Wetze unč Uerorönu der ^äandesbehörden für das Jahrgang 1898. ‘Vv', ' - * 'Hz' ’ tiirl. 1899. k^iSii<66tih|efti deg Oesterreichischen Lloyd. Chronologischrs Veyeichms der im Jahre 1898 durch die LandeSbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. N 11 111 IN e r Datum des Gesetze« oder der Verordnung 3 n Ij a 1 t des Stücke« 2 21 DLL 1 Seite 1897 27. December Kundmachung des Präsidiums der k. k. Finanz-Direction in Triest, betreffend die Einbeziehung des eingefriedeten Raumes der Auschllt-tungsfläche hinter dem Bassin IV der neuen Hafenanlage in Triest in daS Frcigebiet VIII 10 29 29. » Kundmachung der 1. k. kitstenländifchen Statthalterei, betreffend die provisorische Feststellung der Landesuinlagen in der Markgrasschaft Istrien siir das Jahr 1898 I 1 1 1898 1. Jänner Kundmachung der k. k. küstenländischen Finanz-Direction in Triest, mit welcher die EiuzahlungStermine der verschiedenen direkten Steuern und die Folgen der Nichtzuhaltung derselben neuerdings verlautbart werden II 3 5 2. " Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Landesuinlagen der gefürsteten Grafschaft Görz und GradiSca pro 1898 I 2 2 20. " Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die aus dein Dnrchzuge befindliche Militärmannschaft im Jahre 1898 III 4 9 27. " Kundmachnng der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Curordnung siir den Eurbezirk Porto-Rose bei Pirano .... V 6 13 30. " Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Heeresergänzung slir das Jahr 1898 IV 5 11 7. Februar Kundmachung der k. k. kilstcnländischeii Statthalterei, betreffend die Grenzbestimmnng für das Gemeindejagdgcbiet von Triest . . . VI 7 23 25. " Kundinachuttg der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit die litt, b) des Absatzes f) des §. 1 der Kundmachung vom 14. Jänner 1896, Nr. 23554, betreffend die Feststellung von Ausnahme» von der Sonntagsruhe, abgeändert wird VII 8 27 25. " Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthallerei, betreffend die Bestellung der Mitglieder und des Vorsitzenden der Hufbeschlags-prüsllNgs-Commission in Triest für das Jahr 1898 VII 9 28 N u m m e r Datum des Gesetzes oder der Inhalt des Stückes « a> 'g’ä § Seite Verordnung ® £ % 1 26. Mürz Kundmachung der k. [. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Freigebung des Verkehre« mit Reben und anderen Reblausträgern zwischen Orts-, beziehungsweise Stenergemeindcn, rücksichtlich deren ein Ausfuhrsverbot auf Grund der §§. 1 und 4 des Gesetzes vom 3. April 1875, R.-G.-Bl. Nr. 61, erlassen worden ist ... . IX 11 31 3. April Verordnung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Abänderung der mit Statthalterei-Verorduung vom 23. März 1897, Nr. 933 präs. (Gesetz- und Verordnungsblatt für das österr.-illir. Küstenland V. Stück Nr. 7), angeordneten allgemeinen Entwaffnung der Bevölkerung in den Gemeinden Parenzo, Orsera, Montona, Bisignano und Visinada, des politischen Bezirke« Parenzo . . . X 12 33 10. Mai Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Umlagen für den Landesfond der Markgrasschaft Istrien pro 1898 XI 13 35 12. „ Gesetz, giltig für die reichsunmittelbare Stadt Triest, betreffend die Feuerpolizei und das Feuerlöschwesen XIV 17 45 15. „ Verordnung der k. k. Finanz-Direction in Triest, über den Bezug und die Verwendung von Limitosalz zum Einsalzen der Fische seiten« der Fischer Istriens und der Gemeinde Grado (genehmigt mit Finanz-Ministerial-Erlass vom 14. April 1898, Zl. 7767). . XII 14 37 11. Juni Landesgesetz, womit einige Bestimmungen zur geltenden Polizeiordnung für die öffentlichen nicht ärarischen Straßen beigesügt werden . . XV 18 57 16. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Fortdauer'der bei Corgnale auf der Bezirksstraße Skoflje-Corgnale-Basovizzn bestehenden Mauthstation XIII 15 43 18. „ Kundmachung der k. k. kUstenländischen Statthalterei, betreffend die Musiktaxe für den Cnrbezirk Abbazia XIII 16 44 24. „ Gesetz, wirksam für die reichsunmittelbare Stadt Triest, betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetze vom 25. October 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, eingeführten Personaleinkommensteuer von allen der Competenz der Landesgesetzgebung, beziehungsweise der Stadtvertretung unterliegenden Zuschlägen, und die Befreiung der Hof-, Staats-, Gemeinde-, Landes-und öffentlichen Fondsbeamten, sowie der Seelsorger von Zuschlägen zur Besoldungssteuer XVI 19 59 24. „ Gesetz, wirksam für die Markgrasschaft Istrien, betreffend die Freilassung der mit dein Reichsgesetze vom 25. October 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, eingesührten Personaleinkommensteuer von allen der Competenz der LandeSgesetz^ebnng unterliegenden Zuschlägen, und die Befreiung der Hof-, Staats-, Landes- und öffentlichen Fondsbeamten, sowie der Seelsorger von Zuschlägen zur Besoldungssteuer XVI 20 60 13. August Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthaltern, womit der laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. August 1898, Zl. 20793, mit der Allerhöchsten Entschließung vom 24. Juli 1898 genehmigte Beschluss des Görzer Landesausschusses vom 15. December 1897, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe der Steuergemeinde Verh, verlautbart wird XVII 21 63 N n m m e r Datum de« Gesetzes oder der Verordnung Inhalt des Stückes Oft 03 o« g 'S ~ © & ^ 99 o Ju Seite 23. August Gesetz, giltig für die reichsunmittelbare Stadt Triest, mit welchem eilt Beitrag an« den Verlassenschaften für Spitalsausgaben der Gemeinde Triest eingeftihrt wird XVIII 22 67 24. „ Gesetz, womit die zwei neuen Ortsgemeinden Pauguano und Maresego errichtet werden XIX 23 71 16. September Kundmachung der k. k. ktisteulitndischen Statthalterei, womit der laut Erlasses de« k. k. Ministeriums des Innern vom 8. September 1898, Zl. 26713, mit Allerhöchster Entschließung vom 29. August 1898 genehmigte Beschluss des Görzer Landesausschusses vom 20. April 1898, betreffend die Vertheilung der Gemeindegriinde der Gemeinde Komen mit der Fraction Preserje, verlautbart wird XIX 24 72 16. Kundmachung der k. k. küstenliindischen Statthalterci, womit der laut Erlastes des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. September 1898, Zl. 26713, mit Allerhöchster Entschließung vom 29. August 1898 genehmigte Beschluss des Görzer Landcsausschusscs vom 20. April 1898, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe der Gemeinde Volojigrad, verlantbart wird XIX 25 76 25. Kundmachung der f. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Freigebung des Verkehres mit Reben und anderen Reblausträgern zwischen Orts-, bcziehnngsweise Stenergcmeinden, rücksichtlich deren ein Ansfuhrsverbot aus Grund der §§. 1 und 4 des Gesetzes vom 3. April 1875, R.-G.-Bl. Nr. 61, erlassen worden ist ... . XX 26 79 10. November Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Freilassung der mit dem Reichsgesetzc vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, eingcsührte» Personaleinkommensteuer von allen der Compctenz der Landesgesctzgebnng unterliegenden Zuschlägen . .' XXI 27 81 22. December Verordnung der f. k. küstenländischen Statthaltern, womit aus Grund des Artikels XI des Gesetzes von 1. August 1895, R.-G.-Bl. Nr. 112, im Einvernehmen mit dem f. k. küstenländischen Oberlandesgerichte folgende Bestimmungen über die Besichtigung der Bestandgegenstände getroffen werden XXII 28 83 M'pljabetisches Verzeichnis der int Jahre 1898 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. A. Abbazia, Eurbezirk; Feststellung der Mustktaxe. 16 '). 44. Austage auf Bier im Kleinverschleiße; Einhebung zur Deckung der Bedürfnisse beim LandeSsonde in Istrien pro 1898. 1, 1. 13, 35. — auf Bier im Kleinverschleiße und gebrannte geistige Flüssigkeiten zur Deckung der Bedürfnisse beim Landes-sonde in der Grafschaft Görz-Gradisca pro 1898. 2. 2. B. Bcsoldnngöstcner verschiedener Beamten und Seelsorger; Befreiung von Gemeindezuschliigen in Triest und Istrien. 19. 59. 20, «0. Bcstaudobjecte von Gebäuden n\; Bestimmungen über die Besichtigung derselbe» durch Miethlustige. 28. 83. Budanje, Gemeinde in Krain; Freigebung de« Verkehres mit Reben tc, zwischen anderen Ortschaften. 26. 79. C. Eorgnale, Manthstation; Fortdauer. 15. 43. Eurbezirk Porto-Rose bei Pirauo; Regelung de« Cnr-wesens. 6. 13. Curorduung für den Eurbezirk Porto-Rote bei Pirano; Erlassung. 6. 13. E. Einzahlungöterinin der verschiedenen direkten Steuern in Triest und Umgebung; Feststellung. 3. 5. Entwaffnung der unbedenklichen Bevölkerung in verschiedene» Gemeinden des polit. Bezirkes Parenzo; Aufhebung. 12. 33. F. Feuerpolizei und das Feuerlöschwesen; Gesetz für die Stadt Triest. 17. 45. Fischer Istriens und der Gemeinde Grabo; BezugSbe-ivilli^ung von Limitosalz zum Einsalzen der Fische. Freigebiet in Triest; Einbeziehung einer eingefriedeten AnschüttnngSflöche. 10. 29. G. Gemeindegründe der Stenergemeinde Bert); Berthcilnng. 21. 63. — der Gemeinde Komen mit der Fraction Preserje; Vertheilnng. 24. 72. — der Gemeinde Volcjigrad; Vertheilnng. 25. 76. Gcnieindejagdgebiet von Triest; Grenzbestimmung. 7. 23. Gesetz für die Stadt Triest, betreffend die Feuerpolizei und das Feuerlöschwesen. 17. 45. — für die Stadt Triest, betreffend die Freilassung der Personaleinkommensteuer von allen der Eompetenz der Landesgesetzgebnng, beziehungsweise der Stadtvertretung unterliegenden Zuschlägen, und die Befreiung der Hof-, Staats-, Gemeinde-, Landes- und öffentlichen Fondsbeamten, sowie der Seelsorger von Zuschlägen zur Besoldnngssteuer. 19. 59. — für die Stadt Triest, mit welchem ein Beitrag aus den Verlassenschaften für Spitalsansgabcn der Gemeinde Triest eingeführt wird. 22. 67. — für die Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Freilassung der Personaleinkommensteuer von allen der Eompetenz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen. 27. 81. — für die Markgrafschaft Istrien, betreffend die Freilassung der Personaleinkomniensteucr von allen der Eompetenz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen, und die Befreiung der Hof-, Staats-, Landesund öffentlichen Fondsbeamten, sowie der Seelsorger von Zuschlägen zur Besoldungssteuer. 20. 60. — für die Markgrafschast Istrien, womit die zwei neuen Ortsgemeinden Paugnano und Maresego errichtet werden. 23. 71. Giirz Gradišča, Provinz; betreffend die Feststellung und Enthebung von Landesumlagen zur Deckung der Bedürfnisse beim Landessonde pro 1898. 2. 2. — Provinz; Zeitbestimmung der Recrutenstellung pro 1898. 5. 11. ■) Die erste Nummer bezeichnet bas Gesetz ober bit Verordnung, bic fettgedruckte» die Seiten. Görz Gradišča, Provinz; Freilassung der Personaleinkommensteuer von Gemeindezuschlägen. 27. 81. Grad», Fischer; Bezugsbewilligung von Limitosalz zum Einsalzen der Fische. 14. 37. Grenzbestimmung für da« Gemeindejagdgebiet von Triest. 7. 23. Häuscrbcstandgcgenstiinde; Bestimmungen über die Besichtigung derselben durch Miethlustige. 28. 83. Heeres ergäuznng im Küsteulaude pro 1898; Durchführung. 5. 11. Hufbeschlagscommission in Triest; Bestellung der Mitglieder und des Vorsitzenden pro 1898. 9. 28. I. Istrien, Provinz; betreffend die Feststellung und Einhebung von Landesumlagen pro 1898 zur Deckung der Bedürfnisse beim Landesfonde. 1, 1. 13, 35. — Provinz; Ergänzung der Polizeiordnung für die öffentlichen nicht ärarischen Straßen. 18. 57. — Provinz; Errichtung der neuen Ortsgemeinde Pau-gnano und Maresego. 23. 71. — Provinz; Fischer, Bezugsbewilligung von Limitosalz zum Einsätzen der Fische. 14 37. — Provinz; Freilassung der Personaleinkominensteuer und der Besoldungssteuer von Gemeindezuschlägen. 20. 60. — Provinz; Zeitbestimmung der Recrutenstellnng pro 1898. 5. 11 K Monte«, Gemeinde; Bertheilung der Gemeiudcgründe. 24. 72. Kundmachung der küstenl. Statthalterci, betreffend die Feststellung der Landesumlagen in der Markgraffchaft Istrien pro 1898. 1, 1. 13, 35. — der küstenl. Statthalterei. betreffend die Landesum-lagen der gesttrst. Grafschaft Görz und Gradišča pro 1898. 2. 2. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die auf dem Durchzuge im KU-stenlande befindliche Militärmannschaft im Jahre 1898. 4. 9. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Heeresergänzung für da« Jahr 1898. 5. 11. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Curordnung für den Curbezirk Porto-Rose bei Pirano. 6. 13. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Feststellung von Ausnahmen in der Sonntagsruhe. 8. 27. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Bestellung der Mitglieder und des Vorsitzenden der Husbeschlags-commission in Triest pro 1898. 9. 28. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Grenzbestim-mnng für da« Gemeindejagdgebiet von Triest. 7. 23. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Verkehrs-freigebung mit Reben und anderen Reblausträgern zwischen verschiedenen Ortschaften. 11, 31. Knudmachung der küstenl. Statthalterei, betreffend die Fortdauer der bei Corgnale aus der Bezirksstraste Skoflje-Corgnale-Basovizza bestehenden Mauthstation. 15. 43. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Musiktaxe für den Curbezirk Abbazia. 16. 44. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Bertheilung der Gemeiudegründe der Steuergemeinde Verh. 21. 63. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Vertheilung der Gemeiudegründe der Gemeinde Komen mit der Fraktion Preserje. 24. 72. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe der Gemeinde Bolejigrad. 25. 76. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Freigebung des Verkehres mit Reben und anderen Reblausträgern zwischen Orts-, beziehungsweise Steuergemeinden, und der krainischen Gemeinde Budanje. 26. 79. — der küstenl. Finanz-Direction, betreffend die Bestimmung der Einzahlungstermine der verschiedenen direkten Stenern in der Stadt Triest und Umgebung. 3. 5. — des Präsidiums der Finanz-Direction in Triest, betreffend die Einbeziehung des eingcsriedete» Raumes der Anschüttnngsfläche hinter dem Bassin IV der neuen Hafenaulage in Triest in das Freigebiet. 10. 29. Küstenland, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die aus dem Durchzuge in verschiedenen Marschstationen befindliche Militttrmannschaft im Jahre 1898. 4. 9. L. LandeSgesetz für die Markgrasschaft Istrien, betreffend die Ergänzung der Polizeivrdmmg für die öffentlichen nicht ärarischen Straßen. 18. 57. LandcSmnlagcn zur Deckung der Bedürfnisse beim Landessonde in Istrien pro 1898; Einhebung. 1, 1. 13, 35. — zu Deckung der Bedürnisse beim Landesfonde Görz-Gradisca pro 1898; Einhebung. 2. 2. M. Maresego in Istrien; Neuerrichtung als Ortsgemeinde 23. 71. Mauthstation bei Corgnale; Fortdauer. 15. 43. Miethcr von Häusern und anderen Bestandobjecteu; Berechtigung derselben zur Besichtigung. 28. 83. Militär-Acrar; Vergütung der Mittagskost für die aus dem Durchzuge im Küstenland? befindliche Militärmannschaft pro 1898. 4. 9. Mittagskost für die auf dem Marschdurchzuge im Küstenland e befindliche Militärmannschast; Vergütung an die Ouartierträger pro 1898. 4. 9. Montana, unbedenkliche Gemeindeangehörige; Aufhebung der Entwaffnung. 12. 33. Musiktaxe für den Curbezirk Abbazia; Feststellung. 16. 44. O. Orsera, unbedenkliche Gemeindeangehörige; Aushebung der Entwaffnung. 12. 33. Crtügcmrinben Paugnano und Maresego in der Provinz Istrien; Neuerrichtung. 23. 71. P Parenzo, polit. Bezirk; Aushebung der Entwafsnung der unbedenklichen Bevölkerung in mehreren Gemeinden. 12. 33. — unbedenkliche Gemeindeangehörige; Aufhebung der Entwaffnung. 12. 33. Pangnano in Istrien; Neuerrichtung als OrtSgenieinde. 23. 71. Perfonalciukommensteucr; Freilassung von Gemeindezu-schlägeu in Triest, Istrien und Görz. 19, 59. 20, 60. 27, 81. Polizciorduuug für die öffentlichen nicht nrarischen Straßen in der Provinz Istrien; Ergänzung. 18. 57. Porto-Rose bei Pirano, Eurort; Regelung des Curwefens. 6. 13. Preserje, Gemeindefraction; Vertheilung der Geineinde-grilnde. 24. 72. R. Rrbcii und Reblausträger; Verkehrsfreigebung zwischen verschiedenen Ortschaften. 11, 31. 26, 79. !>ircr»te»stellung im Kiistenlande pro 1898; Durchführung. 5. 11. S. Salz Limito zum Einsalzen der Fische seitens der Fischer Istriens und der Gemeinde Grado; Bezug und Verwendung. 14. 37. Sonntagsruhe, Abänderung. 8. 27. Spitalsausgaben der Gemeinde Triest; Bestreitung von selben durch Beiträge aus Verlassenschaften. 22. 67. Straße», öffentliche nicht ärarische in der Provinz Istrien' Ergänzung der Polizeiordnung für dieselben. 18. 57. Steuern, verschiedene directe; Bestimmung der Einzahlung« termine in der Stadt Triest und Umgebung. 3. 5. T. Triest, Stadt; Gesetz, betreffend die Feuerpolizei und das Feuerlöschwesen. 17. 45. — Stadt; betreffend die Vergütung der Mittagskost für die auf dem Marschdurchzuge befindliche Militärmann-schaft im Jahre 1898. 4. 9. — Stadt und Umgebung; Zeitbestimmung der Rccru-tenstellnng pro 1898. 5. 11. — und Umgebung; Bestimmung des Fälligkeitstermine? zur Einzahlung der verschiedenen direeten Steuern. 3. 5. — Freilassung der Personaleinkommensteuer und der Be-soldungsstener von Gemeindezuschägen. 19. 59. — Grenzbestimmung für das Gcmeindejagdgcbiet. 7. 23. Triest, neue Hasenanlage; Einbeziehung einer eingefriedeten AnschüttnngSfläche in das Freigebiet. 10. 29. — HufbeschlagScommission; Bestellung der Mitglieder und de« Vorsitzenden pro 1898. 9. 28. — betreffend die Einführung der Leistnng von Beiträgen aus Verlassenschaften für Spitalsansgaben. 22. 67. u. Umlage» für den Jstrianer Landcsfond; Einhebung pro 1898. 1, 1. 13, 35. — zur Deckung der Bedürfnisse beim LandeSfonde in Görz-Gradisca pro 1898. 2. 2. Ustija, Gemeinde inKrain; Freigebnng de« Verkehre« mit Reben ic. zwischen anderen Ortschaften. 11. 31. V. Verordnung der Finanz-Direction in Triest Über den Bezug und die Verwendung von Limitosalz zum Einsalzen der Fische seiten« der Fischer Istriens und der Gemeinde Grado. 14. 37. — der küstenl. Statthalterei, womit im Einvernehmen mit dem k. k. küstenl. Oberlandeögerichte Bestimmungen über die Besichtigung der Gebäude-Bestaudgegen-stände durch Miethlnstige crlaffen werden. 28. 83. — der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Aufhebung der Entwaffnung der unbedenkliche» Bevölkerung in verschiedene» Gemeinden de« politischen Bezirke« Parenzv. 12. 33. Berh, Steuergemeinde; Vertheilnnq der Gemeindeqründe. 21. 63. Verlassenschaften in Triest, Leistung von Beiträgen ans denselben für Spitalsausgaben. 22. 67. Vifignauo, unbedenkliche Gemeindeangchörige; Aushebung der Entwaffnung. 12. 33. Visiuada, unbedenkliche Gemeindeangehörige; Aushebung der Entwaffnung. 12. 33. Volöjigrad, Gemeinde; Vertheilnnq der Gemeindegründe. 25. 76. Z. Zuschläge zu sämmtlichcn direeten Stenern behufs Deckung der Bedürfnisse beim Landesfonde in Istrien pro 1898. 1, 1. 13, 35. — zu verschiedenen direeten Steuern behufs Deckung der Bedürfnisse beim Landessonde in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca pro 1898. 2. 2. — zur Besoldnngssteuer von höheren Dienstbezügen verschiedener Beamten und die Personaleinkommeusteucr in Triest, Istrien und Görz; Befreiung von solche». 19, 59. 20, 60. 27, 81. Zollfreigcbict in Triest; Einbeziehung einer eingesriedeten Anschüttnngsfläche. 10. 29.