Amt s - D^' ,/ 33 l at t. dss° ttti. Zamst ag den 22. August 183Z. «^ubernial - Verlautbarungen. Z. nIg. (2) Nr. ;6l5i. Kundmachung. Ueber die vorzunehmende Mlnuendo-Ver-sieigerung, vereint mit einer Offerten-Verhandlung, hinsichtlich der bei dem k. k. illyr. Guber-nium und einigen andern k. k. Behörden und Aemtern im Verwaltungszahre »326 benöthigt lvcrdendcn Schreib-, Druck- und andern Papiergattungen. -- Zur Slcherssellung der verschiedenen Gattungen von Schreib«, Druck- und an-dern Papieren, deren das k. k. lllyr. Gubernium nebst einigen andern k. k. Behörden und Aem» tern im nächstkommenden Verwaltungsjahre z336 bedürfen wird, hat man befunden, eme Minuendo - Versteigerung, veremt mit eil^er schriftlichen Offerten-Verhandlung, vorzunehmen, welche Verhandlungen am i l. Septem-bcr d. I. Vormittags um 9 Uhr im Gubernial-Nathssaale im Landhausc Statt finden werden. — Die wesentlichen Bedmgnlsse und Modalitaten, welche diesen Verhandlungen zum Grunde zu liegen haben, werden mtt Folgendem zur ollgemeinen Kenntniß gebracht: — 1) Der beiläufige Bedarf an Schreib, und Druckpapieren, welcher sicher zu siclien kömmt, ist nachstehender: ;>) Klein' Conzept Z56 Rlcß; I>) Groß-Conzept 76 Rlcß; l) Kanzlei :56Rieß; c1) Gro^Kanzlei zu Naihsprotoccllcn y Rieß; c:) Conzept.Groß-Mcdian 6/^ Nieß; l) Kanzlei-Groß - Median 1 Nieß; ^) Eonzcpt-Klcin-Median ^9 1)2 Rieß ; 1>) Kanzlei-Klein Medlan « Rie-ß; i) Mittelfcin' Regal 2 1.I20 Nicß ; l<) Fcin^Negal oder Impenal 1,^20 Nieß^ j) Vclin für Schulzeugmssc 6 Nicß; m) Real Pack i5 l^ä Nieß; n) Eouvett 35 Nleß, 0) ^lleß 7 1^4 Nieß. — 2) Die Lieferung wird für dlc Zeit vom 1. November i8Z5 bis Ende October 18Z6 ausgebothcn, und es fleht jrdcm liefcrungslusiigen frei, sowohl auf alle, als auch auf einzelne obbezelchnelen Papicrgattun» gen Anböthe zu machen. — 3) Es wird durchaus' nur auf die gute Qualität und auf die Dauerhaftigkeit des Papieres, dann bei jenen Gattungen, bei welchen ein besilmmtes Maß vorgezeichnet ist, auf das Vorhandenseyn dieses Ausmaßes gesehen; daher es jeder Licfer« parthcl mcht nur freigestellt, sondern jede selbst aufgefordert wird, mehrere Mustnbögcn von jeder Papiergattung, zu deren Lieferung sie sich herbeilaßt, bei der Minuendo-Versteigerung beizubringen, oder bci dcm überschickt odcr überbracht werdenden schriftlichen Offcrte beizulegen, und auf einen dieser Bögen die Gattung, so wie den gefordert werdenden Mmdestvergü« tungspreis m Buchstaben auszudrücken. Uebn-gcns versteht es sich von selbst, daß die angebothenen Papiere und die beigebracht werdenden Mustcrbögcn im Allgemeinen von jcncn Gattungen seyn müssen, welche hier oben im Absätze i) von lit. a bis emscdließig 0 specificirt erscheinen, uno welche ohnehin den Papicrfabrikan-tcn und Händlern aus mehrjährigen ähnlichen Verhandlungen zureichend bekannt sind. — Dle Commission wird sonach aus den angebothen werdenden Papieren jene fürwählcn, welche die vollkommene Eignung für den beabfichtetcn dienstlichen Bedarf habcn, und welche nebst die-scr Eigenschaft um die billigsten Preise geliefert werden wollen. — Wegen Bestätigung der Lieferung der angemessen befunden werdenden Pa« picrc, odcr wegen dcr Auswahl der sich etwa ergebenden mehreren annehmbaren Anböthe, wild sogleich der Vortrag bei dem k. k. Guber-nium^erft'lgcn, und in wenigen Tagen nach dem Schlüsse der Verhandlung wird der definitive Gubernial? Beschluß jcncm Offerentcn oder Mindestblcthcr, dessen Antrag als dcr an, nchmdarste sich darstellen wird, bekannt gegeben werden. — 4) Von den erstandenen Pavicr-gattungen wird ein namhaftes Quantum, so-hin ein Drittel oder wenigstens ein Viertel des angedeuteten beiläufigen jährlichen Bedarfes, längstens in 6 Wochen nach dem abgeschlossenen Licferungscontracte an die k. k. Gubernial-E/-pcdits-Dlrection, wahrend dcr Contracls-Dcmer abcr der fernere Bedarf jederzeit längstens in l4 Tagen nach der vom Gubermal-Expedite ge- 726 wacht werdenden Bestellung, im Falle einer besondern Dringlichkeit aber noch früher zu liefern seyn. — 5) Wenn von irgend einer Pa* plergattung vor Ausgang des Lieferungs«Eon-nactcß cmc größere, als die im Absätze i) bezeichnete Quantität erforderlich seyn sollte, so hat der Ersteher diesen Mehrbedarf um den An-bothsprcis beizustellen, und soll seincsorts kei« ncswcgs berechtiget jcyn, eme Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer aus, fallcn sollte. — 6) Jedem Lieferungslustigen steht es frei, nicht nur am oben bezeichneten Llcltationstage zur festgesetzten Stunde zu er, scheinen, und seine Licferungsandolhe unter Beibrii^gut^g der gehörigen Mustcrbögen zu machen, sondern es blclbt ihm auch unbenommen, vom Tage der Bckanntwerdung der gegenwärtigen Verlautbarung bis einschlicßig i». September l. I., das geeignete schriftliche Offert denn Einreichungsprotocolicdes k. k. Guberniums zu übergeben. Ein solches Offert muß versieget seyn, und die Aufschrift enthalten: Offert des N. N. für die Lieferung des Paplerbedar-fes für das k. k. Gubernium und die übrigen betreffenden Behörden auf das Mllitärjahr ,836." Das Offert muß den Gegenstand des Anbothes, den Preis in Buchstaben ausgedrückt, enthalten, und demselben müssen ein,ge Mu> sterbögen beigelegt scyn, auch muß auf einem dieser Musterbögen nebst der Nummer und Pa-plergattung / welche geliefert werden will, der Preis und die eigenhändige Unterschrift dcS Offe-rencen erscheinen. — Offerte solcher Art können auch noch am Llcitationstage (n. Septem« ber d. I.) der Commission überreicht werden, jedoch muß dieses gleich beim Beginn der Com-mission, daher längstens bis io Uhr Vormittags am eben bemeldeten Tage geschehen. — 7) Jeder Offerent ist sogleich nach Ueberrei-chung seines Offertes, oder nach gemachtem Li-citanons-Anbothe für die übernommene Liefe, rungscrklarung verbindlich; für das Acrar aber trin die Verbindlichkeit erst nacb geschehener Annahme des Anbolhcs von Seite der Landcs-siclle ein. — L) Die zu liefernden Pavicrgat« tungen müssen sowohl hinsichtlich der Größe, als der Qualttar, wenn nicht besser, doch wenigstens mit jenen Mustern ganz gleich seyn, welche der Offerent eingelegt hat, und die nach beschlossener Wahl und nach erfolgter Annahme von Seite der hiczu bestimmten Gubernial-Com« mission werden paraphlrt werden, zu welchem Ende auch der Lieferant die nöthige Bogenzahl sogleich beizustellen haben wird, falls solche nach den schon frühern Bestimmungen doch etwa nicht schon vorher beigebracht worden seyn soll« te. — 9) Längstens in 14 Tagen nach dem förmlichen Abschlüsse des Lieferungscontractes wird der Lieferant der einen oder andern Papier« gattung eine Caution von loPcrzent des ganzen Vcrgütungsbltragcs, welcher nach den beiläufig berechneten Bedarfsquantitäten und nach den bedungenen Preisen für die von ihm übernommene Lieferung entfällt, zu erlegen haben. Diese Caution kann un Baarcn, oder durch cine pragmaiicalische «Vicherstellungs-Urkunde, oder auch durch Einlassung der zu fordernden Vergütung für sogleich abzulieferndes Papier im gleichen Werthsbetrage, mit der ermittelten Caution geleistet werden. — ici) Wird die Quantität, oder Qualität, oder das Format des gelieferten Papieres im Vergleiche zu der Bestellung oder mit den Musierbögen zu gering, oder nicht contractmäßig befunden und nicht binnen Z Tagen der Abgang gehörig ergänzt, oder die man» gelhafte Parthie durch eme andere entsprechende ausgewechselt, su wird cs der Landesstelle frei stehen, sich die bestellte Gattung und Quantität des Papiers von wem immer, m oder außer der Versteigerung auf Kosten des Contrahenten zu verschaffen, und die dadurch entstehenden Mehr-uuslagen von der Caution, ode^r wenn diese nicht hinreicht, aus dem übrigen Vermögen des Cons trahcnten hereinzubringen. — iz) Die Bezahlung der Vergütungsbetrage wird dem Lieferanten nach Ausgang eines jeden Militar-quartals und nach Beibringung eines classen, maßig gestämpcltm, mit den Empfangsbestätigungen der Behörden, an welche die Lieferung geschah, über die quantität- und qualitatmaßi-gen Ablieferungen documentirten Conto nach vorausgegangener buchhalterischen Adjustirung geleistet werden. — 12) Gleich nach geschehener Annahme der Offerte oder des Licitations-Anbothes wird mit dem C'rstcher, i'^z)t?cüv<3 bestätigt werdenden Lieferanten, auf der Grundlage der gegenwärtigen Vedmgmsse der form« liche Lleferungscontract abgeschlossen werden, welcher mit semen Rechten und Verbindlichkeiten auch auf dic Erben des Contrahenten über« zugchen hat, und wozu der Lieferant den clas-scnmäßigen Stampel beizustellen haben wird. — Diesemnach werden alle Papierfabrikanten und Papierhandler, welche zur vorbesagten Lie« ferungsunternehmung nach den hier angedeuteten Vedingnisscn Lust tragen, aufgefordert, zu der dießfälligen Mmuendo-Versteigerung an dem im Eingänge dieser Verlautbarung bestimmten Tage, an dem bezeichneten Orte und zur festgesetzten Stunde persönlich oder durch 729 gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder die schriftlichen Offert« nach den bekannt gegebenen Modalitaten einzureichen. — Laibach am 2ä. Juli ,935. Rrcisännliche Verlautbarungen. Z. 11I2. (3) Nr. ^o665. Kundmachung. In Folge hohen Gub.-Decrets vom 8. d. M., Z. 27^21, wird ln Betreff der wahrend der heurigen Schulferien im hierortigen Priesterhause vorzunehmenden Bau«EonscrvaNonslArbeitcn am 22. d. M. Vormittags um io Uhr bei die» sem Kreisamte eme Minuendo^icitallon abgehalten werden. — Welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß mit dem Beisätze gebracht wird, daß d»e zu bewirkenden Arbeiten und beizustellenden Materialien nackstehendermaßen veranschlagt sind, als: di« Maurerarbeit auf 77 fi. Z7 kr.; daS Maurermateriale auf i5 ft. Hokr.; dle Steinmetzerarbeit auf 217 fi. 7 kr.; die Tischlerarbeit auf zc> fi. ^5 kr., die Schlosser» arbeit auf iI ft. 26 kr.; d»e Klampfererarbnt auf i5 fi. Zi kr.; die Hafnerarbeit auf 11 fi.; die Glaserarbeit auf 2 fi. 46 kr,; die Anstrel-cherarbett auf 7 ft. 20 kr.; die Mahlerarbeit auf 25 fi. — K. K. Krclsamt Laibach am i2. August ^635. Stavt« unv lanvreclltliche Verlautbarungen. Z. Ilä9- (l) Nr. 6523. Von dem k. k. Stadt» und Landrechte in Krain w,rd bekannt gemacht: Es sei in Folge der über den Geistes, und Gcmüthszustand des hier wohnenden quiescirten Examinators, Herrn Carl Hart v. Hartenberg, gepflogenen Erhebung, demselben d>: fre,e Vermögensgebahrling benommen, und ihm em Curator in der Person des Herrn Franz v. Heronannsthal, Ge» fällen-Verwaltungs-Secretär hier, beigegeben worden, an den sich demnach Jedermann in allen den Carl Hart v. Harienberg betreffenden Rechts- und sonstigen Privat-Angelegen-heilen zu wenden hat. Laibach am n. August »835. Z. il5o. (l) Nr.^ogl^ Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in Krain wird in Sachen der Laibacher Sparcassa, gegen Maria Paradeißer, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche ääo. 29. Juli l83/^ schuldi» gen 1200 fl. 0. «. c.i hlemit kundgemacht, d.,ß die executive Fellbietung des, der Maria Para« deißer gehörigen, in die Execution gezogenen, auf I10L fi. ay kr. geschätzten, in der Stadt 5ub Const.«Nr. 76 gelegenen, dem hiesigen , Stadlmagistrate zinsbaren Hauses sammt An« und Zugehör bewilliget, und zur Vornahme derselben die Tagsatzung auf den 3. August, 2i< September und 10. November 1835, Vormittags um y Uhr vor diesem Gerichte mit dem Beisätze angeordnet worden seven, daß, im Falle dieses Haus bn der clsien oder zweiten Fcilbietung um dcn Schätzungswert!) oder darüber nicht an Mann gebracht werden könn» te, sclbcs bei der dr>nen Fellbietung auch unter der Schatzlmg hintcmgcgcben werden würde. Die llcitationsbedlngnisse können in der Registratur eingesehen und auch Abschriften da« von behoben werden. Lalbach am 11. August »335. Anmerkung. Bei der ersten Feilbicthung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 5144. (2) Nr. 10476)111. Etvaferkenntniß. Von der k. k. Cameral-Nezirks-Verwal« tung m La,bach wurde Lucas Pirnath, Kleinhändler, angeblich zu Bresi?, Pfarr Iseßtremk, im Vaibacber Kre»se, da er am 26. März i835 zu Szamabor wil 60 Pfund Kraut- und Rüben-Samen ohne Zolllegitimation betreten worden und geständig lft, den Samen aus Krain nach Kroatien ohne eine Anmeldung be» lrgend einem k. k. Zollamte ausgcschwarzt zu haben, zum Verfalle des beanständeten Samens pr. 60 Pfund, eigentlich zum Verluste dessen tariffsmäß'gen bereltS erlegten Schäz-zungßwcrthes pr. Achtzehn Gulden verurlheils. — Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so geschieht hiermit die öffentli, che Kundmachung des obigen Strafertennt-msses wlt dem Bedeuten, daß, im Falle gegen dasselbe binnen drei Monaten vom Tage dieser Einschaltung in d,e Zeltungsblalier an ac« rechnet, vom Lucaß Pirnath weder der Gnadenweg, noch der Weg dis Nechtes, und zwar der erstere durch Erarelfung des Recurses an dlese k. s. Cameral-Bez'rk^T^erwallung, d?r letztere aber durch Aufforderung dcl k. k. Kam« merprocuratur ln Laibach, bci dcm k. f. kra,-nerischen Städte und ?ant,rechte betreten werden sollte, das Straferkermtnlß in Rechtskraft erwachsen werde« — Uebnqens wird Lucas Pirnach für alle durch fe»ne Gesetzübertretung dem Gefalle peru'sachlen Auslassen, sl> weit nur immer se,n Vermögen zureichen wird, ersatzpflichtig erklärt. — Loibach am 7. August i635. 73o Z. liä2. (3) Nr. 10715.M. Kundmachung. Von der k. k. Eamcral-Bezirks-Verwaltung Laibach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von den nachbenannten Steucrobjecten in den unten angeführten Gteucrgemcinden aufdas Verwaltungsjahr ,336, oder auch uncer Vorbehalt der wcchselsettigen Vertragsaufkündigung vor Ablauf eines jeden Pachtjahres, auf dle Dauer der wetteren Verwaltungsjahre verstei-gcrungsrveise in Pacht aufgebothen, und die dießfallige mündliche Versteigerung, bci welcher auch die nach den h. Gubernial - Eurren-den vom 26. Ium i8Z^, Z. 9795^523, 4. Absatz, und 29. Mai i335, Nr. 1,909)2610, verfaßten und mit dem Vaoium belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, wenn es die Pachtlustlgen nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteige-rung der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Laibach, am Schulplatze Haus.Nr. 297, z" übergeben, an den nachbenannten Tagen und Orten werde abgehalten werden: Ausrufspreis für Für die Im gebrann? Wem.Wem. Hauptgemeinde Bezirke ^n, Bei d?5 ^.stige ^^.. Fleisch ____________ „___^____^___________^ fi. >kr. fi. skr^ fl. jkr. ^ Planina mit den einge-schullten Ortschaften Haasberg 2/^. Aug. i335 k- k. Cameral- Z17 — Z^25 — 6^3 — Vormittags V.zirks-Verwal-^ tung ,n Laibach Zirknitz ) mit 2 Steuer- / 553 — 8273 — 1089 " bezirken ^> detto detto betto Loitsch ^ _______^, ____^____^ mit zwei detto / Summa . S/oj—11,696 <-» 1932! — Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Lmtanten vor dcr Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem iQ prozentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Uebrigens können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei d,cser Camcral-Bczirks-Vcrwaltung, als bei den unterstehenden k. k. Verzchrungsficucr-Eommisscn'iaten eingesehen werden. — K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung Laibach am n August i8Z5. Z. li33. (3) Nr. 867. Bei dem k. k. Absatz-Possamte zu Klagenfurt ist die controllirende Ojficlalstclle mit dem jährlichen Gehalte von 700 fi. und der Ver, blndllchkeit zur Leistung emer Caution im Be-foldungsbetrage »n Erledigung gekommen. — Die Bewerber um diesen Dienstposscn haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege längstens bis 5. September l. I. bci der gefertigten Ober-Post.Verwaltnng einzubringen, und sich darin über die zurückgelegten Studien, bisherige Dienstzeit, Postmani-pulations-, Sprach- und sonstige Kenntnisse legal auszuweisen. — Von dcr k. k. illyr. Ober-Post-Verwaltung Laibach den ,5. August i635. 3. "43 (3) Nr. loSZQ.M. Llcitatlons - Uebert ragung. D«e k. k. Cameral-Bezirks, Verwaltung in Laibach macht bekannt, daß die mit der Kundmachung vom 3. August l. F., Nr. 10532, ausgeschriebene Pachtuerfieigerung des Verzeh-rungssteuer-Bezugs in dcr Hauptgemeinde St. Ruprecht, Bezirks Neudega, nicht am 26., sondern am 26. August l. I. Vormittags bei der Bezirksobrigkeit Neudegg werde abgehal« ten werden. — Laibach am 10. August iS3Z. 731 «Nttbernikl - Verlautbarungen. Z. ii6a. (i) Nr. »6662- Cuvrende dcsF. k. illyr. L a nd es-Gu b e r ni u m s zu Lai bach. — Erläuterung des Gesetzes über die Rechte dcs Fiscus in Nucksicht der demselben nach dcm §. 760 des allgemeinen bür» gerlichen Gesetzbuches zufallenden Vcrlassenschaf-ten. — Zur Beseitigung der erhobenen Zwe»« fel über die Rechte dcs Fiscus in Rücksicht der demsclden nach dem §. 760 dcs allgemeinen bür« gerlichen Gesetzbuches zufallenden Vcrlassenschaf-ten, habcn Seine Majestät mit allerhöchster Ent« schließung roni 20. Juni l. I. die Kundmachung folgender Gcsctzeserläuterung anzuordnen geru-het. — „Erblosc Verlassenschaften können, wenn die vorschriflsmaßige öffentliche Vorladung der Erben ohne Erfolg geblieben, und die zur Anmeldung der Erbrechte festgesetzte Eoictalfrist verstrichen ist, uon dem Flscus sogleich eingezogen, werden. Den Erben bleibt unbenommen, auch nach der Einziehung der Verlasscnschaft ncch ihre Ansprüche darauf, so lange sie nicht durch Verjährung erloschen find, gellend zu ma« chcn. Der Flscus hat sowohl in Rücksicht der Früchte eingezogener erbloser Verlassenschaften, als der freien Verfügung über das Erbschafts-Vermögcn, alle Rechte eines redlichen Besitzers." —> Diese Vorschriften gelten auch füv die dem Invaliden » oder lÄränzprouentenfonde nach den Gesehen zufallenden erblosen Verlasscnschaf. len. — Dlcscs wird m Folge hohen Hofkanz-lei'Decretes ^om 6. Iull l. I.> Z. 17520^l3/»6 hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — La,bach den 5. August »8)5. Joseph Ca nillo Freyherr v. Schmidburg, Handcs: Gouverneur. Carl Graf zu Welsverg, Raltenau und Primör, k. t. Hvfcath. Johann Nep. Vessel, k. k. Gubernial.Rath. Z. ii53. (1) Nr. 17507^278«. Circular« dcs k. k. illyr. Guberniums zu k«i-b a ch. — Ueber die für den Austritt der Durchfuhr-Güter auf den Granz-Gewastern zwischen d«r Lomdardie und den königlich-sardinischen Staaten festgesetzten besondern Bestimmungen. — DlN-ch einen mit dem kömglich- sardinischen Hofe geschlossenen, am ,?. Iuliui d. I. in Wirksamkeit getretenen Staatsvertrag rvurde folgendes festgesetzt: — 2) Der AuStritt der D nchzugsgüter, welche von der See, oder aus dcm Auslande durch den österreichischen Kalfe^ staat nach den königlich e sardimschcn Staaten, oder durch diele Staaten in den Erstern durch« geführt werden, ist erst dann als vollbracht anzusehen, wenn die Durchfuhrsendung bel dem jenseitigen Amte, an das dieselbe zum Ein« tritte in das dortlandige Gebu th gewiesen wur«« de, hinnen der durch die Bollcte vorgezeichne^ ten Zcltfrlss wirklich eingelangt ist, und hier« über dem Auslr,ilsamte der Beweis zukömmt. — K) Von dieser Bestimmung ist bloß der Fall ausgenommen, in wclckcm die überwiegende Gewalt eines zufälligen Ereignisses hindert, d>e Waare zu dem jenseitigen Amte, an das diesel« be gewiesen wurde, binnen der vorgczeichneten ^eitfrlst zu stellen; jedoch muß dieses Ereigmß binnen der bemerkten Frist angezeigt und vor< scbriftmaßig gerechtfertigt werden. — 0) Die Aemter, über wclcke der Eingang und Austritt von Durchzugsgütern Statt finden darf, sind: in der L 0 mbardie I^von«, ^n^ei-g, 8v5lo l^l!len6v, Lossalnio, ^or^oli^ino, 8rx?z82; auf jenseitigem Gebiethe Iinr.i, .^run», (^slel-iell.0, 3. ^llirrino "I'llil>s>) 8. UarUno 3»«<:a'-iii^ric), 8. pier cl' ^,ena. — cl) Wird eine Durchzugswaare bei einem der k. k. Zollämter mit der Bestimmung erklärt, nicht in das königs lich,sardinischc Gcbleth, sondern auf den Gränz-Gewassern nach einem andern Staate gebracht zu werden, so weiset das Zollamt die Waarensendung an das letzte Zollamt an, welcbcs sich in der erklärten Richtung an dem äußersten Endpuncte des dießscttigen Staatsgedicthcs be«, findet. Dicse Bestimmungen werden Mlt dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht: —-Erstens: daß die mit der Nntcrfertlgung der Waarcn'Erklarung, oder durch eine besondere Urkunde übernommene Haftung die Verbind-llchkctt umfaßt, die Waare in dem unter 2) auf« geführten Falle zu dem jenseitigen Amte, über das dieselbe in das dortlandige Gebieth einzutreten hat, ,n dem unter cl) berührten Falle aber zu dem Amte, an daS dieselbe angewiesen wird, binnen der vorgezcichnetcn Frist zu stellen, und daß dieses geschehen sey, zu erweisen; dann Zweitens: daß lücksicbtllck der Durchfuhrsendungen, auf die sich der erwähnte Staatsvertrag bezicht, gestattet ist, die Haftung für die ganze Strecke dcs Durchzuges durch daS össerrcichlsche Staatsgebleth, oder für einen Theil desselben b,s zu'einer Zosl kcgstätte, oder elnem Hauptzollamte zu übernehmen, daß aber diese Beschränkung der Haftung nie bloß blß zu einem dcr AuStntteämter, und mit Ausschluß (Z. Amtä-Blatt Nr. zot. d. 22. August :6ä5.) 732 bn unter ») und <3) festgesetzten weitern Verbindlichkeit Statt finden darf. Eine auf diese Art beschränkte Haftung, Vürgschafts-Elklä-rung, oder andere Sicherstellung wird nicht angenommen. — Drittens: daß rücksichtllch der Durchfuhrsendungen, die vor der Wirksamkeit des Staatsvertrages aus dem österreichischen Staarsgebicthe nicht ausgetreten sind, die Si-cherstellung nachträglich für die erwähnte we>» tere Verbindlichkeit ergänzt werden muß, und daß, bis dieses geschieht, der Waare der Aus, trltt, oder wenn sich dieselbe bei einem Haupt-zollamte oder elncr Zoll-?cgstätle befindet, der Transport bis zu dem Ausmltsamte nicht gestattet werden darf. — Dicjes wird in Folge hohen Hofkammer-Decrets vom i5 Juli l. I., Z, 5c>5)6^297^, hiemlt zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach den 3. August ,83Z. Joseph Eamillo Freiherr v. Schmidburg, landes-Gouotrneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau Und Primör, k. k. Hofrath. Johann Nep. Vessel, k. k. Gubernialrath. Z. !i2S. (2) Nr. i6863j27o8. C i r c u l a r e des k. k. illyrischen Guberniums in Laibach, — Der adriatischcn Stcinkohlen-bau-Gewerkschaft wird ein ausschließendes Privilegium zum Stemkohlenbau in Dalinatien ilnd Istricn, auf die Dauer von 3c» Jahren, verliehen. — Sc. Majestät haben, nut allerhöchster Entschließung vom 22. Juni ,835, Per ndriatische!^ Steinkohlendau- Gcwerklchaft ein ausschließendes Privilegium zum Sccli^koh-lenbau in Talmatien und Istrlen, auf die Dauer von 3o Jahren, unter folgenden Ve-dlngungln allergnädigst zu verleihen ge'uher: — ») Daß sie sich nach Verlauf von 3 Iah-icn, vom Tage des allcrgnädigst verliehenen Privilegiums an gerechnet, die ihr zur Vorbereitung des Steinkohlenbaues freigelassen werden, alljährlich über eine Erzeugung von wenigstens 200000 Centner Steinkohlen bei dem Dalmatiner Gubcrnium allenfalls nach genommenem Augenschein ausweise, widrigens das Privilegium zu erloschen hatte, damit der Staat volle Garantie habe, daß auch das Privilegium erfolgreich benutzt werde. — 2) Daß sie Icne, die bereits früher erworbene Rechte auf einen Steinkohlenbau besitzen, und solchen guch wirklich betreiben, daraus zu verdrängen, oder auch nur zu beirren, nicht befugt seyn sclle, wohl aber sich mit ihnen abfinden könn» te, und — 3) daß sie in Bezug der Grund-entsckäoigung für die Oberfläche bei ihren Bauen auf Privatqründcn sich ebenfalls m>t den Eigenthümern abzufinden, und wenn kcm gütliches Nebcren'kommen zu Stand? käme, sich der vorschnftmaßigen gerichtlichen Abschätzung der von ihr benutzten Oberfläche zu fü, gen habe. — Dleses wird m Folge huhen H.f-kanzlei-Decrctes vom ,o. Iul« l. I., Z chl i6y2ill2g7, hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach, 9^263, wurde dieiem k. k. AppeUalionsgerichte eröffnet: Ueber die Frage, ob der Schuldner, welcher im Exccu-ttonszuge nach §. 3^6 der allgeineinen (tz ^6l der galizischen, und §. ää6 der italienischen) Gerichtsordnung seine Güter namhaft gemacht hat, verhalten werden könne, die Richtigkeit seiner Angabein Folge des§. 219 der allgemei« nen (§. 2<)3 der gallischen, §. ^63 der »talie« Nischen) GerichtsordnUl-g dahiti, daß er außer den namhaft gemachten keine Güter besitze, zu beschwören? haben Seine k. k. Majestät über den im Einvernehmen mit der k, k. Hofcommis» sion in Iustiz'Gerichts-Sachen erstatteten aller, uiuerthänigsten Vortrag der k. k. Obersten Iue ssizstelle mit allerhöchster Entschließung vom 19. Juni i655 attergnädigst zu erklären geruhet, „daß der an den Schuldner ergangene gerichtc llche Auftrag zur Namhaflmachung sc ncr Güter den Erecunonsführer nicht berechtige, v?n dem Schuldner die Bestät gung seiner Angabe durch dcn Manifcstationseid zu oerlangen." — Welche allerhöchste Entschließung zur Darnach-achtung Hienut bekannt gegeben wird. -— Klas genfurt am l6. Juli 2 835. v. U n t e r r i cb t e r, Vice »Präsident. Franz Ritter v- Wolff, k. k. Hofrath. vr. Johann v. Mi ller, k. k. Appellationsralh. — 733 — Aemtliche V e r l a u t b a r u n g e n. Z. N6l. (l) Nr. ,o65a. VI. Kundmachung. Von der k. k. Camera!» Vezlrks-Verwaltung iaibach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verjchrungsfteuer von den nacdbenannten Steuerobjecten m den unten angeführten Steuergememden auf da« Ver, waltungsjahr ,856, oder auch unter Vorbehalt der wechselsclllgrn Vertragsaufkünblgung, vor Ablauf emes jeden Pachljahres, auf tue Dauer der wetteren Verwaltungsjahre verftei-gerungswelse in Pacht aus^cdoten/ und die dleßfillige mündliche Versteigerung, bei welcher auch die nach den h. Gubcrmal'Eurrendcnvom 26. Juni 18I4, Z.979Al523, ^tenAbsatz, und 29. Mal i635, Nr. 11909^2610, verfaßten und nnt dem Vüdium belegten schrlftlichen Offer, te überreicht werden können, wenn es die Pachtluftlgen nicht vorz Verwaltung, als bei dm unterstehenden k. k. Verzehrungssteuer« Kommissariaten eingesehen weiden. — K. K. CamerallBezirks-Nerwallung iaibach am zo, August i825. vermischte Verlautbarungen. Z. ,l55. (5) 2cl Nr. 5zi. Edict. Von dem s. t. Nezirtsgerichte der Staatsherr» lchafc Landssraß w»rd dem abwesenden und unbekannt wo befindlichen Michael Munitsch von Ko» litno, ellnnert: Es habe wider denselben bei diesem t. k. Bezirksgerichte der Martin Tomafchin von ebendort, die Klage auf Bezahlung eines Be» «rages von 34 !?. 29 tr. M. M. c. 5. c. angebracht, worüber die Tagsähung zur Verhandlung auj den 2^. September »655 Vormittags um 9 Uhr vor diesem Bezirksgerichte angeordnet »ruidr. Da der Aufenthalt deö BeNagten d,esem Gc. liHte undekannt, und weil derselbe vic.^eicht aus den t. l. (Zlblanden llbwesend ist, so Hal man zu seiner Vertheidigung auf feine Mfadr und Un. tosten dcn Johann Woschnal von Obresch, als (^u. rator 26 2c^um bestellt, mit welchem die ange» brachte Rechtssache nach der bestehenden Genchtsori>» nung ausgeführt und entschieden rrerdcn wird. Dessen der Geklaate ,u dem Gnde erinnert wird, damit er aNenfaüö zu rechter iieit selbst er< ^ scheinen oder inzwischen dem bestimmten Vertreter dte Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Bezirksgerichte namhaft zu mcicken, und überhaupt im rechtlichen ortnuna?mäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbcscndeie, ea er sich d'c auS seiner Verabsaumung enlslchenden Folaen selbst beizumessen haben wiri'. K. K. Bezirlsgericht Landstraß am ß?. Mai 1003. 5 , ' 3. 996. (9) — ?3ä — Man hat das Glück zwar immer gern, Doch das am liebsten, das nicht fern. H a up lz i cbu k g, der ersten zur Ziehung kommenden großen Lotterie der M e r r s ch a f t M u n t s rh ü t?. Dinstag am 22. September d i e s e s I a h r e s, Gewinn 275,609 Gulden. 1"" IlHUptti-elisi-, Gulden 200,000 Wien. Währ. 2°" Haupttreffer . . . . . . fl. 20,000 3" Haupttreffer ....-.„ 10,000 ^" Haupttreffer . . ^ ... „ 5,000 5°« Haupttreffer.......« 2,000 10 Treffer ^ st. 5ao . . . . . « 5.000 uno viele andere Tlcffe« von fi, 2«!», lNO/ 6U, 6, 2,» u. s, n>,, im Bettage von st. 33,000 W. W. Das Los kostet 5 Gulden Conv. Münze. Am obigen Tage schüttet die Glücksgöttinn ihr unerschöpfliches Füllhorn verschwenderisch über einen Theil Derjenigen aus, welche :hr noch vertrauen, und wenig wagen, um viel zu gewinnen. Wien, am 21. Juli iL35. Untere Bräunerstsaße Nr. 1126, 2ten Slsck. Lose, so wie auch Compagnie-Spiel-Actien hierauf sind zu haben in Laiback beim Unterzeichneten um den Original-Prels, wie ihn obige Herren Ausspieler für den Verkauf im Großen bestimmt haben. Ioh. Ev. Wutscher. 735 ekubernial- VerlantÄarunSett. Z. il54. (») Nr. 185^7- Nachricht der k. f. böhmischenGtaatsgüter-V e r a u ß e r u n g s 5 C o m m, ss« o n. — Die k. k. RellgionefondS, Herrschaft Patzau und das k. k. R.'l'gionsfonds' Gut Jen «tschto» wa ? holt a wird fcilgebothen. — In Folge emes hohcn Hofkammer» Prasio»aldecretb vom ig. Hornung t335, Z. y4l — I'?., wird die k. k. R Ilgionsfonds-Her'sckaft Patz au, und das k. f. Rellglonsfonds GulIenltsch-kowa Lhotta am 7. Geptember ,835, m der zehnten Vormittagsstunde, m dem Guber-nialsitzungssaale öffentlich fe,Igebothen werden. — I. D < e k. k. R elig, 0 n ef 0 li ds - Herr« scbaft Patzau. — D,ese Herrschaft l«egt im Tabor?r Kreise in einem sanften M»ttelgebl>g, 10 Mellen von der Hüuvtssadt Prag, dann 3 Meilen von der Kreisstadt Tahor entfernt. — Der nach den Ergeb^ssen der in den Jahren 182a bls einschlleß«q 1829 geleisteten baaren Ab« fuhren ermittelte Ausrufspreis betragt l433Lo ft. 3<) kr. Conv. Münze. D»e Herrschaft ent, halt': 1) Dle unterthanlge «vtadt Patzau, 6 Dorfjchaftcn, dann m dem frclsaßllchen Dor« fe Solatschowa iihotta, 2 Halbbaucrn und t Hausler. An standhaften Gieblgketten leisten die Unlerthanen nach der für das Jahr ,834 erlegten Rentrechnung: an Erbgrundzins l ft. E. M. und 47^ fl. 25 3^4 kr. W. W.; dann an Naturalroboth Zgoo eln» und 7g56 zwel» spannige Zugtage mtt Ochsenbespannung, fcr, ner mll Inbegriff der Innleute 32!»5 Handla» ge, welche nichl nur be» der Oeconomie, son« dern auch bei dcm Bauwesen in den Waldungen verwendet wird; sür jeden unuerrichlct belassenen oder nicht benötigten Robothtag zahlen d>e Unterthanen nach emer zettwelllg getroffenen Uederemkunft, und zwar für e>-nen Zuqiag mit 2 Ochsen 20 kr. und für n-z,en Händtag »2 kr. W. W., wofür nach dem Du'chschnitt der llht vcrwlchenen drel Jahre l6/»3 ft. »6 l^ä kr. W. W. m d,e Aemter emgezahlt wurden. — Non der Stadt Potzau »reiden für dle schuldigen Echnlttertaae an der ursprünglichen Relumon /^2 ft. W. W. ln ble Renten berichligl. — Das Gcbutzqeld, welches die Juden zu zahlen haben, bct'ägt l6f) ss. 40 kr. W. W. — 2) Zur ob>igke,tl>che 3)4 Faß Gier erzeugt wcrden. — 6) E,n Branntwein ?, ^cder- un!) Flußhaus mit einem Massttall, welches bs En^e October igZ5 gegen einen jahrlichen Pachtzins von 622 ft. E. M. verpachtet ist. — 7) Zwe» Z'egelöfen sammt den dazu gehörigen Gebäuden. In jedem derselben werden auf einen Brand »5ocx) Ziegeln erzeugt, well)? ihrer guten Quallläl wegen, einen steten Ar, satz finde,., dayer eine ausgiebige Einnahmt 756 quesse bilden. — 8) Fünf eingekaufte Wirths, hauser, welche an standhaftem Zins 70 st. 9 kr. W. W., und eines derselben hei Besitzver, anverungen das Laudemium zu 5 pTt. zu enl-rlchten haben — und bei vlcr derselben der Obrigkeit das Vorkaufsrecht zusteht, dann »H Pierschänkcn. Auß^r dlesen befindet sich im obrigkeitlichen Schloß eine Bier- und Wein« schank, welche, so w»e die im Städtchen Patzau bistehenden zwei Weinschankgerechtigkeiten, bis Ende Oct,ber i837 gegen einen jährlichen Zins von 182 fi. ^5 kr. 3. M. verpachtet ,ft. Auch ist das Wirthshaus zu Iemtschkowa Lhotta zur Bleraönahme auS dem Patziuer Brauhaus uer-pflichtet. — y) Zwei Schmieden, welche jährlich 7 fi. 6 kr. W. W. an Zins entrichten, niit dem der Obrigkeit zustehenden Vorkaufs, recht; eine derselben unterliegt in Besiyverän-derungsfallen der 5pct. ilaudemial « Entrichtung. — 10) Eine mit dem oorbehallenen Vorkaufsrecht« gegen einen jährlichen Zins von ;5o st. W. W. abtierkauftc Schönfärberei, von welcher jedoch, wenn die in der Stadt Patzau bestehende Schönfärberei eingehen soll» te, jährlich 25o st. in die obrigkeilllchen Renten zu bezahlen bedungen ist. — 11) Zwei Tuchwalken, von welchen nebst bedungenem Vorkaufsrecht jährlich an emphiteutischem Zins 800 ff. in die obrigkeitlichen Renten eingezahlt werden. — 12) Die Fleischbänke mit der jähr, lichen Zinsschuldigkeit von 29 ss. Il ij2 kr. W. W., dann der 2 ij2 und 5pct. Laude-mial-Verpffichtung beiBesitzueranderungen. — i3) Zehn abverkaufte Domlnical-Hauser, von welche«, außer dem bei zweien der Obrigkeit zusiehenden Vorkaufsrecht, und bei einer in Vc-sitzveränderungsfallen bedungenen Laudemial-Entrichrung, alljährlich 24 st. 5i3jä kr. W.W. an Hauszins in die Herrschaftsrenten emst,e< ßen. — 1^) Sechs Mahlmühlen, von welchen jahrlich 2l3 st. 40 kr. in Geld, dann 6yMtzn. 6 m. Korn in ^uura entrichtet werden; die Besitzer,derselben sind schuldig, das Getreide für d,e Obrigkeit, für die Veamten, wie nicht minder für das Maierhofsgesinde unentgeltlich zu vermahlen und die Graupen zu stampfen / auch das Hmtergetreid für das Vieh ohneEnt-geld, so wie das Malz zum Bierbrauen gegen N2 Eimer Bier zu schrotten, endlich die obrig» kcltlichen Klötzer zu schneiden. Uebrigens sind drei dieser Müller verpflichtet, gegen Vergütung von l. st. 3o kr. W. W., dann 1 Strich 2 Viert! Hafer, 5 Fuhren zur Abholung des Weins von Mahren oder Oesterreich zu stellen. Der Hladauer Müller hat fü? diese Verpftich, ttmg 10 ss. W. W. in die Renten zu bezahlen.' Im Uebrlgen steht der Obrigkeit bei Besitzver« anderungen das Vorkaufsrecht bei fünf Müh, len zu. — ,5) An Waldungen 1271 Joch 970 ÜH Klafter, welche syssemisirt, und in Holzschläge eingetheilt sind. Hievon werden jedoch 2ä7 Joch 1496 II) Klafter von den Unterthanen als »hr Eigenthum angesprochen. —-16) Die Jagdbarkeit, welche sowohl auf Do, mmical- als Rustlcalgründen ausgeübt wird, und sich in eigener Regie befindet. «— 17) DaS obrigkeitliche Schloßgebäude, in welchem zu, gleich die Payautr Schule, so wie die Wohnungen des lehrpersonals untergebracht sind. Auch ist ein Thcil zu ebener Erde zu der Zub Nr. 9 bemerkten obrigkeitlichen Bier, und Weinschank gewidmet, ein 3he>l aber an den darin befindlichen Apotheker, dann an andere Wohnpartheien um einen jährlichen Zins von 32 fl. !?. M. und 170 st. W. W. vermiethtt. Ferner die übrigen W0H1 - und Wlrlhschafts-aebaude, welche zum Theil zu Handen der Obrigkeit benützt werden, theils auch gegen einen jährlichen Ims von 6 fi. C. M. verpachtet sind. — 16) Drei Pfarr- und eine Fi« lialklrche, drei Pfarreien, drei Schulen und ein Spital, endlich — iy) das Patronats, recht. — Is. Das k. k. Neli gi 0 nSfon ds« Gut Ienitsckkowa ?hotta. — Diese« dermal mit der Herrschaft Payau vereint ver, waltete Gut liegt im Taborer Kreise, «ine Stunde von der Kreisstadt Tabor entlegen, und der Ausrufspreis desselben ist auf 17067 fi. 28 kr. E. M. festgesetzt. — Die Bestand« the,le dieses Gutes sind: — 1) Zwei Dörfer> von denen eines mit fremdherrschaftlichen Unterthanen vermischt ist. — D»e Unterthanen zahlen an standhaften Giebigkeiten, und zwar an Grundzins 11 fl. 54 kr. W. W., Wirthshauszins 5 st. W. W., Schmiedzins 8 ss. W. W., Hauszins 6 fl. äo kr. W. W. Ferner entrichten dieselben i/l0H einspännige Zugro« bothstage mit Ochsen, dann die Häusler und Innleute 333 Handtage, welche, insofern selbe nicht in Nawi-a verrichtet wird, nach dem zeitweilig getroffenen Uebereinkommen, und zwar ein zweispänniger Zugtag mit 21 kr. und ein Handtag mit 12 kr. W. W., in die Renten re» luirt wird, welche sogestaltige theilweise Re-luition nach einem Zjährigen Durchschnitte eine Ertragniß von 3:6 fi. 20 kr. W. W. abs warf. — 2) Zwei Maierhöfe mit einer Ausmaß von 566 Mehen H 1^2 m. Aecker, n: Metzen 12 1)2 m. Wiesen, 9 Metzen Garten und il7Metztn ^ m. Huthrveiden, welche der- 737 mal, nebst der Verpflichtung der Steuerzahlung bis Ende October 1627, gegen einen jahr-tlchen Zins von 732 fi. L i)4 kr. C. M. vtr, pachtet sind. — Ferner an zerstreut liegenden Gründen 9 Metzen ^ 1)7 m. Alcker, welche den obrigkeitlichen Dienstleuien zum Nutzgc» nuß zugewiesen sind. — Z) Nn Te,chen 83 Metzen 1 3>4 m., hievon werden 2 Metzcn i3 3)4 m. trocken benutzt, 1 Metzen z3 m. können wegen des durchführenden Wasserzu« ges nicht benützt werden; die übrigen sind mit Fischen besetzt, welche chrtr Güte wegen eine gute Ertragmß abwerfen. — 4) Ein W'.rchs» haus mit dem in Verkaufefällen der Obr«g?e,t zustehenden Vorkaufsrecht und einer Zinsschul-digkelt von 5 st. W. W. — 5) Cin bls Ende October igzg gegen einen ZmS von jahrlichen 73 fi. E. M. verpachtetes Branntwein- und Flußhaus mit einem Maststall. — 6) sin obrigkeitlicher Steinbruch. — 7) 3inc Schmiede, von welcher außer dtr vorbezeichnkten Zms» schuldigkeit von 6 fi., der Obrigkeit »n Ver< faufsfällcn da< Vorkaufsrecht verwahrt ist.— 6) Eme Dominical - Ehaluppe mit dem der Obrigkeit zustehenden Vorkaufsrechte. — 9) i5, Joch 196 lü Klafter Waldungen, welche ipstemisirt und m Schlage eingetheilt sind. — 10) Die Iagdbarke,t, sowohl «uf obrig-teUllchen als auf unttrthänigen Gründen, wel, che bis Ende December 16I4 um 20 fi. l5 kr. k. M. zeitweilig verpachtet war; endlich — »i) das obrigkeitliche Schloßgebäude in Je, mtschkowa Lhotta, so wle die übrigen Wohn« und Wlrthschaftsgebaude, von welchen letztern «inige gegen eine jahrliche Zinsschuldigkcit von 16 ss. E. M. und 3o fi. W. W. zeitlich verpachtet sind. — Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises, und zwar der Herrschaft Patzau von IH336 fi. 39 kr. C. M., und des Gutes Ienitschkowa Lhoita von 1707 fi. C. M. als saution bei der Versteige, rungs-Commission baar zu erlegen, oder hur, über eine von der k. Kammerprocuratur vorläufig geprüfte und bewährt gefundene Si-cherftillungsacte beizubringen. — Dle auf dlc- 1 se Art erlegte oder sichergestellte Caution hat 1 der Meistbiethende, so fern er vom Kaufe zu- 1 rücklreten sollte/ ohne weiters zu verlieren. Au» ! ßerdem wird aber die von dem Melstbiethenden z baar erlegte Caution auf Abschlag der eingc» i gangenen Zahlungsverbindlichkeit zurüclbehal» ! ten, den übrigen iicitanten aber gleich bei Ab- 1 schluß der licitationSverhandlung zurückgestellt 1 wttden. - Em Drittthnl des Kaufschillings ! muß nach erfolgtet höchster Bestätigung del Verkaufsactes, und noch vov der wirklichen Ue» vergäbe des Gutes baar erlegt werden; dagegen werden zum Erläge der andern zwei Dritt« theile fünf Jahresfristen unter der Bedingung zugestanden, daß solche auf dem erkauften Gu-te ,n erster Priorität versichert und mit fünf vom Hundert verzinset werden. — Bei gleichem Haufschilllngsanbothe wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur Entrichtung des KaufschtllingS ,n kürzeren Fristen Herbellassen wird. — Der zur Erwerbung land-tässicher Güter in der Regel nicht geeignete Kaufer, welcher diese Realitäten unmittelbar vom Eameralfonde ersteht, erhalt die Dispens von der landtafelfahigkeit für sich und seine leibeserben in gerader absteigender linie. — Die Herrschaft Patzau und das Gut Ienitschkowa Lhotta werden abgesondert verkauft. —> Dle übrigen Verkaufsbedingnisse werden bei der Verfte September d. I- festgesetzt. — Mit einer jeden dieser Dienststellen ist der jährliche Gehalt von 5oo fi. und der Gmuß einer freien Wohnung verbunden. — Diejenigen, wclche um den einen odcr den andern dcr vorbenannten Dienstposten einschreiten wollen, haben das gehörig documentirte Gesuch im Wege ihrer vorgesetzten Behörde, und zwar die Bewerber um den erstcrn Dicn-sttspostcn bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwal-tung zu Triest, jene um die letztere Stelle bei der k. k. Caineral-Bezirks-Vcrwaltung in Görz zu überreichen, und sich darin über ihren Stand, das Lebensalter, die wissenschaftliche Vorbildung, die Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, über dle im Easse-Rechnungslind Untersuchungs-, dann Gcfallcn-Manipu-latlonsfache erworbenen Kenntnisse, dann über 7Z6 die Fähigkeit zur vorschriftmaßl'gcn Leistung einer dem jährlichen Vesoldungsbetrage gleichkom, menden Caution gehörig auszuweisen. — Von der k. k. lllyr. Cameral-Gefallen ^ Verwaltung Laibach am 12. 'August i835. vermischte v^erlautbarungett. ^Z. >»5ä. (l) Nr. 6o9. O d i c t. Vom Bezirksgerichte Pölland wird biemit allgemein bekannt gemacht: Os sei in der Execu» tionssache des Peter Perderber von Otterback, wider Maria Stinne aus Nesselthall. von dem löd>. 'VelirtKqer,chle Gotllchee. als Peisanalinstanz, in oie Reassumiru^g der, mit Bescheioe 6^lc». 22. Mai »833. ,^adl »217, bewilligten, unterm 24. Kevluac ^32^ Mitten FeUdiewng der, der Letz« lern gehörigen, im Maoerleberae gelegenen, der Here/chase PH^en zmev Weingärten ^a«v«vi Ke^er, ^an^n schuldigen R26 ft. 3a sr. c. ». c. gewissiget, un0 seyen von ö,e/em Gerichte, a/s Mea/in^anz, zur Vornahme l>er öffentlichen Versteigerung di« Tag« sayungen aus den »^. Sepcemder, 20. Octoder und 18. November l. I., jederzeit Vormittags Zo llhr, in loco oer Realitäten mit dem Anhange bestimmt worden, daß dle gedachten Wein» garten bei der ersten oder zweiten Tagsahung nur um oder über den SchäyungKwetth, bei der drit« ten aber auch unter oemfelben hinc^ngegeben n>el-den würden. Der GcundbuckSertcact, die Iic'ttationöbedinz» nisse und das ^ckayungtzptotocoli tonnen zu den gewöhnlichen Amts/tunoen hier eingesehen werden. Beziittgericht Pössano am ^o. August i635. 3. libi. (^) Nr. 73. G d i c r. Von dem Bejirssgerichte Rupertshof zu Neu-stadtl wird hiemit detannt gemacht: (is habe über Ansuchendes Herrn Änlon Papescb von Neustac^l, clll s)iu,)5«n^to 2c>. Olzember »L3^, ^jahl 355c», in dle AmortisirunH nachstehender, auf leinem, 0er lödl. Scaotgült Neustadt! öul, Rect. - Nr. . 22. März el nUal). 25. AflU 1792, mit »al; ft. d,) der Schuldobligation, lautend an Frau von Maskon zu Pischeb» cl^c». 2g. <^ ln^l,, 3c>. Mai »792, pr. 5c>a ft. net'st 4 ojo Zinsen. ßs rverden demnach alle Jene, welche auf ebenberülzrleK Unheil und Obligation Ansprüche zu machen vermeinen, erinnert, ihre Rechte dar» aus binnen ein^m Iabrc und 45 Tagen so gewiß auszuweisen, widll^ens sie nach Verlauf oieser .^eit nlcht mehr gehört, und besagleö Urtheil und Obligation jür null und nichtig ertlält weld,«n »vürden. Aezirlsgericht Ruptltshof zu Neustadt! am »?. August »555. Z. »l5i. li) Nr. 200H, Edict. Von dem Bezillsgerichte Münscndorf wird zur Srfolschung des Activ, und Passivstandes nack dem am 9. September ,334 in der l. f. Stadt Stein verstorbenen Krämer Franz Suetiz, die Tagfayung auf den 19. September l. I., früh um 9 Uhr im Gerichtsorte angeordnet. NeiirtSgerlcht Münlenoorf am ». Juli ,625. 3. "3l. (5) 3K. i,«9. Edict. Vom Bezirksgerichte Tburnambart rvird biemit kund gemacht: tZs sei in die öffentliche Vcr« äußerung der, zum Anton Orjauj'schen Verlasse gehörigen, der Herrschaft Ruckenstein 5nb Urb.« Nr. 6a dienstbaren hude zu Laal«, und der eden dreier hell^chafr 5nl> Berg.Nr. »5 und 10 dienstbaren, zu Poganla unö Hantni^ /ie^enöen A?e//l-gärten, oann asser zu diesem Nachlasse gehörigen Fährnisse, jtdock mit PorvchaU der RatvvcaUon des LuitationsacteK, gewikliget, und hiezu tie Tag« sagung auf öe« 6. Eepremt>ee IöZH Fs«H 10 UHl im Orte 3aase anberaumt worden. hiezu werden Kauftussige mit dem Ne'ilay« vorgeladen, daß die Schäyung dieser Realilaten und Fährnisse hierorts eingesehen werden sönne. Bezirksgericht Thurnamhart am 6. August iL35. _________________ 3. !»3Ü. (3) Nr. 2o5u. G d i c s. Von dem Be,itssqerichte Rupertshof zu Neu» stadtl wird hiemit bekannt gemacht, dah die mir dießaencdUicdem Odicte vom 7. August d. I.. <. ,9974,46», ausgeschriebene Feilbietungstagsagung der 3)lalia ^ooan'schen Mahlmühle zu Loschnitz, auf den »o. September d. I. um die nämlich« Heit übertragen worden sei. Wovon die Licitalionslustigen mit dem vari« gen Anhange hiemit in Kenntniß gesetzt werden. Bezirksgericht Ruperlshof zu Neustadtl am i5. August i635. Z. ii^5. (3) Eichenstämme - Licitation. Am 2/,. dieses Monats, das ist,, am St. Bartholomäi-Tagc Vormit-^ tags um 6 Uhr werden alle Eichenstamme, welche in Podpetsch beim N^g-a auf der großen dießcommendi-schen Wiese 8oi-Q^a stehen, licitando gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Die Licttation geschieht im Orte der Eichen selbst, d. i., auf der odgenannten Wiese soi-inxa. Verwaltungsamt der ritterl. D-O. Commenda Laibach am 16. Au? gust i335.