NMt S - N l a t t. ^ss? 126 Kamjtag Ven l8. Ortober 183s. C^nbernial - Verlautbarungen. Z. t25Z. (2) Nr. 29645. Kundmachung des k.k. illynschen Landcs^GubernlUmS zu ^lai-bach. — Das Verbot die amtlichen Packele zu Elnschlüßen von Prlvatbricfen oder anderli Ge< genstandcn zu mißbrauchen, wird auch auf die beim Postwesen Angestellten ausgedehnt. — Das bestehende Verbot, die amtlichen Packele, dann andere Sendungen mittelst der Postan-flaltcn, welchcn die Befreiung von den Postgebühren zukömmt, zu Elnschlüßen der Privat« briefe odcr anderer Gegenstände zu benutzen, um diese der Zahlung der Postgebühr zu ent« ziehen, erstreckt sich auch auf dle Postbeamten, Postmeister und andere bei dem Postwesen An-gcsttllte, und »st diesen die Benützung der Post-al',staltc,i, namentlich der Bnef- und fahrenden Post, da»in der ^staffelten zu portofreien Versendungen ihrer eigenen oder anderer Per: soncn Priuatbriefe, Packele, Gelder u. s. w. nicht gestaltet. — Jede Uebertretung ist nach den Bestimmungen gegen den Vlißbrauch amtlicher Packele durch Cinschlüße von Privatbrie: sen oder andern Gegenständen zu bestrafen, und zwar: Im ersten Falle unterliegt sowohl der Schreiber oder Aufgeber des Briefes, Packets u. s. w. als auch derjenige, welcher die portofreie Versendung veranlaßte, und durch dessen Schuld sie Statt findet, er mag nun entweder selbst eine gesetzwidrige Handlung unternommen, odcr die ihm obgelegene gehörige Aufsicht unterlassen haben, dem zehnfachen Betrage der lariffmaßigen Postgebühr; im zweiten Falle dem zwanzigfachen Betrage, und im dritten Falle dc> schwersten Strafe, welche nach Befund der Umstände ausgesprochen werden muß, und auch die Entsetzung vom Dienste in sich begrcift. — Ist der Schreiber oder Aufgeber dlö Briefes, Packets u. s. w. zuglelch derjenige, der die portofreie Versendung veranlaßte, so llifft ihn d»e für jeden derselben be^immte Straft, folglich im ersten Falle der zw«nzzgfache, und im zwemn Falle der vierMache Betrag der tariffmaßigen Postgebühr. In sofern jedoch Postwagcns.Conducteure die Schuld trifft, daß sie einen Ulikartirtcn Br»ef, Geldpacket oder Frachtstück, bei Verführung der Wagen der Postanstalt mitnehmen, so unterliegen sie der Strafe von drei Gulden C. M. für emenjeden «»nzelnen Brief oder Packet, und werden auch des Dienstes entlassen. — Sowohl die Anzeiger als die Crgreifcr haben auf den dritten Zheil der eingebrachten Strafbetrage Anspruch. — Die betretenen Briefe, Packele, u. s. w. müssen von der Possanstalt an die Adressaten gegen Erlag der tarlffmäßigcn Postgebühr bestellt werden. — Alle jene Falle, wo Postbeamte, Postmeister und andere bei dem Postwe-scn Angestellte, die mit cmer Postgebühr beleg« ten Briefe oder andere Sendungen wicderrecht-lich zu eigenem oder anderer Personen Vortheil von der Postgebühr befreien, gehören zu dem strafgerlchtllchen Verfahren. — Dieses wird in Folge hohen Hofkammer-Decrets vom 27. August l. I., Z. 364,9, mit dem Beisatze bekannt gemacht, daß h>el)urch die Anordnung des Hofkammer-Decrets vom 2o. August 1620, m Betreff des Verbotes der unentgcldlichcn. Versendungen mit dem Postwagen aufgehoben werde. — Laibach am il. September i63^. Joseph Camillo Freyherr v. Schmiddurg, Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg, Raitcnau und Primör, k. k. Hofrath. Leopold Graf v. W e l ser s h eim b, e. k. Gubcrmal'Rath. Rrcisämtliche V'erlambarungen. Z. l263. (2) Nr. 8296^2867. E u r r e n d e des f. k. Kteisamtts Villa cd. — An sämmtliche Blz»rksol»r«stt«i»<»l dieses KreiseS. — Von Seite de5 t. t. W»llach,r Kllieamtls wird tzer kuncurs für dtn Pvftln eilies zwettkn 5lrels,»msssanjflllften M't e,^lszuwelsen haben wer» den 3) über das Nationale und die bisherige Dienstleistung; d) über die Moralltät, auf welche vorzüglich gesehen werden wird; c) über eine sehr gute und gelaufige Handschrift; cl) über die zurückgelegten Gtudlen und Gprachkennt, Nisse, nachdem nebst den absolvirlen Normal« schulen, auch die absolulrten vier Grammatical-classen, dann d»e Kenntniß der wendischen oder krainerlschen Sprache, außer der deutschen erfordert werden. — Die Gesuche derjenigen sompetenlen, welche in einer öffentlichen Be-dlenstung stehen, sind durch lhre Behörden, d>e dlr übrigen hingegen unmittelbar dem k. k. Kreisamte zu übersenden, wöbe» schließlich nur noch bemerkt wlrd, daß zu dieser Eompe-tenz ganz geeignete Qmescenten besondere be-rufen sind. — K. K. Kreisamt Nlllsch am 6. October 1834. In Abwesenheit des Herrn Kreishauptmanns: Anton Iugooiz, t. k. erster Kre»S-Eommlssar. Franz Hawelka, - k. k. Kre«s«Secrelar. F. i53/. (3) Nr. ^2^.^p. Kundmachung. Das »m Vecwaltungsjahre »335 bei den hier vereinigten Staais - und Wohlthätig-keits»Anftalten aus dem Gebrauche kommende alte Lagerstroh wird »m Verstelgerungswrge dem Meistbietenden überlass n werdcn. — D>e, se Versteigerung wlrd am 20. l. M. Vormittags 10 Uhr bel diesem Krelsamte Statt sin-den, wozu die L>c»tatlonslustlgen hiermit e«n« geladen werden. — K. K. Krelsamt iaibach «m 9. October i63H. Stavt- un» lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. i36i. (ü) Nr. 7199. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchie in Kram wird bekannt gemacht, daß am 29. und nöthigenfalls an folgenden Tagen d. M., von 9 bis 12 Uhr Vor- und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, im Hause Nr. !5, in der Karl-siadtcr-Vorstadt, die öffentliche Versteigerung der noch vorhandenen, zum Verlasse des Sci-lermnsters Philipp Knerler gehörigen Pratio-sen und andern Effecten gegen bare Bezahlung Statt haben werde. Laibach am 7. October 18Z4. Glubernial- Verlautbarungen. 3- ^534. (3) Nr. ,1303)4535. surrende des k. k. illorischen Guberniums zu laibach, mittelst welcher in Gemaßhelt emes an die k. k. vereinte Eameral-Gefällen-Verwaltung her, abgelängten hohen Hoflammer« Decrtl» vom 9. September l. I. , Z. 36^o2^22g, jene Abänderungen bekannt gegeben werden, welche in Folge a. H. Entschließung in dem V«'I dach am 3o. September i33H. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenou und Pr»mör, k. k. Hofrath. Zeno Graf v. Baurau, k. l. Gubernial-Rath, - y65 - ________'s.___________ Tariff. Betrag der Ver- zehrungs-^teuer- ^3- Gebühr fiir die H Maßstab Provilizial-Haupt. « j Benennung der steuerbaren Gegenstände , ^ lwdt Laibach ^» ^ , ^ Vkk '—, '' l^ bei der bei der « Belegung ^"zeu- Ein- t^ " siUliq fuhr _______ st. >kr. ft.I kr. , Rhum, Arrack, Punschcssenz, Rosoglio, Liqueur und alle versüßten geistigen ll'ctränke........ N.öst. Eim 6 ^5 6 ä5 2 Branntweingeist ............ dto. 6 45 6 45 Zur Tariffszahl gehören auch: Weingeistfirnisse, Tischlerpolltur, riechende Geister, Tink lureness.nzen, und überhaupt alle mit Ingredienzen vcr- seyte Flüssigkeiten, in welchen Brannlweingcist als Haupt- bestandtynl erscheint. ' 5 Branntwein.............. dto. ä ^ ä — /, Wein................ dto.-------- 1 äc» 5 Wcmmost und Maisch . .......... dto.------- i, i5 k Obstmost............... dto. — -^ —^Zo 7 Meth................ dto. — - —lIo 8 8ier................ dto. z 8 - 23 9 Essig................ » dto. — -" - i5 ,c> Schlachtvieh:Ochsen,Sticre,Kühe,dannKal^crüberl Jahr vom Stücl — ^ ^ >- l, Kälber bis zum Alter eines Jahres....... dto. — — — /,c» 1^ Schafe, Wlddcr, Ziegen, Böcke, Hcnnmel oder Schöpse dto. — — — l5 >3 Lämmer bis zu 25 Pf., Kitze, Spanferkel .... dto. .» — — 10 14 Frischlinge, d. h. Schweine uon 9 bis Z5 Pf. ... dto. — -— — 3c> 15 Schweine über 35 Pf. ohne Unte>schied..... dto. — — , — !6 Frlsches Fleisch ohne Unterschied, einzelne Tyelle des geschlachteten Vlehes, dann cingesalzenes, geräuchertes und eingepökeltes Fleisch, Salami und andere Würste . vomW.Ctr, — — — 5o Anmerkung. Von Thieren, welchen nur einzelne 3hcl-le, wie der Kopf oder die Füsse abgenommcn sind, »st die Steuergebühr nach dem für das ganze Viehstück ausge sprochcnem Tariffsatze zu entrichten. l? Zahmes Geflügel: Truthühner, Gänse, Enten, Kapaunen u. dgl.............. pr. Stück — — — 3 lL Hühner und Tauben . . ......... pr. Paar — — — i 19 W,ldpret: Hirsche............ pr. Stück--------i — 2tt Wlldschweme^on 3o^ Pf. und darüber, dann Dammhirsche dto. — — — 45 21 Frischlinge, Rehe, Gemsen......... dto. — — — i5 22 Hasen................ dto. —- — — 3 23 Ausgehacktes Noth - und Schwarzwild..... pr. W. Ctr. — — 1 — Hä Federwild: Fasanen, Auerhühner/Birkhühner . . . pr. «vtück - — — 6 25 Neb-, Hasel,, Schnee-, Rohrhühner, Wlldganse, Wildenten, Trappen, Wildtauben, Schncpfen . . . dto. — — — 3 25 Drosseln, Krammetsvögel, Wachteln, Lerchen und alle andern kleinen Vögel zum Genusse......pr. Dutzend — — — l 27 Fische und Schalthiere, die nicht besonders genannt sind, aus dem Meere, aus Flüssen, Bachen / Been und Teichen, frisch gesalzen, getäuchert und marmirt, dann Fzschroggcn pr. W. Ctr.--------1 — - 966 - 8 Betrag der Ver> ^ ^, ß Gcbü!)!.' fur die « Maßstab 5Prov!nzia!^upc. ^ Benennung der steuerbaren Gegenstände ^^. ^^,^^ D: . 3 beider ß bcl der '3 Belegung ß ^"" ^ (zi>,- ^ ' 8 3U!'g i fuhr ^ I ^^^,^<^ ^ "*->.— ________________ __^z^^i^l^ 28 Weißfische, gemeine Meerfische, als: 6a!3N!2ri^ (^5püt> lanl, i^5<3) t>c0inl)6li) 31^1^0) lo^iuo, Stockfische/ Flachfische, Klippfische, Rothschaare oder Russisch, Schallen oder Butten, Haringe, Bücklinge und Sprotten, Sardellen, ferner Krebse, Schnecken, Frösche, Austern, Mcerspinnen, Mcerkrebse......pr. W. Etr. - - — 20 29 Reis................ dto. — — 1 — 30 Mehl aus Getreide, Kartoffeln und Hülsenfrüchten aller Art, ! Grics, gerollte und gebrochene Gerste, Hafergrütze, inländischer Sago, Heidemehl, Hcidegrütze und derlei Grau» pen, Hirsebrei, stärke, Kraftmcs>l und Haarpudcr. Brod und überhaupt jede Backerwaare, ferner Backwerk, leb- zeltcn, Pfefferkuchen und Zwieback...... dto. — — — 12 3l.Brodfrüchte, als: Weiyen und Spelzkorner, türkischer Weis ^ !l zen,Roggen, Halbfrucht in Körnern, Heidekorn . . dto. -^ — —-9 ! Anmerkung. So lange die Besteuerung der Brodfrüch-! te beiden Mühlen geschleht, lst dlcßfalls nach den hier-^ über bestehenden besondernVorschriften rorzngehen. 32 Hafer in Körnern............ dto. — — ^_ ß 33 Heu ohne Unterschied, eben so Mischling..... d!0. — — _- I 34 Stroh, Häckerling, Klcyen, Rtttl^oh..... dto. — - -. I H Anmerkung. Getreide ln Halmcn ist wie Stroh zu be- ' handeln. i 35 Gemüse und Küchenwaaren, als: Blumenkohl, Spargel, j arüne Erbsen, Bohnen, Gurken u. dgl..... dt?. - - -^^6 36 Frisches Obst, Kastanien, Nüsse....... dto. - — __ ^ 3/, Gedörrtes, getrocknetes und eingelegtes Obst, Salfen dto. — — — 24 33iBuner, frische und gesalzene, Schmalz, Gänsefett, Talg, z Umchlitt, rohes und geschmolzenes, Unschlittkerzen . blo. ^- — 1 — 3g?Schwcinfett und Schweinschmalz, Schmeer und Speck, z Knochenmark............. dto. -^ — - ^o /^0 Seife, gemeine, wohlriechende, Oehlseife..... dto. ^ — 1 12 4l Kasc................ dto. ^. — ^5 ^.2'Mllch................ pr, W.Maf — — ^_ ^ /^3 Eyer .... '........... pr. ,00 St ^> — -«^ ' 2 44 Wachs, gebleichtes und ungebleichtes, Wachskerzen, und , ^ andere Wachsfabrikate.......... pr. W. Ctr. ^ — 2 Zo 45 Hanf«, Lein-, Rübsamen» und andere dergleichen Brennöhle, dann Oliven^, Mandel-, Mohnsamen, und gemeines , Nußöhl.............. dto. —---------- 5o 46 Brennholz, hartes, Kien. und Wachholderholz . . . pr.Cub. Kf. — — — 2c> 47 Weiches Brenn l und Bürdelholz...... . dto. — —- — 2n 43 Holzkohlen..............pr. W. Ctr. - — - 2 /^^Steinkohlen............. . dto. — ^! — t l ^ t ! ! ^7 OsUbernial - ^erlatttbarunczen. Z. iä54. (2> Nr. lcjIoä. C u r r e n d e des k. k. »llyrischen Gubcrniums zu Laib ach. — Womit der mlt hohem Hofkanz-ln-Dtcrlie vom 26. August d. I., Z. 22297, hcrabftclangte, zwischen Se»ncr k. k. apostolischen Majestät dem Kcser von Oesterreich und E>r. k. k. Hohcil dem Erzherzog Großhcrzog von Toecana, wegen gegenseitiger Aukliefe-rung der Verbrecher a« 12. October 1829 zu Florenz geschlossene Vertrag, worüber die Ra, llsiclllwlieli nz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Oesterreich, Großherzog von Tokcana :c. lc. — In der Ueberzeugung, daß es wesentlich zur Verminderung der Verbrechen dienen würde, wenn del- Verbrechern deß nnen Staates dle Hoffnung, ln einem andern Staate eme Zu-stucht zu sindln, benommen wäre, und in der Absicht, dle öffentliche Handhabung der Ge-recht«likeit, so w>e die Ruhe und Wohlfahrt beider Etaacen dadurch wechselseitig zu befördern, haben Elch bestimmt gefunden, e«nln Vertrag über d»e m boden Staaten unter gewissen Modalitäten, und in gewissen durch gemeinschaftliches Nebercmfommen fest^uiltzcn» den Fällen zu erfolgende Llnbaltung und ge» gel>seiuge Auslieferung der Verbrecher abzu» schließen. — Zu ditsrm C,de hoben Höckl!-dleselden zu >l)rcn Bevollmächtigten ernannt: Seme Majestät der Kaiser von Oesterreich:c. lc. den Herrn Grafen Ludwig Phillvv von BombelleS/ Inhaber des silbernen Elml-Ehrem treups , Großkreuj de5 Verdienst « Ordens , nach dlln hell. Ioseob gcnanlU, des Eonstan-tllnschen Si. Gi'crg'Ordens von Parma, und dcS königl. Dänischen Danebrog - Ordenß, gelter des königl. preußischen rothen Adler-Ordens zweiter Classe, und des kö>^'. schwe, bischen Polur-Elern-Ordens, Allerhö tzi Ihren wirkl. Kammerer, dann außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mmlsier am siroßherzoallchen Zvkcanlscben Hofe, und — Selnc k. k. Hoheit der Grrßherzpg von 2os, rana :c. :c. Seine Excellenz den Herrn Gra< fen Viclor Fossombroni, Großkreuz des Ver, dienst-Ordens, nach dem heil. Joseph genannr, des Ordens des hell. Maurizius und Lazarus, des österreichischen Leopold-Ordens, des Or, dens der sächsischen Raulenkrone und des Eon-stantinlschen St. Georg-Ordens von Parma, Ritter des Ordens vom he,l. Giephan, dl^m Papst und Maitprer, Officier des französischen Ordens der Ehren,Legion, wirklicher g?-hslwer Staate-, Finanz» und Krl^s;ach Gciner f. f. Hcheit, Minister-Etaatß. Gell etär für dle aukwärtigen Angelfgenhenen, und erster Director der großheizoglichen Se« crelaricn; — welche nach gegenseltigcr Vor, we,sung lhrcr ,n gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Artikel übereingekommen sind, und hiermit übereinkommen: — I. Artikel. — Jeder, der argeklayt ,st, entweder in dcn Elaaten Eciner Majestät oeS Kaisers otnr ,m Großherzrgthume Zosca-na eines der nachbknannttn Verbrechen begangen zu haben: — 1.) Hochverrath oder auf Ew'ling der öffentlichen Ruhe im Staate ßlrichicte Handlungen; — 2.) Ausstand und Aufllihr, öffentliche Gewaltthätigkeit, Widerseylllbkelt ^c^en die bewaffnete Macht, gewaltsame Handlungen gegen die Staats« obrigklitkn, oder gegen ,n Ausübung ihres Amtes stehende obrigkeitliche Personen; __ Z.) Münzvcrfälschung;— 4.) Verfälschung öffentlicher Credits-Papiere; — 5.) Verfälschung öffentlicher Urkunden, Wechsel, Bankscheine oder anderer ähnlicher im Handelsverkehre cir-culirender Pap,s,e; — ss) Erpressuna, Veruntreuung öff^nlllcher Gcldcr, und Betrug von Seile öffentlicher Beamier in Ausübung ihres Amtes durch Zue,<,nung oder Unterschlagung der ihnen anvertrauten Gelder oder Effecten, es sei zum Nachtheile des Staates cder einzelner Gemeinden, öffentlicher Anstalten od^r andcrcr was immer Namen habend?« Individuen; — 7.) Brandlegung »der be-l'ächtliche und vo,säyl,che Beschädigung von Dämmen, ,n der Absicht, Ueberschwcmmun-ßen herbe, zu führen; — 7.) Mord oder2l>ot. schlag jeder Art, mit Ausnahme jedoch des unfreiwilligen, und Verwundung mit Gefahr der Verstümmelung oder des Todes; — y.) Entführung oder Nothzucht; — 10.) Dieb, (Z. Amls-Blatt Nr. 125. d. 16. October 1624.) 965 stahl mit angewandter oder angedrohter Gewalt gegen d»e Person; — l i.) Oledstahl an K.rchlngnt, an Vieh, und übechaupt jede Art quallsicicten Oiebstahls, jedoch, den lm oor» hergebenden Pacagraphe erwähnten Dlebftahl ausgenommen, nur wenn der Werth des entwendeten Gutes »n jedem der Falle, auf d»e sich gegenwartiger Paragraph bezicht, den Betrag von ZooToscanlschen I^ira oder 100 ft. E. M. erreicht; — »2) Betrügerisches FalN-ment oder B^truq überhaupt, wenn er einen Werth von 900 Toecamschen ^irc; oder 3oc> fl. C. M. übersteigt; — l^.) Verleumdung, m so fern sie die ouranqeführten Verbrechen be-lräfe; — 1/,.) Mitschuld, ver unden mtt thätiger Mitwirkung be> eben dielen Verbrechen, und — i5.) -der Versuch aller dieser Verbrechen , sobald die Vollbrmgung aus Ursachen, welche außer dem Willen des Verbrechers lagen, unterblieb; — So wie nlchr minder jene IndlUlduen, gegen welch? wegen eines der angeführten, in dem e»nen oder dem andern der beiden Staaten nach der «n,jedem Staate bestehenden gesetzlichen Erklärung begangenen Verbrechens, wirklich ein Ztrafurtheil erfolgt ware, sollen »n dem andern Staate nicht geduldet, sondern ergriffen, und der bewaffneten Macht des Staats, m desscn Gebier!) daS Verbrechen beqangen wordcn, ausgeliefert wer» den. — Oie Anhaltung sott tncht bloß auf Verlangen jener der beiden Regierungen, in 0e-ren Geblethe das Verbrechen begangen worden , sondern von Amts wegen erfolgen. — ES versteht sich jedoch, daß die hohen contra-hirenden TheUe m kemem Fslle noch aus irgend e,nem Grunde jur Auflieferung ihrer eigenen Unterthanen uerbunden sein sollen. Wenn also em Untcrtban des emen derselben in den Staaten de« andern ein Verbrechen der oben« bezeichneten Art begangen hätte, und h,erauf in sein Vaterland zurück gekehrt ware; so darf derselbe nicht ausgeliefert werden: allem es sol von den Gerichten dcs Staates, dem er angehört, von Amis wegen gegen ihn verfahren, und eintretenden Falls die nach den dort gel» tenden Gesehen bestlmnte Strafe über ihn uer, hän^t werden. Zu diesem 3nde sind die Be» Horden des anderen Ztaates gehalten, d^ bezeichneten Gerichten die Zcugenverhöre und dle auf das Verbrechen Bezug habenden Acten ent« weder im Originale, gegen Verbindlichkeit der Rückstellung, oder m authentischer Abschrift, wie nicht minder das, was zum col-^z clölitUl gehört, und überhaupt alle zur Ueberführung des Verbrechers dienlichen Bewelkmlttel mitzu- theilen. — Wenn einer der beiden Regierun« gen uon der andern die Auslieferung eines ch-rer Unterthanen, welcher außerhalb beider Ge« bleche emes der in drm ersten Theile dieses Artikels aufgeführten Verbrechen begangen hätte, oder elncs anderen laate schuldig gemacht, ve-ganZen hätte; so kann dessen die Auslieferung an diesen Letzteren so lange aufgeschoben werden, b>s die Aburthellung, und nach Beschaf« fenheit des Falles, dle Bestrafung hinsichtlich des von ihm in dem Lande, wo er angehalten worden, begangenen Verbrechcns erfolgt ist, Mil dem Vorbehalte, daß gleich nach erfolgtem richterlichen Ausspruche, wenn nämlich dieser kein Glrafurthell ist, ober im entgegengesetzt ten Falle, nachdem der Schuldige oie über ihn verhängte Vtrafe ausgestanden haben wird, zu dessen Auslieferung g,schatten werden soll. — III. Artikel. — D,e AuSlieferungSbe-gehren sollen jedesmal im d'.ulomalischen Wege gestellt, und Mlt der Angade des Verbrechens, dessen das reclamirte Individuum angeklagt »st, oder wegen welchem es uerurthellt worden, be, gleitet sem. Zur srleichterung der Auffmdllncl und Verhaftnahme dcs Ucdelthätcrs wird es nützlich sem, daß zugleich seine Persons-Beschreibung beigefügt werde. — Was die Vollziehung dcr Aubllcfcrung betrifft, so sollen, in Folge der hierüber mtt der Modenesischen Regierung zu pflegenden Rücksorache, die Gerichtsbehörden des Staates, an den die A'.lf-forderung ergangen, oen Angeklagten öder Verurthellten an j?ne des erwähnten Zwischen-staateS überliefern, die cs übernehmen w?rde«i> lhn an die Gerichte des reqlnrlrenden GtaatcS zu übergeben. — IV. Artikel. -- Bei d«r Auslieferung des VerbleHers sind von den Gerichten dea Staates, in welchem die Verhaftung g'O hen, sämmtliche Unlcrsuchungs-und and'P von besagten Gerichten aufgenom» mene Ac/eii, w»e nicht mmder alles, was das 969 corpus clelicü bildet, die dcm Angeklagten zustehenden Effecten, so wie auch Jene, welche anderen Unterthanen des Gtaates, an welchen d«e Auslieferung geschieht, gehören, zu Übergeben, jedoch gegen Entrichtung der Schrclb-yebühren und gegen Ersatz der etwa für dle Wiedererlangung undErhaltungjen er Effecten aufgewendeten Kosten. — Die ^o!^en für den Unterhalt der Verbrecher von der Ze»c lhrer Verhaftung bis zur Auslieferung an d,e be, waffnete Macht des Zwischenftaates, so w,e die dem letzteren gebührende Vülgütung, fallen der Regierung, auf deren Verlangen die Auslieferung gesdleht, zur Last, und haben dade» dle in dem s>taate, an welchen die Anforderung geschehen, geltenden Unterhalts - Tariffs ^ für Verbrecher zum Vergütungsmaßstabe zu dienen, unbeschadet de« Ersahansprüche für jene mehreren Kosten, welche der höhere Nang oder Personal-Verhaltnlsse des verhafteten In-dlvlduums oder andere Monue veranlassen dürf? ten. Diese Kosten, so wie die Schvelbgebüh« ren und di^ übrigen vorerwähnten Auelagen, sollen nach Ablauf jedes Halden Jahres, nach gegenseitiger Zustellung der dießfälllgen Ucdcr, sichten, gezahlt werden. — V. Artikel. — Keiner der contrahlrcnden Theile wird Gna-denbriefe, freies Geleit, oder s^>ü V:lsichc, rungen irgend einer Art für cm !n,dcm Gi, biethe deß andern Gtaates bc^l.geneo Verbrechen bewilligen, wenn ftlbeö zu ccn lm ersten Artikel gegenwärtigen Verlragcs bezeichneten Faltungen gehört. — VI. Ar t, k c l^— Dle Geriete des e>nen oder dcs andern Staates, ln dcren Gewalt des Dlebstahls beschuldige Individuen, und zugleiH d»e gestohlenen wacher» sich befinden, werben die Zurückgabe dieser letzteren kostenfrei und cbne we,cercn Verzug als den, welckev zur Erhebung des That« bestand?^ nothwend'g ist, an dle Eigenthümer dieser Gegenstände, oder an Jene, denen sel-de entwendet worden, bewilligen, sobald diese ihr Necht durch Zcugen oder durch irgend ein anderes gesetzliches ^eweismttttl darthun, und entweder s.ldst oder durch einen mit gehöriger Vormacht versehenen Bestellten vor dem Gerichte, bel welchem gebachte Gegenstände in Verwahrung sind, erscheinen, um stlbe zurück zu verlangen. <" VII. A r l l k e l. — Wenn l,er Fall eintreten sollte, daß zur Instrunung eines vor dcn Gerichtshöfen des einen der bs,, V?n Staaten anhänq»c»en Criminal-Prozejses CünftonNrungeft und Personale Erkennungen mit den GDuldia.cn odrk An^?kl.lülen noth, wendig ^'üroin; lo sclien diese Confronin'^'- gen und Erkennungen in der Negel in dem Ge, biethe des Staates, zu welchem vas requiri-rcnde bericht gehört, «5tatt haben; und wenn besondere Umstände dle Wahl eines in dem Gebiethe des anderen Staates gelegenen OrteK veranlassen sollten; so würke m diesem Falle die Vornahme der ConfronM'Uiq oder Erkennung immer einem Nichter des Ersteren Staates obliegen. — VIII. Artikel. — Die Verbrecher, welche, um den gerichtlichen Verfolgungen des einen Etaales zu entgehen, in die Militärdienste deß a».^. (2) Nr. 20,7^ C u r r e n d e des f. k. illynschen Gubcrinums zu ?aibach. __ Die Posirittgcl^er weiden in Nicderöstcr- reich und Gallizien erhöhet. — Im Nachhange zu h^r hierortigcn Cuvrcnde vom 27. Juli l. I., Z. i5ö66, N'ird lii ^olg? hoy^n Hl)f- 970 kammer-Decrcts vom 4- l. M., Z. 3791/», i5?9, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß außer der in Karnten statt gefundenen Nittg,cldserhöhung, das Nittgeld für ein Pferd und eme einfache Post auch in Niederösterrcich lion 56 kr. auf einen Gulden C. M., so^ wohl für Aerarial- als Pnvac-Nnie vom ,. August i33> angefangen, ii^ Galllzicn aber m>den Kreisen Waä^vio^, ^^olini^, 8l)N(l6l^, ^28io, I^lOüxovv^ T^»i!il)xv Ul^d 3anol< voll ^5 kr. auffünfzia Kreuzer, in den übrigen Kreisen von /.^ kr. auf Vierzig fünf Kreuzer C. M. / und zwar für Aeranal-Nltte gleichfalls vom 1. August, für Privat- Ritte vom ,5. August i63ä angefangen, er« höht, und gleichmäßig hiernach auch das Wa-gcngeld regulirc , das Postillons - Tnnkgcld und Schmiergeld aber im bisherigen Ausmaße belassen wurden ist. ^- In den übrigen österreichisch-deutschen Provinzen ist m demderma-llgcn Rlttgcloes-Ausmaße kelnc Aenderung eingetreten. — Laibach am i3, September,654« Joseph Cannllo Freyherr v. Schnnddurg, Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg, Raitcnau und Primör, k. k. Hofrath. Zen 0 i^^raf v. G aurau, k. k. Gubcrnialrath. Uemtliche ^ e r l a n t ^ a r nnye n. 3- i259. (2) Kundmachung. Von dcr k. k. Eameral-Bezlrks-Verwal-'tung Laiback wlrd bekcinnt gemacht, daß der Bezug dcr allgemeinen Verzehrungs - Steuer von den nachdenannlen Steuerol>jccten il^dcn unten angeführten Stcuergememden auf das Vcrwaltunguzahr i3Z5, oder auch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertragsaufkündl-gung vor Ablauf eines jeden Pachtjahres, auf dle Dauer der weirern Verwaltungsjahre i336 und 1837 verstclgerungbwclse m Pacht ausgc- boien, und die dicßfällige vierte mündliche Versteigerung, bei welcher auch die nach der hohen Gubcrmal" Eurrcnde vom 26. Iulu l85H, Z. 9795^5^3, ä^en Absatz, verfaßten und nut dcm Vcidium belegten schriftlichen Of< fcrten überreicht werden können, wenn es dle Puchlluiugeli nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage dcr mündlichen Versteigerung dcr kaiscrl. königl. Cameral-Bezirks-Verwal-tung hier zu übergeben, an dem nachbe-na^ntcn Tage und Orte werde abgehalten werden. ! Ausrufsprclö für Für die Im ,^ Bei Abrann- W..^ Hauptgemeinde Bezirke ^'" "g"?>ge ^'tzr. Flc.sch " ^ ^Getränke m«st' ^____________________! fl.^1 k^ ^flT" krl !^ kr. Wrußnitz Rupcrtshuf ' 2n. Oct. i63/z^el-k. ?. Ca>-ie- ^ Hönigstem zu ^Vormittags .« ^Hi^- s^ ^ ^ ^ ^ ^^0 ^oplltz Neustadtl q Uhr ^ La^ch.Haus- i ß j Nr. 297. 1 , Den zehnten Theil dieler Ausrufsprcise haben die mündlichen Licilanten vor dcr Ver-sicigcrunq als Vadlum zu erlagen; die schriftlichen Offerten aber würden, wenn sie mcht mit dem 10 procentigcn Vadium belegt sind, unberücksichtigt blclben niüffen. — Uebrlgcns können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieser Cameral-Bezirks-Verwaltung als bei den unterstehenden k. k. Verzchrungs«Zteueri Commissariaten eingesehen werden. — K. K. Cameral'Bczirks-Vcrwaltung. ^aibach am i3. October i33^. ^. IZ58. (2) Nr. ,4959. Edict. Von dem k. k. Verwaltungsamte Land-straß wird himit bekannt gemacht, daß am 27. October >. I., Vormiltaqs, der dießherrschafc-liche, beiläufig ln .0^0 Metzen bestehende Weiz-zenvorvalh, w.'gen nicht zugehaltenen Licita- tionsb^'dingnissen auf Gefahr und Kosten der dermaligen Ersteher, in der hiesigen Amts' kanzlcl gegen sogleich bare Bezahlung in grc« ßen und auch kleinen Parthlen, so wie auch im Ganzen, im Licitationswege werde ueraus-sert werden. — K. K. Verwaltungsamt Land« straß ain 10. October i33^. — 97! -^ 1? e r j e i ch n i ß Namens- und Geburtsftst-Gratlllanten für das Militärjahr 1885. welche zum Besten des hiesigen Aimen- Instituts Wünsch-Erlaßbillels gelöset haben. Se. Fürstbischöfl. Gnaden Herr Anton Alois. Herr Franz v. Premerstein, k. k. pensionirtcr Gll-berninl ? Sccretä'r. .. Pros. Leopold Nathan, sammt Gattinn. „ Alois Skosij, k. k. Rechnungs-Rath. , Andrcas Malitsch, Rcalitätendesitzer, s. Frau. . Prof. Pausshck. > „ D>. Wurzbach, sammt Familie. „ Dr. Carl Wurzbach. „ Dl-. Max Wlirzbach. « PH. Iac. Walland, Handelsmann, s. Gattinn. ^ I. G. Stride, sammt Gemahlinn. ! Frä'lllein Cäcilie Kleban. ^err Ioh. Nautner, sammt Frau. „ I. F. Wagner. l « Gudernial^.Secretar v. Fradeneck , und Familie. « Urban Ierin, Domdechant. „ Wilhelm Zumpe, Weltpriesier. ^ „ Dr. Franz 3av. Nepeschitz. ^ Franz Eichlcr, k. k. Gubernial-CbNcipist. ^ Frau Anna Eichler. ' Herr Simon Chrischanigg. Herr Gritzncr, k. k. Honorar^beramts-Afsefsor unb Vcrggcrichts-Sudstitut. " Iguaz Kautschitsch. „ Ober.Post'Verwalter Arlet. „ Ober-Post'Amts-Controllor Lippert. „ Johann Ncp. Suppantschitsch, Handelsmann. „ Andreas Kuckh, Handelsmann. „ Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernial-Secretär, und Gattinn. „ Franz Grcgel und Gattinn. „ Dr. Sigmund Graf. „ Ncpozitek, k. k. Gubcrnial'Kanzellist. , Franz Hladnig, k. k. Gymnasial-Prä'fect. „ Graf v. Saurau, k. k. Gudernial-Rcnt). Frau Gräfinn v. Saurau. Herr Joseph Dagarin, k. k. Professor. „ Michael Pregl. Frau Anna Picczl. Herr Landrail) Icnko, sammt Gattinn und Töchtern. „ Dr. Michael Tuschek, k. k. Strafhausarzt. (Die Fortsetzung folgt.) EsUbernial - Verlautbarungen. Z. i368. (I) Nr. 2586/. nä Gub. Nr. 2i36ä. N a ch r i ck :. Da bei dem Gratzer Cameral- und Kricgs-z^hlamte, d,e mit einem Gehalte jährlicher 700 fl./ und der Verpflichtung zur Leistung meiner Eaucion von 1000 fi. verbundene, für die Knegscasslgcschäfte bestimmte zweite Cas-siersstelle erledigt lfr, so haben jene Individuen/ welche dicse Stelle zu erhalten wünschen, chre mit den Beweisen der aus den Camera!- und Kriegs lCasse-Rechnungsgcsctiaften mit gutem C'tfclge bestandenen Prüfungen, mit dem Taufscheine, dem Moralltats- und bisherigen Ver« wendungs'Zcugnlssen, dann mit der Ausweisung über dle Möglichkeit des Erlags einer Dienll-Caulion von 1000 fl. belegten Gesuche bis langnl>ts1b>etcr ^u überlassen ist; W wlrd zur d.eßfalllgen H?'abftelgerung der I^. l. M. bestlinmt, wozu demnach d,e Pachtluftl, gen um lc» Uhr Vo'mniags hleramtS zu fs; schtlnen mit dem Velsaye eingeladen wnden, daß jeder ^mant vor der L.citation em Va-dlum von 10c» ft. M. M. zu Handen der Commission zu llligen haben wird, daß ferner d>e Bedllignlsse tägl'ch in den qewöhnlichtn AmlS» si-^ndil! sowohl bei d,ekm Krfleamt?, als auch bel dcm hiri^n,g!,li Stadlmasslftrale eingesehen werden können. — K. K. Krelsamt ?albach am 1^. October iLI^. Nrnttilche Verlautbarungen^ Z. 1Z67- (2) str. i(j/z65,/4c)ch5. Tax. Concurs « Verlautbarung. Be, dem k. k. landes.Hauptlaxamte in Trlest »st d,e ssab'le erste Off,c,alenstelle mit »mem jährlichen Gehalte von 70a fl. in Erledigung gekommen. — Dlcjemgen, welche sich um dlescn Dlensspostcn, oder im Falle der graduellen Norrültllng um die zweite oder dritte Offlclalenficlle m«t dem jährlichen Gehalte von 600 fi. und 5oo fi. bewerben wollen, haben sich über d«e zurückgelegten Studien, über die blsher aeltlNeten Dlenfie, ferner über dlc gründlichen Kenntnisse des Taj, (3. Amts-Blatt Nr. 125. d. 18. October i6Z/z.) 972 Rechnungs« und Casse-Geschaftes, wie auch der deutschen und italienischen Sprache, dann über ihre gute Moralität, endllch über den Umstand auszuweisen, ob und m w«e ferne sie mtt einem oder dem andern Beamten des Hauptt«ramtes »n Trieft verwandt oder verschwägert sind, so wie auch ob sie nöthigen-falls auf Verlangen im Stande waren, eme Caution von 6ac» fi. 3. M. zu leisten. — Dle dießfälllgen gehörig belegten Bewerdungs - Gesuche sind noch vor Ablauf des auf den l. Dezember l. I. festgesetzten Eoncurö'Termines »m Wege der allfälligen vorgesetzten Behörden hie-her zu überreichen. — Von der k. k. illyr. Ea-meral, Gefallen» Verwaltung, iaibach am 9. October ;L3ä. ______________ Z. l3^. (1) Nr. I17. Ankündigung. Von dem k. k. Karster Hofgestüttamte wird hiermit zur allgemeinen Kenntmß gebracht, daß nachdem m Folge hohen Decretes des bochlübllchen k. k. OberststaUmelsteramtes, ääc». 82^.n d-n 6. October 16)4, Zahl 3c>52, dle am 3c». September 18)4 Btatt gehabte Ha-ber'BelschaffclNIs-Virhandlung nicht genehmiget wurde, so wirtj m Folge des erst genann-ten hohen Decretes c«ne neuerlich« Verhandlung am 3i. October 16)4 über den, für das t. k. Karster Hofzessütt !m kommenden Ver< waltungsjahre iä35 erforderlichen Bedarf von b5c»c> ncn, oder auf das ganze Quantum, schriftlich und versiegelt, ent« weder am Tage der Verhandlung, zwischen 9 und ic» Uhr Vormittags, zu überreichen, oder binnen den vorausgehenden acht Tagen dem k. k. Hofgeftültamte einzusenden, oder zu übergeben, und zugleich zur Slcherstellung des k. f. Hofgestütiamtes eine, aus dem Prelsanbote und a«s dem zu erstehen beabsichtecen Quane tum mic 10 0^0 entfallende Laution, entwe« der ,m Baren oder m k. k. Gtaatsschuldvlr-schreibungen, nach dem letzt bekannten Wi«e ner Görse«sourse<. oder Mittelst Hyoothekar-Instrumenten, gegen amtliche Bestätigung um so gewisser belzuschlreßen hat, als spater einges reicht werdende Pceisanbote , oder solch« , welche nicht mit der oorgeschrl?benen Caution versehen sind, ganz unberücksichtigt werden zurückgestellet werden. 5ienS. Nach beendeter Concurrenz-Ve»-hanolung werden jenen Lleferungßlustigen, deren Anbote nicht annehmbar befunden wor« den, die eingelegten Eautlonen sogleich zurückgestellet, von denjenigen hmgegen, welche dle Mlndestblecer einzelner Pannen over des gan« zen Quantums verblieben, zurückbehalten wer? den. Die Bestimmung dieser Caution soll darin bestehen, daß das k. l. H^fgestüttamt, lm Fallt der L»cferungs - Uebernehmer zur gehörigen Zeit d«e erstandene Quantität in der festgesetz» ten Qualität abzuliefern unterlassen sollte, in den Stand gesetzet werbe, die abgängige Quantität auf Kosten des LleferungS-llevernehmers herbeizuschaffen, und hat Letzterer ,m erforderlichen Falle das k. t. Hofgestüttamt auch mit seinem anderweiten, wie immer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. ßtens. Eollte ein Lieferungs-Ueberneh-mer die bald möglichste Ueberkommung seine» eingelegten Caution beabfichten, so wird demselben gestattet, von dem übernommenen Ha, 9?3 berquantum io Percent in nawi-a gegen Em, pfangsbeftät) Nr. 244g. H eilbie tu ngs . lZoict. Bon dem s. f. BezlllSatllckte der Umae. bung LcilbachS wird detannt gemactl: Os fe,' über Anlangen des Matthäus Kautlcklisch, ob der For» derung pr. ,5? st. 56 lr. c. 5. c. , die executive Beräuherung dtr^ dem Schuldner Johann Kau-tlchitsch iugedöligen, in Soel,e ober Zwischen» tvässeln gelegenen, der Pfarrlilcrenaült St. Sl«. phan in .^euer, »ud Urd. Nr. » dienstbaren, auf 2964 ft. 55 kr. geschaßten bedauSlen Ganzhube, dann deö der Herrschaft Gönfchach dienssdaren, auf 453 st. 20 lr. geschätzten Ueberlandsackers u ruliinack und der gepfändeten auf 57 ft. 46 kr. geschähten Fährnisse bewillig«! , und hiezu drei Ftiloietungft'^ags>ihungtn. alS: auf den ,3. Oc» tober, »l. Novemvei und 9. December »äZ4, jedeölNal Bormittags 10 Uhr, im Orle ees Huv» grunbeS in Svetje mit i?em Beisahe angeoro« net worden, daß oie Realitäten und Fährnisse bei der ersten und zweiten Licllation nur über oder um die Ichäyung, be» oer oritten Licitation aber auch unter der Hchätzung hintangegeben wer» den. Die Licitationsbedingnisse sönnen täglich hier» amts eingesehen werden. K. K. Heiilkögericht Umgebung Laibachs am 2. September »üä^. Anmertung. Vei der elslen Zeilbietung wur« den weder d,e Realitäten noch Fährnisse an Mann gebracht. Z. 1I46. (1) 26 Nr. 646. Edict. Von dem f. s. BeziltSgericdte der Camera!» Herrschaft Veldes wird bekannt aemacht : EZ fei^ über Ansuchen des Valentin S^pv^nz oon Mit« terdorf, in dessen Orecunonösachc irioer lie Ohe-leute 2imon und Yelena Slc,rle von Kerschrorf, wegen <^us d«M UrlheNe, 6c^a. 3, Iun» 1624 schuldiger 700 ft. M. M. c. 5. c., in die neu« erliche executive Feiloietung der, den Schrein g^' hörigen, zu Kerfchdorf, sub haus°Nr. 24 vollom» menden, der Gameralherrschafl VeldeS, 5ub Urb. Nc. »23» diensivaren, aul 726 ft. geschätzten Kai-sche gewiNlget, und zu deren Vornahme ble, Termine, und zwar: auf den 2c>. October, 2u. No» vcmder und 20. December l. I. , jederzeit Vol« mittags von 9 diS »2 Uhr, in I^ocn der Neali» lät mit dem UnHange bestimmt worden, oaß odgedachte Realität bei den delden erssen Ver-stligclungen nu< um oeer über, bei der dritten aber auch unter bem Schähungswelthe werde hintanqegeden werden. Wozu die Kauftustia.cn mit dem Bedeuten vorgeladen werden, dah die diehfäNigen Licilations» bedingnisse in hiesiger Amtötanzle» zur Glnsicht bereit l«eqen. Bez'ltSgericht VeldeS am 20. August »63^. Z. ,34». (2) Nr. '4?4. Edict. Bon dem Bezirlsgelichte der Sameralberr-schaft AdelSberg nild biemit besannt gemacht: ES sei üb» Ansuchen deü Btorg Kcedel von Docn- 974 eg, als Mandatar seines Sohnes Joseph Krebel, mit dießgerichttichem Bescheid rom 7. October d. I., 3lr. lH?4, in oie executive Feilbiecung der, dem Johann Smerdu von Kcial gedorigen. laut Sckäyungsvrotocoll, äclo. 4. Mär, i65ä, Nr. 5no, auf 905 fi. (Z. M. acrichllich geschaßten . der Herrschaft Raunach, suk Urd. Nr. 60, unl, Rect. Nr. 55 dienstbaren 3^4 hude sammt l'uinluz in-«li-ucw5, wegen auö oem gerichlllcben Velglciche, 6äa. 2». December »653, Nr. »676 schuldigen 54 fl. et c. s. c. aewiNlget, und se>en zur Vor« uabme derselben dlei Termine, nämlich: der 6. November und 6. December i834 und 6. Jänner i855, jederzeit Vormittags von 9 dls »2 Uhr, in I^nc-.a ssaal mit dem Be,sahe anveraumt worden, daß vorgedachte Realität sammt tunslus ln-5trucUi5, falls felde weder bei der crlicn noch zwei» ten Feildietungs «Taqsatzung um oder über den Schätzungswert!) an Mann gebracht werden lön,i' te< bei der dritten VeMigerung auch unler der Schätzung hintangegeben werden würde. Wozu Kaustustige und insbesondere die Ta< tulargläubiger mic dem zu erscke'lien eingeladen werden, dah die dießfäNige R^litäten » ^»chäyung sammt Licitatlonöbccingnissen täglich in den ge, rröhnlläen Amtösiunden hlcrorls eingesehen wer« den tonnen. K. K. Bezirtsgericht Adelöbcrg am 7. October l624._____________________________ Z. i356. <2) In de.n Kaffehhaule, Nr. 79, an der Wiencrstraßc, sind folgende Zeitungen gcgcn billige Ablösung zu haben: Die Nummern des österreichischen Beobach, ters seit l. Juli l8Z^, und desglrlchcn die der Laibacher Zeitung seit 1. October i85^. Z. i3657^(I) ^ Anzeige. Gefertigter gibt sich die Ehre, hiemit anzuzeigen, daß bei ihm fortwährend alle Sorten Mäntel - Pelzkragen, dann Handstützen und Boa's für Damen, Pelzhandschuhe, und neue moderne Pelzkappen für Män-nerund Knaben zu haben sind. Auch übernimmt er Bestellungen auf alle Gattungen Männer- und Damen-Pelze , und hat bereits verschiedene Pelzfutter, als: Astrakan, türkischen und gemeinen Hamster, Fuchs-Wah-wen und Fuchs-Rücken, Zschmaschen rmd Lampel, dann Scheermäuse und Bllliche zur Auswahl vorrathig, und empfiehlt sich, indem er für den bisher ihm geschenkten Zuspruch dankt, zu fernern geneigten Auftragen nut der Zuficherung der billigsten Preist und schnellsten Bedienung. Valentin Alianzhizh, Kürschnermeister, hat sein Gewölbe am Platz, Nr. 12. Z. »244- (2) — - Personen, welche stammeln oder stottern, und meine Hülfe in Anspruch nehmen wollen, erlaube lch mir hiermit zu benachrichtigen/ daß lch von dir hohen Sanitätsbehörde, auf den Grund der von mir vorgelegten Zeugnisse des komgl. baier. hohen StaatS-MinlstcriumS des Innern und des Münchner Medicinal-Eo-nute's die Erlaubniß erhalten habe, mich mic der Abhülfe des Stammelns und Stotterns da-hler zu beschäftigen. In dieser Hinsicht habe ich d-e Ehre, Jenen, dle das Unglück haben, m«t diesem Uebel behaftet zu sem) hieimt an-zuzeigen, daß sie bei der genauen Befolgung meiner Methode mcht nur in kurzer Zelt von dicscm Ucbtl befreit, sondern auch eine schöne reme Aussprache bekommen werden. Die Methode, der ich mich zur Abhülfe dieses Uebels ' bcdlcne, besteht m Anwendung cmer silbernen M^schlne nur Verbindung emcs Unterrichtes. Der Gebrauch der Maschine verursacht weder Schmerz noch sonst großc Ungelegenhcit. Die Dauer des Gebrauchs der Maschine hangt von der Art des Stammclns, wie auch besonders von der gehörigen Befolgung des Unterrichtes ab. — Da ich mich schon längere Zeit mit der Abhülfe dieses Uebels beschäftige, und schon so vicle Personen von dlcsem Uebel befreit habe, so lehrte mich die Erfahrung, daß einem Jeden (oie Ursache, so wie der Grad des Siammelns oder Stotterns ist hierbei ganz gleichgültig) durch dieses Mtttel auf das l»oll-kommenste geholfen werden könne; auch bleibt der Erfolg be« jüngcrn und ältern Personen de>sel5e, nur Kinder von zu früher Jugend, wie auch Jene, denen es an Geisteskräften und Willen mangelt, um die gewlß nicht zu schwebn Vorschriften zu befolgen sind von der W^'hlihai eines vollkommen günstigen Erfol« ges aukgcschlosscn. Auswärtigen bemerke ich, daß die schriftliche Mittheilung der Methode nicht thunlich ,st, jedoch ihre velsönliche Ge< genwart nur von 4 Tagen zu sein braucht; ferner zeige ich an, daß sich mein Aufenthalt hler in Triest nur auf kurze Zeit beschrankt. Franz Löffler, aus Wien, logirt in der LocÄnäg (^l-anäe?, 2ten Stack, Thüre Nr.23, anzutreffen täglich von 9 bis 12 Uhr.