^'- 338. Dinstag den N. Oktober 1854. 5 6l1. I (,) Nr. «940. Kundmachung. Bei der am 2. Oktob.r 1854 '" Folge des °uerhöchste„ Patentes vom 21. März ,818 vor-«enommenen 26<>sten (?6stcn Ergänzungs):V.r-^'ung dcr ältern Staatsschuld, ist die Serie ' ^ g^ogen worden. «'ese B^ie enthält Banko Obligationen zu ,m 5 "' und zwar von Nr. 35477 bis 369,7, '" /Napttalsbctrage von 1MU544 si. und im " "lenbetrage ^^ ^^ herabgesetzten Zinsenfuße "°"^M3 ss. 3« kr. H)>ese Obligationen werden nach den Nesting Zungen des allerhöchsten Patentes vom 21. März . '^ «egcn neue, zu dem ursprüngliche» Zinsfüße ' s°N"e>>lionsMü>,zc verzinsliche Staatsschuld-!chre,du»gen umgewechselt werden. «"',er sind bei' der an demselben Tage vor-' °'"wenm ^.st^ Verlosung der Serien der E,s ^^'^ d"' Einlösung der W,'en-Gloggnitzer bun ^" °"6a.ef"t>a.tn> E^^tsschuldverschrci-Wit ^"' ^'^ ^"'^" ^' u"b l^. >n welchen allc Versck ^" Buchstaben bezeichneten Staatsschuld-Leibungen enthalten sind, gezogn werden. ,-„ »er-Direktion Laibach am 11. Ok l^"r ,854. p.,, «^,^ « ^ I. ^ 8. ^wdru ,^"" (76l''"l ll,.^n!nivnim, 2-, , ^u Ui 8i,<,,. „^ 8^,.v. 35^77 7, ^ Nujvi^e^i, s)iNl.'»ln 21 IVIu>cl> >8>8 ^u rinvc, I^o ^«> vim u!),<^8tüim «xnüli v lionv. ^iun- Dl»!^ »Iß l)i1e !i»'lL!» i<5 nil noivim ^^>'e^u^^>>^> 5;^,,^ lic>!/.„ili ^i- lUuv.ine cllll^üviie ^lolxne ^»«mü ?.!, 6ene. le l»I)li^nc:le »e l^ocln ^o ol)8to^e'6ill l>c>8!l,vu!> oe» livnnai^l ^escuv, »umiLe 1. Oktul),i! ,855 i^aäevul«. I c» »l! vlillill r^lui!»!, viü'coß:» 6nn>zt' venc^u liiin,ül,(.>!'5!v» 2. Oli^nlü^ >65/»> «!,uv. l638c>, !'2l3l^»i. (^. ll,. c^!l>nu V0te St,ftung jährl. ^l st. KM,, zu deren Genuß bloß Studirende "us des St-fMs Verivandtschaft berufen sind, Und welche ihnen auch, wenn sie zum geistlichen Stande gelangen sollten, fortbelaffen werden kann. Das Präsentationsrecht zu derselben gebührt ^en in der Pfarre St. Georgen bei Krainburg "chndUchen Verwandten des Stifters. 2. Bei der von dem Weltvricsi.r Johann Dimiz im Testamente vom 23. Juni 1759 errichteten Stiftung der zwc,tc Platz ja'hll, 54 si. ^ 42 kr. KM. Zum Genusse dieser Stiftung, zu welcher der Schöffrn'jche Kanomk.r gemeinschaftlich mit dem Pfarrer von Mannsburg das Prasentationsrecht auszuüben hat, sind vorzugsweise studierende Ver« wandte des Stifters, in deren Ermanglung aber Studirende vom Dorfe Podgier, und bei Abgang auch solcher, jene aus der Pfarre.Mannöburg überhaupt berufen. Diese Stiftung kann jedoch nur in den Gymnasialklaffen genossen werdcn, und der Stlftling ist verbunden, täglich die lauretanische Litanei mit dem Psalm: cl<5 ^!'ol'ln»cli5 elc zu beten. 3. Die vom gewesenen Pfarruikär z» Krovp, Kaspar HIavatig, unterm 15. Juni l?6l errichtete Stiftung jähtt!cher 35 ft., auf deren Aenuß bloß Etudirende, welche von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammen, Anspruch haben. Das Präsentationsrcchl zu dieser Stiftung steht den Aelt.sten der Familie Glavatiz zu, 4. Nci d.r vom verstorbenen Domprobst zu Laibach, Georg Gollmayer, laut Testaments vom «. Jänner 1822 enichceten Stiftung der erste Platz jährlicher 72 si. KM. Der Genuß dieser Stiftung ist für arme, wohlgesittete Studenten aus Obttkrain bestimmt, und daS Präsentationsrecht zu derselben gebührt dem hiesigen hochwürdigen fürstbischöstichen Ordinariate. 5. Das vom Benjamin Iellouschck von Fich-tcnau unterm 9. Juli »83« errichtete Stipendium jährlicher 12 si. KM. Dasselbe kann von dcn Normalklassen ange° fangen in allen Slu^ienabtheilungcn genossen werden, und znm Gcuusse desselben sind vorzugsweise Studirende aus d.r stifterischcn Weiwanoc-schaft, unter denen der ärmste den Vorzug haben soll, und in Ermanglung solcher auch wohl-gesittete Jünglinge aus der Stadt Neustadll berufen. Das Präsenlationbreä t zu demselben hat der älteste der stifterischcn Familie, derzeit Herr Josef IeUouschek Rilterv. Fichtcnau, gemeinschaftlich mit dem Probste od^r Vorsteher des «olle-g'atkapitels zu Neustadtl auszuüben. 6. Das vom Lukaö Inouschek unterm 5, Juni 1763 errichtete St,pendium pr. 23 st. KM, dessen auf keine Studienabtheilung beschränkter Genuß nur für Studircnde aus des Stifters Verwandtschaft bestimmt ist. 7. Bei der vom Blas Korzhe unterm 9, November 1754 errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 23 st. 22 kr.KW., auf dessen Genuß, von den Gymnastalklass^n angefangen und bis Vollendung der Berufsstudien Studirende aus des Stifters Verwandtschaft und in deren Ermangung solche, welche in der Kurazie Schwarzenberg ve> Hippach gebürtig sind, Anspruch haben. . Das Präsentationsrecht zu d.mselbcn ütt der jeweilige Kurat zu Schwarzcnderg bei Wippbach aus. 8. Bei der vom Lorenz Lackner mit Testament vom ,?, Iz„„„. ,?59 errichteten Stiftung der "lie Platz pr, 46 si. KM Auf den Genuß dieser Stiftung, welcher vom Gymnasium an, durch "U^l"d,enablhe>lunge„ zulässig ist, habe» arme ln Laibach b.ft,wl,che Stud.rende überhaupt Anspruch, und das Präsentationsrecht zu demselben steht der k. k. Landesregieiung zu. 9. Bei der von der Frau Katharina Freim u. Lichtenthurn, geb. M^chkot errichteten Stiftung der erste Platz pr »,y n 3« kr. KM. Zum Genusse derselben sind vor Allem nicht vermögliHe Blutsverwandte der Stifterin von der zweiten Normalklasse angefangen bis zur Vollendung der Studien und nach dicstn noch durch cin Jahr, wenn sie sich üb« die zweckmäßige Verwendung der Zeit auszuweisen vermögen; in Abgang solcher aber arme, gesittete und gut studirende Jünglinge aus dcr Voistadtpfarre St. Peter in Laibach nach Maßgabe ihrer Vorzüge in Bitten und Studien, mit Ausschluß jedoch der Kinder von Beamten, berufen. Das Vcrleihungsrecht stcht der k. k. Landesregierung zu. IN, Bei der vom gewesenen Probste zu Ru-dolfswcrth, Polydor Montagnana, unterm l. Juli lltv3 errichteten stiftimg der zweite Platz pr. 74 si, 42 kr, KM. Dieselbe ist bestimmt für arme Studirende in Laibach überhaupt und das Verleihungsrecht stcht der k. k. Landesregierung zu. , l. Daß vom gewesenen Pfarrer von Altenlack Georg Josef Perz, laut Testaments vom 19. Februar 1799 errichtete Stipendium pr. 18 st. KM., ^u dessen Genusse vorzugsweise Studircnde aus des Stifters Verwandtschaft und in deren Ermangelung solche, welche aus dem Herzogthume Gott-schee gebüitig fi»d, berufen. Das Präscntalionsrecht zu demsVlben steht dem jeweiligen Stadtpfarrer von Gottschee zu. l2. Die vom Anton Raab errichtete zweite Stiftung jährlicher 197 st. KM. Diese ist nur für studirendc aus des Stifters oder dessen Gat-^ tin Verwandtschaft bestimmt und kann so lange genossen werden, als der Stistling in Folge seiner Stndicn in seinen geistlichen Orden treten oder Weltpriester werden kann. Das Piäscnt^tionsrecht zu derselben steht dem Stadtmagistrate in Laidach zu. l3 Bei der vom gewesenen Pfarrer von N'PPHch, Dominik Nepitsch, laut Testaments vom 7. September ,747 errichteten Stiftung der zweite Platz pr. 25 st, KM. Der Genuß dieses Stipendiums ist auf die Gymnasialstudien beschränkt und für arme Studenten überhaupt bestimmt. Das Präsentationsrecht zu demselben hat der Herrschaftsinhader von Wippach mit dem dortigen Pfarrer auszuüben. 14. Bei der vom Matthäus Vchigur, gcwe» senen Pfarrer zu Wolkenstein, unterm 9. Oktober 1732 angeordneten Stiftung der eiste Platz pr, 41 si, 24 kr. KM. Zum Genusse desselben, von den Gymnasial-klaffen angefangen bis zur Vollendung der Be-russstudien, sind vorzugsweise Studirende aus deS Stifters Verwandtschaft und zwar jene der männlichen Linie vor jenen der weibliche», in Ermang^ lung solcher aber, die im Vikariate St. Veit bei Wippach, und endlich die im W ppacher Thale überhaupt geboren sind, berufen, Das Präseutationsrecht übt der jeweilige Pfarrvikär zu St. Veit bei Wippach aus. 15. Die Andreas Schurbisch? Stiftung jährlicher 28 si KM,, auf deren Genuß bloß Studircnde aus den hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Verwandte des Stifters, AndrcaS Schurbi, Mathias Sluga und Martin Vaupetizh bei Stein sind, Anspruch ha-bc„. ^ Dieselbe kann in alle» Studienabtheilun. gen genossen werden. 16. Bei der vom Adam Schuppe, gewesenen Pfarrer von Sagor, unterm 20. August 175 errichteten Stiftung der 1. und 2. Platz, nder pr. 19 st 50 kr. Zum Genusse dieser Stiftung sind von den Gymnasialklassen an vorzugsweise Studirende aus des Stifters Verwandtschaft und >n deren Ermanglung solche, die aus der Stadt Stein gtblirt!,) sind, berufen. Daö Präsenlationörecht zu. derselben stcht dem Vorstande der Stadtgemeinde Stein zu. 17. Die vom Leopold Schcer, gewesenen Stadtpfaner zu Wels, unterm li. August l?«» errichtete Stiftung pr. 88 st KM-' Dieselbe n dessen Abgang aber für Studirende überhaupt bestimmt. Das Verleihungsrecht übt derzeit die k. k. Landesregierung aus. 20 Bei der vom Friedrich Skerpin unterm 6. August !7l0 angeordneten Stiftung der erste Platz pr. 52 si. 36 kr. KM. Zum Genusse derselben, welcher nur durch 6 Jahre zulässig ist, sind Studirende aus der Verwandtschaft des Stifters und in deren Abgang solche, die in der Stadt Stein gebore» sind, berufen. Das Präsentationsrecht zu derselben übt derzeit der Herr Zahlmeister in Prag, Augustin Vi-diz, auS. 21. Das vom verstorbenen Domherrn zu Laibach , Adam Sontncr, unterm 21. März 1631 errichtete Stipendium jährlicher KN st, KM., dessen Genuß vorzugsweise für Studirende aus des Stifters Verwandtschaft, in deren Ermanglung aber für Söhne armer Bürger von Laibach und in Abgang auch solcher für arme Studirende überhaupt bestimmt ist, derselbe jedoch von den Gymnasialstudien angefangen nur durch sechs Jahre zu dauern hat. Der Stiftung hat die im Stiftbriefe ausgedrückten Obliegenheiten zu erfüllen. Das Präsentationsrecht zu demselben steht dem hochwürdi-gen Domkapitel in Laibach zu. 22. Das vom verstorbcncu Priester IojVfVal-lizh laut Testaments vom 6. November 1808 errichtete Stipendium pr. 65 st. KM., auf welches vorzugsweise Studirende aus der Verwandtschaft des Stifters und in deren Ermanglung solche, die aus der Pfarre heil. Kreuz bei Heidenschaft gebürtig sind, Anspruch haben. Dasselbe kann bis Vollendung der Studien genossen werden. Das Präsentationsrecht zu demselben steht dem jeweiligen Pfarrer zu Kamigne oder heil. Kreuz bei Heidenschaft zu. 23. Das vom hiesigen Bürger Iobst Weber errichtete Stipendium pr, 68 st. KM., welches von einem gut studirenden Laidacher BürgcrSsohn durch drei Jahre, und zwar von der vierten bis Vollendung der sechsten Vymnasialklasse genossen werden kann. Das Präsentationsrecht übt der hiesige Stadt-magistrat aus. 24. Das vom Friedrich Weitenhiller errich. tete Stipendium jährlicher »8 st. KM,, welcheö für einen gut studirenden Schüler der 6 Gymnasialklasse bestimmt ist und nur durch ein Jähr genossen werden kann. Das Präsentationsrecht übt der bevollmächtigte WeitcnlMer'sche Patronatsrepräsentunt Herr Josef Aichholzer, Handelsmann in Laibach aus. 25. Beider vom gewesenen Pfarrer vonFlöd-n>g, Andreas Weischel, unterm l6. April 1802 «richteten Stiftung der erste und zweite Platz, led« >m Betrage von jährl. 5« st. KM. Dieselbe ist vorzugsweise für studircnde Jung. mge aus der Weichsel, oder Gorjanz'schen Befreundtschaft und i« deren Abgang für ftlche, die aus dem Dorfe Oberfeichting gebürtig sind, be-^n 7 ,d7^^/"^^^"em Gymnasium nur noch m der Theologie genossen werden. Das Verleihungsrecht st^ der k k. Landesregierung zu. 26. Das vom gewesenen Pfarrer zu Pölland Georg Zeiser unterm 3. Mai 1801 errichtete Sti-pendium jährl. 23 st. 36 kr. KM. Dasselbe ist bestimmt fü'r einen in dem Dekanate Gottschee, vorzüglich aber in dem Gebiete der ehemaligen Herrschaft Pölland gebürtigen wohlgesitteten und gut studirenden armen Jüngling bestimmt und kann bis zur Vollendung der Studien genossen werden. Das Präsentationsrecht steht der Inhabung der Herrschaft Pölland zu. ., ^ ^ Jene Studirende, welche sich um diese Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Armuths- und Impfungszeugnisse, dann mit den Schulzeugnissen von den beiden Semestern des verflossenen Studienjahres 1854 und wenn sie das Stipendium aus dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch nehmen wollen, auch mit dem legalen Stammbaum und andern Dokumenten belegten Gesuche, und zwar bezüglich des unter Post Nr. 4 benannten unmittelbar beim fürst bischöst. Ordinariate, bezüglich der übrigen aber im Wege der vorgesetzten Sru-dicndirekzion bis 25. Oktober »854 bei dieser Landesregierung zu überreichen. Jene, welche sich um mehrere Stipendien bewerben, haben zwar für jede Stiftung ein abgesondertes Gesuch einzureichen, indem die für mehrere Stipendien zugleich lautenden Gauche nicht berücksichtigt werden, können jedoch die vorgeschriebenen Behelfe nur einem Gesuche beilegen und in den übrigen sich bloß darauf beziehen. K. k. Landesregierung für Kraiu Laidach am 3U. September 1854. Z.. 609. u (2) Nr. I9U42. Konkurs -Kundmachung. Bei der k. k, Landeshauptkasse in Laibach kommt eine Kassiersstelle mit dem Gehalte jahr-lichcr Siebenhundert Gulden, und eine Kassaoffi^ zialenstelle mit dem Iahrcsgehalte von Fünfhun^ dert Gulden, beide mir der Verpflichtung zur Be. richtigung einer Kaution im Gehaltsbettage, provisorisch zu besetzen, wofür der Bewerber-Kon^ kurö bis 25. Oktober 1854 hiemit ausgeschrieben wird. Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihic gehörig instruirten Gesuche, worin sie sich üdcr ihr Alter, Religion, Stand, ihre Studien, über ihre bisherige Dienstleistung, ihre Sprache kenntnisse, über ihre zurückgelegten Prüfungen und insbesondere über die mit gutem Erfolge abgelegte Prüfung aus der Staatsrechnungswissenschaft, so wie sber die mündlich und schriftlich gut bestandene Prüfung aus den Kassevorschriften auszuwei-sen haben, innerhalb der Konkursfrist im vorge^ schriebcnen Dienstwege bei der Vorstehung der k. k. Landeshauptkasse in Laibach einzubringen, und dann auch anzugeben, ob und in welchem Grade sie etwa mit einem Beamten dieser Landes' Hauptkasse verwandt oder verschwägert sind. Von der k. k. sscir.'illyr.-küstenländ. Finanz Landes-Direktion. Graz am 9. Oktober 1854. Z. 6U3. a (3) Nr. 18503 Konkurs-Kundmachung j einer Kanzlei-Assistentenstelle im Bereiche der k. k. steir. illyr. küstenl. Finanz. Landes «Direktion. ^ Im Bereiche dieser Finanz-Landes-Direktion ist eine Kanzlei-Assistentenstelle mit dem Iahres-gchalte von 300 fl. i» dem KonkretalstatuS der Beamten dieser Kathegorie bei den unterstehenden Kameral-Bezirksverwaltungen in Erledigung gekommen. Bewerber um diese, oder im Falle der graduellen Vonückung, um eine derartige Dienststelle mit dem Gehalte jährlicher 250 st., haben ihre Gesuche unter legaler Nachweisung des Al-ters, Standes, Religionsbekenntnisses, des sittlichen und politischen Wohlverhaltens, der Studien, der mit gutem Erfolge bestandenen Prüfung aus denGefälls', Kasse- und Verrechnungs-Vorschrif-ten, so wie der praktische Kenntniß in diesen Geschäftszweigen, der bisherigen Dienstleistung, endlich der Sprachkenntnisse mit der Angade, ob und in welchem Grade sie mit Finanzdeamtcn im vorgeschriebenen Dienstwege bis 4. November l854 Hieher zu überreichen. Von der k. k. steir. illyr. küstenländ. Finanz-Landes» Direktion. Gratz am 6. Oktober 1854. Z. 1667. (1) Nr. 469> Von dem k. k. Landesgerichte zu LaüM wird durch gegenwärtiges Edikt allen Denjeinge»/ denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht! Es sei von diesem Gerichte in die Eröffnung des Konkurses über das gesammte bewegliche, >u'° unbewegliche Vermögen des Gustav Spells Färbermeistcrä und Handelsmannes hier, gM^' get worden. Daher wird Jedermann, bel an crstgedachtcn Verschuldeten eine FordcM'g zu stellen berechtiget zu sein glaubt, «»>"" erinnert, bis zum 20. Jänner 1855 die N»-meldung seiner Forderung in Gestalt einer M'' lichen Klage wider den, zum dießfälligm M^ Vertreter aufgestellten I),, Zwayer, «M Substituirung des U,. Burger, bei diese"' Gerichte so gewiß einzubringen, und in die!" nicht nur die Richtigkeit seiner ForderuG sondern auch das Recht, kraft dessen er in d>w oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangt, l" erweisen, als widrigens nach Vcrsiießung b" erstbestimmten Tages Niemand mehr angei)^ werden, und'diejenigen, die ihre Forderung^ dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht d« gesammten, im Lande Kiain befindlichen Ve,'»'"' gens des cingangsbenamucn Verschuldeten ^ Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, >""'" ^ ihnen wirklich ein Compensationsrecht gcbO^ ! oder wenn sie auch ein eigenes Gut v"n ^ Masse zu fordern hätten, oder wenn auch '^. ^ Forderung auf ein liegendes Gut des 25"^!^ ! deten vorgemerkt wäre, daß also solche Gl"'^ ger, wenn sie etwa in die Masse schuM ^ sollten, die Schuld, ohngeachret des L^ sations-, Eigenthums- oder Pfandrechtes, ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, "°' , tragen verhalten werden würden. ^ Uebrigcns wird dm dießsälligen GlärM . erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl " ncuen, oder Bestätigung des bereits aufgc^ Vermögensverwalters, so wie zur Wahl ^ ^ Gläubiger - Ausschusses. auf den 22. 2»" ^ »855 Vormittags um 9 Uhr vor diese"» ^ Landesgttichte angcordntt werde. ^, ,„. Von dem k, k, Bundesgerichte '" ^' öaibach am »6. Oktober Isüi^^^ Z^^o^^l) ^ Nr. 9"'' Edikt ,^flS> zur Einberufung der Verlasse"!^ Gläubiger. » lkiO Vor dem k, k. Bezirksgerichte Umgebung ^',. h.,ben alle'Diejenige,,. w.'la>> an die '""«^,ö schaft des den IO. Februar ucrstorbeüc,' ^ Suhavulc, Häuskls u»d M<ß„crs zu T", hf«, als Gläubiger eine Forderung zu stelle ^,, zur Anmeldung und Barihiumg cersclbe" ^ ,^' Oktober l. I. zu erscheinen, l'der bis d",v'' ,,z Anmeldmigsgesuch schriftlich zu ribermchc», "' ^ ft diesen Gläubigern an die zUerl^ssnisch^' ^/,^„gf« durch die Bezahlung der angemcldett» ^» ^ F erschöpft würde, kcm wcilerer Anspruch z">l" ' insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt, Laidach am I I, Oktober Z. l60l, (2) ^' Von dem l. t. Bezirksgerichte La,ba^^, Sektion wird bekannt gemacht, d.'ß arn 2''- 9 ber und 6, November d. I,, jct"s"'"l ^ Uhr Vormittags in 0er Sladt im H/'"^ ^iib'' nächst der Schusteibücke, uclschicdenc ö>mM j,,, tungsstücke, Beltzeug und sonstige F^)"'H vtt' Schätzungswerthe von 63 fi, 6 tt. "ff"' ^,11^ äußert werden, und dnß die zur Versteisseru " ^,e inende» Gegenstande bei der ersten F"lbtt>" ^c!° um oder über den Schätzungswert!), ^' , .,„gege' ten aber auch unter demselben wcrdc» 1'» ben werden. . , zl'>ibach am 26 September >854. ^,.-^^z. Z. 1607. (3^ E d i kl. ^' ^be« 3'om k.'k. Bezilksgerich'e Kram^'rg ^ De" alle diejenigen, welche an die Verlassen!^,» ^c> !8. März .854 zu Sl. Martin de< ö" Fl>l< stordencn Johann Bedenk als Gläubiger ^< derung zu stellen haben zur Anmew.n'g ' Frr> thuung derselben den8. November . ^ " "-..Kgesl'^ zu erscheinen, oder bis dahin «h^ Anmeldu ^,^ schriftlich zu überreichen, w.dngens ^ ''^„ch ° bigern an die äjerlassenschaft wen s ° ^ljp Bezahlung der angemeldeten 3°^'^" i„s°< würde, kein weiterer Anspruch zustande, fern ihnen ein Pfandrecht gebührt. S^' K. k. Bezirksgericht Krainburg am ^"-ttmbcl !8ö4.