Beilage zur Laibacher Zettung. Von dem''MagiMte lwr-^' HauMM WbaGWW zne Abhandlung des Lorenz Vettaverchischen Vcrlaßes der 14. 5 M Dez. Nachmittags um 3 Uhr am hiesigen Rathhause bestimmt, und mit dem Veysatze bekannt genzacht, daß alle jene, die auf den. Verlaß gegründete Forderungen'anzusprecheu vermeinen, sich tei dieser''Abhandlmtgstagsaßung sogewiß anmelden , und iW Ansprüche rechtMtlg darthun Men / widrigens der Verlaß ohne welters ahgehandelt, unv vem betreffenden Erben eingeantwortet werden wird- taibach Veli 15. Nov. 1801 Von dem Magistrate der k. k Hauptstadt Laibach wird hie-mit bekannt geMcht, daß den 2. drs k. Monaths Dezemd^ Nachmittags um 3 Uhr am hiesigen Rathhause der Aichwal-derische Kramladen an der Spitalbrücke ftmt Fshruüssen dey Meistbicthenden käuflich überlassen werden wird, wozu die Kauflustigen mit dem Beysatze eingeladen werden, daß die Schätzung und Verkaufsbedittglnsse bei der Anna Maria Deaotar-di V?ittwe, oder bcim-Gerlchtezu den gewöhnllchen Amtsstunden eingesehen werden können. Laibach den 13. Nov? ^^^ <>) Von der Römisch Kaiserlich Köni^WÄpostolischen Majestät wegen: wird hiemtt jedcrmänniglich kund und Wwiffen gemacht. Se. Majestät der Kaisex und .König haben mit jener besonderen Aufmerksamkeit, welche Allerhochstdieselbf' dem Militärstande in allen seinen Verhältniffeu widlyeNf altergnädigst zu erwägen geruhet, daß der im vorigen Iaßri auf 5/ Mo-' nathe erlassene General-Pardon, bey den gleich nach seinex Ausfertigung eingetrettenen Kriegs-Ereignissen nicht überall hv-be hinlänglich bekannt werden können, daß ferner die Stellung der Franzüsschen Axmeen zind die Entfernung der Rcichswerb-Commandi von ihren gewGnuchen Gtaz:onen es einer grossen Anzahl von Individuen wider ihrm Wtllcn unmöglich gemacht haben, sich in der bestimmen Zettfrist zur RitckkeO M Rttken, ltnv der zugesicherten Gnade und Verzeihung sich dadurch theilhaftig zu machen. In allergnädigster Erwägung, daß alle diejenigen fortdaurcnd der absetzn,äßigen Strafe, unterworfen sind, welche durch diese Verhältnisse abge^ halten wurden, zu de-l K. K. Fahnen zurückzukehren, daß gegenwärtig n^^ieFMM dieser Mtrafe, dieselbe hievon zurückhält, haben Se.Nasestät aMßüidrMsttr Milde zu brschliesscn geruhet, den im v.srigen Jahre berkündi'tctt mit dem Monathe Februar des laufenden Jahres zu Ende gegangenen General-Pardon, nM auf 4 MmMthe zu verlängern, und aufs neue bekannt mMch M 7 lWn.. Zufolge d^ser allerhöchsten Entschließung MrW fölgchde .Vnommngen bekannt 'gemacht. Erstens: Der ZeiMum deZ auf4Mpnathe verfangerten General Pardons ist vom ^ Nov. p.I> W zu Ende Febr des k.'I. »«02 bestimmt, .Zwkytens. Allen Aus^eissern der K. K. Armeen, welche binnen dieser Frist von 4 MonMHM in die verlassenen Dien- sich mnelhalb Landes bey emem rder dem andern Miljt zwisckenbensenigrn, dee fick devmahl 4n den K. K. Erbstaan n, oder in auswärligm Landen aufhalten.es sollen alle ohne irgend einer Hlndernisi wieder angenomen, zu der Erfilttung der gewöhnlicheli Militäd-Dienstpssicht zugelassen werden, MV. ihr duch Vexlaffung ihrer Fahne begangene Fehler soll auf Wmer bVaessen snill. Drittens: Denjenigen unter den Zurückkehrenden, Kelche man zu wirklichen Militär-Diensten nicht mehp tauF/ch fiMn sollte, bleibt der freye Aufenthalt in der Erblanden gestattet" Wertens: Pon der in den beyden vorhergehen« den ÄMkeln zugeMerten Gnade/l'nd'Nur diejenigen ausgeschlos-Kn/ welche neben dem Verbrechen der Deserzwn noch eines an-Mnfttns: Eben so sind djcj-mgen Individuen ausgeschlossen, welcke'etwa erst nach der Bekanntmachung der ge-.a:'nwä''tlgm allerhochsteti EntschliejKlng entweichen werden, es. bleibt vielmehr die in den KricgsarlikeM bestimmte Strafe aus- drücklich gegen die Letztere vorbehalten. Sechstens: Damit alle übrige nicht Ausgenommelle mit desto arösserm Zutrauen dem Rufe ihrer Pflicht, der Verdindltchkeit des vorher geleisteten Eldes folgen, so wird zugleich allen Generalen, Obersten, und andern Offizieren die genaueste Beobachtung der den Zurückkehrenden zugestandenen Verzeihung, wie auch die aufmerksamste Sorgfalt anempfohlen, damit von jedem andern die zugesicherten Bedingungen gegen Dieselben gewissenhaft erfüllt werden. Siebentens: Sollten jedoch unter den begnadigten Deserteurs so pflichtvergessene Individuen sich befinden, daß sie, ohne auf die allerhöchste Milde Sr Majestät zu achten, in ihrem Meineide beharren, und den jetzt verlängerten biermonathlicken Termin fruchtlos verstreichen lassen, so sollen sie ganz nach der Strenge der militärischen Gesetze behandelt werden. Allen Behörden wird daher zur strengsten Obliegenheit gemacht, nach Verlauf des bestimmten viermonathlichen Termins die Betrettung und Habhaftnehmung derselben durch alle iu Händen habende Mittel zu bewerkstelligen Dienach den Kriegsartikeln aus-gemessene Strafe wird ohne aller Rücksicht und Gnade an ihnen vollzogn werden, und sie sind von jedem Pardon auch in zukünftigen Zeiten für immer ausgeschlossen. Gegeben Wien den '2. Okt. iZor. Für das bereits eingetretene neue Schuljahr 1802. kommen fol-^ ^geude Stipendien zu verleihen. 3) Aus den Unterrichtsgcldt'rn eines zu 30 fl. b) Von der Dominik Repltschischen Stiftung unter Patronat des Landgerichtsherrn und Pfarrers zu Wippach eines zu 3 ist. l^kr. für einen armen Studenten bis vollendeter Philosoph!'. 0) Von der Reschenischen Stiftung unter Patronat des^ol-lezii ^cl^oc^wrum eines a 41 fl. 7 1 s; kl. für Bcfrcundte. li) Von der Adam Santnerischen Stiftung unter Patronat des llaibacher MetropolitanKapitels eines a 25 ft. für Vefreundte, in deren Abgang für Vürgerssöhne von Lalbach, sodann aber für andere arme Studenten. e) Von der Johann Iobst Weberischen Stiftung unter Pa-troNat des Stadtmagistrals zu Laidach eines zu 13 fl. 8 kr. für arme ' Bürgerssöhne zu Laibach bis zur -Rhetorik. t) Von der Kaspar Glavatizischen Stiftung unter Patronat ' des kandevfürsten eines zu 32 si. für Befreundte. W Diejenigen alw, welche eines dieser Stipendien zu erhalten Mwünschen, haben ihre an die respektive» Patronen ^u stilisirenden M^ittschriftcn binnen 6 Wochen bei dem hiesigen Studienkonseß Meinzureichen. Lmlach den il. Nov. .5801. M Durch die Verordnung vom 31. März d. I. ist der fremde Taback, Mvelcher während derAnwesenheitder Französts.Truppen nach Oester-^»eich gebracht wurde, wenn er das Gewicht von drcy Pfunden nicht Whberstteg, den Privaten zu ihrem Gebrauche gestaMt worden: Wda nun seit diesem Zeitraum alle «solche kleineren Vorrätye Mvahrscheinlich verzehret sind , so wurde durch das Hofdekret vom Ww. v. M. zur Hindauhaltung aller Mißbrauche mir fremden To-Mbacke verordnet, daß mit dem Anfange vom Monathe December Mdes gegenwärtigen Iahres aller fremde Taback, wenn er auch bei MPribaten und in was immer für eimm Gewichte angetroffen wird, Mals Schleichwaare angesehen, und nach den allgemeinen Vorschrift Mten, die in Beziehung auf fremden Taback bestehen / behandelt wer-^den soll. Wtcn den 3. Nov. i8'i. Verlautbarung. Für das bereits eingetretteue Schuljahr 1802. sind von der Thomas Krönischen Studentenstiftung unter Patronat des Herrn Fürst Erzbischofes zwey Stipendien zu 6y fl. und von der Andreas Krönischen Studentenstiftung unter Patronat des hiesigen Stadtmagistrats gleichfalls zwey Stipendien zu 6o fl. für studi-rende, von Laibach oder Oberburg gebürtigte Jünglinge zu verleihen. Diejenigen also, welche um eines dieser Stipendien zu werben gedenken, haben ihre an die respektiren Patronen zu stilisirenden Bittschriften binnen 6. Wochen bei dem hiesigen Stu-dlmkonseß einzureichen. Laibach hen 7ten November 1801. T 0 d t e n v e r z e i ch n i ß. Ven 25. Nov. Maria Ermerin, Fratschlers Tochter, alt 5 Monath, in der Rosenqasse Nr. 51. ! — — Joseph Terbin, Armer, alt 74 Jahr/ bey den Barmherzigen.. « 26. Maria Kußin, Fischer Tochter, alt3 Jahr, in der Krakau Hr. 62.