332 Amtsblätter Laibacher Zeitung Nr. 51. Samstaa den 2. März 1867. (54—2) Nr. 475. Kundmachung. Bei der aln 1. Februar 1867 stattgehabten 452. und 453. Verlosung dcr alten Staatsschuld siud die Sericn-Nulllmern 72 uud 243 gezogen worden. Die Serie N'r. 72 cuthält Vaucu - Obligationen im ursprünglichen Zinsensußc von 5 Percent, und zwar: Nr. 64624 bis cinschlüssig Nr. 65977, im Gcsammtcapitalsbetrage von 1,001.306 fl. Die Eerie Nr. 243 enthält Hofkammcr-Obli-gationen im ursprünglichen Zinscnfuße von 5 Percent, und zwar: Nr. 80220 mit einem Zehntel, Nr. 80808 mit einem Achtel, Nr. 81260 mit einem Drittel nnd Nr. 8147? bis ciuschlüssig Nr. 8155!) mit dem Ganzen des Capitalsbetrages, in dcr Gcsammtcapitalssnmmc von 1,026.277 sl. 50 kr. Diese Obligationen werden nach den Vesting mungen des Allerhöchsten Patentes vom 21. März 1818 alls den ursprünglichen Zinsensuß von 5 Percent erhöht, und hicfür nach dcr bestehenden Vorschrift 5Pcrc. auf österreichische Währung lau-tcnde Staatssämldvcrsämibuugeu erfolgt. Laidach, den 13. Februar 1867. K. k. Landcsj'räsldium. (6?ly Nr. 853." Kundmachung. Der e. k. Tabak- und Stcmpcl-Großvcrschlciß zu Trieft, mit welchem znglcich dcr Tabak- uud Stempel - .Aciuvcrschleiß verbunden ist, wird im Wege der öffentlichen Eoncurrenz mittelst Ueber-reichung schriftlicher Offerte dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Vcrschleißprovision fordert, oder welcher gegen Vcrzichtlcistuug auf jede Provisiou, oder <^ohnc Anspruch auf eine Provision) gegen Zahlung eines bestimmten jährlichen Betrages an das Gefalle (Gewinnstrücklaß, Pachtschilling) denselben zu übernehmen sich verpflichtet, verliehen werden. Diefer Verschleißplatz hat seinen Material Bedarf und zwar an Tabak so wie an Stempel-marken bei dem k. k. Tabakmagazine in Trieft zu fassen, nnd sind demselben gegenwärtig 281 Trafikanten zur Fassung zugewiesen. — Der Material-verkehr betrug in dcr Iahrcspcriode vom 1. Jänner bis Ende December 1866 an Tabak und an echten Havanna-Cigarren 676.359^'/^ N""b, im Gelde . . . 988.977 st. 55 kr. an Stempclmarken im Grotz- verschlciße . . . 242.041 „ 50 „ zusammen . . 1,231.019 st. 5 kr. Dieser Material-Verschleiß gewährt bei einem Bezüge von '/, Percent aus dem Tabakgroßverschleiße nnd 1 Percent aus dem Stemvelgroßvcrschleiße mit Inbegriff des Gewinnes aus dem Tabak- und Stempel-ätleinverschlcißc cinen jährlichen beiläufigen Bruttoertrag von 6726 st. 55'/? kr., wobei bemerkt wird, daß der gegenwärtige Großvcrschlcißcr den Stempclgroßvcrschleiß unentgeltlich bc-forgt, da er das Materiale den Stcmpelkleinver-schleißern gegen die Provision per ein Percent zn überlassen gehalten ist. Da übrigcus der Tabak-Verschleiß im Jahre 1866 wegen der ungewöhnlichen Truppen-Eonccntration im Küstenlande ein größerer war, so steht es den Untcrnchmnngs-lustigen frei, den Tabak- nnd Stempelmarken-Groß-verschleiß in Trieft für das vorausgegangene Jahr 1865 bei dcr gefertigten Finanz - Direction einzusehen. Nnr die besagte Vcrschleißprovision für den Tabakgroßverschleiß hat den Gegenstand des Anbotes zn bilden. Für diesen Großvcrschleißplatz ist, falls dcr Ersteher das Tabak- nnd Stempclmatcrial uicht Zug für Zug bar zn bezahlen beabsichtiget, ein stehender Credit bemessen, welcher durch eine in der vorgeschriebenen Art zu leistende Caution in gleichem Betrage sicher zn stellen ist. Der Summe dieses Credites gleich ist dcr unangreifbare Materialvorrath, zn dessen Erhaltung dcr Ersteher des Verschlcißplatzes verpflichtet ist. Die Cantion im Betrage von 5000 ft. sir dcn Tabak sammt Geschirr und von 3000 st. für das Stempclmatcriale ist noch vor Uebernahme des Commissionsgcschäftes, und zwar längstens binnen 6 (sechs) Wochen vom Tage dcr bekannt gegebenen Annahme des Anbotes zu leisten. Die Bewerber um diesen Vcrschleißplatz haben zehn Percent der Gcsammtcautiou als Vadium im Betrage von 800 st. beim k. k. Hauptzollamte in Trieft zu erlegen nnd dic diesfälligc Ouittuug dem gesiegelten und classcmuäßig gestempelten Offerte beizuschlicßcn, welches längstens bis zum 18. März 1867, 11 Uhr Vormittags, mit dcr Auffchrift: „Offert für dcn k. k. Tabakgroßvcrschleiß zu Trieft" bei der k. k. Finanz' Direction in Trieft einzureichcu ist. Das Offert ist uach dem am Schlüsse bei' gefügten Formnlare zu verfassen, und dasselbe ist ncbstbci mit der documentirten Nachweisung: g.) über das erlegte Vadinm, !,) über die erlangte Großjährigkeit und o) mit dem obrigkeitlichen Sittenzeugnisse zu belegen. Sollte das Offert auf cinen Gewinustrücklaß (Pachtschilling) lauteu, so wird für den Fall dcr Genehmigung dcsfelben bestimmt, daß derselbe in monatlichen Raten vorhinein zu crlegeu ist, und daß wcqeu ciues auch uur mit einer Monatsrate sich ergebenden Nückstaudes, selbst daun, wenn er innerhalb der Dauer des Aufküudigungstermiucs vorfällt, der Verlust des Verschlcißplatzcs vuu Seite dcr Bchördc sogleich verfügt werden kann. Die Vadicn jener Offerte, von deren Anbote kein Gebrauch gemacht wird, werden nach beendeter Concurrenzverhandluug zurückgestellt. Das Vadinm des Erstchcrs wird entweder bis zum Erläge dcr Caution oder, falls er Zug für Zug bar bezahlen will, bis zur vollständigen Bcvorräthigung zurückbehalten. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln, oder unbestimmt lallten, oder sich anf die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei glcichlautendcn Offerten wird sich die Entscheidung vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird ebensowenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionserhöhung nicht stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigungsfrisi wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleichc Entfernung vom Vcrschleißgcschäftc einzutreten hat, anf vier Monate bestimmt. Die näheren Bedingungen uud die mit die-scm Verschlcißgcschä'ftc verbundenen Obliegenheiten sowie der Erträguißauswcis können bei der k. k. zinanz-Dircction in Trieft eingesehen werden. Bon der Concurrcnz sind jene Personen ausgeschlossen, wclchc :l) das Gesctz zum Abschlüsse vou Verträgen überhaupt uufähig erklärt; d)jcnc, wclchc wcgcn eines Verbrechens, wegen Schleichhandels, oder wcgcn cincr fchwcrcn Gc-fällsübcrtrctuug übcrhaupt so wie ciucr ciusachcn Gcfällsübcrtrctuug, iu so ferne sich dieselbe auf die Vorschriften rücksichtlich des Verkehrs mit Gegenständen dcr Staatsmonopole bezicht, dann wcgcn ciner schweren Polizei Ucbcrtrctung gegen dic Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsvcr-baudes und die öffeutlichc Ruhe, dann gegen die Sicherheit des Eigcnthnms verurtheilt, oder nur wcgcu Mangel an Beweisen losgesprochen wnrdcn; r) Vcrschleißcr von Mouopolsgegeustä'udeu, die vou denl Vcrschleißgeschäfte strafweise cutsetzt wurden, endlich (!) solche Personen, denen die politischen Vorschriften dcn bleibenden Aufenthalt im Verschleißorte nicht gestatten. Kommt cill solches Hinderniß erst nach Ueber- < nahlnc des Verschleißgcschäftes zur Kenntniß dcr Bc- ! Horden, so kann das Vcrschleißbcfugniß sogleich ab genommen werden. Trieft, am 11. Februar 1867. K. k. /iuanz-Pircction. Formular eines QfferteS auf 5V kr. Stempel. Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, den k. k. Tabak- nnd Stempelgrußverschleiß zu Trieft unter gcnaner Beobachtung der diesfalls bestehenden Vorschriften, insbesoudere auch iu Bezug auf die Matcrial-Bcvorräthigung: a) gegen eine Provision von .... (in Buchstaben uud Ziffern auszudrücken) Percent von der Summe des Tabakverschleißes im Großen uud vou .... Pcrccut für dcu Stcmpclgroßvcrschleiß, oder 1>) gegen Verzichtleistung auf jede Provision, oder o) (ohne Anspruch auf cine Provision) gegen Zah-luilg eiucs jährliche» Betrages von .... (in Buchstaben und Ziffern auszudrückcu) an das, j Gcfällc (Gewinnstrücklaß, Pachtfchilliug) in Betrieb zu überuehmcu. Die in der öffentlichen Knndmachung ange-. ordneten Nachweisungen sind hier beigeschlossen. Eigenli^lü'lssl: UiUerschlist, Wl'hümt, Charakter (Stand) ds« Ofselmtm. Von Auften: Offert zur Erlanguug des Tabakgroßverschleißeö in Trieft. "(6'5^2) NI7"1427" Kmldmachmiq. Zufolge hohen Fiuanzmiuiftcrial Erlasses vom 13. Februar l.I., Z. 3036 F. M., wurde wegen der crhöhcten Anschaffnngskosten dcr Cigarren-Sorte „Damas ^ (HalaneS" der Preis dieser Sorte mit 9 fi. 5<> fr. für _ft«d Stück uud stt tr. sür ll Stück festgesetzt. Dieser erhöhctc Preis hat mit 1. März d. I. in Wirksamkeit zu trcteu. Laibach, am 28. Februar 1867. K. k. /inan;-Direction. (45—3) Nr. 11337" Kulldmachullg. Bei dem Magistrate Laibach kommt für das Jahr 1867 die vom verstorbenen k. k. Oberstlieutenant Josef Sühnl errichtete Militä'r-Waisenstistung mit 50 fl. zur Verleihung. Anf diese Stiftung hat ein vom Militär abstain-mcndcs, vaterloses, armes Kind, es mag ehelich oder uuchelich seiu, Anspruch. Bewerber um diese Stiftung haben ihre gehö-rig instruirten Gesuche bis 10. März l. I. bei diesem Magistrate zu überreichen. Stadmagistrat Laibach, am 4. Februar 1867» Der Bülizcrmcistcl-: Dr. O. H. <3osta. _________ 'N^"i645. Kmldnmchltltg. Der Magistrat wird am 7. März d. I., Vormittag um 9 Uhr, cinc Licitations-Vcrhand lung wegen einer wesentlichen Reparation dcr Außenseiten des hicrortigcn Bürgcrspitals und wegen Ncll' herstclllmg von Fenstergarnituren vornehlnen, u^ ladet hiczn Unternehmungslustige mit deiu Beiftt' gen ein, daß die Licitationsbcdingnisse in den g^ wohnlichen Allltsstlllldeu hicramts cingcfehcn wcr^ dcn können nnd daß ein 10pcrc. Vadiulll noch vor Begiun dcr Licitation zu Haudcu der Ver' stcigerungs-Eolnulission von jedem Anbotstcllcr oh'"' Allsnahlne zu erlegen sein wird. ^ Stadtmagistrat Laibach, aiu 23. Febr. 186i-Der Bürgermeister: Dr. V. H. «osta-