mkmt Taablatt. Redaction und Expedition: Bahnhosgasse Sir. 16. P . . _ PrLnumeration«Preise: ' , , „ _ „ Insertion SPreise: Ein- . „ _. , ’vSä Nr. 113. Samstag, 17. Mm 1879.—12. Jahrg." Mit ber dost: GanziShr. fl. 18. ,eigen Bi» 6 Zeilen 20 fr. ^ Die austro-türkische Convention. DaS längst erwartete „Wunderkind", dessen Geburt zu wiederholten malen signalisiert wurde, hat endlich das Licht der Welt erblickt, es erhielt beim Taufakte, bei welchem die Fürsten Gortschakoff und Bismarck Pathenstelle vertraten, den Namen: «Austro-türkische Convention." Auch wir beeilten uns, den deutschen Text dieses Schriftstückes unserem Leserkreise mitzutheilen. Dieses jüngste Kind der diplomatischen Laune des Grafen Andrassy zog bereits die Aufmerksamkeit der in- und ausländischen Journale auf sich, und erfährt dasselbe theils bei-, iheils abfällige Beurtheilung. . Offizielle und offiziöse Blätter konstatieren, Ö» Neues, Ueberraschendes in dieser Convention "'cht enthalten sei; daß die Türkei Oesterreich gegenüber den Berliner Vertrag und die hieraus Oesterreich erwachsenen Rechte neuerlich anerkannt yaoe; fcafc 00n einer Annexion der occupierten Provinzen keine Rede; daß die Fortdauer der «ouveränetätsrechte des Sultans ausdrücklich nicht anerkannt worden sei; daß die Einnahmen aus den occupierten Provinzen zur Bedeckung des Er-fondernisses dieser Provinzen werden verwendet werden; daß die projektierte Besetzung Novibazars durch, österreichische Truppen Vonseite der Pforte gebilligt, daß durch diese Convention der Berliner Vertrag nicht alteriert und die Occupation erst dann aushören werde, wenn Oesterreich-Ungarn von Bosnien aus nicht mehr beunruhigt werde, wenn wir nicht mehr dem Uebertritte von christlichen und muselmanischen Flüchtlingen ausgesetzt faib, deren Ernährung wir aus Humanitätsgründen nicht von uns weisen können; wenn Mnhamedaner und Christen in Einigkeit leben können; wenn die Türkei stark genug sein wird, nicht nur ihren übrigen Besitz, sondern auch diese sowie die Erhaltung des neuen politischen Zustandes — welches Ziel Europa bei seinem Beschlüsse leitete — auf sich zu nehmen; wenn endlich die Türkei im stände sein wird, nicht nur uns die gebrachten Opfer zu ersetzen, sondern auch die Gewähr zu bieten, daß der Zustand, den wir bis dahin in Bosnien und der Herzegowina geschaffen hätten, sich unter ihrer Herrschaft nicht verschlechtern wird. Unabhängige inländische Journale beklagen: daß an Stelle der erwarteten Annexion Bosniens und der Herzegowina die weitere Occupation ausgesprochen und contrahiert; daß durch diese Convention die Ehre Oesterreichs preisgegeben wurde; daß Oesterreich durch dieses Übereinkommen eine Demüthigung erfuhr; daß Oesterreich zur Leistung von Gendarmendiensten in den occupierten Provinzen vernrtheilt wurde; daß die Publication dieser Convention einen üblen Eindruck machte. Der Wiener Korrespondent der „Allg. Ztg." berichtet, daß der erste Eindruck, welchen die Veröffentlichung der Convention zufolge hat, ein günstiger war, und ein mühsam zu staube gebrachter, ruhiger, staatsmämiischer Erwägung entstammender Vertrag eingehender Studien bedarf. Die austro-türkische Convention hat die Occupationsgegner nicht in Schrecken und die Occupationsanhänger nicht in Begeisterung versetzt. Täuschung erfuhren jene Politiker, die an Stelle der Convention die Annexion erwarteten; sie finden die Convention zu mager, das Erreichte zu gering. Der nüchterne Politiker jedoch möge erwägen, daß Graf Andrassy bei Abschluß der Convention sich im Rahmen des Berliner Vertrages bewegen mußte und über die gesteckten Ziele nicht hinausschießen durfte. Die Politik des Grafen Andrassy konnte und durfte den Weg des Schwindels, der Abenteuerlichkeit und Gewalt nicht Einschlägen. Nach Ansicht des erwähnten Korrespondenten hat Oesterreich in der türkischen Frage erreicht, was anständigerweise erreicht werden konnte. Erhaltung des Friedens und gute Nachbarschaft waren die Leitsterne des österreichisch-ungarischen Reichskanzlers. Maßgebend bei Abschluß der Convention war, daß zwischen Serbien und Montenegro ein mächtiger Keil eingeschoben werden müsse, um Ruhe und Ordnung im Interesse Europa's und Oesterreichs zunächst zu schaffen. Im widrigen Falle ist es Sache Oesterreichs, ein Terrain zu gewinnen, von welchem aus es den Friedensstörern ein „donnerndes" Halt zurusen und in den Gang der Ereignisse activ entgleisen kann. Vorläufig also dürfen auf Grund des Berliner Vertrages die Souveränetätsrechte des SultanL in den occupierten Provinzen nicht beeinträchtiget und beschränkt werden. Schließlich ist zu bedenken, daß Oesterreich-Ungarn, falls die Wieder-Uebergabe der occupierten Provinzen vonfeite Oesterreichs an die Pforte erfolgen sollte, die volle Entschädigung der ausgelaufenen Kosten von der Türkei zu fordern hätte. Europa kann vorläufig volle Befriedigung darin finden, daß zwei Provinzen unter Zufriedenheit deren Bevölkerung von einer europäischen Großmacht — von Oesterreich-Ungarn — gut verwaltet und für den Fortbestand des europäischen Friedens Garantien geboten werden. Das Institut der Steuerexecutoreu. Freiherr von Pretis beantwortete in der 459. Sitzung des Abgeordnetenhauses die an den Finanzminister gerichtete Interpellation (Frage) des krainischen Abgeordneten Pfeifer und Genoffen: ,,I.) Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhen das Institut der Steuerexecutoren und deren Bezüge? 2.) Ist die k. k. Finanz-Verwaltung geneigt, bei der Steuereintreibung auf die wirtschaftliche» Erträgnisperioden mehr Rücksicht zu nehmen und in jener Art der Steuereintreibung eine Erleichterung Eintreten zu lassen? eventuell 3.) ist die k. k. Regierung geneigt, unter Aufhebung des Instituts der Steuerexecutoren ein für die Steuerträger minder kostspieliges Execn-tivnsverfahren gesetzlich zu normieren?" wie folgt: Ieuisseton. Margarethe Ferner. Erzählung von Walter Stahl. (Fortsetzung.) So vergingen Wochen, und eines Tages, nachdem längst das Geständnis gegenseitiger Liebe zwischen ihnen ausgetauscht und Anna's ängstliche Besorgnisse wegen des Standesunterschiedes jedesmal seitens des Geliebten mit heißen Schwüren unverbrüchlicher Treue beschwichtigt worden waren, nahm er Abschied, um, wie er sagte, alles mit seinen Eltern zu ordnen. „Eher entsage ich den Vorzügen meines Standes, als unserer Liebe," hatte er gesagt, und bas arme vertrauende Kind hatte ihm geglaubt. M, er hatte das schüchterne Täubchen mit süß-Ichrneichelndem Liebeston an sich zu locken gewußt, es gekommen, sein Köpfchen an seine Brust F drücken, und dann hatte er ihm die Flügel ge« Wochen; — „die weiße Rose" war geknickt! Tage und Wochen vergingen, und Anna's Wangen wurden bleicher; Monate verrannen — nur wenige, und die Nachbarn fingen an zu flüstern. Noch einige Monate weiter, und in dem sonst so friedlichen Pächterhause hatte das Unglück seinen Wohnsitz aufgeschlagen. Die ältere Schwester war zurückgekehrt, und wie sah es jetzt in dem Hause aus, das sie als ein glückliches verlassen? In dem einen Zimmer lag die geliebte Mutter als Leiche; sie hatte ihres Kindes Schande nicht überleben können, — es hatte ihr das Herz gebrochen! In einem anderen Zimmer lag dies arme Kind, die junge Mutter selbst, in ihren Armen einen Säugling haltend. Alles überwältigender Schmerz erfaßte die Unglückliche, und doch durfte sie sich diesem nicht hingeben, denn sie war es, deren neue Pflicht darin bestand, die beklagenswerthe Schwester aufzurichten — ach, und war dies möglich? Gibt es nicht ein Herzweh, das jeder Tröstung spottet? Die theure Mutter wurde zur Ruhe bestattet. Der alte, nun so einsame Vater war zum zitternden Greise geworden durch diese Schicksalsschläge. Wer an dem Pachthause vorbeischritt, konnte ihn häufig vor seiner Thür sitzen sehen, voll lautlosen Schmerzes in die Ferne starrend. Der Zusammenhang der Gedanken war ihm verloren gegangen in dem furchtbaren Sturm, der über seinem braven Haupte losgebrochen. Nach einiger Zeit durchschritt die stillen Räume des Pächterhauses eine bleiche Gestalt, die den Ihrigen nur um so theurer geworden um all' des Schmerzes willen. Ihre Brüder fluchten ihrem Verführer — aber liebten die Schwester nicht weniger. Die letztere tadelte im Herzen beide, doch gehörte ihr Mitleid der Unglücklichen, und Haß und bitteres Rachegefühl gegen den Mann, der so viel Elend über sie alle gebracht, schlugen tief Wurzel in ihrem Herzen. Eines Tages — es war der lieblichste Tag, den jener Sommer aufzuweisen hatte — wurde das arme Opfer vermißt. Ihr Kind schlief ruhig in seiner Wiege, sie aber, die Unglückliche und doch noch so heiß Geliebte, war fort. Mit welch' namenloser Angst erfüllte es das Schwesterherz, als sie unter dem Kopfkissen der Vermißten all' deren wunderbar schönes blondes Haar fand, sorgfältig in ein Papier gesteckt. Dann alle ihre Briefe — seine Briefe, deren Schrift fast ausgelöscht durch ihre Thränen; ein schlichter Ring» „Die Executionsmaßregeln, welche zur Einbringung der Steuerrückstände gegenwärtig zur Anwendung gelangen, gründen sich auf die für die einzelnen Kronländer zu verschiedenen Zeiten erlassenen Patente und gesetzlich kundgemachten Instructionen und bestehen in der Mahnung, der Mobilarpfändung und Feilbietung, der Sequestration und Realexecution. Der erste Grad der Exemtion, die Mahnung, welcher in früherer Zeit durch das k. k. Militär vollzogen worden ist, wurde seit dem Jahre 1860 wegen der Unzulänglichkeit der für diese Zwecke zur Verfügung gestellten Militärmannschaft mit wenigen Ausnahmen durch sogenannte Zivilstrafboten in Ausführung gebracht. Die vielfachen Unzukömmlichkeiten, die sich hiebei sowol für die Behörden als für die Steuerträger ergeben haben und die hauptsächlich darin ihren Grund hatten, daß bei der nur zeitweisen Verwendung solcher Strafboten die Gewinnung vollkommen geeigneter und verläßlicher Persönlichkeiten sehr erschwert war, daß weiter zu den späteren Executionsmaßregeln der Mobilarpfändung und Feilbietung, dann Sequestration wieder fallweise andere Personen, in der Regel Beamte der Bezirkshauptmannschaften, Amtsdiener rc. bestellt, infolge dessen diese Funktionäre ihrem eigentlichen Berufe durch längere Zeit zum Nachtheile des Dienstes entzogen werden mutzten, haben mich bestimmt, für die Durchführung der bezeichnten Executionsmaßregeln vertragmäßig mit Borbehalt der Kündigung dauernd aufgenommene beeidete Organe der Steuerexecutoren zu bestellen. Jnbetreff der zweiten Frage kann ich nur darauf Hinweisen, daß der Zeitpunkt der Anwendung der Executionsmaßregeln zur Einbringung der Steuerrückstände durch die Bestimmung des § 4 des Gesetzes vom 9. März 1870 normiert ist, wonach die Steuerschuldigkeit, wenn sie binnen vier Wochen nach dem Einzahlungstermine nicht abgestattet ist, sammt den bis zum Zahlungstage entfallenden Verzugszinsen nach Ablauf dieser Frist sofort mittelst des vorgeschriebenen Zwangsverfahrens einzubringen ist, wenn nicht ein Gesuch um Steuernachlaß oder Nachwartung vorliegt und von der politischen Behörde für gesetzlich begründet erkannt wird. Die stricte Durchführung dieses Gesetzes ist für die Einbringung der in den Finanzgesetzen präliminierten Steuererträgnisse und die Erhaltung der Ordnung im Staatshaushalte ein Gebot der Notwendigkeit; dies schließt jedoch nicht aus, daß hiebei die Erhaltung der Steuerkraft stets sorgfältig im Auge behalten werde, die Bezirkshauptmannschaften sind diesfalls angewiesen, die periodisch einlangenden Steuerrückstandsausweise vor Anordnung der Durchführung des ersten ExecutionsgradeS genau durchzusehen und sich die Ueberzeugung zu verschaffen, ob mittlerweile einem oder dem anderen Rückständner eine Zufristuug ertheilt worden ist, in welchem Falle die zugefristeten Beträge von der Exemtion ausgeschlossen bleiben; ebenso wird in diesen Ausweisen bei jenen Steuerrückständueru, die sich infolge von erlittenen Elementarunfällen oder aus einem anderen gesetzlichen Titel um die Erwirkung eines Nachlasses oder einer Zufristung gemeldet haben, worüber die Entscheidung der kompetenten Behörde noch im Zuge ist, die Höhe des nach dem Ermessen des Bezirkshauptmannes von der Execution einstweilen auszuschließenden Betrages ersichtlich gemacht. In Fällen, in welchen gegen die Ausfertigung des Executions-Vollzugsauftrages Bedenken obwalten und eine allgemeine und theilweise Zufristung durch die Verhältnisse geboten erscheint, sind die Bezirkshauptmannschaften angewiesen, an die Finanz-Landesbehörden Bericht zu erstatten. So wurde namentlich für Krain die Ermächtigung ertheilt, Zufristungen für ganze Gruppen von Steuerrückständnern zu ertheilen. Es werden demnach alle jene Erleichterungen, welche in lokalen oder persönlichen Verhältnissen ihre Begründung haben, insoweit sie mit der Aufrechthaltung der Ordnung im Staatshaushalte vereinbarlich sind, schon gegenwärtig gewährt. Dagegen kann der Umstand, daß Mahnungen wegen Steuerrückständen im Betrage von Kreuzern erfolgen, sowie die Durchführung von Realexecutionen nicht sprechen, da auch die sehr zahlreichen geringen Steuerschuldigkeiten eingebracht werden müssen, Real-Executionen aber nur nach wiederholten langen Zufristungen und in der Regel nur dann platzgreifen, wenn die Realität überschuldet ist, bei weiteren Zufristungen dem Staate die gesetzlichen Vorzugsrechte verloren gingen und dem Grundbesitzer nicht selten auch aus eigenem Verschulden nicht zu helfen ist. Daß bei Realexecutionen, welche jedoch in den seltensten Füllen vom Aerar geführt werden und bei denen sich dieses zur Sicherung seiner Steuer oder Gebührensorderungen nur als Mitbieter betheiligt, Realitäten vom Aerar um verhältnismäßig geringe Preise erstanden wurden, ist dort, wo die Abwesenheit von Käufer« nicht auf einer Verabredung beruht, für den Exemten nur von Vorthcil, weil die Finanzverwaltung die erstandene Realität dem früheren Eigenthümer gegen Erlag der schuldigen Steuersumme jederzeit zurückzustellen geneigt ist. Uebrigens ist bei Fixierung des Erstehungspreises die exequierte Forderung cum sua causa mitbestimmend, und kann ich bezüglich des in der Interpellation erwähnten Falles, daß die auf 1130 fl. geschätzte Realität des Michael Wuntaric von Verhovskavas, welche für das Aerar bei der dritten executiven Feilbietung um 2 fl. erstanden wurde, auf Grund vorliegender Acten nur bemerken, daß die Forderungen des Aerars und GrundentlastnngsfondS, welche unbestritten das Vorzugsrecht genossen, sammt Kosten 378 fl. 63 kr. betrugen, sonach die Realität nicht um 2 fl., sondern reell um den Forderungsbetrag per 378 fl. 63 kr. erstanden wurde, gegen dessen Erlag die Realität dem Schuldner vom Aerar anstandslos wieder rück-gestellt worden wäre. Nach dieser Darstellung dürfte wol nicht verkannt werden, daß von einem stärkeren Anziehen der Steuerschraube dort nicht die Rede sein kann, wo es sich um die Herstellung und Erhaltung der Ordnung durch Anwendung der bestehenden Gesetze unter zulässiger Schonung wahrhaft berücksichtigungswürdiger Steuerträger handelt. Die dritte Anfrage geht von der irrigen Voraussetzung aus, daß durch das Institut der Steuerexecutoren das Executiousverfahren verteuert wurde. Die Gebühr für die execntive Mahnung ist auf Grund der allerhöchsten Entschließung vom 26. Mai 1853 mit täglich 3 kr. Conventionsmünze (gegenwärtig 5 kr.) bestimmt, nach Ablauf von sieben Tagen hat eine Verdoppelung derselben platzzugreifen. Diese Gebühr trifft denselben nur für so viele Tage, als der Rückstand nicht getilgt wird; berichtigt der Rück-ständner beispielsweise seinen Steuerrückstand noch am ersten Tage sofort nach erhaltener Mahnung, so hat er auch die Mahngebühr nur für einen Tag mit 5 kr. zu entrichten. Es beruht daher die Angabe in der Motivierung der Interpellation, daß vom Steuerträger, bevor noch der erste Exe-cutiousgrad verhängt ist, nebst sechs Perzent Verzugszinsen an Mahngebühr 1 fl. 5 kr. eingehoben werden, auf einem Jrrthume; auch treffen die Verzugszinsen nach § 1 des Gesetzes vom 9teu März 1870 nur jene Steuerträger, deren ordentliche Steuergebühr sammt Steuerzuschlägen für das ganze Jahr 55 fl. übersteigt; von der Leistung des Obdachs und der Mittagskost sind die Steuerrückstündner bei der Vollziehung der Mahnung durch die Steuerexecutoren gänzlich enthoben. Durch das Institut der Steuerexecutoren ist somit durchaus keine Erhöhung der deu zu exequiereuden Rückständner treffenden Kosten geschaffen, sondern eine wesentliche Erleichterung insofern erzielt worden, als bei Vollzug der Mahnung durch das Fortsetzung in der Beilage. den er ihr gegeben, außer dem kleinen Schatz ihres übrigen Schmuckes. Ein Haararmband, einige einfache Ringe, Geburtstagsgeschenke ihrer Brüder und ein Korallenhalsband, das ihr früher so schön gestanden. O, die Qual jenes furchtbaren Tages — wer vermag sie zu schildern! Die Brüder und Nachbarn suchten nach der Verlornen, die Schwester konnte nicht mit, denn das kleine unschuldige Wesen im Hause nahm ja all' ihre Zeit, all’ ihre Sorge in Anspruch. Sie verbrachte die Stunden in emer Art von Betäubung, mechanisch sich aufraffend, wenn das Kind ihrer bedurfte, und ebenso wieder in einen Zustand dumpfen Hinbrütens zurücksinkend. Zuletzt nahte eine Menge dem Pachthofe — sie legte das Kind hin und eilte in wilder Hast hinaus; der vorderste der Männer hielt einen Strohut mit blauem Bande in den Händen — mehr sah sie nicht, denn eine wohlthätige Ohnmacht umfing sie und entriß sie auf einige Stunden der furchtbaren Gegenwart. Als sie später wieder zu sich kam, erzählte man ihr die traurige Thatsache, wie man jenen Hut an dem Ufer des Flusses, der in der Nähe des Dorfes Wellenthal vorüberfließt, gefunden. Den Körper hatte man bis dahin noch nicht, und vermuthete man, daß er an irgend einer anderen Stelle des Ufers angeschwemmt werden würde, da der Strom dort gerade sehr wild und reißend ist; vielleicht auch war er noch weiter hinaus und ins Meer getragen worden." „Also ertrunken ist sie, und gerade dort?" fragte die Gräfin, indem Todesblässe ihr Antlitz bedeckte; „in Wellenthal. Da, wo der Gras seine Villa gebaut hat und wo unserer Erna Geburtstag gefeiert werden soll? Wie traurig! Ich wollte, ich hätte die Geschichte gar nicht gehört!" „Sie wünschten sie zu hören, Frau Gräfin," war Lina's ruhige Antwort. „Nun wohl, ja," eutgegnete Gräfin Wellen, „erzählen Sie nur zu Ende." „Ich bin zu Ende." „Und wurde der Körper gefunden?" „Ja, nach drei Tagen fand man ihn. — Ein brauner Stein auf dem Kirchhofe oben außerhalb des Dorfes Wellenthal deutet die Stelle an, wo man sie gebettet. Sie selbst sahen das Grab, Frau Gräfin. — „Anna Birgfeld" ist die Inschrift des Steines, und mit Blumen geschmückt ist der kleine Hügel." „Das Grab Ihrer Schwester, Lina?" fragte die Gräfin. „Ja, sie war meine Schwester," entgegnete diese, und Thränen entströmten ihren Augen. „Und jener schändliche Edelmann, hörtet Ihr je wieder von ihm? Sein Vergehen wäre kaum mit seiitem Leben zu sühnen gewesen, kennt Ihr ihn?" „Meine Brüder kennen ihn," versetzte Lina chaudernd; „doch er ist reich und vornehm, und ie sind arm und gering; und dennoch," fuhr sie ort, ihre dunklen Augen aufschlagend, „Gott ist gerecht!" „Und was ist aus dem Kinde Ihrer Schwester geworden?" „Auch das ist mir genommen. Gott hat es zurückgefordert. Es folgte schon nach kurzer Zeit seiner Mutter und schlummert an deren Seite unter dem braunen Stein." Viertes Kapitel. Die Geburtstagsfeier. In Wellenthal begann ein reges Leben. Tapezierer, Gärtner und alle möglichen sonstigen Handwerker hatten vollauf zu thun. Beilage zum „Laibacher Tagvlatt" Nr. 113 vom 17. Mai 1879. Militär den Executen auch die Beistellung des Obdachs, der Mittagskost für die Exemtions-Mannschaft obliegt. Das Institut der dauernd bestellten Steuerexecutoren hat sich nach den bisher gemachten Wahrnehmungen bewährt; dessen Aufhebung würde bei den bestehenden Execntiv-normen keine Erleichterung des einzelnen Steuerträgers zur Folge haben, wol aber uachtheilig auf das Interesse der Gesammtheit wirken. Schließlich kann ich nur bemerken, daß ich die Notwendigkeit einer einheitlichen Executionsordnnng für sämmtliche Kronländer nicht verkenne, daß aber die Verfassung derselben durch die eilten maßgebenden Einfluß übenden einzelnen Steuergesetze, deren Aenderung durch die im hohen Hause im Jahre 1876 eiugebrachten und in Verhandlung stehenden Gesetzentwürfe angestrebt wurde, bedingt ist, daher erst nach deren Reform in An-9riff zu nehmen sein dürfte." Ueber das Programm der „112" sagt die Berliner „Nationalzeitung": „Das Programm der „112" beginnt mit der Bemerkung, es bedürfe des fortschrittlichen weiteren Ausbaues des Verfassungswerkes und der Verwirklichung »jo mancher" noch unausgeführter Prinzipien der Staatsgrundgesetze im Sinne der politischen und konfessionellen Freiheit. Die Regierung müsse im Institutionellen Einvernehmen mit der Volksver-rretung Vorgehen. Das sind Allgemeinheiten, die jede -Partei unterschreiben kann, welche überhaupt an Institutionellen Staatsform festhält. Dann rop beklagt, daß die lange Dauer der politischen stampfe die Zeit geraubt habe, für die Wohlfahrt oer Staatsbürger in erwünschtem Maße thätig zu CI*>- »Und doch sind es in erster Linie die volkswirtschaftlichen Fragen, welche eine gründliche und wohlwollende Berathuug immer dringender erheischen. Den wirthschastlichen Verhältnissen wird eine stetige Sorgfalt zuzuwenden sein, um, so wert die Gesetzgebung es vermag, die Hebung und Entwicklung derselben nachhaltig zu unterstützen " Damit ist schlechthin nichts Positives gesagt; die Floskeln und Redewendungen sind aber genau dieselben, deren sich bei uns (in Deutschland) diejenigen Parteien bedienen, welche die liberale Gesetzgebung bekämpfen. Unsere (preußische) Partei der selbständigen Handwerker oder die Vereine, welche in Breslau, in Stettin die Wahlen liberaler Abgeordneten bekämpft haben, können sich diesen Theil des Programms der österreichischen Fortschrittspartei aneignen. Vinn folgen einzelne bestimmtere Desiderien, die sich aber zum Theil Eines Tages wurde Elise nach der neuen Villa geschickt, da das Ankleidezimmer der Gräfin deeoriert werden sollte und es dazu der Anordnungen der geschickten Kammerzofe bedurfte. Lina und die kleine Eomtefse fuhren mit, und da letztere durch die Fahrt schläfrig geworden, wurde sogleich nach ihrer Ankunft in Wellenthal aufs eiligste ein Bettcheu hergerichtet, worin sie alsbald süß entschlummerte. Lina durchging nun die Gemächer der Villa, wo fast alles noch in ziemlich bunter Unordnung umherstand. Hier ein Sopha aus Rosenholz, dessen halb abgeloste Verpackung einen Ueberzug von urschrothem Atlas dnrchblicken ließ, und dort ein herrlicher Flügel für die Frau Gräfin. In einem anderen Zimmer ein prächtiges Schaukelpferd für den jungen Grafen Waldemar, welche sich augenblicklich bei feiner Großmutter befand, jedoch mit dieser zum Geburtstagsfeste feines Schwesterchens iu feilten Eltern zurückerwartet wurde. In einem dritten Zimmer stand eine reich vergoldete Wiege ll} Form einer Muschel — mit einem Worte, so ®lele neue und prächtige Sachen, daß sie kaum ^uszuzühlen waren. Lina ging achtlos an all' den Herrlichkeiten vorüber, immer weiter, bis sie an Cltt großes Voroerzimmer im zweiten Stock in das Kleinliche verlieren. Eine Revision der Gewerbe-Ordnung soll dem Kleingewerbe aufhelfen; Aeuderungen in der Steuergesetzgebung sollen die Bildung von Productiv-Geuosseufchaften erleichtern; für fachgewerbliche Sehrschuten und für Semndärbahnen wird ein gutes Wort eingelegt, Schutzzölle im Vorübergehen als etwas Selbstverständliches hingestellt und den Agrariern in folgender Weife der Mund geschmiert: „In besonders hervorragender Weise verlangen unter den gegenwärtigen Verhältnissen die landwirthschaft-licheu Interessen die eingehendste Berücksichtigung, umsomehr, als das Gedeihen der Agrikultur für das gesammte Wirtschaftsleben des Staates von entscheidender Bedeutung, ja in vielfacher Beziehung die Grundlage des ganzen wirthschastlichen Organismus ist." Die Gesetzgebung über Sparkassen und Kreditgenossenschaften soll auf die Kreditbedürfnisse der ländlichen Bevölkerung die gebührende Rücksicht nehmen; wie das zu machen sei, scheinen die Urheber des Programms nicht weiter in Erwägung gezogen zu haben. Wenn das Programm irgendwo in Deutschland erschienen wäre, kein Mensch würde ahnen, daß es von einer liberalen, einer fortschrittlichen Partei ausgeht." Tagesneuigkeiten. — Zum Wehrgesetze. Das Abgeordnetenhaus nahm folgende Resolution an: „Die Regierung wird aufgefordert, mit der zu Beginn der nächsten Reichsrathssession zu gewärtigenden Vorlage, betreffend das Wehrgesetz, gleichzeitig in Ausführung und entsprechender Erweiterung der Bestimmungen des § 55 des Wehrgesetzes den Entwurf eines Gesetzes einzubringen, durch welches die Verpflichtung zur Entrichtung der Militärtaxe, das Ausmaß, dann die Art der Einhebung, der Verwaltung und der Verwendung dieser Taxe bei Feststellung der dreifachen Widmung derselben, und zwar: a) für die Aufbesserung der Jnvalidenbersorgung; b) für die Versorgung der Witwen und Waisen von Gagisten und Mannschaften des stehenden Heeres (Kriegsmarine) und der Landwehr, welche vor dem Feinde gefallen oder infolge von Verwundungen oder von Kriegsstrapazcn gestorben sind; c) für die Unterstützung der hilfsbedürftigen Angehörigen von im Falle einer Mobilisierung zur activen Dienstleistung eingerückten, dauernd beurlaubten Reservemännern, Ersatzreservisten und Landwehrmännern, geregelt werden soll." — Zur Grund steuerreg ul ierungS-frage. Der Abg. Dr. Heiisberg und Genossen interpellierten den Finanzminister wegen gewisser bei gelangte. Es war dies zum Schlafgemach für den Grafen und seine Gemahlin bestimmt. Lina trat an ein Fenster und blickte hinaus, als gerade Elise ins Zimmer trat. „Seht her!" rief jene erregt, „dies ist das Wasser — uttd dort — gerade dort ist die Stelle." Elise blickte ihr erstaunt ins Gesicht, doch Lina fuhr fort: „Dort, wo die Weiden sich am Ufer längs ziehen, fand man ihren Hut, dort muß sie den Tod gesucht habe»." „O, sagt das ums Himmels willen nicht unserer gnädigen Frau," rief Elise erschreckt aus. „Sie ist so ängstlich und vielleicht auch ein wenig abergläubisch." „Ach, ich wollte, er sähe sie", fuhr Lina in leisem nachdenklichen Tone fort, als fei ihr Elife's Gegenwart ganz entfallen!, — „ich wollte, sie erschiene ihm eines Nachts im Traume mit emporgestreckten Armen, ihr schönes blondes Haar in nassen Strähnen über die Schultern fallend. O, der Anblick ihres lieblichen Antlitzes müßte ihn zu Stein verwandeln und ihr süßer Gesang ihn anlocken, wie der Gesang der Loreley, welcher die Lauscher ins Verderben zieht." „Lina Birgfeld, was schwatzt Ihr für Zeug, Kind, kommt zur Besinnung. Von wem sprecht den Grundsteuer - Regulierungskommissionen beobachteter Vorgänge, durch welche deu Vertretern der Steuerträger ein nicht gerechtfertigtes, herabsetzendes Mißtrauen gezeigt wird. Der Finanzminister Freiherr v. Pretis beantwortete diese Interpellation dahin, er habe an die Präsidien der Landeskommissionen einen Erlaß gerichtet, worin die erstereu aufgefordert werden, kein Mittel unversucht zu lassen, um die Deputierten zur eifrigen Mitwirkung zu bestimmen. Weiters habe er die Präsidien der Landeskommissionen ermächtigt, im Bedarfsfalle die als Mitglieder der Bezirksschätzungskommissionen fungierenden Staatsbeamten von dieser Function zu entheben und au Stelle derselben Grundstenerträger zu berufen. In der Interpellation wird hervorgehoben, daß sich jeder Einschätzungsdeputierte uuunterbrochen durch drei Wochen an der Einschätzung zu betheiligen habe und daß ihm das festgesetzte Pauschale nur im Falle einer ununterbrochenen Mitwirkung auszufolgen sei. Es besteht — sagt der Minister — keine Vorschrift, welche die Einschätzungsdepntierten zu einer ununterbrochenen Thätigkeit in der angeführten Dauer verpflichtet oder dieselben hindern würde, zu jeder beliebigen Zeit in den Wohnort zurückzukehreu. Wol aber habe ich, um die mit dem Zu- und Abreisen der Deputationsmitglieder verbundenen Kosten zu ermäßigen, angeordnet, daß die Fahrkosten für die Rückreise in den Wohnort nur bei voller Einhaltung eines dreiwöchentlichen Arbeitsturnus zu vergüten sind. Wenn das Ausmaß dieser Vergütung als zu gering bemessen bezeichnet wird, so will ich nicht in Abrede stellen, daß dieselbe in einzelnen Bezirken künftighin nicht mehr in jener bedeutende» Höhe gewährt werden wird, in welcher sie bisher in Anspruch genommen wurde. Die den Deputierten zu-kommenden Beträge wurden mit Berücksichtigung der Verhältnisse in den einzelnen Ländern und nach dem Durchschnitte der bisher geleisteten Vergütung ermittelt. Wenn befürchtet wird, daß das Arbeitspensum von 300 Parzellen per Tag zu hoch gegriffen fei und auf das Einschätznngsgefchäft nach-theilig einwirken werde, so mache ich darauf aufmerksam, daß schon im verflossenen Jahre, somit vor der Wirksamkeit des eine Beschleunigung der Arbeiten bezweckenden Gesetzes vom 6. April 1879, in den meisten Bezirken ein solches Arbeitspensum nahezu erreicht, in vielen Bezirken weit überschritten wurde. — Aus dem czechischen Lager. Julius Gregr entwarf im Jungczechenklub die Grundzüge eines Ausgleichs mit den Deutschen. Die staatsrechtliche Frage soll prinzipiell ausgeschlossen werden. Die von ihm gemachten Vorschläge sind: Vollständige Absonderung nationaler Bezirke; im Ihr denn eigentlich? Vergeht Ihr denn ganz, daß Ihr Euch in unseres gnädigen Herrn Grafen Zimmer befindet, der so edel und gut ist und keinem Würmchen ein Leid zufügen würde!" Lina entgegnete nichts in Worten, jedoch streifte Elise ein so sonderbarer Blick, daß diese unwillkürlich einige Schritte zurücktrat; daun verließ Lina mit einem kurzen, harten Auflachen das Zimmer, um nach dem schlummernden Kinde zu sehen. „Ich fürchte mich wahrlich vor dem Mädchen", sagte Elise, indem sie der Bonne nachblickte. „Ich kann es eigentlich nicht recht begreifen, daß die Gräfin sie hier behält, denn mir scheint sie nicht richtig im Kopf zu sein; der Verlust ihrer Schwester scheint nachtheilig aus ihren GemüthSzustaud gewirkt zu haben. Es ist allerdings hart, wenn so ein armes Mädchen in schändlicher Weise betrogen wird, dennoch ist es kaum etwas Außergewöhnliches, sondern passiert täglich und wird sich wiederholen, so lange die Welt steht, wie Sünde und Schande und Elend sich forterbt von Generation auf Generation." So ungefähr war Elisens Monolog. (Fortsetzung folgt.) Landtage wäre eine deutsche und eine czechische Curie zu organisiere» mit voller Autonomie innerhalb ihrer Nationalität; in den Czechenbezirken soll die interne Anitssprache die czechische sein; demgemäß wären in den oberen Instanzen besondere czechische Senate zu creieren; Errichtung einer czcchischen Universität und Berücksichtigung der czechische» Nationalität bei den Staatsdvtationen. — Strafprozeßordnung für Liechtenstein. Der soeben versammelte Landtag des Fürstenthnnis Liechtenstein hat diesmal einen wichtigen Gegenstand zu berathen, nämlich die Einführung eines neue», auf dem Prinzipe der Oeffent-lichkeit und Mündlichkeit sowie des Anklageverfah-reus beruhende» Strafprozesses au der Stelle der gänzlich veraltete», auf dem Prinzipe des Juqui-sitionsversahrens beruhenden jetzigen Strasprozeß-ordnnng, bei welcher der richterliche Beanite die Untersuchung, respektive die Anklage führt und auch das Urtheil spricht, und zwar nach schriftlichem Verfahren, bei deni der Beschuldigte bei der Schlußverhandlung gar nicht erscheint und kein Wort zu seiner Verteidigung anbringen kann. — Neues Kabel. Einer Meldnng der „Western Morning News" zufolge ist die Legung eines neuen transatlantischen Kabels zwischen Frankreich und den Verewigte» Staate» nunmehr definitiv beschlossene Sache, Die Herren Siemens Brothers in Westminster (London) sind mit der Fabrikation des Kabels betraut worden, das von St. Pierre nach Shibly gelegt und durch Zweigkabel mit dem englischen Festlande und Brest in Verbindung gebracht werden wird. — Die Zustände in Rußland. Ein Ukas des Kaisers ermächtigt die Generalgouvernenre von Moska», Warschau und Kiew, sowie die provisorischen Generalgouvernenre von Petersburg, Charkow und Odessa, die Wirkung des Ukases vom 17. April nötigenfalls auch anf die Gouvernements zu erstrecken, welche den betreffenden Militärbezirken angehören. — Die Gefangenentransporte nach Sibirien haben am 5. Mai begonnen. An diesem Tage wurden ans dem Moskauer Centralgefängnisse 300 „Verbrecher" nach Nischnei-Nowgorod und dann weiter nach Sibirien geschickt. Am 12. Mai folgte die zweite Partie, 400 Personen stark, ebenfalls über Nischnei-Nowgorod nach Sibirien. Die dritte Partie Verbannter, 600 Personen stark, folgt am 20. Mai. Im ganzen befinden sich gegenwärtig im Moskauer Centralgefängnifse mehr als 11,000 Personen, die für die Transportierung nach Sibirien bestimmt sind. Von diesen sind gegen 9000 Personen „politische Verbrecher." Lokal-undProvinzial-^ngelegenheiten. — (Die Parteiprogramme und --„Slovenski Narod.") Das „Laib. Tagblatt" brachte in den abgelaufenen Tagen den Text der Programme aus dem Lager der „112" und aus dem Klub der „Linken." Wir unterließen nicht, die über beide Programme in hervorragenden in- uud ausländischen Zeitungen laut gewordenen Stimmen, beziehungsweise Urtheile zu skizzieren und zu registrieren- „Slovenski Narod" fällt in einer Anwandlung von fanatischem Paroxismns nach ge- wohnter Manier über des „Laib. Tagblatt" her und nennt dasselbe, unter einem auch einige sehr ehren-werthe Mitglieder des konstitutionellen Vereines in Laibach, „regierungsfeindlich" und „oppositionell." Das in Nebel gehüllte Auge des nationalen Profeten sieht bereits in die Zukunft, es signalisiert, daß das „Laib. Tagbl." heute schon für die bevorstehenden Neichsrathswahlen zur Opposition gegen das Ministerium „Taafse" sich rüstet und die nationale Partei beim Kampfe gegen die Regierung im deutschen, verfassungstreuen Lager einen treuen Bundesgenossen finden werde. Ein Passus im zweiten Artikel des „Narod" gibt der Wahrheit die Ehre, nämlich „Narod" konstatiert, daß die Verfassungspartei in Kram sich hinreichend stark fühle, um als selbständiger Factor aufzutreten; jedoch die Behauptung des „Narod", daß die Verfassungspartei in Kram das Programm der „112" unbedingt aeeeptierte, ruht auf irrthümlich, voreilig aufgestellter Annahme und gibt uns Anlaß zu der Bemerkung, daß „Narod" zur Aufstellung einer derartigen Annahme keine Berechtigung befaß. — (Personalna chricht.) Der krainische Reichsrathsabgeordnete Herr Ritter Langer von Podgoro hat sein Mandat als Ersatzmann der Centralkommission für die Grundsteuer-Regulierung uiedergelegt. — (Aus der Notariatskammer.) Das Notariatscolleginm für Kram vollzog folgende Wahlen: zum Präsidenten Herrn Dr. Barthelmä Zu-panec, zu dessen Stellvertreter Herr» Dr. Wilhelm Nibitsch; ferner zu Kammermitgliedern die Herren: Dr. Theodor Rudesch, Johann Arko, Lukas Svetec, Johann Triller und Dr. Johann Steiner. — (Zwei barmherzige Sa Marita n c r.) Am 16. d. um 4 Uhr 45 Min. früh morgens laugte ein Transport von 100 Mann mit dem gemischten Zuge aus Triest iu Laibach an, darunter auch ein kranker Mann, der den Weg ins Transporthaus zu Fuß nicht zurücklegen konnte, sondern seine Ruhestätte im Rayon des Südbahnhofes im Grase ansschlagen inußte; dort lag der marode Mann bis halb 7 Uhr, bis der Sicherheitswachmann Altmann und ein Herr aus dem Zivilstande sich erbarmten und den Kranken in das Transporthaus führten. — (Konzert Dengremont.) Hiesigen Musikfreunden steht in künftiger Woche ein seltener, ja Hochgenuß in Aussicht. Herr Carl Till, der um das Zustandekommen von Konzerten renommierter Künstler sich hier bereits wesentliche Verdienste erwarb, hat die mit bedeutendem Risiko verbundene Aufgabe zur Lösung übernommen, den jugendlichen Violinvirtuosen Maurice Dengremont für ein Konzert j,u engagieren. Dieses Konzert findet Donnerstag den 22. d. im hiesigen Redoutciisimte statt. Den überall mit immensem Erfolg austretenden Virtuosen begleitet der vorzügliche Pianist Hubert de Blanc. Eintrittskarten sind i» der Handlung des Herrn C. Till zu lösen. — (Vergnügungsanzeiger.) Heute und morgen abends 8 Uhr Prodnctionen auf dem Gebiete der Physik, Magie, Optik und Zauberkünste im landschaftlichen Theater, und Konzerte der Elite-Musikkapelle G. Mayer im Glassalon der Casino-Restauration. — (Zuchtviehverkauf.) Heute gelangten durch Vermittlung de» Centralausschuffcs der Land-wirthfchaft für Krain in Laibich 11 Stück Zucht-thieve Mürzthalcr Rasse (7 Stiere und 4 Kalbinnen) znm Verkaufe an krainische Landwirthe, und wurde ein Erlös von nahezu 1100 fl. erzielt. — (Aus dem Vereinsleben.) Die Mitglieder des Schillervereins in Triest unternehmen am Sonntag den 25. d. einen Ausflug nach AdelS-berg und werden die dortige Grotte in Augenschein nehmen. — (In der gestrigen Schwurgerichtssitz u n g) wurde Andreas Martinkii! des Verbrechens der Nothzucht schuldig erkannt und zur Aus-stehung einer zweijährigen schweren Kerkerstrafe vernrtheilt. — (Eine Wundarztenstelle) ist zn Pölland, Bezirk Krainbnrg, zu besetzen. — (Aus der Bühnenwelt.) Fräulein Binder, welche anfangs der Frühjahrssaison im Linzer Theater keine günstigen Erfolge zu verzeichnen hatte, steigt uun in der Gunst des dortigen Publikums, spielt nach Bericht der Linzer „Tagespost" „mit Wärme und Natürlichkeit nnd mit dem Ausdrucke wohlthueuder Frische." — (Der St. Vincenzverein in Laibach) hält morgen eine Generalversammlung ab. — (Ein Diurnist,) im Grundbuchswesen bewandert, wird beim k. k. Bezirksgerichte Loitsch ausgenommen. — (Bon Valvafors Chronik Krai ns,) neue Auflage, Druck und Verlag von I. Krajec in Rudolfswerth, wurde soeben die 57. Lieferung (das 1. Heft des 13. Buches) ausgegebeu. Im ersten Kapitel wird von der argonantifchen Schiffahrt und den illyrisch-japydifchen Kriegen mit den mazedonischen Königen; im zweiten von den Kriegszügen der japydischen und anderer alpinischer Gallier, und im dritten Kapitel von den Kriegen der Hister-reicher, Japydier it. a. mit den Römern erzählt. Die initgetheilten historischen Daten umfassen den Zeitraum vom Jahre 2855 bis 4019 nach Erschaffung der Welt. — (Für die Juristeuwelt.) Die österreichischen Jnristen, bisher eifrige Theilnehmer des deutschen Juristentages, gelangten, wie die „N. fr. Pr." referiert, allmählich zn der Ueberzengnng, daß feit 1866 und 1870 die ständige Deputation des deutschen Juristentages und dieser selbst nur solche Fragen zur Begutachtung und Diskussion bringen könnten, welche vorwiegend das Interesse der deutschen Juristen anregen, und daß bei allen Discns-sivnen vorwiegend die Meinungen der mit der genauen Kenntnis der Rechtszustände Deutschlands oder doch deutscher Länder ausgerüsteten Autoritäten ins Gewicht fallen müßten. Die O e st e r r e i ch e x nahmen allmählich die Stelle von Ehrenmitgliedern eilt; die Justizgesetzgebung des eigenen Landes, welche in de« wichtigsten Materien noch immer der für einen ernsten Rechtsstaat unentbehrlichen Institutionen entbehrt, machte diese Stellung um so unerquicklicher, als die österreichische Legislative noch immer mit den Reformen auf dem Gebiete der Justizgesetzgebung zögert. Solche Erwägungen ver-aulaßten schon im März des Jahres 1878 den Advokaten Dr. v. Ptefchuer, die Bildung eines „österreichischen Juristentages" zn empfehlen. Während die juristische Gesellschaft in Wien sich diesem Projekte gegenüber ziemlich kühl verhielt, trat die in Wien erscheinende und von Dr. Stall redigierte „Oesterreichische Advokatenzeitung" für dasselbe in der wärmsten Weise ein; sie erachtete die Bildung eines österreichischen Juristen-tages auch aus dem Gesichtspunkte für wohlthätig, weil ein Zusammenwirken der Juristen des gcsamm-tett österreichischen Vaterlandes zur Hebung des österreichischen Staatsgedankens in der kräftigsten Weife beizutragen geeignet sein werde. Das Projekt scheint nun der Verwirklichung entgegenzugeheu. Die Wiener Fachblätter veröffentlichen bereits aus Anregung des Dr. v. Kißling eine Aufforderung zur Gründung eines österreichischen Juristentages. Die Hilfskassen für Arbeiter. In der Erwägung, als das Institut der Arbeiter-Hilfskassen zn den notwendigsten und humansten Instituten der Neuzeit zählt, hat sich auch die österreichische Regierung bestimmt gefunden, in der zu gewärtigenden neuen Gewerbe-Ordnung das Hilfs-kaffenwesen zu regeln, d. h. dieses Institut auf eine gleichmäßige und gesicherte Basis zu stellen. Wir finden bereits in dem Refereutenentwurfe einer neuen Gewerbe-Ordnung vom Jahre 1874 auf Hilfskaffen für erkrankte und sonst erwerbsunfähige Arbeiter Bedacht genommen, denen alle Gehilfen und Fabriksarbeiter sowie alle Lehrlinge, die bereits Lohn erhalten, angehören sollten. Der Entwurf ließ die Absicht erkennen, daß die Hilfskassen die Kranken- und Jnvalideimnterstützung gleichzeitig bezwecken und daß der Beitritt der Arbeiter in Ansehung beider Zwecke ein obligatorischer sein sollte. In letzterer Richtung wurden verschiedene Bedenken geltend gemacht, und der jetzt vorliegende abgeänderte Entwurf setzt den obligatorischen Beitritt zu den Hilfskassen nnr bezüglich der Kranken-Unterstütznng fest. Sowol die eigentlichen Gesetzesbestimmungen in dem neuen Entwürfe, wie auch die anhangweife darin enthaltenen Bestimmungen über ihre Durchführung sind, fo weit es sich um Bestimmungen all- gemeiner Natur und um spezielle Vorschriften über die Krankenunterstützung handelt, dem deutschen Reichsgesetze über die eingeschriebenen Hilfskassen vom 7. April 1876 nachgebildet. Nach diesem Gesetze sind nämlich die eingeschriebenen Hilsskassen nur zur Unterstützung erkrankter Arbeiter und ihrer Angehörigen bestimmt. Die Zulassung einer Hilfskasse darf nur versagt Werden, wenn das Statut den Anforderungen des Hilfskaffen-Gesetzes nicht genügt. Der österreichische Gesetzentwurf fügt dem noch bei: „oder wenn nach dem einzuholenden Gutachten von Sachverständigen die statutenmäßigen Beiträge zur Gewährung der zugesichten Unterstützungen nicht ausreichen können." Das Gesetz will hiedurch eine möglichst große Sicherheit für die wirkliche Erfüllung der Kassenzwecke schaffen, eine Absicht, die um so löblicher ist, als es sich um Unterstützungskassen für Arbeiter, also für Personen handelt, denen die regelmäßige, dauernde Leistung von Beiträgen zur Hilfskasse oft ein keineswegs leichtes Opfer ist und die in Fällen der Arbeitsunfähigkeit einer Unterstützung selten ent-rathen können, eines Schntzes daher doppelt bedürfen. Es ist nicht ausgesprochen, ob das Gutachten der Sachverständigen durch die Gründer einer Hilfskasse einzuholen und der Behörde mit dem Gesuche um Zulassung der Kasse vorzulegen ist, oder ob die Behörde selbst Sachverständige über die ihr vorgelegten Statuten vernimmt. In dem letzteren Modus könnte allerdings ein Bedenken deshalb gefunden werden, weil die Staatsbehörde, wenn sie nach obiger Bestimmung eine Hilfskasse zuläßt, dafür, daß die Kasse ihre Pflichten gegen die Mitglieder ersüllen werde, eine gewisse Verantwortung übernimmt, welche die Mitglieder allzuleicht in Sicherheit wiegt und welche zu übernehmen doch nicht ohne Schwierigkeit ist; dies gilt insbesondere bei den Jnvalidenkassen, ans die es ja gerade hauptsächlich abgesehen zu sein scheint. Ueber solche liegen nur wenig Erfahrungen Jjltb statistische Aufzeichnungen vor, und doch läßt sich nicht verkennen, daß Jnvalidenkassen für Hilfsarbeiter, fowol was die Beiträge als was die Leistungen betrifft, mit ganz speziellen Verhältnissen und Einflüssen zu thuu haben, die berücksichtigt werden müssen. Auch weiß man im voraus nicht, ob eine Jnvalidenkasse, für welche das Gesetz nicht den obligatorischen Beitritt festsetzt, sondern nur die Minimalzahl der Mitglieder bestimmt, mehr jüngere oder ältere, mehr kräftige und ausdauernde oder mehr schwache und früher erschöpfte Arbeiter zu Mitgliedern haben wird. Ergibt sich aber auch aus diesen Betrachtungen die Schwierigkeit der Bcurtheilung im vorhinein, ob eine Hilsskasse aus den statutenmäßigen Beiträgen die zugesicherten Unterstützungen immer werde leisten können, so ist doch anzunehmen, daß sich diese Schwierigkeit für die Sachverständigen bald wesentlich verringern wird, und daß die Fälle, wo trojj der gebrauchten Vorsicht eine Hilfskasse ihre Verpflichtungen gegen die Mitglieder zu erfüllen unfähig wird, nur seltene Ausnahmen bilden. Diesen wird die viel größere Zahl von Fällen gegenüber-stehen, in welchen sich jene Vorsicht als nützlich er weist, indem sie verhindert, daß sich jene Hilfskassen auf Bedingnngcu hin gründen, die ihre ordentliche gesicherte Function für die Dauer ausschließen. Wir ftitnmen deshalb der besprochenen Zusatzbestimmung j 8 Gesetzentwurfes bei; überflüssig wird damit freilich uijht die Vorsorge, daß bei den Unter» Mtzungskassen ausgiebige Reserven beizeiten gebildet und immer auf angemessener Höhe erhalten werden. In § 8 enthält der österreichische Gesetzentwurf die Bestimmung, daß jedes Mitglied für einen und denselben Kassenzweck nur Einer Hilfskasse angehören ltttfe, also nur Einer Krankenkasse, nur Einer ^"validenkasse, nur Einer Witwen- und Waiseukasse, bj'ehungsweise nur Einer Hilfskasse überhaupt, ""ferne dieselbe die verschiedenen Unterstützungs- zwecke verfolgt. Wer diesem Gebote zuwiderhandelt, verliert die Mitgliedschaft bei jenen Hilfskassen, welchen er für einen und denselben Zweck beigetreten st, in Ansehung dieses Kasseuzweckes und die von ihm diesfalls geleisteten Beiträge verfallen zugunsten der betreffenden Kassen.____________ (Schluß folgt.) Angekommene Fremde am 16. Mai. Hotel Stadt Wien. Prinz, Pitschmami, Dama4k, Kflte., und Regen, Papiersabnkant, Wien. — Mad. Golob, Oberlaibach. — Hausner, Kfm., Klagcnfurt. — Faitler, Kfm., Linz. — Kobera, Hrastnig. Hotel Elefant. Dr. Gnas, k. k. Landes-Schulinspektor, und Gregory, Agent, Triest. — Bartolitsch und Friedman», Kflte., Wien. — Chmel, Kfm., Brunn — Jo-nasch, Kfm., Aalen. — Stoklinger s. Familie, Pontafel. — Gaspari, Thierarzt, Serajewo. — Caperta, Direktor, und Karger, Kiel. Hotel Europa. Radimsk» Josef und Radimsky Franz, Triest. Sternwarte. Salloker, Bezirksarzt, Großlaschitsch. — Gregorin, k. k. Gerichtsadjunct, s. Frau, Littai. Kaiser von Oesterreich. Dolcnz, Bischoflack. — Haizar, Marburg. Mohren. Knaus Math, und Knaus Franz, St. Ruprecht. — Schmitt, Laibach.___________________________________ Witterung. Laibach, 17. Mai. Regen anhaltend, schwacher Ost. Wärme: morgen» Uhr + 102°, nachmittags 2 Uhr + 110° C. (1878 + 23-6“; 1877 + 19 9” C.) Barometer im Fallen. 734 45 Millimeter. Das gestrige Tagesmittel der Wärme + 13 6', um 0 7* unter dem Normale: der gestrige Niederschlag 0 70 Millimeter Regen. Verstorbene. Den 16. Mai. Jda v. Schiwitzhoffen, k. k. Pens. Obersten Tochter, 2 I. 4 Mmt, Römerstratze Nr. 2, Sun« genlähmung. — Maria Megusar, Hausbesitzerin, 61 I., Bahnhofgasse Nr. 6, Lungen- und Darmtuberkulose. Wien, „Hotel Heller“, chöne und bequeme Lage zunächst der k. k. Hofburg und rer Ringstraße. — Billige Zimmerpreise laut fixem Tarif von 80 kr. bis 3 fl. 50 kr. ö. W. — Freundlich situierte Restaurationslokalitäten mit Gartenaussicht. — Pferdebahn» verkehr direkt vom Hotel ab nach allen Richtungen der Stadt und Vorstädte. (214) 12—2 Telegramme. Wien, 16. Mai. Das Herrenhaus, das Viehseuchengesetz berathend, nahm eine fünfjährige Uebergangsperiode anstatt der dreijährigen an, das Abgeordnetenhaus lehnte jedoch mit 128 gegen 79 Stimmen dieses Amendement des Herrenhauses ab. Beide Häuser wurden unter den üblichen Formalitäten geschlossen. London, 16. Mai. Die veröffentlichte eng-lisch-russische Korrespondenz wegen Ausführung des Berliner Vertrages in Ostrumelien bestätigt das Einvernehmen beider Mächte. In dem diesbezüglichen diplomatischen Documente verpflichtet sich England, bei der Pforte energisch die Nothwen-)igkeit zu betonen, die an Ostrumelien gewährten Rechte und Privilegien unverletzt aufrechtzuerhalten; Rußland gibt die Zusicherung, falls die Bulgaren die ihnen gewährte Autonomie nicht ruhig hinnehmen, sie nicht zu unterstützen, vielmehr allen Einfluß aufzuwenden, um die Unterwerfung der Bevölkerung unter die Vereinbarungen herbei zuführen.________________________ Wiener Börse vom 16. Mai. Allgemeine Steel»- G-Id Zapierrenie Nbe 6710 iffimente 67 55 «vollrrente............... 79 95 StaatSlose, 1854. . . 117-25 1860. . . 125-50 1860 zu 100 fi. 130 1864. . . 16125 tinmdtnlluRunfli- Obligation«». Galizien........... Siebenbürgen . . . Temeser Banat . . Ungarn............. Ware 67 20 67 66 80-11775 l26~ 130*50 161-50 Ändere öffentliche An(eben. Donau-Regul.- Lose Ung. Prämienanlehen wiener Anlehen . . . Aetien v. Hanken. Kreditanstalt f.H.n.G Nationalbank. . . . 89 50 80-25 81-50 84 50 109 50 105 70 118 26125 842 — Aclien o. Transport llnterneBmunyen. Mföld-Bahn .... Donau - Dampfschiff-Elisabeth-Westbahn Ferdinands-Nordb. Franz-Ioseph-Bahn . Galiz. Karl-Ludwigb. Lemberg - Czernowitz Aoyd-Äesellschast . 90--80-75 82-85- 109-76 106' — 11820 132-50 562 -178-2235 141'-241 261-50 844 133 — 664 178 50 2240 141-50 241-50 13450 1351— 577'->578 - /iordweftbahn .... RudolfS-Bahn ... Staatsbahn .... Südbahn............. Ung. Nordoftbahn . ^Pfandbriefe. Bodenkreditanstalt in Gold........... in öfterr. währ. . Nationalbank.... Ungar. Bodenkredit- Priorifüts-Gßlig. clisabethbahn, l.Em fferd.-Nordb. i. Silber ^ranz-Ioseph-Bahn, )aliz.K-Ludwigb,l.E Oeft. Nordweft-Bahn Siebenbürger Bahn Staatsbahn, l. Em. Südbahn ä 3 Perz. * 5 „ . privatlose. Kreditlose........... RudolsSlose .... Devisen. Geld Ware 128 60 129— 131-50 133'— 268 25 268 50 77 75 78 — 125-50 12575 ®efd[orlen. Dukaten........... 20 Francs .... 100 d. Reichsmark Silber............ 114-75 99 101-20 98 25 95 50 103-50 92-50 102-76 94*50 70*25 166 50 119*70 103 25 172 — 16*60 117 30 115 99-25 101 30 98-60 95-76 104 — 92-76 103.— 94-75 70-50 167* 120— 103-50 172 50 17 117-40 5 54 5'54 9-36 9 36V" 57-70 57-75 100—100 — Telegrafischer Kursbericht am 17. Mai. Papier-Rente 66 75. — Silber-Rente 68-55. — Gold Rente 80 25. — 1860er Staats-Anlehen 126-—. — Bank actien 841. — Kreditactien 261 50. — London 117-20. — Silber —. — K. k. Münzdukaten 5-54. — 20-Francs Stücke 9 *16. — 100 Reichsmark 57 70. Man biete dem Glucke die Hand! | 400,000 Mark Hauptgewinn im günstigsten Palle bietet die aller-neueste grosse Geldverlosung, welche von der hohen Regierung genehmigt und garantiert ist. Die vortheilhafte Einrichtung des neuen Planes ist derart, dass im Laufe von wenigen Monaten durch 7 Verlosungen 44,000 Gewinne zur sicheren Entscheidung kommen, darunter befinden sich Haupttreffer von eventuell R.-M. 400,000, | speziell aber 1 Gewinn 1 Gewinn 1 Gewinn 1 Gewinn 1 Gewinn 2 Gewinne ä 2 Gewinne ä 5 Gewinne ä 2 Gewinne ä 12 Gewinne M. 250,000, M 150,000, M. 100,000, M. 60,000, M. 50,000, M. 40,000, M. 30,000, M. 25,000, M. 20,000, ä M. 15,000, 1 Gew. 24 Gew. 5 Gew. 54 Gew. 71 Gew. 217 Gew. 531 Gew. 673 Gew. 950 Gew. 24,750 Gew. etc. 4 M. 12,000, ä M. 10,000, äM. 8000, äM. 5000, äM. 3000, äM. 2000,1 äM. 1000,1 äM. 500, äM. 300, ä M. 138 | etc. Die Gewinnziehungen sind planmässig amtlich | festgestellt. (188) 18 - 10 Zur nächsten ersten Gewinnziehung dieser I I grossen, vom Staate garantierten Geldverlosung J kostet 1 ganzes Original-Los nur Mark 6 oder fl. 3 50, 1 halbes „ , „3 „ „ 175, I | 1 viertel „ „ „ l1/» „ —'90. | Alle Aufträge werden sofort gegen Einsendung, Posteinzahlung oder Nachnahme des Betrages mit der grössten Sorgfalt ausgefiihrt, und erhält jedermann von uns die mit dom Staatswap-] pen versehenen Original-Lose selbst in Händen. Don Bestellungen werden die erforderlichen I amtlichen Pläne gratis bei gefügt, und nach jeder | Ziehung senden wir unseren Interessenten unauf-| gefordert amtliche Listen. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt stets I prompt unter Staatsgarantie und kann durch direkte Zusendungen oder auf Verlangen der Interessenten durch unsere Verbindungen an allen | grösseren Plätzen Oesterreichs veranlasst worden. 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Lokal-Aen-erung. Ergebenst Gefertigte zeigt hiemit ihren geehrten P. T. Kunden an, daß sich ihr ©efcfräftsfofiofe für jetzt im Hause Nr. 11 (neu) am Rathausplatze befindet. Einem zahlreichen freundlichen Zufpruche empfiehlt sich achtungsvoll (235) 3—2 Christine Zabukovich. / Gerader Tag. "•B Bandschaftliches Lhealer in Kibach. Teatro Caperta (früher Mellini-Theater). Sonntag den 18. Mai abends 8 Uhr große ßnffanfe Vorstellung in der Magie, Pkusck, Optik, üudcauM etc. Zum Schluß zum ersten male: Chromotechtecalaraclapoikile, die in ihrer Art bis jetzt unübertroffene dreifache Wunderfontaine, ausgestattet mit feenhaft lebenden Bildern. DM- Näheres die Tageszettel und Plakate. TJn+nÄn . Ein Fauteuil 80 fr. — Sperrsitz JCjJLI LI et?« 70 tr. — Entritt für Parterre und Logen 60 fr. — Galleriesitz 40 fr. — Gar« nisons- und Studentcnkarten 30 fr. — Gallerte 20 fr. — Die Tagesfasse ist morgens von 10 bis 12 und nachmittags von 2 bis 5 Uhr geöffnet. Montag, 19. Mai, groeee Vorstellung abends um 8 Uhr mit WM" ganz neuem "Wv Programm. s Zahnarzt Paichels Munäwasser-Essenz und Aakmpnkoer, die vorzüglichsten Zahnerhaltnngs- und Reinigungsmittel, sind außer im Oidinatiouslokale an der Hradcckybriicke, 1. Stock, noch bei den Herren Apothekern M a y r und Svoboda, sodann bei Herrn K a r i n g e r und in Bischoflack bei Herrn K o c e l i zu haben. (145) a 15 ) I)r. Franz Papez Advokat in Laibach, hat von nun an seine Kanzlei im £etWfifien Saufe, Deutler |)fn| Ir. 4, ebenerdig, vordere Frontseite. (241)3-1 Frische Sendung Prinzessen Wasser, per Flacon 84 fr., bei ZECaring'er. (164) 4 Kaffeehaus-Verpachtung. Ein complett, ganz neu und elegant eingerichtetes Kaffeehaus und Bierausschank, in der Mitte des Marftes Adelsberg gelegen, ist sogleich zu verpachten. Diesbezügliche Offerte sind an den Eigentümer Alois Defleva in Laibach, Hotel „Europa", zu richten. (233) 6—5 Da» in 3. Aufl. er|djien«nt Buch: „X>ie Gicht“ «nlhitlt irtiroblr «niuci|iingruck: Franz Winkler, Apothefer; Klagensurt: Karl Clementfchitfch; Peterwardein: L. C. Juuginger; Radfersburg: Cäsar E. Audrieu, Apothefer; Triest: E. Zanetti, Apothefer. r Dnick von Jg. ». Kleinmayr & Ked. B « mber >. Verleger: Ott,m«r Bamberg. Für die Redaetion verantwortlich : Franz Müller.