U M t s - l A t t. ^ss" lN. Niennag 2eu 16. ZeZltember 1834. Vubernial - Verlautbarungen. Z. i»92. (l) Nr. »6905. Verlautbarung. Es sind nachbenanlUt Studentm-Stiftungs-platze ln Erledigung gekommen, rind zwar: — 1.) Bei dcr von Pollnor Montegnana,gewesenem Probsie zu Rudolphswerth, unterm z. Iul, i6oä erachteten Studenten-Stiftung, der zweite Pla!;pr.57 ft. t dem Stifter verwandt sind, wobei dle Nahe dcs Verwandt chafcsgradcs den Vorzug gibt; l>. in deren Ermanglung aber für solche, welche ln Stein geboren sind. Dcr Stif, tungsgemlß ist auf keine Studicnablheilung beschrankt. Das PräsentaNonsrecht acbühn der Scabttwlstehung in Stein. — 5.) Bei der uon Georg Töttlliger, gewesenem Vlkar zu St. Petcr bei Laiback/ im Testamente vom 24- December ,72) errichteten Vttidenten-fttftung der dritte Stiftungoplal) P«'. 5c> ft. ^. M. Derselbe ist bestimmt: — a. für Studierende, welche in den Pfarrbezirken von Ooer-^ibach, Bill'chgraz ode^ Veldes geboren sind; d. in deren Ermanglung für andere Studierende. Dcr Stiflungsgenliß ist auf keme StUi dienabtheilung beschrankt. Das Prascma-tionsrecht übt dcr jeweilige Pfarre»- zu Hor-jul aus. — Diejenigen Studierenden, welche einen der erwähnten Stlftungspläye zu erholten wünschen, haben ihre dießfälligen Gcsu-che bis ^5 Oct,der l. I. bei diesem Guber-niuw einzureichen, und selbe mit dcm Tauf: scteine, dim Dürftigkeits', dem Pocken- oder Impfungs - Zeugnisse, dann mit den Stu-dienzeugnissen von beiden Semestern lLZä, endlich beziehungsweise mit einem legalisirien Stommbaume zu belegen. — Laibach am iss. August l6Z4. Z. ü63. ()) ^copia 26 Nr. 29999. aä Nr. i8849-Nachricht vom k. k. mährisch- scblesischcn ? a n- d c s-G u be r ni u m. — Bei dcm k. k. m. sch. Camcral-Zahlamte ist durch die Befölde» rung des Thomas Wcßely, die erste, mit einem Gehalte jahrlicher 600 ft. C. M., cder im Falle dcr Gradual - Vorrückung die fünfte Amtsschrnberssiclle m,t dcm jährlichen Ge» halte von 5c)0 fi. C. M. crledlgt. — Zur Wicderbesctzung dieser Dienststelle wird hiemlt der Concurs mit dem Beisätze ausgeschrieben, daß dicjenipcn, wclcke dieselbe zu erhalten wünschen, über die l)lcr;u erforderlichen Ei« genschaften und Kenntnisse im Rechnungsund Kassageschafte, dann über ihre gute Mo-ralnat sich auszuweisen, ferner »hr Lebensalter gesetzlich nachzuweisen, dann ob und m welchem Grade sie ctwa m>t einem Bcawtcn bei dem m. sch. Camera!- und Kriegszahlam-te verwandt oder verschwägert sind, sich zu erklären, und ihre auf solche Art instrnlrten Gesuche bis lchtcn Sertcmbcr l. I. bei dieser k. k. Landcssiellc einzubringen haben. — Brunn am 18. August i83ä. Franz Brache ly, m. p. k. k. mähr. sch lös. Gubernial-Secretar. 86c) Z. 1162. (3) Nr. »7276. Kundmachung des k. k. lll 0 r. Guberniums zu Lai, bach. — Aufhebung des Instituts der Hof-krlegs-Agenten und Bestimmungen in Anse» hung der Aufnahme von Milllär-Agenten. — Xaut herabgelanglen hohen Hofkanjln-Dccrete vom ig. Juli d. I., Z. l/635, haben Be. k. k. Majestät ,n Betr-ff deS Insslluts der Hof^ kriegs-Agenten mtt a. h. Entschließung vom Jo. Ma» d. I. folgende Bestimmungen festzu, setzen geruhet: i) Oas In^,n«t der Hofkr»egs-Agenten hat einzugehen. Es sind daher nicht weiter mchr solche Stellen zu verleihen, d-e bestehenden Hofkriegs-Agel.ten aber >m Genusse chrer erworbenen Rechte zu schützen. — 2.) Die k. k. General-Eommanden ausser Ungarn, Siebenbürgen und der Militargranze werden dagegen ermächtigt, denjenigen der bereits vorschriftsmäßig berechtigten öffentlichen Agen, ten, welche darum ansuchen, nach emer vorläufigen gutbestandenen Prüfung für den Ge-neral«,l5ommando»Bezirk die Befugniß zu er« theilen, d«e an sie sich wendenden Partheien bei den k. k. Militärbehörden zu vertreten, insoweit nicht ausdrückliche Gesetze derlei Vertretungen andern dazu berechtigten Personen vorbehalten. — 3.) Die Prüfung aus den für die Militärverwaltung vorgeschriebenen Geseyen und Normen, insoweit solche Agenten deren Kenntniß benöthigen, hat der Justiz- und pollttsche Referent des Generaf-Eom» mando vorzunehmen. — H.) Jede Concession ist an die Bedingung zu knüpfen, daß der Agent die von der Militärbehörde ihm übertragenen Vormundschaften und Curatelen dürftiger Par-theien unentgeltlich zu übernehmen sich verpflichte. — 5.) Gegen d»e von einem General« Commando verweigerte Befugniß« Erlheilung kann der Recurs an den k. k. Hofkriegsrath ergriffen warden. — 6.) Den zur Vertretung der Parthtten bei den Militärbehörden berechtigten Ahnten ist zu gestatten, sich allen dieß-faliigen nickt andern Personen gesetzlich uorbe-haltenen Geschäften anzubieten und sie zu füh» ren, dann die Gebühren von den Partheien anzunehmen, über welche sie mit diesen übereinkommen. — 7.) In Ansehung der M>lttar-Granz»Agenten-Gtellen hat «s del den bisherigen Anordnungen zu verbleiben. —> Welches hiemit lm Nachhange zu der a. h. <3ntschl»es-wng vom 9. April l835, (hohes Hofkanzlci« Decret vom 16. April v. I., Z. 8762, kund gemacht mit Gubernial-Eurrende vom 17. Mai ». I./ Z. ioo!i5,) wegen Einführung der öffent- lichen Aaenten in den Provinzen zu Jedermanns Wissenschaft bekannt gemacht wird. -— Laibach den 28. Äli^lft ,83^. Joseph Camlllo Freyherr v. Schmidburg, Gouvcrtieur. Carl Graf zu Welsperg, Raltenau und primär, k. k. H^frath. Leopold Graf v. Welsersheimb, k. k. Gubernialrath. NreiSHMtliche Verlautbarungen. Z. 1136. (2) N?. 11^74. K ,l n d m a ch u n g. Zur künftigen Vecpslegssicherstellung des in der Hauptstatlon ?a,bach und Concurrenz befindlichen Mllltairs und der Fuhrwesens-Ne« svannungS'Dlvisionen auf die Hett vom 1. November 18Z4, bis Ende März iäZ5, dann zur Lieferung 10000 Meyen Yaber,n das k. k. Verpslegsmagajin nach Lalbach, wird am 59. September d. I. um ,0 Uhr Vormittags e,ne öffentliche Subarendirungs - und abthelllge L»eferungs«Verhandlung bei diesem k. k. Kre>6« amte vorgenommen werden. — 1.) Der Be» darf nach dem gegenwärtigen Truppenstande, m»t Ausnahme der zeltwe,sen Durchmärsche, besteht bciläufig täglich in 2299 Brod,Portionen ; in 840 lj2 Haber-Portionen; in 6c>3 Heu-Portionen u ,0 Pfund; in iZi Streu-firoh-portlonen ä 3 Pfund. — Monatlich in 1I0 Meyen harte Holzkohlen; 28 nicd. öst. Pfund Unschlitllichter; 56 nied. öst. Pfund Unschlitt-Talg; 116 lned. öss. Maß keinöhl; M nlid. ösi. Pfund lampendocht. — Viertel« jährig in l836 Bunde Lagersiroh >l 12 Pfund. — 2.) Hat jeder Mitconcurrirende am Tage der Verhandlung gegen die anwesende Com-misslon sich auszuweisen, daß er hinreichende Mittel besitze, die zu übernehmenden Verbind« llchkeiten genau zu erfüllen. — I.) Muß der Zrsteher bei dem Abschlüsse des sontractes eine Caution mit 6 ojo des Werthes der gesammten erstandenen Artikel entweder im Baren oder m StHatspavieren nach dem Cours oder auch fidet-jussorlsch leisten, jedoch wird hier, bemerkt, daß nur d»e von der k. k. Kammerprocuratur ali gilcig anerkannten Cautions-Inlirumente angenommen werven. --— /»>) Vor dcr Verhäng lung hat seder Offerent 1500 ss. als Vidiuin zu erlegen, welches nach beendeter Verhand« lunz dem Nlchtersteher wieder rückgcssellt, vvt» dem Ersteher aber bis zum Erläge der Cau? tion rückbehalten, un5 ohne welchem Erlaß Niemand zur Verhandlung zugelassen wlrdttt n?ird. — 5) Werden auch Offerte für ein- 86i zelne Artikel angenommen/ jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikel bei gle,che ganze Quantität bls Ende Februar i835 vollkommen zur Abfuhr gebracht werden, wobei zugleich noch bemerkt wird, daß der O.ferent mil ftintm Antrage b»s zur Her-ablangung der hofkriegsrathllchen fntlcheidung verbindlich blelbt. — 7.) Vlachtragsosscrte als den bestehenden Gesetzen zuwider, werden durch, aus nicht angenomm n, und daher rückgewle-stn. — g.) Dle wenercn Auekünfle können tagl'ch zu den gewöhn!,chen A»l,tkstunden in der k. k. M'licar-Haupt-Vlrftstcgs-Magazin^ kanzlet l),er etngeholt werden. — K. K. Kre,s-amt Lalbach am il. «B^pnmber i83/,. Z. llLi. (3) Zi>. 111)7. Kundmachung. Wegen Belstellung und Setzung eines ntU?n Ofens von Gußelftn in dem Protocolls^ kocale dcr k. k. Lai'.desv>l:Spltale untergebrachten Staats- un^o-ral-Wohlthätigkelts-Anssalten erstreckt, uoer-l'.ehmen wollen, zu erscheinen eingeladen wk^-den. - D,e dlesfälligcn Lic.tatlonsbedmgnlile ^ können täglich m den gewöhnlichen Amtl-stun-den bei diesem Kreisamle eingesehen werden. , ^- K. K. Kreisamt wbach am ^. 'Veptem- ' ler i85^. Acmtliche Verlautbarungen. Z. !lg5. (») Nr. i55ä6^VNI. Kundmachung. Beziehungsweise auf dle allgemeine Mauth« Verpachtungs-Verlautbarung für das Verwal« tungsjahv ,3)5 vom 22. Iull d. I.,Z. ^2282, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Verpachtung der WegmauchCinhebungan dcr Station Planina für das Verwaltungs-jähr i835, am 29. d. M., Vormittags vltung dahier, unter Angabe d?s Preises das Nähere zu eröffnen. — Von der k. k. illyr. Camera! Gefallen^Verwal-tung. ?aibach am l. September ^8^/»- Z. 5189. (2) Nr. i.)/j3i 6^ 1I/.32. Kundmachung. Zweite ? i c i t a t i 0 n. Von der k. k. Eamcral-Bczirks-Verwal-tung Laibach wlrd bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrunqs-Steuer von den Nssckbcnanntcn Stcucrobjcclcn in den unlen angerührten Stcuergememden auf das Verwallung-sjahr i855, oder auch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vcrtragsaufkündi-gunq vor Ablauf eines jeden Pachtjahres, auf die Dauer dcr Weilern Verwaltungsjahre ,3)6 und i337 verstcigcrungswelse in Pacht ausge-boten, und die dicßfallige mündliche Versteigerung, b?l welcher , Z. 9795!»523, äten Absatz, verfaßten ut'tz mtt dem Vadium belegten schriftlichen Offerten überreicht werden können, wenn e< 662 die Pachtlustigen nicht vorziehen/ solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteigerung dem k. k. Verzehrungs-«öteuer-Eommlssarictte in Neustadtl zu übergeben, an den w'chbe« nannten Tagen und Orten werde abgehalten werden. AuSruföprels für <1?K,'^»1»1^ Wci», Wein« Für die Im a. Bei der löbl. gebrann. most un» ^ Hauptgememde dezlrke Bezlvksobrig. ^",. ^s. vam, obst« " t^.s ... «Heilünre ,no>t ______________________fl. >kr. ^"s?^ l?.^kr. Naßcnfuß ^ » ^ St. Margarethen >Nassenfuß 22. September » ! St. Kanzian i »LZ^Vormir. Naßenfuß k ^6 —1750 — 76/,—. Nalschach Sauensiein ' 25. Sept. dto. Bei dem k. k. ^ ! Navigations- S z Den zehnten Theil die!er Ausrufsprcise haben die mündlichen Llcltcmten vor der Versteigerung als Vadmm zu erlegen; die schriftlichen Offerten aber würden, wenn sie nicht mit dem 10 prcceMigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Uebrlgens können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieser Cameral-Be;irks-Verwaltung als bei d?n umgehenden k. k. Verzehrungs-Steuer, Comimssal'iatcn eingesehen werden. — K. K. Eameral'Bczirks-Verwaltung. saibach am n. dem Oute Weinhof, 5ul) Ui!. Nr. loo et Recl. Nr. 5i, ein^ienenden ganzcn Hübe, ser eben dahin 5ub Urd. 3ir. »26 und Nett. Nr. tOÜ, zinsbaren Yofsiatt s.lmmt An - und Hu« geh^l. und endlich dcS, im Stac«ver.;e gelegenen, vel Slaotvderrschcist Bittich dcl^lechtgmäßigcn Wri'i^ailcns sam!Nt Keller, wc^en aus dcm wirtb-schallsämtlicken Vcr^lclck«' ai» vels^^cnül! 5 oja Zinsen schuldigen 3o4 fl. 35 3j^9» >L ^« fl. oder dHllider an Mann gebraHt rver^en tönntcn. solche bei ter dritten auch untcr deinfel« d«n b'nl)lig?geben lrerten »vülden. Wozu oie Kaustuffiaen am obbesagten Tage und Htun5? mit dem Beis^ye einqe!aden werden, tab die ^ehfäliige» Licitacionsbedingn'sse während den gewöhnlichen Amtsssuliden in dieser Geeichts. tanzlei eingesehen weroen tonnen. Bezufeiieslcht Rupeltshof zu Neustadtl am 4. Eevcemblr it^3^. Anmerlunq. Bei ten erssrn zwei Fcilbie. tungslags^yungen wurde dloh der odc»ngc-fühlte Weing^lttn an Mann gebracht. Z. Il6l. (5) Verlautbarung. Die Prüfung der Eandidaten für die Erw^hung dts Befugnlß,Zeugnisses zum Pri-uat-Unterrichte in den Grammatical - Classen des Gymnasiums wird am 25. und 2^. October 18Z4 an den Gymnasien zu Laibach und Klagenfurt vorgenommen werden. Dl> jenigen, welche das^ benannte Btfugniß-Zeug-niß ,u erhalten wünschen, haben sich bei dem Präfecte des Gymnasiums, wo sie ,hre Prüfung zu machen gedenken, vorlaufig zu mel< den, und sich über die im Inlande absolvir-ten philosophischen Studien, insbesondere über die Erziehungskunde, wie auch mit einem Zeugnisse über die Moralität ihres Lebenswandels auszuweisen. Laibach am 6. September 18)4.