Gesetz- und Verordnungsblatt für daS öst errei chisch-itti rische Rüsten laust. bestehend aus den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsnmnittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang 1866* XII. Stück. AuSgegcben und versendet am 30. November 1866. 14. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei ddo. Triest 20. November 1866, in Betreff der Einhebung der Steuerzuschlägc für den LandeSfond und den Grundentlastungsfond der Markgrafschaft Istrien im Jahre 1867. Seine k. k. Apostolische Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 9. d. M. in der Markgrafschaft Istrien für das Jahr 1867 die Einhebnng von 20°/o der directen Steuern mit Ausschluß des Kriegszuschlages, und von 50% der Verzehrungssteuer auf Fleisch, Wein und gebrannte Flüssigkeiten, und zwar: 9%% der directen Steuer und 50% der Verzehrungssteuer für eigentliche Landeszwecke, und 10 % % der directen Steuer für die Gruudentlastung, allergnädigst zu bewilligen geruht. Was hiemit in Folge Erlasses des H. Staatministeriums vom 14. November d. I. Z. 19167—2005 zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Kellersperg. 15. Kundmachung der k. k. küstenl. StatthaltereL ddo. Triest 23. November 1866, betreffend die Aufstellung der Commissärc für die Prüfung und Revision der Dampfkessel im Küstenlande. Auf Grund der Ministerial- Verordnung vom 1 September l. I. (R. G. B. Stück XLV Z. 107) hat die f. k. Statthaltern für die Erprobung und Revision der Dampfkessel iin illyrischcn Küstenlande drei Commissärc aufzustellen gesunden, und zwar: einen Commissär in Görz für das Kronland Görz-Gradisca; einen zweiten Commissär in Triest für die Stadt Triest sannnt Gebiet und für den benachbarten Bezirk Capodistria; einen dritten Commissär in Pis ino für das Kronland Istrien (mit Ausnahme des Bezirkes Capodistria). Zum Commissär in Görz ist der Borstand des dortigen k. k. Bauamtes, Ingenieur Carl Banbcla, zum Commissär in Triest der Zeichnungslehrcr an der Handels- und nautischen Akademie Franz Catolla, zum Commissär in Pisino der Vorstand des dortigen k. k. BauamteS, Ingenieur Franz Ricci ernannt worden. Dies wird mit dem Beifügen bekannt gegeben, daß die genannten Commissärc ihre Functionen nach der Ministcrial-Berordnnng von: 1. September l. I. und nach einer ihnen crtheilten besonderen Instruction mit dem 1. Jänner 1867 beginnen werden. Bis dahin bleiben in Betreff der Erprobung der Dampfkessel die bisherigen Vorschriften in Wirksamkeit. Kellersperg.