Gesetz- «ni» Verordnungsblatt für bn« ö II e r r e i cf) > I ch -1 f f i r i fcf) e K n tteilf a n h, bestehend an« den gefürsteten Grafschaften Görz und GradiSca, der Markgrafschaft Istrien mtb der reichsnnmittelbareu Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Zahrgang 1169. XIX. Stück. Au«geqebcn und versendet am 30. September 1869. Kundmachunq der k. k. küstenl. Statthalterei in Triest vom 23. September 1869, in Betreff de« den Schülern der höheren Handels-Lehranstalt des Karl Porgcs tu Wien zuerkannten Rechtes zum einjährigen freiwilligen Dienste. In Folge des, von den k. k. Landes - Ministerien einvernchmlich mit dem k. f. Reichs- kriegs-Ministerium im Grunde des § 21 des Wehrgesctzes vom 5. December 1868 gefast teu Beschlusses, wird denjenigen Schülern der höheren Handels-Lehranstalt des Karl Porges in Wien, das Recht zum einjährigen Freitvilligcn-Dienste zuerkannt, welche sich mit Zeugnissen von Unter-Gymnasien oder selbstständigen Unter-Realschulen ausweisen, die sic zum Ucbertritte in ein Ober-Gymnasium oder in eine Ober-Realschule befähigen, und sodann den zweijährigen Fachcurs an der höheren Handels-Lehranstalt mit gutem Erfolge absolvirt haben. Dies wird gemäß Erlasses des k. k. Ministeriums für Landcsvcrtheidigung und öffent liehe Sicherheit vom 18. September d. I., Zahl 4969, hiemit zur allgemeinen Kenntnist gebracht. Moering m. p. Fcldmarschall - Lieutenant. 40