« ler ihre Rechtsbehtlfe an di, Hand zu get^n, cdcr auch selbst einen anlern Sachwalter zu destellcu und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordl'ungsmäßige» Weae einzuschreiten wissen mögen, msbesondcrö, da ste sich die aus ihrer Verabsäümung entstehenden Fol» gen selbst beizumesse», haben wcrden. Müntencorf den 2. Februar ,6^2. Z. 200. (2) " Nr «<,at. S d i c l. Von dem k. k. Bezirksgerichte Ggg ob Po», petsck wird tund gemacht: Os se» über Ausuchen oes Lorenz Lenzhcck von Dousku, gegen Ioha^« Ian^neschitsch vo„ Lustthal, wegeu huldigen «tu ft. N N in die executive Versteigerung der, dem Letztern gehörigen, der Pfarrgüll MannSburg un< tcr Urb. Nr. iloV? dienstbaren, gerichtlich aui 9^2 ft. »a ss. geschähleu unbchauslen Halbhube ill Förtschach, dann seiner auf ll^ ft. 6 kr. bewerth«. ten Fährnisse gewilliget, und seiden zu deren Vol» nähme drei Termine, der erste auf dcn 8. Februar, der zweite auf den ü. März und der dritte auf den 6. April i9H2, jedesmal Vormittags 9 Uhr in der Bcbaustlng des Oxeculeu zu Lustthal mit dem Beisätze angeordnet worden, daß die Versteigerungs« Objecte bei der «rsten und zweiten Tagsatzung nu» um oder ubcr den Schätzungswert!), bei der dritten aber auch unter demselben werden hinlangegüheu werden. DaS SchähungsprotocoN, der Grundbuchöex. tract und tie LiiMUlonsbedingnissc können hieramlj eingesehen und in Abschrift erhoben werden. Anmerkung. Bei der ersten Feilbictung slnd bloß die Fährnisse, die Realität aber nicht an Mann gebracht worden. 6. K. Bezilligerlcht Igg ob Podpelsch am 3o-December l64».