^I ^ ll « .H "li> « « «848. Amtsblatt zur LMchcr Zeilmz. Samstag den 7. October. Gubernittl - VerlauUmrnngen. Z. 1827. (it) Nr. 22277. C i r c u l a r e des k. k. il lyrisch en Guderniums. — Nach §. <» llU, <:, mit Beziehung auf den §. 4 der Gubernial-Currende vom 2!>. August 1835, Z. 20283, und der damit in Verbindung stehenden, mit Gubernial-Currende vom 23. October 1834, Z 2317«, veröffentlichten Tarisssbestim-mung, Post-Nr. I, ist der Gemeindezuschlag für versüßte gebrannte geistige Flüssigkeiten bei der Einfuhr nach Laibach für jeden nicdcrösterreichischcn Eimer mit einem Alcoholgchalte, welcher den zwanzigsten Grad der Neaumur'schen Scala bei mittlerer Temperatur (zehn Glad Reaumur ober U) nicht übersteigt, an den Verzehrungssteuer-Linien mlt I st. 4l) kr, zu entrichten und cinzuhcbcn. — Laut dem Gubernial-Cnculare vom 24 October 1835, Z. 245U0, ist bei fünf Grad Mehrgehalt jedesmal L5 kr. Gcmeindezuschlag Mehrgebühr zu entrichten. — Das k k. Gubernium findet, im Einverständnisse mit der k. k Camera! - Gefallen-Verwaltung zu Gratz, sich veranlaßt, die Abstufung der Zuschlagsgebühr nach Verschiedenheit der Alcohol-Grade aufzuheben und vom Militärjahre 184!) angefangen, den Gemeindezuschlag in dem gleichen Betrage uon einem Gulden 4l> kr. C, M. für alle obenerwähnten geistigen Getränke, ohne Unterschied der Alcohol-Gehalte, festzusetzen. — Welches zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 27. September 1848. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Carl Freiherr v. Flödniag, k. k. Gubclnialralh, Z. 1828. (3) Nr. 22349. Currende des k. k. illyrischen Guberniums, wo« mit bekannt gemacht wird, dap in dem OrteHaiden-schaft, wo bisher nur die Umladung angewiesener Waren gestattet war, auch die Ablegung und Einlagerung solcher Waren, unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen, gestattet werde. Das hohe k. k. Finanz - Ministerium hat zur Erleichterung des Warcntransportes zwischen Görz und Laibach, mit Erlaß vom 4. August d. I., I> 2«1W, zu gestatten befunden, daß in dem Dl'te Haioenschaft, wo bisher nur die Umladung angewiesener Waren gestattet war, auch die Ablegung und Einlagerung solcher Waren, unter genauer Beobachtung der mit dem Hofdecrete vom W. Juli ,839, Z. """l,,28, bekannt gemacht mit Gubcrmal-Currcnde vom 20, April 18 N, Z'ltlN^ festgesetzten Bestimmungen, Stattfinden dürfe. — Diese Verfügung wird in Folge Eröffnung der k k. steiermärkisch - illyrischen Cameral-Gcfallen-Verwaltung vom 18. d, M., Z, 8799, iur allgemeinen Wissenschaft bckannt gegeben. — "'bach am 2« September 1848. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landesgouvcrneur. Andreas Graf v Hohenwart, k. k, Hofrath. Carl Freih. v. Flödnigg, k. k. Gubernialrach. Z. 1829. (3) Nr. 225lj«. Kundmachung. Um die auffallende Achnlichkeit der Decora-tion des österreichischen Militär-Marien-Theresien-Ordens mit jener des herzogl. Lucca'schen MilUär-St. Gcorgsordens aufzuheben, und der hicdurch oft herbeigeführten Verwechslung dieser beiden Orden zu begegnen, haben Se. k, k. Majestät nach dem Antrage des Herrn Kriegsministers mit allerhöchster Resolution vom tl. d. M. anzuordnen geruht, daß alle Individuen u, den k. k. österrei chischen Staaten, welche mit allerhöchster Bewilligung den herzoglich Lucca'schen St. Georgsordcn tragen, sich hiebei eines Bandes zu bedienen haben, dessen weißer Mittelstreifen nicht breiter, als eine Linie ist. - Laibach am 27. Sept, I818, Leopold Graf v Welsersheimd, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hosi-ach. Carl Freihe r r v. Flöo »i g ^., k. k. Gubernialrach. Z. ltt32. (3) Nr. 2^.006. K u n d m a ch u n g. Das hohe Handelsmitusttllum hat über die wiedelh^ll vorg.komnnnen Klagen, d.,ß o«e Unschllccker^i, i„ sogenannten Bünden oder Packern, die kel» voUes Pfund wlig.n, cr-znlgl und vorkaust »verben, woduich 0c>s Pu-UlllliM, wclchls ss^ diis.s Ul»0 iedes Packet Ullschllttk.rz^n das volle Gewicht elnes Pfund's von 32 Loth enthalt,» müsse. — Wouon unter einem sa'lnmlllche Kreüiämlel' ungcwicsen werden, hlcuon die Oltsbehörden zur Vecstanoi^ul'g und Uebelw^c^uüg der be lr.ff.ndnl G.wlldbgeiiossen in Kenntniß zu se-hn a>trete.i sty, und mit l. Iälimr >9^9 zu v^l.ihen koiümc. Dlst Stiftung ci,tt)ält zwei Stiftun^splätze, j'der i»u Betrage uon sechzig Gulden C. M, und ^var »inen fül dcSchäff,r, gclolnen uon Th>ilheitn, und un^ terdi'sol zuvörderst solche, welche den Thal-hcilu'schcn .Namen in der Scitttllinil fühlen, nack Abqana aller Verwandten aber gedorne ^älntncr und Kärntnerinen ron m'ltlcrcm Adel berufen. — Di^innige,!, wel>^e siäi dleßfills in Bewerl'unq sehen wollen, werden daher aufqee fordert, ihre G.suchi-, dcleat mit den zur Ermel^ sung d.r obq.dackten Eigenschaft''!, elforderli< äien Docunn inen bis 2l^. Novcmder d. ^., die» ser ^'andeSstelle zu überreichen. — Vom k. k. iNy-lischen Gu^rnium. — Laibach 580. Oeffentllche Anerkennung. Am 1. Juli l. I., Vormittags, ist in dem 91 Häuser zählenden Dorfe Soderschitz Feuer aus-gcbrochcn, welches von einen« heftigen Nordostwinde begünstigt, mit reißender Schnelligkeit um sich griff und dem ganzen Otte Verderben drohte. — Nur der besondern Thätigkeit des Andreas Leustck aus Winkel, Anton Schilz aus öippouschih und Primus Gregoritsch aus Podklanz, dann der Freigebigkeit des Holzwarenhändlers Mathias Sau rasch an aus Soder-schitz, wdcher aus freiem Antriebe 5W ncuc Wasser-schaffer hergab, endlich der eifrigen Leitung der Löschanstalten durch den Reifnitzer k. k Nezirks-Actuar, Eugen Oblak, so wie den mit der Feuerspritze herbeigeeilten Reifnihcrn, unter welchen sich insbesondere Johann Podboj sehr thätig bewies, verdankt man, daß 13 HaujVr, die Kirche, die Schule und der Pfarrhof, mit den dazu gehörigen Wirtschaftsgebäuden, gerettet wurden. — Das Krcisamt sieht sich angenehm verpflichtet, die Namen dieser edlen Menschenfreunde mit dankbarer Anerkennung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. — K. K. Kreisamt Neustadt! am 20. Sept 1848. Z. 1844. (2) Nr. 8858. Von dem k. k Stadt- und Lcmdrc-chtc in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Frau Ida Freiinn Lazarmi, geb. Gräsin Barbo, als erklärten Erbin, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 2tt. Mai l. I. zu Kroisenbach gestorbenen Herrn Otto Grafen Barbo von Waxcnstein, k. k. Kämmerer und Herrschafts, iichaber, die .Tagsatzung auf den 13. November «no 1N48 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. t. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei, welcher jalle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einen Ncchtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechts-geltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 8,4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden.— Laibach am Alj. September 1848. 3. 182«. (3) Nr. 8572. Edict. Von dem k. k. Stadt- Landrcchte in Kram wird bekannt gemacht: Es haben Iosepha und Helena Tischau ^ als nächste Anverwandte, um gerichtliche Todeserklärung des am 24, September 1785 zu Laibach in Kram geborncn und seit dem Monate Februar 181 l> unbekannt wo befindlichen Michael Franz Tischau angesucht. Der vorbenannte Michael Franz Tischau wird daher aufgefordert, binnen Einem Jahre, vom heutigen i)uw, so gewiß entweder persönlich zu erscheinen, oder diesem Gerichte, oder dem für ihn bestellten Curator, Herrn Dr. Andreas Napreth, Hof- und Gerichtsadvocatcn in Laibach, von seinem Leben und Aufenthalte Nachricht zu geben; widrigens derselbe auf weiteres Anlangen gerichtlich für todt und sein Vermögen für frei vererblich erklärt werden wird. Laibach am 1!). September 1848. Z. 1816. (2. Nr, ""/^ Kundmachung, wegen Besetzung de 5 Tabakr und Stampel-Districts-Verlags zu Lit' tali in Mähre»'. — Der k. k. Tabak' und Stamp.!-Districts-Verlag zu Liltau in Mal)» ren w>rd im Wege Der öffentlichen (§orcurrenz mittelst Überreichung schrlsllich.r Ossete oem geeignet anerkannten Bewerber , welcker die grrmglie Berschl^ißprooisio!» fordert, verliehen — D'eser Verschleißplatz hat seinen Material: Bedarf an Tadak uuo Htämpelpapier bei dem Magazine zu Göding, und zwar i» einer Ent fernung oon i7'^ Meilen nach der E,sen bahncrace zu foss,«>, und es sind demseld.n 4 Unterverleger, 69 Tadak'Trafikancen und 9 Stampf-Trafikc»"t.n zur Fassung zug, wiesen. — Den ihm iu^cwlcs.lnn Sul'verlcg^lu Hal er nebst dem Gulgewicdte von l '^ "/» "om Nollentadak, welcketz bli dem suvverleger lü Neustadt von 5U6>si. 27 kr., 75 fi. 58 kr.; bei jenem inMöglii) von 526/< ss. 27 k>», 7^ st 56 kr.; bei jenem in Aussce von 22l7 st. ^t? tr,.33 fl. lg'!, kr., und bei j.nem in Busau 289^ st. 26 kr'., »3 sl. 25 kr. in, litzten Iahl. betrog, an Ta>.:kuerschle,ß, Provision, u. z. j,nem 4U Aliss.e von 29.719'^^ Pfuno, odtl 14866 st, 4>^, kr,, 2^ ".^ Provision mu 87 l fl. 23 kl., und jenem zu Busau von I2.6't5".lz, Pfund, odcr 6,52 ft. 5'^ kl. 3 ^ Plov!siun mit »8^ fl. »7 kr., jc«em zu mährisch N.ustadt und Möglih hingegen keine Ber« schleißplovision zu v.radfolgen; deßglcichen sind dem Sla'mpelsubverleger zu Mögiii) für d^„lrl^gtl 'ezogen hat, namllch an Gutgewicht l,^im ge-Iponsi.n.n Rauäuad^'.k uon ^.173 Pfuno, >m Gelde von 2^. ^0 st. l4 kr. u 1^ ^ ;9.t st, 2l''^ kr., c^n Verscdlelßprovlsion oou» T'ld^k pr. Ü0.574 st. 5^,, kr. c» tt "^ 70«5 st. 5^'^ kr., an Etampelvt-rschleih ^ Pru>.'!sion der hoy>rl> läl^i^n von l«66 ft. n l'^ ^ und der nie-d.rn (zloss.n von l l.5tt5 st ^2 kr. 2 ., endlich an klclnv>rsa>l.,ß gewinn ^l'il) st z2 kr., zusammen ^.^53 ft ^5 k>. — 3iur die T^b^k.- und Ltämpel. Vlftdlcch provlsluil hcziien den Gegenstand der Ali^ol. ^li bilde,', wod s> 0 ><, "'0 ocr frühere Velllger dlio^, nicht ^n^enom-'«»en w^rdln können. — Fur ci^en verschleiß ist, sakü der (z.st.h^^ D^ü Material nia't Zug >ür Zuq diir zu ^ezahlcn l,>^U'sichl>get, eli, stehender Hredlt oenussen, welcher lurch eine l:> o^r vorgeschlicvenen Art zu lallende (ö^lit>0ll >m gleich.u Brtlag^- sicherzustellen ist. Drr Eum^ me dl.ses (älidics gleich ist ler unangreifbar. Vo'.r^lh, zu d.fscn (ßryaltun^ dec Erstel)er deo Verschllißpkchec, v.rpstlän.c >st. — Die lHau-l>on im Belr^'^e von 706^1 ft. für Tulaklna' lellale m,d G'schirr, uild von !-)'l<1 fl. fnr Stä>»>-pelp^pi^r, zusammen von t'i^OO fl., ist noa, v^> 0.sl>t> f. r. läamlr.U.-befallen-H^uplc^ss<>, od>'l Dasselbe nckjlbel n»U der documcntlrtln Nach» w(l>ung ") ü^er daß erl gce Vadium, rann d) üdcr die erlaogle lÄloßjayrlgk^lt. und c-) mil 5^,n o^rigreilllchen Eilleuzeugn-ss^ zu vele^eu. — Die Vadlen jener Off.lle, von deren Unvote tein Gebrauch gedacht wird, werd.n nach g^schlofsen.r iäollcllrr^iz - VelhalU'iuog sogleich ,Ullickgest.lls. - Das Vadlllin d.s lHrstthers wird entweder bis zum (5'llage der Kaution, odcl saUs »r ^ug für ^l-g dar drz.'ylen w>U, dis ^ur vollslandlgen Marclial-Bevorrälhigung zu-lückliehallen. — Offrce, welchen die angl« sül)rten Eigenschaften mangeln, over unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote and,r>r B.-werder berufen, werden üicht b^rücksichligit. Bel gle!chlaute,lden Audotel» wird sich die Eni-schllge Aufkulldigungsslisi wird, wen,-, lUcht w«gen einß,^>i e s. y > um 'ldschllisse von Ver>egen »isier scl>>T e en <>i. sall5ü?erlr>'ll^ie Vors^rlst^n »l'lcksichs-li^ d.ü V,ik>!)ls mic G'^.-üsländen d.r ^taals-mooopole d.ilcl)t, diin, wegen c»ner I^i'wer n Pollzeilidl'rcretlmg ^laei» lie Sicherheit des ge-nl^iüjchasclichlN Hta^csperdandes lind den öfsenl' lichen Ruhestand , dain, g/^'n die Hicherh'it des Eigcl'lhunn'ü v.rlnlh.lll, od»r »,ur weg.n Mangel an Bewcisen losgelproäien lvurden, dann Verspleiß.r von Monopolsa/ ,el!l7andel>, l>ie von d. m V e l sch le' ßq > sä) äfle I't rasw. is, ^ ül s. hc ,0 u r l) e i,, t>'lln, solche P U.>b^r»ah!Ne des Ver-s.!)lelßgisa)äfl.l> ilir K.'Nlitnili der Behö'roen, so ka,in das Verschl.'ißl''fu^nlsi sogleich ab.leno!U» ,N'N werden. - Formular cines Ofter^ ccs (30 kr. Trampel). — Ick Endes^f'ri cigter el kläre-llich dt li it, t"l» Tabak > und Stäm-pelv'llag zu ^ittlu in Mahlen unt.r genauer B 0 acktun>; de,- dißfalls bestdend.n Vorschrif« te», und insbesondere auch in Bezu>< auf lie Material Bevorrathlgunsi g g»n die Provision ^'on — <^in Blocenten von der Sulnuie des Tabarv^rsälcitles, u»d von — Pcrcenten für das Klällipllp p>>rl)erlags° l!no A rs'l.lelß^es'bäft ln B.lri^o zu üfternehm.n. — Die in dcr öfs.ütlich.n Kilncmachung ange« or^N'l^n diel B.il'igen sind hi r teigcschloss^n. - Ei^ei,l)aiioig^ Uncerschrist, Wohnort, Charakter (Sta„0). — (^on Dusten), Offert zur Oll^n^un.^ dts T^vak- u»d Slälllpel : D>«° Itrlctsverla^s zn Lucau in Mahren. — )!5on der k. k. mähr. schl.sisai'N Üamtral-Gefallen V.r« ,valtun^.. Brunn am 6. slplcmdlr 16»8. ^. li^^i. (3) 3ir. 7368zVlll K u n d m a ck u n g. Aon der k. k. (ßamcral-Bezirks, Verwal-Wallung in^anach wild zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß für die zwel Verwalcungk, lahre l^>'l9 und l65O, oder für das Virwal» lull.zsjahr »6^9 aUeln, vom l, Nol'emb.r »6/48 ni, der MalltherKag an der Blückenmauthsta« cion Tschernucsch, dann der Weg- und Wasscr« >l>aucl)! rlrag an .oer Mautl)stalion Oberlaibach >m Wege der off,nllla>n Versteigerung unter den ^on der woh^ödlichen k. k. steyer. iUyrlschen (Sameral' Gesäüen« Verwaltung unter !50. Juni ltt^, ^.°°"^2'^ festg^st.llt.n uno durai d,e Amlhdlätter d.r liaibacher Zeitung vom »6., 20. nnd22. Juli l8,h, Nr. 66, ^>? unv 66 kllnd' gemachte» Besllinn!UN,;en, und zwar die Mauth-stalicn Tschernlltsch um den Auslufspl..lS von 9156 st 50 kr. M. M., und Ob.rlaldach von Il'jl^ st. M. M. >n Pacht g.g Uhr 9tachii'.,ltags einzubringen sind. — K. K. Cameral« Be,irks «Verwal-lun^. Laidach am 29. Eeptemdcr lblö, ^;. l6^3 (^) Nr. 272l. Minnen do ' ^!i citation, .^ur B.if^aff.mq von l8 Tcück neuen M>ukt' Hütte» mit 50 ^llick nelnn H,amstä„d'N, da"" ?l>.!sb.ss'l'llng d.r schadhaften allen Marithülten und Kramständ.n für die l. f. Lcadl i^lei", ,verden dle hoh.n Otts auf 620 ss. 52 kr C. M-adjust.'0l: 9 — 1^ Uhr, in der hiesigen Bezirkv-kanzle heral)g»»ste>gert werden, wozu d>e U"' ternchmuns.sillstig.n mit dem B.isahe zul z^hl^ reichen E>sche!nu»g eingeladen sind, daß /"^ Baudevise und oer Bauplan, dann die l!>c>ta clonsvedingniff. bis dahin bei dieser Bezirksovrlg* keit llngeschen werden können. -^ ^^I^a' obrigkeitMünkcndorfam 30. Srpt««nber t»^' 6,1 Z. NW. (3) Nr. 4M« Kund in a ch u n g. ' Das hohe k- k. Kriegsministerium hat die ! Sicherstellung des sich im künftigen Jahre bei ^ den Monturcommissionen ergebenden Bedarfes an , Monturstüchern, Halina, Kotzenzeug zu Pferdedecken, einfachen zweiblättrigen Bettkotzen, Hemden -, Gattien -, Leintücher -, Futter -, Strohsackuno Emballage-Leinwand, Kittel- und Futter- „ Zwilch, Ober-, Pfnndsohlen -, Terzen , Juchten- u, Brandsohlen - Lcder, rohen Rinds- und geäscherten > Alaunhauten, an Eamischleder, braunen Kalb-und Schaffellen, schwarzen Lämmerfellen zu Sattelhäuten und zu Pelzbrämcn, weißen Lämmer feilen zu Pelzfutter, an Fußbekleidungsstückcn, dann an Hutfilzen l> !i< <^>>>6 und :» li> p:,s><>, mittelst einer Offerten-Verhandlung anbefohlen. — Die Bedingungen zur Lieferung bestehen in Folgendem: I) Im Allgemeinen muffen sämmtliche Gegenstände nach den vom hohen Kriegsministe-rium genehmigten Mustern, welche bei allen Mon-turscommissionen zur Einsicht dem Licferungslu-stigen bereit liegen und als das Minimum der Qualitälmäßigkeit anzusehen sind, geliefert werden, insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten. — n. Von Mon turStüchern werden weiße, graumelirteund hechtgraue, ferner krapprothe, lichtblaue, letztere mit der Unterscheidung für die Infanterie und für die Cavallerie, endlich dunkelblaue, dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stück im Durchschnitte zu 20 (Zwanzig) Wiener Ellen gerechnet, zur Lieferung angenommen. — Es bleibt zwar den Lieferungslustigen freigestellt, eine, mehrere oder alle der genannten Tuchsortcn anzubieten, jedoch werden bei billigen Preisen jene Offerte auf weiße und graumclirte Tücher vorzüglich berücksichtiget, mit denen zugleich entsprechende Quantitäten woll-färbiger Tücher um annehmbare Preise angeboten werden. — Die weißen, qraumelirten und hechtgrauen Monturstückcr müssen ungenäßt und unapprctirt, °/, (sechs Viertel) Wiener Ellen breit geliefert werden, und dürfen im kalten Wasser genäßt, in der Länge pr. Elle höchstens '/,, (ein Aierundzwanzigstcl) und in der Breite des ganzen Stückes höchstens '/, <.. (ein Sechszehntel) Elle eingehen. — Die lichtblauen Monturs-tücher zu Pantalons für Infanterie und Caval-lerie, dann die krapprothen, dunkelblauen, dunkelgrünen und dunkelbraunen Mont.nstücher müssen schwendungsfrei 1 '/,<, (einsiebensechszehntel) Wiener Ellen breit und in der Wolle gefärbt, dann mit weißen Leisten versehen seyn, jedoch wie die übrigen Tücher unappretirt eingeliefert werden. Sämmtliche Tücher müssen ganz rein, die melirten und die Farbtücher aber echtfärbig seyn, und mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen, noch schmutzen. — Alle Tücher ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stück- ^ weise gewogen und jedes Stück derselben, das in' der Regel 20 Ellen halten soll, muß, wenn es halb Zoll breite Seiten- und Querleisten hat, zwi- z schen 18°^ und 21^, mit zollbreiten Seiten und Querleisten aber zwischen I«»^ und 22 ^ Pfund schwer seyn, worunter für die '/^ Zoll breiten Leisten ^ bis 1^ und für die I Zoll breiten 1'/< bis 2'V< Pfund gerechnet sind. -Stücke unter dem Minimalgewichte werden gar nicht, und jene, welche das Maximalgewicht Überschreiten, nur dann, jedoch ohne einer Vergütung für daß Mehrgewicht angenommen, wenn sie unbeschadet ihres höhern Gewichtes doch vollkommen qualitätmäßig sind. Die Halma muß "/. (sechs Viertel) Wiener Ellen breit, ohne Appretur und ungenäßt geliefert werden pr. Elle ^/g bis 1°/y Wien^. Pfund wiegen, und jedes Stück wenigstens Itt Wiener Ellen messen. -1») Das Kohenzeua. zu Pferdedecken für Ca-vallerie muß in Blättern geliefert werden. — Jedes Blatt für schwere Kavallerie muß 15 bis l6 Wiener Pfund wiegen, und in der Länge 8'/4, M der Breite aber 1^ Wiener Ellen, dann jedes Blatt für leichte Cavallcrie II bis !2Wie-""' Pfund wiegen, in der Länge ."»'Z, und in der Breite 2 W iener Ellen messen. — Die ein- fachen zweiblättrigen Vettkotzen münen l "!^ Wiener Ellen breit und 5»"l,s. Ellen lang seyn,' dann !> bis l<> Wiener Pfund wiegen. - Sowohl die Halina als das Kotzenzeug zu Pferdedecken und die Bettkotzen werden unter dem Minimalgewichte gar nicht angenommen, bei Stücken aber, welche a^litätmaßig befunden werden, jedoch das Maximalgewicht überschreiten, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. - Die Abwägung der Halina und der Vettkotzen geschieht stückweise, jene des Kotzenzeuges zu Pferdedecken aber in einzelnen Blättern. Zu diesen Wollsorten ist rein gewaschene weiße Zackelwolle bedungen, und sie können ebenso aus Maschinen wie aus Handge-spinnst erzeugt seyn. — c:. Zu Hemden-, Gallien- und Leintücher-Leinwänden können auch Itt «^ Futterleinwand und eben so zu Kit- > telzwilch 10 °i<, Flttterzwilch angeboten werden. - Die Gattien- und Leintücher-Leinwänden werden nach einem gemeinschaftlichen Muster übernommen und es besteht daher auch für beide eine und dieselbe Qualität. — Strohsack- und Emballage-Leinwand kann für sich oder auch mit den übrigen Leinwanden gemeinschaftlich angeboten werden. — Sämmtliche Leinwänden müssen eine Wiener Elle breit seyn und pr. Stück im Durchschnitte 30 Wiener Ellen messen. — ll. Von den ^edergattllnqen werden das Ober-, Brandsohlen-, Pfundsodlen-, Terzen- und 5Nich-tcnleder nach dem Gewichte und zwar das Oberleder in 2 Gattungen, nämlich als leichtes, das zu Fußbekleidungen und als schweres, das zu Riemzeug geeignet ist, übernommen. — Das Ter zenleder, welches bisher u «ausgesalzt zu liefern vorgeschrieben war, kann auch ausgesalzt geliefert werden, wenn es im Offerte angetragen und dieser Antrag bei der Offertscrledi-gung vom hohen Kriegsministerium bewilligt wor-den ist. — Die Abwägung geschieht stückweise und was jede Haut unter einem Viertel Pfund wiegt, wird nicht vergütet, wenn daher eine Oberlederhaut 8 //. und NO Loth wiegt, so werden nur 8V4 Pfund bezahlt. — Nebst der guten Qualität kommt es bei diesen Häuten hauptsächlich auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältniß ihres Gewichtes haben muß, dagegen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nicht gefordert, — Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt,! daß die leichten Oberleder-, dann die Pfund- und Brandsohlen-Häute zu Schuhen und Stiefeln, die schweren Oberlcderhäute zu Niemzeug, die Terzen-häute zu Czakoschirmen, Patrontaschendeckeln und Satteltaschen, das Iuchtenleder zu Säbelgehängen, dann zu Säbel-Handricmen das anstandlose Auslangen geben müssen. — Bei Einlieferung des leichten Oberleders wird weiter noch gestattet, daß jene Häute, welche wegen anscheinender zu geringer Ergiebigkeit von der Annahme ausgeschlossen werden, sofernc sie übrigens die gehörige Qualität haben, und nicht mehr als den dritten Theil des ganzen Lieferquantums ausmachen, gleich in Gegenwart des Lieferanten verschnitten , das daraus genommene Schuh -, Stiefel - und Strupfenquantum nach dem für die Mon-turscommission bemessenen Dividenten berechnet, und dieses nach dem eingegangenen Contracts-preise bezahlt werden dürfe. " Das Pfund-sohlenleder muß in Knoppern ausgearbeitet seyn. - Bonden übrigen Ledergattungen werden: Die rohen Nmdshäute nach der Ergiebigkeit an Sitzlcder mit Bindriemen zu ungarischen Sätteln, das weiß gearbeitete Samischleder in ganzen Häuten oder in Kernstücken jevoch nur nach der Ergiebigkeit an Infanterie-Patrontaschen und an Infanterie-Tornister-Tragriemen mit unentgeltlicher Zugabe von Säbel- und Bajonnett-Tascheln, die geäscherten Alaun häute in zwei Gattungen zu gleichen Theilen, nämlich die l. Gattung zu lt> Pfund mit der Ergiebigkeit von »0 Stück Husaren - Untergurten oder 12 Paar Steigriemen und die 2. Gattung zu 15 Pfund mit der Ergiebigkeit von « Stück Husaren-Untergurten oder 12 Stück Hinterzeugen, dann die braunen, lohgaren Kalbfellen in drei Gattungen, nämlich ^ der l Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Vesetzleder zu Cavallcrie - Pan- talons und 12 Garnituren Knöpfschlingon zu ^'a-maschen, ^ der 2. Gattung mit der Ergiebieg-keit von 1 '^ Paar Besetzleder zu Kavallerie.Pantalons und 14 Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen und I5 der A. Gattung mit der Ergiebigkeit von 1 Paar Besehleder zu Cavallerie-Pantalons, 1 Stück Schweißleder zu Infanteree-Ccako und Kl Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen, endlich die l 0 bgar - braunen S ch a f-felle ebenfalls in 3 Gattungen, nämlich '^ der 1. Gattung mit der Ergiebigkeit von 4 Säbeltaschendeckeln, '^ der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von !t 'Säbeltaschendeckeln und '^ der!t. Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Sä'belta-schendeckeln geliefert. — <>. Von den Lämmerfellen werden 4 Stück schwarze zu einer Sattel-Haut und 2 Stück schwarze zu einem Pelzbräm, dann 3 Stück weiße zu einem Pelzfutter gefordert und sogestaltig angekauft. — Zu einer^Gar-nitur dürfen weder weniger noch mehr Stücke angenommen werden, und es müssen durchgehends Winterfelle seyn, welche in Schrott gearbeitet, jedoch nicht ausgeledert sind. — Von den Fellen zu Sattelhältten kann nur ein Stück, welches zum Mittelsitz gehört, etwas röthliche Spitzen haben; die übrigen Fette zu Sattelhäuten aber, wie auch jene zu Pelzbrämen müssen durchgehends naturschwarz seyn. — s. Von Fußkekleidungs-siückcn werden 7 Gattungen, nämlich deutsche Schnhe, ungarische Schuhe, Halbstiefel, Husa-ren-Czismen, Matrosenschuhe, Fuhrwesensstiefel und Czikosen'Czismen übernommen. — I.'de Fuft-bekleidungs-Gattung muß in den dafür bei Abschließung des Contracts festgesetzt werdenden Classen geliefert werden, doch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich im Anfange der Lieferung gebunden, sondern es wild nur gefordert, daß in keiner Classe eine Ueberlieferung geschehe, und daß das früher in einer oder der andern Classe weniger Gelieferte bis zum Ablauf der Frist nachgetragen werde. — Wer eine Lieferung anbietet, muß sich verbindlich machen, auf jedes hundert Paar deutsche Schuhe bis 4U pr. ungarische Schuhe 15» Paar Halbstiefel und 5 Paar Husaren - Czismen mitzulü'fern, wenn einesolche A nzahl gefordert wird, Ma-trosenschuhe und Fuhrwesensstiefel, dann Cziko-sen-Czismen können für sich allein und unabhängig von den andern Sorten angeboten werden. — Die Fußbekleidungsstücke müssen ganz fertig angeboten werden, und nicht allein dem äußern Ansehen, sondern auch ihrer innern Beschaffenheit nach muster- und qualitatmäßlg befunden werden, — Zur Erkennung der innern Beschaffenheit müssen sich die Lieferanten der üblichen Trennungsprobe mit 5» Procent des Ganzen unterziehen und sich gefallen lassen, die auf-a> trennten Tlück'', w.nn auch »ur e!>, oer Kopfweite, i„ i^r vor« qcsclniedsNsn Höhe, Br^ice, W^ii»,' und Schwere l'Mg.lil'fcrt w.rdl'n; sie müssc,, von d»>r listen, ilnv lfälschleil L.nnlln'rlvoll»' n'^'uqc, g,»t ge« formt, alnch und kernest gefilzt, luchl z« stirk geleimt oder qcstcift, "i.dt I m^h^aliq. schuppig, over sch.lb>'nfl'äjiiH, noch wcilia.cr aber mit 5!öcl>r!, oDcr Vrücb»'N bch,ift»t, j>ö" schwarz, <'cht und gul a/fäi't't s.yll. »,n außcrde n zu led^m Hute cine H.Ube ONe Blulps dnül'c cülg^icf»^ ,vl',den. — 2) Von dl'i, cuntl'>lhn't<'n O^j>,'c-c<'n soll 'I, 5is Ende Mai. r>as ,w^le Drit-th.il bis Ende August und d.is lcht? Dr'tthril d!s Ende October !8'l9 qt'li^f.'t w.'r^n, c^cl) wird cs den Offcrent.'N ftciqestellt. hi.'dl,'l qkich nrsprünglcch ander, Einlicf.runqst.rnnne zu sti-puliren, nur dinf.n di^sc nicht üdcr den lrh-ten Oclolu'r l8^9 himiusgehcn und dic Hälfte dcö zu contrahnelidcn Q'.lantumtz sp.it.sl^ns l'is Gnde Juni l6i9 abzuliefern ang^oten wl'l-d.n. — 3) Wer ein.' Lieferung ;u nhaltln wünscht, muh du Quinunättn, und dic P und Schasselle gattungsweise pr. eine Haut und rücksichtllch pr. ein Fell, für «Oamischkder pr. schwere Garnitur zu 10 Infanterie.Patrontaschen und 21 Infanterie-Tornister-Tragriemen mit Beigabe von 2 Stück Bajonnett, dann 1 Stück Säbel« und Bajonnelt^scheln, und pr. leichte Garnitur zu 61 Tornister-Tragriemen und ? Stück Bajonnctt, dann 3 Stück Säbel» und Bajonnettascheln, für Lämmcrfelle pr. Garnitur, bestehend in 4 Stück zu einer Sattel-Haut, ln zwei Stücken zu einem Pelzbräm und in 3 Stück zu linem Pelzfutter, für Fußbekleidungen pr. Paar, für Hutfilze pr. stück in Ziffern und Buchstaben, dann die Monturs-(iommission, wohin, und die LiefcrungScermine, in denen er liefern will, deutlich angeben, für die Zuhaltung des Offertes ein Reugeld (Va-dium) mit fünf Procent dcü nach den geforderten Preisen ausfallenden 5!>cferungswerll>s lntweder an eine Monturs - Commission oder an eine Kriegscaffe erlegen, und den darüber erhaltenen Depositenschein mit dem Offerte einsenden. — 4) Die obgedacht.n Reugelder kön« nen auch in österrelchischen Staatbpapieren nach dem Börsenwcrthe, ln Neal-Hypolheken oder in (Entstehungen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupiliarmäßig von dem Lam dlsfiscus anelkannt und bestätigt lsl. — 5) Die Offerte müssen versiegelt sammt dem Deposi tenschein gleichzeitig, jedoch jedes für sich enc. weder an das hohe Kriegsministerium bls letzten October d. I , oder an dab GeneraleOom: mando bis 15. dtssn stampel. pstlchli^en Orten ausgestellt werden, so ferne sie gerade an das hohe Kliegsministerium gesendet wilden, aufelinn 15 kr. Slämpel, du an das Militär General (Zommanco eingereich, ten aber auf einen ll) tr. Slämpel gcfchrle den seys». — 7) Offerle mit andern, als d.n hier ausgestellte» B«cillgung»n und naiinntlich solche, in welchen die Preise nnt dem ^orbe» halte gimackt wtroei, daß keinem A'.der,, höhere )indote b.wilüget, und w^nn doch solche angenommen würden, diese auch den wohlskl lern Offerel,t,n, oder umg'keyll drn Iheu.lrn "ffrent.n, d.ren Preise zu hoch befun^n wer-btn, oie Lllferungen zu mindern Preisen, wie sie Andere ungsdoten und bewilligt erhalten, zu Th.il werd.« soU.l,, wie auch Nachtrags-Offerte bleiben unberücksichtigel. — v) D'e ut'llssen Conttactöl'edmgungen können bn jeder Monturs-Eommisslon eingrschci, werden. — Vom k. k. Mllitär-General-Commando in Grab am l6. September 1818. Offert. Von Außen. Offert des N. N. aus N. N........Der Depositenschein dazu über ein Vadium im Betrage von ... st. C. M. wurde untcr Einem an......übergeben. Von Innen. Ich Endesgefercigter, wohnhaft in .... («vladc, Ort, Herrschaft, Viertel, Kreis oder Comitat, Provinz) erkläre hiemit in Folge der geschehenen Ausschreibung. . . . . Wiener Ellen weißeS ^ Wiener Ellen breites, ungenäßteS, unappretirtes Monlurtuch, die Elle zu . . st. . . kr. — Gulden — Kreuzer. . . . . W. E. klapprothes, 1^^ W. E. breues, schwcndunksfreics, in Wolle gefärbtes, un« apprcmtes Monturtuch, die (3lle zu . . fi. . . k>'. — Gald. — Krzr. . . . . W. E. lichtblaues 1^^ W. E. breites, schwendungtzfreies, in Wolle gkfälbtes, unap. pretirtes Mo,lturtuchzu Pancaloi^s für Inf^nlerie. die Elle zu . . si. . . kr. - Guld. —Krzr. . . . . W. E. lichtblaues l^ W. E. breites, schwendungsfreles, in Wolle gefärbtes, unap« pretirtes Moncuriuch zu Pantalons für Cavallerie, die Elle zu . . ss. . . kr. — Guld. — Krz. . . . . W. E. dunkelblaues l^ W. E. breltec,, schwcndungsfrcieö, in Wolle gefärbtes, unap» pretirtes Monturtuch, die Eu. zu. . sl. . . kr. — Gulo. — Kr. . . . . W. E. dullkelgrü'ncS ^^,g W. E. dreit.s, sckwendungsfreicö, in Wolle gefärbtes, un- appretirtcs Monturtuch, die Clle zu . . st. . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . . W. E. duilkel^r^uncs 1 ^j,^ W. E. breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unapprelirt.s Monturluch, die Elle zu . . si. . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . . W. E. graumelirles "^ W. E. breites, ungenäßteö, unappretirtes Monturtuch, die Elle zu . . st. . . kr. — Gulo. — Kreuz. . . . . W. E. ^ W. E. hechtgraues ^ W. E. breites, ungenaßt - ' „ lohgares ausgefalztes Tcvzenleder, den Wiener Zentner zu . . si. . . kr. — Gulo. — Kreuz. . . . . „ rothes Iuchtenled.r den W. Z. zu . . st, . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . . Stück ite Alaunhäule ) . ( . . st. . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . . Stück 2te geäscherte ) "" ^nze Haut ^ ^. .. ^r. - Guld. - Kreuz. . . . . Stück lre ^ tz i ^ . . ft. . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . . ^tück 2te - « I Kalb « ., ^ ^ >-, .ß( . . ft. ' . kl. — Guld. -- Krenz. . . . . Stück 3te ^ " I 3"Ue "^ tvtuck V .. st. . . ^. - Guld. - Kreuz. . . . . Ltück Ite W 5^ < . . si. . . kr. — G^ld. — Kreuz. . . . . Stück 2te 3 I Schaf ^" ) . . st. . . kr. — (Äuld. - Kreuz. . . . . Stück 3te Z ^ ^. . . st. . . kr. — Guld. - Kreuz. . . . . Garn'tur.n Sannschlcoer in ausgezeichneten S^mischhauten oder Kernstücken zu: 10 Stück Patrontaschen, 2l St. Tornistercraqrieme,,, 2 St. Bajonnettaschcll^ und 1 St. Säbel' und -üajonnettascheln zu . . st. . . kr. — Guld. — Kreuz., oder zu 6i Stück Tor. nisteltragliemen,7 Bajoninctt 3 Zabel- Bajonnettascheln zu . . si. . . kr. — Guld. — Krzr. . . . . Garnituren zu Sihledcr mil Blndriemen zu ungarischen Hättiln, in ausgezeichneten rohen Rindshäuteil, die Garnitur zu . . ft. . . kl. — Guld. — Kreuz. . . . . G^rn. schwarze ^an,m^^i.^' zu satlilhäuten, die Garn. zu . . fi. - > kr. — Guld. — Kr. . . . . Garn. schwarze Lämmerf.Ue zu Pelzbrä'men, die Garn. zu .. si. - - kl.— Guld. —Krzr. . . . . Garn. weiße Lä'mmerfllle zu Pelzfutter, die Garn. zu . . si. . . kr. — Guld. — Kreu,. . . . . Paar deutsche ) ^ . X- . . si. . . kr. - Guld. — Kreuz. _____ ,, ungarische ) ^"^' i^ . . st. . . kr. - Guld. - Kreuz. . . . . „ Halvst.efrl s 3 " ^ . . st. . . kr. — Gulo. - Kreuz. . . . . ,. Husaren - (Zzismen >^, ^ « , . ft. . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . . „ ^.atlosenKchuhe s ^ ^3 ^. . . st. . . kr. — Gulo. — Kreuz. ....., Fuhlwcs.l.6-Stiefel K^Z . . ft. . . kr. — Gulo. — Kreuz. .... „ Czikosen Ezismen 1 - . . ft. . . kl. — Guld. — Kleuz. .... Paar deutsche ) ^.. . l. . ft. . . kr. — Gulo. - Kreuz. . . . . >, ungar.sche ) ^^uhe ^ ^ ^ . . st. . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . . „ Halbstl^fel '^^ 3- / . . ft . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . . „ Husten, l^lsmen ^ ^ ^ ^> . . st. . . kl. — Guld, — Kreuz. . . . . „ Morosen, schuhe ^.-Z. ^ - . ft- . . kr. — Guld. — Kreuz. . . . „ Fuhlweftns- Lliefel «K 5 . . si. . . k>. — Guld. — Kreuz. ' . . . „ Ezlkosen Ezismen ^ . . si. . . kr. — Guld. — Kreu). . . Stück ) f. .f-< ( » !:' col-56 das Slück zu . » st. . . kr. — Gulo. — Klcuzer. . '. . . Stück ) ^ '"^ ( 2 ji, pupL das Stück zu . . st. . . kr. — Gulb. — Kreuzer. in (5. M. in folj^'Nden Tcrmlncn.................. ' in die Montulscommission zu N . . - nach den mir wohlvekannt.n Mustern und unter genauer Zuhaltung ver mit?er Kundmachunq auSgeschliebenen B dliigu>l>jen unl) «Uen sonstigen, für solche Lieferungen in Wiiksamkeit stehenden czo.ttiahirungs-Volschriften liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mlt dem lingelcglen Vadium von.....gemäß der Kundmachung hafte. Gezeichnet zu 3i . . . am . . ten 164 . Kreis N . . . Lanv N . . . Ulltcrschrift des Offerenten sammt Angabe des Gewerbes. «tit 3. 1H47. ___________________________________ ^ ^^ Kundmachun 2:. Die Bank-Dircclion bringt hiermit dea Stand der österreichischen National-Bank vom Ž6. September d. J. zur allgemeinen Kenntniss. Activa. fl. kr« Passiva. fl* kr Bankmässig ausgeprägte Conv.-Münze und !manknoten - Umla if........2o3,32l,nv,- Detto diverser Fabriks- | Münze pr. Acie ......? 30,3;'2,600 — u. Healitiiten-Besitzer, | J mit pupillarmässiger | / Sicherheit .... i,i62,fi^o ,. — r> | / Summa 29,8ö5,3oi il. 48 kr 1 / Detlo im Pjager Porte- | f icuilh» .....694,891 „ 3 ., 3o,4ßo,lg2 5l I) / Vorschüsse gcg(*n statutenmässig deposi- 1 / tirle inland, Staalspapiere, rückzahlbar in | X längstens 90 Tagmi . j 1,929,800 il. 1 X Oetto an österr. Lloyd, an | f diverse Sparcassen u. s. w. 1,207,400,, l3,l37,2OO — | / Fundirle Staatsschuld ..... 79.973,o5a 2374t / Gegen Real-Hypothek escomptirte k. k. | f Central-Gasse-Anweisungen .... 5o,ooo>000 — 11 / Vorschüsse an die k. k. Finanz-Verwaltung I / für Parlial-Hypothekar-Anweisungen . 2/|,6iQ,2OO — I] / Dessgleichen fi'ir k k. Central-Casse-Auwei- | f sangen a 3 * . • • • • • • • ? »./4ol,lq2 ao'/J / Vom Staate »arantirt.es Darlehen iur Ungarn ö^9_;x oft i x Bestand des Ueserve- und Pensions-Fondes I / in Staatspapieren und Bank-Actien . . öjCi-z^Bö 37 1 f Werth des Bank-Gebäudes u. anderer Activa 1/761,362 56 \f Wien, am 28. September 1848. Mayer-Gravenegg, B a n k - G o u v e r 11 t' u r. Sigmund Werthheimstein, B a M k - D i r e c l o r. I. 1871. (1) Nr. 23202. Currende desk. k. illyrischen Guberniums, in Be-treff der Hcra bsehung dcr Verz eh rungs-steuer für den Weinmost und die Wnn-waische. — Um das Ausmaß der Vcrzehnmgs-s^eucr für Weinmost und Weinmaische mit der in Folge des Hofkammer-Prasidialdecrcteö vom !9. März d. I , Z. 25U2, durch die hierortige Kundmachung vom 22. März 1845, Nr. 7238, herabgesetzten Verzehnmgssteucr für Wein in ein angemessenes Verhältniß zu bringen, fand das hohe Finanz-Ministerium mit dem Erlasse vom 2!>. September 1848, Z. 5:l«7/^. kl., die Ver-zehrungssteuer für den niederösterreichischen Eimer Weinmost und Weinmaische bei der Einfuhr nach Laibach von 1 ft, 15, kr. auf einen Gulden drei Kreuzer herabzusetzen. — Diese Bestimmung wird flennt zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — "ibach am 3. October 18 i8. Leopold Graf v. Welser s he i mb, Lauocs l Gouverneur. AndreaK Oraf v. Hohen wart, k. k Hoflach. Or. Simon öadinig, k. k. Gubernialrach. (3« Amts. Blatt Nr. i2l v. 7. Ocloder »658.) Z 1872. (1) Nr. 2-23U4 C u r r c n d e, mit welcher die Bestimmungen zur Regelung der Verhältnisse der Zahnärzte und Zahntechniker zur Bcnehmungswisscnschaft bekannt gegeben werden. - Das hohe Ministerium des Innern hat am l i. d. M. 5>il> Nr. 23tt2, im Einvernehmen mit dem h. k. k. Handelsministerium, zur Regelung der Berechtigungen der Zahnärzte und Zahntechniker, gestützt auf den Grundsatz, keinen Staatsbürger zu hindern, seine Kräfte, Fähigkeiten, Kenntnisse und Geldmittel innerhalb rechtlicher Schranken zu seinem eigenen größten Vortheile und nach eigenem Ermessen anzuwenden, folglich so viel möglich jede Einrichtung zu vermeiden, welche Ieman' den zwingt, wider seinen Willen von den Früchten ftiner eigenen Betriebsamkeit einen Theil einem Andern zu überlassen, folgende Bestimmungen zu treffen befunden: — 1) Die Zahntechniker dürfen alle den Zahnärzten zum Einsetzen ln den menschlichen Mund nöthigen Gegenstände, ganze G, oder für die drei Sonnenjahre 1849, l850 und 185 l, durch eine Concurrenz mittelst schriftlicher Offerte ein vertragsmäßiges Übereinkommen getroffen werden wird, wozu diejenigen, welche dieses Tranüvortgeschä'ft zu übernehmen beabsichtigen, mtt dem Beisatze eingeladen werden, daß die in einem Jahre zu verführende Quantität im Sporco-Gcwlchte von Fürstmfeld nach Gratz in l 1.000 Centner, oder auch mehr oder weniger, und von Gratz nach Fürstenfcld in beiläufig 700 Centner bestehen dürfte, und die versiegelten Offerte mit der Aufschrift »Anbot zur .Tabakmaterial-Verfrachtung von Fürstenfeld nach Gratz" längstens bis 2t». October 1848 um «2 Uhr Mittags im Bureau dcs k. k. wirklichen Hofrathes und Camera!-Gefallen-Administrators für Steyer-mark und Illyrien einzureichen, oder bis dahin einzusenden sind. — Es werden nur jene Offerte berücksichtiget werden, I) welche einen bestimmten Preis enthalten; 2) die Verbindlichkeit ausdrücken, sich den bei dcr vereinten Cameral-Gefa'llen-Verwaltung in Gratz und Wien, oder bei der Tabakfabriks-Verwaltung in Fürstenfeld einzusehenden Contractsbcdingungen zu fügen, und 3) welche mit der Quittung über das zur Sichcrsteilung ihres Anbotes bei der k. k. Camera! - Gefallen-Haupt- und Gratzer oder den übrigen Bezirks-cassen, oder bei der Fmstenfelder Tabakfabriks-casse erlegte, auf ein Tausend Gulden C M. festgesetzte Angeld belegt seyn werden. — Die Offe-rcntcn bleiben bis zur erfolgten Entscheidung für ihre Anbote rechtsvcrbindlich, nach erfolgter Entscheidung aber wird das Angeld denjenigen, deren Anbote nicht angenommen werden, sogleich zurückgestellt , das Vadium jenes Offercnten aber, dessen Anbot angenommen wird, bis zum Erlag der Caution, welche auf den doppelten Betrag dcs Angeldes, d, i. auf den Betrag von 2000 fl. C. M. festgesetzt wird, zurückbehalten werden. — Die Caution ist binnen 14 Tagen, vom Tage als dem Meistbietenden die Annahme seines Offertes bekannt gemacht worden seyn wird, vollständig zu leisten, widrigens es der k. k CameralGcfällcn-Verwal« tung frei stehen wird, entweder das erlegte Angeld alS dem Staatsschätze verfallen einzuziehen, oder auf Gefahr und Kosten des durch die Unterlassung des bedungenen (5autionc--Erlag.es Vertrags' brüchigen Kontrahenten über die von ihm erstandene Leistung einen andern Vertrag mit wem immer auf die der k. k. Cameral-Gefallen-Verwaltung beliebige Art einzugchen. — Gratz am 20. Sep-tember 1848. 3. 1802. (,) Nr.^3704. Minuendo - 3 i c i t a t i o n/ Zur Verpachtung dcr Schubvorspann für das Verwaltungsjahr 1849 wird am 14. d. M. um 9 Uhr Vormittags hieramts eine Mimicndo-Li-citation abgehalten werden.—Dazu werden Unternehmungslustige eingeladen. — K. K. Bezirks-Commissariat Umgebung Laibachs am 2. Octo« ber 1848. Wcimischte Verlmttb^run^en. Z. 1875. (I) Weinlicitation von 730 Eimer Wein. Das Verwaltungsamt der Herrschaft Oberpet-tau im Marburger Kreise macht bekannt, dasi am 24. October 1848, Vormittags nm 10 Uhr an-fangend, im herrschaftlichen Keller zu Oberpcttan 70 Eimer 1?i4:ler, 95 Eimer 1844er, und 230 Eimer l 845er E. B. Weine, dann 335 Eimer 1840er Z. Z. Weine in 5eimerige Fässer abgezogen, mit Beigabe dcr Gebinde, licitando werden verkauft werden. Herrschaft Oberpettau am 4. October 1848. Z. 1850. (,) Anzeige. Ein Mann in den besten Jahren, der sowohl in den gerichtlichen als auch herrschaftlichen Kanz-leien, so wie auch in der Oeconomic practische Kenntnisse besitzt, worüber er sich mit empfehlenden Zeugnissen auszuweisen vermag, im erforderlichen Falle auch cautionsfahig und gegenwärtig noch bedien-stet ist, wünscht in einer oder dcr andern Eigenschaft zu unterkommen. Näheres hierüber auf frankitte Briefe. Z."l85?. (2) Cine Parthie Väbcl ist noch unter den Fabriks - Preisen vorräthig, Stadt, deutscher Platz Nr. 20^, zu ebener Erde. Z. »882. (!) G i n Wagen, auf Druckfedern ruhcnd, ist sammt allen dazu gehörigen Neiserequislten im besten Zustande, und sowohl für die Stadt wie auch als Reisewagen verwendbar, um billigen Preis zu verkaufen. — Das Weitere ist beim Hrn. Sattlermeister Schlaffer, an der Klagenfurterstraße, zu erfahren. Z. 1881. (1) Anzeige. Eine Familie wünscht für den kommenden Schulcurs mehrere Mädchen in Kost und Wol), nung gegen billige Bcdingnisse zu erhalten. Näheres darüber im Zcitungs - Comptoir. Z 1864. (1) InrMiethr wird gesucht ein geräumiges, trockenes Zimmer, ohne Mobilien, gelegen in der Stadt, zu ebener Erde oder im ersten Stock. Gefällige Antrage erbittet sich Johann (Hiontini, Buchhändler am Hauptplatz. Derselbe macht zugleich die Anzeige, daß bei ihm grosie und kleine Warcnkisten zu billigen Preisen verkauft werden. 3. 1879. GEORG*LER(inilR Buchhändler in Laibach, ist ganz neu zu haben: Italienisch-deutscher Sprachschatz, Enthaltend: Redensarten und Gespräche, mit einer Auswahl von Idiotismen dcr deutschen und italienischen Sprache in alphabetischer Ordnung. Von Aussnst Albrecht. Leipzig, 18^8. — Preis: 30 kr. Z. 1870. (l) Anzeige. In dem Hause Nr. 208 in der Herrn-gassc sind zwei Wohnungen, jede mit 4 Zimmern, 1 Cabinet, Küche, Speisekammer, Keller, Holzlege, und eine mit 2 Zimmern zu vergeben. Eine der erstern kann sogleich, die beiden letztern von Gesrgi 1848 bezogen werden. — Anzufragen zu edener Erde. Z. ,878. (l) Wohnung zu vermiethen. In dem Haust Nr. 203, am deutschen Platze, sind zwei schöne, geräumige Zimmer im ersten Stock mit oder ohne Einrichtung, entweder monatweise, halb- oder ganzjährig, qeaen billigen Miethzins stündlich zu ver-miethen. Das Nähere ist zu erfahren in diesem Hau>e zu ebener Erde, in der Dfficin des Hrn. Wundarztes Wu-kotitsch. Z. 1848. (2) Im Hotel »zum österreichischen Höft sind mehrere Monat-Zimmer zu vergeben; so auch im Sparcassa-Gebäude und in der Polana-Vorstadt, an der Wasserseite, im Schitt-nig'schm Hause. Das Nähere erfährt mcm im Hotel.