Imts - latt zur Laibacher Zeitung._______ ^. 86. Dinstag den 20. Juli 16ä7. Gubernial - Verlautbarungen. Z. 1206. (2) Nr. 16168 Surrende deskaiserl. königl. illyr. 3andes-Gu-bern ium s. — Betreffend die Verhandlungen zur Sicherstellung des Enrages derallgemeinen Verzeh-,,massteuerfür das Verwaltungsjahr 1848 und bc-iehungsweise 1849 und 1850. - In Folge hohen Kofkammer - Decretes vom 16. Juni 1847, Hal)l 25ll>l, haben die Absindungs - und Ver-vacktungs'verhandlungen zur Sicherstellung der allaemeinen Werzehrungssteuer für das Verwal-tunasjahr 1848 in derselben Art zu geschehen, wie selbe auf Grundlage deö hohen Hofkammer-Dccretes vom 29. Mai 1839, Zahl 23191, für das Jahr 1847 Statt gefunden haben. — Es werden demnach folgende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — 1. Die Verhandlungen zur gemeinschaftlichen Abfindung von Korporationen oder ganzen Gemeinden, so wie zur Verpachtung, werden in doppelter Art gepflogen werden, entweder auf Ein Jahr mit stillschweigender Erneuerung für die nächst darauf folgenden zwei Vcrwaltungsjahre, oder auf drei Jahre, ohne Vorbehalt der gegenseitigen Aufkündigung. >-> 2. In die Berträge auf drei Jahre wird die Bedingung aufgenommen werden, daß gegenseitig das Recht vorbehalten bleibt, w Falle einer eintretenden Aenderung in den Gesetzen oder Tariffen den Vertrag gegen dreimonatliche Aufkündung aufzuheben. — 3. Die Absindungs-Verträge, welche mit einzelnen Ge-werbspartcien abgeschlossen werden, werden sich nur auf Ein Jahr, mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung erstrecken. — 4. Von diesen Verhandlungen bleibt die Sicherstellung des Vevzehrungsteuer-Ertragnisses von der Biererzeugung und den gebrannten geistigen Flüssigkeiten ausgeschlossen. — 5. Endlich wird als Zeitpunct, bis zu welchem die verzehrungsteuer-pftichtigen Gewerbsunternehmer die zur Erlangung des gcfällsämtlichen Erlaubnißscheines erforderlichen Erklärungen abzugeben haben, der Termin bis längstens Ift August 1847 festgesetzt, — Laibach am 9. Iutt 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, öandes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Dr. Simon Ladinig, k. k. Gubernialrath. Z !207. (2) Nr. , !58l. Surrende des k. k. illyr. Guoerniums über verliehene Privilegien. — Zufolge eingelangten hohen Hoskanzleide^reteö vom 4. l. M, Z. l505l, hat die k. k. allgemeine Hof-kammtr am l2. April l. I., ivst Sinne und nach den Bestimmungen des allerhöchsten Pri-vileai'N ° Palenles vom Zl.März 1862 , die nachstehenden Privilegien zu verleihen vefun-den: !) DlM Johann Androssi, Magister der Pharmacie, wohnhaft in Nien Stadt, Nr. l37, und dem Eduard Kaudtlka^, Magister der Pharmacie, wohnhaft in W«en, Maria, hilf, Nr. 20, für dle Dauer von einem Iohre, auf die Erfindung eincS aus Pflanzenstoffei> bestehenden ölig-balsamischen Haarwassers. — 2) Dem Pierro Bazo, Glockenailßer, wohnhaft in Venedig, Nr. 5995. für die Dauer von zwei Iahr.n, auf die Eifindung, mit Hilfe einer Dampfmaschine Rohkupfer zu erzeugen, dann Eisen zu schmelzen und zu reducircn — H) Dem Cesarc Sala, Wagen-Fabrikant, wohnhaft in Mailand, Nr. 143 l^L , für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung und Elfinduna. einer kleinen Maschine, mittelst welcher man 802 mit Leichtigkeit ein Wagenrad abziehen könne, sobaldM dessen Nabe auf der Achse festgesetzt hat. — 4) Dem Severin Zavisics, Or. der Medicin und Chirurgie, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 728, für die Dauer von einem Jahre, auf dle Entdeckung und Verbesserung eines tragbaren Bade» und Schwitz-Apparates. — 5) Dem Franz Gurin , Drahtstiften - Fadriks-Befitzer, wohnhaft in Miesenheim in Preußen, (Bevollmächtigter ist Joseph Waniczek, bürgert. Eisenhandler, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 1049), für die Dauer von fünf Jahren, aus die Elfiudung einer Drahtstiften - Maschine, welche nach französischem Systeme gebaut, Drahtnagel und alle in Draht möglichen Stiften von 4 bis i50 ilililiinetel-s, und zwar auf jeden Gang zwei Stiften auf einmal, erzeuge. — 6) Dem Franz Brunner, städtischer Bauamts - Verwalter, wohnhaft in Olmütz, für die Dauer von einem Jahre, auf die Elfindung in der Bereitung des St.inölkittts, welcher dauerhaft und wohlfeil s2 kr. — Dieser Gewinn kann jedoch durch Zunahme des Absatzes und Verminderung der Auslagen vermehrt, durch Abnahme dcs Absatzes und Vermehrung der Auslagen hingegen vermindert werden. — Der Verlag wird ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum verliehen, jedoch bleibt sowohl der k. k. Gefällsbehörde, als auch dem Verleaer eine dreimonatliche Aufkündungsfrist vorbehalten Im Falle einer vorschriftwidrigcn Verlaasführuna kann dcr Verleger sogleich vom Verlagsgeschäfte entfernt werden. Sollte jedoch von Jemanden gegen den Verleger eine gerichtliche Sequestration seines Verlages, oder eine Execution auf seine Provision erwirkt werden, so erfolgt von Seite der Gefällsbehörde auf eine Frist von dreißig Tagen die Aufkündung. — Diejenigen, welche dieses Commissionsgeschäft zu übernehmen wünschen, haben ihre versiegelten, auf einem 1l» kr. Stämpelvogen ausgefertigten Offerte längstens bis zum 28. Juli 1847 um II Uhr Mittags im Bureau des k. k.' Hofrathes und Cameral-Gefällen-Administrators in 6«n3c Nr. 1037 — 2, zu überreichen. — Ein solches Offert muß mit dem Taufscheine, zum Beweise der erreichten Großjährigkeit, einem obrigkeitlichen Sittenzeugnisse und der von einer Gefällscassa ausgefertigten Quittung über das mit 140 fl. C. M. erlegte Reugeld belegt seyn, welches im Falle des Zurücktrittes, oder wenn der Ersteher nicht binnen sechs Wochen, vom Tage der Zustellung des Verlcihungs - Decretes, die Caution sicherstellt und den Verlag übernimmt, dem Aerar verfällt. — Anbote, welche nach dem bemerkten Zeitpuncte eingebracht werden, so wie solche, welche bedingt lauten, oder nicht gehörig belegt, oder 804 überhaupt dem unten beigefügten Formulare nicht entsprechend eingerichtet sind; ferner Anträge, eine erhaltene Pension zurücklassen zu wollen, werden nicht beachtet werden. Bei gleichlautenden Offerten wird sich die hierseitige Entscheidung vorbehalten. — Uebrigens wird es auch den nach dem frühern Systeme im Concessionswegc bestellten Verlegern freigestellt, unter Beobachtung dcr mit dem hohen Hofkammerdccrete vom 17. December 1839, Z. 53«U2, festgesetzten Bedingungen um die Verleihung des erledigten Verlages in ..... einzuschreiten. — Formulare. Ich Endesqcfettigter erkläre hie-mit rechtsverbindlich, daß ich bereit bin, die Führung des Tabak- und Stampel-Unterverlags in Postelberg, Saazer Kreises, nach allen bestehenden Gefallsvorschriften auf unbestimmte Zeit, und unter den mit der Kundmachung vom 25. Juni 1847, Nr. 14177 — 827, bekanntgemachten Bedingungen gegen . . . ^', machen solle, widrigens ei die nachteiligen Folgen sich ftlbst zuzuschreiben haben würde. K. K. Bez. Gericht Neustadt! am 16. Juni 18 47 Z "V0. (2) N,.. 225l. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Neustadt!, als Personal-Instanz, wird bekannt gemacht: Es habe unterm 9. d. M. Franz Schmidt, Handelsmann in Drachenburg, unter Vertretung des Herrn Dr. (5ro-bath, gegen Joseph Arll und Johann Nuckel, gewesene Masfabrikanien, die Klage aus Einzahlung eines Schuldrestes pr. 1562 fl. 4 kr. c. 5. c., nach den» Vertrage vom >6 Ma^z I64U, hiergenchls überreicht, und es sey zur Verhandlung die Tagsatzung aus den 9. October d. I , Vormittag 9 Uhr, vor die-sem Ge»ichtt anberaumt worden. Da der Aufenthalt dcs Milgeklagten, Johann Riickel, unbekannt und er vielleicht aus den k. k. Slaa-len abwesend ist, ist ihm auf scine Gefahr lmd Kosten der Herr Dr, Joseph Nosina hier als <üul-Ätcil-»l,5enlis bestellt worden. Dessen wird Johann Rü--ckel mit dem Beisätze erinnert, daß er zu rechter Zeit entweder selbst zu erscheinen, oder scinem Kurator die Nechtsbchclfe an die Hand zu geben, oder aber einen andern Machthaber namhaft zu machm habe, widligcns er die nachlheiiigeü Folgen sich ftlbst zuzuschreiben haben wü'rde. K.K. BkznkSgclichtNcusiadtla-i 16-Juni 1857. 805 HemUiche Verlautbarungen. Z. z203. (2) Nr. 643 lM. Kundmachung. Von der k. k. Camcral - Bezirks - Verwaltung in Laiback wird zur Kenntniß gebracht: daß wegen Verleihung der, an der Kärntner Straße in Laibach, zunächst dem Coliseums, Gebäude errichteten Tabaktrafik eine Con-currenzuerhandlung mittelst schriftlicher Offerte, und zwar auf die Dauer eines Jahres, vom l. August lgl7 angefangen, hieramtS werde abgehalten werden. — Die geeigneten Bewerber, w.lche sich über ihre Großjährigkeit und Moralität mit einem obrigkeitlichen Zeugnisse auszuweisen haben, werden daher eingeladen, bis 29. Juli 16'47, Mittag i2 Uhr, ihre versiegelten, mit dem Stämpel zu 6 kr. versehenen Offerte, worin der jährliche Betrag, welcher für die Uederlaffung dieser Tabaktrafik an das Acrar entrichtet werden will, deutlich und mit Buchstaben ausgedrückt, und welchen ein Be-traa pr. Fünf Gulden im Baren als Reugeld beigelegt seyn muß, dem Vorsteher dieser Cameral - Beznksvcrwaltung auf dem Schulpla-tze Haus - Nr. 297 im zweiten Stockwerke, zu überreichen, an welchem Tage und zu w_ 54 I 48 7 48 " 9 „ 9'/2 " " " — 54 1 48 8 14 " 9'/, „ 10 , „ „ ^54 1 48 8 40 10 10/2 — 54 1 48 9 6 " ^'/2 11 , „ __ 54 1 48 9 32 " " . " "'^2 " " " __ 54 1 48 9 58 "^2 12 ' __ 54 1 48 10 24 " ^2 12^ 1 __ 2 - 10 ! 50 ^ 12'^ 13 ". ^ ^ 2 - 11 16 13 I3'i2 , 2 — 11 42 " ^'^2 14 ^ ^ 2-12 ! 8 " ^4 14 ,2 . ^ _ 2-12 34 " "^ 15 .. ^ 2 - 13 - " 15 15'^ i ^ 2 - 13 26 " l5'^ 1« ; __ 2 - 13 52 von 8 zu Bochum von^zu 6 l 12 l 26 mchr. K. K. Oberpost-Verwaltung. Laibach den 10. Juli 1847. 808 Nr. 2. ää Nr. 564. ?. ?. 1847. Tariff über die Taxen, welche für die aus Osterreich nach Großbrittanien über Preußen und vics ; ei-sa unter Kreuzband beförderten Courszettel, Preis-Curantc, Zeitungen, Journale und andere gedruckte Ankündigungen, und zwar von und bis zur Meeresküste einzuheben sind. Preußisches Gewicht der Sendung. Transito - Porto. ___________ fl. ! kr. Ein halb Loch — 2 über bis '<2 , ^ ä l' l'^ - 6 2 2'^ " l0 2'<2 3 -" 12 3' 3'l, " ^ ä ä'^2 ^ '8 4'^ 5 " 20 5 5'l, - 22 5',, 6 — 2ä 6 6'«2 ^ '26 6'<2 7' " 26 7.. 7^2 " 20 7^2 8 " 32 8 6'«2 "" 24 8'<2 9' — 56 9 9''2 ^ 23 9'lz il, ^ ä0 10 lc>'l2 ^ ^2 10'<2 II ' ä^z 1 ''^ 12 " ä6 12 12^2 ^ 5c> 12'.^ i5 -^ 52 13 i3'<2 ^ 5/. ,ä'!2 ,ä' "^ 56 14 »ä.!? 53 iä'>2 i5 ^ — 15 i5'.<2 » 2 l5'»2 »6 l 4 von '^2 ^u '<2 Loth um mehr. K. K. Oberpost-Verwaltung. Laibach den 10. Juli 1847. Vermischte Verlautbarungen, Z. li?0. (3) Nr. 819. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Kramburq wird bekannt gemacht: Es habe Caspar Lack.ier, als Besitzer der zu Piuka liegenden, der Stadtkammeramts-gult Kralnburg «u^> Rect. Nr. 37 d.'enstbaren Dritll-hube, die Klage aus Verjährt- und Erloschenerklä. lung der, auf der obigen Realität intabulirten Hei-rathsadrede ddo. 9 imabl. 25. Febr. löll,in so erne dieselbe zu Gunsten der Eva, und Gertraud Lackner sur ihre alterliche Emferligung 5 pr ioo n . zu Gunsten der Helena Lackner für ihre österliche Cntfemgmig pr. 100 fi. sammt Naturalien, und endllch zu Gunsten des Nicolaus Lackner für dessen kbenslangllchen Genuß der Schmiede und das Äquivalent von 3 Ducaten für die Wirthschaftsabtretung Haftel, hleranus angebracht, und es sey zur Ver. Handlung dieser Rechtssache die Tagsatzuna mildem Anhange des §. 29 allg. G. O. auf den 12. October d. I., Vormittag 9 Uhr, Hieramts festgesetzt worden. — Nachdem nun diesem Gerichte der Aufenthalt der geklagten Tabulargläubiger und ihrer allfal» ligcn Rechtsnachfolger unbekannt ist, und nachdem dieselben sich vielleicht außer den k. k. Erblanden befinden, so hat man demselben den Herrn Johann Okorn zu Krainburg als CusÄlot- 2ll acwin bestellt, dessen die Geklagten mit dem Anhange verständiget werden, daß sie zur anberaumten Tagsatzung so gewiß persönlich zu erscheinen, oder bishin dem bestellten Kurator oder einem andern Vertreter die allfälligen Behelfe zu ihrer Vertheidigung sogewiß mitzutheilen haben, widligcns sie sich die Folgen ihrer Nerabsäumung selbst zuzuschreiben hätten. K. K. Bez.GelichtKrainburg am 15. März 184?. Z. li?l. (3) Nr. «29. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird bekannt gemacht: Man habe die executive Feilbietung der, dem Gregor Wiohlich gehöligen, zu Huttcmesch liegenden, der Herrschaft Michelstetten 5uk Urb. Nr. 312 dienstbaren, gerichtlich auf Il^tt ft. geschätzten Ganz-hube, so wie der auf 178 fi. geschätzten Fährnisse, als: zweier Pferde, 3 Kühe u. s. w., wegen , dem Georg Iagodiz, Cessionär des Joseph Wakounig, schuldigen !3l fi. c.«. c. bewilliget, und es werden die 3 Fcilbietungstagsatzungen auf den l4. August 15 September und 16, October d. I., jedesmal Vor-mittag von 9 bis 12 Uhr, in loco Hotiemesch mit dem Anhange festgesetzt, daß ein Anbot unter dem Schätzungswerlhe lediglich bei der dritten FeUdie-tungstagsatzung angenommen werde, daß die Käufer der Realität cm Vadium von 100 fi. , die Käufer der Fahrnisse hingegen den a/,nzen Kauffchilling bar zu Handen der Licilationscommission zu erlegen haben, endlich daß das Echätzungsprotocoll, der Grund-buchsertract und die Licitalionöbedingnisse täglich hieiamis eingesehen werden können. K. K. Bez. Gericht Krainburg am 15. März l847. 809 Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. !2l7. (!) Nr. 1861. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte, zu- gllich Criminalgerichte in Krain, wird bekannt gemacht, daß zur Anschaffung der Montur für die Gefangenwärttr des dießgerichtlichcn Criminal - Inquisitionöhauses, und zwar: auf 8 Paar Stiefelhosen, 2 Röckeln mit grünen Auf« schlagen und 2 Leivcln mit Hintertheil, eine Quantität von !7'1z EUen '^ EU. breiten, mohlcngraucn genetzten Tuches; ^ Ellen ^ Oll. br.'itcn, grünen glnetztcn Tuches; t5 Ellen *< SU. breiter Futter - Leinwand, nach den im dnßlandlcchtlichen Expedite einzusehenden Ml,stcrn 5^l^> Nr. l, 2 und 3; 3 ^, Dutzend große und 3 Dutzend kleine gelbmetallene Knö pfe, dann Macherlohn sammt?ugehör; ferner 2 Paar neue ganze Stiefeln aus gutem Leder ; 6 Paar Slicfel? Volschuhe und 3 P^ar ganze Slicfil-Doppelung; endlich 2 Hüte von ordinärem Filze, sammt Stulpen, Einfassung mit Drahtdändcrn, messingenen Schlingen und Rosen , erforderlich seyen, daher zur dicßfälligcn Minucndo - Licilation die Tagsatzung auf den 2. August 1847, früh l i Uhr, vor dlesem Gerichte mit tem Bemerken bestimmt wird, daß der buchhalterisch festgesetzte Preis von mohrengrauem Tuche die Elle auf 2si., vom grünen Tuche die Elle auf 2 st. -ltt kr. und von der Futterleinwand ». 15 kr. pr. Elle, der Ma-- cherlohn sammt Zugehör auf 13 st. l2kr.,für 1 Paar Stiefel auf 6 si., für das Vorschuhen eines Paares Stiefel auf 3 st , für eine ganze Stiefellopvluna. auf l st. ^0 kr., und für einen Hut auf 2 fl. 40 kr. C. M. zum Ausrussprei-se fcstgch'tzt worden ist. — Laidach am lO. Juli i8l7. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 1220. (1) Nr. 10056. Licitations - Kundmachung. Laut Eröffnung der hohen Landesstelle vom 25. Juni 1847, Zahl 14713, wurde an dcn für das vereinte Bisch. Gurker u. Lavanter Priesterhaus zu Klagenfurt im Schuljahre 18"/^ anzuschaffenden Materialgegenständen von der k. k. Pr. St. Buchhltg. nachstehendes Erforderniß, u. zwar zu dcn beigesetzten Ausruföpreisen aus. gemittelt, als: 400 Ellen schwarzes, '/4 Ellen breites dekatirtes Tuch, ^ 2 st. 19 kr.; 270 Ellen schwarzes ^ Ellen breiten Perkan, » 25^ kr.; 230 Ellen Talarbinden mit echtfärbigen Streifen, il18^ kr.; 4u Stück ellenlange echtfärbige Man- (Z. Amts.Bl. Nr. 86 v. 2o. Juli 1647.) telschlingen, 2 12 kr.; 40Stück echtfärbige rothe Olivenknöpfe, ä 2 kr.; 10tt Paar schwarze Sockenstrümpfe , u 4?2j< kr,; 10« Paar schwarze Duxer-Strümpfe, g 52 kr.; 2W Paar wcißzwjrnene Männerstrümpfe, 2 37^ kr.; 2Utt Stück blaue leinene Sacktücher, 2 14 kr.; 760 Ellen ellen-breite Lederleinwand, 2 19^ kr.; 880 Ellen ellenbreite weiße Reistenleinwand, ü 19 kr.; 80 Ellen ellenbreite dunkelblaue Reistenleinwand, Ä 19 kr.; 20 Ellen Handtücherzeug, ä 16'^ kr.; «0 Ellen Tischzeug, ü 22 kr.; 60 EUen '.<« Ellen breiten Matratzen-Ueberzug, 2 18 kr.; 40 Ellen ellcnbreite Strohsackleinwand, 2 10^ kr ; 6 Stück Bettdecken von gedruckter Reistenleinwand, ü 3 st. 18 kr.; 6 Stück Bettkotzen, « 3 st. 19kr.; 50 Stück Halbkastorhüte, il 1st. 35^. kr.; 800 Pfund Unschlittkerzen mit Baumwollendocht, 2 13^ kr.; 100 Pfund Unschlittkerzen mit Garndocht, 13'^. kr.; 100 Pfund Baumöl, ü 18 kr.; 200 Paar Männerbandel-schuhe, ä 2st. 9 kr.; 170 Klafter Brennholz, gemischtes hartes, gut ausgetrocknetes 12", in's Haus gestellt, ü2 st. 24^. kr.; 400 Klafter Föh-rcnholz, altstämmiges, gut ausgetrocknetes, ebenfalls 12", und ins Haus gestellt, 3 2 st. 3 kr. C. M. — Zur Beistcllung dieser Artikel, so wie wegen Uebernahme der Wäschereinigung, wird die Minuendo-Licitation auf den 14. August 1847 anberaumt, und wird wie gewöhnlich während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags im Locale der k. k. Priesterhaus - Direction abgehalten werden. — Lieferungslustige werden zu dieser, mit Bekanntgebung folgender Licitations-bedingnisse eingeladen. —^. öicita ti 0 nsb e-dingnisse wegen Beistellung der Waren und Materialgegenstände: 1) müssen alle Lieferungsartikel, wovon die Muster zur Einsicht vorgelegt werden, von guter Dualität, und das Talartuch fest und farbehältig seyn. — 2) Sollte der zur bestimmten Zeit abzuliefernde Artikel dem vorgelegten Muster nichr entsprechen, so wird der Ersteher strenge verhalten, denselben zurückzunehmen und dafür chne Zeitverlust bessere Ware zu stellen; wofern er sich aber nicht hiezu herbeilassen wollte, so stcht es der Priestechaus-Direction frei, die abzuliefernden Artikel in der bedungenen Qualität auf Kosten und Gefahr des sich ^klarten Lieferanten dem Alumnate ohne Verzug zu verschaffen. — 3) Ist die zur Bestellung jeder Materialgattung anberaumte Zeit genau einzuhalten. Das benöthigte Tuch, der Perkan, die weißrcistene Hausleinwand, die Ta-larbmden, die Mantelschlingcn, Olivenknöpfe, der Matratzenzwilch, dic Bettdecken und Bett- 3 810 kotzen, dann die Strohsackleinwand sind bis IN.' September; die weiße Lederleinwand, der Tisch-und Handtuchzeug, die Kerzen, das auf Kosten des Crstehers im guten und getrockneten Zustande in's Priesterhaus zu liefernde Brennholz sind bis 20. September; die leinenen Sacktücher, die schwarzen Socken und Durer - Strümpfe, die weißzwirnenen Männerstrümpfe, die erste Hälfte der Bandelschuhe sind bis 20. October; die Halbkastorhüte bis letzten December 1847, und die zweite Hälfte der Bandelschuhe bis letzten März 1848 beizustellen. Das Baumöl wird nach Bedarf zu 4 Pfund vom Erstcher abgeholt wer-, hen. — 4) Wenn von irgend Einem der zu liefernden Artikel vor dem Auögange des Liefe-rungscontractes eine das für das Schuljahr 18"/^ entworfene Präliminare übersteigende Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Lieferant den aNfälligen Mehrdarf ebenfalls um den Lici-tationspreis beizustellen, dagegen soll er aber nicht berechtiget seyn, eine Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. —, 5. Zu dieser Minuendo-Versteigerung wird Jedermann zugelassen, wenn er entweder ein 1VA Vadium hinsichtlich jener Artikel, worauf er licitiren will, noch vor dem Anfange der Licitation erlegt, oder wenn er sich mit legalen Zeugnissen seiner politischen Obrigkeit ebenfalls noch vor der vorgenommenen Licitation auswei' set, daß er hinlänglich bemittelt sey und die erstandene Lieferung zu leisten vermag. — 6) Die bare Bezahlung der abgelieferten Artikel wird entweder sogleich ganz odcr in Raten, je nachdem die Priesterhauscasse mit dem erforderlichen Geldvorrathe versehen seyn wird, gegen die von dem Ersteher ausgestellte classenmaßig gcstämpelte Quittung geschehen. — 7) Ist das Ltcitattons-Protocoll durch die Unterfertigung fur den Mindestbieter sogleich, für das Priesterhaus aber erst nach erfolgter Bestätigung der hohen Landesstette verbindlich; selbes hat also einstweilen die Stelle eines ordentlichen Contractes zu vertreten, mit dem Beisatze jedoch, daß in dem Falle, wenn keim förmlichen Contracts erricktet würden, und sonach das Licitations-Protocol! die Stelle desselben vertreten sollte, die Ersteher verpflichtet sind, dem besagten Protocolle den classenmäßigen Stämpel von den nach ihren Mindestdoten für das zu liefernde Quantum entfallenden Summen beizulegen. L. Licitationsbedingnisse zurBesor-gung der Wäschereinigung: 1) Der wöchentliche Reinigungsbedarf ist auf 100 Köpfe, ohne jedoch denselben für das ganze Jahr zu verbürgen, berechnet; — 2) von jedem der angenommenen 100 Alumnen werden nachfolgende Stücke wöchentlich in die Wasche gegeben: 2) ein Hemd in den Wmtcr- und 2 in den Sommermonaten; b) zwei Kolarüberschla'ge in Winter- und 3 in Sommermonaten; e) ein Paar Strümpfe im Winter und 3 im Sommer, oder drei Paar Fußsocken; 6) ein Schlafröckel alle 14Tage,eine Schlafhaube und ein Polsterüberzug, im Falle als einzelne Alumnen diese Stücke eigenthümlich besitzen; e) ein Paar Gattien; s) 2 Sacktücher; 3) ein Handtuch, eine Serviert und Vg Tischtuch pr. Kopf; endlich ein Paar Leintücher monatlich pr. Kopf. — 3) Die genannten Wäschstücke werden von den die Wäschereinigung Uebernehmenden in jeder Woche beim jeweiligen Hausmeister des Priesterhauses in Empfang genommen, und am Samstag derselben Woche rein gewaschen und mit möglichster Verhütung, daß sie nicht zerrissen werden, alldort verläßlich zurückgestellt. — Hiebei darf weder auf Jahreszeit, noch auf Witterung, noch auf andere, wie immer geartete Ausreden und Vorwände Rücksicht genommen werden. Insbesondere müssen die Kolarüberschläge gut gebie-gelt und die einem jeden Alumnus gehörigen und numerirten Stücke der Wäsche bereits zusammengelegt zurückgebracht werden. — 4) Sobald die schwarze Wäsche von dem Reiniger derselben gezählt und übernommen wird, hat derselbe für sie zu haften. Geht davon etwas verloren, so hat er selbes entweder in nanira zu ersetzen, oder den dafür geforderten Werth im Gelde zu vergüten, mit Ausnahme der dem Priesterhause selbst gehörigen Wäsche, welche in diesem Falle immer in nalura ersetzt werden muß. -« 5) Der Licitant hat sich noch vor der begonnenen Licitation gehörig auszuweisen, daß er sowohl die zur Uebernahme dieser großen Wäschereinigung benöthigten Gerathschaften, als: Schäffer, Waschkesseln, Waschstricke u. s. w. besitze, als auch den zum Aufhängen der Wäsche erforderlichen Platz habe. — 6) Derjenige, der die Priesterhauswaschereinigung erstehen wird, hat eine Caution von 6V si. C. M. für die anvertraute Wäsche in die Priesterhauscasse nach erfolgter öicitation sogleich zu erlegen. — 7) Die einjährige Contractszeit für die Wäschereinigung fängt mit I. October I547 an, und dauert bis Ende September 1848. — 8) Sollten von Seite des Wäscheübernehmers die Licitationsbedingniffe nicht genau erfüllt werden, und derselbe z. B. die Wasche veruntreuen, nicht befriedigend reinigen, oder nicht zur rechten Zeit zurückstellen, so bleibt es der 811 Priesterhausdirection einerseits unbenommen, den Wäsche- Contract aufzuheben, und mit der Wäschesäuberung eine anderweite Vorsicht zu treffen, so wie andererseits ausdrücklich bedungen wird, daß in einem derlei contractswidrigen Falle die Schadloöhaltung von der eingelegten Caution einzubringen wäre. — 9) Die contractmä-ßige Bezahlung des Waschlohnes für die Alumnenwäsche wird nach dem Auslaufe eines jeden Monats (wenn in der Priesterhauscasse Barschaft vorhanden seyn wird, gegen Interimsschein geschehen, für die übrige Priesterhauswäsche aber nach der bisherigen Gepflogenheit, nach dem Auslaufe des Jahres erfolgen, welche sämmtliche Bezahlung am Schlüsse des Contract-Jahres auf gesetzlichem Stämpel abzuquittiren seyn wird. — 1V) Der Wäscheübernehmer hat die vorliegenden Bedingnisse eigenhändig und mit Zuziehung zweier Zeugen zu unterschreiben, dadurch werden selbe rechtskräftig und für denselben sogleich, für das Priesterhaus jedoch erst nach erfolgter Licitations - Rectification des h. k. k. Guberniums verbindlich. — II) Da das in Betreff der Priesterhauswäschereinigung aufzunehmende öicitations-Protocoll die Stelle eines förmlichen Contractes vertreten wird, so ist der Ersteher der Alumnatswäschereinigung verbunden, dem besagten Protocol!« den claffenmä« ßigen Stämpel von der nach seinem Mindestbote für die Wäschereinigung entfallenden Geldsumme beizulegen. — Endlich 12) wird zum Auörufs-preise der in der Rede stehenden Wäschereinigung der für das Mnlitär-Iahr ^"/^ erzielte Erstehungspreis, nämlich für einen Alumnus 16 1^4 kr. W. W angenommen. — K. K. Kreisamt Klagenfurt am 6. Juni 1847. Aemtliche Verlautbarungen. Z. !223. (l) Nr. 6274M3. Kundmachung. Von der k. k. Camera! - Gefallen - Verwaltung für Steyermark und Illyrien wird bekannt gemacht, daß der Tabak, und Stämpel-Unterverlag zu Praßberg in Steyermark, Cil< lier Kreises, im Wege der freien Concurrenz mittelst Emlegung schriftlicher Offerte, in so fern keine Uederschung eines nach dem frühern Systeme im Concessionswege bestellten Verlegers Stattfinden sollte, demjenigen, welcher die geringsten Verschleißperceutc in Anspruch nimmt, und gegen dessen persönliche Eignung kein Bedenken obwaltet, wird verliehen werden. — Dieser Verlag ist an den Districts vcrlag in Citti zur Mattrialfassung angewie- sen, wrlcher 5 Meilen entfernt ist, ihm selbst aber sind dermalen 62 Kleinverschleißer zugetheilt. — Die für das Tabakgefäll zu leistende Caution beträgt 1500 st,, dieselbe kann entweder bar, oder hypothekarisch, oder in Staatspapieren nach dem normalmaßigen Werthe ge, leistet werden, wofür dem Verleger das Ta-bakmateriale im gleichen Werthe auf Credit ver-adfolgt wird; das Stämpelpapier kann aber gegen bare Bezahlung, oder auf Credit gefaßt werden, in welch letzterem Falle eine besondere Caution von 250 fl. zu leisten wäre. — Nach dem Ertragniß - Ausweise, welcher b^i der k. k. Camera! - B^zirksverwaltung in Marburg und in der hierämtlichen Registratur eingesehen wer« den kann, betrug der jährliche Verschleiß vom 1. Februar 1846 bis Ende Jänner 18 l7 an Tavakmateriale 29,692 Pfun5, und an Geld, werth 15,790 f! 37^ kr., dann an Stäm, pelpapier 2745 st. 49 kr. , zusammen also 18,536 si. 26^4 kr. - Dieser Verschleiß gewährt bei einer Provision von 5 A vom Ta-bakoerschleiß überhaupt 783 ss. 55 ^, kr., dann bei 1 '^2 ^ Gutgewicht vom Gespunst 11 fl. 59 '^ kr., zus. 600 fl.55'^ kr ; ferner bei 1 ^ A von dem Verschleiße des Stämpelpapiers höherer Classen ! st. 30 kr. , und bei 2 '^ S des verschlirßenen Stämpelp^piers niedenr Classen 66 8 ^ kr., endlich mit Einrechnung des auf 121 si. 19 ^ kr. entzifferten 5 la Uinma-Gewinns, für den Verleger eine Zrml,o-Einnahme pr. 989 fl. 53 ^ kr. Dagegen betragen die Ausgaben, welche der Verleger von der obigen Einnahme zu bestreiten hat, beiläufig 33l fl. 6 ^ kr., über deren Abzug sich ein reiner Gewinn von 658 fl. 4? kr. herausstellt. — Dieser Gnvinn kann jedoch durch Zunahme des Verschleißes und Verminderung der Auslagen vermehrt, dann eben so durch Abnahme des Verschleißes und Vermehrung der Auslagen vermindert werden; somit wird von Seite der Gefällsbchörden dafür nicht gebürgt. — Der Verlag wird ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum verliehen, jedoch vleibt sowohl der k. k. Gefällsbchörde, alö auch dem Verleger eine dreimonatliche Aufkünoigungs-frist vorbehalten. — Im Falle einer vorschrift-widrigen Verlagsführung kann der Verleger sogleich vom Verlagsgeschäste entfernt werden. — Sollte von Jemanden gegen den Verleger eine gerichtliche Sequestration seines Verlags, oder Execution auf seine Losungsgelder, oder auf seine Provision erwnkt werden, so erfolgt von Sritc der Gcfallsdehöroe die Aufkündi- 812 gung auf eine Frist von dreißig Tagen. — Diejenigen, welche dieses Geschäft zu üderneh« men wünschen, haben ihre versiegelten und gehörig gestampelten Offerte längstens bis zum 24. August 5847, um l2 Uhr Mittags, im Bureau des Vorstandes der k. k. Camera!-Be-zirksvcrwaltung zu Marburg zu überreichen.— Ein solches Offert muß mit dem Taufscheine, zum Beweise der erlangten Großjährigkeit, einem obrigkeitlichen Sittenzeugniffe, und der von einer Gefallscasse ausgefertigten Quittung über das mit 175 fl. C. M. erlegte Reugeld versehen seyn, welchcs im Falle des Rücktrittes, oder wenn der Ersteher nicht binnen l4 Tagen, vom Tage derZustellung des Verleihungs'Decre-tes, die Caution sicherstellt und den Verlag über« nimmt, dem Aerar verfällt.— Anbote, welche nach dem bemelkten Zeitpuncte eingebracht werden, so wie solche, welche bedingt lauten, oder nicht gehörig belegt, oder überhaupt dem unten beigefügten Formulare nicht entsprechend eingerichtet sind, ferner Anträge, eine erhaltene Pension zurücklassen zu wollen, werden nicht beachtet werden; bei gleichlautenden Offerten wird sich die hierortigc Entscheidung vorbehalten. — Utbrigens wird es auch dcn nach dem frühern Systeme im Concessionswcge be, stellten Verlegern freigestellt, unter Beobachtung d^r mit dem hohen Hofkammer - Decrete vom l7. December 1339, 3 53602, festgefetzten Bedingungen um die Verleihung des erlc« oigten Verlags einzuschreiten. — Formular des Offertes von Innen. Ich Endesgc-feriigter erkläre hiemit rechlsuerbindlich, daß ich bereit bin, die Führung des Tabak» und Stampel-Untcrucrlags zu Praßberg nach den darüber bestehenden Gefällsvorschriften auf un btstimmte Zeit, und unter den mit der Kundmachung vom l. Juli lg'l7, Z. 6274, bekannt gemachten Bedingungen gegen .... Percente vom Tabak, und .... Percente vom Stämpel zu übernehmen. — Dle Quittung der k. k......Caffe über ras mit . . . . C. M. erlegte Reugeld, so wie auch mein Taufschein und das obrigkeitliche Wohl-verhaltungszeugniß liegen herbei. — Datum. — Eigenhändige Unterschrift. — Von Außen. Offert zur U'bcrnahme dcs Tabak- und Ltam, pel-Unterverlages zu Pr^ßberg in »t.yermark. Vermischte Verlautbarungen Z. l22». (I) Nr. 3025. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des am 22. Mai 1847 zu Waitsch Nr. 29 verstorbenen Halb» hüblers, Johann Panze, Ansprüche zu haben vermei- nen, haben solche bei der auf den 3l. Juli l. I., früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordneten Tagsatzung um so gewisser anzumelden und rechtsgeltend dazuthun, als sie sich widrigens die Folgen dcs §. 6»4 a. b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laibach's am 7. Juli ,847._________ Z. I2l5. (l) Nr. ,93k Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senojetsch wird kund gemacht: Es sey über Ansuchen des (Zarl Prem-rou von Großubelsku, gegen Georg Schebenig aus Hrenovitz, wegen aus dem w. ä. Vergleiche ddo. 5. Juni 1845 schuldigen 60 fl. c. 5. c. , in die executive Feilbietung der gegner'schen, dem Gule Neuko-fel 5ub Urb. Nr. 58 unterthänigen Halbhube gewilliget worden, und es seyen zu deren Vornahme drei Termine, auf den 10 Juni, auf den ,0. Juli und auf den 9. August l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in loco der Realität, mit dem Beisätze angeordnet, daß die Realität nur bei der dritten cre-cutiven Feilbiecung unter dem gerichtlich erhabenen Schätzungswerthe von Z365 fi. 20 kr. hintangege-ben werden wird. Das Schätzungsprotololl, der Grundbuchser-tract und die Licitationsbedingnisse können täglich Hieramts eingesehen werden. K. K. Bez. Gericht Scnoselfch am l0. Juli »847. Anmerkung: Bei der am 10. Juni und der am 10. Juli k I. abgehaltenen ersten und zweiten Feilbietung sind keine Kaufiust'.gen erschienen, daher zu der auf den 9. August l. I. beraumten dritten geschritten wird. Z. !2l2. (I) Nr. 2666. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird hiemit bekannt gemacht: daß über Einschreiten des Johann Slenko, als Cefsionär des Thomas Lenzheg, des Michael Kuchar von Aich, als gesetzlichem Ver-treter seiner mj. Kinder, Andreas und Michael Ku.-char, des Thomas Lenzheg von Dolle, als gesetzt. Vertreter seiner mj. Kinder Lucas und Paul Lenzheg, der Gertraud Lcnzhcg, verehel. Smreker, der Agnes Lenzheg, geb. Stenko, alle als bei der Verlheilung dcs Meistbotes der Thvmas Lenzhrq'schcn Halbhubc angewiesene Gläubiger, wider Georg Iamscheg, als Ersteher der, in eigener Ercculionsslihrung dem Thomas Lenzheg von Dolle verkauften, der D. R. O. (Zommeuda Laibach suk Urb. Nr. 4»8 dienstbaren, zu Dolle gelegenen Halbhube sammt An- und Zuge-hör, wegen nicht zugehaltener Licitationsbcdingm'sse, auf seine Gefahr und Kosten in die Relicitalion die< ser Halbhube gewilliget, und zu deren Vornahme der i7. August d. I. Vormittags 9 Uhr, in loco der Realität, mit dem Anhange bestimmt wölken sey, daß dieselbe dabei auch unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerte pr. «44l fl. 2! kr. hintangcgebci, werde. Der Grundbuchserttatt, die Licitationsbeding-niffe und das Schätzungsprolocoll können täglich Hieramts eingesehen wcrocn. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreuibcrg am ,3. Juli 1847.