1239 Amtsblatt Mr Laibacher Heilung Nr. I?Z. Mittwoch dm 31. Juli 1872. (269—2) Nr. 907. Kundmachung. Zufolge hohen Finanz Mimsterial-Erlasscs vom 9. Juli 1872, Z. 18308, werden die Virginier-Grenz-Cigarren zum Preise von 1 ft. 80 kr. für 100 Stück und 2 kr für 1 Stück nnmnehr anch an der Grenze Krams gegen Kroatien in verschleiß gesetzt. Die Activirung des Verschleißes wird im Monate August l.' I. beginnen. Laidach, am 17. Juli 1872. K. k. /inanz-Vircction. (257—3) Nr. 846. Kundmachung. Am 13. Juni d. I. feierte der wiener k. k. Schulbücherverlag sein hundertjähriges Grün dungsfest. Dieses wichtige nnd wohlthätige Instilnt Verdankt sein Entstehen der großen Kaiscrin Maria Theresia, welche sich, abgesehen von anderen nützlichen Schöpfungen, schon durch Grüudnng der österreichischen Volksschule, in der die Bcdinguugcu einer gedeihlichen Fortentwicklung der allgcmcimu Bildung den Böllern gegeben wurden, verewiget hat. Die Angelpunkte des uutcr Maria Theresia gegründeten Volköschulsystems sind die Schaffung bes Schulfondcs einerseits, andererseits aber die Herstellung einheitlicher Lchrtexte. Dies sind zu gleich jene zwei Elemente, welche dem heute noch bestehenden Institute zur Herausgabe und zum Zerschleiße der Volksfchulbüchcr das Leben gegeben haben. Die Männer, welche an der Gründung der! Volksschule zn arbeiten berufen waren, erkannten sehr bald, daß es nicht genüge, die erforderlichen Lehrteftc herzustellen, fondcrn daß es auch eines, eigenen Organs bedürfe, welches die Aufgabe hat, bie vorgeschriebenen Lehrbücher in der erforderlichen Vienge zu drucken, selbe stets vorrälhig zu halten und den einzelnen Schulen leicht und zu den billigsten Preisen zugänglich zu machen. Um nach den damaligen Verhältnissen die Herausgabe der Bücher zu sichern, wurde für den Schulfond, der die ersten Herstellungskosten zu be-streiten hatte, ein ausschließendes Allerhöchstes Vcr-lags-Privilegimn erwirkt, derart daß außer dem Schulsonde niemandem das Recht znstehen sollte, die vorgeschriebenen Lehrbücher herauszugeben und« zu verschleißen. Hicmit war die Absicht verbunden, dem Schulfondc zugleich eine namhafte Einnahms quelle zu schassen und die Erträgnisse des Schul' büchcrverlags durch dicseu Fond wieder dem Volks-schulwesen zuzuwenden. Durch dieses Privilegium, das unterm 13ten Juni 1772 auf Grund einer Allerhöchsten Ncso. lution erfolgte, wurde der k. k. Schulbücher-Verlag in Wien begründet. Anfänglich war derselbe mit der wiener Nor-walhauptschule verbunden und in Einem Hause bei St. Anna, allwo er sich noch heute befindet, mit dieser untergebracht, wcßhald man ihn damals den „Verlag der deutschen Schulanstalt" nannte. Schon bei Gründung des Schulbüchcrvcrlagcö wurde als Grundsatz festgehalten, daß der Kauf-^cis der im selben herausgegebenen Bücher so ^edrig als möglich zu stellen sei, nnd daß ein Theil dieser Bücher den bindern dürstiger Eltern unentgeltlich verabfolgt werden folle. Dieser Grund' >^ ist noch hellte der leitende: die Verlagsartilcl ^ldcn zu möglichst billigem Preise in den Verkehr bracht und ' alljährlich sogenannte Armcnbücher ""entgeltlich zur Bethcilung von Schulkindern dürf-"ller Eltern ausgefolgt. . Ursprünglich war das ausschließliche Privlle- ^u, zum Schulbüchcrverlage dem Schulfondc für " ganzen Umjana der Erdläuder eingeräumt. Aber schon im Jahre 1775, wurde der Nachdruck der in Mähren vcnöthigt.u Schulbücher der mährischen Schulcomission crlaubt, und bald daraus ließ sich Maria Theresia durch die Erwägung, daß die Normalschuloruckerc! unmöglich mit so vielen tausend Abdrücken, als für die gcsammten Erblande erfordert werden, rechtzeitig aufkommen könne und wegen der Vcrfcudungstostcn die Bücher auch höher zu stehen kommen müßten, bestimmen, auch den Hauptnormalschulen in den k. k. Erblandcn das Druckprivilcgium auf die im Lande benöthigtcn Schulbücher unter gewissen Bedingungen zu bewilligen. So entstanden die Schulbücher-Verlage in Krain und Böhmen 1775, in Mähren, Tirol und in Freiburg im BreiSgau 1778, in Galizien 1777. Das erste Büchlein, welches aus dem wiener Verlage hervorging, war der kleine „Saganischc" Katechismus vom Jahre 1772, und es wuchs die Zahl der Lehrtcxte derart, daß man ihrer im Iahve 1776 schon 48, im Jahre 1780 aber 100 zählte. Dieselben waren theils Lehrteste für Trivialschulen, als Kathechismen, biblische Ge schichte, Evangclicnbücher, Lesebücher, Schreibvor-schvislcn nnd Rechenbüchcl; theils für den crwci' ! terten Unterricht an den Normal- nnd Haupt-fchulcn, als Sprachlehre, Rechtschreibung, Brief-styl, Geographie, Physik, Naturgeschichte, Land^ wirthschft, Mechanik, Mcßlunst, Baulunst;eichuen; theils Hilssbüchcr für Lehrer. Im Jahre 1807 übernahm der Vultojchuü büchcrvcrlag, nachdem mit der Allerhöchsten Entschließung 4»om 27. August 1788 dem Studien-fonde ein ausfchließlichcs Privilcginm znm Druck und Vcrlanf der Gymnasialbücher zuerkannt und dies in der ersten Zeit im Pachtwcgc ausgeübt worden war, auch das Vcriags- und Vcrshleißgc schäst der Gymnasialbücher. Das den Vollschnlbüchcr-Verlage beherfchendc Princip, die Schulbücherso gut unddauerhaft, aber auch so wohlfeil als möglich herzustellen und in Verkauf zu bringen, führte im Jahre 1846 zur Ancrlcn-nnng eines anderen Grundsatzes, nämlich daß die Hcrbeifchafsung der Lehrbücher in den Volksschulen keine Duelle für die Staatsfinanzcn sein sollte, ein Ausspruch, der in der Allerhöchsten Entschließung vom 21. Februar 184« niedergelegt erscheint. Dem zufolge wurde im Jahre 1850 das Ver lagsprivilcgium des StudicnfondeS auf Gymnasial buchen, sowie auch auf Lehrbücher für die jclbst-ständigcn Unter und Obcrrcalfchulcn, und Ende des Jahres 1864 noch für unselbständige Unter realschnlcn von zwei Klassen aufgehoben und mit h. Ministerial Erlaß voin 22. November 186? als Grundsatz ausgesprochen, daß das Privilegium des SchulbüchcrvcrlageS Ausnahmen nicht auöiicße, und daß auch im Privatverlag erschienene Lehr' bücher mit Genehmigung des Ministeriums m Gebrauch kommen können. In den fünfziger Jahren wurde der Verlag Von Volksfchulbüchcrn für sämmtliche Kronländcr, Böhmen ausgeuomlueu, in Wien ccntralisirl, so daß die Echuldüchcrvcrlägc in Ofen, Trieft und Mailand im wiener Bcrlage aufgingen; daher es auch kommt, daß der Schulbuchcrvcrlag Lehrtcxte iu allen österreichischen Sprachen — dcutfche, italienische, böhmische, polnische, ruthcnischc, slovcnischc, kroatische, lirchcnslavischc, nugarifchc, armenische und hebräische — zn verlegen hatte, nnd daß im Jahre 1860 ein großartiger Aujschwuug im Ab satzc gegen das Jahr 1850 von 703.602 auf 2,213.910 Exemplare erfolgte. In den sechziger Jahren kam der Verlag ! von Volksschulbüchcrn für Ungarn uud Sieben-bürgen, wie auch für die Lombardic und Vcnezien in Wegfall, und im Jahre 1864 wurde die Heraus gäbe der für Galizien bestimmten ruthenifchcn Lehrbücher auf das Stauropigianifche Institut in Lembcrg übertragen. Die Folge davon war, daß im Jahre 1870 der Absatz auf 1,715.688 Exem !plarc von 2,213.!110 des Jahres 1860 sank. Ber gleicht man jedoch den Volksschnlbüchcrabsatz des Jahres 1850 mit dem des Jahres 1870, so wird man gewahr, daß sich derfelbe im Verlaufe von zwei Dcccnnicn (von 703.602 auf 1,745.688)unter gewöhnlichen Verhältnissen mehr als verdoppelt hat. Durch das Rcichsvollsschulgesetz vom 14ten Mai 1869 ist übrigens das ausschließliche Privilegium des Schulbücherverlages in Wien auf die Volksschulbüchcr aufgehoben worden, indem nach § 8 in den Volksschulen Lehr- und Lesebücher nach Wahl der Bezirksschulaufsicht in Gebrauch kommen können, fobald solche nach Anhörung der Landes-schulbchörde vom Minister für Cultus und Uuter-richt für zulässig erklärt worden sind. Bei Bürgerschulen kommt es der Lehrercon screnz zu, Anträge auf Einführung neuer Lehr-und Lesebücher zu stellen. So kommen nun hüusig im Prwatverlage erschienene Lehrtcxte mit Genehmigung dcs Ministeriums in den Schulen zur Verwendung, woraus sich dann auch die Abnahme deS Absatzes der Volksschulbücher des k. k. Schulbilchervcrlages im Jahre 1871 gegen das Jahr 1870, von 1,745.688 auf 1,623.824 Exemplare, fowie das Zurückgehen der Armenbüchcr« gebühr erklärt. Der Schulbiicy^ixNag i,t verpflichtet, Milich eine bestimmte Anzahl Efcmplare als Armcnbücher für die Volksschulen abzugeben. Bei Bemessung der Armcnbüchcrquote wird. der Absatz des vorangehenden Jahres zur Grundlage genommen, und bilden 25 Procent deS Werthes der abgesetzten Bücher die Armenbücherquotc für das nächste Schuljahr. Welche Lehrbücher innerhalb des für jedes Land ermittelten Betrages als Anncnbücher für jeden Schulbezirk abzuliefern sind, bestimmen die Landesschnlräthe, beziehentlich die ' ' hulräthe. Da aus dem Verlage oer ^ ...>.,.yulbücher, ^'ungeachtet dcS Fcsthaltcns billiger Verschleißprcise und bcdcntendcr Abgabe von Armenbüchcrn, jährlich Mehreinnahmen rcsultircn, so werden dieselben als Gcdahrungsübcrschüssc nach Maßgabe dcs Absatzes in die einzelnen Länder den Normalschulfonden dicfcr Länder zugeführt, und bilden diefc Ueberschuß abfuhren eine jährliche Einnahme der Normal-fchnlfondc. Ihre Höhe betrug im Jahre 1864 32.986 fl. 39 kr., stieg im Jahre 1866 auf 60.000 fl., sank aber sodann jährlich, so daß sie sich im Jahre 1870 mit 28.027 ft. 70 kr. und im Jahre 1871 mil 24.328 fl. bezifferte. Hicvon entfiel auf Kram im letztgedachten Jahre der Thcilbetrag von 1241 ft. 43 kr. Mit der k. k. SchulbüchcrvcrlagS Verwaltung in Wien steht der sogenannte katechetifchc oder Pfarrer Sautter'fchc Verlag in Verbindung. Um den katholischen Geist zu wecken und namentlich in dieser Hinsicht auf die Jugend einzuwirken, stiftete der volkofreundliche Pfarrer von Fifchamcnd P. Signumd Sautter, Tiroler von Geburt, im Jahre 1696 den Betrag von 2000 ft., den er fpätcr noch um 650 st. vermehrte, und überließ diese Etistung dem Jesuiten Collegium bei St. Anna in Wien mit der Bestimmnng, daß von den Zinsen alljährlich ein Zchntcl zum Capital geschlagen, die übrigen nenn Zehntel aber zum Druck und Anlaus von katechctischcn und Elbau ungsschriften verwendet und diefc Druckfachcn zwei-mal dcs Jahres unter das christlatholifche Voll ausgetheilt werden. Die Jesuiten sorgten angc lcgcntlichst für die Erhaltung und Vermehrung dcr Stiftung, dcrcn Capital fortwährend wuchs, und von deren Ertrag jährlich Tausende von katholischen Bclchlungsbüchern in die Hände der Jugend und dcs Volkes gelangten. Nach Aufhebung des Jesuitenordens wurde die sogenannte katcchctische Bibliothek zu St. Anna dem l. k. Schulbücher.Perlagc einverleibt, der zu» 2140 gleich die Verpflichtung übernahm, die vom Stifter vorgefetzten Endzwecke getreulich zu erfüllen und zur Beförderung der Christenlehre die hiezu geeigneten Werke forthin in Druck zu legen und den geistlichen Kinderlehrern und Pfarrern auszutheilen. Mit Schluß des Jahres 1870 betrug das Stiftungscapital, dessen Verwaltung dermalen der k. k. n. ö. Statthalterei zusteht, 130.000 fl. Von den Iahresinteressen dieser Stiftung wird der zehnte Theil zum Capital geschlagen; von dem Reste wird je ein Drittel den beiden niederösterreichischen Diöcesenbehörden zur stiftungsmäßigen Verwendung übergeben, das letzte Drittel aber in Gemäßheit des h. Ministerial-Erlasses vom 20. December 1851, Z. 2557, an die k. k. Schul-bücherverlagsdirection unter dem Namen „katechetisches Drittel" abgeführt, welches theils zur Herausgabe neuer katechetischer Schriften und Erbauungsbücher in den verschiedenen Landessprachen, theils zur unentgeltlichen Vertheilung solcher Werke, und in der jüngsten Zeit zur Betheilung der neu errichteten Schulbibliotheken vcvwendet wird. Aus dem voranstehendcn erhellt, in welch innigem Zusammenhange der k. k. Schulbücher-Verlag mit dem österreichischen Schlllwesen steht und welchen wichtigen Einfluß er auf die Förderung der Volksbildung hat. Schon durch ein ganzes Jahrhundert entfaltet er sein segenreiches, menschenfreundliches Wirken zum unberechenbaren Wohle der Völker, deren geistige und materielle Interessen zu fördern er unablä'ßlich bestrebt ist, und rechtfertigt vollkommen die Erwartung, welche die erlauchte Gründerin an diese höchst wohlthätige Schöpfung knüpfte. Um die hundertjährige Gründungsfeier des k. k. Schulbücher-Verlages in wahrhast gedeihlicher Weise zu begehen, veranlaßt derselbe mit Genehmigung des h. Unterrichtsministeriums zwei wichtige Preisausschreibungen, und zwar eine zur Verfassung eines Handbuches der Erziehungs- und Unterrichtslehre für Lehrer- und Lehrerinncn-Bil-dungsanstalten; die andere aber zur Verfassung von „Sprach- und Lesebüchern" als Lescbüchcr für die deutschen, italienischen, böhmischcu, polnischen, rutheuischm, slovenischen, strbo-ki »^tischen und romanischen Sprachunterricht in den k. k. Lehrer- und Lehrcrinnen-Bildungsanstalten für jenes ist ein Ehrenhonorar von 600 fl. und für jedes einzelne der genannten Sprachbüchcr von 300 fl. nebst dem Schriftstellerhonorare, das bei Uebergabe des preisgekrönten Werkes an den wiener Schul-büchervcrlag mit dem Verfasser vereinbart werden wird. Die Manuscripte sind bis Ende December 1873 an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht einzufenden. Laibach, am 26. Juni 1872. A. k. Landesschulratl) für Krain.