Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. Nr. 293. Freitag den 22. Dezember 1854. Z. 752. -. K. k ausschließende Privilegien Auf Grundlage dcs a> h, Privilcgiengesetzes vom >5. August 1852, hat das Handelsministerium am W. November »854, Z. 255i:^I88!l, dem Poisat-Oncle ^ Komp. in Paris, über Ansuchen seines Submandatars Anton Freiherrn v. Sonnen! Hal, Zivil-Ingenieurs, Wiedcn Nr. 53 patcntirt. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat unterm >3. November l«54, Zahl 25,71^,899, das dem Franz Bozek, Mechaniker in Prag, unterm 5 Jänner >854 verliehene ausschließende Privilegium , auf eine Verbesserung in der Erzeugung der Kreissegment - Wäschmangen, auf die Dauer dcs zweiten Jahres verlängert. Die Privllegiumsbeschrcibiing, auf deren Geheimhaltung nachträglich Verzicht geleistet wurde, befindet sich nunmehr im k k. Privilegien-Archive zu Jedermanns Einsicht in Aufbewahrung. Auf Grundlage dcs a. h. Privilegiengc-setzes vom »5,. August 1^52, hat das Handelsministerium unterm 10. November IA54, Zahl 25«29j 1893, dem Johann Aich, Galvaniseur in der Eisenwarenfabrik dcs Anton Fischer zu Furthof bei Hohcnberg in Niederöstcr-reich, auf die Erfindung einer Erzcugungsmc-lhode der zu bautechnischcn Zwecken zu verwendenden galvanisirtcn Eiscnwarcn, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer von drei Jahren verliehen, D>e Privilegiums-Beschrcibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage dcs a. H. Privilegiengesetzes vom 15. August >85>2, hat das Handels« Ministerium unterm !<>, November 185,4, Zahl 25«32jl89«, dem Josef Müller, Ingenieur der k, k, landesbefugten Maschinenfabrik von C. F Breitfeld in Prag (wohnhaft Nr,C 524^2), auf die Erfindung einer Walzenprcsse zur Gewinnung des Saftes aus vegetabilischen Stoffen, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer von zwei Jahren verliehen. Die Pnvilcgiumsbcschreibung sammt Zeichnung , deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k, k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a, h, Privilegiengesetzes vom 15, August «852, hat das Handelsministerium am >3. November »854, Z 25935jl922, dem Franz I. Murmann, Privatmanne, und dem Ludwig Krakowizer, geprüften Apotheker, beide wohnhaft in Hiehing,, Altgasse Nr. 45, auf nachstehende zwei Erfindungen, und zwar: 1. Auf die Erfindung eines Verfahrens, jedes Gewebe feuerbeständig zu machen und , 2, auf die Erfindung eines Verfahrens, jedes ' Gewebe wasserdicht zu machen, zwei gesonderte ausschließende Privilegien, für die Dauer Eines Jahres verliehen. ' Die Privilegillmsbeschreibungcn, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befinden sich im k' k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. H. Privilegiengesetzes vom 15. August ,852, hat das Handelsministerium am 13. Oktober d, I , Z. 23624) l?t»4, dem Eduard Ca ri - M a n tra nd, Chemikerin Pans, über Einschreiten seines Bevollmächtigten Georg Märkl, Privatbeamter in Wien (Josef-stadt Nr.«',), auf eine Erfindung und Verbesserung in der Fabrikation des Phosphors und der Phosphorsäure, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Dieser Gegenstand ist in Frankreich seit dem 9, Februar >^54 auf die Dauer von fünfzehn Jahren patcntirt. Die Privilegiumsdeschrcibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k.k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat am lx Oktober »854, Z, 24«,8^>79-<, das dem Franz Polin, Hutmachermeister in Wien, am 3l Dezember !»4« verliehene ausschließende Privilegium auf die Erfindung einer wohlriechenden elastischen Gummi-Alcmmi-Steife zur Konservirung der Hüte, auf die Dauer des neunten und zehnten Jahres mit Ausdehnung der Wirksamkeit auf den > Umfang des gesammten Reiches verlängert. Das Handelsministerium hat am 20. No-Member l85l, Iahl 2849/ verliehenen ausschließenden Privilegium auf die Erfindung, aus gewöhnlichen Fourmeien jeder harten und weichen Holzgattung, mit der Four-' »ierjage viereckige Zündhölzchen zu schneiden/ auf Grundlage der von dem k. k. Notar Dr. ,' Gustav Po be heim in Wien, legalisirten Zessionsurkunde vom 25. September l«54, an Claudius Freiherrn v, Bretton übertragen' habe, so daß Letzterer nunmehr Alleineigenthümer diesis Privilegiums ist, zur Wissenschaft genommen und die vorschriftsmäßige Einrcgi-strirung dieser Privilegiums-Uebertragunq veranlaßt. Das Handelsministerium hat am 2l. November ,8'.!, Z. 2409^,8l,l, die Anzeige/ daß Mayer Mandl, Handelsmann in Preß-! bürg, seinen Antheil an dem ihm und seinen^ Bruder David Mandl, Fabriksverschleißcr in' Wien, unterm 3. Juni »83 gemeinschaftlich^ verliehenen Privilegiums auf die Erfindung und! Verbesserung in einer sowohl auf die unverwebte Seide als auch auf die fertigen Bänder anwendbaren Appreturömasse, auf Grundlage der von dem k k, Notar Dr. Leon Mikocki legalisirten Zessionsurkunde ddo. Wie» «m l8. September l8.,4, an seinen Bruder David Mandl übertragen habe, wonach Letzterer Alleineigenthümer dieses Privilegiums geworden ist, zur Kennt-"iß genommen und die vorschriftsmäßige Ein-reglstnrung dieser Uevertragung veranlaßt Auf Grundlage des a. h. Privilegiengesetzes vom ,5. August ,852 hat das Handels-^"^"'""' "'" '"- November ,85., Zahl ^'^ dem Johann Kaurzil, Schlo-s"7^ ""d Maschinisten, dann dem Ignaz Kau. zu be.de m Wien (Wieden Nr. 8 m?.. ^ ^f'"du"g einer Wasserhebemaschine, wo urch das Wasser auf jede beliebige Höhe w7k ^°^"<"d welche' ^icht nur bei Berg-we ken und Mühlen, fondern auch bei den g?-w° n.chen Pumpen, vorzüglich aber bei den A wntzen m.t Vortheil angewendet werden D : 3' 7^) '^"ves P^vil ium sür die I Dauer Eines Iahrcs verliehen. Die Privilegiumsbeschreibung deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Daß Handelsministerium hat am 24. November 1854, ,-mli Nr. 2tt«4^l97l, das dem Julian Galletzky, durch seinen Bevollmächtigten I. G. Bartsch unterm >5 Oktober 1853 verliehene ausschließende Privilegium, auf die Erfindung und Verbesserung in der Erzeugung eiserner Möbel, auf die Dauer dcs zweiten Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat unterm 26 No-l vember l. I., Z. 2664?) »973, das dem Cyrus Stanislaus F»>ry am 7. November »85,3 verliehene ausschließende Privilegium, auf die Erfindung, bestehend in, nach einem neuen Systeme konstruirten Heiz-Apparaten für den häuslichen Gebrauch und zu industriellen Zwecken, auf die ! Dauer des zweiten Jahres verlängert. DaS Handelsministerium hat unterm 26. November >8.'»4, Z. 2!!'), aufdie Dauer des zweiten Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat am 26. November l854,'Z 26645)197», das dem Cyrus St. Fery am 15. Oktober l8'>3 verliehene Privilegium, bestehend in der Erfindung neuer Voirich-tungcn an Rösten und Oefen zum .heize» der Dampfmaschinen und zu verschiedenen anderen industriellen Zwecken, auf die Dauer dcs zweiten Jahres verlängeit. Das k. k. Handelsministerium hat am 2tt. November l8',4, Z, 2««^ l»7<», das dem Franz Bienertam 28. Oktober ! 84 l verliehen- ausschließende Privilegium auf die Verbesserung der Resonanzböden auf die Dauer des eilften und zwölften Jahres mit Ausdehnung der Wirksamkeit auf den Umfang des gesammten Reiches verlängert. Das Handelsministerium hat am 24, November »854, I. 2«4:j?^ 195,9, das dem Simon Kirschner unter dem 5. Dezember >8.'»3 verliehene ausschließende Privilegium, auf die Erfindung eines Bindungsmittels, Chemisch-Wciß oder Albin-Leim genannt, auf die Dauer dcs zweiten und dritten Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat unterm 24, November I«54, Z. 263«^>9.',8. das dem Stefan Giergl in Pesth am 7. November l«53 verliehene ausschließende Privilegium, auf eine Erfindung, Bilder auf Spielkarten nach den Grundsätzen der Perspektive auszuführen, auf die Dauer des zweiten Jahres verlängert Auf Grundlage des a. h. Privilegiengesetzes vom >5, August «852 hat das Handelsministerium am 27. November 1854, Z. 2«729^l!j77 dem Anton Leibinger, Zuckerfabnksgcsell' schaftcr zu Domazelitz in Mähren (wohnhaft in Wie», Landßraße Nr. 374), auf die Erfindung, mittelst einer neuen hydraulischen Presse den bei der Rübenzucker-Fabrikation gewonnenen Rüben-brci, ohne denselben in Tücher oder Sacke zu packen und zwischen Platten zu lcgen, auszupressen, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eineß Jahres verliehen. Die Privilegiumöbeschreibuna, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich >m k. k. Privilegien.Archive in Aufbewahrung Auf Grundlage deS a, H. Privilegiengesetzes vom ,5 Aliaust I"52 has das HandclZministe-i?m unterm^!) Nov. '«54, Z, 28^2083, 1N24 dem Ludwig Josef Melicher, Doktor der Medizin und Chirurgie, dem Operateur in Wien, I auf die Erfindung eines orthopädischen Stuhles zur Erhaltung der geraden Haltung des Körpers, Verhütung der fehlerhaften Haltung, Schiefheit und Verkrümmung des Rückgrades, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Priuilegienbeschrcibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive. Das Handelsministerium hat unterm 19. November d. I.,Z. 2582lj<9i5, die Anzeige, daß Anton Kussin, Privatier in Wien (Stadt Nr. 942), das ursprünglich dem Andreas Regensburg er verliehene und durch Zession ddo. Pesth am l. April »854 an ihn, Anton, Kussin, vollständig abgetretene ausschließende Privilegium ddo. l5. Oktober l853, auf die Erfindung eines neuen Verfahrens und Apparates, um alle Gattungen Fett ohne Verlust zu destilliren, aufGrundlage der vom k. k. Notar Lorenz Fohleutner in Wien beglaubigten Zessions-Urkunde ddo, 28 September t854, an die k. k, priv, Millykerzen-Fadriks-Aktiengesellschaft vollständig übertragen habe, zur Wissenschaft genommen und diese Ueber-tragung im k. k. Privilegien Archive einregistri-ren laffen. Gleichzeitig wurde dieses Privilegium für die Dauer des zweiten, dritten, vierten und fünften Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat am »9 November 1854, Z. 2582HI9I4, das dcm Anton Plischke in Wien verliehene ausschließende Privilegium ddo. 12. Oktober »853, aufdieEr-sindung einer neuen Näh- und Tambourirma-schine, auf die Dauer des zweiten Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat unterm 17. November »851, Z 2627Hl944, das dem Friedrich Pa get und Johann Baptist Hammerschmidt in Wien unterm 29. Oktober »853 verliehene ausschließende Privilegium, auf die Erfindung und Verbesserung in der Konstruktion der Wasserzufuhr und der gasdichten Verschlüsse der sogenannten englischen Retiraden/ auf die Dauer des zweiten Jahres verlängert. Auf Grundlage des a. h. Privilegiengesetzetz vom 15. August l«52, hat das Handelsministerium unterm 2«. Nov. »854 , Z. 25628^92, der Barbara Schmidt in Wien, wohnhaft in der Vorstadt St. Ulrich Nr. 46, auf die Erfindung, Fußsocken aus einem Stück mit nur einer Naht aus jedem gewebten Leinen- oder Wollstoffe zu erzeugey, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbcschreibung, deren Geheimhaltung nicht angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive zu Jedermanns Einsicht in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. h. Privilegiengesetzcs vom »5. August »852, hat das Handelsministerium am 2U. November l, I., Z. 2«735jl983, dem Franz Hafner, Hausbesitzer in Wien (wohnhaft in der Leopoldstadt Nr. 657), auf die Erfindung, nasse Wände binnen 24 Stunden dauerhaft trocken zu legen, so, daß weder die, Kälte noch die Hitze dagegen einwirken könne, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Priuilcgiumsbeschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. H. Privilegiengesetzcs vom 15. August ,852, hat das Handelsministerium unterm 2N. Nov 1«54, Z. 2673 l^l 979, dem C. Heinrich Narren s, Privatier in Wien, Erdberg Nr. 398, auf die Erfindung eines transportablen Pferdegoppels, welcher durch die Anwendung von Rädern mit Holzkämmcn einen leichteren Betrieb gestatte, jeder Witterung ohne Nachtheil ausgesetzt werden könne, zerlegbar sei, durch seine Größe und Lage der Getriebe bei geringem Gewichte eine große Stabilität und Triebkraft darbiete und überall mit Vortheil benützt werden könne, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Gcheim> Haltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. h. Priuilegiumsgesetzes vom >5. August »852 hat das Handelsministerium unterm 20, November d, I., Zahl 2673Uj»978, dem Albert Eckstein, Chemiker in Pesth (wohnhaft in der Franzensstadt Nr. 2N), auf die Erfindung einer neuen Tinte, unter dem Namen »Camäleon-Tinte" zu bereiten, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiums-Beschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat am 2l. November »854, Z. 240»H1794, die Anzeige, daß Karl Dinkler, Graveur in Wien, das ihm unterm 2l. Jänner »853 verliehene Privilegium auf die Erfindung, Biegeleisen zu verfertigen, welche durch die darin angebrachte Heizung vier bis sechs Stunden bei gleichmäßiger Hitze zum Biegeln verwendet werden können, in Gemäßheit der von dem k. k. Notar Dr. Heinrich Mayr legalisirtcn (Zessionsurkunde ddo. »2. Juli »854, an Friedrich Din kler in Wien vollständig übertragen habe, zur Kenntniß genommen, und die Registrirung dieser Pri-vilegiums-Uebertragung veranlaßt. Auf Grundlage des a, h. Privilegiengesetzes vom »5. August !852, hat das Handelsministerium am 20. November »«54, Z. 2632?^ »949, dem Wilhelm Goldstein, Uhrmachermeisterin Pesth, auf die Erfindung, das Varüren der Uhren durch Kompensationtz-Pendcl gänzlich zu beseitigen, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eincs Jahres verliehen. Die Privilegiums-Beschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des allerhöchsten Privile-gicngesctzes vom >5. August »852 hat das Handelsministerium am 2U. November »«54, Z. 26»2«jl.935, dem Franz Lengyel, Anthcil-besitzer eines Privilegiums zur Erzeugung von Blech-Kochgeschirr in Pcsth (Theresienstadt, Fabrikengasse Nt. 5,), auf die Erfindung eines neu verbesserten Sparherdes »Oekonomie-Commod-Herd« genannt, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat am ^4 Oktober »854, Z.2lW4^»65l, die Anzeige, daß Johann Schabratzky, bürgl. Hafnermeister in Glogg-nitz, seinen Antheil an dem ihm gemeinschaftlich mit Friedrich Pfob unterm 4. August 1«52, auf eine Verbesserung in der Konstruktion der Zimmeröfen verliehenen Privilegium, auf Grundlage der von dem k. k. Notar Dr. Josef Grimmi n-ger legalisirten Zessionsurkunde ddo. Gloggnitz am 15». August »"54, an den mitprivilcgirten Friedrich Pfob, derzeit Werksbeamtcn bei L. Gogo zu Hollenstein in Oberösterreich, derart vollständig übertragen habe, daß Fliedrich Pfob nunmehr der alleinige Eigenthümer dieses Privilegiums ist, zur Kenntniß genommen und die vorschriftmäßige Einregistrirung dieser Uebertragung veranlaßt. Auf Grundlage des a. H. Privilegiengesetzes vom »5 August 1852, hat das Handelsministerium am »3. Oktober 1854, Z. 18798^1381, dem Karl Winternitz, Professor an der Realschule in Preßburg, und dem Rudolf Lechner, Universitätsbuchhändler in Wien, auf die Erfindung von sogenannten Länderspielen für Kinder, wodurch dieselben ohne Lehrer und ohne Unterricht die Weltthelle und die einzelnen Länder rücksichtlich ihrer Lage, Gestalt, Meere, Flüsse, Berge und Hauptorte nebst der nachbarlichen Umgrän-zung, im Spiele erlernen sollen, ein ausschließendes Privilegium auf die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. h, Privilegiengesctzes vom »5. August »852, hat das Handelsministerium unterm !3, Oktober »854, Z. 2l659)l«43, dem Karl Müller, Optiker und Mechaniker in Wien, auf eine Verbesserung, darin bestehend, daß den stereoskopischcn Porträts durch Zusammenstellung färbiger Gläser Leben und Natürlichkeit gegeben werde, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbcschreibimg, deren Geheimhaltung nicht angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive zu Jedermanns Einsicht in Aufbewahrung, Auf Grundlage des a. h. Privilegicngesetzes vom »5. August 1852, hat das Handelsministerium am »2. November »854, Z.2632H»9^8, dem Julius Cäsar Fornara, Doktor und Chemiker in Trieft, auf die Erfindung geruchloser Aborte und einer bei denselben und andern Un-rathsortcn anwendbaren desinfizirenden Flüssigkeit, ein ausschließendes Privilegium auf die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privllegiumsbeschreibuüg, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. H. Privilegiengesetzes vom >5 August »852, hat das Handelsministe-rium unterm !3. Oktober »851, Z. 2l5.',^l iiI2, dem Ernst Geßn e r, Tuchfabrikanten zu Aue im Königreiche Sachsen, über Ansuchen seines Bevollmächtigten Friedrich Richter, Mechaniker in Brunn, auf die Erfindung einer Tuch-Rauhmaschine, wodurch die gerauhte Seite des Tuches frei dem Auge vorliege, das Tuch an vier oder mehreren Stellen gleichzeitig vor- und rückwärts in fortwährendem Gange gerauht und das Breithalten des Tuches erreicht werde, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer von vier Jahren . verliehen. Im Königreiche Sachsen ist diese Erfindung seit »2, Jänner »854 auf fünf Jahre vatentirt. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhaltung nicht angesucht wurde, befindet sich im k. k. Prwilegiums-Archivc zu Jedermanns Einsicht i» Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. h Primlegicngcsetzes vom »5, August 1852, hat das Handelsministerium unterm !?. Oktober d. I., Z, 232?3.lI734, den in Paris wohnhaften Gutsbesitzern Andreas Köchlin , Napoleon Josef Vicomtc Duchatel und dem Ludwig Josef Antun August von Perpig nan, über Einschreiten ihres Bevollmächtigten Jakob Franz Heinrich Hcmberger, Priuatgeschäftsvermittler in Wie» (Stadt Nr. 782), auf die Entdeckung und Verbesserung einer Verfahrungsart bei der Erzeugung des Beleucht tungsgases mittelst Holz, Theer, faseriger Materien des Pflanzenreiches, der Abfälle bei verschiedenen Industrie-Artikeln u, s. w., ein auösäM-ßendes Privilegium für dieDaner von drei Jahren verliehen. Dieser Gegenstand ist in Frankreich seit dem 26. Jänner 1n53 auf die Dauer vo» fünfzehn Jahren patcntirt. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhaltung nicht angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive zu Jedermanns Einsicht in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. H. Privilegiengesetzes vom 15. August 1852, hat das Handelsministerium am 17. Oktober 1854, Z. 2l4»4j'.'>9l, dem Eduard Ruttre, Fabrikanten in Paris, über das von dessen Bevollmächtigten Georg M ärkl in Wien (Iosefstadt Nr. 65) gestellte Ansuchen auf die Erfindung und Verbesserung einer Maschine zum Auszupfen der Hadern aller Art, wodurch selbe wieder auf's Neue zum Verspinnen gebraucht werden können, ein ausschl>^ ßendes Privilegium für die Dauer von zwei Iah^ rcn verliehen. In Frankreich ist diese Erfindung und Verbesserung seit ,8, Februar ,853 auf fü'nszcy" Jahre patentirt. . Die Privilegiumsbeschreibung, deren ^h"", Haltung nicht angesucht wurde, befindet sich . k. k. Privilegien-Archive zu Jedermanns E>»M !>'n Aufbewahrung. 10*5 3. 754. 3 (l) Nr. I5968. Kundmachung. Laut einer Eröffnung der k, k. Statthalterei für Steiermark werden von der Friedrich Gig» Mund Freiherr von Bchwitzen'schen Stiftung für das Jahr 185,5 fünf Probenden in dem mit Hof> kanzleidekrete vom 6. August 1846, Z. 2542^, bestimmten jährlichen Betrage von 120 si. für arme Witwen oder Fräulein aus dem krainischen Herrenstande zu vergeben sein. Jene armen Witwen oder Fräulein, welche dem trainischen Herrenstande angehören, oder ihre Ansprüche auf die Verwandtschaft mit demLtiftec gründen, und sich um die Verleihung einer dieser Präbenden bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine und dem Armuthszeugnisse, oder eine Verwandtschaft mit dem Stifter nachwei» sende Urkunde, belegten Gesuche bis 15. Jänner 1855 bei dieser Landesregierung zu überreichen. Von der k. k. Landesregierung für Krain. Laibach den 18. Dezember l854, Gustav Graf v. Chorinsky >n/ii., k. k, Statthalter. 3. 753, -< (l) Nr^8602. Kundmachung. Bei der am l. Dezemb.r »85,4 in Folge des allerhöchsten Patentes vum 21. März 1818 vorgenommenen 262sten (??st<>n ErgänzungS) V.r-losung der ältern Stuatsschuld ist die Serie Nr. 480 gezogen worden. D>ese Serie enthält die nied.rösterreichisch-ständischen Arrarial «Obligationen des KriegSdar-lehens vom Jahre 1795 d,s 1799 I.il, :> zu 5^/,, und zwar Nr. »3994 bis einschlichig Nr. 18»99, im gesammten Kapitalsbecrage von 1,025 461 fl. 28 kr., und im Zmsenbetrage nach dem herabgesetzten Fuße von 25636 st 32 kr. Die in jener Serie enthaltenen Obliga» tionen wilden, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 21. Mär; »8»8, ge gen neue, zu dem ursprüngliche» Zinsfüße i» C. M. verzinsliche Staalsschuldverschreibungen umgewechselt werden. Ferner ist bei der am I. Dezember 1854 vorgenommenen 5ten Verlosung der Selien der ungarischen Zentral-Eisrndahn - Obligationen di> Serie I''., >n welcher die O^ligationc» i, 250 ft. von Nr. 687« biS Nr. 7375, und u »000 ft, von Nr. 7376 biS Nr. 8250, im Kapitalst trage von Einer Million Gulden enthalt.« si»d, gezogen worden. Die Zurückzahlung dieser Obligationen wird in Folge der bestehenden Bestimmungen nach Ablauf von dreizehn Monaten, am 2. Jänner »85,6 erfolgen. Dieß wiid in Folge hohen Finanz Ministerial: Erlasses vom 3. Dezember d. I, Zahl 22>0«. zur W ss.nsch^ft btkannt gegeben. K, k. Steuer-Direktion Laibach am 13. Dezember 1854. BAZGLA S. O 262tim (771iin dopolnivnim) 1. De-cetnhra i8Ö4 vsled najvisjega palenta ai-Marca 1818 n;i|)ravljenim sreckovanju sta-lejega der/iavncga ciolga, je bila seria slev. 480 vzdignjena. Ta seria zapopada zdolnje-avslrianske stanovske erarialne obligacie vojsltcne«a posojila lot 1795 do 1799,, Lit. a po 5 % , in siccr slev. 13994 do vstevno l8igq, v skupnim kapilaluim znesku i,O25./(6l fl. 28 kr. in 7, obreslmi po znizanim merilu 2Ö636 gold. 32 kr. Obligate v lej serii zapopadc ne se bodo po dolucbah najvisjega palenla ai. Marca 1818 za nove po pervolnim ob-restnim merilu v konv. dnarju izobre»lljivc tlerzavne dolzne pisma zamunjevale. L)"lj(; je bila 1. Decembra i8Ö4 o 5tini lzsreckovanju serij obligazij ogerske vsred-nje /-oleznice seria F »zdignjena, v kleri so obligacie po afto gold, öd slev. 6876 do 737Š i" po looo gold, o'd slev. 737h do 82ÖO v kapitalnim znesku enega milio-ua gold. Te obligacie se bodo vsled obslojecib dolocb cez Lrinajsi mescov 2. Januaija »856 nazaj placevale. To sc vsled raapis« visort'ga iliui stvc-npga ministerstva 3. DcHeinbr* I. I , šu-v. 22106, vedili da. C. k. davkno vodslvo v Lj-ib'jani i3. Üeci'inbra 1804. Z. 748. « (2) Nr. 154 »9 Kundmachung wegen Herstellung der Wächterhäuser auf del Btaatsnflnbaynslrecke zwischen Laibach und Loitsch. In Folge hohen Ministerial» Ellasseö »om «. Mai l. I,, ,^ahl "°^„ und 7, August »854, Zahl »145/H. U,, wird die Herste^ lung von Einem doppelten und 34 einfachen Wächtnhäusern zwischen Laiback und Loitjch auf del t. t, südlichen Btaatseisenbahn im Wege der öffentlichen Konkurrenz duich U.bet-reichung schnfllicher Offerte an den Mindestfor dernden übel lassen. Denjenigen, welche diese Bauführung zu über nehmen beabsichtigen, wiid Folgendes zur Richt-schnür besannt gegeben: 1. Vs sind die Kosten für diese »5 stück Wächterhäuser mit »24.8»8 ft, 34 tr. piälimioill wolden. 2. Die auf einen »5 kr. Stempel ausgefer tigten Offerte müssen längstens bis »5, Iännei-1855 Mittags um 12 Uhr versiegelt und mic der Aufschiift: >/Änbot zur Herstellung de> Wächterhäusei zwischen Laibach und Ü 0 its ch" versehen, bei c>er k. k. Zentral. Direction für Eisen-bahnbauten in Wien, Wollzeil Nr. 867, eingebracht werden. 3 Jedes Offert muß den Vor. und Zuna-men deö Offcrenten, und die Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an de» (zinheitspreisen ist in Pcrzcnten, und zwar sowohl mit Ziffern als Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Be dingungen n,cht entsprechen, oder andere Bedin> gungen entdalten, tonnen nicht beachtet werden, 4. Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von deilei Bauten bei den ElaatbeiscnbalMn nicht bereits darge-than hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaub würdige Arc »achivciscu. Ferner hat delselbl' auö drücklich zu c> klären, daß er die aus den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Kostenüberlchläge, Preis-tabellen, allgemeinen und besonderen Baubeding' nisse und die Bai,beschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, »nd sih qrnau darnach benehmen wolle, zu welchem Bchufe er die er» wähnten Dokumente »och vor der Ueberreichung des Offertes untclschlieden habe. Die gedachten Behelfe weiden bei der k, k. Zen-nal-Direktion für Visenbahnbauten zu Wie»in den vormittägigen Amtsstunden von 8 bis 2 Uhr, dann bei der k. k. Zivilbauleituna zu Laibach zur Einsicht für die Offerenten bereit gehalten. 5. Dem Offerte ist auch der Erlagschein über das bei dem t. k. Universal-Kameral-Zahlamte, als ^taatseisenbahn-Hauptfasse, in Wien, oder bei ein/r Landes «Haupltasse außer Wien erlegte Vadium mit 5 Percent von d,r annäherungsweise ausgemittelten Bausumme beizuschließcn. Das Vadium kann übrigens in Barem oder >n hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Z taats-papieren nach dem ^örsenwerthe des, dem Erlags-tage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosllngs - Anlehen von den Jahren 1834 und »839) erlegt werden. Auch können ;u diesem Behufe gehörig nach dem Paragraphe 1374 des a. b. H. B. versicherte hypothekarische Versi rei-bungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von dem Rechtötonsulenten dieser k. t. Zentlal > Dilettio«, ocvr einer f. f. Flnanz > Proluratur geplüft und anstandslos befunden wolden sein müssen, beigebracht werden. <». Die Entscheidung über das Ergebniß der H»!>cunenz - Verhandlung wild von dem hohen Ministerium für Handel, (Äewerbe und öffent-liche Bauten nach Maßgabe der Annehmbalkeit der Offerte und der Verlrauungswüidigkeit des Offerenten erfolgen. Bis zu diesei Entscheidung bleibt jeder Offercnt, vom Tage deS überreichten ?lnboles, an dasselbe gebunden und verpflichtet, im Falle sei» A»bot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. 7. Das Vadium des angenommenen Anbotes wird als Hantion zurückbehalten weiden, wenn der Unternehmer nicht etwa swas ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht) die Kaulion in anderer gesetzlich zulässige» Alt bestelle» will. Die Hj.idil'i, der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Offcrcnlen zurückgestellt werden. Von der k. k. Zentral Direktion für Eisen» bahnbauten. Wien am 6. Dezember 1854. Z 751 :. (») Lizitati 0 ns . Kundmach u n g. . 2085« Von Seile d,r k f. Betriebs» Direktion der südlichen Staalbeisenbah» ll. Sektion wiid hiemit bekannt gemacht, daß in dem k. k. Mater,al - Depöt »ae in Z,nl,",i, 1 Eisenblech...... 239 l 87 93 203 «23 2 Gußeisen vom Oberbau - Matcriale . . — 357 — — 2 35',» 3 dto sonstige..... — 3 — — l!»I 1U4 4 Pauscheisen von Bruchschienen ... _- _» — — 36223622 5 dto vom Oberbaumate'iale . . »»9 252 l!3!>» 499 »2?« l» dto sonstg S . . . . «55 17 25 79 3»9 »095 7 Zerreneisen vom Oberbaumalerial, . >. 75» 38 98 84 42 337 8 dlo sonstiges ..... 58—3« 32 »28 25,4 9 Räder, alte...... 5«0 — — ___ ^. >.,,;<, 10 Gußeis.n. Drehspäne..... «2 — — , 14 77 11 Pansch - Flachs. d.l, Stahl .... 321 3 — 3 ,2, 44» 12 Zerren. ^to .... »8 - — 4 2« 4S 13 Feilenstahl . ... »4 — ^ , 5 20 14 Guß-stahl . ' . . . '. l ____, — 1 15 Werfz.uss. Stahl..... 2 __ _ l — 3 16 Tyres, alt,...... 5)»j __ — — »85 »564 Da biä zum Tage der Versteigelung noch« auf sämmtlichen Lagerplätzen von d,ese» Eisen-gattungin ei» nicht unerheblicher Zuwachs sich ergeben dürfte, so sind die hier angesetzten M.„, q,n nur als approximativ anzuseh.»; die genauen Quaut,tät.n weiden den riz'lanl«, b„m Beginne der Velsteigerung bekannt a,g,b.'n werden. Die Lizitalio» wi'd '" ^ruck am l^».. in 1N26 Graz am 18., in Marburg am 22., in Cilli am 24. und in Laibach am 26 Jänner !855, und zwar an jedem dieser Tage um Itt Uhr Vormittags abgehalten werden. Die Auöbietung geschieht für das ganze Quantum jeder einzelnen Eisengattung; sollte jedoch die Gesarnmtmenge an einer oder der andern Eisengattung dem Verlangen der einzelnen Kauflustigen nicht entsprechen, und eine Theilung in Parthien von mehreren Seiten gewünscht werden, so kann dieß geschehen; eine Sortiruna. des Materials, d. h. eine Auswahl gewisser Stücke, wird jedoch nicht zugestanden. Den Mindesibietenden wild dah Veräußerungs-Objekt zugeschlagen, jedoch bedarf der gemachte Bestbot der Zustimmung der gefertigten Betriebs' Direktion, und es darf, bevor diese erfolgt, kein Material aus den Lager > Räumen bezogen werden. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat INA vom Ausrufsprcise bar, oder in öffentlichen Etaatsschuldvcrschreidungcn bei der Lizita-tions - Kommission zu deponiren, und wenn er Ersteher bleibt, die Kaution mit 10'/, vom Erstehungspreise zu berichtigen. — Das bar erlegte Depositum wird in die Kaution und rücksichtlich in den Kaufspreis für das erstandene Maceriale eingerechnet; den Nichterllehern aber der erlegte Sicherstcllungs - Betrag sogleichzurückgestellt werden. Der Rest des Kaufschillings ist vom Gc-sicher nach eifol.ter hierortiger (Aenchmhaltuna, deS Beslbotcs, welche >n kürzester Zeit erfol gen wird, de> ecr k, k. Betriebs - Dircktions-Kassa in Graz, odei aber bei demjenigen k. k. Eisenbahnamle, in dessen Standorte die Lizita tion Etatt fand, einzuzahlen, Diese Einzahlung hat längstens binnen ach! Tagen nach erfolyter Verständigung von der Annahme des Bestbotes zu geschehen , wimiaens auf Gefahr und Kosten des jäumigen Elstrhcrs zu einer neuen Lizitations - Verhandlung gcschrit ten werden würde, für deren etwaigen ungünsti gen Ausschlag die Kaulion als Deckung dient, während ein günstigerer Elfolg dem früheren Ersteher nicht zu Gute kommen soll. - Die zu erlegende Summe des Erstehungsbetrages kommt nach der ausgebotenen und erstandenen Matrial - Menge zu berechnen. Auf Grnnd der von der Betriebs Direktions Kassa oder von dem Eisenbahnamte über den ein gezahlten Kaufschilling ausgefertigten Amtsquil^ tung, und gegen Abgabe derselben an den Ma terial < Rechnungsführer ist sodann das erstandene Materiale, und zwar längstens binnen 4 Wochen aus den Lager - Räumen abzuführen. Bei der Abführung erfolgt im Beisein des Herrn Erstehers oder sclnes Bevollmächtigten die genaue «Kewichtscrhedung, und es kommt auf Grund dcrstlben entweder eine Nachzahlung zu leisten, oder eine Rückzahlung anzusprechen. Sollte die Wegschaffung des Materials innerhalb obigen Termines nicht erfolgen, so steht es der Betriebs - Direktion frei, dasselbe neuerdings zu versteigern, oder aus freier Hand zu veräußern, und sich mit dem Herrn Erstehen dießfalls auszugleichen, in welchem Falle sichrer Ersicher jeder Einwendung gegen die von Seite der hierortigen Rechnungs - Abtheilung anzustel lende Berechnung des dießfälligen Auslagen-Ersatzes begibt. Anbote unter den Ausrufs«Preisen werden nicht beachtet. Vor dem Beginne der Lizitation in Brück, in Marburg und in Cilli wird mündlich bekannt gegeben weiden, ob und welches Quantum Bruch-Ichienen-Eisen auch dort ausgeboten wird. Von der k, k, Betriebs - Direktion II. Sektion, Graz am ii. Dezember 1854. Z. 75U. a (I) Nr. 5856, G d i k t flir die H yp othekargläubi'ger ' des Gutes Altenburg. Von dem k. k. Landesgericht« zu Laibach wurde über Einschreiten des Herrn Albin und Frau Bilvina Grafen v. Magheri, Besitzer des Gutes Altenburg , und Bezugsberechtigten für die in Folge der Grundcnllastung aufgehobenen Be> züge, in die Einleitung des Verfahrens wegen Zuweisung d schädigungskapitalien mittelst Edictausfertigung für die Hypothefargläul'iger gewilligct. Es werden daher alle Jene, denen ein Hypo-thekarrecht auf das besagte Gut zusteht, hiemit zur Anmeldung ihrer Ansprüche bis zum 2N. Februar 1855 aufgefordert. Wer die Anmeldung in dieser Frist Hiergerichts einzubringen unterläßt, wird so angesehen, als wenn er in die Uebcrweisung seiner Forderung auf die obbczeichneten und die etwa noch zu ermittelnden Entlastungs - Kapitalien, nach Maßgabe der ihn treffend?« Reihenfolge, ein» gewilliget hätte, wird bei der Verhandlung nicht mehr gehört, sofort den weiteren, im §. 23 des Patentes vom 11. April 1851, Nr. 84 Reichs-gesetzblatt, auf das Ausbleiben eines zur Tagsatzung vorgeladenen Hypothckargläubigers gesetzten Folgen unterzogen , und mit seiner Forderung, wenn sie die Reihenfolge trifft, sammt den allfälligei, dreijährigen Zinsen, soweit deren Berichtigung nicht lusgewiesen wird, unter Vorbehalt der weiteren Austragung auf die oberwähnt.n Entlastungscapi-talien überwiesen. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich geschehen, u»d hat die im §. 12 des obbe-zogcnen Patentes vorgeschriebenen Erforderniss. und Modalitäten zu entHallen, Laibach am 12. Dezcmbcr 1851. Z, 2010. (!) Nr. 5603 Edikt zur Einberufung der Verlasse», s ch a f t s > O I ä u d i g e r. Von dem k. k. üandesgerichie ^aibach w>rdn Pfandrecht gebuhlt, Laidach am 2. Dezember ,834. Z. 2014. (l) Nr. 2543, Edikt. Von dem k, k. Bezirksgerichte Uailach II. Sck-lion wird hiemit bekannt gemacht: E3 s»i von diesem Gerichte über Ansuchen deK hierortigen Stadtmagistrates , gegen Gregor Mathias Drenig von Laidach , wegen schuldigen 34 st 53',, kl. M. M. c. , c,, i» die cickutiue öffentliche Vcrstei gerung des, dem lietztern gehörigen, im ehemaligen Grundbucke des Magistrates liaibach «u!> Rettf. ^)li 930/VIII vorkommenden Morasiterains, im gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe von 43! ft. 32«/^ kr, M. M. gewilliget, und zur Vornahme derselben vor diesem Gerichte die Feildielu»gstags>>tzu»gen auf den 15. Jänner k. I, , auf den l5, Februar k. I. und auf den 15, März k. I, , jedesmal Vormittag um !0 Uhr mit don Anhange bestimm! werden, daß vulged.!chle Realität »ur bei der letzten auf den l5, März angedeuteten FeilbiellMg bei allenfalls nicht erzieltc», oder üderbotenen Schätzungswcrthe auch un ter demselben an den Meistbietende!! hintaligegcben werde. Die Lizitationsbedinguisse, das SchätzungZpro, lokoll und der Grundbuchsettrakl können bei diesem Gerichte in den gewöhnliche» Amtsstunde» eingesehen werde. K. 5. LandeKa/richt im Namen des geweseneu t. k. Bezirksgerichtes ll. Sektion am 6. Ok-tober 1834. Z. 2012. (2) Nr. 747. Edikt zur Einberufung der Verlassen-s ch a f t s .- G l a u b i g e r. Vor dem t. k. städtisch .-delegirlen Bezirksgerichte Laibach haben alle Diejenigen, welche a» d,e Ver> lassenschaft der am 2l. Oktober 1854 verstorbenen Johanna Haucr als Gläubiger eine Foiderung zu stelle» haben, znr ?lnmeldung und Darthuung derselben dcn 22. Dezember 1854 zu erscheinen oder bis dahin ihr Anmcldungsgesuch schriftlich zu über. reichen, widrigentz diesen Gläubigern an die Ver> lasscnschaft, wenn sie durch die Bezahlung der an» gemeldeten Forderungen erschöpft würde, lein wei terer Anspruch zustande, als in so fern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Laibach am 6. November »854. 3. 2013. (2) Nr. 722. Edikt zur Einberufung der Verlassen. s ch a f t s - G I ä u b i g e r. Vor dem stä'dtisch-delegiiten «ezuksgerichle Lai> bach haben alle Diejenigen, welche an die Verlas' senschaft der de» 3. Iuü verstorbene» Frau Agms Pleiweß von liaibach als Gläubiger >i», Forderung u stellen haben, zur Anmeldung und Darlhuu»«. derselben den 22. Dezember 1854 zu erscheinen oder bis dahin ihr Anmeldmigsg.such schriftlich zu überreichen, widrigens diesen Gläubigern a» die Verlasscnschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als in so fern ihnen »in Pfandrecht gebührt. Laibach am 19. November »854 Z. »995. (2) Mr. 5528. E d i l l. Von dem k. t. Bezn-ksanichte NassVnfus; wir» hiermit allgemein kund gemacht, das; b,i der auf de» l«. Dezember o, I. angeordneten e^kutioe» eisten Fei>b,etU!!stslac,sayi!„g der. dem Jakob Tratte,- von P,elesje gehörigen, im Nassenfus-er Gi-midl'iiche gul, Urb, ?!r, 59 vorkommeuden Hub,'ealimt tei» Kauflu» slige,- erschienen sei, das, es scmach b>i der a„f den 12. I>in,,er t. I. angeordneten zweite,, Tags.ißinm sein Verbleiben hade. K, k, Bezi,ksa,e,icht 9>asse»f„s! a»i 14. D,le»!' ber ,854. ' Z. 2002. (2) N,. 5229. Edikt. Von dem k. k. Be^irksaeiichte !)?asse»susi werden alle di.icnigen, welche als Gläub^er a„ die Ve, lassen' schasc des am 19, Novemt'er d. I ,derl, bei diesen, Ge,ichce e,- bis dahin ihr Gesuch schriftlich >u über,eiche,,, widr^en-< denselbe» a» die Veilasse>,schafl, we„n sie durch Bezahlung der angemeldeten F°,deri,n^ gen eischörft wäre, kein weiterer ?l„sl'n,ch zustande, als in sofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. K, k. Bezirksgericht Nasfeufusi am 28. NovtM' ber 1834. Z. l990. (2) . Mr. 4424. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Nasseofnsi wird hiermit allgemein kund q,macht: Ej sei über Ansuchen des k, k. Steu,ramteS Nassenfuß, die ezekutive Feilbietuiiq der, dem?li,d,eas Slapschak aichll,ch auf 423 fl. geschätzte» Hubrealiiät in Verch, wegen schuldiger Grundentlastuügigrbühre» c, 5. c. bewilliget, u»d es seiln zu deren Voriiahme drei Tagsatzungen, a»s den !3, Jänner, 13, Februar und 13. März 1853, und zwar jedesmal Vormittags 9 Uhr in loco des Amtssitzes mit dem Anhange angeordnet worden, d^ß die Rcaltät bei der diittvn Feildietungscagsahuiia, auch unter dem Echätzungsweühe hiniangegeben werde» würde. Der GrundbuchseLttakt, das Schähu„gjpr»tc'k°u und die LicitaiionSbedin^msse können täglich hieraMt» emgesehe» we,den, K, t. Bezirksgericht Nass»üN>s! .n» 2(!, SepteM' ber 1854. 3. 1962. (2) Nr. l7?> Edikt. Vom t, k Bezirksamte als Bezirksgerichte Hottl schee wird hiemit bekannt geinachl' Es sei über Ansuche» des Herrn Georg Nöthe' von Koflern Nr. 19, wider die Ehelente Jakob »"» Gertraud Erker no» Neuloschm, wegen ihm aus de»> gerichtlichen Vergleiche . 31, Mär^ !854. 3-1X39, schuldige,/l 20 fl., der Klacpk^sten pr. 3 fl. U»b der kommende", gerichtlich auf 22N ss. geschätzten Viertelhubc. ntbil Wohn- und Wiithschaftsgebäudeu und der auf 3"' 29 kr, geschätzte» Fahrnisse bewilliget, uud seien i^ deren Vornahnie die Tagsatzlina/u auf den 22. I''/'' ner, auf den >9. Februar und auf dei, 26. Ma^i 1855, jedesmal Vormittags von 10 bis 12 Uhr >" loco der Realität uud mit dem il»ha,>g>! ange°rd>'^ worden, das, die Realität nur bei der dritten, die Fay>' niss- nur bei der zweiten Tagsaßung auch unter ib"' Schätznngswerthe weiden hintangegebe» werden. Der neuste GrundbuchseM'aki, das Sch.'Yu"s^ Protokoll und die Licitationsbedinginsse können "' ^, gewöhnlichen Amtsstunden von Jedermann ""^ " werden. <«l