I IN t V - Vlatt ^^^ zur Laibacher Zeitung. .HZ 113. Donnerstag den 21. KeVtewber 18^3. 13 tter, k. k. Gubermalraih. 3. 1565^ (2) Rr. 21288. C i r c u l a r e. Oreirung der Ce ntral - Bergbau - Dire ction. — Scinc t k. Majestät haben mitallcr-höchster C'litschlkßung vom 3. Mai l. I. für die unmittelbare tcch>nscl)e Leitung drv ?lerar-Won-ta-lnverke, und zwar sowohl des Bergbaues und Hütteliwescils, als auch dcr Salinen und mon-tan'istischcn Fabriken eine eigene, dcr k. k. Hof-kammcrimMünz- und Bcrg>ves,n unterstehende Direction, welche dci, Namen (öciur^l-Vergdall.-Direction zu führen hat, zu bcsiclw! geruhet. — Zum Vorsteher dilftrneucn Bchördc geruhe-ten Beine k. k. Majüstät mit allerhöchster Ellt-fchließung vom 23. Juli l. I. dcn k. k. Guber- nialrath, Bergoberamtsvorsteher und Bergrich« ter zu Przibram, Michael Layer, mit dem Titel und Charakter eines k. k. wirklichen Hofrathes und den systemisirten Bezügen allergn5-digst zu ernennen. — Zugleich haben Seine k. k. Majestät die mit dem Titel von k. k. Ober-bergrächen und dem Range von k k. Regierungsräthen systemisirten drei Adjunctenstellcn dem Hofsecretär der k. k. Hofkammer im Mü'nz-und Bergwesen, Joseph Ritter v. Ferro; dem dirigirenden Bergrathe und Dberverwes« des k. k. Eisengußwerkes nächst Mariazell, Franz Xav. Lei the, und dem Bergrathe, Oberbergverwalter und Assessor deS königl. niederungarischen Oberstkammergrafenamtes -zu' Schemnih, Anton Wisner; endlich di« mit dem Range von k. k. Regierungs-S<-cretären systemisirten dreiDirections«Secretärs-stellen, dem Vorsteher des k. k. Schichtamres zu Strasic in Böhmen, Joseph Kuder-natsch ; dem Markscheider der k. k. Berg- und Salinen-Direction zu Hall, AloisSchnndt, und dem Honorar - Vergamts - Assessor, Oarl Hocheder, mit den für die beiden genanuten Dienstcathegorien systemisirten Bezügen aller-gnadigst zu verleihen geruhet. — Welches in Folge hohen Hofkanzlei'Decreteö vom I9.v. M., Z. 26508jl929, zur allgemeinen Kenntniß ge. bracht wird. — Laibach am 1. September 1343, Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg. Raitcnau und Prlmör, Vice-Präsident. Dominik Bra», dste tter, k.k. Gubernialsalh. Z. 1554. (3) N^7i9319. C i r c u l a r e deä k. k. il lyrischen Guderniums. -^ Ueber bie Behandlung der am 1. August 1853 700 in dcr Serie 31'l verlosten Obligationen von den durch Vermittlung des Hau>es Goll auf-genommenen Anlegen zu fünf, zu vier und einHall), und zu vier Percent. — In Folge eines Hofkammer Präsidial-Erlasses vom 2. 0. M., Z. 635 l, wird mit Beziehung aufdie Curren-de vom 4. November 1829, Z. 25612, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gekracht: §. 1. Die vier und eitchalbpercenligen, und die sünfperccntigen Obligationen von den durch die Vermittlung des Hauses Goll aufgenommenen Anlchen, welche in die am 1. August 1943 verloste Serie 314 eingetheilt sind, nämlich l.n> ^V, zu 4'/z Percent Nr. 2540 bis ein-schließig Nr. 3692, und I^id. 2». zu fünf Per-cenc Nr. 1 bis einschließig Nr. 1025, werden an die Gläubiger im Nennwerthe des Capitals bar in Conventions-Münze zurückgezahlt; dagegen werden die in dieser Serie begriffenen und von demselben Anlehen herrührenden vier-percentigcn Obligationen I^it. (^. Nr. 2951 dls einschließig Nr. 3350, nach den Bestim« Zungen des allerhöchsten Patentes vom 21. Warz 1818 gegen neue mit vier Percent in Conventions-Münze verzinsliche Staatsschuld« vetschreibungen umgewechselt. —§.2. Tie Auszahlung der verlosten Obligationen zn fünf, und zu vier und cinhalt) Percent beginnt am 1. December 1613, und wird von dcr k. k. Universal-, Staats- und Banco-Schuloen-Casse in Wien, oder von dem Wcchsclhause M. A. v. Rothschild 6l Söhne durch das Haus Gebrüder Sichel in Amsterdam geleistet. — §. 3. Bei der Auszahlung des Capitals werden zugleich die bis Ende November 1843 darauf hastenden fünf, und vier und einhalbpercenti» gcn Zinsen in Conventions-Münze berichtiget. H. 4. Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot oder sonst eine Vormerkung haftet, ist vor der Capitals-Zahlung bei der Behörde, welche den Beschlag, den Verbot odcr die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebung zu erwirken. — §5, Die Um-wechslung der in die Verlosung gefallenen vicr-percentigen Obligationen gegen neue Staats-schuldvevschreibungen geschieht gleichfalls bei der k. k. Universal-, Staats- und Banco-Schulden-Casse oder bei dem Wechftlhause M. A. v. Rothschild el Söhne durch das Haus Gebrüder Sichel in Amsterdem. — H, 6. Die Zinsen der neuen Schuldverschreibungen laufen v'om 1. August 1843, und die bis zu diesem Zeitpuncte auf den verlosten Schuldbriefen haft rrnden yinperrentigen Interessen werden beider Umwechstung der Obligationen berichtiget. — Laibach am 26. August 1843. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg,Raitenau und Primör, Vice - Präsident. Ios. Ed. Frech. Pi no v. Fried e n t Hal, k. k. Gubernialrath. Z. »563. (2) 26 Nr. 22167. Nr. lo?26. E d l c 1. Bei dem k. k. innerösterr. küstenland. Ap« pellatwnS ' und Crlminalobergerichte ist em« systemmaßige Secretärsstelle mit d«m jahrlichln Gehalte von 1200 fl. C. M. und dem Vorrük« kungsrcchte in den höhern Gehalt von iIoo ss. in E'ledlgung gekommen. Jene, welche sich um diese Diemiesstclle bewerben wollen, habe« lhre a/hörig delegccn Gesuche, worin sie sich insbesondere über d,e vollendeten Rcchisstud-en, über lhre Sprachenkenntnisse auszuwe>sn welchcw Grade sie mit einem Beamten dieses k. k. Ap, pellanonsgerichts verwandt oder vcrschwagelt sind, durch ihre Vorstande binnen vier Wochen, vom Tage dcr ersten Einschaltung in die Zel-tungsblätter, anher zu überreichen. — Kl agen-furt am 2l. August lg^I. Nreisamtliche Verlautbarungen. Z. i59i. (H) Nr. 1^272. Kundmachung. Z'.ir Wiedlrbeseyun^ der be« dem l. f. B?- zirkscommlss»rlale zu Ncumarktl crlcdiglcn Alnibschrcidelstclle. — 3^el dcm l. f. Vczirksrom» missanate zu Nmmarktl lst die Tlmtsschveibcrsselle mit dem jahrllchen Gehalte vonDielhunden Gul'. del^ln Erledigunggekomm^n.—DieBcn)ee Aliftellungsgcsuche sind mit dem Taufscheine, dem Tlttenzeuglnsse, dm Zeug» Nissen über die allfallig zurückgelegten Studien, übec d,e bisherige Dienstleistung und über die Kenntniß der Landessprache gehörig zu docu» mcimrcn. Zugleich »st anzugeben, ob und in wllchcm Grade dcr Eompelem mit nnem oder dem H-^crn Beamten des l. f. Bczirlscomm>ssa» rialcs Neuiriarkcl verwandt und verschwägert ist. Ucbrlgelis versteht es sich von selbst, daß zur Erlangung elNls Amtsschreiberposters e»ne 70l feste, gelaufige und correcte dlutsche Handschrift eine unerläßlich? Billigung lst.— K. K. Krelkaml ^arbach am ,/,. Septemder ^8^3. ^lavt- uno lautnechlllche Vcrlautbi,r»l,lgcn. Z. »67^. (2) Nr. 269. M^rc. E d » c t. Von ^>cm k. k. Stadt- und La' d,echte, zu-gleich Melgcrlchle >n Krain, wird der I. Hanna Zallei niltlelst gegenwärtigen Edictß erinnert: C'b t)»ibe wider dieselbe bei diesem berichte Gustav Hclmann Klage auf Zahlung einer Wechselforderung pr. 200 st. E. M. c. ^. e. cmgtbracht und um rlchierliche Hilfe gebeten, worüber it),, Icl)a,nia Zailcr, auf-aetvagcn wurde, binnen 2H Slundcn die Zahlung zu lclstcn, oder die aUfallgen Elnw'Ndun« gen ju übeirclcheli. Da der A^fenihallsrrt der Beklagten, Johanna Zailer, diesem berichte un» dikanni, und well sie vitlliicht auS den k. k. Erblanden abwesend lst, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hlnolcl,;cn Genchce»Ac>ul)cal.'n Or. Ovjiazh als Euiator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der dcstchcnden Gerichtsordnung ausgeführt und enlichieoen wc-den wird. — D»e Beklagte wlrb dcsscn zu dem E- de »rmnert, dam,l sie allenfalls zu rcchler. Zeit s.lbst ersch.llN'N, oder «nzwUchen dem bcfilmmtenVertreter, Or. Oujiazh, Nechls-bchllfe an d>e H>ind zu gebcn / over auch sich selbü elnen andern Sachwalter zu bestellen und dlcsem Gerichte namhaft zu machen, und übe» Haupt lm rechtlichen »rdnungsmaßlgen We« ge cinzuschretten wlssen mö^e, esl)ndere, da sie sich dle aus lhrcr Verabsäumung entstehenden Folgen seldst belzumlssen haben wird. — i^aibach dcn 9. September 18^3 Z. lö/Z. (2) Nr. 270. Edict. Von dem k. k. Stadt' und kandrechte, zuglc'ch Mertant,l- und Wcchsllgerlchte m Krain, wlrd dem Anton Zaller mllielst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider dens'lbln bei diesem Gerichte Gustav Hemiann Klage auf Zahlung einer Wechselforderung ur. 2oc> st. E. M. c. i>. e. emgebrachc und um richterliche H,lfe gebeten, worüber ihm, Anton jailer, aufgetragen wurde, binnen 2^» Stunden die Zahlung zu leisten, oder die all' fälligen Einwendungen zu überre Gcfahr und Unkollln den hlcrorllgcu Gerichts-Adl>ccaten Or. Olijiazh als Curator bcstelll, mit welchem die angebrachte Rechts« sache nach der bestehenden Gerichtsordnung aus^cfühit und entschieden werden wird. — Der Anion Zailer wird dessen zu dem Ende ermnert, dannt er allenfalls zu rechter Zeit selbst ersäemen, oder inzwischen dem bestimm? ten Ve't'elcr, 0»-. Ovjlazh, Rechtsbehelfe an d'c Hand zu geben, oder uuch sich selbst einen S^chaalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im recht-lichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wlss.n möge, insbesondere, da er sich die aus scuicr Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumess.'n haben wlrd. — Laibach den 9. September 1843. gemtllche Verlautbarungen. Z. 1582. (2) Nr. 8329jVl, Kundmachung. Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung Laidach wird bekanntgemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer und deö Ge-mcmoe-Znschlages uon dcn nachbenannten Steuerobjecten in dem unten angeführten politischen Bezirke auf daö Venvaltungsjcchr 1844, jedoch UlUcr Vorbehalt der wechselseitige» Vertragß-Aufkündung drei Monate vor Ablauf dcs Pacht-jahrcs, auch auf die Daller citns wcitn'li Jahres unter der gleichen Bedingung, mit dem Bedeuten, daß dlllch die Unterlassung dieser Aufküi^ dung der Vertrag wieder auf ein weiteres Jahr erneuert werde, mit Ende des Verwaltungs-jalnvs 1846, jedoch ohne vorhergegangene Auf« klinoung zu erloschen habe, dann auf drei Jahre ohne Bedingung dieser Aufkündung versteige« rungöweise in Pacht ausgebotcn, und die dieß-fallige mündliche Versteigerung, vor welcher auch die nach der l). Gubernial-Currende vom 20. Juni 1836, Z. 1o936, verfaßten und mit dem 10F Vcidium belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, an dem nachbe-nanntrn Tage und Orte werde abgehalten werdcn; wobci bemerkt wird, daß die schriftlichen Offerte blö inclusive 29. September 18'13 versiegelt und mit der Bezeichnung des Pachtobjectes, für welches sie lauten, von Außen versehen, bei der k. k. Cameral - Bezirks-Vcr-wallungs-Vorstchung in ^aibach eingebracht werden müssen. — Schriftliche Offerlc, welche nach dem für die Einbringung festgesetzten — 702 — Schlußtermine einlangen, so wie solche, welche Wadium belegt sind, bleiben außer Berücksichti« anderswo, als an dem bezeichneten Orte über- gung. Uebrigens unterliegen dle letzteren dem reicht werden, und welche nicht mit dem 10F Einlagen-Stämpel. l Ausrufspreis für ^"^ ^^ Wein, Wcinmost und ^ . . . Im Maische, dann Obstm. s l e t , «) Hauptgemein- Am Bei der ^ —7^"^ Bezirke Verzehr. « ^. Verzehr. ^. .. «oezme ^^^ ^?""" Steuer Geme^.- den _________ Zuschlag Zuschlag fi. ,kr. ft. ! kr. ft- kr. ^ "kr. Umgebung Lai- dreißigsten bachs k. k.l^amc- 19650 — 962 30 l374 — — — Tfchcrnutsch Umgebung Septem- ral-Be- SaUoch zirks-Ver- Dobraine Laibachs ber 18^3 waltungzu --------—-^------->^—»...........-—«-. >> ,-^.....« Stl obelhof Laibach am daher zusammen vier und zwanzigTau- Ct. Veith früh zehn Haupt- send vier und zwanzig Gulden M. Zwiscycnwässern platze Nr. M. und der p,c 18^4 vom Wein bewilligt« Wröst Uhr 297. 5^ Zuschlag mir neunhundert achtzig Schelimle zwei Gulden 30 kr. M. M. Den zehnten Theil dieser ?lusrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadlum zu erlegen. — UcbrigenZ können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bci dieser Camera!?Bezirks-Verwaltung, att bei dem k. k. Finanzwach-Commiffar in Laidach eingesehen werden. — K. K. Camera!-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 14. September 18-^3. Z. 1567. (3) Nr. 287. Kundmachung. Um 25. September d. I. wird in der hicrortigen k. k. Militär-Haupt-Verpsiegsma-gazinskanzlei um 9 Uhr Vormittags über die Lieferung von 200 Stuck einfachen eisenen neuartigen sogenannten Torre'schen Cavalettcn für den Mili-tlrbelag in Klagenfurt eine öffentliche Licitation abgehalten werden. — Unternehmungslustige werden zu dieser Licitatiou mit dem Bemerken eingeladen, daß jeder Licitant vor der Verhandlung ein Vadium von 45 si. C. M. zu erlegen hat, und daß die dießfälligen Bedingniffe, so wie die Beschreibung der Beschaffenheit dieser neuartigen Cavaletten nach emem vorliegenden Muster in den gewöhnlichen Gcschäftsstundcn täglich Hieramts eingesehen werden können.— K. K. Mtlitär-Haupt-Verpflegs- und Bettenmagazin. Laibach am 13. September 1843. Z. 1566. (3) Nr. 290. Kundmachung. Am 26. September d. I. wird in der hie.ortigen Mllitar-Hau^tcVcrpssegsmagazins-Kanzlei um 10 Uhr Vormittags eine Verhand- lung über die Au5mittlung des Wasch, und Flickerlohns für die ärarische Bettwäsche für das nächste Militärjahr, d. i. vom 1. November 1843 bis Ende October Iß^'l- vorgenommen werden. — Unternehmungslustige werden hiezu mit dem Belsatze eingeladen, daß nur jene Lici-tanten zu dieser Verhandlung zugelassen werden, welche nebst dem Erläge eines Vadiumö ro» 100 st. C. M. sich auch über die Cautionsfähig-keit von 500 st. gehörig auszuweisen vermögen. — Die weiteren Auskünfte, so wie die Contracts-Bcdingniffe können in den gewöhnlichen Amtöstunden in der dießseirigen Kanzlei eingesehen werden. —- K. K. Militär-Haupt« Vervflegs - und Bettcnmagazin. Laidach am 10 September 1g'l3. Z. 15597^(3) ^^ Nr. 2725. Bei der Hauptgemcinde Auritz, im Bezirke Radmannsdorf, ist die Gemeindedienerstelle, mit einer jährlichen Löhnung von Achtzig Gulden C. M., zu vergeben. -> Bewerber um diesen Posten haben ihre gehörig documentirten Gesuche bis 15. October l. I. hier zu überreichen. — K. K. Bezirks - Commissanat Nadmannsdorf am 9. September 1843. 703 Nubtrnial-Verlautbarungen. S. 1597. (1) Nr. 22553. Verlautbarung des k. k. illyrischen Guberniums. Zur Deckung des Schreibmaterialien-Bedarfes für das Gubernium und einige andere Behörden und Aemter im Verwaltungsjahre 1844, wird eine Minuendo-Versteigerung, vereint mit einer schriftlichen Offerten-Verhandlung, am 25. October d.I., Vormittags um 10 Uhr, im hiesigen Landhause unter nachstehenden Bedingungen abgehalten werden: 1. der beilausige Bedarf an Schreib- und Druckpapier, welcher sicher zu stellen lst, besteht: ") in 7157,, Ricß Klein-Concept-Papier; l>) in 12» "/,o Rieß Groß-Concept-Papier ; <-) in 2«1 "/2 a Rieß Mittelfein - Kanzlei - Papier; ä) 26"/,, Ricß Groß-Kanzlei-Papier zu Rathsprotocollcn; «) in 91'°/,, Rieß Groß-Me-bi^n-Concept- Papier; j) in 13"/^ Rieß Groß-Median-Kanzlei-Papier; ss) in 5tt'"/,„ Nieß Klein-Mcdian-Concept-Papier; li) in 14'V-l» Rieß Klcin-Median- Kanzlei-Papier; i) in ^8"/,^ Rieß Mittelfem-Regal-Papier; l^) in ^/^ Ricß Fein-Regal- oder Imperial-Papicr; ^) in 18^,<, Rieß 3teal-Packpapilr; n,) in8«'V,° Rieß Cou-vert - Papier; n) in 4 '/,<> Rieß Fließpapier; ^) in IW Nicß Druckpapier; p) in 3 Ricß Präsidialoder Bach-Papier.— 2. Die Lieferung wird für die Zeit vom 1. November 1843 bis letzten October 1844 ausgeboten, und es steht jedem Offe-renten frei, sowohl auf alle als auch auf einzelne der obbezcichneten Papier-Gattungen Anbote zu machen.—' 3. Es wird durchaus nur auf die gute Qualität und auf die Dauerhaftigkeit des Papiers, übrigens aber auch auf die vorgezeichneten Dimensionen gesehen werden, daher es jedem Lieferungslustigen nicht nur freigestellt, sondern derselbe selbst aufgefordert wird, mehrere Musterbögen von jeder Papicrgattung, zu deren Lieferung er sich herbeilassen will, zu der Minuendo - Versteigerung mitzubringen, oder dem schriftlichen Offerte beizuschließen, und auf die beigebrachten Bögen die Gattung so wie den mindesten Vcrgütungs-preis, und zwar lchtcrn mit Buchstaben auszu-h^Hen. — Es versteht sich, daß die angebotenen Papiere und beigebrachten Mustcrbögen im Allgemeinen von jenen Gattungen seyn müssen, welche oben im 1. Absätze von lil.. » bis in«!n5,vt: n specificirt erscheinen, welche den Papier-Fabrikanten und den Pavierhändlera aus den bisherigen ähnlichen Verhandlungen hinlänglich bekannt sind. — Die Versteigerungs - Commission wird aus den angebotenen Papieren jene wählen, wel- che die bessere Eiqnung für den dienstlichen Bedarf haben, und nebstbei um den billigsten Preis a> liefert werden. — Wegen Bestätigung der Lieferung der angemessen befundenen Papier-Gattun« gen, oder wegen Auswahl der sich etwa ergebenden mehreren Anbote wird unverzüglich der Bortrag beim k. k. Gubernium erfolgen, und derGu-bernial- Beschluß in Kürze nach geschlossener Verhandlung jenen Offcrenten oder Mindestbietern bekannt gegeben werden, deren Anträge sich alö die annehmbarsten dargestellt haben werden. >— 4. Von den erstandenen Papier-Gattungen wird ein namhaftes Quantum, und zwar ein Drittel oder mindestens ein Viertel des angeführten beiläufigen Bedarfes längstens in sechs Wochen nach dem abgeschlossenen Lieferungs - Contracte an die Gubernial-Exvedits-Direction, während der Con-tractsdauer abcr der fernere Bedarf jederzeit längstens binnen 14 Tagen nach der vom Gubernial-Crpcdite gemachten Bestellung, und im Falle einer besondern Dringlichkeit, noch früher zu liefern seyn. — 5. Wenn von irgend einer Papiergattung vor Ausgang des Licferungs-Contractes einc größere als die im Absätze 1. bezeichnete Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Ersteher diesen Mehrbedarf um den Anbotspreis beizustellen, und im Falle eines mindern Bedarfes soll derselbe nicht berechtigt seyn, eine Entschädigung anzusprechen. — 6. Jedem Offerenten steht es frei, nicht nur an dem obenbozeichneten Licitations-tage zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und seine Lieferungsanbote mit Beibringung der gehörigen Musterbögen zu machen, sondern es bleibt ihm auch unbenommen, vom Tage der Bekanntgebung der gegenwärtigen Verlautbarung bis ein-schlicsiig 17. October 1843 ein schriftliches Offert bei der Gubernial-Ervedits-Direction zu überreichen. Ein solches Offert muß aber versiegelt seyn, und die Aufschrist enthalten: „Offert bcs N. 3t. für die Lieferung des Papierbedarfes für das k. k. Gubernium und die übrigen betreffenden Behörden in Laibach auf das Militärjahr 1844." — Das Offert muß den Gegenstand des Anboc tes und den Preis deutlich mit Buchstaben ausgeschrieben enthalten, und demselben müssen 15, Musterbögen von jedcr Gattung, die geliefert werden will, beigelegt seyn; auch muß auf einem dieser Musterbögen jeder Gattung nebst der Num« mer der Preis und die eigenhändige Unterschrift des Offercnten erscheinen. Sollten die Offerte solcher Art erst am Licitationstage der Gubernial-Commission überreicht werden, so muß dieses gleich beim Beginne dcr Verhandlung, daher bis 10 Uhr (Z. Amts-Blatt Nr. il3. v. 2l. Sept. 1L13.) 2 7(N Vonmttag5 geschehen. — 7. Jeder Dfferent ist sogleich nach Ueberrcichung seines Offertev, oder nach gemachtem Licitatiousanbote für die gemachte Liefcnmgserklärung unwiderrusiich verbindlich; für das Aerar aber tritt die Verbindlichkeit erst nach geschehener Annahme des Anbotes von Seite des Guberniums ein. — Der Erstchcr leistet bis zur Bekanntmachung der Ratification auf die ihm aus dem §. 862 des a. b. G. entspringenden Rechte wegen verspäteter Cinlangung und Bekanntmachung dieser Ratification ausdrücklich Verzicht. Auch entsagt derselbe der Einwendung der Verletzung über die Hälfte. — 8. Die zu liefernden Papiergattungen müssen sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Quantität, wenn nicht besser, doch wenigstens mit jenen Mustern ganz gleich , seyn, welche der Offerent eingelegt hat, und welche nach beschlossener Wahl und erfolgter Annahme von Seite der Gubernial-Commission para-phirt werden, zu welchem Ende der Lieferant die nöthige Bogenzahl sogleich beizustellen haben wird, falls solche nach der frühern Bestimmung nicht schon früher beigebracht worden seyn sollten. — 9. Jeder Lieferungslustige hat eine mit zehn Procent nach feinem Anbote bemessene Caution bei /der Licitation oder mit seinem Offerte einzulegen. — Diese Caution kann im Baren oder durch eine pragmatikalische Sicherstcllungöurkunde im gleichen Werthsbctrage mit der ermittelten Kaution geleistet werden.— Im Falle, als der Bcstbictcr den förmlichen Contract zu fertigen sich weigerte, vertritt das ratificirtc Offert oder Licitalions-Protocol! die Stelle des schriftlichen Contr^ctes, und das Aerar hat die Wahl, den Vestbicter entweder zur Erfüllung der ratisicirtm Licitations-Bedingungen zu verhalten, odcr die Lieferung auf dessen Gefahr und Kosten neuerdings feilzubieten, und den erlegten Cautionsbetrag entweder im ersten Fallc auf Abschlag dcr höhern Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag de,r zu ersetzenden Differenz rückznoehalten; im Falle aber, als der neue B^stbot keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. — IN. Wird die Quantität, die Qualuät ode? das Format des gelieferten Papiers im Vergleiche zu der Bestellung oocr zu den Wusterbögen, deren Beurtheilung dem Herrn Gubernial-Expedits-Director zusteht, zu gering oder nicht contrattmaßig befunden, und nicht binnen 3 Tagen der Abgang gehörig ergänzt, oder die mangelhafte Parthie nicht durch eine andere entsprechende ausgewechselt, so wird es dem Gudernium frei stehen, sich die bestellte Gattung und Quantität des Papiers von wem immer m- M>r außer der Versteigerung auf Kosten des Con-traheut.'n zu verschaffen, wozu auch die gelegte Caution verwendet werden kann. — 11. Die Be-zcchlung der Vergütungsbeträge wird dem Lieferanten nach Ausgang eines jeden Militär-Quartals und nach Beibringung eines classenmäßig a> stämpeltcn, mit der Empfangsbestätigung der Behörde, an welche die Lieferung geschah, über die cmantität- und qualitätmüßige Ablieferung docw-mentirten Conto nach vorausgegangener buchhalterischer Aojustirung geleistet werden. —12. Gleich nach geschehener Annahme der Offerte oder Lielta-tionsanbote wird mit dem Ersteher, respecüvü mit dem bestätigten Lieferanten, auf Grundlage der gegenwärtigen Vedingnisse, der förmliche Liö-fcrungs-Contract abgeschlossen werden, welcher mit seinen Rechten und Verbindlichkeiten auch auf die Crbcn des Contrahcnten überzugehen hat, und wozu der Lieferant den classenmäßigen Stämpel beizustellen haben wird. — Dicscmnach werden alle Papierfabrikanten und Papierhändlcr, welche zur vorbcsagten Lieferungs - Unternehmung nach den angedeuteten Bedingungen Lust haben, aufgefordert, zu der dießfälligcn Minuendo-Versteigerung an dem Eingangs bestimmten Tage und zur festgesetzten Stunde entweder persönlich odcc mittels gehörig Bevollmächtigter zu erscheine^ oder die schriftlichen Offerte nach den angeführten Modalitäten einzureichen. — Laibach am 1-4. September 1643. Thomas Paukll, k. k. Gub. Sekretär. Z. 15W. (!) Nr. 225 53 Verlautbarung des k. k. illyrischen Guderniums. Zur Deckung des Bedarfes an Kanzlei < Requisiten für das Gubernium und einige andere Behörden und Aemter im Verwaltungsjahre 1844, wird wegen Lieferung derselben am 17. October 1843, Vormittags um 10 Uhr, im hiesigen Lm^ hause eine Minuendo-Versteigerung abgehalten, und diese Lieferung demjenigen zugestanden werden, welcher die betreffenden Artikel in guter, cmnehnM«-rcr Qualität und in der erforderlichen Quantität auf jedesmaliges Verlangen der Gubernial- Expedits' Direction um die billigsten Preise beizustellen sich herbeilassen wird. — Die beizustellenden Requisiten sind nach dem beiläufig berechneten jährlichen Bedarfe folgende: »)Unschlittkerzen315Vi. Pfd.; k) RübsamenöllNIPfd.; c) Lampendocht ordin. IV. Pfd.; -I) Lampendocht gewirkt 22 Ellen; o) Pappendeckel 1022 Stücke; l) Pack-Wachs. 705 lcmwand 7«'/« Ellen; ß) Weihrauch 22 Pfd.; ii) Bartwische 24 Stück; i) Kehrbesen ordinäre lilt Stück; li.) Kehrbesen von Borsten 7 Stück; l) trockener Kampfer 12 Pfd.; m) Gewürznelken 4 Pfd.; n) weißer spanischer Pfeffer 4 Pfd. — Die zur Lieferung dieser Artikel im Einzelnen oder im Ganzen lusttragendcn Parteien werden daher eingeladen, sich zu odbestimmter Zeit am angeführten Orte einzusinden, und unter den Bedingungen, welche ihnen vor der Versteigerung bekannt gemacht werden, die sie jedoch auch früher bei der Gubernial-Expedits-Direction einsehen können, ihre dießfälligen Anbote zu machen. — Laibach am 14. September 1843. Thomas Pauker, k. k. Gubcrnial'Secretär. Z. 1591. '(I)' Nr ^97. Verlautbarung. Ein Jacob v. Schellenburg'scher Stif-tungsplatz, im dermaligcn jährlichen Ertrage pr. 54 ft. 4374 C. M., wozu der Stand. Verord. Stelle in Krain das Zierleihungsrccht gebührt, wird mit Beginn des Schuljahres 2b"/4 5 Zu besetzen seyn. — Zur Uederkom-mung dieses Stiftungsplatzcs sind nur gutge< sittete, wohlerzogene, arme, oder doch nur gering bemittelte, im Inlande, besonders in Tyrol gebürtige, dem Stifter oder seiner Gemahlinn unverwandte Jünglinge, welche in Laibach den Wtudicn obliegen, geeignet. ^— Jene Studielende, welche Ansprüche auf dieses erledigte S(udenlenstipendium machen zu können glauben, werden demnach aufgefordert, ihre Bittgesuche binnen 6 Wochen bei dieser Stano.Verord. , Stelle einzureichen, und darin sich mit dem , Taufscheine, Mt dem Ausweise über ihre Ver-mögensumstande, mit dein Zeugnisse, daß sie die natürlichen oder geimpften Pocken überstanden haben, dann über die Verwandtschaft zum Stif-ler, endlich mit den Studicnzeugnijsen von den zwei letzten Schulsemestern, auszuweisen. -— Von der Stand. Verordneten Stelle. Laibach am 9. September 1843. vermischte Verlautbarungen. Z »ö^z. (»j Nr. 1705. G d i ct. Alle Jene, welche bei tem Nachlasse der am ,3. August d. I in Waisach gestorbenen Mina Etede c>uö welch' immer für einem Rechtsgrunde eine Forderung zu sicNen vermeinen, oder m die« scn Btllaß emas schullen, haben bei Belmei- dung der Folge des tz. g.4 b. G. B. zur Bekannt-machung ibrer Ansprüche, uno rcspcctive zur Li. qmdilung it>rer Schulden, am 27. Scplembcr l. I. BcrmiltagS um 9 llhr in oiescr Gcli'chlskanjl«i zu clschcincn. H. K. VezilkZgericht Micdelsiätte» zu Krain. burg am I. September »8^5. Z. «ä^. (.) " Nr. 7.0/ Edict. Im Nachhange zum biergerichllichen Edicte vom 24. Juli ,645, Nr. 56«, rrlrd bekannt ge-machc, daß die auf den 26. August, 27. Septem» ber und 27. October lÜ4Z bestimmten Feilbic. tunge» oer Marlin Wischall'schen Realitäten sistirt lvul^en. Bezirksgericht Polland am II. August »84?. Z. 1544. (3) "^ Ztr. 706. Edict. Im Nachhange zum hiergerichtlichen Sdicte vom 24, Juli »843, Nr. 5?2, wird bekannt ge-machi, daß eie auf den 26. August, 25. September und 25. October ,842 bestimmten Feilb»ecun. gen der Pecer Kodbe'schen Realitäten sistilt n?urt>«n. Bezilkögericht PöNand am 3«. August 1843. s. 1546. l») Ein Geometer wird gesucht. Von Seite der Bezi,rüobligkeit Rupertöhof zu Neustattl ist sin bei 600 Joch messendes waldiges Gebüsch unte^mehrere Theilnchmer im söge» Nannten Schlangenwalt>e zu vertheilen. Alle jene praktisch ausgebildeten Geometer, welche sich diesem Geschäfte unterziehen wollen, und die dazu benöthigten Fähigkeiten besitzen, haben ihre Offene bis 3s). September l.I. dieser Bezirks» obriglcit einzusenden, und dabei bestimmt anzu» geben, gegen welche annehmbare Bedingungen und bis zu weicher Zeit sie die Vermessung uno partielle Bcllhcilung bewerkstelligen woNen, rvobei noch bemerkt rviro, daß der zu verheilende Divi» deno für jcden einzelnen Theilnehmer bekannt ist, und daß dem Mindestfordernden daö Geschäft über. geben werden wird. Bezilksobligkeit RupettShof zu Neustadt! am 4- September 1L45. Z. ,54?. (») Nr. 24,9. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senofetsch wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Herren Peter und Joseph Pagliaruzzi Ritter v. Kieselstein, wioer Herrn Wenzel Joseph von Abramsberg, quirlen gehörige»,, gerichtlich auf 326 fl. 55 kr.' geschätzten Fährnisse, als: Zimmereinrichtunggstücke, Weine, Weinfässer, «Küchengeschilr, Heu, »Kuhtc. wegen, auö dem Utthcile vom 24, 3)?ai 184?, 706 Zahl »4o5, schuldiges 3oo ft. c. 8. e. gewilliget, und um d«»en Vornahme b«i twer einzigen F) Nr. «<25. Edict. Von dem t. k. BezirsögelichteSenoselsch wird hiemit bekannt gemacht: OK sey in des Antan Walouz von Prärvalb, wie«r Is» leph Blascheg von ebenda, wegen aus dem rvirth. lchaftiämllichen Vergleiche vom 20. August lä4o schuldigen 4o ft. c. «. c, in die executive Feilbie» «ung d »lchllich auf 465 ft. 2a tr. bewerlheten Haus^eali» tät sammt An« Mio Zugehör u»ld d^n Aeckern kouskn» v* ^uleznil» nivzl, gewilligt, und eö seven zu beren Ba»«ahme die Termine auf oen »6. October, den »6. November und den »6. December d. I., jedesmal ValmittagK von 9 bis »» Uhr in loco der Realität zu Präwald «nit dem Nelsahe «ngeordnet worden, dah oitselbe bei der ersten und zweiten Feildietung nur um sder über den S zungswerth, bei der dritten ah« auch unter b«m« l«ldtn hintangegeben werve. Der Grundbuchtextract, das Schähungspro» tocoN und die Licilationsdedingnisse können täglich hieramts eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Stnoselsch am 25. Au-hust »643. Z. »54g (») ^r. ,2o5. E d i < l. Von dem t. k. Bezirksgerichte Venosetsch roird hiemit bekannt gemacht: OH sey in der Executions, fache d«z Matthäus Scketko von Senoselsch, wide» Martin Pa„gerz von Laasche, in die executive Feilbietung oer, dem Sx«luten gehörigen, der Herrschaft Senosetsch buli Urb. 3lt^'4 dienst, baren, zu Laasche gelegenen, gerichtlich auf gL5 ft. dewertheren V4 Hübe sammt An« unL Zugehör, wegen aus de« lvirlhschaflsämclichen Vergleiche Vom 5. October ,U33 schuldiger ,»6 st. c. 5. c. ge« williget, und es seven zu deren Vornahme in loco dei Gxecuten die Termine auf den »2. October, den »3. November und den >!. December d. I., jedesmal Vormittags van 9 bis >2 Uhr mit dem Anhange angeordnet worden, datz die Realität bei ler ersten und zweiten Fcilbietung nuv um oder über den Schätzungswerth, bei der dritten aber auch unl,er bemselden hwtangegeben werde. D^s Scbätzungsprotocoll, der Grundbuchs» ertrag und die Licilationsbedingnifft köoncn täglich hieramls »ingesehen weree«. K. K. Belilfsgc«ctl Tenosetsch am »3 Au» gust .lui.____________________________ Bräu- und Gasthaus mit vorzuglicher LocaKtatscigmmg sammt Garlen-rerrnin mit Jasmin , Weintrauben- uno Lorderlauben, lst in Fiume' und zwar inmitten der^ Stadt, gegenüber dem Gu-dernialgebaude, auf mehrere Jahre zu ver< pachten, in Folge dessen dem Pachter ein freies Gebäude mit 10 Zimmern uno dcn übrigen dazu gehörigen Localltaten, sammt dem ganz neu errichteten Bräuhause mit einer barm befindlichen Wafferpumpe, vom besten Quellwasser, übergeben weroen Auch kann das Gasthaus mit dem Ausschenke des vom Eigenthümer abzunehmenden Ble-res uno der gewünschten Weinsorten, für sich ohne Brauhaus gepacktet werden, wobei für einen deutschen Pachter beson^ oere Vortheile, namentlich im Geschäfte der Fleischselcherei erwachsen, da in d