^r. s9s. Donnerstag den ^9. December I860. Z. 2346. (2) Nr. 9206 Kundmachun g. Im Bereiche der k. k. stcyerm. illyr. Finanz-Landesdircction sind folgende Vcilagsplätze in Erledigung gekommen, und zwar im Kronlande Krain: Dcr Tabak < und Stämpel -Districts -Verlag zu Lak; der Tabak-und Stämpel-Districts Verlag zu St. Martin bei ^ittay; der Tabak-und Stämpel - Unterverlag zu Aßling, dann der Ta-bak- und Stämpel« Unterverlag zu Ratschack im Kronlande Kärnten; die Tabak- Großtrasik zu Ferlach; die Tabak - Großtrasik zu Guttaring, und die Tabak-Großtrasik zu Weitersfeld. Diese Verlagsplatze werden im Wege der öffentlichen Concurrcnz mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte jenen geeignet erkannten Vcww bern, welche die geringste Verschleißprovision fordern , verliehen. Die beiden Hauptvcrlage zu Lak und St. Martin haben ihren Materialbedarf, sowohl an Tabak als Stämpelpapier bei dem Tabak-und Stampcl-Verschleiß - Magazin zu Laibach zu fassen, welches von Lak 3 Meilen und von St. Martin 6 Meilen entfernl ist. Dem Hauptverlag zuLak sind I Unterverleger, I Großtrafikant und 31 Trafikanten, jenem zu St. Martin aber 1 Unterverlegcr und ^Trafikanten zur Matcrialfafsung zugewiesen. Der Untcruerlag zu A siting hat seinen Materialbedarf sowohl an Tabak- als Stämpelpapier bei dem Hauptverlag zu Krainburg, der Unterverlag zu Ratsch ach aber bei dem Haupt-verlag zu St. Martin zu fasten, wovon jeder 5 Meilen entfernt ist. Dem Unterverlage zu Aß ling, so wie jenem zu Ratsch ach sind 16 Trafikanten zugewiesen. Die Großtrasik zu Ferlach hat ihren Ma» tenalbedarf bei dem Districtsverlag zu Klage n> fürt, welcher 2'^ Meilen entfernt ist, die beiden Großtrafiken zu Guttaring und Weitersfeld aber bei dem Subovrlag zu Friesach, wclcher von der ersten 2^ Meilen, von der letzten aber 5 Meilen entfernt ist, zu fassen. Der Großtrasik zu F er lach sind 41, der Großtrasik zu Gut taring 21, und der Groß. trafik zu Weitersfeld 3U Trafikanten zugewiesen. Nach den für den Zeitraum eines Jahres ver» faßten neuesten Crtra'gnißausweisen ergaben sich folgende Resultate, und zwar: bei dem Hauptverlag zu Lak betrug dcr Verkehr in der Iah-resperiode vom 1. November 1848 bis Ende October 1849'an Tabak von 1779« Pfunden, im Gelde .... 9735 st. 15 kr., an Stämpelpapier der höhern 108 » — „ und der mindern Classen . 2132 » 41 » Znsammen also . . 11975 si. 56 tr. Dieser Material- Verschleiß gewährt bei einem Bezüge von 8 Percenten aus dem Tabak .... 778 si. 49 kr., dann von 1 und 2^ "^ aus dem Stämpelpavier-Verschleiße 54 » 23 A » einen jahrl. beiläufigen Brutto- Ertragron . . 833 fi. 12'/.kr. Bei dem Hauptverlag zu St. Martin betrug der Verschleiß in dem Zeitraum vom 1. September 1849 biä Ende August 1850 an Tabak, mit Inbegriff des Berglimito von 16153 Pfund, im Gelde 8887 st. 49 kr. Dieser Material-Verschleiß gewährt bei einem Bezüge von 8 Percenten aus dem Tabak überhaupt und mit Inbegriff des iiüii nimula-Gewinnes zusammen eine jährliche Brutto-Einnahme von 862 st. 27 kr. Bei dem Untcrverlag zu Aßling betrug der Verkehr in der Iahrcsperiode vom 1. November 1848 bis Ende October 1849 an Tabak von 11256 Pfunden, im Gelde 5731 st. 4 ^ kr. an Stämpelpapier der höhern 170,, — » und d^r mindern Classen 83»,, 33 Zusammen . . . 6740 ft. 37 ^ tt. Dieser Material - Verschleiß gewährt bei einem Bezüge von 5 Perzenten aus dem Tabak .... 286 st. 33 kr., dann von 1 und 2^ °/o aus dem Stämpelpapler - Verschleiße . . . 22 » 41',^ » einen beiläufigen zay^l. brutto- Erlrag von . . .309 st. 14 ^ kr. Bel dem Untcrverlag zu Ratschach betrug der Verschleiß in dem Zeitraum vom 1. Scp tcmber 1849 bis Ende Auqust 1^50 an Tabak mit Inbegriff des Militär- Limito von 5347 Pfunden im Gelde 3240 st- 27 kr. Dieser Material-Verschleiß gewählt bei einem Bczuge von 5 Pcrcenten aus dem Tabak übcr. Haupt, und mit Inbegriff des ulk, luInulu-Oi" winnes zusammen eine jährliche Brutto - Einnahme von .... 355 st. 9 kr. Beider Großtrafik zu Ferlach betrug der Verschleiß in dem Zeitraume vom >. August 1849 biö Ende Iull 1«50 a,-, Tabak, m>t Inbegriff des Berglinuto von 23U00 Pfunden, im Gelde . . . 12370 st. 18 >. kr., dann an Stämpelpapier 1040 » —-______ zusammen al,o . . 13410 st. 18 ^ tr. i Dleser Material - Verschleiß gewährt bei einem ^Bezüge von 5 Percenten aus dem Tabak, mit Inbeariff des , eine beiläufige jährliche Brutto« Einnahme von . . 762 fl, 35 ^/, kl-. Bci dcr Großtrasik zu Guttaring betrug der Verschleiß in dem Zeitraum vom 1. August 1849 bis Ende Juli 1850 an Tabak von »5800 Pfunden, im Gelde . . 8170 st, 14^ kr. und an Stämpelpapier . 340 .. 36 zusammen al,o . . . 8510 st 50/^ kr Dieser Verschleiß gewahrt bei einem Bezüge von 5 Percenten aus dem Tabak, mit Inbegriff des 3lk» unnütz - Gewinnes 577 st. 28 ^ kr. dann von '/^ und 2 Perzenten aus dem Stampelpapierc Verschleiße . . 4 „ 53 .'/< kr. eine beiläufige jährliche Brutto- Einnahme von . . 582 fl. 21 '/4 kr, Bei der Groß trafik zu Weiteröfeld betrug der Verschleiß in dem Zeitraume vom 1. August 1849 bis Ende Juli 1850 an Tabak von 18650 Pfunden, im Gelde 92U0 st. 7 kl., an Stämpelpapier . . 387 .. 12 » Zusammen also . . 9587 st. 19 kr. Dieser Verschleiß gewährt bei dem Bezugc von 5 Percentcn aus dem Tabak überhaupt, und mit Inbegriff des ^llu nii„ul.U' Gewinnes pr. . . . 533 fl. 19^ kr. dann von ^ und 2 Percenten aus dem Etampelvapier-Ver-schleiße . . . 7 .. 19.'/, _ eme jahrl. Brutto - Hinnahme von . . . 540 st. 38'/, kr. Bei dcr Bewerbung um diese Verlagsplätze hat nur die Tabakverschleiß-Provision den Gegenstand des Anbotes zu bilden. Hierbei ist, Falls die Erstchcr das Materials nicht Zug für Zug bar zu bezahlen beabsichtigen, cin stehender Credit bemessen, welcher durch eine in der vorgeschriebenen Art zu leistende Caution im gleichen Betrage sicher zu stellen ist. Der Summe dieses Credits ist gleich der unangreifbare Vorrath, zu dessen Erhaltung der Erstcher des Vcrschlclßplatzes verpflichtet ist. Die Caution für den Tabak und das Geschirr beträgt: bei dem Hauptverlage zu ^!ack . . 2500 st., ,. „ Hauptverlage zu St, Martin 1800 „ >> „ Unterverlag zu Aßling . . 400 „ „ » Unterocrlage zu Ratschach . 240 » „ ., Großtrafik zu Fcrlach . . 810 „ ., » Großtrasik zu Guttaring . 600 „ und bei dcr Großttafik zu Weitersfcld 700 „ welche noch vor Uebernahme des Commissions-Geschaftes und zwar längstens binnen 6 Wochen, vom Taqe der ihm bekannt gegebenen Annahme seines Offertes zu leisten ist. Die Bewerber um diese Verschleißplatze haben zehn Procente der Caution als Vadium vorläufig be, dcr betreffenden Camera!-Bezirkscasse zu erlegen, und die diefjMige Quittung dem gesiegelten und classenmäßig gestampcltcn Offerte bcizu-schließen, welches längstens bis 10. Jänner 1851 Mtttagö 12 Uhr mit dcr Aufschrift: «Offert für den Tabak-Verlag zu ... und zwar bezüglich des Hauptlxrlages zu Lack und des Unter« Verlages zu Aßling bei der Camera!» Bezirkä-Verwaltung zu Laibach, — hinsichtlich des Hauptocrlagcs zu St. Mattin bei Llttay, dann d,s Unterverlagcs zu Ratschach, bei der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung zu Neustadt!; — in Betreff der Großtrafikcn zu Ferlach, Guttaring und Weitersfeld aber bei der k. k Camera!-Bezirks-Verwaltung in Klagenfurt zu überreichen ist. Die Offerte sind nach dem am Schlüsse beigefügten Formulare zu verfassen, und ncbstbei mit der documentirten Nachweisung <>) über das erlegte Vadium, l>) über die erlangte Großjährigkeit, und c) mit den obrigkeitlichen Sictenzeugnisse zu belegen. Die Vadien jener Offerte, von welchen kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Concurrcnz-Verhandlung sogleich zurückgestellt; das Vadium des Erstehers wird entweder bis zum Erlag der Caution, oder falls er Zug für Zug bar bezahlen will, bis zur vollständigen Material-Bevorrathigung zurückbehalten. Offerte, welchen die angeführten Eigenschafe ten mangeln, oder unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die hierortigc Entscheidung vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine wie immer geartete Entschädigung oder Provisionserhöhung nachtraglich Statt findet. Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die soglciche Entsetzung vom Verschlcißgeschäste einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Die näheren Bedingungen, und die mit diesem Verschlcißgeschäfte verbundenen Obliegenheiten, so wie der Erträgniß-Ausweis sind bezüglich des Hauptuerlagcs zu Lack, dann des Untcrverlagcs zu Aßling bei der k. k. Camera!« Bezirks-Verwaltung in Laibach, hinsichtlich des Hauptverlagcs zu St. Martin bei Littay, dann des Untervcrlages zu Ratschach bei der k. k. Camera!-Bezirksverwaltung zu Neustadt!, —in Betreff dcr Großtrafiken zu Ferlach, Guttaring und Weitersfeld aber bei dcr k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung zu Klagenfurt, dann in der hiclortigen Registratur, und im Verlagsorte einzusehen. Von der Concurrcnz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesch zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann Jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandel, oder einer schweren Gefallsübcrttetung 9O8 überhaupt, oder einer einfachen Gefällsübertretung, in sofern sich dieselbe auf die Vorschriften rück-sichtlich des Verkehres mit Gegenständen des Staatsmonopols bezieht, dann wegen einer schweren Polizei-Uebel tretung gegen die Sicher-hcit des gemeinschaftlichen Staatsbandes und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen die Sicherheit des Eigenthums verurtheilt, oder nur wegen Mangel an Beweisen losgesprochen wurden ; endlich Verschleißer von MonopolSgegen-standcn, die von dem Verschleißgeschäfte strafweise entstht wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Auf-enthalt im Aerschleißorte nicht gestatten. Kömmt ein solches Hinderniß erst nach Uebernahme des Verschleißgeschäftes zur Keuntmß der Behörden, so kann die Verschleißbefugniß so gleich abgenommen werden. Formulare eines Offertes auf 30 kr. Stämpel. Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, den Tabakverlag zu .... unter genauer Be obachtung der oießfalls bestehenden Vonchrifte» und insbesondere auch in Bezug auf dic Material? V cvorrathigung gca/n eine Provision von . . (mlt Buchstaben ausgeschrieben) Perzcnten von der Summe des Tabakverschlclßcs in Betrieb zu übernehmen. Die in der Kundmachung bezeichneten drei Bellagen sind hier beigeschlossen. Datum Eigenhändige Unterschrift Charakter. Wohnort. Von Außen: Offert zur Erlangung dcs Tabakocrschleißes zu Z. 2421. (1) Nr. 10,392. Kun dmachung. Von der k. k. Camera! - Bezirks-Verwaltung in Laibach wird bekannt gegeben,daß in der Vlll. k. k. Finanzwach - Section mehrere Oberaufschers« und 45 Aufsehcrsposten zu besetzen sind. Es werden hiezu Leute aufgenommen, welche a) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen; d) einen rüstigen, vollkommen gesunden Körper haben; t)) unverehelicht, und so weit es sich um Witwer handelt, kinderlos sind; cl) im Lebensalter nicht unter neunzehn und nicht über dreißig stehen. Diejenigen, welche aus dem activen Dienste der k. k. Armee unmittelbar, oder noch vor Vet-lauf eines Jahres nach Erlangung des Militär-Abschiedes zur k. k. Finanzwache übertreten , ge> nicßen die Begünstigung, daß sie bis zum vollendeten Alter von 35 Jahren aufgenommen werden. e) Der Aufzunehmende muß des Lesens, Schreibens, der Anfangsgründe der Rechenkuust und der Landes- oder einer verwandten Sprache mächtig seyn; l) der Aufzunehmende muß sich über den früheren Lebenswandel befriedigend ausweisen. Die Aufnahme in den Mannschaftsstand geschieht in der Rcgel als Ausseher und auf die Dauer von 4 Jahren, mit dem der Cameral - Be« zirkü - Behörde vorbehaltenen Rechte, den Auf-genommenen im Laufe des ersten Jahres des Dienstes entheben zu können. Nach Verlauf der vier Jahre erlischt das eingegangene Dienstverhältnis;, und es steht sowohl dem Manne frei, auS dem Wachkörper auszutre-ten, als auch der Behörde, ihn dcs Dienstes zu entheben. War man jedoch mit seiner Verwendung zuftieden, so kann ihm die dauernde Aufnahme werden, und es kommen ihm dann die allgemeinen Begünstigungen zu, auf welche ein bleibend angestellter Staatsdiener Anspruch hat. Den Individuen der Mannschaft, welche ihrer gesetzlichen Militärpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, steht für die Dauer ihrer Dienstleistung in der Finanzwache die zeitliche Befreiung vom Militärdienste zu. Die Genüsse der Mannschaft bestehen: 1. In einer täglichen Löhnung für den Aufseher mit fünfzehn, für den Oberaufscher mit zwan- zig und für den Respicicntcn mit fünf und dreißig Kreuzern; 2. in einem Provinzial«Zuschüsse zur Löhnung, und zwar, gegenwärtig mit tägl. zehn Kreuzern für den Aufseher, dreizehn Kreuzern für den Obcr-aufsehcr und sieben Kreuzern für den Respicienten ; 3. in einem Beklcidungsbeitrage von iü'hrl. !5fl.; 4. in der Unterbringung auf Kosten des Staats-schatzes, oder in angemessenen Quartierzinsbeiträgen; 5. in täglichen Verdicnstzulagen bei besonders guter Dienstleistung; 6. im Falle der Untauglichkeit tritt für die dauernd Aufgenommenen die Versorgung durch Er-thtilung von Provisionen ein, derern geringste in tägl. 8 (acht) Kreuzern besteht; 7. die Witwen und Kinder der zum Mann-schaftsstande Angestellten werden nach den allgemeinen Provisions - Vorschriften behandelt. Diejenigen Individuen, welche sich in die k. k. Finanzwache einreihen lassen wollen und die erwähnten Eigenschaften besitzen haben sich Hieramts, mit ihren Zeugnissen versehen, zu melden. K. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung. — Laibach am »3. December l85tt. Z. 2N2. (2)" Kundmachung. Zufolge einer mit telegraphischer Depesche vom 2. l. M. mitgetheilten Anordnung des Herrn Finanz - Ministers wird bekannt gemacht, daß dic in der letzten Abtheilung der Kundmachung vom 16. April d. I. den Sudscribenten zu dem freiwilligen lombardisch - venetianischcn Anleihe» gewährten Vortheile auch auf die Oft fercnten bei der mit der Kundmachung vom 25. v. M. neuerlich eröffneten Subscriptions-Ver-Handlung ausgedehnt werden, dergestalt, daß auch diese letztem Theilnehmer in gleicher Weise, wie es für die frühern Subscribenten bestimmt worden war, das Recht erhalten, zu verlangen, daß ihre Anbote von jenen Beträgen abgerechnet werden, welche sie bei der Umtegung dcs Zwangs-Anleihens treffen. Eü bleibt jedoch die Bestimmung aufrecht, daß in keinem Monate ein minderer, als der im § 2 der erwähnten Kundmachung vom selben den >4. Jänner k. I-, Vormil» lllgs l0 Ubr zu erscheinen, uder bis dalin lhr ^, mtldungs Gesuch schnftlich zu überreichen, wid,igens riefen Gläubigern an die Ae>lasse»sa>,!l, wenn sie durcv die Bezahlung der anglmclrettn Forderungen erschöpf! wiirde, kein weiierei Anspruch zustande, als m so scrn lhnen tin Pfandrecht stebül'it. K. K. .^ezirtsgenchl ^ibach I. Se^non am 12. December !850. ___________ Z. 2l09. (2) 9ü'. lli()5. Edict. Vor dem k. k. Bezirksgerichte «ictich haben alle Jene, welche an die Vellassenschaft deS, am 20. An-qnst d. I. verstorbenen Joseph «astelliz, vul .In-j<<»l)n, Realitäten.-Besitzer u»d Müller in Malledulle, als Gläubiger eine Forderung zu stellen habc», ^r AmneldlMg und Darthuung derselben am 23. December 1850, Vormittag um 9 Uhr i" erscheinen, oder bis dahin ihr Amneldnugögesuch schriftlich zu üb.r. reichen, widrigens diesen Gläubigern "> dl'e Verlas-senscha't, wenn ste durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft wuid), kein weiterer An. spruch zustande, als in so fern ihnen ein Pfandrecht ge bühit. Sittich am 10. December 1850. Z. 2398. (2) Nr. 155l. Edict. Vor dem k. k. Beziiksgerichle Adelsberg habcn alle Jene, welche an die Verlassenschaft des, zu Adelsberg «ul> H. Nr. l w verstorbenen Franz Burger, Wirth und Nealitälenbcsiyer, als Schuldner eine Schuld zu zahlen, oder als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dar' ihlluna, derselben den 30. December l, I. Fn'ir, um 9 Uhr zu erscheinen, oder bis dahin ihr Amneldungs-gesuch sckiifllich zu überreichen, widrigens grgr» 6'stere im illeckiswege vorgegangen würde, tie Lltzleren aber sich die'Folgen'des §. 8l4 b. G. O. zuzuschreiben leibet, weide«, K.l. Äczlckögerichi Adelskcrg den >0. Dec. 1850. Z. 24U5. (1) Zahlungs - Aufforderung an die vormaligen Unterthanen und Grund-holoen der vereinten Güter zu Lustthal. In Folge dcr hohen Ministerial-Verordnung vom 9. August und 29. September 5850, kundgemacht durch die Neichsgesch« und Regierunas« Blatter t^IX. und (^XXIX., Nr. 326 und 369, sind dle sämmtlichen grundherrlichen Urbarial-For-dlrungü ^ Rückstände bis einschließig 1847 von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, widrigcnö diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um den Rückstandlern bedeutende, bn mehreren Parteien mit dcn Restbeträgen selbst in keinem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden nun diejenigen, die mit Urbarial - Gclo-und Natm-algicbigkkiten, Dom>nicalzin6, und sonstigen, aus dem bestandenen Unterthans-Verhältnisse herrührenden Leistungen bis nicln!''. l84?, und mit Laudemien b>s 7. September 1848 hieh»r anshaften, hiermit aufgefordert, die nwahnten Rückstände bis Ende Iän-ner 1851 um so gewisser an das gefertigte Verwaltungsamt abzuführen, als widrigens dicse Rückstände auf Kosten dcr betreffenden Restanten im Rechtswege eingetrieben werden. Verwaltungsamt der vereinten Güter zu Lustthal am Itt. December !U5tt. Z. 2386. (2) Zahlungs- Aufforderung anj die vormaligen Unterthanen und Grundholden der Herrschaft Radmannodorf. In Folge der hohen Ministerial-Verordnungen vom 9. August und 29. September d. I., durch die Rcichsgcsctz- und Regierungsblätter <^IX und C.XXIX, Nr. 326 und 369 kuud gemacht, sind die sämmtlichen Rückstände dcr grund-herrlichcn Urbarial-Forderungen bis cinschlicßig 1847 von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, widrigens diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um den Nückständlern bedeutende, bei einigen derselben mit den Restbeträgen in keinem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden nun diejenigen, welche mit Urbarialgeld- und Natural - Gicbigkciten, dann Leistungen, wie auch Zchent - und Vogtci-Schuldigkeiten bis incl,^. 1847, und mit l'audemicn bis 7. September 1848 anhcr aushaften, hiemit aufgefordert, die ^ erwähnten Rückstände bis Ende Jänner 1851 um so gewisser an die gefertigte Herrschaft abzuführen , als sonst diese Rückstände auf Kosten der Rcstanten im Rechtswege eingetrieben werde» würden. Herrschaft Radmannödorf am 1U. December 185U. Z. 24»8. A u ii o 11 c e. Der crgebcnst gefertigte patentirte Wildpret-händler in dcr Prov. Hauptstadt Laibach bringt zur Kenntniß daß bei ihm, wie gewöhnlich, ^lo° pret und auch die böhmischen Fasanen und Repp^ Hühner, so wie gemastete und ungemästete, geputzte oder lebende, auch ungarische Kapaunen zu haben sind. Sein Gewölbe ist am Platze Nr. 281, lm Eckhause neben der fürstbl,choflichen Residenz. ^ «. , . <. Anton M'klauzhlzh, Wildprethandler.