Wrzugspreise für das ehemalige Vsterreich>Ung. ganzjährig K 10- — halbjährig K 5 — Für Amerika: ganzjährig D. 2 5V Für das übrige Ausland ganzjährig K 12 — Briese ohne Unterschrift werdennichtberücksichtigt, Manuskripte nicht zurück-gesendet. Erscheint mit ettter illustrierten Beilage „Wandermappe" am 1., 10. und 20. eines jeden Monates. Bestellungen übernimmt die Verwaltung des Kottscheer Waten m Gottschee Nr. 121. Berichte sind zu senden an die Schriftleilnng des Kottscheer Waten in Gottschee. Anzeigen lDnserare) werden nach Tarif berechnet und von der Ver-waltung des Blattes übernommen. Die „Wandermappe" ist nur als Beilage des Gotischem Boten erhältlich. P ostsparkasf en-Konto Nr. 842.285. M. 1. l£. Kottschee, am 1. Jänner 1919. Jahrgang XVI. An die geehrten Aönehmer. Der „Gotischeer Bote" erscheint nunmehr nicht mehr zweimal im Monate, sondern dreimal, nämlich am 1., 10. und 20. jeden Monates. Wegen der hiedurch bedeutend vermehrten Kosten erhöht sich von 1919 an der Bezugspreis für das Jahr auf zehn Kronen (halbjährig 5 Kronen), für Amerika auf 2 Dollar 50 cent, für das übrige Ausland, nämlich für jene Länder, die früher nicht zu Österreich-Ungarn gehört hatten, auf 12 Kronen. De? „Bote" wird von nun an nicht nur Leitaussätze und Tages-neuigkeilen („Aus Stadt und Land") bringen, sondern auch die unseren Abnehmerkreis interessierenden amtlichen Erlässe, Verordnungen und Kundmachungen aus dem Amtsblatte Uradni List"), und zwar teils vollinhaltlich, teils im Auszuge. Wir glauben daher, daß unser Blatt auch auf Abnahme seitens der deutschen G e-meindeämter, Schulleitungen, industriellen Unternehmungen usw. wird zählen dürfen^ Nach dem Eingehen der „Laibacher Zeitung" und der deutschen Zeitungen in Triest ist der „Gottscheer Bote" nunmehr das einzige deutsche Organ zwischen der Drau und der Adria. Trotz der eingetretenen schwierigen Verhältnisse wird unser Blatt die Interessen der engeren Heimat und des deutschen Volkes in Jugoslawien stets furchtlos und nachdrücklich vertreten. Wir bitten demnach nicht nur die bisherigen Abnehmer, unserem Blatte treu zu bleiben, sondern hoffen auch, daß sich die Zahl der Abnehmer wesentlich vermehren wird. Insbesondere ersuchen wir unsere hochwürdigen Pfarrämter und die geehrten heimatlichen Gemeindeämter und Schulleitungen auf die Verbreitung und Abnahme des „Boten" in allen Kreisen der Heimat freundlichst hinwirken zu wollen. Es sollte kein Gottscheer Haus geben, in dem der „Bote" nicht aufläge. Die Verwaltung. Finis Gottseviae ? Eine traurige Aufgabe fürwahr, wenn man zu Neujahr, statt Glück, Heil und. Segen zu wünschen, von Unheil, Verderben und Untergang sprechen muß! Der deutschen Sprachinsel Gottschee, die durch 600 Jahre ihr Volkstum rein und unversehrt erhalten, die gegen die Türkenstürme tapfer Stand gehalten und der Invasion im Jahre 1809 mannhaft getrotzt hat, droht jetzt Lebensgefahr. Wird Gottschee, diese deutsche Kolonie, welche vor 600 Jahren Deutsche aus Kärnten und Osttirol, aus schwäbisch-alemannischen Gebieten, aus Franken und Thüringen gegründet haben, nunmehr zugrunde gehen, wird sie untersinken wie ein Eiland im Meere, über das bei einem Seebeben die Wellen tosend zusammenschlagen? Geht Gottschee wirklich dem unvermeidlichen Untergange entgegen? Harter Druck lastet aus uns. Noch scheint der Trübsal und Drangsale kein Ende zu sein. Sollen wir darob verzweifeln? Sollen wir unser Bündel schnüren und auf und davon gehen? Nein und abermals nein! Nur wer sich selbst aufgibt, ist verloren. Mut verloren, alles verloren! Selbst angenommen, man nehme uns alles und jedes weg, was wir unser nationales Eigen nennen: unser deutsches Herz, unsere gottscheeische Muttersprache, die Familiensprache unseres Hauses kann und wird uns niemand rauben können! Das sind die letzten Bollwerke, die wir selbst im alleräußersten Falle behalten, und sie sind uneinnehmbar. Diesen Drahtverhau der Familie, diesen geistigen Schützengraben, den unser Haus besitzt, vermag keine Macht der Erde zu zerbrechen, zu zerhauen oder zu zerschmettern. Darum unverzagt! Wir werden nicht untergehen, wenn wir uns nicht selbst aufgeben I Wir glauben überhaupt nicht, daß es im Ernste zum äußersten kommen wird. Wir hoffen vielmehr zuversichtlich darauf, daß auch uns endlich doch Gerechtigkeit zuteil werden wird. Ist ja doch unsere Heimat kein bloß künstlich geschaffenes Gebilde, sondern eine lebendige ethnographische Individualität, die aus ein 600jähriges nationales Eigenleben zurückblickt. Zwar wird das politisch-nationale Denken gegenwärtig noch fast ausschließlich vom Affekt beherrscht. Der chauvinistische Rausch ist noch nicht verflogen. Die volle Ernüchterung ist noch nicht eiu-getreten, aber das Natürliche und Vernünftige beginnt sich trotzdem allmählich Bahn zu brechen. So äußerte sich z. B. der tschechische Ministerpräsident Dr. Kramar kürzlich, die Deutschen in Böhmen sollten versichert sein, daß ihre kulturelle und nationale Entwicklung unangetastet bleiben werde. Der Präsident des tschechoslowakischen Freistaates Dr. Masarpk sagte, die Deutschböhmen würden sich über die tschechische Herrschaft nicht zu beklagen haben. Der tschechische Gesandte in Wien Tusar versicherte, was die Deutschböhmen betreffe, müsse der tschechische Staat ein demokratisch-fortschrittlicher Staat sein, in dem es keine Unterdrückung der Nationen gebe. Alle Bürger müssen gleichberechtigt sein. Aus dem tschechischen Staate dürfe kein neues Österreich werden. Dr. Kramar, der sich in der nämlichen Sitzung des tschechischen Nationalrates (21. Dezember v. I.) mit dem deutschböhmischen Problem befaßte, erkürte, den Deutschen werde unbedingt kulturelle und wirtschaftliche Freiheit eingeräumt werden müssen. Es schade der Republik ungeheuer, wenn die Öffentlichkeit erfährt, daß die Deutschen irgendwie unterdrückt oder verfolgt werden. Jede zertrümmerte Straßentafel in einer, deutschen Stadt Böhmens sei ein Schaden, den die, welche ihn verursacht haben, gar nicht abschätzen können. Wirwollennicht Unterdrücker sein. Er verurteile jede Unterdrückung der Deutschen. Den Deutschen im geschlossenen Gebiete müsse das Recht der deutschen Gerichtssprache zuerkannt werden. Ähnlich klingende Worte hörten wir früher allerdings auch aus berufenem slowenischen Munde. Abg. Dr. Korošec erklärte bekanntlich in der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses am 2. Oktober 1918: „Den fremdsprachigen Minoritäten im nationalen slawischen Gebiete erkennen die Südslawen alle für die nationale, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Entwicklung erforderlichen Rechte zu" und in dem Agramer Manifeste des südslawischen Nationalrates am 21. Oktober v. I. wurde unter Punkt 5 versichert: „Der Nationalrat erklärt, daß gemäß den allgemeinen Grundsätzen der Demokratie allen andersnationalen Minderheiten im Staate der Slowenen, Kroaten und Serben die freie Entwicklung gesichert werden wird." Die mittlerweile eingetretenen Tatsachen stehen aber mit diesen Versprechungen stark in Widerspruch. Zweifellos dürfte aber auch bei uns ein Rückschlag, eine Rückkehr zu nüchternerer Besonnenheit und zu wirklich demokratisch-freiheitlichen Anschauungen zu gewärtigen sein, zumal Gottschee für das Slowenentum auch nicht die geringste nationale Gefahr bedeutet. Also mit dem Untergange von Gottschee wird's sicherlich noch Zeit und Weile haben. Warum wir diese Zeit der Drangsal erleiden? Die Vorsehung sendet schwere Heimsuchungen zu unserer Läuterung und Selbstreinigung. Nur in heißer, weißer Feuersglut wird der Stahl gehärtet, nur in der Trübsal wird der Wille, wird der Charakter gehämmert und erprobt. Und charaktervolle, willensstarke Männer brauchen wir jetzt, Männer mit eisernem Willen und eisernen Nerven. Bestehen wir tapferen Sinnes, aufrecht und ungebrochen, in Erkenntnis unserer Mängel, Fehler und Schwächen, diese uns auferlegte Probe, so wird uns die jetzige Zeit der Trübsal einst zum Heile gereichen und es wird uns und unseren Kindern und Kindeskindern einst eine bessere, frohere Zukunft erblühen. Dieser Gedanke soll uns freimachen vom Geiste jenes düsteren Pessimismus, der an der Zukunft verzweifelt. Lassen wir alles Unechte, alles Phrasenhafte, lassen wir jeden tönenden Wortschwall fahren, rücken wir einander immer näher und näher, werden wir immer wärmer und wärmer zueinander, demokratischer im besten Sinne des Wortes, machen wir uns frei von allem Kastengeist, von allem Bildungsdünkel, allem Geldstolz, stehen wir als überzeugte und von bestem Geiste beseelte Förderer des Gemeinwohles einträchtig zusammen, so daß unser Herzensschlag sozusagen eine ideale Einheit bildet, dann braucht uns um unser Volk, um unsere liebe, teure Heimat nicht bange zu sein. Wir werden sie retten für eine bessere, sonnigere Zukunft. Finis Qottseviae? Nein und abermals nein! 600 Jahre hat Gottschee bestanden, aufrecht und ungebrochen. Tun wir unsere Pflicht, so gibt's keinen Untergang, sondern nur eine Zeit der Erprobung und der Prüfung. Heil Gottscheel Heil einer besseren und glücklicheren Zukunft unseres Landes! Aus Stabt und Land. Hottschee. (Das neue Kabinett.) Aus' Belgrad wird gemeldet: Regent Alexander hat den Vizepräsidenten der altradikalen Partei Stojan Pro tick mit der Bildung des neuen Kabinetts betraut. Das rekonstruierte Kabinett ist zusammengesetzt, wie folgt: Vorsitz Stojan Protic, Stellvertreter Dr. Anton Korošec, Äußeres Dr. Anton Trumbic, Krieg General Michails Raste, Inneres Svetozar Pribicevic, Unterricht Ljubo Davidovic, Finanzen Dr. Moncilo Trifkovic, Religionswesen Dr. Tugomir Alaupovic, Eisenbahnen Ingenieur Vulovic, Ackerbau Dr. Zivko Petricic, Ernährung und Ausbau Miloje Jovanovič, öffentliche Arbeiten Milos Kapetanoma, Forst- und Bergwesen Dr. Mehmed Spaho, Sozialpolitik Vitomil Kotač, Post und Telegraphen Dr. Edo Minie, Vorbereitungen zur Konstituante Dr. Albert Kramer. Zugleich mit den Ministern wurde auch die Delegation für die Friedenskonferenz ernannt, die aus Nikola Paš tč als Präsident sowie den Mitgliedern Dr. Ante Trum bič und Dr. Ivan Žolger sowie aus anderen besteht, so viele die Großmächte anerkennen werden. Der kroatische Banus erhält den Rang eines Ministers. — (Demission der Nationalregierung in Laibach. Da bereits die gemeinsame Regierung in Belgrad gebildet ist, haben die Provinzialregierungen im Sinne des parlamentarischen Brauches ihre Demission gegeben. Auch die Nationalregierung in Laibach hat nach Belgrad folgendes Telegramm abgesandt: „Die Mitglieder der Nationalregierung SHS in Laibach begrüßen freudig die Ernennung der Zentralregierung und stellen ihre Mandate, die sie von der nationalen Regierung in Zagreb erhalten haben, zur Verfügung. Ich bitte, diese gemeinsame Demission Seiner königlichen Hoheit dem Regenten Alexander zur Entscheidung vorzulegen. Gezeichnet: Präsident Pogačnik." — (Prinzregent Alexander) ist nach Paris zur Friedenskonferenz abgereist. — (Vom politischen Dienste.) Herr Bezirkskommissär Friedrich Den ist aus dem politischen Dienst Jugoslawiens ausgetreten und von der deutschösterreichischen Regierung in ihren Dienst übernommen worden. Er wurde in den Status der politischen Beamten des Landes Salzburg eingereiht. — (Vom Staatsbahndienste.) Der Volontär Herr Franz Erker wurde von der Staatsbahndirektion Villach zum Beamtenaspiranten ernannt. — (Ernennung zum Gesandten.) Der ehemalige Bürgermeister von Laibach J. Hribar wurde zum jugoslawischen Gesandten in Prag ernannt. — (Das erste Rigorosum) zum Doktorat der Theologie hat an der Universität in Innsbruck am 17. Dezember der hochw. Herr Alois Krisch abgelegt. — (Landtagsabgeordneter Kollmann — Landes-sinanzreferent.) Landtagsabgeordneter Josef Kollmann wurde in der letzten Sitzung des Landesfinanzausschusses zum Finanzreferenten des Landes Niederösterreich gewählt. Dieses Referat ist das größte und wichtigste im Landeshaushalle und erfordert umfassende Sachkenntnisse. Bei Landtagsabgeordneten Kollmann trifft diese Vorbedingung zu, das Referat ist in beste Hände gekommen. — (Neue Wege.) Durch den eingetretenen Umschwung der Verhältnisse wird auch unsere Stadt vor manche neue Frage gestellt. Es wird heißen, neue Wege der Entwicklung gehen. Unser Staats-gmnnasium wird ausgelassen, auch die Tage der hiesigen Fachschule dürften bereits gezählt sein. War Gottschee früher eine ausgesprochene Schulstadt, so wird sie jetzt diesen Charakter verlieren. Wir alle aber haben ein Interesse daran, daß Gottschee nicht allzu stark verödet und wirtschaftlich zurückgeht. Es heißt also jetzt, der Entwicklung neue Wege weisen. Wir müssen trachten, daß sich bei uns neue industrielle Unternehmungen nieverlassen. Die Voraussetzung hiefür, die Kohle, ist ja vorhanden. Die Industrie könnte uns einen Ersatz für das geben, was wir jetzt verlieren werden. Bei einiger Rührigkeit wird es uns gelingen, das angestrebte Ziel zu erreichen. — („Beiträge zur Geschichte und Landeskunde von Gottschee".) Man hat sich gestattet, auswärtigen Landsleuten und Freunden Gottschees die Jahrschrift zuzusenden. Es wird hiemit ersucht, den entfallenden Betrag (3 K 20 h) freundlichst an die Buchdruckerei Pavlieek in Gottschee gelangen zu lassen. Im Falle der Nichtannahme der Schrift wird um gef. Rücksendung derselben gebeten. An mehrere hochw. Herren Pfarrer sowie auch an einzelne andere Personen in der Heimat sind ebenfalls mehrere Exemplare der Jahrschrisl abgegangen behufs gef. Absatzes in Bekanntenkreisen. Für die diesbezügliche Mühewaltung wird im voraus der beste Dank ausgesprochen. — (Hoher Schnee.) Vor Weihnachten herrschte bei uns ein ungesundes Regenwetter. In der heiligen Nacht trat ein starker Schneefall ein, der sogar zum Verkehrshindernis wurde. Die Leute von den auswärtigen Dörfern konnten am Weihnachtstage nicht einmal ihren Kirchgang machen, da die Wege ganz verschneit und ungangbar waren. — (Warenaustausch zwischen Jugoslawien und Italien.) Die Nationalregierung in Laibach hat die Advokaten Dr. Ferfulia und Dr. Rybar in Triest ermächtigt, mit dem Okkupationsgebiete bezüglich des Warenaustausches zwischen dem Machtbereiche der slowenischen Nationalregierung und dem von den Italienern besetzten Gebiete in Verhandlungen zu treten. Die Dikkupations-behörde hat sich bereit erklärt, die Ausfuhr gegen Kompensationen m Waren, insbesondere in Holz und Kohle zu bewilligen. In Triest sind Öl. Kaffee, Schokolade, Kakao, Reis, Petroleum, Salz und Seife zu haben. — (Vom Klerus.) Dem hochw. Herrn Pfarrer Johann Sesek in Unterdeutschau wurde die Pfarre Brusnice in llnterkrain verliehen. Der bisherige Kaplan in Alienmarkt bei Gottschee Hochw. Herr Josef Rogelj wurde zum Pfarrverweser in Unterdeutschau ernannt. Hochw. Herr Paul Klemenčič, Kooperator in Obergurk, wurde zum Pfarrverweser in Pöllandl ernannt. — (In Agram) gibt es bereits Brot ohne Karten, Fleisch im Überfluß, und da ein systematischer Abbau der hohen Kriegspreise begonnen hat, so kann man für billiges Geld, wie E. Krünes in der „Tagespost" schreibt, die erlesensten Schätze erhalten. — (Demobilisierung.) Die kroatische Nationalregierung verlautbarte die Demobilisierung des Heeres, die bis 31. Dezember durchgeführt wurde. ■— (Nachrichten von unseren Gefangenen in Italien.) Aus Innsbruck wird gemeldet": Laut Mitteilung des italienischen Kommandanten in Innsbruck, Oberst Rossi, ist die Verteilung der Anfang November gemachten Kriegsgefangenen in den italienischen Lagern beendet. Die Gefangenen werden mit Korrespondenzkarlen beteilt, so daß Nachrichten in den nächsten Tagen zu erwarten sind. — (Zeitungsschmarotzer.) Jeder liest das heimatliche Blatt gerne, aber es gibt Leute, die nicht zu den Unbemittelten zählen, trotzdem aber den „Boten" immer nur vom Nachbarn aus* leihen, um ihn zu lesen. Vaterländisch gehandelt ist das nicht, denn wenn die Mehrzahl so knauserig wäre, könnte unser Blatt überhaupt nicht bestehen. Also nicht bloß schmarotzen, sondern unser Blatt selbst haltenl Jede Gottscheer Familie sollte es als ihre Ehrenpflicht ansehen, den „Gottscheer Bolen" zu halten. — (KeineVerteilung des Waldes.) Wie anderwärts ist auch bei uns, insbesondere auf dem Lande, die Ansicht verbreitet, daß die Waldungen des Großgrundbesitzes abgelöst und an die Landwirte verteilt werden würden. Selbst in einzelnen Jntelligenz-kreisen scheint bei uns diese irrige Meinung verbreitet zu sein. Wir verweisen demgegenüber auf die Erklärung der Volksregierung in Laibach, nach welcher eine Parzellierung und Verteilung der Wälder ganz ausgeschlossen ist. Es darf sich also niemand diesbezüglich falschen Hoffnungen hingeben. Es könnte höchstens die Verstaatlichung der größeren Waldungen gegen Abkauf in Betracht kommen, nicht aber deren Parzellierung. — (Entlassung der deutsche« Beamten in Süd-slawien.) Mit Rücksicht auf den Beschluß der deutschösterreichischen Nationalversammlung vom 23. November, wonach Deutschösterreich alle nichtdeutschen Beamten entläßt, hat die slowenische Nationalregierung beschlossen, alle Staatsbediensteten nichtsüdsla-roijcher Nationalität zu entlassen. Ausgenommen sind nur besondere berücksichtigungswerte Fälle, u. a. auch der der Zugehörigkeit zu einer einheimischen Familie. Die von Dentschösterreich entlassenen Angestellten südslawischer Nationalität werden von der südslawischen Nationalregierung übernommen werden. Hiezu schreibt die „Reichspost": Die frühere Gemeinsamkeit der österreichischen Kronländer mit ihren gemeinsamen Einrichtungen hat es mit sich gebracht, daß nicht nur die Zentralstellen auf deutschsprachigem Gebiet nichtdeutsche Beamte verwendeten, sondern daß eine noch weit erheblichere Anzahl deutscher Beamter in anderssprachige Länder entsandt wurde. Es sei nur auf die vielen Deutschen verwiesen, die in den Karpathenländern die Rechtspflege versahen, die in den Handelsplätzen, wie Triest, ihren Beruf ausübten, sowie auf die vielen deutschen Funktionäre der Eisenbahnen, des Zolldienstes usw. Alle diese sind durch die Begründung der nationalen Teilstaaten der Gefahr ausgesetzt, ihren Erwerb zu verlieren, und werden naturgemäß Deutschösterreich in einem Maße überschwemmen, daß der ohnehin wirtschaftlich und finanziell schwache Staat außerstande ist, das große zurückflutende Beamtevheer unterzubringen, selbst wenn er sämtliche nichtdeutscken Angestellten entlassen wollte. Es wäre daher für Deutschösterreich ein um so dringlicheres Gebot, durch einen gegenseitigen Vertrag mit den neuen Nachbarstaaten die Belassung der Beamten an ihren bisherigen Berufsstellen zu sichern, als von einer Kündigung mehr Deutsche betroffen würden als Nichtdeutsche. — („Gottscheer Briefe".) Dickflüssig, langatmig und in endloser Breite wälzen sich im „Slovenec" die „Kočevska pisma “ dahin. Es ist, als ob ein lang verhaltener, durch Jahre ausgespeicherter, aber früher vorsichtig versteckter Groll nun auf einmal zum giftigen Ausbruch gekommen wäre, als ob die „Milch der frommen Denkungsart" sich ohne recht einleuchtenden Grund auf einmal in „gährend Drachengift" verwandelt hätte. Im übrigen: Biel Geschrei und wenig Wolle! Viel Schale und kein rechter Kern! Ein langes Sündenregister soll's sein, in Wirklichkeit ist's aber meist nur breitspuriger Klatsch und Tratsch I So mancher unserer slowenischen Mitbürger, der bereits Jahrzehnte lang stets in bestem Frieden und in ungetrübtem Einvernehmen mit uns gelebt hat, liest vielleicht sttbst einigermaßen erstaunt und verwundert diese ellenlange Anklageschrift. Dabei laufen auch so manche Taktlosigkeiten, Unbegreiflichkeiten und unfaire persönliche Anrempelungen unter. Was doch nicht alles nationale Leidenschaftlichkeit zustande bringen kann I Ein Blatt, bas sich christlich nennt, gibt sich dazu her, das gute Einvernehmen, das zwischen den Gottscheer« und ihren slowenischen Nachbarn und Mitbürgern stets herrschte, zu zerstören, und Leute, die in erster Lmie berufen wären, sür den Frieden und die Nächstenliebe einzutreten, betreiben ein volksvergistendes Verhetzungshandwerk I Das Maß des Zulässigen wird überschritten, wenn sogar die Dienstboten in Gottschee gegen ihre Dienstgeber aufgehctzt und revolutioniert weiden. — Auch unser Herr Dechant wird in ganz ungerechtfertigter Weise scharf angegriffen. Es wird ihm ingrimmig vorgeworfen, daß er die seelsorgliche Fürsorge für die 1100 Slowenen der stadtpmrre vernachlässige, indem er den Slowenen insbesondere die slowenische Predigt vorenthalte. Bekanntlich waren vor dem jetzigen Hvirn Dechanten mehrere Dechanten und Stadtpfarrrer slowenischer Nationalität in Gottschee. Der jetzige Herr Dechant führte die genes* dienstliche Ordnung in derselben Weise weiter, wie er sie vor* gefunden und übernommen hatte. Obwohl das hiesige Kohlet;iverk schon seit 1893 in Betrieb war, hatte der Vorgänger des jetzigen Herrn Dechanten, ein Slowene, für eine besondere Berücksichtigung der slowenischen Bergarbeiter bezüglich der religiösen Unterweyung in ihrer Muttersprache nichts vorgekehrt. Erst der jetzige Herr Dechant hat für die Einführung besonderer religiöser Vorträg- für diese Arbeiterschaft Sorge getragen. Ec tat dies trotz der durch die damalige Los von Rom-Bewegung verursachten, nicht geringen Schwierigkeiten. Statt nun hiesür Anerkennung zu finden, wi D er ganz unverdienterweise sogar grober Pflichtvernachlässigun, beschuldigt. Ist das gerecht? — Eine an sich eigentlich gan, unverständliche Haßwelle — hat man ja doch alles erreicht, was man erstrebte, und die gedemütigten Deutschen bilden nicht mehr die geringste nationale Gefahr — ergießt sich gegenwärtig wieder über die Lande. In Gottschee ist es diesertage sogar schon zu Messerstechereien gegen Deutsche gekommen. In solcher Zeit sollten Einsichtsvolle und Besonnene nicht schüren und hetzen, sondern lieber dämpfen und beruhigen. Ist sich der Artikelschreiber des „Slovenec" dieser Pflicht nicht bewußt? — (Gesetzgebende Versammlung.) Prinzregem Alexander hat Belgrad als die Hauptstadt Jugoslawiens erklärt und die gesetzgebende Versammlung für Ende Jänner einberufen. — (Aufhebung der Steuerfreiheit für Offiziere.) Die Nationalregierung in Agram erließ eine Verordnung, wonach die nach den bestehenden Gesetzen den Offizieren zukommende Steuerfreiheit mit Ende des laufenden Jahres aufgehoben wird. — (Eine technische Hochschule in Agram) wird mit dem Studienjahr 1919/20 errichtet werden. — (DieVerhandlungen zwischen den Südslawen und Deutschösterreichern.) Die zwischen dem deutschösterrei- chischen Staate und der jugoslawischen Nationalregierung vor mehreren Tagen in Laibach geführten wirtschaftlichen Verhandlungen wurden, da sich nachträglich Differenzen ergaben, in der zweiten Dezemberwoche in Wien fortgesetzt. Die Verhandlungen haben nun zu einem vollen Einvernehmen geführt und steht die Ratifizierung des Übereinkommens durch die beiderseitigen Regierungen für die nächsten Tage bevor. — (Die südslawischen Residenzstädte.) Der serbische Thronfolger Prinz Alexander erklärte dem ehemaligen Bürgermeister Hribar, er werde seine Residenz alljährlich teils in Belgrad, teils in Agram, teils in Laibach halten. — (Ein serbisches Bataillon in Laibach.) Am 22. Dezember ist in Laibach ein Bataillon des 4. serbischen Infanterieregiments, das bisher au der Salonichier grünt gekämpft hatte, eingetroffen. Das Kommando dieses Bataillons und'der gleichzeitig eingetroffenen serbischen Mission hat Oberst Milan Pribicevic. Das Bataillon bleibt ständig in Laibach. — (Pro test Versammlung gegen die Italiener.) Am 22. Dezember fand in Laibach eine vom Ausschüsse des Nationalrates für das besetzte Gebiet einberufene Protestversammlung gegen die Besetzung südslawischer Gebiete durch die Italiener statt, die von einer mehrtausendköpfigen Menschenmenge besucht war. — (KriegsgefangeneGottfcheerin Italien.) Unter den Kriegsgefangenen in Italien befindet sich auch eine Anzahl Gottscheer, Offiziere und Mannschaftspersonen. Bon einzelnen derselben sind bereits Nachrichten in die Heimat gekommen, über das Schicksal anderer ist man bisher noch ununterrichtet. In mancher Familie herrscht daher Besorgnis. — (Zur Aufklärung.) In einer Zuschrift des „Slovenec" aus Gottschee wird u. a. behauptet, daß beim Festgottesdienst anläßlich der Staats- und Nationalfeier am 15. Dezember der Organist der hiesigen Stadtpfarrkirche absichtlich schlecht georgelt habe. Wie man uns mitteilt, entspricht dieser Vorwurf durchaus nicht den Tatsachen. Der Herr Organist, der sich durch diese übelwollende Bemerkung mit Recht gekränkt fühlt, ist am genannten Feiertage vielmehr seiner Pflicht ebenso getreu nachgekornmen wie an anderen Sonn- und Feiertagen. Verfügt vielleicht der gestrenge Herr Tadler nicht über ein feines musikalisches Gehör, so daß er solche Leistungen nicht richtig zu würdigen vermag? — (In Fiume) soll die Basis für die Balkanarmee der Entente geschaffen werden. Italien hat sich diesem Beschluß der obersten Heeresleitung der Entente lange Zeit widersetzt, mußte jedoch schließlich nachgeben. — (Nutzlose Angebereien.) Es wird uns mitgeteilt, daß bei der Regierung gegenwärtig nicht selten ganz allgemeine, meist national gefärbte Anzeigen auch über Privatbeamte u. bergt, entlaufen, die keine konkreten, greifbaren Tatsachen enthalten, auf Grund derer ein behördliches Einschreiten möglich ist. Solche Angebereien, die nur zu oft nationaler Voreingenommenheit oder unrichtigen Zwischenträgereien entspringen, verfehlen daher ganz ihren Zweck. — (Passierschein für Fiume.) Wie aus Fiume gemeldet wird, ist zum Betreten ober Verlassen bes Okkupationsgebietes von Fiume unb Umgebung ein von ber internationalen Militärpolizei in Fiume vibierter Passierschein notwendig. — (Die Lebensmittelzufuhren aus Argentinien.) Der päpstliche Nuntius in Wien hat an ben Papst bie Bitte gerichtet, ber Heil. Stuhl möge sich mit ber argentinischen Regierung ins Einvernehmen setzen, daß ehestens Lebensmittelsendungen aus Argentinien nach Deutschösterreich geführt werden mögen. — (Eine Kontingentierung aller Rohstoffe durch die Entente.) In Ententekreisen verlautet, daß die Alliierten im November einen Vertrag abgeschlossen haben, wonach nach Friedensschluß alle Rohstoffe kontingentiert werden sollen. Die entsprechenden Arbeiten soll eine Kommission mit dem Sitze in Berlin durchführen. Berlin bekäme z. B. nur soviel Rohstoffe, als es für den eigenen Bebarf braucht. (Wenn man richtig liest, wäre bies ein Anschlag der Entente auf die Industrie Deutschlands für lange Zeit.) — (Die Friedenskonferenz im Jänner.) Eine Pariser offizielle Note erklärt: Das Datum der Eröffnung der Friedenskonferenz sei noch nicht festgesetzt, werde aber zweifellos in die erste Jännerhälfte fallen. — (Herabsetzung der Preise.) Die Nationalregierung in Laibach berief zur Beratung über die Maßnahmen, die getroffen werden sollen, damit eine allgemeine Herabsetzung der Preise erzielt werde, ftir den 21. Dezember eine Enquete ein, in der außer den Vvlksbeanftragten Vertreter ber Konsumenten, der Lanbwirte, sowie Vertreter-des Handels und der Industrie teilnahmen. — (Gegen die Autonomie für Gottschee.) In den „Gottscheer Briefen" („Slovenec") wird u. a. auch davor gewarnt, daß man den Gottfcheern eine staatliche Autonomie gebe, weil sie dieselbe nur zur Unterdrückung der in ihrer Mitte lebenden Slowenen mißbrauchen würden. Eine ganz irrige Ansicht! Die Gottscheer würden vielmehr den Slowenen alle Rechte geben, die sie zum nationalen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben brauchen und gerechterweise beanspruchen. — (Die Zukunft Triests.) Abg. Pittoni äußerte sich bezüglich der Zukunft Triests, daß die Stadt mangels eines Hinterlandes aushören werde, eine Handelsstabt zu sein. Ihre Zukunft liege in ber Schaffung einer großen Jnbustrie unb im Schiffsbau. Die Melbmtg über eine Jnternationalisierung Triests bezeichnte der Abgeordnete als Versuchsballon. — (Infolge des Ausstandes) der Eisenbahner tu Marburg war ber Eisenhahnverkehr währenb bieser Zeit von Marburg aufwärts vollkommen gestört. Zwischen Spielselb und Ehrenhausen mußte eine 4 km lange Strecke zu Fuß zurückgelegt werden. Eine Folge bieser Störung war auch das Ausbleiben der Grazer Blätter bei uns. — (Autonomie.) Zeitungsnachrichten zufolge ist den Deutschen des Banates von den Serben die Autonomie zugesichert worden. Auch den andersnationalen Minderheiten im Staate der Slowenen und Kroaten wurde vom Agramer Nationalrat die freie Entwicklung zugesichert und Dr. Korošec erklärte in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 2. Oktober, daß den frembfpmchigen Minoritäten im nationalen slawischen Gebiete von den Südsiawen alle für die nationale, kulturelle, wirtschaftliche und sozial Entwicklung erforderlichen Rechte werden zuerkannt werden. Wann" wird diesen Versprechungen ihr Inhalt gegeben werden? — (Ein neues Berriebsinspektorat Laibach.) Die südslawische Nationalregierung in Laibach hat am 2. Dezember folgende Verordnung erlaffen: Gegen unhaltbare politische Zuftänbe orbnet bie sübflawische Regierung an — ohne Pcäjubiz auf Erweiterung ihres Machtbereiches —, baß ab 2. Dezember 1918 alle im politischen Machtbereiche ihres Staates gelegenen Süb-bahnlinien, unb zwar Loitsch, einschließlich Spielfeld unb Luttenberg, Marburg Hauptbähnhof, einschließlich Völkermarkt, Kühnsborf unb Eisenkappel, Pragerhof-Polstrau (Laubesgrenze), sowie alle an biesen Linien anschließenben Lokalbahnen bem neuerrichteten Betriebsin-spektorate in Laibach unterstellt sinb. Dr. Pestotnik, Kommissär für bas Verkehrswesen, Nationalregierung in Laibach. — (Die Ernährungsfrage in Deutschöfterreich.) Der Staatssekretär für Volksernährung Loewenfelb-Ruß gab in ber Deutschen Nationalversammlung in Wien am 4. Dezember eine eingehende Darlegung der Ernährmtgsverhältnisse in Deutschösterreich. Hiernach ist die Versorgung mit Mehl und Brot in der Mehrzahl deutschösterreichischer Länder ungefähr nur bis Enbe Dezember gesichert. Die Kartoffelversorgung" ist fast Null, bie Fleifchverforgung kann zur Not durchgeführt werden, aber nur auf Grnnd einer Hungerquote. Die Feltversorgung ist gänzlich unzulänglich, ebenso die Versorgung mit Eiern unb Zucker. Das einzige heute halbwegs Erträgliche ist bie Gemüseversorgmtg. Das bebeutet, ganz offen gesprochen, eine verzweifelte Lage. — Auch bezüglich ber Kohlen- frac steh Sp! die des ntili föm An bie wer sitze briti pfer die Viki ber 43 ' hat Ep: wah Fäll Haft, gäbe als in e nettti ist. zu t noch gewi Hau bara Pflei Arm Pfte, dahe Errii güttsi ein mehr Es führt schaf laufe wäre storb Gefci der ; Dari Ausl 161( hohe! nehm cim ■ könnt sich, wo i Geor Trai Hans 4SI frage befindet sich Deutschösterreich in einem Blockadezustand und sieht fast schon vor einer Katastrophe. Nur mit einschneidenden Sparmaßnahmen ist es möglich, vielleicht noch bis Ende Dezember die öffentliche Beleuchtung in Wien zu bewerkstelligen. — (Militärpferde.) Jene Personen, die beim Rückzug des Heeres aus Italien gegen Revers Pferde vom Ärar, von militärischen Komrnanden oder von Gemeindeämtern erhalten haben, können diese Pferde behalten bis zur allgemeinen Klassifikation, An Zigeuner dürfen keine solchen Pferde abgegeben werden. Leuten, die im Besitze verdächtiger Pferde sind, werden dieselben weggenommen werden, wenn sie nicht beweisen können, daß sie sie rechtmäßig besitzen. Die Gendarmerie hat den Auftrag, jene zur Anzeige zu bringen, die auf unrechtmäßige Weise in den Besitz von Militär« pferden gelangt sind. Die Ausfuhr von Pferden in Gegenden, die von Italienern oder Deutschen besetzt sind, ist verboten. Mitterdorf. (Trauungen.) Am 19. Dezember wurden hier Viktor Kutsch era aus Seitendorf in Mähren und Rosa Verderber aus Rain 19, am 26. Dezember Anton Perz aus Kerndorf 43 mit Antonia Kren aus Schönberg 3 getraut. — (Mangelhafte Armenversorgung.) Am Christtage hat man den im 89. Lebensjahre stehenden Gemeindearmen Peter Eppich in Windischdorf in einem Stalle tot aufgefunden. Verwahrlost, ohne jeden Beistand, schied er aus dem Leben. Solche Fälle fordern gebieterisch, daß endlich einmal in der äußerst mangelhaften Armenversorgung, wie sie hierzulande noch immer gang und gäbe ist, ein Wandel zum Besseren eintrete. Da muß sich der Arme als Einleger sein tägliches Brot und die Nachtherberge jeden Tag in einem anderen Hause der Gemeinde erbitten; zu Scheiden gehen nennt man es. Solange nun der Einleger selbst noch imstande ist, den täglichen Rundgang zu machen und sich halbwegs reinlich zu erhalten, mag ja diese veraltete Form der Armenversorgung noch angehen. Aber keinesfalls dort, wo es sich um völlig kraftlos gewordene Einleger handeln Daß solche Leute ebenfalls noch von Haus zu Haus, beziehungsweise von Stall zu Stall, geschleppt und dann sich selbst überlassen werden, ist doch keine menschenwürdige Pflege. Da sich höchst selten solche finden, welche einen gebrechlichen Armen gegen Zusicherung entsprechender Vergütung behufs ständiger Pflege ins Haus aufnehmen wollen, muß eine bessere Armenpflege daher auf einem anderen Wege erreicht werden. Nur in der baldigen Errichtung eines Armenhauses fände die Angelegenheit ihre günstigste Lösung. Es braucht kein kostspieliger Bau zu sein, auch ein schon bestehendes Hans läßt sich hiesür Herrichten und für mehrere Gemeinden oder für den ganzen Bezirk gemeinsam machen. Es ist als sicher anzunehmen, daß unsere Gemeinden zur Durchführung dieser dringenden Sache auch bei der Bezirkshauptmannschaft Entgegenkommen finden werden. — (Vom alten Jahre.) Trauungen fanden im abgelaufenen Jahre 7 statt; geboren wurden im ganzen 20 Kinder, davon waren 14 Knaben, 6 Mädchen und bis auf drei alle ehelich. Gestorben sind 44 Personen, davon 21 männlichen, 23 weiblichen Geschlechtes. Ein Alter von über 80 Jahren erreichten 7 von ihnen. — (Der Gemeindevoranschlag) für 1919 wurde in der Sitznug vom 19. Dezember zusammengestellt und durchberaten. Darnach betragen die mutmaßlichen Einnahmen K 434545, die Auslagen K 13.09815. Der Abgang von 8763 K muß durch eine 161 o/o ige Umlage aus alle direkten Steuern gedeckt werden. Diese hohen Prozente werden zumeist durch die an der Schule vorzunehmenden Reparaturen verursacht. Mosel. (Todesfälle.) In Randegg, Niederösterreich, starb am 13. November Johann Wolf aus Verdreng. Als Auszügler konnte er zu Hause nicht das rechte Auskommen finden und begab sich, obwohl schwer krank, im Herbste wieder auf den Hausierhandel, wo ihn der Tod ereilte. — Einen schweren Verlust hat die Familie Georg Tramposch, Ortsvorsteher in Reintal, zu beklagen. Magdalena Tramposch, die treue Gattin, die sorgsame, beste Mutter und fleißige Hausfrau, ist ein Opfer der bösen, tückischen Grippe geworden. Erst 45 Jahre alt, mußte sie ins kühle Grab. Am 27. Dezember wurde sie feierlich beerdigt. Alle Ortsinsassen gaben ihr das letzte Geleite. Bei allen stand sie in Achtung und Liebe. Gott tröste die trauernde Familie! — Besonders traurig ist auch der Tod der erst 41jährigen Frau Maria Kump in Otterbach und der erst 22jährigen Frau Maria Jonke in Niederrnösel, welche beide auch an Grippe Ende Dezember starben. Letztere hat erst heuer geheiratet und war nur 20 Tage Witwe. Am 2. Dezember starb ihr Mann Heinrich Jonke und am 22. Dezember folgte sie ihm im Tode. Andere Sterbefälle sind: Magdalena Putre, vulgo Enne in Obermösel, 89 Jahre alt, und Maria Gasparitsch in Obermösel, 72 Jahre alt. — (Herabsetzung des Zinsfußes.) Die Banken und Genossenschaftsverbände mit den ihnen angegliederten Sparkassen in Krain verzinsen infolge Stagnation im wirtschaftlichen Leben und deshalb auch geringen fruchtbringenden Verwertung der Geldersparnisse alle Einlagen auf Sparkassebüchel, in laufender Rechnung und auf Girokonto vom 1. Jänner 1919 angefangen nur mehr mit 3%. Der Spar- und Darlehenskassenverein in Mösel steht sich deshalb gezwungen, den Zinsfuß für Spareinlagen vom 1. Jänner 1919 an ebenfalls auf 3°/o herabzusetzen. Wefleltak. (Schändung der Gräber.) Das in Rndolss-wert erscheinende Wochenblatt „Dolenjske Novice" führt in seiner letzten Nummer bittere Klage über die Schändung der Gräber auf dem dortigen städtischen Friedhofe anläßlich des ersten Nationalfeiertages. Nationale Heißsporne hätten die Gräber ihres Blumenschmuckes (Efeu, Pelargonien) beraubt, um damit ihre Häuser zu zieren. — Ein solches Treiben wäre bei uns unerhört, dessen ungeachtet heißt man uns — „Barbaren". chöttenitz. (Verdrehung der Tatsachen.) In slowenischen Blättern ist zurzeit viel von angeblichen Bedrückungen der Slowenen in Gottschee zu lesen. Das entspricht durchaus nicht der Wahrheit. In hiesiger Gemeinde beispielsweise befanden sich in den letzten Jahren zwei slowenische Familien bei der Dampfsäge des Herrn Heuberger in Kaltenbrunn bedienstet. Dieselben lebten hier zufrieden und im guten Einverständnisse mit der deutschen Bevölkerung. Während des Weltkrieges waren natürlich weder die Deutschen noch die Slowenen auf Rosen gebeitet. Aber Anlaß zu gerechtfertigten Klagen hatten dieselben auch in dieser allgemein kritischen Zeit nicht. Auch unter den früheren Besitzern der Dampfsäge, vor 30—40 Jahren, sollen sich die slowenischen Arbeiter und Familien hier recht wohl gefühlt haben. Beweis dessen ist, daß slowenische Arbeiter nach mehrfachem Dienstwechsel wieder nach Kaltenbrunn zurückkamen. Wohl aber weiß die hiesige Bevölkerung von Bedrückungen zu erzählen, deren sich vor 20—30 Jahren aber nicht Gottscheer, sondern hier ansässig gewesene, mittlerweile bereits verstorbene Slowenen durch verschiedene Wuchergeschäfte schuldig gemacht haben. — (Jagdpacht.) Der Jagdpächter V. L. hat den bisherigen Jagdschilling per 1502 K in freier Vereinbarung mit der Gemeinde auf 2500 K erhöht, wodurch das Jagdrecht auf weitere 5 Jahre beim genannten Jagdpächter verbleibt. t Wir geben allen unseren Verwandten, Freunden und Bekannten die tiefbetrübende Nachricht, daß unsere vielgeliebte Gattin, bezw. gute Mutter, Frau Magdalena Lranrpolch am 26. Dezember um 7 Uhr früh, versehen mit den heil. Sterbesakramenten, im 45. Lebensjahre nach schwerem Leiden gestorben ist und am 27. Dezember um 8 Uhr nachmittags zur letzten Ruhe beigesetzt wurde. Äie heil. Seelenmesse wird in der Pfarrkirche zu Obermösel gelesen werden. Are treftrauernde Damilie Tramposch. flu$ dem flmt$Mam der Nationalregierung $R$ in Laibach. Verordnung des Volksbeauftragten für Volksernährung. (Amtsblatt Nr. 3, Zahl 43.) Die Getreideverkehrsanstalt in Laibach zahlt den Landwirten in Hinkunft für das abgelieferte Getreide, Bohnen und Kartoffeln nachfolgende Uebernahmspreife: für ein Kilogramm Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais ober Buchweizen 1 K, für Bohnen 2 K, für Kartoffeln 60 Heller. Diese Preise gelten nur für gesunde Ware und bei freiwilliger Abgabe. Für Waren, die zwangsweise abgenommen werden, erniedrigt sich der Übernahmspreis um die Hälfte. Die bisherigen Transportbefcheinigungen für Sendungen von Getreide, Mahlprodulten, Gemüse und Kartoffeln werden aufgehoben. Fernerhin sind nur jene Transportbefcheinigungen gültig, die von der Getreideverkehrsanstalt in Laibach ausgegeben werden. Verordnung des Volksbeauftragten für Landwirtschaft. (Amtsblatt Nr. 5, Zahl 60.) Über die Eigentumsrechte des Besitzes und der Forste der ehemaligen österreichischen Regierung und des Religionssondes wurde nachstehendes verfügt: Im Gebiete des Staates SHS befinden sich ausgedehnte Besitze und Wälder, die Eigentum des ehemaligen österreichischen Staates waren; diese sind nun in das Eigentum, resp. in die Verwaltung der Nationalregierung SHS, Abteilung für Landwirtschaft, übergegangen. Auch alle Rechte und Verbindlichkeiten hinsichtlich dieser Besitze und dieser Forste sind auf den Staat SHS übergegangen. Diese Besitze und diese Forste sind Staatseigentum, weshalb sich niemand Rechte anmaßen darf, die er bisher nicht besessen hat. Jede Ausnützung dieser Wälder, die sich nicht mit den bisherigen Vorschriften oder durch rechtsgültige Verträge deckt, ist verboten. Alle Organe, die für die öffentliche Wohlfahrt und Sicherheit zu sorgen haben, werden beauftragt, die Verwalter der staatlichen Forste in ihrem Dienste nach Kräften zu unterstützen. Verordnung des Volksbeauftragten für die Volksernährung über die Mahlscheine und die Regelung des Mahlverkehres. (Amtsblatt Nr. 7, Zahl 84.) Die Nationalregierung SHS in Laibach ordnete an: § 1. Die Mahlscheine werden aufgehoben. Fernerhin können die Landwirte jene Mengen von Getreide, die sie nach den bestehenden Vorschriften für ihren Verbrauch benötigen, ohne behördliche Bewilligung vermahlen lassen. § 2. Die Müller müssen auch fernerhin nach den früheren Vorschriften über das übernommene und vermahlene Getreide Mahlbücher führen. § 3. Dem Müller darf ausnahmslos nur mit Geld gezahlt werden. Bis auf Widerruf werden als Mahllohn für einen Meterzentner folgende Preise festgesetzt: a) für das Mahlen von Weizen, Roggen, Gerste, Buchweizen, Mais, Hirse, Hafer und Gemischtes 6 K, b) für die Erzeugung von Rollgerste 8 K, c) für die Erzeugung von Hirfebrein 4'50 K, d) für das Schroten von Hafer und Mais sowie für das Vermahlen von Hintergetreide 3 K. Mit dieser Verordnung werden alle bisherigen Vorschriften, die sich mit dieser Versügung nicht decken, außer Geltung gesetzt. Verordnung des Volksbeauftragten für die Landwirtschaft über beit Schutz der staatlichen und der Forste des Religionssondes. (Amtsblatt Nr. 10, Zahl 98.) Die früheren staatlichen und die Forste des Religionssondes sind in das Eigentum der Nationalregierung SHS übergegangen. In die Verwaltung sich einzumischen sind nur jene Personen berechtigt, die von dem Volksbeauftragten für Landwirtschaft hiezu ermächtigt werden. Die staatlichen und die Forste des Religionssondes werden nicht unter die Landwirte verteilt, sondern verbleiben ungeteilt im Besitze der Nationalregierung SHS. Sollte der Großgrundbesitz (gegen Entschädigung) enteignet werden, so verbleiben die Forste ungeteilt öffentliches Eigentum der Nationalregierung und es können nur im Falle der Notwendigkeit Teile hievon verkauft werden. Jede unberechtigte Ausnützung dieser Forste ist strenge verboten. Verordnung des Volksbeauftragten für Landwirtschaft zum Schutze der Jagd auf Wildbret und des Fischfanges. Amtsblatt Nr. 10, Zahl 99. Alle bisherigen Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen, bes obersten Gerichtshofes bes ehemaligen österreichischen Staates, bezw. ber Länber, bleiben in Geltung, bis bte Nationalregierung etwas anderes verfügt. Pachtverträge und Rechte für die Jagd auf Wildbret und auf den Fischfang sind gültig; die Bevölkerung wird deshalb dringend gewarnt, in die betreffenden tatsächlich bestehenden Rechte irgenbwie einzugreifen. Alle berufenen Behörben (Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter, Gendarmerie) werden dringend aufgefordert, alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften zum Schutze der Wildbretjagd und des Fischfanges auszuführen, Übertretungen zu verfolgen und gegen die Schuldigen die vorgefchrie-^ benen Schritte einzuleiten. * Verordnung des Volksbeauftragten für Landwirtschaft zum Schutze der Feldfrüchte und der Landwirtschaft. (Amtsblatt Nr. 10, Zahl 100.) Alle bisherigen Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen des obersten Verwaltungsgerichtshofes des ehemaligen österreichischen Staates, bezw. der Länder, bleiben für den Machtbereich der Nationalregierung SHS in Geltung, bis diese Regierung etwas anderes verfügt. Insbesondere gelten alle Gesetze, die den Schutz der Feldfrüchte, die Überwachungsorgane der Jagd und der Wilddieberei,, die Entschädigung für Jagd- und Wildschäden, den Schutz der Landwirtschaft gegen Schäden durch Raupen, Maikäfer und anderes schädliches Ungeziefer, Vertilgung der Kleeseide, Vogelschutz u. a. betreffen. Der Volksbeanftragte für Landwirtschaft fordert die bäuerliche und auch die übrige Bevölkerung dringend auf, sie möge die geltenden Vorschriften über den Schutz der Feldfrüchte und der Landwirtschaft strenge enthalten. Alle berufenen Behörden (Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter, Gendarmerie) werden dringend aufgefordert, alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften zum Schutze der Feldfrüchte und der Landwirtschaft anszuführen, Übertretungen zu verfolgen und gegen die Schuldigen die vorgeschriebenen Schritte einzuleiten. Verordnung des Volksbeauftragten für Volksernährung. (Amtsblatt Nr. 11, Zahl 114.) Für die Getreideverkehrsanstalt in Laibach werden folgende Übernahmspreise bestimmt: für 1 kg Brotmehl............K 1 — „ 1 „ Kleie.................................................... -'20 „ 1 „ Haferkleie....................... —'50 „ 1 „ weißen Buchweizenmehles, Hirsebrein und Rollgerste . „ 2'— „ 1 „ Fisolen.................................... 2‘50 „ 1 „ Kartoffeln ...... „ —'66 Für den Kleinverschleiß erhöhen sich diese Preise bis zu 10 Prozent. * Verordnung des Volksbeauftragten für Verkehrswesen. (Amtsblatt Nr. 12, Zahl 120.) Für die Ausfuhr von Waren aus dem Staate SHS muß zunächst ein entsprechend ausgesüllter Frachtbrief ohne Ware an die betreffende Aufgabsstation abgegeben werden. Diese sendet den Frachtbrief an die Direktion der Staatsbahnen, bezw. an die Expositur der Südbahn in Laibach, damit diese sodann die Ausfuhrbewilligung von den einzelnen Staatsämtern erhält oder, wenn es sich um ganze Waggonladungen handelt, die Transportbewilligung von der Verkehrsleitung. * Verordnung des Volksbeauftragten für innere Angelegenheiten. (Amtsblatt Nr. 14, Zahl 134.) Das österreichische Gesetz vom 15. November 1867, R. G. Bl. Nr. 134, über das Vereinsrecht wird ungültig erklärt. An seine Stelle treten nachstehende Bestimmungen: § 1. Die Gründung von Vereinen ist frei; verboten sind nur Vereine, die in ihren Satzungen Zwecke verfolgen, die den allgemein anerkannten sittlichen Grundsätzen widersprechen. § 2. Die Vereine müssen ihre Gründung und den Ort ihres Sitzes, dann die Mitglieder des Ausschusses im Lause von drei Tagen der zuständigen Behörde bekanntgeben. Auch jede Veränderung dieser Umstände ist anzuzeigen. § 3. Jede Veranstaltung, die nicht nur auf Mitglieder Be- grenzt ist, muß die Vereinsleitung 24 Stunden vor ihrer Abhaltung der zuständigen Behörde anzeigen. § 4. Die Auslösung eines Vereines geschieht: a) freiwillig, b) auf Anordnung der Regierung, wenn der Verein mit seiner Tätigkeit im Widerspruche mit den allgemein anerkannten sittlichen Grundsätzen steht. § 5. Die zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat. § 6. Alle Eingaben der Vereine sind stempelfrei. § 7. Übertretungen dieser Verordnung werden bestraft mit einer Geldstrafe bis zu 1000 K oder mit Arrest bis zu einem Monat. * Verordnung des Volksbeauftragten für innere Angelegenheiten. (Amtsblatt Nr. 14, Zahl 135.) Das österr. Staatsgesetz vom 15. November 1867, R. G. BI. Nr. 135, über das Versammlungsrecht wird ungültig erklärt. An seine Stelle treten nachstehende Bestimmungen: § 1. Die Veranstaltung von Versammlungen ist frei. § 2. Wer eine öffentliche Versammlung veranstaltet, muß 24 Stunden früher der zuständigen Behörde den Zweck, den Ort und die Zeit der Versammlung schriftlich anzeigen. § 3. Wahlversammlungen sind von der Anzeigepsticht frei, wenn die Wahlen schon ausgeschrieben sind. § 4. Die zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat jenes Ümkreises, in dem die Versammlung abgehalten wird. § 5. Alle Eingaben sind stempelfret. § 6. Übertretungen dieser Verordnung werden von der im § 4 angeführten Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 100 K oder mit Arrest bis zu einer Woche bestraft. * Verordnung des Volksbeauftragten für Volksernährung. (Amtsblatt Nr. 14, Zahl 147.) Für Schlachtvieh und für Kälber werden nachfolgende Höchstpreise für 1 Kilogramm Lebendgewicht bestimmt: Ochsen: 1. Güte K 4'50, 2. K 4, 3. K 3*75, 4. 3 50. Kühe: 1. Güte K 410, 2. K 3'70, 3. 3'50, 4. 3'30. Kalbinnen und Stiere: 1. Güte K 4 30, 2. K 4, 3. K 3 70, 4. K 3 40. Kälber: 1. Güte K 6, 2. Güte K 5. * Verordnung der Volksbeauftragten für öffentliche Arbeiten und Gewerbe, für Landwirtschaft sowie für Handel und Industrie. (Amtsblatt Nr. 18, Zahl 179.) In Anbetracht des großen Bedarfes an Grubenholz und Zellulose, der durch den freien Ankauf nicht gedeckt werden kann, und in Anbetracht der großen Gefahr, die deshalb den Kohlenbergwerken und den Papierfabriken droht, werden alle Lagerbestände schon gefällten Grubenholzes und des Holzes für Zellulose im ganzen Machtbereiche der Nationalregierung SHS als beschlagnahmt erklärt; unter einem werden alle privaten Verträge wegen Lieferung genannten Holzes aufgelöst, tnfoferne sie nicht mit den Leitungen inländischer Kohlenbergwerke und Papierfabriken abgeschlossen wurden. Alle Besitzer von solchem schon gefällten Holz werden aufgefordert, dem Amte für die Übergangswirtschaft (Volksbeauftragten für öffentliche Arbeiten und Gewerbe) der Nationalregierung SHS in Laibach unverzüglich zu berichten, wie groß ihre Lagermengen sind und wo sie sich befinden. Der Übernahmspreis ist mit 100 K für.einen vollen (nicht Raum-) Kubikmeter bestimmt, gestellt zur betreffenden Bahnstation. Gleichzeitig werden die Besitzer von Fahrgelegenheiten und Zugtieren beauftragt, auf Anordnung des Gemeindeamtes unverzüglich das zur Beförderung dieses Holzes notwendige Fuhrwerk beizustellen. Für die Verfrachtung werden per 100 kg und Kilometer auf Straßen 25 h, auf Waldwegen 30 h gezahlt. Die Besitzer des beschlagnahmten Holzes haben die notwendigen Zugtiere vom Gemeindeamte jener Gemeinde anzusprechen, in weicher sich das Holz befindet. Ein Haus in der Nähe der Bahn mit 4 Zimmern, Küche, Keller, Waschküche, Holzlege, Trockenboden, schönem Gemüse- und Obstgarten, Wasserleitung und elektrischem Licht im Hause, anschließend ein Joch Acker- oder Baugrund, ist zu verkaufen, Anfragen find an den Herrn Notar in Gottschee zu richten. Lebensmittel nimmt im Tausche gegen seinen ganz neuen warmen Anzug Professor <£. Berner in Gottschee. Bei einmaliger Einschaltung kostet die viergespaltene Xleindruckzeile oder mn Raum Heller, bei mehrmaliger Einschaltung 8 Heller. Bei Einschaltungen durch ein halbes )ahr wird eine zehnprozer tige, bei solchen durch das ganze Jahr eine zwanzigprozentige Ermäßigung gewähr:. Anzeigen. Die Anzeigengebühr ist bei einmaliger Einschaltung gleich bei Bestellung, bei mehrmaliger vor der zweiten Einschaltung zu erlegen. — Es wird höflichst ersucht, bei Bestellungen von den in unserem Blatte angezeigten Zirmen sich stet-, auf den „Gottscheer Boten" zu beziehen. Herein der Deutschen a. ßonscbee in Wien. ■......... Zitz: I., Himmelpfortgasse Nr. 8 wohin alle Zuschriften zu richten sind und Landsleute ihren ■ Beitritt anmelden können. Zusammenkunft: Jeden Aonnerstag im Vereinsheim Aanl Deierls Hastwirtschaft, I., Mavenöergerstraße Wr. 5 a. U. Dr. Franz Nagel gewesener Sekundararzt im Landes-... krankenhause in Klagenfurt ... ordiniert im Hause des Herrn Franz Jonke in Gottschee, Hauptplatz Nr. 87. Ein gutes Zugpferd brauner Wallach, 151 Zoll hoch, 14 Jahre alt, fehlerfrei, ist zu verkaufen bei Kranz Wokf in Aeintak Wr. 22. Sparkasse -er Stadt Gotischer. Ausweis f. b. Wonat Dezember 1918. Einlagen: Stand Ende November 1918 K 10,379.706'09 Eingelegt von 172 Parteien „ 189.819'55 Behoben von 176 Parteien „ 163.433-56 Kapital. Zinsen im 2. Sem. „ 212.788'86 Stand Lnde Dezember 1918 „ 10,618.888'94 Allgern. Reservefond Stand Ende 1917 „ 633.566'86 Ki,pothekar-I>arleHen: zugezählt .. . rückgezahlt . . Stand Ende Dezember 1918 Wechsel-Darlehen: Stand Ende Dezember 1918 Fällige Zinsenscheine der österr. Kriegsanleihen werden als Barzahlung angenommen. Zinsfnß: für Kinlagen 41/* % ohne Abzug der Rentensteuer, für Hypotheken im Bezirke Gottschee SVb %, für Hypotheken in anderen Bezirken 53A %, für Wechsel 6 Va%. Hottschee, am 30. Dezember 1918. Die Direktion. 53.602-63 3,192.234-39 36.570-— Militär-Mtwen- und Waisenfond. (Leöensverjrcheruugsaöteilung.) Lebensversicherungsgesellschaft Phönix in Wien. In der heutigen Zeit ist es Pflicht jedes Erhalters einer Familie, für feine eigene Zukunft und für die Zukunft seiner Familie zu sorgen. Wer eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit einmaliger Vorausbezahlung der Prämie abschließt, erfüllt diese Pflicht am besten und billigsten. Der Versicherte zahl: die einmalige Prämie im voraus für die ganze Versicherungszeit und übernimmt keine weitere Haftung und Zahlungspflicht. Ist er nach zehn Jahren am Leben, so erhält er das ganze versicherte Kapital in barem (Selbe ausbezahlt. Stirbt er vorher, so erhalten feine Hinterbliebenen sofort nach feinem Tode das versicherte Kapital und außerdem einen sehr ansehnlichen Betrag an unverbrauchten Prämien gleichfalls in barem Gelde ausbezahlt. Die Versicherung gilt ohne ärztliche Untersuchung vom ersten Augenblicke an für den Todesfall ohne Einschränkung. Die einmalige Prämie kann — was in jetziger Zeit besonders wichtig ist — auch durch Erlag von Kriegsanleihestücken beliebiger Emission bezahlt werden. Hiedurch wird den Besitzern von Kriegsanleihen eine wohl einzig dastehende Möglichkeit geboten, ihren Kriegsanleihebesitz in vorteilhaftester Weise vor jedem weiteren Kursrisiko zu schützen und in eine Kapitalsanlage auf Bargeld umzuwandeln Beispiel. Wer Nominale K 1000"— Kriegsanleihe einzahlt, begleicht damit die Prämie für eine Ab- und Erlebnisversicherung auf K 1000'— in der Dauer von zehn Jahren. Ist er nach zehn Jahren am Leben, so erhält er K 1000'— in barem Gelde. Stirbt er vorher, so erhalten seine Hinterbliebenen sofort nach seinem Tode an Bersichernngskapital und unverbrauchten Prämien, zusammen in barem Gelde ausbezahlt, u. zw.: bei Tod im 1. Jahre der Versicherung 1730 K 2. „ „ 1663 „ 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 1593 1500 1440 1368 1278 1190 1097 Höchste Versicherungssumme ist K 5000'— (ohne ärztliche Untersuchung). Aufnahmsfähig ist jede gesunde Person (Mann oder Weib) im Alter von 15 bis 55 Jahren. Bei Abschluß der Versicherung ist an staatlichen Stempel- und Polizzengebühren zusammen für je K 1000' — Nominale Kriegsanleihe K 18'— zu bezahlen. Anträge und Auskünfte bei Josef B a r t e l m e, bevollmächtigtem Vertreter für Gottschee und Umgebung. Badem gemischt, jeder Art, Schweinshaare, Ochsen- und Pferde-Schweifhaare, Felle von Wild jeder Art, kaufen zu besten Preisen W. Hhorinek und Ko. in KM. £SC ehem ga ha §ür 8« §iir ga Brie werd Mari zwei 20. Kost zehn cent früh' Der neui tmse nun; und' daß mei ueh „La „Gc der hält: des verti rntfe ZaI beso geeh Verl Hei- sche «erandwortlicher Schriftleiter C. Erker — Herausgeber und Verleger Josef Evvick. — Buchdruckerei Josef Pavlicek in Gottschee. hat aufs den &esii noch gege pita! in d verh mack stani vorb