Erscheint DilUltüss und Freitag. Neoaltion: Vtadt, N. Markt Nr. 220, 3. Et. Expedition: Rann Haus.Nr. 19». Inser!i«n«gtI>ühreN! fiir die 2sp»ltige Zeile oder deren Naum für < Mal 6 tr., 2 Ma! 8 kr., 3 Mal I» kr. Insertions. stempel jede« Mal 3« kr. Verlag und Druck von I . Nlasnik. I. Bahrgang. Abonnement flil Lailaq ganzjährig 5 fi. -lr.' Halbjahr,« 2 „ 5U »ierleljäyri» i „ «z „ Durch «ie Post: ganzjährig 6 fi. dessen Veifallsbezeugungen gegenüber das vom Abg. Herrn Kromer an den Herrn Vorsitzenden Landeshauptmann-Stellvertreter von Wurzbach gestellte Ansinnen um das Commando - Wort: Ruhe, nichts fruchtete — mit begeisterten Dudro-, Llkva- und Bravorufen aufgenommen wurde, und nachstehend die Abstimmungsresultate über beide Anträge mitzu­theilen. — Die Anträge kamen durch die schlagfertige und streng geschäfts­ordnungsmäßige Einsprache des Herrn Abg. Dr. E. H. Costa einzeln zur Begründung und sogleichen Abstimmung, entgegen dem Versuche des Herrn Vorsitzenden, der sogleich auf die Begründung des Dr. Bleiweis­schen Antrages die des Grafen Auersperg'schen hatte wollen folgen lassen, wodurch die letztere als eine Gegenrede auf erstere erschienen wäre. Zuerst kam also der Antrag des Dr. Bleiwei s auf eine Adresse an Se. Majestät zur namentlichen Abstimmung und stimmten dafür 14 Abgeordnete: Nleiweis, Costa, Kapelle, Klemenöiö, Koren, v. Langer, Lokar, Rozman, Rudesch, Svetec, Dr. Toman, Dechant Toman, Baron Anton Zois und Zagorec; dagegen 18 Abgeordnete, also die Ma ­jorität : Baron Apfaltrern, Se. Ercellenz Graf Anton Auersperg, Brolich, Derbitsch, DeLman, Gollob, Guttman, v. Iombart, Kozler, Kromer, Mullei, Obres«, Necher, Se. Ercellenz Baron Schloißnigg, Skedl, Strahl, Dr. Suppan, v. Wurzbach. — Für den Antrag Sr. Ercellenz des Grafen Auersperg auf die Wahl einer Commission von ? Mitgliedern zur Prü­fung der Rückwirkungen des September-Manifestes auf das Wohl des Landes stimmten die Letzgenannten mit Ausnahme der Herren Obresa und Excellenz Baron Schloißnigg, und unter Hinzutritt des Herrn Abgeord­ neten Rudesch; dagegen: die Minorität für den ersten Antrag mit Ausnahme des Herrn Rudesch, somit ergab die Abstimmung 1? gegen 13 und die Annahme des Graf Auersperg'schen Antrages. Zu constatiren ist aber, daß sich an der sofort gefolgten Wahl der Commifsionsmitglieder — als welche die Herren Baron Apfaltrern, Graf Auersperg, Dr. Suppan, DeLman, Kromer, Obresa, Mullei gewählt erscheinen — von 32 Herren Abgeordneten 12 nicht betheiligt hatten! Schließlich müssen wir noch des Intermezzo's gedenken, in welchem Dr. Toman gegen das Begehren des Abgeordneten Baron Apfaltrern , den flovenisch eingebrachten schriftlichen Antrag des Dr. Bleiweis auch deutsch zu hören, in der ent­schiedensten Weise Protest erhob, indem er die Eigenberechtigung, zum we­nigsten aber die Gleichberechtigung unserer slovenischen Muttersprache in nnserm Landtage betonte und den Herrn Baron für den Fall des Nicht-Verständnisses unserer Landessprache ^) anwies, sich dieselbe-im Untcrrichts­wege anzueignen! ') Ein Herr von Apfaltrern — zu Beginn dee XV. Jahrhunderts — Verthei- Das Wesen der Komitate. Von Ivan Macun. 1. Einleitung.. Die Komitate, wie sie in Ungarn, Kroatien und Siebenbürgen vor­kommen, sind in ihrer Art wohl in Europa eine vereinzelte Einrichtung geblieben. Wollen wir kurz ihren Werth bezeichnen, so sind sie die haupt­sächlichen Hüter der Staatsverfassung; machte auch eine Regierung dem ungarischen oder kroatischen Landtage für längere oder kürzere Zeit ein Ende, die Funktionen der Komitate konnte sie, besonders wegen ihres politisch-polizeilichen Charakters und wegen des Eingreifens in das Steuer­wesen unmöglich auf längere Zeit entbehren, denn für alle diese Zweige der Verwaltung kennt dieses Staatswesen keine anderen exekutiven Organe als die Komitate, und noch einzelne Freistädte, welche jedoch in manchen Punkten wieder nur in ihrer Verbindung mit den Komitaten ihre orga­ nische Stellung zum Ganzen finden. Daß dem so sei, sahen wir in der Zeit vom Jahre 1850'—^,860 wo das Bach'sche System eine gewaltige Masse von Verwaltungsbeamten in politischer, polizeilicher und finanzieller, sowie auch in judizieller Bezie­hung für die östliche Hälfte aufbringen mußte, wobei allerdings nicht zu läugnen ist, daß der Zeitgeist, besonders bezüglich der judiziellen In ­stitutionen, wesentliche Aenderungen in der früheren Einrichtung zu er­heischen scheint. Doch ich greife dem Urtheile des Lesers vor; wollen wir uns lieber früher mit der Einrichtung der Komitate bekannt machen, auf daß jeder selbst zu urtheilen und unser Urtheil zu kontrolliren vermag. Die Entstehung des Komitatsinstitutes leiten einige, wie z. V. Ro­fenmann, von den Avaren, ja aus den Chaganaten der Hunnen ab, wäh­rend andere, wie Schwantner, darin die Gaugrafschaften der Deutschen finden, jedoch nach den lokalen und anderen Verhältnissen modifizirt. Jedenfalls muß hier noch hinzugefügt werden, daß bei den Kroaten und Serben die Liipani, freilich ganz ähnlich den germanischen Gaugrafen, fchon früh vorkommen, bevor noch diese Stämme in eine eigentliche Ab­hängigkeit von Vyzanz, Venedig und Ungarn geriethcn. Dies geht aus 8a° farit's slavischen Alterthümern ßZ. 31 und 33 hervor, wo dieser Gelehrte erklärt, daß nicht die Würde der Obergespäne, sondern unzweifelhaft jene der Vllne avarischen Ursprungs sei. Damit steht nicht im Widerspruche, was z. V. Rosenmann S. 3, 26—6 lehrt, es seien nämlich bürgerliche und politische Angelegenheiten am Hofe des Königs abgehandelt und nur die Exekution des Spruches an die Komitate abgesendet worden, denn Ladislaus der Heilige trat schon manche minder wichtige Angelegenheiten den Oomiteg parocInalsZ,, da« ist den heutigen Obergespanen, ab; sein Nachfolger Koloman dagegen ver­ordnete, „daß alljährlich zweimal eine Versammlung aller Komitatsmagi­strate unter dem «Üoms8 in jedem Komitate-gehalten werden soll, in wel­chem die Streitigkeiten entschieden würden". Denn die Obergespäne, welche nach Zafarik's 8tarozituc>8ti, wie oben, und nach Dümmler (Ueber die älteste Geschichte der Slaven in Dalmatien, Sitzungsberichte der llsterr. Akademie der Wissenschaften, Philosoph, historische Classe XX , 1656, 353) schon sehr frühe an der Spitze der Verwaltung standen,, wer­den GrofMxani oder Obergespäne, häufig auch ^'uäicVZ genannt. Sie wurden, wie uns die Geschichte lehrt, bei den Serben und Kroaten eben so, wie die Gaugrafen in Deutschland, erblich; es hatsich> jedoch dies allmälig, wie in Ungarn, entwickelt, wo nach Schwantner II , §. 63, die goldene Bulle Andreas II. (1222) anderseits die Begünsti­gung des kleinern Adels durch König Ludwig I. und endlich ein viel kürzeres Interregnum, als es in Deutschland herrschte, die Erblichkeit der Obergespanstellen unter der ungarischen Krone verhinderte. Es kom­men zwar heute noch einige (nach Schwantner zwölf) erbliche Würden­träger dieser Art vor, allein ihre Entstehung datirt aus jener' Zeit, wo der kleinere Adel zu viel selbstständiges Gefühl besaß, daher ist z. B. die ämtliche Stelle Rrclöä^s, des erblichen Obergespans von Warasdin, von jener der übrigen Obergespäne in gar keinem Punkte verschieden, so wenig als jene mancher Kirchenfürsten, welche ebenfalls als solche zugleich dieses politische Amt bekleiden; falls dann der eine oder andere mißliebig wäre, so müßte an ihre Stelle ein sogenannter Administrator treten. 2. Komitatsrepräfentanz. Vor dem Jahre 1848 hatten in den Komitatsversammlungen im Allgemeinen alle Adeligen, mochten sie in dem Komitate wohnen oder blos begütert sein, Sitz und Stimme, während dem Unadeligen, um in selbe zu kommen, nur das übrigens nicht allzu schwer realisirbare Mittel zu Gebote stand, in, den Adelstand erhoben zu werden. Als im Jahre 1848 die Privilegien des Adels aufhörten, bekamen auch diese Komitatsrepräsentanzen eine andere Vertretung; da es natürlich unmöglich ist, daß alle Mitglieder des Komitates öffentlich ihre gemein­ samen Interessen vertreten. Während bezüglich Ungarns der Landtag des Jahres 18"/ « «in 16. Gesetzartikel ein paar Grundzüge der Repräsentanz festhielt, hat für Kroatien die Banalkonferenz 18«"/«, eine provisorische bis nun geltende Munizipalinstruktion ausgearbeitet, laut welcher bis nun folaende Zusam­mensetzung stattfindet: , u ^ , 1. Als Vertreter von Korporationen: a) I n zwei: «) von Seite der konigl. Freistädte (die also für sich eine vom Komitate ganz unab. hangige Repräsentanz haben), /?) von dem freien Bezirke Turopolje, 7) von leder politischen Gemeinde, s) von jedem geistlichen Kapitel, d) I n einem: die privilegirten Marktflecken, die Rechtsakademien zu Aaram und die griechisch-orientalischen Klöster. 2. Persönlich: a) jeder Mann, der im Wirkungskreise des Komi­tates, also außerhalb der Freistädte und des freien Bezirkes ein unbeweg­liches Gut zu eigen hat (mit jährlicher direkter Steuer von wenigstens 50 fl.). d) Der Erzbischof, die Bischöfe, Aebte, Domherren, Archiman­dnten, wenn sie im Komitate wohnen und 15 fl. Grund- oder Einkom» digte als Anwalt von Sittich die Rechte des Stifte« in slo»enischel Sprache (P. Puzel's Chronik Von Sittich — im krainischen Nation»! - Mix se""') Anmerk. d. Red. ' 391 mensteuer zahlen, der Pfarrer, Pastor oder diplomirte Rabbiner bei 5 st. I n der Agramer Landtagssitzung vom 24. d. M . standen die Wahl­der gleichen Steuer, alle diese ohne Zuschläge, (im Komitate 2 si.). verifikationen auf der Tagesordnung; 44 Berufungen und Mandate wur­e) König!. Beamte, Advokaten, Doktoren der Rechte und der Medizin, den beanständet, darunter 23 Grenzdeputirte. Verificirt wurde zwei Drit­diplomirte Ingenieure und Seekapitaine mit Patent, wenn sie Schiffs­tel. Hierauf wurde der Antrag auf die Wahl des Vicepräsidenten gestellt; eigner sind, alle diese, wenn sie, in Agram oder Fiume wohnend, ohne der Banns verweigerte dies, wenn zur Wahl nicht auch die nicht Verisicir­»«schlage 20, in andern Städten 15, imstachen Lande aber 10 st. Steuer ten zugelassen würden. Die Sitzung wurde stürmisch, „weil dies ein ge­zahlen. Die Komitatsbeamten genießen das Recht ohne Rücksicht auf schäftsordnungwidriger Vorgang sei." Mrazovio, Perkovac, Hrvat, Stroß -Steuerzahlung, ä) Fabrikanten, Handelsleute und Schiffseigner, welche, maier und Horvat sprechen gegen, Kukuljeviä, Vonöina und Subotio im Wirkungskreise des Komitates wohnend, als protokollirte Firma 40 fl. für den Banns. Mrazovio appellirt an den Nechtssinn und die Ver­ohne Zuschläge zahlen. Die Ausübung geschieht nur persönlich, ^) fassungstreue, selbst auf die Gefahr hin, daß unter Sotöevi6 kein kroati­ Der 81. jedoch nicht sanktionirte Artikel der kroatischen Landtags­scher Landtag möglich sei. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. Um 8 Uhr beschlüsse (1861) erweiterte nach mehreren Richtungen die Vertretung, in­Abends ging eine Deputation bestehend aus Hellenbach, Vranicani, Rauch dem z. V. sammtliche Mittelschulen, dann jeder Schulbezirk je Einen und Vogovio zum Bauus, den Austritt der ganzen Partei aus dem Vertreter abgeben sollten, ebenso bezüglich der Geistlichkeit u.Landtage ankündigend, wenn die Geschäftsordnung nicht eingehalten werde. s. w. (Fortsetzung folgt.) Der Nanus gab ausweichende Antwort. Der Clubb faßte hiernach seine Beschlüsse. Revue der Landtage. Die Folge davon ist, daß die ganze liberal-nationale Landtagspartei aus der Sitzung am 25. ausgeblieben war. Es erschienen im Ganzen Alle diesleithanischen Landtage wurden am 23. d. M . eröffnet; nur 101 Mitglieder und so war der Landtag beschlußunfähig. Der Banns die Ländcrchefs theilten den Landtagen überall das kais. Manifest und das ward von den Offizieren mit Sivio's empfangen und ertheilte verabredeter-Patent vom 20. September, sowie das kais. Handschreiben von 7. No­nillßen dem Obergespan Kutuljeviö das Wort, welcher eine geheime Sitzung vember mit, welches die Mittheilung des Septemberpatentes an die Land­beantragte. Das Publikum verließ erregt den Saal. Der Numpflandtag tage anordnet. In Wien, Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg und erkannte aber in Folge seiner Veschlußunfahigkeit für nöthig, mit den Bregenz wurde beantragt, Ausschüsse einzusetzen, welche die besondern Liberal-Nationalen zu verhandeln. Zu diesem Ende wurde eine Deputa­Rückwirkungen des September-Patentes auf das Wohl des Landes zu er­tion unter Führung des Generalmajors IelaiM an Se. Excellenz Bischof wägen, darüber zu berichten und geeignete Anträge zu stellen haben. Die­Stroßmajer als Vermittler geschickt. Inzwischen hatte der Clubb der ser Antrag wurde in Wien und Salzburg sofort angenommen, in den Liberalen bereits eine Deputation von 10 Mitgliedern gewählt zur Reise andern Orten aber zur Begründung auf die Tagesordnung gefetzt. Die nach Wien mit einer Beschwerde gegen den Banus. I n Agram herrscht Motivirung des Antrages in Wien enthält einen scharfen Protest gegen große Aufregung. die Erlassung des Septemberpatentes, desgleichen die der Herren in Graz; Aus dem kärntnerischen Landtage ist insbesondere hervorzuhe­in der That eine große Kühnheit gegenüber den? vorgelesenen kais. Hand­ben, daß auch dort in Betreff der Regierungsvorlage über eine neue Ter­schreiben vom 7. November, welches das Manifest als jenen Weg der ritorial-Eintheilung der politischen Bezirke das südtirolische Beispiel in Regierung bezeichnet, auf dem sie dauernde Grundlagen für gewissem Sinne wiederholt, und eine Abgrenzung nach Sprachgebieten, eine Verfassung des Reiches gewinnen will. In Lemberg wo sich das deutsche und slavische Element begegnen, vorgenommen wer­wurden Dankadressen für Amnestie und Septembermanifest den soll. beantragt und angenommen, und auch in Prag, Czernowitz und Brlln n (bekanntlich auch bei uns) wurden Adressen für das h. kais. Politische Nevue. Manifest beantragt. , Das englische Ministerium hat feine Arbeit begonnen und seine erste Unfere Nachbarn im heitern Graz wollen recht schwarz malen, in­Cabinctssitzung gehalten. Vor Beginn der Berathung überraschte Lord dem sie in ihrer Motivirung sagen: „daß durch die Sistirung mittelbar Rüssel seiue College« mit der Erklärung, daß er eine Reformbill als den auch die Landesordnungen und die Rechte der Landtage bedroht erscheinen, wesentlichsten Theil seines Ministerprogramms betrachte, und entschlossen und sonach die ganze bisher bestandene Verfassung, welche Se. Majestät sei, in der bestehenden Session „eine breite, verständliche, dem Charakter unverbrüchlich zu befolgen und zu halten und Fegen jeden Angriff zu ver-der englischen Verfassung entsprechende Maßregel zur Ausdehnung des theidigen allergnadigst versprochen und feierlich gelobten - in ihren Wahlrechtes und znr Vertheilung der Unterhaussitze" vor das Parlament Grundlagen erschüttert wird daß, durch die erwähnte Sistirung zu bringen; er halte es für umso gebotener, dies offen auszusprechen, und für die Daner derselben die uns gewährleistete verfassungsmäßige damit der eine oder der andere seiner Collegen, der sich wider Erwarten Mitwirkung an der Gesetzgebung in den wichtigsten Angelegenheiten des außer Stand sehen sollte, dieser Neformbill seine überzeugungsvolle Unter­Reiches beseitigt und gegen den Inhalt der Verfassungs-Urkunden die stützung zu leihen, rechtzeitig Gelegenheit finde, aus einer Verwaltung zu­Gesetzgebung in diesen Angelegenheiten wieder der absoluten Macht an­rückzutreten, die seinen politischen Grundsätzen nicht langer entspreche. heimgegeben ist, und daß durch die gleichzeitige Sistirung des engeren Nur eine schüchterne Einwendung soll sich gegen die Zeitgemäßheit dieses Reichsrathes und die für die Hebung der Wohlfahrt, für die Sicherheit Programms erhoben haben, aber bald wieder vor der allgemeinen Zustim­mung der anwesenden Cabinetsmitglieder verstummt sein. Unter allen der Person und des Rechtes, sowie für eine geordnete Administration und Umständen wird England in der nächsten Zeit eine wirtlich liberale Ne­ Rechtspflege in den Ländern diesseits der Leitha so dringend gebotenen gierung haben. Auf wie lange, läßt sich wohl von dem erfahrensten Reformen in der Gesetzgebung entweder ebenfalls absoluter Entscheidung Staatsmanne nicht mit Bestimmtheit voraussagen. llnheimaestellt, oder aber zum großen Nachtheile der Volker in unbestimmte Ferne gerückt sind daß eine Revision der Staatsgrundgesetze, Unser bisherige Gesandte am römischen Hofe Herr v. Bach hat wenn eine solche nach den Resultaten der Verhandlungen der Landtage am 13. d. M . seine letzte Audienz beim Pabste gehabt und ihm das kais. der ungarischen Krone notwendig werden wird, ohne mit feierlich gegebe­Nbberufungsschreiben überreicht. Form und Ton dieses Actenstückes dürfte nen Versicherungen in Widerspruch zu gerathcn, mit Rechtsgiltigkeit für viele Lefer interessiren; wir geben daher nachstehende Übersetzung aus die Länder diesseits der Leitha nur in jenen, durch die Staatsgrundgesetze dem lateinischen Original: „Heiliger Vater in Christo, erwürdigster Herr! aeschaffenen Vertretungskörper, welchem hiefür das entscheidende Votum Nach dienstbarster Empfehlung kindlicher Ergebenheit fortdauerndes Ge­eingeräumt ist, das ist: NM durch t>M Ntichslllth (!!!) vorgenommen deihen! Da Wir Unseren Gesandten und außerordentlichen bevollmächtig­werden kann, daß aber den Landtagen in dieser Frage, durch die Laudesord-ten Minister bei Euer Heiligkeit und dem apostolischen Stuhl, den Er­nunaen welche die rechtlichen Grundlagen ihrer Existenz bilden, ein solches lauchten und Herrlichen von Uns geliebten und Uns getreuen Alexander Recht nicht zusteht, daß demnach dnrch die Sistirung des Grundgesetzes Freiherrn von Bach, Ritter des kaiserlichen Großkreuzes und Unseren über die Reichsvertrelung der einzige Körper beseitigt erscheint, m welchem wirtlichen Geheimen Rath von dorther abzurufen beschlossen haben, so die erwähnte Revision ohne allgemeiner Verwirrung und °hne Octrohi-bitten Wir Euer Heiligkeit allerfreundlichst, denselben, der das ihm ver­runaen in einer legalen Weise vorgenommen weiden kann, und schließlich traute Amt durchaus mit Auszeichnung verwaltet hat, jetzt in Gnaden zu daß die mit dem Patente vom 20. September d. I . erfolgte Sistirung entlassen. Uns könnte nichts Erwünschteres widerfahren, als wenn Euer des Grundgesetzes über die Reichsvertrelung geeignet ist, das Vertrauen Heiligkeit Selbst das Urthcil fällten, daß Unser Orator immer beflissen in die Zukunft des Reiches zu erschüttern; daß die Unsicherheit m den gewesen sei, der getreue Vermittler Unserer besoudern Verehrung gegen den heiligen Stuhl zu sein. I m Uebrigen bitten Wir den Allmächtigen verfassungsmäßigen Zuständen, die Consolidirung des Reiches unmöglich Gott inbrünstlich, daß seine Gnade Euer Heiligkeit bis auf die längsten macht und die Machtstellnng desselben untergrabt, und daß hiedurch auch Tage unversehrt erhalten möge. Gegeben in Unserer Kaiserlichen Stadt dem Staatscredite uud dem materiellen Wohlstande der Volker die gesi­zu Wien, am 29. Tage des Monats September im Jahre des Herrn cherte Grundlage, auf welcher sie sich wieder erheben könnten, entzogen 1865, im 17. Jahre Unserer Negierung. Euer Heiligkeit ergebener Sohn wird.« (I n den Ausschuß zur Vorberathung dieses Antrages wurde auch Franz Joseph, eigenhändig." Dr. Razlag mit 52 Stimmen gewählt.) <.«,-,-Doch was die Herren hiemit zu bezwecken glauben, den Volkern Die Militäraushebung ist im ganzen Königreich Polen beendet, sie das Schreckbild eines unvermeidlichen finstern Orkus vorzuspiegeln Falls ging allenthalben in größter Ordnung von statten. Die Zahl der Aus­wir nicht mit ihnen alles Heil in einer neuerlichen „unverbesserten' Auflage gehobenen beträgt 16,000 Mann, von denen 3000 Mann den Regimen­des centralistischen Reichsrathes finden wollten,, erreichen sie nicht, denn tern in Polen zugetheilt werden, die anderen werden im weiten Kaiserreiche kein Leben, ihre Malerei ist Grau in Grau — lauter Theorie, zerstreut. Uebrigens mußten auch alle Ausländer vor der Militärbehörde keine Wahrheit ! erscheinen und dort nachweisen, daß sie nicht dem russischen Unterthanen­verbände angehören. ') Hauptsächliche Anhaltspunkte bieten mir hiebe« folgende dm legale Quellen. Lokales und Provinziales. «i!i° res!« v^um Viennae N. auzu.ti 1767. d) Instruktion »r den Oder­ — Vorgestern stattete das Magistmtscollegium, der Herr Bürger­ aesull» ddo. Wien Lt. November 1788 (beide nach dem 1881 amtlich be­ft> gten Abdrucke). °) Instruktion für die Gmnchtung der K°n"tat° uud meister Dr. E. H. Costa an der Spitze, bei Sr. Excellenz dem gewese ­übrigen Munizipien, wie selbe V°» der Naual onfereuz zu Agram. Jan,e nen Herr Statthalter Baron Schloißnigg die Abschiedsuisite ab, und 1881, versaßt ward und «°» da an bis heute m Kraft besteht. - Speziell wurde von Sr. Excellenz mit der ihm eigenen Liebenswürdigkeit empfangen. die zwei ^genannten Aktenstücke erschöpft» fast alles v°l,stanl,g, was nur — I n der am 25. d. M. abgehaltenen Handelskammersitzung nebst andern diesbezüglich durchgearbefteteu folgende Werke boten- .) St fa (über die wir den ausführlichen Bericht wegen Raummangel nächstens R° enmann's Staatsrecht des Königreiche« Ungar». W.en 1 V. in Graz: Sie sehen den Raummaugel. Herrn H. ?. in R,: Die Biographie Valvasor's ist durch neue Funde ver» zögert. Wird bald fortgesetzt. Erinnerungstafel (aus dem Intelligenzblatte der Laibacher Zeitung). Am 29. November. 3. eres. Feilbietung der dem Jakob Grum »on Tomiiel gehörigen Realität; Schätzwert!) 2000 fl. 20 kr. (städt. del. Bez. G. Laibach.) Am 30. November. 3. erek. Feilbietung der dem Johann Borstnik gehöri­gen Realität; Schatzwert!) 4314 fi. 80 kr. (Bez. A. Oberlaibach). — 3. eres. Feilbietung der dem Stanne Bajut gehörigen Realitäten Schätz­wert!) 8200 fl. (Bez. A. Möttling), — 3. erek. Feilbietung der der Katharina Blut »on Ober-Dobravic gehöri­gen Realität; Schätzwert!) 1041 fi. (Bez. A. Möttling). — 3. erek. Feilbietung der dem Johann Klander von Unler-Ottok gehörigen Realitäten, Schätzwert!) 1252 fi. (Bez. A. Radmannsdorf). Getraute. Domvfllne. Am 27. November. Herr Franz Ambrosch, Handlungsagent, mit Fränlein Leopoldine Hitti. Verstorbene. Am 24. November. Dem Herrn Karl Eifert, Galanterie-Buchbinder, sein Kind Karl Franz, alt 6 Tage, in der Stadt Nr. 184, am Lungenödem. — Dem Josef Saller, V.-St.-Nufseher, fein Kind Johann, alt 3 7, Jahre, in der Tirnau-Vorstadt Nr. 50. an der Gehirnlähmung. Am 35. November. Dem Herrn Michael Franiiö, Gärtner zu Gairau, sein Kind Franziska, »lt 4 Jahre, in der Stadt Nr. 99, an rlitisi» «iser»i<:». — Mari» Martina!, Institutsarme, alt «8 Jahre, im Versorgungshause Nr. 4, an Zehrfieber. Wochenmarkt in Laibach am 23. November. Erdäpfel Mtz. fl. 1.30, Linsen Mtz. fi. 4.5«, Erbsen Mtz. fl. 4.— , Fisolen Wetzen fl. 4.50, Rindschmalz Pfund kr. 50, Schweineschmalz Pfnnd kr. 42, Speck frisch Pfund kr. 28, Speck geräuchert Pfund kr. 40, Butter Pfund kr. 45, Gier Stück 2 kr., Milch Mß. kr. 10, Rindfleisch Pf. 14 bis IL kr., Kalbfleisch Pf. kr. 18, Schweinefleisch Pf. tr. 18, Schöpsenfleisch Pf. lr. 9, Hühndel pr. Stück tr. 25, Tauben Stück kr. 12, Heu Cent. fl. 1.50, Stroh Cent. fl. 1.30, Holz hartes 30zöllig Klafter fl. 8-50, weiches Kft. fi. 8.50, Wein rother Eimer fi. 13, weißer Timer fi. 14. Ooursbericht 24. Gelv Nov. Waare 25. Geld Nov. Waare 27. Nov. (tel.) (Durchschnitts­eours) I n österreich. Währung zu 5°/, 60,20 60.30 60.50 60.60 „ rückzahlbar „ '/z °/» 08.50 89. ­ 99,— 89.50 „ „ von 1864 86.65 66.75 87.40 87.60 Silbelanlehen von 1864 73.— 73.25 73.50 73.75 Nationalanlehen 5 "/, Metalliques S °/„ Verlosung 1839 „ 1860 zu 500 fl „ 1864 Como-Rentscheine 42 1^ »»«t,'. . . 68.10 65.— 128.— 65.— 77.20 !8.— 68.20 63.10 138.— 65.10 77.30 18.25 68.25 65.10 140.50 83.80 7860 18— 68.50 65.25 141 — 85.80 78.70 18.25 67.45 64.20 85.85 Grundentlastungs-Oblig. von Krain 84 56 — 84 — 86 — „ Steiermark 8?.— 68.50 87.50 88.50 Nationalbank 775.— 777.— 778— 780— 777.— Kreditanstalt Wechsel auf London 160.— 107.75 160,20 107.80 162.20 107.23 162.40 107.40 162.30 107.13 Silber 107.25 107.60 107.25 10/.ö0 107.73 Der Gemeinderath hat in der Sitzung am 11. d. M. beschlossen: 1. Die bisher gebräuchliche Tarifirung des Rindfleisches nur mit Einem Ansätze sei mit 1. Januar 1866 außer Wirksamkeit zu setzen; 2. mit dem genannten Zeitpunkte habe die Satzung mit dreierlei Fleisch­preisen je nach den drei Fleischsorten sowohl für das Fleisch der Mastochsen, als auch der Kühe, Zugochsen und Stiere in Wirksam­keit zu treten und sei vom Magistrate nach dem bisherigen Modus monatlich festzusetzen und zu verlautbaren mit dem Beisatze, daß als Zuwage zum Fleische der 1. Sorte Kopf- und Fußstücke zu dienen haben, als Zuwage zum Fleische nach dem 2. und 3. Tarife aber nur Herz, Lunge, Leber und Milze, und zwar überall nur mit 4 Loth pr. Pfund gegeben werden dürfen; 3. jedem Metzger werde die Verpflichtung auferlegt, das geschlachtete Rind in die in dem Tarife benannten Theile zu zerlegen, dieselben nach den drei Sorten abgesondert und mit den betreffenden Preis» tafeln versehen in seinem Verkaufs lokale aufzustellen. Dies wird mit dem Beifügen kundgemacht, daß die erwähnten Fleischsorten folgende Bestandteile enthalten, als: I. Sorte oder Fleisch bester Qualität: 1. Rostbraten, 2. Lungenbraten, 3. Kreuzstück, 4. Kaiserstück, 5. Schlüsselörtel, 6. Schweifstück. II. Sorte (Fleisch mittlerer Qualität): 7. Hinterhals, 8. Schulterstück, 9. Rippenstück, 10. Oberweiche. III. Sorte (Fleisch geringster Qualität): 11. Fleischkopf, 12. Hals, 13. Ünterweiche, 14. Bruststücke, 15. Wadenschinken. Der Tarif der Mittlern oder zweiten Fleischsorte wird als Grund­tarif zur Bestimmung der Satzung der 1. und 3.'Sorte dienen, derart, daß jedesmal die 3. Fleischsorte um 4 kr. billiger, als die mittlere, die 1. Fleischsorte aber um ebenso viel theurer, als die mittlere verkauft wer­den wird, mit dem Unterschiede, daß bei Kühen, Zugochsen und Stieren der Grundtarif um 3 kr. pr. Pfund niederer festgesetzt wird, als bei den Mastochsen, während der Unterschied gegenwärtig nur 2 kr. beträgt. Es werden sich daher bei einem Grundtarife von 16 kr. folgende Fleisch, preise ergeben: Mastochsen: 20 kr., 16 kr., 12 kr.; Kühe, Zugochsen und Stiere: 1? kr., 13 kr., 9 kr. Jede Ueberschreitung der Satzung wird der Magistrat nach den ge­setzlichen Bestimmungen strenge bestrafen, er erwartet aber auch, daß das Publikum diese Tarifirungen nicht selbst durch Überzahlungen ver­eiteln werde. Stadtmagistrat Laibach, am 22. November 1865. Der Bürgermeister: Dr. E. H. Costa. 100. Glück bei »ntschcr! Zur Erinnerung an den großen Haupttreffer von 250,000 st., welcher im Juni bei mir gewonnen wurde, findet am t Dezember wieder die Ziehung der k. k. 1864er Lose statt, wozu ich den ersten Treffer unter meinen Pr o messen schon am Lager habe. 104 Geschäfts-Eröffnung! Ich beehre mich, dem ?. 1 . Publikum ergebenst anzuzeigen, daß ich im Ferdinan d Vilina'schen Hause in der Iudengasse ein Parsumerie-, Toilette- und Schreibreqmjiten-Geschäft eröffnet habe und alle in diese Fächer einschlagenden Artikel, als: Odenrs-, Seifen, Pomaden, Cosmetiques, Haaröle, Cremes, Poudres «. :c., ferner Klimme aus Kautschuk, Vüffelhorn, Elfenbein und Schildkrot, eng­lische, französische und Wiener Kopfbürsten; feinste TamenschwllMMe und Schwllmmbeutel; alle Gattungen feinster in- und ausländischer Brief­papiere und Couverte mit Monogrammen und Farbendruck nach eng­lischer Art,' Trauerpllpiere, feine Siegellacke, Holzfllcher, Albums, Reise - Necessaires, Damen-Necessaires, Portemonnaies, Cigarren­taschen, Lampenschirme, Briefbeschwerer. Schrcibzeuge «. «. fort­während in eleganter Auswahl zu den billigsten und reelsten Preisen am Lager halte. Laibach, im November 1865. Eduard Alahr.