1279 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr.t8l). Mittwoch den 10. August 1870. Ausschließende Privilegien. 1. DaS l. l. Haiidrlomiiiislttill!!! »»d das wnigl, ungarische Ministerium für l'aiidwirlhschns!. Ilidnstrie und Handel haben dlc Anzeige, daß H. und A. Slnrsbng, Kanflc»le.in Berlin, d°S ausschließliche Vrnlchimqsrechl des denselben unterm 31stcn ^uli 1809 crlhl'iXen Privileqimnß auf die Erfindung, Fraueu-Mtten'ijlte und Manl.l durch Filzen von Wolle ohne Nahl anzu-fertigen, mit Cession .!en, daß auch am 27. und 29. August 1870 das Uebungsfchießen stattfindet, wogegen dasselbe "u 6. 7. und 9. September 1870' unterbleibt. Es werden demnach die fcharfen Schießübungen bei Viwllch, am 8. 9. 10. 11. 12. 13. 16. 17. 19. 20. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 29. August d. I., stets von Morgens fünf Uhr bis Nachmittags 2 Uhr stattfinden/ was zur Berichts 1870 3 ^' "' Kundmachung vom 22. Juli wird ^^' ^'"^ öffentlich bekannt gegeben Laibach, am 6. August 1870. /l)er k. k. Landespräsidcnt für Krain: ^lsslttuud Freiherr «vnrad v Oybeöfeld m. l' (278-1) Nr. 4676. Kundmachung. . Im Sprengel des k. k. Oberlandesgerichtes lst eine für das Herzogthum Stciermark sistcmi-sntc adjutirte Auscultantenstclle in Erledigung gekommen. Bewerber um dieselbe haben ihre gehörig belegten Gesuche im Wege ihres unmittelbaren Bor-gesetzten bei dem gefertigten Präsidium bis längstens 2 5. August 18 70 einzubringen. Graz, am 8. August 1870. ^'om Presidium des k. k. Wöel landcsgcrichles. (275—2) Nr. 4443. Kundmachuug. Im Sprengel des k. k. Oberlandesgerichtcs ^raz sind eine adjutirte und vier eventuell füuf "lcht adjutirte Auscultantenstellcn fiir das Herzogtum Krain zu besetzen. Bewerber nm diese Stellen haben ihre gehörig fegten Gesuche zugleich unter Nachweisung der Kenntniß der Landessprache bis 15. August 1870 s?. ^'geschriebenen Wege' bei dem gefertigten Prä-"diulu einzubringen. Graz, am 30. Juli 1870. ___^ lt. Wl'erlaudcogerichto-Präsidium. (273^2s— Nr. 548. Cvncurs-Edict. . Bei diesem k. k. Landesgerichtc sind zwei Landes ^nchtsrathsstellcn, mit dem Gehalte von 2000 si. ^ < "Ue und mit jenem von 1800 fl. die andere, Stell"" ^"^^ ^^ graduellen Vorrückung zwei gleiche ^U nnt dem W^lte von 1600 fl. und mit dem Vorrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 1800 fl. und 2000 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stellen haben ihre Gesuche bis zum 25. August d. I. diesem Präsidium im gesetzlichen Wege zu über' reichen. Klagenfurt, am 6. August 1870. Vom Präsidium des k. k. fandesgerichtcs. (274^2) Nr. 877. Kundmachung. Bei der l. k. Finanz Direction für Krain ist eine Eonceptsprakticantcnstcllc mit dem Adjutum jährlicher 400 ft. in Erledigung gekommen. Eompetenzgesuche sind, unter Nachweisung der juridisch politischen Studien, Staatsprüfungen, Kenntniß der krainischen Sprache und der allenfalls abgelegten Gefälls^Obergerichts-Prüfung, binnen vier Wochen beim Finanz-Directions Präsidium in Laibach einzubringen. Laibach, am 1. August 1870. (268—3) Nr. 6696. Edict. Bei dem hiesigen k. k. Steueramte erliegen nachstehende Depositen, als: ll) 8ul) Iourn.-Art. 3 60 1850 der Betrag von 1 ft. 50 kr. an rückzuzahlenden Requisitionen unter französischer Epoche; I>) nid Iourn.-Art. 31 äl/ 1857 die 5"/.. National Anlehcns Obligation vom 1. Jänner 1850, Z. 3587, pr. 140 ft., auf unbekannte Theilhaber an den in der politischen Depositen tafse zu Plauiua gelegenen Requisitions und Robotvergütungcn lautend; <') x,ch Ioiirn. Art. 7 ck, 1857 die Ausglei-chungs-Interesscn von der Obligation ^ud d pr. 2 ft. 45. kr.; und (!) Md Iourn.-Art. 8 ck^ 1866 die von derselben seit 1. Jänner 1855 bis 1. Juli 1865 anerlaufenen Interessen pr. 78 fl. 25 V, kr. in Silber. Alle diejenigen, welche auf eine oder die andere dieser Posten irgend einen Anspruch erheben, werden hicmit aufgefordert, denselben binnen 45 Tagen Hieramts anzubringen und dessen Standhaftigkeit in legaler Form nachzuweisen. K. k. Vezirkshauptmannschaft Loitsch zu Planina, am 30. Juli 1870. (270—2) Nr. 1304. Lieferungs-Ausschreiben. Bei der k. k^Bergdirection Idria in Kram werden H«<>«> Motze» Weizen, 3«>«>Q „ Korn, H «><>«> „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rem, trocken nnd unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfuud wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für M zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um deu contractmä-ßiqen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Ueber^ nähme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des f. k. Wirthschastsamtcs als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Liese-rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide I000 Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desfelbcn der Wertsfrächter vou Seite des Amtes verhalten, di? Verfrachtung von Loitsch nach Idria um deu festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-casse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classcnmäßig gestempelte Quittung, wenn der Erstchcr kein Gewcrbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis:t«.A„auft Z»5o, bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liesern Willens ist, und der Preis I000 Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot sin mehrere, oder auch nur sür eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichcrstcllung für die genaue Zuhal-tllng der sämmtlichen Bertrags - Verbindlichkeiten ist dein Offerte ein 10perc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages-coursc, oder die Quittung über dessen Depouirung bei irgend einer montanistischen Eassc oder der k. k. Landcshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Eontrahent die Vertragsverbindlichkei-tcn nicht zuhalten, fo ist dem Acrar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regressiren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis Gnbe September