Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung. N" 24. Frcytag, den 23. März 1827. Mereorologische Beobachtungen zu Laibach. Barometer. Thermometer. Witterung. Monath. ? Früh. Mitt. l Abends. Früh. « Mitt. Abend Früh Mitt. Abends Z. ^ L. 37^L^> Z. I 3. 5t. »W K.!W K->W b. yUhr b. Z Uhr b. 9 Uhr ' i März 14 27 9,! H?! ?,6'H?; ?'" — 1 — 8^— « hciter schön heiter , i5 27 L,,4 H?j 9/?j^?l ?," -» 4 ^ 9!— 5 s. heitcr s. heiter wölk. ^ 16 27 5,3 27! 5H 2?! 9'l — 4 »» 9!-- H trüb schön schön « 17 27 11,0 «? 10,0 H? 6,5 u — — ^l— 3 s. heiter heiter wölk. » 16 27 4,a 27, 4.4 27 5,7 — Z — 4l— 2 trüb Schnee Schnee » 19 «7 l ?.? 2? l),9 ^? "," — 2 — Z — 2 trüb wölk. ,volk. »____^j 2c, 28 l o,Z j H6j^l,o j23j 1,2 ^^ 5^^«^».^ Z^ _____^ heiter ^ s. heiter Gubernlal - Ve rl autbarungell. Z. 2ä0. . E l r.c u I a r e Nr. 3^73 des kalserlichen königlichen illyrlschen Landes-Gubernmms zu Laibach. Wegen Ausdehnuna der nach dem §. 4. ^«. p. der neuen Mauthdirectlven vom Jahre 1821 bloß für die ^ukren zum Baue und zur Erhaltung der arar. Batzen geltenden Mauthbefteyung auch auf di« Fuhrm zum Baue aller ubngen .ffcmllchen Straßen vom 1. November 1627 «naefanaen (Z) ^eine kalserl.che komgl'che M.jesiat haben mlt allcchöchster Entschlleßuna vom Z dieses Monaths, dle i^ack dem §. ^ Iin. p. der neuen Mauthdlrecuuen vom Jahre 1821 bloß für dle Fuhren zum Baue und zur Erhaltung der arar. Straßen geltende Mauthbcfrepung aus denselben ^runden auch auf die Fuhren zum Baue aller übrigen öffentlichen Straßen aller-gnädlgft auszudehnen geruht, welche Bestimmung jedoch erst mit Beendigung der dermahli-gen Mauth-Pachtpcrwbe, dao ist mit ersten November 1I27, allgemein in Wirksamkeit zu treten hat. Welche allerhöchste Entschließung als eme Ausdehnung der im §. 4 der.erwähnten Weg-Mauthdlrcttivcn vom Jahre 1621 enthaltenen Weg-Mauihbefreyungen m Folge hohen Hofkanzleydecrets vom6.d,M.Z. 3ZZi allgeniem bekannt gemachtwird. Latbacham 22 Febr 1827 Joseph Camillo Freyherr v. stung von Ein Hundert Gulden Conv. Münze verbunden ,ft n ^'led.gung gekommen. Dmenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben sick unter documemlrter Nachweijung der h.ezu erforderlichen Eigenschaften, der Eaut,ons-5abia« ib!n ^^^^"^" blshengcn ^Dienstleistung, »hres Alters und körperl.chen Kraft", mit ?^en Gesuchen b'nncn wer Wochen an d.e h.esige k. k. Oberpost,erwaltung zu verwenden Vom fals. köliigl. illynschen Gubernlum. La'bach am 5. März 1L27. Benedict Mansuet v. Fradeneck, k. f. Gudcrnilll - Secretär. Stadt- und landrechtliche Verlautbarungen. A 227. Edict. ' Nr. lis)!. (3) Von dem k. k. Stadt» und ^andrechre in Kr3 oienstoaren uno auf i5o fl. gerichtlich geschätzten Kausrechtsgeusche sammt An - und .^ugehor, wtgcn «us dem w. ä. Vergleiche »om 1». Oclover ,622 noch schuldigen i»c»fl, c, »^ c. vewllilgt/ und sind zur Ubballum; dieser Feil« biethun«; die 5 Termine, und zwar der 20. UprU, 2^, Miy, un«'' 25. Iuny l. I. , jedeömahl ,n dieser GerichtZkanzley Ftüb von 9 bis ^2 llhc mit oon Anhange anb^rauint worden, oaß, wenn Vie feilgcdolhene Geusche be^i dem iten ober «ren Tcemine nicht wen'g^ns um den Schähun^s« werth veräußert, sel^e bey dem 3ttn auch Uticer demjclden bmtan gegeücn werten wird; dessen die intadulirten Gläubiger zur Herwührun^ ihrer Rechte durch dic Rubllkcn, und die K^usiustigen hiemit mit dem Heysatze in K..'nntniH gesetzt werden, daß sie die LlMatlonsoeöini,msse, als auä) Ö,e Schätzung täglich in dieser Oerichiskanzley ernsehen, oder oaoon Udschriftcn erhalten können. , F Bom Bezittsgerichte Egg ob Podpelsch am 19.Febru.ar 1627. Z. 247. Li qu ;d ati 0 n Z,. O di ct.' Nr. 6c>5. (5) Vom Bezirksgerichte der f. k. Staatsherischaft Lcia? >i-ird h,iemit allgemein kundgemacht: Gs rverde über Absterben deö Georg Dermotha, gewesenen Lederers, in der Sladt ^'aak, die Liquidation seiner Activen und Passiven den 3o. d. M., Vormittags um 9 Uhr, in hiesiger Gerichtskanzley Vor" O'nommen werden, rvozu Jene, die zu diesem Verlasse etwas schulden, sogewiß zu erscheinen, un2 ihre Schulden zu diesem Berlaffe anzugeben haben, rvldrigenö sie zu gewärtigen hätten, daß gegen sie im Rechtswege eingeschritten rvüldc; Jene ader, die gegen diesen Betlaß einen Anspruch zu haben vermeinen, deo Vermeidung der im § 6,4 des a. b. O. B. bestimmten Folgen ihre For« derungen geltend zu machen haben werden. Laak den »2. März 1L27. Z. 245. Edict. « n^ ^^ ^^' (3) Vom vereinten Bezirksgerichte Rupertshof zu Neustadtl wird zu Jedermanns Wissenschaft gs> bracht: Os sey von diescm Bezirksgerichte die Liquidations- und Adhandlungstagsahung nack dem am ,4- Februar 1827 zu Neustadll ad im.«2t^0 verstorbenen Bürger Herrn Joseph Kutjara, auf oen 25. April 1627 Früh um 9 Uhr in hiesiger Bezlcsgerichrskanzlc? bestnnmt worden. Diescmnach haven alle Jene, welche alS Mäud'lger, oder aus sonstigem wie immer Nahmen habenden Rechtsgrunoe auf den obgedachtcn Berlaß einen Anspruch zu machen gedenken, so wie auä) die Schuldner, dle ,n diesen Verlaß schulden, sich um so gewisser am obviMm^ten Tage bey diesem Gerichte zu melden, und ihre Ansprüche oder Schulden anzugeben, als sonst die ausgebliebenen Gläubiger die Folgen ceö §. L^4 b. O. B. treffen, und gegen die Tchuioner im Rechcsweac cmgesckritten tverden müßte. Vereintes Bez. Gericht RupettShof zu Neustadtl am 9. März 1827. Z. 244. '/" Vorrufungs» Edict. (3) Von der Bezirks-ObrigkeitRupcrtshof zu Ncustadtl werden na<1l.enannte Reserve, und Rekrutnungs' Flüchtlinge, dann paßlos Abwesende, als: Nahmens ^ und . Geburtsort ^. Pfarr Hauptgemeinde. Zunahmen G , Z Johann Sorann 29 Drcine 6 Ainödt Töplitz Johann ^?cnh 35 Wcißsirchen 16 Weißlilchen St. Peter Jos.ph Bresovar 5i Slopiisch 17 Stopttsch Stopitsch G^olg ^olko 3u l Unternaßcnfeld 5 St. Bciltdelmä Wrißnitz Zlor'wn M.isilüg 26 Obernuhdolf 22 „ ^ Iccph Erste »6 Unterl?erg ,o Prcschna Neustadt! Mathias Strcir.er 2! Dreine 5 Ainödt Tcplitz , Aloys sorann 26 ! ' do. 6 „ Michael Plantan 20 Rumansdorf 7 Wattendorf „ Franz Sckuftcrlschitsch 19 do. 20 ^ - Mickael Oräcnaucr 25 Ursä)na Gella 25 Töplih " , Anton Pureder 24 SclUsche 6 " Johann Slangel I2 Rakouniz 5 St. Michael Neustadt! s^?^^^- '" ^'7^^ " Maohau Stopitsch Mathias Betrug .7 Moncbsdorf 2« Topl-h Töplift ^canz Pitt^vttsch 24 Unterkronau 9 Weißlirchcn St. Peter Hranz Ze<,ar 21 Iablan 6 Hö.ngstcin Hönigstem Anton Kollar 23 do. 25 '„ Johann Sdrauje 25 Oberfrcyhof 2 „ ," ' Joseph Srcrin 22 Gorttschen'doif ^5 „ Anton 3/l^fnortsä?ttsch 2» Sella bey ^ii kcnlciten 5 Haidovitz Johann Schmalz 23 Kali bey Suchor 7 Pretschna Neustadt! Martin Muchusch 2t Großkirbisosrf 14 „ ^. Johann Racker 3, Hercindorf 5 St. Peter St. Peter Martin Srebernack ,9 Groß-Slattenegg »9 St. Michael Neustadtl ^acob Aunitscheg 3? hascnberg 4 Stopnfch GtopUsH ^chann Wochte 25 Stoppitsch ' 25! ., » Andreas Dorovih 24 Growrußnltz 6 Wrußmh Wrußnitt Georg Pr,moschitfch 29 V^lloq 1 Pcetschna Ncustadtl Sedatt'lln Ambrofchitsch 23 Grohwrußnitz 6 Wrußnih Wlußni» Mattm Hudotlen 21 Attends 6 St. Aarthelmä , ^uymß Jacob Luser 24 Tausiiverch 22 - » Joseph Dobrautz 25 Unternaßenseld 3 „ " Mathias Luser 24 do. ^n „ " Tdomaö ^rebeinack 36 Groß. Slattcneg 19 St. Michael ' Neustadt! Fa^v Iuq 3» do. 2« « Mathias Wnson Z3 Niederdorf 6 « " ^e°lg Sever 21 Großzickova 1 . Wru'ßni» '' Johann Darovih 29 Oberstrascha 6 Pretschna Neustadtl Franz 3acharn,g 19 St. Michael i3 St, M.chael "eu,,aorl «ranz Dragmann 2q Irtschdorf 3 « " ANckael Irtcl Z4 Regersdorf ,4 I ^cod P.ssck 5i Irtfchdorf ,8 " . Thomaö Gollob 20 «Zandia 23 " Joseph Kaltschitsch 26 Neustadtl ^5 Neustadt! Neustadtl ' aufgefordert, sich binnen vier Monathen vom heutigen Tage an sogewiß zu dieser Bezirfsobrigkeit persönlich zu stellen und ibr Ausbleiben zu rechtfertigen, als widrigenö man nach der bestehenden Vorschrift wider sie fürgcbm wild, und sie die gesetzlichen widrigen Folgen ohne welters treffen werden. Bezirkssbrigleit Rupertshof zu Neustadt! am 7. März ,827. Z. 246. Edict. Nr. 463. (3) Pom vereinten Bezirktzgerichte Rupertshof zu Neustadt! wird zu Jedermanns Wissenschaft gebracht: Gs seyen von diesem Bezirksgerichte die Liquidations« und wo möglich die Abhandlungs» 'Tagsahungen über nachstehende Verlässe an folgenden Tagen bestimmt werden: ^ N a k m e Dessen Die Liquidation, und wo ? de« gewesener Pfarr mögl.ch d,e Abhandlungs^ag. K Erblassers Wohnort » Simon Govetec Neustadt! Neustadt! 19. April 1627, Früh um 9 Uhr 2 Anna Gooeler ,, ,, 20. » ,, » 3 Maria Park! Kleinzilava St. Michl 2». „ „ „> 4 Anton Gtanischa Verch be» Luben ^ 24. „ „ „ b Joseph horvath Irischoorf ^ 26. « „ » 6 Johann Plantan Kandia ,, 27. „ „ » ^ Fodann Ienitsch Weindorf Maichau 4. .May „ , » t; M^rgaretda Lustigg Karlovih ' „ 5. „ „ 9 Anton Tuck Renufcde „ 9. „ „ „ ,n Georg Rupefch Urschnasella Töplitz , ^9. „ „ ,, ,1 Barbara Wukoutz Töpliy „ ,c>. „ „ „ ,2 Martin Kobbe Aichcnthal „ 11. „„ „ ^5 Matthäus Kottar Iordantaal Hänigstein 12. „ „ „ ^4 Fodann Aunischegg Hasenberg Stopusch '6. „ „ „ i5 Andreas Barian Zcrouy „ 17. „ „ ,, 26 Joseph Rofendcrger Tsckermoschitsch . „ ltt. „ „ „ H7 Thomag Scheniya Unterberg Pretschna »9. » „ ,» ^8 Mathias Daramtz Oderstrascha „ 22. ,, „ „ ig Andreas Parte! Unterstrascha „ 23. „ „ „ 20 Anion Kolod Scidendorf St. Peter 25. „ ,„ „ 21 Anton Radavan Stadtderg „ 26. ^ ^ „ 22 Anton Ainicher ,, „ 29. „ ,^ „ HZ Michael Novaag Rattefch Wrusniy 5o. „ „ „ 24 Matthias Mattock Iurtendorf Waltendorf 3l. „ „ „ Diesimnack haben alle Jene, welche als Gläubiger, sder aus sonstigen wie immer Nahmen habendem Reä,tsgrunde auf die obgedachten Verlag einen Anspruch zu machen gedenken, so wie auck die Schuldner, die in diese Perlasse schulden, sich um so gewisser an obdcstimmicn Tagen bey diesem Gerichte zu melden, und ihre Ansprüche oder Schulden anzugeben, alS sonst die auögedlie« . benen Giäudigcr die Folgen des §. 3l4 b. G. B. treffen, und gege»/tie Schuldner im Rcchtöwrge eingeschritten werden mühte. Vereintes Bezirksgericht Rupenöhof zu Neustadtl am 9. März »627^. Z. 233' K u n d m a ch u"n g. Nr. 533. (3) Asse Jene, welche auf den Nachlaß des am 5. Novemder 1626 zu Dobcuh verstorbenen Jacob Prcmeru, aus w^s immer fü? ein?m Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen vermeinen, baden zu der auf den 4. April ^27 anberaumten Liquidirungs, und Abhandlungstagsatzung um so gewisser zu er. scheinen, widrigens dcr Verlah abgehandelt und denen sich bedingt erböerlärten Erben eingeantwor» Z Quadratklafter Wiesen, 2 Joch 253 Quadratklafter Garten, 4 Joch 6y Quadratklafter Huthwcidcn, wofür dermahl ein Pachtzins pr. 555 si. 25 kr. Conventionsmünze emgeht. Die Meierey zu Bayerdorf enthalt ,4 Joch 654 Quadratklafter Accker, 41 Joch 1257 Quadratklaftcr Wlesen, 10 Quadratklafter Garten, 56 Joch 1671 Quadratklafter Huthwelden, wofür der dermahlwe Pachtzins 23i fi. ia 3^/z kr. Eonventtonsmünze betragt. D«e Me.erey zu Falkendorf, ebenfalls zur Herrschaft Bayerdorf gehörig, Mlt 5 Joch 1276 Quadratklafter Accker, und 6 Joch ioy Qu^dratklafter Wiesen. IV. An ganzen Guter n:De? Lentschenbevgerhof sammt ^ch «l termau th m ü h le mit 3i Joch i23y 1^2 Qua« dratklafter Accker, 16 Joch iä8 Quadratklafter Wiesen, 1 Joch 8 1)2 Quadratklaftcr Garten, Z Joch 1Z20 Quadratklafter Waldungen, nebst den Wohn- und W,rth!chaftsgebau-den; ist gcgcnwania m mehreren Abtheilungen um jährliche 23/ fi. I» kr. Conuentwns-Mün;e verpachtet. V. An W a l d u n g en: Bey der Herrschaft Fohnsdorf 1^11 Joch 1296 Quadratklafter. Bey dcr H e r r sch aft B a y e r d 0 rf 2079 Joch 555 O.uadraiklafter. VI. An Unterthanen: Zur Herrschaft Fohnsdorf gehören 69 Rücksitz- und 67 Zulchms-Unterthanen. Zur Herrschaft Bayerdorf 36Rücksassen- und 3 Ueberland-Realitäten. VII. An Dominical-Nuhungen uon den Unterthanen. Unveränderliche Geldgaben. Hur Herrschaft Fohnsdorf: An unveränderlichem Ur< barszins iZ^ fi. ^6 kr.; an Ehrungspfenningen 19 fi. 7 3)4 kr.; an unsteigcrlicher Zins-getreid - Rcluttion 127 si. 36 kr.; an Zins vvn verkauften Realitäten 40 kr.; zusammen 262 si. 9 Z^ kr. Zur Herrschaft B'ayerdorf: An unveränderlichem Urbarszms 32 fi. 53 kr ; an Zins von verkauften Realitäten 1 fi. 4Z kr.; an unsteigerlchcm Hauszehent 68 fi. 23 2^ kr.; an unbestimmtem Wechselzehsnt 1 fi. 21 kr.; an beständiger Zkhentklelnrechten' (Zur Bepl. Nr. 24 d. Z3. März 1827.) B - Reluitl'on i fl. 32 kr.; zusamMn 125 si. 69 2j/z kr. VIII. A n Klein rechten. Zur H err schlaf t F 0 hnsd 0 rf : /^6 Gtu^k Kälber, i8 1^2 Stück Frischlinge, 22 Stuck hammer, ^ Dtück Gchweinschultern, 6 Btück Kapauner, 101 Stuck Hendeln, 122^-Glück Eyer, 6666 1^2 Pfund Kale, Za Pfund Unschlltt, 6 Pfund Fische, 8a Pfund Schmälz, 1 Stück'Haarreisten, 1 Fuder Heu, wofür die Geldrclmtwn j,i-n 1826 Z97 ft. 27 kr. Eon-ventionsmünze betrug. Zur Herrschaft Bayerdorf: 6 Hiück Kammer, 3 GtückLammerbalge, 12 Brück Hendeln, 5tto Btück ^yer, 25 Pfund Käse, 11^0 Pfund rauher Haar, bestimmt, Z2 Pfund rauher Haar im Wechsel. IX. ,1n Robath Bey der Herrschaft Fohnsdorf: i^H zweysännige Fuhrrobarhen. 3-10 Handrobathen mit Kost. 112 Hand, robathen ohne Kost. Zur Herrschaft Bayerdorf: I/ Tag Handrobathen ohne Kost. X.' An Die nstget r eld. Zur Herrschaft Fohnsdorf: 55 Metzen 12 IlH Maßl Weitzen, 22g Metzen 1 2>^ MM Korn, 5,^^> Metzen 10 N4 Maßl 5^aftr. Zur Herrschaft Bayerdorf: 1 Mctzen 12 2j/^ Maßl Weitzen, '2 Mctzen 5 Zjä- Maßl Korn, ia Metzen i5 2j4 Maßl Hafer. XI. An Sackzehcnt. Bey der Herrschaft Bayerdorf. An bestimmtem Z e h e n t: 5ai Metzen, 5 3l4. Maßl, Weitzen, 684 Meyen 10 .^ Mahl Korn, 1176 Metzen 6.2N Maßl Hafer.' Än'Wech-selzehent:'5 Metzen 11 3j4 Maßl Wntzcn, il Mcycn 4^4 Maßl Korn, ztt Metzen 2)4 Maßl Hafer. X,ll. An V 0 gteydlenst. ?. u r He r r sch a ft B ay e r d 0 r f: 7 Metzen 92^4 Maßl Hafer, und lm G^lde 5 kr. Wicnec - Wahrung. Xlll. An Lau' demium. Mlt 10 pEt. vom Grundwerthe; zum Theile sindct auch noch dcr Drittelbczug Statt. XIV. An Mortuar. Mtt I pCt. vom rcmcn unbewegllchen, 1 2^5i pCt. vom reinen beweglichen Vermögen. XV. Die Gchir m d r i e f staxe mit 5 st. Wlener - Währung, dann die sonstigen Taxen nach h?n Taxnormallcn. XVI. An G a r l> e n z e h e n t e n. Zur Herrjchaft F 0 h n s d 0 r f : Das Recht der Zehentabnahme vom Geticlde in Zc) Ortschaften, theils allein, theils mit andern Zehentber'echngten. Dennahl wird dleser Zc-hent auf folgende Weise benutzt: a) Durch -Werpachtungs qegen eine jährliche bcstunmte Ge-treidschüttung von i63 Metzen 9 Maßl Wcitzen, 1247 Metzen Ü Maßl Korn, 17^1 Metzen Hafer, und eine Zehentehrung im Gelde pr. 9Z si. 22 kr. Eonvenyonsmunze. ,d) An die Herrschaft Seckau sind auf unbestimmte Zelt die ^eheme uon 5 Gemeinden gegen eine jährliche Getreidschüttung von 6 Metzen 10 i.i4 Maßl Weltzen, ii! Metzen 9 Maßl Korn, 1^3 Metzen c) Maßl Hafer, und einer Zehentehrung nn Gcld^ pr. 7 st. 5i 2^ kr. Wiener-Wahrung überlaffen. «) Für kaufrecktUch hintan gekommene Garbenzehente werden jahrllch geschüttet: 11 Metzen i5 1^/^ Maßl Weltzen, 67 Metzen 10 2jä Korn, 11Z Metzen ij4 Hafer; ncbstdem haben im Gelde einzugehen 160 st. 22 2.^ kr. Wiener: Wahrung. Z u r Herr-sch aft Bayer do rf: Das Necht zur Zehentabnahme in mchreren Gemeinden, welches dermahl gegen folgende Getreidschüttung, als: 89 Mctzen 3 Maßl Weitzen, 16Z Metzen Korn, 123 Metzen Hafer, und besonders im Gelde pr. 5. fi. I6 kr. Conventions - Münze und i65 st, 21 kr. Wiener - Wahrung verpachtet ist. XVIl. A u I a gdb a rke l te n. Die Nc,ßjagd zu Wt. Oswald in einem Umfange von 6 Stunden; unv die Reißjagd zu Bayerdorf in einem Umfange von 7' bis-3 stunden. XVUl. An Fisch ereyen. Dle F^schenß--Gerecht' same m einer Etrecke des Wenlschgrabenbach^ls zu St. Oswald und das Musischen im Katsch-bache zu Bayerdorf m einer Strecke von 3 Stunden. XIX. An politischem Bezirk. Ueber 4 Gemeinden zu Fohnsdorf mit 11 iZ Seelen. XX. A n V 0 g t ey r ech t e n. Das Vogteyrecht über die Stadtpfarrkirche St. Jacob zu Leoben; wofür jedoch der Herrschaft Goß die unentgeldliche Ausübung des Vogtey- und Kirchenrcchnungs - Eommiffanate^ selt i8o3 übertragen ist. XXl. An Beutellehen. Der halbe Getreidzehent von 32 Gütern bey Fladnltz m Untersteyer, welcher an 4 Lehentzyasallen, jedem zum vierten Thnle, verliehen ist; dann die Lehenshtnlichkeit über i5 sogenannte Imerzeugengründe zu Hetzendors. XXIl. An h e i m f a l l l g c n G ü tern. Das herrschaftliche Heimfalligkeitsrecht auf i iZ Un-tevthanß'gütern bev der Herrschaft.Fohnedorf, und auf 34 Rücksitze und elner ^ulehensreali-tät bey der Herrschaft Baycrdorf. — Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der hie«-landcs'Rcalttätfn zu besitzen geeignet ist. Demjenigen, welcher in der Regel nicht landta-felfähtg^lst, kömmt für den FaU der Erstehung dieser Herrschaften für ihn und seine Lei, bsserven in qeradcr absteigender Linie d,c Nachsich: der L^ndtafelfähißkc,t und die damit, verbundene Besrevung von der Entrichtung des unürbilttn-ten Zinsguldens in Hinsicht dieser Herrschaften zu Statten. Wer an der Versteigerung 3hcil nehmen w,ll, hat den zehnten Theil des Au'srufsprelses, das ist: Neun Tausend Sechs Hundert Guldens kr. Conuentionsmnnze als Caution bey der Vcrsteigeruliascommission entweder bar^, oder in öffentlichen, auf Mctallmünze und auf Ueberbringer lautenden Staatspapleren nach ihre^i curs-mäßigen Werrhe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlausig oon der kaiserlichen königlichen Kammerftrocuratur geprüfte und als bewährt bestätigte Stchcrüeffungs-urkunde beylubrlnqen. Wenn Jemand bey dcr Versteigerung für einen Dritten einen Anboth machen will, sv ist er schuldig, sich vorher m,t ,e,ner rechtsförmllch für ,dicsen Act aus-Zestecitcn und gehörig legalisirten Vollmacht seines Eommittenten auszuweisen. Der dritte Theil des'KaufschiLm'gs ist von dem Erstehcr vier Wochen nach crfolgter Genehmigung des-Verlaufs^ctcs, noch vor der Uebergabe zu bcrichtlgen, die anderen zwey Dntt-Theile hingegen kann er geaen' dem, daß sie auf den erkauften Herrschaften in erster Priorität versichert,, und mit Fünf vom Hundert m Conventionsmünze nnd irl halbjährigen Raten verzinset werden, bmncn fünf Jahren in fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen, i Die ^.zttv'genauen Würdigung dcs Ertrages "dlcncnden Rechnungsdatcn und die Beschrn-bung der Herrschaften, wie auch die ausführlichen Vcrkaufsbedmgungen können bey der kaiserlichen königlichen stevermarkischcn Staatsgüter - Inspection im sogenannten Vicedom-hause zu Oratz eingesehen werden. Wer die Herrschaften selbst in Augenschein zu nehmen wünschet, kann sich sn das Vcrwaltungsamt dieser Herrschaften zu Iudmburg wenden. Von. der kaiserlichen königlichen steyermärklschen Gtaatsgütcrveraußerungs - Commission. Gratz' am 22. Februar 1827. , -'" Anton ^Dchürer v. Wül.d^eim, k. k. Gubernial- und Präsidial-^ecretär. Z, 2/^2. K u n tz m a ch u n g. uä Nr. 5oi6. Die Minuendo-Versteigerung der Schreib? und anderer Kanzlcy - Requisiten-Lieferung für das kaiserliche königliche «llyrische Landes - Gubernium und die Nedenbranchen betreffend. (3) Zur Lieferung des für dab kaiserliche königliche illyrische Gubcrmum und für die hieror-tigen "übrigen Behörden erforderlichen Bedarfes an Schreib- und andern Kanzley - Requlsi--ten für die Zeit vom 1. May bis letzten October 1827/ w«rd am Zo. März ^627 Vormittags u-?n 9 b,s,i2 Uhr und Nachmittags vvn ^ hls 6 U,hr in dem hicsigcn Gubermal-Raths-saale eine Muiuendo-Vcrstelgevung, und zwar für zcden Artikel insbesondere, odgehalten werden. Die Bedmgmsse sind folgende: I. Der Bedarf an den zu liefernden^Artikcln lst bculäu-sl9: 1) 35 Ricß Couvert - Papier^ 2) 253 N»eß Klemconzept-, 3) 16 Rieß Großconzept-, >,) 67 Rtcß ordmarcs Kan;lep-, 5) n5Rieß mittelfein Kanzley-, t)) 21 R:eß groß Post-, 7) 20 Nleß klein Medlan-, K)-^5 Rieß groß Median-, 9) 6 Nicß Mittelfein Regal-, 10) l R:eß ftln Regal- oder Imperial-, n) /^ Ri?ß Velin-, 12) 16 Rieß Reül-Pück^,^i3) 7 N,eß Fließ-Papier, 6^6 ^tück Pappendeckel, ,5 Flascheln rothe Tmte, 210 Maß Stuck Nahnadeln, 6 Pfund ordinären, 40 Ellen gewirkten Lampendocht, 35 Pfund Weihrauch, 982 Pfund Daumöhl, iic>0 Pfund Wachskerzen, 1249 Pfund Unschlinkcrzen, 9i Ellen Packnnchs-leinwand, 20 Stück feine, 5c> Viück ordinäre Federmesser, ^ Vtück feine, 10 Stück or< binare Papiersckeeren, 5 Stück uon Holz, 5 Stück vsn Stemgut Tintenfaffer, 5 Stück von Holz, 5 Stück von Steingut Streusandbüchsen, 10 Stück fein metallene, 10 Stück or, dinar metallene Leuchter, 5 Stück feinere, 5 Stück ordinäre Lichtputzschrercn, 2 Stück Spae gar-Büchsen, 2l Stück Lineale, 32 koth (^ummi <;l25Ü^l.io, 20 Glück Löschhörnchen, 2 Stück Kleiderbürsten, I Srück Schuhbürsten, 7 Stück Barcwlsche, 12 Stück ordinäre/ 3 Stück von Borsten Kehrbesen. -- Bey den Wachskerzen wird besonders bemerkt, daß dieser Bedarf in kleinern Partien von 2 bis 4 Centner ausgerufen und hintan gegeben werden wird. II. Als Ausrufspreis wnd bey jedem Artikel der bc.y der vorjährigen Lttltatlon erzielte und bisher bestandene Lieferungspreis angenommen, und die Lieferung für den erwähnten Zeitraum demjenigen überlassen werden, der bey dem Abschlüsse der Llcitation der Mindest-biethsr bleiben wlrd. III. Wud nach abgehaltener Versteigerung und nach erfolgter Genehmigung derselben, welche ausdrücklich vorbehalten wird, mit jedem einzelnen Ersteher hm» sichtlich des erstandenen Artikels ein förmlicher Contract abgeschlossen werden, und zur Si< cherung der genauen Eonttactserfüllung eine Caution im i5. Theile des entfallenden contract« mäßigen Geldbetrages im Baren, oder gegen Pragmatical- Sicherheit bedungen, weßhalb sich jeder Lrcttant bey der Llcttatiöns- Commission über tne Cautions - Fahigkett auszuwe»sen haben witd. IV. Den Licitanten werden von allen zu liefernden Artikeln Muster vorgelegt werden; zugleich hat aber auch jeder Llcitant von den Artikeln, welche er liefern will, vierfache Muster der Commission vorzulegen, wobey m«n sich vorbehält, nach erkanntem Vorzuge eines oder das andere zur Grundlage der Versteigerung zu wählen. V. Wenn von irgend emem Artikel vor, Ausgang des Lieferungscontracts eine größere, als die obige Quantität erforderlich werden sollte > so hat der Ersteher diesen Mehrbedarf um den Llcitations-preis beyzustellen, wird dagegen ablr kemeswegs,berechtiget seyn, eine Entschädigung anzu» sprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. VI. Die übrigen Llcttatlonsbedmgmffe können tägllch bey der Gubernial - Expedits. Direction eingesehen werden. Von dem ka,« serlichen königlichen illyrischen Gubermum zu Laibach den g..Marz 1827. Vermischte Verlaubarungett. Z. 25g. G d i c t. ^lr. 66. (3) Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Sonnegg wird hiemit bekannt gemacht: M sey auf An« suchen des Johann Nartelme von Gottsckee, in die executive Feilbktbung der dem Ichann Icimnig von Mathena aeböriqen, der Herrschaft Sonncgg fub Urd. Nr. 24» 2, Recuf. Nr. 207 iz2 dienstbaren, gerichtlich auf 236 ft. M. M. geschätzten ,j4 hübe, wegen schuldigen 220 fl. M. M- c. 3, c. gewillt« get, und zur Vornahme der ig. April, ,7. Mao und 21. Iuny »627, jedesmahl Bormittag von 9 diK 12 Uhr im Orte Machcna mit dem Becsahe bestimmt worden, daß, wenn solche Realilät bey der ersten oder zweyten Tags^Kung nicht wenigstens um den Schähungspreis an M"«n gebracht werden lönnte, bey der dritten auck unter demselben hintan gegeben werden würde. Wozu Kauflustige nnl dem Beysahe vorgeladen werden, daß die Kaufsbedlugmsst' vor der Lm« tation in Hiessger Gerichcskanzley an den gewöhnlichen Amtstagen eingesehen werben tonnen. Sonnegg am 10. März 1627. Z. 25/.. ^ Edict. ^ (5)"" ODa mit Georgi l. F. die Pachtung vet dießherrschaftlichen Reißjagd und Wildbahn m der Pfarr Weixelburg, Sittich und St. Veit, so auch die Pachtung des Garden« und Iugendzehentb m der Pfarr Gurt und Weixelburg, endlich üuch die Pachtung eer Fischereh und Krebsganges im Gursflusse zu Ende geht, so wird von Seite dieseS Verwaltungsamtes zur neuerlichen Pachtversteigerung ob«- - 625 - ' ^j wahnter dießberrschaftlichen Gerichtssamö. auf drey nacheinander sollende Jahre geschritten, und M Abhaltung der Pachtrcrsteir.eiung der Tag auf dcn 26. 37lärz l, I. F7vh vcn 9 bis 12, Noäwitlagvon 3 bis 6 Uhr in dieser Amtslavzlev bestimmt, und die Paätlust'gen hiezu mit dtmBepfahe eingeladen, daß die dießfälligen Pachtbedingnisse vor Eröffnung der Licitation bekannt gelben, indessen ader auch in den gewöhnlichen Amtsstunden hierorts eingesehen werten kennen. Von dem Vetwaltungsamte der herrsä'ast Weixelbera am ic>. März 1827. Z. 2^3. ,.,. z L i c i t a l ! 0 n ö ., K u n 0 m a ct? u n g. (3) ' ' ' Für die Buu! lchkeilen in Sittich. In dem herrschaftlichen Schlosse, zu Sutich smd.zur Uniciblmgnna der Pfarrgeistliäseit wehre« Baureparationcn nothrrentig, neläe laut hohcm Gudcrniol - Dlctstc kdo. ,5. F«bluar ,627, Zahl 2Üig, ben)iNigct sind, und vcrmög duchhaltcrisch btlicl/tigten Kc st,, nüberfä lögen an Maurer »Arbcit ..... . . ^ 72 fi. ^2 kr/ '« Mcutcr ' Matetiale.....« . . . 129 „ 49 „ 5 „ Etlinmch-ArdtN sowmt Matcnalq . . ... . ii „ ,2 „' . ),Zimmermanns'Arbeit . '. . . . . . . L9 „ 53 „ >, Zimmelwannö Materials ........ ,56 „ 22 » ^ Tifäler. Aldcit . . . . „ ^ .....'.»... . '. 25 „ — >, „ Ecdlosscr Albcit . . » . . . . . . . 26 „ 5o » » Schmied'Aibci;.....^ . . . . /iI „ — „ .,'.. „Hafner-Arbeit . ... ^ ^ .... 5^, - „ und „. Blaser, Arbett ..... ^ .. 6 ^5 Für die Reparaturen an dem dermahligcn Pfcurhofgebäude zur Adaptirung der Schule, ede"fM zu Slltlch aber an Maurer. Ard^lt . . . . ..... . ,4 ft. ,o kr. n Maunr.Materiale . . .".'.'. '. ' 2 „ 34 „' : ^. ,» Zimmermanns-Arbeit . , . . . . / 6„— „ ,>'' ^ Zimmermanns «Matcriale. . .'. . ^. F» „ 34 ^ ^r ««. . U"d» Hafner-Arbeit . . , ^ . ^«..sl i' . . 3o » — „ E. M. betragen. Die Herstellung dieser Baureparationen wl td bey der am 22. d. M. März, Vormittag um 10 Uhl rn dem herrschaftlichen Schlosse ,u Sittirh abgehalten rrerdendtn öffentlichen Versteigerung an den Mindestfordernden überlassrn, und der adjuliirte Kostenüberschlaa zum Ausrufspreife angenommen rverden, wobey zugleich bemerkt rrird, daß j tder LicttarU mit eimm »v n^o Vadium des Ausrufs» Preises verschen seyn muß. ^ . Die Kostenüberschläge und NcitationsbedmZniffe können indessen bey der Bezirks- und Vogtobrig« teit Sittich eingesehen werden. Bez. Obrigkeit der PatronatS'Herrschaft Sittich am 9. März 1627. s- 252. aßanfptecttr enrwed« ''slbst oder durch gehörig Bevollmächtigte, unter Anordnung tcr im §.L»4b. G. B. ange^cictin Folgin ^e^Ansprüäe dabeo geltend zu machen haben. Bez. Gericht Wc'xeldcrg am 5. März 1627. s- 253. S h ; ^ 5. Nr. 26g. ^ Bon dem Bezirlsgerichte Welxelberg wird hicm'tt kund Hcwocht: ^s sey in Gtmöfbeit des ^nron Vldih'schcn Anlangcns in die Liquidation und Abhandlung nc.ä' Maria I'idih zu Troschem «ewln,a.et worden, rrozu hierorts eini^ Tagsahung auf drn 2i. April d. I , Bormittog vm 9 Uhr emmmt wurde, wozu sämmtliche N.'rlaßansplccher in Anrrcndung der in h. L14 angkdeutNenZolaM ^l^vorgeladcn werden. Bezirkscl^richt «lHeixelberg am 6. März 1827.______________________ ^'s^. Etzict. »ä Rr. 26g. tzen m ?^ dem vereinten Bezirtsgi dichte Wchclstätten zu Klllinbmg baden olle Jene, neich» auf -verlaß des zu Unrelvellach versti)lbenen Barthelmä Snedih Ansprüche zu stellen vermeinen, l«l« che den 29: -f. M. März. VorKMgs W^IK^soMff'H Vereintes Bez. Gericht MH'MäNcn ^Hamv^ ^^^ Ein Beamte auf eine in Qbt rkrain lieqende B^ittS^errschafi wird gebucht, der °a!K A un ^ussi^ -'uns politischen Fache bercrts' ss^diriN^^ und lanql^ns in 4 Wsckcn in^^ Dlönfi,,tretett köi^ daS Zeitungs«Oomp* toir. Laiback den in. März '182^. '' , ^ ^/' .//'. ^ -/1,/^?,^',^'.^4 !^^ ''^ ^ ll^>! nf» '3 262. '-^', U'N °z ^ ^ H'^b^'l^^'^^l^ 7-1 «ft n?>mj?,^I^2 Daß Hans Nr. Ä in der Krakau ist zu verkaufen; Kauf- ^ lustigeMnen das >Nchere in der Stadt Nr.„ 282 beym Haus- eigenchümcr>erfahren>"'^v ^ ./'^ ' ' , ...O ^ "------- ^ . ' ,'.--------^--------^-----------------^--------^——---------^ - 7- ^-" 7.!'^ «'' 17 Die'Unterzeichnete, bey der sich die Nieoerlage der. k. k. pnvil. Grätzer Steingut-Geschirr-Fabrik des- .her-rn Johann Dietrich,, im ^"use ves HerruMernbacher Nr. i3 oer OWsterbrücke gWüNM'befindet^ macht dem,'VftehfUNgswMigen, Pu- d'aß nun ^aftibst ,üeG bW^l'au ^gemahlten, auch das erst erhaltene, so allgemein beliebte blen'hend msrß^md.ftMrftste Steingut-Geschirr/ßowM in ganzen Tafslservicen^ als,auch; ^ billlgsten Preift zu yaben ist, w°m.t sie,sich bestens «n^M^^^^^ ^, ^,^ Da cs von«'dM Mit dichottiqem Soicte Wm^2.?. Hänn^^iestH-I^reK-mranlaßten' RusMeldung ,ur Wiederdcsch'nnq der ständischen Betters-Ncdi.-nstu.^ in Kl.gen?urt abzul'ommcn.tzat,'1° »VNS solche zur allaememen Wissenschaft hlechit.Wntlich ^annt g?geben5 ^ ^ ^ '"fl^t Von der Kärnt. Stand. Verordneten Stelle zu K!lc>genfu.ct am 5. März 1827. -^ '^ 2 261 ^ " E d i c t. '"' ' Ilr. 221. (5) Von dem Bezirksgerichte Herrschaft Weixelbc/rg wird hiemit kund gel^.iHt: Es hadcn aNs iene, di" aus ,oÄo-immer für einem Rechtsgrnn'de-auf Den Berlaß des zu Fcron am^ '. ^ruar 1627 vecfiöchsnen'Zohann Tlerjanz Ansprüche zu Macken ae^nken, söqemiy den 25, Äprn 0. ^. um 9'Udr'fMßo'in'dieser Rmtötanzleo zu erscheinen-und ftU'e A,M',:b zu lna^e^^aw w,>llgenv n> 1^ 3ie Wlaen^ des tz'^l/z'bes a. V. G. B, zuzuschrcidcn hadsn',werden. "^" V, ' Ne'z. O?liM'W^ixeldrrg oM 27. Fedruär «627. - « 270 ^ Edict. Nr. 3^5. (2> , Hon d^m.Bc,irtzgcrlckte_P,es herzoglbums Oottschec wi, rd hiemiL bekannt gemacht: OK fty Üw^cin^-Äft^rcuen M Mrl Schuster pan.Güccschec. lil ^ic on ntliche ,B-räuß^^g dcr ^em Joseph ^utmu'Qan/ScN^m'oie/>I,recucion'qe^genen, und gel, !Flllw,auf l5u>^. gc^ahtt Y"^n' yuna ckm 9^ AM^>ve l^yt^!N.g,MM ^ die drUte am 9- 3,^'w l, I., i.dcczctt ^.rnnu.g m den gewöhnlichen AmtMund^ », daß, wenn dle R^aUlar dcy d.r erste«,oocr^w^ten T^gsutzunq nicht menigftens um ooecMer den^ Hchatzungswerth an ^Rann ge^au/ werden konnte,' t«!) tzrc dnnen auch unt^c oer Schalung hintan g cgeben werden würde. . ^j..'G^ciHl/Gd^lche^ ä/N ^a. März ^27. ^ ^ W^'' ^^tM,^ ^E5'W^ ^''^" ""^ (^O^ der großen Lotterie der der bl.auen GHMM ^ ^ A n a b ä tt' d "e^ r- l' i H Gt'a 't t..^^^^^^ ^ ^ Es werden ausgeMlt, un^'den Gewinnern sogleich y^ Ziehung ganz schuldenfrei) übergeben, oder ihnen, wenn sie es vorziehen sollten,, die beygefügten Ablösungs« '^ ', ' ., Summen bar ausbezahlt, als: i"" die große Herrfchast Neumarktl, oder als Ablösungssumme ^ ^OMSd) Gulden Wiener Wahrung. 2'"" der große Eisenhammer in Neumarktl, - oder als Ablösungsfumlm ^0,000 Gulden Wiener Währung. Mit diesem Spiele sind nebst den bedeutenden Realitäten-Treffern noch sehr große Geldgewinnste von 20,000, i0,O00undsoabwärtsbis 20 fiW. W.,dann «ooa Gewinnste für die Hooo Stück blau abgedruckten Gratis-Gewinnst-lose von 1200 Dutaten abwärts bis Hfi. C. M. verbunden; diese Ziehung enthält i n A l l e m 641 1 T t e ff e r ,^ . im Gesammtbetrage von ^ 81 ,/8 ^ ^ W.W. im barem Gelde. Em jedes blaue Gratls-Gewinnst-Los muß einsn Treffer von 1200 Stück k. k. Ducaten im Golde abwärts bis 4 fl. C. M. erhalten, und spielt über- dieß auf alle Haupt- und Nebentreffer mit. Wer zwölf Stück Lose auf ein Mahl geqen bare Bezahlung abnimmt, erhält ein blaues Gratis'Gewinnst-Los, und nochüberdieß ein schwarzes Freylos, beyde unentgelo-lich, und zwar in so lange, als die hie;u bestimmte kleine Anzahl von 4020 Stück nicht vergriffen seyn wird. Jedes Los kann drey Mahl, und wenn es ein Gratis-Gewinnst-Los ist, vier Mahl ^ - ZN gewinnen. Das Los kostet 12 1^2 fl. Wiener Währung oder 5 fl. Conv. Münze. Eine Vermehrung der Gratis - Gewinnst-Lose findet in keinem Falls Statt. Besondere Vortheile der blauen Gratis - Gewinnst - Lose. zstens. muß ein jedes blaue Gratis-Gewinnst-Los ohne Ausnahme, bey der so kleinen Anzahl von /»00a ,S> t Ü ck, wodurch die Wahrscheinlichkeit des Gewinnens der höhern Treffer so bedeutend erhöht wird, einen Treffer von ,200 Stück k. k. Ducaten, 400 Ducaten , ,5o Ducaten^ und so abwärts bis 4 fi. T M. oder 10 fl. W. W. sicker gewinnen; von einem Theile dieser blauen Gratis-Gewinnst-Lose aber, mußjedes (da die Nummern der blauen Gratis-Gewinnst-Lose aus der Gesammtzahl aller Lose . ausgeschieden sind) als Vor- öderNachtrsffer, in der Hauprziehung, noch insbesondere wenigstens 20 fi. W/ W,, demnach mindestens 5c. fl. W. W. gewinnen; ferner aber Melt Ht wenn mehrere Spiellustige zu« ' sammen treten, um durch Abnahme von 12 Stück Losen dieser besonderen Begünstigung theilhaftig zu werden. — - ,- Wien den 11. Februar 1827. ^^^' M. Lackenbacher et^omp. Da der nur noch geringe Vorrath der blauen Gratis-Gewinnst-Lose, und jener hiezu eben auch unentgeldlich verabreichend schwarz mit rothem Stämvel versehenen Freylost bey dem so bedeutenden Loseabfatze ehestens vergriffen seyn wird, und dann, wie schon geschehen, zum Widerwillen der Svielliebbaber (bey deren Nlchtver-mehrung) keineswegs gedient werden könnte, so emfiehlt Gefertigter elne schleunigst geneigte Abnahme. ^ ^> , ^ Mbach am 27. Februar 1827. Ig.naz Bernbacher, bürgl. Handelsmann. . ^ Gub ernial-Veilautbarungen. G.7^8 ran, d„ Vrsse, >> ° n Gott" Gnaden Kaiser « o n^Ne r r'fck . Kon.g °°. Ierus^m, Unc,°>n, Böhmen, der Lombard!« und Venedig, °on Dalmat «n Croat.en, Elaoomen, G«!,,.en, Lodomerien und Iil.nen; Erzher-oa «on "Mrrnck 5^ §°g >wn A'chrmge», Salzö-n«, Ste,er, Kärnchm, K^ain, Qber° u.d Niede -Gchlesi n «^ furst m «,edenb>,rgen; Markgr°f.n Mähren/gef.'.rss.te/Graf «on Hab bu g^ndN D.e zn»,chen u,,j unt> Ge.ner M,jest.it dmiss°und d«« w°chs°lse.t,«e Bestrebe.. >? ch °^ "^ N.m. ."'""'""' ?"-°" beyzutragen, haben Un« u«d dm Kim« o°„ B«fern ^ N'mmt dm wegen gegenwi.zer, Ausleerung der Descrleur« unter V«m 2/ M»° >«., «^ geschlossenen V.rnag, o.ffen Dauer m.r 1, August ,822 «bgelaufen war, welä>°r^be« n»ch dem getroffenen Ueberemfommln s<,!her ununterbrochen fort beobachtet ist, nun fi,.« »ch unter jenen Moinfwttwnen zu erneuern, w.-lche l»e„ Umständen «mitmessen erbtet werden sind. In Folge °'ss-n sind zw.jchen Unserem und den «e«°ll«äHii<,len Seiner M^ nN"t de«Kön.gi »on«a,ern folgend« Puncte °er°bred«t und förml.ch un « ^«/^ Artikel I. Alle ?,»>l- und M.l.lär - Behörden der contrabirend n 3f>.,. 5s ^> 7 . die Commandanten der den G.änzen zunächst befindl.ch.n Mü"är »oss « '. « "" sen werden, m,t der sorg^,t,«ssen Aufmerksamke,, d^ber u wachen d«ß e n"^7"° von den Trup°en der e.ne» Macht 5,e Gränzen übc.sch,e,e.'.^> «,>.>-.. Deserteur rn7nin'^^'7"r"'5^^^^ l^n U.'e2"b^eZn°7°^ sir»^ ^n^n be^en^^:^re^r^ne^^ oder m.lttar.schen Ordre in<,utcr und gehör.gcr F.rm versehen zu snin, auf der ^tclle ana , halten werden, und deren Ausllefer^nq mtt Waffen, Mrden, Klndung, Rüstunasssücken oder was man sonft bey lhneN fi.dcn möchte, oder sie zur Zeit der nommen und anderwärts m Verwahrung gelben haben könnten, auch dann erfolgen, wenn em solcher Dcserleur nlchi etgen^rcclamnt werden sollte. Ware ein solche Deserteur früker »on den Truppen emes andern '^ou.eräns oder cin^ anderen Staates, zwischen w lchem "nd emem der jctzt contrahlrenden Thette em kartell besteht, .entwichen, so ,st dicftr De^ zurück zu stellen, uon welcher er zulcyr'cntwi- chen ,st. Alles dtescs soll glclcher Gestalt m dem Falle Slatt finden, wo d.e Des^ti/n n^n dcn Truppen des emen contrahn'enden Ihettes zu denen des änderen, wenn dies auch au ßerhalb chres Vaterlandes sich befanden, erfol en so.tc. Hmsichtl.ch der eMw/chemn Obe^ Dff.c,ere der bevomeMgen Armeen ,st sich noch ferner nach den dicßfaüs zwlsch^ den con^ ^hn-enden Machten verabredeten besonderen Best.mmungen zu benchmtn A^.kel us ^7/^^^^'^" "/"' W^sichtsmaßregeln e.nem Deserteur gelmacn, m d.e Staaten n dm^ emzuschlelcken, oder dle Wachsamkett der Bch^ tt stwenn^'^'^^/ ^7^'^ l^lcher Pässe zu hmtergehen, so wVr, a m ckt s"'7 'l'y an emem One, m e«ner Stadt .der eln-mDorfe dieses Staates ansass.g kannt ^ '!'' mchts destowen.ger zurückgegeben und ausgeufert werden, sobald er an r< ^r^.kel^^^'^^^"^ ^"'^' ""s welchem, er entwlchm :st, reclame ^v. ausgenommen, d:e Deserteurs von den Tr.p-' °es e.nen Staates, welche geborne Unterthanen dcs andern sind, in so fern sie mcht , Vur Bfyl. Nr. 24 d. 23. März 1827.) . cr — 430 — früher l'n dsmienigen Maate, aus dessen Diensten sie tmertirt sind, auf ge'eyliZe Art Staatsbürger ge vorden waren, indem v.'yde Macht? gegenseitig sich dahin einverstehen, daß keine derselben verbunden seyn soll, die eigenen Unterthanen auszuliefern, welche, nachdem sie bey den Truppen der anderen Mäht gedient haben, durch Entweichung in das Gebieth ihres natürlichen Bouverams zurückkehren wür)en. Gleichwohl sind alle'von dergleichen Deserteurs mitgenommenen Dienstpferde, Armatur- und Equipagen-Stücke gegen Vergütung der Fütterungskosten bey den Pferden, nach den Bestimmungen des Artikel V und des allenfälllgen Bothen- oder Fuhrlohns b?y den Equlvaae- und 'Armaturs - Stücken, falls diese Kosten nicht aus dem eigenen Vermögen des Deserteurs ersetzt norden können, oder derjenigs, welchem sie zu vergüten kommen, sich nicht dcr Verhchlung des Deserteurs schuldig gemacht hätte, zurück ;u gcben'; in deren Ermanglung lst der Ersatz dafür nach dem wahren Werthe gleichfalls aus dem bereisten Vermögen des Deserteurs, in so fern er eines besitzt, zu leisten. Artikel V. Die Verpflegung der Deserteurs von dem Augenblicke ihrer Verhaftung an bis zu jenem dcr Zurückstellung wird taglich auf vier Kreutzer und iI^ Pf. Brot, die Ration a^er ai.lf scchs Pfund Hafer (nach dem Maße berechnet dcr 28ste Theil eines Baimschen Scheffels und der achte Theil cmcs Nieder - Östreichischen Metzens) acht Pfund Heu und drey Pf.md Stroh Baiensches Gewicht festgesetzt. Die Vergütung des dieß-fälligen Kostenbetrages h,n von dcr übernehmenden Behörde bep der Ucbcrgabe der Deserteurs und der Pfcrde in klingender Silber - Münz«, und hinsichtlich der Naturalien mit Inbegriff des Brotes nach dem laufenden Marktpreis, der dem Orte, wo der Deserteur ausgeliefert wird, zunächst liegenden Stadt zu geschehen, Dcr Tag dcr Ergreifung des D^erteurs, als Maßstab des Termmes, von welchem die Verpftegung zu berechnen kommt, soll durcd das von der ergreifenden Behö-d.' aufgenommen.' Eonstltut, welches zugleich das Nationale des ergriffenen Deserteurs möglichst genau enthalten milß, ausgewiesen werden. Da Deserteurs feine gesetzlich gültigen Schulden machen, so kann auch von'deren Bezahlung keme Rede seyn. Artikel VI. Demjenigen, welcher einen Deserteur anzeigt vder cmbnngt, wird gegenseitig eine Belohnung im Geloe (Taglia) zugestanden, nähmlich acht Gulden Conventions-Geld für einen Mann zu Fuß und zwölf Gulden Conventions? Geld für einen Kavalleristen mit dem Pferde, wohl verstanden, daß di? Kosten dcs Bewachens und des Transportes in diese Summe mit eingerechnet werden muffen. Doch soll dle Belohnung für die bloße Anzeige ^ eines Deserteurs nur indem Falle Htatl sinden, wenn sie die wirkliche Ergreifung desselben Zur Folge gehabt ha;. Außer den Verpftegungskosten und der Taglia kann unter keinem Vorwande etwas verlangt w^den, und in dem Falle/ daß der Deserteur aus Unwiff.nheit schon b?y den Truppen der Micht, die iyn zurück zu stellen hat, in Dienst genommen worden ware, sollen nur jene Kleidungsstücke zurückbchHllm werden, welche man ihm , gegeben hat. Alles Uebrige wirb, so wie der Deserteur dem Eorps, dnn er angehört, oder denen, die zu semer Uebernahme abgeschickt sind, in Gemäßheit des neunten ArNkels MÜck gestellt. Sollten sich über den genaueren Verhalt einer bey der Requisition eines D? - '^ gemäß zu bestrafen seyen. Hatte ein Deserteur in einem anderen kande ein grobes Veri brechen, zum Beyspiel: Mord, Naub oder ,edes andere begangen, worauf die Todes - oder ewige Gcfangnlßstrafe steht, so fällt die Auflieferung weg. Hat derselbe ein ^anderes Ver, brechen begangen, so wird er nach üderstandener Strafe ausgeliefert, und für die Zeit, da er in Untersuchung oder im Gefängniß gewesen ist, werden keme llnlcrhaltttngkkoftcn vergüc tct. Icden Falls wird, wenn der Dcserreur m Unlersuchunq befangen '.st, davon glelch Nachricht crihcilt, und sollen, wenn m der Folge dessen Md-rl^N-runZ eintritt, zugleich die d^^clden betreffenden Untcrsuchungs^ Acten entwcdcr lm Orignial od^r auszugsweise und m beglaubigter Abschrift übergeben werden, damit ermessen werden fönne, ob cin dergleichen Deserteur noch zum Militär-Dienste geeignet sey oder nicht. Ein Pfcrd edcr andere Esscc-Nn , welche ew solcher Deserteur etwa mitgenommen, wc-den «n beyden Fallen sogleich aus-geliefert. Artikel VIII. Jedes Dctachement, welches zum Nachsäen eines cdcr mehrerer Dekrieurs abgeschickt wird, hat auf der Gränze anzuhallen, dergestalt, daß von dem Augenblicke an, wo er oder sie dieselbe überschrieen haben, die Verfolgung nur durch eincn oder Zwcy Mann, welche mit Paß oder militärischer Ordre verleben ftyn müssen, b:s zu dein nächsten Orte / ohne sich an der Person des Deserteurs im Mindesten zu vergreifen, gescheh.cn kann, um die daselbst befindliche Militär - oder Civil-Behörde zu requirircn, welche sodann schuldig ist, auf der Stelle Assistenz zu leisten, um den m Frage stehenden Deserteur zu entdecken oder zu verhaften. Wird derselbe wirklich an dcm, durch die Partey, von welcher er. ocseNirt ist, angezeigten Orte arrttirt, und nicht durch einen Unterthan des Graales Angebracht, so findet die Belohnung in Geld (Taglia) nicht Statt. Artikel IX. Tritt 5er Fall einer Auslieferung von Deserteurs, so wie einer zugleich zu bewerkstelligenden Zurückgabe von Cffcctcn und Pferden ein, so hat der damu beauftragte Truppen-Eomman-dani dcs der Gränze zunächst befindlichen Postens die nächste jenseitige Militär-oder Ewi!-Behörde dauon zu benachrichtigen. Ist man über den Tag und dle Stunde, wann die Ablieferung vor sich gchcn soll, übereingekommen, so werden die Deserteurs durch eine Truvpcn-Abtheilung auf den an der Gränze bestürmten Punct, wo sich an demselben Tage "nd zu dnstlben Stunde auch das zur Uebernahme beauftragte jenseitige Truppen-Detachz-ment eingefunden haben wird , gebracht, und letzterem gegen g.'hönge Beschenngung , welche nn Falle der Zurückgabe von Effecten und Pferden auf übergeben. - Der ausliefernde somm.andant stellt seiner ScitS dem übernehmenden Commandanten cine Quittung, über die erfolgte Bezahlung der oben in den Artikeln V und ^'1 festgesetzten Kosten und Auslagen äus. Artikel X. Gleicher Wölfe sollen d>e Diensileute der OOnere dcs einen Stares, w.lche nlchc , wie die lm Artikel II bsnannten Fourier''chützcn, zum Militär'Etat gehörn, oder bey den Regimentern wirtttck «n den ?isten gcführi werdm, nesm sie nach e^nc^n begangenen Verbrechen m^dcr Armee des. anderen Staates Dlenste nehmen, '. dcr auf dcjjcn Gebieth entweichen, nebst den etwa mtt^cnommtnen Pferden und Effect,., gcgcn Vergütung der :m Artikel V bestimmten VerpfiegunZskosten auf vorgätMge Reclamation ausgeliefert werden. Artikel XI. Em jeder Officier derArmee dcs einen Staates, welcher sich' beygeben lassen würde, durch List oder Gewalt ein zu dem Militär-Dienste des anderen ^taales gehöriges Ind^lduum zur Desertion ;u verleiten oder anzuwerben, oder einen Deserteur wissentlich anzunehmen und beyzubehal^N/ oder zu seiner^Verhehlung beyzutragen, und seine Entwelchung zu bcfördern, oder ihn an weiter rückwärts lltgende Provinzen zu verschaffen , soll mit zweymonathl'.chem Arveste bestraft, und jedes andere Individuum, wcls ches sich der wissentlichen Verhehlung eines Deserteurs und der Beförderung der Flucht des-lelben schuldig macht, nach seinem Stande zu em«r körperlichen »der Geldstrafe verurthnli: C2 , — ^32 — werden. Artikel XN. Allen Unterthanen der conttahirenden Theile ist untersagt, den Deserteurs von den gegenseitigen Truppen irgend etwas von Kleidungs-oder Nüstungsiiü-cken, Pferde, Waffen oder dergleichen abzukaufen. Diese Effecten sind üdcrM, wo inan sie findet, als gestohlenes Gut wegzunehmen, und dem Reglmmce zurück zu steilen, o>.'N welchem der Deserteur entwichen nst. Derjenige, welcher sic gekaufc Hal, kann auf ke,ne Entschädigung Ansoruch machen, und wenn sie mchc ln Natura wieder gefunden werden, so hat der Kaufer den Werrh derselben in gangbarer Mün^e zu erstatten; auch, wcnn be« wiesen wird, daß er wissentlich »on emem Dejtrceur gekauft habe, noch außerdem wcgen Uebertretung des Verbothes emer den Gesetzen gemäßen Strafe zu unterliegen. Artlkel XIII. Alle rücksichtlich der Auslieferung der gegenseitigen Deserteurs festgesetzten Bestimmungen werden hiermit ausdrücklich auf dle beyderscttlgen ftüchtigcn Mil'.tär-Pflichtigen auöge» dehnt,,und so we«t sie auf dltse letzteren anwendbar sind, m Kraft gesetzt. In dleser be! ziehung werden die gesicherten Einleitungen getroffcn, damit i) die an der Gränze der einen Macht ohne legale Bewilligung und vorschnftmäßigen Paß erscheinenden, nicht zum Militär gehörigen, männlichen Unterthanen der anderen Macht ohne Weiters zurück in ihr Vaterland gewiesen werden. Im Uebrigen haben dle wegen des freyen Vnkchrs de'.- Gränz-bewohner von den beyoersettlgen Regierungen festgesetzten Vorschriften furtwahrend lhre volle Kraft. 2) Sollen dle mit legalen Bewilligungen und uorschnftmäßlgen Paffen in dem Gc-biethe der anderen Macht befindlichen Unterthanen, wenn sic zur Militär- Dienstleistung m der Lime, Reserve oder Landwehr dle Bestimmung erhalten, auf vorgänglgc Rcclamirung «hrer vorgesetzten Behörden in ihr Vaterland zurück geschickt; so wie Z) die Unterthanen der einen Macht/ welche sich darüber nicht genügend ausweisen können, daß sie lhremVaterlande der Militär-Pflicht mchi mehr unterliegen, ju keiner Art der Militär-Dlelisti^stung der andern Macht engsgn't werden. Bepde Gouverams versprechen «ö«ch ausdrückluh, allen Ihren BeHorden, die es angeht, deßhalb die nöthigen Befehle zu evchc»!en, den, crgangemn Reclamations in solchen Fallen auf das schleunigste zu entsprechen, und'alle diejenigen Obrigkeiten, welche sich eine Nachlässigkeit zu Schulden kommen lassen, so wie auch diejenigen ihrer Unterthanen, welche dle Pa^loscn oder Neclamirtcn bey sich verbergen oder lhre weitere Flucht befördern, auf eme ihrem Vergehen angemessene Art zu bestrafen. Artlkel XIV. Gegenwärtige Uebereinkunft soll für dle Zukunft immer von fünf zu fünf Jahren m so lange fortgesetzt angesehen werden, bis nicht von einer oder der anderen der zwey con« trahirenden Machte eine entgegengesetzte Aeußerung erfolgt. Uebrigens verstcht es sich von selbst, daß m dem Falle, wenn m der Folge allgememe Cartels-Vorschriften für sämmtliche Deutsche Bundesstaaten zu Stande kommen sollten, diese auch zwlschen Oesterreich unh Bayern zu gelten haben, und dadurch die Stipulationen der gegenwärtigen Übereinkunft als erloschen zu betrachten seyn werden, es müßten denn die beyden hohen contrah'rcnden Theile sichüber die Beobachtung einzelner, den allgemelnenVorschriften nicht widersprechenden Stipulationen nachträglich vereinigen. Artlkel XV. Beyde hohe Eontrahenten werden zu gleicher Zeit dlese erneuerte Cartel-Convention, sofort nach erfolgter Auswechselung der Rattficationen, in allen Ihren Staaten auf die gewöhnliche Weise zur öffentlichen Kcnnt-niß bringen, damit Niemand sich dießfalls mit Unwissenheit entschuldigen könne) zugleich ,auch allen Unterthanen und insbesondere allen Ihren Militär-und Ewll-Beamten und anderen Vorgesetzten befehlen, darauf zu halten, daß dieselbe nach lhrem vollen Umfange und Inhalte vollzogen werde. Nachdem Wir nun diesen Bestimmungen durchaus Unsere Genehmigung ertheilen und diesllbtn mittelst gegenwärtigen , allenthalben kund zu machenden Edicts zur Kenntniß Unserer Unterthanen brmgen, damit sie sich genau darnach achten können, befehlen Wir zugleich allen Unseren Ewil-und Militär, Beamten und anderen Vorgesetzten, darauf zu hatten, damit dasselbe nach seinem ganzen Umfanqe und Inhalte g^nau b'folat NN .ollzogen wer^de. ^ Gegeben m Unserer H.upl-uno Nesiden^stadl W.en, am sieben und zwanzigsten ^age des Monaths Februar, .m Jahre des He,lo E,n tauftnd acht hundert sechs und zwanz.g, Unserer Regierung im fünf und drc?ß.gsten Jahre. Franz. ' (L. ^.) Friedrich Xaver Prinz zu Hohenzollern - Hechingen, General der Eavallcrie und Hofkliegsrarhs - Präsident. Joseph Freyherr von Stips,ci, General d<>r Oav^rie un^ voffliegsralhs. '^icc « PM^ent. Nach Seiner k, k. apostolischen Majestät höchst eigenem Befehle: ^ , Erspar Lchmann. Z. 26/^ A V V I S 0. ad Nr. 5262. (2) Aiuiando a spirare coll' ultimo di maggio a. c. l'atiuale Arrenda delle stainpe suor-remi pcr j'J, [{, Govcrno del Liioralc , per g\\ altri I. R. Dicaslcri cd Uilizj, e per il Magistrate) pol. ccon. di Trieste, si uorta ad universale liotizia, chc ncl di 17 prossimo ven-tnro si terra in .Trieste [neila ;sala del Magistrate pol. ccon/ alle Ore dieci anteme-riiliaiic im pubLIicp Incanto. per la nuova Arrenda dclle dcttc stampe^ qiiale dovra aver principio col di priino Gingno a. c. e lennincra col di 3i Maggio J828. Le Con-dizioiii d'Asia sono ostensihili neJlc solile Ore d'Ufficic presso la Direzionc della spedi-uira GeverniaJc per norma di cbiunque volesse applicarvij si aweilc inoltre : 11110 che 1 importo ruedio dclle stampc d' un anno fii neglj uliinii anni decorsi di circa si. 6§0Q moneta di Gonvenzione, non compreso nci laedesimi l'imporio dei Javori di siampa lalti per il Magistrato pol, econ, di qucsta Gitta, e i' mile deMa Gazzetta proYinciale,rOs-servatorc tries tin o. 2do ehe prima dell' Asta si poiranjio presentarc all'I. R, Govcr-r.o del Litorale in Trieste pure delle offbrte in iscritto, ma clie alle medesinie non si avra. riflesso alcuno quando non .saramao aecompagnate : a) coll' iniporto Cauzionale di fi« 65o moneta di convenaione 3 b) oolla di chiarazione che cbi fa Tosserta^ si obblighi 5in da quel momento a sottostare alle condizioni d'incanto, qualora la sna ciTerla ve-nisse accettataj 5f che la miglior offcrta in iscritto vena acceltata solo in allora qnando all* Asia pubblica non venissero fatte delle olTerte piu vajitaggiose al Sovrano Erario, Trieste li 3 Marzo 1827. 3. 275. Edict 2a Nr 5,5? (2) Von dem kaiserlichen königlichen steyermarkischen Landrechte wird in Gemaßhett herabgelangter hoher Verordnung des kaiserlichen ksnigllchen innerösir. küstenlandlschen Appella, Nonsgerlchtes vom Z,. Jänner 1827, Zahl 20Z4 , empfangen am 11. Februar 1827, bekannt gemacht: Es sey eme spstemisirte Atwocatenstelle »n Cllli und für den C.ll.er - Kreis in ^'led.gung gekommen, und es werde zur Besetzung derselben der Concurs ausgeschrieben ^ene, welche sick um diese Advocaten-Stelle bewerben wollen, haben daher binnen /» Wo-q>en,von dem Tage an zu rechnen, an welchem das gegenwärtige Edict das ersteMahl in ven Fettungsblättern erschcm^n wlrd, zhre mit dem Diplome über d'le erhaltene Doctors-wurde, mlt den Zeugmssen über d»e vorgeschriebene zurückgelegte Praxis, und allenfalligt anoere Behelfe, und mlt den chre Moralltät ausweisenden Zeugnissen wohl mstrmrten "ewche bey dlesem kaiserlichen kömgllchen Landrechte zu überreichen. Ueberdieß werden die ck/^"^" ?^^""^"' "°" bem Zettpuncte ihrer zurückgelegten Studien die umftändli-yen ^iachwelsungen über ihren Lebcnslauf in der Art vorzulegen, daß barm keinc Zettpe- node übersprungen, und die volle Ueberzeugung von dem ganzen Betragen der Competentm feit obigem Zeitpuncte gellcftrt werde. Gratz am i3. Februar ,827. , 3. 276. Verlautbarung. ' Nr. 5o3i. (2) Bey dem kaiserlichen königlichen Obcrpostamte zu Gral) kommt die durch den Tod des Johann Webevsik erledigte Oberpostuerwaltersstelle, womit ein sysscmisirter Gehalt von Zwölf-Hundert Gulden Metall-Münze, nebst dem Bezüge der erlaubten Emolumcnte verbunden ist, zu besetzen. Diejenigen, welche sich nm diese Stelle zu bewerben gedenken, h^bcn ihre mit den vorgeschriebenen Belegen über ihre erworbenen Kem-tnisse und bik'hengen Vcrdicnsse in dem Postwesen, und die Fähigkeit zum Erläge der spstemisirten Diensicaut:on von Zwölf-Hundert Gulden/ instruirten Gesuche längstens bis 20. Apnl dieses Jahrs bey diesem Gubc«-nium zu überreichen. Gratz am 1. März ,627.______________ ' "" Aemtlicke Verlautbarungen. Z. 269. Minuendo - Licitations ^ Bekanntmachung. Nr. 556. (2) Vom k. k. Zolloberamte kaibach wird in Folge wohllöbl. k. k. stevr. illyr. ZoilgefällcN' Administrations-Verordnung ddo. Grätz 20. Iä-iner 1827/ Nr. 1002^96^, hiemir bekannk gemacht, daß an dem k k. Brückenmauthamtsgebaude zu Tschernutsch und an den dazu ae-hörigen Wirthschaflsgebauden einige Baugebrcchen vorzunehmen sind, und daß die Ausführung derselben bey der am 29. d. M. März in der Kanzley dieses Zolloberamtes abzuhaltenden Minuendo? kicttation dem Mmdestsordernden werden überlaffen werden. Die Gegenstande der Licttation, welche zuerst emzeln, dann aber um die Gesammtsum-me der einzelnen Erstehungspveise zusammen werden ausgcb^thcn werden / sind folgende: die Maurerarbeit . . , . . 17I st. 25 kr. Maurer-Matcriale . . . . i5tt ^ 62.i5 „ Zimmermannsarbeit . . . - . Lä „ iq 1^2 ,, Zimmermanns - Materiale . . . I01 „ 32 « Brunn 5 Arbeit «... 5„ i3 « Tischlerarbeit . . . . 65 „ /,o „ _ , !_ Schlosscrarbeit . . . . , Z3 „ 55 « ' . Scbmiedarblit . . '. . c)6 „ ^2 « Hafnerarbcit . . . . 52 „ — « Glaserarbeit . . . . 7 „ 23 ij2 „ ^^^^ Anstreicherarbeit . . . . 53 „ 9 >, ' . Summa i«53 st. Z2 2)5 kr. Die Unternehmungslustigen werden daher eingeladen, sich am bestimmten Tage Morgens um 9 Uhr ln der Kanzley diescS Zolloberamtcs emzusinden, woselbst die Licttatlons-bedigniji'e in den, gewöhnlichen Amtsstundell werden eingesehen werden können. K. K. Hauptzollamt La,back am ,,. Mär^ 1827.______________________ ^ ^ ^ ^^ V e r m i sctss^V eVla^s^Vu^Vgln. Z. 243. , Feilbiethungs ° Sdict. Nr. 2o3. (H) Vom Bezirfsgcrichte StaHtsherrschaft Lack wird über Anstichen des Herrn Maximilian Zebass, Peter Woq2t!,)e3's,ben Concurs. Masse Verwalters, die zur Peter Woqatheu'scken Gantmasie gehörige, zur TtaHtsoerlfchaft Lack sub Urb. Nr. 25^6 zinsbare, zu Godcsänifch sub Haus Nr. 45 liegende »14 hübe, im gerichtlichen Schähwerthe von 899 ft. 4a tr-, dann cmige wenige Fahrnisse, als: 2 Kübe, ein W rqen und neunzig leere Bienenstocke, bcn den mit dlcßqcricktlichcm Dccrete vom heutigen Tage auf den 2. März, 2. April und 3. Mao l. I. Früh um 9 Uhl in diesiger Gerichtökanzley best'mm-ten Feilhiethungstagsatzungen, und zryar bey der ersten und zweyttn nur um oder über den Schatz« - 435 - ' werth, bey der dritten aber auch unter dem Sckähwerthe den VVlstbicthtndcn verkauft werdrn, ^vo. zu die Kauflustigen mit dem Bevfatze zu erscheinen vorgeladen »rlltcn, daß die dießfälügcn Licita' t,ons« Vedingnisse sowohl in kiesiger Amtstanzle» als auch dey dlin Ccncutkn c.sse »Bernalter Herrn Maximilian Zeball in Lack, eingesehen rrerden tonnen. Lack den ZT. Jänner 1L27. Anmerkung. Bey dcr ersten Feildicthungs-Tagsatzung wurde die Realität nicht angebracht.____ Z. 249. Edict.. Nr. ,?. (2),Pom Bezirfsgerichte ?u Vgg ob Podpetsck wird fund gemacht: M sey auf 2lnsuchen drs Greaol Iavocscheg von Wacktcnderg, in die Ausfertigung dcr Awortisationscdicte hinsichtlich cci^ rcm Anton Raun'cher von Moschcnlg c>m 27. April 1L09 an Gesuckstellcr Gregor Iarolsüeg über/>6o fi. d. W. ausgestellten, am nähmlichen Dats auf die'der Icbl. Herrschaft V^üntti dorf sub Ulb. Nr. 27» dienstbaren, zu Mofchenig liegenden ganzen Hübe intabulirtcn, uorgcblich in Perlust gerochenen Sä'uld« briefes, gewilliget worden. Gs werden daher tiejcnigcn, die auf tcn czcdochten SäulNrief cuö was immer fur einem Rcchtsgrunde Ansprüche zu sttl^n gcdcnttn, 5ufsscfo:tclt, slibc tiz^cn 1 Jahre, 6 Wochen und 3 Tagen sogewis; ror diesem G?r,äle cnzuweldcn vnd dalzuthun, als nidiisienö auf weiteres Anlangen dieser Schuldbrief, eigentlich das dalcuf dtsl>'dl.iä,e Inladulotions. Clltisicat für Mtödtct, kraft- und wilkungklc's ertlärt rrcrdcn nürdc. Beznks . Gericht zu (6aq cl^Pcdpktsch am i5. Iänncr 1^27. Z. 266. ^ ^ E' d i c t. Nr. i3,. ' (i) Von dem Bezirksgerichte Schneeberg, als Realin^inz, wird der unbekannten Gertraud Groschel und ihren gleichfalls unbekannten und unwissend wo befindlichen Erben mittelst gegenwärtigen Gdictcs erinnert: M habe wider sie den diesem Gerichte Herr Anton Ferdinand Mucker, Curat am heiligen Kleu^t'örge dey Laaß, die Pränotation dcr Zeugenaussagen zum ewigen Gedächtnisse vom beznks« yerichtNchcn ErossnungKbefcheide vom -3. Jänner 182-/, Z. 109/mit dezirssgerichtlichem Bescheide vom 20. Jänner 1627, F. il^, auf das der löblichen PfarrgültLaas sammt dazu gehörigen Gruntstücken dienstbare, zu Altenmarkt unter Conscripüons.Zahl 18 gelegene, angcdlich bis in das Jahr 1799V0N der Gertraud Oroschel besessene hauS und auf die d^u gehörigen Grundstufe erwirkt und auf Rechtser« Ngnngserl'läru g dieser Pranotation und Zu um 2lufstellung eincs Curators »däennuin gcbclhen. Da der Aufenthalt der beklagten Gertraud Groschel und ihrer Orden diesem Gerichte unbekannt, und weil diese vieNeicht aus den k. k. Erblandcn abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung und auf deren Gefabr und Un» kosten den Matthäus Lach zu Laat als Kurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die VerhandlungslaosahunA wuroe-aus den 1. May 1827 Früh um 9 Uhr vor dieser Rcalinftanz angeordnet und d,e Beklagten werden dessen zu d«m Ende elmnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder in« zwischen dem tMcllccn Vertreter ihre Rechtsbehelfe «m die Hand geben, oder auch sich s.lbst einen '.n^ern Sackwalter zu bestellen uno diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in dk rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus chrer Vcradfaumung entstehenden Folgen beozumessen haben werden. NeaUnttanz B?^i?f5gerickt Schneeberg am 29. Jänner 1627.. Z' 265. , S^'d i c t. Nr. 609. (Z) Das Dez!ttllg?rl^t Haasbera macht bekannt, daß es in der Gxecutionösache der Großhandlung Buä?l.cr ei, (^omp. aus Trrcst, alö Ccssionärinn des Herrn Dr. Ruß wider Herrn Johann Thomschitz aus Pianino wegen schuldigen 480c, fi. sammt Zinsen, die executive Feilbiethung der dem Letzter« gehören Realitäten m Planma, als: ") der haldhube in Unterplanina Rect. Nr. Sa, unter Herrschaft Haasberg, im gerichtlichen Schä« hunqswerthe von 2ao3 ft. 5c» kr.; u) die Drittelhube in Unterplanina Rect. Nr. io5, untcr Herrschaft haasbcra, bestehend aus dem Hause Nr. 112, Stallung, Magazin, Dreschboden, Harpfe und zwey Gärten, gerichtlich ge-schätzt 1544 st. 56 kr.; ") der Halbhub e in Oberplanina Rcct. Nr. 4, unter Herrschaft haasberg, im Schähungswerthe von '. '"29 ft. Zo kr.; ) ocs Hauses Nr. 7Z in Oberplanina, nebst Schupfe und Garten, alles der Herrschaft Haasbklg 5ub Rect. Nr. «7^ dienstbar, gerichtlich geschätzt mo ft, Zo fr°; — 436 — o) der I'lberlandswiese 512a Urb. Nr. 19, unter Vicariatskirche Ft. Margarei-nZL in Planina, geschäht 426 tt, 10 kr.; " t) der der näbmli^cn Kilä'e «ud Urb. 28j4 dienstbaren, auf LL5 ft. 35 kr. gerichtlich geschätzten Wiesen spulonnilc und li^iöll^ln'k, und ^) der eben der Kircbe äud Urb. Nr 49 dienstbaren, gerichtlich auf 279^.45 kr. geschätzten Wiesc OoitR bewilliget, und zur Vornabme derselben folgende Tagsahungen, jederzeit in dieser Gerichtskanzleo «n den gewöhnlicken Amttstunden, und zwar die erste Tagsahung auf den 5., 6. und '7.. April 1827, die zweyte auf den 7., 6. und 9. May l. I., und die dritte auf den 7., 8. und 9. Iunyl. I. dergestalt bestimmt habe, daß an den dreu ersten Tagen dieser Licitationstagsatzungcn, nähmlich am 5. Apiil, 7. Mao ul,d 7. IunvVormtttags, die 5ub a) bemerkte Halbhude, und Nact mittags die ,n^ d) ange» führte Dritttlhubc; an dcn zweyten Tagen der Licitationstcigscihunf.cn, näbmliä) am 6. April, 6. M'ay und 6. Juno, Vormittags die 5uK 0) beschriebene Hal>.l,)ube, und Nachmittags das sub u) deschrkdc-ne Hauö sammt Zug-'bör, und an den dritten Tagen der Licitationstagsahungcn Bormittags, die 5uk «) angeführte Wicfc sku^enxa, nebst den 5nl, 5) bemerkten Wiesen spolaunik und ^ri5N,xK?K. und Nachmittags die Zu^i g) angeführte Wiese votta zum Kaufe angetragen, und die bey den zweo ersten Tagsahungru um die Schalung nicht verkauften Gegenstände bey der dritten auch unter demselben hintan gegeben werden soücn. Welches mit 5rm A,ih^ns,e gehörig kund gemacht wird, doß die Schätzung der Realitäten und die Nnitunonüdedinanissc in dicscc Gcr^tssanzl.r» eingesehen werden tonnen. Bezirksgericht Haasbcrg am 25. Februar 1627. Z. 27». lZ 0 i r l. Nr. 2o55. (2) Vom vereinten Bez. Gcnä'te Nupertshof zu Neusiadtl rrird allgemein bekannt gewaci r: ES sey auj Ansuchen der Jacob Gakncr'scken Grbcn. in Folge Zuschrift des hoä)!ob!,chcn l. f. Ctadt« und Landrcchtes zu Laioach vom 5. December »626, Nr. 7047, wegen schuldigen 2210 ft. ^4 kr. c. s. c, der wie^erh^klt^ executive Verkauf des, in die Andreav Danlcl Odrtfa's^r. Vcrlaftmasfa gehörigen, der Herrschaft Hopfti'.daä) sud Berg Nr. 9, bergrechrmaß'gcn Weingartens I'uli2^n^!. Gccicht Rupertshof zu Ncustadtl um 23. D cinder 1626 Anmerkung. Ae^ dcr erii^n und zweyten Versteigerung wuroe der Weingarten ^<»132 in dcr AmtskanzltY dcr Bcz. Odtigkeit 9iup>ltöhof zu Neustadt! dutch ösf,l,:Ilcte Bcr» fteigcrun;; an d,e Ä^iln U'^encen, jeboch mit dem Vorbehalt der Natlfication ron S^ite ^1 Herlschaflü« Inhabunl; hlnnin c.e';>,'^?n. Unter einem wird l-ekannt gemacht, das; am 3i. d. M , Frfth um 9 Uhr, cn-ca l2a Ostr. Eimer diehhcllschulftlichen Rc> rcr-B^uwcin in Loco Reber vcrficigerungsweisc hintan g-cgcv.n werden. hc'?r!ä)Ifl R''v''-l^^ ! '^i '3. Mär; 1N27. ' ' Z. 272, ^ (2> Im Hause Nr. 3 am Hauptplatze ist auf kommenden St. Michek eln Quartier im 2. Stock, besteheno in 5 geräumigen Zlmmern, Küche / Speis, .A'eün' ui'.o Holzleg in Mtc'tde zu erlassen. ^ ^ Auch sino nn ns^engränzenden Hause Nr. 7 nn Z. Vtocke 2 einzelne Zimmer sammt Einrichtung für ledige Personen alsogleich zu vergedcn. ' ' Worüder im Haust Nr. 7 nähere Auskunft ertheilt wiro. ©u6erniöU95erlautbaitunöe»; Z. 282. A V V I S O. - Nr. 5is& . (l) E rimasto vacante il posto di controllore prcsso Ia cassa circolare di Spalato. A ' questo posto e annesso V annuale soldo di fiorini seicento in moneta di conrenzione, coll' obbligo di prestare cauzione mediantc il deposito di fiorini ottocento pur in mo-Beta di couvenzione, oppure con una fidejussione prammatica dello slesso valore. Cbi $i trOTtsse qualisicato per concorrere a questo posto dovrä produrre una documenuta istanza all'i. r. governo dclla Dalmazia, dimostrando il proprio stato, l'eta, la religio-ne} gli studj fatti,,la conoscenza delle lingue iialiana e tedesca, la sua capaeitkj, il liioiio di nascita, e 1c cofTnizioni acquistate in oqgctti di cassa» II concorso resta a« perto a tatto 11 prossimo verituro mese ai marzo, L aspiratite cue rosse gia aituailmen:-te impiegato dorrä far giiingcre la propria instanza col mezzo deli' ufficio a cui appartie-we 5 e si avverte chc qnanto venisse soltanto asserito e 11011 validamente comprovato' 51 riterra come non detto ? quallora non consti senz altro in via uiliciosa. Zara 20 sebbraro 1827. .________________ MIGUELE MÄRTELLINI. ' ^ Staot- und lanore'chtliche Verlautbarungen. Z. 277. (!) Nr. 696. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram wird anmlt bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Joseph Hermann / hierortigen Kaffehsieders in der Spitalgasse, in die Ausfertigung der Amortisations« Edltte rüctsichtllch, nachbenannter auf den hier tn derSpi» talgasse Nr. 167 alte, 266 nme, haftenden Urkunden, als: a) der (^Äiw I)iäQ(^t ddo. 27. May 176/^, vorgemerkt den 5. December 1770, vom Gregor und Margareth Ierray/ zu Gunsten der Maria Poeluis über looo ft. ausgestellt; i)) des Erkenntnisses ddo. i». Februar und vorgemerkt 6. März 277^/ über eine Schuld des Gregor Ierrap an den Phttlpp Kostmehl pr, i25 si. lautend, und c) der Schuldobllgation ddo. 14. July 1772, vorgemerkt z3. December 177I, von Gregor und Margareth Ierray an den T-Homas Karpe über loo fi. L. W. ausgestellt, ge-rollliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden und respec. die dsrauf be< findllchen Vormerkungs? Certificate aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen, und drey Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte sogewiß anzumelden und anhan» gig zu mschen, als im Wldrigcn auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Joseph Hermann, die obged.ichtcn Urkunden, respec. die darauf befindlichen Vormerkungs-Ctrtlficate nach Verlauf dieser a/'ctzllchen Frlst für getödtet, kraft- und wirkungslos erklart werden würden. Von dem k. k. ^Btadr- und Landvechte in Krain. Laibach den 6. März 1827. ZT^sI^^ """ ^ "^"'^i)" " ° """ Nr. 1162. Von dem k. k. Stadt« und kandrechte in Krain wird annnt bekannt gemacht; Es sey über das Gesuch des Franz und der Theresia Wasser, Eigenthümerinn des Hauses Nr. 8 in der Karlstädter« Vorstadt, in die Ausfertigung der Amortisations'- Edicte rücksichtlich den auf dem Hause Nr. 3 in der Karlstadtcr-Vorstadt seit 14. Februar 1776 intaüulirten, von der Maris Elisabeth Reit mit Johann Nm am 26. Jänner 1776 geschlossenen Vergleichsund Uebergabsuertrages, dann des von Maria Kortscheck ausgestellten, auf Theresia Wasser lautenden Schuldbrief ddo. z. July 1795 iiNHkuLiw »Z. July 1796 pr. 400 fi. gewilligetz worden. Es haben demnach alle Jene, welche stuf gedachte UrkUNdm «Us was immer für ei- lZ. Beyl. Nr. 24 d. 23. März 1827.) . D MM Rechtsgrunde Anspruch« machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so-gewiß anzumelden und anhangia zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen der Autigen Btttsteüer Franz und Theresia Wasser, die obgedachten zwey Urkunden nach Verlauf dieser gesetzlichen Fnst für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. Laibach am 6. März 5827. Z. 279. (1) Nr. i2i3. V«n dem k. k. Stadt- und kandrechte m Kram wird dem Elisabeth Neit'schen Testaments - Executor Jacob Schibert, und den Elisabeth Ren'schen Erben, mittelst gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselben bey diesem Gerichte der Fran; und Theresia Wasser, Besitzer des Hauses Nr. 3 in der Karlstadter-Vorstadt allhier, Klage auf Verjährt- und Erlöschen-Erklärung des auf dem Hause Nr. 6 sett Zl July 1763 intabulnten Urtheils ddo. 2. December 1762 eingebracht, und um Anordnung emer Tagsatzung zur Verhandlung dieser Sache gebethen, welche auf den 11, Iuny d. I. umy Uhr hierorts angeordnet wird. Da der Aufenthaltsort des beklagten Jacob Schibect und Elisabeth Reit'schen Erben dlesem Gerichte unbekannt, und wett selbe vnlleichl aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung und auf ,hre Gefahr und Unkosten den hieroni-gen Gerichtsadvocaten.Dr. Repeschitz als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts« Ordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Es werden demnach obbenannte, unwissend wo befindliche Beklagte dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, öder inzwischen dem bestimmtey Vertreter Dr. Repeschltz Rechtsbehelfe an die Aano geben, oderauch sich selbst emen andern Sackwalter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhauvt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten nnssen mögen, insbesondere da sie sich die aus deren Verabsaumung entstehenden Folgen beyzumessen haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den 6. März 1827. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 235. - Erweiterte Licitations »Alikündigung. s,) Im Nachhange der unterm 28. Jänner 1827 mittelst der öffentlichen Zeitungsblätter bekannt gemachten lultations-Ankündigung der, auf den 2. April 1827 festgesetzten, bey dem k. k. Militär-Ober? Commando im Küftenlande zu Triest abgehalten werdenden öffentlichen Versteigerung zur Erlangung eines Vorrathes an Kuniaz-Tuch auf Matrosen« Mantel für die k. k. Marine, auf 7000 Wiener-Ellen Kuniaz-Tuch AH Wiener-Ellen breit, wird anmit nachtraglich denen Lieferungslustigen zur Kenntniß gebracht, daß vermög hsrabgelang-tem hohen hofknegsräthllchen Rescript von 9. März 1627, N. 674, der Bedarf des Kumaz-Tuchs zu obigem Zwecke um 9000 Wiener«Ellen Kuniaz- Tuch 3)4 Wiener-Ellen breit, sich erhöhet habe, sonach der gesammte Bedarf nunmehr in 16000 Wiener-Ellen I^ Wiener« Ellen breiten Kumaz-Tuchs besteht, und auf dieses Quantum die Versteigerung in demselben Ort, wie solche unterm 28. Jänner 1827 beretts angekündiget wurde, Statt finden werde; nur wird noch zur Richtschnur für Lieferunqslustige hier beygefügt, daß die Termine, in welchen dieses Kuniaz« Quantum abgeliefert werden muß, am Tage der ?icitatlon <2. April 1827) genau und bestimmt, nebst den anderweiten Liciiationsbedingnissen werden bekannt gemacht werden, das ganze Quantum aber ohnfehlbar bis Ende October 1827 eingeliefert seyn muß. Vom k. k. Militär-Ober-Commando im Küstenlande zu Triest »m 14. März 1827. Vermischte Verlaubarungen. Z. 33a. Edict. . Rr. 5o6. sse vernehmen tonnen. Vereintes Bez. Gericht NupertZhof zu Neustadtl am 16. März 1827. Z. 284. « Edict. Nr. ü25. (») Von dem Bez. Gerichte Adelsberg, als Obcrvormundschaftsbehörde der MariaTschernatsck'schen Pupillen aus Adclsberg, wird bekannt gemacht: Os sey auf Ansuchen des Joseph Tschernatfch, Vaters und Vormundes der minderjährigen Maria und Franz Tfchernatsch, die freiwillige Persteisscrung des im Markte Adelsberg liegenden, und der Pfarrgült St. Stepban aNda unterthänipen Hauses sud Nr. 98, bewilliget worden. 3« diesem Gnde wird die Licitation in der dießhettschaftlichen Gcrichtskanz-ley mit dem Anhange auf den 7. April l- I. ausgeschrieben, daß tiefes Haus bey der anberaumten Feilbiethunq um den Meistdoth werde bintan gegeben werden. Die Licitationsbedingnisse tonnen taglich in dieser Amts?anzlev eingesehen werden. Bez. Gericht Adelsberg am 17. März »627. Z. 266. G d i c t. Nr. I95. (») Von dem Bezirksgerichte Reifnitz wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Ss seven zur Liqui» dicung des Activ < uni> Passiv» Standes nach Ahleben nachstehender Personen die Tagfatzungen auf folgende Tage bestimmt worden, als: Auf oen 6. April 1827 nach Margareth Brimscher von Sle5itfch und Mathias Douschzhak, Geuscdler von höflern. » , ?- » n ^ Elisabeth Oblak, Bäuerinn von Unterrethje^ » » 2s. » « » Elisabeth Ivanzhizh von Rethje. Banhelmä Vessel von Gorra. » » 2». , » » Herrn Martin Novak, Schullehrer zu 3teifnitz. Daher aNe Jene, welche zu obigen Verlassen etwas schulden, oder daran aus was immer füt einem Rechtsgrunoe eine Forderung zu stellen vermeinen, hiemit aufaefortert werden, an obbcfaaten T^gen um so gewisser vor diesem Gerichte zu erscheinen, als widripcns die ausgebliebenen Glaudiaer dle Folgen des «^4 tz. b. G. B. treffen, und a.eaen die Schuldner im Rechtswege einaeschntltn wer« den müßte. Bez. Gericht Reifnitz am 16. März 1627. H. 235. s,) OntzesZefertlgter hat die Ehre anzuzeiaen, daß zuGleimh, eine Ä'iettelfiunde von?aibo6,«n ^em Gute des Herrn von Pagilarucci, verschiedene Gattungen Ofen, «ls : schöne weiße Golonterie« Ofen, blau und grau marmornte, feine weelgrüne, M'ttel- und ortinär prune, dann ovch sehr Ichone weiße Schmelzofen gle,ch zu haben sind, oder auch rcstcNt ncrdcn körnen. Vr re,spi,üt dem verehrungswürdigen Publicum e»ne gute und prompte Bedicrung, wie ouö die bchifsicf' Preise. Matbias Koller, ^ ______ ,______ Hafnermtister. 3.28,. ^ ^ 2. 3m Hause Nr. 53 an der Triesterssraße> ist im ,. Ctcck ein Q'artier wit 2, osscrsaM 3 ^?^? ^3""^ Küche, Keller und holzlegen täglich M vergeben. T.s Nähere eifahrt wan im muymllHen Hause. In dsr Licht'schsn Buchhandlung ist, so wie bep dem Herrn Verfasser in Adelsberg, zu haben: Huber I. Vorschriften, zur gründlichen Erlernung der lateinischen und deutschen Current , Schrift. ^ ________^___________Im Umschlag gebunden äo kr._______________________ Litterar i sUe"UMe ige. Im Iqnaz Edel v. Kle i nmayr'sch e n Zeitungs - Comptoir zu Laibach ist zu haben: Neueste Mannerbibliothek: I. bis I.XXXV. Band. 2 20 kr. C. M. - ^ Walter Scott's Werke: 1/ bis XI.I. Band. a 3c» « „ „ Ernst Schulze's poet. Werke: 1. Band. Anleitung zu einer vernünftigen Gesundheitspflege von Dr. Paulizky: erste und zweyte Lieferung. Tausend und Eins Nacht: I. bis II. Bandchen. Ä 6 kr. E. M. Iugenotheater: l., 2. und 3. Bandchen. Winter - Lecture. Eine Sammlung Original - Erzählungen, Novellen und Mahrchen. I. und II. Band. 8. a?b. a 1 fi. 2 st. — kr. Ebenda sind folaend e Werke neu erschienen: Liguori, Alph. Maria, Besuchungen des allerhe'ligsten SacramenteK des Altars und der allzeit unbesteckten Jungfrau Maria, auf jeden-Tag des Monaths. Neue vermehrt: Ausg. nebst Andachts« Übungen zur Morgen-, Abend.',Meß>, Beicht«, Communion'«, heil. Frohnleichnams« zeit. 4- Auff. Wien. gr. 6. In schönem Einband mit Sauber 1 st. ^o kr. -^------Besuchungen des allerheiligsten Sacraments des Attars und der aNzctt unbefleckten Jungfrau Maria, auf jeden Tag der Woche, nebst Andachts-Übungen zur Morgen-,Abend-, Meß., Beicht- und Communionzeit, mit beogcfüqten andern mehreren Gebethen, die man täglich be» then soN ;c. :c. Wlen. kl. 6. in schönem Ginb. . mit, Schuber ' 5^ kr. Franz, Pr., Predigt auf das hohe Nch- mensfcst der seligsten Jungfrau Maria, welche am,i5. Sept. 1822 zum Beschluß der Zoojähn« gen Iubelfeyer der Gründung des Capuciner-Klosters zu Wien in der Kirche desselben Klo. sters gehalten wurde. 6 kr. Job, Fr. Seb-, Predigt, gehalten zu Wien bey der 2a«jädr. Jubelfeier der Gcündung der > Kirche u. des KlostcrS öer Capuciner und der kais. Gruft allda, am 6. Sevr. 1622 6 ?r. Skerbinz, P. Pasqual, zwey Predigten über die Neuerungösucht so mancher Menschen in unsern Taaen. ln kr. — — Zehn Gebothe Gottes in biblischen Bildern betrachtet. Ein vortrefftickes und sehr heilsames haus» und Lesebuch für Söhne undTöch« ter, Hausväter und HauSmütter- In 20 Fastenpredigten vorgetragen u. Caspar Skerbinz, Fran» ziscanerordens'Provlnzialund gewöhnlicher Pre» diger zum heiligen Hieronymuö in Wien- Schön gebunden > qr. 8., >625, 1 f!. 36 kr. Gebethbüchlein für Kinder. Gebunden mit Schuber 24 kr. Normal- Meßgesang, Litaneyen und Gebeth, nebst allcn andern geistlichen Liedern vor der Predigt :c. lc. H eb. »5 kr. Christ, Aloys, Dank-und Denkbuch für das Gnadenjahr 1826. Oder Gebethe und Be. trachtungen eines frommen Christen nach empfangenem heiligen Fubel. Ablasse lc. :c. Steif ge« bunden 26 kr., aefalzt > ^4 kr. ---------Auszug aus dem Dank- und Denkbuch für das Gnadenjahr 162a. gefalzt 3 kr- Zangerle, Romanus, Rede, wie der heil. Franz von Assis, weil er für Gott der Kleinste seyn wollte, durch Gott der Größte geworden. sey- 6 k" Kurze Darstellung der Gründung und Er- baltuna des Oapucmer. Klosters auf dem neuen Markte zu Wien. Nebst einem Ankange vender Schatzkammer, von den Begrabniß'Feyelllch« ketten der Allerhöchsten Herrschaften und vsn der , kaiferl. Gruft. "kr.