LäibacherSeikunH. .H/ RKK. Montag am RN Juli »8«ck Die „Laibacher Zeitung" erscheint, mit Nusiiahmc der Sonn- und Feiertage, täglich, mid kostet sammt den Beilagen im Comptoir ganzjährig 11 fi., halbjährig 5 fi. W fr., mit ^rcuzband im Comptoir ganzjährig 12 fl., halbjährig 6 fi. Für die Zustellung in'S Haus sind halbjährig 30 kr. mchr zu entrichten. Mit der Post porto- / s","^ahrig, unter Kreuzband und gedruckter Adresse 13 fi., halbjährig 7 ft. 3« kr. — InscrationSgcbühr für eine Spaltenzeile oder den Naum derselben, fur ein- 3^M ^'''M'^lt'iug 3 kr., für zweimalige 4 kr., für dreimalige 5 lr. C. M. Instrate bis 12 Zeilen kosten 1 ft. für 3 Mal, 50 fr. für 2 Mal und 40 fr. für 1 Mal einzuschalten. Ä'i °ic,cn ^ieouhrm ist nach dem „provisorische,! Gesetze vom «. November '850 für InserationMmpcl" noch 10 kr. für eine jedesmalige Ginschaltung hinzu zu rechnen. Ämtlicher Theil. Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen vom 0. Juli 1864, wirksam für Oesterreich ob und unter dcr Enns, Böhmen, Mähren, Kärnten, Kram, Ober» und Nic-der-Schlesicn, Stcicrmark, Salzbnrg, Görz und Gra-diska, Istricn und dcr Stadt Trieft mit ihren: Gebiete, wodurch auf Grund dcr von Sr. k. k. apostol. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 3. Juli 1834 ertheilten Ermächtigung, Erleichterungen in den mit dem kaiserlichen Patente vom 10. Februar 1853 (Nr. 26 R. G. Bl.) erlassenen Bestimmungen über die Befreiung dcr ehemaligen Donümkalgutskörpcr von der gesetzlichen Haftnng für die geführte Gerichtsbarkeit, und für die Untcrthansfordernng, dann über die Löschung dcr Oktava zugestanden werden. ^In Erwägung, daß das von den ehemaligen Inhabern der Patrimonial - Gerichtsbarkeit unter deren Haftung gemeinschaftlich und abgesondert verwaltete Waisen- und Kuranden-, so wie das Dcpositenvermö-gen bereits im Jahre I860 den landesfürstlichen Organen übergeben und sowohl in Vczug auf den Ve-trag des Aktiv- und Passivständcs, als in Beziehung auf die gesehmäßige Sicherheit einer strengen Liquidation unterzogen worden ist; daß ferner erst in Folge des durchaus befriedigenden Ansschlagcs dieser Liquidation dem gewesenen Gerichtsinhabcr das Absolutorium ausgefertigt wird, so wie in dcr weiteren Erwägung, daß dcr in dem §. 1 des kaiserlichen Patentes vom 10. Februar 1863 (Nr. 26 des'Ncichsgcsetzblattcs) anberaumte Termin, innerhalb welchem die noch zn Nccht l bestehenden, aus dem Bande der Untcrthänigkeit herrührenden Forderungen der gewesenen Unterthanen unter dcr Rechtsfolge dcr Erlöschnng des Anspruches auf die etwa eingetragene Oktaua, oder auf ein an< dercs gesetzliches Pfandrecht auf das Gut im ordent-, lichen Klagswcgc angebracht werden mnßten, bereits j mit 1. September des abgelaufenen Jahres zu Ende gegangen ist, werden auf Gruud der von Sr. k. k. apostolischen Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 6. Juli 1834 ertheilten Ermächtigung nächste» hcnde, dnrch die mittlerwciligen Wahrnehmungen als znlässig befundene Erleichterungen in den mit dein kaiserlichen Patente vom 10. Februar 1863 (Nr. 26 N. G. Vl.) erlassenen Bestimmungen über die Löschung der Oktava im Interesse der gewesenen Inhaber der Patrimonial-Gcrichtsbarkeit zugestanden. §- 1. Von dem im zweiten Absätze des §. 3 des kaiserlichen Patentes vom 10. Febr. 1833 (Nr. ^6 R. G. Vl.) festgesetzten Termin von drei Jahren, hat es das Abkommen zu erhalten. Den gewesenen Gcrich.sinhabern wird sohin ge< stattet, gleich nach Erhalt des Absolntoriums über die, sowohl in Beziehung anf den Betrag des Aktiv- und Passiustandes, als in Beziehung auf die gesetzmäßige Sichcrstellung gehörig gepflogene Liqnidatio/des gemeinschaftlichen und abgesonderten Waisen» und Kuranden-, so wie des Depositen-Vermögens bei dem, Ober-Landcsgcrichte, um eine von dem letzteren auszustellende, dic Vestälignng enthaltende Urkunde anzusuchen, daß bis zum Tage des überreichten Ansuchens bei dieser Behörde kein Anspruch aus dcr Verwaltung des Waisen- nud Depositen-Vermögens, oder ans einem anderen Zweige dcr Justizverwaltung des vor< maligcn Gerichts - Inhabers mittelst Syndikatsw' schwerdc gemacht worden sei. §. 2. Alle noch zn Recht bestehenden, aus dem Bande dcr Unterthänigkcit herrührenden Forderungen der gewesenen Untcrhanen an ihre Obrigkeiten, welchen ein gesetzliches Pfandrecht auf das vormals obrigkeitliche Gnt zukommt, müssen, wenn sie nicht schon in den öffentlichen Büchern eingetragen sind, längstens bis znm 30. September 1854 bei jenem Gerichte angemeldet und ausgewiesen werden, von welchem das öffentliche Vnch über das betreffende, vormals obrigkeitliche Gut geführt wird. Die Anmeldungen sind mit den dießfalls erwirkten Urtheilen oder sonstigen Erkenntnissen, falls aber ein solches noch nicht crflossen wäre, mindestens mit dem Answeise über die nach Vorschrift des §. 1 des Gesetzes vom 10. Februar 1833 (Nr. 26 N. G. Vl.) rechtzeitig, d. i. vor dem 1. September 1833 eingebrachte Klage zu belegen. §. 3. Wenn innerhalb des im §. 2 festgesetzten Termins keine solche Anmeldung eingebracht wird, so hat die mit der Führung des öffentlichen Buches betraute Gcrichtsbehördc über Einschreiten des Besitzers alls Grund des Absolutoriums und dcr im §. 1 gedachten Urkunde die Löschnng dcr Oktaua oder die nach §. 3 des Patentes vom 10. Februar 1833 (Nr. 26 N. G. Vl.) zulässigen Anmerkung in dcr Landtafel, daß das Gut von jeder gesetzlichen Haftung wc. gen Forderungen aus dem Bande der Untcrthänigkcit oder ans dcr geführten Gerichtsbarkeit frei sci, zu bewilligen und ungesäumt zu vollziehen. Dic auf dic Oktava etwa eingetragenen Forderungen behalten jedoch das bereits erworbene Pfandrecht. §. 4. Im Uebrigen bleiben die Bestimmungen des kaiserlichen Patentes vom 10. Febrnar 1833 (Nr. 26 R. G. Vl.) aufrecht und bleibt daher insbesondere den Waisen und Curanden, so wie überhaupt jenen Per« sonen, die bis zur erfolgten Löschung dcr Oktava, odcr bis zu dcr im §. 3 erwähnten landtäftichcn Anmer» kung nicht in dcr Lage waren, ihren Schaden aus der geführten Gcrichtsvcrwaltnug darzuthun, anch ferner unbenommen, ihre Ersatzansprüche, so lange die gc« setzliche Verjährung nicht eingetreten ist, in Gemäßheit des §. 3 des Patentes vom 10. Februar 1833, gegen den Staat selbst geltend zu machen. Die schleunigste Ausfertigung dcr Absolutorien und Beendigung der allenfalls gegen aewcscne Gerichts-Inhaber anhängigen Syndikat/ Beschwerden wird den betreffenden Behörden zur verantwortlichsten PfiM gemacht. Freih. v. Bach m. p., Freiherr v. Krauß m. ?. Ritter v. Baumgartner m. P. Or laß der Ministerien des Innern «nd der Finanzen vom 6. Juli 16b4, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ans-nahme der Militärgrenze, wodurch den Beamten Er-leiMernmM bei dcr Vethciligung an dem mit dem kaiserl. Patente ^ B) eröffneten freiwilligen Anlehen gewahrt werden, l Se. k. k. Apostol. Majestät haben mit Allerhöch-j ster Entschließnng vom ,3. Juli 1854 allergnädigst zu genehmigen geruht, daß den Beamten nachstehende Pe< günstigungen bei dcr Bctheilignng an dem mit dem kaiserlichen Patente vom 26. Juni 1834 (Nr. 168 R. G. B.) eröffneten freiwilligen Anlchen gewährt werden. 1. Die lanbesfürstlichen , im aktiven Dienste stehen« den, oder in Ruhestand versetzten Beamten werden von dem Erläge dcr für die Subskribenten allgemein vorgeschriebenen Kaution entbunden. 2. Die auf den gezeichneten Betrag nach dem Aus« gabsprcise von 93 fi. Bankvaluta für je 100 fi. in Staatsschnldvcrschrcibnngen einzuzahlende Summe wird in 43 gleichen Natcn durch Abzug von dem Monats-betragc des Gehaltes oder dcr Pension des Subskribenten von dcr Kassa, welche die Gebühr auszahlt, cingehoben und gehörigen Orts in Abfuhr gebracht. 3. Mit dem Tode des Subskribenten erlischt die Verbindlichkeit znr Leistung weiterer Einzahlungen und wird der durch keine Schuldverschreibung ausgleichbare Betrag der geleisteten Einzahlung den Erben bar hinausbczahlt. 4 Die unter 1 bis 3 aufgeführten Begünstigungen werden auch den ständischen, städtischen nnd jenen Beamten zugestanden, welche ihre Besoldungen odcr Pensionen aus den Kassen der unter öffentlicher Verwaltung odcr Kontrolle stehenden Anstalten, Stiftungen, Fonde u.'s. w. beziehen. 3. Den großen Grundbesitzern können für ihre Beamten über Einschreiten vom Finanzministerium die gleichen Begünstigungen, welche den landcsfürstlichen Beamten in den Absätzen 1 und 2 zugestanden sind, gewahrt werden, wenn die Dienstherren die Haftung für die richtige und volle Abfuhr der entfallenden monatlichen Einzahlungen übernehmen. 6. Die Beamten dcr Sparkassen, dcr wechscl» seitigen Versicherungsgesellschaften und jener Aktien-vercine, deren Aktien an dcr Wiener Börse notirt wer« den, haben die den landesfürstl. Beamten unter 1 und 2 zugestandenen Begünstigungen zu genießen, wenn die Direktion dcr betreffenden Anstalt oder des Vereines die Verbindlichkeit übernimmt, aus ihrer Hauptkassa und mücr ihrer Haftung für alle von ibrcn Beamten snbskribirten Beträge den entfallenden monatlichen Einzahlungsbctrag gehörigen Orts in Abfuhr zu bringen. Freih. v. Bach m.p. Ritt. v. Vanmgartner m. ,,. Am 6. Juli 1864 »vird in der k. k. Hof« und Staatsdruckcrci m Wien das I.VI. Stück des Reichs-gcschl'wttes ausgegeben und versendet werden. Dasselbe enthält unter Nr. t34. Den Erlaß des Finanzministeriums vom 29. Juni 1834, — giltig für Tirol und Vorarlberg — betreffend die zwischen Oesterreich, Baicrn, Württemberg und Baden, wegen gemeinsamer Ueber« wachung dcr Bodcnsce-Gränze getroffenen Ueber» einkunft. Nr. 133. Den Erlaß des Finanzministcrinms vom 29. Juni 1834, — giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, — über die Ausdehnung der Begünstigungen im Zwischenver. kehre mit dem Zollvereine auf die, aus einem Zoll< gebiete über den Bodensce, in das innere Zollgebiet eingeführten Waren. Nr. 136. Die Verordnung des Ministeriums des In« , nern v. 1. Inli 1834, — wirksam für alle Kronla'N' dy-, nn't Ausnahme der Mlitärgränze, — betreffend V5O die Befreiuug der Acrarialbezügc der Witwen und Waisen von Staatsbeamten und Dienern von dem Gemcindczuschlage znr Einkommensteuer. Nr. 167. Die Verordnung des Ministeriums für Kul> tns und Unterricht vom 1. Juli 1854, — an sämmtliche Länderchefs und an die Universitäten zu Wien, Prag, Lembcrg, Krakau, Olmüh, Gratz und Innsbruck, — über die Verlängerung der Wirksamkeit des provisorischen Gesetzes über die Orga» nisation der akademischen Behörden. Wien, 6. Juli 1854. Vom k. k. Redaktionsburcau des Neichsgesetzblattes. Am 6. Juli 1834 wird in der k. k. Hof- und Staatsdruckerci in Wien das I.VII. Stück des Reichs« Gesetz-Vlattcs ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält unter Nr. 168. Das kaiserliche Patent vom 26. Juni 1854, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit zum Vehufe der Zurückführung der Landeswährung auf Mctallwährung und der Herbcischaf« fung der Mittel zur Bedeckung der außerordentlichen Staatsbedürfnissc, die Auflegung eines freiwilligen Anlehcns im Vctrage von mindestens 350 und höchstens von 600 Millionen Gulden aus dem Wege einer im Umfange der ganzen Monarchie zu eröffnenden Subskription angeordnet wird. Nr. 139. Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 5. Juli 1854, über die cinvcrständ-lich festgestellten Modalitäten des mit dem allerhöchsten Patente vom 26. Juni 1834 (Nr. 168 des R. G. V.) im Umfange des ganzen Reiches angeordneten Subskriptions-Anlehens. Nr. 160. Erlaß des Finanzministeriums vom 6. Juli 1854, giltig für sämmtliche Kronländcr, mit Ausnahme des lombardisch-vcnctianischen Königreiches, womit die Einhcbuug der Zölle in Silber angcord' net wird. ! Wien, 8. Inli 1864. Vom k. k. Ncdaktionsburcau dcs Rcichsgcsctzblattcs. NichtmlMckM Theil. Die National-Anleihe. Ii. — Es herrscht nur Eine Stimme in der Ge> sammtmonarchie über das neueröffnete National »An-lehen, und die Journale, die uns aus fast allen Theilen Oesterreichs zukommen, überbieten sich an Ansein» andersctzungcn der Vortbeile, und noch mehr in Her-vorhcbnng der vertrauensvollen Sprache dcs Kaisers an sein treuergebenes Volk. Oesterreich besitzt in der That große Hilfsquellen, aus denen es schöpfen kann,' größer aber noch als diese reichen Schätze ist der Patriotismus dcs Volkes, die Hingebung an Fürst und Vaterland. Wir wollen nicht bloß nnsere Ansichten über die« sen Gegenstand den Lesern vorhalten, sondern sie auch mit denen, anderer Journale, bekannt machen. Leider gestattet es der Raum dieses Blattes nicht, alle Stim« men vollständig mitzutheilen, weLhalb wir thcilweise auch nur Auszüge aufnehmen können. So sagt der «Wanderer»- Wenn Jemanden sein eigener persönlicher Vortheil treibt, sich an einem Unternehmen zu bethei. ligen, so wird dieß schon ein starker Beweggrund sein, nicht zurückzubleiben, und den sicheren Gewinn sich nicht entschlüpfen zu lassen; wenn sich aber zu diesem Antriebmittel noch die Gelegenheit gesellt, nebst seinem eigenen Vortheile auch das Beste dcs Staates zu fördern, und dem Gemeinwesen nützlich zu sein, dann wird sich sicher Niemand ausschließen wollen, und bereitwillig alle seine Kräfte einsetzen, um das Gelingen des Unternehmens herbeizuführen und sicherzustellen. Vei dem neuen Anlehen nun ist es sowohl die Trieb« feder dcs persönlichen Vortheils, als die des Patriotismus, die zur allgemeinen Betheiligung anfruft, und wir hegen daher die volle Ueberzeugung, daß der ncue Anlchcnsplan auf das Vollständigste gelingen und so das gcmeinnützlichc Ziel der Wiederherstellung unserer Papierwährung erreicht werden wird. Das «Abendblatt der Wiener Ztg." brachte fol« genden Aufsah. „Im Morgenblatte haben wir ein Aktenstück von höchster Bedeutung mitgetheilt, das Allerhöchste Patent' womit die Aufnahme eines Staatsanlchcns von 350 bis 500 Millionen publizirt wird. Der Zweck dieses großen Staatsanlehens ist in erster Linie die vollkommene Gleichstellung dcs Pari-Kurscs der Bankwährung mit dem Silber. Mittel dazu ist die vollständige Tilgung der gc-sammtcn Schuld dcs Staates an die Bank bis auf 80 Millionen. Diese Schuld dcs Staates, so weit sie nicht schon durch frühere Finanzoperationen ihrer thcilweiscn Zahlung zugeführt wurde, besteht 1. in der ältesten Schuld von noch 65 Millionen; 2. in der durch Ucbcrcin-kommcn mit der Bank von: 23. Februar 1852 geregelten, auf die Gmundncr Salinen versicherten Post pr. 71.500.000 fl., die jetzt nur mehr im Neste 55 Millionen aussteht; 3. in derjenigen Post, welche das Guthaben der Nationalbank für die mit Vertrag vom 23. Februar d. I. übernommene Einlösung dcs gc-sammtcn noch übrigen Staatspapicrgcldes mit Zwangs» kurs ausdrückt, d. i. etwa 150 Millionen. Diese Posten geben die Summe von annähernd 270 Millionen. Sonst besteht keine schwebende Staatsschuld, außer den sogenannten Hypothekar - Anweisungen und den 3perc. Kasse «Anweisungen, welche niemals Zwangs« kurs hatten und crfabrnngsmäßig den Geldumlauf nie beschwert haben. Diese Tilgung wird durch das eben aufgelegte An-lehcu vollkonunen ermöglicht. Die Vortheile des Anlchcns sind theils allgemeine, in so fern die Herstellung der Landeswährung Jedem im ganzen Umfange dcs Reiches ohne Unterschied zu Gute kommt, theils besondere, in so fern sie den Subskribenten zufallen. Die letzteren beziffern sich einfach damit, daß der Zeichner zum Kurse von 95 Vankwahrung ein in Silber mit 5 pCt. verzinsliches Papier erhält. Wenn eine so große und umfassende Finanzoperation zur definitiven Regelung der Valuta, zur Stär< kung und Konsolidirung der Gelbvcrhältnissc an und für sich scholl von größter Wichtigkeit ist und in jeder Zeit die Theilnahme dcs ganzen Reiches an ibr voll» ständiges und durchgreifendes Gclingcn geknüpft scin inllß. so ist dieß in ganz besonderer Wcise jctzt der Fall, wo dcm erhabenen Monarchen und seinen Staaten die Erfüllung großer, europäischer Pflichten obliegt. Um Oesterreich jene Stellung zu bewahren, für die Zukunft zu sichern und unangreifbar zu konsolidircn, welche cs in Jahrhunderten ruhmvoll einnahm und stets zu vertheidigen wußte, muß auch sciu Anblick der cines starken Staates, scin inneres Lcben ein völlig gcordnctcs fcin. Ucbcrall erhcbt sich in scincn wcitcn Gränzen ein schon vollendeter Nenbau; ihn zu krönen, zu befruchten, zu vervollständigen, ist cs nöthig, auch oie letzten Wnndcn zn heilen, welche die Vergangenheit bcm Lande nnd seinen inneren Verhältnissen schlug. Der große, entschiedene Schritt dazu geschieht ebcn jetzt, er geschieht in einer Wcisc, welche das hohc Vertrauen an den Tag legt, mit welchem dcr Monarch auf scine Ländcr blickt; er geschieht in einem Um-fangc, welcher den großen, anerkannt großen Kräften Oesterreichs wohl entspricht. Es ist cm Schritt der Ehre für Oesterreich, cine jener Bethätigungen innerer Gesnndheit. welche durch cin imposantes Gelingen doppelte Früchte materieller nnd ethischer Natur zu reifen vermögen. Es ist eine glänzende Seite dcr österreichischen Geschichte, daß diese Monarchie nie stärker, nie lebenskräftiger war, als in Zeiten, in wclchcn ihr großc Opfcr auferlegt wurden. Die gegenwärtige Finanz» operation läßt sich nicht im Enferntesten vcrglcichcn mit den Vorkommnissen früherer stürmischer Epochen. Es ist kein empfindliches Opfcr, das gefordert wird, welches Entbehrungen auferlegte, sondern cin auf großen Grundlagen eingeleiteter Akt, um dem Lande selbst die Wohlthaten geregelter Gcldvcrbältnissc und damit eines steigenden Wohlstandes, wohlfeilerer Produktion, größeren Gewinnes wieder zuzuwenden. Wenn daher cincrscits das nnauslöschliche Gefühl der Hingebung an den Monarchen, an die Sache Oesterreichs alle Besitzenden zur Theilnahme aufruft, so ermuntert um so mehr auch andererseits dcr Blick, welcher sich in eine blühendere Zukunft dadurch erschließt. Seit mehreren Jahren waren die unausgesetzten Bemühungen der kaiserlichen Regierung darauf gerichtet, dem materiellen Verkehr neue Absatzwege zu crschlicßcn, dic Pro-duktiousvcrhältnissc Oesterreichs zn entwickeln, scinc materiellen Arbeitskräfte zu stärkcn. Handclskammcrn in dcr gcsammtcn Monarchic unterstützen die kai-scrlichc Ncgicrung mit ihrcn Erfahrungen und finden in der allgemeinen Ucbcrschau dcr letzteren die billige Bcrücksichtung wirklicher Vcdürfnissc. So ist dcr Grund gclcgt, Oesterreich zn cmcr ncucn Stufc dcr Macht und dcs Einflusses anch in dicscn Gebieten zu crl'c« bcn, zu wclchcm Resultate nur die schlicßlichc Ncgc< lung dcr Valuta - Verhältnisse noch mangelt. Diesen Schritt von so vielfältiger Vcdcutung zu thun, ilm crnst, entschieden, ansdancrnd zu thun, ergeht cbcn jetzt dcr Aufruf von Scitc dcr kaiserlichen Regierung. Ueber allen materiellen Rücksichten wird dabei — wir wiederholen cs — als erste und obcrstc dcr Appcll dcs Monarchen an scine Länder, das hohe Vertrauen sich geltend machen, mit welchem Sc. kai« scrlichc Majestät auf dic trcue Hingebung Oesterreichs blicken. Nie schlug cin solcher Aufruf fchl und cs rechnet sich jcdcs östcrrcichischc Hcrz zur hohcn Pflicht an, dic Tradition dcr Vcrgangcnhcit nicht in drr Zu-knnft erlöschen zu lassen. Wenn tausend und tau-scnd strcitbarc Männcr, nur cincs Winkes gewärtig, bereit sind, für dcn Monarchen und das Land ihr Lcbcn hinzugcbcn, so erfüllt dic Thcilnahmc dcr Bc» sitzcnocn an dcr großen Finanz - Operation dcr Gegenwart dann anch nur cinc doppcltc Vcrbindlich-kcit gcgen dcn Thron und gcgcn jcne ihrcr Brüder, wclchc zu dcsscn Ehre dic tapferen Arme erhoben haben. Kriegsschauplatz an der Donau und der griechische Aufstand. Wie die ncncstcn telegraphischen Berichte aus Bukarest vom 4. Juli melden, ist von angeblichen Zwangsmaßrcgcln von Scitc dcr Russen gcgcn dic walachischc Miliz kcinc Rede. Wer freiwillig den Russen folgen will, kann cs thun. Eben so hat Gc« ncral Vudbcrg bcim AlHug für die Landeskasscn, die Witwen- und Waiscngclder Sicherheit zugesagt, ohne oast abcr bis jctzt irgend cinc Vorkehrung dießfalls gctroffcn worden wärc. Dic gänzliche Räumung dcr Hanptstadt vcrzögert sich auch wcgcn der uiclcn Tau< scndcn von Kranke»: und Vlessirtcn, deren Züge die Straßen in allcn Richtungen in die Moldau bedecken. Die mehrseitig verbreitete Behauptung von dcm Rückzüge dcr russischen Truppen auch aus bcr Moldau bcgcgnct in sonst schr gut nntrrrichtctcn Vcrich« tcn ans Iassy dcm bestimmtesten Widersprüche. Mau versichert auf Grund zuverlässiger Mittheilungen wie> vorholt, daß die von Silistria abzichcndc Vclagcrungs-armcc nur bis an dcn Scrcth gchcn und namentlich schon in der Gcgcnd von Fokschan feste Stcllungcn cinnchmcn werden, während dic jetzt in der Moldau bcfindlichen Truppen die Linien dcs Scrcth und Pntth mit ganzer Macht haltcn würdcn. Dic Nachricht, daß Gcncral Prrowsky zum n! dcs Oberbefehlshabers Fürst Paskicwitsch cr> nannt sci, wird fortwährend in gut unterrichteten Kreisen erzählt. Pcrowsky ist durch dcn Fcldzug in khiwa bekannt gcworocn. In Vulgaricn wird durch dic Ncgicrungsorganc sowohl von den Christen als Türken cinc Art Kriegs» stcncr cingcsammclt, die wohl ftciwillig bezahlt wer« dcn soll, nöthigcnfalls abcr anch durch Zwang cin> gctricbcn werdcn kann; dic Zahlung wird allenthalben bereitwillig und ohne Widerstand geleistet. Dcr Krankcnzustand bci dcr russischen Armcc in Bulgarien wird immer bcdcnklichcr und hat bereits eine solche Höhe erreicht, daß wegen Mangel an Aerzten viele Kranke ohnc ärztliche Behandlung blci-bcn müssen. Znr Zcit befindet stch die russische Flotte in Ncni. — An dcn Vcfcstignngcn von Galacz wird gcar^ bcitet; dagcgcn scheint cs, daß dic Position von Praila aufgegeben werdcn soll. Q8R Ein Theil der Reserven der fünf aktiven russi« schen Korps hat bereits den Pruth passirt nnd hat ^ am Sereth Anfstcllung genommen. Dest Rest folgt^ in Eilmärschen dahin. Nach einem heute aus Widdin vom 2. Inli^ hier eingelangten Berichte ist die Avantgarde der türkischen Valkanarmce in der Nähe von Küstcndschc am Trajanswallc eingelangt und wnrdc auf dem Marsche von den Nüssen nicht belästigt. Die durch den Tod des Generals Schilder vakant gewordene Stelle des Direktors des Gcnicwcscns hat General Buchmeycr erhalten, der sein Standquartier in Fokschan nahm. Der «Sieb. Bote" hat folgende Nachrichten vom Kriegsschauplatz: „Am 26. v. M. soll 2 Stunden von der Grenze bei Gyimcs eine bedeutende Anzahl k. russischer Truppen, zum größeren Theil aus Infanterie, zum kleineren aus Kosaken bestehend, angekommen lein. Vom 17. bis 20. v. M. hat man in Slatin a heftigen Kanonelldonner vernommen. Es sollen heftige Treffen geliefert worden sein und die Türken Slatina beseht, später aber wieder geräumt haben. Der Kapitän der walachischcn Grenzsoldaten in Tirguschyl hat vom Stab den Befehl erhalten, die Grenzer zu dcsarmiren. Der Kermidor widersetzte sich aber und begab sich zum Pascha nach Widdin, um sich mit ihm zu berathen. Die nach der großen Walachei gcfiüchtctcn Han> deisleutc nnd Bojaren kehren nun allmälig nach Krajova zurück. Mit der Eröffnung der Donaustraße bei Turnn Severin hat die Einfuhr der Kolonial» waren in großem Maßstabe wieder begonnen, wcß-halb diese Artikel in Krajova sehr billig zu bckom-men sind. Vukarcstcr Berichten desselben Blattes vom 27. und 28. Juni entnehmen wir: „Es ist noch immer unentschieden, ob die wa> lachischc Miliz mobil gemacht und zur Verfügung der kaiserlich russischen Armcekommandantcn gestellt werde oder nicht. Die Offiziere der Miliz haben er> klärt, lieber quittiren als mit den Russen dienen zn wollen. Die Räumung von Bukarest war auf den 27. festgesetzt, allein es fehlt an Transportmitteln, um die großen Proviantvorräthe, Munition, Kricgsgeräthe und viele hundert Kranke fortzuschaffen. Die Transporte von Giurgewo sind am 26. mit 230 Wagen angekommen, sämmtliche Garnisonstrup» pen sind dort marschbereit. Die aus der kleinen Walachei abrückende Divi» sion des Generals Liprandi bewegt sich gegen Kim> pina. Eine unabsehbare Neihc Proviant- nnd Mn« nitionswagcn bewegen sich nach Urtitscheni. Die Vri< gade Banmgartcn ist seit 26. in Bnkarest konzcntrirt. Silistria ist M 25. deblokirt. General Lüders wird dnrch die Dobrutscha bis nach Matschin gehen nnd . dort nber die Donau setzen, um die Garnisonen von! Ibraila und Galacz zu verstärken. Fürst Gortschakoff hat am 26. Kalarasch verlassen. Die Räumung der Spitäler, Magazine nnd Dc. pots in Bukarest geht successive fort. Alles wird nach Fokschan gebracht. Interessant war es zu sehen, wie Freitag, Sonnabend nnd Sonntag in Vnkarest allein an nnd 68-pfündige Kugeln nnd Kongrcvcschc Raketen. Der Kommandant der Fcstnng, Oberst Vodisko hielt es für überflüssig, seine Munition z» verschwenden, indem er dem Feinde aus so großer Entfernung antwortete, nnd befahl das Feuer ans den Befestigungen einst, weilen einzustellen. Als die feindlichen Fahrzeuge aber näher kamen, in der Absicht, eine Bresche in die Mancr des Forts zu schießen, wurde das Feuer ge> gegen dieselben aufs Neue mit glühenden Kngcln eröffnet, wodurch eine feindliche Fregatte in Brand gcricth; an einer andern wurde durch einen, vom Thurme abgefeuerten Schuß das Steuer verletzt. In Folge dessen war der Feind genöthigt, den Kampf einzustellen und zog sick um 2 Uhr Morgens zurück. Ungeachtet der heftigen Kanonade, welche länger als neun Stunden dauerte, war es ihm uicht gelungen, der Festnng irgend einen wesentlichen Schaden zuzufügen. Unser Verlust in dieser Affaire ist durchaus unbedeutend, in der temporären Batterie wurde niemand getödtct, jedoch 12 Uiltcrmilitärs verwundet; im Fort selbst wnrdcn getödtct: der Arzt Browko-witsch, jüngerer Oroinator beim Aland'schcn Militär» Hospital, der Kollegien. Sekretär Ssorokin, Anditor beim 10. finnländischcn Linien-Bataillon, und zwei Untermilitärs; verwundet sind drei Mann. Der dichte Rauch, welcher durch den Wind von den Schif-fen znr Batterie geführt wnrdc, erlaubte nicht, den Verlnst des Feindes auch nur annähernd zn be« stimmen, aller Wahrscheinlichkeit nach muß er bedeutend sein. Oesterreich. ^ Wien, 7. Inli. Der k. russische außcrordentli-che Gesandte, Fürst v. Gortschakoff, hatte heute noch keine Audienz bei Sr. M. dem Kaiser. Wie cs heißt, soll derselbe morgen (Samstag) von Sr. Majestät eine Andicnz erhalten. — Gestern Abends war zn Ehren des kaiserlich russ. Gchcimraths, Fürsten v. Gortschakoff, beim Hrn. Baron v. Mcycndorff großes Diner, welchem aber ausschließlich nur russ. Diplomaten und Autoritäten beiwohnten. Unter den Geladenen waren Graf Leon Potoki, Oberst Kowalewsky, Staatsrath Fonton, General Stakelbcrg n. a. m. — Sc. kaiserliche Hoheit der Erzherzog Albrecht und Se. Erzellenz der Fcldzeugmcister Freih. u. Hcß haben am 6. d. ihre Reise von Orsowa nach Siebenbürgen fortgesetzt. Der k. englische Gesandte am hiesigen Hofe, Lord Westmooreland, hat gestern eine Note seiner Negicrnng überreicht, in welcher dem kais. Kabinetc die Gründe mitgetheilt werden, welche die Blokade der Donau« Mündungen veranlaßten. c» . ?^^ 8. Juli. Die mitgetheilte Nachricht in Betreff des Herrn Sp. Gopceuich ist dabin zu berichtigen, daß bis zu diesem Augenblick noch keine legal zu entrichtende Zahlnng eingestellt worden; auch vernehmen wir, daß Wiener und Marsciller Häuser sich dafür tntcressircn, der etwa eingetretenen augenblicklichen Vedrängmß abzuhelfen. (Triestcr Ztg.) Deutschland. Würz bürg, 1. Inli. Heute fand die ftierli' che Eröffnung der Eisenbahnstteckc von hier nach ^chwcinfurt Statt, an welcher Se. Majestät der König nnd der Ministerpräsident v. d. Pfordten Theil nahmen. Griechenland. Athen, 30. Juni. Das Amnestiedekret lautet wie folgt: „Otto, von Gottes Gnaden König von Griechenland. Um die Folgen der vorangegangenen Anomalie, die linscre väterliche Vorsorge vor Allem in Anspruch nehmen, zu entfernen, und um neue Beweise unserer Billigkeit zn geben, haben wir nach Anhörung unseres Ministcrrathcs nnd in Folge des Art. 32 der Konstitution verordnet, und verordnen: u) Wir geben vollkommene Amnestie 1. An alle aus den Gefängnissen des Staates vom 10. (22.) Jänner bis 20. Mai (1. Juni) l I. ill das Ausland entwichene Sträflinge nnd Arre< stanten; 2. an alle wegen Vergehen oder Verbrechen flüchtige Beschuldigte, die sich vom 10. (22.) Jänner bis 20. Mai (l. Juni) l. I. in das Ausland begaben. li) Wir erlassen den Rest der Strafzeit für alle wegen Vergehen oder Verbrechen Verurtheilte, nnd aus den Staatsgefängnissen vom 10. (22.) Jänner bis 20. Mai (1. Juni) l. I. in's Ausland Entwichene. ") die Amnestie dehnt sich nicht anf jene aus, die nach ihrer Entweichung ans den Staatsgefäng« nissen, oder nach ihrer Rückkehr, zn Folge gegenwärtigen Dekrets, Vergehen oder Verbrechen begangen haben. 6) Pon der Amnestie ausgenommen sind 1. diejenigen, die nicht binnen Einem Monate nach Veröffentlichung gegenwärtigen Gesetzes durch die Staatszcitung sich vor einer Behörde innerhalb des Königreiches stellen, und dadurch ihre Rückkehr nach Griechenland auf deutliche Weise bestätigen würden. 2. Die wegen Piraterie und Varattene Verur-thciltcn, in Untersuchung Gestandenen ober flüchtig Gewordenen. Athen, 9. (21.) Juni 1864. Telegraphische Depeschen. Wien, 7. Juli. Telegraphischer Meldung aus Madrid vom 6. d. zu Folge war die Hauptstadt ruhig. Die entmuthigten Insurgenten werden von den treuen Trnppen mit großem Enthusiasmus verfolgt. Ezernowitz, 5. Juli. Fürst Paskiewitsch ist am 2. Nachmittags voll Jassy auf sein Gut in Po-dolien gereist, um, wie es heißt, seine leidende Gesund' heit zu pflegen; die diplomatische Kanzlei und das Hauptquartier folgen ihm größtentheils. Nach ^irgu Okna wurden in Eile der Stab der 16. Infanterie-Division dann 2 Bataillons Scharfschützen dtligirt und auch reitende Pionnierc dahin entsendet. Berlin, 7. Juli. Die ,.N. Pr. Ztg.« prävi-sirt die durch Herrn v. Manteuffel überbrachte russ. Antwort in Folgendem: „Rußland genehmigt das durch das Wiener Protokoll von den 4 Mächten bezeichnete Protektorat über die Christen nnd verpflichtet sich zur Räumung des türkischen Gebiets, wrnn andere Mächte dasselbe ver» lassen oder nicht betreten; ans strategischen Gründen müßte Rußland die Screthlinie zu halten suchen; übrigens sei es bereit, auf Fricdcnsuntcrhandlungen einzngehcn, wenn ihm Bürgschaft geboten werde, daß inzwischen nichts ihm Nachthciligcs unternommen werde. Brüssel. 6. Juli. Der König von Portugal und der Herzog voll Oporto sind hier eingetroffen. - Piacenza, 3. Juli. Vorgestern und gestern fanden hier Tumulte wegen der Getreidetheuenma Statt. Einige Magazine wurden überfallen.""d aus' geleert. Die Ruhe wurde jedoch hier wie m ^onw dell'Olio, wo ebenfalls energisches Einschreiten des österr.Mll.a^ hergestellt lind'auch hentc vollkommen anfacht eryaiien. ^lnnan^ zur HMbaHer^jemma. Börsenbericht auS dem Abendblatte der österr. kais. Wiener^Zeitung. Wien 7. Juli Mittags l Uhr. Das Falliment des Gopccvich in Trieft, von wclchcm an der Vörse verlautete, machte großc Sensation und war hauptsächlich der Grund, daß die Devisen und Komptant«n bedeutend höher gehalten wurden. ^ ^ <^ >. Die Effcficn folgten zwar der weichenden Tendenz, doch war der Rückgang nicht von Bclaug. 5°/, Metall- wurden mit 85'/, -^/,. neues Anlehcn mit 89'/, '/. verkehrt. Nordbahn - Aktien variirten zwqchcn i?0'/. u„d 4?!'/,. Damvfschiff-Aktien behauvttten sich mit 582-583. ESkomptebauk-Aktien warcn beliebt und zur Notiz höher. Oedcnburgcr Akticn wurden durchschnittlich mit 61, Lloyd-Akticn mit 113 '/. (5«?'/,) bezahlt. Amsterdam. — Augsburg t30'/,. — Frankfurt 129'/,. — Hamburg 96. — Livorno 12? Brief. — London 12.44. — Mailand 12s'/,. — Paris 153'/,. StaatSschuldv«rschreibungen zu 5 '/, 85 '/,—85 '/, detto „ 5. N. „ 3°/« 99—100 detto Gloggnitzcr m. R. „ 5"/« 91'/,—9<'/. detto „ „ 4 V. 7« 75'/.-75'/, detto .. ., 4 7o 68 V,—68'/« detto v. 1.1850 mit Rückz. ^ °/. 89-89 '/, detto 1852 „ ^7« 87'/.-87'/. betto „ 3 7« 55-55'/. detto ,. 2 7.7« 42'/,-42'/. detto „ 17. 17'/,-1?'/. Grundentlast.-Odlig. N. Oefter. zu 5 '/. 84 V,—»4 7. det^o anderer Kronlänber 83—83 '/. «otteric-Anlehen vom Jahre 1tz34 226 '/,—22? detto detto 1839 126 7,—126'/, detto betto 1854 89'/.—»!>'/.. Banco-Obligationen zu 2 '/, 7, 57'/. - 58 Obligat, des L. V. Anl. v. I.185« zu 5 7« W0'/.—l0l '/, Bank-Aktien mit Bezug pr. Stück 1252—1254 detto ohne Bezug «058—1059 detto neuer Emission 991—992 Escomptcbllnk-Mtien 97'/.—W '/. Kaiser Fcrdinands-Nordbahn 170 7.—170'/. Wien-Raabcr 82 '/.—^3 BudweiS-Liuz-Gmunbncr 2?6—278 Preßb. Tyrn. Eiscnb. 1. Einission 20—25 2. „ mit Pri'orit. Z0-3, lDcdcnburg-Wicn-Neustädter 61—6l '/. Dauipfsch'tff-Akticn 582—583 dctto 11. Emission — — betto 12. do. 5,7-558 detto dlS Lloyd 568—570 Wiencr-Dampfmi'chl-Acticn ' 35—136 Lloyd Prior. Oblig. (in Silber) 5°/„ 99'/,—1"^' Nordbahn ' dctto 5"/« 91'/.—9''/. Gloggnihcr dctto 5 V, »:l-83'/, Donäu-Dampfschiff dctto 5"/, 87 7,-8« (5om° Ncntschcine 13 7. - <^ 7, Gsterh^zy 40 ss. Lose 85- 8Z 7, Windischgrätz-Lose 29 7,-29'/, Waldstein'sche „ . 30'/,-30^ Kcglcvich'sche .. 10 7.—10 7. Kaiserl. vollwichtige Dukaten-Agio 36 '/,—36'/, Telegraphischer Kurs - Bericht der Staatspapiere vom 8. Juli 1854. Staatsschlildverschreibungen . zu 5 M. n C. M. Aktien dcr Nie^cröstcrr. Escompte-Vt- sellschaft pr. Stück zu 500 6. ... 491 7/8 ff. in C. M. Anleihe vom Jahre 1854..... 89 1/2 ff. in C. M. Aktien der Kaiser Ferdinands-Nordbahn z'l 1000 ff. C. M. getheilt . . . . 1710 ss. in C. M. Aktien dcr üstcrr. Donau-Dampfschiffahrt zu 500.fi. C. M....... 580 st. in C. M. Actien des österr, Lloyd in Trieft zu 500 «. E, M. ...... 568 3,5 st. in C. M Wechsel Kurs vom 8. Juli l83 4. slugsburq, für 100 Gulden Cur. Guld. 130 uso Franksmt a. M. l'ür 120 st. südd.Ver-) «ins Währ.im24 1/2jl.Fuß,Guld.) «29 1/^ 3 Monat. Han.bnlg. für 100 Mark Banco, Gulden 96 1/s 2 Monat. L,'ndm,, fsic 1 Pfund Sterling, Gulden 12-44 Vf. 3 Monat. Mailand, für 300 Oesterr. Lire, Guide» 128 3/8 2 Monat. Paris für 300 Franken . . Guld. 152 3/4 Bf. 2 Monat. Gold- und Gilber-Kurse vom 8. Juli 1854. Gelb. Brief. Kais. Münz-Dukaten Agio .... 36 35 7/3 detto Rand? detto „ .... 351/2' 35 3/8 Napoleons d'cr „ .... il),i7 il).l6 Souvrains d'or ^ .... 17.48 1745 Friedrichs d'or ,.....zu.IY ,028 Preußische „ ......10 46 ^/^ Engl. Sovereigns „ .... 1252 ^'50 Ruß. Imperialt ,.....lyzi ^^ Doppic .......... 35 l/2 I5"i/2 Silberagio......... 33 321/2 Konkurs . Ausschreibung. Zu Folge hohen Finanz.Ministerial-Erlasses vom !5. Juni l»54, Zahl 4W5^l0?3, Sckt. V., ist die provisorische Amtsdienelsstclle bei dem k. k. Berg-Kommissariate in Laibach mit einem Iahresgehalte von 250 st. und dem Genusse einer Naturalwohnung, oder in Ermanglung einer sol« chen, mit einem Quattiergelde von 25 st., zu besetzen. Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche bis Ende Juli 1854 bei der k. k. Berghauptmannschaft in Klagenfurt zu überreichen und sich darin über Alter, Stand, Religion, bisherige Dienstleistung, sittliches Verhalten, über eine gute und gewandte Schrift, über die vollkommene Kenntniß der deutschen und krainischen Sprache, so wie über die physische Dienstfählgkeit auszuweisen und an. zugeben, ob sie mit einem Beamten der Berg» Hauptmannschaft oder des Laibacher Bcrq-Kom' mifsariatts verwandt oder verschwägert sind. Bewerber, welche bisher in keiner Aerarial^ Dienstleistung standen, können gemäß allerhöchster Verordnung vom 19. Dezember »853 nur dann berücksichtiget werden, wenn sie im MMta'r gedient haben, dahrr dieselben ihre Gesuche auch im Wege der Militärbehörde zu überreichen haben Klagenfurt am 1. Juli 1854. Z. 368. 2 (3) Nr. 257«. Konkurs. Vier Advokaten - Stellen in Steiermark, nam-lich eine Zilli, eine in Rann, eine in Win-dischgraz und eine in Lutte nberg sind zu besetzen. Bewerber um diese Stellen habcn ihre gc hörig belegten Gesuche, worin sie sich über Alter, Stand, Religion, Befähigung, Kenntniß der deutschen und windischen Sprache und bisherige Dienstleistung, sowohl während der gesetzlichen Praxiszeit als nachhin auszuweisen haben, bis 2U. Juli l. I. bei diesem Obetlandesgerichte einzubringen. Bewerbei, die sich in Staatsdiensten befinden, haben die Kompetenzgesuche durch ihre vorgesetzte Behölde hiehcr zu leiten. Vom k. k. Odellandesgcrichte. Graz am <» Juli »854. Z. l0?>. (3. Wohnungs - Veränderung. Inoem der ergebenst Gefertigte seinen p. I' Gönnern für das l'hm bisher geschenkte Zutrauen den innigsten Dank ausspricht, empfiehlt er sich zu? gleich für die Folge mit Zimmermalen in der Stadt und auf dem Lande, indem er, wie bisher, sowohl in Hinsicht der Billigkeit, als auch der Dauerhaf. tiqkcit der Farben und einer Auswahl der neuesten Muster — stets beflissen sein wird, allen Auflrä. gen prompt und zur vollsten Zufriedenheit des ge-ehrten Publkums nachzukommen. Seine Wohnung befindet sich gleich hinter den Fleischbänken, P^ina Vorstadt Nr. !3, im vor« mals Greßl'schen Hause, an der Laibach. JVIatUias Ü»|»|mI. Zlmmermaler. Z, ,069. (2) So eben erhielt ich eine neue Sendung Cigarren von IIlUviT,RN,^ sehr schöne W^re, welche ick zum Preise von l8 Thaler pr^uß. Cour. pr. Nill^ ablassen kann. Probe-Viertelk'ftchcn » 4 '/^ Thlr. werden, dam't man sich von der Oute dcr Cigarren überzeugen kann, gerne ab-a/gcben. Der Betrag wird pt. Postvorschuß entnommen. — Bei gefälligen Aufträgen aus den k. k, österreichischen Staattn bitttt man den B.trag (für '/^'Kiste 9 si. Bank-Valuta) beizufügen, da nach dorthin kein Postvorschuß dewll-lig.t wird *). Iu stleicIier Zeit erlaube ich mir, die Herreu Ätaucker nuf vollsttuudi-ge H5vol,ikistehcn von 23i) Stück in « Thlr. preuß. Eour. oder 5tt fl B. V. pr. KistcvlN, aufmerksam zu machen, es wird dadurch Jedem die Gelegen heit geboten, nach seinem Geschmack zu wählen. *) Der B^iig von i?avc>na - Ci^arien nach Oester-»eich ist liinel- den gesetzlichen Bedingungen ge» stattet. Georg JE, MtetJ* Hamburg. Im Hause Nr. 132/ in der Kothgasse, ist ein mittelgroßes Quartier von Michaeli an zu vermlethen. Näheres im ersten Stock bmn Hauseigenthümer. Z. 968. (cj) ,„,3 K. k. ausschließendes «^^ö^b^ Privilegium auf das neuerfundene «W^MU^M allgemein beliebte Anatherin-W^» Mundwasser des «?» ^« v ÄWW3M H^ «> K> V 5 MWMW^^. ^praktischer Zahnarzt u»d Privilcgicn-Inhaber in Wien. MMMD^ss^ Dieses Mundwasser, von der mcdicinischen Facultat gcpmft und durch W»»»»»»»» eigene Erfahrung erplodt, b.wahrt sich vorzüglich gegen üblen Gauch aus WW»WM dem Munde, bei vernachlässigter Reinigung sowohl künstlicher als hohl.r Ml§H^l2» Zahne und Wurzeln, und gcgen den Tadakgrruch; es bewähi t sich aber auch ^WWWWD^^ als ein vorzügliches Mittil gegen leicht blutendlö Zahnfleisch , bei Tckwinden MH3«W2lN» desselben, und dadurch Lcckerwerden der Zähne, indem es da5 Zahnfleisch WWVWVWW staikt. Dieses Mundwasser ist als das erprobt beste Mittel zur Erhaltung der Zahne und des Zahnfleisches bekannt. Ein Flacon sammt Gebrauchs- Anweisung kostet fl. 1. 20 kr. C. M. Vegetabilisches Zahnpulver von,U. s^. 1^«»z»z,7 Hn,Z»n»r»t u. Priv'l. Inhaber d.'s H«nt>l»-Itu»