MWatl zur Laibachtt Zeitung. ^r. 336. Mittwoch den 2. October I860. Z. 1884. (2) Nr. 7445. 3 iefer u ngs - A. u ö s chrei l) u ng. Die k. k. Finanz-LandeS-Direclion für Stcier-mark, Kärnten und Kram bedarf im Verwaltungsjahre «851 an Siegelwachs 1000 Pfund, und an Spagat (grauen Bindfaden) 250 Pfund. Diejenigen Fabrikanten, Handel- oder Ge-werbtrcidende, welche wegen Lieferung dieses Si-gillirungs-'Matcriales zu concuriren beabsichtigen, haben ihr versiegeltes Offert, welches mit der Aufschrift: „Anbot zur Lieferung von Sigillirungs - Materiale " zu versehen ist, bis 28. October l«50, um »0 Uhr Vormittags in der Kanzlei des hierortigen Oeconomats abzugeben oder dahin einzusenden ^ Dieses Offert muß: a) mit dem classenmäsiigcn Stämpel versehen seyn, und die ausdrückliche Erklärung des Of-ferentcn enthalten, daß er sich in alle Bedingungen der gegenwärtigen Ausschreibung zu fügen verpflichte, li) Dem Lieferungölustigen steht frei, den Anbot sowohl als die Lieferung von Siegelwachs und Spagat zusammen, oder auch auf die Lieferung nur eines dieser Erfordernisse zu stellen. Der Preis ist nach Wiener Pfunden mit Buchstaben und für jeden Artikel besonders auö-zudrücken. <:) Alö Fiscalpreis wird für das Pfund Siegelwachs der Betrag von zwanzig neun Kreuzer, und für das Pfund Spagat von dreißig drei Kreuzer Conv. Münze festgesetzt. 4^'1., auf den 3. Ottoder 1850 festgesetzte Verpachtung des Bezuges der allgemeinen Verz. Steuer von Wein, Most und Fleisch zx <> 1851 im G-'richtö-Bezirke Stein hiermit widerrufen. K. k. Camcral-Bezirks« Verwaltung Laibach am . September !85>l». Z. 1857. (3) Nr. 1473. Verste i gerungs - Ku n dm a ch ung. Das hohe Ministerium für Handel, Gewcrbe und öffentliche Bauten hat zum Zwecke der Schiff-fahrtö-Verbesserung auf dem Draustusse in Harnten vor allem Andern die Räumung seines Bettes von den der Schifffahrt gefahrlichsten Felscn-vorsprüngen längs den, zusammen 3000 Klafter langen Ninnsalsstreckcn bei Wunder>iätten und L>-pltzdach angeordlut, und hierzu gemäß der hohen General- Baudircctions - Eröffiiungen ää». chen Versteigerung überlassen wird, besteht zunächst in Sprengung einer Felscnmasse von 1600 Cubik-Klaftcr,und zwar nach jenen Richtungen, und a>, jenen Stellen, welche thcils durch eigene ^i--tuatlons - und Profil - Pläne vorgt der Aufschrift: „Anbot für die Felsensprengungen im Flußbette der Dräu bei Wun-dcrstatten und Lipitzbach ^ Unterkärnten" ewge» reicht seyn müssen. Das Offcrt selbst muß auf einem 15 kr. Etäm-pclbogen geschrieben seyn, den Tauf- und Schreib-namcn, den Charakter und den Wohnort dcs An-dotstcllcrs deutlich ausdrücken, und die gesetzliche ! Nachweisung dcr oben geforderten Cautions, oder ! Bürgschaftsleistung enthalten. ! Eö muß ferner m ihm bestimmt ausgesprochen seyn, um wclchen Betrag (>n Worten geschrieben) die Arbeit übernommen werden will, und daß der Anbotsteller die bezüglichen Bauvorschriften nicht nur genau kenne, sondern sich auch verpflichte, hiernach die Arbeit auszuführen. Offerte, welche oiesen Bedingungen nicht c»t-sprechen, oder solche, welche eine Abweichung von den gegebenen Vorschriften bezwecken, bleiben un-bcrücksichtiget, ! Nach abgehaltener mündlicher Versteigerung wird zur Eröffnung der schriftlichen Offerte, und ;u deren Protocollirung in der Reihenfolge ihrer Einlangung geschritten werden. B^i gleichen Anboten haben zuerst die mündlichen, und dann jene schriftlichen der früheren Einrelchung den Vorzug. Mit dem Beginne der mündlichen Auöbiltung wird km, schriftliches Offert, nach Schluß dieser aber überhaupt kein Anbot mehr angenommen. Schlüßllch wird zur Aufmunterung der gegenständlichen Uebernahme noch bemerkt, daß die betreffende Zahlungsleistung ratenweise nach Maß^ gade dcs Vorschreitens der Arbeit erfolgen wird, daß ferner die höhere Genehmigung weiterer Fll-sensprcngungen längs der benachbarten Flußstre-ckcn m!t vieler Zuversicht zu hoffen steht, und dast somit in dieser Alchcffnung die einmal angeschafft tex Gerüst-Materialien, Werkzeuge und Requisiten auch fernerhin lohnend werden verwendet werden können. K, k. Landes-Baudirection von Karnten. — Klagenfurt am 22. September 1850. Z 1847. (3) Nr. 2327. Edics. Vom k. k. Beziiksgtlichtc Stein wird hiermit dckcnntt ciemacht: c^cu die lindcflinut wo dcfiüdlichcn Iol'linu U!l0 l^lisadrti) Allitolilmen0en Pacta inladulirlcn Hcirathsacles «Illu. 22. Juni 176? ; l») der für ^ohann AU>«5 nuadulirle!, Hciralhöabrcde icsen iniadu-lmeii Unheils ä6o. 11., iulul)l. ^7. August 1801, pr. 109 st. i) tt.; <^) dcö für Gregor Supanz ol) l46 f. iütadulilleil Schulrscheines fl. sammt Zinsen vo»gcmclklen ^er^ I>U)lUl,gt'plvlololls . 5,,inl.'»l)l. 20, August 1601 ; l") des für M.ivia und Ti)oma5 Dedeuz iniadulirlü» Schuldbnrss ^lcuz al>> ^urnlur destells, mit welchem diese Hecht5,ache nach Vorfch.ifl der für diese vander bestehenden G. «7. durchgeführt werden wird. . Dessen werden die Geklagt m.ttelst gegenwar. ligen Edictes zu dem Ende cmmctt, daf; stc entwe» der selbst zu der ausgeschriebenen ^g,a!Mig zu er. scheinen, ooer dem für sic bestellten «^ura.or ,hre all-Migci, ^cchlsbehelfc <"' die Hand zu gedcn, oder sich selbst einen Verlier bestellen und diesem Oe-lichlc rechtzeitig namhaft machen, überhaupt lm ord^ nu.igl'mäßigen Wege ellizufchrciten wissen mögen; wldllgens sie die aus ihrer ^erabsäumung enlstel^n-de.l uachihcll'gcn Folgen nur sich s^st heizumessen haben würden. l Slein am 20. Juli 1850. 78« Z. 1873. (3) Nr. 9W4 ;«I 8WMU. Kundmachung betreffend die Verpachtung des Bezuges der allgemein en Verzehrungssteuer fü r das Verwaltungsjahr 1851. Won der k. Camera! - Bezirks - Verwaltung Capo d' Istria wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Vcrzehrungssteuer in den aus dem beisindigen Ausweise .!' zu ersehenden Steuerbezirken und von den nebenbei angegebenen Steuerobjecten, so wie der Bezug der einigen Gemeinden bewilligten Zuschläge zu der allgemeinen Verzehrungsstcucr im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht aufgeboten wird: 1. Die Pachtvcrhandlungen werden bloß auf ein Jahr, d. i. auf das Vcrwaltungs - Jahr 1851, mit oder ohne Vorbehalt dcr stillschweigenden Erneuerung gepflogen. 2. Aus dem angeschlossenen Ausweise sind auch die Ausrufspreise für die einzelnen Pachtbezirke und Steucrobjecte, so wie die Standorte und Tage, an welchen die Pachtverhandlungen vorgenommen werden, zu entnehmen. 3. Zur Pachtung wird Jedermann Zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für jedcn Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine criminalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzbuches über Gefällsübcrtretungen wegen Schleichhandels odcr einer schweren Gefä'lls-übcrtretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunct der Ueber-tretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungsbewerber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne der Pachtung übcr Aufforderung der Gefällsbehörde mit glaubwürdigen Documenten auszuweisen. 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seines Machtgcbers bei der Commission vor der Licitation ausweisen, und dieselbe ihr übergeben. 5. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen dem zehnten Theile des für die Verzehrungsstcuer und für den Gemeindezuschlag (wo ein solcher bewilligt ist) zusammen festgesetzten Ausrufs-preiscs gleichkommenden Betrag in Barem, oder in öffentlichen Slaats-Obligationen, welche nach ihrem zur Zeit des Erlagcs bestehenden Bor-senwcrthe angenommen werden, der Licitations-Commission als vorläufige Caution zu erlegen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragma-tical-Sicherheits-Urkundc mit Beibringung des neuesten Grundbuchs - oder Landtafel-Ertractes, worin der als vorläufige Caution sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich ftyn musi, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der Sicherstcllung auch mit dem Schähungsacte der verhypothecirten Realität belegt seyn muß. Zur Erleichterung jener Versteigerungslu-stigcn, welche bereits Verzehrungöstcuer-Pächter sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, w.lche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirksbchörde, in deren Gebiet die Verzehrungssteuer-Versteigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, cinen Stcuerbczirk odcr mehrere Verzehrungssteuerbc-zirke bereits gepachtet und ihre dießfällige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staats-papicren geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution, 'lediglich einc Erklärung ge-l nügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige! Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftigc Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch m diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der competentcn Bezirks-Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrück-standc von der von ihm bereits gepachteten 35er-zehrungssteuer aushafte, und daß auf die von ihm als Caution dieser Pachtung gewidmeten ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und überdies; muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde übcr die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Vcrzchrungsstcucr-Pachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigenings-Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder die Quittung über die hiefür erlegte bare Caution und die Empfangsbestäti. gung der Staatsschulden - Tilgungsfond - Haupt-casse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungs-fonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. tt. Die im Ausweise benannten Steuer- u. rücksichtlich Pachtbezirke werden zuerst einzeln, und zwar, wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Steuerobjecte zu verpachten sind, diese beiden odcr mehrere Objecte zusammen ausgeboten, es wäre denn, daß kein Anbot für alle Objecte eines Pachtbezirkes gemacht werden sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Steuer-Objecte des betreffenden Bezirkes angenommen werden. Die Gemeindezuschläge, wo solche bewilligt sind, werden immer vereint mit der Verzehrungssteuer ausgcbotcn, und gesonderte Anbote für die Gemeindezuschläge werden niemals und unter keiner Bedingung angenommen. Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirkc ist es den Pachtlustigcn gestattet, mündliche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrerer Bezirke, in so fern sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten werden (was aus dem beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und unter der Voraussetzung, daß die Con-cretal-Anbote dcn Betrag der für die betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Meistbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im H 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art die vorläufige Caution für alle jene Bezirke, für welche der Gesammtanbot gestellt wird, erlegen. Wenn in dem lm'indlichen Concrctal-Anbote auch ein solcher Steuer- oder Pachtbezirk enthalten ist, für den bei der Einzel - Versteigerung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Concrctal-Anbot nur unter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens der Gesammtsummc der für die im Concretal-Anbote enthaltenen Bezirke festgesetzten Ausrufsprcise gleichkomme. 7. Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Verzchrungsstcucr-bezugcs einzureichen, und zwar für die Pachtung bloß eines oder mehrerer Bezirke, in so fern solche bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Offerent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für dcn Fall gelte, wenn ihm der Bezug der Ncrzehrungs-stcuer für alle Bezirke, für welche er dcn Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend eines Bezirkes oder Steuerobjectcä überlassen wird. Für zwei odcr mehrere bei einer Tagsatzung zur Versteigerung gebrachte Pachtbezirk können mündliche oder schriftliche Concretal-Anbote gemacht werden. 8. Bei den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: a) Diesilben müssen mit dem, zu Folge §. 5 dieser Kundmachung als Cautions-Depositum bestimmten Betrage in Barem oder in öffentlichen Staats- Obligationen belegt oder mit dem Beweise versehen seyn, daß dieser Betrag bei einer Acrarial'Casse oder einem Gefällsamte im Baren oder in Etaatspapicren erlegt worden sey. Wird die vorläufige Caution mittelst einer einverleibten Pragmatikal- Sicherheits- Urkunde geleistet, so muß dieselbe sammt dcn übrigen im Puncte 5 angegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden. Dcrmaligc Verzehrungssteuer-Pächter, welche cine schriftliche Offerte überreichen, und von der ihnen im Puncte 5 zugestandenen Erleichterung Gebrauch machen wollen, haben die dort erwähnte Erklärung ihrem Offerte anzuschließen. li) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte tt aufgestellten Regel gemäß alle Steuerobjecte der im Offerce begriffenen und genau zu bezeichnenden Pachtdczirkc umfassen, zugleich den ftir alle Pachtbezirke angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit seinem Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu unter-zcichncn; Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertige,!, und dasselbe nebstdcm von dem Na-mensfertigcr und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldncr zur ungethcilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefällä - Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingungcn verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitoffercnten namhaft machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjectcs und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. c) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder dcn Limitations-bedingnisscn entgegenlaufende Klauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß sich Offerent allen Bestimmungen dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbedingnisse (welche daher vorläufig bei den im Puncte !I dieser Kundmachuiw genannten Behörden und Gcfällsorga.".. einzusehen sind) pl'inctlich befolgen ^oUe. li) Die schriftlichen Ossclte können, so wie die mündlichen, auf cine einjährige Pachtpcriodc mit oder ohne der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung gestellt wcrden. e) Wenn in den Bezirken, für welche ein schriftliches Offert überreicht wiro, auch einzelnen Gemeinden bewilligte Zuschläge einzuheben sind, so wird in dem gemachten Anbote auch dcr Anbot für die Zuschläge als einbegriffen angenommen, wenn gleich dieß nicht ausdrücklich im Offerte an< gegeben seyn sollte. l) Die schriftlichen Offerte, welche dem Ein-lagen'Srämprl pr. 15 kr unterliegen, und für die Offerenten von dem Zeitpuncte der Einreichung, für die Gefalls-Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme des Offertes den betreffenden Offereltten bekannt gemacdt worden ist, verbindlich sind, müssen bei der k. k. Camera!-Bezirks - Verwaltung, in deren Boreiche die zu verpachtenden Bteuerbczirke gelegen sind, versiegelt innerhalb der im angehängten Ausweise festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte, welche „ach der für die Einbringung festgesetzten Frist einlangen, so wie solche, welche von dcn vorstehenden Bestimmungen im Wesentlichen abweichen , werden nicht berücksichtigt. 3) Auf dem Umschlage des schriftlichen Offertes müssen von Außen nebst der Adresse der Behörde, bei welckcr das Offen zu überreichen ist, dcr Sttticrbezirk, odcr dic Slcuerbezirke, je nachdem das Offert nur auf Einen odcr mehrere Steucrbezirke gerichtet ist, genau und deutlich an< gegeben werden. Das Formulare eineS schriftlichen Offertes ist aus der Anlage :jj: zu ersehen. 9. Die schriftlichen Offerte wcrden nach ge-endigter mündlicher Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Licitanten erklärt haben, keinen weitern Anbot machen zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Licitations - Commis- 787 sär eröffnet und bekannt gemacht. Mir der Er-öffmmq der schriftlichen Anbote schließt der Lici-tatiunsact, und rs wird bis ^u dem Zeitpuncte, Wo von der compet^nttn Behörde über denselben entschieden worden seyn wird, kein nachträglicher Anbot angenommen. Die Gefälls - Verwaltung behalt sich ausdrücklich das Recht vor, je nach dem Ausschlage der mündlichen oder schrijtlichcn Anbote die Resultate der Versteigerung fur einzelne Bezirke, oder jene für größere Complexe zu bestätigen, daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bestbicter dadurch , daß für solche Bezirke Concretalanbote gemacht wurden, von der Verbindlichkeit ihrer Bestbote bis zur oberwähnten Entscheidung über den Licitationsact nicht enthoben sind. Mit der Be- kanntmachung der Nichtannahme eineü Anbotes werden die vorläufigen Kautionen, oder Cautions' Depositen zurückgestellt. 10. Wenn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen Anbotes zusammen Bestbieter gevlie« ben sind, so haben dieselben ebenso, wie es oben Punct 8, liu. 1)) für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die Uebcrgabe, des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. Würde die Zustellung der Aufkündigung des Pachtvertrages vun Ieite des Aerars tvcgen Ao« Wesenheit des Pachters oder des Bevollmächtigten nicht rccktzeitig geschehen können, oder die Ge^ sallsbehö'rde die persönliche Zustellung nicht pas- send finden, so soll die Ueberrcichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuer-Bezirksovl-ig-keit, und falls d,e Pachtung mehrere Bezirke umfaßt, bei einer oder der andern Aleuer-Bezirks-obrigkeit zur weiteren Verständigimg der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. I I. Die allgemeinen Pachtl) kr. tonnen ^..... '" ..... ^-s" ' ?^— '' ^ '' .....^ ^ ^.......... Stadtgemeinde C a p o d' i st r i a Wein mit Ni"/„ IlW2 > 25''/<, «20 2l ,55 <' 775 8l) Fleisch » ül»^ 2285 18'^ 1142 :t»'^ ^427 57^ Grundsteuer' Bezirk Capo d'Istria Etadtgemcinde mit Anschluß der Hauptgemeinde ^.^, m^it"^'/ 2ttll7 4'^ Ul3 2N'^ 2!A> 24'j, Dollna Branntwein 5u <'/ 73 54 3 281 23 — — 281 23 5-> ^ ^ Zusammen . . . . . . . . 2,85i> 7 275,8 35» 2^i»I7 42 D- <» Stadtgcmelnde Pirano -- " Wtin — 5,5,47 45, — — 5547 45 «" " _, _ Branntwein mit 75"/, 345 4 ^ lung des chemali^en p^ "ch^dc^ ,^, ^ c, Bezirkes. N^n — 1895 59'^ — — 1895 59'^ !K " V Branntwein - «U »7^ - - 17'^ Z " Fleisch — 440 38 — - 440 38 ^ " 2 _______Zllsammen...... ^w2Äs 46'^ 1700 20 1192l ^6»^ ^ ^ ^ Grundsteuer, B^k 1 Z L " Pisino Pisino . ^ ^ »mt Einschluß dcr Gemeinden: Wein mit 25«/» 2196 35 549 8^ 2745 43^ " ^ogl'uno, Borietto, Branntwein » 35°/« 202 3 70 40'^ 272 43'^ 7 Grodno ^ad.gna, Fleisch » 20«/« ^ «47 40 129 34 77? 14 ^ ^ «^5 ^' ^cttay, Mc auswärtig.'» Oc- .^. " ^"p, Possert ' mcindm n. Ortschaf- ^ . . c. .. u. Vragna. Ms. des ehemaligen politischen Be- Wein — !?»«> 39'^ — — 17l0 39'^ z'ttes Bellai. Branntwein — 2^l5 55'^ — — 215 35^, Fleisch — 459 3« ^—^ 459 3« . ^! Zusammen...... . ^54«2 29" 74N 23 «2, l 5^ Grundsteuer - Bezirk Albona Wein .^ z - 2393 59 - — 2393 59 mit Einschluß der Gemeinden Branntwein" o! - ,4U 58 >l, - - 14« 58 ^ Berdo, Ceppich, lZhelwo, Cos- Frisch ^ i - «92 33/' -" - «92 33'i. Uaco, Iesscnovizza, Malacras- " ^". Sumberg und Villanuova ^ ehemaligen politischen Bezirkes Bellai. Zusammen ....... 3233 !^1^ "^ ^ ! 3233 31 > 788 Objecte, von denen Bezeichnung der A u s r u f ö p r e i s Ort Ta a Zeitpunct, ^ N a m e n der Bezug de. Gemeinden, und ^ " "s bis zu wel- ^ Kerzehmngssteue.' ^ .„ ' ^ ------^-------- ^ ^»«»^^»« chcM schrift- ^ des^-, ,. /,. mid des Gemeine.- > ^ ftr die Ver- für den liche Offerte ^ ^ ^^.l'^'ü ke^^ ö^ung^ Gemeinde- Zusammen der vorzunehmen- eingebracht Steuer - ^ ,^^. ^^Steuer______Zuschlag „„ Versteigerung "elden , ____________> ft. > kr. fl, ^ kr. > fl. j kr. können. iVtadt i ^" Rovigno Grundsteuer-Bezirk und dessen Gebiet Rovigno Wein mit 12^ 4330 21 519 35'l, 4849 56'^ mit Einschluß der Gemeinde Branntwein » 25^ 43? 25 109 21'^ 5^6 46'^ Canfanaro, Morgan!, Fleisch »50^ 2157 45 1078 52'^ 3236 3? »„ Smogliano, Soßlck, ?llc üi'rigm Gc- des ehemaligen pol'tlichen B.'' wärtig gcdildttm zirkcs Dlgnano. Grundstmcv-Aezittco Wein 377 IU — - 377 l0 ^ Branntwein W 55 — — «U 55 Fleisch 15U33'^ - 15« 33'I, 5 Zusammen ........ 752U 9'^ 170? 49 9227 58'^ ^ Stadtgemeinoe Parenz 0 Grundsteuer. Bezirk Wein — 2«8l 22 — — 2t»8l 22 " Parenzo Branntwein mit 3N^ 2U5 13 ill 33^ 2««^«^ »- nach der unveränderlichen Ein- Fleisch » 3U^ 977 43 293 18^ l27l 1''. " theilung des ehemaligen politi- 3^'.^'57 "/'""^ ' ^ schen Bezirkes. Stcn«vBcjirlco. « Wein -. 1279 5« — — 1279 56 Branntwein - ' 137 31 .— — 137 31 <-. Fleisch __> 298 15 ^ - 2<»8jI5 « Zusammen........ 5^9<»j - > 354152'«, l 5844!52'j, ^ ^ '"''^ '"''' Stde " «) Dignano ,„^. ,,^ " V ^ Grundsteuer-Bezirk Wein mit IN °/« 838 I 83 48 9214« 2 ^ Branntwein >, 75^ ^^ ^^ 54 ^ <» Dignano^^ Fleisch ^ «5^ 739 19'!, 483 53'^ 1223 12^ ^^s^>< ^'' Stadtqemeinde ^ " mit Eilischluß der Gemeinde Pola « " " 3^'U^('^7"^ ^'" mit !5«/« 1U35 25'l, 290 19'l, 2225 45 "> ^ ^ Fasana, ^^^Galcsano, Bramttwcin ^5^° 215 38^ 107 49'j, 323 28 " 0 " ^7,:^ ^^'-" ,,,^,,^ "' ' "" "'"«''« ,^ . . Perol, Pola, mcindm u. Ortschaf ^. i^l -^ Pomer, Plemontole, gci.ild.tm St^M 3) . - Siffano und Gti^nauo Ms. ^ 5» ^ des ehemaligen politischen Be- Wein — »721 24 — — 1721 24 ^ « " zirkeö Pola. ! Branntwein - . 2<»5 44'^,/ — — 265 44'l, « ° Fleisch - 610 29'^ - -^ «10 29'^ " ,. ^ 7 ___________Zusammen........ 7290 j 8'!^ 1427 36^^777^44^ L ' " Wruildstcuer-bezirk M ontoua Wein — 20«3 16 — — 2053 l6 " 3) unverändert nach der ehemaligen Branntwein — 409 53 — — 40;) 5,3 V Eintheilung als polit. Bezirk. Fleisch — 986 51 — — Wii 51 8 _______ Zusammen...... '. . 3480 j - > - ! — l 3^^" > — ^ '^^ Grundsteuer-Bezirk Bu je Wen, — 3?22 »5 — — l 3722 15 "" unverändtrt nach der ehemaligen Branntwein — 321 21 — — l :j21 21 ^ EilUheilung als pc>lir. Bezirk. Fleisch — 1444 24 — — l ,444 24 ^ 9 ________^______Zusammen . . ' . . . . . - 5488 — — s __ j 54«8 ^ » ! Staoigememoe " Grundsteuer - Bezirk Pinguente 3i Wein mit 5°/a 1816 51 90 50'^ ^W7 44'l Plnguente Branntwein » 20"/^ 62 19 12 28 74 47 .5-^.5. „. ^"s^ " 2""^° 255 54'^ 51 10 3U7 4'l, j mit Cinschluß der Gemeinde Mc üi'ri^ril aufwar- " Lcschilchina, Selnich und Tibole zirtes. des ehemaligen politischen Be Wein — <^, 52'! — — 6?ft 52'l zirkcs Bellai. Branntwein — ,W 17^ __ — z^) ,^I^ Fleisch — 19? 44 > — ^^ 197 44^ 1« Zusammen........ 3^4 1'^, 154 128^«^^^" Formulare eines schriftlichen Offertes. :>>: lVon Innen), Ich Ettdesgesertigter biete für die Pachtung der allgemeinen Verzchnlngsstcucr sammt dcm allfälligen Zuschlage von (folgt die Angabe d^r Steucrobjecte) in dem Ettuerdezirke (folgt der Name des Steuerbezirkes) oder in den Bteuer-bezirken (folgen die Namen der Steuerbezirkc) für! die Zeit vom .... 18 bis .... 18 .. ^,„ > Iahrcöpachtschilling von.....(Geldbetrag in Ziffern) das ist: (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung l(^50 c^!«^l3 ZlUtll- Ciltma l^lNio Ml' 2NN0 c^IIll ä^u cl^! pl^ «LiUa ^äUto, « g ptoälnl-e I» loro äi^iu-l^^an^ äV'l-eäl- ßiu8lilic2ucl0 ^^68!» iuio «oioi^ olili «i 5m:mno äicliiaiuli erecli l> c^ilg jVi938Ä cliL nan venue aäitu, c> ciua- ll^i clupo no», c^tiäLlvolunno il loro cliilUo ^ll cleäiiü) cd« iu ci^tUo ^80 uou ^iu ei» Z. «845. (Ix Nl. 2279' Vom k. k. ii^ d i c t.^ dck>.,nu gcmacht: Vi'i,, .^"'^'^ ^."in wird hicsinit thälls E>,chel> von Kr«. > " "^" A'lsuchcn dcs Mat bietting der dem S.lnlm!"^' '" ^'e executive Flll' gehö.m«,, im Glu,ttbuche^^"ä """ Maunsburg «ul) Urd. ^i>v. 5 votkonnn ^""6 M!pluch zu sicUcn oelllnille»,, zu del auf den 12. Nu^mder l. ^., um 9 Uyr Hrut) an» ^eoidiieien l!iquldacl0l^s. unb Al'yalldlungslaMtzung so gewiß zu e>scheinen haben, als wiöngclis dlcsei-re, vlr Folgen des K, «l4 l,-. Ä. B. sich sell'st zu» zuichieil'eil Yadcl, wUl0e». ^,i.ln am ^5. August Isöl). Z. 1850. (3) ^-77^43. E d i l l. Von dem t. k. ^>ezirksgelichce Slric, wird de. ca»»t ^egcdeil, daß al^e ^elie, welche aus l)el> Vcc-l^iß der am 21. Fedluar l- ^. zu ^oline «nk Haus R>. 11 ueistoroenen ledige», Maria Koßmug einen ^lnspluch zu stellen reinleinen, zu dll au! "den 1l. November I. I., um 9 Uhr Fcül), hiergelichtb ange-ordneten ^ohanolungüiagsa^ung so gewch zu erscheinen yadln; als lvidligrnö dieselben die 3^lgen des §. 814 b. (Ä. -!ü. sich selbst zuzuschltidln haden würden. Stein am 22. August 1850. Z7I888. (2) Privat Unterricht in der sloveuischeu Sprache. Der ergebenst Gefertigte gibt sich die Ehre, hiermit anzuzeigen, daß er über Ersuchen von Seltc mehrerer Herren Beamten einen 2monat-lichen Privat- Lehrcurs der slovenischen Sprache eröffnen, und dieselbe wöchentlich 3 Mal (Montags, Mittwochs und Freitags) von tt bis 7 Uhr Nachmittags im Hörsaale der VN. Gymnasial - (Zlassc des Lalbacher Lyceal-OebäudcS in ihren Grundzu'gen, auf eine dem augenblicklichen Bedürfnisse ganz angemessene practlsche Wc,se vortragen wiro, wozu er leine höflichste Einladung macht. Das Honorar für die besoldeten ?. ^. Herren Beamten ist monatlich 2 st., für die un besoldeten I si. Der Anfang findet ohne frühere Anmeldung am 2. October (Mittwoch) l. I. Statt. I. Navratil Nicht zu übersehen. Zlvci Häuscr, wovon eines an der Triesttr-Straß?, das andere an dem angenehmsten Pla- tze der Stadt Laidach liegt, und welche zu jeder wie immer gearteten Speculation sich eignen, sind sammt Garten, Wiesen und Aeckern zu verkaufen. Auch ist in einem dieser Häuser die Bchanklocalität nebst Hof, Schupfe und Stallung zu Michaeli zu vergeben. Näheres ertheilt Jos. Babnigg, öffentlicher Agent in Laibach, Theatergasse Nr. 18. Z. 1832. (2) ^ Haus - Verkauf In der Gradischa - Vorstadt ist das Haus Nr. st beim Hauscigcnthümer daselbst zu erfahren, Z.^88«7^2) " Auf einem Landgute in Krain findet eine, der Landwirthschaft kundige, und in häuslichen Arbeiten erfahrne, solide, gesunde Person, mittleren Alters und von einiger Bildung, gegen Ueberhilfe der kränklichen Hausfrau im großen Hauswesen, Kost und Unterkunft und eine freundschaftliche Behandlung. Auskunft wird ertheilt in der Gradischa Nr. 37, nächst dem Ballhause. Z. 1877^(3) Licitation. Den 3. October werden am alten Markt Hs.-Nr. 18 im 3. Stock verschiedene volitirte Einrichtungsstücke, als: Hang-, Commod-, Eck-, Speisekästen und ein Secrctär, Sofa's, Pol-tron-Sessel, Tische und verschiedenes Andere gegen sogleich bare Bezahlung hintangegeben. Z. 19N8. (1) Satzer Hopfen. Gebrüder Tanzer, Hopfenhänd-lcr aus Böhmen, empfehlen sich mit bestem, neuen Saaker Hopfen zu den billigsten Preisen. Haben ihr ! Lager bel And. Neningin Laibach. Auch ist alldort sehr guter Esslg zu bekommen. Z. l838. (2) ' K. K. ausschließend P r i v i l eg i r t e s, v.d. Wiener med, Facllltät als der Gesundheit unschadl. befundenes Iahnreinigungsmittel, unter d?m Namen vom Zahn- und Augenarzt P. Pfeffermann. Diese Zahnpasta, »yclche „,it R^chc als das all^beste und bequemste ZahlN'einigungslm'ttel zu empfehlen ist, da e5 zur Fest,a,kelt des Zahuficisches wesentlich bnlrägt, so wie das ^ockeiwciden lind Herausfalle» der Zähne verhütet, mdem be, Anwendung dieser Zahnpasta der an d.n Zähnen haftende so schädliche Zahnst"'" beseitigt, und der Zahn stets weiß erhalten wird; so auch ist dieselbe für Seeleute und See-Reisende vom großen Vortheile, da dadurch der Sco.but oerhlittt wird. .»^ 'l chi./!. Der Gebrauch »st ganz einfach: eine gewöhnliche, mcht zn feste Zahnbürste in Wasscr getaucht, wird einige Mal über die Pasta grstnchcn, und damit die Z^hne geputzt Die Porzellan-Dose zu l fi. ,2 kr. reicht ein Jahr ans. ' ^^ Den Verkauf dieser Zahnpasta hat für das Krcnland Krain Herr Ioh. Paul Suppanrschltsch, Handelsmann in kaibach „eb?,, d<.„, Theater, iibeinommen. Z. 1792^ («) ^ ^ "^ -Anzeige. Das unterzeichnete Commissions-Bureau ist in den Stand gesetzt, Atten, welche bis spätestens den 20. October d. I. deßhalb in frankirtcn Briefen bci ihm anfragen (also das geringe Porto nicht schenen), cin nicht außer Ach/ zulassendes A„-erbietett ««entgeltlich zn machen, welches für den Anfragenden schon im nächsten Jahre ein jährliches Einkommen bis zu 10,000 Mark, oder viertausend Thaler Preußisch Court, zur Folge haben kann. Lübeck, im September I85U. ComnnsstonK > Bureau, Petri-Kirchhof Nr. 80s in Lübeck. Ja^nretniflttttflamitUl, unter t>?m Kamen Zahnpasta, 2. igoo. (l) Nr. lggg, E d i t t o. Per pane dell' I. R. Giudizio disi. di Sessana s'inviiano gli eredi legiuirai di Gioseüa Schwarz di IJrem ncl Ci-a&no.do-miciliato in CaSsle, cuoch , mortS Ji 12. Agoslo pp. nisiiiuarsi presso questa giudi-catura entro uu' anno dalla data del pit-sente Edilto, e a produrre la loro dichia-razione d'erede giuslificando quesla loro qualitä, in difetLo di che, si procedcia alia vendilazione dell» ereditä in concorsi di ¦coloro, die si saranno dichiarali eredi e alia nspetliva aggiudicazione, laporzione! diilla Massa chc non venue adita, o qua-lora nessuno si sia dlclnaraio erede,l'intieio osse eredilario averra avocato allo stato wmie eredila vacanie e gli eredi insinua-tisi dopo non conservcranno il loro dirilto 3l» credit a, che in quanto esso uon sia eia Pl>üscriUo. ])le [^ Giudizio dist. Sessana 12 Seltem- 790 Z. IWit. (1) Optische Anzeige von besonderem Wrrthe, für alle Brillen Bedürftige. Der Gefertigte erlaubt sich hiermit seine ergebenste Anzeige zu machen, daß er mit seinem großartigen, rühmlichst bekannten optische« Warenlager, eigeuen Fa brikat eö, hier angekommen ist. Besonders hat er die Ehre, einen jeden der Art Leidenden auf seine neuerfun denen Brillen- und Lorgnetten- Gläser «aus Flintglas" aufmerksam zu machen, welche genau dercchlnt und fein pcviskopisch geschliffen, so wie in allen Einfassungen zu haben sind. Das Herzählen der Eigenschaften dieser aus« gezeichneten Gläser ist überflüssig, da alle Brillenträger sich durch die Probe überzeugen können, daß ein solches Klarsehen mit dieser angenehmen Ruhe für das Auge noch nie empfunden ward. Nur diese Bemerkung fty erlaubt: man kann für jedes Auge um 3 bis 4 Nummern oder Grade schwächere, d. h. leichtere Gläser nehmen, als jene, die man seit Jahren gebrauchte, und der Effcct mit diesen schwächeren Gläsern wird weit dcfser und angenehmer styn, als mit den frühe: ren schärferen. Der natürliche Vortheil davon, eine geringere Konsumtion der Sehkraft, ist schon ein großer Gewinn. Theater-Perspective, Fernröhre, Feldstecher, mit echt achromatischen Gläsern, welche wegen ihrer Schärfe, starken Vergrößerung und hcllen Lichtes sehr zu empfehlen sind, wer yen bei großcr Auswahl zu äußerst billigen Preisen abgeqeben; so auch LvUpen, Mikroskope Lorgnetten (Stecher) :c. ?c. und noch viele andere in dieses Fach einschlagende Gegenstände. — Auch werden alle Reparaturen auf's Pünctlichste besorgt. Für die gegenwärtige Theater < Saison empfehle ich noch meine vortrefflichen Theater-perspective, die bei gvoßcr Auswahl zu den billigsten Preisen abgrgcbcn werden. Das Verkaufslocale befindet sich im 1)»'. Rudolf'schcn Haufe, v^ 5 vi^ dem Casino. Nosenthal, Opticus, Besitzer einer optischen Fabrik, vormals Firma: Carl Groß aus Wien. Z. 1885. (2) Eine renovirte, zum Betrieb im besten Zustande befindliche großartige Bräuerei in Schischka bei Laibach wild in Pacht gegen billige Beding-nissc überlassen. Ueber schriftliche und mündliche Anfragen, jedoch bei erster», portofrei, wird Auskunft ertheilt von Ignaz Paulitsch, k. k. Postmeister zu St, Oswald in Krain, oder auf der St. Peters-Vorstadt Haus Nr. 143 im ersten Stock hofseits. Im Verlage von I. Scheilile in Stuttgart erschien so eben, und kann durch alle Buchhandlungen bezogen werden: Die erstannlicheu Bücher des berühmten Arztes, Sehers- und Sch'cksals-Prophetcn: Zum. ersten Male vollständig herausgegeben und dem allgemeinen Verständnisse aufgeschlossen, 2 Bande. 2 si. 3U kr. (5. M. 3. l889. (2) Gs wied zne allgemeinen Kenntniß gebracht, daß in Folge der eingetretenen kurzen Tage, vom R. des künftigen Monatc October angefangen, der von Steinbrnck nach Agram täglich fahrende Ttellwagen, statt wie vorher mn 3 Uhr Nachmittags, nm « Nhr Früh von H t e i n b r ü ok nach A gram abfahren wird. Die Mbfahrtsstnnde von Agram nach HteinbrüH bleibt wie bis jetzt nm « Nhr Früh festgesetzt. Laibach den T8. September R8K« Z7i522. (I) Kundmachung. ^m 44. November tl. ^. erfolgt unwiderruflich «No 2^^^^^)^?(A "^ großen des Großyandkmgshauses D- Zinner ^ c0in^. m Wien, wodurch ausgespielt werden: Die vier Zinshäuser Nr. 45s, 453, 457,458 zu Baden bei Wien, Ablösung dafür H ^F^/. W H^I ^"lde» W. W. Durch HV,t8V Treffer sinb 3« gewinnen: fl. 200,000 als Realitäten - Haupttreffer, „ 12,000 durch 1 Nebentreffer, „ 70,000 durch ? detto pr. fl. 10,000, „ 35,000 durch 7 detto „ „ Z000, „ 17/500 durch 7 detto „ „ 2500, „ 12,600 durch 7 detto „ „ 1800, „ 9600 durch 8 detto „ „ l200, „ 7000 durch 7 detto „ „ 1000, die übrigeu 20,1^ Nebeutreffer machen Gewinne von st. 600, 300, 250, 100, 50, 40, 30, 25 :c. Lose sind in «aiback billigst z« habe«, bei m Ha«. delsmanue Z, i»»z». (i) Mehrere Wohnungen und einzelne Zimmer im Coliseum sind, vom Militärgebäudc gänzlich abgesondert, auf längere Zeit, oder auch nm monatsweise, und zwar mtt oder ohne Einrichtung zu vergeben, wobei bemerkt wird, daß nöthigcnfalls auch ein Stall sammt Wagen-Remise zu vermiethen ist. Mostmtfafi&aiis« Am 14. November d. J. Johann Bv. Wutsclter.