1864. Hmt8blalt zur Lailiacher Zeitung. 20. April. (145—l) Nr. 3912 Kundmachung. Bei der bedeutenden allgemeinen Abnahme der Rinderpest in Militär« und Zivil-Kroatien und bei dem gänzlichen Erlöschen derselben in den an Kram angrenzenden Gebieten Zivil-Kroatiens und dcä Sluincr Grenz-Negimentes findet sich die Landesbehördc veranlaßt, die AI). Haltung von Viehmärkten auch bezüglich tcS Groß« und KleinhornvieheS im ganzen Kronlande Krain unter der Bedingung zu gestatten, daß auf dieselben nur einheimisches, d. i. krainischeö Groß- und Kleinhornuieh, welches mit den vorgeschriebenen Giehgesund. heitspässen versehen sein muß, gebracht werden dürfe. Die Ausfolgung der Viehgcsundhettöpässe hat jeder Eigenthümer, welcher sein Hornvieh auf den Aiehmarkt zu treiben beabsichtigt, bel seinem Ortsoorstande, der dieselben unentgeltlich auszustellen verpflichtet ist, anzusuchen, um sich mit denselben am Marktorte ausweisen zu können. Demnach wird der am 2. Mai d. I. in der Landeshauptstadt Laibach fallende Viehmarkt unter den oben angedeuteten Bedingungen stattfinden, Dies; wird zur allgemeinen Kenntniß und Darnachachtuüg bekannt gegeben. Bon dcr k. k. Landesbehörde für Krain. Laibach am !7. April l8U4. (»44—2) Nr. 4032. Kultdmachullg. Beim krainischen Studeotenstiftungsfonde ist ein Josef Stroy'sches Studentenstiftungs-kapital im Betrage von. »050 st. ö'st. W., hegen 5°/^tige Verzinsung und pupillarmäßige Sichcrstc'llung sogleich auszuleihen. Dallel)cuüwcrber wollen lhre gehörig in-struirten Gesuche bis zum Ende l. M. April hicramts überreichen. Von der k. k. Landesregierung für Krain. Laibach am l^l. 'April l864. (»33—3) Nr. 3652. Kundmachung. Auf Grund dcr gesetzlichen Bestimmungen über die Verthrilung von Prämien und Mcdail» ^n fur gute Zucht und Pflege der Pferde wird hiemit kundgemacht, daß bei der für daS Jahr >8lj4 in Krain statthabenden dietfälligen Vcr. ll)cilung Zehn P r ä m i c n mit zusammen ^8 kaiserlichen Dukaten, und zwar: Ein Pramium nnt l0 Dukaten für die preiüwürdigste Mutterstute mit einem Saug« fohlen; Fünf Prämien mit je 4 Dukaten für die zunächst prciSwürdigcn Multcrstulcn mit Saug« sohlen; Eiu Prämium mit 8 Dukaten für jene dreijährige Stute, welche die vorzüglichste Zucht-fahigkeit verspricht; Ein Pramium mit 4 Dukaten für die zu« nächst preiöwürdigc dreijährige Stute, und Zwei Prämien mir je 3 Dukaten für noch wciters prelSwürdige dreijährige Stuten ausgegeben, dann daß silberne Medaillen »für gute Zucht und Pflege der Pferde" sowohl an die Eigenthümer der prämiirtcn Stuten, alö auch an jene Pferdezüchter, deren Stuten zwar ebenfalls preiswürdig befnnden, jedoch wegen Unzulänglichkeit der Prämien mit solchen nicht betheilt worden sind, werben erfolgt werden. Concursfahig sind: u) Mutlerstuten von ihrem vierten bis zum siebenten Lebensjahre mit gelungenen Saug« fohlen, wenn die Stuten gut gepflegt, gesund und kräftig sind, und wenn sie die Eigenschaft einer guten Zucht besitzen, und I)) dreijährige Stuten, welche eine vorzügliche Zuchtfähigkeit versprechen und durch Ver, Wendung zum Zuge noch nicht sichtbar verdorben worden sind. Die Eigenthümer der um Zuchtprämien concurrnenden Stuten muffen durch ein Zeug' niß de6 Gemeinde «Vorstandes nachweisen, daß entweder die sammt dem Saugfohlen vorgeführte Mutterstute schon vor der Geburt des Fohlens ihr Eigenthum war, oder aber, daß die vorgefühlte dreijährige Stute von einer zur Zeit der Geburt ihnen gehörigen Stute geboren und von ihnen aufcrzogen worden ist Eine mit einem Zuchtprämium bereits betheilte Mutterstute kann bis zum siebenten Le< benSjahre noch um ein zweites Zuchtprämium concurriren, wenn sie in einem, der ersten Prä, miirung nachfolgenden Jahre wieder mit einem gelungenen Saugfohlcn vorgeführt wird. Multerstutcn, welche vereitö zwei Zucht-Prämien erhalten haben, sind von der weiteren Eoncurrenz ausgc>chlossen. Ebenso könlicn dreijährige Stuten, welche in dieser Eigenschaft ein Zuchlprämmm erhalten haben, als Mutterstuten noch zweimal pra-miirt werden. Die Preiswürdigkeit dcr Stuten wird mit Rücksicht auf den höheren oder niedereren Stand, in welchem sich die Landespferdezucht in der Umgebung der (5l)>,cnrSstatwn wirklich befindet, beurtheilt. Stuten, welche offenbare Spuren ver« wahrloster Pflege zeigen, werden nicht pramiirt. Die Beurtheilung dcr Prciswürdigkeit, so wie die Zuerkennung der Prämien und Medail, len, erfolgt in der Eoncursstcttion durch cine hiezu abgeordnete politisch.militärische Commis« sion, und es werden die Prämien gegen gestem» pelte Quittungen und die Medaillen gegen Em« pfangscheine sogleich am Concursplahe ausgefolgt. Für daS Jahr 1864 wird Nassen fuß als Concursstation bestimmt, woselbst am l 7. August, um U Uhr Vormittags, die commissionclle Besichtigung der vorgeführten Pferde beginnen wird» Von dcr k. k. Landeöbchördc für Krain. Laibach am 5. April l8V4. (141-2) '' '"" '"> ' ^r^52!)l. Cdikt. Von dem k. k. Landes- als Strafgerichte in Prag wird bekannt gemacht, daß IuliuS Lang, in der Alscr-Vorstadt in Wien am ,3. April l833 geboren, versehen mit einem Statt-haltereipassc ddto. Wien 3. März «863, Redacteur der periodischen Zeitschrift »Präger Wochenblatt", wegen des im K. 64 St. G. bezeichneten Verbrechens der Beleidigung der Mitglieder des kaiserlichen Hauses und wegen der in den §§. 3U3 und 4!)I St. G. bezeichneten Vergehen der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche und der Privatehrcnbeleidigung, strafbar nach §. 35 und «4 St. G. in den Anklagestand verseht worden ist. Da sich Julius Lang von Prag in die Schweiz geflüchtet hat, so wird derselbe »ach H. 386 St. P. O. aufgefordert, daß er sich binnen drei Monaten, vom Tage der ersten Emschaltung dieses Ediktes in dcr Prager Zeitung gerechnet, vor das k. k. Landes. als Strafgericht in Prag zu stellen habe, widngens gegen ihn daS Verfahren und Erkenntniß in seiner Abwesen« hcit erfolgen werde. Prag am l6. März 1864. (l43—2) ' 3ir.' l74l»" Konkms-Kundllmchllltli. Zu besehen ist eine Steueramtö« Offizi als. Stelle in Krain in der XI. Diätenklassc mit dem Gehalte jahrlicher 47? st. 50 kr., eventuell 42U st. und gegen KautionS-crlag — eventuell eine Assistenten-Stelle in der Xll. Diätenklasse mit jährlichen 420 st. und rücksichtlich 36? st. 5>U kr. Gesuche sind, insbesondere unter Nachwei« sung der Kenntniß der Steuer-, Gebührenbe« mcssungs-, Kasse, und Rechnungsgeschafte, dann der beiden Landebsprachcn binnen vier Wochen bei der Steucrdirektion in Laibach einzubringen. K. k. Stcuerdirektion für Krain. Laibach am »2. April 1U64.