s^t' 1?H Mittwoch den ?. August 1850. Z 1462. (1) Nr. "^.«,^. "l 11264. Kundmachung wegen Herstellung der Vchieferbe- dachungdei de r W a g e n - M o n tirungs - Werkstätte zu Laibach. In Folge hohen Ministerial ^ Erlasses vom 29. Juni 1850, 3. ""^5°7, "i'd die Herstellung der Schieferdeckerarbeiten für die Wagen - Montirungs-Werkstätten sammt den dazu gehörigen Seilen' Gebäuden zu Laibach auf der k. k. südlichen Staatseisenbahn im Wege d" öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schr'ft-llcher Offerte an den Mindestfordevnden uber- " ^Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Fundes zur Richtschnur bekannt gegeben: 1) Die einzubinden Dacksiächcn betragen aproximativcU12, sage: Sechshundert zwolsQua- z drat-Klafter; jedoch wird ausdrücklich bemerkt,, daß die hier angegebene Quantität nnr als Vasts, fur die mit I«"/« vom (5rstehungsbetrage zu be. -bemessende Caution anzunehmen sey, indem die Offerte nach Einheitspreisen für die Quadrat' Klafter, ohne Rücksicht auf ei»e entfallende Mehr odege, sich daher zur voll-kommen wasserdichten Elndeckung des Gebäudes bei einer Dachresche von /. b,s /, eigne. Es wird' hiebei bestimmt, daß die Platten be, der Verwendung d^s englischen Schiefers sich 3 Zoll, beim inländischen, jedoch nur, wie oben be,chrie-ben, beschaffenen Materiale 4 Zoll zu übergm-fen haben, und eine jede Platte besonders m't 3 kupfernen Maschinennägeln mit stachen Köpfen genagelt werden müssen. Alles nicht so beschaffene Matcriale, odtr jede nicht der beschrie-denen gleiche Arbeit würde von der Bauleitung zurückgewiesen, und müßte von dem Ersteher auf seine Kosten qualitätmäßig wieder hergestellt werden. 3) Dem Ersteher der Schieferdcckerarbeiten liegt es auch ob, die l2 Zoll breite Fürst-Grath aus Ichsenblechcn von Itjner Schwarzblech beizustellen, auf dem Dache festzumachen, anzustreichen und die Rauchfangaufsätzc, die von dem n dem künftigen Winter und die damit verbundenen Erhalcungsar-beiten zu besorgen, und überhaupt das Dach während der später ausgesprochenen Haftungö-zeit im guten Stande zu crhalten. 4) Das Gebäude wird im Monat October so weit vollendet seyn, daß mit der Schiefcrein-deckung begonnen werden könne, d. i. es werden die Dachstächen eingeschalt und der Dachsaum nebst Dachrinne bls zum 15. October hergestellt sey". . <- - ^ n ,. Der Unternehmer hat daher seme Anstalten so zu treffen, daß er bis zu dieser Zeit seine Arbeiten beginnen, und jedenfalls innerhalb tt Wocken nach deren Beginne vollständig been-d.aen könne; wobei es der Staatsverwaltung frei stehen soll, sobald sie nicht jene Thätig keit bemerkt, wodurch die Vollendung zur gehörigen Zeit gesichert wird, nach vorausgegangener protocollanjcher Ermahnung, die Arbett auf Kosten und Gefahr des Unternehmers zu bewirken, oder aber auch denselben m't Eingehung dcr Caution contractv.rlustig zu erklären. 5) Für die Güte der Arbeit, so wie für die ! Vollendung oerselben zur inl 4festgesetzten Frist, haftet der Unternehmer nicht nur mit seiner Cau tion, sondern auch mit seinem ganzen brwegli-! chen und unbeweglichen Vermögen in der Art, ! daß er für die vollkommeüc Nasserdichligke't der ! Dachling bel lang andauerndem, mit Ni„d begleiteten Regen und dem Schmelzen des Schnees, ! sl) wie für die Widerstandsfähigkeit des Mate l riales beim Hag.l und allen sonstlaen Witte-^rungsverhaltnissen, durch ein ganzes Jahr nach ^ geschehener Übergabe an die 'Staatsverwaltung I bürge, und sich verbindlich erkläre, jedes in die« ser Zeit bemerkte Gebrechen an den Dachungen nach Anordnung der Bauleitung entweder sogleich standhältig mit demselben Materiale zu repar,-reu, oder auch nöthigenfalls mit Beigabe neuen Materialeö vollständig umzudecken, ferner für jeden aus der Nichtvollendung zur gehörigen Zeit und aus der Schadhaftigkeit der Da^un gen dem Gebäude zugegangenen Schaden vollen Ersatz zu leisten. 6) Die Art der Bezahlung der Verdienste träge geschieht ratenweise, indem der ganze Betrag in 4 gleiche Theile eingetheilt wird, welche dem Unternehmer mittelst Certificate der Civ'l-Bauleitung nach Herstellung je eines Viertels der Arbeit bei der Universal - Camera! - Cassa zu W>eti, oder nach dessen Wunsche bei einer Provinzial^ Filialcassa angewiesen werden, wobei jedoch ^u dieses Betrages zur fernern Dickung des hol>>l, Ärars, bis zum Ablauf der Hafttmgszett zurück gelassen werden muß. 7) Die auf einem 15 kr. Stämvel ausgefertigten Offerte müssen längstens bis l4.August 585N, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschriest:,.Anbot zur Herstellung derSchie-ferbedachung an dem Wagcn-Montirung-Gebäu> de zu Lalbach" versehen, bei der k. k. General' Bau-Direction für die Staatseisenbahuen in Wien, Wollzeil, altes Bricspostamt Nr. 867, eingebracht werden. h) Jedes Offert muß den Vor- und Zuna« men des Offerenten und die Angade seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Perccntcn, und zwar sowohl mit Ziffern als Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen oder andere Bedin-aungen enthalten, werden nicht beachtet werden. 9) Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatscisenbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand die- ser Kundmachung sich beziehenden allgemeinen und besondern Baubcdingnisse und die Baubeschrei->)ung eingesehen, selbe wohl verstanden habe und sich genau darnach benehmen wolle. Nl) Dem Offerte lst auch der Erlagschein über das, bei dem k. k. Universal- Cameral-Zahlamte in Wien oder bei einem Prooinzial-Cameral-Zahlamte erlegte Vadium mit !tt Percent von der annäherungsweise ausgemittelcen Bausumme deizuschließen. Das Vadium kann übrigens im Barem, oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen 3taalöpapleren nach dem Börsenwcrthe des dem Ell.!goca>)e vorausgehenden Tages, (mit Ausnahme der nur im Ncnnwcrthe annehmbaren Obligationen der Verlosungö-Anlehen von den Iah« ren 1834 und l8:!!1)' erlegt werden. Auch können zu diesem Bchufe gehöria. nach dem Para-graphe 1374 des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungen, »v^che ^>doch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof-, und niederösterreichischcn, oder von einer Provinzial-Kammerprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. N) Die Entscheidung über das Ergebniß der Concurrenz- Verhandlung wird von dem hohen Mmislmum für Handcl, Gewerbe und öffentliche Bauten nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungswürdigkeit des Offerenten erfolgen. Bis zu d.eser Entscheidung bleibt ,eder Offerent vom Tage des üderre'chlen AnboteS fur dasselbe, so wle auch dazu restlich verbunden, im Falle als sei» Anbot angenommen wird, den Vertrag h.ernach abzuschließen. 12) Das Vadium des angenommenen An« botes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa (was ihm qegen besonders Einschreiten fmstchet) die Cau-tion in anderer gesetzlich zulässiger "tt bestellen will. D>e V^dien der nickt angenommenen Anbote werden den Offerenten sogleich nach Herab-langung der Entscheidung des hohen Ministeriums zurückgestellt werden. V^'n der k. k. General- Bau« Direction. Wien am 2l. Juli 1"5N. Z. 1 l52 (2) ^TüT^ Von dem k. k. Landcsgerichte Laibach wlrd den unbekannt wo befindlichen Erben deS Herrn Joseph Lam-in, qewesenen Präsidenten des üt» uilgerichtes in Mailand, mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: l5S habe wider dieselben bei diesem Gerichte Frau Anna Amalia verwitwete ö^urin, geb. Freiin v. G.M, die Klage aus Zahlung der aus dem Schuldbekenntnisse llc^. Mailand 1. September 183« schuldigen U.",<)l»st-und auf Gerechtfertigt- Erklärung die Superprä-notation des Schuldbekenntisses ääo. Mailand I. September 183«, pr. . c.,, / . stehundenGericht«-V"lmW ««üg.fuhrt und e».- schieden werden wird. ^ ^ «. Die benannten Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damlt ste allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem -bestimmten Vertreter die nöthigen Rechtöbehelse Z68 an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und Überhaupi im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschrei ten wissen mögen, insbesondere, da sie fich die aus ihier Verabsäumung entstehenden Folgen selbst deizumcssen haben würden. Vom k. k. Landesgerichte. Laibach den iiU. Juli ,850. Z 1461. (l) Nr. «926 Kund m a ch u n g. Da die am 2«. Juli !85l> bei dem k. k. Gefallen-Hauptamts in ViUach vorgenommene Pachtoersteigerung des Ertragcö der Mauthsta-rioncn Villacher Ober- und Unterthor, Velden und Föderaun für das Vtilvaltuligsjahr l851 und rücksicktlich für die zwei wcitern V^l waltun ^s-jahre Itt52 und 1853 keinen entsprechenden Erfolg hatte, so wird zur Verpachtung des Erträgnisses der besagten Maulhstationen für das Vcrwaltungsjcchr »851, oder für die 2 V^r-waltungsjahre I8'>1 und I85'ii, oder für die 3 Verwaltungöjayre l851, l852 und 1853 unter den in der Kundmachung der hohen k. k Finanz-Landes-Direction in Gratz vom 31. Mai 185U , Z, 5139 , (e,ngeschalttt in die Amtsblätter der Klagmfurter Zeitung Nr 75, 7l< und 77 ci« 1850, festgesetzten Bedingungen am 2 4. August »K5U bei dem k. k. Gefallen-Hauptamce ViUach eine zweite Versteigerung mit dem Ausrusspreise, u. zwar für die Wegmautt) - Station Aillacher-Oberthor von 2W3 ft. 48 kr., sage: Zwei Tausend drci und sechzig Gulden 48 kr.; -für die Wcg - und Brückenmauth - Station Villager - Unterthor von 4«93 si 24 kr., sage: V>er Tausend sechs hundert drcl und neun zig Gulden 2t kl,.; — für die Wegmauth-Sta tlon Velden von 1^05 fl., sage: Ein Tausend acht hundert fünf Gulden, —endlich für dk Brück--enmautt)'Station Födcvaun uon 2ri»^ st,, wgc: Zlvci Tausend acht hundert acht und achlz^» Gulden C M. abgehalten werden, zu welchcr die Unternehmer eingeladen werden. Die abfälligen schriftlichen Offerte sind bis 19. August l«5U 12 Uhr Mitlas, bei der k. k. Cameral^Bezirks-Verwaltung H'lagenfult einzudringen. Die öic'tation beginnt punctlich um die 10-Stunde Vormittags. K. K. lZameral - Bezirks « Verwaltung, Klagcnfuri bcn 30. Juli 185U. Z. 1455. (2) Nr. «852. Kundmachung. Da die am 22. Juli 1850 bei der Orts-behörde in Arnoldstein vorgenommene Pachtvelstei-gerung dcs Ertrages der Brücken - Mauth - Sta^ tion <>lrnoldstein für das Verwaltungsjahr l»51, und rücksichtlichfür die zwei weitern Verwaltungs' jähre 1852 und l853 keinen entsprechenden E-solg hatte, so wird zur Verpachtung des Erträgnisses der besagten Brückenmauth - Station für das 55er-waltungsjahr l851, oder für die zwei Verwal-tlmgsjahre 1851 und 1852, oder für die drei Verwaltungsjahrc l85l, 1852 und 1853, unter den in der Kundmachung der hohe» k. k. Finanz-Landes-Direction in Gratz, (lcln. 31. Mai 1850, 3 5l39 (eingeschaltet in die Amtsblätter der Klagenfutter-Zeitung Nc. 75, 7« und 7? 185U) festgesetzten Bedingungen, am 21. August »85U bei der Ortsbehörde in Arnoldstcin eine zweite Versteigerung mit dem Ausrufspreise von Ein Tausend Fünf Hundert Gulden C. M. abgehalten werden, zu welcher die Unternehmer eingeladen werden Die allfälligen schriftlichen Offerte sind bis zum Itl. August 1850, l2 Uhr Vormittag, bei der k. k. Camera! - Bezirköverwaltung in Klagenfurt einzubringen. Die Licitation beginnt pünktlich um die 10 Stunde. K. K. Camera! - Bczirksverwaltung Klagcw fürt den 27. Juli 18.»u. Z. ,457. (2) Nr. 3480. Kundmachung. Bei dem k. k. Postamte in Uelitz ist eine Offizialenstelle mit dem Gehalte jahrlicher 600 si. C. M. gcg.n Erlag der Caution im Bcsoldungs-bctrage in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre dicßfälligen Gesuche gehörig zu documentiren, und unter Nachweisung der Studien, Kenntniß der Postmampulation, der Landes« und allfälligen sonstigen Sprachen, und der bisher geleisteten Dienste im Wege der vorgesttzlen Behörde bis längstens 30. August 1850 bei der k. k. Postdirection in Troppau einzubringen und darin anzugeben, ob und mit welchen Beamten des oben erwähnten Amtes und in welchem Grade sie verwandt oder verschwägert sind. K. K. Postdirection für Krain. La,bach am 4. August 1850. Z. !44U. (2) Nr. 1U3. Kundmachung. Bei der am 12. August 1850, Vormittag um l0 Uhr bei der t. k. Staathalterei zu Lal-bach ausgeschriebenen Minuenoo- Versteigerung dcr Brennholzlieferung für die Wmterperiode I85H51, wird auch der Lleferungs-^Bedarf für die standische Verordnete Stelle und die ständische Realitäten-Inspection, im vorläufig bemessenen Quant» von 25 Klafter harten und emer halben Klafter weichen Brennholzes, zur ämtlichen Abstelgerung gelangen. Ausrllfsprcis, Erstchungs- und Licferungs-Bcdingnisse sind dieselben, welche in dem Amtsblatte zur Laibacher Zeitung Nr. 171, mit der Kundmachung der k. k. Staathalt.rei llä>. 20. Juli 1850, Zahl 10454, bekannt gemacht wurden. Htändischc Realitäten-Inspection. Laibach am 2. August 1850. ^ Z. 1454. (2) Nr. 5. Ein Gemeinde diener wlrd bei dem gefertigten Marktgemeindeamte auf-gcnommcn. Mit d,escm Dlcnstpost.n ,st eine jährliche Löhnung von 1tt0 st. . ein Kleldungbbe'.trag von 20 fl. und die freie Wohnung verbunden. Hicr-auf Reflectirende, welche der krainischcn und deutschen Sprache, wie auch des Lesens und Schreibens kündig sind, u,:d sich einer guten Moralität erfreuen, l^bm sich bis zum l5. d. M. Hieramts persönlich zu stellen. Militärcapitulanten genießen den Vorzug. Marktgcmeindeamt Neumarktl am 3. August 1850. _____________________________ Z. 1456. (2) Kundmachung. Nachtraglich zur hierortigen Kundmachung vom 21. Juli d. I. wird hiemit bekannt gegeben, daß sich die Remonten-Asscntirungs Commission , zu Folgi hoher Landcs-Militär-Commando Verordnung vom 29. v. M., R. 84U6 (^ 85l5, am 28. des gegenwärtigen Monats August gleichfalls in Cilll einsinden wird, um leichte CavaUene - und Dragoner-R. (2) ^ ' " Kundmachung. Zu Folge hoher Landes-Militar-Commando-Verordnung clllo. Gratz am 29. Juli 1850, R. 8583, werden aus Anlaß der allerhöchst angeordneten Reduction der 4. Bataillons der Infanterie-Regimenter Baron Prohaöka Nr. 7 uno Prinz Hohenlohe Nr. 17, in Klagenfurt am 14. und in Laibach am 13 d^ gegenwärtigen Monats August um 9 Uhr Vormittag, und zwar in jeder dieser beiden Städte ^>'c^ 20 ^tück ganz diensttaugliche Brspannungs- und Packpferde, gegen gleich bare Bezahlung im Li-cltationswege öffentlich veräußert werden. Wozu Kauflustige l)iemtt eingeladen werden. K. K. Brigade- Commando in Karnten und Kram. Klagenfurt am 2. August 1850. Z »456. ^1) Nxl». Nr. 2S4. Edict. Vor dcm k. t. B.'zilksgecichle Seisenberg haben alle Dicjemqen, welche an die Veil>,jsenschast des am 27. Mai l. I. vetstolbenei, (Zarl Fabian, l,^lund-bcsihers und Wirthes von Stisenberg, N>. 32, als (^laubiger cilie Forderung zu stellen hal'cn, zur An-Meldung mid Datll)uu>'g derselbeil den 17. Septem< ber l. I., Nmmillags 8 l-l^r, zu erscheinen oder bis dahil, ilir AnmeltUaqsgesuch scblifllich zu übelreichen, lvidtic,etis dcn ^^udl^e'N an die 3jellaffenschast/ wenn sie dmch die Bezahlung der an^emeldelcn ^ol» deillügen elschöp't lrciden wülde, kein wtilerer tln^ spnlch zustande, als in so fern ihnen ein Pfandrecht gerührt. K. K. Bezirksgericht Seisenberq am 30, Juli l850. ^ i45!j. (2) l»ä 9ir. 518. (5 d i c t. Vo^: den, s. f. Be^iiks^clichte 3^'ibach lte Sec^ !nm baden alle diejenigen, welche an dle Ve>lassen, schafl de^ om 14. ^uli l. I, >n liaidach versiordenel» Herrn l)i-. Joseph Klcilid'ensl, Hof- und Oerichlsad' Ulanen ui,d t. t. Violars, als Olaudiqer eine For«-dtruilg ^u stellcn haben, zur Anmeldung und HarilMMg derselben den '^9. August l. I, , Frül) 9 Uhr zu eischcmei,, oder bis dahi» ihr Anmeldungge Gesuch schrisllich ;u überreichen, widliqens diesen OIäut)ige>l, an die VlN^ffenschail, weim sie durch rie Vezahlunq dei- anqemeloecen Fmocm^rii erscbopsl lvülde, kci:' weilerlr Aüsvruch zust,ii,de, als insofern ,t)in'n cin Pfandrecht glbl'ihrl. Laibach am 1. August «850. ^ l^38. (!) Nl. 35l. Edic l. V«,'n dem k. k. Äczirkägerlchie Radmannsdorf wiid I,icmic bekanin grmachi: ^)aß über Aüsuckm oec Ant. MaUy'icheü Kindelvormundschail in die Vei« pachiung des diesen Kindern geliöligr» Hauseb (^ul,l. '>lr. 30 zu R.idil^nnsoor!, sammc Wirtl,jchaflsc,t-b.nidtn, Weiög^tel-Werkliail und Weißaälber.We't. ,,cuq, fo wie in die öffentliche Feildiellmg des l!«' delvorr^.lits cn iüc>ckb>ellngnisse a«l ^^^^ der Lilltaiioi' weiden brkannl gegeben «'", ^^» Ut'0 l>ls dahin leim Vo.mlll'de H»n. Ä."s"p" Pleiner lll ')ia0m.!!Nlbd»,'ls ei>>gcsel)en »veroen rönnen. Raomaoubdvlf a,„ 30. Juli isäO. ^. ^". (3) ^s 23l0. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Üaas wird hiemit bekannt gemachl: Ob sey über Ansuchcn des Andreas Üuiar von Lui nje, Mach'haöeis deö Maihias ?u?.ar von Groß. dcrg, gegen Andreas und M^ria Milauc von Groß' berg, in die erelUlwc FtlldielUs,g der r«m ^rcluteil Undreas Milauc a/hö>igcli, zu ^roßberg gelegenen, im Psarrkufsgüll ^'eifii!°'ec ^>u,idduche »ub Urb. Nr. 53, Rctf. Nr. ^3 vorkommenden, ^e.ichilick auf 560 fl. vewerlheltl, H"l'c, w^^n schuldiger 162 fi. «. 8. «. glwilligel, lwd si'yen zu deren Vornahme die Tagsayunge" a"f den 3s). Angnst, 30. Septcm-lel und 30. plover 1^50, jcdeömal »,üh 9 Uhr in loco Großbeig mil drm Hkisahe angeordnet wor^ 0rn, daß diese Real'lat nur dei der 3l'en Tagsatzung auch unter dlM Schatzungßwerlhe yinlangegeden wer» den würde. Dcr G>undduch5eltratt, das Schatzungsprolocoll und die lilcllailon?b<'ding„i^ ko.lnen täglich hieramls ringest" werden. K. K. '-oeiltksgeiich, z^g am 10. Juli 1850. ^l mclit yur an d.n leiden Enden, sondern der ganzen Lange nach vollkommen entsprechen. § 4. Die Lieferung hat gleich nach Genehmigung des Offertes zu beginnen, und es sind bis Ende December l. I. 3^4 Stück, der Rest von 17060 Stück aber bis Ende Juni 1851 beizustellen. H. 5,. Dem Unternehmer der Lieferung bleibt ^ fie'igestellt, die Liefelung auch früher zu bc-lvech-jclligcn. Wird al^er von dem Lieferanten der festgesetzte Termin nicht eingehalten, so behält sich die Staats-Verwaltung das Recht vor, sogleich nach §. 15, der Bestimmungen dieser Bedingnisse vorzugchen. §. 6. Die Uebernahme der Schwellen geschieht durch die von Seite der k. k. General-Baudirection aufgestellten Commissare, welche die Schwellen untersuchen, und alle mit den bedungenen Erfordernissen nicht übereinstimmenden Stücke ausstoßm werden, ohne daß dem Lieferanten da^ geaen eine Einwendung gestattet wird. Die aus-gestoßenen Stücke müssen von Seite des Lieft' ranten nach Weisung der Commissare von den ara-rischen Lagerplätzen entfernt werden. Die zur Uebernahme geeigneten Schwellen werden mit einem ämtlichen Zeichen versehen, und förmlich übernommen. Es wird hierüber ein Protocol! aufgenommen, welches von den Kommissaren, dem Lieferanten und 2 Zeugen zu unterfertige., ist. Das Original dl> ses Protocols bleibt in den Händen der Commissare, und dem Lieferanten wird ein Ueber-nahmsschein, so wie auf sein allfälliges Verlangen eine Abschrift des Uebcrnahmöprotocolls ausgefolgt Erst von dem Zeitpunct der Genehmigung dieser Uebernahme durch die General - Baudircction Werden die Hölzer als Aerarial - Eigenthum angesehen. Bis dahin bleiben sie das Eigenthum des Lieferanten, und er hat somit jede Gefahr und jeden Nachtheil zu tragen, welchen die Ware bis dahin trifft. Um das Geschäft der Ucbergabe, re^ecüve Uebernahme zu erleichtern, ist der Lieferant verpflichtet, die Schwellen auf dem Acrarial:Lager-Platze in regulären Haufen von 5 Fuß Höhe, jeden Haufen 3^ von dem andern entfernt, aufzu-schlichten, diese Haufen, wenn es die Commissare fordern, zum Behufe der Untersuchung auseinander zu legen, und nach Vollendung desselben die Aufschlichtung in der früheren Art wieder zu bewerkstelligen, und alles dieses hat auf seine Kosten zu geschehen. s 7. Die Bezahlung fur die übernommenen Hölzer geschieht auf Grundlage des von der Ge- (Z. Amts-Blatt Nr. 179, v. 7. Aug. 1850.) neral-Baudirection genehmigten Uebernahms«Pro-tocolls, und erfolgt g?gm gehörig gcstämpelte Quittung und Beibringung des von der Ucber-nahmö-Commission auszufertigenden Uebcrnahmö-scheines, entweder bei der Staatseisenbahn-Haupt' cassc in Wien, oder bn einer Staatscisenbahn-Filialcassc in den Kronländern, je nach dem Wunsche der Lieferanten, welcher jedoch binnen 14 ! Tagen nach erfolgten, Contractsabschlusse der Ge-ueral'Bauoirection bekannt zu geben ist. §. 8. Die Anbote zur Lieferung der Lang-schwellen sind auf einem l5 kr. Stämpcl bei del Generalr Baudirection längstens bis 31. August I55U, Mittags um 12 Uhr versiegelt und mit der Ueberschrift: »Anbot zur Oberbau-Holzliefe-iung für die Staatseisenbahnen« zu überreichen. § 9. I" jedem Offerte muß angegeben seyn: !») Welche Stückzahl, dann auf welchem Lagerplätze dieselben zu liefern übernommen werden will l)) Aus welcher Holzgattung und in welcher Gegend die angebotenen Schwellen erzeugt weiden. <-.) Preis des Stückes, cl) Muß es den Wohnort und den eigenhändig geschriebenen Tauf- und Zunamen des Offe renten enthalten. l>) Die Preisangabe hat stets in Ziffern und Buchstaben zu geschehen. § 10. Die Offerte können sick auf die qanze Menge des Bedarfes, oder auf geringere Pmthien, jedoch nicht unter »2l,i> St. beziehen. Als Lagerplatze können von dem Offerenten nin solche Orte in Vorschlag gebracht werden, welche an der k. k. südlichen Staats Eisenbahn liegen. KV 1l. Anbote, ans dene-, die Preisforoe-rung nicht mit Bestimmtheit abgenommen werden kann, die in den übrig bezeichneten Erfordernissen mangelhaft sind, oder welche von den gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, wer den nicht berücksichtiget werden. §. 12. Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wild von dem k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentl. Bauten erfolgen. §. 13. Bis zu dieser Entjcheidung bleibt der Offerent von dem Tage des überreichten Offertts für dessen Inhalt rechtlich verbunden, und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, den gemachten Anbot in allen Puncten zu erfüllen, und den förmlichen Vertrag hierüber auszufertigen. §. 14. Längstens 14 Tage nach der Verständigung über die erfolgte Entscheidung hat der Offercnt, dessen Anbot angenommen wurde, die Caution mit 5A des Gesammtbetrages der ihm überlassenen Lieferung zu leisten, und zwar entweder in Barem, oder in hiezu ge^ schlich geeigneten öster. Staatspapieren, welche Letztere mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Anlehen von den Jahren 1834 et 1839, nach dem Börsenwerthe des dem Erüigstage vorhergehenden Tages berechnet werden. Auch werden gehörig nach dem Sinne des ^'. 1374 des allgemeinen b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungcn, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von dem Rechtsconsulatcn der General'Vaudi-rection, oder einer Provinzial - Kammerprocura-tur geprüft und anstandlos befunden worden ftyn müssen, angenommen. Die geleistete Caution wird in dem Maße, als sich die Cau-tionspsiicht durch contractmäßige Lieferungen vermindert, auf Verlangen den Contrahenten zurückgestellt. §. 15. Sollte sich der Lieferungsunternehmer weigern, den Vertrag auszufertigen, oder die vorgeschriebene Catuion zu leisten, oder sollte derselbe überhaupt die übernommenen > Verbindlichkeiten in Bezug auf die Menge und Qualität des Holzes, oder in Bezug auf den i Termin der Lieferung nicht erfüllen, so steht cs der Staatsverwaltung frei, denselben seiner Verbindlichkeit gänzlich zu entheben, und rücksichtlich den abgeschlossenen Vertrag für die aanze noch übrige Daucrzeit als aufgelöst zu betrachten, oder sich an das Versprechen zu halten, und auf des Unternehmers Gefahr und Kosten, und unter ausdrücklicher Verzichtlci- stung desselben auf die Einwendung der Verletzung über die Hälfte, über dic von ihm erstandene Lieferung einen neuen Vertrag, mit wem immer, wo immer, auf jede von ihr zweckmäßig erkannte Art, und zu jenen Preisen, um welche der Bedarf aufgebracht werden wird, einzugehen, und sich an dem Vermögen, und rücksichtlich durch die Caution des Unternehmers zahlhaft zu machen, wobei der Unternehmer die von dem Rechnungsdepartcment der General-Baudirection ausgefertigte Berechnung des zu ersetzenden Kostenbetrages, als eine, vollen Beweis machende Urkunde, jedoch unter Vorbehalt allfälligcr Gegenbeweise anzuerkennen sich erklärt. Von der k. k. General - Baudirection. Wien am 18. Juli 185U. I^Nr. °^>7. N-Kundmachung wegen Lieferung von Schraubennä-aeln, dann Sch'-auben sammt Muttern fur den Oberbau der k. k. Staats.Eisen bahn über den Semmering. Für den Oberbau der genannten Staats-Elsenbahn sind folgende Eisenbestandtheile erforderlich, und zwar: !) 434.444 Stück Echraubennägel Nr. 1, im Gewichte von 25 l9,??' ,^tr. 2) 36.U27 Stück schraubennäqel Nr. 2, im Gewichte von ,58,78 ^t>. 3) 828.920 strick Schiaubennägel Nr 3, im Gewickte von 1llil, Nr. ll. j Nr. III. Muttern Gloggnitz bis Peyersbach 77M0 6,660 152,000 24,800 Gloggnitz und Peycrbach . ^"de Juni 185«. Peyrrsbach biö Klamm . 90,000 7,640 168,000 28,200 Gloggnitz und Peyerbach Eine" Halst/^^^ Klamm bis zum Haupttunel 112,000 9,240 208,000 35,600 Gloggnitz und Peyerbach Ende Juni »85 l. Haupttuntl big Mürzzu- Steinhaus und Mürz- ^"" H"lste Ende August 1850. schlag..... ^34,756^ "M9^ ?^'4^ 42M8 > zuscklaq 6"" Halste Ende December 1850. Total - Länge . ^4 l 3,756 35,169 789.4^ I3l,588 ^° Reserve . 20.688 1,758 39,472 «.579 . Mürzzuscklaa. und Vloggnch Ende Juni 1851. Total. Bedarf . 434,^44 36,927 828,920 138,lU7 "-^'^^'^»'"^'" "" Wien am 27. Juli 1850. Valeric!) m. p. 3. 1448. (2) Nr. 2575. Concurs« Kundmachung. In Bereiche der k. k. FinanzLandes Direction für Bteiermark, Karnten und Krain ist eine Cameral-Conzipisten-Stelle mit dem Gehalte jahrlicher Fünf Hundert Gulden 6. M. in Er. ledlgung gekommen, zu deren Widerbesetzung der Concurs bis 20. August l. I. eröffnet wird. Diejenigen, welche sich u,n diese Dienstes« stelle, oder im Falle sich durch die Besetzung ein Concepts-Adjutum jahrlicher 300 fl. E. M. erledigen sollte, auch um letzteres bewerben wollen, haben ihre gehörig documentirten Gesuche im Dienstwege innerhalb des Concurs-Tcrmines hier einzubringen und sich darin über die mit gutem Erfolge zurückgelegten juridisch- politischen Studien, ihre bisherige Dienstleistung oder Dienft« > zeit, die abgelegte strenge Prüfung über den (äonceptsdienst bei den leitenden h. Fmanz- Bec Horden, und endlich über ihre Fähigkeiten und Kenntnisse, dann tadellose Moralität legal aus-zuweilen und anzugeben, ob und in welchem Vra-de s,e mit einen, Gef. Beamten deS hierortigen Bereiches verwandt oder verschwägert sind. Gratz am 20. Juli 1850.