Laibacher Seituna. ^« »H. Freitag am 3«. April »OH». Die «nbaelier ^eituna" erscheint, mit Ä».',lahme der Slmn- und ^llertage, t^,Iich , u,id s^ct sii,!l„!t den V.ila^cn im Comptoir ganzjährig IN ff., hall'jährig 5 fl., mit ,t'7e,iil'an^ im (^invtc'ir ^an^ähri« 'treu,r eme Spaltenzeile odcr d.u Raum derselben, für'ein-tr., fnr zweimalige 4 kr., für dreiu.aligc 5 lr. (5. M. Inscratc bis 12 Zeilm l ft. für 3 Wal einzuschalten. Memtlicher Theil <^>m 25. April 1850 wild in der k, k. Hof-lmd Staalsdruckerci in Wiri, das Xl.VIl. Stück des allgemeinen Rcichsgcsctz- und Regierungsblattes, lind zwar vorläufig bloß in dcr dlutfchcn Allein- dann der magyarisch.-dcutschen Doppclausgabe ausgegeben Und versendet werden. Dasselbe enthält »inter Nr. ill. Den Erlaß des Ministers des Cultus und Unterrichts vom 29. März 1850, wodurch die für die übrigen österreichischen Universitäten mit Mi-nistcrial-Erlaß vom 10. März 1850 (XXXlll. Stück des Ncichsgesctzblattes vom Jahre 1850 Nr. 117) eingeführten Universitäts ? Zeugnisse auch nn dcr Pcsther Universität eingeführt werden. Ar. ilö. Die Verordnung des Ministers des Cultus und Untcrrihts vom 31. März l8W, betreffend die Aufhebung dcr Directorcn und die Erncnnnng der Dccane und des Rectors an der Universität zu Pesth. Außerdem wird ebenfalls am 25. April 1850 ^"s Xl.ll. Stück des allgemeinen Rcichßgesetz- und Regierungsblattes, welches a», l«. April 1850 vor-^Nlsia l'loß in der deutschen Allemausgddc erschienen ist, minmrhr auck in der i ta l ie n i j ch. d c u t sch en ^oppelausgabe ausgegeben und versendet werden. Dasselbe enthält unter -^ i:!9. Das kaiserliche Patent vom 12. April 1850, wodurch die Verfassung für die reichsunmittelbare Stadt Triest erlassen und verkündet wird. Wien, den 24. April 1850. Vom k. k. Redactions.-Bureau des allgemeinen Nnchsgesetz- und Regierungsblattes. " llevun terth änig ster Vortrag des Milli. st'rß des Cultus und Unterrichts, Grasen Thu n, über die mit den katholischen Bischösen wegen Regelung dcr kirchlichen Angelegenheiten gepsio. genen Verhandlungen. (Schluß.) Das Kirchengcsctz verordnet, daß zu Besetzung erledigter Pfarren ein Concurs ausgeschrieben, und b'e Befähigung dcr Veweiber durch dazu bestellte ^laminatorcn geprüft werde. Diese zweckmäßige Maß. legcl ward in Oesterreich von der politischen Gesetz-2«bung gänzlich in ihren Bereich gezogen. Staatsverordnungcn regelten die Art und Weise kl Prüfung, so wie die Verbindlichkeit, sich dcrsel. ^ zn unterziehen, und die Zeit für welche die mit lsolg bestandene Prüfung Geltung hatte; vom l"ate waren die Professoren dcr theologischen Lehr- ^sialt als Examinatoren aufgestellt, nur der Exa- . '^tor aus der Dogmatik blieb dem Bisckofe zu . ^kr Auswahl überlassen , an die Landesregierung ^e man sich um Dispens von der Concursprüsung °u wenden. ^> Die versammelten Bischöfe haben das Recht, ^ .Befähigung zur Uebung der Scclsorge zu beul-U>^"' ^' geistliche Gewalt in Anspruch genommen, . die Staatsgewalt kann ihr im Hinblick auf §. 2 feg ^^'böchsten Patentes vom 4. März 1849 die-^ "echt nicht streitig machen. Allein auch für den vvl^ '? ^ ""' Wichtigkeit, daß die Befähigung tine """", "clche als Pfarrer wirkensollen, aus iweckmäßige Weise geprüft werde; die Regierung muß wünschen, daß in dieser Beziehung in den verschiedenen Diöcesen ein gleichmäßiger Vorgang beobachtet werde. Sie muß wissen, welche Bürgschaft für die Befähigung der Seelsorger durch die Ei,lricl> tu»g der Loncuröprü'funss geboten ist, um beurtheilen zn können, in wie weit und unter welchen Bedin^ gongen sie ihnen ihrerseits in Beziehung auf die Schule, das Armenwcscn und die Vhcangelsgcnhciten Func.-tionen übertragen kann, derc» Vcrbiildling mit dem geistlichen Amte für den Staat, wie für die Kirche wünschcnswcrth ist. Die Regierung Euerer Majestät darf und muß daher das Verlangen stellen, daß die über die Concurs.-Prüfungen zu erlassenden Verfügungen, b»uor sic in Ausführung kommen, zu ihrer Kenntniß gebracht werden, damit sie das, was sie von ihrem Stand puncte ans wünschen muß, in Anregung bringen, und auf allfälligc Schwierigkeiten aufmerksam machen könne. Die versammelten Bischöfe haben »icl't verkannt, daß die für die Pf^rr-Concursprüfuiig bisher geltenden Anordnungen vieles Zweckmäßige cnt-halten, und daß es nothwendig sey überall, wo nicht ausnahmswck'e Verhältnisse eine Ausnahme begründen, ein übereinstimmendes Verfahren zu beobachten. Deßhalb haben sie sich über folgende Bestimmungen geciniget: »Die Pfarr.-Concursplüfung soll in jeder Diö-ccsc jährlich zum wenigsten einmal und zwar münd. lich und schriftlich vorgenommen werden." ,>Gegenstände dieser Prüfung sind: 1.Dogmatik. 2. Erläuterung der heiligen Schrift nach dcr Vl^ gata. 3, Moral und Pastoral sammt ^iturgik mit vorherrschend practischer Richtung. <. Kirchenrccht. 5. Vollständiger Entwurf "«d theilwcisl Ausarbei-tling einer Prcdigt. «. Mündlicher Lortrag. 7. Ka. tcchese." „3lir Erlangung jedes Amtes selbstständigcr Seelsorgc ist erforderlich, daß dcrBewcrberdiePfarr.-Concursprüsung mit gutem Erfolge bestanden habe." „In wie fern für Canonicate, mit welchen zwar die Verpflichtung zur Scclsorge, aber kein sclbststän-digcs Scelsorgsamt verbunden ist, die Pfarr (5on cursprüfung nothwendig sey, bleibt dem Ermessen des Diöccsan.'Bischofcs überlassen." „Zur Psarr-Concursprüfling sollen nur Solcbc zugelasscn werden, welche seit wenigstens drei Jahren die Besugniß zur Verwaltung der Seelsorge erlangt haben." Die Eoncursprüsnng hat in dg in Gen,äß.-hcit der diesem allerunterthänigsten Vortrage entwickelten Ansichten zu erledigen. Wien, am 7. April 1850. Thun. Ueber diesen Vortrag crfloß folgende allerhöchste Entschließung -. Zum Vollzug der durch §. 2 des Patentes vom 4. März I8ll) der katholischen Kirche verbürgte!, Rechte, genehmige Ich über Antrag Meines Ministers des Cultus mW Unterrichtes und auf Eiiir^-then Meines Ministerrathes für alle Kronländcr Meines Reiches, für welche jenes Patent crflossen ist, nachstehende Bestimmungen i §. 1. Sowohl den Bischöfen, als den ihnen unterstehenden Gläubigen steht es srei, sich in geistlichen Angelegenheiten an den Papst zll wende», und die Entscheidungen und Anordnungen des Pap. stes zu empfangen, ohne dabci an eine vorläufige Zustimmung dcr weltlichen Behörden gebunden zu seyn. §. 2. Den katholislcn Bischöfen steht eö frei, über Gegenstände ihrer Amtsgewalt und innerhalb der Gränzen derselben an ihren Elcrus und ihre Gemcindcn, ohne vorläufige Genehmigung der Staatsbehörde, Ermahnungen «ind Anordnungen zu erlas, sen; sie hab^n jedoch von ihren Erlässen, in so fcr^ ne sie äußere Wirkungen nach sich ziehen, oder öffentlich kund gemacht werden sollen, gleichzeitig den Negierungöbchördcn, in deren Bereich die Kundmachung erfolgen, oder die Anwendung geschehen soll, Abschriften mitzutheilen. §. 3. Die Verordnungen, durch welche die Kir-chcngewalt bisher gehindert war, Kirchenstrafcn, die aus bürgerliche Rechte leine Rückwirkung üoen. zu verhängen, werden außer Kraft gesetzt. §. 4. Dcr geistlichen Gewalt steht das Rechl zn, Jene, welche die Kirchenämtcr nicht dcr übernommenen Verpflichtung gemäß verwalten, in der dlirch das Kirchcngcsctz bestimmten Form zu suspen-diren oder abzusetzen und sie der mit dem Amte vcr bundenen Einkünfte verlustig zu erklären. 5- l>. Zur Durchführung des Erkenntnisses kann die Mitwirkung der Staatsbehörden in Anspruch genommen werden, wenn denselben der ordnungs mäßige Vorgang der geistlichen Behörde durch Mittheilung del Untersuchungsactcn nachgewiesen wird. §. 6. Mit der Durchführung dieser Bestimmungen ist Mein Minister des Cultus und Unterrichtes beauftragt. Meine Behörden sind anzuweisen, daß, wenn eil, katholischer Geistlicher seine Stellung und die ihm in derselben für kirchliche Zwecke zustehenden Befugnisse zu anderen Zwecken in der Art mißbraucht, daß seine Entfernung von« Amte für nothwendig erkannt wird, sie sich deßhalb vorerst mit seinen kirchlichen Vorgesetzten ins Einvernehmen setzen. Den Gerichtsbehörden ist zu verordnen, daß, wenn ein katholischer Geistlicher wegen Verbrechen oder Vergehen verurtheilt wird, dein Bischöfe die Vcrhandlungsacten auf sein Verlangen mitgetheilt werden. In der Mir zustehenden Ernennung dcr Bischöfe erkenne Ich ein von Meinen erlauchten Vorfahren überkommenes Recht, welches Ich gewissenhaft zum Heile und zum Frommen der Kirche und des Reiches auszuüben gedenke. Um bei der Auswahl der Person das Beste der Kirche zu wahren, werde Ich stcts geneigt seyn, bei Besetzung von Bisthümern, wie dieß auch bisher in Uebung war, den Rath von Bischöfen, und namentlich von Bischöfen der Kirchcnprovinz, in welcher das Bisthum erlediget ist, zu hören. Ueber die bei Ausübung dcr landessürstlichen Rcchte in Betreff der Besetzung geistlicher Aemter und Pfründen zu beobachtende Form hat Mein Minister des Cultus lind Unterrichtes Mir die geeigneten Anträge zu erstatten. Zur Durchführung der von der Versammlung der Bischöfe in Betreff der Bedingung zur Erlangung von Domherrnstcllen, dcr Doniiccll.ir-Canoni. cate, dann in Betreff der Wahlcapitcl zn Olmütz und Salzburg beschlossenen Maßregeln sind die Bischöfe, in so weit Meine Regierung dazu mitzuwir. kcn berufen ist. kräftigst zu unterstützen. Die vollständige Durchführung der von der Versammlung der Bischöfe über die Pfarr-Coucurs-Prüiling getroffenen Bestimmungen soll, unter dem Vorbehalte, daß dieselben nicht ohne mit der Re. gierung gepflogene Rücksprache abgeändert werden, rein Hinderniß finden; jedoch soll dort, wo, und i» so weit, als jene Beschlüsse nicht zur Richtschnur genommen werden, bei der Pfarr-Concurs-Prüfung iwch den bisherigen Anordnungen vorgc. gangen werden. Ich genehmige, daß eö jedem Bischöfe frei stc. heu soll, den Gottesdienst i>, seiner Diöcese im Sin-nc dcr von der Versammlung dcr Bischöfe gefaßten Beschlüsse zu ordnen und zu leiten. Meine Behörden sind anzuweisen, auf Grundlage dcr bestehenden Gesetze darüber zu wachen, daß an Orten, wo die katholische Bevölkerung die Mehrzahl bildet, die Feier der Sonn- und katholifchcn Festtage nicht durch geräuschvolle Arbeiten oder durch öffentlichen Handelsbetiieb gestört wcrdc. Im Uebligcn nclimc Ich den Inhalt der Mir vorgelegten Eingaben der Versammlung dcr Bischöfe zur Kenntniß, und ermächtigte Meinen Mi^ instcr des Cultus und Unterrichtes, solche m Gemäßheit dcr i„ diesem Vortrage entwickelten Ansichten zu erledigen. Ueber die noch unerledigten Fragen sind Mir die geeigneten Antrage mit thunlichcr Beschleunigung zu erstatten, und insoferne ein Einvcr. nehmen mit dem päpstlichen Stuhle nothwendig ist, sind hiezu die nöthigen Vorbereitungen und Einleitungen zu treffen. Dieses Einvernehmen wird sich auch auf die Regelung dcs Einflusses zu erstrecken haben, der Meiner Regierung gewahrt werden muß, lim von geistlichen Aemtern und Pfründen im Allgemeinen Männer fern zu haltcn, welche die bürgerliche Ordnung gefährden könnten. Wien am 18. April »850. Frau; Joseph. Veränderungen in der k. f. Armee Beförderungen: General-Major Samuel Graf Gyulai v. Maros-Ncmcth und Nadaska, zum Fcldmarschall Lieutenant und Divisionär beim 12. Armee-Corps in Siebenbürgen; — Oberst Friedrich Heller, vom Gcncral-Quarticrmeisterstabe, zum General-Major und Br" gadier beim 3. Armee-Corps in Böhmen; Ingenieur, Ovcrst Lazarus Mamula, Truppen-Brigade-Comman dant in Ragusa und Cattaro, zum General-Major mit Belaffnng des aufhabenden Commando's in Dal-matien; Oberst Martin Signorini, Commandant des 3. Feldjäger-Bataillons, zum General - Major und Bo'gadicr beim 13. Armee Corps in Ungarn; Oberst Valentin Edler von Sicbeneichcr, Commandant des Feld-Artillerie-Regiments Kaiser Franz Joseph Nr. I, zum General Major, mit Vorbehalt des Ranges für seine Vormänner, und Artillerie Inspector in Verona; Oberstlieutenant Joseph Neszniczck, vom 2. Banal-Gränz.Regimente Nr. 1i , zum 2. Obersten im Re-gimcnte; — Oberstlieutenant Joseph von Dürfeld, Commandant dcs 2. Feldjäger-Bataillons, zum Obersten in demselben; Oberstlieutenant Ignaz Edler v. Döpsncr, Director dcr Feuergewchr-Fabrik in Wien, zum Obersten in dieser Verwendung; — Major Ca-jetan Nagy dc Galantha, von Prinz Wasa Infant. Nr. <)0 , zum Oberstlieutenant und Commandanten des ncucrrichtctcn l. Sanitäts-Bataillons; — Major Ludwig Böhcim v. Heldcnsinn, vom ausgelösten 2. steirrmark. Schützen-Bataillon, zum Oberstlieutenant, mit Belaffung als Interims - Commandant des 6. Fcldjägcr.-Bataillons; Major Friedrich Freiherr von Kuliner, vom Oguliner Gränz - Regimente Nr. 3, zum Oberstlieutenant beim Brooder Giänz-Regimente Nr. 7; Major Anton Gößmann, Commandant des 13. Feldjäger-Bataillons, zum Oberstlieutenant und Commandanten des 23. Jäger-Bataillons; Haupl-inann Gustav Freiherr von Epielmann, von Prinz Wasa Infanterie Nr. ao, zum Major im Nea> mente; Hauptmann Ferdinand Herites, vom l. Szekler Gränz-Infanterie.-Reg'incntc Nr. l-l, zum überzähligen Major mit dermaliger Belastung in seiner Verwendung als Bezirks. Commissär zu Udvar-hely; Hauptmann Hugo Schupp, vom 13. Feldjäger-Bataillon, zum Major und Commandanten des 13-, dann Hauptmann Franz Schöbet, vom l2 Feldjäger-Bataillon, zum Major und Commandanten dcs ,". Fcldjägcr-Bl'tlNllons. Politische Nachrichten O c st e r r e i ch. Ncustadtl in Ulttcrkraiu, 23. Ap^' !VI Nicht allein an anderen Orten, sondern alill) l)icr herrscht yrusie Noth an kleineren Münzgattungc", ja sogar an M ü n z sch einen, was auf den allgemeinen Verkehr sehr hemmend einwirkt, und eine Theuerung der nothwendigsten Lcbcnsartikcl immer mehr und m,hr herbeiführt. Obwohl hier bereits eine k. k. Sammlungsc.isse besteht, so findet sich dicscldc aus, dein Publicum unbekannten Gründen bisher nicht bestimmt, dasselbe dlirch Verwechslung von Bam-' Noten in Scheidemünze, oder wenigstens in Münz' scheinen zu befriedige», und so den Verkehr zu erleich-tern. — Eine schnelle A bhilsc in diesem nicl't unbedeutenden Orte und in desscn Umgebung, be» dcr erwähnten Gcldnoih, erscheint dringend nothwendig ; denn der Mangel an kleinem Gelde wird »u^ noch immer größer, dcr Verkehr gehemmt und die Theuerung erhöht, wenn dem Uebelstandc durch Acl' wcchslung bei der Sammlungöcasse nicht bald abg^' holfen wird; da dieselbe durch Einsammlung ^/ Stcucrn und Abgaben dem Verkehre auch »och d>c hier wenigen cursirenden Münzschcine enlz"'l)t "»' dcr L.indeseasse einsendet, anstatt sie unter d" blicum zu bringen. .„ ., ^.. Installation des Gratz, am 22. Aprll. Die ^ ' ^ Oberlandesgerichtes hat in den S"len der Burg Statt gesunden. Schon am ^rtage war zu d.e- scn.Ende der angekommen; er empfmg "^ '" dc„ ^rm.ttags- stunden den Gemeinderath und das Gmmum der Advocaten, .. ^, ^.« Aus dem Prcßburgcr Dlstricte, 21. Avril Die Verlängerung dcs Eimvechslungstermins 5cr Ein» und Zweiguldcn-Noten auf sechs Monate w^r, w"s man so sagt, ein »tiefgefühltes" Bedürft „iß. ich wüßte nicht, wie wir, wäre der frühere Status beibehalten worden, uns aus dem Chaos gerettet hätten, denn unsere Münzschcinc werden eben auch immcl seltener, und dcr Wucher greift damit stark 443 um sich. Wer doch nur gleich ein »Hausmittel," aber ein durchgreifendes, erfände, derart Wucher hin tanzn-halten, oenn ich glaube, wenn im Aligenblicke 2,'> Billionen Zwanziger und Sechser geplagt werden könnten, würden sie wie ein Tropfen im Meere vcr-schwinden. In den Weinbergen der Prcßburger Stadt und Umgebung soll viel Silber, ja sogar Kupfer, Welches voriges Jahr vor einer etwaigen Invasion gesichert ward, verborgen liegen. Welcher unserer Legislativen findet die Wünschelruthe, um diese Schatze, diese Todten, hervorzuzaubern...? —Preß-bürg ist gegenwärtig der Ehre theilhaftig, den Reichs-Primas von Sczitousky zu beherbergen; am Samstag Früh kam er mittelst Dampfschiff von Gran hiehcr, und wurde von dem Domcapitel der übrigen Stadt- und Landgeistlichkcit und den Behörden empfangen; die Lehrer mit der Schuljugend hatten Spalier gcbildet, und unter Glockengeläute zog der Kirchcnfürst in sein Palais. Gestern hielt er früh eine »Jubiläums Prozession" ab, der eine ungcmcme Nolkszahl beiwohnte; heute ward von ihm in der Domkirche der Firmungsact vorgenommen, und Alles strömte herbei, sich demselben zu unterziehen. Der Primas ist ein ziemlich bejahrter, aber robuster Mann von ehrwürdigem Aussehen; seine Popularität ist eine seltene. — Ucbermorgcn geht eine Deputation der Stadt Preßburg nach Wien, um den Feldzcugmeistcrn Haynau und Iellachich das prachtvoll angefertigte Ehrcnbürgerrcchtsdiplom zu überreichen. P e st h. Ein mit Eisenbahnschlevpern beladenes Schiff aus Eichenholz, ist in Pcsth am 20. Morgens durch ein hart anfahrendes Dampfschiff beinahe mitten auf dem Strom untergegangen; kaum hatten die Schiffleutc Zeit, es bis an's Pesther Ufer zu bringen, wo es dennoch gänzlich untersank. Dreiviertel des Werthes der getauchten Ware ist bei der Azicnda versichert. Man beschäftigt sich nun, was möglich, zu retten. Deut s ch l a n d Neuerdings M'icht eine grauenhafte Mordthat in München vicl von sich sprechen. Am 19. April !and man die Witwe Macher! in ihrcr Stube todt "") dem Boden liegen. Die Unglückliche wlnde, ^ die gerichtliche Obduction erwies, zuvor erhcnkt l">d dann erst auf den Boden gelegt, wo man >'e, den Oberleib innerhalb, die Füße außerhalb der "'hlirschwelle gekehrt mit einem weißleinenen Lap-pen zugedeckt fand. Oben am Thü'rstocke ward ein "ferner Haken sichtbar, der noch nicht lange hin.-Zugeschlagen zu seyn schien, und woran ohne Zwei->el die arme Frau zuvor ausgckilüftft worden war "^ Thäter werden ihre eigene Tochter und deren Geliebter bezeichnet! Beide sind bereits gesanglich eingezogen. Die,>N. M. Z." knüpft an die Mitthei. l""g dieser grauenhaften That traurige Bemerkungen über die Entsittlichung dcs Volkes. Die „Deutsche Reform« vom 22. d. meldet "'it gesperrter Schrift: »Gestern Abend fand im Schlosse zu Bettevue im Bciscyn Sr. Majestät des Bönigs ein Ministcrrath St^tt, an welchem auch ber General v. 3lado>vitz, welcher zu diesem Zwecke aus Erfurt gekommen war, Theil nahm. Wir er-^hren, daß die Staatsregicrung sich dasür cntschie. «" habe, eine Unterbrechung der Sitzungen dcs purler Parlamentes nicht eintreten, sondern die einseifn noch vorliegenden Arbeiten zunächst zur lledigung kommen zu lassen." Die sonderbare Fas-^g des letzten Passus ist so elastisch, daß sich da-^lUcr wohl mehr als cine Nichtvcrtagung dcs Par-"l"tnls verbirgt. . Demselben Journale zu Folge bestätigt es sich, ""die schwebenden Differenzen zwischen dcrStaats-s.^klung und einem Theile dcs Episcopats voraus-^^lich im Anschlüsse an die von den in Köln zu sck^ ^mfcrenz versammelten Bischöfe gefaßten Be-y ^^e zu ei„er baldigen befriedigenden Lösung kom- ^' werden. h^ Der Prinz Ferdinand von Sardinien, Herzog jst" Genua, Bräutigam der Prinzessin Elisabeth, tz: /" ^^- d. Früh in Dresden angekommen. Die t^ ""6 dcr Ehe wird am 22. April, Nachmit-lvktb ^"" ^^' '" ^" kathol. Hostirche vollzogen D ii n c m a r k Kopenhagen, l7. April. Das Schreibe,, dcs Klüsers von Rußland an unsern König, in so freundschaftlicher Wcisc mitgetheilt, erregt die allgemeine Aufmerksamkeit; doch kann noch nichts Bestimmtes über dessen Inhalt mitgetheilt werden. Man versucht jedoch mit diesem Schreiben die freundliche Aufnahme und die heute Abend gegönnte, Audienz d.s Grafen Otto Rantz^u in Zusammenhang zu bringen. Italic n In Rom (Kl. April) hieß es, daß das römi-sche Municipium aufgelöst werden und jede Section nun wieder ein abgesondertes Dicasterium unter dem Vorsitze eines Prälaten bilden soll. -- Die Frage, ob in Rom die französischen Wachen beibehalten, oder durch päpstliche ersetzt werden sollen, war noch nicht entschieden. — Eine Korrespondenz dcs »Na.-tionalc" spricht von eincr Differenz zwischen dem Papst und dem Eardinal Antonclli, in deren Folge letztercr auf seine Demission antrug, welche jedoch die auswärtigen Minister nicht zulassen wollten Am 1«. wurde der französische Kommandant mit seinem Gencralstabe beim heil. Vatcr zum Fußkusse zuge. lassen. Aus Rom vom 18. d. wird gemeldet, daß die Wachtpost/n im Vatican abwechselnd von dem sran. zösischen und päpstlichen Militär bezogen werden. — In den Sälen dcs Fürsten Borghcse versammelte sich am 17. Abends die Elite der römischen Gesellschaft, um die Rückkehr des Papstes festlich zu begehen. Außer den Eardinälcn, den Mitgliedern dcs diplomatischen Eorps und verschiedenen Generälen und Officicren der sranzösischen Garnison folgten auch vicle römische, Patricier - und fremde Familien der an sie ergangcncn Einladung. Das Fcst begann mit eincr musikalischen Akadenuc, und endete mit einem glänzenden Balle, welcher bls Morgens um ! Uhr dauerte. U u jj l a n d. Auö Ka lisch, 19. April, schreibt man dem „E. Bl.:« Es ist gewiß, daß Rußland bei snncn gewaltigen Rüstungen im Königreiche Polen cin bc-sondcrcs Augenmerk auf Frankreich richtet, wo es den Ausbruch cincr neuen Revolution noch vor den Wahlen erwartet. Die Ossiciere unserer Garnen unterhalten sich vielseitig von dem bevorstehc,.dcn Feldzuge nach F.a.'kreich, und d>e Kosaken traumcn schon von reichcr Beute. — Wie zu crw.ntcn stand, war die Reise des Fürsten von Warschau nach St. Petersburg in dieser Zeit der Kriegsgerichte von sehr kurzer Dauer, denn derselbe ist bereits wieder in Warschau angekommen. Daß der Kaiscr den Fürsten nur wegen cims wichtigen Auftrages zu sich berufen hat, dieß steht wohl außer Zweifel, — Auch Fürst Schcrbatow ist nach vollendeter Mission in Wien durch Warschau nach Petersburg gereist, und cs gibt reisende Generale und Flügel-Adjutanten zwischen Warschau und St. Petersburg mehr denn jc. — Aon dem Wassenplatzc Polen sind zwei bekannte Generäle, wahrscheinlich auf längere Zeit, oder vielleicht für immer abgetreten, nämlich die General-Lieutenants Grabbe, hier noch in sehr gutem Andenken, und Saß. Der »Agr. Ztg." vom 2 l. April wird von der bosnischen Gränze unterm 19. April gemeldet: In meinem letzten Berichte vom 12. d. M theilte ich Ihnen die Nachricht mit, daß Nowi und Priedor von den Insurgenten beseht wurden. Diese Nachricht muß ich bctreff Pricdor dahin berichtigen, daß Pnc-dor von den Insurgenten am 9. nicht besetzt, sondern bloß die darin befindlichen vezirlichen Truppen auf gefordert worden sind, abzuziehen und die Feste zu übergeben, welcher Aufforderung jedoch kein Gehör geschenkt wurde. Priedor mit Gewalt zu nehmen, hi,zu sind die Insurgenten nicht entschlossen, denn Priedor ist sowohl seiner Lage als auch der darin befindlichen gutgesinnten Vezirlichen wegen nicht so leicht einzunehmen, zudem wäre der Angriff der Insurgenten auch ein zu gewagtes Spiel, weil Banjaluka von Priedor "lcht weit entfernt ist, allwo eine bedeutende Macht k. Truppen sich versammelte, die in kurzer Zeit den Vezirlichen zu Hilfe eilen würde. Priedor wurde demnach aufgegeben, und die Insurgenten sind ohne weiteren Versuch von dort entlassen worden. Gleichzeitig berichte ich Ihnen, daß am 12. d. M. die Insurgenten zu Vranograöa bald handgemein wurden, wozu dic Auswahl und Beköstigung jener Pandurcn Anlaß gab, die die Lan.. dcsgränze zu überwachen haben, weil jedes an der L>>ndesgränze naheliegende Schloß nach Verhältniß der Entfernung eines Schlosses vom anderen eine Anzahl Panduren zu unterhalten hat, die von den Tmt'en und der Raja beköstigt werden sollen. Obwohl die Beköstigung und die Zahl der Panduren nur sehr gering ist, da jedes Schloß höchstens 1«—20 Mann zu unterhalten hat, der Lohn eines Pandurcn jährlich nur fünfzig Zwanziger beträgt, so wollten einige Türken diese Last der armen Raja ganz aufbürden, nur Türken zu Pandurcn wählen, und die Raja noch mehr drücken; allein einige Türken der Insurgentcnschaar dachten menschlicher, machten derartige Vorschläge, die Niemanden zu schwer fallen würden, indem sie die ganze Last gemeinschaftlich tragen und auch einen Theil aus der Na ja zu Pan-duren wählen wollten. Ein heftiger Wortwechsel entspann sich, cs wurde zu den Waffen gegriffen, doch darauf durch mehrere alte Türken, die den streitenden Parteien die Billigkeit des letzteren Vorschlages auseinandersetzten, die Ruhe wieder hergestellt, und der Beschluß gefaßt, daß die Lasten gemeinschaftlich ge-tragen werden. Osmllllij'chcs Ncich. Im verflossenen Jahre hat sich der Fall ereign net, daß cin vornelimer Türke gewaltsam in die Wohnung der Gebrüder Zaja, welche als österreichische Staatsbürger in dieser Stadt das Schneider-handwerk betrieben, eindrang und beim Beschauen mchrcrer fertiger Kleider dieselben mißhandelte. Auf die darüber geschehene Anzeige des k. öster. Vicecon-snlates an die k. Internunciatur zu Eonstantinopcl erwirkte die letztere einen Beschl dcs Vezirs an den Gouverneur zu Scutari, dem zu Folge dieser arger-liche Vorfall entschuldigt, und den Beschädigten, welche mittlerweile n.ich Ealonich übeisiedclt hatten, ein Schadenersatz von 4500 Piaster,, zuerkannt, und wirklich ausbezahlt wurde. Wir berichten ditse glän» zendc Genugthuung als einen Beweis, daß auch hier zu Lande die Heiligkeit des Hausrechtes der öster. Staatsbürger die gerechte Anerkennung findet. Neues und Neuestes. - Wien, 25. April. Die seit vorgestern ein« geleiteten Anmeldungen zur Wahl cincs neucn Ge-mcindcrathes sind auch heute in geringer Zahl ge-wcscn, und cs gibt sich allenthalben eine traurige Apathie sür das politische Leben kund, welche besonders im Innern der Stadt zu seyn scheint. — Die provisorischen Gesetze, welche die neue Iustizverfassung bedingen, sind sämmtlich in Angriff genommen und theils vollendet, theils der Vollendung nahe. Das Ministerium wird die Entwürfe dieser prov. Gesetze nach ihrem völligen Abschlüsse und vorausgegangener nochmaliger umsichtiger Berathung mit besonderen Vortragen ungesäumt der Sanction Sr. Majestät dcs Kaisers zuführen. — Sämmtliche Minister sollen dem Vernehmen nach am I. Juni, als dem Tage, an welchem die neucn Gerichte in's Leben treten, mit verschiedenen Orden dccorirt werden. Telegraph i sch e Depeschen. — Paris, 22. April. Die Legislative hat das Deportations Gesetz angenommen und dessen letzte Lesung Statt gefunden. Fünperccntige Ncntc 89 Fr. 2U Ecnt., drcipercentige 55 Fr. 55 Cent. — Berlin, 28. April. Preußen wird den von Oesterreich projcctirtcn Eongreß deutscher Staaten Bevollmächtigter unbcschickt lassen. Die Erfurter Vcrsammlung dürfte bereits nächstens vertagt werden. Verantwortlicher Herauöaeber und Verleger: Ig« 'Al. v. Kleinmayr. Juliana;nr FmöaHerSeitmm. Teleftraphischer <5ours-Vevicht der Staatöpapicre vom 25. April 1850. Staatsschllldvttschn'il'lmgm z» 5 pCt. (in EM.) 92 7/l«l detto .. 4 1V2 „ .. . «I.'»/« Darlehen »lit Verlosnnq v. I. 1«3l>. fnr 250 fl. 27N Wim.Stabt-Vanw-Obl. zu 2 1/> ptV. (in (5M.) .'i0 Bank-Actien, vr. Stuck 1072 in C. M. ^lcticn der Kaiser Ferdinands-Nordbah» zu 1000 fi. <>>'. M.......!0!)0 st. in (5. M. ^letien der Bndlveie! ^in^Gmnndücr Balm 5» 250 fi. (i. M.......22ir., Oüld. 117 3/^ Uso. ssranliurt a.M., fur «20 ss. siidd. ^>r- tins-Währ. i>» 2^ 1/2 si. ssns,, 0>!!lld. 1 l7 ('>. 3 H'l'ouat. (Ym,m, siir ^00 ncuc Picmmit. i!irc, ft'illd. 1 !i« Vf. 2 Mmiat. Ha,»l'ur(i, fnr 100 Th.ilcr Vanc^ Nthl. 17^l ^ M. 2 M^nat. ^linduu, fnr 1 Psiind Stlrlin^ Gnld.» l l-.'»^ ^ Ml,'»at. Mailand, fur .100 5>stcrnich. i!ir.', O.ild. l 0,'. l/2 2 Mo,iat. Warscill., fnr :i00 Frans.,,, . Ould. 1 :il» l/^ O. 2 Mon^t. Pari'l''l,'r „ .... «,.10 l».2l» S>,'i!v^ra!»c.1.'» Fricd»ichi?dV'r ,..... — !>.:l2 Pr.nß, D'or,,' „ . . . . — <»,40 (^ill^. EovennngS „ . . . . — 1<.45» Ruß. I»N'"ial ,.....!>.:;« «>.:z7 Dl'ppi.' „ . . . . ^ :l) Die Gasthaus ztoealitnt zu Nlttcrschjschka Nr. 77, all dcr Klaqcn-fllrter Straße, ist gcgen fthr billiqe Be din^lnsse stündlich zu verkaufen o0cr zu verpachten. Das Nähere beim Hauscigenthumcr daselbst zu erfragen. H. 7ttU. (l) Eine Wiese von secks Joch Unisang, in ttntev-Noslnvach, ist auf ftchs Jahre zu velpachtcn cdcr sogleich zu verkaufen. Ferners ist eine Wohnung nebst einem Magazin in Ober-schischka, Gut Grudenbrunn, zu vermicthcn. Dlis Nähere bei der Eigenthü'mcrin in Grubcnbrunn. Z. 782. (l) Erster Marktbesuch. Iwirncrjcugcrnuo Grah> verwellt nur bis zur Marktshalstezeit, und empfiehlt sein Lager von allen Gattungen M aschinen -, Näh - u Stri ck-Zwirn bester Qualität; dann echte II()8l;N8lolI(;, ^<)8lH«l(Ioll, ulld (Vln^r HlO88l;n ^il8n