» .^° »54. Samstag am 8. Juli «854 ^ K r^u U'?nd^im''CmnN-'"^ ',!" ^^!'"b"!' bcr S.nn- nnd Feiertage. ta^Iich, und kostet sammt don Beilagen im Comptoir ganzjährig,! ft., halbjäl> rig 5 fi. 3») fr., mit frei' an ^i,^^^ ^"b.ährig 6 ft. sür die Zn^llnn, in'S Haus sind halbjährig 30 ^ mehr ,n entrichtn,. Mit dcr Post vorto- maliqo E.u cl'altnnci 3 kr f, w inali ^^, ?°""'.. '' ^ ' halbjährig 7 st. 3l> fr. - Inferationsgcbnhr für eine Spaltenzeile odcr den Naum dcrselbm, M e.n- Zu diesen Gck.hrcn ist nach dem PrHr^'^<«"'öm ^ ^ ^ C. M. Ins.rate bis ,2 Zeilen kosten 1 st- für 3 Mal. 50 kr. fnr 2 Mal und 40 kr. fnr t Mal einzuschallm, ^ „^ ^u^limo, ^c,che vom b. Novrmdcr 1^50 si,r InftrationsstanN'e!" noch «» kr. fiir eine jedesmalige Einschaltung hinzu zu rechnen. Amtlicher AM. Kaiserliches Patent vom 2 6. Juni 1854, wirksam fnr den ganzen Umfang des Reiches, womit znm Vehnfe der Zurückführung der Landeswährung, auf Mctallwährnng nnd der Hcrbeischaffnng der Mittel znr Bedeckung der außerordentlichen Staatsbcdnrf-nisse, die Auflegung eines frciwilligeu Anlehens im Betrage von mindestens 360 nnd höchstens von 600 Millionen Gulden auf dem Wege einer im Umfange der ganzen Monarchie zn eröffnenden Subskription angeordnet wird. HllMiv Franz Joseph dör Vrste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hnn» gärn und Böhmen, König dcr Lombardei nnd Venedigs, von Dalmatien, Kroatien, Slavonien Galizicn, .Lodomoricn und Illyrien; König von Jerusalem?c. :c. Die außerordentlichen Ereignisse, von welchen Unsere Monarchie vor einigen Jahren heimgesncht wurde, haben nicht nur cin Mißverhältniß zwischen den Staats-ausgaben uud Einnahmen herbeigeführt, sondern auch die sehr uachtheilig einwirkende Entwerthung dcr Lau-deswahrnng zur Folge gehabt. Durch die einheitliche Gestaltung dcr Monarchie stnd zwar die Quellen für die nachhaltige ökonomische und finanzielle Kräftigung des Staates erschlossen worden. Auch sind die Staatseinnahmen in stetig steigender Zunahme begriffen. Allein andererseits haben die Ausgaben für die beschleunigte Durchführung dcr Hanptkommnnikations-Linien, dann die dnrch die Rücksichten sür die europäische Machtstellung und die Würde des Reiches wiederholt unvermeidlich gewordene Aufstellung von bedeutenden Heereskräften die Staatsfinanzcn in außerordentlicher Weise in Ansprnch genommen, so daß die Maßregeln, welche Wir mit Unseren Patenten vom 28. Imu 1849 u. 16. Mai 1861 zur Herstellung dcr Ordnung im Staatshaushalte und im Geldwesen angeordnet haben, ihre Wirknngcn bisher nicht im vollen Maße geltend machen konnten. Die in der neuesten Zeit in den südlichen Gränzländcrn des Reiches eingetretene bedrohliche Gestaltung dcr politischen Verhältnisse und die yiednrch zur Wa'hrnng dcr Ehre nnd der ernstesten Interessen der Monarchie nöthig gewordenen militärischen Entwicklungen ncbmen außerdem die Fmanzkräftc des Staates mit bedeutenden Ausgaben m Anspruch. Untcr dicsen Verhältnissen erscheint cs durch die dringendsten Rücksichten der allgemeinen Wohlfahrt geboten, eine durchgrcifcudc und umfassende Maßregel zu ergreifen, welche geeignet ist, einerseits dic Entwerthnng der Landcswährnng zn beheben und dieselbe wieder anf die Metallwahrung zurückzuführen und andererseits die Mittel znr Bedeckung der anßer-"rdcntlichen Staatsbedürfnissc zu schaffen.' In der Ueberzeugung, daß bei einer solchen Maßregel die wichtigsten Interessen Unserer getreuen Un-rcnyanm hethciligt sind und daß demnach die sicherste ^u Schaft fur bcrcu Znstandekommcn in ihrem wcrk-a.l' !!.,,'' ^""^"''"""' aelegcn ist, haben Wir H/l^lg,Unserer Minister uud Unseres Reichs- Wir hegen d:c sichere Zuversicht, daß Unsere getreuen Unterthanen d:e,cm Un,eren an Sie ergebenden Aufrufe Mit der ZN jeder Zeit bewährten Vater^ landslicbc bereitwilligst entsprechen und in Bchcrzi-gung der Gemeinnützigkeit nnd Wichtigkeit der hierbei angestrebten Zwecke durch lebhafte uud ausgiebige Betheiligung an diesem Anlehcn sowohl das Beste der Gesammtheit, als die eigenen Interessen kräftigst zu fördern bemüht sein werden. Demgemäß verordnen Wir wie folgt: 1. Es ist ein Anlchen im Betrage von minde- stens dreihundert fünfzig Millions und höchstens von fünfhundert Millionen Gnlden auf dem Wege einer ^ //'"l'""gc der ganzen Monarchie zn eröffnenden ^nb,kltption aufzulegen. 2. Die Hinansgabc des Aulchcns wird znm -prct,e von funs' mw neunzig Gulden Bankvaluta snr ic Hnndcrt Gnloen in Staatsschuldvcrschrcibuugen 3. Die Staats-Schuldvcrschrcibungen dieses An-lchcnv lvcrden mit fünf Perzent in Silber oder Golo-mnnzc verzinset, wobei das Gold nicht mit einem höheren Werthe als dem lä^chcn des Silbers angenommen werden soll. 4. Die Einzahlung soll, wenn dcr gezeichnete ^c,ammtbctrag nicht vierhundert Millionen Gulden erreicht, auf drei Jahre; wenn dieser Betrag vier-hundert bis vierhundert fünfzig Millioueu Gulden cr-Von^iÄ??^"' '""'I cr sich auf die Summe ^l d "erbel t ^'"^^ "s fünf lindert Millioueu werden ^ - ""^ lünf Jahre in dcr Art vertheilt "" "/, ^ß cn ledcm Jahre zehn gleiche und von wn?en ^ ""'' abstehende Ziatcn festgesetzt 6. Die weiteren Modalitäten der Einzcichnungen und der Einzahlnngcn nnd die für angemessen bcfnn-dcnen Erlcichternngen für die Silbskribenten sind dnrch emcn besonderen Ministerial-Erlaß zu bestimmen und bekannt zn machen. 6. Unser Minister dcr Finanzen ist im Einvernehmen mit Unserem Minister des Innern mit dcr Ausführung dieser Maßregel beauftragt. Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- uub Ne-Ndcnzstaot Wien am sechs uud zwanzigsten Inni im Eintauscud achthundcrt vier und fünfzigsten, Unserer Nciche im sechsten Jahre. Franz Joseph m. p. (I.. 8 ) Graf Buol - Schancnstci n m. p. Freiherr v. B a ch m. p. <)ii^^. Panmgartncr m. p. 'Anf allcrhöchste Anordnung: Nansonnct m. p. Erlast der k. k. Ministerien des Innern und dcr Finanzcn vom "'. Ilili 1864, über die cinvcrständlich festgestellten Modalitäten dcs , mit dem allerhöchsten Patente vom 26. Juni 1864 , (Nr. <58 des N. G. B.) im Umfange dcs ganzen , Reiches augeordneten Sudskriptions-Anlehcns. ^ In Gcmäßhcit des allerhöchsten Patentes vom j "li. Iuui 18l>4, ,nit ivclchem zu dem doppelten Zwecke: ^ die ^andcölvährnng wieder auf Mctallwährung zn-rnckzuführcn, dann' die Mittel znr Bedeckung der au- 1 ^ordentlichen Staatsbedürfnissc zu schaffen, im Um- ,' sauge des ganzen Reiches die Subskription zn einem ^nlchen von mindestens 360 und höchstens o00 Mil-Iwncn angeordnet ist, werden folgende Bestimmungen "llgcmcin knnd gemacht: 8- ^l. Die ^Subskription zu diesem Anlehcn wird "m zwanzigsten Juli l. I. eröffnet nnd ain neunzehnten Angust l. I. gcschlosseu. 3. 2. Die Hinallsgabe dcs Anlehens wird znm Preise von fünf nnd neunzig Gnlden Bankvalnta sur jedes Hundert Gnldcn Staatsschnloverschrcibungen erfolgen. 8. 3. Die Slaatsschulduerschreilnmgen 0ic,cs Aulchens werden anf den Ucberbringcr lautend m den Beträgen von 20 fl., 60 ft., 1'" fl. "w fl., 1000 ft., 6000 ft. nnd 10 000 ft. ausgestellt; auch kann der Einzeichner uach Verlangen auf Namen lautende erhalten, welche ubcr jeden Betrag, der nicht geringer als 20 fl. ist, ausgestellt werden, nnd wovon die Zinsen nur gegcn Qnit-lnng zu crhcbcn sind. 8. 4. Dic Verzinsung dic,es Anlchens geschieht mit fünf Pcrzcnt balbjährig an jedem 1. Juli und 1. Jänner in Silbermünzc nach dem Konventionsfnßc 3" 20 fl. auf eine kölnische Mark fein Silber; oder nach Wahl der Staatsvcrwaltnng in Goldmünzen in dem Verhältnisse von einer feinen Mark Goldes für nicht.mehr als fünfzehn und einc halbe feine Mark Silber. Zur Erhebung dcr Zinsen werden miftden auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen halbjährige, an jedem 1. Jänner und 1. Juli verfallende Eoupous hinausgcgcben. Der erste Coupon verfällt am 1. Juli 1866. — Bis 1. Jänner 1863 wcrdcn Zinsen zn 6 Per-zcnt bei allen Einzahlungen dnrch Abzng an letztere vergütet. §. 6. Der geringste Betrag, mit wclchcm man an dem Anlchen Theil nehmen kann, ist 20 fl. im Nominalwcrthc dcr Staatsschnlovcrschrcibnngen und jeder Betrag, auf welchen man für Obligationen auf dcn Uebcrbringer subskribirt, muß durch die im §. 3 bezeichneten Obligationsbcträgc ausglcichbar sein. H. 6. Die Erklärnng dcr Theilnahme an diesem Anlchcn erfolgt mittelst dem unten beigefügten Formulare. Zur Annahme der Erklärung und der Kaution 'sind ermächtigt: in Wien: die k. k. Staatsschuldcnkasse, dcr Magistrat, dic privilcgirte östcrrcichische Nationalbank; in den Kronländern: die k. k. Landcshanptkassen, die k. k. Landesfiliatkassen, die Kassen dcr priv. östcrrcich. Nationalbank, die k. k. Smnmlnngskassen und die k. k. Stcnerämter. In dcr Absicht, die Betheiligung zn erleichtern, wird übrigens dem politischen Chcf cincs jeden Krön-landes odcr Vcnvaltungsgebietrs überlassen, in Bc-trcff dcr Abgabe der Erklärungen noch andere Einlei» tungen zn treffen. §. 7. Als Kaution für die genaue Erfüllung der Anlchensbestimmungen sind 6 Perzcnt der eingezeichneten Summe zu crlcgeu. , Bei Erlegung der Kaution wird dem Einzelchner cin Anlchcns-Zcrtifikat übergeben. §. 8. Die Kaution ist entweder in barem Gclbc, das ist: in Mctallmüuzc, in Staatspapiergeld oder in Banknoten zn erlegen; oder abcr in östcrrcichischen in Koilventionsmüuze verzinslichen Staats-Schuldvcrschrei-buugcn und Monte«Eartcllen, in Grnndentlastungs-Obligationen eines österreichischen Kronlandes, in vcr» lösbaren Obligationen dcr alten Staatsschuld, in k. k. Anlehens-^osen von den Jahren 1334, 183!) und 1864, so wie in Eomo-Rentenscheinen ober auch in Partial-Hypothekar-Anweisungen. Die Schuldverschreibungen, welche mcht ans dcn Ucbcrbringer lauten, müssen auf dicscs Anlchcn als Kantion vinknlirt sein. ^ tz. 9. Die verzinslichen Staats>chnldveychrelbuu< qcn, Monte-Cartelicii und Grundcntlastungs-Obligationen werden im z,vanzigfachcn Werthe ihres jährli. chen Zinsen'Ertrages, daher z. V. cinc 6perzcntige Obligation von 100 ft. fs^ lyy ft., cine 3pcrzentige ^n W0 ft. für 00 ft. ^ cine ^^perzentigc Wiener Vtadt-Vanko für 60 fl., die Vcrschrcibnngrn der Vcr> losnngs-Staats-Anlchcn vom Jahre 1834 abcr für 1000 ft., die dcs Anlchens vom Jahre 1839 für 300 ft., die dcs Anlehens vom Jahre 1884 für 260 ft., Conw'Nentenschcine für 14 fl. angenommen. K. 10. Auch kann die Kaution in folgenden auf den Ueberbringer lautenden, oder an dcn Kautions-Erleger gehörig girincn Effekten erlegt werden: in gnlizischcn Pfandbriefen; in Prioritäts - Obligationen dcr österr. Donau-Dampfschifffahrt - Gesellschaft , drr Dampfschifffahtt des österr. ^loyd nnd der Kaiser Ferdinands-Nordbahn, zn denselben Bedingnngcn wie die Stansschuld-vcrschreibungcn; in Aktien dcr östcrrcichischcn Nationalbank mit vollcinbezahlten Intcrinlsschcinen "uf die Aktien ncner Emission für 1tt00 fi.; in Aktien der Budweis-Linz-Gnulndner Eisenbahn fnr 260 ft.; dcr nied. - österreichischen Eskompte-Ge- «74 sellschaft für 300 ft.; der Wiener Dampfmühle für 500 fi.; der Wiener ersten Immobilien - Gesellschaft für 500 ft.; ferner in volleinbezahlten Aktien folgender Gesellschaften: der österreichischen Donau < Dampfschifffahrt für 500 ft.; der Kaiser Fcrdinands-Nordbahn für 1000 ft.; der Dampfschifffahrt des östereichische»! Lloyd für 500 ft., dann mittelst nichtoinkulirtcr Büchlein östcrr. ' Sparkassen für das in denselben ausgewiesene Guthaben — aber nur an dem Standorte der Sparkasse und ihrer Filialen. §11. Besondere Verlautbarungen werden jene Erleichterungen kundgeben^ welche den Besitzern landesfürstlicher Lehen und Fidcikommissc und dem großen Grundbesitze überhaupt, den Vormündern und Kuratoren der Pflegebefohlenen, den Gemeinden und Korporationen, dann den Verwaltern der nntcr of» fcntlichcr Aufsicht oder Kontrole stehenden Anstalten, Stiftungen. Fondc u. s. w. im Allgemeinen; den ehemaligen Grundherren in Ungarn, Kroatien, Slavonien, der Woiwodschaft mit dem Temcscher Vanatc und in Siebenbürgen insbesondere, endlich allen Personen, ^vclchc Genüsse aus öffentlichen Kassen beziehen, bei der Kautionslcistung und Einzahlung gewährt werden. §. 12. Wer die Kantion in Effekten erlegt, hat dieselben am Rücken der Snbskriptions - Erklärung zu verzeichnen und außerdem noch eine Abschrift dieses Verzeichnisses beizubringen, daß sodann mit der amtlichen Empfangsbestätigung der Kasse versehen dem Kautionslcgcr zurückgestellt wird. §. 13. Wer die Kaution in Effekten erlegt hat, erhält dieselbe nach Bezahlung der zweiten Einzah-lungsratc zurück; er empfängt aber nur uou der dritten Rate an den auf eine Rate entfallenden Betrag von Staatsschuldvcrschrcibuugcn dieses Anlehens, in dem zwei eingezahlte Raten als Kaution dienen. §. 14. Entrichtet derjenige, der die Kaution in Effekten erlegt hat, nicht die erste Einzahlungsrate bis zum Verfalle der zweiten Rate, oder die zweite Rate nicht bis zum Verfalle der dritten Rate (§. 19), so werden die Effekten börscmäßig veräußert, der gelöste Vetrag von dem Tage, an dem er eingeftossen^ ist, als Kaution behandelt und so ferne er den Be-' trag der zwei ersten Raten übersteigt, als Vorauszahlung auf die nächstfolgende Natc verrechnet. Erreicht dcr Erlös aber diesen Betrag nicht, so verfällt er dem Acrar, und erlischt jeder Anwruch der Partei aus dem Anlchcn. §.15. Die Einzahlungen auf das Anlehen sind in Mctallmünze, Staatspapicrgeld oder Banknoten, in verlosten nnd bereits fälligen Anlehcnslosen von den Jahren 1634, 1839 und 1854, in verfallenen oder binnen zehn Tagen verfallenden Coupons von österreichischen Staats-Schuldvcrschrcibungcn und von Grundentlastungs - Obligationen österreichischer Krön-lander, in letzteren aber nnr in dem betreffenden Kronlandc selbst, oder in Partial-Hypothekar-Anwei-sungcn zu leisten. Die von dem Tage der Einzahlung bis zum Verfallstage dcr Partial-Hypothekar-Anweisungen zu berechnenden 4^pcrz. oder 6pcrz. Zinsen sind von dcr Partei zu vergüten. §. 16. Die Einzahlung hat bei derjenigen Kasse, bei welcher die Kaution erlegt wurde, ferner in den Naten und an denjenigen Tagen zu erfolgen, welche nach dem Schlnsse des Anlehens durch einen besondern Erlaß des Finanzministeriums in dcr Art werden bekannt gegeben werden, daß in Uebereinstimmung mit den in dem Allerhöchsten Patente enthaltenen Grund-zügcn die Einzahlung, wenn die gcsammtc Einzcich-nung nicht 400 Millionen Gulden erreicht, binnen 3 Jahren; wenn sie 400 bis 450 Millionen erreicht, binnen vier Jahren; wenn sie 450 bis 500 Millionen erreicht, binnen fünf Jahren, und zwar jährlich in zehn gleichen Raten erfolgen soll. Jedenfalls ist die erste Rate mit 2 V, Pcrzent des eingezeichneten Betrages am 30. Sept. 1854, die zweite Rate aber nicht früher als am 31. Okt. 1854 zahlbar. Es steht jedoch den Parteien frei, eine oder mehrere Natcn zugleich schon von ihrer Verfallzcit zu bezahlen. §. 17. Die in Varem erlegte Kaution und jede eingezahlte Rate wird von dem Erlagstage an. den Bestimmungen des §. 4 gemäß, verzinset, wenn dcr Vctrag derselben 100 fi. erreicht oder übersteigt. Beträge unter 100 ft. werden vom 1. des auf den Er-lagstag folgenden Monates verzinset. Denjenigen, welche die Kaution in Varem erlegt haben, werden die für die weiter eingezahlten Beträge entfallenden Staatsschuldverschreibungen alsbald erfolgt; jedoch wird dcr auf die Kaution entfallende Vetrag an Staatsschuldvcrschreibungen erst bei dcr Entrichtung der letzten Einzahlungsratc hinausgcgcbcn. §. 18. Vci Einzahlung dcr am 3l). September 1854 fälligen Rate wird dcr Partei gegen Rückstellung des Zertifikates — das ihr über den Erlag der Kaution hinausgcgebm wurde, ein Anlehensschcin ausgehändigt, der bei Einzahlung jeder folgenden Rate vorzuweisen und bei Entrichtung der letzten Rate an die Kasse zurückzustellen ist. §. 19. Wer eine Rate in den festgesetzten Fristen nicht leistet, hat Verzugszinsen zn 6pCt. zu vergüten; wird jedoch am Verfallstage der nächsten Rate die früher fällige Rate noch nicht bezahlt, so verliert dcr Einzeichner den Anspruch bezüglich jeder noch nicht verfallenen Rate und die Kaution fällt dem Staats« schätze zn. §. 20. Die Resultate dcr Subskription auf dieses Anlchen, welches zu Folge des Allerhöchsten Pa-tentes vom 26. Juni 1854 den Betrag von mindestens 350 Millionen zu erreichen hat, werden sowohl im Ganzen als im Einzelnen veröffentlicht, werden. §. 21. Da in kürzester Zeit kein Staatspapier-geld mehr bestehen wird und die Wiederherstellung dxs vollen Werthes dcr Landeswährung nunmehr von dcr Zurückzahlung der Schuld des Staates au die österreichische Nationalbank abhängt, so wird bei dem Schlüsse der Subskription ans den Erträgnissen des Anlchcus, dcr gezeichnete Betrag möge sich auf 350 oder bis auf 500 Millionen belaufen, der Bank eine Snmmc überwiesen, welche hinreicht, um in Verbindung mit den beiläufig 3^ Millionen Gnlden jährlich betragenden normativen Tilgungen an der ältesten Schnld und den Zahlungen von 10 Millionen Gulden jährlich aus dem Ertrage der Zölle laut Ucbcrcinkommen vom 23. Februar 1854, die gcsammtc Schuld des Staates an die Bank innerhalb der Einzahlungspcriodc auf das Anlchen bis zu dem Betrage von 80 Millionen herabzumindern. Dagegen wird die Nationalbank so frühe als möglich innerhalb dieser Einzahluugspcriode verhalten werden, die Einlösung ihrer Noten gegen Mctallmünzc wieder aufzunehmen. Frcih. v. Bach m. p., Ritter v. Vaumgartner m. p. Formulare dcr Subskriptions-Erklärnng. Der Unterzeichnete erklärt zn Handen daß er an dem im Juli 1854 cröffncten Staatsanlehcn sich mit dem Betrage von Gnlden im Nennwerthe dcr Staatsschuld-vcrschrcibungcn bcthciligc und sich allen dicßfalls festgesetzten Bedingungen unterziehe. Zur Sichcrstcllung dcr durch diese Erklärung übernommenen Verbindlichkeiten erlegt er die vor» geschriebene Kaution, und zwar im Baren mit und in Effekten (laut des am Rücken dieser Erklärung befindlichen Verzeichnisses) im festgc« setzten Werthsbelragc von Gulden. . . . am , . Juli 1854. LZ" Die Partcick werden ersucht, Unterschrift und Wohnung beizusetzen. (Am Rücken dcr Subskriptions-Erklärung ist zu drucken), V e r z e i ch n' i ß über die als Kaution eingelegten Effekten. ZahlTl ^ Bezeichnung der der Nenn- .^.'^ ^"W' und ernsten Maßnahme vor das " ., tritt, und sie erweist diesem nur das Vertrauen, welches es selbst in Anspruch genommen hat. Längst schon hatten die gewichtigsten' Stimmcn' dcr Regierung zugerufen: «gebt uns mir Gelegenheit uns selbst zu helfen, nnd wir wollen es thun." In dcr That ist es nur ciu Akt großartiger legalisirtcr Selbsthilfe, zu welchem sich die Natiou jetzt selbst uorbc-reitet. Sie weiß, daß sie keine Opfer im gewöhnlichen Sinne des Wortes zu bringen hat. Nnr eine sehr ernste, cinmüthigc nnd ausgiebige Anstrcngnng ihrerseits ist nöthig, um mit Einem Schlage sich ftlbst von einer Last komplizirter Uebel zn befreien, um chrcr Regierung eine freie und ungehemmte Thä-, """ zu sichln, um Oestrrreich die stolze Stellung Neckt i^ seichen der Welt zn sichern, welche sein V a?'V^aucn^1^u Volke fehlt es jetzt wu derbar bat ^ ^/^^'bewä^! ewc! gehoben ist es hervorgegangn aus eme F uth n VedrängMM, die es umlMten, daß es ,V w es nichts mehr zu überwinden hat, was mit dem Ueberwundcnen verglichen werden könnte. Oesterreich muß wohl an seinen gnten Stern glauben. Wenn es nach Oben blickt zur Spitze des Staates, wenn es um sich sicht "M die nencrrungcnc Stellung in der Welt, die Freund und Feind willig anerkennt, wenn es Umblick hält auf das eigene, in Selbstbewußtsein nnd patriotischem Gefühl verjüngte Volk, su nniß cs woyl fühlen, daß seine Vcstimmnng eine große ist, und daß der Erfolg mit ihm geht." Wohlan denn, Vertrauen gegen Vertrauen, und beweisen wir es durch die That, daß 'wir des l Vertrauens würdig siud! Qesterreich. Wien, 4. Juli. Wie verlautet, wird in Kürze eine Verordnung publizirt werden, durch welche dcr bisherige Vorgang bei Vcrkanf von Kunstgcgcnstän-den durch die Klöster und Kirchen geregelt wird, wenn solche in Privathändc übergehen sollen. — Jener Ankläger in dcr Brust des Meuschcn, dcr sich kein Stillschweigen gebieten läßt, hat wieder einmal einen Verbrecher, den bisher dcr Arm dcS weltlichen Nichters nicht erreichen konnte, so lange gequält, bis er sich aus freien Stücken dem Gerichte auslieferte. Es ist dieß der Schneidcrgesclle Manch ails Eningen, Oberamts Reutlingen. Dieser ließ sich in Ginünd aus dcr Durchrrisc verhaften und erklärte, daß er cs sci, dcr das Hallamt in Ulm angezündet habe, wobei er selbst beinahe verbrannt sci, indem er beim Einlegen des Feners im Magazin eingeschlossen gewesen. — Die ,.A. Angsb. Ztg." hebt in einem Artikel über das baier'sche Eisenbahnnetz die Wichtigkeit dczi Anschlusses an Oesterreich hervor. Hier seien anßei dcr beschlossenen Verbindung Münchens über Rosen-Heim mit Tirol, zur Verbindung der fränkischen Provinzen mit Böhmen u. s. w. einstweilen wenigstens die Vorarbeiten für eiuc Bahn von Nürnberg nach Ncgeusburg angeordnet. Möge Baiern, sagt das genannte Vlatt. sich auch über die wirkliche Ausführung dieser Bahn und ihre unumgänglich nothwendige Vollendung und beziehungsweise Weiterführung nach Passali uud Linz einerseits uud nach Pilsen nnd Prag ande> rerscits bald schlüssig machen. — Mit diesem frommen Wnnschc steht denn freilich die Nachricht im Widerspruch, daß ncncstcns die Arbeiten an der München-Salz, burger Bahn, sowohl in Ocstcrrcich als in Vaiern eingestellt wurden. Die neuerlichen gelungenen Probefahrten mit Dampflokomotiven anf dcr Vudweis-Gmundncr Ei,cnbahn haben nun mehrseitig die Hoffnung angeregt, daß die Gesellschaft dieser letzteren Bahn selbe mdwärts bis Salzburg nnb nordwärts bis Pchcn verlängern dürfte, wodurch dann die reichen Kohlcufcldcr des südwestlichen Böhmen mit der Donan in Verbindung kämen. Wien, 5. Juli. Das neue russische Anlehcn ist in Österreich total mißglückt. Die von den Un-ternehmern an hiesige Bankhäuser gesandten Subskriptionslisten wurdcu unberührt zurückgeschickt. — Im Neograder Comitate wurden bei vorgo nonnncncn Schürfungen Vraunstcinlager uon erheblicher Bedeutung anfgcfnnden. — Dcr General dcr Kavallerie, Herr Graf v. Schlick, ist vorläufig uoch uicht nach Lemberg, sondern nach Prag abgereist, wird morgen von Prag wieder yicr erwartet und dann in zwei oder drei Tagen nach Lcmbcrg reisen. — Die Kundmachnng des neuen Börse» und Scn-salcngcsctzes dürfte gleichzeitig mit dem neuen Handelsund Gewerbegesctze erfolgen. Der Entwurf ist bereits zur Kenntniß kompetenter Personen gelangt und findet allgemeine Anerkcnnnng. Der Publikation wird die Ernennung einer Mehrzahl von Sensalen für den hic-sigcn Platz folgen. — In noch größerem Maße als dcr Tod die Reihen der hochwürdigen österreichischen Mission in Zentral-Afrika lichtet/drängen sich »cue Glaubcus-botcn, um dic Lücken zu füllen und das Licht des Glaubens und der Gesittung unter die Völker des Aequators zu tragen. Dicstmal ist cs Tirol, welches dcn reichsten Beitrag zu der frommen Schaar gestellt hat. Von sieben Missionären, welche am 3. d. M. Abends von hier abgingen, sind 6 Tiroler, die beiden Wcltpricstcr Anton Uebcrbachcr und Franz Rainer aus der Diözese Brixcn, nnd 4 Handwerker, ^conhard Koch, Andreas Ladncr, Anton Gostner, Bruder des bereits in dcr Mission zu Khartum thätigen Priesters dieses'Namens, und Ioh. Kirchmayer. Zn ihnen gesellte sich dcr hochwürdigc Priester Math. Kirchner aus dcr Diözese Vambera. in Vaiern, der ehrenvolle Verhältnisse und glänzende Aussichten verläßt, nm die Lehre Ehristi zn verbreiten. — Am letzten Freitag fand in Berlin das i.ci. chcnbegängniß der Mutter 'Meyerbeer's unter großer Theilnahme aller Bcvölkcrnngsklassen Statt. Hmtcr dem Sarge fnhren die Gallawägen des Königs nno des Prinzen von Preußen, dann die Wagen Alexander v. Humboldts, des Grafen Reder u. s. w. pum-boldt, Vöckh, die Bürgermeister der Stadt nnd viele andere Notabilitäten waren bei dem Tmuerzuge. W i c n. Ein nns vorliegender Bericht aus Iassy, 29. Mai, enthält Folgendes: Das 5ereinströmen paßloscr russischer und znm Theil auch galizischer Juden, welche ihre Hcimath verließen, um dcr Militärpflichtigkeit zn entgehen, hatte "llmalia die Zahl der jüdischen Vevolkernng in dcr Moldau auf fast 80.000 Seelen gebracht. Diese Wahrnehmung, so wie der Umstand, daß znr Voll-zahligmachung dcr durch das Ii^l"l>c>ilt c>,'xlwjsM> auf 2000 Mann festgesetzten moldan'schen Miliz noch 400—Ü00 Mann erforderlich waren, hatte den Hos- podar der Moldau, Fürsten Ghyka, schon vor 2 Jahren bestimmt, die Einverleibnng einheimischer Israelite« in die Landcsmiliz anzuordnen; in Folge dcr von dcr moldau'schcn Judenschaft gebrachten bedeutenden Gcldopfer hatte es von diesem Beschlusse jedoch stets wieder sein Abkommen gehabt, bis vor Klirzcm die Russen dessen thatsächliche Ausführung beschlossen. Da alle andern Mittel fruchtlos blieben, nahmen die moldau'schcn Juden zu Folgenden: ihre ZuHicht. Ein an dcn Mauern der Synagoge angeschlagenes Plakat verbot allen Juden unter Androhung eines schweres Bannfluches, vor der Zurücknahme der Rekrutirungsmaßregcw, Fleisch zu genießen, ein Verbot, das dcn Pächtern dcr jüdischen Flcischtarc einen täglichen Schaden von 8—10.000 Piaster verursachte uud ihnen dergestalt die Erfüllung ihrer dcr Regierung gegenüber eingegangenen Vcr-pftichtnngcn unmöglich machte. Zur Entdeckung der moralischen Urheber dieses als revolutionär bezeichneten Plakats wurde allsogleich cine Untcrsnchungs-Kommission eingesetzt und zu die-'ser anf Ausuchcu des Herr» v. Osten-Sackcn cin k. k. ostcrr. Agcntie - Beamter für dcn Fall dcr etwanoth-wendigen Einvernehmung eines ö'stcrr. Israeliten dclcgirt. Trotz dcr strcngcn Einhaltung jenes Verbots von Scitcn dcr Juden beschloß die Negicrurung doch zur Aufrcchthaltung ihres Ansehens dic Rckrutirung sofort nöthigcnfalls anch zwangsweise vorznnchmrn, was tn Iassy am 2!). Mai ohne alle Ruhestörung effektuirt wurde. Dem Ansnchcn fremder, nm den k. k. österreichischen Schutz sich bewerbender jüdischer Bittsteller konnte von Scitcn dcr k. k. österreichischen Agentic nicht willfahrt werden, nm die Rechte dcr k. k. wirklichen Staatsangehörigen um so wirksamer vertreten zu können. Dcr Herr Vize-Präsident des administrativen Rathes, Herr v. Ostcn-Sacken, erließ bei diesem Anlasse die strengsten Befehle gegen etwaige Belästigung dcr k. k. österreichischen Juden. Seitens der k. k. österreichischen Agentie wurden dieselben in einer eigenen Kundmachung auf's Dringlichste ermahnt, sich während der ganzen Daner der Rekrutirung ruhig zu verhalten, die moloau'schc Regierung in Anwendung der von ihr getroffenen Maßregel in keiner Weist zu beirren und weder durch Zusammenrottungen noch durch an Einheimische geleisteten Vorschub irgendwie Anlaß zu Beschwerden zu geben. Dcn mit dcr Aushebung bcauft agten moldau'schcn Vicrtcl-Kommissärcn wurde endlich einer mit der k. k. österreichischen Agcntic getroffenen Verabredung zu Folge, je cin k. k. Unteroffizier bcigegebeu, damit in den Häusern, wo mol-dau'schc uno österreichische Familien znsammcnwohncn, keinerlei Irrung oder Unoronung vorfalle. Die moloau'schen Israclitcn haben kürzlich dnrch Staffelte an Se. Durchlaucht dcn Fürsten Paskie-witsch ein Bittgesuch abgeschickt, dessen Resultat sehnlichst erwartet wird. (Wiener Ztg.) M ürzzuschlag, 4. Juni. Se k. k. Majestät haben hentc am frühesten Morgen in dcr Gegend von Mürzstcg auf Gemsen gejagt, und haben, Mürzzuschlaa um I I Ubr Vormittags verlassend, auf dcr Rückfahrt nach Laxcnburg wiederholt die Scmmeringcrbahn zn befahren geruht. — Die Eröffnung derselben für den allgemeinen Verkehr erfolgt nach dcr bereits eingctrof-fenen Weisung am 17. d. M>, jedoch unterbleiben vorderhand die beantragten Schnellzüge. (Graz. Ztg.) Mailand, 1. Juli. Sc. k. k. Apost. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 14. Juni l. I. dem ehemaligen k. k. Schiffsfähnrich Antonio Salvini die straflose Rückkehr in's Vaterland aller-gnädigst zu gestatten geruht. Dentschlattd. München, 30.Juni. Die «Nene Mm'ch.Ztg." lagt: Die Nückäußerung der baicrischen Regierung aus die jüngste Note Oestrrreichs und Preußens ist, wie wir vernehmen, gestern nach Wien und Berlin erpe» dirt woroen. Wie wir ferner vernehmen, dürfte nvischm sämmtlichen Staaten, welche an den Konferenzen zu Bamberg Theil genommen, hinsichtlich dieser Rückänßcrung eine Einigung stattgefunden haben, so daß die demnächstige Vorlage der Konvention vom 20. April an den Bund, sowie der Beitritt des Bundes zu dem österreichisch-preußischen Bündnisse wohl crwertct werden darf. Frankreich. Paris, 1. Juli. Der „Monitenr" will die von rnssischen Journalen gebrachte Nachricht, daß Se. Heiligkeit dcr Papst für ' den Erfolg der russischen Waffen Wünsche hege. mit der Erinnerung an die Sprache widerlegt wissen, welche von Sr. Heiligkeit vor etwa zwci Monaten gelegentlich der armenischen Angelegenheiten von Konstantinopel gebraucht worden sei- anch bei einer neuern Gelegenheit am IF"^ tage seiner Thronbesteigung habe der heilige Vater dem französischen Gesandten die Versichcnmg des Interesses erneuert, mit dem er alle Handlungen der fran ösischen Politik verfolge. Se. Heiligkeit verspreche sich einen glücklichen Ansgang des orientalischen Krieges. G76 Rußland. Privatmittheilungen aus Polen melden, daß in Kalisch die vor zwei Monaten bestellten nnd später wieder abbestellten Quartiere für angesagte Trnp-penabtheilungcn jetzt wieder in Bereitschaft gesetzt werden. Die Gutsbesitzer in allen Theilen des Königreichs Polen haben" Befehl erhalten, die auf sie repartirtcn, zum Militärdienst brauchbaren Pferde binnen 48 Stunden nach Warschau zu stellen, widrigenfalls dieselben auf ihre Kosten angeschafft werden. — In Warschau mußteu bis zum 4. Juli alle der Citadelle zunächst gelegenen Straßen von den Bewohnern geräumt sein, weil an diesem Tage die Nicdcrrcißung derselben Behufs Erweiteruug der Festungswerke beginnen sollte. Der Werth der betreffenden Häuser ist im Ganzen auf 6 Millionen polnischer Gulden abgeschätzt, wovon die eine Hälfte den Hausbesitzern sofort bar angewiesen wird, wahrend ihnen für die zweite Hälfte eine Assiguatiou, zahlbar nach Beendigung des Krieges, zugestellt werden soll. ' (Pr. Korr.) Türkei. Die „Trieft. Ztg." erhält Nachrichten aus Kon-stantinopcl bis zum 2ft. und aus Athen bis znm 30. Juni, aus deucn wir Folgendes herausheben: Die gestern in Konstantinopel cingctroffcnc Nach« richt vom Rückzüge der Nusscu hat "die lebhafteste Freude und den größten Enthusiasmus Verbreiter. Der Muselmann wie der Europäer ist stolz auf die unerschrockenen Besatzungstruppen von Silistria. Die der b. Pforte vom schwarzen Meere zugekommenen Berichte melden, daß der „Descartes" uud zwei andere englische Dampffrcgattcn, welche in der Nähe von Sevastopol krcuztcu, 7 russischcu Dampfern begegneten, die nebst -> Linienschiffen jenen Hafen verlassen hatten; allein letztere erachteten in einer gewissen Entfernung von der Küste es nicht als rathsam, die Forts von Sebastopol aus dem Gesichte zu vcrlicreu, und ließen bloß die Dampfer vorwärts gehen. Die drei englisch-französischen Fregatten beschossen den Feind, welcher sich beeilte, wieder unter den Batterien der Linienschiffe Schutz zu suchen. Es scheint jedoch, daß eine 124 (?) pfundige Kugel des „Terrible" cine russische Korvette getroffen nnd ihr, wie die am Bord entstandene Verwirrung vermuthen ließ, großen Schaden zugefügt habe. Die vereinigten Fregatten kehrten unmittelbar zu ihrem Geschwader bci Valtschik zurück. Das ,.I. dc C." enthält die Note der h. Pforte an den k. k. Intcrnuutius bezüglich der Abscndung österreichischer Kriegsschiffe nach den Gewässern von Prcuesa und Arta zur Unterstützung, des an der alba-ncsischen Gränze aufzustellenden Militärkordous uud des eventuellen Einmarsches österreichischer Truppen iu Albauicn. Die letzten Berichte aus V a r n a melden, daß ein Theil der franz. und eugl. Truppen sich bei Schumla befindet. — Der Transport der franz. dritten Division erfolgte mittelst der Kriegsschiffe „Roland", „Vcr-thollet", „Magellan", „Dauphin", „Vauban" uud „Mogador". Prinz Napoleon ging am 23. mit dem „Roland", der Marschall St. Aruaud am 24. mit dem „Berthollet" dahin. Rcschio Pascha scheint wieder die volle Gunst des Sultans zu besitzen. In den letzten Tagen wurdcu viele Vorbereitungen zur Vcrmalung seines Sohnes, Ali Ghalib Pascha, mit der großhcrrlicheu Prinzessin Fathma getroffen. Der Sultau hat dem französischen Dichter Bartw'lcmy für zwei Lobgedichtc eine präch< tigc, mit Brillanten verzierte Dose zustellcu lassen. Ebenso sollen die Heldenthaten in der Türkei durch die Kuust verherrlicht werden, zu welchen: Vebnfe der Maler Horace Vcrnet vom Marschall Saint Arnaud nach Konstantinopel berufen wurde, wo er bereits augekommen ist. In Adriauovcl, 22. Juni sind 46.000 Mann englisch-französische Truppen angelangt, welche nächstens nach Burgas marschiren sollen. General Prim ist nach Schumla abgegangen. Aus ^ m y r n a uom 28. wird die Ankunft des Vrigadcgencrals Ncy, Herzogs von Elchmgcn, und der andauernde Transport französischer Truppen gemeldet. Die Erntcbcrichte aus allen Theilen der Türkei lauten sehr günstig.' Die Piraterie treibt ihr Unwesen fort und die verfügbaren Kriegsschiffe kreuzen in den Gewässern nach allen Richtungen. Chadzi Pctrn hat nach Athen geschrieben, daß er nicht nach Griechenland zurückkehren, sondern in der Gebirgsgegend von Aspropotamus zu kouzcntrircn uud deu Offensivkrieg wieder zu beginnen beabsichtigt. Der König hat nntcrm 21. Juni ein Amnestie, dekrct für die vom 22. Januar bis 1. Iuui iu das Ausland entwichenen Sträflinge u. s. w. erlassen, von dem jedoch die wegen Piraterie und Varatteric Ver-urtheiltcn oder in Untersuchung Gestandenen ausgenommen sind. Aus Athen wird ferner gemeldet, daß ein Zer-würfniß zwischen Sr. Majestät und dem Iustizminister entstanden sei, weil dieser den Generalsekretär ohne königl. Unterschrift abgesetzt habe. Dem „Osscrv. trieft." zufolge wurde Calambaca mit Sturm genommen. 1000 Hellenen blieben todt, viele wurden gefangen und 600 Christenköpfe nach Larissa geschickt. Telegraphische Depeschen. " Kopenhagen. Mittwoch Abends. Unter der Besatzung von Kronstadt ist die Cholera ausgcbrochen. - Berli n, 6. Juli. Oberst v. Manteuffcl ist heute Morgens aus St. Petersburg hier ciugctroffcn. " A m stcrda m, 6. Juli. Gedrückte Stimmung. Iu Silber verz. 73^; i)«/„igc 63'/4; 2 ^ "/„ige 32 '/ . ^ Neapel, 29. Juli. Wegen Wicdererschcincns der Cholera in Avignon, werden die Provenienzen aus Fraukrcich. Algerien, Korsika und von anderen französischen Inseln abermals einer 10tägigen Cou-tumaz uuterzogcu. " Herma n nstadt, 6. Juli. Nachrichten ans Bukarest vom 2. zu Folge ist kein Ereigniß von Wichtigkeit auf dem Kriegsschauplätze neuerlich vorgefallen. Die Räumung von Bukarest wird noch immer erwartet. Zu Plojescht werden 30 bis 40.000 Nusscu konzcntrirt. Feuilleton. Die GrundsteinlessUllss der Pfarrkirche der Vorstadt Tirnau zu Laiback. H)cr fromme Sinn der Bevölkerung Laibach's, und^ insbesondere der Vorstädte Krakau und Tirnau, bat neuerlich iu crfreulichcr Weise sich bewiesen, indem die Bewohner den Entschluß zur Aussühruug brachten, die zu klein gewordene Pfarrkirche niederzureißen, um eine größere, schönere, der Seelenanzahl angemessene zu erbauen. Nachdem die dießfällige Bewilligung bereits unter 13. Januar 1834 uon der hohen k. k. Statthal-tcrci für Kram ertheilt worden war, wurde beschlossen , den Vcginu dieser Arbeit an die Feier eines für vie ganze Monarchie, höchst erfreuliche:: Tages — an die Vcrmalung Sr. k. k. apost. Majestät — anzuknüpfen, und den ersten Hammcrschlag au das alte Gebäude accompagnirte der Glockcnschlag. der die fromme Bevölkerung zum Gebete für das allgcliebte Hcrrschcrpaar einlud. Möge des Himmels Segen auf dem Neubau des Staates, auf dem Baue des Glückstempels der crlauchtcu Kaiserfamilie ruhen, cbeuso wie auf dem begonnenen Baue der Kirche,— dieß Gebet stieg wohl aus tausend Herzen zum Throne des Höchsten! Die vormalige Kirche in der Tirnau wurde im Jahre 1763 uon dem italienischen Baumeister Candi-ous Zuliani erbaut, und im Jahre 1786 zur Pfarrkirche für die Tirnau und Krakau erhoben. Diese l01 Jahr bestandeue Kirche faßte jedoch uur 400 — bis ü'l)0 Secleu, war somit für die gegenwärtig 2160 Seelen zählende Bevölkerung zu klciu. Seit Jahren schon ging man mit dem Plane um, cinc größere'Kirche zu crbaucu, doch mancherlei Hindernisse traten der Verwirklichung des frommen Wunsches entgegen. Der ucucrnanntc hochw. Herr Pfarrer Franz Karun Maßte die Ioce, welche durch die bereitwillige Unterstützung der Pfarrinsaj,en, des l, Dcuych-Nitter-Ordens uud des Stadtmagistrates — als Patron -> zur That cmporsproßte. Im lo-benswerthcn Eifer für die schöne Sache vereinigten sich mit dem genannten Herrn Pfarrer die Kirchen-kämmcrcr Herr Joseph Debcnz und Herr Anton Pod-traiscbek, sowie durch besondere Untcrstüyuug die Herren I. Naumgartner, Johann Dcbcnz, Matcuschc / Tert-nik nebst'andern Wohlthätern, wodurch es möglich ward, oaß nach Abtraguug der alten Kirche schon am 24. Juni d. I., ^ am Festtage des h. Johann des Täufers, als dem Schutzpatron der Kirche,—der Grundstein zur neuen Pfarrkirche gelegt wnrde. Es war eine erhebende kirchliche Feier. Um 8 Uhr Früh wurden an dein festlich geschmückten Raume Sc. Erzellenz der hochwürdigstc Fürstbischof vou Laibach Anton Alois Wolf von dem allcrverchrtcn Herrn'k. k. Statthalter Gustav Grafen v. Cho-rinskl,, dem k. k. Local-Truppcnkommandantcn General-Major Herrn Frecherm v. Handel, dem k.k. Gens-d'armcric-Kommandanteu Obristcn Herrn Edlen v. Va-lcntschitsch, dem k. k. Hofrathc Herrn Andreas Grafen v. Hohcnwart, dem k. k. Ncgierungsrathc und Polizei-Direktor Herrn I. Strohbach, dem k.k. Vezirkshauptmannc Herrn Glantschnig, dem Bürgermeister der Stadt Laibach Henn Dr. M. Burger, drn Magiftratsräthcn Herrn M. Ambrosch und Herrn Fr. Oblak, der Kirchenvorstchung, dem Gcmcin-derathe, vielen Civil- und Militärbeamten sowie einer sebr großen Anzahl der Stadtbewohner aus allen Ständen feierlichst empfangen, indeß Pöllerschüssc uud Glockengeläute dcu Vcgiuu der Feier vcrküudctcu. Das hochwürdige Domkapitel, sämmtliche Etadtpfar-rer mit ihrer Geistlichkeit uud die Hcrreu Alumnen wohnten der Feier bei. Nach vorausgegangener kirchlicher Funktion wurdeu in die Höhlung des geweihten Grundsteins gelegt: Die bezügliche, in deutscher, slo-venischer und lateinischer Sprache verfaßte, von sämmtlichen Autoritäten uud andcru Anwesenden uu< terfcrtigtc Urkunde "), 1 kais. Dukaten, 1 Thaler, 1 Guldeustück ilnd ciu Zwanziger von der diesjährigen Präge, 3 auf die Vcrmäluug Sr. k. k. apost. Majestät geprägte, von Sr. fürstbischösiichcn Gnaden , verehrte Denkmünzen, 1 römisches Geldstück mit dem Bildnisse Sr. Heiligkeit des Papstes Pins IX. (Ge. scheuk des Hcrru Domherrn Novak), der Plan der Stadt Laibach (überreicht vom Herrn I. Vlasnik), der Plan der ncueu Kirche, von dessen Verfasser, dem k. k. Ingenieur-Assistenten Herrn Johann Schöbt, 1 Schematismus der Laibachcr Diöccsc, je l Ercm-plar der ,,^0vioc>" und der „Vmiicn." — Dem Gebete folgte der feierliche Akt der Grundsteinlegung, worauf der hochwürdige Domherr und Direktor des Aloisianums, I),-. I. Eh. Pogazhar. eine die Fest-lichkctt behandelnde begeisterte Anrede in slovenischcr Sprache hielt, nnd den Schluß bildete das heil. Meßopfer in der hierzu errichteten, geschmackvoll dekorir. ten Zeltkapclle. Geschmückte, mittelst Kränzen verbundene Väumchcn bezeichneten die äußern Umrisse der zn erbanendcn Kirche, und anch der Standpunkt der beiden Thürme war in entsprechender Art an> gezeigt. Der Grundriß des Kirchenschiffes ist ein Achteck, aus dessen längeren vier Seiten das Chor, die beiden Scitenkapellcn mit Emporen oberhalb, uud das Presbyterium hervortreten' an leyteres schließt sich das Sacrarium in Form eines Halbkreises an. Das Innere der Kirche, deren Architektur im romanischen Style gehalten ist, wird eine Länge uon 17, eine Breite von 13 und eine Höhe von 10 Klafter, die leiden Thürme aber, welche in der vordcrn Ansicht um 2 Klafter von der Ehormauer zurücktretcu, werden eine Höhe von 24 Klafteru erhalten. Nachdem Urtheile uon Sachverständigen dürfte diese Kirche, zn welcher der Plan von dem obgenannten k. k. Inge» nieur-Assistcntcu Herrn Johann School entworfen worden ist. die schönste in Bezug auf die Bauart iu Laibach werdcu. Dcu Bau haben die Herren Franz Fa-laschini uud Eduard Franz übernommen, und dürfte derselbe bis Allerheiligen unter Dach gebracht werden, so daß die heiligen Functioncn darin werden vorgenommen werden können, bis zur nächsten Feier des Kirchenpatrons aber dürfte die neue Kirche vollständig fertig sein. Zur Ueberwachung des Baues wurde eiu Comit6 gewählt, das nebst dem verdienstvollen und thätigen Herrn Pfarrer Franz Karuu aus deu Kirchcnkämmcrcrn-. dem magist. Oekonomie» Rathe Herrn A. Podkraischck und dem Zimmermeister Herrn I. Koschier besteht; überdicß überwachen den Bau abwechselnd die eifrigen Pfarrinsas« sen, die Herren Debenz. Mischiz, Tertmk, Josepb nnd Viuzeuz Dolenz, Joseph Podkraischck und Martin Gorschi;. Die bloßen Baukosten werden ans 30.000 fl. veranschlagt. Bis jctzt sind namhafte Bci< träge eingcfiosscn, nntcr denen wir jenen des Laibachcr Stadtmagistraccs mit 8898 ft. 32 ^ kr. CM. hervorheben. Allein, es fehlt noch manche Snmme, doch wird auch dießmal, wie stets, der alte fromme Sinn der Vcwolmcr Laibach's den glänzendsten Beweis liefern, daß kein Opfer, welches auf den Altar der Kirche oder des Vaterlandes gelegt wird, den wohltbätigen und edlen Laibachcrn zu groß ist! Wir schließen mit einem Aufrufe des frommen uud begeisterten, obgcuannten hochw. Predigers: „Blicket hin nach dem Gebäude, das ihr begonnen, dieses wird in seiner Herrlichkeit enern Kindern und Kindesfin-oern, cuern Enkeln und deren Nachkommen in späten Jahrhunderten eureu festen Glauben, cncre glühende, Liebe und euren innigen Eifer für das Hans Gottes verkünden; die herrliche Kirche, deren Grundstein l bcutc gelegt wordeu, wird aber auch dastchcn als ! fortwäbrcndcs Denkmal eures edlen Herzens! Arbeitet sonach in froher Hoffnung, und gedenket, daß Nichts von dem, was ihr anf den Altar Gottes gelegt, verloren ist, sondern euch hundertfältige Zinsen tragen wird. Und wer könnte au eurem guteu, bc« reitwilligcn Herzen zweifeln?" Mögen diese Worte bei allen Mitbürgern volle Behcrzigung finden/ und anf empfänglichen Boden fallen, damit aus dem fruchtbaren Sameu die herrlichste Frucht — fromme Wohlthätigkeit -- keime, uud mächtig acdeihc! Dr. N. F. Klun. 5) Wir wcr^ii dn'sclbc ihn-», !x'slm 7'»s,a!ll nach mitthnlm. Druck und Verlag von I. v. Kleinmayr A F. ^ F. Vamberg.