1561 RmWatt zur LMMer Zeitung Rr.M Fmtllg dm 20. August 1886. (3335) ^ Kundmachung ""^ " l. t. Landesrellicrunss fiir Krain vom I A. Analst l^li, Z. 2.'j^, womit cmc Cholera-Insttuctllil, verlan'tbart wird. Z i4Ntt? ^"'^ ^^ Erlasses des h. k. k. Ministcrinms des Innern vom 5>. d.M., rath w>rl l ""^ hiermit die anf dessen Veranlassung durch den obersten Sanitäts- ^ "erfasste, mit obigen, Erlasse genehmigte Cholera-Instruction Verlautbart. Cholera-Instruction. I. Vorbemerlungen. ^slinlicli,',,^^ ^.^ulera ist eine vcrschleppbare Krankheit, deren Verbreitung durch einen mittelst E > > ?. '"chl'chcn Ve.lehres niitlheilbaren Insectionsstofs - Choleraleim — beding wird. bisher m .f pu"'"lll! Entwickluug dieses Keimes aus europäischem Boden findet nicht statt. Alle ^ llopa anfssttretl'iien Cholera Epidemien sind nachweislich eingeschleppt worden. ^°« Mm» ^ .",' ".'"' "usnahmslos festgestellte Thalsache, dass das Fortschreiten der Cholera "''llel dabi,, '", "'"'" "'^^en nie rascher erfolgt, als es mißlich ist, durch Communications '" bie ^.,>' ^" Mange», uno es liegt auch leine, Gefahr vor, dass die Cholera durch die Luft ^" McnsMÄ Wnhrnehmullsscn weisen darauf hin. dass die Ausnahme des Choleralcimes in ^"»c es ^," Organismus, wenn nicht ausschließlich, doch vorwiegend durch die Vcrdauungs- '""s staltfind»t "" ^"""bnnnc die Weiterentwicklung und Vermehrung des Cholera. ^"ler dorwi)!.""^" Cholera ergriffene Mensch ist also der Träger des Kranlheitsstoffes und da ""d Chul^, lv" "" " Entleerungen und insbesondere an jenen des Darmes der an Cholera W'k " ^' kraulten haftet, so wird er durch diese Substanzen weiter verschleppt, I'll) der Cl n, "» > ^ ^"^°thmungslust. noch in der Hanlausdünstung und dem Schweiße findet l^n d,.^ ^'"Nlcnn - nur an Stellen nnd Gegenständen, die von Entleerungen, insbesondere uon warmes, beschmutzt sind, wird er angetroffen. darauf N^^,."" "^° ungefährdet mit Choleralranlcn verkehren, dieselben pflegen, wenn man "^Üte di s?, '""""^' '^^ Bcschmutzung mit Choleradrjectcn zn meiden, nnd falls sie dennoch iu Mache», > ?'"^^ Behandeln mit Desinsectionsmittcln nnd nachheriges Waschen unschädlich 2ar den M "!. ""^^ "erunreilliglen Gegenständen ober beschmutzten Händen Genussmittel oder "luno zn berühren. ^^schcn „'^. ^M die Gefahr der unmittelbaren Uebertragnng der Cholera von Menschen alls ^cwwlius "6? "^ ^" "'^"' nudcren Insrctionslranlheiten: Scharlach, Masern, Diphtheritis, "'^ Aach',l^'/ ' ^'""' °" Kranlheilskeim in der Ausalhmuugsluft, im Mund- oder Nasen- 3 > usch,>,,'s-, « '" auch im feuchten, fäulnissähigc Substanzen enthaltenden Voden, in mit «,:..^luffeu verunreinigtem Wasser, aus Speise», auf vcrnnreiui.iler feuchter Wäsche, "ebertraa, ° 1 '"'^ ^ "llürlich, dass die Aerbreitllng der Cholera nicht bloß durch direcle leproollciri^ ^"^" ^"'^ zu Mensch, souderu a»lch durch den im Boden, im Wasser u. s. w. 'a»n. Dlirck'^"^ ^"" ^" ""^ N'iedrr in den menschlichen Mrper znriiclgelanglen Keim rrsulgrn wichen 3i../s"!^^, ^»lställdc wird vorzugsweise, das gleichzeitige Austreteu der Cholera bei unter 5 ^ ^flltNlssen befindlichen Personen und die Bildung von Cpidcmieherden bedingt. ^ ersten i^ ^.^M"a lehrt, von örtlichen nnd zeitlichen Verhältnissen nnd von der indivi^ «Ä «.' '")r wesentlich b.-einslusst. "^ncnswer ^"bachtungrn weisen darauf hin, dass in manchen Orten die Cholera zu keiner ""Neschlepvt " cpwrmischcn Verbrcitnng gelangt, ungeachtet dieselbe nicht ein-, sondern mehrmal" !"t")res st "'"^' wogegen andere Orte ilnabyängig von den Fluctuationen des Mensche,. "Wquarli^.. ""°.'"'^ Vorliebe befallen werden. In solchen Orten hat die Cholera ihre Lied-!^ll)et. Vormi'" ^'""' ^' ^" lrder Epidemie immer wieder znerst austaucht uud am hesti^str,, ^Uartierr 5.?,?" ^'"° ^ die ties gelegenen, selichten. mit organischen Abfällen geschwängerte, w Äi'an ,,?."' ^,^"s>"l. >""lh^ ber Äildung von Cholcraherden besonders gilustig sind. ^"^kt uiH ,, "". uu allgemeinen an, dass Orte oder Ortslhcile, welche auf cumpactem, vom ?"."'" strhcn ^,?""''"1"l Abfällen nicht durchdringbaren Gestein oder ans trockenem, sandigen .'^ ^lrilck^ll^ . "»gedrungene Wasser nnd die damit zngefilhrten organischen Substanzen ""st d,r M. .,^n" ^""'"a. ein größeres Umsichgrcisen der Cholera nicht zulassen; wogegen zu° d. Es ist i.'3 ^ '"^"'' b'e epidemische Ausbreitung sehr gilnstig ist. ^ s^"d der ^^?^c" ^ ^ ^'^ die geologische Vischasfe»l,eü, sondern der physikalische Zustand, X'^l auch d^> , ^Uuug und der Lnflgehalt des Bodens, dessen Wärmevrrhältnissc nnd ", !?' der Vntw lf, '^"'"l'^'n Umsetzungen der in den Boden eiügedrungenen Substanzen, i,. !"l"l der si-. I ". des Choleraleimes fördernd oder hindernd sind, wodurch das epidemisch? I'.'st"' Veschaf '?/'^'"''flusst wird. Es kann daher je nach dem Grade der Verwitterung und n l""den dic C«' . °", ^'«m Bodenschichten auch ans siir imuiun gehaltenem Boden unter ^"'t'grn Eig,„l^s"° Nrdeihs,^ im siechhasten Boden aber seine der Entwickluug der Cholera 3« das aus N "''büßn,, wenn durch Draiuierung, richtige Cailalisalion n»d Abfuhr dem '"""Mmenen Brun,?^" Z"^filhrte i)iährma!erial entzogen, an Stelle des dein fiechhastcn Boden ""rnwassers den Bewohnern reines Wasser zum Hausgebrauche zugeführt wird. 7.) Die Cholera theilt mit anderen epidemisch austretenden Krankheiten auch die Eigen» schaft, dass sie zeitweilig in ihrem Auftreten und Umsichgreifen in Beziehung auf Ep und Inten» fität Verschiedenheiten zeigt, was nebst den vorhandenen localcn Verhältnissen auch aus atmo« sphärischr Einflüsse hinweist, unter welchen die Virulenz des Krankheitserregers eine verschiedene Steigerung ersahren kann. 8.) Die Empfänglichkeit zum Erkranken — individuelle Disposition — wird durch alles begünstigt, was die Gesundheit überhaupt und die Widerstandsfähigkeit gegen ungünstige Ew' slüssc schwächt: schlechte Luft, schlechte oder ungenügende Nahrung, unzweckmäßige Bekleidung, vcruachlässigte körperliche Reinigung, ungeregelte Lebensweise, Unmäßigleit und Ausschweisungen jeder Art. Eine besondere Prädisposition zum Erkranken an der Cholera wirb durch mit Diarrhöen rinhergehendc Verdauungsstörungen hervorgerufen, II. Lholera'Prophhlaxe. 9.) Aus den vorstehenden Bemerkungen ergeben sich die leitenden Grundsähe, nach welchen bei der Bekämpfung der Cholera vorzugehen ist, sowie die Vorkehrungen, welche zu treffen find, um einerseits die Einschleppuug des Choleraleimcs und dessen Weiterverbreitung durch den Verkehr möglichst zn hindern nnd nm anderseits dem eingeschleppten Insectionsstoffe die günstigsten Bedin» gungen zu seiner Entwicklnng zu entziehen und denselben unwirksam zu machen. Es muss schon hier hervorgehoben werden. dass der günstige Erfolg aller prophylaktischen Maßregeln wesentlich von der willigen nnd verständigen Mitwirkung der Bevölkerung abhängt, weshalb derselben nahezulegen ist, dass jeder für sich und die Seinen am besten forgt, wenn er durch Unterstützung der Behüiden und der Aerzte in ihrem Bemühen zur Abwehr der Seuche das Allgemeinwohl fördert und den getroffenen Anordnungen auch im eigenen Hause Folge leistet. ^V. Vorkehrungen gegen die Ein schleppnng der Cholera zu Lande über die Reichs grenze. 10.) Absverrungs- und Contumazmaßregeln haben sich, fo oft und wo immer sie versucht worden find, zu Lande als wirkungslos erwicfen. Schon die internationale Sanilätsconferenz in Constantinopcl im Jahre 1866 hat sich dahin ausgesprochen, dass Sanitätscorbone, in der Mitte einer dichten und zahlreichen Bevölkerung angewendet, uon unsicherem, selbst schädlichem Erfolge sind, und die internationalen Sanilütscon-serenzen im Jahre 1874 zu Wien und im Jahre 1885 zu Rom haben Lanbquaiantainrn und Eanitälscordone geradezu als nutzlose Absperrmaßregeln bezeichnet. So weitgehende Schutzvorlehrungen dürfen aber auch aus dem Grunde weder dem Auslande gegenüber noch gegen choleravrrseuchtc Gegenden des Inlandes in Anwendung kommen, weil so weitgehende Verlehrsbeschränluiilien die wirtschaftlichen und Erwerbsverhältnisse eines grohen Nevöllerungslreises in empfindlichster Weise schädigen, Arbeitslosigkeit und in ihrer Folge Dürftigkeit und Verkümmerung der Existenzbedingungen in Volksschichten, deren Widerstandsfähigkeit gegen Erkrankungen ohnehin eine geringe ist, gerade zu einer Zeit hervorgerufen, zu welcher die Vollsgesunbhcit so bedenklich bedroht ist. N.) Die zulässigen Abwehrmaßregeln, welche gegen die Einschleppung der Cholera zu treffen sind, lassen sich übrigens nicht in einem allgemein anwendbaren Schema nach Art eincö Receptes vorschreiben, weil Mahregeln, die erfolgreich sein sollen, sich nach den Besonderheiten richten müssen, welche die verschiedenen Orte nnd Gegenden, gegen welche sie gerichtet werben, in epidemieologischer Beziehung darbieten, dabei auch die sanitärcn Verhältnisse, Einrichtungen und Vorkehrungen in Bedacht zu nehmen sind, welche in den Orten und Ländern bestehen, gegen welche Ubwehrmah. naeln nölhig sind, und in jenen Orten und Ländern, welche geschützt werden sollen. 12,) Die zur Verhinderung der Einschleppung der Cholera aus dem Auslande anzuordnenden Schutzmaßregelu bestehen in der Ueberwachung des Verkehres an den Einbruchsstationen der Eisenbahnen, der Straßen, der Binnenschiffahrt, eventuell auch in der Ueberwachung und fogar Absperrung der Uebcrgangs. und Schleichwege in Gebirgsgegenden. Wenn auch bei den gegenwärtigen, sehr complicierten Verkehrsverhältmssen eme vollständige Neberwachlmg kaum erreichbar ist, die anzuordnenden Maßregeln leinen absoluten Erfolg garantieren, so wäre es doch ein Fehlgriff, deshalb jede Vorkehrung an den Reichsgrrnzen fallen zu lasten ili'd sich der Hoffnung hinzugeben, dass durch die im Inlande getroffenen Maßnahmen ein für sich allein ausreichender Schutz gegen die Entwicklung und Weitervcrbreitung der Cholera erzielbar ei Gelingt es auch nicht, alle Ursachen, welche die Einschleppung der Seuche bewirken können, ' ' l,..s,.i,iqn, so ist doch schon Wesentliches erreicht, wenn die häufigsten und bedenklichsten Ver-nnlaliunacn der Einschleppung des Ansteckungsstoffes gleich an der Reichsgrenze abgewendet werden. 13) Zu dem Ende sind an den Eisenbahnstationen den Auslandsstaaten gegenüber, von wuber die Invasionsgefahr besteht, Aerzte mit der Ausgabe zu betrauen, die Reisenden und deren Effecten einer sanitären Revision zu uuterziehcn und die Meldungen des Eisenbahn-Begleitungs. personales über die während der Fahrt gemachten Wahrnehmungen über das Befinden der Reisenden entaeaennlnehnien. Mi-smicn, welche cholerakrank oder verdächtig erscheinen, sind von der Weiterreise aus» 'inschließen, während der Fahrt erkrankte Personen sind nach Befund unter die Obsorge der n ächft erreichbaren Genieinde, welche telegraphisch von dem Anlangen eines solchen Kranken in itenntnis zu setzen ist, 5" Men. Die Wcitcrl,sörderunss derartig Erlrankler bis zu einer entlegeneren Nbsteigrstation, darf nur in dem Falle zugelassen werden, wenn der Arzt mit Rücksicht aus den Zustand des Ertränkten sir sur znlässig erkennt, zugleich aber anch die Gewähr gegeben ist, dass die Ucber-stellung des Erkrankten unter Wahrnehmung aller hiebei nöthigen Vorsichten ersolgen kann und eine weitere Gefährdung der sanitären Interessen nicht zu besorgen ist, Während der Fahrt ist ein solcher K-anke zu isolieren, dm im Eoupi befindlichen Mit» reisenden sind andere Plä^e anzuweisen. Der betreffende Wagen ist außer Dienst zu stellen, vorschriftsmäßig zu desinfic^eren, zu reinigen und mehrere Tage ausgiebig zu lüflrn, bevor er wieber in Gebrauch genommen wird. 14.) Die sanitäre Revision der Effecten ist bei der zollamtlichen Behandlung in der Richtung vorzunehmen, dass im Falle, als sich Wäschc, Kleider oder andere Gegenstände vorfinden, die nach der Art ilirci Beschmntznng Träger des AnstecknnaMosses sein können, dieselben einer Desmfeclion und Reinigung nnterzogrn, im Falle sie wertlos sind, verbrannt werden. 15,) Nach gleichen Grundsätzen hat die Ueberwachung des Verkehres an der MnHsgrenzl aus Binnensee, und Fluss-Schiffen zu geschehen. Laibacher Zeitung Nr. 1«9 1562 20. August 1886^ 16.) Tritt die Cholera im benachbarten Auslande in der Grenze näher gelegenen Orten auf, so sind die den Verkehr vermittelnden Str^ graphisch, oder falls dies nicht möglich ist, auf dem tüvzrstcn Wege die Anzeige zu erstatten, a" gleich hat der Ortsvorstand die unverzügliche Einberufung der Sanitätscommission zu veranlag und das Nöthige betreffs der Isolierung des Kranken ?c, einzuleiten. In Gemeinden mit eignem Statute ist dieser Anzeigepflicht durch Erstattung der Anzeige an oie politische Landesvet)"" nachzukommen. .^ z Der Bezirksarzt hat sich sogleich nach dem Eintreffen der Anzeige behufs Feststellung "' , Krankheit an Ort uud Stelle zu begeben. Bestätigt sich der Ausbruch der Cholera, so sind v"" ihm sofort die nöthigen Weifnngcn behufs Bekämpfung der Seuche zu ertheilen. 33.) Es ist von der größten Wichtigkeit, die allerersten Cholcrafälle richtig zu "kennen, weil durch unrichtige Diagnosen einerseits die beste Zeit zum Einleiten der erforderlichen Mv regeln verloren geht, anderseits aber auch, wenn lein wirklicher Cholerafall vorlag, eine ga» ungerechtfertigte Aufregung der Bevölkerung und ein nutzloses Aufgebot von Maßnahmen uc mieden werden kann. Es muss daher mindestens beim Beginne der Epidemie bei jedem H^ ^ verdächtigen Todesfalle die sanitätspolizciliche Obduction der Leiche vorgenommen werde», u> wenn durch den Obductionsbefuno nicht in völlig zweifelloser Weise das Vorhandensein ° Cholera ausgeschlossen wird, so ist anch die bacterieologische Untersuchung des Düundarminhall zu veranlassen. Die politischen Landesbehörden haben diesfalls die nöthigen Einleitungen i, treffen, damit die mitroflopische Untersuchung durch hiemit völlig vertraute Fachmänner licW wird. 34.) Sobald in einem Orte ein Cholerafall festgestellt ist, tritt für jeden Inhaber Mg" thümer oder Mieter) einer Wohnung die Verpflichtung rin, der Gemcindebchörde unverzüglich" Anzeige zu erstatten, sobald unter den Wohnungsgenossm ein Cholerafall vorkommt. ^ Diese Anzcigepflichl obliegt auch dem behandelnden Arzte. Die Ortsbewohner sind " dieser Verpflichtung in ortsüblicher Weise in Kenntnis zn setzen, und ist über diese Verlautbarmu eine schriftliche amtliche Bescheinigung auszuferiigen und der politischen Bezirlsbchörde cinzusen^ , Auf die strenge Erfüllung der Anzeigepflicht muss mit allem Nachdruck gewirkt w^° ' Ohne eine, nicht blos anbefohlene, sondern auch wirtlich ausgeübte Anzeigepflicht wird a Srucheupolizei illusorisch. Es darf »icht geduldet werden, kleinlicher Rücksichten wegen ein g"^ ^ Land zn gefährden, und es ist eine Verkehrtheit, das Elend anwachsen zu lassen, bevor man zugesteht und bekämpft. , > Auf Gruud der eingegangenen Anmeldungen von ltholcra»Erlranlungen sind nach dein v liegenden Schema Zusammenstellungen anzulegen und dieselben innerhalb zu bestimmender Fr>! an die Äezirtshaufttlnannschaft behufs Berichterstattung an die Landesstelle einzusenden. .,^ 35.) Die Choleratranlen sind in ihre» Wohnungen zu isoliere»; falls ungünstige h°"« ,h< Verhältnisse die Isolierung nicht ermöglichen, ist auf die Ueberführung des Kranken in das "" ^ spital Hinzuwirten. Liegen die Umstände derart, dass die sanitären Interessen besser 9""^,,, werden, wenn der Kranke in der Wohnung belassen wird, so ist für die Delogierung der M" den zu forgen. ,Hi 36.) Zum Krankentransporte dürfen dem öffentlichen Verkehr dienende Fuhrwerke n>^ benützt werden. Hat eine solche Benützung dennoch stattgefunden, so ist das Gefährte zu inficieren. ^ 37.) Personen, welche mit Cholerakranlen, deren Effecten, oder mit Cholerale»^^ Berührung gekommen sind, und sich mit den Ausleerungen derselben beschmutzt haben tö""' ' sollen, bevor sie mit Mensche» in Verkehr treten, sich einer sorgfältigen Reinigung unterM uud insbesondere, bevor sie etwas genießen, ihre Hände mit Carbollösung desinficicren. ^ 38.) In Räume, wo sich Cholerntranle befinden, dürfen keine Lebensmiltcl 9"""^ werden. Esfcn und Trinken in denselben ist seitens Gesunder zu vermeiden. Hierüber sind !^,,^ die Angehörigen des Kranken, wie dessen Wärter und sonstige Personen, welche mit dem KraN" in Vcrtehr kommen, das Dieustpersmmle :c. zu belehren. .^ 38.) Ganz besondere Aufmerksamkeit ist der Desinfection und Reinigung der K^^! Wäsche und Betten der Kranken und Verstorbenen zu widmen. Vor erfolgtcr Desinfcction dl"> diese, sowie überhaupt jene Gegenstände, welche mit den Ausleerungen beschmutzt sind, aus , Kranlenräumen nicht entfernt werden, und ist hierauf umso strenger zu bestellen, als durch " Verbringen solcher Gegenstände in andere Orte am häufigsten die Seuche verschleppt wirb. " allein sind die Wäscherinnen anzuweisen, dass sie Wäsche von Choleralranlen sowie Wäsche^. Fremden während der Cholcrazeit nie anders als i» deSinsicicrtem Zustande zur Rl'i>"l!" ^ übernehmen, und sind dieselben insbesondere zu verpflichten, dass sie derartige Wäsche in bes""^ hiefür bestimmten Behältern transportieren ,ind derm Reinigung abgesondert von jener «M Wäsche vornehmen. Waschanstalten sind diesbezüglich polizeilich zn überwachen. ..he 40.) Die Versendung von gebrauchten Kleiduttgöstücken, Wäsche, Vclte» und sonstiger V ^ von Choleratranlen oder Verstorbenen im nicht desinficierten uud ungereinigten Zusian^' ^ dem Cholera.Orte ist verboten. Die Empfänger solcher Gegenstände sind aufmerksam zu '"^^ dieselben nicht in Gebrauch zu ziehen, bevor sie sich nicht von der bewirkten Rcinignng und ^ insertion Gewissheit verschafft oder lchtere zur größeren Sicherheit veranlasst haben. Das ^ ,^ sammeln und der Transport von Hadern, abgetragenen Kleidern u. dgl. in Cholcragegenden für die Dauer der Epidemie zu verbieten. ^g 41.) Wohnräume, in welchen Choleralranle vrrweilt haben, sind, sobald deren Benul? ^ aufgehört hat, der sorgfältigsten Reinigung nnd Lüftung, nach Bedarf der Desinfcction zu "' ziehen, bevor sie von Gesunden wieder bezogen werden. . :„ec 42.) Während des Herrschens der Cholera in einem Orte dürfen in demselben u«t> "^ Umgebung keinerlei Veranstaltungen getroffen werden, die ein größeres ZusinumenströmeN Menschen in und nach diesem Orte zur Folge haben. Festlichkeiten, Processionen, Vollsoeri"' lungen, Jahrmärkte u. dgl. abzuhalt»-», Vcrgnügungszügc zu veranstalten, ist verboten- ^,h 43.) Unter Umständen sind die Schule,, in Cholera«Ortcn zu schließen. Jedenfalls >^ außerhalb derselben wohnende schulpflichtige Kinder von, Schulbesuche in Cholera-Orten au ^ schließen, desgleichen dürfen Kinder aus Cholera-Orten zum Schulbesuche in einem «och " feuchten Orte nicht zugelassen werden. ^n, 44) Choleraleichen sind thunlichst bald aus der Behausung zu entfernen, namcntl'O ^ wenn für die Aufbahruug der Leiche der geeignete Raum fehlt. Die Schaustellung vott ^ hie leichen ist verboten, desgleichen der Zutritt sogenannter Leidtragender in die SterbewohnuNg» Beerdigung ist thuulichst zu beschleunigen, das Lcichengefolge möglichst zu beschränken. ^,'chtet In Orten, wo Leicheu-Beisetzlaiümeru fehlen, sollen provisorische auf den Fricdhöfen er werden. ,,«laß' Für Ortschaften, die leinen eigenen Fricdhof haben und deren gewöhnlicher Vegräbw ^ ^ ohne andere Ortschaften und frcquente Straßen zu passieren, nicht erreichbar oder zu cntieg muss ein Cholerafriedhof ausgemittelt und angc'cgt werden. ^ del Die Ucberführung von Cholrraleichcn in auswärtige Orte ist während der V"" Epidemie und nach deren Erlöschen nicht zulässig. .5 ihre 45.) Die Sanitätscommissionen haben auch während des Herrschens der Eplvem Thätigkeit fortzufctzc». ^ b>c Eine besondere Obsorge werde» sie den Bedürftigen zuwenden und zu dem ^" ^1,^^ Beihilfe der Privatwohlthätigleit in Anfprnch nehmen, damit die bei Epidemien so no T^ ^jlfe über das Maß der gewöhnlichen Armenucrforguug hinausgehende diätetische und ä^tl'^ ^r^ den in Noth und Dürftigkeit Gerathenen gewährt werden lönne, ohne sie an die Ar«" gung seitens der Gemeinde verweise» zu müssen. 0. Individuelle Schuhmahregeln. ..^, 46.) Als eine nothwendige Ergänzung der gegen die Cholera im allgemeinen . ^ führenden Maßregeln muss schlichlich eine für alle Schichten der Bevölkerung fafsliche . -^olle gemesfene Belehrung hinzutreten. Die Maßregeln der Behörde fetzen zum Theile das """ ^„zclne" Mitwirken der Bevölkerung voraus, viele dieser Maßregeln, welche den Schutz des ^ ^d. bezwecken, würden unbeachtet bleiben, sofern nicht ausdrücklich darauf aufmerksam 3"' A du/" Es darf aber auch mit den präventiven Schutzinaßregeln nicht zuwcit gegangen ,^ die zumeist in Verkehrsbeschränlnngcn auslaufenden Verfügungen in der Erwerbs- ',«^ngel>, schastlichen Thätigkeit außer jedem Verhältnisse zu dem erreichbaren Schutze stehende ^.^losl"' Entziehuug oder Verthcucrnng der wichtigsten Ernährungsmittel für die dürstigeren ^«^sichte" hervorgerufen werden, wenn es möglich ist, durch Anwendung leicht ausführbarer denselben Zweck zu erreiche». . . Lebe"A Es muss daher die Vollsbelehlung Andeutungen enthalten über eine U""'lN!l>u ^^„y> weise, insbesondere mit Rücksicht auf den Genuss verdorbener Speisen, Getränke, aus "'Scclch" und Behandlung der üblichsten Nahrungsmittel, über die Vermeidung alles unnöth'ae' ^„sl", mit Cholcrakranlcn und Cholera-Orten, über das Verhalten bei der Pflege der lllM" ^i^ über die Reinhaltung und Desinfection der Hände, über die Behandlung beschmutz' ^aibacher ^itiml, Nr. 189 1563 20. August 188«. von ^ ?^' ü / ^"^ Gefahre,,, welche in Cholerazeiten mit der Versendung und dem Waschen Emi.'lnl >'r "^""kranker Menschen verbunden sind, über andere Dinge, welche dcr Sorge des Publicums b? s " ^"^" "'^^'"' °^" ^'" ^"'"' ^ Sanitätsbehörde der Unterstützung des Mittel 3" "',^"dem' wird diese Belehrung auch die Warnung cuthalten müssen, dass Nahrungs-als in, « p !i '""'""'ft '»au nicht lenut oder die gar aus Cholerahäusern kommen, nicht anders so ^ F"""'"'u Zustande genossen ,vcrdcn sollen, dass das Trinten ungelochter Milch wegen der Gem !> x "° !!!'""^"' ^"^"t'c von bedenklichem Brunnenwasser zn vermeiden sei, dass auch Nrzogru werden, nicht in rohem Zustande während der Dauer der l«,'!< "" amosse» ,usrdrn sollen. veruns. l «",'" ^^ ^^ Verwendung des möglicherweise durch Auswurfstoffe Choleralranlcr Clwl^ - c'" ^"s'"s „i^, ^,^^ ^^^ Triuleu, sonderu auch z»m Hausgebräuche. Niemand soll sickt l^! >!''''^"'^^' "^"' ^"" allgemeinen Gebrauche zugängliche Aborte ohne Noth und Vor-filr Mi, '^ Verdauungsstöruugeu und Neigung zur Diarrhöe die individuelle Disposition unk si,, l ' "k""ll steigcru, so »löge jeder daraii Leideude rechtzeitig ärztlichen Rath suchen n?'«" ^"^"de l'ütsprechcnde Vrrhalunn. vorzüglich iu jeueu Beoöllerungsleeisc» zu verbreiten, in welchen eine An. ung über das Verhalten während dcr Cholerazrit einen empfänglichen Voden findet. III. Desiufectiousvorschriften. d-^ll^^ ^ ^^ der Desinfrction dcr durch Choleradejecle verunrcilliaten oder der Verunreiniauna verdächtigen Gegenstände ist iu folgender Art vorzugehen: habb st ^utlcerilngen der Cholrrnlranlen und Cholerauerdiichtigen sind, soweit man derselben Nteii^ '""^u lann, mit einer si.l.fprocentiqc» Carbollösung zu vermischen, und zwar in emer Larb>!nl '^ ^ mindestens den filnftcn Theil der Enlleeruug beträgt. Am sichersten ist es, die zu n.s. '^ '" ^^ Nachttopf oder das Becken, mit welchen, die Entleerung aufgefangen wird, « 3"'lu. damit die Dejecte fofurl in die Carbollösung hineinfallen. reinig?" "ngefähr fünfprocentige Carbollösuug wird durch Mischung von riuem Mafttheil gc< '^cer zerstosscuer Carbolsäure mit 1« Maßtheilen Wnsscr hergestellt, werk?« ^'" Desinfectiou der Abortc und Nachltöpfe taun auch rohe Carbolsäure verwendet "'^" derselben stud jedoch miudcsteus zwei Theile auf 1« Theile Wafscr erforderlich. Virkun ^ l mehrfach empfohlene Verwendung vou Sublimat ist .mgeachtet der sehr euergischen seits l, ' u Mittels auf Vactcrieuculturen aus dem Gruuoe weuiger sicher, weil dasselbe einer-eilueis»/^" Zusammentreffen mit einer großen Anzahl organischer Körper und insbesondere der anders l^'' ^^ Verbindungen eingehl, die keine oder wenig desinfectorische Eigeufchaften haben, dadii^ '" Gefäße gebracht, welche Metallbestaudthcile eulhallen, cille Zersetzllng erfährt und zuln s> Ul'wirlsam wird; endlich weil die höchst gifligrn Eigenschaften des Sublimates cs nicht ""''denselben Unerfahrenen in dir Hand zu geben. enthält > ^" ^^' itrankeustuben ist ein Kübel bereitznhaltcn, der sünfprocentige Carbollösung i^um n» '^ welchen die mit Auslecrnngcn besudelte Leib- uud Bellwäschr sofort einzulegen und Carbim" ^^ vollständigen Drsiufection mindestens 18 Stunden zu bclassru ist. Von der bleibii'f""a. '^ ^"'^ uachzugieszen, dass die Wäschestücke vollständig von derselben bmchträult n.^rst uach dieser Zeit dürfeu diefelben der Waschanstalt zur Reiuigung übergebeu werden, luna „''^V "lridungsstücle sowie Netten und andere Effecten, für welche diese Art der Bchanb- I , ""weudbar ist, sind mit heißen Wasserdämpfen zn behandeln. raten „, ^'"" ^"en ist die Beistellnng von zu diesem Zwecke eoustruierten transportablen Appa. und ki n/"^"k"' so dass die Desinfeclion im Hofraume des Cholerahauses selbst vorgenommen vermiß "erbrmgnng dcr zur Desinfection bestimmten Gegenstände in das Desinfcctionslocalc l»iu,oen werden könnte. Object^° derartige Apparate fehlen, ist ein geschlossener Behälter zu verwenden, in welchen die einem V,"" ^"lU "^" ""l "'^ ^Mernntrrlage aufgestrllt wrrden. Der untere Boden ist mit obere I-s 'l"^" versehen, in welchen der Dampf aus einem Dampslefsel eingeleitet wird. Der ausst^.. "'6 Behälters ist mit einem dicht schließenden Deckel zu versehen, der ein Dampf, enthält, welches jedoch nicht weiter sein darf, als jenes, durch das der ausnis^" I"tdaucr, während welcher die Gegenstände der Wirkung des strömenden Dampfes MW? > '"^' hängt von der leichteren oder schwereren Durchdringbarleit der Objecte ab. Kleider der ^ "".udchcns eine Slnnde, dichtere Gegenstände, Polster, Mntnchen mindestens 2—!l Sluudru hi^")'^'^nng des Danipfrs ausgescht bleibeu. Die dem Dampfkessel eulnommenen Objecte sind "l der Lüftung auszuschru und nach dem Trocknen auszufolgen. Destille "n Dampfkessel nicht zur Verfügung steht, kann ein größerer Waschfessel oder eine an ten k"cl ""^ Abnahme des Helmes verwendet werden, über welchen ein Holzfafs, das dicht Gitters'^ anschließt, als Desinsectiousrauin gestellt wird; der untere ssassboden ist durch einrn anacbr ^" ,e^l, lheleu zu beziehen; im letzteren Falle darf nicht der in der Arzneitaxe festgesetzt? Preis, der nur für die Carbolfäurc als Arzneimittel giltl, angerechnet werden, fondern muss sich der Apotheker mit dem üblichcu Marktpreise begnügen. 58.) Die Leichen dürfen nicht gewaschen, sondern nur in ein mit fünfprocentiger Carbol« lüsung durchtränktes Leintuch gewickelt, in den Sarg gelegt werden. 5l1.) Zur Desinfcction allrr dem öffentlichen Verkehre zugänglichen Aborte fowie derjenigen der Cholerahäuscr ist rohe Carbolsäurc zu verwenden. Die jeweilig entleerten Abtrittsbehälter sind mit einer Mischung aus einen» Theile roher Carbolsäure und neun Theilen Wasser zu beschütten, derart, dass etwa der fünfte Theil des Raumiuhaltes damit gefüllt ist. Bei eintretendem Mangel an Carbolfäurc wird zur Desinfection der Abortc Eisenvitriol oder, wo cs leicht aus Bleichkalk-sabriten crhaltbar ist, Chlormangan zu ucrweuocn sein. Von diesen Salzen ist soviel zur Desin» section der Aborte zu nehmen, dass der Senlgrubeniuhalt stets eine saure Reaction behält. Man rechnet auf Person nnd Tag etwa 25 bis 3(i Gramm. Eine besondere Aufmerksamkeit ist nebst der Desinsection der Reinhaltung dcr Aborte und deren Lüftung zuzuwenden. Mehrseitig wird zur Spülung dcr Abortc und insbesondere zur Ansspülung des Trichters die sogenannte Wiener Lösung, bestehend aus 100 Gramm roher Carbolsäure und 800 Gramm Eisenvitriol, in zwei Liter heißem Wasser aufgelöst, verwendet. Es ist zu bemerken, dafs die drsinfectorische Wirkung der Metalisalzc riue geringe ist, dass sie aber wirksamer die Entwicklung des widerlichen Geruchs durch Bindung der bei dcr Fäulnis entstehenden flüchtigen Zcrsctzungsproducte hindern, als dies die Carbolsäure zu bewirken vermag. 60.) Die Desinfection von Anstandsorten lann auch durch Aufstreuen von lräftigem Chlorlall vorgenommen werden. Gleichzeitig Carbolsäure in Anwendung zu bringen, wäre deshalb zweckwidrig weil diese Körper auseinander eine chemische Wirkung ausüben und das gebildete Product cinrn'höchst widerwärtigen Geruch besitzt, der an Gegenständen hartnäckig anhaftet und selbst durch ausgiebige Lüftung nicht zu beseitigen ist. ^ «, ^ -, .. «.l . Das Desinficicrcn mit gasförmigen Mitteln, vor allem das Ausschwefeln der Aborte und Kranlenräume, die Chlorräucherungcn und die ncuestrns empfohlene Entwicklung von Nromdampf hat sich als unsicher, meist sogar als wirkungslos erwiesen. <. « « - ^ ^ Es ist Vorsorge zu treffen, dass in jeder von der Epidemie betroffenen Gemeinde der nöthige Vorralh an Dromfrctionsmitteln stets vorhanden sei. IV. Erstattung der Gpidemieberichte. Vanitütslostenersätze. 61.) Inbetreff der Erstattung brr periodischen Rapporte und Schlussberichte ist sich nach den bestehenden Vorschriften zu benehmen. Ganz besondere Aufmerksamkeit ist der Erhebung der antiulogljchen Momente zu widmen, der Ursprung, Gang, die Verbreitungsweise der Epidemie, ihr Festsetzen in bestimmten Orten, Häusergrupprn oder einzelnen Häusern und die Umstände, welche hicbei mitwirkten, in Berücksichtigung zu ziehen. l>2.) Für die Bedeckung der Kosten ist sich nach den bestehenden Normen zu benehmen. Die Koste», welche durch die zur Abwehr der Cholera an den Grenzen angeordneten Maßregeln erwachsen, sowie jene, welche die Entscndnng besonderer Hilssärztc in ärztearme und vermögenslose Gemeinden verursacht, leistet dcr Staatsschatz. 63.) Für besonders dürftige, an dcr Rcichsgrcnze gelegene Gemeinden, welche den ihnen durch daö Gesetz vom A0. April 1870, N G. Nl. Nr. 68, auferlegte» Verpflichtungen während des Herrschens der Epidemie aus dem Grunde nicht auszulommen vermögen, weil ihre Lage nächst der Reichsgrenzc ihnen besondere, theilwcise den, Interesse des Staatsganzen dienende, mit Aus» lagen verbundene Verpflichtungen auferlegt, können Aushilfen aus Staatsmitteln in Antrag Den von den Gemeinden rechtzeitig errichteten Cholera-Nothspitälern lann für die Dauer der Epidemie das Ocffentlichteitsrecht zuerkannt werden. Anzeige über vorgekommene Cholerafälle am Land:______________________ Bezirl:________________ Z? ß« zH?kk S.»nd«""" F 3 zZ s.z'5 m m ^ «^!. ? Z -^ zi^ ß ») ^n bissl Nilbril sind AndrullliM» sinzutrassfn übsl dir hy (Datum) .,.„.,, uustäi'dr «ob die Vcschllffi>»wi! dr« Haüks, brr Wlchim»«!'" »»d Mnteifchrift) Unl l bcs Wasw« »üd dc«! Pi'rlclile, in welchnn brr (tllraiil!!' mit ^ ,-» > / Uipwiilmsr» >» ob" nusicr drm Orie yrstnnde» ha«, »„sbriondrrr vb ei mit an «lholera Erlranltr» obrr mit drren ltffsctcn i» Ucrülilun« «e-lomms» >N- „... ^ Der l. k. Landesprastdent: (3320^.2) Nr.660V.Sch.R. c^ehrerstesse. schnna ,^.^"^Wu Voltsschule zu Ko-4(X) n '.'^ d'e zweite mit dem Gehalte jährlicher soriscl' .. . c"k Lehrstelle definitiv oder provi. '"1 M besetzen. Uege bis^"^"^^"^" ^'"^ "" vorgeschriebenen Hierort« >"'' September 1886 ?,"mz"reiche.,. August H'^^chulrath Adelsberg. a,u 13tcn (3344--?? ^-----------^------------------------ ^_ Nr, 5W. B. Sch. R. Oonculsausschreiliunss. pchernenM ^"'"lW» Knabe» Volksschule i» welch .'^ ^' "erte Lehrerstelle, u.i. ^' i^ur d !'N """" vou .l()0 fl. verbunden schmm i d '^' ^'"weN provisorische.. Be-^""NlichteU w^'i'en ' ^""'r'uugsgesuche der i»i voraM,/,"' ^^tember l. I schulr^ ^ue^"' Vcge bei.» l. l^Bezirks. ^ , Ni .^'Mllic.ubl rinulbr,!,.»',, August- H"rkssch.u,^h TsNemil! am 14ten W55-1) Nr. 11947. Mlletpedienlenstelle. Die Postexpedienlenstelle in ^ieudrgg, Nr^ zirlshauftlmauuschafl Rudolfswert, ».it drrInh' resbestallung von W0 fl. und Amtspnnschale jährlicher 60 fl. ist gegen Dienstvertrag n»o Cautiou per 200 st. zn besetzeu. Die Bewerber habru iu ihren binnen zwei Wochen bei der gefertigten Direction einzubringenden Gesuchen das Alter, ihr sittliches Wohlvcrhalte» die geuosseue Schulbildung, die bisherige Be' schästignng nnd die Vermögensverhaltnissc s„,^,^> auch nachzuweisen, dass sie in der Lage si»^ sj„ zur Ausübuug des Postdieuslcs vollkommen ge» eigueles Locale beizustellen. Da überdies vor dcm Dienstantritte die Prüfung aus deu Postvorschrifleu z» bestehe» ist, so habe» die Bewerber auch anzugebru. bei welche», Postamte sie die ersorderliche Praxis zn nehmen wünschen, »nd e.idlich auzuführe.i, ob sie für deu Fall der Combiuiclimg drs P»s> uud Telegrapheudirustes iu Reudegg den Tele< grapheudieiist mit de» hicfür r»lsallr»drn wstemisicrten Äezüge» zu übernehmen bereit sind Trieft am 16. August 1886. ' ii. l. Post- und Tclcgrapheu-Tirccliou. (3348-1) Kundmachung. Nr. 3527. Vom l l. Bezirksgerichte Radmannsdorf wird bekannt gemacht, dafs die zum Behufe der Anlcamm „nicr Glillldliiichcr für die CatasttMcmmldcn Tcntschncrcuth, Ncu- ming und Gorinschc verfassten Vesitzbogen nebst den berichtigten Verzeichnisfl'N der Liegenschaften, den Copicn der Catastralmappen und den über die Erhebungen mngcnommrnen Protokollen hiergrrichts zur allaenu'incu Einsicht aufliegen, uub dass in dem ''fallr, als Einwendungen gegen die Richtigkeit der Vesitzbogen erhoben werden sollten, weitere Erhebungen am 30. August 1886 eingeleitet werden. Zugleich wird den Interessenten bekannt gegeben, dass die Uebertraguug der nach tz Hii des allg. G. O. amortisierbaren Pri^atsordrrungcn i» dic neue» Einlagen unlerbleibcn kann, wenn dcr Verpflichtete »och vor deren Versassung um die Ä'ichtül'eriragung ansucht. N. l. Bezirksgericht Raomannsdorf, am 17ten August 18««. (3319-3) Kundmachung. Nr. 4574. Vom k. k. Bezirksgerichte Wippach wird bekannt gemacht, dass die auf Grundlage der zum Behufe der Anlegung eines neuen Grundbuches sür die Clltllstralgemcinde Podraga gepflogenen Erhebungen verfassten Vesihbogen nebst den berichtigten Verzeichnissen der Liegenschaften, der Copie der Cataftralmappe nnd den Erhebungsprotolollen in der diesgerichtlichen Amtslanzlei bis zum 3 0. August 1886 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden, an welchem Tage auch über allfällige Einwendunge» die weitern Erhebungen vorgenommen werden. Die Nebertragung aller Privatforderungen !in das ncur Grundbuch, bei w"'chen dle Ve- dinuneu der Amortifierung eintreten, w.ro unterbleibe», wenn der Verpflichtete noch v°' der Berfafsung der Grunobuchsemlagen darum °" «!.' l. Bezirksgericht Wippach, am 14ten August 1886. Laibacher Zeitung Nr. 189 1564 20. August 1886. Gutsankauf. Ich suche ein schönes landtäfliches Gut mit gutem Wald und hübschem Wohnhaus gegen Barzahlung anzukaufen, und ersuche, Anträge directer Verkäufer an mich nach Wien, L, Kärntnerring 8, zu adressieren. (3075) 10-10 O. Ed. Tliausiiig^ bevollmächtigter Güterdirector. Preiawürdigate Schusswaffen und Jagdrequisiten bei (3306) 5—2 C. Karinger, Laibach. J I Die Kärntner Römerauelle I I (alpiner Gioashübler), vollkommen sroi I I von Schwefelvcrbindungen, Jod und dgl., I I der leichtest verdauliche, 8ctamackhaftfi*to I I und naturechto Säuorlintf, vorzüglich 1)0- I I währt boi Bronchial- und Darinkatarrh, I I bei Magen-, Blasen- und Nierenleiden. I I Ein hochfeines Tafelwasser, welchns I I den Wein weder schwarz noch übol- I I schmeckend macht, und ohne laatigc Nach- I I Wirkung. (30sl) 2O—17 I I Depot bei Herrn A. Hartmann I I in Lalbaoh (Taucer-Palais). 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Bezirksgerichte Gottschee wird dem Karl Kollner von Ebenthal, nun unbekannt wo in Amerika abwesend, hiemit erinnert, dass der in Sachen des Anton Epvich von Ebenthal gegen ihn erflossene Tabularbescheid Z. 4015 Mo. 200 fl. s. A. dem ihm nnter einem anf-gestellten Curator a6 actum Herrn Florian Tomic in Gottschce zugestellt wurde. K. k. Bezirksgericht Gottschee, am I Nen Juli 1886. ^3298^2) Nr. 3000. Bekanntmachung. Den unbekannten Rechtsnachfolgern der Maria PerZe von Steinbüchel uud des Simon Plesa von Prezrcnje, dann Lorcnz Tomazevie von Trieft wird Hcrr Andreas Vohinc von Steinbüchel als Curator a6 ac:l,um bestellt und demselben der diesgerichtliche Realfeilbietungs-Vefcheid vom 25. Juni 1886, Z. 2456, zugefertigt. K k. Bezirksgericht Nadmaunsdorf, am 28. Juli 1885_____________^ (3328-2) T7. -, n Nr. 7888. Kundmachung. Aus sanitären Rücksichten sind im politischen Bezirke Adelsberg sämmtliche Jahr- und Viehmärkte bis auf weiteres eingestellt. K. k. Bezirkshauptmannschaft Adelsberg am 16. August 1886. (3258—3) Nr. 5617. Bekanntmachung. Für die unbekannten Rechtsnachfolger des Johann Koroscc aus Kersische ist Karl Pnppis aus Loitsch zum Curator li6 acl.um bestellt uud zur Verhandlung über die Klage des Iohauu Istenic wegeu Anerkennung der erfolgten Bezahlung der auf der Realität Nectf.-Nr. 580 a6 Loitfch für Johann KoroZec haftenden Forderung pr. 82 fl. C.M. die Tagsatzung auf den 3. September 1886, vormittags 8 Uhr, Hiergerichts anberaumt worden. K. k. Bezirksgericht Loitsch, am Isten Juli ^886^___________________ (3272^3) Nr73278. Dritte exec. Feilbietung. Vom k. k. Bezirksgerichte Sittich wird bekannt gemacht: Es werde in der Executionssache des Anton Omahen von Altenmarkt Nr. 7 gegen Anton Lesjak von Sittich Nr. 30 bei fruchtlosem Verstreichen der zweiten Feilbietungs'Tagsatzullg zu der mit dem diesgerichtlichen Bescheide vom 14. Mai 1886, Z. 2160, auf den 2. September 1886 angeordneten dritten executivcn Feilbietung der in der Catastralgemeinde Sittich 5iu!) Einlage Z. 150 vorkommenden Nea-lität mit dem Anhange des obigen Bescheides geschritten. ___Sitti'ch^ am 30. Juli 1886._______ (3233—2) Nr. 4569. Bekanntmachung. Vom k. k. Bezirksgerichte Gottschee wird deil unbekannt wo in Amerika befindlichen Mathias und Iosefa Kump von Lichtenbach hiemit erinnert, dass der gegen dieselben in Sachen des Josef Rozic von Nessclthal i>ltt,o, 171 fl. 61 kr. s. A. erflossene Vormerknngs - Bescheid Z. 4569 dem diesen uuter eiuem aufgestellten Curator a6 act,um Herrn Florian Tomic von Gottjchee zugestellt wurde. K. k. Bezirksgericht Gottschee, am 15ten Juni 1886.__________ _______^ (3137—1) Zt. 3108, IN6H0VNM ttKlbiliKli. ^Ml-Zsmu IVLUU H02MKNU 12 Kot» Zt. 8, 06N08N0 ll^6g0Vim N6?.N2Nim prtlV' uim N28itillnikom, 86 ^6 p08t2VlI na, toido, vIoi6N0 29. M2^a 1886, Zt. 3108, toöitLhg. IV2U2 ^li^ellöll i2 LlazevtlCi», xaracli 50 8>6. 2.. v. ^08p0ä I'eter ?6r3o ix öruolich'g, »Icrdnillom na öin sc^aio/-aci acittm), vroöil 86 mu ^'6 to/din ocl-loll, pa ^atersm «6 ^6 l0«iZ66 Ic mll,- l03tU6MU PU8t0plcU llolollüo U3, ä^Il 14. 86pt6mbl2 1886 äop0iu!l^6 od 9. uri. (!. kr. oki'^no 80äiZö6 v (irnom^i ane 30. ma^ll 1886. (3137—1) Št. 3108. Iinenovanje skrbnika. Umršemu Ivanu Rozmanu iz Kota št. 8, odnosno njegovim neznanim prav-nim naslednikom, se je postavil na tožbo, vloženo29. maja 1886, št. 3108, tožitelja Ivana Mibelièa iz Blaževaca zaradi 50 gld. a. v. gospod Peter Perže iz Èrnomlja skrbnikom na ein (curator ad actum), vroèil se mu je tožbin od-lok, po katerem se je roèišèe k raa-lostnemu postopku doloèilo na dan 14. septembra 1886 dopolu ir:e ob 9. uri. C. kr. okrujno sodišèe v Èrnomlji dne 30. maja 1886. (3142—1) " St. 3332? Imenovanje skrbnika. Neznano kje nahajajoèemu se Juriju Kuzraa, rede Gusman iz Tanèe Gore, odnosno njegovim neznanira pravnim naslednikom, se je postavil na tožbo, vloženo 10. junija 1886, št. 3332, to-žitelja Jure Kuzme od tam štev. 43 zaradi priposestovanja gospod Peter Perše iz Èrnomlja skrbnikom na èin (curator ad actum), vroèil se mu je tožbin od!ok, po katerem se je roèišèe k ustnemu rednemu postopku doloèilo v dan 14. septembra 1886 dopoludne ob 9. uri. C. kr. okrajoo sodišèe Èrnomelj dne 11. junija 1886. (3148—2) Nr. 3589. Bekanntmachung Dem Georg Sterbenc von Ältenmarkt Nr. 19, unbekannten Aufenthaltes, rücksichtlich dessen unbekannten Rechtsnachfolgern, wurde über die Klage 66 ^i-iu^. 22steu Juni 1886, Z. 3589, der Pauline Lo-retic von Altenmarkt Nr. 1l> wegen 300 fl. s. A. Herr Peter Persc von Tschernembl als Curator acl «.(^lum bestellt uud diesem der Klagsbescheid, womit zum summarischen Verfahren die Tagsatzung anf den 14. September 1886, vormittags 9 Uhr, hicrgerichts angeordnet wurde, zugestellt. K. k. Bezirksgericht Tschcrnembl. am 23. Imli^1886.____________________ (3224—2) Nr. 4395. Bekanntmachung. Vom k. k. Bezirksgerichte Ill.-Feistriz wird bekaunt gemacht: Es sei den uubekaunten Rechtsnachfolger der verstorbenen Tabnlar-gläubiger Maria, Marianna nnd Ma-riuka Staver von Zagorjc zur Wahrung deren Rechte bei der exccutiven Fcil-bietnng der Realität Gruudbuchseiulage Z. 83 der Catastralgemeinde Zagorje und einer allfälligen Meistbotsvertheilung Johann Fatur von Zagurje als Cnrator ali acüum bestellt uud demselben der diesbezügliche Feilbictungs - Bescheid behändigt worden. K. k. Bezirksgericht Ill.-Feistriz, am 5. Angust 1886. (3066 — 1) Št. 4717. Razglas. Na proènjo Jožeta Petriea iz Crešnjevca se zaradi neizpolnjonja dražbenih pogojev izvršilna zopetna dražba vsled zapisnika depraes. llega avgusta 1880, St. 7573, in 11. septembra 1880, St. 8917, od Mari je Suklje iz Bušinje Vasi za 424 gld. kupljenega, sodnijsko na 610 gold, cenjenega, pod vložno ät. 321, 322, 324, 325, 327 davUrske obèine Lok-vice vpisanega, Katarini Šuklje iz Bu-äinje Vasi spadajoèega zemljišèa dovoli in se doloèi dan na 8. oktobra 1886 z dodatkom, da se bode ta dan zem-Ijišèe tudi pod cenilno vrednostjo na nevarnost in stroške nebrižne kup-nice prodalo. C. kr. okrajno sodišèe v Metliki dne l.julija 18S6. (3329—1) St. 3015. Oklic izvršilne zeinljišeine dražbe. C. kr. okrajna sodnija v Senožeèab daje na znanje: Na prošnjo Leopolda Dekleve iz Buj dovoljuje se izvräilna dražba Jakob Vatovèevega, fioduo na 1523 gold, cenjenega zemljišèa vložna St. 53 ka-tastralne obèine Gorenje Vreme. Za to doloèujejo se trije dražbeni dnovi : prvi na 2. oktobra, drugi na 3. novembra in tretji na 4. deceinbra 1886, vsakikrat ob 11. uri dopoludne pri tej sodniji s pristavkom, da se bode to zemljisèe pri prvem in drugem roku le za ali èez ccnitveno vrednost, pri tretjem roku pa tudi pod to vred-noatjo oddalo. Dražbeni pogoji, vsled katerih je posebno vsak ponudnik dolžan, pred ponudbo 10 proc. varšèine v roke draž-benega komisarja položiti, cenitveni zfpisnik in zemljekujižni izpisek Iežr5 v registraturi na ogled. C. kr. okrajno sodišèe v Senožeèab dne 7. avgusta 1886. (3301—3) Nr. 5736, Bekanntmachung. Vom k.k. Landesgerichte Laibach wird dem nnbekannt wo abwesenden Talmlar-gläubiger Jakob Slansek bekanm gemacht, dass der für denselben besiim'M' Feilbietungsbescheid vom 24. Juli IM' Z. 5187, 'dem hiemit unter einem bestellten Curator u6 aclum Herrn Dl.Pftf!^ rer zugestellt worden ist. Laibach am 7. August 1886. (3241- 3J St. 5746. Bazglas. Öd c. kr. dezeine kot trgovske sod-nije v Ljubljani se daje na znanje: V menièno-pravni stvari nKmc^*e po>sojilnice Ijubljanske okolice" v Lju"" Jjani (po dr. Tavèarji) proti Hermann Tomanu, deželncga odboraoficijalu,0/1' roma njega zapuSèioi, peto. 30 gld. c. s.c-postavil so je toženemu Henruinu f-0' manu, oziroma njegovi zapušsiini, RpsP' dr. Anton Pfefferer, odvetnik v Üü"' Ijani, kuratorjem ad actum t^r se fflu je ob enem vroèil tusodni pla^-ilni nalog z dne 7. avgusta 1886, št. 5746. V Ljubljani 7. avgusta 1886. (3138-1) ~~ Št 3073. Imenovanje skrbnika Neznano kjo nahajajo^emu se Iv;»nu Muhvi^u iz Srcdnjih Kadenc štcv. 1'« odnosno njegovim neznanim pravii"n naslednikom, se je postavil na tožbOi vloženo 28. maja 1886, St. 3073, to-žitelja Mfirka Kobo iz Srednjih Hiiara^ pripoznanja lastuinskih pravic in ^0' voljenja prepisa na zemljišèe vlogj št. 216 katastralne obèine Sodji Vrö s pristavkom skrajSana razprava °a 1. oktobra 1 886 , odloèila, in se je prepis tožbe v»le^ neznanega bivališèa toženca ua dJ^* govo nevarnost in troške kot skrb»1^ körn postavljenemu gosp. Franu St** jerju, c. kr. uotarju v Metliki, vr0 '' Toženec naj se omenjeni dans»"J tu oglasi ali pooblaStenca naznani » svoja pisma o pravom èasu oskrbm* vroti. .^j C. kr. okrajna sodnija v Metl|Jtl dne 4. junija 1886. ^. (3279-1) Št. 4572- Oglas. Pri c. kr. okrajni sodniji v Metl. J se je èez tožbo Jožeta Siraoniöa >j Mladice ftt. 7 proti Margareti, oinože^ Grabek iz Lokve, oziroma njenim ne' znanokje bivajoèim dedièem in pravu' naslednikom, zaradi priznanja Ist? ninskih pravic in dovoljenja Pre^L, na posestvu vloga št. 333 pod * tastralno obèino Semiè s pristav*0 skrajšana razprava na dan 1. oktobra 1886 d odlotila, in se je prepis tožbe vsie neznanega bivališèa toženke na «Je nevarnost in troske kot skrbniko postavljenemu gospodu Franu StajerJ » c. kr. notarju v Metliki, vrotil. Toženka naj se omenjeni dan sani tu oglasi ali pooblaöcenca nttzna"'ku svoja pisma o pravem èasu oskrbni* vroèi. .v: C. kr. okrajna sodnija v MeUi* doe 4. juuija 1886. ___^ Druck und Verlag von Jg. von Kleinmayr H Feb. Vamberg.