MbacherWMtlmg. Nr. 71. Präilumcralionsprei«: Im ilomvlolr ganjl-fi. ,,, hal^j. f>. ü,5,l». Niiv dic Zustclwüss „^ .Yauc« l>albj. 5.0 lr. Mit dcr Post na»z>. sl. 15>, h.ilb,. si. 7.5». Mittwoch, 30. März «liscrlionsgcbii hr bi« ll» Zeilcn : lmaleolr., ii,n. Wlv., :>m. I sl.; !onst pi. Zcile 1m. s, lr.. «m. » li., l!m. 1« lr. u. s. N>. Injcrtionsstcmpcl jebcsm. 30lr. 187tt. Mit 1. April beqinnt ein neues Abonnement auf die „Laibacher Zcitnng." Der P rännmerati ons - Prei s beträgt für die Zeit vom 1. April bis Ende Juni l87U: Im Comptoir offen.......2 fl. 75, kr. Im Comptoir Ulllcr Convert .... A „ — „ Für Laibach inö Haus zugestellt . . . ^ „ — „ Mit Post unter Schleifen.....3 „ 75 „ Amtlicher Tbeil. Gesch, wirksam für daS Hcrzogthum Kraiu, betreffend die Schulaussichl. Mit Zustimmung dcs Landtags Meines Herzog« lhums Krain finde Ich anzuordnen, wie folgt: I. Ncr Gltöschlllrnth. § 1. Die aus Staals-, Bandes- oder Gemeinde-initteln ganz odcr lhcilwcise erhaltenen Volksschulen slehcn unter der Aufsicht des Ortsschulralhcs. tz 2. Dcr Ortsschulrath besteht aus Vertretern dcr Kirche, Schule und Gemeinde. Nebst diesen ist auch dcr Schulpatron berechtigt, als Mitglied in den Ortö< schulrath einzutreten und an dcn Verhandlungen desselben Persönlich oder durch eincn Stellvertreter mit Slimm recht theilzuuchmcu. § 3. Die Vcrlrclcr dcr Kirche ini Orlöschnlralhe sind die selbständigen Scclsorgcr dcr dcr Schule zugewiesenen Jugend, lind in Ermanglung derselben deren Stellvertreter. Wo sich zwei oder lmhrcrc selbständige Seelsorger desselben Glaubensbekenntnisses befinden, bezeichnet die kirchliche Ooerbchürde denjenigen, welcher als Mitglied in dcn Ortsschulrath einzutreten hat. H 4. Der Vertreter der Schuld im Ortsschulralhc ist dcren Leiter (dcr Lehrer, und wcnn an derselben Schule mehrere Lehrer angestellt sind, der Director odcr crste Lchrer). Unterstehen dem OrlSschulrathe mehrere Schulen, so tritt dcr Leiter der unter diesen Schulcu iin Rang am höchsten stehenden, bei gleichem Nang dcr Schulen dcr dieuställestc Leiter dieser Schulcu in drn Ortsschild rail). Doch nehmen auch die Leiter der anderen Schulen an dcn ihre cigcnc Anstalt treffenden Verhandlungen dcS OrlSschulralhcS mit berathender Stimme Thcil. § 5. Die Vertreter dcr Gemeinde im Oltsschul-rathe werden von dcr Vcmeindevcrtrctung, odcr. wcnn derselben Echulc mchrcic Oltögcmcindcn odcr Uulcr-gnncindcn dcrsclbcn angchörcn, von einer Versammlung der bclb/iliglcn Gemeinde-, rücksichllich Untcrgemeindc-Vcrtrctungen (^ 1^!, Gemeindcgesctz) gewählt. Die Zahl dicscr Vertreter beträgt mindesten« zwei, höchstens fünf, und wird vom AezirlSschulrathc bestimmt. Die Wahl erfolgt durch absolute Stimmcnmchrhcit und gilt für die Daucr von fechs Iahrcu. Doch tril! nach drei Iahrcu die Hälfte und bci nngcradcr Zahl die größere Zahl dcr Mitglieder durch Losung auö. Die Wicdcrwahl ist zulässig. Außerdem wählt die Gcmcindcverlicluug zwei Er^ sahmänncr. 8 <;. Wählbar sind alle jcne, welche fähig sind, in die Gcmcindcocrtrctung einer dem OrtSschulralh,.' zuge-wicscnen Ociucindc gewählt zu werdcu. Der Verlust dieser Wählbinlcit hat daS Au^chcidcu auS dem Ortö-schulrath zur Folgc. Die Wahl in den Orleschulralh lann nur dcr-leuigc adlchncn. welcher berechtigt wärc, die Wahl in dlc Gcuicindcvcrtrctung abzulchncn. odcr N'clchcr die letzten ,echö Jahre hindnrch Mitglied ocs OrtsschnlraihcS wal. ^,c nngcrcchtsc,ligS 100 st. bestraft. Dic Gcldbnßc ist für Zwecke dcr Schnlc zu verwenden. 8 7, Orlc, an welchcn mchrcrc Schulcu bestehen, können von der Gcmeindcvcrtrclung mit Genehmigung des Bezirlsschulralhcs in „ichrcrc Schnllrcisc gclhcill werden. In dicsciu Fallc wird si.r jcdcu dieser Schul' krcisc ein besoudcrcr Ortsschnlralh ,„i< Beachtung dcr uorslchenbeu Bestimmungen gebildet. § 8. Dem Ortsschnlrath kommt es zu. für die Vefolgung dcr Schnlgescl/c. sowie dcr Anordnungen dcr höheren Schulbchördcu und die denselben cutsprcchcude zwcckniäßigc Einrichtung des SchulwcscnS im Orte zu forgen. InSbcsonderc hat dcrsclbc: 1) dafür zu sorgen, daß die Lchrcr ihrc Gehalts-bezüge in der gehörigen Weise, zu rechter Zcil und ungeschmälert erhall«,» ; 2) dcn etwa vorhandincu Localschulfcmd, sowic dai> Schul'öliftuugöl'crlnögcu, soweit darüber nicht andcrc Ocstimmungcn stiftungSgclnäß getroffen sind, zu verwalten ; 3) daS Schulgcbaudc. die Schulgrm.de und das 3chulgcrälhe zu beaufsichtigen und das erforderliche Inventar zu führen; 4) über die Befreiung von der Schulgelozahluug zn entscheiden; 5) die Schulbücher und andere Unterstützungsmittel für arme Schullindcr zu besorgen, für dic Anschaffung nnd Instandhaltung der Schulgeralhe, die nöthigen Lehrmittel und sonstigen Unterrichlserfordernisse Sorge zn tragen ; ü) die jährlichen Vornnschlägc für die Dotations-nnd fonsligcn Schulcrfordnissc, soweit hicfür nicht besondere Oryane bcstclll sind, zu versassen, dieselben an die Gemeindevertretung zn leiten und über die empfan-gcuen Gelder Rechnung z„ legen; 7) die dcr Schule gehörigen Wcrthpapicrc, Urlnn-den, Fassionen u. s. w. auf^nbcwahrcn; 8) die jährliche Schulblschrcibnng zu vcifassen, dcn Schulbesuch thunlichst zu befördern nnd die Slrafanträge gegen die Vernachlässigung desselben an den Vczirks-fchulralh zn stellen; '.)) die Unterrichtszeit uiit Beachtung dcr uorgc-schricdencu Ttnndcnzahl zu bestimmen; 10) die (^rthcilung dcö vorgcschiicucilcu Unterrichtes zn überwachen; I!) den Lebenswandel dcs Lchrpcrsonals, die Di«. ciplin in dcn Schule», sowie das Bctragcn dcr Schuljugend außerhalb dcr Schule zu beaufsichtigen; 12) dcn Lchrcru Hinsicht! ch ihrer AmlSführung dic thunlichstc Unterstützung ai^edcihcn zu lassen; 13) Strcitiglcilcu dcr Lchicr untcr sich und mit dcr Gemeinde oder mit einzelnen Ocmcindcgliedcrn (soweit sic aus dcn Schuk'crhällnisftn crwachstn) nach Thunüch-kcit auszugleichen; 14) Auölünstc u»d (Gutachten an dic Gcmcindc' vertrclllng und dic voigcsctztc» Behörden zu c>stallen, an welche dcr Ortsschnlralh auch Anträge zu stcllcn jederzeit bcrcchligt ist. 8 9. Von dcr Wirlsamkrit des OrtöschulrathcS sind dic mit Lchrcrbildlma.canslallm in Vcrbindnng stchcn-dcil Ucbungsschulcn au^gcnoniinni.' inir wo sic ganz odcr lhcilwcisc auch auS Gcmcindcmillel» clhaltcu wcr-dcn, tounnt iu Bczug auf sic dcm Ortsschulrathc dir im § 8 unter 1 — 7 bczcichuctc Wirlsamlcil zu. tz 10. Dic Mitglieder dcs Orlsschulralhcs, dessen Constituirung sowohl der Gcincindevcrlrctnug als dein Bczirksschulralhc anzuzcigcn ist, luählcn miS ihrer Viiltc mit absoluter Slimmcinmhrhcil ciucn Vorsitzenden und dcsscn Slclllicrlrctcr auf die Dauer vou drci Jahren. Isl sowohl dcr Vorsitzende als auch dcsscu Stellvertreter verhindert, so sührl dcr älttslc uutcr dcn Mitgliedern dcs Orlöschulrathco dcn Vmsitz. i; 11. Der OrlSschnlrath ucrsaunnclt sich wcnig-stcus cinmal im Monate zu cincr ordentlichen Sitzung Dcr Vorsitzende lanu aber jederzeit, und cr muß, wcnn Mi Mitglieder cS verlange», eine außerordentliche Versammlung einberufen. § 12. Zur Bcschllißsähigtcit dcS OrlSschulralheS wird dic Anwesenheit wcnWcnö dreier Äülglicdcr erfordert. Die Beschlüsse wcrdcu durch absolute Stimmcn-»nehrhcit gcsaßt. Bci Slimmcnglcichhcit ent,chcidcl der Vorsitzende, »lnlchcr auch bcrcchligt isl. dic Anöführuuq von Bc-schlüsscn, wclchc nach scincr Ansicht dcm Gcsctzc zuwidcr-laufcu, odcr daö Interesse dcr Schule gcfahrdcu. einzu-stcllcn und dcn Gcgcust^nd >in dcn BczirtSschulrath znr Entscheidung zu lcilcn. Bcschwcrdcu gcgcn Vcschlüssc uud Verfügungen des Ortsschnlralhcs gchcn a» dcn Bczirlsschulralh. Dicsclbcn sind bci dem Orloschnlralhc cinzubringcu nnd habc» ans-schiebende Wirlnng. sofern dicS binncn 14 T^gen nach ^röffuuug dcr angcsochlcncn Entscheidung geschieht. tz 13. Kein Mitglied dcS Ortsschnlralhcs dars an der Vcrnlhuna, nnd Absüulninng vou Angclcgcnhcilcn theilnchmen, wclchc seine persönlichen Interessen be-treffen. lj 14. In Angelegenheiten, die so dringlich sind, daß wcdcr die nächste ordentliche Sitzung abgewartet, uoch cinc außerordentliche einberufen werden kann, darf der Vorsitzende selbständig Verfügungen treffen, cr muß jedoch ohne Verzug uud spälestcus in der nächsten Siz-zung die Genehmigung des OrlSschulrathcS einholen. § 15, Zur Blaufsichligung dcS didallisch-pädago-gischcn Zuslaudcs dcr Schulc wird ein fachfundigc^ Mitglied dc<5 Orl<) jede GlaubcuSgcnosscnschaft, derm Sceleuzahl mehr als 5>00 beträgt', ist im Bczirloschulralhe durch cincu Gcistlict,cn zu vertreten; , c) Die Bcstimmung dcS tz IU 1't. ä findet hier leine Zuwendung, dagcgcn wählt die Gemeindevertretung aus ih>cr Mitte odcr aus dcn andern znr Gcmclndcvertrc. lung Wählbarcu zmci Mitglieder dcS Bc^irlsschulrathes. Dcr Verlust dcr WätMilcil zur Gcmcindcvcrtrctung licht dcn Ausritt ^uS dcm BczirlSschulrathc uach sich. 6 21 gnr Wahrnehmung der rcligiöscu Inter, csscn 'jener Bc^irlsbcwohücr. deren Glaudensbclennlnisse lcines dcr M'tglicdcr dcs Bczirlsschnlralhcs angehört, wählt dcr lctzlcrc jc cinc» Bcirath dieses BclcnntnisscS. § 22. Allc Nlich dcu Paragraphen 19—21 statt« findenden Ernrnnnngcn und Wahlen gcllcu auf sechs Iclhrc und sind dcm LaudcSchcf an^u^cisscü. ß 2!i. Dcm B^irl^chulrath lomllü in Bezug ans allc öffenllichcn Boltsscliulcn und dic in dicscs Gc-bict gchörigcu Prioalanstallm und Spezialschulen, dann übcr dic Kindcrbcwahranslaitcn des NczirlcS jrncr Wir-ilnussslrcis zu, welchcr nach drn früheren Vorschriflen 496 den politischen Bezirtsbchörden und den Schuldistricts-aufsehern zustand. Insbesondere kommt demselben zu: 1. die Vertretung der Interessen des Schulbezirkes nach außen, die genaue Evidenzhaltnng des Standes des Schulwesens im Bezirke, die Sorge für die gesetzliche Ordnung im Schulwesen und die möglichste Verbesserung desselben überhaupt und in jeder Schule insbesondere; 2. die Sorge für die Verlautbarung der in Volks-schulangclegenheiten erlassenen Gesetze und Anordnungen der hühern Schulbehörden, sowie für den Vollzug derselben ; 3. die Leitung der Verhandlungen über die Regu-lirung und Erweiterung der bestehenden, so wie über die Errichtung neuer Schulen; die Entscheidung in erster Instanz über Aus- und Einschulungen, die Oberaufsicht über die Schulbauten, insoferne sie nicht aus LandeS mitteln bestritten werden, und über die Anschaffung der Erfordernisse für die Lokalitäten der Volksschulen, die Richtigstellung und Bestätigung der Schulfassioncn; 4. die Ausübung des Tutelrechtcs des Staates über die Lolalschulfondc und Schulstiftungen, insoferne dazu nicht besondere Organe bestimmt sind oder diese Wirksamkeit einer höheren Behörde vorbehalten ist; 5. der Schutz der Schulcn und dcr Lehrer in allen ökonomischen und polizeilichen Beziehungen, die Entscheidung in erster Instanz über die Beschwerden in Angelegenheit der Gehalte (Dotationen), der Versor-gungsgebühren, insoferne diese VersorgungSgcbührcn nicht aus Staats« oder Landesmitteln zu leisten sind, und der Lehrmittel; 6. die Anwendung der Zwangsmittel in den gesetzlich bestimmten Fällen; 7. die provisorische Besetzung der an den Schulen erledigten Dienststellen und die Mitwirkung bei der definitiven Besetzung derselben, beziehungsweise bei der Porrückung der Lehrer in höhere Gehalte; 8. die Untersuchung der Disciplinarfchler des Lehrpcrsonals und anderer Gebrechen der Schulen und die Entscheidung darüber in erster Instanz, oder nach Erfordcrniß die Antragstellung an den LandcSschulrath; 9. die Beförderung der Fortbildung des Lchrper-sonals, Veranstaltung der Bczirks-Lehrerconfcrenzen und Aufsicht übcr die Schul- und Lehrerbibliotheken; 10. die Ausstellung der Verwendnngszeugnisse an Lehrpersonen; 11. die Anordnungeu zur Constitun'ung der Orts-schulräthc und die Förderung und Ucbcrwachung der Wirksamkeit derselben (Paragraphen 5, 6, 7, 12, 15); 12. die Veranlassung außerordentlicher Inspection der Schulen: 13. die nach Anhörung des Ortsschulrathes vorzunehmende Festsetzung des den Ortsverhällnisftn angemessenen Zeitpunktes für dic gesetzlichen Ferien bei den Volksschulen; 14. die Erstattung von Auskünften, Gutachten. Antrügen und periodischen Schulbcrichten an die höhern Schulbehördcn. § 24. Der Bczirksschulrath versammelt sich we nigstenS einmal im Monate zur ordentlichen Berathung. Der Vorsitzende kann nach Bedarf und muß auf Antrag zweier Mitglieder außerordentliche Versammlungen einberufen. Alle Angelegenheiten, rücksichtlich deren eine Entscheidung zu treffen, ein Gutachten oder ein Antrag zu erstatten ist, werden collcgialisch behandelt. § 25. Zur Beschlußfähigkeit wird die Anwesenheit der Mehrzahl der Mitglieder erfordert. Die Beschlüsse werden durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, welcher auch berechtigt ist, die Ausführung von Beschlüssen, die nach seiner Ansicht dem Gesetze zuwiderlaufen, cinzustellcu, und darüber die Entscheidung des Landcsschulrathes einzuholen. An der Berathung und Abstimmung über Angelegenheiten, welche das persönliche Interesse eines Mitgliedes betreffen, hat dasselbe nicht theilzunchmen. Beschwerden gegen Entscheidungen des Bezirksschulrates gehen an den Landesschulrath. Dieselben sind bei dem Bezirksschulrath einzubringen und haben aufschiebende Wirkung, sofern dies binnen 14 Tagen nach Eröffnung der angefochtenen Entscheidung geschieht. § 26, In dringlichen Fällen (§ 14) kann der Vorsitzende auch rücksichtlich derjenigen Angelegenheiten, welche collegialisch zu behandeln sind, unmittelbare Ver> fügungcn treffen, er muß jedoch ohne Bcrzug und spätestens in der nächsten Sitzung die Genehmigung des Bezirtsschulrathcs einholen. § 27. Der Mmister für Cultus und Unterricht ernennt für jeden Bezirk einen Schulinspcctor, und da, wo besondere Umstände es nöthig machen, auch mehrere Schulinspectorcn. Die Ernennung erfolgt auf Grundlage eines Tcrnavorschlagcs des LandeSschulrathcS für d»e Dauer von sechs Jahren. Wnd der Bezirksschulinspector nicht ohnehin dem VezlrtssäMrllthe entnommen, so tritt er kraft seiner Ernennung ctt« ordcnNlchcs Mitglied in denselben. klärt, daß auf alle Fälle die Kirche durchaus nicht daran denkt, sich in die politischen Fragen einzumischen. Unter solchen Umständen müsse er sich fragen, ob die spricht die Hoffnung aus, daß nach diesen Erklärungen Graf Daru sich nicht mehr veranlaßt sehen werde, auf dem in seiner Note vom 20. Februar enthaltenen Antrage zu bestehen. Im Ganzen hat dic Antwort dcS Cardinals Antonelli nicht den Charakter einer Ablehnung; dcr heilige Stuhl ist mehr darauf bedacht, das künftige Werk des Concils gcgcn Auslegungen, welche er für irrig hält, zu vertheidigen, als dcm Tuilcricn-cabinet die Ausübung des von ihm verlangten Rechtes streitig zu machen." Eine sächsische Zeitung brachte einen Artikel, wor-nach als ganz bestimmt verlautet, daß noch vor Ablauf der Reichstagssession von conservaliver Seite dcr Antrag gestellt werden soll, dem König die Kaiserkrone Norddeutschlands anzubieten. Diesen Artikel rc-Vroducirt Vismarcks Organ, die „Nordd. Allg. Ztg.," ohne weitere Bemerkung. Der Stuttgarter „Slaatsanzcigcr" kündigt eine Kundgebung des Ministeriums über die Beschränkung deS Formalionsstaudes dcr Linie, übcr die Verminderung des Rccrulcnbedarfes und übcr die niedrigste zulässige Prasenzzcit an. Die Negierung sei bereit, der Kammer Rede zu stehen, verwahrt sich jedoch gegen den Verdacht des preußische» Einflnsfts, da sic die Wah> rung der Selbständigkeit WürttembcrgS wollc, und tritt den Aufreizungen zum Vertragsbrüche entgegen. Prinz Napoleon ist nach seiner Freisprechung sofort von Tours nach Nizza abgereist. Er hat den Armen von Touri, 20.000 Francs hinterlassen. Der Familie Noir wurdc eine Entschädigung vou 25.000 Francs zugesprochen. Wegen dcr Freisprechung herrscht 'n Paris große Aufregung, während in Tours die ^covlterung dem Prinzen mit Sympathie begegnete. Die Kosten deS Processes sollen sich auf ungefähr W0.000 Francs belaufen. . In flaiizösischcu Nca.ieruna.sk> cisci, ist man ciflig U"t AuSarbeilung dcö S c n a t s co n su ll beschäftig, der das Gebäude dcr Verfassung tiöncu soll. Nach dcr ..France" bleibt dcr c>stc Art,kcl dcr fiüheren Vcrfas» '''."^bcr die Principien vou 1789 betont, aufrecht. R s. .',.. "^° N'licn in die neue Constitu'ion dic K '^" ^ die NegicrungSfolM, die Rechte deS d^ ^ oll"b i "l NMMschaft übcr/ Dic Civillistc d > 5 ^ <^.. ^"" NegicrummiMtl nicht mehr 3 . ?„ .' '"V" 3°lire 1852, sondern fortan 3r^^ u:?s 7 »r v^":^'^^^^ d^c ' ch dus Recht mehr als zwanzig „cue Senatoren im "use emes Jahres zu ernennen. Der Scnal erhält wie dcr gesetzgebende Köipcr, dic ges habende Initiation; nur Gesctzc übcr ncuc Steucru müssen zuerst vo» dcm gcselMlnndcn Körper votirt wcrdcu. Das Rcch», Petitionen c»lgcgenzunchmcn, sttht dcm Senate allein zu. Ucbcr den vorgestern gemeldeten Angriff, dcr in Pavia in früher Niur^custuudc am 24. d. M. ans die Cascrnc S. Francesco gemacht wurde, licgcn jctzl uähclc Daten vor. Unter dcm Rufe: „Es lebe dic Nlpublik, wir wollen die RcpM'k, es lebe die natio nale republicanischc Armcc" zog eine rlwa 100 Man» starke Bande auf die Caserne los. Gemcrlt mnß hicr werden, daß Tags zuvor an 00 Revolver aus der Artillerie« caserne entwendet wurden und ein Gciücht daS Vci-schwindeu von drei Artillcric-Untcroffmcicu mit jcium Dicbstahl in Verbindung brachtr. Anf dcn Rnf dcr Zchildwache crschicn sofort ein von einem Officicr qc-sührtcr Zug Soldaten. Dic an die Bande gerichtete Auffordciuug, sich zu cutfcrncl,, wuidc mit Revolver-schüsscn bcantwoitct, die dci« Tod cincs UiUcrofficiers u»d die schwere Verwundung dcS Officicis z»r Folge halten. 4 bis 5 Soldaten wurden cbcnfalls gclroffcn. Nun gab das Militär ohne vorgimgigls Commando ebenfalls Feuer; tt bis 7 Angreifer stürzten vciwnudct zu Bodcu; ciu tödllich Vcrwu„dctcr haltc zwci dcr gc° stohlcncn Revolver in dcr Tasche. Als die Bandc sah, daß dcn Soldaten ihrc Kameraden zu Hilfc ciltcn, rnt-floh sie. Dic Bcvölscrn»^ gciiclh in großc Bestürzung uud hüt, mic ci» dc> Rcgicrnug in Florenz vom Sy» dicus in Pavia zugeschicktem Tclcgraulm sich vnnchmcn läßt, ihrcr Vi'ßl'illi^nng dcS blutigen hochvciräthnischcn Allcnlalcö dcu cnlschicdclislcn Ausdruck ^cgebcn. Hagesneuigkeiten. Der belgische Traupmann. Nicht lange nach der Vcrübuug der achtfachen Mordthat, welche den Namen Traupmcmn der ganzen Welt be» taunt machte, gelangte i» Belgien ein Verbrechen zur Kenntniß der Behörden, das kaum weniger schrecklich und in mancher Beziehung dem Morde von Panlm äh», lich war. Hier handelt eg sich, um die Ermordung dreier Brüder und um zwei spätere Mordlhalcu, sämmtlich von derselben Person begangen, die beiden lctzlen, nm die Entdeckung der drei erste» unmöglich zu machen. Mau kümmerte sich damals weniger um die Angelegenheit, weil die Traupmann'sche Affaire alle Aufmerksamkeit iu Anspruch nahm. Da aber die SchwurgerichtSverhandlung Montag zu Mons in Belgien begonnen hat, so wollen wir unseren Lesern jetzt in kurzen Umrisse» den Thatbestand mittheilen. Die drei Brüder Thirion aus dem belgische» Theile von Luxemburg trieben gemeinsam Viehhandcl nach dcn benachbarten Gegenden, Bei dieser Gelegenheit lernten sie auch einen Landsman», Namens Dessous Lenwilstier kennen, der sich ebenfalls einen Viehhandel eta-bliereu wollte. Dieser Lcmo»stier war schon früher einmal, als er noch beim Militär stand, wegen Dlcbstahls zu drei Iah«» Karrenschieben verurtheilt worden, Lemousticr kaufte vo» den drei Gebrüder» Thirion Vieh und half ihnen bei ihre» Geschäfte», theils beim Verlauf vom Vieh, theils bei dem Umsatz von Wechseln u»d beim Ewcassirc» von Gelder». Sie setzten also großes Vertraue» i» ih». Das war im März 1868. Gegen Mitte März halten sich die Brüder getrennt, um ausstehende Schulde» einzucassirc». Zwei, Nicolas und Gustav, blieben im Hettnegau, der dritte, Peter Josef, ging nach Luxemburg zurück. Als er im April wieder nach dem Hennegau kam, beunruhigte es ihn, daß er von seine» Brüdern gar nichts höre; cr verschwand dau» ebenfalls spurlos. Alle Nachforschungen nach de» drei Brüder» blieben ohne Orfolg. Nun schöpfte in, October, als die Frau Lemoustier's erkrankt war, der Arzt Verdacht, daß die Frau vo» ihrem Manne Gift erhalte» habe. Er zog eine» ander» Arzt zu Rathe, aber chc Beide iwch einschreiten lomücn, starb die Frau. Die Obdnclwn ergab, daß sie Arscint erhalle» habe, »nd zwar in den Gelrcmlc», die ihr dcr Ma»n gereicht. Lemoustier wurde verhaftet; man faud Nrsemk im Hause uud kam nun auf die Vermmhuug, daß auch der Schwiegervater, Havrez, vergiftet wordc» sei. Man grub die Leiche aus und faud dcn Verdacht bestätigt. Auch der alle Maun war mit Arsenik vergiftet worden. Jetzt ermncrle man sich der verschwundene» Brüder Thirio», sowie daß Lemousticr, der mit gar keinen Mitteln sei» Geschäft begonnen, bereit« im Sommcr 1868 über verhältnißmäßig bedeutende Geldmittel verfügt, und viel Vieh auflauft habe. Mau forschte nach und fand in eine», mit (5rde zugeschüttete» Brmmc» die Leichen der Brüder Peter Joseph und Gustav Thirio», bald auch, u»ter ci»er Hu»dchüllc nebe» emem Schafstall, den Leichnam deS Nicolas Thirion. Dadurch wurdc dcr Znsammeuhcmg dcr Verbrechen klar. Lcmousticr hatte zuerst Nicolas auf seine» Geschäfts-gä»gc» begleitet, ihm Geld eiucassirc» hclfc», hatte ihn dan» mit sich nach Hause gcnommc», ermordet und vergraben. Das geschah am 15. März 1868. Dasselbe halle er am 15. März mit Gustav wiederhol!, »nd den Leichnam dcS-sclbe» i» ei»c» altc» Brünne» gestürzt, den cr mit Erde zuwarf. Als da»n Peter Joseph am 2. April aus Luxemburg nach dem Hcuncgau zurückkchrlc, wußte cr ihm ebenfalls beim Eincassirc» vo» Gelder» znr Ha»d zn gche». Holle ih» am 4. April Morgens vor Tagesanbruch a»S ciucm Gasthos, wo derselbe üdcrnachtct hallc, ab, erschlug ih» und vergrub die Leiche in dem Brmmen. Sowohl der Schwiegervater, wie die Frau, waren Zeugen dieser Mordthaten gewesen. Lcmoustier mußte deshalb daraus bedacht sein, diese Zeugen, die zu Verräthern werden konnten, zu beseitigen. Er vergiftete im December 1868 den alten Havrez. Auch seiner Frau traute er nicht. Cr sagte zu ciuem Schäfer, mit dem er über das Verschwinden der drei Brüder Thirio» sprach: die Sache werde scho» herauslommcu, weuu nicht früher, dan» später. Einmal würde Jeder „verkaust," ma» habe Beispiele, daß die eigene Frau cs gctha». So vergiftete er denn auch diese. Aufaugs machte Dessous Lcmoustier Eingeständnisse, später aber suchte cr audere zu beschuldigen uud wollte nur eiue ulltergeordnete Rollc bei den Mordlhatc» gespielt haben. Alle diese Ausrede» erwiesen sich jedoch als vollkommen »»haltbar u»d der Verbrecher wird am nächste« Montag u»ter dcr Anklage des fünffache» Mordes, darunter deS Verwandten- u»d Gattc»mordcS, vor den Geschwornen stehen. Sollte die Verhandlung Momente von besonderem Interesse darbieten, so werden wir nicht verfehlen, dieselben unsere» Leser» mitzutheilen. — (Aus der Haft entla ssen,) Der Coopcrator von Viuaders, dessen Verhaftung wir unlängst berichteten, wurde nach Meldung deS „T. V." am 24. d. M. aus der Unlcrsuchnngshasl entlassen. — (Ein weiblicher Schneidergeselle.) Aus Nastatt vom 20. d. M. wird geschrieben: Einen eigen' thümlichen Beitrag zur Fraucnfrage lieferte dieser Tage ein aus Oesterreich Hieher gcrcister Echneidcrgcsclle, ein flottes achtzehnjähriges Bürschlciu, das bei verschiedene» Meistern Arbeit suchte, znletzl aber von der Polizei angehalten und als ei» Mädchc» erkannt wurde. Da die Arbeitsuchende im Besitze ordnungsmäßigcr Tchriflen ist, und diesen nach ihr Handwerk wirllick erlernt hat, ein Betrug also nicht vorzuliegen schein!, so ist ma» auf dcn polizeiliche», Gewerbe-frcihcit und Fraucncmannpatio» so nahe berührenden Bescheid cinigcrmaßen begierig. Locales. — (Zur gestrigen Ersatzwahl deS zweiten Wahlköpers für den Gem ei »berath) sind 271 Wähler erschienen und es erhielten Dr. Anton Schöppl 266, Dr. Robert Schrey 254 uud Dr. Friedrich Kecs-bachcr 251 Stimmen. — (Geschwornen liste.) Vom Stadlmagistrate wird kundgemacht, dc>ß das Verzeichniß der zum Geschwornenamte berufenen Gemeiudenntgiieder bis zum 8, April im magistrallichen Amtslocale zur Einsicht aufliege, und daß cs Jedermann freistehe, während dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll allfällige Einwendungen gellend zu macken. — (Das Concert dcr philharmonischen Gesellschaft) zum Beste» ihres Fonoes findet am Douuerstag de» ZI. März stall. Programm.- 1. Gemischter Chor aus dem Oratorium „Petrus" vo» Th. Elze. 2. Romanze für die Violine von Beethoven, vorgetragen von Herrn C. Zappe. 3. „Nächllicher Gruß" von A. Nedued, gesungen von Herrn Wilhelm Mayr. 4. Spinnerlied aus dcr Oper der „fliegende Holländer" fUr das Piano von Liszl und „Wandernde Zigeuner" Phantasiestück von Ao. Icuscn slir das Piano, vorgctragc» von Herrn I. Zöhrer. 5. Duett aus dcr Oper „die Hugenotten," vorgetragen von Fräulein v. Eder und Herrn Wend l il. 6. „Das Vlümlein" von F. Iansen und „Tanzlied" von I. Otto, Mäunerchüre. 7. ..Trösterin der Betrübten," Ma-ricnlied für Vaß-Solo und Frauenchor mit Begleitung des Piano (Baß-Colo gesungen von Herrn Wend lit). 8. „Morgenhymue," gemischlcr Chor mit Begleitung des Piano von F. Lachner. EintrillspreiS 50 kr. Anfang um 7'/, Uhr Abends. — (Oper »Novität.) Kommenden Samstag wird nnseres Kapellmeisters Herr» Friedrich Müllers neuestes Toiiwerk, die heroische Oper: „König Heinrich II." (Rosamunds übcr die Breller gehen. Diese neueste Kunst-schüpfung des juugc» m P, (Wie») auch hier m Laib ach den besten Ruf uon allen Seiten genießen und in dcn hiesigeil Niederlagen bei Herreu Eggcnberger, Apotheker; Ottotar Scheut und Ioh. Perdan sehr gesucht sind. Nenellr Post. (Drigiual'Telegramm der „Laibacher Zeitung.") ^ Wien, VU. Vtärz Im Nesolutionsaus schusse wurde bei der Berathung, iu welcher Form die Ausschußbeschliisse im Hause vorzuleben seien, der Antrag TchindlerS, über die galizische Resolution zur Tagesordnung überzugehen, angenommen, nachdem Verfassuugs» äuderungeu vor (Eintritt der Vleichsrathswahl» reform gegenwärtig unzulässig erscheinen. Paris, 28. März. In der heutigen ScnatSsitzung brachte Ollivicr dcn Entwurf des ScnatuSconsults ein. Ollivier sagte : Der Entwurf verleiht dem Senate einen Theil der gesetzgebenden Gewalt, indem cr ihm die con-stituirende Gewalt entzieht. Er hebt die Wichtigkeit einer Mitm Kammer hervor, welche als Vermittlerin zwischen dem Souucrain uud der Nation dient. Eine zweite Kammer muß aber mitwirkend und nicht Rivale des gesetzgebenden Körpers bci Votirung der Gesetze sein. Die Votirung des GudgetS aber wird ein Vorrecht des ge< sctzgebenden Körpers bleiben Die Senatoren werden von dem Souverain ernannt werben, welcher das Recht behalten soll, an Berühmtheiten des Landes eine legitime Belohnung zu erlheilen. Der Kaiser wird dic Zahl der Senalorcn vermehren können, doch wird die Zahl eine gewisse Grenze nicht überschreiten können. OUivier hebt die Nothwendigkeit hervor, gewisse coiislittitiolielle Verfügungen in der Weise abzuändern, um ciue endgiltigc Situation zu begründen. Die neue Constitution wird uicht unabänderlich sein, aber nur ein Plebiscit wird sie ändern können. Der ucue Stand der Dinge wird Forderungen ein Ende machen und gestatten, ruhig mit dcn Reformen vorzugehen. Im Jahre 1852 machte das Volt von seiner Souverainetä't Gebrauch, um das Kaiserreich zu gründen; damals handelte es sich darum, eine revolutionäre Situation durch eine reguläre zu ersetzen. Seit dieser Zeit hat die Regierungsgewalt nicht aufgehört, je nach! dcn Bedürfnissen und Erfordernissen der Sachlage nach und nach zu entwaffnen, sie strebte unaufhörlich darnach, die Nothwendigleiten des conservative!! Interesses mit den Rcformbedürfnissen zu versöhnen. Die konstitutionelle Regierung des Kaiserreichs, gegründet auf das allgemeine Stimmrecht, wird vor anderen constitutioncllen Regie-rnngcn den Vortheil haben, der Demokratie und Arista tratie g^ich gerecht zu werden. Sie werden, sagt Olli-uier, ihrc Gewalt verringern, aber sie werden dieses Opfer dem ^'audc bringen, das erkenntlich sein wird, lind so dem Sonverain behilflich sein, Frankreich die Freiheit zn geben. (Beifall.) Ollivicr sagt hierauf: Der SenatuSconsult, dem vorausgegangenen Expose entsprechend, hebt verschiedene Verfassungsartikel, namentlich die Artikel 33 und 57 auf und enthält verschiedene Zusatz-bestimmuugen über die Erblichkeit der Regicrungsgcwalt. Der Senat hat beschlossen, sich Freitags zur Prüfung des SenatSconsultS zu versammeln. telegraphische 2tt?sl»srlcul,1. 325,54 4- l.« O. mäßig trllbe 29, 2 „ N. 324.«. > 3 < O. mähig trübe 0..,w >10 „ Ab. :^25oa l' l.» O. mäßig trübe Mhaltcnd bewültt. Knlter Ostwind. In dcn Alpen und auf dcn höheren Bergen Schuecfall, auch in der Ebene Nachmittags clliche Schneeflocken. Das Tageümitlel der Wärme um 3' mittr dem Normale. Veraulworllicher Nrdacteur: Ignaz v. ttlcinmayr. NH-«^«l» »««i^< Hvieu, 2» Mär: Die Vorbörse war wenig beschäftigt, da weder Ordres Vorlage«, noch die Plcchsucculation e»,e energische Iniliativc ergriff. Verläufe, die unter solclM Mlllßl'llUl.llUli. Umständen ansaefithrt wurden, mußten sich natllrlich zn weichenden Kursen tiallsichen und so »atirte man: Credit 200,10-28s>.30, Anglo 354- 351.50. Lombarden 2^3^" ^242,5)0—243.10. Tramwal, 206 75-206, Franco 120, Äantvcrein 258—254, Vereinsbanl 125-124, Vaubanl 76-75.25, Staalöbahn 397, Eentralbant 85.50—85.25. Die Miltaa.sdürse vellttl ziemlich matt. Man notirtc schlicßttch^: ___________________________ ________________^______ - ^T. Allgemeine Staatsschuld. ffilr 100 fl. Geld Waar. Eiuhcitlichc Staatsschuld zn 5 pEt.: in Noten vcrzinöl, Mai-Noucmbcr 61.40 61.50 „ ,. „ Februar-August 61,35 61.45 „ Silber „ Jänner-Juli . 71.30 71.40 „ „ ,. Aprü-Octobcr. 71.50 71,60 Steueranlehen nlclzahlbar (-) . 98.75 99.— (>) . 97.50 98.- Lose V I, 1839..... 234.-235.- „ „ 1854 (4 °/„) zn 250 fl. 91.25 91.75 „ „ 1860 zu 500 ft. . . 97.90 98. > „ „ 1860 zn 100 st. . . 105.25 105.75 „ „ 1864 zn 100 sl. . . 120 75 121. -StaatslDomänen-Pfalldbricse zn 120 st. ö W. in Silber . . 127.— 127 50 «. , ^ ^'.^ .^ Sicbrnliilrgen ... „ 5 „ 7^25 75^75 Steicrinall ... „ b „ U250 l>3 f»o Ull««-« .... » b » 7i).2ü ?9.50 V. Actien von Bankinstituten. Geld Waare Anglo-ästerr. Vanl abgest. . . 350 5l> 351.-Auglo-nngar. Baul .... 103.-- 103.50 Bantverem.......253.-- 254.— Voden-Ercditanstalt .... 398 — 400.— Ereditauslalt s, Handel u. Gew. . 289.— 289.20 Crcditanstalt, allgcm. ungar. . . 93 50 94,25 Escompte-Gesellschaft, n, ö. . . 875. 880.-Franco-üsterr. Banl . . , . 119.50 120.— Gcncralbanl.......9550 96,— Natioualbanl.......725 — 726.— Niederländische Vanl .... 100,75 101.25 VeninsbanI.......123 50 123.75 Verlehrsbant.......115.- 116.— Wiener Bant......78 75 79.25 «. Actie» von TranSportunterneh« lnunaen. Geld Waare Alfüld-Fiumaner Bahn , , . 175.50 176 - Vöhm, Westbahn.....233.— 23350 Earl-Vndwig-Nahn.....2-13.50 244.— Donau-Dampfschiffs. Gescllfch. . 607.— 608,— Elisabcth-Westbahn.....193.— 193,50 Ferdiuands-Nordbahn , . . 2260.—2265.— ! Fiwflirchcu-Narcser-Bahn . . 180.50 181.50 l Franz-Iosephs-Vahn .... 1VU.50 189.— I Gelb W»ore > eembcra-Czern.lIafsyer-Vahn . 210.— 210.50 Llolid. üsterr........368 — 369.— Omnibus........152.— 154,— Nudolss-Pahu......166.50 1li7.- Siclicnbiirgcr Bahn . , . . 170,— 170,50 Stllale oerlosbar zn 5 pEt. in Silber 107.25 107.50 °to.in33I.riickz.zu5pCt.mü.W. 89.80 90 20 Nllt,o-!alb. auf ü. W. verlosb. zu 5 pEt......^ . 97.60 97.80 Oest, Hypb. zu 5'/, M. rückz. 1878 98.- 99.- Ung. Nod.-Crcd.-Aust. zn 5'/. pEt. 90.50 91.— ». Prioritätsobligationen. i. 103 si. ü. W. Geld Waare Elis.-Wcstb. in S. verz. (I. Emiss.) 94 — 94 25 Ferdinands-.Nordb. in Silb. uerz. 105.60 105.90 Franz Ioscphö-Bahn .... 96.50 9675 G.7, !Nudo!f-Stiftung zu 10 st. . . 16.- 1'^" Wechsel (3M°n) Gelb Wa°" Augsburg sl!r 100 fl. siidd. W. 102.75 102 ^ Franlfurt a.M. 100 st. detto 103.10 103."^ Hamburg, fllr 100 Marl Bal:c° 9l.i>0 l»l ^" London, fllr 10 Pfund Sterling 12410 >24.^ Pari?, fttr 100 Francs . . . 49.25 4l».^' <5l,l,r« der Geldsovten Geld W°°r' K. Münz-Ducatn . 5 fl. 85 lr. lift. A ' NapoleouSd'or . . 9 ,. 88; „ 9 ,. »^'' ' VereinSthaler . . . 1 „ 8iz « ^ " ,^ ', Silber . . 121 ,. 10 „ 121 . " . Krainische Or>mdtnUaNuun«-ObllgaN°neu. P^ vatnoUnm«: 86.- Geld. 94 W°°"