.M.74. 18M Äml86latl zm Laibacher Zeitung 31. März. Erkenntniß. Das, k. k. Landes« als Prcßgericht in Venedig hat w lingnxiario ^u^llilico per ^nciro« Klenr^Inni) lorinci, 8l2mpoi-m t<«r) ^nrinu, tipo^i^lia I(.'tter«iil>) siäx/^ 8. (^nrlo 10," das Ver» brechen der Majestätsbeleidigung nach § 63 St. G. und das Vergehen der Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Rcligionsgenossrnschaftcn nach § 302 St. G. begründet nnd hicmit daö Verbot der weiteren Verbreitung dieser Druckschriften verbunden. Venedig am 22. März 1865. ZZ. 4887, 5072. (lNU —I) Rr. 9l5 Kmtdlnachung. Vom dcm Landcs-?lusschusse des Herzog' thumcs Kram wird hiemit der Konkurs behufs der Verleihung dcr Theatcruntcrnehmung am landschaftlichen Theater in Laibach für die Saison I8t>5 auf ltttiU ausgeschrieben. Die Saison beginnt im Monate Septcm ber dcs laufenden und endet mit dem Palmsonn« tage deS kommenden Jahres. Der Unternehmer ist verpflichtet, ein den gerechten Ansprüchen des gebildeten Publikums entsprechendes Schal,', Lustspiel und Vaudeville, so wie Posse und Operette beizustellen, und alle aufzuführenden Stücke mit citier dezenten scenischen Ausstattung zur Darstellung zu bringen, daher derselbe für eine anständige Gai> derobe und, insoweit das vorhandene Scenarium nicht genügend wäre, auch für neue Dekorationen selbst zu sorgen hat. Dc-r Unternehmer trägt die Kosten der Beleuchtung des inneren und äußeren Schauplatzes, der Vorhallen, der Stiegen und Logen-aufgänge, so wic alle Auslagen für deren Rein» Haltung und für die bei seinen Vorstellungen aus öffentlichen SicherheitS- und Feucr-Rücksichten nothwendige Aufsicht. Nur bei Fcstvorstelluna.cn aus öffentlichen Rücksichten wird die Beleuchtung des äußeren Schauplatzes vom Thcaterfonde beigestellt. Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, für den Lokalarmensond im Laufe dcr> Saison eine ganze oder zwei halbe Bencsiz-Vorstellun-gen zu geben. Endlich ist derselbe gehalten, eine Kaution von achthu ndcrtGuldcn östcrr. Währ. in Baarcm odcr in öffentlichen Obligationen nach dem Tageskurse zu leisten, und sich im Uebrigcn nach den bestehenden Theatcrvorschrif-ten und Gesetzen zu benehmen. Dafür wird ihm: ») Die unentgeltliche Benützung der Buhne und dcr Garderobcznnmer zum Behufe theatralischer Vorstellungen. !i)Daö Recht, 6tt Sperrsitze im Parterre, so wic auch jene auf dcr Nobclgallerie, die vier Prosceniums-Logcn im l. und 2. Stocke, dcnm eine Theater-Loge im 2. Stocke zu vel miethen; ferner c) das Recht, für die Dauer dcr Unternehmung von durchreisenden Künstlern, welche ihre Vorstellungen oder Produktionen in Laibach gchen woUe^, die "blichen Entschädigungsper-zrntc zu verlangen oder sich mit ihnen ab-zuslndcn, endlich l!)da6 Nccht eingeräumt, im Theatcrgebäudc wälMid dcö (Zarnevalü wöchentlich einen masklttcil Nall zu gcb«n. Ueberdieß wird dem Unternehmer 7 „ „ Glaserarbcit detto 4 „ 14 „ „ Anstreichcrarvcit detto 18 „ 34 „ zusammen . . . 428 ft. 8«> kr. veranschlagt sind, und der Bauplan, die Ko- , stenüberschläge und Lizitationsbcdingnisse bei diesem Vezirksamte eingesehen werden können. K. k. Bezirksamt Kronau 22. März 18ll5,. (ll>5).-l) Nr. 38«. K u l! d m a ch u It g der Verthei lung der Elisabeth Frei in von Salvay'schen Armenstiftnngs-Interessen für den erstell Semester des Solarjahres !8it5t. Für dcn ersten Semester deö Solarjahrco I8ii5> sind die Elisabeth Freiin von Salvay'schen Armcnstiftungs-Interessen pr. «