Aatbacher S eitnW ?4 Freytag den ^.September 1827. Wien. ^3?c. s. l. Holicit und Eminenz,der Erzherzog Rudolph, Cardinal und ssrzlnsckof von Olmütz. Höchstwelche seit zwey Jahren zur Vrhohlung Ihrer Gesundheit die Bä» der von Ischl gebrauchten, haben Sich die erssen Tage des Monalhs August wieder nach Ischl begeben, nicht um die Bäder zu w,ederhoh!en, sondetHMM in dieser, Sr. k.k. Hoheit und Vmi»e^z<5ul!ss«5leW?heren wohl» thätigen Wirkungen jencg BadeZ auf Ihre Gesundheit und durch die reihende Lage deg Otto angenehm gewor» denen Gegend, mehrere*WochFn»zuzudringen. Nach einem Aufenthalte vo'n'zwölf Tagen sind Se. k. k. Hoheit und Eminenz aUdort erkrankt, und die Krankheit nahm tinen solchen bedenklichen Gang, daß Höchsldieselben Sich. nach gewohntem frommen Sinne, mit den heiligen Sterb-Sacramenten d«n 19. August d. I. versehen ließen. Im Verlaufe der Krankheit verschlimmerten sich zwar die Symptome derselben, und setzten daü theuere Leben St. k. r. Hoheit und Eminenz in große Gefahr; jedoch haben die inbrünstigen Gebethe zu Gott, dem Geber alles Guten, für die Wiedergenesung dieses in seinem lichen Berufe unnachahmlichen Odethirten der Kirche, und die thätige Mmvirkung der Aerzte, bald eine solche günstige Wendung herbeygeführt. daß die Gefahr für Se. k. k. Hoheit un0 Eminenz nunmehr beseitigt ist, und die bis dahin täglich ausgegebenen Bulletins seit dem 3. d. M. unterdlicben. Nach weiteren eingilangten, zuverläfflichen Nachrichten, schreitet die Necsnvalescenz Sr. k. k. Htzheit und Vmmiuz so günliig vor, da^ Höchst» dieselben gegen den 21. d. M. 0>e Aückreise nach Wien anMie" zu können hoffen. (W. Z.) P ä p sl I i ch e Staate n. Rom d«n 29. August. Am 2?. d, starb hie« an ei. nem Nervensieder der Kardinal Kasimir Häffelin, Pri> ster zur h. Anastasia , und k> baier. dev?Umächtigtei M>° nistce beym l> Sluhle- Er wurdc z,m 1,2. Jänner i?5? zu Minfeld, >m Herzogthum Zweybrücken geboren, war k. Bibliothekar, dann Bischof von Chersones, und wurde endlich von Pius VII. im geheimen Consistorium vom 6. April 181L zum Kardmalatc befördert. — Am i2. Aug. starb in Nom eine Mar,a Orsi, in einem Alter voniaä Jahren, die bis zu ihrem Tode den vollen Ge» brauch des Gehöres und Gesichtes beybehielt. Kö nig reich beyder Sicilien. Palermo den 16. Aug. Seit Anfangs Iuny slnd bey uns die Elemente in Aufruhr. Außerordentliche Stürme haben Schiffbrüche uerutsacht, und heftige Sturmwinde viele Felder >m östlichen Theile der Insel verheett. Im westlichen Theile derselben würd« man vsn Erdbeben beunruhigt. Den eisten Stoß spürte man am 21. Iuny, und der M'ttelpunct desselben scheint in ei« ner nahen Insel von Ustica gewesen zu seyn. Nach die» fern Tag empfand man noch mehrere andere Blöße, und zwar den letzten vorgestern um 5 Uhr Abends. Der Schrecken war groß, und alle Einwohner flohen ins Freye, doch wurde kein bedeutender Schaden ange« nchttt. B. v. T. Spanien. D«r M 0 niteur meldet aus V arcelona vom Zo. August: „Die Behörden der Provinz haben die kräftig, sten, und unter den dermahligen Umständen zweckmaß,g, sten Maaßregeln ergriffen, um den Fortschritten der Re» liellion Einhalt zu thun; es find zu diesem Behufe an alle Stadt» und Dorfoehörden Catalomens die gemes» sensten Instruction«« erlheilt worden. Es heißt, daß bin« nen wenigen Tagen drey Colonen Infanterie, jede von einer starken Kavallerie ^ Abtheilung beglcttet, unter dem Befehl des General Manso und der Obersten Torres and Bazc, inS Feld rücken WUen. — Eine Bande ^ede.^en, welche unlängst in Taraso eindringen wollte, wurde zurückgeschlagen, wobey ste mehrere Leute verlor-— Der General Caratalo hatte vor Nurzem mit der Bande des Carajol em Gefecht bestanden, wobey letztere zerstreut wurde, und 2« M.wn an Todten, nebst einer betlächNichcn Anzahl Vclwun« 2oH . ds/en verlor; sse wär« gänzlich aufgerieben Horden, ! wenn die Nebellen nicht nach den Gebirgen geflohen ! wären,. Da man ihre Wiedererscheinung besorgte, so sind Maaßregeln zu deren Empfang getroffen worden. Ein 200 Mann starkes Truppen« Corps, da« zu Ver» g a liegt, brach auf die Nachricht, daß sich ungefähr Hoo Redellen zu Nip oll befanden, !in Eilmärschen dahin auf, erreichte sie wirklich, und zerftreule sle, wobey die Rebellen einige Mann und ihre mit Gc« schütz belasteten SaurMhiere verloren; die Colonne kehrte nach diesem Gefechte nach Be eg a zurück, wo» hin sie trotz den Banden des Pixola Caballer und Vilella, die sich vereinigt hatten, um ihr den Weg abzuschneiden, glücklich gelangte; die Insurgenten wag« ten es nämlich nicht, die Colonne anzugreifen, worauf sich die drey Van den l Chefs wieder trennten. V >! ella be» findet sich gegenwärtig in der Vcgeria von Vique." Die O. u 0 t i d i e n n e (und nach derselben auch die Gazette de France) vorn 2g. August sprechen von nahe bevorstehender Bildung eines neuen Ministeriums in Madrid. Der Herzog von Infantado wird in diesen Nachrichten, als Präsident des Conseils, ohne Portefeuille; dcr Vischofvon Leon, Don Ioaqmn A b ar, ca, als Minister der auswärtigen Angelegenheiten; D» Jose Garcia delle Torre, als Iufllzminister; D. Juan Vautista de Erro. als Finanzminister; der G<» nerallieutenant D. Mazario Eg u> a, als Kriegsminister, und D. Felipe Lob r ado, als Präsident 0es Hohen Na« thes von CaftMen bezeichnet» (Öst. P.) Barcello li a den 22. Aug. In Katalonien herrscht die grölzte Gährung; die Mißvergnügten nehmen zu, und leiden sie auch manchmahl einen Verlust, so rächen sie sich sogleich wieder. — Das k. Dccret, welches die Polizey des Königreichs aufhebt, lstvcr drey Tagen hier angekommen. Gestern hat die von Varccllona ihre Funk» tionen eingestellt. Der Polizey-Intendant Vnliquez wur< de durch Hrn. Uguate, Präsidenten des Kriminalgerichts, ersetzt. Um Z Uhr versammelten sich einige Leute aus dem Pöbel vor dem Hotel des austretenden Polizey lInttn« danten, allein die Gegenwart einiger französischer Gen« darmfn zerstreute bald diese Zusammenrottung. — Als neulich die von Perpignan nach Varcellona fahrende Di< ligence von einer Nedellenbande angegriffen wurde, muß» ten alle Reisende aufsteigen, und sich durchsuchen lassen, ohne daß man ihnen jedoch etwas 'abnahm. Sobald je» doch die Rebellen erfuhren, daß sich unter der Neisegc« sc«'chafsH«r flansch? D^'si^Vhsf Gr^f d' Alba^id Mison befand, so bathen sie ihn untertha'nkg, wieder it, den Wagen zu steigen.' V. v. T» Griechenland. Nachstehendes ist der Beschluß der (im vorigen Blatte abgebrochenen) Constitution von Gri«, chenla » d. Kapitel VI. V 0 mSenate. 43. Der Senat besteht aus den Repräsentanten der verschiede« nen Provinzen Griechenlands. 44» Jeder Repräsentant, der ankommt, um dem Senat einverleibt zu werden, schwört den Senator. Eid. ^5. Die Repräsentanten werden, vom Volke gewahlc, nach dem Wahlgesetze. 46. Der Senat, als ein GanzeS betrachtet^ ist un« verletzlich. 4?» Der Se»at hat einen Präsidenten, ,«in«n Vice-Präsidenten, einen ersten uivdziveyten Secretär, mit deil »ölhiHFn Nntersecretären. ^6. Der Präsident und Vice.PlGdM^t w^dewvom Senate durch Siim« menmehrheit gemahlt. Und zwar wirb der Präsiden« innerhalb oder außerhalb des Senats, der Vice - Prä« sident aber nur ilinerhM desselben gewählt. ^9> Der erste und zweyte Secretär werden außerhalb deS Se« nats gewählt/ durch die Stimmenmehrheit der Reprä« sentanten. 3»o. Der Präsident prasibirt bey den tägli« chen Versammlungen , bestimmtT.ig und Stunde ihres 2lnfangs, hebt sie auf, und, wenn es die Noth er» fordert, kann erden Seliat ^u außerordentlicher Sit« zulig versammeln. 5i. Auf Vertangen von zwanzig Senatoren muß der Präsident eine Sitzung versammeln. 52. Wenn der Präsident abwesend ist, so erfüllt der Vice , Präsident dessen Pflichten; sollten aber beyde nicht da seyn, dann nimmt der älteste der Repräsen« tanten den Präsidenten. Stuhl ein. 53. Falls einer der beyden stirbt, oder in physisches Unvermögen fallt, so wird em anderer an dessen Statt ernannt, nach Ar« tikel 48. 5/z. Die Dauer der Präsidentschaft und der Vice» Präsidentschaft ist einjährig, 55. Zwey Drittchei-le des Ganzen der Repräsentanten sind di/erford«rliche Anzahl, damit die Sitzung des SenatS für voll an, gesehen werbe. 56. Keiner der Repräsentanten kann sich vom Sitze des Senats entferne,, ohne Genehmi» gung und ordentliche schriftliche Erlaubniß des Senats. 5^. Die Repräsentanten werden auf drey Jahre ge» wählt. Das Drittel derselben wechselt jährlich. Das erste und zweyte IahrgeschiehtderWechseldurchsLoos. 53. Der Nähmliche kann „icht zwey Mahl uach einsn» 3o5 der zum Repräsentanten gewählt werden. 5g. Der Senat degiintt seine Arbeite,, am ersten Montag des Oc> tobers, zu welcher Zeit unumgänglich alle Repräsentanten beysammen seyn müssen. 6a. Die Sitzungen dtZ Senats dauern vier bis fünf Monathe. 61. Die Senatibeschlü^e werden durch Stimmenmehrheitgefaßt; bey gle.cher Anzahl der entgegengesetzten Stimmen gibt dlt Vtlmme des Präsidenten den Ausschlag. 62 Wenn der Präsident kein Repräsentant ist, so stimmt er nur bey gwchem Für und Wider; ist er aber auch Neprä. sentant, so stimmt er noth.vendiger.veise auch al5 sol-cher, und hat bey Stimmengleichheit auch noch die Ausschlag gebende Stimme. 65. Es ist einem Reprci. sentanten nicht erlaubt, einen andern Staatsdienst anzunehmen, oder direct oder indirect an derVerpach-t.mg der Staatseinkünfte Theil z„ nehmen, bey Verlust seiner Stell«. 64. Die Senatoren erhalten die best-mmte Besoldung aus dem National-Schafte, so lange sie an dem Orte der Senatssitzungen anwesend sind; und zwar die ganze, so lange die Sitzungen d.uern, und nach ihrer Beendigung nur die halbe. 65. En, Repräsentant darf nicht verhafier werden , solange die Nathssttzungen dauern; auch nicht vier Wochen vor U'ib nach denselben. Doch können sie in dieser Zwi-^7/"1"ch belangt werden. Wird er um Ve. —^ haben. 67. Di Nt "" ' gesprochen undimErf^d^ der Mitglieder /'"'^m,, wenn d^^ des Senats we^ ^^"' "' ^^ Mitglieder "5 in Permanente Com - ' "'"nfnissen des Staa-d-r Senat hat d s«,"^'''^''""^^werden , und stimmen. 6q E,, .Schaft einer jeden derselben zube. den Präsidien verschlag überreicht "^'" ^'""' """' ^'letz. übrigen Urkunden desselben ^enatsbesch^sse, und denten unterschrieben v''^"'" "°" ^ Präsi. unterfertig., und mit ."'^^ "'- Der erste Secret des Se^b^ ^siegelt. 7. ^ "nd überhaupt die S^"^ ge«a,Buch darüber, so we ^ '^^en. 72. ^ ^^^^^^ so erfülle der zweyte dessen Pslichttn. 7^. Ein zeber Senatsbeschluß wird dem Gubernalor überreicht, und genehmigt ihn dieser, so bestotigt er ihn binnen i5 Tagen, vo>n Tage der Überreichung angerechnet, pu« bücirc ihn, mid von da an ist er ein Gesetz. Genehmigt er ihn adec nicht, so sendet er ihn binnen i5 Ta* gen an den Senat zurück, mit seinen Modification«« und Bemerkungen. Der Senat schreibt diese wörtlich ab, und sendct sie der betreffenden permanenten Com» mission zu,, um sie zu erwägen, und adermahls der Revision (des Senats) zu unterwerfen; singet der Senat das so modisicirte Gesetz nicht für gut, so sen« det er es (in jeiner ersten Gestell) ein zweytes Mahl den Gubsrnator zu. Verweigert dieser abermahls die Bestätigung, so sendet er es binnen i5 Tagen zurück an den Sen.N, mit den Beweggründen seine« Weig?« rung. Der Senat muß es nun neuerdings discutiren p und wenn er mit Stimmenmehrheit auf dem Raths» schlujse beharrt, wie derselbe von ihm (dem Senate) ' gutgeheißen worden, so schickt er ihn zum dritten Mahle an den Gubernacor, der ihn unmittelbar darauf besta« ligen und publiciren muß; und dann wird er zum Ge» setze. ^4» Wenn g?gen das Ende der Session ein stvel» tiger Nachschlug zwischen dem Senate und dem Gu« dernator unerledigt bleibt, so rechnet die nächste Versammlung des Senats die von der vorigen geschehene» Zusendungen desselben mit ein. 75. Ein Gesetzentwurf vom Gubernator dem Senate vorgeschlagen, wentl er von diesem discmirt, und ihm (dem Gubernator) drey Mahl als unannehmbar zurückgesendet werden, fällt durch. 76. Zu Anfang der Session, nachdem der Sens! das von der Regentschaft pra'scntirte hypothetic schö Budget discutirt hat, bewilligt er ihr die zu seiner Bestreitung nöthigen Gelder. 77. Er untersucht im Detail die Rechnungen der Einnahme und Ausgabe des vorhergehenden Jahres, und die Schulden des Staa« t?S/ die von dem Staats-Secrecär für die Finanzen vorgelegt werden, und befiehlt/ die summarische Bilanz durch den Druck bekannt zu machen. 76. Er sorgt für die richtige Zahlung der Zinsen, und die Tilgung der Nationalschuld. 79. Er bestimmt durch ein Gesetz di« Abgaben, Zolle und andere Steuern, die in gleicher Weise und zu gleichen Theilen durch den ganzen Staat aufenegl werden syllen, nach Att. 10. La. Er decre. 3o3 tirt dlnch cin Gisetz über eine Anleihe unter Verbürgung der Nation, und Verhypoihezirung des National-Vermögens. 3i. Er oecretirt durch ein Gesetz über Veräußerung des National-VermÜ'gens, das dem Verderben ausgesetzt ist. Die Veräußerung desselben aber soll, so viel möglich, verhaltnißmäßig in allen Epar-chien Statt siliden, und von der vollziehenden Gewalt ordentlich in allen Provinzen voraus angesagt werden. 82. Er wacht über gute Verwendung der öffentlichen Gelder, und verlangt, wenn er es gur erachtet, jedwede Rechnung durch den Staats . Secretär der Finanzen mit Bestimmung der Zeit, die er (der Senat) zu ihrer Anfertigung nöthig erachtet. 63. Jeder Repräsentant hat das Recht zu verlangen und zu erhalten alle nö-thigeü Aufklärungen von Seite der Staats. Secretare über jeden Gegenstand, der im Senate discutirt wird. .A. Er regulirt das Münzsystem, indem er das Ge-wicht, die Qualität, daS Gepräge und den Nahmen einer jeden Münze, durch den ganzen Staat, bestimmt. L5. El wacht über die öffentliche Erziehung, und be.-schützt sie, wie auch die Freyheit der Presse, den Ackerbaus den Handel, das Fortschreiten der Wissenschaf, ten und gemeinnützigen Künste, md die Industrie. Er sichert auch den Erfindern und Schriftstellern für einen gewissen Zeilraum das ausschließende Recht auf den Gewinn, der von der Erfindung und den Schriften herrührt. 86. Er macht Gesetze über Prisen, und gegen Seeraub. 67. Er macbt Gesetze über die Re-krutirung im Wege dcr Conscviption. 63. Er sorgt für Erbauung und Ankauf von Nationalschiffen. 69. Er wacht für Erhaltung und Verbesserung des National Vermögens. 90. Er gibt Gesetze über Verpachtung der National-Einkünfte und Güter. 91. Er wird dafür sorge», daß einerley Maaß und Gewicht eingeführt werde im ganzen Staate. 92. Er bestimmt die Ge^ halte des Gubernatms , der StaatS - Secretare und tier Richter. s,5, Ev bestimmt durch ein Gesetz die Grenzen der Eparchien, auf die zuträglichste Weise sowohl in Absicht auf die Regierung, al5 auf die Interessen der Einwohner. 94. Er modisicirt und cassirt die Gesetze, mit Ausnahme der constmnionellen. g5. Ohne Genehmigung des Sniats kann der Gubernalor weder ein« Kriegserklärung, »och einen Friedens-. Allianz., Freundschaft^-, Handels > oder Nnttrali- tots« Vertrag schließen. Ausgenommen sind besolidere Waffenstillstands - Conventionen auf wenige Tage, und selbst da muß er es sogleich dem Senat anzeigen. 96. Der Senat empfangt Petitionen aller Art; und die er annehmbar sinbet, weifec er, wohin sich's geHort, ohne seine Mcinung abzugeben. 97. In allen Sitzn», gen des Senats hat der Zeitungsschreiber freyen Eintritt, und ist nur von den geheimen ausgeschlossen. 96. Der Senat machc die Anordnung»»,, die er nöthig ftn» det, für seine innere Ordnung. 99. Der Se»at muß dafür sorgen, d^iß ein Civil» Criminal, und ein Militär» Codex aufarbeitet werde, die insbesondere die französische Gesetzgebung zur Basis haben sollen. 100. Ein jeder der Repräsentanten volirt nach seinem Gewissen, ohne die Meinung und besondere Weisungen derer zu bedürfen, deren Repräsentant er ist. ioi. Im Falle des Todes, der Refu;natil.'n oder physischer Nntanglichkeit des Gubernators, ernennt der Senat aus seiner Mitte eine steiloerciNcnde Regierungs--Commission von orey Mitgliedern, welche rn'ooisorisch mit den St^ls - Secretaren die Gesetze vollzieht, bis der Gubernator nach dem Wahlgesetze gewühlt wird. Im Falle, daß der Senat entlassen ist, so stellen die Siaats Secretäre provisorisch einen stellvertretenden Regierung»'Räch auf, u»d dieser muß sogleich den Senat zu einen außerordentlichen Zusammentritt zu» sammenberufen; und die Senatoren müssen auch lm> gerufen zu diesem Behufe sich versammeln. In beyden Fallen müssen entweder der Senac oder der Rath sogleich auch allen Eparchien bekannt machen, das; sie ihre Bevollmächtigten zur Wahl des GubernatorS ein» senden. Kapitel VII. Von dem Gubernator. 102. Dem Gubernator ist die geschoollziehende Gewalt anver» trciltt. 10Z. Der Oubernasor iss unverletzlich. i<>4. Die Staats - Secretäre sind verantwortlich für ihre Amts, Handlungen. io5. Er vollzieht die Gesetze durch die Staats » 'Aecretäre im Bereich dts ganzer, Staates. io5. Alle Verordnungen werden von dem Gudernator unterschrieben, von dem Staats « Secretar, in dessen AmtZ^veig sie gehören, mitunterfertiqt, und mit dem Siegel d«? nähmlichen Secretärerie (Minisl>riumZ) ge-. sieqclt, >s>7. Er setzt die Land: und Seemacht >n Ve'!y?° gung. iaä> Ll möcht Gesetzantrage an den Sttiat, nach dcm 2o7 dem Artikel ?5. indem e» einen oder mehrere der Staats» Secretäre beauftragt, bey der Verhanvlung darüber im Senate zugeben zu seyn. Vcy dieser Discussion muß ade« unter andern auch iener Staats>Secrtta'r zugegen seyn, zu dessen Departement das in Antrag gebrachte Gesetz ge» hört. ioy. Er for« Verfassung Griechenlands beschützen und ertiatten wolle, nach dsm Gubernators. Eide. »22. Der Gud.lnat.r besl.iti^t und pudlicirt die Gesetze, nach dem Artck« wird durch oieGenchte imNah» men de« Nation ausgtübt. l26. Dlcy Atten Aerjchte sinV jn Griechenland angenommen: ») Friedens» Gerichte; d) Landgerichte; c) Obergerichte. Außer o,«sen ist noch ein oberstes od«r Cassalionsgericht nildergcsttzt, bas im Sitze Der Regierung sich beftndet. 137. EZ sollen «uch GeschwSlnen'Gerichte eingeführt werden; 0er Venat soll durch ein desonderlS Gesetz dafür sorgen, sie zu organ!» siren. zZ8. GerichlliHe Commissionen oder außerolhenll liche Tribunäle find in der Folg«^v«rdotl)tn. i2g. Vs ist den Griechen erlaubt, flch durch üppcllahle und inap« pellable Schiedsrichter richt«n zu lassen. 1^0. Die Pro« zesse werden össtntlich verhandelt, außer wenn d!e Oef» fentlichkelt dem Anstande zuwider lauft; und darüber muß das Gericht entscheiden. 145. Die Urthtilssptüch« der Gerichte erfolgen immer öff«ntlich. 1^2. Bis dahin, daß d«e Codices nach dem Altittl 99. pudliclrt werden, sind die byzantinischen Gesetze, die von der zweyten Ratio» nal-Versammlung veranftalteleSammlung der Criminal« Gesetze,und die von der gnechischtn Regierung bekannt gemachten Gesetze in Kraft; in Handelssachen hat die französische Handels'Gesetzgebung, Gesetzeskraft. 142. Di« vorliegenden constltutionellen Gesetze gehen allen übrigen vor, und di« von dem (jetzigen) griechischen Staate erlassenen Gesetze gehen den ältern vor. 144-D!« Richte« sind verantwortlich für Betrug, Bestechung, Par» theillchkeit.und die Verbrechen, die das Gefeh uberQrga» -niftlung der Gericht« auseinandersetzt. 146. Die nie» dern Gerichte sind verantwortlich den höhern, und das oberste dem Senate. l^6. Das Gesetz über Organisirung dir Gerichte < unter Nr. i5 des Gischcoder ist in Kraft. Nach demscldcn werden die Gerichte bestellt werde,,. De« Senut wird un Verlauf dleses Iahrel» nn« Commission niedeifehen, die o>eftg Gesetz überardeltc!» und es dann seinem Urtheile vorlegen wild. ^ (QN.B.) , Fremden-Anze:ge. Angekommen den 7. E> eptemb ?r 1827. Herr Joseph Preinitsch, Handlungsagent, von Wien nach Tnest. — Hr. Joseph Plank, Dr. und P ryfefssr der Medicin und Thicrarzney . Kunde, von Salzburg nach Tnest. -— Hr. ThomaS Blown, Edelmann von Wien nach Trieft. — Hr. Stanislaus Graf v. LholoniewLky, talserl. russischer Hofkammerjunker und Gucerb«sili«r, von Wien nach Tri»st. — Hr. Hemlich Graf v. Grooolsky. Sohtt besHrn. Mi« chcel Grafen v. Graholsb/, Güterbesitzers, ron Wi«n nach Trieft. — Hr. Theophil 0. Obiusty, GlNSbestl« zer, von Mailand nach Wien. Eourö vom 7. September 1627. MittelprciS. Gtaatsschuldverfchreidungen i" 5 0. H. (inCM.) 917)8 bett» dcno zn 2 1^2 o.H.(>>i CM-) 46 Verloste Odl!g-lt!on.,Hofram. « 5. ) ^ «1 ?!4 Dalleyelism .^ram u.Aera»<' , ^/^ ^ rial'Qblisat. der stände v./^2i/2v'H> 3, -Datl. mit Verlss.o. I. l82o für 100 ss. (inCM.) i4i ij-Witn.StadteBanco«Obl. zu , v.H.sinAM.) 26,^2 Obligation 0er allgem- und Ungar. Hofkammer z« 2ij2y. Y. (inCM.) äü 5j8 detto detto zu« v. H. (>"CM ) 36 3>!o dttto declo zu ^5j4o. H. (>nCM.) 3i 3jH (Hralial) (Dome».) Obllgationtn del Stände s E.M.) (C.M.j v. Österreich unter und zu2 v,H. — — ob derEnns, vonNöh«1z"2i/2 v.H. ^5^6 25 men, Mähren, Schle<1zu2 l/^v.H. — — sifN.Steyermark.Karn' zu« vH, 381^,0 — ten, Krain undGorz. ^zu ' Vä vH. — — Wien.Qdcrk.AmtSlO!? ig. u 2 y. H 36ijioC.M-Nank.Actien pr. Stück ia?9 il2 in.Conv. Münze. Wüfferstand des Laibach« Flusses am Pegel der gemauerten Kanalbrücke bey Sperrung der Wehr: Den i5. T e vtem. : 2 Schuh ag oll a Linien oberder Schleußenbettunss. Redacteur: Fr. .Xao. Heinrich. V««!tgee: Ignaz Aloy« Edler y. Kleinmay«. Gubernial - Verlautbarungen. Z. l0ä/^ (i) Kundmachung. Nr. 79670. Es wlrd bekannt gemacht , daß am 20. Sept. laufenden Jahrs um 10 Uhr Vormit- tags 'm Süale des Tricar Stadtmagtsirais, eine öffentliche Versteigerung der Lieferung dee, :m ^aufe emes Jahres für tne m der 8u1> ^ angehängten Uebersicht genannten l. f. Vcporden und Aemter nöthigen Brennholzes abgehalten werden wird. — Die Bedingungen unter welchen die genannte LuferunZ mit dem nnndest Fordernden abgeschlossen wer» den wlrd, sind folgende: 1. Der Unternehmer übernimmt die genannte kiefcrung, wel< we o>e beyläufige Quantität von 1217 Z»5 Klafter Wiener Maaß hartes Brennholz, und aus ^le Anzahl von 21,000 Bündeln (l^seni) Deiches Holz beträgt. — 2. Jede Klafter ^lener Maaß welche enge geschichtet ftvn muß, »ft ,n der Dimension von secks Fuß, zu zwölf Zoll Höhs, und eben w viel Länge angenommen. — 3. Die Aefcrung von der k ^ .' ""^ Vertiefungen ausgeschlossen ift, muß aus gut ausgetrocknetem Eichenholze oync Acsis von der gewöhnlichen Lanqe von ungefähr fünfzehn W»enerZoll, und die Bündeln aus weichem Holze von der gewöhnlichen Dicke und Lange, alles dieses den Mustern ^ k ü"^a ^ ^ Versteigerung voryewttscn, und mit dem Sugtl der Commission ^nd d ^' ^^ bezeichnet werden, bestehen. 4. Die Uebergabe dcs Holzes muß wah« I^lnen ^^"^' ^^ kuferungs- Eonttaktes, unverzüglich auf das Begehren jeder bcr em« l^ss.nl^^ <3 "^'^ ^^^ ^l^ ^n der genannten Uebersicht benannt sind, und zwar de.wa^ l.^^. ^x"^ "halienem Auftrage dazu, m der Menge geschehen, welche je-^n^t t'? ^^ "" " 5. Dem Unternehmer liegt es ob, die Ueberaabe der angeordneten ^ullmuat, hls m dle der requirirenden Behörde"yder Amte gehörte Holzlage zu bewert, ^^lgen, und zwar gegen asse Meßungs-, F^zhrs, und SchlchtunZs - Auslagen auf seme was ,^' -1.6. Gollte es während der Dauer der Unternehmung geschehen, daß, aus beae^r^ ^ Ursache eine ßrößcre Menge als m der Uebersicht «11k ^ aufgeführt lst, prns überftei >. ^ ^^ ^"^^" ^^^ ^ liefern, ohne dafür einen den Vcrsie'gerungs-Entschädlsiuna ^ ^^ fordern zu können, so nne er auch keine was immer für eine bcrsickt ^ s "M'd a^spy^^ können, wlnn der Bedarf die in der öfters genannten Ue-binauna^! !?""^ Menge nichr erreichen sollte. — 7. Sollte der Pachter eine dieser Be-und cs wi,k "fugen, so wird er des Rechtes zur weitern Aeferung verlustig angesehen; Liefere s M auf seme Gefahr und Kosten, dis zu Ende der Pachtzeit für d,e weitere läss ^?^. c"^ werden. — ft. Der Flbkalprels ,ft auf lner Gulden dreyßig Krcutzer tedes tau^, "^^^l^^?" Wiener.Maaß Brennholz, und auf 7 Gulden (7 ft.) für der Erstes >.<- (lazzcuü) fcsigesrtzt. — y. Bm Ende eines jeden Monates wird derunaen ^ «'^^ ^"'^' ^ndessielle, d'le Rechnung semer kontraktmäßigen Forter verkken ! ^^ ^'^e"^ ,^" Aufträgen und den Quittungen der betreffenden Aem-weisung ''dir A ^ ?"^ überreichen, damit nach ordentlich geschehener Prüfung die Andes Komr.ctes a ""9 ^ den betreffenden Cassen erfolgen könne. — 30. Die Dauer und blß i5 Qc/^ ""^ "" ^"^ festgesetzt,, welches mit ,5. October 1637 anfangt, Feübtelhuna jua.l <^ ^^ dauert. — , z. Es w,rd Niemand zu nnem ^Anböthe bey der des M'a'vrelses ./ ^" nicht vorher zu Handen der Commission den zehnten Theil erkat baden wird ""^'H w Summe von Fünfhundert fünfzig Gulden als Kaution we5de/wird mit A.!^ . ^"^ geschlossenem Protokoll allen Mithwthern zurückgestellt aescnllH an/.^ ^"^ ^^ C'-ftehcrs, welcher w Kautlon tn barem Gelde mit cmer ^'d die verb.^ kann. - 12. Das Fellbrethungs. Protokoll öffentlick'n ^ ^ ^ ^ ben Ersteher in dem Augenblicke des von chm bey der gewhenen Anbothcs erhalten; die Landesstelle hmgegen nnrd w'lliguna wird d^l^^^^^^sung daran gebunden seyn, und nach geschehener Be« ^^ ,,^ w,rd dasselbe h»e Stelle eines förmlichen Kontraktes vertreten, und es wird —, z^2ü — vavon dem Pachter eine beglaubigte Abschrift auf klassenmäßigen Stempel eingehändigt werden, welcher Stempel, so wie jeder andere Stempel für d,e Quittungen der Zeschk' henen Zahlungen oder andern Einlangen dem Unternehmer zur Zaft fällt. — Gegenwär, tige Neoingnisse, so wie die Musier des Holzes Und der Bündel werden vor der FcttblNdung im Amte des Gubernial-Expedits in den gewöhnlichen Amtsfiunbcn vorgewiesen werden.— Vom kaiserlichen kömalichen küssenländischen Guberr.ium. Trieft am ll. August 1827. '__________PRO $ JP__E_ T T Q Quanlilä approsiraa- i q x itiva d<;Üa Jegua oc- Prczxo liscalc per Importo _5l| ¦ correuli J* ---------:------------------------------------^------- approssi- ^ Denominazione degli G. R, Dicasteri LegQa Legua | "-S J Mt.yo © , soi-Le di da «j * JS • -» P« ed Uffizj. - Rovcre f*ssetti j3 | If «. delta fc : rKlaftcr3r ~ 'I ^ 'S ^ . fornitur«. Viüuua INumcro ° ° 1 I. R, Governo „ „ M „ „ i55 6400 2 ; — Direzione di Polizia „ „ „ /fo i6oo / 3 i — Direitore di dto, „ „ ,t 32 „ 4 — Gommissione Provincial© per la rctti- ' • fica del Genso ^ M „ „ 40 .» 5 — Tribunale Civico Provinciale e Griminaie 60 „ 6 — Gasa d' Inquisizione in Trieste ¦ „ 02 f, 7 detta dta. in Rovigno „ 266(6 8 — Ufiizio dt Revisione de' libri „ „ 7. 8°0 9 — Ispizione Denianiale w w „ 53 looo 10 — Procura Gamerale „ „ „ j'g Ä 36 3j3 looo 11 -r- UffiicioProvinciale delleTass „ S^'L '6 2)3 600 1» —.TesoreriaCamcrale „ w f^i-5 23 iJ3 800 . :> 13 — Tribunale mercantile „ „ K ^ g 43 lj3 1600 14 — Pretura „ „ „ „ {£ J 23 113 „ 15 — Direzione delle FabLriche M r \ « & 49 1J6 2200 16 —? Gontabilita provinciale e diStato ^"" 9& 2000 17 Osped. Civile e stabilinientierar, di pubbli- ! ca beneficenza „ „ w „ 327 2J^ » 18 I. R, Magistrate politico economico „ „ 60 2000 19 — IspGžione delle Civiche fabbriche „ l5 locoj ao ,—, Cassa Civica „ n „ ,» lo 1000 ai — Uflizio di quartieri c vetture militari 6 » 22 — Guardia Civica „ „ n „ 14. 1t a3 — Prigioni Civiohe „ „ „ w 25 „ 3(4 Custodi delle Machine da spenger grincendj 8 . « i *5 I. R* Magistrato Centrale di Sanita compresi »mbidue i Lazzaretti ed il Casino deli arrivi 36sJ3 „ c (Klafter „ 1217 2j5 4 3o M w 5479 3ö ' ! öomma (Fassetti „ — iioooj „ „ 7 « H7 „