57 Amtsblatt Mv Laibacher Zeitung Nr. 9 Donnerstag den 13. Jänner 1870. Ausschließende Privilegien. Daö t. f. HandclSministerilim und das lömgllch ungarische Vliuisteriuin fiir i,'andwir» Iosrf Hentschel, .Unpferschniied in Wien. Mieden, Weiriuczerssasse Nr, I. auf die Erfindnn« eincö eigenthl!ml,cheu Wllssnh^zofc!ii<. si,r dn> Dam'r >incö Jähret«. 2. Dem Heinrich Triulani< in HerlialS, Vcrsssteigssassl Nr. 1«. auf die Erfindung. die Holz-Ialonsien anstatt dr^ OelanstrlchcS ,nit dilnnem Fournier zu belec,e,,. fl»r die Dauer einet« Jahres. Z. Den Johann Baptist Pichlcr nnd Franz ^iießner. Handelsleuten in Wien, Stadt, Walfischgnssc Nr. 4 , auf die Erfindung einer Verbessernnc, des Fcuer-Schuell^'ijscherS, filr die Dauer von zwei Jahren, 4. Dcui Victor Dclftrrdange, Incicuirnr iu Brüssel (Vcvoll-inilchtigter Eduard Schmidt iü Wien, Wicde», Pcmiglgassc Nr. 1), auf die Erfindung von Verbessernngeu iu der Coustructicm und dcil Bcrliiudimgen von Gai! und Wasserleitmigsrühren. slir die Dauer von zmei Jahre». 5>. Dem F. W, Hnfmann, WirthschaflSrath in Wien. Land-straße, obere Wcißgiirl'crstraßc Nr. 14, auf dic Erfindung einrr Nerbesserlinc, der Lnflvrulilation von geschlosscncu Näumeu, fiir die Dauer eine« Jahres. 6. Dem Heinrich Wcrurr Schulz, Baumeister iu Magdeburg (Peliollmiichtigtc Gebrlldcr Hörner in Wien, Wiedrn, Frenndgasse Nr. 12), anf die Erfindnilg eigenthümlicher Rölirbrnnnen mit dop^ peltwirteudeu Kolben, filr dir Dauer riucS Jahres. 7. Dem William Pallijer, lönigl. großbritanuischrr M,,jor in i!o>:don (Bevollmächtigter A. Heinrich, tciis, Rath iu Wien, Mariahilferstraßr Nr. l>), auf dir Erfindung von Verbesserungen an VcfestigiuigSinitteln fi!r Eisenbahnschienen, welche Vcrbcsserun gen zum Theil auch ^u auderen Zwecken verivendbcir sind, fllr die Dauer eines Jahres «. Dem Georg Eschlauer, Civil-Bau-Ingr»irnr in Salz bürg, auf dir Erfinduua. cinrr verbesserten Kittmass? zum Trockenlege« uasser Wäude, si!r die Dauer eine» Jahres. 9. Dem I. Crnsen, Stnhlwtiaren-Fabrisaiiten in Prag l!2<5, II, auf die Erfindung einer Krsselblech Schrägschncidcmaschiuc, silr die Dauer einet« Jahre«, Am 11. November 1»«9. 10. Dem Ernst Ferdinand Richter, Apotheker »»d Chcmilcr iu Verliu (Bevollmächtigter Vropold Eiscumann, Kaufmann in Vriluu), anf die Erfiudnna eine« Verfahre»« zum Entfetten m>d Äteiliil,!',» drr Wollr, <-Yar»c, Anopil^N'ollcn :c. , fiN' die Daxer uo» zwei Iahll'ü. Dics>: Elsinduilss ist iiu Königreiche Prsiifieii seit li6. April I8(:7 auf die Dauer vun fünf Jahren palentirt. 11 Dem M, Weingarlöhofer iu illosicrueuburg, Neusiedler-gasse Nl. s>3, auf die Erfiudnug eines eigmthiimlichcu Hohlmaßes siir allc Arten von Flüssigkeiten, besonders filr feuergefährliche, wie Petroleum u. s w., filr die Dauer eines Jahres. 12. Den John Arigham nnd Richard Vickerton, Maschiuen-fabrilantm zu Berwick on Tweed in Großbritannien (Bevollmächtigter Karl N. Specker in Wicu, Stadl. Hohcumarll Nr. ll), auf die Erfindung von Verbesserungen im Baue von Mähmaschinen, für die Dauer eines Jahres. 1A, Dr», Karl A, Spccler in Wien, Stadt, Hohenmarll Nr. N, auf die Erfindung eines eigenthümliche»! Verfahrens zur Ocwinnnüg von Benzol und sciucn Homotagen ans Slelulohlen: gas, filr die Dauer uun drei Jahren. 14. Den Alrrandrr Giitcrinann nnd Joseph Sachs, Chcmi« lcr, beide in Wie», Stadt, Hab^bnvgrrgasse Nr.5i. ans die Erfindung einer eigenthümlichen Methode in der Präparation von Lcinengc-spinnstrn, wodurch dies/ll'r eine beliebige Weichheit n>,d seidenartiges Ansehen erhalten, filr die Danrr eines Jahres. ____________________(Schluß folgt) (15k) Nr. 150. Kundmachung. Als Provisorische Scc-Ccidcttcn werden in S.M. Kriegsmarine Jünglinge aufgenommen, welche das 17. Lebensjahr erreicht, das 19. nicht überschritten, die Studien an einer Oberrealschule absol-virt haben, mit Zeugnissen zum mindesten der ersten Classe nnd in den mathematischen Lehrgc-gmstä'nden mindestens mit „genügend" classificirt, serners physisch ^ Secdicnste tauglich sind und "e Aufnahmsprüfung mit gutem Erfolge bestehen. Die Aufnahmsprüfung umfaßt: ^ "rNh^i.^ Theilbarkcit der Zahlen, Ge-"eme- und Dccimalbritche, Potcnziren, Aus-ba3" ^"' Quadratwurzel mit den brauch-tionen ^bkiirzungcn, Verhältnisse, Propor- b) Algebra. Die 4 Grundoperationcn, Potcn-5'"' ^u^ln, Proportionen, Logarithmen, Gleichungen des feiten Grades mit mehreren Unbekannten, Reihen, Kettcnbrüche, binomischer und Polmomischer Lehrsatz. 0) Geometrie. Planimetrie mit Inbegriff der Haupteigenschaften der Kcgelschnittslinien, Stereometrie, ebene und sphärische Trigonometrie, Anwendung der Algebra auf Geometrie, An-fungsgründe der analytischen Geometrie. ä) Physik. Allgemeine Eigenschaften der Kö> Per, Gleichgewicht und Bewegung, Eigenschaften der festen, tropfbaren und ausdehn-samen Körper, Akustik, Licht, Magnetismus, Elektricität und Wärme. ^ t,) Geographie. Kenntniß der Erdoberfläche nach ihrer natürliche« und politischen Einrichtung, die für den geographischen Unterricht unerläßlichen Punkte aus der Himmelskunde, specielle Geographie Europa's, Einthcilung der Länder nach Böllern und Staaten, Statistik Oesterrreichs im Bergleiche zu den anderen Hauptstaaten. 1) Geschichte. Uebersicht der Hauptbegebenheiten der Weltgeschichte in ihrem Zusammenhange, und zvlrd hiebei die eingehende Kenntniß der Geschichte Oesterreichs erfordert. x) Deutsche Sprache. Schriftliche Aufsätze, Sicherheit und Gewandheit in klarer Darstellung der Gegenstände, Kenntniß der bedeutendsten Erscheinungen der neueren deutschen Literatur. Die Kenntniß fremder Sprachen wird eine besondere Berücksichtigung finden. Die an der Marine-Academic in Fiume Von einer daselbst zusammenzustellenden Commission abznhaltende Prüfung gilt als mit Erfolg bestanden nur in dem Falle, wenn der Bewerber aus allen Gegenständen zum mindestens mit „genügend" classificirt wird. Vom Tage der Ernennung zu provisorischen See-Cadettcn treten die Bewerber in den Genuß der Gage jährlicher Z72 fl., mit welcher am Lande der Bezug des cumpctenten Quartier-, einqcschifft hingegen des festgesetzten Schiffskostgeldcs verbunden ist. Die Neise zur Aufnahmsprüfung haben dieselben auf eigene Kosten zu bewirken. Die Aufnahmsgesuche sind von den Eltern oder Bormündern sofort an die Marine-Section des Reichs Kriegs-Mini-sterinms zu richten und derselben der Tauf- oder Geburtsschein, das Impfungszeugniß, das von einem graduirten Militärärzte ausgestellte Zeugniß über körperliche Tauglichkeit zum See- und Kriegsdienste, die Schulzeugnissc über die absolvirtcn Studien und gelernten Sprachen, endlich ein von! der politischen Behörde ausgestelltes Zeuqniß über! das tadellose Borleben des Aspiranten beizuschlicßcn. Wien, den 8. Jänner 1870. Von der Marinc-S'cctwn dco k. k. Neicho-Kriego-Winilieriumo. (14—1) Nr. 35.. Licferuugs-AusschmlM. Bei der k. k. Bergdircction Idria in Krain werden R5«>«> Motzen Weizen, R4«>«> „ Korn, »«>«> „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angckanft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzcn Weizen !muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-schaftsamtc zu Idria im Magazine in den cimcw tirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen und ! jenes, welches den Qualitäts - Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück-gestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Ge- treide der gleichnamige» Gattung um den contractmä-ßigcn Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intcrvcnircn. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthfchaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide I000 Idria zu stellen, nnd es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, di? Berfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-kreuzcr pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme ! des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections- cassc zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classcnmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Han-dclstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3ll. Jänner 5850 bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis loeo Idria zu stellen. Sollte ein Offert aus mehrere Körner gattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nm für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Bertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 1 Operc. Badium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapiercn zu dem Tages-coursc, oder die Quittung über dessen Dcponirung bei irgend einer montanistischen Casse oder der k. t. Landeshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widri^ gens auf das Offert keine Rücksicht genommen weiden könnte. Sollte Contrahent die Bertragsverbindlichkei-ten nicht zuhalten, so ist dem Acrar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an den: Badium, als an dessen gesammtem Bcrmögcn zu regressiren. 8. Denjenigen Offerer,ten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Badium allsobald zurückgestellt, der Erstehcr aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis Onde Februar RW^tzD, die zweite Hälfte bis Mitte März tG?V zu liefern hat. 9. Auf Berlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von der k. k. Bergdirection gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Bcrgütung der Frachtspcscn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ber-lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten allc jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dingnissc erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Contracts-Bedingun-gcn machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die ans dem Bertrage etwa entspringenden Rcchtsstreitigkeiten, das Acrar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch dic hierauf Bezug habenden Sichcrstellungs und Erccutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k. k. Berstdirection Idria, am 1. Jänner 1870.