MbllcherWMtung. Nr. 98. PräiliimeratianSPrel«: Im Comptoir ganzl. fl. 11, halbj. fl. 5.5a. ffür die '^usteNuna ins Hau« halbj.50lr. Mit dcrPost ganzj.fi. 15, halbj.fl. 7.50. Dienstag, 30. April In. 1 st.; sonst Pr.^eilc im. olr.. Lm.8lr., 8m. 10 kr. u. s. w. Inscrtionoficmpel jedcöm. 30 lt. 1867. Mit 1. Mai beginnt ein nencS Abonnement auf die „Laibacher Zeitung." Der Prän um er at ions-Preis beträgt für die Zeit vom 1. Mai lntz Ende Juni 1807: Im Comptoir offen....... 1 fl. 84 kr. Im Comptoir nntcr Convert . . . . 2 „ — „ Für Laibach ins HauS zugestellt . . . 2 „ — „ Mit Post unter Schleifen..... 2 .. 50 ., Amtlicher Theil. Cilcularuclllrdlmng vom 24. April 1867. Pr. Nr. 1627. Sc. k. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 13. April d. I. die uach-steheudc Bcfördcrungsvorschrift fnr Generale, Stabs- nnd Oberofficierc, dann Officicrsaspirantcn der k. k. Landarmee allcrgnädigst zn genehmigen geruht, daher diese Borschrift in der erwähnten Richtuug küuftighi» als alleinige iliichtschnur zn dicncn hat. Mit derselben Allerhöchsten Entschließung haben Se. k. k. Apostolische Majestät anzuordnen geruht, daß die bisherige Unterscheidung zwischen Uutcrlicutcnauts 1. und 2. Classe zn entfallen hat und in Hinkunft nnr Untcrlicutcnantö überhaupt zn bestehen haben, von deren für die einzelnen Truppmkörpcr, bczichnngswcisc Con-ln'tlialstatus der betreffenden Waffengattungen, Corps n»d Branchen, wo ein solcher besteht, systcmisirtcm Stande die erste — bei ungerader Zahl die größere - - Hälfte die höhere, die zweite Hälfte aber die niedrigere für die Untcrlicntcuantschcn'gc rcglcmeutmäßig bemessene Gebühr zn beziehen hat. Freiherr von John »>. i>, Feldmarschalllieulencmt. Veförderunsssvorschrift für Officicrsaspirautcn, Stabs- und Obcrosficicrc, dann Generale der l. k. Landarmee. § 1. Die Beförderungen in der k. k. Landarmee burch alle Officierschargengrade inclusive der Generalität werden dnrch nachfolgende Bestimmnugeu geregelt: F 2. Officicrsaspirantcn (H 3) und Officicrc dnrch "llc Nangsstnfcn aufwärts (cinschlicßig der Generale), selche sich vor dem Feinde durch besonders hervorragende ^'istlmgcn auszeichnen, können zur außcrtonrlichcn Be-^l'dcrung beim Commando der opcrircndcn Armee in ^lttrag gebracht werden, welches solche Beförderungen 'u den Chargen bis znm Haupmann (Rittmeister) erster blasse zu vollziehen, jene vom Hanptmann (Rittiucistcr) "ster Classe aufwärts aber bei Sr. k. k. Apostolischen Najcslät in Antrag zn bringen ermächtigt ist. Cin Rangsvorbchalt hat in diesen Fällen nicht statt» zufindcn. Für besondere Auszeichnung vor dem Feinde dürfen salbst solche Untcrofficierc und Cadcttcn zn Unterliente-nants befördert werden, welche die Officicrsaspirantcn« ^'ufuug uoch nicht abgelegt haben, jedoch muß ihr tadcl-lvses Vorleben erwiesen sein nnd sie die erforderliche so« ^nlc Aildnng besitzen. — Derlei Beförderungen dürfen ""r durch den Kriegsminister oder den Armcecomman-^uteu, wenn letzterem dieses Bcfugniß eingeräumt wor-^" ist, stattfinden. K 3. Der Crsatz in der untersten OfficicrScharge ^U in der gauzcu k. k. Landarnice, den im Schlußsätze dcs vorstehenden Paragraphen erwähnten Fall ausgenom« '^tt, ncbst den zu Officicrö qualificirtcn Zöglingen der -""litürakadcmicn, nnbcdiugt nur durch solche Individuen ^ erfolgen, welche mittelst einer nach der diesfallS bc. 'lchcndcn Vorschrift gnt abgelegten Prüfung die Eignung zum Officicr erwiesen — in Folge dessen die Ernennung ^ ^fficicrsaspirantc» erlangt uud überdies das 18. Lc-""lsjahr vollstreckt habcu. ., Zur Ablegung der Officicröaspiranlenprüfung l,t sscs Individnum zuzulafsen, welches sich über cin tadcl-^ses Vorleben grnndhältig ansznwciscn vermag und auch ^ für seine künftige Stellung erforderliche sociale All. b"n« besitzt. tm. 3^ Erilennnug zu Officicrsaspiranteu erfolgt nut. ' !.t Dccrctcö durch die Ncgimentsiuhaber, bczlchnngs^ ">e durch die mit den Inhabersrechtcu betrauten Ail- litärbehördcn und hat einer solchen Ernennung bei jenen, welche etwa uoch uicht der Armee augchörcu, der wirkliche Eiutritt iu das Heer vorauzugehcu. Z 4. Die Officicrsafftirautcn rangircn in ihren Trnppcnlörftcrn llnd Corps nach jenem Range, welchen fic den bestehenden Prüfungsvorschriften gemäß erhalten haben. § 5. Die Beförderung der OfficicrSaspirantcu zn Untcrlicutcnantö hat iu der Ncgcl in ihrem Ncgimentc, Corps, ihrer Waffe oder Branche, speciell bei der Artil-lcric und den technischen Trnppcn in dem Maße stattzufinden, als die zn diesen beiden Waffe» als Untcrlicu-tcuautö ausgemusterten Zöglinge der Militärakademien nicht anörcichcn. Von je vier in einem Trnppenkörper sich erledigenden Untcrlicntcnautsstcllcn müssen die beiden ersten dnrch Officicröafpirantcn des eigenen Truppcnkörftcrs oder Corps uach der Nangstour besetzt werden, die dritte Stelle bleibt für die Militärakademien refcrvirt. Die vierte Stelle ist nur an vorzugsweise classificirtc Officicrsaspirantcn zu verleihen, deren Wahl aus dem cigc» ncn oder ans einem anderen Trnppenkörper ohne Rücksicht auf ihren Rang den Rcgimcnlsiuhabcrn und den zur Ausübung der Iuhabcrsrccht'e Bcrufcucu überlassen ist. ß 6. Die für die Zöglinge der Militärakademien rcscrvirten dritten Stellen dürfen von den Rcgimcntsin« habcrn nnr dannbcfctztwerden, wcuu das Kricgsministcrinm hiczn die Ermächtigung ertheilt, in welchem Falle stets der rauMltestc Officlcrsaspirant dcö eigenen Trnftpcn' törperö zu befördern ist. § 7. Sollte etwa schon im Frieden bei einem Trnppcnkörpcr der Fall eintreten, daß sich in demselben zur Zeit eines Abganges in der Uutcrlieu« tcnautschnrge lein Officicrsaspirant mehr befindet, fo hat der betreffende Trnppcnkörpcr dies dem Kriegs, miuislcrium anznzcigcn, welches sodann wegen Bc-sctznug der erledigten Stelle die weitere Vcrfüguug treffen wird. Eil, Gleiches hat zn geschehen, wenn bei einem Trupftculürpcr kein zur vurzugöweiscn Beförderung classi-ficirtcr Officiersaspiraut vorhanden ist. § 8. Während einer dauernden Vcnrlanbnng dür> fcn Officicrsaspirautcn in der Activität nicht befördert werden uud erlangen den Anfpruch auf Beförderung erst wieder bei ihrcm Eiurückcu zur activen Dienstleistung und nach dem durch eine neuerliche Prüfung festzusetzen-den Range. § 9. Bei allen Truppen, Corps und Branchen, mit Ausuahmc des Geucralstabcs, sind iu dcu Chargen vom Untcrlicntcnant bis inclusive zum Hanptmauu (Rittmeister) erster Classe je drei iu demselben Chargen» grade auf ciuandcr folgende Abgänge von dem Rcgi-mcntöinhabcr oder dessen Rechte Ansübcndcn uach der Aucicuuctät — die vollkommene geistige uud moralische Befähigung, dann Physische Qualification der an der Vcfördcrnugstour Stehenden vorausgesetzt — zu vcr» leihen, die vierte Apertur abcr durch eine außcrtourlichc Beförderung oder ciuc durch soustigc Dieusttsrücksichtcu bedingte Eiuthcililng zn besetzen. Die in den Coudnitclistcu zur außerordentlichen Beförderung classificirtcn Officierc uud Officicrsaspiran-ten lniisscn nach erfolgtcr Prüfung und Guthcißnng dieser Classification durch dic vorgesetzten Truppeubriga» dicrc und Divisionärc, beziehungsweise die Gencraliu« spcctorcn, jährlich mittelst Rescrvatbcfehls dein gesamm« tcn Officicrcorps nud anßcrdcm die vorzüglich beschriebe, neu Osficicrsaspiranleu auch sämmtlichcu Ossiciersaspi« rantcn des betreffenden TruppcnkörpcrS oder Corps pu-blicirt werden. ß 10. Iu derlei vierte Stcllcu dürfen nur unt Vorzug znr Bcfördcruug classificirtc Osficiere der nächst niederen Charge, fclbst auch des cigcucn Regiments, Corps oder der Branche befördert werden. Es müssen jedoch die Regimcutsiuhabcr oder die mit der Ansübnng der Iuhabcrsrcchte Betrauten hiczu unter Namhaftmachnng dcs Betreffenden vorher die Zu-stimmung dcSKriegsministerinms einholen, nachdem dieses berechtigt ist, über die vierten Apcrtnrcn nach Dienstcö-crfordcrniß auch anderweitig zn verfügen. Zu Hauptlcutcu uud 9cittiucistcrn dürfen im Frieden nur folche Oberlicuteuants außcrtonrlich befördert werden, welche in den fubaltcrucu Osficicrschargeu zufammeu-gcuounucu vier Jahre activ gcdicut habcu. § 11. Ist bei Eröffuung einer vierten Apertur in dem eigenen Truppcukörper kein zur außcrtourlichcn Vc^ fördcruug beschriebener Officier jcncr Charge, ans wel> chcr eine derartige Beförderung vorzuuehmen kommt, vorhanden, und vermag der Rcgimcntsinhaber oder der mit der Ansübnug der bezüglichen Rechte Betraute auch keinen zum vorzugswciscu Avauccmcut geschilderten Offi« cier ciucs anderen Trnpftcnkörpcrs in Vorschlag zn bringen, so hat er dies dem Kricgsministcrinm anzuzeigen, welches sodann diese Apertur durch eiucu zur Beförderung mit Vorzug classificirten Officicr zu besetzen oder eine andere dem Interesse des Dienstes entsprechende Verfügung zn treffen; dabei bcsoudcrS anf eine angemessene Ausgleichung allenfalls ungünstigerer Rangsvcrhältnisse Bedacht zu nehmen haben wird. Bei der Artillerie haben die nach Absolvirnug dcs höheren Curses zu Oberlieutcuauts beförderten Officicrc auf die außcrtourlich zu besetzende» vierten Stellen der genannten Charge zu zählen. § 12. Ist ein Avancement wegen Vorzüglichkeit erfolgt, so darf der Betreffende erst dann wieder außer der Nangstonr befördert werden, wenn er anch in der neuen Charge zur vorzugsweise» Beförderung classificirt nnd diese Classification Verlautbart worden ist. § 13. DaS Kricgsministerium hat bei allen jenen Truppcukörpcrn, Corps nnd Brauchen, bei denen die Officicrsbcfürderungcn vorzunehmen es bcrufcu ist, rück« sichtlich der Bcsctzuug der abgäugiqcn Obcrofficicrs' stellen, insbesondere der für vorzugsweise Beförderung bestimmten vierten Aftcrtnrcn nach den voraugcführtcu Grundsätzen vorzugehen. ß 14. Bei sämmtlichen Fcldjägcrbataillonen bilden alle Officicre vom Untcrlicutcnant aufwärts einen ge> meiuschaftlichcn Concrctualstatns. tz 15. Die Hanfttlcutc nnd Rittmeister, Majore nnd Oberstlicutcuantö haben: 1. bei der Linicninfantcrie, 2. bei dc» Grenztruppcn, 3. bei dem Tiroler Iägcrrcgimcntc uud sämmtli» chen Feldjägcrbataillous, 4. bei dcu Kürafficren und Dragonern, dann 5. bei den Hnßaren und Uhlaucn ebenfalls einen Concrctnalstatus zu bilden, wie dies bereits bei den übrigen Waffen, Corps und Branchen der k. k. Landarmee der Fall ist. Iu jeder der betreffenden Gruppen (mit Ansnahmc der nach ß 31 in die Kategorie der ^ocalanstclluugcu ciugcrcihtcn Branchen) ist das Avancement vom Hanpt« manu und Rittmeister erster Classe znm Major, vom Major zum Oberstlieutenant und vom Oberstlieutenant zum Obersten cin gemeinschaftliches, und zwar sind je drei in dem gleichen Stabsofficicrschargcngrade und in derselben Gruppe auf einander folgende Abgänge, insoweit dies Tprachvcrhältnisse oder besondere Eigenthümlichkeiten dcs Truppcnkörpers oder der Waffcngattuug, in welcher die Abgänge entstanden, gestatten, durch zur Beförderung vollkommen geeignete Hauvtlcntc (Rittmeister) erster Elassc, beziehungsweise Majore uud Oberst> licuteuauts dieser Gruppe nach der Aucienuctät zu besetzen. Sollte wcgcu mangelnder l^prachkcnntuisse oder sonstiger Eigcnlhümlichkciteu des betreffenden Trnftftcn-lörpcrö die Beförderung von Rangsjüngcren nothwen< dig werden, so hat selbe bei den für die Vorrückuug uach der Aucienuctät bestimmten drei Stellen stets mit Vorbehalt dcs Raugcs für die Ucbcrgangenen zu erfolgen. Die in jeder Gruppe und Charge sich ergebende vierte Apertur abcr bleibt zu vorzugswcisen Beförderungen oder zu audcrcu ans Dicnstcörücksichteu gebotenen Ein-thcilungcn vorbehalten. Die systemmäßig für Majore dcs Gcncralstabcs bestimmten je siebenten Obcrstlicutcnantsapcrtnrcn, deren Vacanz sich nämlich bei der gcsammtcn Infanterie, Cavalerie, Artillerie uud Gcniewaffc ergibt, haben in den regelmäßigen Avancemcntsturuus ciubczogcu zu werde», uud zwar ohne Uutcrschied, ob eine solche siebente Apertur im allgcmciueu Avanccmeutsturnus ciuc 1., 2. oder 3. tonrmäßig zn besetzende — oder eine 4. — außer-tourlich zu ergänzende ist. § 16. Abgänge, welche durch Eintheilungen von Officicreu aus dem Pensions- oder Armccstcmdc oder vou aufgelösten Truppcutorpcrn, oder endlich dnrch Ent« hcbnng auS Anstellungen, in welchen die Betreffenden übcrcomplct oder in der Nangscvidcuz gcfi'ihrt wurdcn, besetzt werden, zählcu uicht auf dc» Bcsctzuugsturnus. § 17. Jeder individncll beschriebene Hanfttmann (Rittmeister) erster Classe, welchem die Qualification zum Stabsofficicr durch die nach § 40 festgesetzte Prü-fungscommission zncrkannt wird, ist vor seiner Bcför-dernng in der Regel einer praktischen Erprobung zn unterziehen, nnd es hat die gedachte Prüfmigscommission über derlei ^anptlcute (Rittmeister) erster Classe dc„ 642 bezüglichen Antrag bcim Armecobercomiuando zu stellen, welches die dicsfälligcu Anordnungen zu erlassen haben wird. Die Fi'ihrnng eines Bataillons- und Divisions-commando's oder eines für Majore systcmisirtcn Postens dnrch die oben bezeichneten Hauptlcutc und Rittmeister, während der zeitlichen Abwesenheit oder in Erkraukuug des betreffenden Stabsoffiziers, ist bei ciuer Dauer vou mindestens 4 Wochen in die Prüfuugszcit einzurechnen und muß diese zeitliche Führung eiues solchen Commando's sowohl iu der bezüglichen PrüfuugSrclatiou, als auch in der Iudividualbcschrcibuug mit der bestimmten Angabe, ob der Betreffende entsprochen hat oder uicht, angeführt werden. § 18. Zu Oberstlieutcuauts dürfen bei der gc-sammtcu Iufantcric, Cavalcric nnd der Gendarmerie nur solche Majore befördert werden, welche die volle Ciguuug zu Regiments- beziehungsweise zu Laudcsgcndarmcric-commaudautcn entweder ancrkanntcrulaßcu schou bcsitzcu, oder doch uach der Oesammtbcurthcilung ihrer Eigcu-schaftcu diese Qualification iu wohlbcgrüudetcr Weise iu Aussicht stellen. In gleicher Weise dürfen nur jeue Ntajorc des Gcucralstabcs, der Artillerie« uud Gcuiewaffc init Einschluß der Pionuicrs zu Obcrstlieuteuauts avauciren, welche sich uach den vorne aufgestellten Bcdingnngcn entweder zn Negimentscounnandantcu oder speciell beim Gcueralstabc: zn Gcucralstabschcfs bei ciueul ArmcccorpS, zu Bureau- oder AbtheiluugSvorstäude»; beim Geuiestabc: zn Gcuicdircctoreu eines Lagerplatzes oder einer großen Festung, zu Abthciluugsuorständcu oder Feld» geuicchcfs; bei der Artillerie: zum Commandanten eincS großen Zcugsartillcric-commaudo's oder zu Artillcriedirectorcu ciues großeu Lagerplatzes oder einer großen Festung eignen. tz 19. Hanptlentc, Rittmeister cistcr Classe uud Majore der im nachfolgenden Paragraphc aufgeführten Waffen uud Corps, welche iu denselben für die höhereu Chargcugradc die Cignung uicht bcfitzcn, ihre gcgcuwär-tigc Charge abcr uoch durch längere Zeit mit Nutzen auszufüllen vermögen, dabei wegen langer Dienstzeit uud wahrer Vcrdicnstlichlcit bcfoudercr Rücksicht würdig siud, dürfen für eiuc Majors- resp. Oberstlieutenants - Local-nnstcllnug dauu in Autrag gebracht werden, wenn sie dnrch solche Rangsjüngcrc übcrgangcu wurdcu, dcrcu Vor-rücknng auf zurrangstourlichcu Beförderung systcmisirtc Stellen erfolgte. Derlei zur Vormerkung für Localaustcllungcn gelangende Hanptlcute, Rittmeister und Majore treten mit Beobachtung der dicsfalls bestehenden Vorschriften in den Bczug der für Hauftlleute uud Rittmeister, dauu für Majore systemisirtcn AltcrSzulagc. Diese Altcrszulagc ist bei Versetzung der für Local-austcllnngcn Vorgemerkten iu den Ruhestand uach dcu im tz 221 des Gebührcurcglcmcuts cuthaltcncu Dirccti-ven, jedoch nnr im Falle bei der Pcnsiousbcmcssung zu berücksichtigen, wenn die Betreffenden vom Tage ihrer Vormerkung für Localanstellungcu uoch durch zwei Jahre activ gcdicut habcu. § 20. Die Zahl der Hauptlcutc, Rittmeister nnd Majore, welche für Majors- resp. Obcrstlicntcnanls« Localanstellungcn iu Vormerkung gcuommcn werden dürfen, wird wie folgt festgesetzt: bei der Liuieuiufautcric mit 80 Hauftlleutcu uud 20 Majoren; bei der Grcnziruppe mit 15 Hauptlcuten uud 3 Majore«; bei dem Tiroler Iägcrregimcutc uud sämmtlichen Fcldjägcrbataillous mit 8 Hauptleutcu und 2 Majoren; bei dcu Cürassicrcn und Dragonern mit 3 Rittmeistern uud 1 Major, bei dcu Hußarcn nud Uhlanen init 7 Rittmeistern und 2 Majoren, bei der Artillerie mit 10 Hauptlcutcu uud 5 Majorcu, bei der Gcuicwaffc sammt dcm Piounicrregiulcutc mit 5 Hauptlcutcu und 3 Majoren, bei der Sanilätstruppc mit 1 Hauptmann, beim Fuhrwcscuöcorps mit 2 Rittmeistern uud 1 Major, uud bei der Gendarmerie mit 2 Rittmeistern und 1 Major. § 21. Eine außcrtourlichc Beförderung der Offi-ciere des GcucralstabcS — dcu im 8 2 vcrzeichuctcu Fall auSgcuommcn — kann im Corps selbst nicht stattfinden. § 22. Die Lehr« nnd Inspections«, dann die ma-mpnlirendcn Feldwebel, Wachtmeister und Fcncrwerkcr iu den Militürbildnugsanstaltcn, einschließlich der Grenz» regiments- (Tiller Bataillons-) Schnlcn, werden nach sechsjähriger guter Verwendung, dann bei sonstiger voller FcldkricgSdicnsttauglichkcit uud allseitiger Cignung für den Truppendienst zu Untcrlicutcuauts befördert, wcnu sie vorher die für die Crucnnuug zum OfficicrSaspirau-tcu vorgeschricbeuc Prüfuug abgelegt haben. Der Zcitpliukt der Ablcguug dieser Prnfuug bleibt iuucrhalv der scchsjahrigeu Dicustlcistuug iu dcu Mili-türbilduugSanstaltcu deu gedachten Feldwebeln, Wachtmeistern und Fcucwcrkml freigestellt. Dieselben verbleiben auch nach crfolgtcr Transfe-rirung iu den Staud der Militärbilduugsaustallcn, sie mögcu vor dieser Zcit schon Officiersaspirauteu gcwcscu oder cS erst später gcwordeu seiu — fort in der Evidenz ihrer betreffenden Trnppcnkörfter oder Waffen und haben daher, falls sie daselbst nach ihrem Range als Officicrs> aspirantcu früher die Tour zur Beförderung träfe — auf diefe volle» Aufpruch. Ieuc Lehr«, Inspections- nnd mauipulireuden Feldwebel, Wachtmeister und Feuerwerker, welche die Ossi-cicrsaspirautenprüfuugcu crst in der betreffenden Vil-duugöaustalt, also uach crfolgtcr Dahintransfcrirnng ablegen, sind bei ihren Trnpcnlörpcru, Waffen uud Corps nach Maßgabe ihrer bei der Prüfuug iu dcu vorgeschriebene» Gegenständen crhaltcucu Classifications — bei den Offi« cicrsafpirantcu ciuzuraugircu. Die Rcgimcntsinhabcr nud Gcneralinspcctorcu ha< bcn jcdc von ihncu beabsichtigte Beförderung eines solchen Feldwebels, Wachtmeisters uud Feuerwerkers zum Uutcrlicutcnant vorher dcm Kricgsministerium an-zuzeigcu. § 23. Dcu in den Militärbilduugsaustaltcn einschließlich der Grcuzrcgimcuts- (Titlcr Bataillous«) Schulcu verwcndctcu activen Osficicren bleibt der Anspruch auf Avauccmcnt iu jcncu Regimcutcrn uud sou-stigcu Armcckörpcru, bci dcucu sie iu Raugscvidcuz geführt werden, nach ihrem Range, sie dürfen dahcr in den für rangstourliche Bcfördcruugcu bcstinuutcu Stcl» lcu weder im Kriege, noch im Frieden Übergängen werden, und zwar haben diejenigen activen Officicrc, welche nach den Äcstimmnngcn dcs folgenden Absatzes ciueu Ausvruch auf außcrtourlichc Beförderung habcn, gleichzeitig mit ihrem Vordermauue im Evidcnzkörpcr zu nvaucircu. Mit alleiniger Ausnahme der rcchuungslcgcudcn Officierc wird jeder iu dcu Militärbi'ldiiiigsanstaltcn definitiv verwendete Officier (also anch jenc dcs Armcc» standes) uach daselbst mit Eiurcchunng dcr Probezeit zurückgelegter sechsjähriger guter Dienstlcistuug in ciu uud derselben Charge außer dcr Tour bis zum Haupt-mann odcr Rittmeister erster Classe befördert, und zwar uutcr gleichzeitiger Uebcrsetzuug zu einem andern Trnp-pcntörpcr, cincr anderen Waffe oder anch mit Belafsung in derselben. letzteres ist bci dcn dcr Artillerie und technischen Trnppcn angehörenden Osficicren nur mit Zustimmung dcr bctrcffcudcn Geucraliuspcctorcu zulässig. Bei dcu Haupllcutcu uud Rittmcistcru crstcr Classe, dann bci dcn Stabsofficicrcu fiudct ciuc Beförderung außer dcr Tour uach sechsjähriger Dicustlcistuug iu dcu Militärbilduugsaustaltcn uicht statt. Dic activeu Hauptlcntc uud Rittmeister crstcr Classe können nur iu ihrcu Waffengattungen selbst, nach dcm für dicsc geltenden Auaucemcutsmodus bcsürdcrt wcrdcu; sic habcu daher, sobald sic iu die erste Hälfte dcr im Eoncrctualstatus ihrcr Waffengattung vermöge dcr Rangs-tour iudividncll zu bcschrcibcudcu Hauptlcntc und Rittmeister gelaugcu, zu ihrem Truppcutörpcr odcr ihrcr Waffe ciuzurückeu, um daselbst ihrc Qualificatiou für dic nächsthöhere Raugsstufe zu crprobeu. Im Falle dicsc Haufttlcutc odcr 9tittnicistcr jedoch dic Vclassnng im Staude dcr Militärbildungsanstaltcu dcr Eiurückuug zur Truppe odcr zu ihrcr Waffe vor-ziehe», erlischt für fic das Recht auf Wcitcrbcfördcruug. Die Stabsofficicrc dcr MilitärbildnmMuslalten löuucn iu dcnsclbcu bloö bis zinu Obcrstlicuteuant avaucircn, es müssen dahcr diejenigen Oberstlieutenants, welche noch eine Weitcrc Rangstufe in dcr Activität cr-rcichcu wollen, längstens sobald sic in die erste Hälfte des Concrctnalstatns ihrcr Waffengattung gelangen, znm Dicustc bci derselben einrücken, widrigenfalls ihnen das Anrecht auf ciu weiteres Avancemeut verloren geht. Nur bci außergewöhnlich hervorragenden Lcistuugc» und bci erwiesener besonderer Befähigung für ciuc dcr iu dcu Militärbilduugsaustaltcu systcmisirtcn Stabs-officicrsstcllcu darf für folchc Oberstlieutenants, Majore, Haufttlcutc und Rittmeister, welche ihr fortwährendes Verbleiben i» diese» Austaltcu wüuschcu, bci Sr. k. k. Apostolischen Majestät eine ausnahmsweise Berücksichtigung erbeten wcrdcn. ß 24. Für die Wciterbcfördcruug dcr zum Standc dcs militär-gcographischcu Instituts gchörcudc» Stabs-ofsicicrc uud Hauptlcutc (Rittmeister) crstcr Classe gcltcu cbcufalls die im vorgchcudeu Paragraphc aufgestellten Oruudsätzc. § 25. Ueber alle zur vorzugsweise»! Beförderung classificirten Officicrc ist eine Voriucrkuugs-, beziehungsweise Rangsliste, uud zwar über Haupllcutc, Rittiucistcr erster Classe, Majore und Oberstlieutenants bci dem Armccobcrcommando, über alle audcrcu Officiere bci dcm KriegSministcrium zn führen. § 20. Dic znr vorzngswciscn Beförderung bcfchrie-bcucu uud von dcr Prüfungscommission (§ 40) für ciuc solche classificirtcu Hauptleutc, 9tittmcistcr erster Classe, Majore uud Oberstlieutenants siud vom Armecobercum-maudo jährlich bci dcn betreffenden Grnppen zn publicircu. § 27. Vou dcu Feld- uud Sicherhcitstruppcn, Corps und der techuifcheu Artillerie köuucu Hauptleutc uud Ritt« uicistcr crstcr Classe, wclchc das 50., Majore uud Oberst» lieutenants, welche das 50., uud Oberste, wclchc das 58. Lcbcusjahr überschritten habcu, nur mchr in Local-austclluugcu befördert wcrdc». § 28. Sämmtliche active Oberste bildcu cincu Con-crctualstatus und sind bei voller Eignung zum General-' major im Friede»» iu dcr Tour »ach ihrcm Armcerangc zu befördern. AuSuahmswcise löuncu solche Oberste, denen die specielle Eignnng für einen bestimmten GcucralSpostcn iu hervorragender Weise zncrkauut wird, auch außer dcr Tour, doch uur mit Vorbehalt dcs Raugcs für ihre befördcruugsfähigcu Vordcrlcutc, avaucircu. Gccigi'ttc Oberste dcr Artillerie- und Gcuicwaffc find anch zn Truppeubrigadicrcu zu crueuncu. ß 29. Zu Feldmarfchalllientcuants wcrdcn die dazu gccignctcn Generalmajore, insofcrnc sie das 00, Lebensjahr nicht überschritten haben, crnauut, § 30. Für die Beförderung vom Feldmarschall» licutcuaut aufwärts ist kein Normalaltcr fcstgcsctzt. (Schluß folgt.) Sc. k. k. Apostolische Majestät habcn init Allerhöchstem Cabiuctschrcibcu vom 20. März d. I. Aller-höchstihrcu wirklichen Kämmcrcru Grafcu Iaroslav Stcrubcrg uud Fürsten Ferdinand Kinsky die gchciulc 9tathswürde taxfrei allerguüoigst zll verleihen geruht. Se. k. k. Apostolische Majestät habcu mit Allerhöchster Entschließung vom 25. April d. I. die Miui-stcrialräthc im Fiuanzminislcrinm Albert Ritter vou N cuwall und Cduard v. Latcnbachc r zu Scctious-chcfs bei dicsem Ministerium allcrguädigst zu crucnucu geruht. Sc. t. k. Apostolische Majestät habcu mit Nllcr-höchstcr Cnlschlicßnng vom 10. April d. I. dcm Doctor dcr Medicin Rudolf Edlen vou Viveuut jli»,'m' die Würdc ciucs k. k. Truchscsscu allcrguädigst zu vcrleiheu geruht. Se. k. k. Apostolische Majestät habeu mit Allerhöchster Entschließung vom 10. April d. I. dcm Berg« hauptmannc in Cilli Franz Mroule aus Anlaß sciucr angcsnchten Vcrsctzuug lu dcu wohlvcrdicutcu blcibeudcn Ruhestand in Anerkennung sciucr vieljährigeu treucu nnd ersprießlichen Dicnstlcistuug taxfrei dcn Titel ciucS Ober-bergrathcö allcrguädigst zu vcrlcihcu geruht. DaS k. k. stcierm.-kärnt.-kraiu. Obcrlaudcsgericht hat dcu Bezirksamts Actnar Franz Vtacnn zum Äctuar bci dcnl k. k. Bezirksgerichte iu ilicifuiz cruauut. Nichtamtlicher Theil. Laibach, 30. April. Nachdem die französische Regierung bcrcits durch die Artikel dcs ..Constitutiouncl" uud dcr..Frauce" dic Erlas' sung ciucs Ultimatums au Prcußcu vorbcrcitet hattc, wcl^ cheui dieses sich uicht hätte bcugcu köuucn, ohuc mit dcr Stimmuug dcr dcutschcu Nation iu Widerspruch zu gc-rathcu, uachdem dcr Continent bereits mit vollen Segeln einem der furchtbarste!» Kriege entgegentrieb, hat die Nachricht von dcr gelungenen Mcdiatiou Englands, Ruß-lands und Oesterreichs, bci welcher dcr Vorschlag nuscrcr Regicruug acccvtirt wnrdc, plötzlich die Wogen geglättet und wir bcfiudcu uns einstwcilcn auf dcr Rhedc dcr Coufcrcnz, wclchc vor dcn Stürmen hinlänglich geschützt zn sciu schciut. Hat abcr dicsc Consercnz keine audcrc Acdeuluug, als dcu Streit wegcn dcr preußischen Bcsatznng in Luxemburg zu orducn? Ein Wieucr Blatt, welches dic Cougrcßgcdaukeu auch in dem öster-rcichisch.prenßischcn Conflicte mit Vorliebe ventilirt hat, fiudct dcu Augcublick augcmcsscu, dic Nothwendigkeit cincs europäischen Coilgrcsses zll erörtern. Nicht nur habe dcr Congreß die Anfgabe, Preußen das Nachgebe»! unt Schouuug der uatioualcu Empfindlichkeit möglich z^ machen, soudcru auch ciu andcrcr Ulustaud vou allge-»ucincrcr Bcdclltu»»g müsse hicbci iu Betracht koulincü. Allc politische», Köpfe Europa's hicltcu die Lnxc»"' burger Frage darum als so breuucud uud den Kricg in sich tragend, wcil man sich nicht denken kouutc, daj) sie isolirt dastehe uud ciue bloS locale odcr strategis"^' Bcdcutling habe. Es mußte sich jedem die Ueberzeugung aufdrängen, daß ein momcutaucS Kricgsglück, die zU' fällige Ucbcrlcgcuhcit ciucr Waffe, das Erciguiß clucr Woche, uumöglich ciuc so uugcheurc territoriale und pi' litische Uu»wälzuug auf die Dauer bcgrüudcn köunc, wie sie iu dcr AuMuug dcs deutschen Buudcs, iu dcn Auucxioileu PrcußcuS uud in dcsscn Verträgen unt dc süddeutschen Staaten gelegen ist. Die Schlacht vo Sadowa tonnte so wenig dauernd Weltgeschichte uuM'' als die Schlachteu von Jena uud Austcrlitz. Prcu^^ hat gut redcu von dcm Rechte des Siegers. ^'" ^ solches Recht zu begründen, mnß man ewig Sieger <" , tnuß mau dcu Besiegten zur ewigen Ohnmacht vcr theilt habcn. Ist das nicht zu ermöglichen, so must '" dic Bcgrüuduug des Erworbcucu anders cmlcgc», '" inuß dcu Acsicgtcu vcrsöhucn, man mnß abcr mchl Schwert dcs Brcnnns in die Waage werfen. UcbcrdicS kann Prcußcu doch uicht dcn an^ curopäischcu Staatcu gegeuübcr das Recht dcS ^" , geltend machen. Mit dem übrigcu ^iropa lag pr p nicht im Krieg uud hat es uicht durch cm gl"" "^ Uugcfähr auch nur auf die Zcit eiucr kurzen ^p^ 643 widcrstandsnnfähig gemacht. Die anderen Staaten fühlen sich aber durch die Art, wie Prcußcu sein Glück cms« beutete, ernstlich bedroht, nicht blos in der Sicherheit ihres Gebietes, sondern anch dnrch dic uuoermcidlichc Störuug dcö continentalcn Friedens, welche der Ucbcr-griff Preußens über kurz oder lang herbeiführen muß. Wer in unseren Tagen in Europa den Krieg veranlaßt, führt gegen alle europäischen Staaten Krieg, indem durch Entwcrlhuug aller Vcsitzthümcr, durch Vähmuug der Gewerbe und des Handels, dnrch Nothwendigkeit der Rüstungen nach allen Gegenden die Verheerungen des Kric« ges gctragcu werden. Die unmittelbar Kriegführenden sind noch besser daran, als die anderen Staaten, für sie bringt das Kricgsglück wenigstens Entschädigung oder Gewinn, wer bezahlt aber die Schäden der Mutralcu? Die Ereignisse deö uorigcn Jahres mit ihren Eousc-j qncuzcu siud also europäische Fragen von der höchsten Bedeutung. Jeder einzelne Maun bis iu die kleinste Hütte herab, von Marseille bis Archangel hat ein Recht, nn die weiter der europäischen Staaten die Fordcruug zu stcllcu, cudlich ciumal ciuc gewisse Solidarität für! eiuc daucrudc Orduung der Dinge ans unserem Welt-theil hcrznstcllcn, damit inau nicht huudcrtc Atcilcu von den Schlachtfeldern Europa's in seinen Lcbcusbcdingnis-sen beeinträchtigt werde. Faßt der Eougres; seine Aufgabe so auf, stellt er den europäischen Frieden auf ciuc feste völkerrechtliche Grundlage, so wird er bei seinen Verathnngcn von der öffentlichen Meinung Enropa's getragen und in der Ueberwindung der etwa uou einzelnen Mächten bereiteten Schwierigkeiten unterstützt wcrdcu. Oesterreich. HHicu, 28. April. Ueber die Berhaudluugcn, welche im Schoße der vom Justizministerium nieder-gesetzten Spccialcommissioucu bezüglich des Eutwurfcs cincr ueucn Ci vilpro ccß ^ Ordnung gepflogen wcrdcu, erfährt mau folgende Daten: Die Oeffeullichkcit im Ewilproeesse nach der hannover'schcn Eivilproeeß'Orduuug hat ailch an ciuzelucu'MitglicderuZdcr uicdergeschtcu'zwei Special «Eoiumiffioueu eifrige Gcgucr gcfuudcn. Diese sollcu wider die Ocffeutlichkcit, bczichuugsweisc „öffcut-lichc Schlußverhaudlung," im Eiuilproccsfc insbesondere die Kostspieligkeit dcr wiederholten Zcngenvorladnngen zn den Schlußverhaudluugcn aus weit cutfcruteu Gcgeudcu geltend gemacht haben; anch müßte, wie vou dieser Seite , hervorgehoben wurde, die Anzahl dcr Collcgial-Gcrichtc und dcr Acamteu wieder bedcutcud vermehrt werden. Ueberdies foUcu die Gcgucr dcr Ocffcutlichlcit bezweifelt habeii, daß das ösfeutlichc Verfahren zur Äcwältiguug verwickelter und voluminöser Eimlprocessc geeignet sei. Il'deß hat das Princip dcr Oeffcutlichlcit au dcr über-wicgcndcn Majorität in beiden Eommissioilcu warmc Fürsprecher gefl,»deu, welche hervorhoben, daß immentlich mit Hinblick auf den Zeugcubcwcis die Oesfcutlichkcil des VcrfahreuS von größter Wichtigkeit sei, indem da' dnrch — wie aus den öffentlichen Schlußvcrhandlnngcu in Strafsachen bekannt ist — nicht selten ein ganz anderes, weit befriedigenderes Resultat erzielt wcrdc, als durch bas schriftliche Verfahren. Wenn ferner durch die ö'ffcut-Ilchc Schlußverhandluug iu Strafsachcu — wie die mehrjährige Erfahrung lehre — die voluminösesten nnd vcr-U'ickcltstcn Eriminalfällc rasch nnd ziveckeutsprecheud bewältigt werden löuuen, so lasse sich mit Beruhigung und Zuversicht erwarten, daß dies auch iu Eivilprocesscu der «all sein wcrdc. Dic Majorität dcr beidcu Special-Commissionen hat sich somit für die öffentliche Schluß-Verhandlung anch in Eivilprocessen aufgesprochen. — Seetiouschcf Dcpretis, Ministerialrath Peter, Sec> lionsrath Äiaicr uud Obcr-Postfccretär Dew es silld bereits aus Floreuz uach Wicu zurückgekehrt. — Prof. Herbst hat über Einladung mehrerer Vertreter deutsch-böhmischer Städte ciue Reise uach Nordböhmeu angetreten Und ist überall, namentlich in seinem Wahlbezirke, mit üroßcm Illbcl eiupfaugeu wordcu. ^- Dic ,.Wr. Abdftst." schreibt: Uuscre nculicheu ^cmcrkllugcu über die angeblichen Offerte Preußens uud '6rautrcichs hnbcu vielsachcu Widerspruch hervorgerufen, klncn Widerspruch, dem sogar die Präger „Eorrespou» ^'uz", allcrdiugs iu dcu pöl'clhaslestcn Formcu, Aus-"Nick gcgcbcu. Uns lomincn diese Einreden nicht nn-^illkommcn. ES liegt uus daran, dcu Aussftruch der Mutlichcu Mciuung constatiren zn können, daß es die ^ollc Oesterreichs nicht sein könne, sich an dcu Meistbietenden zu vcrkaufcu, daß es einen anderen Vcruf l)nbc als dicscu. Für überflüssig aber halten wir nnscre ^>te Vcincrlnng nicht. In der That war sie cinigcr-'uaßcn provocirt durch frühere und dnrchans nicht vcr. ^uzcltc Acußcruugcu Nlehrcrer österreichischen Blätter, die "tl jedcr Rcguug dcr östcrrcichischeu Diplomatie, bei welcher „icht uumittclbar ciu Vortheil heraussah, sofort wit der Utilitütsfragc bei dcr Hand waren. Daß U)ncn dieser Standpnnkt diesmal uicht paßt, ist ciuc ""lchaus erfreuliche Wahrnchmnng, die aber eben uur ""> negativem Wege zu crziclcu war. Ausland. slus Mainz, 23. April, fchreibt die „Frank. Ztg." ^'">c militärische ^agc unserer Festung hat sich plötzlich / 'gewandelt. Vaugc Züge vou Wagen, mit Faschinen '"den, passireu die Straßen, nm anf dic Außcnwerkc gebracht zn werden, an denen sogar gestern, am Ostermontagen aller Eile gearbeitet wnrde. Vedeutcude Proviaut-licfcrungövcrträgc siud abgeschlossen wordeu — man spricht für 30 bis 40,000 Mauu, dic in den Platz gc. legt wcrdcu sollen. — Wie der „Maiuzer Auzcigcr" vc-richtet, erwartet man dcu Geucralstabschef Wtoltkc iu unserer Garnison." — 24. April. Heilte früh wurden dic Redacteure sämmtlicher hiesigeu Blätter vor dcu erstcu Polizci-commissär citirt, nm Kenutniß vou cincr Verfügung des Fcstnugsgouvcrnemcnts zil crhaltcu, iu welcher dcusclbcu augcdeutct ward, sich fortan jeder Meldung über dic Vorgänge iu dcr Festung, Trnpftcubewcgungeu :c. zu cuthaltcu. 9lom, 26. April. Dcr „Osscrvatorc romauo" veröffentlicht eine vou 400 iu Rom vcrfammcltcu Katholiken unterzeichuctc Adresse gcgcn eine Usnrpation dcr weltlichen Macht. — Mittwoch sind zwölf Soldaten eines Iägcrbataillous in Tivoli gestorben, cbcusovicl siud schwer crlraukt, aber uicht au dcr Eholcra, soudcrn in Folge unvorsichtigen Gebrauches vou Kupfergeschirr. Paris, 20. April. Dic „Patric" verharrt iu dem Glauben au die Isolirtheit dcr von dcn Vcrlincr Blät-tern kundgegebenen Ansichten, uud fügt hiuzu, dcr gc< gcuwärtigc «k'lux tj,u> köuuc uicht uiehr lange dancrn. Wir werden mit Ruhe die Beschlüsse dcr Diplomatie crwartcu, wclchc uicht zögcru wcrdcu, bckauut zu wcrdeu. Der „Tciups" erfährt, daß zahlreiche iu Frankreich lc-bendc Deutsche cinc an ihre Landslclitc in Dcntschland gerichtete Knndgcbuug uutcrzcichucu, um sic zum An-schlnssc an dic vom „Temps" veröffentlichten friedlichen Dcmoustratioucn cinznladcn. Nichrcrc Iouruale rcpro-ducircu ciucu vou der „Agcuec HavaS" au dic Depar-temcntsprcssc vcrsaudtcu Artikel, wclchcr Folgendes sagt: Allcs hat ill dieser Wclt sciu Eude. Uuscrc ^angmuth hinsichtlich des Berliner Eabincts nnd des nordischen Buudcs reicht seit einem Jahre weit über dic Erwar-tuugcu Europa'S hiuallö. Heute Nluß mau eingcstehcu, daß das Maß voll ist; wir wollte» dcu Fricdcu, nud mau autwortet uns mit dcr Brntalität der Gewalt. Die Bcstimmuugcu des Präger Friedens zn Guustcu Dänemarks wurden gestrichen uud iu dem Augenblicke vcrlänguci, wo wir das Recht hatten zn glauben, daß Deutschland in drei Grnppcn orgauisirt bleibcu werde. Die im Geheimen vorbereiteten Verträge machten Preußen zum souvcraiucu Gebieter dcr Armeen der Südstaa-tcu, uud die officicllcu 9tedeu, die gehalten wurdeu, er-offucteu uoch weitergchcudc Ausfichtcu. Wir vcrlaugcu uichts audcrcs, als daß Preußcu ^uxcmburg räume. Die Bcrliuer Hcituugcu sagcu, Prcußcu werde iu Luxemburg bleiben; das ist eine HcranSfordcrnng! DaS ist dcr Krieg! Frankreich köuutc augcsichtS so uusiuuiger Provocationcu nicht länger zögern. — Dic „Franec" dc-mentirt das Gerücht, daß Rußland iu dein gegenwärti« gen Eunflicte ciue beilnrlihigende Haltung anilchmc. -Das „Aucuicr lmtional" will wissen, Baron Bcust habe iu ciucr sehr klaren ?iotc »cue Allianzauerbictnugeu Bis-mavcks zurückgewiesen. — Dic „Patric" dcmcutirt die Nachricht, daß Griechenland vou der Pforte ciuc Grenz, bcrichtiguug vcrlaugt habe. — Die cuglischc Mittclmcer-flotte wird iu dcu ersten Tagen dcö Mai llach Toulou kommen. Madrid, 26. April. Es wurde für die bei dcu Revolten im Jänner nud Juni 1866 comftromittirtcu Soldaten nud Nnlerofficicrc cine Amnestic erlassen; für die Annahme der Amnestie wurde ciu 30tägigcr Tcrmiu bewilligt. Von dcr türkischen Grenze wird dcr „S. C." geschrieben: Ein verdächtiges Fahrzeng hat iu Autivari Auker geworfen. Es ist eine griechische Brigg ,.S. Nilolo," die ans Sieilicn gekommeu uud außer Secsalz gauz uu-schuldige Waareu für Äionteuegro au Bord habeu will. Die so unvcrfänglichen Versichernngcu ihreö Eapitäns haben uoch die iutcrcssautc Seite, daß uach seiuer Augabc uicht weuiger als acht audcre Mcrcautilfchiffe mit dcr gleichcu idyllischeu Ladung bald folgen wcrdeu. Dic türlische Behörde hat entweder Andeutungen erhalte»,, die ihren Argwohn erweckten, oder ihr Mißtrauen gründet sich auf eigene Wahrnehmuugcu, gcuug, dcr „S. Nikolo," neben dem sich ciuc montcncgrinischc ?)acht frcuudschast' lich niedergelassen hat, wird streng überwacht, uud dcr Gouvcrucur vou Scutari hat die Wcisuug ertheilt, uölhi-geufalls auch mit Gewalt zil verhindern, daß vom ,.S. ^lilolo" etwa Munitionsgcgcnstäude au das ^aud oder auf dic montcncgrimschc'^ncht gebracht werden. Dic Entwicklung der Affaire ist abzuwarten._____________ Mgesueuigkeiten. — (Zur H ccrtscrgilnzung.) Das Kn-gMmi' stelium bat von sümmllichcn unt-lstc^enden Generalatcn eine genaue Nachweisung dci in Folge der abgeschlossenrn dies» jährigen Elcllluig ass.'ntirte» Necrutcn abverlangt. 750 Mann sind als Maiimchnhl per Infantc,ie-3tegiment als heuer zm Abrichlung gelangende Necrutcn der dieijahtigen Slellnng fcstg-schti was dci linem Insanleli^Negim-nte über diese Mazimalzahl hcncr assentitt wurde, soll unabgenchtet beul' lanbt und einfach in Standcseuidenz gehalten werden. ! — (Regelung des G if l hc, nd el«.) Acim Mi. nislerium des Inner» wurden commisswncllc Vcralhnngcn ndrr die Ntgelung dcö Arznei« nnd Gifthandclö gepflogen. Die aus diesen Vcrathnngen helvorgcgang,ncn Cntwlirse sind nun den sämmtlichen Handels» und Gewerbelamlnern, den ständigen Medicinal-Commissionen, sowie den Apotheker« Gremien mit dcr Ausforderung mitg'theilt worden, ihr bezügliche? Gutachten im Wege der LandcSbehörden bis läng» stens 15. Juni d. I. zu erstatten. Auf Grundlage dieser Gutachten soll dann die verfassungsmäßige Behandlung des Elaborats eingeleitet werden. — (Mexica nische Officiere.) Da3 Nrmee-Verordnungsblatt vom 26. d. vublkirt eine Entschließung des KriegSminisleriums, mit welcher 69 Ofsiciere des aufgelösten ni erica nischen Freiwillige »corps theils wieder in ihrer frühere» Charge in der t. t. Armee eingetheilt, theils in den Armcestanb aufgenommen werden. — (Aus Wien.) DaS kaiserliche Hoslager wurde am 27. April nach Schönbrnnn verlegt.— Minister v. Veust würd' von der Vertretung der Stadt Vuchau zum Ehren« bürger ernannt. — Gehcimrath Baron Hock ist am Samstag nach Verlin abgereist, um daselbst die Verhandlungen wegen Auslösung des Milnzvertrages zu führen. — Her Statthalter Graf Gustav Chorinsly ist vorgestern nach Laibach abge» reist, um der Nermälung seines Sohnes Rudolf, l. t. Vezirlsvorslehers in Tichernembl, beizuwohnen. — Es wer« den wiederholte Klagen sowohl über die Ucbcrsüllung der Volksschulen, als auch der vier Obergymnasien in Wien laut (eZ kommt gegenwärtig auf 93.000 Einwohner cln Gym« nasium) und verlangt ein Schulmann in einer Eingabe an die Vehörde die Errichtung zweier »euer Gymnasien noch im Laufe dieses Jahres. — Die gestohlene Kanone ist nicht gefunden, wie wir gestern meldeten, sondern soll die bezügliche Meldung auf einer Täuschung beruhen. — (Hochwasser.) Die Donau hat auch in der Nähe Pesti bereits das Bett des Flusses überstiegen und überschwemmt auf dem rechten Donau > Ufer unterhalb deö Äloclöbcrgcs weite Strecken, so baß dcr Eiscnbahndamm stcllcmvcisc links und rechts von Wasser umgebe» ist. Wie „1818" mcloct, ist die Donau im Pester Comitate in den Hottern von 7 Ortschaften ausgetreten. Von Prehburg wird neuerdings ein Fallen 1)er Gewässer gemeldet, und ist daher der scittem hier eingetretene Zuwachs lediglich dem An> schwlllcn der nngcnischen Nebenflüsse dcr Donau oberhalb Pest bcizumcssen. — (OrdenLdiebstahl.) In der Nacht zum 25teu April wurden dem FZM. Benedel in Graz aus einem ebenerdigen Wohnzimmer seine ganzen wcrthvollen Orbensdecora« tionen gestohlen, während mehrere andere Wcrlhsachen unberührt blieben. — (Räuberbande.) Laut Mittheilung des k. t. Untersuchungsgeriebtes treibt bereits s,il zwei Monaten eine organisitte Mubctbande i,i der Umgebung von Brncl, so wie den entfernt gelegene» kleineren Ortschaften ihr Iln« wcsen, und vergeht fast leine Woche, wo nicht 1 oder 2 NaubmordanfäNe oder Raubmorde zur Kenntniß der Behörde gelangen. So wnrde am 2l. d. M. der im Ae> zirle Ncumarlt wohnhafte Grmidbesilzcr Johann Wallncr l'on zwci Räubern überfallen, gclüebelt und mißhaodclt nnd ihm daiüi seine ganze Vaarschaft geraubt. Am 31. r,. M. während des Gottesdienstes drangen zwei Räuber in das Haus des Franz Samhnber in Lorenzen bei Kniltelfeld, banden die allein im Hause befindliche Magd an Händen und Füßen, wiclellen ihren Kopf in eine Dcele, nnd raubten Geld und Essolten im Werthe von -100 fl. — 3lm 11. d. wurde die nächst Brück a. M. bei dem Wirlhschaftsbcsitzcr Maier befindliche Dienstmagd Anna von zwei Räubern über» fallen, zu Boden geworfen, gelnebelt und erschossen. — (Wiclopolsli lebt.) Die Nachricht, daß der seit längerer Zeit in Dresden lebende ehemalige Chef der Civilverwaltung im Königreiche Polen, Markgraf v. Wielo» polsli, gestorben fei, ist »»begründet. — (Pariser Ausstellung.) Am 24. war der musikalische Areopag in der preußischm Galerie versammelt und es wurde namentlich über die Clavicre der Fiuna Vech stein in Berlin, einer der bedeutendsten Europa's, nach dem Gru»dsake: „Ein fcincr Faden braucht ein feine« Oehr" strenges Gericht gehalten. Eine ganze Milic „Peinlicher Fragen" wurde an die vier Instrumente, welche diese Firma ausgestellt hat, g/richlet, alle Grade einer hochnolhpciüliche» Claviervrobc wurden durchgemacht, jedem .'Meinen Gliede des Instrumelites wurden lritische Daum» schlanbcn angelegt — lächelnd stand Herr Äcchstein da« dci i er wußte, seine Claviere würden ihn nicht im Stiche lassen, und sie thaten cS auch nicht. Dcr Ton derselben vereinigt die Kraft, die wir an englischen Instrumenten loden, die aber bei diese» letzteren zu leicht in Härte aus« artet, mit dem Gesänge, der den Wiener Flügeln eigen« thümlich ist. Dabei ist die Spielwcise eine leichte und angc» nehme, und der Ton ist, trotz der Ctärle der Mechanik, auf den leisesten Wink voll und ganz da. Laien und Fachmänner waren von der Fülle und der Weichheit des Tones gleich entzückt, — Vom 25. April wird geschrieben: Da3 große Tageöereigmh bildet die seit gestern in aller Majestät auf ihrer Lafsette ruhende preußifche Monstrelan one au» Guß staHI. Das Ungethüm aus Eisen macht dcr französische» Bijouterie, den Miniaturen Meissom'er'ö und den Brüsseler Spitzen, eine gefährliche Concurrenj, denn wie der Magnet das Eisen, so zirht dieser Eisenberg die Men« schen an. (3s gibt in dcr ganzen Ausstellung leinen Fleck, auf welchem sich interessantere Cultursludien machen lassen. Die Franzosen betrachten mit sichtlichem Unbehagen die vor« sündfluthlichcn Formen des gewaltigen Zcrslörungsapparatcs, der die Eigenschaft besiht, die in den Herzensfallen dcr sonst so lliegcrischen Gallier versteckte FriedenSlicbe in ge- 644 slilgelte Worte zu verwandeln. In der unmittelbaren Nähe dieses sonderbaren Friedensapostels werden nämlich nur Klagen über den Krieg und Wünsche für Aufrechlhallung dc< Friedens laut. Die preußischen Arbeiter, welche mit der Aufstellung u»d Herrichtung des Geschützes beschäftigt sind, werden mit nicht geringcr Aufmerksamkeit gemustert. Was ist dies? fragte einen solchen ein schüchterner Provinzbc-wichner. Das sind Verlincr Vonlionö für die Franzosen, ilnherte der Preuße, mit der Hand zärtlich die Kanone streichelnd. Ein Pariser hatte die Anspielung nicht so ruhig hin--genommen! Locales. — (Echulr co rgan isa lio n.) In Folge der neuen Organisation dcr Volksschule sollen die Parallelklassen au der hirsigen Nor malschule aufgehoben und für deren Eiscch durch Errichtung von Psarrschulcn von Seite der slüdli' scheu Vehörde gesorgt werden. — (Con curs aus s chr eibun g.) Aei den neu ovgcmisirten t. t. Bezirksgerichten inAdeIsbelg, Littai und Tschernembl ist je eine Actuarsstclle zu besetzen. — (Ein Wcltkamps vor dem Aahnhofe.) Ter Koffer eines Samstag mit dem Wiener Schnellzuge hier angekommenen Frcmdeu war Gegenstand eines erbaulichen Schauspiels, das die vor dem Bahnhöfe haltenden Fiaker aufführten, üiium dieser Nossrlcnler war es nämlich gelungen, sich dieses Koffers zu bemächtigen und so den viel-mnwoibencn Bescher dcösrlbcn sür sän Fuhrwerk günstig zu stimmen. Allein so lnchten Kaufes sollte der Kühne smic Beule nicht gewinnen: kaum hatte er nämlich das genannte Pfand aufgehoben, als sich die übügcn anwesenden Mitglieder der edlen Fiatlrzunst anf ihn stürzten, um ihm dasselbe zu entreißen. Alles Protestiren des um das Wohl seines Koffers besorgten Ncisenden hals nichts, die Borerei wurde zu Cnde geführt, und nur der geschickten Führung seiner Faust hatte es der ursprüngliche Lroberer zu verdanken, daß er seine Beute und deren Bcsikcr seinen Mitbewerbern zn Trotz in die Stadt führen durste. Welcher Art die Gcsühle des Reisenden waren, sagt die Chronik nicht, wohl aber äuherte derselbe, daß er so etwas noch nirgends erlebt. Liehe sich den heißblütigen Fiakern nicht etwa durch irgcud eine Verordnung in derartigen Fallen ein Zaum anlegen? — (Volksfest am Cast ell berge.) Vergangenen Sonntag fand, wie alljährlich, die Feier deS heil. Georg, Patrons der Echlohcavelle, statt. Sonst strömt zu dieser Feier Jung und Alt aus allen Ständen h.rbei, wohl auch in der Absicht, an der prächtigen Rundschau seine Augen zu weiden: heuer aber war die Zahl der Besucher dennoch sehr gering, was wohl dem ungünstigen Welter zuzuschreiben sein dürste. Namentlich waren die höheren Classen schwach ucr> ttelen, und dieses Umstandcs wcgen war auch dic sonst von Bettlern jeden Genre's belagerte Bahn frei. — (Solol.) Verflossenen Samstag schloß der „Solol" vorläufig seine abendlichen Znsammenlünslc bci der „Sternwarte." Tie Mitglieder und auch Gaste waren zahlreich erschienen und die Stimmung war sehr animirl. Zugleich wurde beschlossen, zum Ziele des heutigen Mai« Ausfluges (Sonntag 5. l. M.) das beliebte Lauerza zu machen. — (Concert-Anzeige.) Finlag den 3. Mai veranstaltet d «custücle zugeschickt wmdcu, dercn Ausführung auf der Lai< bachcr Bühne wünschenswert!) crfchien, nnd welche wir deshalb dem Herrn Director Zöllner zu dicscm Zwecke zu cmpfeh-len uns erlaubten. Die Kürze der Saison gestattete wohl nicht, in Erfüllung unseres Wunsches einzugehen. Indem wir daher in disscr Beziehung unsere Hoffnung auf die künftige Saison setzen, wollen wir diesen beiden Stücken liier einige Woile widmen. Cs siud dies: „Die Landta gs c a n did a ten," Lustspiel in drei Acten von Arthur Landcrstei», und „Ein gemüthlicher Mensch," sociales Charakterbild in drei Aclen von demselben, erschienen in netter Ausstattung bei Leo Wörl in Zürich. Die „Landtagscandidalcn" schildern in fließendem Dialoge die constilutionclle Begriffsverwirrung in Oesterreich, nicht ohne treffende Anspielungen auf die jüngste Gegenwart einen Kampf zwischen Liberalen und Conservative«, in welchen sich auch die Frauen gemengt haben, um den Sieg des liberalen Candidate» zu vereiteln, der das Malheur hat, seinem Schwiegervater m >j><', der für die Conservative» candidnt, wahlscindlich gegenüber zu stehen und wodurch seine Heiratscandidatur i» Frage gestellt wird. Ohne in eine weitere Erörteruug der Handlung einzugehen, heben wir nur die Figur des „Baron Sprinte!" hervor, der als politischer Satyr aust'ilt, und jcdcnsalls eine sehr gelungene Zeichnung ist. Die „Laudtagscandidateu" wurden «blip's soeben iuIglau mit Beifall ausgeführt. Das zweite Etüct „Ein gemüthlicher Mensch," «in Nieucr Sittenbild, unterscheidet sich aufs vortheilhafleste von jenen Wiener Cha-ralterzerrbildern, die unter dem Deckmantel desselben Namens doch uur mangelhast ihren hohlen Kern: falsche Nühr-«ffecte und gcfuchte Zotenreißerci, vcrbergen. In dem „ge-müthlicbcu Menschen" begegne» wir einem Äonuivant 'von reinstem Wasfer, dessen Hcrz trotz allem doch den sittlichen Halt nicht verloren und eben hierin seine Nctlung, sein Glüct wieder gesunden hat. Auch hier fehlt cs in eincni fliehenden Dialoge nicht an tressendtl» Streiflichtern aus die socialen Zustände der Gegenwart, die dem ganzen Stücke die beliebte pikantere Färbung verleihen. Wir rufen dem Vcr« fasscr, dessen Name uns neu oder mindcstcnH variirt klingt, zu seinem dramatischen Entree ein herzliches „Glüct auf" zu. Neueste Post' Wien, 29. April. Die „Deli." schreibt: „Seit gestern entwickelt sich die situation immer ansgcsprocho ncr im friedlichen Sinne, nnd man mnßtc absichtlich our der Wahrheit dic Augen verschließen, nm zn verkennen, daß der Friede gesichert ist. Cö handelt sich in dec That nicht mehr darnm, die Antwort Prenßcno bezüglich der Ncntralisation Luxemburgs adznwartcn, denn das Berliner Cabinet hat diese Antwort lie-rc i t ö gcgcd cn, nn d zw ar in der.; n st i m in end-stcn Weise. Die Antwort ist den drei Cadinctcn, welche sich znr Vorlage dcö vermittelnden Gedankens vereinigt hatten, zngegangen. Man weiß demnach hellte in Wien, Petcröbnrg nnd London, daß Prenßcn die Confcrcnz acccptirc, welche in der letztgenannten Stadt zusammentreten nnd anf Grnndlagc der Ncntralisation Lnxemburgö nnlcr europäischer Garantie verhandeln wird. Ebenso weiß mail, daß Kaiser Napoleon diese Grnndlage ihrem ganzen Umfange nach angenommen hat. Die Confcrenz wird demnächst znfammentommcn, nnd da cs sich dabei blos darum handeln wird, die bereits vorhandene Ueber» einstimmnng der beiden gegnerischen Theile zn constati.» rcn, und die cnropäische Garantie zn formuliren, welche von Allen, die sie zn ertheilen haben, schon zugestanden wnrdc, so ist cs klar, daß das Werk der Confercnz im wcfcntlichcn bereits vollendet ist uud daß die Veuoll' mächtigtcn so zn sagen nnr ein Protokoll nber den Voll» zug der friedlichen Löfnng aufzunehmen haben werden. Angesichts dieser Thatsachen, deren Authenticität zweifel' los ist, fallen alle die kriegerischen Sensationsnachrichten, welche in gewissen Korrespondenzen zn einem Zwecke verbreitet werden, der nicht schwer zu errathen ist, in Nichts zusammen. „Die Tage der Fluctuation, so vielfach zum Nachtheile des allgemeinen Wohlstandes ansgcuentet, sind demnach vorüber. Der Friede ist gesichert." Mit Bezug auf das Telegramm über die Hinrichtung der Officicre der Besatzung von Puclila wird der „Tr. Ztg." aus authentischer Quelle mitgetheilt, daß in Pueola gar leine üstcrr. Truppcnabthcilnngen sich liefnndcn haben. Diese wurden noch während der Anwesenheit der heimkehrenden Freiwilligencorps anf mexicanischcm Äodcn von Pucbla nach der Hauptstadt des Reiches verlegt.__________________ Telegramme. Verli», 28. April. (Pr,) Die „Nordd. Mg. Z." sagt: „Wenn die Bcrmittlungovorschläge auf Neutrals siruug Luxemburgs, sowie auf Schleifung der Festungs« werke hinanölaufcn, so ist nicht ganz lxgrciflich, wie letztere Procednr vollzogen werden soll, da Luxemburgs Stärke in scincr natürlichen Lagc dcrnht, welche mittelst künstlicher Mittel radical nicht verändert wer» den kann." Köln, 28. April. (N. Fr. Pr.) Der ..Nöln.Ztg." wird von ihrem Berliner Corrcspondenten gcschricbcn: Frankreich verlaugt dic ?l n fhc b n n g allcr anf Vnxcm-burg bezüglichen Bestimmnngcn der Vcrträgc von 18 15), und erklärt erst dann anf seine Territorial-Ansprüche zn verzichten, wenn diese seine Anschanung rechtskräftig geworden sein wird. Preußen spricht sich gegen dicscs Princip aus, wenn cs gleich der evculncllcn Abänderung der Verträge unter der Garantie der Mächte nicht abgeneigt ist. -^ Die, Bestrebungen Frankreichs in Florenz sind gescheitert. — Aus Paris wird der „Köln. Ztg."'gemeldet: Die FortS nm Paris werden armirt. Eine Deputation der Bewohner des Clsaß sncht nm die Bewilligung znr Crrichtnng von Frei corps nach. In den officiellen Kreisen hcrrscht eine kriegerische Stim« MNttg. Dresden, 28. April. (N. Fr. Pr.) Der Berliner Correspondent der sächsischcn Zcitnng behauptet, Bismarck habe eine Znsammeutuuft mit Gortschakoff gchabt, welche znr Verständigung nnd Ciuigung gcfnhrt habe. Rnßland werde im Kriegsfalle Oesterreich im Schach halten nnd erhalte Galizicn cvcntnell als Cntschädignng für diesen Dienst (?). Zunächst wurde die Aufstellung von vier russischen Armcccorps an der Grenze Oesterreichs festgestellt. lMle diese Nachrichten klingen sehr abcnienerlich. D. Nco.) — Cm aus Schlesien kommcuder Militär-TranSpurt hat Dresden ftassirt. Hambura, 28.April. (N.Fr.Pr) Einer Pariser Nachricht der „Börsenhallc" zufolge verfolgt Nordamerika den „Tornado".Proccß mit großer Anfmerlfamkeit, nm in Frankreich selbst zu ccnstatiren, daß cö berechtigt ist, scincrscits Preußen in» Kriegsfalle eventuell Kriegsschiffe zn vcrkanfcn. Paris, 27. April, Abends. Der „Etcndard" behauptet, daß der englische VcrmittlnugSvorschlag, welcher als Bcrhandlnngstcrrain gewühlt wnrdc, zwei Punkte umfasse: Die Verpflichtung für Prenßcn, Lnzembnrg zn ränmcn, nnd den Znfammentritt einer Confcrcnz in London, welche das Schickfal Luxemburgs bestimmen solle. Alle Journale beharren nachdrücklich anf dcr Rnnmnng Luxemburgs. Das „Pays" sagt: Dcr Vor-schlag wegen ZnsammcntrittS einer Confercnz, welchen Bismarck angenommen habe, beruhe auf dcm Principe einer voranSgehcndcn Nänmnng LnxcmbnrgS dnrch dic Prenßcn. — Die „Patric" fchrcibt: Die Confcrcnz, welcher Frankreich und Prcnßcn bcigctrctcn wären, hätte znr Basis die Nünmnng der Fcstnng nnd die Regelung der ncncn Lage Lnxcmbnrgö dnrch cine Revision dcr Verträge vom Jahre 1815 nnd 1830. Der König von Holland werde bei der Confcrcnz vertreten sein. Paris, 27. April. Ans fchr gntcr Qncllc wird als positiv versichert, daß Prcnßcn dcr Confcrcnz beige treten sei, welche in London stattfinden werde. Paris, 28. April. (Pr.) Preußen nimmt den Confercnzvorschlag anf Grnnd dcr Neutralisation Lnxcm-bnrgs an; nnr macht seine Diplomatie Anstrengungen, nm die Ränmnng dcr Fcstnng crst nach crfolgtcr Ancrkcnnuug der Neutralität des Gebiets eintreten zn lafscn. Paris, 28. April. (Tr. Ztg.) ..Patric", ..France" nnd „Ctcndard" conslatircn die Annahme dcr Confcrcnz. „Avcnir" sagt, die Confcrcnz werde am lüten Mai in London zusammentreten. Die Grnndlagen sind Schleifung dcr Fcstnng und Ncutralisirung Luxemburgs. Dcm „Ctcndard" znfolgc nahm Preußen gestern die Rünmnug Lnxcmlinrgs im Princip au. „France" fügt bei, die neutralen Mächte hätten verlangt, daß über keine andere Frage verhandelt wcr> den foll. Paris, 28.April, 4Uhr Nachmittags. (N.Fr.Pr.) Das Privatgeschäft anf dcm Boulevard schr fest; ^pcrc. Rcntc erreichte <)8.75, Italiener 49. ^ Die Frage dcr curopäischcn Garantie wird noch Schwierigkeiten inachen; namentlich zalidcrt England, dcr Garantie l'cizntrctcn. Marseille, 28.'April. Hcntc ist König Gcorgios von Griechenland hier ciugctroffcn nnd sctzte seine Reise nach Paris nnvcrwcilt fort. London, 27. April. (Pr.) Renter's Office meldet aus Paris, Preußcu nimmt die Einladung znr Conscrcnz an, will abcr anf die Bedingungen, betreffend die Ncnlralifirung Luxemburgs nnd Schleifung, bcziehnngs-weife Räumnng dcr Festung nicht von vorn hcrciu cin^ gehen, wcnn a^ er die Confcrcn; folchcs bcschließcn follte, dann würde Preußen uutcr europäischer Garantie ebenfalls z n st i mmcn. (s'onsiantinopel, 27. April. (Direct.) Omcr Pascha, die Gricchcn allf Candicn culwaffucud, hat dic Opcrationc» gegcn die neuerlich iusurgirtcu Sphakiotcn begonnen. T^lN5echfrlc'.':irs? oo.n '7.:<0. — 5prrc. MetalliqueZ ini! Mai' »»d Kloucmbcr-Ziüsrn !'»>>. — s>pt'rc. ^)illt ona! Äulrhl» u ^07' - Enditactieu l^-'. — 1«60^ 2taul. — Tilde? ».'!<>. — ^,'liudon 1.'N 25». — K. l. Diil-.i!^, <;.2<). chejchästs-Zeitung. .5»rail»b»«ra, 2!>. April. Anf dcni hsntigieu. TieHcrren: (^llifCcui^-nhrvln mit ssran G^ap^ - Vrschlg, Stcuereinüchinrr, u»n Nndincuinödorf, -- SaM mid Vtilller, Kanslt,. uon Wicu. — Siimniacciinpoguci, l"' Trieft. — Karlin, Handclsin,. n»d Frc>u Karti», uon St ^^o gcü. — Iombcn't, Privalr, uon Kliugenfc!?. .. , Elephant. Dic Herrrn: Dr. Zanodrll!, ComissNr in ""'^„^ und Clclncitt. Handel«!»,, von Görz. — Hagen, ^^1)"^'ngicn. gcr und Fink, Sänger, mid Mrirr, Gcschäslörcis, """<.,,,:<, - Mociiil. Plcsrla, l, l. 9^'ch»uug«uff,cial, Nitlcr u. '^,/^, l, l. Odcrl., von Graz -- Poftliisch, Stcunomn. oon casllc in England. — Golmston, Nriüicr, von ^ondo» ^ ^,. Baiser vo» vestcrreich. Dic Herrcn: Gcrniel, von ^ ^ Goldstein, von Kapoövar. Am i/«?"?Ipnl _, ,„s,,.t Gtadt Wien. Die Herren: Wclwich. Jurist, von Klngc'' ' - Henffel. Goldarbeitcr. von Pest. - Verger. G°'d""^^ von Allona. - Hellwig, Goldarbcitcr, uon Vcrlm. - ""' l,^s, Ha»del?m , von Wien. — Williams, nna England. — ^°"^.,. Privatier, nni! Ungarn. - ssrau Gräfin Strassoldo, """ ^ ^, Kaiser von vesterveicl,. Die Herren: Nanzinaer, von «"' drnnn. — Büffa, aus Tirol. "" F « ,3 3 i Z^________________7. ,--------— "'?'6"Ü7Ug"'334'^'^i- 8.8 SW.schwach trllbe . 2,^, l!0 ' Ab.! 324.^! ^0.. SWschwach 9 eg''. - ^. Dic Wollmbeckc tagilber geschl°s,en. Wollcnzng nuo Nach 8 Uhr Abends ausgiebiger Regen. Vtrantwoitlicher Nrdnclrur: III"»! °- Klrinm»"