Intelligenz - Matt zur Naibacher Neitnng ^ «6. ZamstaZ den i. Juni 1833. Aemtliche H7erlautbarunZen. Z. 656. (3) Kundmachung. Der von Loren; Htlff zeither genoffen? V. Sch^llinburg'sche St^denlenstlftungsplatz pr. 5^ ft. ^8 3j4 kr. 3. M., wozu dem ständisch Verordneten Collegium mKraindas Prasenta-lionsrecht gebührt, kommt mu 3nde des laufenden Studienjahres, wegen Vollendung der juridisch-politischen Gtudzen an der Unlver« sitäl zu Innsbruck, von Seite des obigen Süfllmgs Helff, ln Erledigung. — Zur Ueber-kommung dleseS Gtiftungdplützes sind nur ge, sittete, wohlerzogene, zum Studieren taugll, ch3, arme, oder doch gering bemittelt Jünglinge, jedoch nur Inlander, besonders aus Tyrol gebürtige, und Vorzüglich Befreundte des Stifters geeignet. — Jene Studierenden, welche solckennach Ansprüche auf diesen erle-dtgten Gtlftungeplatz machen zu können glauben, werden daher hlemtt angewiesen, ihre Bittgesuche binnen sechs Wochen bei dnser ständisch Verordneten stelle einzureichen, und sich darm mit dem Taufscheme, mit dem Aus? weist über die Vermögeneumstände, mit dem Zeugnisse, daß sie tue natürlichen oder ge« inpften Pocken überstanden haben, dann über, Vle aLenfallsige Verwandtschafi zum Vtlfter, und mtt den Gtudlenzcugniffen uon den bei-d n letzten Schul-Semestern auszuweisen. — Von den ständischen Verordneten Mells in Kram., kuidach am i5- Ma, i333. Eduard Gsaf u. Lichtenberg, StändUcher Gecreiar. "0^9. <5) Mr. 58. Fellbietungs - Edict. Von dem k. k. Oderbergamte und Berg-gsrichte für das Königreich Iüyrien, als Real? znftanz, wird hlennt bekannt gemacht: Es habe das hochlöbl. k. k. Stadt- und Landrecht hier, mit Note vom 24. Jänner d. I., Z. Z^5 und 346, über Ansuchen des Herrn An, ?sn Guggzy hier, die execuNue Versteigerung der, dem Herrn Ferdinand Ritter 0. Llftelhü-f,n gehörigen 24z25 Antheile des montamsti» fchen Hammerwerks an der untern VeNach nächst Vlllach, »m Vlllacher 5^rels?, sammt Zugehör And sonstigen geschätzten Mvbilare biwilllget, und um Vornahme dieser Versteigerung hie» Her das Ansuchen gestellt. Zu dcm Ende werden drel Fellbletungstagsahungen, und zwar: die erste auf den i5. Mai, die zweite auf den 17. Juni, endlich die dritte auf den 37. Juli d. I., Vormittags um g Uhr, in der dltße bergqenchrllchen Kanzlei mn her Bemerkung anberaumt, daß d«ese Antheile, in so fern sie bej der ersten und zweiten Fellbietung um den Echätzungswerlhe nlcht verkauft werden sollten, be» der dritten Tags«hung auch unter dem Schatzungspreisc hmtargezeben werden würden. — 37as wontanisnscke Hammerwerk an der untern Vcllach, besteht concefflonsmaßig aus emem Walloscvhawmer wlt zwei Feuern unb zwei Schlagen, und cinem Renn- oder Bralfeuer. Die Werkgaden werden durch den Vellacker Bad m Umtrieb gesetzt, welcher durch seine Schwellung in dcn Hammerwerks, weiher (Hütttntelch?) dem Werke das ganze Jahr hindurch das Betriebswasser sichert. Das Wallvschhawmn'gebaude ist ganz von Holz, mn einer schlechten ^leNrbedachung. Von gleicher Beschaffenheit ist das sonderheitllcke, an das WatlosHHammkrgkbäude angebaute Brat-feue^gfbäude. Zu diesem Werke gehören noch zwei Kohlbarn, nämlich ein klemerer mit fünf gemauerten Pfeilern, im mittelmäßigen Bau-stände, und ein großer von Holz aufgezim« mertkr, gan; baufäillger; ferner e»n «ebenfalls baufälliges Hammerhaus (Arbeitcrswohnhaus) nilt emem Gewölbe und emer gewölbten Stallung; endlich das in einem guten Stände be« findllche Mauertrerk zu einem neuen Hammer-Hause. — D,e Ferdinand v. ?itzelhofcn'schen 2^25 Antheile dieses Hammerwerkö und des dazu gehörigen Inventars, sind berggerichtlich auf 7902 st. y kr. C. M. geschätzt worden. — Die Llcltationsbedinylnsse sind folgende: §. ). Die laut Schatzungsprotocoll der f. k. Blelberger Berggerichte.-Subftltution, c!6o. 3. December i8Z2, auf 70)^ st. ä3 kr. E. M. (ausjchlicßlich des Inventars) betheuerten 2^26 Antheile d?s monlonlstischen Hammerwerks an der untern Nellach sawmt Werksgebauden, werden vereint um den gerichtlich erhobenen Schuz-zungswerth pr. 7o3ä st. ä6 kr. C. M. ousge^ rufen. —- §. 2. Der Meisibieter ist schuldig jene Zahlung, welche.dcm Executioneführer 282 auf Rechnung seiner, auf den versteigerten Realitäten haftenden Forderung aus dem Meistbote zugewiesen werden wnd, soglnch nach kund gemachter gerichtlicher Kaufschillmgsver-theilung zu seinen, oder jenes Machthabers eigUien Handen zu berichtigen, dle übrigen auf diesen Realitäten haftenden Schulden m so weit sich der zu bietende Preis erstrecken wird, wenn dte Gläubiger chr Geld vor der allenfalls uorgeschehenen Aufkündung nicht annehmen wollten/ zu übernehmen, und sich wegen der Zahlung deS Malllgen Kaufschillingsrestes mit dem Herrn Ferdinand Ruier v. Llz« zelhofen selbst emzuoerflehen. — §. Z. Go, bald der Ersteher den Kaufschilling durch Zahs lung oder durch Einuerstandnlß m»c den betreffenden Theilhabern vollständig berichtigt, und dle Berichtigung ausgewiesen haben wzrd, wird ihm dzz Adjudicirungs-Urkunde überge, ben werden, mittelst welcher die Umschreibung der von chm erstandenen montanistischen Entl« taten auf semen Namen be; dem k, k. Ober, bergamte und Berggenchte, oder Berggerlchtss Subftltutwn erfolgen kZnn« — §. 4. Das auf den montanistischen Realitäten vorfindlge, in dem Gchätzungsprotscolle, ^äc>. 3. December 18Z2 enthaltene Werkslnventarium an Kohl, Rohnsen, Werkzeuge :c., lft der Melft-hieter um den gerichtlichen Schätzungswerth pr. 867 fi. 2! kr, s. M., und die llqulden und eindringlichen Werksacttven nach Maßga, be der Llquldatwn besonders abzulösen schul« dig. Die Liquidation erfolgt be« der Uebcrga-be, und die dzeßfälligen Kosten hat der Melst-blettr aus Eigenem zu tragen. — Der sogcs staltig gerichtlich erhobene Inoentavlal-Kauft schilling und Activen « Ablösungsbecrag wird zu dem Melstbote der montanistischen Entita? ten geschlagen, und muß von dem Ersseher auf die nämliche Art wie der Realitäten - Meistdot berichtigt werden. — §« 5. Der Lmlations-Kaufschilllng ist vom Tage der Versteigerung nnt 5 o.ia zu verzinsen. — §. 6. Von diesem Tage an g?ht alle Gefahr und Nutzen, dann Lasten jeder Art an den Meistbictzr über. — §. 7. Dle rückständigen Sieuern, öffentlichen Gaben und Prässatwmn, in so ferne dieselben bei der Kaufschillings l Verthellung liquid gestellt, und eine Zahlungszuweisung erhallen werden, kann der Meistbieter zahlen und vom Licitat^'ns-Kaufschillinge in Abrechnung bringen. Vom Tage der Licitation aber treffen alle Lasten den Ersteher. — §. 8. Der Ersseher übernimmt die Verbindlichkeit, die auf den versteigerten Entitättn haftenden Passioen auf seine eigene Kosten extabuliren zu lassen, jedoch wird er erst dann hiezu berechtigt, wenn er den ganzen Kaufschilling nach §.2,3 und H dieser Llcitations- Bcdmgniffe als berichtiget ausgewiesen haben, und die Vertheilung desselben rechtskräftig seyn wird. — §. 9. Der Meistbittcr hat diese Licitationsbedingnisse eigenhändig zu unterfertigen. — tz. 30. Sollte der Ersteher diese bedungenen Zahlungsfristen nicht genau beobachten, oder was immer für einem andern Verkaufsbcdmgnisse nicht nachkommen, so sseht es dem Executtonsführcr frei, entweder diese montanistischen Emiraten ohne neuer Schätzung und mit Anberaumung einer einzigen Licitationslagsatzung auch unter der Schätzung auf seine Gefahr und Unkosten neuerlich feilbieten zu lassen, oder auf Erfüllung dieser Licitations - Bcdingnijse zu dringen. — §. 3i. Anbote, welche nach der ordentlich vor sich gegangenen Feilbietung gemacht werden, werden mcht mehr angenommen, sondern ohne welters zurückgewiesen werden. — Schließlich wird bemerkt, das es Jedermann frei stehe, die genauere Beschreibung der feilgebotenen Werkgaden und Gebäude, so wk das Werks-inventar und die specielle Schätzung aller Werks- und Inventars-Bestandtheile, dann die auf de-n Werke haftenden Passmen, in der dießgerichtllchen Kanzlei und Bergbuchsführung zu den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen. — Vom k. k. Obirbergainte und BcrggericlM zu Klagenfurt am 9. März i833. Anmerkung. Bei der ersten Feilbietungs-Tagsatzung ist kein Kauflustiger erschienen. Vermischte NerlautbarunZen. Z. 660. (5) Nr. 55a. Feilbietungs » Goict. Van dem Bezirks-Genchte M'chelssätten zu Kealncusg wird dlemit bekannt qem^chl: Es ft^ übcr Ansuchen des Hrn. O^. Maximilian Würz. dach' wider Johann Marknsch, ülcerlich Lucas und VAaria Malkttfch'schcn Rechtsnachfolger, we« gen schuldigen 23a ft. c, 5. c., in ozs executive Feilvielung der, dem Letztern geizösiqen, mtt dem Pfandrechte beleben Realitäten,, nämlich des in der Stadt Klamburg, sub Eonsc. 3zs. ioi lii» gend.n, gerichtlich auf i5i2 ft. 2a ks. geschätzten Haufts, und des auf y» fi. 2a fe. belheueNcn Uederlands.ickers u vellc^m pol, gewissiget, und deren Vornahme auf den 27. Iun«, 27. Juli und 27. August l. I., jedesmal Vo^ntttags um 9 Ul)r in Kraindulg, medlnqn fi.; dclnn erhält man den 7. und 3. Band unentgeltlich. Im Juni ist der erste un3 zweite Band abzuhohlen. Deutsches Meßgebetbuch für katholische Christen auf alle Tage, Zeiten und Feste des ganzen Kir« chenjahres. nebst vielen andern allgemeinen und hefontzern Andachtsübungen für den kirchlichen Vor» und NäVmtttags,GoltesNenst. Mit Kupfer. ;8Z3. (3-4 Seiten start) 27 ?r, — Das Duyeno 4 fi. Z. 65g. (2) Bei I. A, Edlen v. KLEINMAYR und W H, KORN, Buchhändlern in Laibach, ww auch in allen übrigen Buch- und Kunsthandlungen des österr. Kaiserstaates wire P r ä n u in e r a 11 o n angenommen auf: J. Widerhofer^s Messe in D-dur, für Sopran, Alt, Tenor und Bass; 2 Violiner und Viola; Flöte, 2 Clarinelten, 2 Hörner 2 Trorapetten und Pauken; ViQlon und Orgel. Erstes Werk. Im Manuscripte oo Musikbogen stark, Durch die huldvollste Annahme der ehrfurchtsvollsten Widmung St\ Majestät des jungem Königs von Ungarn, Ferdinand V., Kronprinzen ailer übrigen k. k. c-sterr. Staaten, Besonders gewürdigt, Pränumerations - ( Vorhineinbczahlungs- ) Preis für die Ausgabe in Auflagestimmen für alle Iq* Strumente 4 fl, -— bis Ende Juli d„ J, geltend« Im August d, J. erscheint die Messe, ündUko« stet dann im Ladenpreise uf fl« C» 31, Z. 62g. (2) — 26ä — und die Ziehung wird, wenn nicht früher, am 1^. December d. I. bestimmt vorgenommen. Durch diese Lott,er:e werden ausgespielr: Das prächtige Herrschaftsbaus Nr. 157 in Baden sammt Garten und vollständiger Einrichtung, oder Ablösung 2 0 0,000 Gulden W. W,, oder Gulden C. M. 80,000. Das schone Haus Nr. iz sammt Papier-Mach6e-Fabrik in Ried/ im Innkreise gelegen, oder Ablösiina 2 5,000 Gulden W, W., oder Gulden C. M. 40,000 Ein Silber - Tafel - Service ganz neu, im mooernsten Geschmacke, im Gewichte von 25c>o Loth, im Werthe von ' 12,500 Gulden W, W., oder Gulden C. M> ä, 0 0 0. Ein Silber - Kaffee- und Thee - Service ganz neu, im Gewichte von iöoo Lvth, im Werthe von 7,500 Gulden W. W., oder Gulden C. M. 3,000. Eine Silber - Damen - Toilette ganz neu, im Gewichte von 1000 Loth, im Werthe von 5,0 00 Gulden W. W., oder Gulden C. M. Z/00 0. Diese ganz besonders ausgezeichnete Lotterie enthält 19,139 Treffer tt ä m li ch : FNnf MZUVttpe^kP im vereinten Betrage von Gulden 2Z0/000 W.W. und die Nebengewjnnste betragen Gulo. 200,000 W.W. wornach bei dieser Ausspielung /s^^F^